Dieser Abschnitt wendet sich an Arbeitsuchende aus Hochschulen und Fachhochschulen sowie allgemein an höher qualifizierte Arbeitsuchende: Studierende und Hochschulabsolventen sowie Lehrkräfte und Forscher. Da in bestimmten EU‑Ländern in einer ganzen Reihe von Branchen Arbeitskräfte gesucht werden, haben hoch qualifizierte Arbeitsuchende gute Chancen, im Ausland eine Stelle zu finden.
Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz beginnen, dort eine neue Stelle finden oder ein Ausbildungsangebot nutzen möchten, informieren Sie sich bitte in den folgenden Abschnitten und folgen den Hinweisen auf einschlägige Links.
Übergang vom Studium zum Berufsleben im Ausland
Der Übergang vom Studium zum Arbeitsleben kann eine Phase der Neuorientierung sein. Stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums oder haben Sie es bereits abgeschlossen? Möchten Sie in einem anderen EWR-Land leben und arbeiten? Wenn Sie eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen, flexibel sind, bei Schwierigkeiten nicht gleich aufgeben und bereit sind, sich nicht nur auf eine neue Stelle, sondern auch auf ein neues Land und ein neues kulturelles Umfeld einzustellen, dann entsprechen Sie dem Profil für eine internationale Karriere!
IN 6 SCHRITTEN ZU EINER BERUFLICHEN LAUFBAHN IM AUSLAND
Der Schritt vom Studium ins Berufsleben in einem anderen Land ist eine Herausforderung. Auch die Bewerbung um eine Arbeitsstelle ist nicht selten ein schwieriges und zeitaufwendiges Unterfangen! Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, sind im Folgenden 6 Schritte mit nützlichen Ratschlägen und Tipps aufgeführt, die vor der Übersiedlung in ein anderes Land hilfreich sein können. Wenn Sie auf den entsprechenden Link klicken, gelangen Sie auf die zugehörige Seite.
Ratschläge & Tipps
Für die Ausschreibung von freien Stellen können Europas Arbeitgeber eine Vielzahl von Dienstleistungen und Kommunikationsmitteln in Anspruch nehmen. Die folgende Aufstellung bietet Ihnen einen Überblick über die Informationsquellen, die Ihnen europaweit zur Verfügung stehen.
ÖFFENTLICHE ARBEITSVERWALTUNGEN UND EURES-PORTAL ZUR BERUFLICHEN MOBILITÄT
- Lassen Sie sich in Ihrer örtlichen oder regionalen Arbeitsvermittlungsstelle beraten. Vielleicht gibt es dort sogar einen EURES-Berater, der Ihnen weitere Unterstützung bieten kann, die auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist.
- Die EURES-Berater können Sie im Zusammenhang mit Stellenangeboten auf dem europäischen Arbeitsmarkt beraten, an potenzielle Arbeitgeber verweisen und detailliert über Leben und Arbeiten im Ausland informieren.
- Nehmen Sie an Arbeitgeberveranstaltungen, Qualifikationsworkshops und Jobbörsen teil, die EURES in Ihrem Land organisiert. Informationen zu Veranstaltungen in ganz Europa finden Sie im „Veranstaltungskalender“ auf der Homepage des EURES-Portals.
- Eine weitere hilfreiche erste Anlaufstelle für Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in anderen EWR-Ländern ist die Rubrik „Leben & Arbeiten“ des EURES-Portals. Sie enthält detaillierte Informationen für jedes Land.
- Suchen Sie mit der Funktion „Stellensuche“ im EURES-Portal nach geeigneten EURES-Stellenangeboten in allen EWR-Ländern. Sie haben Zugang zu Stellenangeboten in 31 europäischen Ländern, die in Echtzeit auf den neuesten Stand gebracht werden und ein breites Spektrum von Beschäftigungen einschließlich dauerhafter Anstellungen und Saisonarbeit abdecken. EURES-Stellenangebote, die ausdrücklich für länderübergreifende Einstellungen offen stehen, sind mit der Europaflagge gekennzeichnet.
- Die EURES-Funktion „Stellensuche“ bietet eine benutzerfreundliche Suchmaske. So können Arbeitsuchende zum Beispiel ein Land, eine Region, einen Beruf oder die Vertragslaufzeit wählen oder auch mehrere Kriterien für ihre Stellensuche kombinieren. Die Suchmaske wird in allen 25 EWR-Sprachen angeboten.
- Die im EURES-Portal veröffentlichten Stellenangebote werden größtenteils direkt aus den nationalen Stellendatenbanken importiert. In der Regel werden nur Titel und Beschreibung der Stelle in der jeweiligen Landessprache wiedergegeben. Weitere Einzelheiten wie Vertragslaufzeit, notwendige Berufserfahrung und Bildung sind häufig übersetzt.
- Bitte beachten Sie, dass es jedem Arbeitgeber freisteht zu entscheiden, in welcher Sprache ein Stellenangebot im Abschnitt „Stellensuche“ des EURES-Portals veröffentlicht wird. Wenn ein Arbeitgeber allerdings besonders an einer internationalen Stellenausschreibung interessiert ist, kann das Stellenangebot neben der Landessprache des Arbeitgebers auch in einer oder mehreren weiteren Sprachen veröffentlicht werden.
INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
- Stellenangebote in nationalen oder internationalen öffentlichen Einrichtungen werden auf den jeweiligen Websites veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Sie für die meisten Stellen in der öffentlichen Verwaltung eine Prüfung oder einen Test bestehen müssen, um in die Auswahlliste aufgenommen zu werden. Wenn Sie auf der oberen Leiste der Homepage des EURES-Portals auf „Links“ klicken, finden Sie auf der entsprechenden Seite eine lange Liste von Organisationen und Einrichtungen mit weiterführenden Informationen und Stellenangeboten.
- Stellenangebote der europäischen Institutionen sind im EURES-Portal nicht verfügbar. Sie werden auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) veröffentlicht.
PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNGSAGENTUREN UND STELLENVERMITTLUNGSBÜROS
- In vielen Mitgliedstaaten gibt es private Arbeitsvermittlungsagenturen, die auf Zeitarbeitsstellen im Ausland spezialisiert sind. Auch private Stellenvermittlungsbüros in Ihrem Land oder im Ausland können Ihnen eine breite Palette an Informationen bieten. Dort erhalten Sie Hilfe bei der Abwicklung des gesamten Bewerbungsvorgangs und zum Verständnis der rechtlichen Anforderungen in Zusammenhang mit Ihrer Übersiedlung. Sicherheitshalber sollten Sie sich erkundigen, ob die Agenturen oder Büros ordnungsgemäß angemeldet sind und ob ihre Dienstleistungen kostenpflichtig sind, bevor Sie sie in Anspruch nehmen. Sie sollten auch vorher feststellen, welche Art von Arbeitsverträgen dort vermittelt wird.
SONSTIGE INFORMATIONSQUELLEN
- Suchen Sie auf speziellen Websites oder mit Online-Suchmaschinen (z. B. Google oder Yahoo), in den nationalen Zeitungen, in Fachzeitschriften (z. B. Karrieremagazine) und auch über das Berufsberatungs- oder Karrierezentrum oder einen Studierendenverein Ihrer Hochschule nach einschlägigen Veranstaltungen oder nach anderen Stellenangeboten. Größere öffentliche Bibliotheken und Büchereien beziehen in der Regel ausländische Tageszeitungen und Publikationen. Über den Link „Informationen und Stellenangebote für Hochschulabsolventen“ unter „Einschlägige Links“ gelangen Sie zu vielen nützlichen Webadressen im EWR.
- Wer im Rahmen eines Praktikums einige Zeit im Land seiner Wahl verbringt, lernt auf ideale Weise das Land kennen und hat überdies die Möglichkeit, an Ort und Stelle eine Arbeit zu suchen. Auslandspraktika werden von vielen großen Unternehmen organisiert. Praktikumsangebote finden Sie über den Link „Informationen und Stellenangebote für Hochschulabsolventen“.
- Bisher haben Sie Ratschläge und Tipps zu Ihrer beruflichen Entwicklung als Arbeitnehmer gelesen. Haben Sie aber schon einmal daran gedacht, sich in einem Mitgliedstaat eine Existenz zu gründen? Kennen Sie schon das neue Pilotprojekt ERASMUS für Jungunternehmer der Europäischen Kommission? Dieses Mobilitätsprogramm soll jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mithilfe von Praktika in kleinen und mittleren Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten (ein- bis sechsmonatige Auslandsaufenthalte) helfen, sich weiterzubilden, zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen.
- Wie finde ich das zu meinen Qualifikationen passende Stellenangebot im Ausland? Hochschulabsolventen, die eine Stelle suchen, im Allgemeinen und Studierende mit geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Besonderen sollten im Zusammenhang mit neuen Stellenangeboten flexibel sein. Überlegen Sie, wo Ihre persönlichen Kompetenzen liegen, und seien Sie bereit, neue Qualifikationen zu erwerben – seien Sie selbstbewusst, Sie können es schaffen! Arbeitgeber sind oftmals gar nicht so sehr an Ihren Zeugnissen oder Studienfächern interessiert, wichtig ist ihnen in erster Linie Ihre Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und gute Arbeit zu leisten.
- Werden meine akademischen und beruflichen Qualifikationen anerkannt? Einer der wichtigsten Aspekte ist, dass Ihre Qualifikationen im „Gastland“ anerkannt werden, und die Frage, ob es sich bei Ihrem Beruf um einen reglementierten Beruf handelt oder nicht. Reglementierte Berufe Reglementierte Berufe sind Berufe, die auf Personen beschränkt sind, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen (z. B. Rechtsanwälte, Buchprüfer, Lehrer, Ingenieure, paramedizinische Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder Architekten). Für einige dieser Berufe wurde eine Liste der anerkannten und gleichwertigen Qualifikationen aufgestellt. Nicht reglementierte Berufe Bei einigen anderen Berufen entscheiden allein die Arbeitgeber, ob ein Bewerber für eine Stelle geeignet ist oder nicht. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Studienlänge und -inhalte beurteilt. In diesem Fall können Sie Ihren Beruf ausüben, sobald Sie eine Stelle haben, müssen aber alle Anforderungen erfüllen, die gegebenenfalls im Gastland für diesen Beruf gelten und sich von den Anforderungen, die Sie aus Ihrem Land kennen, unterscheiden können. Eine Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) wurde im April 2008 vom Europäischen Parlament und vom Rat offiziell unterzeichnet. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) fungiert als ein Übersetzungsinstrument, das nationale Qualifikationen europaweit verständlich macht und dadurch die Mobilität von Beschäftigten und Lernenden zwischen verschiedenen Ländern und das lebenslange Lernen fördert. Ab 2012 sollten alle neuen Qualifikationen einen Verweis auf den EQR enthalten, damit Arbeitgeber und Einrichtungen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen eines Bewerbers besser verstehen und vergleichen können. Informieren Sie sich über die Anerkennung von Studiennachweisen – Einzelheiten dazu finden Sie über den Link „NARIC“ unter „Verwandte Themen“ im Abschnitt „Sind Sie Hochschulabsolvent?“ und im Abschnitt „Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)“ im EUROPA-Portal.
