Die dänischen Arbeitsämter
Wenn Sie sich zur Arbeitssuche in Dänemark aufhalten, können Sie sich kostenlos und ohne Meldepflicht an das nächstgelegene Arbeitsamt („jobcenter“) wenden und sich dort einen Überblick über die Arbeitsmöglichkeiten vor Ort verschaffen.
Landesweit gibt es 94 dieser Ämter, also in fast jeder der 98 Gemeinden. Einige wenige Gemeinden verfügen über kein eigenes Arbeitsamt, sondern haben sich mit einer anderen Gemeinde zusammengeschlossen.
Die Arbeitsämter bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei der Arbeitssuche. Sie beraten Sie und helfen Ihnen, die für die Arbeitssuche zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Mittel zu nutzen.
Die Website jobnet.dk ist das Internetangebot der dänischen Arbeitsämter für Arbeitssuchende und Arbeitgeber in ganz Dänemark. Hier können Sie Ihren Lebenslauf hinterlegen, einen Job-Agenten einrichten und die umfangreiche Stellendatenbank nach freien Stellen durchsuchen.
Ihr nächstgelegenes Arbeitsamt finden Sie unter jobnet.dk, weitere Informationen über die Stellensuche in Dänemark finden Sie unter workindenmark.dk.
Workindenmark
Workindenmark ist ein öffentliches Dienstleistungsangebot für dänische Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer, das aus einem Zentrum in Odense und dem Portal www.workindenmark.dk besteht. und die bestehenden Vermittlungsmaßnahmen der nationalen Arbeitsämter ergänzen soll.
Workindenmark führt in Branchen und Unternehmen, in denen ein Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften herrscht, gezielte Anwerbemaßnahmen durch.
Workindenmark unterstützt Arbeitssuchende und Betriebe jeglicher Art, die sich an Workindenmark wenden, um in Dänemark Arbeit zu finden oder ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
Das Portal www.workindenmark.dk bietet folgende Dienstleistungen:
- Eine Stellendatenbank, in der Sie zahlreiche Stellenangebote in Dänemark in englischer Sprache durchsuchen und einen Job-Agenten einrichten können, der Sie über neue passende Angebote auf dem Laufenden hält.
- Informationen in englischer Sprache über Arbeitsbedingungen, Steuern, Löhne und Gehälter, Krankenversicherung, Meldebescheinigung/Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, das Leben in Dänemark usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Landesweites Stellenportal der staatlichen dänischen Arbeitsverwaltung | http://www.jobnet.dk/ (kun på dansk) |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Das offizielle Informationsportal über Dänemark | |
EURES Kompass – für Grenzpendler Dänemark-Deutschland | |
Oresunddirekt.com – Informationsseite für Grenzpendler in der Öresundregion (Dänemark/Schweden) | |
Hier finden Sie Ihr örtliches Arbeitsvermittlungszentrum | |
Weitere Informationen zum Arbeiten in Dänemark | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger |
Die Arbeitssuche in Dänemark unterscheidet sich nicht wesentlich von der in anderen Ländern. Grundsätzlich gibt es für die Stellensuche in Dänemark vier Vorgehensweisen. Sie können
- sich auf ein bestimmtes Stellenangebot bewerben;
- sich bei einem Unternehmen, für das Sie sich interessieren, spontan bewerben (Initiativbewerbung);
- Ihren Lebenslauf in einer Datenbank hinterlegen;
- eine Stelle über Ihr eigenes Kontaktnetz suchen.
Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräch:
Ein Bewerbungsschreiben sollte höchstens eine gut lesbare DIN-A4-Seite füllen.
Dem Bewerbungsschreiben sollte stets ein Lebenslauf beiliegen, der Ihre Berufserfahrung, Ausbildung, absolvierte Schulungen, Kompetenzen und Freizeitbeschäftigungen beschreibt.
Ferner sind ggf. relevante Ausbildungsnachweise und Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber beizufügen.
Das Bewerbungsschreiben soll das Interesse des Arbeitgebers wecken. Der Bewerber sollte darin seine Beweggründe für die Bewerbung darlegen und zum Ausdruck bringen, warum seine bisherigen Erfahrungen, beruflichen Qualifikationen und sozialen Kompetenzen ihn zum besten Kandidaten für die betreffende Stelle machen.
Im Normalfall erhalten Sie vom Unternehmen eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Mit einer endgültigen Rückmeldung des Unternehmens können Sie jedoch erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist rechnen. Daraufhin werden Sie ggf. zu einem Bewerbungsgespräch geladen.
In vielen Branchen werden bei Einstellungsverfahren verschiedene Arten von Tests eingesetzt, so u. a. Persönlichkeitstests. Häufig werden Bewerber zu mehr als einem Gespräch geladen.
Unter workindenmark.dk finden Sie einen E-Learning-Kurs zur Arbeitssuche in Dänemark:Make it Work in Denmark. Der Kurs umfasst vier Module:
- „Arbeitssuche in Dänemark“: Behandelt die Suche nach freien Stellen und das Verfassen von Lebensläufen und Bewerbungen, die den Ansprüchen dänischer Unternehmen gerecht werden.
- „Nutzung von LinkedIn zur Arbeitssuche und beruflichen Vernetzung“: Behandelt die Optimierung des eigenen Profils, die Nutzung von LinkedIn durch die Unternehmen zur Personalanwerbung und die Nutzung von Netzwerken und LinkedIn zur Stellensuche in Dänemark.
- „Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Erfolg beim Vorstellungsgespräch“: Übung der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und des Auftretens beim Vorstellungsgespräch.
- „Einführung in die dänische Arbeitskultur“: Behandelt ungeschriebene Regeln, z. B. Hierarchien und Gleichstellung, Gesprächskultur, den Stellenwert von Pünktlichkeit, dänische Ironie und dänischen Humor, Umgangsformen und -ton.
Sie können sich überdies jederzeit an Workindenmark wenden, um sich dort persönlich beraten zu lassen.
Links:
Titel/Name | URL |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Landesweites Stellenportal der staatlichen dänischen Arbeitsverwaltung | http://www.jobnet.dk/ (kun på dansk) |
Researchers in Motion | |
Zum Thema Stellensuche auf dem offiziellen Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger | https://lifeindenmark.borger.dk/working/finding-a-job/finding-and-taking-a-job |
Definition
Es gibt zwei Arten von zeitlich begrenzten Praktika, beide mit dem Ziel, praktische Berufserfahrung zu vermitteln, damit die Praktikanten ihre Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz verbessern:
- Unternehmenspraktikum
- Beschäftigung mit Lohnzuschuss
Übersicht
Im Rahmen eines Unternehmenspraktikums sollen die Praktikanten sich über ihre beruflichen Ziele klar werden. Es richtet sich aber auch an Personen, die Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu normalen Gehalts- und Arbeitsbedingungen (oder eine Einstellung mit Lohnzuschuss, siehe unten) zu bekommen. Das Unternehmenspraktikum kann je nach bisheriger Berufserfahrung 4 bis 13 Wochen dauern. Bei bestimmten Gruppen kann das Unternehmenspraktikum auch länger dauern.
Das übergeordnete Ziel einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss ist die Schulung und Auffrischung der fachlichen, sozialen oder sprachlichen Kompetenzen des Praktikanten. Bei bestimmten Gruppen kann es auch dazu dienen, sie auf dem Arbeitsmarkt zu halten oder in diesen zurückzukehren. Eine Beschäftigung mit Lohnzuschuss dauert in der Regel bis zu drei Monate, optional mit einer Verlängerung auf bis zu sechs Monate.
Eignung
Dänische Staatsbürger können Unternehmenspraktika oder eine Einstellung mit Lohnzuschuss wahrnehmen, wenn sie der Zielgruppe angehören, die im Gesetz über ein aktives Beschäftigungsprogramm aufgeführt sind (beispielsweise Personen, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen), sofern sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Staatsbürger anderer EWR-Staaten.
Gleichzeitig kann ausländischen Staatsbürgern, einschließlich Bürgern aus anderen EWR-Ländern, die an einem Integrationsprogramm teilnehmen, ein Praktikum oder eine Beschäftigung mit Lohnkostenzuschuss gemäß dem Integrationsgesetz angeboten werden.
Und schließlich können arbeitslose Selbstversorger, einschließlich Bürger aus anderen EWR-Staaten und Personen mit einer Green Card, die keinen Anspruch auf ein Angebot nach dem Integrationsgesetz haben, ein Praktikum oder eine Beschäftigung mit Lohnkostenzuschuss wahrnehmen, wenn sie die gesetzliche Definition des Selbstversorgers erfüllen und davon auszugehen ist, dass dieses Angebot ihre Beschäftigungschancen verbessert.
Durchführung
Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Praktikumsvorschriften zuständig und sorgen dafür, dass die Praktika auf die jeweilige Person abgestimmte, qualitative Inhalte behandeln.
Beschäftigungen mit Lohnzuschuss sollen für mehr Beschäftigung im betreffenden Unternehmen sorgen.
Für beide Praktikumsarten gilt die Pflicht zur Dokumentation, dass in dem Unternehmen ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl an Angestellten mit regulärer Beschäftigung und der Anzahl an Personen in einem Unternehmenspraktikum oder einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss herrscht.
Die Einhaltung dieser Anforderung ist durch Unterschrift von Arbeitgeber und einem Vertreter der beschäftigten Person nachzuweisen. Außerdem gilt als Anforderung, dass der Vertreter der beschäftigten Person erklärt, in die Schaffung des Beschäftigungsverhältnisses eingebunden gewesen zu sein, und darlegt, ob seiner Ansicht nach die Ziele des Beschäftigungsverhältnisses erfüllt werden können.
Die Regelungen variieren je nachdem, ob die Einstellung in einem Unternehmen der öffentlichen Hand oder in einem privaten Unternehmen erfolgt.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Siehe oben
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Die örtlichen Arbeitsämter (örtliche öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen)
Finanzierung und Unterstützung
Bei den örtlichen Arbeitsämtern
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Kontaktieren Sie das nächstliegende Arbeitsamt.
Förderung und Unterstützung
Kontaktieren Sie das nächstliegende Arbeitsamt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Lehrlingsausbildungen sind in allen Berufsausbildungsprogrammen enthalten, die auf dem Gesetz über die Berufsausbildung basieren.
Beschreibung der Schemata
Die Berufsbildung ist eine duale Ausbildung mit 106 verschiedenen Programmen, die im Wechsel zwischen theoretischem Unterricht in der Berufsschule und einer praktischen Ausbildung oder einem Praktikum stattfindet. Die Auszubildenden werden vom Staat vergütet oder beziehen ein Gehalt vom Arbeitgeber.
Weitere Informationen
- https://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-training-in-denmark
- www.ug.dk/uddannelser/erhvervsuddannelser
Eignung
Lehrlingsausbildung sind vor allem ein fester Bestandteil des dualen Berufsausbildungsprogramms. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen EWR-Staaten haben nur Zugang zu dieser Ausbildung, wenn sie an dem dualen Programm teilnehmen.
