In diesem Abschnitt finden sie Fragen zu einer Auswahl von häufig gestellten Fragen sowie weitere Informationen, die für Sie nützlich sein könnten.
Sollten Sie die Informationen, die Sie suchen, nicht finden, wenden Sie bitte an unseren Helpdesk.
EURES (European Employment Services) ist ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind als Partner beteiligt. Ziel des EURES-Netzes ist es, die Freizügigkeit der Arbeitskräfte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein und Island) und die Schweiz zu erleichtern.
EURES umfasst 31 Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
EURES richtet sich sowohl an Arbeitsuchende aus EURES-Ländern, die von ihrem Recht Gebrauch machen möchten, in einem anderen Land zu arbeiten oder zu studieren, als auch an Arbeitgeber, die solche Arbeitskräfte einstellen möchten.
Für EURES ist ein Netz von Beratern tätig, die Arbeitsuchenden und Arbeitgebern im persönlichen Kontakt Informationen, Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stellen können. EURES-Berater sind ausgebildete Fachkräfte, die den am europäischen Arbeitsmarkt interessierten Arbeitsuchenden und Arbeitgebern die drei grundlegenden EURES-Dienstleistungen - Information, Beratung und Vermittlung - anbieten.
Insgesamt gibt es über 900 EURES-Berater in ganz Europa, und ihre Zahl nimmt weiter zu. Die entsprechenden Kontaktangaben und Adressen finden Sie auf der Seite „EURES-Berater suchen“ in der Rubrik „EURES-Dienstleistungen“ des Portals oder durch Anklicken des Links „EURES-Berater kontaktieren“, der auf vielen Seiten des Portals zur Verfügung steht.
Die EURES-Dienste sind für Arbeitsuchende und Arbeitgeber kostenlos, vorbehaltlich der von den einzelnen EURES-Mitgliedern festgelegten Bedingungen.
Die EURES-Stellendatenbank wird täglich aktualisiert. Die Rubriken „Arbeitsmarktinformationen“ und „Lebens- und Arbeitsbedingungen“ werden regelmäßig von den nationalen Anlaufstellen des EURES-Netzes aktualisiert.
Das EURES-Portal bietet nicht nur Informationen über Stellenangebote im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz, sondern auch Angaben zur Arbeitsmarktentwicklung in sämtlichen Ländern und Regionen des EWR, praktische Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa sowie eine Online-Datenbank mit den Lebensläufen von Arbeitsuchenden.
Der Abschnitt „Lebens- und Arbeitsbedingungen“ des Portals enthält Daten zu einer Reihe wichtiger Fragen wie Wohnungssuche, Schule, Steuern, Lebenshaltungskosten, Gesundheit, Sozialgesetzgebung, Vergleichbarkeit von Qualifikationen usw.
Das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität steht Ihnen in den 26 Amtssprachen der Europäischen Union bzw. des EWR zur Verfügung; dies sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Gälisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Wir bemühen uns darum, möglichst viele Informationen in allen 26 Amtssprachen der Gemeinschaft bereitzustellen; alle Informationen finden Sie jedoch zumindest in Englisch, Französisch und Deutsch.
Die Informationen im Bereich „Leben & Arbeiten“ können in Englisch, Französisch und Deutsch sowie in der betreffenden Landessprache abgerufen werden.
Alle EU-Bürger haben das Recht, in jedem Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben, ohne aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. Der freie Personenverkehr ist eine der durch den Vertrag über die Europäische Union (Artikel 3, 39 und 40) und das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten.
Die Gemeinschaftsvorschriften über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern sind auch auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) anwendbar. Die Schweiz hat ein bilaterales Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit von Personen geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass während eines Übergangszeitraums von bis zu sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 die Gemeinschaftsvorschriften über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht in vollem Umfang in der gesamten erweiterten EU anwendbar sind. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Freizügigkeit“ der Rubrik „Leben & Arbeiten“.
Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte - sowohl zwischen Tätigkeiten (berufliche Mobilität) als auch innerhalb von oder zwischen Ländern (geografische Mobilität) - wird als Beitrag gesehen zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung. Sie versetzt die Wirtschaft, das Beschäftigungssystem und die Arbeitskräfte in Europa in die Lage, sich reibungsloser und effizienter an den Wandel anzupassen und den Wandel in einer wettbewerbsorientierten globalen Wirtschaft voranzutreiben. Mehr Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten fördert zudem die politische Integration in der EU.
Millionen von Stellen sind in der EU unbesetzt, während die Arbeitslosenquote mäßig hoch ist (in den letzten Jahren zwischen 7 und 10 %). Außerdem findet mehr als die Hälfte derjenigen, die während ihrer Arbeitslosigkeit umziehen, innerhalb eines Jahres oder weniger eine Stelle, verglichen mit denjenigen, die in ihrem Land arbeitslos bleiben.
Europa bietet jedem, der mobil sein möchte, um voranzukommen, enorme Möglichkeiten. Auch wenn der Trend, ins Ausland zu ziehen, zunimmt, zeigen die Europäer eher weniger Mobilität.
Es gibt viele Vorteile, die ein Studien- oder Arbeitsaufenthalt in einem anderen Land bietet: Wechsel der Umgebung, neue persönliche Horizonte, täglicher Kontakt mit einer anderen Kultur, ideale Möglichkeit zum Erwerb einer neuen Sprache, die Chance, Arbeit oder Studium mit Menschen unterschiedlicher Herkunft zu erleben, Austausch von Ideen und Erfahrungen.
Bei den Stellenangeboten in der „EURES-Stellensuche“ geht es um eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe, mit festen und zeitlich begrenzten Arbeitsplätzen.
Jede Ausschreibung enthält weitere Angaben zu den Bewerbungsmodalitäten und Ansprechpersonen. Die Kontaktperson kann ein EURES-Berater sein, der die Bewerbung bearbeitet; in anderen Fällen kann aber auch direkt Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen werden.
Die Stellenangebote im EURES-Portal stammen von EURES-Mitgliedern und ‑Partnern insbesondere den öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa. Diese nutzen EURES hauptsächlich für Stellenausschreibungen von Arbeitgebern, die Beschäftigte aus anderen europäischen Ländern einstellen möchten. Diese „EURES-Jobs“ bedeuten, dass der Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, Arbeitnehmer aus anderen europäischen Ländern einzustellen.
Für eine größere Transparenz des Arbeitsmarktes in Europa werden alle von europäischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen ausgeschriebenen Stellenangebote, bis auf wenige Ausnahmen, auf unserer Website sichtbar gemacht.
Nein. Freie Stellen in den Europäischen Institutionen werden auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) (http://epso.europa.eu) veröffentlicht.
Die „EURES-Stellensuche“ bietet eine benutzerfreundliche Suchfunktion. Arbeitsuchende können die Stellenangebote nach Land, Region, Beruf, Vertragsart oder einer Kombination mehrerer Kriterien durchsuchen.
Die EURES-Datenbank Job-Search wird von den europäischen Arbeitsverwaltungen täglich aktualisiert, Stellenangebote bleiben nur solange im System, wie sie aktuell sind.
Bei der Suche in der EURES-Datenbank Job-Search beachten Sie bitte:
Die meisten Detailangaben zu einem Stellenangebot, so etwa Vertragsart, erforderliche Berufserfahrung und Bildungsstand usw., werden in alle EU-Sprachen übersetzt, Titel und Text der Bekanntmachung sind jedoch nicht immer in allen Sprachen verfügbar. Die Suche mit Hilfe eines Schlüsselbegriffs in einer Sprache liefert daher nicht unbedingt alle in der Datenbank gespeicherten Stellenangebote. Sucht man beispielsweise mit dem englischen Begriff „waiter“ als Schlüsselwort, erhält man möglicherweise nicht dieselben Ergebnisse, die man mit dem französischen Suchbegriff „serveur“ finden würde. Die vordefinierten Kategorien unter „Art der Beschäftigung“, „Berufserfahrung“, „Ort/Region“ usw. gelten jedoch für alle verfügbaren Sprachfassungen.