- Ist die Sprache ein Problem? Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten wollen, ist es von Vorteil (und mitunter eine Notwendigkeit), wenn Sie die Sprache des Landes Ihrer Wahl sprechen. Grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache sind vielfach sehr nützlich. Welche Sprachkenntnisse verlangt werden, kann jedoch von Stelle zu Stelle und von Land zu Land unterschiedlich sein, und eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Sie sollten aber gegebenenfalls den Besuch eines Sprachkurses ins Auge fassen, um Ihre Kenntnisse aufzubessern oder über ausreichende Sprachkenntnisse zu verfügen.
- Behalte ich meine Ansprüche auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus meinem Herkunftsland, während ich in einem anderen EWR-Mitgliedstaat Arbeit suche? Wenn Sie ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet sind und in einem anderen EWR-Land eine Arbeit suchen möchten, können Sie 3 Monate lang weiter Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen. Für die Übertragung von Ansprüchen auf Sozialleistungen gelten jedoch strenge Regeln und Auflagen. Wenden Sie sich am besten an Ihre örtliche Arbeitsvermittlungsstelle oder an den jeweiligen Sozialleistungsträger, bevor Sie selbst aktiv werden. Falls Sie nach 3 Monaten keine Arbeit gefunden haben, können Sie aufgefordert werden, das Land wieder zu verlassen. Die Behörden sind jedoch nicht immer so streng, wenn Sie nachweisen können, dass Sie gute Chancen haben, eine Stelle zu finden. In der Rubrik „Leben & Arbeiten“ des EURES-Portals finden Sie weitere nützliche Informationen hierzu.
- Welche Rechtsdokumente werden in der Regel bei einer Übersiedlung ins Ausland verlangt? Überprüfen Sie vorher sorgfältig, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass gültig ist, damit Sie innerhalb des EWR ein- und ausreisen können. Informieren Sie sich genau über Anforderungen an Visum und/oder Arbeitserlaubnis, wenn ... - für Ihr Land Übergangsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gelten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Leben & Arbeiten“ des EURES-Portals oder bei Ihrem lokalen EURES-Berater; - Sie außerhalb des EWR arbeiten möchten (erkundigen Sie sich in dem Fall bei der Botschaft des betreffenden Nicht-EWR-Mitgliedstaates in Ihrem Heimatland nach dem genauen Antragsverfahren).
- Was ist, wenn ich kein EU-Bürger bin? Die EURES-Online-Dienstleistungen stehen allen Nutzern, die Zugang zum Internet haben, kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie bereits im EWR oder in der Schweiz leben und arbeiten, können Sie sich bei einem lokalen oder regionalen EURES-Berater erkundigen. Eine Stellensuche über EURES ändert jedoch nichts an den rechtlichen Verpflichtungen und den Verwaltungsverfahren, die gegebenenfalls für Nicht-EU-Bürger gelten. Wenn Sie vorhaben, aus einem Nicht-EWR-Land (ausgenommen die Schweiz) in den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz zu ziehen, um dort zu leben und zu arbeiten, kann Sie meist Ihr Außenministerium über die rechtlichen Anforderungen bei einer Übersiedlung ins Ausland informieren oder an eine Stelle verweisen, bei der Sie hilfreiche Informationen erhalten können.
Wie bewerbe ich mich?
- Erstellen Sie einen Karriereplan Erstellen Sie ein klares Karriereprojekt, das auf Ihren Qualifikationen, Fähigkeiten und Präferenzen aufbaut: Art der Stelle und des Unternehmens, Fertigkeiten und Kenntnisse, Aufgaben und Verantwortung, die Sie zu übernehmen bereit wären. Versuchen Sie dabei, mithilfe der Suchmaschine und/oder der Schlüsselwort-Suchfunktion im Abschnitt „Stellensuche“ des EURES-Portals passende Stellen für Ihren Jobwunsch zu finden. Vergleichen Sie dann Ihr Profil mit den Stellenbeschreibungen in den Bereichen, die Sie interessieren.
- Gezielte Stellenbewerbung Senden Sie Ihre Bewerbung auf Stellenangebote ein, die in diesem Portal oder auf anderen Websites, in Tageszeitungen, Zeitschriften usw. veröffentlicht werden. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich bewerben müssen und an wen Sie sich wenden können. Viele Unternehmen verfügen über eigene Online-Rekrutierungswebseiten, auf denen Sie z. T. sogar eine elektronische Bewerbung einreichen können.
