
Im Leben kann vieles passieren – man kann den Job verlieren, Zeit brauchen, um sich um sein Neugeborenes zu kümmern, vorübergehend erkranken oder eine permanente Behinderung bekommen … oder irgendwann in den Ruhestand gehen. Die Sozialversicherung schützt und unterstützt Sie in all diesen Situationen, auch wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten.
Aus diesem Grund gibt es in der EU bereits seit 2010 entsprechende Vorschriften. Der Arbeitsmarkt hat sich jedoch seitdem verändert. Gleiches gilt für die Systeme der sozialen Sicherheit in den Ländern. Deshalb hat die EU ihre Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit vereinfacht und modernisiert und damit einen wichtigen Schritt zur Stärkung einer fairen Arbeitskräftemobilität in Europa getan. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten.
Was hat sich geändert?
Die überarbeiteten Vorschriften kommen allen zugute und vereinfachen die Koordinierung der sozialen Sicherheit für rund 16 Millionen Menschen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten, sowie für die Unternehmen und Behörden der einzelnen Länder. Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Stärkerer grenzüberschreitender Sozialversicherungsschutz: Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten oder leben, sind Ihre Sozialversicherungsansprüche besser geschützt. Dazu gehören klarere Vorschriften für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Familienleistungen.
Fairere Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch bei grenzüberschreitender Arbeit: Um Betrug zu bekämpfen, müssen Arbeitskräfte nun mindestens drei Monate lang in ihrem Heimatland sozialversichert sein, bevor sie ins Ausland entsandt werden. Nach einer 24-monatigen Entsendung ist eine zweimonatige Pause erforderlich, bevor eine weitere Entsendung beginnen kann. Arbeitgeber müssen Entsendungen im Voraus bei den Behörden anmelden – ausgenommen sind Dienstreisen oder Einsätze von bis zu drei Tagen (außer in der Baubranche). Sind Sie sich nicht sicher, was die Meldefristen sind? Die EURES-Beratung bietet Arbeitgebern kostenlose Beratung zu Entsendeverfahren und Sozialversicherungspflichten an.
Mehr Flexibilität für Arbeitssuchende, die ins Ausland ziehen: Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie jetzt mehr Zeit, in einem anderen EU-Land nach Arbeit zu suchen, ohne Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Die EURES-Beratung kann Ihnen dabei helfen, Stellenangebote zu finden, und Ihnen erklären, wie Sie während Ihrer grenzüberschreitenden Stellensuche Ihren Leistungsanspruch aufrechterhalten können.
Klarere und einfachere Verpflichtungen für Unternehmen: Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, profitieren von klareren Vorschriften, in denen festgelegt ist, welche Sozialversicherungsvorschriften anwendbar sind, wodurch der Verwaltungsaufwand und die Verwirrung verringert werden.
Bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden: Die Länder tauschen Informationen effizienter aus, halten sich an klarere Verfahren und Fristen, wenn die Echtheit von Dokumenten angezweifelt wird, und setzen neue Instrumente ein, um Betrug, Fehler und Missbrauch zu verhindern.
Wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten, sollten Sie Folgendes beachten:
- Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, seine eigenen Sozialversicherungsregelungen festzulegen, beispielsweise welche Leistungen gewährt werden, wie diese berechnet werden und wer anspruchsberechtigt ist.
- Sie können jeweils nur im Sozialversicherungssystem eines Landes versichert sein und nur in einem Land Beiträge zahlen.
- Wenn Sie durch das Sozialversicherungssystem eines bestimmten Landes abgedeckt sind, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
- Wenn Sie Leistungen beantragen, werden Ihre Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus anderen Ländern berücksichtigt.
- Wenn Sie Anspruch auf eine Rente oder andere Geldleistungen haben, können Sie diese in der Regel auch dann beziehen, wenn Sie oder Ihre Familie in einem anderen Mitgliedstaat leben.
Um in den Genuss der Sozialversicherung zu kommen, muss Ihre Arbeit gemeldet werden. Erfahren Sie, warum dies sowohl für Arbeitskräfte als auch für Unternehmen wichtig ist.
Weiterführende Links:
Überarbeitete Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit
Angemeldete Erwerbstätigkeit kommt allen zugute – warum das auch Sie betrifft
Weitere Informationen:
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- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juni 2026
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
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