Eine Lehrlingsausbildung stellt jedoch zugleich einen Vertrag für die gesamte Ausbildungszeit dar, der zwischen dem oder der Auszubildenden und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Auf der Grundlage dieses Vertrags absolviert die bzw. der Auszubildende das Berufsausbildungsprogramm.
Weitere Informationen
- laerepladsen.dk (kun på dansk)
- www.ug.dk/uddannelser/artikleromuddannelser/omerhvervsuddannelser/ny-mesterlaere (kun på dansk)
- https://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-training-in-denmark
- https://ufm.dk/en/education/recognition-and-transparency/recognition-guide/admission-vet
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Auszubildende erhalten während der Ausbildung ein Gehalt, das von ihrem Alter und dem genauen Ausbildungsprogramm abhängt.
Weitere Informationen
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Bewerber können unter www.laerepladsen.dk nach Ausbildungsangeboten suchen.
Außerdem sind Berufsbildungsinstitute verpflichtet, ihre Schüler bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu unterstützten.
Finanzierung und Unterstützung
Bewerber könnten sich an die örtlichen Berufsschulen wenden, die aufgefordert sind, bei der Suche zu unterstützen und zu begleiten.
Weitere Informationen
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Finanzierung und Unterstützung
Die Arbeitgeber können sich an die örtlichen Berufsschulen wenden, um Informationen zur Finanzierung und Unterstützung zu bekommen.
Weitere Informationen
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Der Großteil der ausländischen Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Mietwohnung, insbesondere wenn der Aufenthalt in Dänemark nur von kürzerer Dauer ist. Je nach den finanziellen Möglichkeiten und der Dauer des Aufenthalts können Sie jedoch auch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim kaufen oder einen Anteil an einer Baugenossenschaft erwerben. Weitere Informationen zum Thema Umzug finden Sie unter lifeindenmark.borger.dk.
Insbesondere in den größeren Städten kann die Suche nach einer geeigneten Wohnung viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es ratsam, bereits frühzeitig mit der Suche zu beginnen. Beachten Sie außerdem, dass die Preise in den größeren Städten (Kopenhagen, Odense, Aarhus und Aalborg) sowie in deren Einzugsbereich deutlich höher sein können als im Rest des Landes.
Wohnungssuche:
Die bei Weitem am häufigsten genutzte Methode zur Wohnungssuche in Dänemark ist das Internet. Es bietet den Vorteil, dass Sie bereits vor Ihrer Ankunft in Dänemark nach einer passenden Wohnung suchen können.
Es gibt zahlreiche Websites und Portale, auf denen Wohnungen entweder kostenlos oder gegen Gebühr vermittelt werden. In der Regel kann auf diesen Seiten eine Wohnungssuche anhand verschiedener Kriterien vorgenommen werden, z. B. nach Mietdauer, Lage, Preis und Größe. Auf einigen Websites kann der Wohnungssuchende auch ein Profil erstellen und sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald eine neue Wohnung ins Netz gestellt wird, die seine Suchkriterien erfüllt.
Vor allem auf den kostenlosen Seiten herrscht oft ein großer Ansturm auf die angebotenen Wohnungen. Es lohnt sich daher, unverzüglich mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, wenn Sie ein interessantes Angebot gefunden haben.
Private Wohnungsvermietungsagenturen bieten oft Mietwohnungen an, die von ausländischen Angestellten über kürzere oder längere Zeit angemietet werden können. Die von den Wohnungsvermietungsagenturen angebotenen Wohnungen und Häuser gehören normalerweise Dänen, die diese für einen bestimmten Zeitraum nicht selbst nutzen, z. B. aufgrund eines Auslandsaufenthalts.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten, können Sie sich an einen Immobilienmakler wenden. Immobilienmakler betreuen den Verkauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen und können Auskünfte über zum Verkauf stehende Wohnobjekte erteilen und Wohnungsbesichtigungen arrangieren.
In vielen Fällen kann Ihnen auch Ihr Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich sein. Viele größere Betriebe haben Verträge mit Relocation-Firmen geschlossen, die ausländischen Mitarbeitern helfen, sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Wohnungen zu finden.
Links:
Titel/Name | URL |
Studenten- und Jugendwohnungen | |
Amt für Soziales und Wohnungswesen | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Umzug, Miete und Kauf von Wohnraum in Dänemark |
In Dänemark lebende Kinder haben Anspruch auf Unterricht in einer zehnjährigen allgemeinen Gesamtschule, der sogenannten Folkeskole. Der Besuch ist kostenlos, Zugangsbeschränkungen oder Aufnahmeprüfungen gibt es nicht. Das staatliche dänische Schul- und Bildungssystem wird aus Steuermitteln finanziert und ist somit für die einzelnen Schüler kostenlos.
Familien mit Kindern im Alter von 6 bis 16 Jahren erhalten automatisch Informationen über Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten zugesandt, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Sie können sich zudem jederzeit an das Schulamt der Gemeinde wenden, in die Sie ziehen möchten, und dort um Rat und Orientierungshilfe bitten. Hier erhalten Sie auch Informationen über spezielle Angebote für nicht dänischsprachige Kinder.
Daneben gibt es eine Reihe von Privatschulen, u. a. auch internationale Schulen, die sich teilweise durch Gebühren finanzieren, welche von den Eltern zu entrichten sind. Eine Übersicht über internationale Schulen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kinder und Bildung: International basic schools in Denmark (uvm.dk) (Internationale Schulen der Sekundarstufe I in Dänemark).
Wenn Sie Kinder über 16 Jahren haben, die die Sekundarstufe I in Ihrem Herkunftsland abgeschlossen haben, können diese in Dänemark eine allgemeine oder berufliche Ausbildung in der Sekundarstufe II absolvieren. Informationen über die Aufnahmeformalitäten und eventuelle Zulassungsanforderungen erhalten Sie direkt bei den betreffenden Einrichtungen.
Es gibt eine Vielzahl von internationalen Schulen der Sekundarstufe II, die International-Baccalaureate-Programme (IB-Programme) anbieten, welche speziell auf internationale Schüler ausgerichtet sind. Eine Übersicht über internationale Schulen der Sekundarstufe II finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kinder und Bildung: International upper secondary schools (uvm.dk) (Internationale Schulen der Sekundarstufe II).
In Dänemark sind für gewöhnlich beide Elternteile berufstätig. Aus diesem Grund gibt es sowohl für Kleinkinder als auch für Schulkinder, die nach der Schule beaufsichtigt werden müssen, eine Vielzahl von öffentlichen Betreuungsangeboten.
Die Gemeinden bieten allen Kindern in Dänemark eine Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten oder bei Tagesmüttern an. Informationen über örtliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Weitere Informationen und Links zu Schulen, Behörden und Ausbildungseinrichtungen finden Sie auf www.workindenmark.dk.
Links:
Titel/Name | URL |
Undervisningsministeriet – Ministerium für Unterricht | |
Uddannelses- og Forskningsministeriet – Ministerium für Bildung und Forschung | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Schule und Ausbildung | |
Privatschulen in Dänemark | https://www.friskolerne.dk/150-years-of-experience-in-danish-free-schools |
Efterskoler – Internatsschulen in Dänemark | |
Internationale Schulen der Sekundarstufe II in Dänemark |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Ausschlaggebend dafür, ob Sie zur Arbeitssuche frei nach Dänemark einreisen dürfen oder sich bereits vor der Ankunft in Dänemark eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besorgen müssen, ist Ihre Staatsangehörigkeit.
Unterschieden wird zwischen Bürgern der skandinavischen Länder, Bürgern aus EU-/EWR-Staaten und Bürgern aus Drittländern. Für Grenzgänger und nach Dänemark entsandte Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens gelten Sonderregelungen.
Als Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz haben Sie das Recht, in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen.
Bei der Ankunft in Dänemark müssen Sie jedoch einige praktische Angelegenheiten in Bezug auf Ihren Aufenthalt in Dänemark regeln, sofern Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten.
Sie müssen u. a. einen EU-Aufenthaltstitel haben, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz sind. Mit einem EU-Aufenthaltstitel wird nachgewiesen, dass Sie in Dänemark Aufenthaltsrecht besitzen. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz bei den dänischen Behörden anmelden und steuerliche Auskünfte erteilen.
Sie erhalten Ihr EU-Aufenthaltsdokument, indem Sie einen digitalen Antrag ausfüllen und persönlich bei der Styrelsen for International Rekruttering og Integration (SIRI) (Dänisches Amt für Internationale Einstellungen und Integration) erscheinen. Siehe die Beschreibung der Antragstellung auf nyidanmark.dk. Sie müssen einen Termin bei dem Amt für Internationale Einstellungen und Integration vereinbaren: Link zur Terminvereinbarung mit dem Ministerium für Immigration und Integration (cleverQ).
Alternativ können Sie sich an den ICS: International Citizen Service in Kopenhagen, Aalborg, Aarhus oder Odense wenden. Hier können das SIRI und die lokalen Behörden Ihnen und Ihrer Familie helfen, die Formalitäten zu klären und Ihre Fragen zu beantworten.
Weitere Auskünfte über den EU-Aufenthaltstitel erhalten Sie auf New to Denmark (nyidanmark.dk).
Links:
Titel/Name | URL |
Dänische Steuerverwaltung (SKAT) – Informationen über Steuern und Abgaben in Dänemark | |
Dänische Polizei | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
International Citizen Service |
Persönliche Unterlagen:
Bei einem Umzug nach Dänemark zum Leben und Arbeiten empfiehlt es sich, folgende Unterlagen mitzubringen:
- einen gültigen Pass für die gesamte Aufenthaltsdauer in Dänemark;
- Ihren Arbeitsvertrag, falls Sie bereits eine Stelle gefunden haben;
- ein ggf. erforderliches Visum;
- einen Lebenslauf auf Englisch oder Dänisch (siehe auch „Arbeitssuche“);
- Abschlusszeugnisse auf Dänisch, Englisch, Norwegisch oder Schwedisch. (Wenn Sie Ihre Ausbildung vom dänischen Ministerium für Bildung und Forschung (Uddannelses- og Forskningsministeriet) anerkennen lassen möchten, müssen die Abschlusszeugnisse und Abschriften auf Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Norwegisch, Schwedisch oder Spanisch vorliegen.)
- Eventuelle Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber usw. müssen auf Englisch oder Dänisch vorgelegt werden;
- Passfotos. Einige Arbeitgeber bevorzugen ein Foto auf dem Bewerbungsschreiben oder dem Bewerbungsformular;
- Die blaue europäische Krankenversicherungskarte
- Originale der Geburts- oder Heiratsurkunde sowie der Geburtsurkunden bzw. der Taufscheine der Kinder, jeweils auf Dänisch, Deutsch, Englisch, Norwegisch oder Schwedisch;
- Nachweis Ihrer Wohnanschrift in Dänemark (z. B. Mietvertrag).