Die „EURES-Stellensuche“ steht in den 26 Amtssprachen der EU bzw. des EWR zur Verfügung und erlaubt Abfragen in jeder dieser Sprachen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die im EURES-Portal angezeigten Stellenangebote größtenteils direkt von den nationalen Stellenangebotsdatenbanken importiert werden. Dementsprechend ist der Text der Bekanntmachung (Titel und Beschreibung der Stelle) in der Regel in der Amtssprache des Gastlandes verfasst. Andere Angaben zum Stellenangebot, wie beispielsweise Vertragsart, erforderliche Berufserfahrung und Bildungsstand usw., werden in alle Sprachen übersetzt.
Die Suche mit Hilfe von „Schlüsselwörtern“ in einer Sprache liefert daher nicht unbedingt alle in der Datenbank gespeicherten Stellenangebote. Sucht man beispielsweise mit dem englischen Begriff „waiter“ als Schlüsselwort, erhält man möglicherweise nicht dieselben Ergebnisse, die man mit dem französischen Suchbegriff „serveur“ finden würde. Die vordefinierten Kategorien unter „Art der Beschäftigung“, „Berufserfahrung“, „Ort/Region“ usw. gelten jedoch für alle Sprachen.
Bitte beachten Sie, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheiden kann, in welcher Sprache eine Stellenausschreibung in der „EURES-Stellensuche“ angezeigt wird. Ist ein Arbeitgeber vor allem daran interessiert, auf internationaler Ebene Arbeitskräfte anzuwerben, kann das Stellenangebot in einer oder mehreren anderen Sprachen als der des Gastlandes veröffentlicht werden.
Zu jedem Stellenangebot gehören Informationen bezüglich Bewerbungsverfahren und Ansprechpartnern. Ansprechpartner ist entweder ein EURES-Berater, der die Bewerbung bearbeitet, oder in manchen Fällen auch der potenzielle Arbeitgeber selbst.
Mehrere Online-Dienste von EURES sind ohne Anmeldung kostenlos verfügbar. Sie können sich bei „My EURES“ anmelden und nach Stellen suchen. EURES ist jedoch eine Plattform, das die Abstimmung von Stellenangebot und -nachfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die das Recht auf Freizügigkeit im europäischen Binnenmarkt genießen, erleichtert. Die Arbeitssuche über EURES berührt nicht die nationalen Anforderungen an den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt (d. h. die Regelung für Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigungen). Um weitere Informationen für Drittstaatsangehörige zu erhalten, besuchen Sie bitte das EU Immigration Portal (europa.eu).
Praktikums- und Ausbildungsplätze finden Sie im Abschnitt Lebens- und Arbeitsbedingungen des EURES-Portals. Dort sind die nationalen Rechtsrahmen für Praktikums- und Ausbildungsplätze der einzelnen Länder beschrieben; außerdem gibt es Informationen über offene Stellen, Unterstützung und Finanzierung.
Einige Länder bieten auch Praktikums- und Ausbildungsplätze über den EURES-Dienst Stelle suchen. Wie alle EURES-Dienstleistungen ist auch diese kostenlos. Registrieren Sie sich via EURES, um von Extra-Funktionen wie dem Speichern Ihres Suchprofils und einer möglichen Vermittlung zu profitieren.
Die „EURES-Stellensuche“ steht allen Nutzern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie ein „My EURES“-Benutzerkonto eingerichtet haben. Nach der Registrierung in „My EURES“ können Sie jedoch weitere Dienste nutzen: - Eingabe Ihres Lebenslaufs, so dass Sie von möglichen Arbeitgebern gefunden werden können; - Erstellen Ihres Lebenslaufs in allen EU-Sprachen und einfache Übersetzung in andere Sprachen; - Anlage und Speicherung von Profilen für die „Stellensuche“ und Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen über alle neuen Stellen, die Ihrem Profil entsprechen.
Zunächst müssen Sie ein „My EURES“-Benutzerkonto einrichten. Nach der Registrierung folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung und füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Dieser Dienst ist kostenlos.
