
Derzeit haben etwa 101 Millionen Menschen über 16 Jahren in der EU eine anerkannte Behinderung. Das bedeutet, dass etwa jeder vierte Erwachsene mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Grundrechten wie Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Freizeit konfrontiert ist. Etwa jeder Zweite fühlt sich diskriminiert, fast jeder Fünfte im Alter zwischen 20 und 26 Jahren ist arbeitslos, und fast jeder Dritte ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Hinzu kommt, dass einer von fünf Schülern die Schule vorzeitig verlässt, das ist doppelt so viel wie bei den Schülern ohne Behinderung.
Im März 2021 nahm die Europäische Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 an, um das Leben dieser Menschen zu verbessern und ihnen die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sind Teil des Aktionsplans im Rahmen der Strategie, um diesen Menschen den Zugang zu ihren Rechten und zu den für sie geltenden Sonderbedingungen in der gesamten EU zu erleichtern.
Der Europäische Behindertenausweis
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über nationale Behindertenausweise und entsprechende Bescheinigungen für ihre Einwohner. Viele dieser Ausweise werden jedoch in anderen EU-Ländern nicht anerkannt. Der neue Ausweis ersetzt die nationalen Ausweise nicht, sondern wird ein einziges Dokument in physischer und digitaler Form darstellen, das als Nachweis des Behindertenstatus überall in der EU dienen und das grenzüberschreitende Reisen erleichtern wird.
Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Dieser Ausweis ersetzt den bestehenden Ausweis sowie die bestehenden nationalen Parkausweise vollständig und bringt mehrere Verbesserungen. Am wichtigsten ist das einheitliche Format, das die EU-weite Anerkennung und besondere Parkbedingungen gewährleistet.
Vorteile der Ausweise
Die Ausweise erleichtern die Freizügigkeit innerhalb der EU und stellen sicher, dass die Inhaber bei der Teilnahme an Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen oder bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Parkplätzen die gleichen Sonderbedingungen wie die Einwohner des Gastlandes genießen.
Zu den Vorteilen zählen:
- freier Eintritt oder ermäßigte Preise,
- verkürzte Wartezeiten/vorrangiger Zutritt,
- persönliche Assistenz,
- Zutritt für Servicehunde,
- Anleitungen in Bildern oder Audioguides,
- Mobilitätshilfen,
- reservierte/größere Parkplätze,
- spezielle Parkgebühren,
- Einfahrt in verkehrsbeschränkte Bereiche.
Wie werden die Ausweise ausgestellt und wann werden sie verfügbar sein?
Beide Ausweise werden in jedem Mitgliedstaat von jenen zuständigen nationalen Behörden ausgestellt, die auch die Berechtigungskriterien festlegen.
Die Ausweise werden voraussichtlich spätestens 2028 verfügbar sein. Nach der Verabschiedung der beiden einschlägigen Richtlinien durch den Rat (2024/2841, 2024/2842) sind die Mitgliedstaaten nun im Begriff, das rechtliche Umfeld zu schaffen und die erforderlichen Verwaltungsvorschriften für die Ausstellung und Verwendung der Ausweise zu erlassen.
Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU Menschen mit Behinderung unterstützt.
Weiterführende Links:
Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030
EU-Websites zum Behindertenausweis für Belgien, Zypern, Finnland, Italien, Malta und Rumänien
Weitere Informationen:
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. April 2025
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
- EU-Toolbox für Mobilität
- Arbeitsmarktnachrichten/Mobilitätsnachrichten
- Verwandte(r) Abschnitt(e)
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