Zudem ist es ratsam, Fotokopien der genannten Dokumente mitzubringen.
Merkliste:
Arbeitslosenversicherung: Die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist in Dänemark freiwillig. Sie müssen sich daher selbst um die Aufnahme in eine Arbeitslosenkasse kümmern, wenn Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert sein und eventuelle Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung Ihres Herkunftslandes behalten möchten. Die Aufnahme muss spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Versicherungsanspruchs im Herkunftsland erfolgen. Es gibt berufsspezifische und berufsübergreifende Arbeitslosenkassen. Auf den Seiten der Agentur für Arbeit und Anwerbung finden Sie eine Übersicht aller dänischen Arbeitslosenkassen (A-kasser): Übersicht über die Arbeitslosenkassen in Dänemark (star.dk) (nur auf Dänisch).
Berufszulassung: Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Zulassung oder eine gleichwertige Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen erworben haben. Wenn Sie nur vorübergehend und gelegentlich in Dänemark Dienstleistungen erbringen möchten, gibt es ein beschleunigtes Verfahren, bei dem man sich in der Regel nur anmelden muss. Auf der Website des Ministeriums für Bildung und Forschung erfahren Sie mehr in Bezug auf die Zulassung und Beantragung:
Pkw: Wenn Sie bei Ihrem Umzug nach Dänemark einen Pkw mitbringen möchten, der in Ihrem Herkunftsland zugelassen ist, muss dieser umgemeldet werden und ein dänisches Kfz-Kennzeichen erhalten. Außerdem müssen Sie eine Zulassungssteuer an die dänische Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) entrichten. Weitere Informationen zur Ummeldung finden Sie unter skat.dk oder lifeindenmark.borger.dk.
Wohnung: Oft kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich sein, in einigen Fällen jedoch nur in den ersten Wochen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es ratsam, schon vor dem Umzug nach Dänemark eine Wohnung zu suchen.
Versicherungen: Wenn Sie einen Arbeitsplatz in Dänemark und eine Gesundheitskarte haben, sind Sie automatisch krankenversichert und dänischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sofern Sie eine Reiseversicherung für den Krankheitsfall wünschen, müssen Sie eine solche vor der Abreise abschließen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, wie es sich mit der Deckung Ihrer Haft- und Unfallversicherung sowie Ihrer Hausratversicherung verhält, wenn Sie in Dänemark wohnen und arbeiten. Weitere Informationen über Versicherungen finden Sie unter lifeindenmark.borger.dk:
Aufenthaltsmeldung für EU-Bürger: Wenn Sie Bürger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz sind und sich voraussichtlich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten werden, müssen Sie sich beim Amt für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte und Integration (Styrelsen for International Rekruttering og Integration) anmelden. Mit einem EU-Aufenthaltstitel wird nachgewiesen, dass Sie in Dänemark Aufenthaltsrecht besitzen.
Umzug: Vergessen Sie nicht, Ihren Umzug den Behörden im Herkunftsland zu melden. Wenn Sie nach Dänemark ziehen, müssen Sie den Umzug beim Bürgerdienst („Borgerservice“) der Gemeinde melden, in der Sie Ihren Wohnsitz nehmen.
Bei der Anmeldung wird Ihnen eine CPR-Nummer (Personenkennnummer) zugeteilt, und Sie erhalten die Möglichkeit, einen Hausarzt zu wählen.
Beim International Citizen Service (ICS) in Kopenhagen, Aalborg, Aarhus und Odense können Sie einen EU-Aufenthaltstitel, eine CPR-Nummer sowie die Steuerkarte beantragen. Die Zuteilung einer CPR-Nummer setzt voraus, dass Ihr nächstgelegenes ICS-Zentrum mit Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Vereinbarung über die Ausstellung einer CPR-Nummer getroffen hat. Das können Sie hier überprüfen: ICSInternational Citizen Service. Darüber hinaus können Sie beim ICS auch persönliche Beratung in Bezug auf die Stellensuche in Dänemark, Dänischunterricht, das dänische Steuersystem und die Ummeldung von Pkw erhalten.
Vertiefende Informationen darüber, wie Sie sich auf ein Leben in Dänemark vorbereiten können, sowohl vor dem Umzug als auch nach Ihrer Ankunft, finden Sie unter lifeindenmark.borger.dk.
Links:
Titel/Name | URL |
Dänische Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) – Informationen über Steuern und Abgaben in Dänemark | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
„Ny i Danmark“ – offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Uddannelses- og Forskningsministeriet – Ministerium für Bildung und Forschung | |
ICS: International Citizen Service | https://lifeindenmark.borger.dk/settle-in-denmark/ics-international-citizen-service |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger, mit praktischer Checkliste |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
- Europäischer Qualifikationsrahmen
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
- Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
- The European Credit Transfer System (ECTS)
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
- Europass
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In Dänemark dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag eingehen. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren angestellt werden sollen, gelten unterschiedliche Regeln im Hinblick auf Arbeitszeiten, tägliche Ruhezeiten, wöchentliche freie Tage, nicht zulässige Arbeitsaufgaben usw. Wenn Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren angestellt werden sollen, muss der Arbeitgeber die Eltern oder Erziehungsberechtigten dieser Jugendlichen über die Beschäftigung informieren, was auch die Länge der Arbeitszeit, die ggf. mit der Arbeit verbundenen Unfall- und Krankheitsrisiken sowie die dagegen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheitsmaßnahmen einschließt.
Im Falle einer Beschäftigungsdauer von über einem Monat und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden muss der Arbeitgeber jedoch spätestens einen Monat nach der Einstellung des Arbeitnehmers einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen. Auch wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht die Anforderungen zum Erhalt eines Arbeitsvertrags erfüllt, ist es ratsam, den Arbeitgeber darum zu bitten, eine kurze schriftliche Unterlage auszuarbeiten, um spätere Zweifel zu vermeiden.
Die am weitesten verbreitete Anstellungsform ist die eines Lohn-/Gehaltsempfängers in Vollzeit, was in den meisten Fällen einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden und 5 Wochen Urlaub entspricht. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, bei der Sie eine kürzere Wochenarbeitszeit haben als ein Vollzeitmitarbeiter in einer vergleichbaren Stelle.
Darüber hinaus gibt es in Dänemark verschiedene Formen von zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen, so u. a. Leiharbeits- und Projektarbeitsverträge. Diese unterscheiden sich von regulären Arbeitsverhältnissen lediglich dadurch, dass der Arbeitnehmer für einen vorab festgelegten befristeten Zeitraum eingestellt wird, der im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Einige Erwerbstätige arbeiten als Freiberufler oder selbständige Berater, deren Arbeitsleistung von Auftraggebern auf Auftragsbasis gegen Honorar in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber übernimmt in diesen Fällen keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Urlaubsvergütungen, Leistungen bei Krankheit, Elternschaft oder Ähnlichem. Freiberufler müssen häufig auch ihre Arbeitsgeräte und Büroräume selbst stellen.
Hochschulstudierende, Auszubildende und Schüler der Sekundarstufe II gehen neben Studium, Schule oder Ausbildung oft auch einer beruflichen Tätigkeit nach. Erwerbstätige Studierende, Schüler und Auszubildende haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, sie leisten lediglich weniger Arbeitsstunden (ca. 10 bis 20 Stunden pro Woche) und werden zumeist auf Stundenbasis vergütet. Im Rahmen einer Ausbildung kann auch eine Lehrstelle oder ein Praktikumsplatz in einem Betrieb angenommen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens nach Dänemark entsandt zu werden. Für von einem ausländischen Unternehmen nach Dänemark entsandte Arbeitnehmer gelten besondere Rechte und Pflichten, die durch das dänische Entsendegesetz („udstationeringsloven“) geregelt werden. Entsandte Arbeitnehmer müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie sich rechtmäßig in Dänemark aufhalten. Weitere Informationen zum Thema Entsendung finden Sie auf Workplacedenmark.dk
In Dänemark werden die Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses entweder direkt zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehandelt und vereinbart oder aber von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden durch Tarifverträge festgelegt. Tarifverträge enthalten z. B. Bestimmungen über Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Ausbildung, Renten, Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Diese Fragen werden traditionell nicht durch Gesetze geregelt.
In bestimmten Bereichen geben die Rechtsvorschriften jedoch gesetzliche Mindestanforderungen vor. Dies gilt beispielsweise für das Urlaubsgesetz, das Beschäftigungsnachweisgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über Tagegeld bei Krankheit und Entbindung usw.
Stellensuche in Dänemark
Workindenmark, Mitglied von EURES und Teil des Arbeitsministeriums, veröffentlicht auf der Website http://www.workindenmark.dk aktuelle Stellenangebote in Dänemark in englischer Sprache. Dazu gehört auch Saisonarbeit. Ferner verfügt Workindenmark.dk über eine Lebenslaufdatenbank, die derzeit von rund 3.500 Unternehmen genutzt wird, die freie Stellen zu besetzen haben. Workindenmark.dk bietet kostenlose Online-Schulungen und Videoanleitungen zur Stellensuche in Dänemark und darüber hinaus viele Informationen über den Umzug nach, das Leben und ‒ natürlich ‒ das Arbeiten in Dänemark. Dort finden Sie auch Hinweise zu allen notwendigen Schritten und praktischen Fragen in Bezug auf die Erlaubnis, als ausländischer Staatsbürger in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Workindenmark für Stellensuchende ist auch (auf Englisch) auf Facebook und LinkedIn vertreten.
Links:
Titel/Name | URL |
Dänische Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung (staatliche dänische Arbeitsverwaltung) | |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zum Arbeitsschutz in Dänemark | |
Entsendeportal der dänischen Gewerbeaufsicht | |
Offizielles Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger |
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie als Arbeitnehmer in Dänemark einen Arbeitsvertrag erhalten müssen, sofern Sie mehr als 8 Stunden wöchentlich beschäftigt sind und das Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert.
Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Arbeitsbedingungen einem Tarifvertrag unterliegen oder nicht.
In einem Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von den Bedingungen für das Beschäftigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, z. B. durch Angaben zum Arbeitsbereich sowie zu Beschäftigungsform, vereinbarten Arbeitszeiten und konkreten Arbeitsstätte.
Der Arbeitsvertrag kann in bestimmten Fällen auch Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsklauseln enthalten.
Werden die Bedingungen in erster Linie durch einen Tarifvertrag geregelt, enthält der Arbeitsvertrag auch einen Verweis auf diesen Tarifvertrag.
Ausländer, die in Dänemark arbeiten, fallen grundsätzlich auch unter die für den dänischen Arbeitsmarkt geltenden Vorschriften und Vereinbarungen.
Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite zu Arbeitsverträgen unter lifeindenmark.borger.dk:
Kündigungsfristen:
Aus dem Arbeitsvertrag müssen die vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen und die diesbezüglichen Bestimmungen hervorgehen. In vielen Fällen entsprechen diese jedoch den Bedingungen, die entweder in einem Tarifvertrag oder im dänischen Angestelltengesetz („funktionærloven“) festgelegt sind.
