
Das Konzept der Telearbeit kannte man auch schon vor der Corona-Pandemie. Es handelte sich jedoch um eine Ausnahme von der unausgesprochenen Regel, dass die Arbeit ausschließlich an einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten und geregelten Ort während einer im Voraus vereinbarten Arbeitszeit zu verrichten ist, nach der die Beschäftigten in der Regel „abschalten“ und sich ihrem sonstigen Leben und ihren sonstigen Verpflichtungen widmen konnten.
Die Zunahme der Telearbeit im Jahr 2020 hat dazu beigetragen, dass die Unternehmen wirtschaftlich überleben konnten und die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behielten, während sie durch die rauen Gewässer der Pandemie steuerten. Dies war zwar ein positives Ergebnis, aber die Telearbeit führte auch dazu, dass sich die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verwischten. Die Beschäftigten sind nun mittels der digitalen Geräte auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar, was einen Eingriff in ihre Freizeit darstellt und ihr physisches und geistiges Wohlbefinden beeinträchtigt.
Untersuchung der negativen Auswirkungen
Daten aus der Europäischen Telefonumfrage über die Arbeitsbedingungen 2021 zeigen, dass Telearbeiterinnen und Telearbeiter häufig zusätzliche – und unbezahlte – Arbeitsstunden leisten, allein deswegen, weil es durch die digitalen Tools außerordentlich schwierig ist, Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben zu setzen.
Darüber hinaus gaben laut einer von Eurofound durchgeführten Umfrage zu Beschäftigten und Personalbeauftragten 45 % der Befragten an, dass ihr Arbeitgeber das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ prinzipiell etabliert hat, doch fast 80 % berichteten, dass sie regelmäßig außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsbezogene Mitteilungen erhalten.
Festlegung von Strategien zur Telearbeit
Die EU ist sich der Konsequenzen von Telearbeit bewusst und führte einen entsprechenden Rechtsrahmen ein. Verschiedene EU-Richtlinien, allen voran die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG), enthalten Bestimmungen zur Telearbeit, z. B. zur Begrenzung der Arbeitszeit und zur Regelung der Ruhezeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten begonnen, das Thema Telearbeit auf staatlicher Ebene zu behandeln. Im Bericht der EU-OSHA über die Regulierung der Telearbeit in Europa nach COVID-19 aus dem Jahr 2021 wurden zwei Gruppen von Ländern unterschieden: Länder, die spezifische Rechtsvorschriften über die Nutzung von Telearbeit erlassen haben, und Länder, die dies noch nicht getan haben (oder die sich mit Telearbeit in verschiedenen Gesetzen/Kontexten befasst haben).
Seit 2020 wurden in Belgien, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, der Slowakei und Spanien neue Rechtsvorschriften speziell zum Recht auf Nichterreichbarkeit verabschiedet. Dies war eine unmittelbare Folge der Notwendigkeit, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (in Telearbeit und vor Ort) zu verbessern, die bei ihrer Arbeit digitale Tools nutzen, indem den Risiken der ständigen Erreichbarkeit vorgebeugt wird.
Umsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit – der richtige Weg
Insgesamt haben sich die in den Mitgliedstaaten und Unternehmen umgesetzten Maßnahmen für das Recht auf Nichterreichbarkeit positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten ausgewirkt. Dabei waren in Ländern, in denen solche Maßnahmen umgesetzt wurden, mehr Beschäftigte mit ihrer Arbeit zufrieden, als in Ländern, in denen es solche Maßnahmen nicht gibt. Um jedoch dauerhafte Veränderungen zu erreichen, müssen neben dem Erlass einschlägiger Rechtsvorschriften die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für die negativen Auswirkungen der permanenten Erreichbarkeit sensibilisiert werden, und es müssen weitere Maßnahmen auf Unternehmensebene ergriffen werden, die auf jedes spezifische Arbeitsumfeld zugeschnitten sind.
Weitere Informationen über die Regulierung der Telearbeit in Europa nach COVID-19 finden Sie in dem aktualisierten Bericht der EU-OSHA aus dem Jahr 2023.
Weiterführende Links:
Die richtige Balance zwischen Arbeitszeit und persönlicher Zeit finden
Telearbeit: Ein Leitfaden für neue Mitarbeiter
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Mai 2024
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
- Arbeitsmarktnachrichten/Mobilitätsnachrichten
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