Hauptträger für Beschäftigungsförderung im ganzen Land ist die staatliche Arbeitsbehörde (DYPA). Es werden 117 Zentralstellen für Beschäftigungsförderung (auf griechisch, Κέντρα Προώθησης Απασχόλησης - ΚΠΑ2) im ganzen Land und 2 Zentren für besondere soziale Gruppen in Athen und Thessaloniki betrieben. Arbeitslose können sich an die Mitarbeiter der DYPA wenden, wenn sie einen Arbeitsplatz suchen, eine Beratung wünschen oder an Beschäftigungs-, Firmengründungs- oder Weiterbildungsprogrammen zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen teilnehmen möchten.
Die DYPA beschäftigt griechische Berater und Beraterinnen des EURES-Netzwerks, die Fremdsprachen beherrschen und speziell geschult sind. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung von Arbeitssuchenden in der EU, dem EWR und der Schweiz sowie die Vermittlung von Arbeitsstellen, die von Arbeitgebern angeboten werden. Sie unterstützen auch Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die in Griechenland Arbeit suchen, indem sie Informationen über den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und bei der Arbeitssuche helfen. Darüber hinaus stellen sie Informationen bereit und vermitteln im Rahmen des Europäischen Beschäftigungsnetzes zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern.
Die Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wird auch von privaten Arbeitsvermittlern angeboten, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales zugelassen sind und bei der Arbeitssuche vermitteln.
Die Vermittlung ist für die Arbeitsuchenden kostenlos. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, auf deren/dessen Rechnung die private Arbeitsvermittlung tätig wird.
Eine ebenso wichtige Informationsquelle bei der Stellensuche sind Zeitungen. Die Stellenanzeigen für Führungskräfte und Fachpersonal werden gewöhnlich in griechischer und englischer Sprache veröffentlicht. An den Kiosken sind Zeitungen mit Stellenanzeigen oder speziellen Stellenmarktbeilagen erhältlich. Diese können bei der Stellensuche genutzt werden. Sowohl in den sozialen Medien (vor allem auf Facebook,LinkedIn und Twitter) als auch im Internet allgemein gibt es zahlreiche private oder öffentliche Internetseiten mit Stellenanzeigen (θέσεις εργασίας) für die verschiedenen Branchen in Griechenland. Die Stellensuche über das Internet und über Stellenanzeigen ist in Griechenland weit verbreitet. Die DYPA und die privaten Arbeitsvermittlungen verfügen über Internetportale oder Suchmaschinen, die Informationen und Unterstützung für Arbeitsuchende bieten. Die DYPA richtet sich insbesondere auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Arbeitssuche in ein EU-Land, den EWR oder die Schweiz ziehen wollen. Wer sich beim digitalen Register für Arbeitsuchende der DYPA anmeldet, kann die elektronischen Dienste des DYPA-Internetportals nutzen und seinen Lebenslauf elektronisch hochladen. Arbeitgeber können nur das Berufs- und Ausbildungsprofil der im Register des Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung (auf griechisch Δημόσια Υπηρεσία Απασχόλησης - ΔΥΠΑ/DYPA) eingetragenen Personen einsehen. Der Kontakt zu den Bewerbern erfolgt über die für die Beratung von Arbeitssuchenden zuständigen Mitarbeiter der lokalen KPA2-Stellen oder der Stellen für besondere soziale Gruppen. Auch die privaten Arbeitsvermittlungen verfügen über kompetente Berater, die den Arbeitgebern bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für offene Stellen behilflich sind. . Das EURES-Portal ist heute die am weitesten entwickelte Suchmaschine für die Suche nach Stellenangeboten dieser Art.
Darüber hinaus organisiert das Nationale EURES-Koordinierungsbüro in Griechenland in Zusammenarbeit mit den Nationalen EURES-Koordinierungsbüros der anderen EU-Mitgliedstaaten, der EWR-Länder und der Schweiz Workshops und Karrieretage für bestimmte Wirtschaftszweige oder Berufe, um Beschäftigungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Lebensläufe entgegenzunehmen und Bewerbungsgespräche entweder direkt mit den Arbeitgebern oder über die EURES-Berater in diesen Ländern zu führen.
Wesentliche Unterstützung für Arbeitsuchende in Griechenland, aber auch in anderen EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz, wird in Zusammenarbeit mit den EURES-Beratern von den Verbindungsbüros von Hochschulinstituten (Universitäten) sowie von Verbindungsbüros oder Sozialdiensten der Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geleistet.
Verschiedene Universitäten oder andere Einrichtungen organisieren regelmäßig Karrieretage für Hochschulabsolventen oder Studierende, bei denen Arbeitssuchende direkt mit interessierten Arbeitgebern in Kontakt treten können.
Arbeitsuchenden wird empfohlen, über soziale Netzwerke mit Hilfe von Freunden und Bekannten Kontakt zu Unternehmen aufzunehmen, die offene Stellen zu besetzen haben. In den meisten Fällen führt diese Art der Stellensuche häufig zu einer Einstellung.
Mit dem Besuch bestimmter Internetseiten von Unternehmen mit Stellenangeboten, die den Interessen und Kompetenzen der Arbeitsuchenden entsprechen, und der elektronischen Übermittlung von Lebensläufen bietet sich den Arbeitsuchenden eine weitere Möglichkeit, um von einem Unternehmen eine den eigenen Qualifikationen entsprechende Möglichkeit für ein Vorstellungsgespräch angeboten zu bekommen.
Links:
(Πύλη ΔΥΠΑ) Portal der DYPA | http://www.dypa.gov.gr |
Europäisches Portal EURES (Ευρωπαϊκή Πύλη EURES) | https://ec.europa.eu/eures |
Zentralverband der Gemeinden in Griechenland (Κεντρική Ένωση Δήμων Ελλάδας) | https://kedke.gr |
(Ιδιωτικά Γραφεία) Private Agenturen für Arbeitsvermittlung | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Verbindungsbüros von Universitäten | https://e-stadiodromia.eoppep.gr/index.php/%CE%B3%CF%81%CE%B1%CF%86%CE%… |
Lebenslauf
Eine Bewerbung bei einem Unternehmen muss einen Lebenslauf enthalten. Dieser sollte auf 1-2 Seiten einen klaren Überblick über die absolvierte Ausbildung und die Berufserfahrung geben.
Der Inhalt des Lebenslaufs sollte auf die Stelle und die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt sein.
Der Lebenslauf muss die persönlichen Daten des Bewerbers wie Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Er soll einen Überblick über die Ausbildung und die bisherige Berufserfahrung des Bewerbers geben. Erhalten sollte er noch die Bezeichnung der Stelle, den Namen des Arbeitgebers, die Dauer der Beschäftigung und die Aufgaben, die der Bewerber während seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit wahrgenommen hat.
Darüber hinaus sind Angaben zu den Sprachkenntnissen, dem Grad der Sprachbeherrschung und den entsprechenden Abschlüssen zu machen.
Darüber hinaus sollte der Bewerber die Seminare aufführen, die er im Laufe seiner bisherigen Ausbildung absolviert hat, und dabei das Thema des Seminars, die zeitliche Dauer und den Veranstalter nennen.
Zugleich ist auf Computer- und auf andere Spezialkenntnisse, Zertifikate sowie auf persönliche Interessen hinzuweisen, die die Bewerbung unterstützen und ein Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers zeichnen. Weiterhin gilt es unbedingt auf Fähigkeiten oder Kompetenzen Bezug zu nehmen, die während der Studiendauer oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erworben wurden.
Die Mitwirkung in Arbeitsgruppen, Vereinen, Ausschüssen oder beim Verfassen von Artikeln oder Büchern, die mit dem Tätigkeitsgegenstand der ausgeschriebenen Stelle im Zusammenhang stehen, stellt für den Lebenslauf eine wichtige Bereicherung dar.
Am Ende des Lebenslaufs können zwei oder drei Referenzen von Personen mit entsprechendem akademischen oder beruflichen Status (z. B. ehemalige Dozenten/Dozentinnen, Vorgesetzte oder Arbeitgeber) mit den entsprechenden Kontaktdaten angeführt werden, damit der Arbeitgeber zusätzliche Informationen zu den Leistungen oder zum beruflichen Verhalten der sich für die entsprechende Arbeitsstelle bewerbenden Person einholen kann.
Anschreiben
Dem Lebenslauf sollte ein maschinengeschriebenes Begleitschreiben (nicht länger als eine Seite) beigefügt werden, in dem der Bewerber angibt, inwiefern seine Ausbildung und seine berufliche Qualifikation den Anforderungen des betreffenden Arbeitsplatzes entsprechen. Das Schreiben ist mit einer eigenhändigen Unterschrift zu versehen. Gestalten Sie den Inhalt des Begleitschreibens passend zur offenen Stelle, damit der Zusammenhang klar wird, und vermeiden Sie vage Formulierungen.
Öffentliche oder private Arbeitsvermittlungen verwenden verschiedene Lebenslaufmuster. Am gebräuchlichsten ist das Muster, das über das Portal der DYPA zur Verfügung gestellt wird, oder der europäische Europass-Lebenslauf. Viele griechische Unternehmen setzen anstelle von Lebensläufen Bewerbungsbögen ein, die auszufüllen sind und hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad variieren.
Tipp: Studieren Sie den Arbeitsmarkt und finden Sie heraus, in welchen Unternehmen Sie gerne arbeiten würden. Recherchieren Sie ggf. deren Websites, machen Sie sich ein Bild und schöpfen die Informationen ab, die Sie in Ihrem Begleitschreiben und bei einem möglichen Vorstellungsgespräch nutzen können. Senden Sie Ihren Lebenslauf postalisch ab oder reichen Sie ihn persönlich ein und bitten Sie um ein Gespräch mit der Personalabteilung. Begründen Sie, weshalb Sie Ihrer Ansicht nach für den Arbeitsplatz geeignet sind. E-Mails können die Kommunikation erleichtern.
Links:
Europass | http://www.europass.cedefop.europa.eu |
Δομή Απασχόλησης & Σταδιοδρομίας Α.Π.Θ.(ΔΑΣΤΑ) (Beschäftigungs- und Karrierebüro der Aristoteles-Universität Thessaloniki, DASTA) | https://www.dasta.auth.gr/cmsitem.aspx?sid=2&id=195 |
ΕΟΠΠΕΠ (National Organization for Certification of Qualifications & Vocational Guidance, EOPPEP) | www.eoppep.gr |
Definition
Praktika sind die wesentliche Brücke zwischen dem theoretischen Studium und dem angestrebten Arbeitsplatz. Sie bieten Studierenden, aber auch Hochschulabsolventen die Möglichkeit, das Gelernte in die Praxis umzusetzen und so den ersten Schritt auf dem Weg in die Arbeitswelt zu tun.
In Griechenland ist die praktische Ausbildung ein obligatorischer Bestandteil der Ausbildung von Studenten an den Schulen für höhere Berufsausbildung (auf Griechisch: Σχολές Ανώτερης Επαγγελματικής Κατάρτισης - ΣΑΕΚ/SAEK), die zur postsekundären formalen Bildung gehören. Der DYPA betreibt landesweit 30 SAEK, die für das akademische Jahr 2021-2025 zweijährige Ausbildungsprogramme in 41 verschiedenen Disziplinen anbieten, an die sich jeweils ein sechsmonatiges Praktikum bei einem Arbeitgeber anschließt.
Praktika werden auch im Rahmen der Hochschulausbildung angeboten. Dies gilt für bestimmte Fachrichtungen.
Dauer und Arbeitszeiten von Praktika sind in besonderen Vorschriften festgelegt und es werden bestimmte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik umgesetzt.
Neben den Praktika, die Teil der formalen Bildung sind und vom Ministerium für Bildung und Religion beaufsichtigt werden, gibt es auch Ausbildungsmöglichkeiten unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Ministeriums für Tourismus, des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen sowie privater und gemeinnütziger Einrichtungen.
Insbesondere der Öffentliche Dienst für Beschäftigung (DYPA) schreibt regelmäßig Programme zum Erwerb von Berufserfahrung aus, in deren Rahmen sie Praktika mit befristeten Verträgen voll finanziert.
Das letzte integrierte Arbeitserfahrungsprogramm (03.10.2023) richtete sich an 15.000 arbeitslose junge Menschen im Alter von bis zu 29 Jahren in den Regionen Attika und Zentralmakedonien, während das neue Arbeitserfahrungsprogramm - Arbeitserfahrung - Beschäftigung für arbeitslose junge Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren (ab 06.06.2024) läuft.
Darüber hinaus kündigt der Öffentliche Dienst für Beschäftigung (DYPA) regelmäßig Praktikumsprogramme an, bei denen sie das Praktikum mit befristeten Verträgen vollständig subventioniert.
Das Ministerium für Tourismus schreibt für die Sommermonate auch Praktikumsprogramme für Auszubildende und Absolventen der SAEK und der Höheren Fachschulen für Tourismus aus.
Weitere Praktika werden von privaten und gemeinnützigen Trägern angeboten – z. B. dem Kulturzentrum der Stavros Niarchos Stiftung, der Onassis Stiftung oder der gemeinnützigen Ioannis Latsis Stiftung. Die Träger haben jeweils unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Praktika.
Darüber hinaus übernimmt der Verband der griechischen Industrieunternehmen (auf griechisch Σύλλογος Ελλήνων Βιομηχάνων - ΣΕΒ/SEV) die Abwicklung von Praktikumsverträgen.
Eignung
Bei genannten Trägern ist die Teilnahme nicht an ein bestimmtes Bildungsniveau gebunden. Die Interessierten müssen griechische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, eines Staates des EWR oder der Schweiz sein.
Detaillierte Informationen zu den Praktikumsprogrammen finden Sie unter den folgenden Links:
Durchführung
In der Empfehlung des Rates zu Praktika (März 2014) und der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Bedingungen für die Teilnahme an Praktikumsprogrammen festgelegt. Detaillierte Informationen zum Ablauf von Praktika finden Sie unter dem folgenden Link:
In Griechenland definiert der institutionelle und gesetzliche Rahmen für die praktische Ausbildung die erforderlichen Voraussetzungen, die Dauer, die Aufsicht und den Ablauf des praktischen Ausbildungsprogramms für jede Berufssparte.
Er regelt auch die Rechte und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten, die Höhe der Vergütung für das Praktikum sowie Fragen der Gesundheitsvorsorge und der Versicherung.
Weitere Informationen über den Link:
und
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Wie bereits erwähnt, hat jedes Praktikumsprogramm im Rahmen der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seine eigenen Teilnahme- und Förderungsvoraussetzungen.
Alle relevanten Informationen zu den oben genannten geförderten Programmen finden Sie auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Träger.
Wo kann man nach Stellenangeboten suchen?
Wer sich für ein Praktikum interessiert, wendet sich an die Laufbahnbüros der Schulen, an denen er studiert oder seinen Abschluss gemacht hat, wenn es sich um Schulen für höhere Berufsausbildung handelt, oder an die Verbindungsbüros der Fachbereiche der Schulen, an denen er studiert oder seinen Abschluss gemacht hat, wenn es sich um Hochschulen handelt.
Über Praktika der oben genannten privaten oder gemeinnützigen Institutionen können sich Interessierte über die jeweiligen Links informieren.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Alle Staatsangehörigen der EU, des EWR und der Schweiz können über das Programm Erasmus+ an Praktikumsprogrammen und -aufenthalten in Griechenland teilnehmen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von den Lebenshaltungskosten im Ziel- und Herkunftsland.
Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt oder das Erasmus+ Büro der Heimathochschule über das Portal „Erasmus Intern Traineeship“.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Alle offiziellen Praktikumsprogramme werden durch Aufforderungen zur Interessenbekundung durch die entsprechenden Stellen bekannt gegeben.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Unternehmen, die Praktikumsprogramme nutzen möchten und an der Veröffentlichung entsprechender Stellenangebote interessiert sind, können sich an die Verbindungsbüros der jeweiligen Bildungseinrichtungen wenden, ebenso wie an die Einrichtungen, die Aufrufe zur Interessenbekundung für entsprechende Verträge veröffentlichen. Diese öffentlichen oder privaten Einrichtungen stellen sowohl die Mittelausstattung als auch allgemeine Unterstützung für die Praktikumsprogramme bereit.
Rechtlicher Rahmen
Für die Durchführung der Lehrlingsausbildung in Griechenland ist aufgrund der Rechtsvorschriften vorrangig die staatliche Arbeitsbehörde (DYPA) zuständig. Der gesetzliche Rahmen des dualen Ausbildungssystems wird seit Jahrzehnten von den 50 Berufsschulen von DYPA (auf griechisch Επαγγελματικές Σχολές Μαθητείας ΔΥΠΑ - ΕΠΑΣ ΔΥΠΑ/EPAS DYPA) umgesetzt. Daneben gibt es 7 Pilot-Berufsschulen (auf griechisch Πειραματικές Επαγγελματικές Σχολές - Π.ΕΠΑΣ/P.EPAS) für das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Tourismus. Die berufsbildenden Schulen der DYPA tragen zum Eintritt ihrer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt bei, insbesondere mit der Unterstützung durch die Karrierebüros, die ab sofort an jeder Schule errichtet werden. An den Berufsschulen des DYPA können sich junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren anmelden, die mindestens einen Hauptschulabschluss haben.
Zusätzlich zum Unterricht in der Schule nehmen die Schüler an einem Programm für das Lernen am Arbeitsplatz bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern teil, und es wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der Bildungseinrichtung, dem Schüler (bzw. den Eltern/Vormund, wenn der Schüler minderjährig ist) und dem Arbeitgeber unterzeichnet. Während des Programms erhalten die Auszubildenden ein Gehalt, sind über den Arbeitgeber versichert und erhalten die in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Leistungen (Unterkunft und Verpflegung unter erweiterten Einkommenskriterien).
Im laufenden Schuljahr (202-2025) bieten die Berufsschulen der DYPA Ausbildungsgänge in 37 Spitzenfächern mit Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen an. Die Ausbildungsgänge werden von Jahr zu Jahr an die Bedürfnisse und die Situation des Arbeitsmarkts auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angepasst. Die DYPA erstellt und realisiert ein mittel- bis langfristig angelegtes Programm für die Verbesserung der Schulgebäude und ihrer Energieeffizienz, die Aktualisierung der Ausbildungsleitfäden (Studienprogramme) und die Modernisierung von Labors und Werkstätten.
Beschreibung des Systems
Das duale Ausbildungssystem (zwei Jahre/vier Semester), das von den Berufsschulen der DYPA angeboten wird, umfasst folgende Ausbildungsgänge:
- betriebliche Ausbildung für Auszubildende in Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors (vormittags)
- Theorie- und Praxiskurse (nachmittags)
Insbesondere in den Pilot-Berufsschulen (P.EPAS) der DYPA finden die Kurse im Winter (November – April) statt, während die betriebliche Ausbildung in den Sommermonaten (Mai – Oktober) erfolgt, wenn touristische Hochsaison ist.
Beginn und Ende der Ausbildung sowie die Pflichten des Arbeitgebers und des Auszubildenden werden im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Während der Ausbildung beträgt die Ausbildungsvergütung 80 % des jeweiligen Mindesttageslohnes eines ungelernten Arbeiters, der ab 01.04.2024 37,07 % betragen wird, d.h. die Auszubildenden erhalten derzeit 29,66 % für jeden Ausbildungstag im Betrieb. Der oben genannte Lohn gilt für alle Ausbildungssemester. Von dem Tageslohn, den der Praktikant erhält, werden 25 % von DYPA gezahlt, der Rest zuzüglich des Versicherungsbeitrags geht zu Lasten des Arbeitgebers.