Ein Arbeitgeber kann aufgrund seiner Weisungsbefugnis grundsätzlich Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen handelt. Im Falle von wesentlichen Änderungen, die beispielsweise Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Arbeitsstätte betreffen, muss der Arbeitgeber Sie im Voraus darüber in Kenntnis setzen und dabei eine Vorlauffrist einhalten, die mindestens Ihrer Kündigungsfrist entspricht. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen entweder zu akzeptieren oder aber abzulehnen und Ihre Stelle zu kündigen.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Dänisches EURES-Portal | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte |
In Dänemark ist es nach dem dänischen Antidiskriminierungsgesetz verboten, Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Glaubensrichtung, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, der nationalen, sozialen oder ethnischen Zugehörigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren.
Des Weiteren hat das dänische Gleichstellungsgesetz die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau zum Ziel und untersagt jegliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Dänemark weist eine vergleichsweise hohe Frauenerwerbsquote auf, und die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz ist hier ein wichtiges Anliegen.
Das Dänische Institut für Menschenrechte (Institut for menneskerettigheder) berät und unterstützt im Zusammenhang mit Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse und ethnischer Herkunft. So kann es beispielsweise zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit Stellensuche, Mutterschutz, Gehaltsverhandlungen, Kündigung usw. kommen.
Personen, die z. B. aufgrund einer Behinderung am Arbeitsmarkt eine Ungleichbehandlung erfahren, können eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle (ast.dk) (nur auf Dänisch) einreichen, sich an ihre Gewerkschaft wenden oder die ordentlichen Gerichte anrufen.
EU-Arbeitnehmer und Familienmitglieder, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit Diskriminierungen und Hindernissen bei der Ausübung ihrer freien Mobilität ausgesetzt waren, können sich an die dänische Kontaktstelle für die Richtlinie 2014/54/EU wenden: ContactPointDenmarkstar [dot] dk (ContactPointDenmark[at]star[dot]dk). Die Kontaktstelle wird von der dänischen Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung verwaltet.
Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren gelten auf dem Arbeitsmarkt Sonderregelungen.
Im Zusammenhang mit einer Beschäftigung müssen das Alter, die Entwicklung und der Gesundheitszustand des Jugendlichen sowie die Auswirkungen auf seine schulische oder sonstige Ausbildung berücksichtigt werden. Bei Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 14 Jahren, die noch der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die Arbeitszeit an Schultagen höchstens 2 Stunden und an anderen Tagen höchstens 7 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 35 Stunden nicht überschreiten. 15- bis 17-Jährige, die der Unterrichtspflicht unterliegen, dürfen an Schultagen zwei Stunden pro Tag und an Tagen, die keine Schultage sind, acht Stunden pro Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 40 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit für 15- bis 17-Jährige, die nicht mehr der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die üblichen Arbeitszeiten für Erwachsene in demselben Beruf nicht überschreiten und darf zudem niemals über acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen. Wenn die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, muss sie gesammelt verrichtet werden, wobei jungen Arbeitnehmern jedoch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren ist, wenn die tägliche Arbeitszeit 4,5 Stunden überschreitet. Junge Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr unter die Unterrichtspflicht fallen, dürfen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten. Ihnen muss eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 12 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. In Backstuben dürfen junge Arbeitnehmer ab 4.00 Uhr arbeiten, jedoch nicht im Verkauf. In Büros, Geschäften, Tankstellen und an ähnlichen Arbeitsplätzen dürfen junge Arbeitnehmer bis 22.00 Uhr arbeiten. In Theatern, Kinos, Zirkussen, Konzerthallen und ähnlichen Unterhaltungsstätten dürfen junge Arbeitnehmer bis 24.00 Uhr bei Vorstellungen helfen.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Dänische Gleichbehandlungsstelle | https://ast.dk/naevn/ligebehandlingsnaevnet (kun på dansk) |
Arbejdsmarkedets Erhvervssikring – Arbeitsmarktversicherung | |
Digitaliserings- og Ligestillingsministeriet ‒Ministerium für Digitalisierung und Gleichstellung | |
Det Centrale Handicapråd – Zentralrat für Menschen mit Behinderung | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Eine spezielle Seite für Menschen mit Behinderung auf der Website der dänischen Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung | |
Institut für Menschenrechte | |
Die dänische Kontaktstelle für die Richtlinie 2014/54/EU | https://www.star.dk/en/about-the-danish-agency-for-labour-market-and-recruitment/ |
Als EU-Bürger können Sie in Dänemark eine eigene Firma gründen und sind berechtigt, sich in Dänemark aufzuhalten, um diese zu betreiben.
Neue Unternehmen, die in Dänemark gegründet werden, müssen innerhalb von 2 Tagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments digital auf der Website virk.dk (nur auf Dänisch) eingetragen werden. Bei der Eintragung besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Vornahme steuerlicher Eintragungen, u. a. einer Mehrwertsteuerregistrierung.
In bestimmten Fällen ist auch eine Eintragung bei anderen Behörden erforderlich. Dies gilt z. B. für den Bereich Lebensmittel, in dem in der Regel eine Registrierung bzw. Zulassung bei der Lebensmittelbehörde vorgeschrieben ist.
Jedem Unternehmen wird eine sogenannte CVR-Nummer zugeteilt. Diese Nummer dient als Kennnummer des Unternehmens und wird zur Identifikation gegenüber Behörden und anderen Unternehmen verwendet, so z. B. bei der Rechnungsstellung usw.
In allen dänischen Regionen gibt es Anlaufstellen für Existenzgründer („Erhvervshuse“), bei denen man bei der Gründung eines eigenen Unternehmens kostenfrei Hilfe erhält. Die Übersicht über die Erhvervshuse finden Sie auf der Website des dänischen Amts für Wirtschaftsförderung („Erhvervsfremmebestyrelse“): Tværkommunale erhvervshuse (erhvervsfremmebestyrelsen.dk) (Interkommunale Anlaufstellen für Existenzgründer).
Auf der Website virksomhedsguiden.dk finden Sie auf Dänisch Antworten auf viele der Fragen, die im Zusammenhang mit einer Firmengründung in Dänemark anfallen können.
Ausländische Unternehmen, die in Dänemark Arbeiten ausführen wollen, müssen sich in das Verzeichnis der ausländischen Dienstleister („RUT-registret“) eintragen lassen. Weitere Informationen über das RUT-Verzeichnis finden Sie auf Workplacedenmark.dk und auf virk.dk:Registret for udenlandske tjenesteydere (RUT) (Register für ausländische Dienstleister).
Links:
Titel/Name | URL |
Erhvervsstyrelsen – dänisches Gewerbeamt | |
Startvækst – gemeinsames Unternehmensgründungsportal des dänischen Gewerbeamts und der Anlaufstellen für Existenzgründer | virksomhedsguiden.dk (kun på dansk) |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Der digitale Zugang der Unternehmen zur dänischen Öffentlichkeit | http://www.virk.dk/ (kun på dansk) |
Dänisches Amt für Wirtschaftsförderung | |
Das Portal der dänischen Behörden mit Informationen für ausländische Arbeitgeber und entsandte Arbeitnehmer |
In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Löhne/Gehälter und Arbeitsbedingungen sind entweder durch Tarifverträge geregelt oder werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer individuell ausgehandelt.
In den Tarifverträgen werden bisweilen Mindestlöhne für den jeweiligen Beschäftigungsbereich festgelegt, und die Gewerkschaften veröffentlichen jedes Jahr Lohn- und Gehaltsstatistiken, die als Ausgangspunkt für Lohn- und Gehaltsverhandlungen herangezogen werden können.
Die gebräuchlichsten Vergütungssysteme in Dänemark sind Monatslohn/-gehalt, Tageslohn, Stundenlohn und Akkordlohn.
Bei Vertriebstätigkeiten können auch Provisionsgehälter vorkommen, und in einigen Bereichen gelten Sonderregelungen, denen zufolge eine um eine erfolgsorientierte Prämie oder Gewinnbeteiligung ergänzte Basisvergütung gezahlt werden kann.
Oft besteht auch die Möglichkeit, Zulagen verschiedener Arten auszuhandeln, beispielsweise Dienstalters- und Qualifikationszulagen.
Die meisten Tarifverträge beinhalten auch eine Rentenregelung.
Weitere Fragen, die normalerweise in Tarifverträgen geregelt werden, betreffen die Vergütung von Überstunden und Wochenendarbeit sowie ggf. Abend- und Nachtarbeitszuschläge.
Stundenlöhne, Tageslöhne und Akkordlöhne werden in der Regel ein- oder zweimal im Monat ausgezahlt, Monatslöhne und -gehälter rückwirkend einmal im Monat. Löhne und Gehälter werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich auf das an das öffentliche Auszahlungssystem „NemKonto“ angeschlossene Bankkonto des Beschäftigten überwiesen.
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt bzw. den Lohn nach Abzug der Einkommensteuer und der Arbeitsmarktabgabe aus. Außerdem zahlt er Urlaubsgeld und führt ggf. auch einen Teil des Lohns oder Gehalts an die Zusatzrentenversicherung des Arbeitnehmers ab.
Ihr Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet, Ihnen eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszustellen. Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist Ihr Beleg dafür, dass das Unternehmen die Steuern, die Arbeitsmarktabgabe usw. einbehalten hat. Diese Abrechnung muss z. B. Folgendes enthalten:
- Name, Anschrift und CVR-Nr. des Arbeitgebers
- Name, Anschrift, CPR-Nr. und ggf. Mitarbeiternummer des Arbeitnehmers
- Datum der Erstellung der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Gehaltszeitraum
- Bruttogehalt (Gehalt vor Steuern)
- Beitragssatz der Zusatzrentenversicherung des Arbeitsmarktes
- Einbehaltene Einkommensteuer („A-skat“)
- Einbehaltene Arbeitsmarktabgabe („am-bidrag“)
- An den Arbeitnehmer ausgezahlter Betrag
- Art der jeweils verwendeten Steuerkarte (Hauptkarte, Zweitkarte oder Freikarte) sowie der auf der Steuerkarte des Arbeitnehmers aufgeführte Freibetrag und Steuersatz. Zeitpunkt der Auszahlung an den Arbeitnehmer.
- Das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers für die entsprechende Lohnperiode und das bisherige Gesamtarbeitseinkommen für das jeweilige Jahr
- Die für die Lohnperiode einbehaltene Einkommensteuer des Arbeitnehmers und der bisherige Gesamtsteuerbetrag für das jeweilige Jahr
Die meisten Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge werden über die Steuern gezahlt.