Sie können Ihren Lebenslauf jederzeit ändern. Klicken Sie dazu nach Anmeldung mit Ihrem Benutzernamen und Passwort unter „Arbeitsuchender“ einfach auf „Mein Lebenslauf“.
Stellensuchende müssen ihr EURES-Konto regelmäßig aufrufen, damit ihr Profil für Arbeitgeber zugänglich bleibt. Falls ein/eine Stellensuchende/r sein/ihr EURES-Konto 26 Wochen lang nicht aufgerufen hat, ist sein/ihr Lebenslauf für Arbeitgeber nicht länger zugänglich. Falls ein Stellensuchende/r sein/ihr EURES-Konto ein Jahr lang nicht aufgerufen hat, wird sein/ihr Lebenslauf gelöscht. Nicht aufgerufene Konten werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Umfassenden Zugang zu Ihrem Lebenslauf haben die EURES-Berater sowie die Arbeitgeber, die bei „EURES CV-Online“ registriert sind. Sie können selbst entscheiden, ob bestimmte persönliche Daten wie Name, Adresse usw. angezeigt werden.
enn Sie für Ihren Lebenslauf in „EURES CV-Online“ die Option „anonym“ wählen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Sie über den EURES-Dienst zu kontaktieren. Ihre persönlichen Daten bleiben also verborgen.
Wenn Sie Ihr Passwort oder Ihren Benutzernamen für das EURES-Portal verloren haben, können Sie es per E-Mail anfordern. Auf der EURES-Startseite klicken Sie auf „My EURES“, geben Sie, sofern Sie derzeit nicht authentifiziert sind, auf der nächsten Seite Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken auf „Weiter“. Anschließend klicken Sie auf „Passwort verloren?“ (Sie können aufgefordert werden, den im Bild versteckten Captcha-Code einzugeben) und klicken auf „Passwort erhalten“. Ihnen wird dann automatisch ein Link für das Zurücksetzen Ihres Passworts per E-Mail übermittelt. Bitte verwenden Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden. Nachdem Sie auf den Link geklickt haben, erhalten Sie ein neues Passwort und werden gebeten, es zu bestätigen. Das Verfahren wird abgeschlossen, wenn Sie auf „Bestätigen“ klicken.
Wenn Sie sowohl Ihren Benutzernamen als auch Ihr Passwort verloren haben, wenden Sie sich bitte an den EURES-Helpdesk. Die Kontaktdaten finden Sie unter „EURES-Dienstleistungen – Wenden Sie sich an den Helpdesk“ auf dem EURES-Portal.
Sie können Ihre persönlichen Angaben jederzeit ändern. Melden Sie sich dazu einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort auf dem EURES-Portal an, gehen Sie zu „Mein Profil“ und ändern Sie Ihre Angaben.
Nachdem Sie sich auf EURES angemeldet haben, gehen Sie zu „Mein Profil“ und wählen Sie „Konto löschen“. Alle Informationen über Sie werden aus der Datenbank gelöscht. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu „EURES CV-Online“ haben möchten, müssen Sie sich erneut registrieren.
Die EURES-Onlinedienste stehen allen Nutzern mit Internetzugang frei zur Verfügung. Sie können sich in „My EURES“ registrieren lassen und nach freien Stellen suchen. Wenn Sie über EURES einen Arbeitsplatz finden, gelten für Sie jedoch unverändert die für Nicht-EU-Bürger vorgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen und Verwaltungsverfahren.
Damit ein Arbeitgeber umfassenden Zugang zu „EURES CV-Online“ erhalten kann, muss das Unternehmen einen Sitz in einem der 30 Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz haben und über eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine nationale amtliche Registriernummer verfügen. Nach der Bestätigung Ihrer Registrierung können Sie die EURES-Dienste für Arbeitgeber kostenlos nutzen.
Wenn Sie sich bei EURES registrieren, erhalten Sie Zugang zu den Lebensläufen der Arbeitsuchenden in der EURES-Datenbank. Darüber hinaus können Sie Suchkriterien speichern, die Ihren Anforderungen entsprechen, und sobald sich Arbeitssuchende registrieren, die Ihren Kriterien entsprechen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie können diese Personen dann mit einer personalisierten Nachricht direkt über EURES kontaktieren.