- EURES CV-Online Durch kostenloses Registrieren in „My EURES“ für Arbeitsuchende können Sie Ihren Lebenslauf erstellen und registrierten Arbeitgebern sowie den EURES-Beratern zugänglich machen, die den Arbeitgebern bei der Suche nach geeigneten Bewerbern behilflich sind. Sie können auch Kontakt mit einem EURES-Berater, der die Bewerbung bearbeitet, und in einigen Fällen sogar direkt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.
- Initiativbewerbung Natürlich können Sie auch Initiativbewerbungen vorbereiten und versenden (man sollte nicht vergessen, dass viele freie Stellen von den Arbeitgebern gar nicht veröffentlicht werden). Die meisten Websites für Hochschulabsolventen bieten Beratung und Anleitung rund um das Thema Lebenslauf und Initiativbewerbung. Am üblichsten ist es, gezielt einen Lebenslauf mit einem Bewerbungsschreiben an ausgewählte Arbeitgeber zu schicken.
Wie erstelle ich meinen Lebenslauf?
- Europass-Lebenslauf Am besten verwenden Sie das Europass-Lebenslaufformat, da so Ihre Qualifikationen und Erfahrungen in allen EWR-Ländern leichter verglichen werden können. Das Europass-Lebenslaufformat ist mittlerweile auf EURES CV-Online in allen EWR-Sprachen erhältlich und kann sowohl von Berufsausbildungsabgängern als auch von Hochschulabsolventen verwendet werden. Der Europass-Lebenslauf gibt einen Überblick über die Fähigkeiten und Kenntnisse eines Bewerbers über EWR-Grenzen hinweg. Mehr Informationen finden Sie über den Link „Europass“ unter „Verwandte Themen“ im EURES-Portal.
- Einfachheit Arbeitgeber treffen in der Regel ihre Wahl, nachdem sie nur kurz den Lebenslauf der Bewerber überflogen haben. Mit kurzen Sätzen, positiven Formulierungen und, falls zutreffend, der Wahl passender Fachbegriffe gestalten Sie Ihren Lebenslauf leserfreundlich. Unnötige Informationen sollten Sie weglassen.
- Fähigkeiten Weisen Sie auf frühere Verantwortungsbereiche hin, wenn sie für die gewünschte Arbeitsstelle von Belang sein könnten, auch wenn Sie über keine umfassende Erfahrung verfügen. Versuchen Sie „aktive“ Zeitwörter zu verwenden, zeigen Sie bei der Beschreibung Ihrer Fähigkeiten einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang auf und betonen Sie stets Ihre messbaren Leistungen.
- Wahrheitstreue und Vollständigkeit Stellen Sie sicher, dass Ihre Ausführungen den Tatsachen und somit der Wahrheit entsprechen und relevant (d. h. auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet) sind. Denken Sie daran, dass Ihr Lebenslauf durch persönliche Aspekte oder Erfahrungen abgerundet werden kann, etwa frühere Studentenjobs, Praktika, freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten oder Ferienarbeit, in denen Sie Ihre persönlichen Kompetenzen erweitern konnten. Weisen Sie also kurz auf diese Tätigkeiten und die Fähigkeiten und Kenntnisse hin, die Sie dabei erworben haben.
- Ausbildung Betonen Sie Ihre akademischen Leistungen und andere Kompetenzen, besonders wenn Sie nur wenig oder keine Berufserfahrung besitzen. Stellen Sie sich die Frage: „Welche Fähigkeiten habe ich auf meinem Bildungsweg erworben, die es in dem anderen Land so nicht gibt?“
- Länge Ihr Lebenslauf sollte keinesfalls länger als 2 Seiten sein (die Zeit des Arbeitgebers ist kostbar!). Legen Sie Ihrem Lebenslauf ein Bewerbungsschreiben bei, in dem Sie sich vorstellen und Ihr Interesse an der Stelle bekunden. Betonen Sie, dass Sie auf Wunsch weitere Auskünfte erteilen können.
- Klarheit Schreiben Sie Ihren Lebenslauf selbst und lassen Sie ihn von einer zweiten Person Korrektur lesen, bevor Sie ihn auf das EURES-Webportal stellen oder an den Arbeitgeber senden.
- Referenzen In vielen Ländern ist es üblich, Referenzen anzugeben, d. h. Namen und Kontaktdaten von Personen, die dem Arbeitgeber Auskunft über den Bewerber erteilen können. Überprüfen Sie Referenzen immer zweifach und vergewissern Sie sich, ob Sie befugt sind, sie weiterzugeben, bevor Sie dies tun.
- Gezielte Lebensläufe Wichtig: Passen Sie Ihren Standardlebenslauf an das Stellenprofil an, das Sie interessiert. Mit anderen Worten: Heben Sie besondere Qualifikationen, Fertigkeiten, Ausbildungen oder Erfahrungen hervor, die für die angestrebte Stelle von Bedeutung sein könnten.
- Gut zu wissen: - Die Websites von Arbeitgebern enthalten meistens einschlägige Informationen über die Ziele und Interessen des Unternehmens. - Auch eine Reihe von Websites für Hochschulabsolventen und Karrierezentren von Universitäten bietet Beratung und Anleitung zur Lebenslauferstellung an.