Wenn Sie in Dänemark arbeiten, müssen Sie Steuern an den dänischen Staat und die jeweilige Gemeinde zahlen. Über die Steuer wird das dänische Wohlfahrtssystem finanziert, das z. B. Kindergärten, das Ausbildungswesen, Altenpflege, Arztbesuche und Krankenhäuser umfasst. Zahnärztliche, krankengymnastische, chiropraktische Behandlungen und dergleichen werden allerdings nur teilweise von der Krankenversicherung getragen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Sozialversicherungen ist die Arbeitslosenversicherung in Dänemark freiwillig. Sie sind also nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit abgesichert und müssen daher selbst bei einer Arbeitslosenkasse („Arbejdsløshedskasse“, kurz „A-kasse“) eine Versicherung abschließen, wenn Sie dies wünschen. Weitere Informationen über die Arbeitslosenversicherung finden Sie unter workindenmark.dk.
Links:
Titel/Name | URL |
Liste der Arbeitslosenkassen in Dänemark | https://star.dk/tilsyn-kontrol-og-klager-over-a-kassernes-afgoerelser/tilsyn-og-kontrol-med-a-kasser/oversigt-over-a-kasserne/ (kun på dansk) |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Offizielles Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger | |
Zusammenschluss der dänischen Arbeitslosenkassen | https://danskeakasser.dk/unemployment-insurance-funds-in-denmark |
DA (Dänischer Arbeitgeberverband) | |
Verband der dänischen Industrie DI | |
Gewerkschaftsdachverband AC | |
Dachverband der Gewerkschaften FH | https://fho.dk/om-fagbevaegelsens-hovedorganisation/english-about-fh/ |
Als Hauptregel gilt, dass die Arbeitszeit in Dänemark in einem Tarifvertrag festgelegt ist, wobei in den allermeisten Bereichen eine Regelarbeitszeit von 37 Stunden pro Woche vereinbart worden ist. Die Arbeitszeit liegt in der Regel von montags bis freitags im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr. Die Mittagspause dauert normalerweise 30 Minuten. In einigen Betrieben wird die Mittagspause als reguläre Arbeitszeit vergütet, während sie in anderen Betrieben vom Arbeitnehmer selbst zu tragen ist.
Für Beschäftigte über 18 Jahren gibt die europäische Arbeitszeitrichtlinie darüber hinaus folgende Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit vor:
- Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden.
- Eine Pause im Laufe eines Arbeitstags von mehr als sechs Stunden. Die Länge der Pause hängt vom Zweck der Pause ab, z. B. ob es sich um eine Essenpause handelt.
- Ein freier Tag pro Woche, der sich an eine tägliche Ruhezeit anschließen soll. Es dürfen nicht mehr als sechs Tage zwischen zwei freien Tagen liegen.
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden im Durchschnitt, einschließlich Überstunden.
- Ein Nachtarbeiter darf im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden pro 24 Stunden arbeiten.
In bestimmten Fällen kann in Tarifverträgen von den Vorschriften abgewichen werden. Beispielsweise gelten andere Vorschriften bezüglich der täglichen Ruhezeit etwa in der Landwirtschaft und für Schichtarbeit.
Überstunden sind an bestimmten Arbeitsplätzen normal und können entweder als zusätzliche Urlaubstage zusätzlich zu den jährlich fünf Wochen Urlaub ausgeglichen oder aber ausbezahlt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitsvertrag klare Bestimmungen zur Vergütung von Überstunden entweder in Form zusätzlicher freier Tage oder einer finanziellen Entschädigung enthält und festlegt, wie dies gestaltet wird.
Für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren darf die Arbeitszeit an Schultagen höchstens 2 Stunden und an schulfreien Tagen höchstens 7 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 35 Stunden nicht überschreiten.
15- bis 17-Jährige, die noch der Unterrichtspflicht unterliegen, dürfen an Tagen, die keine Schultage sind, acht Stunden am Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 40 Stunden nicht überschreiten.
Die Arbeitszeit für 15- bis 17-Jährige, die nicht mehr der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die üblichen Arbeitszeiten für Erwachsene in demselben Beruf nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf jedoch niemals acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche überschreiten.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Informationen zum Arbeitsschutz in Dänemark | |
Dänisches Arbeitsschutzgesetz | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Arbeitszeit | https://lifeindenmark.borger.dk/working/work-rights/working-conditions/working-hours |
Die gesetzlichen Feiertage in Dänemark sind die von der dänischen Volkskirche anerkannten Feiertage. Diese sind: Neujahrstag (1. Januar), Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, erster Weihnachtstag (25. Dezember) und zweiter Weihnachtstag (26. Dezember).
Laut den meisten Tarif- und Arbeitsverträgen sind diese Tage für die Beschäftigten arbeitsfrei, es sei denn, der normale Arbeitsablauf oder die Art der Arbeit lassen dies nicht zu.
Neben diesen gesetzlichen Feiertagen gibt es in Dänemark auch noch einige inoffizielle Feiertage, die für viele ebenfalls arbeitsfrei sind. Hierzu gehören u. a. der dänische Verfassungstag (5. Juni), Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Inwieweit Sie an diesen Tagen frei haben, hängt von Ihrem Arbeitsplatz und ggf. vom Tarifvertrag ab.
Urlaub
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf 5 Wochen vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub, sofern Sie das gesamte Kalenderjahr vor dem Urlaubsjahr gearbeitet haben. Der von Ihnen erworbene Urlaubsanspruch wird entweder in Form einer Lohn- oder Gehaltsfortzahlung und Urlaubszulage während des Urlaubs oder in Form von Urlaubsgeld ausbezahlt.
Haben Sie nach dieser Formel keinen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub erworben, dürfen Sie sich trotzdem bis zu 5 Wochen freinehmen, bekommen jedoch in diesem Fall nicht alle Urlaubstage vom Arbeitgeber vergütet.
Am 1. September 2020 ist eine neue Urlaubsregelung in Kraft getreten. Gemäß der neuen Urlaubsregelung können Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche über einem Zeitraum von 12 Monaten (das „Urlaubsjahr“) zugleich erwerben und in Anspruch nehmen. Das heißt beispielsweise, dass Urlaubsansprüche, die im Februar erworben wurden, bereits im März desselben Jahres in Anspruch genommen werden können. Arbeitnehmer können ihre Urlaubsansprüche jedoch noch weitere 4 Monate in Anspruch nehmen, sodass diese 16 Monate lang gelten (Urlaubsnahmefrist).
Urlaubsansprüche werden laufend vom 1. September bis zu 31. August des Folgejahres (12 Monate) erworben, wobei pro Beschäftigungsmonat 2,08 bezahlte Urlaubstage erworben werden. Jeder Arbeitnehmer erwirbt pro Jahr Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub. Sofern nicht anders mit dem Arbeitgeber vereinbart, können nur bereits erworbene Urlaubstage in Anspruch genommen werden.
Der Urlaub kann vom 1. September bis zum 31. Dezember des Folgejahres (16 Monate) genommen werden. Arbeitnehmer sind weiterhin berechtigt, im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September drei Wochen zusammenhängenden Urlaub (Haupturlaub) zu nehmen. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Urlaubsjahr.
Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub
Alle schwangeren Frauen haben Anspruch auf vier Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt eines Kindes sowie 10 Wochen nach der Geburt. Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, die binnen 10 Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden müssen. Mit den neuen Regelungen zum Elternurlaub darf jeder Elternteil 24 Wochen Elternurlaub nehmen. Insgesamt 11 Wochen Elternurlaub stehen jedem Elternteil zur Verfügung. Davon müssen zwei Wochen grundsätzlich unmittelbar nach der Geburt liegen und die verbleibenden neun Wochen vor dem ersten Geburtstag des Kindes genommen werden. Zusätzlich gibt es 26 Wochen Elternurlaub, die Sie als Eltern frei untereinander aufteilen können. Eltern können während der insgesamt 48 Wochen Elternurlaub sowie während des vierwöchigen Mutterschaftsurlaubs Elterngeld erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Nach den ersten 10 Wochen Mutterschaftsurlaub darf jeder Elternteil bis zu 32 Wochen Elternurlaub nehmen, und zwar entweder gleichzeitig oder nacheinander. Im Anschluss kann jeder Elternteil den Elternurlaub um 8 Wochen verlängern, bei arbeitenden Eltern sind es sogar bis zu 14 Wochen. Es besteht die Möglichkeit, das Elterngeld entweder über einen längeren Zeitraum zu strecken oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. Eine Verlängerung des Urlaubs können Sie unterborger.dk (nur auf Dänisch) beantragen. In dieser Zeit wird die Höhe des Elterngeldes herabgesetzt, da insgesamt maximal ein Betrag ausgezahlt werden kann, der 32 Wochen vollem Elterngeld entspricht.
Jeder Elternteil hat die Möglichkeit, seine Beschäftigung in dem Zeitraum, in dem er oder sie eigentlich Elterngeld beziehen könnte, in Vollzeit wieder aufzunehmen und damit bis zu 5 Wochen Urlaub zu verschieben. Den aufgeschobenen Urlaub müssen Sie vor dem 9. Geburtstag des Kindes nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Elternurlaub zu verlängern, können Sie ihn nicht verschieben.
Im Anschluss an den bezahlten Elternurlaub haben Mütter Anspruch auf 18 Wochen unbezahlten Elternurlaub, Väter auf 10 Wochen.
Für Adoptiveltern gelten generell die gleichen Rechte wie für leibliche Eltern.
Für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Selbständige und Studenten/Ausbildungsabsolventen bestehen abweichende Regelungen.
Bei Fragen zur Elternurlaubsregelung können Sie sich an die nationale Auszahlungsbehörde „Udbetaling Danmark“ wenden.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Udbetaling Danmark – nationale Auszahlungsbehörde | https://www.atp.dk/en/our-tasks/processing-welfare-benefits/udbetaling-danmark |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Urlaub | https://lifeindenmark.borger.dk/working/holiday-allowance-ny/holiday-allowance |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Elternurlaub | https://lifeindenmark.borger.dk/family-and-children/family-benefits/maternity-paternity-benefits |
Bei einer Entlassung muss der Arbeitgeber immer einen sachlichen und konkreten Kündigungsgrund angeben, beispielsweise eine fehlende Eignung, Probleme bei der Zusammenarbeit oder betriebliche Umstände, die eine Entlassung erforderlich machen, z. B. Auftragsmangel, Umstrukturierungs- oder Einsparungsmaßnahmen.
Ist der Arbeitgeber mit Ihrem Einsatz als Mitarbeiter unzufrieden, erteilt er Ihnen im Normalfall eine oder mehrere Warnungen, damit Sie Gelegenheit erhalten, die Gründe für die Unzufriedenheit des Arbeitgebers zu beheben.
Die sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber zu wahrende Kündigungsfrist muss aus Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen. Wird Ihr Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt, so entsprechen die Kündigungsfristen für beide Parteien in der Regel den Vorgaben des Tarifvertrags.
Wenn Sie nach dem Angestelltengesetz („funktionærloven“) beschäftigt sind, gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besondere Bestimmungen. Gemäß dem dänischen Angestelltengesetz muss ein Angestellter sein Ausscheiden aus dem Unternehmen mit einer Frist von einem Monat ankündigen. Für den Arbeitgeber gelten andere Bestimmungen, die von der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses abhängig sind.
