
Die meisten Menschen fragen sich, ob ihre Gehälter mit denen in anderen Ländern vergleichbar sind, und es werden intensive Debatten darüber geführt, wer besser dasteht und warum. Mindestlöhne bilden die Grundlage für solche Vergleiche und bieten einen Einblick in die Arbeitsmarktbedingungen in den einzelnen Ländern.
Eurostat veröffentlicht halbjährlich einen Bericht über Mindestlöhne, der die Lage am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres wiedergibt. Der neueste Bericht enthält die Zahlen für 2024, und es werden die 27 Mitgliedstaaten mit den meisten Kandidatenländern (Türkei, Serbien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien, Moldawien, Ukraine) und den Vereinigten Staaten verglichen.
Mindestlöhne in der EU
Der Mindestlohn ist definiert als das niedrigste Entgelt, das ein Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Arbeit erhalten sollte. Im Jahr 2018 hatten etwa 7 von 10 Mindestlohnempfänger in der EU Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Darüber hinaus liegt der Anteil der Arbeitnehmer, die lediglich den Mindestlohn beziehen, in einer Reihe von europäischen Ländern bei über 10 %.
Grundsatz 6 der Europäischen Säule sozialer Rechte besagt eindeutig, dass jeder Arbeitnehmer in der EU das Recht auf einen angemessenen Mindestlohn hat, der einen angemessenen Lebensstandard sicherstellt. Jüngste Krisen wie die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine lösten wirtschaftliche Abschwünge aus, von denen fast alle betroffen waren, insbesondere aber Geringverdienende und andere sozial schwache Gruppen. Im Jahr 2022, als die Inflation ihren Höchststand erreichte, gingen die Mindestlöhne in den meisten Mitgliedstaaten zurück. All dies bekräftigte die Entschlossenheit der EU, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
In der EU gibt es zwei Formen von Mindestlöhnen: gesetzliche (gesetzlich durchgesetzte) und (durch nationale sektorübergreifende Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern) tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne. Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden fallen in die letztgenannte Kategorie.
Unterschiede bei den Mindestlöhnen in der EU
Im Eurostat-Bericht 2024 werden die Länder nach dem Mindestlohn (ML) in drei Gruppen eingeteilt:
- ML über 1 500 EUR pro Monat (Luxemburg, Irland, Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich);
- ML zwischen 1 000 EUR und 1 500 EUR pro Monat (Spanien, Slowenien) und
- ML monatlich 1 000 EUR oder weniger (Zypern, Polen, Griechenland, Portugal, Malta, Litauen, Kroatien, Estland, Tschechien, Slowakei, Rumänien, Lettland, Ungarn, Bulgarien).
Die Mindestlöhne in den einzelnen Mitgliedstaaten reichen von 477 EUR in Bulgarien bis zu 2 571 EUR in Luxemburg.
Eurostat hat außerdem eine künstliche Währungseinheit, den sogenannten „Kaufkraftstandard“ (KKS), eingeführt, der einen faireren Vergleich auf der Grundlage der Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern ermöglicht. Unter Berücksichtigung des KKS wurden die oben genannten Gruppen leicht verändert:
- ML über 1 250 KKS (Luxemburg, Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Irland, Polen, Spanien, Slowenien);
- ML zwischen 1 000 KKS und 1 250 KKS (Rumänien, Litauen, Griechenland, Kroatien, Zypern, Portugal, Malta) und
- ML unter 1 000 KKS (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Estland, Lettland, Bulgarien).
Selbst in KKS ausgedrückt ist Bulgarien immer noch der Mitgliedstaat am unteren Ende des Spektrums (799 KKS), während Luxemburg weiterhin seinen Platz an der Spitze hält (1 912 KKS).
Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht Eurostat – Mindestlohnstatistiken.
Weiterführende Links:
Faire Mindestlöhne: Maßnahmen für menschenwürdige Lebensbedingungen in der EU
Wie die EU Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen verbessert
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Januar 2025
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
- Arbeitsmarktnachrichten/Mobilitätsnachrichten
- Nachrichten/Berichte/Statistiken
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