Das Projekt „Ausbildung/Praktikum“ der Berufsschulen von DYPA wurde in den Nationalen strategischen Rahmenpläne (NSRP) 2021-2027 aufgenommen und wird gemeinsam vom Europäischen Sozialfonds und aus nationalen Mitteln finanziert.
Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildung voll versichert.
Schätzungsweise nehmen 10.000 Auszubildende im Alter von 15 bis 29 Jahren jedes Jahr an den zweijährigen Programmen teil, die von den Berufsschulen (EPAS) von DYPA organisiert werden.
Eignung
Die Ausbildungsprogramme stehen allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen, wobei zu beachten ist, dass für die meisten Programme Griechischkenntnisse auf B 1-Niveau sind.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Ab 1.4.2024 beträgt die Vergütung für Auszubildende während der praktischen Ausbildung 29,66 EUR pro Tag.
Für die Teilnahme an den Prüfungen im Juni haben die Auszubildenden Anspruch auf bezahlten Urlaub und Bildungsurlaub. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt, das die Absolventen berechtigt, ihre Qualifikation durch die Nationale Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (auf Griechisch Εθνικός Οργανισμός Πιστοποίησης Προσόντων & Επαγγελματικού Προσανατολισμού ΕΟΠΠΕΠ/EOPPEP) zertifizieren zu lassen.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Interessierte finden Informationen unter folgendem Link: https://www.dypa.gov.gr/mathitia.
Interessierte können sich auch an die Karrierebüros der berufsbildenden Schulen (EPAS) wenden.
Das von DYPA eingeführte System der Ausbildung am Arbeitsplatz hat sich in der Praxis als wirksam erwiesen, da ein erheblicher Anteil der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung über Praktika weiterbeschäftigt wird.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Interessierte können sich an die Karrierebüros der berufsbildenden Schulen wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia.
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Arbeitgeber können sich über den Link informieren https://www.dypa.gov.gr/mathitia oder die Karrierebüros der Berufsschulen in ganz Griechenland kontaktieren.
Sie können sich auch auf der Online-Plattform AppIntern registrieren und Lehrstellen für Schüler der Berufsschulen von DYPA, Praktikumsstellen für Schüler der SAEK von DYPA und offene Stellen für Absolventen der Ausbildungsstrukturen von DYPA veröffentlichen. Gleichzeitig können sich Schüler, Studierende und Absolventen auf der Plattform registrieren, nach Stellen suchen, ein professionelles Profil erstellen und ihren Lebenslauf veröffentlichen. Ihr Interesse an einem Berufsbild oder einer Stelle können sowohl Unternehmensvertreter als auch Studierende, Schüler und Absolventen bekunden. Mit Hilfe von griechischen Steuernummern (taxisnet) erfolgt die Registrierung auf der Online-Plattform AppIntern.
Unternehmen, die Auszubildende der Ausbildungszentren von DYPA ausbilden wollen, müssen über geeignete Einrichtungen, Mittel und Ausrüstungen für die Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung verfügen. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassenen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Arbeitgeber können sich an die Büros für berufliche Entwicklung der Berufsschulen (EPAS) wenden, um sich über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia.
Links:
Ausbildungs-Berufsschule DYPA (ΕΠΑΣ Μαθητείας ΔΥΠΑ) | https://www.dypa.gov.gr/mathitia |
AppIntern-Online-Plattform | https://www.appintern.eu |
Neue Website für die Ausbildungsstrukturen von DYPA | https://schools.dypa.gov.gr |
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Mietwohnungen:
Es werden möblierte und unmöblierte Wohnungen vermietet. In den verschiedenen Stadtvierteln finden sich Aushänge mit der Aufschrift „ENOIKIAZETAI“ (zu vermieten). Sowohl regionale als auch überregionale Zeitungen veröffentlichen in der Rubrik „Vermietung von Immobilien“ Anzeigen mit Mietimmobilien. Zahlreiche Zeitungen bieten eigene Internetseiten, über die Mietobjekte in ganz Griechenland gesucht werden können. Darüber hinaus helfen Immobilienmakler bei der Suche nach Immobilien, die zum Kauf oder zur Miete angeboten werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre; dies gilt auch für den Fall, dass die Parteien eine kürzere Mietdauer vereinbaren.
In bestimmten Fällen ist die Hinterlegung einer Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Nutzung der Immobilie durch den Mieter erforderlich. Die Vereinbarung und Zahlung des Mietzinses erfolgen in direktem Kontakt zum Eigentümer.
Wohnungskauf:
Nach Schätzungen, die auf Daten von Kreditinstituten beruhen, sind die (nominalen) Wohnungspreise in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 um 13,9% (auf Jahresbasis gerechnet) gestiegen. Im Vergleichszeitraum 2022 betrug der Preisanstieg 11,2%.
1) Mietpreise für eine 3-Zimmer-Wohnung:
Athen (Zentrum): circa 1.106,33 %/Monat.
Athen (Vororte): circa 943,65 %/Monat.
Piräus (Zentrum): circa 895,00 %/Monat.
Piräus (Vororte): ca. 650,00 EUR monatlich
Thessaloniki (Zentrum): circa 902,76 %/Monat.
Thessaloniki (Vororte): circa 683,93 %/Monat.
Larisa: circa 554,00 %/Monat.
Heraklion/Kreta: circa 766,67 %/Monat.
Rhodos: ca. 600,00 EUR monatlich
Patras: circa 680,00 %/Monat.
2) Kaufpreise:
Athen (Zentrum): circa 3.090,62 %/qm
Athen (Vororte): circa 2.844,00 %/qm
Piräus (Zentrum): circa 3.000,00 %/qm
Piräus (Vororte): circa 2.000,00 %/qm
Thessaloniki (Zentrum): circa 2.888,89 %/qm
Thessaloniki (Vororte): circa 2.000,00 %/qm
Larisa: circa 2.800,00 %/qm
Heraklion/Kreta: circa 3.337,50 %/qm
Rhodos: circa 3.000,00 %/qm
Patras: circa 1.975,00 %/qm
Links:
Bank von Griechenland Währungspolitik – Zwischenbericht 2023 | https://www.bankofgreece.gr/ekdoseis-ereyna/ekdoseis/ekthesh-nomismatikhs-politikhs |
Preisindizes | https://www.numbeo.com |
(1) Vorschulerziehung
Die Vorschulerziehung (Säuglingsstätten, Kindertagesstätten) ist optional. Kinder, die bis zum 31. Dezember des Anmeldejahres das 4. Lebensjahr vollendet haben, treten in die Schulpflicht ein und besuchen eine öffentliche Kindertagesstätte in ihrem Einzugsgebiet oder eine private Kindertagesstätte nach Wahl der Eltern. Von Jahr zu Jahr ändert sich das Einzugsgebiet der öffentlichen Kindertagesstätten. Die Einschreibung erfolgt elektronisch. Der Onlineantrag enthält Angaben zum Kind sowie zu weiteren Kindern, die dieselbe Einrichtung bereits besuchen, sowie zur Wohnanschrift (aktuelle Rechnung eines öffentlichen Versorgungsunternehmens, Mietvertrag oder andere offizielle/amtliche Dokumente sind hinzuzufügen), zur Auswahl des optionalen Ganztagesbetreuungsprogramms bzw. zur frühzeitigen morgendlichen Übergabe des Kindes sowie zu Personen, die das Kind morgens in die Tagesstätte bringen und im Tagesverlauf wieder abholen. Anschließend legt das Elternteil der Einrichtung den Gesundheitspass und den Impfpass sowie bei Kindern mit besonderem Förderbedarf optional eine Bescheinigung des Zentrums für Hilfe in Erziehungs- und Beratungsfragen (KESY), eines öffentlichen medizinisch-pädagogischen Zentrums oder eines anderen öffentlichen Trägers vor. Bei den privaten Kindertagesstätten muss die Antragsstellung nicht online erfolgen; die Eltern können mit der Einrichtung ihrer Wahl direkt Kontakt aufnehmen.
(2) Primar- und Sekundarstufe:
Die Primarstufe endet mit dem Abschluss der Grundschule, deren Besuch in dem Jahr beginnt, in dem das Kind bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollendet. Die Schulpflicht endet mit dem Abschluss des Gymnasiums, der ersten Stufe der Sekundarbildung (Sekundarstufe I). Nach Abschluss der Pflichtschulbildung können die Kinder ihre Ausbildung auf dem Lyzeum (3 Jahre), an einer Berufsschule (nicht obligatorische Sekundarstufe) oder im Rahmen einer beruflichen oder fachlichen Ausbildung fortsetzen.
Kinder, die ihre Schulbildung an einer Grundschule, einem Gymnasium und Lyzeum in Griechenland absolvieren, besuchen entweder eine Schule in ihrem Bezirk oder eine Privatschule nach Wahl ihrer Eltern. Vor der Anmeldung an einer Grundschule macht die jeweilige Schuldirektion an einer gut sichtbaren Stelle im Schulgebäude bzw. auf der offiziellen Website der Schule einen Aushang mit Informationen über die Grenzen ihres Einzugsgebietes, die Öffnungszeiten zur Annahme von Anmeldeanträgen und die Nachweisdokumente, die einem Antrag beizufügen sind. Nach Abschluss der Grundschule und Erteilung des entsprechenden Abgangszeugnisses bestimmt die Direktion für Weiterführende Schulen, welche Grundschulabgänger jeweils welches Gymnasium besuchen können. Die spätere Anmeldung an einem Lyzeum erfolgt auf dem Amtsweg. Die Anmeldung an öffentlichen Schulen orientiert sich in der Regel am jeweiligen Einzugsgebiet der Schulen, allerdings können die Eltern auch die Aufnahme ihres Kindes an einer anderen Schulform beantragen, etwa einer Modellschule oder experimentellen Schule.
Das Schuljahr beginnt innerhalb der ersten zehn Tage des Monats September.
(3) Hochschulbildung
Die Tertiärbildung findet in den Universitäten (AEI) statt. Hochschulabsolventen können, sofern sie dies wünschen, ihre Studien fortsetzen und einen postgradualen Abschluss machen oder den Doktortitel erwerben.
Die grundlegende Voraussetzung für den Zugang zur Universität ist das Abschlusszeugnis einer Schule der Sekundarstufe II (Lyzeum). Aufgrund der beschränkten Anzahl von Studienplätzen müssen sich alle Studienbewerber allgemeinen, auf nationaler Ebene durchgeführten Aufnahmeprüfungen unterziehen, die für gewöhnlich im Juni durchgeführt werden. Die Zulassung zur Offenen Hochschule Griechenlands erfolgt dagegen nicht über landesweite Aufnahmeprüfungen, sondern über eine elektronische Bewerbung und ein entsprechendes Losverfahren.
(4) Besondere Schulen und zweiter Bildungsweg
Abgesehen von den konventionellen Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarstufe gibt es auch Schulen für besondere Schülergruppen, d. h. interkulturelle Schulen für ausländische und im Ausland lebende Schüler, Schulen für die islamischen Minderheiten in Thrakien und autonome Sonderschulen für Schüler mit Behinderung. In der Sekundarstufe II existieren Pilot- oder Modellschulen (in Zusammenarbeit mit den Universitäten), musische Schulen, kirchliche Schulen und Schulen mit sportlicher Ausrichtung. Außerdem existieren Schulen für den zweiten Bildungsweg für Erwachsene, die die neunjährige Schulpflicht nicht erfüllt haben. Für die Aufnahme an diesen Schulen gelten besondere Verfahren.
Links:
Υπουργείο Παιδείας και Θρησκευμάτων (Ministerium für Bildung und Religion) | https://www.minedu.gov.gr |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates, eines EFTA-Staates oder der Schweiz sind, können Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass nach Griechenland einreisen. Ein Visum oder andere gleichwertige Dokumente sind nicht erforderlich.
Die betroffenen Bürger genießen das Recht auf Freizügigkeit und freien Zugang zum Arbeitsmarkt der genannten Staaten. Sie können zunächst nach Griechenland einreisen und sich für einen Zeitraum von drei Monaten im Land aufhalten.
Wenn Sie in Griechenland einen reglementierten Beruf ausüben möchten, für den eine Qualifikation und Zulassung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure usw., müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Berufszulassung beantragen.
Um die Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern, geben die öffentlichen Verwaltungen für alle Länder einheitliche Formulare heraus, z.B:
- Portables Dokument PD U2 oder SED U008: ermöglicht Arbeitslosen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Arbeit suchen, ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu exportieren.
- Vordruck E411 [Erklärung über nicht verdiente Einkünfte aus der Vermietung/Untervermietung von Grundstücken (nicht verdiente Miete)]
- Portables Formular PD U1 oder SED U002: dient als Bescheinigung der Versicherungs- und Beschäftigungszeiten zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
- Dokument E205: bescheinigt, dass der Arbeitsuchende im Herkunftsland versichert ist, und wird vom zuständigen Versicherungsträger ausgestellt. Die vorgenannten Verwaltungspapiere werden vom Land der letzten Beschäftigung ausgestellt.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss eine Meldebescheinigung von der Polizeidienststelle des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Der Aufenthaltstitel bestätigt das Recht auf Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Voraussetzung für den Aufenthalt in Griechenland ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Bezug ausreichender Einkünfte. Erfüllen Sie diese Bedingungen, so wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis über fünf Jahre erteilt, die auf Antrag verlängert werden kann.
Jeder Einwohner erhält eine persönliche Steuerregisternummer (AFM) vom zuständigen Finanzamt (DOY), die für Steuervorgänge benötigt wird, und eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) von einer Bürgerservicestelle (KEP) oder dem Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA).
Bürger der EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wird nach Vorlage einer Einstellungsbestätigung des Arbeitgebers erteilt. Unterhaltsberechtigte Familienangehörige eines erwerbstätigen Bürgers oder eingetragenen Partners genießen dieselben Rechte wie der Erwerbstätige selbst.
NACHWEISDOKUMENTE FÜR DIE ANMELDEBESCHEINIGUNG
1. Antrag
2. Nötige Unterlagen:
- Getreue Fotokopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Einstellungsbescheinigung des Arbeitgebers oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der/die Angehörige eines EU-Mitgliedstaats eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt
- Nachweis der Einschreibung in eine Bildungseinrichtung und des vollständigen Krankenversicherungsschutzes sowie eine Erklärung oder ein anderes gleichwertiges Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Antragsteller über ausreichende Mittel verfügen
Zusätzliche Unterlagen für Familienangehörige von Staatsangehörigen der EU:
- Amtliches Dokument, aus dem das Verwandtschaftsverhältnis hervorgeht
- eine Fotokopie der Meldebescheinigung der Person, die Sie begleiten oder treffen möchten
- Fotokopie der Geburtsurkunde der Kinder oder entsprechende Altersbescheinigung (minderjährige Kinder)
- für Kinder über 21 Jahre und Verwandte in aufsteigender Linie: ein von der zuständigen Behörde des Ursprungs- oder Herkunftsstaats ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Betreffenden vom Unionsbürger Unterhalt beziehen oder mit ihm in diesem Staat in häuslicher Gemeinschaft leben
3. Lichtbilder in allen Fällen
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei. Nach Ablauf von fünf Aufenthaltsjahren kann die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Tipp: Zur Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen müssen Sie die europäische Krankenversicherungskarte aus dem Herkunftsland mitführen.
Links:
Bevor Sie nach Griechenland einreisen, sollten Sie sich mit dem Land vertraut machen:
- Informationen erhalten Sie auf entsprechenden Internetseiten, wie dem EURES-Portal u. a. Auf dem EURES-Portal finden Sie Stellenangebote und können Ihren Lebenslauf für Arbeitgeber, die diese Seiten besuchen, online stellen. Sie können sich auch an einen EURES-Berater in Ihrer Nähe wenden oder einen Termin per Videokonferenz vereinbaren
- fragen Sie Bekannten in Griechenland, die Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgebern behilflich sein können
- lassen Sie Ihre Zeugnisse und Qualifikationsnachweise übersetzen, damit Arbeitgeber sich ein Bild von Ihrer Ausbildung und Ihren beruflichen Fähigkeiten machen können. Bringen Sie die Dokumente mit, die Sie für die Aufnahme einer Arbeit, den Abschluss einer Versicherung, das Führen eines Fahrzeugs und die Anmeldung als EU-Bürger benötigen
- wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, informieren Sie sich auf der Website des Bildungsministeriums, welche amtlichen Dokumente für die Anmeldung an einer Schule erforderlich sind, damit Sie diese Dokumente ordnungsgemäß amtlich übersetzen lassen können
- Die Übersetzungen können vom Übersetzungsdienst des Außenministeriums oder einem Anwalt angefertigt werden.
Folgendes sollten Sie sich bei Ihrer Ankunft im Land sicherstellen:
- Unterkunft und Erwerbstätigkeit.
- melden Sie sich bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnortes
- Zur Arbeitssuche können Sie sich an die nächstgelegene Dienststelle der DYPA oder ein privates Arbeitsvermittlungsbüro wenden. Über einen Lebenslauf in elektronischer und gedruckter Form verfügen, um den individuellen Beratungsprozess zu erleichtern
- wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich, nachdem Sie eine Steuernummer (AFM) und eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) erhalten haben, an Ihre örtliche DYPA-Zweigstelle wenden und die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um sich arbeitslos zu melden oder Ihre Arbeitslosenunterstützung zu überweisen.
Links:
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Minderjährigen (d.h. Personen unter 18 Jahren), die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es verboten, irgendeiner Arbeit nachzugehen, mit einigen Ausnahmen, die ihre Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten unter bestimmten Bedingungen betreffen. Minderjährige, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht mit gefährlichen, schweren oder gesundheitsschädlichen Arbeiten oder mit Arbeiten, die ihre geistige Gesundheit beeinträchtigen können, beschäftigt werden. Minderjährige dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie ein von der unabhängigen Arbeitsaufsichtsbehörde ausgestelltes Arbeitsbuch für eine bestimmte Tätigkeit oder eine Gruppe von Tätigkeiten besitzen. Im Rahmen der Berufsschullehre üben Lehrlinge, die über 16 Jahre alt sind, praktische Tätigkeiten bei Arbeitgebern aus und erwerben dort notwendige berufliche Erfahrungen. In der Gesetzgebung sind auch besondere Bestimmungen über die Arbeitszeit und die Entlohnung von Minderjährigen vorgesehen (Ges. 1837/1989, P.D. 62/1998, Ges. 3850/2010 und Ges. 4763/2020 über die technische Berufsausbildung).
Die in Griechenland abgeschlossenen Arbeitsverträge sind zumeist unbefristete Verträge über eine Vollbeschäftigung. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn die Beschäftigungsdauer nicht ausdrücklich festgelegt ist und sich diese weder aus der Art noch aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigung relativ gering, hat aber in den letzten Jahren stark zugenommen. Saisonale Beschäftigungsverhältnisse in touristischen Gebieten und in Berufen, die direkt mit dem Tourismus zusammenhängen, sind weit verbreitet.
Lohnzahlungen für Arbeiter und Handwerker werden, insbesondere im Baugewerbe und im Agrarsektor, wöchentlich oder auf Tagesbasis vorgenommen.