Ihre Kündigungsfrist wird nach dem Angestelltengesetz wie folgt festgesetzt:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfristen |
0-6 Monate | 1 Monat |
6 Monate - 3 Jahre | 3 Monate |
3-6 Jahre | 4 Monate |
6-9 Jahre | 5 Monate |
Über 9 Jahre | 6 Monate |
Vereinbarte Probezeit von höchstens 3 Monaten | 14 Tage |
Vereinbarte zeitlich befristete Beschäftigung von höchstens 1 Monat | Keine Frist |
Ihre Kündigungsfrist als Angestellter beträgt in der Regel 1 Monat. Bei Beschäftigung während der vereinbarten Probezeit von maximal 3 Monaten oder einer befristeten Beschäftigung von höchsten 1 Monat gibt es keine Kündigungsfrist.
Eine Kündigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, um rechtmäßig zu sein. Es wird jedoch aus Nachweisgründen empfohlen, dass Sie um eine schriftliche Kündigung bitten. Wenn Sie Ihre Stelle selbst kündigen, sollten Sie dies ebenfalls schriftlich tun.
Geht der Betrieb, bei dem Sie beschäftigt sind, in Konkurs, erhalten Sie Hilfe vom Garantiefonds der Arbeitnehmer (Lønmodtagernes Garantifond, LG), der von der Zusatzrentenversicherung des Arbeitsmarktes (Arbejdsmarkedets Tillægs Pension, ATP) verwaltet wird.
Der Garantiefonds der Arbeitnehmer garantiert die Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Urlaubsgeld, Renten usw. an die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, stirbt oder seine Tätigkeit einstellt.
Näheres dazu, wie Sie in diesen Fällen vorgehen können und welche Ansprüche Ihrerseits gedeckt sind, erfahren Sie auf lifeindenmark.borger.dk.
Ein Arbeitnehmer darf nicht wegen seiner Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft entlassen werden, da in Dänemark Vereinigungsfreiheit herrscht. Ebenso wenig darf ein Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft verlangen.
Je nachdem, wann Sie geboren sind, können Sie mit dem Bezug der staatlichen Altersrente („folkepension“) im Alter zwischen 65 und 68. Jahren beginnen. Wenn Sie aus einem anderen EU- oder EWR-Staat kommen, gelten für den Erwerb des Anspruchs auf staatliche Altersrente besondere Bestimmungen. Weitere Informationen über diese Bestimmungen finden Sie unter: State Pension (borger.dk).
Wenn Sie krankheitsbedingt oder aufgrund körperlicher Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, haben Sie ggf. Anspruch auf Vorruhestandsgeld. Einen Anspruch auf den Bezug von Vorruhestandsgeld haben Sie jedoch nur dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist und für Sie keine anderen Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (etwa durch Behandlung oder Umschulung) bestehen.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Rente | |
Die Arbeitsmarkt-Zusatzrente und der Garantiefonds der Arbeitnehmer |
Der dänische Arbeitsmarkt wird in hohem Maße von den Tarifpartnern und nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Diesem typisch dänischen Modell zufolge treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillige Vereinbarungen über Löhne und Gehälter sowie Arbeitsbedingungen.
Auf dem dänischen Arbeitsmarkt kommt den Gewerkschaften eine zentrale Rolle zu. Dänemark weist einen hohen Organisationsgrad auf, der von Berufsgruppe zu Berufsgruppe schwankt. Gut 65 % aller dänischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber organisieren sich nach Berufsgruppen und Branchen in landesweiten Verbänden und Organisationen. Auch ausländische Arbeitnehmer können den entsprechenden dänischen Organisationen als Mitglied beitreten.
Eine Gewerkschaft unterstützt die Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltsangelegenheiten sowie bei Fragen bezüglich der Arbeitsbedingungen, aber auch in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, berufliche Rehabilitation/Wiedereingliederung und dergleichen.
Die Verantwortung dafür, dass die Tarifverträge eingehalten werden, liegt bei den Tarifpartnern und nicht etwa staatlichen Stellen oder Behörden (etwa der Polizei). Dies gilt auch für ein ausländisches Unternehmen, das einem Tarifvertrag beigetreten ist oder das sich durch seine Mitgliedschaft in einer dänischen Arbeitgeberorganisation dazu verpflichtet. Nach Abschluss eines Tarifvertrags herrscht Friedenspflicht. Das bedeutet, dass während der Laufzeit des Tarifvertrags in der Regel weder Streiks noch Aussperrungen stattfinden dürfen.
Einige Gewerkschaften bieten auch persönliche Beratung und Karriereplanung oder auch Bonusprogramme in Form von Vergünstigungen bei bestimmten Tankstellen, Einkaufszentren, Versicherungen usw. Das Angebot unterscheidet sich jedoch von Gewerkschaft zu Gewerkschaft je nach Branche bzw. Berufsgruppe.
Die Wahl der Gewerkschaft hängt von der Ausbildung/Stelle sowie vom Unternehmen ab. Allen Gewerkschaften sind Arbeitslosenkassen angegliedert, doch muss ein Arbeitnehmer nicht zwingend sowohl Mitglied der Gewerkschaft als auch der Arbeitslosenkasse („arbejdsløshedskasse“, kurz „a-kasse“) sein, sondern kann vielmehr, wenn er dies wünscht, auch nur einer der beiden Organisationen angehören.
An vielen Arbeitsplätzen gibt es sogenannte Vertrauensleute, die die Gewerkschaft im Unternehmen vertreten und damit die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Unternehmensleitung wahrnehmen.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
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Dachverband der Gewerkschaften FH | https://fho.dk/om-fagbevaegelsns-hovedorganisation/english-about-fh |
Dänischer Arbeitgeberverband DA | |
Verband der dänischen Industrie DI | |
Gewerkschaftsdachverband AC |
Das Streikrecht ist in internationalen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO verankert. Dieses Recht ist in den dänischen Rechtsvorschriften nicht festgeschrieben, wurde jedoch durch die ständige Rechtsprechung festgelegt, der zufolge nach Abschluss eines Tarifvertrags mit Friedenspflicht Streiks (und Aussperrungen) während der Laufzeit des Tarifvertrags rechtswidrig sein können.
Demnach sind Streiks rechtmäßig, wenn ein Tarifvertrag nicht erneuert werden konnte oder wenn der bestreikte Betrieb mit seinen Beschäftigten keinen Tarifvertrag geschlossen hat.
In Dänemark haben Gewerkschaften ein grundsätzliches Recht darauf, den Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden anzustreben.
Um ihrem Wunsch nach Abschluss von Tarifverträgen Nachdruck zu verleihen, können die Gewerkschaften verschiedene Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. Dies gilt auch dann, wenn ausländische Arbeitgeber Arbeiten von eigenen ausländischen Beschäftigten in Dänemark ausführen lassen. Die Vorschriften zum Arbeitskampf sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern basieren auf der jahrelangen Rechtsprechung im Arbeitsrecht. In Dänemark ist das Recht auf Arbeitskämpfe und Sympathiestreiks (zur Unterstützung eines laufenden Streiks) weit gefasst. Wichtigste Bedingung für die Rechtmäßigkeit eines solchen Streiks ist, dass die Arbeitsaufgaben, für die ein Tarifvertrag abgeschlossen werden soll, normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der fraglichen Gewerkschaft fallen. Nicht erforderlich ist, dass Mitglieder dieser Gewerkschaft in dem betroffenen Unternehmen beschäftigt sind. Streiks, Blockaden und Sympathiestreiks sind Formen des Arbeitskampfs, zu denen eine Gewerkschaft aufrufen kann.
Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes kann von einem Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden werden.
Arbeitgeberverbände haben wie Gewerkschaften das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber können Aussperrungen oder Boykotts anordnen, die Streiks oder Blockaden entsprechen.
Links:
Titel/Name | URL |
Beskæftigelsesministeriet – dänisches Beschäftigungsministerium | |
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Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Verfassung:
Grundlage der dänischen Demokratie ist die Verfassung, das Grundgesetz (Grundloven). Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf eines Volksentscheids.
Das Grundgesetz enthält eine Reihe grundlegender Rechtsvorschriften für die Verwaltung des Staates und sichert den Bürgern verschiedene Rechte und Freiheiten zu. Das Grundgesetz sichert den Schutz des Privateigentums, die freie Religionsausübung, die Vereinigungsfreiheit, das Demonstrationsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung, sei es in mündlicher, schriftlicher oder anderer Form.
Meinungsfreiheit bedeutet, dass Sie in Dänemark ungehindert veröffentlichen können, was Sie meinen und denken, allerdings unter Beachtung der Gesetze und Rechtsprechung. Sie können sich jedoch strafbar machen, wenn Sie die Ehre anderer Menschen kränken oder eine andere Person zum Beispiel wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Glaubens bedrohen oder verunglimpfen.
Regierung:
Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt übt die Königin zusammen mit dem Parlament – dem Folketing – aus, während die ausübende Gewalt grundsätzlich bei der Königin und die juristische Gewalt bei den Gerichten liegt. Allerdings wurde die ausübende Gewalt der Königin auf die Regierung übertragen, die wiederum dem Folketing gegenüber verantwortlich ist. Alle Gesetze werden im Folketing diskutiert und von diesem eigenständig verabschiedet, benötigen jedoch zur Gültigkeit die königliche Unterschrift.
Grönland und die Färöer haben eine Selbstverwaltung und gehören nicht der EU an. Grönland erhielt im Jahr 1979 das Recht auf Selbstverwaltung und nach der Wahl im November 2008 das Recht auf erweiterte Selbstverwaltung, das seit dem 21. Juni 2009 gilt. Den Färöern wurde die Selbstverwaltung im Jahre 1948 zuerkannt.
Im Folketing, dem dänischen Parlament, werden die Gesetze behandelt und verabschiedet, die für Dänemark gelten. Dem Folketing gehören 179 Volksvertreter einer Vielzahl politischer Parteien an, darunter zwei Vertreter der Färöer und zwei aus Grönland. Die Mitglieder des Folketings werden für jeweils vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident kann das Folketing jedoch vor Ablauf einer vierjährigen Wahlperiode auflösen und Neuwahlen ausschreiben.
Dänemark ist in 98 Gemeinden untergliedert, die abgesehen von den Großstädten zumeist etwa 20 000 bis 90 000 Einwohner haben. Die Gemeinden halten eigenständige Wahlen ab und erheben selbst Steuern, aus denen etwa die Hälfte der öffentlichen Ausgaben bestritten wird.
Die Gemeinden tragen den Hauptteil der Maßnahmen zur sozialen Sicherung und öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger sowie eine Reihe von Leistungen im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung.
In ihren Aufgabenbereich fallen z. B. Kinderbetreuungsangebote, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Betreuungsangebote für ältere Menschen, häusliche Pflege und Beschäftigungsmaßnahmen, aber auch die Auszahlung von Sozialhilfe usw.
