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EURES (EURopean Employment Services)
  • Presseartikel
  • 28. September 2023
  • Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
  • Lesedauer: 3 Min

Macht Sie der Gedanke an eine Kündigung nervös? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kündigung einreichen.

Jeder Arbeitnehmer kann während seiner beruflichen Laufbahn eine schwierige Periode durchleben, die einen Arbeitsplatzwechsel erforderlich macht. Eine Kündigung muss jedoch nicht unangenehm, unprofessionell oder schlimmstenfalls feindselig erfolgen. Befolgen Sie die Punkte dieser Checkliste, damit Sie sich wegen Ihrer Kündigung keine Sorgen mehr machen müssen.

Nervous about resigning? Here is how to approach handing in your resignation

Machen Sie sich den Grund für Ihre Kündigung klar

Jeder Arbeitnehmer befindet sich in einer anderen Situation, sodass unterschiedliche Kündigungsgründe vorliegen können. Falls Sie sich über den Kündigungsgrund nicht sicher sind, schauen Sie sich diese Liste häufiger Kündigungsgründe an:

  • Annahme eines besseren Stellenangebots;
  • Berufswechsel;
  • Wunsch nach Umschulung oder Hochschulbildung;
  • Umzug in eine andere Stadt/in ein anderes Land;
  • Pflege eines Angehörigen oder Kinderbetreuung als Erziehungsberechtigter/Vormund;
  • Krankheit;
  • Ruhestand;
  • Wunsch nach besseren Arbeitsbedingungen.

Ihr Grund kann komplexer und persönlicher sein als einer der genannten Gründe oder eine Kombination daraus.

Überprüfen Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag

Jetzt, da Sie sich über den Grund Ihrer Kündigung im Klaren sind, müssen Sie sich mit der rechtlichen Seite der Kündigung befassen. Als Erstes sollten Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag noch einmal genau lesen. Überprüfen Sie Ihre Kündigungsfrist ist und welche sonstigen Vertragsbedingungen gelten, z. B. ob Sie während der Kündigungsfrist arbeiten, Ihren Nachfolger einarbeiten oder an einem Abschlussgespräch teilnehmen müssen.

Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben

Wenn Sie der Gedanke an die Kündigung nervös macht, bekommt Ihr Schreiben möglicherweise einen entschuldigenden oder defensiven Unterton, was beides nicht professionell ist und unsicher wirkt. Verfassen Sie daher unabhängig von Ihren Gefühlen ein förmliches, höfliches und kurzes Kündigungsschreiben. Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben. In Ihrem Kündigungsschreiben muss jedoch eindeutig der letzte Tag Ihres Beschäftigungsverhältnisses angegeben sein – entsprechend Ihrer Kündigungsfrist.

Informieren Sie zuerst Ihren Vorgesetzten über Ihre Kündigung

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Vorgesetzten, um persönlich oder per Videoanruf zu kündigen. Dabei handelt es sich um eine förmliche mündliche Kündigung. Informieren Sie also zuerst Ihren direkten Vorgesetzten und sprechen Sie nicht mit Ihren Kollegen über Ihr Ausscheiden, da es unprofessionell wirken könnte, wenn Gerüchte entstehen.

Reichen Sie Ihre Kündigungsschreiben ein

Sobald Sie Ihren Vorgesetzten informiert haben, ist es an der Zeit, ihm Ihr Kündigungsschreiben zu übergeben. Heutzutage ist es üblich, das Kündigungsschreiben als Anhang zu einer E-Mail an den Vorgesetzten zu senden. Sie können es aber auch handschriftlich verfassen oder ausdrucken und persönlich übergeben.

Senden Sie eine E-Mail an Ihre Kollegen

Vielleicht möchten Sie Ihren Arbeitskollegen die Nachricht von Ihrem Ausscheiden persönlich überbringen, für das gesamte Unternehmen reicht jedoch eine Abschieds-E-Mail aus. In dieser E-Mail können Sie angeben, wie Sie in Kontakt bleiben können, z. B. über Ihre private E-Mail-Adresse, Ihr Profil in den sozialen Medien oder Ihre Telefonnummer. Bleiben Sie ungeachtet der Umstände Ihres Ausscheidens professionell und nehmen Sie Ihre Kündigung nicht zum Anlass, sich passiv aggressiv oder feindselig zu verhalten.

Bitten Sie um ein Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine kurze Zusammenfassung Ihres Arbeitsverhältnisses, die von Ihrem Arbeitgeber erstellt wird und Einzelheiten zu Ihren beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen enthalten kann und bei der Suche nach einer anderen Stelle hilfreich ist. Ihr Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es wäre jedoch ungewöhnlich, wenn Ihnen kein Arbeitszeugnis ausgestellt würde, sofern Sie sich einvernehmlich getrennt haben und ein guter Mitarbeiter waren. Falls Ihr Arbeitgeber sich bereit erklärt, ein Arbeitszeugnis auszustellen, muss dieses inhaltlich korrekt sein und Ihre Leistungen wahrheitsgemäß wiedergeben..

Teilnahme an einem Abschlussgespräch (fakultativ)

Ein Abschlussgespräch ist ein offizielles Treffen mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Kündigung zu erörtern. Unternehmen nutzen diese Gespräche, um die Gründe für Ihre Kündigung zu verstehen. Schließlich haben Sie beschlossen, zu kündigen, und sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, müssen Sie nicht an einem solchen Gespräch teilnehmen.

Am Arbeitsplatz wird Professionalität erwartet. Es kann sich allerdings als schwierig erweisen, in E-Mails oder bei Videokonferenzen durchgängig einen angemessenen Umgangston zu pflegen. Gestalten Sie Ihre Kommunikation am Arbeitsplatz professioneller indem Sie diese sechs Regeln befolgen.

 

Weiterführende Links:

Wie man in elektronischen Mitteilungen und bei Videotelefonaten einen professionellen Ton pflegt

 

Weitere Informationen:

Europäische Jobtage

Persönliche EURES-Beratung

Leben und Arbeiten in den EURES-Ländern

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. September 2023
Autoren
Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Themen
  • Hinweise und Tipps
  • Jugend
Verwandte(r) Abschnitt(e)
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Sektor
  • Accomodation and food service activities
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  • Activities of households as employers, undifferentiated goods- and services
  • Administrative and support service activities
  • Agriculture, forestry and fishing
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  • Mining and quarrying
  • Other service activities
  • Professional, scientific and technical activities
  • Public administration and defence; compulsory social security
  • Real estate activities
  • Transportation and storage
  • Water supply, sewerage, waste management and remediation activities
  • Wholesale and retail trade; repair of motor vehicles and motorcycles

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