Zahlreiche Arbeitnehmer, wie z. B. Ingenieure, sind bei den jeweiligen Arbeitgebern nicht angestellt, sondern erbringen für diese Dienstleistungen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine bestimmte Dauer (z. B. 6 Monate, 1 Jahr usw.) vereinbart wurde, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet oder wenn sich die Befristung aus der Art und dem Charakter der Tätigkeit ergibt, für die der Arbeitnehmer eingestellt wurde (z. B. Saisonarbeitsverträge oder Verträge zur Ausführung einer bestimmten Arbeit). d. h., wenn ausdrücklich oder stillschweigend ein bestimmter Zeitpunkt für die Beendigung der Beschäftigung vereinbart worden ist.
Zu atypischen Beschäftigungsformen zählt die Erbringung von Leistungen oder die Ausführung eines Projektes über einen bestimmten oder einen unbefristeten Zeitraum (insbesondere Projektarbeit, Heimarbeit u. a.).
Die rasche technologische Entwicklung, der Wandel der wirtschaftlichen Bedingungen und die Coronavirus-Pandemie haben zur Entstehung und Verbreitung moderner Beschäftigungsformen geführt. Dazu gehören das Arbeiten von zu Hause aus (Telearbeit) im Rahmen eines Arbeitsvertrags sowie die Erbringung von Dienstleistungen über elektronische Plattformen im Rahmen eines Arbeits- oder eines Werkvertrags.
Saisonarbeit ist eine flexible Vertragsform, da sie nur für einen bestimmten Zeitraum angeboten wird. Dies ist für Unternehmen in bestimmten Sektoren, insbesondere im Tourismus und in der Landwirtschaft, sowie für Tätigkeiten, die das ganze Jahr über ausgeübt werden, um einen bestimmten Bedarf zu decken, von wesentlicher Bedeutung. Der deutliche Anstieg der Nachfrage führt in der Regel zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften.
Nach europäischem Recht sind Saisonarbeitsplätze vorzugsweise mit EU-Staatsangehörigen zu besetzen, die das Recht auf uneingeschränkte berufliche Mobilität innerhalb der EU haben. Für Drittstaatsangehörige beschreibt das Grundgesetz 4251/2014 (Migrationsgesetz) in seiner geänderten und gültigen Fassung die Möglichkeiten, in das Land einzureisen, um eine Arbeit aufzunehmen. Das Gesetz beschreibt auch detailliert das Rückrufverfahren, das für die meisten Drittstaatsangehörigen gilt, die in Griechenland leben und arbeiten. Alle zwei (2) Jahre wird ein gemeinsamer Ministerialerlass erlassen, in dem die Höchstzahl der Drittstaatsangehörigen und die Fachrichtungen, in denen sie in Griechenland arbeiten dürfen, festgelegt werden.
Dieses Gesetz definiert Saisonarbeit als Tätigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten im Jahr.
Das griechische Recht enthält auch besondere Bestimmungen zum Schutz der Rechte von Saisonarbeitnehmern.
In der Tourismusbranche betrifft das wichtigste Recht die Wiederbeschäftigung in der nächsten Saison, sofern rechtzeitig eine entsprechende Bewerbung eingereicht wird. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, den Arbeitsvertrag zu verlängern, oder Beschäftigte entlassen, haben diese je nach Umstand Anspruch auf bestimmte Arten von Entschädigung. Dieses Recht basiert auf dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit und des Schutzes der Arbeit sowie auf Artikel 8 des Gesetzes 1346/1983, geändert durch das Gesetz 1545/1985, und wird durch Tarifverträge konkretisiert.
Darüber hinaus haben Saisonarbeitskräfte in Abhängigkeit von der Gesamtdauer ihres Arbeitsvertrages Anspruch auf bestimmte finanzielle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers. Während der so genannten „stillen Zeit“ gelten für Saisonarbeitskräfte Sonderregelungen in Bezug auf das Arbeitslosengeld des Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung (DYPA).
Darüber hinaus haben Saisonkräfte in der Regel im Herbst Anspruch auf eine besondere Saisonzulage von DYPA, die sich nach dem Einsatzgebiet und den Versicherungstagen der vergangenen Saison richtet.
Links:
Υπουργείο Εργασίας και Κοινωνικής Ασφάλισης (Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge) | https://ypergasias.gov.gr |
Arbeitsaufsichtsbehörde als Unabhängige Behörde | Arbeitsverhältnisse - Arbeitsaufsichtsbehörde (hli.gov.gr) |
In dem Präsidialerlass 156/1994, der sowohl für unbefristete Arbeitsverträge als auch für befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse über einen Zeitraum von über einem Monat gilt, ist ausdrücklich die Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, den Arbeitnehmer über die grundlegenden Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Dazu gehören:
- Personalien der Vertragsparteien (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- Arbeitsort, Sitz des Unternehmens oder Wohnanschrift des Arbeitgebers
- die berufliche Stellung oder Fachrichtung des Arbeitnehmers, sein Rang, Beschäftigungskategorie sowie sein Aufgabenbereich
- Datum des Beginns des Arbeitsvertrages, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sofern es befristet ist
- Anzahl der bezahlten Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, sowie Art und Zeit der Gewährung
- Höhe der Abfindung und Fristen, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemäß dem geltenden Recht im Falle der Beendigung eines Arbeitsvertrages durch Kündigung einhalten müssen
- Gehaltszahlungen jeder Art, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat
- Tages- und Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers
- Geltende Tarifregelungen zu Mindestnormen für die Vergütung und Beschäftigung des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer spätestens zwei Monate nach Beginn der Beschäftigung über diese Bestimmungen informieren, durch:
a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder b) ein sonstiges Dokument.
Versäumt es der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer die vorstehend genannten Dokumente zu übermitteln, so bedeutet dies nicht, dass der Arbeitsvertrag hinfällig ist. Allerdings sind dafür Strafgebühren zu zahlen.
Sonstige Beschäftigungsformen
Neben unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen existieren andere oder ähnliche Beschäftigungsformen. Dazu gehören:
- Werkverträge: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu liefern. Die Vergütung erfolgt nach Lieferung des Werkes oder eines Teils von ihm. Nach Abschluss des Werkes endet das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer automatisch.
- Verträge über die Erbringung unabhängiger Dienstleistungen: ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn der Dienstleistungserbringer nicht der Aufsicht des Arbeitgebers untersteht
- Verträge über Teilzeitarbeit oder rotierende Beschäftigung: Beim Teilzeitarbeitsverhältnis ist die Arbeitszeit kürzer im Vergleich zur Normalarbeitszeit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Arbeit einmal täglich in einem Arbeitsabschnitt erbracht wird, mit Ausnahme bestimmter Funktionen im Bildungsbereich. Mehrarbeit ist erlaubt. Teilzeitarbeit darf nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Von rotierender Beschäftigung spricht man, wenn die Arbeit bei voller täglicher Arbeitszeit, jedoch an wenigen Tagen pro Woche oder an weniger Wochen pro Monat oder an weniger Monaten pro Jahr oder in einer Kombination dieser Varianten erbracht wird. Der Arbeitgeber kann einseitig eine rotierende Beschäftigung für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anordnen, wenn es im Betrieb zu einem Arbeitsausfall kommt und sofern zuvor eine Konsultation der Arbeitnehmervertreter oder (falls keine Gewerkschaftsorganisation besteht) der gesamten Belegschaft des Betriebs stattgefunden hat.
- Zeitarbeitsverträge: Hier wird der Arbeitnehmer einem Dritten für begrenzte Zeit überlassen. Die diesbezüglichen Bedingungen und Beschränkungen sind gesetzlich geregelt. Ähnlich verhält es sich beim Leiharbeitsvertrag.
- Gesellschaftsvertrag: Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn mit gemeinsamen Einlagen ein gemeinsames Ziel verfolgt wird.
- Vertretungsvertrag: Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn ein Vertreter gemäß allgemeinen Anweisungen des Arbeitgebers tätig ist. Er ist nicht verpflichtet, unter dessen Aufsicht zu arbeiten, und ist an keine regelmäßige Arbeitszeit gebunden.
Kündigung eines Arbeitsvertrags: Der Arbeitgeber kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu jeder Zeit von sich aus kündigen, sofern er bestimmte rechtliche Vorschriften einhält, d. h. er muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages übermitteln und ihm eine Abfindung zahlen. Eine Entlassung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann entweder ohne Vorankündigung (außerordentliche Kündigung) oder mit Vorankündigung (ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) und einer damit verbundenen Zahlung von 50 % der geschuldeten Abfindung erfolgen.
Artikel 65 des Gesetzes 4808/2021 sieht vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer ordentlichen Kündigung berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach Zustellung der Kündigungserklärung ganz oder teilweise von der Arbeit freizustellen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das volle Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzuzahlen, während es dem Arbeitnehmer während dieser Zeit freisteht, eine Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen, ohne deshalb Nachteile in Bezug auf die Kündigungsfolgen, die Höhe der am Ende der Kündigungsfrist geschuldeten Abfindung oder die Gehaltsfortzahlung während der Kündigungszeit einstecken zu müssen.
Zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages muss gemäß Artikel 672 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein wichtiger und gerechtfertigter Grund vorliegen.
Ein Angestellter kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu jeder Zeit von sich aus kündigen und freiwillig von seiner Arbeit zurücktreten. Er muss seinen Arbeitgeber jedoch innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums hierüber informieren.
In Artikel 66 Absatz 1 des Gesetzes 4808/2021 werden die Fälle der unwirksamen Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags katalogisiert und Fälle aufgeführt, in denen die Kündigung aus bestimmten Gründen unwirksam ist. Sofern der Arbeitnehmer behauptet, aus einem dieser Gründe entlassen worden zu sein, reicht es aus, Tatsachen darzutun, die die Annahme begründen, dass die Entlassung aus dem behaupteten Grund erfolgt ist. In diesem Fall ist es nun Sache des Arbeitgebers, zu beweisen, dass die Entlassung nicht aus diesem Grund erfolgt ist (Umkehr der Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers).
Falls die Kündigung aus einem anderen als den in Abs. 1 genannten Gründen unwirksam ist, spricht das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers eine zusätzliche Entschädigung zugunsten des Arbeitnehmers aus. Ausschließlich auf Antrag des Arbeitnehmers kann ihm diese zusätzliche Entschädigung auch im Falle, in dem die Kündigung aus einem in Abs. 1 genannten Grund mangelhaft ist, anstelle der Feststellung der Unwirksamkeit zugesprochen werden.
Darüber hinaus wird gemäß Artikel 66 Absatz 5 des Gesetzes 4808/2021 für den Fall, dass zwar die Kündigungsabfindung bereits gezahlt wurde, die übrigen Bedingungen der geltenden Vorschriften jedoch nicht erfüllt sind, die Wirksamkeit der Kündigung gestärkt, wenn der Arbeitgeber das formelle Versäumnis innerhalb von einem Monat nach der Zustellung der entsprechenden Klage oder der Stellung eines Antrags auf Beilegung der Arbeitsstreitigkeit behebt.
Falls wegen eines Irrtums oder eines Versehens des Arbeitgebers eine zu niedrige Abfindung gezahlt wurde, gilt die Kündigung nicht als unwirksam, sondern der Arbeitgeber wird verpflichtet, eine Zahlung in Höhe des fehlenden Betrags zu leisten.
Als Massenentlassungen gelten Entlassungen in Unternehmen oder Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern aus Gründen, die nicht in der Person des Entlassenen liegen, sondern betriebsbedingt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Entlassungen im Falle eines eingeleiteten Massenentlassungsverfahrens nicht gesetzlich festgelegt ist. Die endgültige Zahl der Entlassungen ist ausschließlich das Ergebnis von Verhandlungen.
Sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen ist der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet, die Kündigung des Arbeitsvertrages innerhalb von vier Tagen nach Zustellung des Kündigungsschreibens an den betroffenen Arbeitnehmer elektronisch im Informationssystem ERGANI zu melden. Weigert sich der Arbeitnehmer, das Schreiben zu unterzeichnen, ist ihm eine Mitteilung per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Der Verstoß gegen die Verpflichtung zur elektronischen Bekanntgabe zieht Sanktionen nach sich.
Links:
Σύμβαση Εξαρτημένης Εργασίας (Arbeitsvertrag) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxeseis/symvasi-exartimenis-ergasias |
Λύση Σύμβασης Εργασίας (Kündigung) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxeseis/lysi-symvasis-ergasias |
Das Gesetz Nr. 2643/98 in seiner geltenden Fassung regelt die Belange besonderer Beschäftigtengruppen, wie Menschen mit Behinderungen, kinderreiche Familien usw.
Schutzbedürftige Personen: Die Bestimmungen des genannten Gesetzes betreffen folgende Personengruppen: a) Eltern mit vier oder mehr Kindern, Eltern mit drei Kindern, ein Kind aus einer kinderreichen Familie sowie hinterbliebene unverheiratete Eltern mit drei minderjährigen Kindern; b) Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, deren Arbeitsfähigkeit aufgrund eines chronischen körperlichen oder geistigen Leidens oder Schadens eingeschränkt ist (Behinderte), sofern sie in den entsprechenden Arbeitslosenregistern für Behinderte von DYPA eingetragen sind. Personen gelten auch dann als schutzbedürftig, wenn sie ein Kind, einen Bruder, eine Schwester oder einen Ehegatten mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen und einem Behinderungsgrad von mindestens 67% haben. Als Ausnahme ist bei geistiger Behinderung und Autismus ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 % erforderlich. c) Alle Personen, die im Nationalen Widerstand aktiv waren (Gesetz 1285/92), sowie deren Kinder. Darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen die Mitglieder von Partisanengruppen im Nationalen Widerstand sowie Kinder, überlebende Ehepartnerinnen und Ehepartner und überlebende Elternteile von Personen, die in der Folge Ihres Kampfes gegen die Militärdiktatur in der Zeit vom 21.4.1967 bis zum 24.6.1974 hingerichtet wurden oder an Verletzungen oder in Folge von Notlagen verstorben sind. d) Invalide Personen und Verwundete aus Kriegen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, die bei der Ausübung ihres Dienstes in den bewaffneten Einheiten oder Sicherheitskorps verletzt wurden, sowie deren Kinder; Kriegsopfer und -invaliden der Zivilbevölkerung und deren Kinder sowie Invaliden aus Friedenszeiten und deren Kinder. Als schutzbedürftig gelten darüber hinaus Kinder und überlebende Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen, die in den Kriegshandlungen auf Zypern in den Jahren 1964, 1967 und 1974 getötet wurden oder verschwunden sind. e) Eltern mit drei oder mehr lebenden Kindern und eines der drei Kinder.
Zur Gewährleistung des Prinzips der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen muss der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen ergreifen, die es behinderten Menschen ermöglichen, Zugang zu einer Beschäftigung zu erhalten, diese Tätigkeit auszuüben, beruflich voranzukommen, sich an Weiterbildungen zu beteiligen, sofern diese Maßnahmen keine unzumutbare Belastung für den Arbeitgeber darstellen. Die Belastung wird nicht als unzumutbar angesehen, wenn sie durch Maßnahmen ausgeglichen wird, die im Rahmen der Politik zur Förderung von behinderten Menschen durchgeführt werden. Personen, die zu den Sondergruppen gehören und eine Arbeitsstelle suchen, können mit der DYPA-Stelle nach Gesetz Nr. 2643/98 Kontakt aufnehmen.
Die Kündigung einer schwangeren Frau während der Schwangerschaft und einer Mutter innerhalb von 18 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Das Gesetz 4808/2021 sieht einen sechsmonatigen Kündigungsschutz für Väter vor.
Die Nachtarbeit von Frauen wird durch die internationalen Arbeitsübereinkommen Nr. 41 und 89 geregelt.
Links:
Νυκτερινή Εργασία (Nachtarbeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxeseis/chronika-oria-ergasias |
Gesellschaftsunternehmen (Gesellschaften) lassen sich in drei Untergruppen aufteilen: Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, stille (Beteiligungs-) Gesellschaften), Kapitalgesellschaften (AG) und gemischte Gesellschaftsformen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Private Kapitalgesellschaften).
- Bei Einzelunternehmen, mit oder ohne Angestellte, ist der Unternehmer gleichzeitig Eigentümer und Geschäftsführer. Als Einzelunternehmer haftet er allein mit seinem gesamten Vermögen für seine Entscheidungen und den Betrieb des Unternehmens sowie dessen Verbindlichkeiten.
- Gesellschaftsunternehmen werden durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit einem gemeinsamen Ziel gegründet. Die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen kann je nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf gleiche Teile oder ungleich verteilt sein.
- Offene Handelsgesellschaft (Ομόρρυθμη Εταιρεία): Hauptmerkmal einer Offenen Handelsgesellschaft ist, dass jeder Gesellschafter auch nach der Auflösung der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen für die Gesamtheit der Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.
- Kommanditgesellschaft (Ετερόρρυθμη Εταιρεία): Hauptmerkmal ist, dass die Komplementäre mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften und die Möglichkeit haben, als Geschäftsführer zu fungieren. Kommanditisten haften im Gegensatz dazu bis zur Höhe ihrer Beteiligung.
- Stille (Beteiligungs-)Gesellschaft (Αφανής – Συμμετοχική Εταιρεία): hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Gesellschaftern (juristische oder natürliche Personen), von denen einer als Geschäftsführer fungiert und in dessen Namen das Unternehmen tätig ist. Der Geschäftsführer wird als „Inhaber“ bezeichnet, die übrigen Gesellschafter als „stille Gesellschafter“. Sie treten bei Geschäften mit Dritten nicht in Erscheinung und haften in keinem Fall für eventuelle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Nach außen erscheint nur der Inhaber als Gesellschafter, er scheint allein ein eigenes Unternehmen zu führen.
- Kapitalgesellschaft (Κεφαλαιουχική επιχείρηση): Bei Kapitalgesellschaften oder Aktiengesellschaften herrscht das Gesellschaftskapital und nicht die Personengebundenheit vor.
- Aktiengesellschaft (AG) (Ανώνυμη Εταιρεία, A.E.): Das Kapital einer Aktiengesellschaft ist auf gleiche Teile aufgeteilt, die als Aktien bezeichnet werden. Als Aktie wird auch das Wertpapier bezeichnet, das jeden einzelnen Teil dieses Kapitals verkörpert und zum Ausdruck bringt. Aktionäre sind Teilhaber (Mitglieder) der Aktiengesellschaft. Jeder Aktionär haftet bis zur Höhe seiner Aktien und kann diese frei an andere Personen veräußern, ohne dass dies Einfluss auf die Gesellschaft hätte.
- Gemischte Unternehmen: Hierbei handelt es sich um eine gemischte Rechtsform, die sowohl Elemente einer Personengesellschaft (KG, OHG) als auch einer Kapitalgesellschaft (AG) aufweist. Eine Umwandlung von Personengesellschaften in gemischte Unternehmen (GmbH, Private Kapitalgesellschaft) oder von gemischten Unternehmen in Kapitalgesellschaften (AG) ist ein logischer Verlauf der Unternehmensentwicklung.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης, ΕΠΕ): Die GmbH vereinigt die Vorteile einer OHG mit jenen einer AG. Die GmbH kommt bei kleineren Unternehmungen als bei AG zum Einsatz und das Gesellschaftskapital ist in Anteile aufgeteilt, die im Besitz verschiedener Personen sind, die ausschließlich und allein mit ihrem Anteil für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
- Private Kapitalgesellschaft (Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία) Diese Gesellschaftsform ist ein Bindeglied zwischen kleinen und großen Unternehmen, sie weist zahlreiche Ähnlichkeiten mit der GmbH auf, ohne den „gesellschaftsrechtlichen“ EU-Richtlinien zu unterliegen. Sie entspricht dem internationalen Terminus „Private Company“, verweist auf die Societas Privata Europaea (Europäische Privatgesellschaft) und kann auch eine Einmanngesellschaft sein. Besonderes Merkmal der privaten Kapitalgesellschaft und der Grund für ihre Anpassungsfähigkeit, Nutzerfreundlichkeit und Flexibilität ist nicht so sehr das benötigte Kapital, das auch gleich Null sein kann, sondern die große Freiheit bei den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag (Gesetz Nr. 4072/2012 in der geltenden Fassung).