Wie erstelle ich mein Bewerbungsschreiben?
- Zweck Sofern in der Stellenbeschreibung nichts anderes angegeben ist und kein bestimmtes Bewerbungsformular ausgefüllt werden muss, umfasst die Bewerbung in der Regel ein Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf (am besten den Europass-Lebenslauf). Im Bewerbungsschreiben stellen Sie sich dem Arbeitgeber vor und bekunden Ihr Interesse an der freien Stelle.
- Merkmale Wie der Lebenslauf sollte das Bewerbungsschreiben kurz (1 Seite) und klar abgefasst sein. Formulieren Sie den Text in verständlicher und sachlicher Sprache. Konzentrieren Sie sich auf drei oder vier relevante Aspekte (siehe unten).
- Inhalt Im Idealfall weist Ihr Schreiben 4 Absätze auf, wobei Sie in jedem Absatz auf einen anderen Aspekt eingehen. Beispiel: 1) Äußern Sie Ihr Interesse an der Stelle und geben Sie an, wie Sie von der freien Stelle erfahren haben. 2) Erläutern Sie, warum Sie sich für die Stelle interessieren und warum Sie Ihrer Ansicht nach das passende Profil aufweisen. 3) Heben Sie eine oder zwei persönliche und berufliche Kompetenzen aus dem Lebenslauf hervor, die Ihres Erachtens für Ihre Bewerbung besonders von Belang sein könnten. 4) Bevor Sie das Schreiben schließen (Mit freundlichen Grüßen), weisen Sie darauf hin, dass Sie für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehen und auf Wunsch gerne weitere Auskünfte erteilen oder Unterlagen vorlegen.
In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung erstellen?
- Sofern im Stellenangebot nicht eindeutig etwas anderes angegeben wird, sollte die Bewerbung am besten in der Sprache des Arbeitgebers oder des Stellenangebots erstellt werden. Wie schon erwähnt, wird bei länderübergreifenden Stellenangeboten Englisch häufig als Kommunikationssprache akzeptiert (gefolgt von Französisch und Deutsch). Wenden Sie sich an einen EURES-Berater, wenn Sie weitere Hilfestellung benötigen.
- Immer vorausgesetzt, Sie sprechen die Sprache des Landes, in das Sie übersiedeln möchten, sollten sowohl das Bewerbungsschreiben als auch der Lebenslauf von Ihnen selbst abgefasst werden. Sind für die freie Stelle besondere Sprachkenntnisse erforderlich, haben Sie hier Gelegenheit, noch vor einem Bewerbungsgespräch Ihre Sprachkenntnisse unter Beweis zu stellen. Bitten Sie aber stets eine zweite Person, Ihre Bewerbung Korrektur zu lesen, bevor Sie sie absenden.
- Wenn Sie eine Bewerbung in einer anderen Sprache schreiben, sollten Sie in der Sprache des Arbeitgebers erläutern, was bestimmte Fachbegriffe des Bildungs- oder Qualifikationswesens Ihres Landes bedeuten. Beschreiben Sie die Sachverhalte nach Möglichkeit mit Vergleichsbeispielen aus dem Land des Arbeitgebers. Wenden Sie sich an einen EURES-Berater, wenn Sie weitere Hilfestellung benötigen.
Auswahltests oder offizielle Auswahlverfahren
- Bei vielen großen Firmen, internationalen Unternehmen oder Institutionen müssen die Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch psychometrische und fachliche Eignungstests oder -prüfungen absolvieren. Viele setzen sogar Assessment-Center ein, bei denen beurteilt werden soll, wie sich potenzielle Arbeitnehmer in realen Situationen verhalten würden. Nur die in der ersten Phase eines Auswahlverfahrens vorausgewählten Bewerber werden zur zweiten Phase (in der Regel das Vorstellungsgespräch) zugelassen. Erkundigen Sie sich im Zuge der Vorbereitung auf die Auswahltests bei den Unternehmen oder Institutionen danach, welche Art von Tests und Szenarios sie einsetzen. Auch einige Websites für Hochschulabsolventen sowie spezielle Veröffentlichungen verweisen auf gängige Instrumente und Methoden.
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
- Hintergrundinformationen Stellen Sie sicher, dass Sie über das Unternehmen gut informiert sind und in der Lage sind, sinnvolle Fragen über das Unternehmen und bestimmte Aspekte des Arbeitsplatzes zu stellen. Vergleichen Sie gleichwertige Qualifikationen im Land des Arbeitgebers mit Ihren eigenen Qualifikationen. Bereiten Sie sich auch darauf vor, Fragen zu Ihren fachlichen Fähigkeiten, zu Ihrer Verantwortungs-, Führungs- und Entscheidungskompetenz und dazu, wie diese zum Stellenprofil passen, zu beantworten.
- Persönliche Kompetenzen Wahrscheinlich wird geprüft, inwiefern Sie die Sprache des Gastlandes beherrschen; außerdem wird vermutlich von Ihnen erwartet, dass Sie Ihre Fertigkeiten und Eigenschaften, die Sie für die Stelle besonders qualifizieren, anschaulich darstellen können. Wenn Sie die Sprache des Gastlandes noch nicht so gut beherrschen, machen Sie deutlich, dass Sie bereit sind, Ihre Kenntnisse zu verbessern (und nach Möglichkeit einen Sprachkurs zu besuchen). Bemühen Sie sich auf jeden Fall und setzen Sie den Wortschatz ein, den Sie kennen, und sei er noch so begrenzt – so zeigen Sie, dass Sie es schaffen können und nicht so leicht aufgeben!