Wenn Sie als Arbeitgeber über EURES ein Stellenangebot bekannt machen möchten, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Seite „Arbeitsstelle ausschreiben“ in der Rubrik „Arbeitgeber“. Für die einzelnen Länder gibt es unterschiedliche Verfahren. Einige Länder bieten eine „Selbstbedienungsplattform“ an, über die Arbeitgeber ihre offenen Stellen online bekannt machen können. In jedem Falle haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Hilfe eines EURES-Beraters in Anspruch zu nehmen.
Die Datenbank „EURES-Stellensuche“ wird von den europäischen Arbeitsverwaltungen täglich aktualisiert, Stellenangebote bleiben nur solange im System, wie sie aktuell sind.
In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist Freizügigkeit ein Grundrecht: Jeder Staatsangehörige eines EWR-Landes kann in einem anderen EWR-Land arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gilt für die Bürger der neuen Mitgliedstaaten je nach den Übergangsregelungen, die in den Verträgen über den Beitritt zur Europäischen Union festgelegt sind. Der Abschnitt nach „Die Übergangsregelungen für die neuen Mitgliedstaaten“ behandelt speziell Fragen, die die neuen Mitgliedstaaten betreffen.
In einem anderen europäischen Land zu leben und zu arbeiten kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein – so muss man sich beispielsweise an ein neues kulturelles Umfeld anpassen, in einer fremden Sprache arbeiten und sich mit ungewohnten Steuer- und Sozialversicherungssystemen vertraut machen. Die beste Vorbereitung besteht darin, sich gründlich über das Land seiner Wahl zu informieren. Ob es Ihnen gelingt, Arbeit zu finden, hängt nicht nur von Ihrer beruflichen Qualifikation und Ihren Fremdsprachenkenntnissen ab, ganz entscheidend sind auch Ihre persönlichen Eigenschaften und Ihr persönliches Engagement.
Ehe Sie mit der Arbeitssuche beginnen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es im Ausland kaum einfacher sein dürfte, einen Arbeitsplatz zu finden, als im eigenen Land (die Arbeitslosenquote ist in der gesamten Europäischen Union immer noch hoch). Dennoch bietet der europäische Arbeitsmarkt in einigen Wirtschaftszweigen eine ganze Reihe von Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa in der Tourismusbranche und im Dienstleistungssektor (Finanzdienstleistungen, Unternehmensberatung, Baugewerbe, Informationstechnologie sowie bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens), außerdem gibt es die Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Denken Sie aber auch daran, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des EWR von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und sich die Situation zudem sehr schnell ändern kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Leben & Arbeiten“.
Vor Ihrer Abreise aus dem Heimatland können folgende Tipps hilfreich sein:
- Besuchen Sie das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität. Dort finden Sie offene Stellen, Wissenswertes über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Auskünfte über den Arbeitsmarkt sowie weitere Links zu sonstigen nützlichen Informationen. Außerdem können Sie Ihren Lebenslauf potentiellen Arbeitgebern in ganz Europa präsentieren.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen oder regionalen Arbeitsverwaltung. Möglicherweise kann Sie dort ein EURES-Berater individuell betreuen und mit Hilfe des EURES-Systems und gemeinsam mit seinen EURES-Kollegen in dem Land, in dem Sie künftig arbeiten möchten, geeignete Stellenangebote für Sie ausfindig machen.
- Prüfen Sie Stellenangebote in den Zeitungen Ihres Gastlandes (die betreffenden Zeitungen liegen im Allgemeinen in den größeren öffentlichen Bibliotheken aus). Denken Sie daran, dass verschiedene Fachzeitschriften Stellenangebote für bestimmte Berufsgruppen veröffentlichen.
- Wenden Sie sich an die öffentliche Arbeitsverwaltung in dem von Ihnen gewählten Gastland. Diese sollte in der Lage sein, Sie zu beraten. Zur Erinnerung: Staatsangehörige eines EWR-Landes haben in anderen EWR-Mitgliedstaaten dieselben Rechte wie Inländer. Fragen Sie nach einem EURES-Berater, der über Erfahrung in der Unterstützung ausländischer Bürger verfügt.