- Soziale Genossenschaftsunternehmen (Κοινωνικη Συνεταιριστική Επιχείρηση, ΚοινΣΕπ): Hierbei handelt es sich um eine Genossenschaft bürgerlichen Rechts mit sozialem Zweck und beschränkter Haftung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft weist die Eigenschaft als Kaufmann auf. Soziale Genossenschaftsunternehmen lassen sich je nach dem spezifischen Zweck, dem sie dienen, in drei Hauptkategorien unterteilen: a) Soziale Genossenschaftsunternehmen für Wiedereingliederung b) Soziale Genossenschaftsunternehmen für Sozialfürsorge und c) Soziale Genossenschaftsunternehmen für kollektive und produktive Zwecke.
- Start-up-Unternehmen (Νεοφυής επιχείρηση): Hierbei handelt es sich um eine temporäre Organisation zum Zweck der schnellen Entwicklung unter Verwendung eines wiederkehrenden und skalierbaren Geschäftsmodells. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Start-up-Unternehmens beträgt ein Jahr, da Start-up-Unternehmen nach spätestens zwei Jahren in die Struktur und die Betriebsweise einer normalen Gesellschaftsform überführt worden sein müssen. Die Inhaber haben sich nach der Umsetzung des Investitionsprogramms für die Rechtsform ihres Unternehmens zu entscheiden. Die üblichen Rechtsformen, in die Start-up-Unternehmen überführt werden, sind die GmbH und die private Kapitalgesellschaft, im weiteren Verlauf können sie auch andere Gesellschaftsformen annehmen.
Unternehmensgründung:
- Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs (die eigenständig gegründet werden und keine Änderungs- oder Umwandlungsgründung sind) erfolgt über einen elektronischen One-Stop-Shop, auf den nur zugelassene Notare Zugriff haben, die als One-Stop-Shop fungieren.
- Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und private Kapitalgesellschaften werden ebenfalls über einen elektronischen One-Stop-Shop gegründet, auf den nur die One-Stop-Shops der zuständigen Berufskammern Zugriff haben.
- Ausgenommen von der Gründung über den One-Stop-Shop sind lediglich a) Gesellschaften (AG, GmbH, Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft), die für die Erteilung eines Gewerbescheins eine Genehmigung benötigen (z.B. Gesellschaften im Gesundheitsbereich) und b) Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die ausschließlich über die Handelsregisterämter der Kammern gegründet werden können.
- Alle privaten Kapitalgesellschaften werden über einen One-Stop-Shop gegründet (unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit und davon, ob sie zuvor eine Zulassung erhalten haben).
- Einzelunternehmen werden in das allgemeine Handelsregister (GEMI) und bei den Kammern aufgrund der vom Finanzamt bescheinigten Gewerbeanzeige eingetragen.
Die benötigten Nachweise für die Gründung sämtlicher Formen von Unternehmen sind festgelegt im Gemeinsamen Ministerbeschluss Κ1-802/23-3-2011, Regierungsanzeiger Blatt 470/Β/2011.
Zur Förderung von Arbeitslosen, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, führt die staatliche Arbeitsbehörde DYPA) Programme zur finanziellen Unterstützung junger Freiberufler (NEE) durch. Darüber hinaus bietet das Ministerium für Entwicklung spezielle Programme für Unternehmensgründungen an.
Personen, die ihr Unternehmen aufgeben, haben ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die Versicherungsbeiträge entrichtet wurden (oder eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde) und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestversicherungszeit von drei Jahren (ununterbrochen oder unterbrochen) beim zuständigen Versicherungsträger.
- Das individuelle zu versteuernde bereinigte Gesamteinkommen der letzten zwei Steuerjahre vor dem Antragsjahr darf den Betrag von insgesamt 30 000 EUR nicht übersteigen, während das entsprechende Gesamteinkommen der Familie maximal bei 40 000 EUR liegen darf.
- Die nachgewiesene Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist nach dem 1. Januar 2012 erfolgt.
- Der Bezugsberechtigte darf keine abhängige Beschäftigung ausüben, selbständig sein, nicht freiwillig versichert sein, nicht im Ruhestand sein und keinen Antrag auf Rente gestellt haben.
- Der Bezugsberechtigte darf sein Unternehmen oder seinen Anteil oder seine Aktien an dem Unternehmen, zu dem er gehörte, nicht an einen Ehepartner oder eine/n Verwandten ersten oder zweiten Grades übertragen haben.
- Der Bezugsberechtigte hat seinen festen Wohnsitz in Griechenland.
Die Auszahlung der monatlichen Beihilfe in Höhe von 509,75 Euro ist innerhalb von drei (3) Monaten nach der Entscheidung über die Streichung aus dem Versicherungsregister zu beantragen. Die Unterstützung wird für einen Zeitraum von drei (3) bis neun (9) Monaten gezahlt, je nach Versicherungszeit.
Links:
Ministerium für Entwicklung | Ministerium für Entwicklung | Zentrale Website des Ministeriums für Entwicklung (mindev.gov.gr) |
EnterpriseGreece | http://www.enterprisegreece.gov.gr |
Ellevate Greece (national start-up point) | Registrierte Startups - Elevate Greece |
Ab dem 1.4.2024 gelten folgende gesetzliche Mindestlöhne und -gehälter für Vollzeitbeschäftigte, Angestellte und Arbeiter im ganzen Land ohne Unterscheidung nach dem Alter:
a) Der Mindestlohn für Angestellte beträgt achthundert dreißig (830,00 EUR).
b) Für Arbeiter beträgt der Mindesttageslohn siebenunddreißig Euro und sieben Cent (37,07 EUR). Lohnzahlungen erfolgen in der Regel monatlich, wöchentlich oder auf Tagesbasis. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nach Abzug der Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers (Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer). Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialbeiträge, die er vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen hat, zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus führt er die jeweils einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
Er erfasst die Abrechnungen in seiner Lohnbuchhaltung. Der Arbeitnehmer kann eine monatliche Lohnabrechnung verlangen, um einen Überblick über sein Gehalt und die einbehaltenen Beiträge zu bekommen.
Die Höhe der Löhne und Gehälter wird zumeist durch Tarifverträge festgelegt. Häufig zahlen die Arbeitgeber den Arbeitnehmern übertarifliche Gehälter, insbesondere wenn die Beschäftigten spezialisiert sind und in der konkreten Fachrichtung ein hohes Arbeitsmarktniveau herrscht.
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und Berufsverbänden ausgehandelt. In bestimmten Fällen kann das Ministerium für Arbeit und Soziales die Tarifverhandlungen unterstützen.
Darin werden jährlich die Mindestlöhne für die meisten Berufe festgelegt. Neben dem tariflich vereinbarten Grundgehalt, das von der Spezialisierung und dem Bildungsniveau abhängt, werden Familienzuschläge, Zuschläge nach Dienstalter, beruflicher Erfahrung und für ungesunde Arbeiten (wo dies gerechtfertigt ist) sowie andere Zuschüsse gezahlt, die sich nach den konkreten Arbeitsanforderungen richten. Tarifverträge regeln auch die Vergütung von Arbeit, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet wird (Überstunden), sowie von Wochenend- und Feiertagsarbeit. Eine Reihe von Unternehmen gewährt auf der Grundlage der erzielten Arbeitsergebnisse auch Prämien oder sonstige Vergütungen, insbesondere für Führungs- oder Verkaufspersonal.
Droht einem Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise der Konkurs, können Arbeitsverträge mit geringeren Bezügen abgeschlossen werden.
In privaten Unternehmen wird ein 13. Gehalt zu Weihnachten sowie ein zusätzliches halbes Gehalt zu Ostern und im Sommer gezahlt. Lohnfortzahlungen bei Krankheit sind durch das Sozialversicherungssystem oder durch Tarifverträge oder durch beides zusammen gewährleistet.
Das Monatsgehalt wird dem Beschäftigten in der Regel am Monatsende gezahlt. In bestimmten Organisationen werden zwei Gehaltszahlungen vorgenommen, am 15. und am Ende des Monats. Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten, werden jeweils am Ende der Woche bezahlt. Gehälter sind erforderlich auf ein Bankkonto zu überweisen.
Links:
Εθνικές Γενικές Συλλογικές Συμβάσεις Εργασίας (Nationale Tarifverträge) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxe… |
Κατώτατος μισθός (Mindestlohn) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxeseis/katotatos-misthos |
Επιδόματα Εορτών (Feiertagszuschüsse) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxeseis/epidomata-eorton |
Συνδικαλιστικές Οργανώσεις και Συλλογική Οργάνωση (Gewerkschaften und Tariforganisation) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxeseis/syndikalistikes-organoseis-kai-syllogiki-organosi |
Ομοσπονδία Ιδιωτικών Υπαλλήλων Ελλάδος (Verband der Angestellten des Privatsektors in Griechenland) | http://www.oiye.gr |
Es wird zwischen der gesetzlichen Arbeitszeit, die durch das Gesetz festgelegt ist, und der vertraglichen Arbeitszeit, die in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt wird und nicht über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen darf, unterschieden. Gemäß Artikel 58 des Gesetzes 4808/2021 beträgt die gesetzliche Wochenarbeitszeit 45 Stunden bei einer 5-Tage-Woche und 48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche. Die gesetzliche Tagesarbeitszeit wurde für die 5-Tage-Arbeitswoche auf 9 Stunden angehoben, während für die 6-Tage-Woche weiterhin der Achtstundentag gilt.
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden ist eine Pause von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten vorgesehen.
Die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer beträgt mindestens 11 Stunden. Es ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden pro Woche sicherzustellen, die grundsätzlich auch den Sonntag einschließt. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche haben Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Tage wöchentliche Ruhezeit.
Die Überschreitung der vertraglichen Arbeitszeit gilt als Mehrarbeit und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Fünf Stunden Mehrarbeit bei einer 5-Tage Arbeitswoche (von der 41. bis zur 45. Stunde) bzw. acht Stunden Mehrarbeit bei einer 6-Tage-Arbeitswoche (von der 41. bis zur 48. Stunde) werden mit einem um 20 % erhöhten Stundenlohn vergütet und werden nicht für Berechnung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit berücksichtigt.
Die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit gilt als Überzeitarbeit, die mit einem um 40 % erhöhten Stundenlohn vergütet wird. Für alle Betriebe und Arbeitnehmer des Privatsektors beträgt die höchstzulässige Überzeitarbeit 150 Stunden pro Jahr und bis zu 3 Stunden pro Tag. Überstundenarbeit, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens erbracht wird, gilt als rechtswidrige Mehrarbeit, für die der Arbeitnehmer Anspruch eine Entschädigung in Höhe des gezahlten Stundenlohns zuzüglich eines Aufschlags von 120 % pro Stunde hat.
Links:
Χρονικά Όρια Εργασίας (Arbeitszeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Arbeitnehmer können folgende Urlaubsformen in Anspruch nehmen:
Regulärer Jahresurlaub: Jeder Arbeitnehmer hat von dem Zeitpunkt der Aufnahme seiner Tätigkeit in einem Unternehmen bis zur Vollendung von zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf anteiligen bezahlten regulären Urlaub. Der Anteil wird auf der Grundlage eines Jahresurlaubs von 24 Arbeitstagen oder – wenn das Unternehmen nach dem System der Fünftagewoche arbeitet – auf der Basis eines Jahresurlaubs von 20 Arbeitstagen berechnet. Dabei bleibt der Wochentag, an dem die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungssystems nicht arbeiten, unberücksichtigt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zum Ende des ersten Kalenderjahres, in dem er ihn eingestellt hat, Urlaub entsprechend den vorstehend genannten Regelungen zu gewähren.
Im zweiten Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten regulären Urlaub entsprechend der Dauer seiner Beschäftigung im Unternehmen. Die Zahl der Urlaubstage erhöht sich mit jedem Beschäftigungsjahr zusätzlich um einen Arbeitstag bis auf insgesamt 26 Arbeitstage oder 22 Arbeitstage, wenn das Unternehmen nach dem System der Fünftagewoche arbeitet. In Ausnahmefällen kann der Urlaub eines Kalenderjahres aufgrund schwerwiegender oder dringender Belange des Unternehmens oder Betriebs auf zwei Perioden verteilt werden.
In jedem folgenden Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer jeweils ab dem 1. Januar Anspruch auf bezahlten regulären Jahresurlaub sowie auch Urlaubsgeld (zusätzlich ein halbes Monatsgehalt für Angestellte im Privatsektor).
Der reguläre Urlaub ist spätestens in den ersten drei Monaten des Folgejahres zu gewähren, anderenfalls hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt zu zahlen, gegebenenfalls zuzüglich eines Aufschlags von 100 % (d. h. verdoppelt), wenn dem Arbeitgeber Verschulden oder Fahrlässigkeit trifft.
Krankheitsbedingte Freistellung
Die Dauer der Freistellung hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer bereits in dem Unternehmen angestellt ist:
Gewährt werden eine sechsmonatige Freistellung für verschiedene Erkrankungen, sofern der Arbeitnehmer im Vorjahr mindestens vier Monate gearbeitet hat, eine zwölfmonatige Freistellung für dieselbe Erkrankung, sofern der Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet hat sowie eine zweijährige Freistellung für dieselbe Erkrankung, sofern der Arbeitnehmer während der vorangegangenen Jahre mindestens 60 Monate gearbeitet hat.
Bildungs- und Studienurlaub für Arbeitnehmer, um an Prüfungen teilzunehmen, unter der Voraussetzung, dass sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben.
Mutterschaftsurlaub: gemäß den Bestimmungen der nationalen Tarifverträge hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf siebzehn (17) Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub: acht (8) Wochen vor der Entbindung und neun (9) Wochen danach. Nimmt die Arbeitnehmerin den ihr vor der Entbindung zustehenden Urlaub nicht vollständig in Anspruch, so kann sie den Resturlaub auf die Zeit nach der Entbindung übertragen.
Spezieller Mutterschutzurlaub: Unter bestimmten Voraussetzungen können erwerbstätige Mütter nach dem Urlaub für Wöchnerinnen und einem Zeitraum, der den reduzierten Arbeitszeiten entspricht, einen Antrag auf sechsmonatigen Mutterschaftsurlaub stellen, in dessen Dauer ihre Bezüge von der DYPA gezahlt werden.
Vaterschaftsurlaub: Nach dem Gesetz 4808/2021 haben Väter nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf 14 Tage Urlaub.
Elternurlaub: Jedem arbeitenden Elternteil stehen vier Monate Elternurlaub für die Erziehung seines Kindes zu, den er in einem Stück oder zeitlich verteilt in Anspruch nehmen kann, bevor das Kind das achte (8.) Lebensjahr vollendet. Für die ersten zwei Monate zahlt DYPA jedem Elternteil monatlich ein Elterngeld in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zuzüglich des anteiligen Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeldes.
Kinderbetreuungsurlaub: Eltern haben abwechselnd Anspruch auf Kinderbetreuungsurlaub. Der Urlaub wird für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem Ende des Mutterschaftsurlaubs oder des speziellen Mutterschutzurlaubs oder des Elternurlaubs in Form verkürzter Arbeitszeiten gewährt. Während dieser Zeit ist der Elternteil berechtigt, nach seinem Wunsch jeden Tag 1 Stunde später zu kommen oder 1 Stunde früher von der Arbeit zu gehen oder die Arbeit um 1 Stunde pro Tag zu unterbrechen.
Urlaub für pflegende Angehörige Alle Arbeitnehmer haben das Recht, bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr Urlaub zu nehmen, um eine Person, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen auf erhebliche Pflege oder Unterstützung angewiesen ist, zu pflegen oder zu unterstützen.
Gleichzeitig werden andere Arbeitsfreistellung oder Erleichterungen für Eltern und Betreuungspersonen vorgesehen (Freistellung aufgrund höherer Gewalt, Beantragung flexibler Arbeitsregelungen, Freistellung zur Überwachung der Schulleistung und Freistellung bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt eines Kindes).
Schließlich gibt es Regelungen zur Gewährung von Urlaub, um sich einer Behandlung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder einer vorgeburtlichen Untersuchung zu unterziehen.
Offizielle Feiertage:
Neujahr
6. Januar: Theophanie
Rosenmontag
25. März: Mariä Verkündigung / Nationalfeiertag
Karfreitag des orthodoxen Osterfestes
Ostermontag
1. Mai: Internationaler Tag der Arbeit
15. August: Mariä Himmelfahrt
28. Oktober: Nationalfeiertag
Weihnachten
Zweiter Weihnachtsfeiertag
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Χρονικά Όρια Εργασίας (Arbeitszeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Der Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Vertragszeit nur aus „wichtigem Grund“ kündigen. Dazu zählen: unzureichende Ausführung der Arbeitsaufgaben, berufliche Unzulänglichkeit, Konkurs des Unternehmens oder Einschränkung seiner Tätigkeit, häufige Fehlzeiten des Arbeitnehmers usw.
Wird die Kündigung aus „wichtigem Grund“ ausgesprochen, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.
Da der Begriff „wichtiger Grund“ ein juristischer Terminus ist, wird das Eintreten des Grundes jeweils von einem Gericht überprüft. Liegt kein „wichtiger Grund“ vor, so ist die Kündigung des Arbeitsvertrages ungültig und die gesamte Abfindung muss gezahlt werden.
Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages
a) Fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrages: Die Kündigung des Arbeitsvertrags durch Vorankündigung und die entsprechende schriftliche Mitteilung an den betroffenen Arbeitnehmer im Vorfeld stellen die Merkmale dieser Art der Kündigung des Arbeitsvertrags dar.
Die schriftliche Mitteilung muss vom Arbeitgeber oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein und dem Arbeitnehmer mindestens ein bis vier Monate (entsprechend der gesamten Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers) vor Kündigung des Arbeitsvertrags zugestellt werden. Eine mündliche Mitteilung ist rechtswidrig und ungültig.
Bei einer fristgerechten Kündigung des Arbeitsvertrages endet das Beschäftigungsverhältnis nach dem vorstehend genannten Zeitraum (1 bis 4 Monate), nachdem die entsprechende Mitteilung zugestellt wurde.
b) Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages:
In diesem Fall beginnt der Entlassungszeitraum mit dem Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens oder mit dem in diesem Schreiben festgelegten Tag.
Der Arbeitgeber ist sowohl bei einem unbefristeten als auch einem befristeten Arbeitsvertrag verpflichtet, die fristgerechte oder fristlose Kündigung elektronisch über das Informationssystem „ERGANI“ zu melden.
Der Arbeitgeber muss den entlassenen Arbeitnehmern entsprechend der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses und dem Gehalt oder Tageslohn des letzten Monats eine Abfindung zahlen. Dies ist nicht erforderlich, wenn für die Entlassung ein „wichtiger Grund“ vorliegt und damit die Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes erfüllt werden.
Im Falle einer rechtlich begründeten fristgerechten Kündigung eines Arbeitsvertrags (rechtzeitig zugestellte schriftliche Mitteilung) zahlt der Arbeitgeber lediglich die Hälfte der vorgeschriebenen Abfindung.
