
Ein Umzug ins Ausland ist eine wichtige Veränderung in Ihrem Leben, die nicht nur aufregend ist, sondern auch eine Herausforderung darstellt. Die Liste der Dinge, um die Sie sich kümmern müssen, bevor Sie sich in dem neuen Land häuslich niederlassen können, ist scheinbar endlos – selbst wenn Sie akribisch planen, werden Sie irgendwann unter Druck stehen. Eine Möglichkeit, den Umzug möglichst stressfrei zu gestalten, besteht darin, frühzeitig alle Ihre Dokumente zusammenzustellen, sodass Sie nicht in letzter Minute hektisch nach einem wichtigen Dokument suchen müssen oder, schlimmer noch, merken, dass Ihnen fern der Heimat ein wichtiges Dokument fehlt.
Nachstehend finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Unterlagen, die Sie benötigen werden. Behalten Sie die Originale bei sich, aber machen Sie Kopien auf Papier und in digitaler Form. Denken Sie daran, dass Sie für einige Dokumente – je nach ihrem Verwendungszweck – möglicherweise eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Pass/Personalausweis: Das wichtigste Reisedokument, den Reisepass, sollten Sie als Erstes einpacken. Staatsangehörige der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz können bei Reisen in alle diese Länder auch ihren Personalausweis als Reisdokument verwenden. Prüfen Sie die Ablaufdaten Ihrer Dokumente, um sicherzugehen, dass sie gültig sind.
Geburtsurkunden aller Personen, die mit Ihnen umziehen. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie auch Ihre Heiratsurkunde. Vergewissern Sie sich vor Ihrem Umzug, dass Sie diese Dokumente haben. Andernfalls können Sie sie bei Ihrem Standesamt anfordern.
Medizinische Unterlagen: Medizinische Unterlagen sind unverzichtbar für die nahtlose Fortsetzung Ihrer Gesundheitsversorgung in Ihrem neuen Wohnsitzland, da sie die notwendigen Informationen über Ihre Krankengeschichte und medizinischen Bedürfnisse enthalten. Hierzu zählen auch Impfpässe – diese sind besonders bei jüngeren Kindern wichtig, deren Immunisierung noch nicht abgeschlossen ist.
Hochschulzeugnisse und berufliche Befähigungsnachweise: Diese Urkunden werden von den zuständigen Hochschul- und Bildungseinrichtungen ausgestellt. Höchstwahrscheinlich werden Sie sie Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen müssen.
Bildungsnachweise und schulische Unterlagen: Diese Dokumente benötigen Sie insbesondere für die Kinder, die mit Ihnen umziehen. Wenn Sie vorhaben, im Ausland Ihre Ausbildung neben Ihrer Arbeit fortzusetzen, benötigen Sie jedoch auch ihre eigenen Bildungsnachweise.
Führerschein: Wenn Sie in Ihrem neuen Wohnsitzland ein Fahrzeug mieten oder kaufen möchten, benötigen Sie einen Führerschein, und auch wenn Sie beim Autofahren kontrolliert werden, müssen Sie ihn den Behörden vorlegen können. Vergewissern Sie sich, welche Vorschriften in Ihrem Zielland gelten. Grundsätzlich sind Führerscheine, die in einem der oben genannten Länder ausgestellt wurden, in allen diesen Ländern gültig. Beachten Sie, dass in der EU Führerscheine nicht als Identitätsdokumente anerkannt werden.
Wohnsitznachweis: Dieser wird bei vielen Gelegenheiten verlangt, beispielsweise wenn Sie ein Bankkonto eröffnen, einen Kredit beantragen oder sich bei örtlichen Behörden registrieren lassen. Rechnungen für Versorgungsleistungen sowie Miet- oder Kaufverträge können ebenfalls als Wohnsitznachweis dienen.
Wenn Sie Haustiere haben, denken Sie auch an deren Papiere! Hierzu zählen ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung. Machen Sie sich vor Ihrem Umzug mit allen für Auslandsreisen mit Haustieren geltenden Anforderungen vertraut.
Auf Arbeitsuche in der EU? Unser Artikel Wie man die Europäischen Jobtage nutzt, um im Ausland Arbeit zu finden enthält hilfreiche Informationen darüber, wie diese EU-weiten Veranstaltungen, die Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zusammenbringen, optimal nutzen können.
Weiterführende Links:
EURES und grenzüberschreitende Beschäftigung: eine Partnerschaft, von der beide Seiten profitieren
Europäische Kommission: Umziehen und arbeiten in Europa
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Juli 2025
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- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
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