- Szenarien aus dem Alltagsleben Bevor Sie zum Vorstellungsgespräch gehen, sollten Sie Beispiele aus Ihrer Praxis zusammenstellen, die besondere Herausforderungen an Sie stellten und die Sie gemeistert haben; bereiten Sie sich auf eine ausführlichere Darstellung vor. Schreiben Sie ein „Verkaufsgespräch“ auf, in dem Sie den Arbeitgeber davon überzeugen, dass Sie genau die Person sind, die er sucht. Halten Sie den Text bei einem telefonischen Vorstellungsgespräch stets griffbereit und üben Sie den klaren Vortrag Ihrer Argumente.
- Unerwartete Fragen Bei komplizierten oder unerwarteten Fragen ist es wichtig, dass Sie kühlen Kopf bewahren. Bleiben Sie ruhig und nehmen Sie sich Zeit für die Antwort; bleiben Sie vor allem bei der Wahrheit. Bei Unsicherheiten geben Sie zu, dass Sie etwas nicht wissen, erklären Sie aber auch, wie Sie versuchen würden, die Antwort oder Lösung zu finden.
- Teamarbeit Betonen Sie Ihren Beitrag zu erfolgreicher Teamarbeit in der Vergangenheit. Etwaige Fähigkeiten zur Mitarbeiterführung, im Managementbereich oder zu sozialer Interaktion sollten auch erwähnt und mit Beispielen untermauert werden.
- Gehalt und Vertragsbestimmungen Informieren Sie sich darüber, wie hoch die Gehälter sind, die durchschnittlich (brutto und/oder netto) für ähnliche Beschäftigungen und Qualifikationsanforderungen in dem Land, in das Sie übersiedeln möchten, gezahlt werden. Achten Sie außerdem auf vertragliche Vereinbarungen und geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Leben & Arbeiten“ des EURES-Portals. Auch ein EURES-Berater kann Ihnen weiterhelfen.
Unterlagen, die Sie zum Vorstellungsgespräch mitnehmen sollten
- Lebenslauf Mehrere Kopien Ihres Lebenslaufs in der Sprache des potenziellen Arbeitgebers, wenn möglich auch in englischer Sprache.
- Zeugnisse Fotokopien Ihrer Schulabschlusszeugnisse, der besuchten Sprachkurse oder sonstiger Qualifikationen.
- Übersetzungen von Bildungsabschlüssen Bei bestimmten Arbeitsstellen, wie z. B. im öffentlichen Bereich, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse vorlegen; Sie erhalten diese in der Regel über Ihre Ausbildungsstätte oder das zuständige Ministerium. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Bildungsbehörde in Ihrem Land.
- Persönliche Dokumente Ihren Pass oder Personalausweis und nach Möglichkeit auch eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde sollten Sie mitnehmen.
- Krankenversicherungsnachweis Für den Fall, dass Ihnen der potenzielle Arbeitgeber auf der Stelle eine Arbeit anbietet, oder um unvorhergesehene Gesundheitskosten zu bestreiten, ist die Mitnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte (oder eines anderen Krankenversicherungsnachweises, insbesondere bei Nicht-EU-Bürgern) von Vorteil.
- Passfotos Nehmen Sie Passfotos für Ihren Lebenslauf oder für etwaige andere notwendige Formalitäten mit.
- Empfehlungsschreiben Mithilfe von Empfehlungsschreiben können Sie sich einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern sichern. Falls Sie noch keine Berufserfahrung haben, sind Empfehlungsschreiben Ihrer Schule/Hochschule von Vorteil.
Bevor Sie Ihre Umzugskisten packen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Arbeitsvertrag Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ihrer Abreise einen Einstellungsvertrag (oder eine ordnungsgemäß unterzeichnete Verpflichtungserklärung) und eine Bestätigung Ihres Gehalts erhalten haben. Nehmen Sie Kopien etwaiger vertraglicher Arbeitsvereinbarungen mit.
- Unterlagen Fertigen Sie jeweils zwei Kopien aller wichtiger Dokumente einschließlich Versicherungspapiere, Reisepass, Arbeitsverträge, Geburtsurkunden, Bankkarten usw. an. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Führerschein gültig ist.
- Sprachkurse Besuchen Sie einen Sprachkurs, am besten der Landessprache Ihres künftigen Gastlandes oder einer Verkehrssprache, die Sie in Ihrem Alltag am meisten sprechen werden.
- Weitere Lernmöglichkeiten Erkundigen Sie sich nach einschlägigen Postgraduiertenstudiengängen / Anpassungslehrgängen und Weiterbildungsmaßnahmen im EWR und bewerben Sie sich nach Möglichkeit dafür (z. B. in den Bereichen Sozialarbeit, Bildungswesen, öffentlicher Dienst, Jura usw.). Die meisten Websites für Hochschulabsolventen und das Karriereberatungszentrum (oder der Studierendenverein) Ihrer örtlichen Hochschule können Ihnen mit praktischen Informationen weiterhelfen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Aus- & Weiterbildung“ des EURES-Portals.