Falls der Entlassene beim Arbeitgeber über einen Zeitraum von 2 Monaten bis zu 1 Jahr gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber ihn sofort entlassen und ihm eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts auszahlen oder ihm mit einer Frist von 1 Monat kündigen und ihm eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts auszahlen.
Entsprechende Regelungen gelten für längere Arbeitszeiträume. Übersteigt die Abfindung infolge einer Vertragskündigung den Betrag von zwei (2) Monatsgehältern, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, am Tag der Entlassung einen Teil der Abfindung in Höhe von zwei (2) Monatsgehältern zu zahlen. Der restliche Betrag ist in zweimonatigen Raten auszuzahlen.
c) Massenentlassungen
Als Massenentlassungen gelten Entlassungen in Unternehmen oder Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern aus Gründen, die nicht in der Person des Entlassenen liegen, sondern auf finanzielle oder technische Schwierigkeiten des Unternehmens zurückzuführen sind. Für Massenentlassungen gelten in Bezug auf die Berechnung der Abfindung die gleichen Bestimmungen, während das institutionalisierte Verfahren zu deren Umsetzung jedoch Unterschiede aufweist. Das Überschreiten der folgenden Schwellenwerte pro Kalendermonat ist Voraussetzung für die Anwendung des Massenentlassungsrechts:
- 6 Arbeitnehmer bei Unternehmen mit 20 bis 150 Beschäftigten.
- 5 % des Personals und bis zu 30 Personen bei Unternehmen mit über 150 Beschäftigten. Diese Rate wird für jedes Kalenderhalbjahr festgelegt.
Die Zahl der Mitarbeiter umfasst alle Arbeitnehmer, die sowohl in der Hauptniederlassung als auch in etwaigen Zweigniederlassungen beschäftigt sind. Für die Festlegung der Grenzen wird das am Monatsanfang beschäftigte Personal zugrunde gelegt. Zur Zahl der Massenentlassungen gehören weder Entlassungen, die mit der Person des Entlassenen im Zusammenhang stehen (vertragswidriges Verhalten, Unzulänglichkeit usw.) noch Fälle, in denen die Arbeitnehmer freiwillig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden.
Wird ein Massenentlassungsverfahren eingeleitet, so wird die endgültige Zahl der Entlassungen durch Verhandlungen festgelegt. Eine Ausnahme bilden Massenentlassungen, die durch die Einstellung der Tätigkeit oder Nutzung des Unternehmens verursacht oder durch ein Gerichtsurteil angeordnet werden; in diesen Fällen wird die Zahl der Entlassungen nicht durch Verhandlungen festgelegt.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer
Die Mitteilung über die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher von seiner Kündigung in Kenntnis setzen.
Im Falle der Kündigung eines Arbeitsvertrages durch einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung durch die staatliche Arbeitsbehörde DYPA), da es sich hierbei nicht um eine im Vorhinein mitgeteilte Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber handelt, die die erforderliche Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosenunterstützung darstellt.
Rentenformen
Volle Altersrente: wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt, wenn mindestens 4.500 Versicherungstage vorliegen.
Nach Vollendung des 62. Lebensjahres kann für die gleichen Versicherungstage eine gekürzte Rente gewährt werden. Die Versicherten haben Anspruch auf eine nationale beitragsbezogene Rente.
Hinterbliebenenrente: Anspruch auf die Leistung haben der überlebende Ehegatte und die Kinder.
Erwerbsunfähigkeitsrente: die Erwerbsunfähigkeit des Antragstellers (Invaliditätsgrad von mindestens 50 %) muss von den Ärztekommissionen des Zentrums für die Bescheinigung von Behinderungen (auf griechisch Κέντρο Πιστοποίησης Αναπηρίας - ΚΕΠΑ/KEPA) festgestellt werden. Voraussetzung ist ferner das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses über die erforderliche Anzahl von Tagen, je nach Alter des Versicherten.
Links:
Λύση Σύμβασης Εργασίας (Kündigung) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxeseis/lysi-symvasis-ergasias |
Εθνικός Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης (Nationaler Sozialversicherungsträger) | e-ΕΦΚΑ | Elektronischer Nationaler Sozialversicherungsträger (efka.gov.gr) |
Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) vertritt die Beschäftigten, die im Privatsektor angestellt sind und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit befristeten Arbeitsverträgen.
Zum GSEE gehören etwa 2 300 Körperschaften, 53 Verbände und 66 Arbeitnehmerzentren, die insgesamt 545 000 Arbeitnehmer vertreten, die Gewerkschaftsorganisationen angehören. Die dem GSEE angeschlossenen Organisationen vertreten bestimmte Berufsgruppen oder Industriezweige.
Die Gewerkschaftsorganisationen sind in drei Ebenen strukturiert:
Die Gewerkschaftsorganisationen der ersten Ebene setzen sich vorwiegend aus Vereinigungen zusammen. Diese Vereinigungen werden von den Arbeitnehmern eines Unternehmens oder einer Berufsgruppe auf lokaler oder nationaler Ebene gebildet. Darüber hinaus gibt es bestimmte Vereinigungen, denen Arbeitnehmer desselben Wirtschaftssektors angehören, unabhängig von dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, oder unabhängig von ihrem Beruf.
Die Gewerkschaftsorganisationen der zweiten Ebene setzen sich aus den sogenannten „Arbeitnehmerzentren“ und Verbänden zusammen. Die Arbeitnehmerzentren bestehen aus den verschiedenen Vereinigungen der betreffenden Region, unabhängig vom Wirtschaftszweig oder Beruf. Die Verbände hingegen werden auf lokaler und nationaler Ebene aus Vereinigungen desselben Wirtschaftszweiges, Berufs oder Unternehmens gebildet.
Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) stellt die Gewerkschaftsorganisation der dritten Ebene dar. Ihm gehören Arbeitnehmerzentren und Verbände an und er vertritt die Arbeitnehmer auf nationaler Ebene.
Der Gewerkschaftsorganisation GSEE bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechtsberatung bei kollektiven und individuellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Er kann auch die Interessen von Gewerkschaftsorganisationen und einzelnen Arbeitnehmern vor Gericht vertreten.
Nationale Vereinigungen können Tarifverträge abschließen. Vereinigungen, die nur in einem Unternehmen tätig sind, können spezielle Tarifvereinbarungen aushandeln.
Nationale Tarifverträge werden von den Verbänden der dritten Ebene abgeschlossen.
Der GSEE koordiniert die Aktivitäten seiner Mitglieder und vertritt die Gewerkschaftsbewegung bei Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden, der Regierung sowie auf internationaler Ebene. Der GSEE ist Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).
Die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in Gewerkschaftsorganisationen ist freiwillig. Um Mitglied einer Gewerkschaftsorganisation zu werden, muss sich der Arbeitnehmer bei der Organisation anmelden. Der Grad der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in Gewerkschaftsorganisation ist nur in großen Unternehmen und Verbänden hoch.
Der Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (ADEDY) vertritt die Angestellten des öffentlichen Sektors auf nationaler Ebene. Der Neue Panhellenische Bund der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (Nea PASEGES) hingegen vertritt die Landwirte und Agrarverbände.
Links:
Γενική Συνομοσπονδία Εργατών Ελλάδος (Allgemeiner Griechischer Gewerkschaftsbund) | https://gsee.gr |
ΑΔΕΔΥ (Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst) | https://adedy.gr |
Νέα ΠΑΣΕΓΕΣ (Neuer Panhellenischer Bund der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften) | https://www.neapaseges.gr |
Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist das zuständige Aufsichtsorgan, das für die Überwachung und Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zuständig ist. Bei Differenzen oder zur Vermeidung der Aufnahme von Gerichtsverfahren fungiert die Arbeitsaufsichtsbehörde als Schiedsorgan zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
KOLLEKTIV- UND INDIVIDUALARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN
In Griechenland regelt derzeit das Gesetz 2224/94, geändert durch das Gesetz 4808/21, Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Die Gewerkschaftsorganisationen verfügen in Griechenland über große Macht. Das gilt besonders für den öffentlichen Dienst. Wenn die Beschäftigten Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben, können sie sich an eine Gewerkschaftsorganisation wenden, die sie unterstützt und ihnen einen Rechtsberater zur Verfügung stellt.
Hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Griechenland und übt er seine berufliche Tätigkeit in diesem Land auf der Grundlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages aus, so sind gemäß dem Brüsseler Übereinkommen die griechischen Gerichte für alle arbeitsrechtlichen Belange zuständig. Ebenfalls in ihre Zuständigkeit fallen Angelegenheiten, die Arbeitsverträge betreffen, auf deren Grundlage ein Arbeitnehmer im Ausland arbeitet, sofern der Arbeitgeber finanzielle Interessen in diesem Land hat oder der Vertrag auf griechischem Staatsgebiet geschlossen wurde.
Bestimmungen zu Streiks
Die griechische Verfassung schreibt das Recht auf Arbeit sowie das Recht auf Streik fest, unter der Voraussetzung, dass dieser von legalen Gewerkschaftsorganisationen ausgerufen wird.
Streiks und Arbeitsniederlegungen sind dem Arbeitgeber mindestens 24 Stunden bzw. im Fall von Versorgungsbetrieben vier Tage im Voraus mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt nur schriftlich und wird dem Arbeitgeber vom Gerichtsvollzieher zugestellt.
In öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Versorgungsbetrieben muss Personal für die Aufrechterhaltung des garantierten Mindestdienstes bereitgestellt werden, um die Deckung der elementaren Bedürfnissen der Allgemeinheit während des Streiks sicherzustellen.
Vor einem Streik in staatlichen Einrichtungen, Diensten, Organisationen und Unternehmen, Versorgungsbetrieben, Gebietskörperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts besteht die Pflicht, einen öffentlichen Dialog vor der Schieds- und Schlichtungsstelle (OMED) zu führen. Für alle anderen Institutionen und Unternehmen ist dieser Dialog freiwillig.
Ab dem 1.1.2022 sollen Register für Gewerkschaftsorganisationen und Arbeitgeberverbände eingerichtet werden. Organisationen, die sich nicht registrieren, wird das Recht auf Tarifverhandlungen und Abschluss von Tarifverträgen zeitweilig entzogen.
Wurde ein von einer Basisgewerkschaft ausgerufener Streik von den Gerichten für rechtswidrig und missbräuchlich erklärt, ist es den Gewerkschaften der zweiten oder dritten Organisationsebene nicht erlaubt, einen Streik gegen denselben Arbeitgeber und für dasselbe Datum auszurufen.
Links:
Σώμα Επιθεώρησης Εργασίας (Arbeitsaufsichtsbehörde) | https://www.sepe.gov.gr |
Οργανισμός Μεσολάβησης και Διαιτησίας (Schieds- und Schlichtungsstelle) | https://www.omed.gr |
Μητρώο συνδικαλιστικών οργανώσεων εργαζομένων (ΓΕΜΗΣΟΕ) / οργανώσεων εργοδοτών (ΓΕΜΗΟΕ) (Register der Gewerkschaftsorganisationen (GEMISOE) / Arbeitgeberverbände (GEMIOE)) | https://www.gov.gr/upourgeia/upourgeio-ergasias-kai-koinonikon-upothese… |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Staatsform Griechenlands ist die präsidiale parlamentarische Republik.
An der Spitze der griechischen Republik steht der Staatspräsident, der vom griechischen Parlament für fünf Jahre gewählt wird. Seit 2020 ist Ekaterini Sakellaropoulou die Staatspräsidentin Griechenlands.
Die Legislativgewalt wird vom griechischen Parlament ausgeübt. Es setzt sich aus 300 Abgeordneten zusammen, die in direkten, geheimen, unmittelbaren und allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren vom Volk gewählt werden. Das Parlament übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus. Es wählt den Staatspräsidenten und spricht der Regierung gemäß dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie sein Vertrauen aus.
Die Exekutivgewalt liegt beim Staatspräsidenten und der Regierung. Ministerpräsident des Landes und Regierungschef ist derzeit Kyriakos Mitsotakis, der sein Amt auf der Grundlage einer parlamentarischen Mehrheit ausübt. Bei den letzten Parlamentswahlen (25. Juni 2023) wurden Vertreter von insgesamt acht (8) Parteien ins Parlament gewählt: Nea Dimokratia, SYRIZA, PASOK - Kinima Allagis, KKE, Spartiates, Niki und Plefsi Eleftherias.
Nach der geltenden Verwaltungsgliederung ist Griechenland in 7 dezentralisierte Verwaltungen, 13 Verwaltungsregionen und 332 Gemeindengegliedert. Regionen und Gemeinden sind selbstverwaltete Gebietskörperschaften. Ihre Vertreter werden alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl von den in den Gemeinden gemeldeten Bürgern gewählt.
Das Justizministerium ist für die Aufsicht über das Rechtssystem zuständig. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und wird von ordentlichen Richtern ausgeübt, die funktionelle und persönliche Unabhängigkeit genießen. Die höchsten Gerichtshöfe sind der Oberste Gerichtshof (Areopag), der Staatsrat und die Oberrechnungskammer. Artikel 100 der griechischen Verfassung sieht die Einrichtung eines besonderen Obersten Gerichtshofs vor, der unter anderem über die Gültigkeit von Parlamentswahlen, die Amtsenthebung von Abgeordneten oder die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den drei obersten Gerichtshöfen des Landes entscheidet.
Die Todesstrafe ist in Griechenland abgeschafft.
Im Fall eines Strafverfahrens kann sich der Bürger von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten lassen. Wählt er keinen Anwalt, so wird einer vom Gericht bestimmt. Bei zivilrechtlichen Sachen ist die anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich, ausgenommen bei Bagatellsachen, deren sachliche Zuständigkeit bei den Amtsgerichten liegt, und zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr.
Dem Ministerium für Bürgerschutz sind die Polizei, die Feuerwehr und der Nationale Nachrichtendienst unterstellt. Es ist zudem zuständig für:
- die Konsolidierung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung,
- den Schutz der öffentlichen und staatlichen Sicherheit,
- den Schutz vor Bränden, insbesondere Waldbränden, sowie den Landschaftsschutz,
- die Gewährleistung des Zivilschutzes,
- die Unterstützung bei der Gewährleistung der nationalen Verteidigung in Zusammenarbeit mit den bewaffneten Streitkräften.
Zum selben Ministerium gehören zudem das Generalsekretariat für Verbrechensbekämpfungspolitik, dem Gefängnisse, die Abteilung für Migrationspolitik und das Amt zur Verwaltung von Entwicklungsförderungsprogrammen unterstellt sind.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge ist zuständig für die Überwachung des Arbeitsmarktes. Die staatliche Arbeitsbehörde (DYPA) ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Politik der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Bedürfnisse der Bürger auf lokaler Ebene zu erfüllen. Als staatliche Arbeitsbehörde verfügt die DYPA über Niederlassungen im ganzen Land und führt aktive und passive Arbeitsmarktmaßnahmen sowie Berufsbildung durch, kümmert sich um Wohnen und generell um Wohlfahrtsleistungen.
Links:
Υπουργείο Εργασίας & Κοινωνικών Υποθέσεων (Ministerium für Arbeit & Soziales): | https://ypergasias.gov.gr |
Αποτελέσματα βουλευτικών εκλογών (Ergebnisse der Parlamentswahlen) | https://ekloges.ypes.gr/current/v/home |
In Griechenland wird das Einkommen natürlicher und juristischer Personen aus Arbeit, Rente, landwirtschaftlicher oder unternehmerischer Tätigkeit, Immobilien, Dividenden, Zinsen, Rechten und Kapitalveräußerungsgewinnen versteuert. Die Erteilung einer Steuernummer (AFM) ist zwingende Voraussetzung.
Für Einkünfte aus Arbeit, Rente, landwirtschaftlicher oder unternehmerischer Tätigkeit, die zwischen dem 1.13 und dem 31.12. des jeweiligen Jahres erzielt werden, gelten einheitliche Steuerklassen. Die Steuersätze betragen 9 % bis 44 % wie folgt: a) 9 % für Einkünfte bis 10.000 EUR, b) 22 % für Einkünfte von 10.001 EUR bis 20.000 EUR, c) 28 % für Einkünfte von 20.001 EUR bis 30.000 EUR und d) 36 % für Einkünfte von 30.001 EUR bis 40.000 EUR und e) 44 % für Einkünfte ab 40.001 EUR. Landwirtschaftliche Tätigkeiten und Einkünfte aus Immobilien werden getrennt besteuert, in allen anderen Fällen werden die Einkünfte zusammengerechnet und in einer Steuerklasse besteuert. Für Einkünfte aus Immobilien gelten Steuersätze zwischen 15 % und 45 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Steuerpflichtigen auch ein über das tatsächliche Einkommen hinausgehendes zu versteuerndes Einkommen auf der Grundlage des persönlichen Lebensstandards und des erworbenen Vermögens zugerechnet werden (τεκμαρτό εισόδημα). Für juristische Personen gilt ein einheitlicher Steuersatz von 22 % und 80 % Körperschaftsteuervorauszahlung. Für natürliche Personen, die eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, beträgt der Vorsteuersatz 55%. Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzbuchs in der durch das Gesetz 4646/2019 geänderten Fassung vom Dezember 2019 werden die Nettoeinkünfte neuer Gewerbetreibender und Freiberufler in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit mit einem äußerst niedrigen Steuersatz von 4,5 %, sofern ihr Jahresbruttoeinkommen im Vorjahr 10 000 Euro nicht überschritten hat.
Insbesondere sieht Art. 29 Abs. 2 des geltenden Einkommensteuergesetzes vor, dass in den ersten drei (3) Jahren der Geschäftstätigkeit einer natürlichen Person der Eingangssteuersatz um 50 % ermäßigt wird, wenn die jährlichen Bruttoeinnahmen aus gewerblicher Tätigkeit 10.000 Euro nicht übersteigen.
Die Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner und aktive Landwirte wird um 777 Euro für Steuerpflichtige ohne unterhaltsberechtigte Kinder und um 810 Euro für Steuerpflichtige mit 1 bis 5 unterhaltsberechtigten Kindern auf 1580 Euro für Einkommen im Jahr 2023 gesenkt. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind nach dem 5. Kind erhöht sich die Ermäßigung um 220 Euro für jedes weitere Kind.
Steuerpflichtige müssen Ausgaben für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in Griechenland oder in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätigen, die mit elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden, wie z. B, aber nicht beschränkt auf, Karten und Zahlungsmittel mit Karten, Zahlung über ein Zahlungskonto von Zahlungsdienstleistern des Gesetzes 3862/2010, über E-Banking, Nutzung von E-Wallets, etc. Die Höhe der Ausgaben durch elektronische Zahlungsmittel für jedes Steuerjahr wird auf einen Satz von dreißig Prozent (30%) der tatsächlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Renten und Unternehmertätigkeit und bis zu 20.000 Euro (Wenn der Steuerpflichtige den erforderlichen Betrag nicht abdeckt, wird der verbleibende Betrag mit 22% besteuert). Steuerpflichtige, die besonderen Kategorien angehören, wie z. B. ausländische Steuerpflichtige, die in Griechenland eine Steuererklärung abgeben müssen, und Steuerpflichtige, die bestimmten sozial schwachen Gruppen angehören, sind von der Verpflichtung, ihre Ausgaben auf elektronischem Wege zu tätigen, befreit und müssen keine Belege einreichen. Es ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2018 der Steuerabzug für Arzt-, Krankenhaus- und Arzneimittelkosten abgeschafft wurde, sie können jedoch in die Deckung des erforderlichen Ausgabenbetrags einbezogen werden, und insbesondere für die Steuerjahre 2022 bis 2025 werden bestimmte Unterkategorien mit dem doppelten Wert berechnet. Darüber hinaus wird insbesondere in den Steuerjahren 2022 bis 2025 ein Betrag in Höhe von 30 % der Kosten für den Erhalt von Dienstleistungen für bestimmte Ausgabenkategorien (für die die Nutzung elektronischer Transaktionen nicht weit verbreitet ist) anteilig von dem zu versteuernden Einkommen einer natürlichen Person aus Löhnen und Gehältern, Renten, unternehmerischer Tätigkeit und Immobilien abgezogen, und zwar ausschließlich für die Berechnung der Einkommensteuer, wenn diese Dienstleistungen mittels elektronischer Zahlungsmittel erbracht wurden.
