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EURES (EURopean Employment Services)
  • Presseartikel
  • 21. Juli 2021
  • Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
  • Lesedauer: 3 Min

Neues Abkommen schützt Bürgerinnen und Bürger der EU im Vereinigten Königreich und umgekehrt

In diesem Jahr ist ein neues Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Rechte und Wahlmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, sowie von Bürgerinnen und Bürgern des Vereinigten Königreichs, die in der EU leben.

New agreement protects EU citizens in the UK and vice versa
EURES

Im EU-UK Trade and Cooperation Agreement (Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich) werden die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die außerhalb der EU leben, sowie von Bürgerinnen und Bürgern des Vereinigten Königreichs, die in der EU leben, anerkannt, und es werden die vereinbarten Konzepte für Handel und Kooperationsmöglichkeiten dargelegt. Die Rechtsvorschriften, die erstmals im Dezember 2020 vereinbart wurden, beinhalten die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, eine Finanzregelung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sowie ein Protokoll für Irland und Nordirland.

Seit der 2016 getroffenen Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, und dem offiziellen Austritt aus der EU im Jahr 2020 haben viele Diskussionen stattgefunden, um sicherzustellen, dass die Lebensentscheidungen und die Sicherheit der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger geschützt werden. Im März 2020 wurden förmliche Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aufgenommen, die zu dem EU-UK Trade and Cooperation Agreement (Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich) führten.

Rechte auf Leben, Arbeit und Studium geschützt

Die Rechtsvorschriften wurden seit Anfang dieses Jahres umgesetzt, um die Rechte von mehr als 3 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die im Vereinigten Königreich leben, und über 1 Million britischen Staatsangehörigen in EU-Ländern zu schützen.

Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin innerhalb und außerhalb der EU leben, arbeiten und studieren können, und sie umfassen auch Aspekte wie Grundrechte am Arbeitsplatz, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie gerechte Arbeitsbedingungen.

In dem Abkommen ist festgelegt, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich gelebt haben, dort weiterhin leben können, sofern sie vor dem 30. Juni 2021 einen Antrag auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich („EU Settlement Scheme“) gestellt haben. Personen, die nach dem 1. Januar 2021 weiterhin im Vereinigten Königreich arbeiten und den Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme gestellt haben, müssen kein Dokument für Grenzgänger beantragen.

Britische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 einen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hatten und sich danach weiterhin in der EU aufhalten, müssen möglicherweise einen neuen Aufenthaltsstatus in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem sie leben. Sie haben auch das Recht, in diesem Mitgliedstaat ein Dokument für Grenzgänger zu beantragen.

Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit findet weiterhin Anwendung

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die vor dem Ende des Übergangszeitraums ständig im Vereinigten Königreich lebten und arbeiteten und dies weiterhin tun (bzw. britische Bürgerinnen und Bürger in der EU), profitieren außerdem von einer umfassenden Koordinierung der Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit. Künftig werden in diesen Fällen weiterhin alle EU-Vorschriften über Ansprüche auf soziale Sicherheit gelten.

Eine teilweise Koordinierung besteht auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nicht ständig im Vereinigten Königreich lebten, aber noch vor dem Ende des Übergangszeitraums den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs über die soziale Sicherheit unterlagen (bzw. britische Bürgerinnen und Bürger in der EU). Dies gilt beispielsweise für Vorschriften über Gleichbehandlung, Krankheit und Familienleistungen sowie die Kombination von Rechten und Pflichten aus verschiedenen Aufenthaltszeiten.

Die EU und das Vereinigte Königreich haben auch Abkommen mit der Schweiz und den EWR-EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) geschlossen, um Menschen in Dreieckssituationen zu schützen (wie etwa britische Staatsangehörige, die am Ende des Übergangszeitraums in der EU wohnen oder arbeiten, ihre Kinder aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben).

Weitere Informationen über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/info/relations-united-kingdom/eu-uk-trade-and-cooperation-agreement_de

 

Weiterführende Links:

https://ec.europa.eu/info/relations-united-kingdom/eu-uk-trade-and-cooperation-agreement_de

 

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