Der Betrieb des örtlichen Schulwesens, sowohl der allgemeinen Gesamtschulen als auch der meisten Schulen der Sekundarstufe II, liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Gemeinden. Ferner obliegen den Gemeinden zahlreiche Aufgaben u. a. in den Bereichen Umweltschutz und Verkehr.
Dänemark ist darüber hinaus in fünf übergeordnete Regionen eingeteilt, die für das Gesundheitswesen zuständig sind, u. a. für die Krankenhäuser, die Psychiatrie sowie die Krankenversicherung, einschließlich der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte. Die Regionen sind überdies für eine Reihe von bereichsübergreifenden Umweltschutz- und Verkehrsaufgaben zuständig.
Im dänischen Rechtswesen gibt es drei Instanzen: Die 24 Amtsgerichte („byretter“), die zwei Landgerichte („landsretter“) und den obersten Gerichtshof („højesteret“). Alle Anwälte sind zum Amtsgericht zugelassen; dagegen bedarf es einer besonderen Genehmigung, um vor dem Landgericht oder dem obersten Gerichtshof auftreten zu dürfen.
Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens können Sie das Besondere Klagegericht („Den Særlige Klageret“) anrufen. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem abgeschlossenen Verfahren neue Erkenntnisse aufgetaucht sind.
Der Ombudsmann des Folketings behandelt Beschwerden über öffentliche Verwaltungsorgane. Er kann auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten und allgemeine Prüfungen der Sachbearbeitung einer Behörde veranlassen.
Links:
Titel/Name | URL |
Justitsministeriet ‒ Dänisches Justizministerium | |
Das offizielle Informationsportal über Dänemark | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt |
Wer in Dänemark arbeitet, muss vom ersten Tag an in Dänemark Steuern zahlen. Dies gilt auch für befristet beschäftigte Arbeitnehmer wie Saisonarbeiter und Handwerker. Je nach der persönlichen und wirtschaftlichen Zugehörigkeit des Steuerpflichtigen kann es sich um verschiedene Arten der Steuerpflicht handeln.
Ebenso wie in den anderen skandinavischen Ländern ist in Dänemark die Steuerlast hoch, was jedoch u. a. durch den hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat bedingt ist.
Die entrichteten Steuern werden u. a. für die Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, kostenloser Ausbildung, kostenloser medizinischer Versorgung, Krankenhäusern und ähnlichen Leistungen verwendet, die in anderen Ländern durch Versicherungen finanziert werden.
Die Steuern unterscheiden sich je nach der Höhe Ihres Einkommens und der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Es wurde jedoch eine Obergrenze für die Besteuerung festgelegt, über der Sie keine Steuern zahlen müssen. Diese liegt im Jahr 2023 bei 52,07 % des persönlichen Einkommens.
Darüber hinaus ist eine Arbeitsmarktabgabe in Höhe von 8 % des Arbeitseinkommens in Form von Lohn/Gehalt oder Gewinn bei selbstständiger Tätigkeit zu entrichten.
Grundsätzlich haben alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf einen persönlichen Grundfreibetrag, der nicht besteuert wird. Darüber hinaus werden Beschäftigungsfreibeträge und ein Arbeitsfreibetrag gewährt, der ebenfalls nicht besteuert wird, wenn man ein arbeitsmarktabgabepflichtiges Lohn- oder Gehaltseinkommen oder einen arbeitsmarktabgabepflichtigen Unternehmensgewinn bezieht. Der Beschäftigungsfreibetrag beläuft sich im Jahr 2023 auf 10,65 % und kann höchstens 45.600 DKK betragen, während sich der Arbeitsfreibetrag im Jahr 2023 auf 4,5 % der Einkünfte über 208.700 DKK beläuft und höchstens 2.700 DKK betragen kann. Die geltenden Steuertarife und -sätze finden Sie unter skat.dk.
Sozialabgaben sind in der nationalen Einkommensteuer enthalten und werden nicht getrennt erhoben.
In Dänemark wird auf Waren und die meisten Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 25 % erhoben.
Wenn Sie in Dänemark eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzen, müssen Sie dafür Grundsteuer („grundskyld“) und Immobilienwertsteuer („ejendomsværdiskat“) entrichten. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Sie auf den Grundwert an die Gemeinde zahlen. Der Grundwert ist der Wert des Grundstücks in unbebautem Zustand. Die jeweilige Gemeinde legt den Satz fest und erhebt die Steuer zweimal pro Jahr. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuer haben, wenden Sie sich an den Bürgerdienst der Gemeinde, in der Ihre Immobilie liegt. Die Immobilienwertsteuer ist eine Steuer, die Sie als Immobilienbesitzer auf Ihren Immobilienwert an den Staat entrichten. Der Immobilienwert ist der Wert der Immobilie mit Grundstück und Gebäuden. Die Immobilienwertsteuer beträgt 0,92 % des Immobilienwerts bis 3 040 000 DKK und 3 % des darüber hinausgehenden Wertes.
Für ausländische Wissenschaftler und Hochverdiener in Unternehmen gelten gesonderte Steuerregelungen. Angehörige dieser Gruppen können sich unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von maximal 84 Monaten mit 32,84 % ihres Gehalts (Gehalt, Urlaubsgeld, Honorar, Tantiemen, Provision und dergleichen, der Wert des Dienstfahrzeuges und kostenfreier Telefonate einschließlich Datenkommunikationsverbindungen sowie vom Arbeitgeber bezahlte Gesundheitsbehandlungen und dergleichen) ohne Abzüge besteuern lassen, anstatt den allgemeinen Steuersatz anzuwenden. Diese 84 Monate können auf mehrere Zeiträume verteilt werden.
Die Höhe des Lohns oder Gehalts in Dänemark hängt davon ab, von welchem Tarifvertrag der Arbeitnehmer erfasst wird oder ob er eine individuelle Vereinbarung geschlossen hat.
Im Jahr 2021 hatte der durchschnittliche dänische Bürger über 14 Jahre ein jährliches Bruttoeinkommen von 370.851 DKK. Nach Abzug von Steuern, Zinsaufwendungen und Unterhaltszahlungen stand einem Dänen im Durchschnitt ein verfügbares Einkommen von 267.357 DKK zur Verfügung. (Quelle: Statistisches Amt Dänemarks
Um in Dänemark Lohn oder Gehalt ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie sich als Steuerzahler registrieren lassen und eine Steuerkarte haben. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben und die Registrierung als Steuerzahler finden Sie auf skat.dk.
Beim Wegzug aus Dänemark müssen Sie die dänische Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) hiervon in Kenntnis setzen, damit Sie als Steuerzahler abgemeldet werden und die Zoll- und Steuerverwaltung eventuelle ausstehende Salden abrechnen kann. Wichtige Formulare und Hilfestellungen zum Wegzug aus Dänemark finden Sie auf skat.dk.
Links:
Titel/Name | URL |
Offizielles Portal der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung (skat.dk) | |
Skatteministeriet – dänisches Steuerministerium | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Statistisches Amt Dänemarks | |
Allgemeine Einführung in das dänische Steuersystem mit weiteren Informationen |
Mit einem Preisniveau von 43 % über dem EU-27-Durchschnitt gehören die Verbraucherpreise in Dänemark zu den höchsten in der EU. Nur Irland und in den EFTA-Ländern Island, der Schweiz und Norwegen sind die Preise noch höher. Ein Großteil der Ausgaben einer Familie entfallen auf die Wohnung. Vor allem in den größeren Städten können die Preise für Wohnraum recht hoch ausfallen.
Gleichzeitig sind jedoch auch die Löhne und Gehälter vergleichsweise hoch, und viele Leistungen im dänischen Wohlfahrtssystem sind kostenlos, so z. B. ärztliche Behandlung und Ausbildung.
Die Ausgaben einer typisch dänischen Familie (2 Erwachsene und Kinder) verteilten sich im Jahr 2021 wie folgt:
Ausgabe | Prozentualer Anteil |
Lebensmittel, Bekleidung usw.* | 17,1 |
Wohnung, Strom und Heizung** | 38,8 |
Fortbewegung und Kommunikation | 15,7 |
Freizeit, Kultur, Restaurants und Hotels | 15,4 |
Sonstiger Verbrauch | 13 |
* Einschl. alkoholischer Getränke.
** Einschl. Miete, Wasserverbrauch, Strom, Heizung, Gas, Möbel, allgemeiner Wohnungsausstattung sowie Instandhaltung.
*** Einschl. Ausgaben für Unterricht, Kinderbetreuung, verschiedener Dienstleistungen, Versicherungen usw.
Quelle: Statistisches Amt Dänemarks, Verbraucherumfrage 2021 (nur auf Dänisch)
Links:
Titel/Name | URL |
Statistisches Amt Dänemarks | |
Statistikbanken | |
Dänische Steuerverwaltung (SKAT) – Informationen über Steuern und Abgaben in Dänemark | |
Social-, Bolig og Ældreministeriet ‒ Ministerium für Soziales, Wohnungswesen und ältere Mitbürger | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt |
Der Großteil der ausländischen Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Mietwohnung, insbesondere wenn der Aufenthalt in Dänemark nur von kürzerer Dauer ist. Je nach den finanziellen Möglichkeiten und der Dauer des Aufenthalts können Sie jedoch auch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim vollständig oder teilweise kaufen.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter in der Regel eine Kaution und bis zu 3 Monate Mietvorauszahlung. Eine Kaution entspricht oft bis zu 3 Monatsmieten und ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter zur Deckung der beim Auszug anfallenden Kosten.
Es wird dringend empfohlen, beim Abschluss eines Mietvertrags einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dient jedoch im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter als Nachweis für die vereinbarten Bedingungen. Der Mietvertrag sollte Angaben zur hinterlegten Kaution und Mietvorauszahlung, zum monatlichen Mietbetrag, zur Zahlung von Nebenkosten (Heizung, Wasser und Strom), zu den Bestimmungen zur Haustierhaltung, zur Kündigung und zu einer eventuellen zeitlichen Begrenzung des Mietverhältnisses enthalten.
Auf der Website des Ministeriums für Inneres und Gesundheit können Sie einen Mustervertrag herunterladen (nur auf Dänisch): Wohnraummietvertrag (im.dk)
Mehr zum Thema Mietwohnungen finden Sie unter „Umzug in einen anderen Mitgliedstaat – Wohnungssuche“.
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Wohnbeihilfe von der nationalen Auszahlungsbehörde „Udbetaling Danmark“ zu erhalten. Dies hängt von einer Reihe Voraussetzungen ab, beispielsweise von der Höhe Ihrer Miete, von der Anzahl der Kinder und Erwachsenen, die in der Wohnung leben, sowie von dem Gesamteinkommen aller Personen, die dem Haushalt angehören. Weitere Informationen über Wohnbeihilfe finden Sie unter lifeindenmark.borger.dk.
