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EURES (EURopean Employment Services)

Schützen Sie Ihre Rechte grenzüberschreitend in der EU dank neuer Sozialversicherungsvorschriften

Die EU hat ihre Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeitet. Hier erfahren Sie, wie sich dies auf Sie als Arbeitskraft oder Arbeitgeber auswirkt.

  • Presseartikel
  • 18. Juni 2026
  • Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
  • Lesedauer: 3 Min

Im Leben kann vieles passieren – man kann den Job verlieren, Zeit brauchen, um sich um sein Neugeborenes zu kümmern, vorübergehend erkranken oder eine permanente Behinderung bekommen … oder irgendwann in den Ruhestand gehen. Die Sozialversicherung schützt und unterstützt Sie in all diesen Situationen, auch wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten.

Aus diesem Grund gibt es in der EU bereits seit 2010 entsprechende Vorschriften. Der Arbeitsmarkt hat sich jedoch seitdem verändert. Gleiches gilt für die Systeme der sozialen Sicherheit in den Ländern. Deshalb hat die EU ihre Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit vereinfacht und modernisiert und damit einen wichtigen Schritt zur Stärkung einer fairen Arbeitskräftemobilität in Europa getan. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten.

Was hat sich geändert?

Die überarbeiteten Vorschriften kommen allen zugute und vereinfachen die Koordinierung der sozialen Sicherheit für rund 16 Millionen Menschen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten, sowie für die Unternehmen und Behörden der einzelnen Länder. Das sind die wichtigsten Verbesserungen:

Stärkerer grenzüberschreitender Sozialversicherungsschutz: Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten oder leben, sind Ihre Sozialversicherungsansprüche besser geschützt. Dazu gehören klarere Vorschriften für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Familienleistungen.

Fairere Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch bei grenzüberschreitender Arbeit: Um Betrug zu bekämpfen, müssen Arbeitskräfte nun mindestens drei Monate lang in ihrem Heimatland sozialversichert sein, bevor sie ins Ausland entsandt werden. Nach einer 24-monatigen Entsendung ist eine zweimonatige Pause erforderlich, bevor eine weitere Entsendung beginnen kann. Arbeitgeber müssen Entsendungen im Voraus bei den Behörden anmelden – ausgenommen sind Dienstreisen oder Einsätze von bis zu drei Tagen (außer in der Baubranche). Sind Sie sich nicht sicher, was die Meldefristen sind? Die EURES-Beratung bietet Arbeitgebern kostenlose Beratung zu Entsendeverfahren und Sozialversicherungspflichten an.

Mehr Flexibilität für Arbeitssuchende, die ins Ausland ziehen: Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie jetzt mehr Zeit, in einem anderen EU-Land nach Arbeit zu suchen, ohne Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Die EURES-Beratung kann Ihnen dabei helfen, Stellenangebote zu finden, und Ihnen erklären, wie Sie während Ihrer grenzüberschreitenden Stellensuche Ihren Leistungsanspruch aufrechterhalten können.

Klarere und einfachere Verpflichtungen für Unternehmen: Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, profitieren von klareren Vorschriften, in denen festgelegt ist, welche Sozialversicherungsvorschriften anwendbar sind, wodurch der Verwaltungsaufwand und die Verwirrung verringert werden.

Bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden: Die Länder tauschen Informationen effizienter aus, halten sich an klarere Verfahren und Fristen, wenn die Echtheit von Dokumenten angezweifelt wird, und setzen neue Instrumente ein, um Betrug, Fehler und Missbrauch zu verhindern.

Wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, seine eigenen Sozialversicherungsregelungen festzulegen, beispielsweise welche Leistungen gewährt werden, wie diese berechnet werden und wer anspruchsberechtigt ist.
  • Sie können jeweils nur im Sozialversicherungssystem eines Landes versichert sein und nur in einem Land Beiträge zahlen.
  • Wenn Sie durch das Sozialversicherungssystem eines bestimmten Landes abgedeckt sind, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
  • Wenn Sie Leistungen beantragen, werden Ihre Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus anderen Ländern berücksichtigt.
  • Wenn Sie Anspruch auf eine Rente oder andere Geldleistungen haben, können Sie diese in der Regel auch dann beziehen, wenn Sie oder Ihre Familie in einem anderen Mitgliedstaat leben.

Um in den Genuss der Sozialversicherung zu kommen, muss Ihre Arbeit gemeldet werden. Erfahren Sie, warum dies sowohl für Arbeitskräfte als auch für Unternehmen wichtig ist.

 

Weiterführende Links:

Überarbeitete Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit

Chat mit EURES-Beratern

Angemeldete Erwerbstätigkeit kommt allen zugute – warum das auch Sie betrifft

Weitere Informationen:

Europäische Jobtage

Suche nach EURES-Beratern

Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EURES-Ländern

EURES-Stellendatenbank

EURES-Dienstleistungen für Arbeitgeber

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Datum der Veröffentlichung
18. Juni 2026
Autoren
Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Themen
  • Geschäft /Unternehmertum
  • EU-Toolbox für Mobilität
  • Arbeitsmarktnachrichten/Mobilitätsnachrichten
  • Nachrichten/Berichte/Statistiken
Verwandte(r) Abschnitt(e)
Sektor
  • Accomodation and food service activities
  • Activities of extraterritorial organisations and bodies
  • Activities of households as employers, undifferentiated goods- and services
  • Administrative and support service activities
  • Agriculture, forestry and fishing
  • Arts, entertainment and recreation
  • Construction
  • Education
  • Electricity, gas, steam and air conditioning supply
  • Financial and insurance activities
  • Human health and social work activities
  • Information and communication
  • Manufacturing
  • Mining and quarrying
  • Other service activities
  • Professional, scientific and technical activities
  • Public administration and defence; compulsory social security
  • Real estate activities
  • Transportation and storage
  • Water supply, sewerage, waste management and remediation activities
  • Wholesale and retail trade; repair of motor vehicles and motorcycles

Haftungsausschluss

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