Für Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 67% sowie für bestimmte Personengruppen wie Opfer von Terroranschlägen, Kriegsopfer, Rentnerinnen und Rentner, die im nationalen Widerstand und im Bürgerkrieg gekämpft haben, sind generell Steuerermäßigungen in Höhe von 200,00 EUR vorgesehen. Darüber hinaus wird der sich ergebende Steuerbetrag um 20% der für etwaige Spenden gezahlten Beträge ermäßigt, sofern diese im Steuerjahr 100 Euro übersteigen und ihr Gesamtbetrag 5% des zu versteuernden Einkommens des Spenders nicht übersteigt.
Steuerpflichtige Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Griechenland haben, haben keinen Anspruch auf Steuerbefreiung, es sei denn, ihr steuerlicher Wohnsitz befindet sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR und sie a) erzielen mindestens 90% ihres Einkommens in Griechenland und b) können nachweisen, dass ihr zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass sie nach den Steuervorschriften ihres Wohnsitzlandes Anspruch auf Steuerbefreiung haben.
Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes können Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und dort eine neue Beschäftigung aufnehmen oder eine selbständige Tätigkeit beginnen, so behandelt werden:
- sie sind für sieben (7) Steuerjahre von der Einkommensteuer auf fünfzig Prozent (50 %) des in Griechenland erzielten Einkommens befreit; und
- sie sind für sieben (7) Steuerjahre von den jährlichen objektiven Ausgaben befreit, die sich auf ihren Wohnsitz (Erst- und Zweitwohnsitz) und auf private Personenkraftwagen beziehen, unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge
Die oben genannten Personen sollten bei der zuständigen Abteilung der griechischen Steuerbehörde einen Antrag auf Aufnahme in das System stellen:
- Für Entsendungen (bzw. Arbeitsaufnahmen) am oder vor dem 2. Juli des betreffenden Jahres muss der Antrag für das Entsendungsjahr bis Jahresende eingereicht werden. Der Antrag kann auch innerhalb des auf das Jahr des Dienstantritts folgenden Jahres gestellt werden. In diesem Fall wird er für die Aufnahme in das auf das Jahr des Dienstantritts folgende Jahr berücksichtigt.
- Bei einer Entsendung (bzw. Arbeitsaufnahme) nach dem 2. Juli eines Jahres muss der Antrag für das auf die Entsendung folgende Jahr bis zum Jahresende gestellt werden.
Eine Person kann diese Regelung unter folgenden Voraussetzungen für sich beantragen:
- Sie war in fünf der letzten sechs Jahre vor der Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig.
- Sie verlegt den Steuerwohnsitz aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder aus einem Staat, mit dem ein Abkommen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung mit Griechenland in Kraft ist.
- Sie arbeitet in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entweder mit einer inländischen juristischen Person oder einer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Griechenland. Dieselben Privilegien gelten für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, um einer individuellen unternehmerischen Tätigkeit im Land nachzugehen, und werden entsprechend angewandt.
- Sie erklärt, dass sie sich mindestens zwei Jahre in Griechenland aufhalten wird oder selbstständig ist.
Neben den Steuern, die die Bürger aufgrund ihrer jährlichen Steuererklärung entrichten, zahlen sie weitere direkte und indirekte Steuern, die allgemein oder auf lokaler Ebene erhoben werden. So fällt für Bürger, die Immobilien besitzen, eine jährliche einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) (Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτητών Ακινήτων (ΕΝΦΙΑ)) an. Ferner wird auf den Preis für Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (FPA) (Φόρος Προστιθέμενης Αξίας (ΦΠΑ)) von 24 % berechnet, die auf die Mehrheit der Waren und Dienstleistungen Anwendung findet. Ermäßigte Steuersätze gelten jedoch für bestimmte Waren und Dienstleistungen: 13 % für Güter des täglichen Bedarfs (Brot, Milch, Fleisch, Gemüse, Babyartikel usw.) und Dienstleistungen wie Ferienunterkünfte, häusliche Kinderbetreuung, Krankenpflege usw. und 6 % für Medikamente, Bücher, Zeitungen, Theaterkarten, Gas usw. Alle Bürger zahlen Verbrauchsteuern auf Heizöl, und Kfz-Halter zahlen eine Kfz-Steuer, die von Alter und Hubraum des betreffenden Fahrzeugs abhängt. Steuerpflichtige Personen zahlen lokale Steuern in Form von Gebühren, die von den Gemeinden für allgemeine Leistungen wie Stadtreinigung, Beleuchtung, Müllabfuhr und Müllentsorgung erhoben werden.
Die Jahresvergütung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die sich aus 12 Monatsgehältern, einem Weihnachtsgeld, einem Ostergeld und einem Urlaubsgeld zusammensetzt, unterliegt neben der Einkommensteuer auch den Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (insgesamt 13,87% für den Arbeitnehmer).
Ab dem 1. April 2024 gelten für vollzeitbeschäftigte Angestellte und Arbeiter landesweit und ohne Unterscheidung nach dem Alter folgende gesetzliche Mindestlöhne und Mindesttagelöhne:
- Der Mindestlohn für Angestellte beträgt achthundert dreißig Euro (830,00 EUR).
- Der Mindesttageslohn für Arbeiter beträgt siebenunddreißig Euro und sieben Cent (37,07 EUR).
Die Höhe des Grundlohns bzw. des Mindestlohns hängt von Faktoren wie Dienstalter, Familienstand usw. ab, die in den Tarifverträgen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen genau festgelegt sind.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in zwei oder mehr Ländern beschäftigt sind, besteht nach den in der EU geltenden Bestimmungen die Möglichkeit, die in den jeweiligen Staaten gezahlten Beiträge für die Begründung des Anspruchs auf eine nationale Rente zu berücksichtigen. Möchten Sie nähere Informationen erhalten, so wenden Sie sich an das Sozialministerium und den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnlandes und des Landes der letzten Beschäftigung.
Links:
Πληροφορίες για φορολογικά και τελωνειακά θέματα (Informationen zu Steuer- und Zollfragen): | Unabhängige Behörde für Öffentlichen Einnahmen - ΑΑΔΕ (aade.gr) https://platform.rebraingreece.gr/efarmogi-forologikon-kinitron-gia-ti |
Die Lebenshaltungskosten in Griechenland sind im internationalen Vergleich sehr niedrig. Griechenland liegt weltweit auf Platz 107</x1 und in Europa auf Platz 20, aber die Lebenshaltungskosten sind im Verhältnis zum Einkommen der Bevölkerung immer noch relativ hoch. Die Mindestkosten für eine ausgewogene Ernährung liegen zwischen 202,37 % und 264,42 %, je nach Art der Ernährung (asiatisch oder westlich). Die Lebenshaltungskosten in Griechenland sind 25,1 % niedriger als in New York. Insbesondere in der Kategorie der Restaurantpreise liegt Griechenland auf Platz 116 der Weltrangliste und auf Platz 25 der europäischen Rangliste, in der Kategorie der Wohnungsmieten auf Platz 77 der Weltrangliste und auf Platz 14 der europäischen Rangliste. Der Preis für eine 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Zentrums von Thessaloniki beträgt beispielsweise 704,63 % pro Monat.
Auf europäischer Ebene sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland im Verhältnis zu den Einkommen nach wie vor recht hoch. Der Grieche mit einem Einkommen von 812,61 Euro muss für eine ausgewogene Ernährung 264,42 Euro pro Monat bezahlen, d.h. 32,4% des Monatseinkommens von 812,61 Euro. Der Spanier muss 15 % seines monatlichen Einkommens aufwenden. Das sind 1668,28 %. Der durchschnittliche existenzsichernde Lohn in Europa beträgt 10% des Einkommens. In Bezug auf die Kaufkraft liegt Griechenland trotz einer Steigerung um 1,9% im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor auf dem 30. Platz in der europäischen Rangliste. Die Kaufkraft, ausgedrückt als geschätzter durchschnittlicher Prozentsatz, liegt bei 42,10 %, womit Griechenland in der Weltrangliste auf Platz 52 und in der europäischen Rangliste auf Platz 30 liegt.
In städtischen und touristischen Regionen des Landes sind die Lebenshaltungskosten höher. In nicht touristisch erschlossenen Regionen sind die Lebenshaltungskosten aufgrund des landwirtschaftlichen Produktangebots und der niedrigeren Mieten niedriger.
Beispiele für durchschnittliche Kosten:
Geschätzte monatliche Lebenshaltungskosten einer vierköpfigen Familie ohne Mietkosten: 2.775,70 EUR
Geschätzte monatliche Lebenshaltungskosten einer Person ohne Mietkosten: 809,40 EUR
Mobilfunkgebühr (Guthaben-Karte) pro Minute: ca. 0,474 EUR
Monatliche Internetverbindungskosten: 25,00 - 40,00 EUR
Nahverkehrsticket Athen: 1,20 EUR
Mindestentgelt für eine Taxifahr: 4,00 EUR, Kilometertarif: 1,00 EUR, Nachttarif (0-5 Uhr): 1,25 EUR
Bleifreies Benzin: ca. 1,80 - 2,20 EUR/Liter
1 Packung importierte Zigaretten: ca. 4,60 EUR
Mineralwasser (500 ml) vom Kiosk: 0,60 EUR
Milch (1 l) aus dem Supermarkt: ca. 1,52 EUR
Wein (0,75 l) aus dem Supermarkt: ca. 8,00 EUR
Brot (0,5 kg): 1,250 EUR
Essen im Restaurant (pro Person): 8,00 - 25,00 EUR
Cappuccino 2,50 - 5,00 %
Lokales Bier (500 ml): 3,50 - 7,00 EUR
Getränk in der Bar: ab 6,00 EUR
Hotdog: ab 1,35 EUR
Ein Souvlaki ca. 4,00 %
Links:
Preisindizes | https://www.numbeo.com |
Nach Angaben der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 2020 wohnen 64 % der Griechen in einer eigenen Immobilie, 9 % wohnen in einer Wohnung, für die sie ein Baudarlehen aufgenommen haben, 20 % wohnen zur Miete und ein kleiner Teil sichert seine Unterkunft auf andere Weise (bezuschusste Miete, Unterkunft in speziellen Einrichtungen usw.).
Vermietung von Wohnungen:
Es gibt eine Vielzahl von möblierten und unmöblierten Wohnungen. Die möblierten Wohnungen verfügen meist jedoch nur über eine Grundausstattung.
Der Mietpreis hängt von der Lage, der Größe, dem Alter und den sonstigen Merkmalen der Immobilie ab (Etage, Keller, Pkw-Stellplatz, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder anderen interessanten Punkten usw.). Für eine Wohnung mit zwei oder drei Haupträumen in einer durchschnittlich begehrten Lage in Athen bewegt sich der Mietpreis zwischen 500 EUR und 750 EUR, wobei in der Regel eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten anfällt. Die Vermietung erfolgt auf Grundlage einer privaten (schriftlichen oder mündlichen) Vereinbarung. Die Mietdaten sind dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Wohnungskauf:
In Griechenland gibt es insbesondere in den großen Städten Maklerbüros. Sie benötigen die Hilfe eines Rechtsanwalts für die Verhandlungen bei dem Kauf einer Immobilie und einen Bauingenieur für die technische Überprüfung der zu verkaufenden Wohnung. Generell bietet der Immobilienkauf in Griechenland, insbesondere in den großen Stadtzentren (Athen, Thessaloniki, Heraklion, Patras usw.), aufgrund des niedrigen Preisniveaus viele Investitionsmöglichkeiten. Die Preise hängen mit den Kriterien zusammen, die über die Mietung von Immobilien dargelegt wurden, und werden nach Quadratmeter errechnet. Für eine Neubauwohnung mit zwei oder drei Haupträumen in einer durchschnittlich begehrten Lage in Athen beläuft sich der Preis auf rund 1 700 EUR/qm, während ältere Wohnungen je nach ihren sonstigen Merkmalen deutlich preiswerter sein können. Für den Kauf einer Immobilie ist die Vereinbarung eines notariellen Kaufvertrags notwendig. Die Aufnahme aller Immobilien einschließlich der darauf anfallenden Rechte in ein nationales Grundbuchamt ist in Griechenland derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zeitungen, spezielle Zeitschriften und Websites enthalten Anzeigen über zum Verkauf stehende oder zu vermietende Immobilien. Die Anzeigen enthalten die Wörter „ΕΝΟΙΚΙΑΖΕΤΑΙ“ (zu vermieten) bzw. „ΠΩΛΕΙΤΑΙ“ (zu verkaufen).
Tipp: Beim Kauf einer Immobilie ist auf die Versorgungsanschlüsse zu achten:
1) WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSUNTERNEHMEN
In den Regionen Athen und Thessaloniki sind Unternehmen tätig, die sich auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung spezialisiert haben. In den anderen Regionen erbringen die Gemeindebehörden in der Regel ähnliche Leistungen.
2) ΔΙΚΤΥΟ ΔΙΑΝΟΜΗΣ ΗΛΕΚΤΡΙΚΗΣ ΕΝΕΡΓΕΙΑΣ - ΔΕΔΔΗΕ (DEZENTRALES STROMVERTEILUNGSNETZ)
Um an das Stromnetz angeschlossen zu werden, genügt ein formloser Antrag mit den erforderlichen Angaben bei der zuständigen Stelle des Öffentlichen Diensts für Stromversorgung.
Nach Abschluss des Vertrags kann der Interessent mit jedem Anbieter Kontakt aufnehmen.
3) TELEFONIE und INTERNET
Um einen Telefonanschluss mit oder ohne Internetzugang zu erhalten, genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen lokalen Zweigstelle der OTE (Griechische Telekommunikationsgesellschaft) oder bei alternativen Anbietern.
4) Die monatliche Fernsehgebühr wird über die Stromrechnung abgerechnet. Griechenland hat das PAL-SECAM- und das NTSC-System. Das heutige Übertragungssystem ist digital (mpeg4 und DVB-T2). Der Empfang internationaler Fernsehprogramme ist über eine Satellitenanlage möglich. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eines digitalen Anschlusses über Privatanbieter gegen eine zusätzliche Gebühr.
5) Kommunale Dienstleistungen
Mit der Stromrechnung wird eine Gebühr in Rechnung gestellt, die von der Wohnfläche (m²) des Hauses oder der Wohnung abhängt und für alle Leistungen der Gemeinde, in der Sie wohnen, erhoben wird.
Links:
ΟΟΣΑ (OECD) | http://www.oecd.org/social/affordable-housing-database.htm |
ΔΕΔΔΗΕ (Griechischer Stromverteilungsnetzbetreiber) | https://deddie.gr/el/upiresies/sundesi-me-to-diktuo/arxiki-sundesi |
NATIONALES GESUNDHEITSSYSTEM
Das nationale Gesundheitssystem (ESY) wurde im Jahr 1983 eingeführt. Sein Ziel ist die ambulante und stationäre Versorgung aller Einwohner Griechenlands. Die wichtigsten Säulen des Gesundheitssystems sind die lokalen Gesundheitseinrichtungen (auf grischisch Τοπικές Μονάδες Υγείας - TOMY, der primären Gesundheitsversorgung für Prävention, Behandlung und Rehabilitation) und die allgemeinen Krankenhäuser in den Verwaltungsregionen (Einrichtungen der sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung für stationäre Behandlung).
Das Nationale Zentrum für direkte Hilfe (Εθνικό Κέντρο Άμεσης Βοήθειας, kurz „EKAB“) leistet in Notfällen direkte erste Hilfe vor Ort und bringt die Patienten zur nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung (Telefonservice: 166).
Gesundheitsversorgungsleistungen werden auch von den Sozialversicherungskassen für ihre Beitragszahler erbracht. Zuständiger Träger für die Erbringung derartiger Leistungen ist der EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsleistungen).
Die Versicherungsbeiträge werden über das Sozialversicherungssystem geleistet. Die Sozialversicherung ist für alle Bürger, die in Griechenland beschäftigt oder selbstständig sind, verpflichtend. Das Sozialversicherungssystem wird von drei Seiten, nämlich den Beschäftigten, den Arbeitgebern und dem Staat finanziert. Die Beiträge der Angestellten im Privatsektor werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Selbstständige und Freiberufler kommen selbst für ihre Beiträge auf. Einige Versicherungskassen erhalten eine zusätzliche staatliche Hilfe und Sozialbeiträge. Die Gesundheitsversorgung über das Sozialversicherungssystem (Versicherungskassen) wird durch den erhöhten Beitragsanteil, den der Arbeitgeber im Verhältnis zum Arbeitnehmer entrichtet, gewährleistet. Die Beitragshöhe hängt von der sozialen Versicherungsanstalt und dem Beruf des Versicherten ab.
Die gesamte medizinische Versorgung der staatlichen Gesundheitseinrichtungen ist kostenlos. Eine Ausnahme bilden verschreibungspflichtige Arzneimittel, bei denen sich der Eigenanteil je nach Fall auf bis zu 25 % des Preises des Arzneimittels belaufen kann.
Grundlegende Informationen:
- Das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung (Leistungserbringer, Apotheken, Vertragsärzte des Nationalen Gesundheitssystems usw.) wird als Versicherungsfähigkeit bezeichnet.
- Zuständig für die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zuerkennung der Versicherungsfähigkeit ist die Landesanstalt für soziale Sicherheit (EFKA).
- Über die moderne Plattform myEFKAlive werden bestimmte Dienstleistungen der EFKA für Bürgerinnen und Bürger aus der Ferne angeboten, die zu diesem Zweck einen bestimmten Termin je nach Verfügbarkeit anfordern, an dem sie von einem Mitarbeiter der Einrichtung per Telefonkonferenz/Videoanruf bedient werden. Dienste über myEFKAlive werden für folgende Regionen angeboten: Attika, Zentralmakedonien, Nordägäis, Südägäis, Epirus und Korfu, Westgriechenland, Zakynthos, Kefalonia und Lefkada, Peloponnes und Kreta sowie Teile der Regionen Ostmakedonien-Thrakien, Sterea Ellada und Thessalien.
- Voraussetzung für die Versicherung ist die Zuteilung einer Sozialversicherungsnummer (AMKA) durch die Bürgerservicezentren (KEP) und die AMKA-Büros, die bei den Krankenkassen in ganz Griechenland zu finden sind.
- Die Nationale Gesundheitsbehörde (auf griechsich Εθνικός Οργανισμός Παροχής Υπηρεσιών Υγείας ΕΟΠΥΥ/EOPYY) stellt eine Liste der kooperierenden Vertragsärzte zur Verfügung, die Leistungen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung erbringen. Die in der Liste aufgeführten Ärzte können vom Versicherten frei gewählt werden. Sprechstunden bei den Ärztinnen und Ärzten von EOPYY werden nach Vereinbarung angeboten und sind kostenlos.