Wer sich über offene Stellen informieren will, wird sich in der Regel zunächst einmal ans Arbeitsamt wenden.
Es gibt jedoch auch andere Wege, die zum Erfolg führen können:
- In vielen Mitgliedstaaten sind private Arbeitsvermittler auf die Vermittlung von Zeitarbeitskräften spezialisiert. Bevor Sie die Dienste solcher Agenturen in Anspruch nehmen, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihnen dadurch Kosten entstehen und wie Ihr Arbeitsvertrag im Falle einer Vermittlung aussehen wird.
- Es gibt auch private Personalberatungsunternehmen. Diese vermitteln in der Regel jedoch nur Positionen für Führungskräfte oder Stellen in bestimmten Branchen, wie z. B. im Informatikbereich oder im Finanzwesen.
- Ein Hinweis für Studierende: Jobbörsen und Berufsberatungsstellen können wichtige Hilfestellung bei der Arbeitsuche leisten.
- Initiativbewerbungen sind immer mehr an der Tagesordnung. Sie sollten sich möglichst gut über das Unternehmen informieren, bei dem Sie sich bewerben. Schließlich kann der Erfolg Ihrer Bewerbung davon abhängen, inwieweit Sie überzeugend vermitteln können, dass Sie gut zu dem Unternehmen passen und seinem Anforderungsprofil entsprechen. Sie sollten ein Bewerbungsschreiben an Ihren potentiellen Arbeitgeber richten, in dem Sie Angaben zu Ihrer Qualifikation und Ihrer Erfahrung machen und begründen, warum Sie sich gerade für dieses Unternehmen interessieren. Andererseits verfügen heute viele Unternehmen über eigene Websites für den Personalbereich, über die Sie manchmal ein Online-Bewerbungsformular einreichen können.
- In den meisten Ländern spielt „Networking“ eine wichtige Rolle, da die ersten Informationen über freie Stellen vielfach von Mund zu Mund weitergegeben werden.
- Ein Praktikum oder eine andere befristete Tätigkeit in dem Land Ihrer Wahl ist der ideale Weg, das Land näher kennen zu lernen. Es bietet zudem den Vorteil, dass Sie vor Ort eine Beschäftigung suchen können. Viele größere Unternehmen bieten entsprechende Möglichkeiten an.
Einer der wichtigsten Schritte besteht darin, dass Sie herausfinden, wie Ihre Qualifikationen im Gastland anerkannt werden. Bei Berufsabschlüssen ist entscheidend, ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Bei den reglementierten Berufen ist die Berufsausübung nämlich an den Besitz eines bestimmten Befähigungsnachweises gebunden. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Ingenieure, Angehörige paramedizinischer Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Architekten. Für einige dieser Berufe wurde eine Liste der anerkannten und als gleichwertig erachteten Befähigungsnachweise erstellt, während bei anderen Berufen - unter Berücksichtigung von Dauer und Inhalt der absolvierten Ausbildung - von Fall zu Fall über die Entsprechung der Befähigungsnachweise entschieden wird. Gehört der von Ihnen ausgeübte Beruf nicht zu den reglementierten Berufen, können Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald Sie eine Stelle gefunden haben. Dabei sind jedoch die im Gastland zu diesem Beruf vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten, die sich allerdings von den in Ihrem Heimatland üblichen Verfahren unterscheiden können.
Achten Sie darauf, dass Ihr Lebenslauf gut strukturiert und verständlich formuliert ist und sich auf die von Ihnen gewünschte Beschäftigung bezieht. Außerdem müssen Ihr Lebenslauf und Ihre Abschlusszeugnisse (siehe oben) in die Sprache des Gastlandes übersetzt werden. In den meisten Mitgliedstaaten wird erwartet, dass der Ausbildungsabschluss einen direkten Bezug zu der Stelle aufweist, um die Sie sich bewerben. In anderen Ländern wiederum ist dies weniger wichtig. Die EU hat sich auf ein gemeinsames europäisches Format für Lebensläufe verständigt. Dieser EUROPASS-Lebenslauf eignet sich sowohl für berufliche als auch für akademische Abschlüsse und vermittelt ein deutliches Bild von der Eignung und den Fähigkeiten des Bewerbers auf EU-Ebene. Dieses Standardformat für Lebensläufe steht derzeit in 20 Amtssprachen der EU in „EURES CV-Online“ zur Verfügung.