- Bankkonten Überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf Ihrem künftigen Bankkonto benötigen, nachdem Sie in Ihr Gastland gezogen sind. Notieren Sie sich Ihre jetzigen Bankverbindungsdaten; Sie werden sie für Überweisungen aus dem Ausland brauchen.
- Versicherungen Vergessen Sie nicht, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis mitzunehmen. Denken Sie auch über den Abschluss einer Reiseversicherung nach.
- Unterkunft/Wohnung Sehen Sie sich nach Unterbringungsmöglichkeiten und den Mietpreisen in Ihrem künftigen Wohnsitzland um (z. B. Suche im Internet, Jugendherbergsverbände für eine vorübergehende Unterkunft usw.). Erkundigen Sie sich auch nach den Anforderungen und holen Sie Kostenvorschläge für den Umzug ein.
- Sozialversicherung Bevor Sie Ihr Land verlassen, sollten Sie sich mit Ihrem Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen, um die erforderlichen Informationen einzuholen und sich die notwendigen EU‑Formulare und/oder eine Europäische Krankenversicherungskarte (für sich selbst und gegebenenfalls für Ihre Familie) geben zu lassen. Informieren Sie sich über etwaige Abkommen zwischen den Ländern und weitere Formalitäten für die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen (Sozialleistungen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit).
- Steuern Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden Ihres Herkunftslandes, um auf Ihre Person zugeschnittene Beratung über Steuerabkommen mit Ihrem Bestimmungsland zu erhalten.
- Familie Sie haben als Arbeitnehmer im Ausland zusammen mit Ihrer Familie die gleichen Rechte wie inländische Arbeitnehmer. Ihre Familienangehörigen können Sie begleiten und haben gleichfalls das Recht, in Ihrem neuen Wohnsitzland zu arbeiten bzw. in die Schule zu gehen. EURES kann Ihnen auch helfen, eine Stelle für Ihre/-n Partner/-in zu finden. Wenden Sie sich an einen EURES-Berater, der Ihnen gerne weiterhilft.
- Schulen für Kinder Wenn Sie mehr über die Schulen und das Bildungssystem in Ihrem Gastland wissen möchten, wenden Sie sich am besten an einen örtlichen EURES-Berater. Suchen Sie auch auf der Website der zuständigen Bildungsbehörde nach Informationen. Außerdem können Sie sich an die Bildungsbehörde Ihres Landes und/oder die Botschaft Ihres künftigen Gastlandes wenden, wenn Sie mehr über das Bildungssystem und gleichwertige Ausbildungsanforderungen erfahren möchten.
Denken Sie unmittelbar vor Ihrer Abreise noch an Folgendes:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vertragsverhältnisse zu Ihren Dienstleistungsanbietern ordnungsgemäß und rechtlich korrekt beenden: Miete, Wasser, Gas, Telefon, Internet, Fernsehen usw. Eventuell sind auch Verträge mit Banken und Versicherungen zu ändern, insbesondere bei der längerfristigen oder definitiven Übersiedlung ins Ausland.
- Informieren Sie, falls dies verlangt wird, Ihre lokalen Behörden über Ihren Umzug.
- Geben Sie bei allen Einrichtungen und Trägern, mit denen Sie üblicherweise zu tun haben, Ihre neue Adresse an.
- Teilen Sie Ihrem zuständigen nationalen Finanzamt und für Sozialleistungen zuständigen Amt mit, dass Sie ins Ausland ziehen.
Und vergessen Sie nicht ...
- Sie benötigen einen gültigen Reisepass und/oder Personalausweis für sich selbst und für Ihre Familienangehörigen.
- Falls Sie nicht EWR-Bürger sind (oder beabsichtigen, in ein Land außerhalb des EWR zu ziehen), benötigen Sie für sich selbst und für Ihre Familienangehörigen entsprechende Visa.
- Wohnungsbeschaffung Selbst wenn Sie sich vor Verlassen Ihres Herkunftslandes frühzeitig erkundigt haben, kann es vor der Übersiedlung schwierig sein, eine passende Wohnung zu finden. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen bei der Wohnungssuche nicht behilflich sein kann, ist es sinnvoll, eine vorübergehende Lösung in Kauf zu nehmen und mit der eigentlichen Wohnungssuche erst an Ort und Stelle zu beginnen. Informieren Sie sich über die rechtlichen Vorschriften und die Rechte und Pflichten der Parteien, die in Ihrem neuen Wohnsitzland für Mietverträge gelten.
- Rechtliche und Verwaltungsformalitäten In den meisten Fällen werden einige der rechtlichen Formalitäten für Ihre Anmeldung im neuen Land von Ihrem neuen Arbeitgeber erledigt (Anmeldung bei der Sozialversicherung, der Steuerverwaltung usw.). Beachten Sie auf jeden Fall, dass Sie Rechte und Pflichten haben. Wenden Sie sich an die zuständigen örtlichen Behörden, um mehr zu erfahren.
- Sozialversicherung Alle EU-/EWR-Bürger haben ein Anspruch auf sämtliche mit einem Arbeitsverhältnis in einem Land verknüpften Sozialleistungen. Die Sozialleistungen umfassen Krankengeld und Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Familienbeihilfen, Schutz bei Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten, Invaliditäts- und Altersrenten.