- Mit dem Gesetz 4368/2016 und dem gemeinsamen Ministerbeschluss Α3(γ)/ΓΠ/οικ.25132/4-4-2016 wurde das Recht auf freien Zugang zu allen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens für die Bereitstellung von Pflege und medizinischer Versorgung für Nichtversicherte und sozial schwache Gruppen geregelt. Die grundlegendste Änderung ist die Angleichung der Rechte von Versicherten, Nichtversicherten und ehemaligen Inhabern einer Gesundheitskarte für Bedürftige oder Nichtversicherte in Bezug auf den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem. Die durch den neuen Rechtsrahmen garantierte Gesundheitsversorgung ist umfassend und umfasst stationäre Behandlung, Diagnostik und Arzneimittel. Über die Website des Gesundheitsministeriums können nichtversicherte Bürgerinnen und Bürger über alle sie betreffenden Themen und Fragen informiert werden.
- Mit dem Gesetz 4932/2022 wurde die Institution des Hausarztes eingeführt.
Der Hausarzt ist die Anlaufstelle für jeden Bürger, der ein gesundheitliches Problem hat. Von ihm erhält er Beratung und Anweisungen sowie Überweisungen für die nächsten Behandlungsschritte im Rahmen des Gesundheitssystems. Insbesondere wird der Empfänger der Gesundheitsleistungen von seinem Hausarzt an Fachärzte der Gesundheitszentren, öffentlichen Einrichtungen der sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung oder mit EOPYY vertraglich verbundene Gesundheitsdienstleister überwiesen. Überweisungen können auch von Fachärzten für ihren Kompetenzbereich ausgestellt werden. Die Versorgung in Notfällen erfolgt auch ohne Überweisung.
Der Hausarzt leistet umfassende und dauerhafte Versorgung im Hinblick auf die Vorbeugung von Krankheiten und der Förderung der Gesundheit, insbesondere durch Vorsorgemaßnahmen, Führung einer Gesundheitsakte, Verschreibung von notwendigen Arzneimitteln und Überweisung zu fachärztlichen Untersuchungen oder stationärer Behandlung je nach Bedarf. Hausärztliche Leistungen werden in den öffentlichen Einrichtungen der lokalen Versorgungsnetze im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung („PFY“), am Sitz der lokalen Gesundheitsteams, in privaten Praxen oder zu Hause erbracht.
Bürgerinnen und Bürger können sich wie folgt bei einem Hausarzt ihrer Wahl registrieren:
- über die dafür eingerichtete Plattform (https://ehealth.gov.gr/p-rv/p) in die sie sich mit ihrem Taxisnet-Passwort und ihrer AMKA-Nummer einloggen können, oder
- indem sie eine PFY-Gesundheitseinrichtung oder einen Hausarzt aufsuchen und ihre AMKA-Nummer angeben. In diesem Fall müssen sie sich mit einem Personaldokument (z. B. Personalausweis) ausweisen, den sie auch als Kopie vorlegen können.
Besuchern oder Arbeit suchenden Bürgern aus der EU, EFTA-Staaten oder der Schweiz wird in Notfällen unentgeltliche medizinische Versorgung gewährt. Dazu ist die europäische Krankenversicherungskarte aus dem Herkunftsland vorzulegen.
Die Reorganisation des Versicherungssystems in Griechenland ging am 1.1.2017 mit der Vereinigung aller alten Versicherungsträger und vor allem deren Versicherungszweige zu einem Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA) in ihre letzte Phase. Vorangegangen war 2012 der Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenversicherungsträger im ΕΟPYY (Nationaler Träger für medizinische Leistungen).
ΕΟPYY untersteht ausschließlich der Aufsicht des Gesundheitsministeriums und deckt die lebenslange medizinische Versorgung der Versicherten und Rentner ab.
Die Versicherten des EOPYY haben Anspruch auf folgende Sachleistungen: medizinische, pharmazeutische, klinische, zahnärztliche und darüber hinaus gehende Versorgung sowie die medizinische Vorsorgebehandlung und folgende finanzielle Leistungen: Mutterschaftsgeld, Zuschüsse bei Schwangerschaft und Entbindung, Krankengeld, Leistungen bei Unfällen, Sterbegeld und Renten.
Ärzte
Sämtliche medizinischen Behandlungsleistungen, die von Ärzten in den zugelassenen Praxen und medizinischen Einrichtungen bei Vertragsärzten des EOPYY oder bei Hausbesuchen erbracht werden, sind für die Versicherten sowie deren Familienangehörige kostenlos. Unentgeltlich sind auch die zahnärztliche Behandlung sowie einige allgemeine und spezielle Laboruntersuchungen in den angeschlossenen Laboren. In einigen Fällen ist es möglich, dass sich der Versicherte mit 25 % an den Kosten der Untersuchung beteiligen muss.
Ein Teil des Honorars, das für den Besuch bei einem privaten niedergelassenen Arzt sowie für Notfallmedikamente gezahlt wurde, wird entsprechend den geltenden Preisen zurückerstattet.
Die Kosten für Prothesen sowie für medizinische Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Hörgeräte, Rollstühle, Kontaktlinsen usw. werden vom EOPYY getragen, sofern ein medizinisches Attest des behandelnden Arztes vorliegt.
Verschreibungsfreie Medikamente sind überall in den naheliegenden Apotheken und im Nachtdienst der Apotheken erhältlich.
Links:
Eθνικός Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης (Nationaler Sozialversicherungsträger): | https://www.efka.gov.gr |
Υπουργείο Υγείας (Ministerium für Gesundheit): | https://www.moh.gov.gr |
Ευρωπαϊκή κάρτα ασφάλισης ασθένειας (Europäische Krankenversicherungskarte): | https://www.efka.gov.gr/el/eyropaike-karta-asphalises-astheneias-ekaa |
AMKA: | https://www.amka.gr |
Εθνικός Οργανισμός Παροχής Υπηρεσιών Υγείας (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsleistungen): | https://eopyy.gov.gr |
„Bildung ist für die Menschen eine zweite Sonne“, Platon (427-347 v. Chr.)
Das Ministerium für Bildung, Forschung und Religion ist für das Bildungssystem zuständig. Auf regionaler und lokaler Ebene setzen die Regionalen Bildungsdirektionen und die Direktion für Primar- und Sekundarstufe die nationale Bildungspolitik um und haben die Aufsicht über die einzelnen Schulen. Nach Artikel 16 der Griechischen Verfassung stellt Bildung eine grundlegende Aufgabe des Staates dar und wird für alle Bürger in staatlichen Schulen und allen Schulstufen kostenlos angeboten.
Das griechische Bildungssystem umfasst folgende drei Ebenen:
1. Primarstufe
Für Vorschulkinder gibt es Säuglings- und Kindertagesstätten, deren Aufsicht bei den Stadtverwaltungen liegt. Aufgenommen werden Kinder ab 6 Monaten (unter bestimmten Voraussetzungen auch ab 2 Monaten) bis zum schulpflichtigen Alter. Die Primarstufe (ISCED 1) umfasst Kindergärten und Grundschulen. Der Besuch des Kindergartens beträgt zwei Jahre. Aufgenommen in den Kindergarten werden Kinder im Alter von 5 Jahren (der Kindergartenbesuch ist bereits verpflichtend) und Kinder im Alter von 4 Jahren (der Kindergartenbesuch wird gemäß dem neuen Gesetz Nr. 4521/2018 schrittweise verpflichtend). Daran schließt sich die sechsjährige Pflichtschulzeit in der Grundschule an, die sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren richtet.
Ab dem Alter von sechs Jahren erhalten Schülerinnen und Schüler Unterricht in englischer Sprache, ab dem Alter von elf Jahren kommt Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (Französisch oder Deutsch) hinzu.
2. Sekundarstufe
Die Sekundarstufe umfasst zwei Schulzyklen. Die erste Phase (ISCED 2) ist verpflichtend und erstreckt sich über drei Jahre. Sie umfasst die Gymnasien für Schüler im Alter von 12 bis 15 Jahren und die Abendgymnasien für Schüler, die erwerbstätig sind, ab 14 Jahren. Die zweite Phase (ISCED 3) ist fakultativ und umfasst das Lyzeum, das Abendlyzeum und die berufliche Ausbildung. Die berufliche Ausbildung umfasst das Berufslyzeum (auf Griechisch Επαγγελματικό Λύκειο - ΕΠΑΛ/EPAL) und die Berufsschulen der DYPA (EPAS) und richtet sich an Absolventen der 3. Jahrgangsstufe des Gymnasiums. Die Berufsschulen wenden das duale Ausbildungssystem an. Die Besuchsdauer beträgt für alle Lyzeen drei Jahre und für Berufsschulen zwei Jahre.
Im Rahmen der Sekundarstufe stehen speziell ausgerichtete Gymnasien und Lyzeen zur Verfügung, z. B. Modellschulen, experimentelle Schulen musisch, künstlerisch, sportlich, kirchlich, interkulturell ausgerichtete Schulen und Minderheitenschulen.
Die Einrichtung und der Betrieb von Modellschulen (auf griechisch Πρότυπα Σχολεία - Π.Σ./PS) und experimentellen Schulen (auf griechisch Πειραματικά Σχολεία - ΠΕΙ.Σ./PEIS) sollen zur Optimierung der bildungspolitischen Planung und ihrer Umsetzung auf Pilotbasis beitragen, um die besten pädagogischen Methoden, Verfahren und Instrumente zu entwickeln und auf das gesamte Bildungssystem zu übertragen.
Ihr Betrieb stützt sich auf das Gesetz 4692/2020 (A111/12-6-2020), Kap. B in der jeweils gültigen Fassung (die Änderungen des KAP. B des Gesetzes bis September 2022 sind eingearbeitet).
Modellgymnasien und Modelllyzeen sind miteinander verbunden.
Das Netz der Modellschulen und der experimentellen Schulen in den 13 Regionen des Landes wurde nach der Inkraftsetzung des Gesetzes 4692/2020 erweitert. Die Zahl der experimentellen Schulen ist von 62 im Schuljahr 2019-2020 auf 112 im Schuljahr 2021-22 und 120 im Schuljahr 2022-23 gestiegen. 144 Schulen sind für das Schuljahr 2024-2025 vorgesehen. Somit wird noch mehr Schülerinnen und Schülern Zugang zu einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Schule geboten, mit dem Ziel, die bewährten Verfahren auf das gesamte Bildungssystem des Landes zu übertragen.
Neben den öffentlichen Schulen existieren auch Privatschulen mit gleichgestelltem Unterrichtsprogramm, allerdings war der Anteil der Privatschüler im Vergleich zum Durchschnitt der Länder der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 7 % in den Schuljahren 2017 und 2018 verhältnismäßig niedrig. Die Schulgebühren beginnen bei 1.200 EUR für Kindergärten und können bis zu 13.000 EUR für weiterführende Schulen betragen.
NEETs – Not in Employment, Education or Training
Der Anteil der 15- bis 24-Jährigen, die die Schule vorzeitig verlassen, ohne anschließend eine Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung aufzunehmen, ist höher als im OECD-Durchschnitt (15,5 % gegenüber 10,7 % im Jahr 2018, 12,6% im Jahr 2019, 13,8% im Jahr 2020 und 13,1% im Jahr 2021). Die höchste NEET-Quote für junge Männer (14,8 %) wurde 2023 in Griechenland verzeichnet.
Nichtformale Bildung/Berufsausbildung:
Vor der tertiären Bildung (Hochschulbildung) steht die postsekundäre Bildung zur Verfügung, die keiner Klassifikation unterliegt und sich wie folgt gliedert:
> Öffentliche und private Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 4), bei dem es sich um einen formalen, aber nicht gestuften Bildungsgang handelt, der individuelle Spezialisierungen von zwei Jahren ermöglicht,
> private Colleges, die spezialisierte Studien- und Qualifizierungsprogramme anbieten, und
> Zentren für lebenslanges Lernen, die berufliche Weiterbildung und allgemeine Bildungsprogramme für Erwachsene anbieten. Die Zentren für lebenslanges Lernen richten sich in Zusammenarbeit mit DYPA an Erwachsene, Beschäftigte und Arbeitslose und zielen auf die persönliche Entwicklung und die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ab. Sie werden hauptsächlich vom Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds finanziert.
Sonderausbildung
Gemäß der Sicherstellung der Chancengleichheit bezüglich des Rechts aller Kinder auf Zugang zum griechischen Bildungssystem und auf Informationen existieren organisierte Integrationsklassen sowie Bildungsangebote zur ergänzenden Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bzw. besonderem Bildungsbedarf.
In den höheren Bildungsgraden existieren die Einheitlichen Beruflichen Sondergymnasien und -lyzeen sowie die Beruflichen Sonderlabore.
3. Hochschulbildung
Die Hochschulbildung stellt die dritte Ebene des formalen Bildungssystems dar (ISCED 6. Die ISCED-Stufe 5 wird in Griechenland nicht angeboten). An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen 1837 gegründet wurde und viele der Hochschulen und Akademien des Landes seit mehr als 100 Jahre existieren.
Die Einschreibung erfolgt nach schriftlichen Aufnahmeprüfungen, die jährlich stattfinden. Die erfolgreiche Teilnahme an den schriftlichen Aufnahmeprüfungen befähigt zum Studium an Hochschulen, Fachhochschulen, der Kunsthochschule, der Hochschule für Pädagogische und Technologische Bildung (ASPAITE), Militärschulen, Polizeischulen und kirchlichen Akademien. Es gibt zudem die Offene Fernuniversität für Diplom- und Postgraduierten-Studien, wo die Einschreibung ohne Aufnahmeprüfung erfolgt, aber Studiengebühren erhoben werden.
Bezüglich der Aufnahme in das tertiäre Bildungssystem belegt Griechenland den 4. Rang im OECD-Länderdurchschnitt (2017) in der Gruppe der 19- bis 22-Jährigen; 52 % der Studierenden sind Frauen. Aus den Daten der OECD geht zudem hervor, dass der Anteil der Absolventen tertiärer Bildungseinrichtungen in der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen 2018 bei 42,8 % lag, was etwa dem OECD-Länderdurchschnitt von 44,48 % entspricht.
Postgraduierten-Studienprogramme werden darüber hinaus von der International Hellenic University angeboten.
Die Agentur DOATAP ist zuständig für die Anerkennung von Studienabschlüssen, die an ausländischen Universitäten und technischen Hochschulen erworben wurden, und stellt Informationen über Hochschulstudiengänge im In- und Ausland bereit.
4. Postgraduales Studium
Postgraduale Studiengänge werden sowohl in Form eines kostenpflichtigen oder kostenlosen Fernstudiums als auch in Form eines Teilzeit- oder Vollzeitstudiums an einer Universität oder Fachhochschule angeboten.
Links:
Ινστιτούτα Διαρκούς Εκπαίδευσης Ενηλίκων (Institute für Weiter- und Erwachsenenbildung) | http://www.ideke.edu.gr |
Επαγγελματικές Σχολές Μαθητείας (Berufsschulen) | https://www.dypa.gov.gr/mathitia |
Διεπιστημονικός Οργανισμός Αναγνώρισης Τίτλων Ακαδημαϊκών & Πληροφόρησης (Interdisziplinäre Agentur für die Anerkennung akademischer Abschlüsse und Information) | http://www.doatap.gr/gr/index.php |
Ελληνικό εκπαιδευτικό σύστημα στα Αγγλικά, Γαλλικά, Γερμανικά (Das griechische Bildungssystem in englischer, französischer und deutscher Sprache) | https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/national-education-systems |
Υπουργείο Παιδείας (Ministerium für Bildung) Ελληνικό εκπαιδευτικό σύστημα (Das griechische Bildungssystem) | http://www.minedu.gov.gr |
Οργάνωση της γενικής υποχρεωτικής δευτεροβάθμιας εκπαίδευσης (Organisation der Allgemeinen verpflichtenden Sekundarstufe) | https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/national-ed |
Δημόσια και ιδιωτική εκπαίδευση (Öffentliche und private Bildung) | http://iobe.gr/docs/research/RES_05_F_14020214_REP_GR.pdf |
Εκπαίδευση και απασχόληση (Bildung und Beschäftigung) | https://www.kanep-gsee.gr/wp-content/uploads/2019/11/1o_Policy%20Paper.pdf |
Οργανισμός Οικονομικής Συνεργασίας και Ανάπτυξης (ΟΟΣΑ) (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) | https://data.oecd.org/eduatt/population-with-tertiary-education.htm |
Bedarfsanalyse des Arbeitsmarkts: | https://mdaae.gr |
Ελληνικά Τμήματα Ανώτατης Εκπαίδευσης (Hochschulfakultäten in Griechenland) | https://el.wikipedia.org/wiki/%CE%9A%CE%B1%CF%84%CE%AC%CE%BB%CE%BF%CE%B3%CE%BF%CF%82_%CE%B5%CE%BB%CE%BB%CE%B7%CE%BD%CE%B9%CE%BA%CF%8E%CE%BD_%CF%84%CE%BC%CE%B7%CE%BC%CE%AC%CF%84%CF%89%CE%BD_%CE%B1%CE%BD%CF%8E%CF%84%CE%B1%CF%84%CE%B7%CF%82_%CE%B5%CE%BA%CF%80%CE%B1%CE%AF%CE%B4%CE%B5%CF%85%CF%83%CE%B7%CF%82 |
Griechenland verfügt über ein bedeutendes kulturelles und historisches Erbe. Eine große Zahl von historischen Stätten, Kunstwerken, Festspielen und Ausstellungen lässt diese Vergangenheit in der Gegenwart lebendig werden. In jeder griechischen Region befinden sich archäologische Stätten und interessante Museen.
Griechenland ist ein wahres Paradies für Kulturtourismus – eine große Reise durch Geschichte und Kunst. Bildungsreisen, Theateraufführungen, Pilgerreisen, Besuche von archäologischen Stätten, Denkmälern und Museen, Exkursionen zum Studium der Natur, der Volkskultur und der Kunst sind nur einige der Möglichkeiten, die Griechenland im Bereich des Kulturtourismus bietet.
Die griechische Kultur ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Verschmelzung verschiedenster Elemente und Einflüsse aus Ost und West, Nord und Süd. Die Wege der großen Kulturen des Mittelmeerraums trafen sich in Griechenland und hinterließen ihre Spuren. Am Ende dieses Prozesses steht aber viel mehr als die Summe dieser Einflüsse. Im Verlauf mehrerer historischer Epochen und als Resultat der Begegnung des griechischen Elements mit den Einflüssen anderer Kulturen entstanden das reiche Mosaik der griechischen Kultur, die Traditionen, die Kunstwerke und die Gedankenwelt, die seine Besonderheit ausmachen.
Die Griechen waren stets ein fremden Kultureinflüssen und Experimenten gegenüber offen eingestelltes Volk: der Eifer bei der Bewahrung von aus der Vergangenheit Vertrautem und eine Neigung zur Modernisierung und zur Einführung von Neuerungen in allen Lebensbereichen wechseln einander ab. Und genau hierin besteht die Besonderheit der griechischen Kultur – eine Einzigartigkeit und Qualität, die heute in der ganzen Welt anerkannt ist. Einige Momente der griechischen Kulturgeschichte gelten auch heute noch als unübertroffene Referenzpunkte der Menschheitsgeschichte.
