
Haben Sie eine Frage, die Sie der EURES-Beratung stellen möchten? Hier sind einige der Fragen, die die Arbeitsuchenden bei „Today’s dream, tomorrow’s reality“ stellten, dem ersten europäische (Online-)Jobtag (E(O)JD), an dem Beratinnen und Berater aus allen 31 Ländern des EURES-Netzes teilnahmen. Lesen Sie im Folgenden, wie die EURES-Fachleute diese Fragen beantwortet haben.
F: Ich spreche nur Englisch. Ist es möglich, in der EU ausschließlich mit der englischen Sprache zu arbeiten?
A: Jan Vleugel (EURES Dänemark): Ja, natürlich – Englisch ist eine der am häufigsten verwendeten Sprachen in der EU. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Wenn Sie in einem großen internationalen Unternehmen arbeiten möchten, in dem die Arbeitssprache Englisch ist, sollte es keine Probleme geben. Unter Ihren Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz können Sie ebenfalls die englische Sprache verwenden.
Aber nehmen wir an, Sie ziehen mit Ihrer Familie um, die Kinder gehen zur Schule und Sie müssen in den Supermarkt, um etwas einzukaufen. Dann helfen Kenntnisse der Landessprache natürlich. Glücklicherweise gibt es in vielen Ländern diesbezüglich gute Möglichkeiten, und es gibt auch Dinge, die man im Vorfeld zum Erlernen einer neuen Sprache tun kann.
F: Ich bin daran interessiert, grenzüberschreitend zu arbeiten. Haben Sie diesbezüglich Ratschläge?
A: Jan Vleugel (EURES Dänemark): Wir haben keine spezielle grenzübergreifende Organisation, aber im südlichen Teil Dänemarks gibt es viele Menschen, die in Dänemark leben und in Deutschland arbeiten und umgekehrt – und viele Menschen aus Schweden kommen nach Kopenhagen zum Arbeiten. In vielen verschiedenen Teilen Europas gibt ebenfalls Beispiele für Grenzgängerregionen.
Ich denke, Arbeitsuchende sollten einen Blick auf das EURES-Portal werfen. Außerdem brauchen Arbeitsuchende eine fachkundige EURES-Beratung [über den Chat mit der EURES-Beratung], bei der sie über Arbeitsverträge und die Steuer- und Gesundheitssysteme in den verschiedenen Ländern informiert werden. Als EU-Bürgerin oder -Bürger können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte von einem Land in ein anderes mitnehmen. Es gibt möglicherweise auch einige besondere Vorschriften bezüglich Steuern und Gesundheit.
A: Simone Döhner (EURES Deutschland): Es gibt viele Grenzgängerregionen. Es gibt etwa 2 Millionen Grenzpendler, sodass dies immer ein wichtiges Thema ist. In vielen Grenzgängerregionen arbeitet die EURES-Beratung zusammen und führt sogar eigene grenzübergreifende Aktivitäten durch. Sie organisiert Tage, für die Sie sich anmelden können, um EURES-Beraterinnen und -Berater aus verschiedenen Regionen zu treffen, die dann alle an einem Tisch sitzen und ihre spezifischen Fragen beantworten. Dies ist eine sehr interessante und erfolgreiche Errungenschaft. Sie sitzen dann dort, stellen Fragen zu beiden Mitgliedstaaten und haben Fachleute aus beiden Regionen vor sich. So können Sie viele Probleme lösen.
F: Wie funktioniert das U2-Formular für Sozialleistungen?
A: Jan Vleugel (EURES Dänemark): Der vollständige Name dieses Dokuments ist PDU2 – das persönliche Dokument für Arbeitslose Nr. 2. Als Bürgerin oder Bürger der EU sowie Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz können Sie Ihr Arbeitslosengeld für drei Monate in ein anderes Land mitnehmen. Das bedeutet, dass das erste Land – das Land aus dem Sie kommen – Ihr Arbeitslosengeld in das andere Land exportiert. Wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre Leistung in Ihrem Heimatland auszahlt, bitten Sie um das PDU2 und nehmen Sie es mit in das andere Land, in dem Sie eine Stelle suchen möchten. Nehmen wir an, es geht von Dänemark nach Spanien – dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden in Spanien registrieren.
Wir bekommen viele Fragen wie: „Ich bin jetzt in einem anderen Land, was soll ich jetzt tun?“ Am einfachsten ist es, den Chat mit der EURES-Beratung zu nutzen, um nach Beraterinnen und Beratern zu suchen. Innerhalb einer Woche werden Sie in dem Land, in dem Sie sich aufhalten werden, elektronisch registriert sein. Die Behörde im Zielland sendet eine Nachricht, in der mitgeteilt wird, dass nun mit Ihrer Ankunft das Herkunftsland Ihre Leistungen auszahlen wird. Wenn es Ihnen nicht gelingt, dort wo Sie sich aufhalten, innerhalb von drei Monaten einen Arbeitsplatz zu finden, müssen Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder Sie riskieren, Ihr Arbeitslosengeld zu verlieren.
A: Simone Döhner (EURES Deutschland): Versuchen Sie, vor Ihrer Abreise eine Stelle zu finden. Was das Arbeitslosengeld betrifft, sollten Sie nicht in das andere Land reisen und versuchen, Leistungen von dort aus zu beantragen. Sie müssen vor Ihrer Abreise Arbeitslosengeld beantragen und zugesprochen bekommen, um es mitnehmen zu können. Besser ist es jedoch immer noch, zuerst nach einem Arbeitsplatz zu suchen und dann eine Transferleistung zu beantragen.
Lesen Sie Teil 1 von „Beraterinnen und Berater von EURES beantworten Fragen von Arbeitsuchenden“.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. März 2025
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- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
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