- Steuern Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen für die gleiche Tätigkeit bzw. für das gleiche Einkommen in einem anderen Land haben die Länder Europas bilaterale Steuerabkommen unterzeichnet.
- Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt Melden Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzland an und beantragen Sie eine Aufenthaltskarte.
- Bankkonto Eröffnen Sie ein neues Bankkonto und teilen Sie die Kontoangaben Ihrem Arbeitgeber mit (zur Gehaltszahlung).
- Versicherungen Wenn Sie eine Wohnung mieten oder kaufen oder auch wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie eine Versicherung gegen Feuer und andere Risiken abschließen. Informieren Sie sich über empfehlenswerte Versicherungsgesellschaften.
- Bildungseinrichtungen und Schulen Informieren Sie sich über Bildungseinrichtungen und deren Aufnahmevoraussetzungen für Ihre Kinder. Websites Ihres Gastlandes, die zuständigen örtlichen Behörden oder auch Ihr Arbeitgeber können Ihnen bei der Suche nach der geeigneten Schule für Ihre Kinder helfen.
- Sprachkurse und/oder berufliche Fortbildung Es ist sinnvoll, aus eigener Initiative oder in Absprache mit Ihrem neuen Arbeitgeber spezielle Kurse zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und/oder beruflichen Qualifikationen zu besuchen.
- Örtliche Verkehrsmittel Suchen Sie sich nach Ihrer Ankunft und je nachdem, wie weit Ihr Arbeitsplatz von Ihrem neuen Wohnsitz entfernt ist, das kostengünstigste und zeitsparendste Verkehrsmittel. Erkundigen Sie sich nach Fahrpreisen und Monats- oder Jahreskarten.
- Kultur- und Freizeitangebote Der Arbeitgeberverband, die örtliche Verwaltung, Ihre neuen Nachbarn und Arbeitskollegen, Websites Ihres Gastlandes – sie alle können Ihnen bei der Suche nach interessanten Veranstaltungen und Aktivitäten in Ihrer neuen Heimat helfen.
Denken Sie auch an ... die Rückkehr in Ihr Herkunftsland
- Halten Sie Kontakt zu Freunden und Verwandten und auch zu Berufskollegen in Ihrem Herkunftsland. Lassen Sie sich nach Möglichkeit von einem EURES-Berater beraten, wie Sie Ihre Auslandserfahrung am besten zur Geltung bringen, und beginnen Sie frühzeitig vor Ihrer Rückkehr mit der Stellensuche. EURES kann Ihnen auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt in Ihrem Herkunftsland helfen.
- Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Verlassen Ihres Gastlandes die nötigen E-Formulare zu beantragen (E205 für die Rente, E301/E303 für Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die Europäische Krankenversicherungskarte usw.).
Hinweis: Wenn Sie vom Ausland aus nach einer Arbeitsstelle in Ihrem Herkunftsland suchen, lassen sich die hier beschriebenen Schritte im Großen und Ganzen umgekehrt auf die Suche nach einer Stelle in Ihrem Herkunftsland übertragen!
Weitere Informationen und Hilfen für den Übergang vom Studium zum Berufsleben im Ausland finden Sie auf anderen Websites zu „Informationen und Stellenangebote für Hochschulabsolventen“ unter „Einschlägige Links“.
Und nicht zuletzt stehen Ihnen über 1000 EURES-Berater mit Informationen und für Hilfestellung in allen Fragen, die den europäischen Arbeitsmarkt betreffen, zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich zunächst am besten an einen EURES-Berater in Ihrem Wohnsitzland. Nähere Informationen zu den EURES-Beratern finden Sie über den Link „EURES-Berater kontaktieren“.
Karrieremöglichkeiten in Wissenschaft und Forschung
Wissenschaftler haben die Möglichkeit, in anderen Mitgliedstaaten zu studieren oder zu arbeiten, und können dafür ein europäisches Mobilitätsportal für Wissenschaftler und Forscher nutzen. Eine neue Website – „EURAXESS - Researchers in motion“ – steht jetzt mit einem breiten Serviceangebot zur Verfügung. Sie ist als zentrale Anlaufstelle für Wissenschaftler gedacht, die ihre Karriere und ihre persönliche Entwicklung durch einen Aufenthalt in einem anderen Land voranbringen wollen. Dieser kostenfreie individuelle Dienst bietet Ihnen umfassende und aktuelle Informationen über Stellenangebote und Finanzierungsmöglichkeiten in allen Forschungsbereichen in ganz Europa. Die Website fungiert auch als erste Anlaufstelle für Fragen zu Ihren Rechten und den Rechten von Forschungs- und Finanzierungseinrichtungen und bietet diverse Links, um Sie sowohl vor als auch nach Ihrer Übersiedlung ins Ausland zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter „Verwandte Themen“.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass die Rubrik „Leben & Arbeiten“ des EURES-Portals – nach EURES-Mitgliedsländern gegliedert – weitere Informationen zu den Themen im Abschnitt „Ratschläge & Tipps“ enthält.
Antworten auf weitere Fragen zur Europäischen Union und zur Freizügigkeit, d. h. dem Recht der Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, zu studieren und zu arbeiten, finden Sie im EUROPA-Portal.