Genau wie in Ihrem Heimatland sollten Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch gründlich vorbereiten. Sie sollten ausreichend über Ihren potentiellen Arbeitgeber informiert sein und gezielte Fragen zum Unternehmen selbst sowie zu der betreffenden Tätigkeit stellen können. Man wird ebenfalls erwarten, dass Sie Ihre Kenntnisse der Landessprache unter Beweis stellen und darlegen, inwieweit Ihre Schlüsselqualifikationen und persönlichen Eigenschaften dem Anforderungsprofil des Arbeitgebers entsprechen. Viele größere Unternehmen in der Europäischen Union nutzen Assessment Centers, um zu testen, wie die Bewerber bestimmte Situationen im realen Leben bewältigen würden.
Was ist zum Bewerbungsgespräch mitzubringen?
Üblicherweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
- mehrere Kopien Ihres Lebenslaufs in der Sprache des Gastlandes;
- eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses (in der Regel erhältlich bei der Einrichtung, in der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben, oder beim zuständigen Ministerium);
- Fotokopien Ihres Schulabschlusszeugnisses, Ihres Universitätsdiploms oder sonstiger Qualifikationen;
- Ihren Reisepass oder einen gültigen Personalausweis;
- eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde;
- das entsprechende E-Formular als Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. E111); und
- einige Passbilder.
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Beschäftigung in einem anderen EWR-Land suchen möchten, können Sie sich Ihre Arbeitslosenunterstützung für die Dauer von drei Monaten in dem anderen Land auszahlen lassen. Diese Übertragung von Ansprüchen unterliegt jedoch strengen Vorschriften. Ehe Sie also irgendwelche konkreten Schritte einleiten, sollten Sie sich unbedingt mit dem örtlichen Arbeitsamt bzw. mit der für die Auszahlung der Leistung zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Haben Sie nach Ablauf der Dreimonatsfrist keine Arbeit gefunden, können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Die Behörden können die einschlägigen Bestimmungen aber großzügiger handhaben, wenn Sie nachweisen, dass Sie gute Aussichten auf eine Anstellung haben. Andere Rubriken wie beispielsweise „Leben & Arbeiten“ enthalten hierzu weitere nützliche Informationen.
Mehr Tipps und Tricks, Beratung von Experten sowie inspirierende Erfahrungsberichte finden Sie auf dem EURES-Portal im Bereich „Nachrichten". Um aktuelle Informationen direkt per E-Mail zu erhalten, können Sie den “EURES & You” Newsletter abonnieren.
Als EU-Bürger/-in oder Staatsangehörige/-r von Island, Liechtenstein oder Norwegen verfügen Sie über bestimmte Rechte in anderen europäischen Ländern, wenn Sie dort hinziehen, leben, studieren oder Geschäfte machen möchten.
Sie benötigen mehr Informationen zu EU-Themen oder individuelle Unterstützung bzw. Beratung in einer bestimmten EU-bezogenen Angelegenheit, oder Sie suchen nach einer Lösung für ein Problem auf EU-Ebene. Diese Seite bietet Ihnen einen raschen und direkten Zugang zu den Diensten, die auf Ihre Anfrage antworten können.
Der Beratungs- und Informationsdienst der EU für Bürger und Unternehmen
Montag – Freitag 08:30-18:00 (MEZ)
Ihre Fragen werden auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch beantwortet.
Ich ziehe in ein anderes europäisches Land – wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung? Welche Regeln gelten für Roaming-Gebühren? Mein Flug wurde annulliert, welche Rechte habe ich? Welche EU-Finanzhilfen kann meine Organisation beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie beim zentralen Informationsdienst Europe Direct.
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