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EURES (EURopean Employment Services)

Arbeitsuchende sollten im Zeitalter der KI-gestützten Personalauswahl ihre Rechte kennen

KI spielt bei der Personalauswahl eine immer größere Rolle, aber es gibt Gesetze, die Sie schützen. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

  • Presseartikel
  • 27. August 2026
  • Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
  • Lesedauer: 3 Min
Jobseekers know your rights in the age of AI hiring

 

Europa braucht Spitzenkräfte, und Arbeitgeber wollen schnell und kosteneffizient hochqualifizierte Mitarbeitende einstellen – die für die jeweilige Stelle am besten geeignete Person. Angesichts dieser Anforderungen ist es daher nicht überraschend, dass immer mehr Unternehmen bei ihren Einstellungsverfahren KI einsetzen. Von der Vorauswahl der Lebensläufe bis hin zu den Vorstellungsgesprächen kann KI jede Phase optimieren, die Einstellungszeiten verkürzen und den gesamten Prozess kosteneffizienter gestalten.

Allerdings hat die KI-gestützte Personalbeschaffung auch eine Kehrseite, wie ein kürzlich veröffentlichter Instagram-Beitrag deutlich machte. Darin wird beschrieben, wie sich ein Arbeitsuchender aus Wien durch ein KI-Vorstellungsgespräch „entmenschlicht“ fühlte.

Die EU ergreift Maßnahmen in Bezug auf KI

Diese Bedenken beschränken sich nicht auf Österreich, weshalb der Einsatz von KI bei Einstellungsentscheidungen im KI-Gesetz der EU als „hochriskant“ eingestuft wird. Angesichts der zunehmenden Einführung von KI im Personalwesen durch Unternehmen auf der ganzen Welt (39 % bis Ende 2025) werden mit dem KI-Gesetz Risiken angegangen, indem Vorschriften eingeführt werden, die dazu beitragen, ihre Nutzung transparenter und rechenschaftspflichtiger zu gestalten.

Im Rahmen des KI-Gesetzes gilt:

  • Kein KI-Tool kann endgültige Einstellungsentscheidungen treffen, ohne dass ein qualifizierter Mensch in den Entscheidungsprozess eingebunden ist.
  • Der Einsatz von KI zur Einschätzung von Emotionen, der Anspannung oder Persönlichkeitsmerkmalen und zur Vergabe von Punktzahlen ist verboten.
  • Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, die KI-Tools für die Einstellung, Bewertung der Leistung oder andere Beschäftigungsentscheidungen einsetzen, regelmäßig Sicherheitsrisiken und Verzerrungen überprüfen, detaillierte technische Aufzeichnungen führen, die menschliche Aufsicht und Transparenz sicherstellen und ihre Systeme kontinuierlich überwachen.
  • Die Verpflichtungen gelten nicht nur für die Anbieter dieser KI-Systeme, sondern auch für die Unternehmen, die sie nutzen.
  • Diese Vorschriften gelten sogar für Unternehmen außerhalb der EU, sofern deren KI-System in der EU genutzt wird oder Auswirkungen auf Menschen in der EU hat.

Was den Wiener Bewerber betrifft, so lief beim KI-Bewerbungsgespräch Folgendes schief:

  • Die KI unterbrach den Bewerber wiederholt, sprang zur nächsten Frage und sprang trotz Bittens nicht zurück zur nächsten Frage.
  • Wenn der Arbeitsuchende während einer Antwort auch nur kurz inne hielt, wurde dies manchmal als vollständige Antwort gewertet.
  • Die Niederschrift des Vorstellungsgesprächs enthielt Fehler.
  • Anstatt die Fragen des Bewerbers zu beantworten, zitierte die KI lediglich den Text der „Über uns“-Seite des Unternehmens.

Nur etwa jedes vierte Unternehmen hatte damit begonnen, sich auf die strengen Anforderungen des EU-KI-Gesetzes für KI-Systeme mit hohem Risiko vorzubereiten. Da KI im Bereich der Personalbeschaffung immer mehr an Bedeutung gewinnt, sollten Sie daher wissen, dass Sie folgende Rechte haben:

  • vorab über den Einsatz von KI und deren Rolle bei der Einstellungsentscheidung des Unternehmens informiert zu werden;
  • zu verlangen, dass die Einstellungsentscheidung von einem Menschen überprüft wird;
  • dass Ihre Mimik, Ihre Stimmlage oder Ihre Körpersprache während eines Vorstellungsgesprächs nicht durch KI analysiert werden; und
  • zu erfahren, welche Daten erfasst werden, und in vielen Fällen zu verlangen, dass diese nach Abschluss des Einstellungsverfahrens gelöscht werden.

Auf einem zunehmend KI-gestützten Arbeitsmarkt bietet EURES weiterhin menschliche Unterstützung über sein Netzwerk geschulter Beraterinnen und Berater an, die Informationen und Beratung zu praktischen, rechtlichen und administrativen Fragen im Zusammenhang mit dem Leben und Arbeiten in ganz Europa bereitstellen können.

Mittlerweile sind Online-Vorstellungsgespräche nicht mehr wegzudenken. Bereiten Sie sich also auf diesen letzten Schritt vor, indem Sie sich hier einige Tipps zum Bestehen von Online-Vorstellungsgesprächen durchlesen.

 

Weiterführende Links:

Instagram-Post „Daily Austrian News“

Das KI-Gesetz der EU

The State of AI in HR 2026 (Der Stand der KI im Personalwesen 2026)

AI Hiring Tools at Risk: 6 Critical EU AI Act Compliance Steps Every HR Leader Must Take (2026) (Risiken bei KI-Einstellungstools: 6 wichtige Schritte zur Einhaltung des EU-KI-Gesetzes, die jede Führungskraft im Personalwesen unternehmen muss)

Chat mit der persönlichen EURES-Beratung

Die neuen „Regeln” für das Vorstellungsgespräch per Video

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Datum der Veröffentlichung
27. August 2026
Autoren
Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Themen
  • Geschäft /Unternehmertum
  • Hinweise und Tipps
  • Arbeitsmarktnachrichten/Mobilitätsnachrichten
  • Nachrichten/Berichte/Statistiken
  • Rekrutierungstrends
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