Dem kulturellen Erbe Griechenlands können zahllose Kunst- und Baudenkmäler zugerechnet werden, die sich durch Originalität, Authentizität, und Geschichtsträchtigkeit auszeichnen und von Epoche zu Epoche eine hehre Botschaft weitergeben. Insgesamt zählen zu diesem Erbe historisch bedeutsame Monumente, christlich sakrale Kunst- und Baudenkmäler, archäologische Funde, Kunstwerke sowie die materiellen und geistigen Zeugnisse der traditionellen Volkskultur, etwa die überlieferten Bräuche.
In den meisten Regionen Griechenlands finden sich bedeutende Museen mit reichen archäologischen Exponaten. Im Juni 2009 wurde das neue Museum der Akropolis eingeweiht, das gegenüber dem Akropolisfelsen mit Blick auf den Parthenon errichtet wurde.
Während Ihres Aufenthalts in Griechenland werden Sie viele verschiedene Möglichkeiten entdecken, Ihre Freizeit auf angenehme Weise zu gestalten. Dabei kommen sämtliche Trends zum Zuge und für alle Geschmäcker ist gesorgt, egal ob Sie auf einer Insel oder in der Stadt leben. Traditionelle Märkte und bekannte Modehäuser, die zum Shopping einladen, Wellnesszentren für Luxusliebhaber, traditionelle Tavernen am Meer oder in den Bergen, Kinos und Theater mit einer Vielzahl von bemerkenswerten Vorführungen.
Griechenland ist vor allem für sein intensives und vielfältiges Nachtleben bekannt, das sich nicht nur auf die Wochenenden beschränkt. Anders als im übrigen Europa dauert der Spaß bis in den Morgen.
Als Gast in Griechenland können Sie einen angenehmen Aufenthalt verbringen und zugleich viele unvergessliche Momente erleben. Und all das braucht nicht mehr, als dass Sie sich außer auf das Kennenlernen der Kultur, der idyllischen Landschaft und der griechischen gastronomischen Tradition auch auf die einzigartige griechische Lebensart einlassen.
Eine Reise durch das Griechenland des Weingottes Dionysos und der erlesenen Weine ist ein neuer Trend, der die Herzen der Menschen immer mehr erobert. Liebhaber erlesener Weine und edler Weinbrände folgen den Weinstraßen und verbinden so das Erlebnis der griechischen Natur mit der Suche nach außergewöhnlichen flüssigen Schätzen.
Auf diesen reizvollen Routen lernen Sie gleichzeitig die lokale Kultur kennen. Kleine Dörfer inmitten der Weinberge, traditionelle Gasthöfe und „Tempel“ der authentischen griechischen Gastronomie formen sich zu einer Welt voller Genuss und Emotionen.
Die Griechen lieben Gesang und Volkstanz. Sie pflegen sie in Freizeit- und Erholungszentren.
Das Unterhaltungsangebot in Griechenland bietet für jeden Geschmack etwas und verbindet traditionelle und moderne Unterhaltung.
Gleichzeitig gibt es zahlreiche Freizeit- und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, wie z. B. moderne Musikbühnen, Kindertheater und Freizeitparks.
Im Sommer finden in verschiedenen Städten des Landes Gesangs-, Musik- und Theaterfestspiele statt, die Werke der antiken Komödie und Tragödie, aber auch moderne Aufführungen anbieten. Bedeutendster Austragungsort ist das antike Theater Epidauros.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Theaterensembles, die regelmäßig griechische und europäische Werke in vielen Städten des Landes aufführen.
In der Saison 2019/20 waren in Athen 95 Theater und 138 Kinos in Betrieb.
Griechenland verfügt auch über viele Revue-Theater, Restaurants und Nachtklubs, die meist stark frequentiert sind. Das gute Wetter trägt dazu bei, dass die Griechen gern ausgehen und gesellig sind.
Im ganzen Land, insbesondere in den größeren Städten, gibt es eine Vielzahl von Theatern, Kinos, regionalen Kulturzentren, Malerei- und Bildhauerausstellungen, Musikschulen und Konservatorien, die zur Unterhaltung beitragen und darüber hinaus Gewohnheiten, Denk- und Verhaltensweisen schaffen, die eine neue Kultur und Weltanschauung als Lebensweise prägen.
Griechenland bietet eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten. Die Öffnungszeiten der Geschäfte werden vom Handelsverband der jeweiligen Stadt festgelegt und sind daher regional unterschiedlich. In der Regel sind die Geschäfte montags, mittwochs und samstags von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr und von 17.30 bis 21.00 Uhr geöffnet. In touristischen Gegenden sind die Geschäfte ganztägig geöffnet. Neben den traditionellen Märkten und Supermärkten findet man traditionelle Tavernen oder schöne Strandcafés, in denen man unter freiem Himmel oder in den Bergen speisen kann.
Aktivitäten im Meer: Das griechische Meer ist ein Eldorado für Taucher. Zu den besten Tauchgebieten gehören Monastiri auf Paros, Paläokastritsa auf Korfu und alle Küsten von Kastelorizo. Tauchschulen gibt es auf Korfu, Euböa, Leros, Santorin, Milos, Paros, Rhodos und in Glyfada (in der Nähe von Athen).
Surf- und Wasserskikurse werden nahezu an jedem Strand angeboten. Die Mietgebühren für die Ausrüstung liegen von 15 bis 90 EUR/Tag.
Klettern: Griechenland ist ein bergiges Land und lädt daher zum Bergsteigen und Klettern ein. In vielen Orten gibt es lokale Bergsteigervereine, die Aktivitäten für jedermann anbieten.
Radfahren: Das Fahrrad erfreut sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit, was sicherlich auch daran liegt, dass Griechenland über mehr als 4.000 km Küstenstraßen verfügt. Fahrräder können auf Tagesbasis ausgeliehen werden; viele nutzen sie auch als Haupttransportmittel. Fahrräder können in Zügen oder auf Fähren mitgenommen werden. Zahlreiche Reisebüros sind auf Fahrradtouren spezialisiert.
Griechenland ist ein farbenfrohes Land, voller Natur, Kultur und Schönheit. Das riesige Netz an Fahrradrouten in den Bergen, auf den Inseln, in der Ebene und an der Küste macht das Radfahren zu einem spannenden Erlebnis. Darüber hinaus gibt es auch zertifizierte Reiseziele, zertifizierte Hotels, Fremdenverkehrsbüros und Fahrradunternehmen, die sich um die Radfahrer kümmern.
Die Zertifizierung „Bike Friendly“, die unter der Schirmherrschaft des Tourismusministeriums steht, bietet ein einzigartiges Serviceerlebnis für Fahrradliebhaber. Ein Netzwerk von zertifizierten Reisezielen und Unternehmen mit dem Gütesiegel "Bike Friendly" steht den Besuchern zur Verfügung, um die Natur, Kultur und Architektur Griechenlands mit dem Fahrrad zu erleben!
Skifahren: Griechenland ist eines der preisgünstigsten Skigebiete in ganz Europa. In Griechenland gibt es sechzehn Skigebiete. Zu den bekanntesten gehören das Skigebiet Parnassos, 195 km nordwestlich von Athen, und das Skigebiet Vermio, 110 km entfernt. von Thessaloniki. Die Skisaison dauert von Januar bis April.
Rafting: Rafting hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Aktivität für Abenteuerlustige entwickelt, zumal sich mehrere griechische Flüsse wie Acherontas, Voidomatis, Acheloos und Arachthos für diese Sportart eignen.
Bergsteigen/Wandern: Der Europäische Fernwanderweg E4 (- GR) durchquert von den Pyrenäen kommend über Nordmazedonien und den Grenzübergang Niki bei Florina auch das griechische Festland. Der Fernwanderweg durchquert außerdem die Peloponnes bis nach Gytheio und setzt sich bis nach Kreta fort. Auf diese Weise kann der Wanderer die Vielfalt der griechischen Landschaften und den Reichtum der griechischen Natur hautnah erleben.
Der höchste Punkt der Route ist der Gipfel Skolio im Olymp-Massiv (2 911 m). Die ideale Zeit für eine Wanderung auf dem griechischen E4 ist die Zeit vom 15. Mai bis Anfang Oktober. Zu beachten sind neu erschlossene Forststraßen, die bisweilen verwirrend für den Bergwanderer sein können. Einige Dörfer auf der Route sind im Winter unbewohnt, wodurch die Zahl der Übernachtungsmöglichkeiten eingeschränkt ist. Das Klima ist mediterran, mit sehr trockenen Sommern und erheblichen Temperaturunterschieden zwischen Tag und Nacht. Von November bis Juni liegt Schnee auf oder entlang der Strecke. Der südliche Abschnitt des Trails führt durch die Peloponnes und Kreta und ist um einiges einfacher zu begehen als der nördliche Teil. Er kann aufgrund des milderen Klimas zu allen Jahreszeiten erwandert werden.
Zu den weiteren Aktivitäten gehören Kreuzschifffahrten, Fallschirmspringen, Ausflüge, Besuche von Museen und Klöstern usw.
Links:
Ελληνικό Φεστιβάλ (Griechisches Festival): | http://aefestival.gr |
Υπουργείο Πολιτισμού και Αθλητισμού (Ministerium für Kultur und Sport): | https://www.culture.gov.gr/el/SitePages/default.aspx |
Νέο Μουσείο Ακροπόλεως (Neues Akropolis-Museum) | https://www.theacropolismuseum.gr |
Zuständig für die Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen ist das jeweilige örtliche Standesamt, während die jeweiligen Konsulate der EU-Mitgliedstaaten für die EU-Bürger zuständig sind.
Für die Meldung einer Geburt ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich. Der Name des Kindes wird in einer einfachen Erklärung oder in der Taufurkunde genannt. Der Nachname des Kindes ergibt sich aus der entsprechenden Angabe auf der Heiratsurkunde der Eltern.
Anzeige einer Taufe
Zuständige Behörde: die jeweilige Kommune
Meldepflichtig sind die Eltern oder Sorgeberechtigten des Kindes, der Taufpate, der Täufling, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat, sowie seine Blutsverwandten bis zum dritten Grad.
Verantwortlich für die statistischen Daten zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen 2022 in Griechenland ist das griechische Statistikamt (auf griechisch Ελληνική Στατιστική Υπηρεσία - ΕΛΣΤΑΤ/ELSTAT). Als Datenquelle dienen die Personenstandsregister der Gemeindeverwaltungen. Die Daten beziehen sich auf physische Ereignisse wie Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Eintragungen von Lebenspartnerschaften im Jahr 2022 und betreffen die Gesamtbevölkerung des griechischen Staatsgebiets.
Laut diesen statistischen Daten wurden im Jahr 2022 in Griechenland 76.095 Kinder geboren (39.305 Jungen und 36.790 Mädchen), was einem Rückgang von 10,8% im Vergleich zu 2021 mit 85.346 Geburten (43.998 Jungen und 41.348 Mädchen) entspricht. In den Geburtenzahlen sind die Totgeburten nicht enthalten; diese beliefen sich 2022 auf 446, was einem Rückgang von 1,5% gegenüber 2021 (453) entspricht.
In Griechenland ist sowohl eine kirchliche als auch eine standesamtliche Trauung möglich.
Im Jahr 2022 wurden 43.355 Ehen geschlossen (21.381 kirchlich und 21.974 standesamtlich), das sind 6,4 % mehr als im Jahr 2021 mit 40.759 Eheschließungen (18.487 kirchlich und 22.272 standesamtlich). Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften betrug im Jahr 2022 13.157 gegenüber 11.550 im Jahr 2024-2025 (ein Anstieg um 13,9%). Unter den eingetragenen Lebenspartnerschaften, die im Jahr 2022 geschlossen wurden, waren 394 Lebenspartnerschaften zwischen Männern und 113 zwischen Frauen.
Die erforderliche Heiratsurkunde wird entweder von der Kirche oder vom Standesamt ausgestellt.
Im Todesfall ist dem Standesamt die von einem Arzt oder Krankenhaus ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.
Die Zahl der Sterbefälle belief sich im Jahr 2022 auf 140.801 (70.802 Männer und 69.999 Frauen), was einem Anstieg um 2,2% gegenüber 143.923 Sterbefällen (73.420 Männer und 70.503 Frauen) im Jahr 2021 entspricht. Die Zahl der vor Vollendung des ersten Lebensjahres gestorbenen Kinder belief sich auf 239, so dass die Säuglingssterbeziffer (Sterbefälle vor Vollendung des ersten Lebensjahres je 1.000 Lebendgeburten) von 3,48 im Jahr 2021 auf 3,14 im Jahr 2022 anstieg.
Nach den Daten für 2023 belief sich die Zahl der Sterbefälle in Griechenland in den 52 Wochen des Jahres 2023 (02.01.2023 - 31.12.2023) auf 127.581 (64.655 Männer und 62.926 Frauen). In den 52 Wochen des Jahres 2022 (3.1.2022 - 1.1.2023) betrug die Zahl der Sterbefälle 140.342 (70.588 Männer und 69.754 Frauen). In der entsprechenden 52-Wochen-Periode des Jahres 2023 (2.1.2023 - 31.12.2023) betrug die Zahl der Sterbefälle 140.342 (70.588 Männer und 69.754 Frauen), was einem Minus von 9,1 % entspricht.
Links:
Ελληνική Στατιστική Αρχή (Griechische Statistikbehörde) | https://www.statistics.gr |
Ληξιαρχείο Αθηνών (Standesamt Athen) | http://www.cityofathens.gr/node/10381 |
Ληξιαρχείο Θεσσαλονίκης (Standesamt Thessaloniki) | https://thessaloniki.gr/%CE%B8%CE%AD%CE%BB%CF%89-%CE%B1%CF%80%CF%8C-%CF%84%CE%BF%CE%BD-%CE%B4%CE%AE%CE%BC%CE%BF/%CE%B8%CE%AD%CE%BB%CF%89-%CE%BD%CE%B1-%CE%B5%CE%BE%CF%85%CF%80%CE%B7%CF%81%CE%B5%CF%84%CE%B7%CE%B8%CF%8E/%CE%B6%CF%89/%CE%BB%CE%B7%CE%BE%CE%B9%CE%B1%CF%81%CF%87%CE%B5%CE%AF%CE%BF |
Flughäfen
In Athen befindet sich der internationale Flughafen „Eleftherios Venizelos“, der nicht nur der größte Flughafen Griechenlands, sondern auch einer der größten der Europäischen Union ist. Der Flughafen „Makedonia“ in Thessaloniki ist der zweitgrößte Flughafen Griechenlands.
Die folgenden Flughäfen werden von Aegean Airlines und zehn kleineren Fluggesellschaften angeflogen:
Athen, Alexandroupoli, Astypalaia, Zakynthos, Heraklio, Thessaloniki, Thira, Ikaria, Ioannina, Kavala, Kalamata, Kalymnos, Karpathos, Kassos, Kastelorizo, Kastoria, Korfu, Kefalonia, Kozani, Kythira, Kos, Leros, Lemnos, Milos, Mykonos, Mytilene, Naxos, Paros, Preveza, Rhodos, Samos, Siteia, Skiathos, Skyros, Syros, Chania und Chios.
Das Flugangebot ist im Sommer und in Phasen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen höher und wird durch Direktflüge europäischer Airlines ergänzt.
Schienennetz
Hauptverantwortlich für die Verwaltung des Schienennetzes in Griechenland ist die Griechische Eisenbahngesellschaft TRAINOSE S.A. Das Schienennetz umfasst die Verkehrsstrecken zwischen Athen und dem Norden Griechenlands sowie zwischen Athen und der Peloponnes. Zugverbindungen gibt es ebenfalls zwischen Thessaloniki – Edessa – Amyntaio – Florina und Athen – Chalkida.
Regionalzüge verbinden verschiedene Stationen in Athen und Piräus mit Vorstädten und dem Flughafen sowie im Westen mit Korinth und Kiato; derzeit wird die Strecke nach Aigio ausgebaut.
In Athen ist das Metronetz erweitert worden. Es verkehren Züge zwischen dem Hafen Piräus und dem Flughafen „Eleftherios Venizelos“. Alle Fahrten mit U-Bahn, Bussen, Straßenbahnen und Regionalzügen kosten 1,20 EUR für eine durchgehende Fahrt von 90 Minuten, ein ermäßigtes Ticket kostet 50 Cent. Eine Tageskarte für alle Verkehrsmittel kostet 4,10 EUR für einen Tag und 8,20 EUR für fünf Tage. Die Fahrt vom oder zum Flughafen kostet 9,00 EUR mit der U-Bahn und 5,50 EUR mit dem Bus. Außerdem gibt es ein Touristenticket für 3 Tage, das für alle Verkehrsmittel gilt (inkl. Hin- und Rückfahrt zum Flughafen). Es kostet 20 EUR. In den anderen größeren Städten Griechenlands wird der öffentliche Personennahverkehr mit Stadt- und Überlandbussen abgewickelt (Fahrpreise zwischen 1,20 EUR und 2,00 EUR).
Straßennetz
Die zentralen Autobahnen sind die Autobahn Athen-Thessaloniki-Evzoni, die Autobahn Egnatia Odos (Igoumenitsa-Thessaloniki-Kipi Evros), die Autobahn Olympia Odos (Athen-Korinth-Patras), die Autobahn Ionia Odos (Patras-Ioannina-Kakkavia) und die Autobahn Odos Moreas (Korinth-Tripolis-Kalamata). Die Mautgebühren liegen zwischen 0,25 EUR und 31,35 EUR, je nach Entfernung und Anzahl der Mautstellen.
Im ganzen Land verbinden Landstraßen die Städte miteinander.
Häfen
Piräus verbindet die Hauptstadt mit den Inseln der Ägäis und Kreta, während der Hafen von Patras das griechische Festland mit den Ionischen Inseln und Italien verbindet. Weitere große Häfen sind Thessaloniki, Volos und Heraklion, die zur Abwicklung des inländischen Personenverkehrs sowie des Güterverkehrs beitragen.
Die Inseln werden von einer Vielzahl von Fähren (Schnellverbindungen oder normale Fährlinien) sowie von vielen Fluggesellschaften angelaufen bzw. angeflogen.
Links:
Εγνατία Οδός (Egnatia-Odos) | http://www.egnatia.eu/page |
Διεθνές Αεροδρόμιο Αθηνών Ελευθέριος Βενιζέλος (Internationaler Flughafen Athen „Eleftherios Venizelos“) | https://www.aia.gr/el/traveler |
Λεωφορεία Θεσσαλονίκης (Stadtbusse in Thessaloniki) | http://www.oasth.gr |
Ολυμπιακή (Olympic Air) | http://www.olympicair.com |
Aegean Airlines | https://en.aegeanair.com |
Υπουργείο Ναυτιλίας και Νησιωτικής Πολιτικής (Ministerium für Maritime Angelegenheiten und Inselpolitik) | https://www.ynanp.gr/el |
Οργανισμός Σιδηροδρόμων Ελλάδος (Griechische Eisenbahngesellschaft) | http://www.ose.gr |
Προαστιακός σιδηρόδρομος (Regional-Bahn) | http://www.trainose.gr |
Verkehrsmittel Athen | http://www.oasa.gr |
Verkehrsmittel Athen | http://www.stasy.gr |
Μετρό Αττικής (Attika Metro) | https://www.ametro.gr |
ΚΤΕΛ Νομού Αττικής (KTEL Präfektur Attika) | http://ktelattikis.gr |
ΚΤΕΛ Μακεδονία (KTEL Makedonia) | https://ktelmacedonia.gr |
KTEL-Fahrpläne | https://www.dromologiaktel.gr |
4 ΤΡΟΧΟΙ (4 RÄDER) | https://www.4troxoi.gr |