Wenn Sie in Dänemark eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung kaufen möchten, wird der Kauf für gewöhnlich über einen Immobilienmakler abgewickelt. Eine Genossenschaftswohnung („andelsbolig“) ist eine besondere Wohnungsform, bei der Sie einen Anteil an einer Genossenschaft und damit das Nutzungsrecht an einer Wohnung erwerben.
Der Immobilienmakler besitzt in der Regel eingehende Kenntnisse über eine oder mehrere Wohngegenden und kann Ihnen nicht nur helfen, die passende Wohnung zu finden, sondern berät Sie auf Wunsch auch zu allen praktischen Aspekten des Wohnungskaufs.
Ebenso empfiehlt es sich, mit einem Immobilienanwalt Kontakt aufzunehmen, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung zu kaufen. Ein Immobilienanwalt vertritt Ihre Interessen als Käufer und kann Ihnen bei der Regelung aller juristischen Einzelheiten im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf behilflich sein.
Näheres erfahren Sie unter www.workindenmark.dk, wo Sie Informationen über Aufenthalt, Wohnungssuche usw. finden.
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Soziales und Wohnungswesen | https://sbst.dk/bolig (kun på dansk) |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Weitere Informationen zu Umzug, Miete und Wohnungskauf in Dänemark |
Alle Personen, die in Dänemark einen festen Wohnsitz nehmen und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, haben Anspruch auf Leistungen aus der dänischen Krankenversicherung.
Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohngemeinde sind Sie automatisch krankenversichert. Sie erhalten eine gelbe Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) und können das Gesundheitssystem in vollem Umfang im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes nutzen.
Die Gesundheitskarte sollten Sie bei sich haben, wenn Sie einen Arzt, einen Facharzt, einen Zahnarzt, einen Dentalhygieniker, einen Krankengymnasten, einen Fußtherapeuten, einen Chiropraktiker, einen Psychologen, eine Apotheke, ein Krankenhaus oder die Gemeinde aufsuchen.
Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie gleichzeitig gehalten, einen Hausarzt zu wählen. Ihr Hausarzt ist Ihre erste Anlaufstelle im dänischen Gesundheitssystem, der sowohl vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen durchführt, rezeptpflichtige Medikamente verschreibt als auch sich ggf. um die Überweisung an einen Facharzt oder ein Krankenhaus kümmert.
Im Krankheitsfall sollten Sie nach Möglichkeit immer zuerst versuchen, mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu treten.
Falls Sie außerhalb der Sprechstunde Ihres Hausarztes krank werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Region zu wenden. Auf der Website der Notärzte finden Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst („lægevagt“) in Ihrer Region: Kontakt zum Bereitschaftsdienst.
Wenn Sie Zeuge eines Unfalls mit einem oder mehreren Schwerverletzten werden, oder bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit oder Ohnmachtsanfällen fordern Sie unter der Notrufnummer 1-1-2 telefonisch einen Krankenwagen an.
Eine Notfallambulanz („skadeklinik“) ist eine Alternative zur Notaufnahme („skadestuen“) bei kleineren Verletzungen, die Sie selbst nicht behandeln können.
Beachten Sie bitte, dass Sie in mehreren Regionen zunächst telefonischen Kontakt aufnehmen müssen, bevor Sie sich zur Notaufnahme/Notfallambulanz begeben. Weitere Informationen dazu, wie Sie sich an die Notaufnahme wenden können, finden Sie auf lifeindenmark.borger.dk.
Die Behandlung durch Ihren Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt, in der Notaufnahme und Krankenhäusern wird durch die öffentliche Krankenversicherung abgedeckt. Sie müssen hierfür keine weiteren Gebühren entrichten.
Rezeptpflichtige Medikamente bezahlen Sie selbst, doch kann die Krankenversicherung je nach Umfang Ihrer jährlichen Ausgaben für Medikamente einen Zuschuss in Höhe eines variablen Prozentsatzes des Medikamentenpreises gewähren.
Zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen werden durch die Krankenversicherung nur zum Teil abgedeckt. In diesen Fällen tragen Sie also einen Teil der Ausgaben für die Behandlung selbst, und die Krankenversicherung zahlt Ihnen einen Zuschuss, der je nach Art der betreffenden Behandlung unterschiedlich hoch ausfällt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung beispielsweise bei Sygeforsikring Danmark abzuschließen, die Ihnen zusätzliche Zuschüsse für zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen zahlt. Weitere Informationen über die Krankenversicherung in Dänemark finden Sie auf der SeiteSygeforsikring Danmark.
Links:
Titel/Name | URL |
Dänische Regionen | |
Sundhedsstyrelsen – oberste dänische Gesundheitsbehörde | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger |
Ausbildungen in Dänemark werden hauptsächlich kostenlos angeboten und aus Steuermitteln finanziert.
Ausländer müssen vergleichbare Prüfungen bestanden haben, die ihnen im Herkunftsstaat den Zugang zu einem entsprechenden Ausbildungs- oder Studiengang eröffnen, und die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.
Alle dänischen Bildungsgänge von der Primarstufe und Sekundarstufe bis hin zum Promotionsstudium sind in den gemeinsamen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) eingeordnet, der den grenzüberschreitenden Vergleich von Bildungsniveaus in der EU ermöglicht. Weitere Informationen über den EQR finden Sie hier.
Kinderbetreuung vor der Einschulung
Da in Dänemark für gewöhnlich beide Elternteile berufstätig sind, gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Kinderbetreuungsangeboten mit niedrigen Gebühren.
Die öffentlichen Kinderbetreuungsangebote werden von den Gemeinden unterhalten und umfassen u. a. Kinderkrippen, Kindergärten oder kommunale Tagesmütter. Auskünfte über örtliche Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Zehnjährige Gesamtschule (EQR 1+2)
Kinder, die in Dänemark leben, haben Anspruch auf Unterricht in einer zehnjährigen allgemeinen Gesamtschule („grundskole“), die die Primarstufe und die Sekundarstufe I umfasst.
Alle in Dänemark wohnhaften Kinder unterliegen einer zehnjährigen Unterrichtspflicht, die im August des Kalenderjahres eintritt, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.
Fast 80 % aller dänischen Kinder besuchen eine allgemeine Gesamtschule („folkeskole“), deren Unterricht kostenlos ist. Die Folkeskole ist die öffentliche Gesamtschule der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die eine obligatorische Vorschulklasse und die Klassen 1 bis 9 sowie eine freiwillige 10. Klasse umfasst. Da in Dänemark keine Schulpflicht besteht, können Sie frei wählen, ob Sie Ihr Kind auf die öffentliche Folkeskole oder eine Privatschule schicken möchten oder ob es stattdessen Hausunterricht erhalten soll.
Efterskole – Internatsschule für die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 (EQR 1+2)
Die Abgangsklassen der Folkeskole, d. h. die Jahrgangsstufen 8, 9 oder 10, können auch eine Efterskole besuchen, eine Internatsschule für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren mit Schwerpunkt auf Lebenskunde, Bürgerkunde und demokratische Bildung. Die Jugendlichen können aus einem breit gefächerten Angebot an Sport-, Musik-, Kunstfächern usw. auswählen.
Bildungsgänge der Sekundarstufe II (EQR 4)
Ein Bildungsgang in der Sekundarstufe II kann unmittelbar im Anschluss an die 9. oder 10. Klasse begonnen werden und zielt darauf ab, Jugendliche auf einen tertiären Bildungsgang vorzubereiten, beispielsweise auf ein Hochschulstudium.
Es gibt vier verschiedene Bildungsgänge in der Sekundarstufe II, die alle den Zugang zum tertiären Bildungsbereich eröffnen: STX (allgemeine Hochschulreife; 3 Jahre), HF (Hochschulvorbereitungskolleg; 2 Jahre), HHX (kaufmännische Hochschulreife; 3 Jahre) und HTX (technische Hochschulreife, 3 Jahre).
Unterrichtssprache in den Bildungsgängen der Sekundarstufe II ist in der Regel Dänisch.
Einige Schulen bieten aber auch Unterricht in englischer, deutscher und französischer Sprache an, so z. B. den International-Baccalaureate-Bildungsgang (IB-Programm).
Berufliche Ausbildungsgänge (EQR 3+4+5)
Ein beruflicher Ausbildungsgang („erhvervsuddannelse“) kann direkt im Anschluss an die 9. oder 10. Klasse begonnen werden. Es handelt sich dabei um eine berufspraktische Ausbildung, die sowohl schulische Ausbildungsblöcke an einer Berufsschule als auch betriebliche Ausbildungsabschnitte in einem Unternehmen umfasst.
Berufliche Ausbildungsgänge werden sowohl in den traditionellen Handwerksberufen angeboten als auch in zahlreichen anderen Branchen, beispielsweise im Handel und im Dienstleistungsgewerbe, in der Landwirtschaft und im technischen Bereich.
Berufsakademieausbildungen (EQR 5)
Eine Berufsakademieausbildung ist ein berufsqualifizierender Kurzstudiengang, der im Normalfall ca. zwei Jahre dauert.
Die Ausbildung ist auf bestimmte Branchen und Berufe in den Bereichen Technik, Gesundheitswesen, Betriebswirtschaft usw. ausgerichtet und kombiniert Berufspraktika mit schulischen Unterrichtsblöcken.
Berufsbezogener Bachelor (EQR 6)
Eine berufsbezogene Bachelorausbildung („professionsbachelor“) ist ein berufsqualifizierender Studiengang mittlerer Dauer. Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und ist oft auf eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf ausgerichtet, beispielsweise Erzieher, Lehrer, Krankenschwester oder Ähnliches. Ein berufsbezogener Bachelorstudiengang dauert dreieinhalb Jahre, einschließlich eines mindestens halbjährigen Praktikums.
Universitätsstudiengänge (EQR 6+7)
Bachelor- und Masterstudiengänge sind wissenschaftsbasierte Studiengänge, die von Universitäten, Wirtschaftshochschulen und ähnlichen Einrichtungen angeboten werden. Studiengänge werden in den übergreifenden Fachbereichen Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften, technische Wissenschaften, Geisteswissenschaften, Theologie und Gesellschaftswissenschaften angeboten.
Eine Bachelorausbildung dauert 3 Jahre. Ein Masterstudium („kandidatuddannelse“) ist ein auf dem Bachelor aufbauender Aufbaustudiengang, der für gewöhnlich in 2 Jahren absolviert wird.
Links:
Undervisningsministeriet – Ministerium für Unterricht | |
Uddannelses- og forskningsministeriet – Ministerium für Bildung und Forschung | |
Studien- und Ausbildungsführer | |
Portal des dänischen Ministeriums für Bildung und Forschung für ausländische Studierende | |
Behörde für staatliche Ausbildungsbeihilfe | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Privatschulen in Dänemark | https://www.friskoler.dk/150-years-of-experience-in-danish-free-schools |
Efterskoler – Internatsschulen in Dänemark | |
Internationale Schulen der Sekundarstufe II in Dänemark | http://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/international-upper-secondary-schools |
Europäischer Qualifikationsrahmen | https://ec.europa.eu/ploteus/search/site?f[0]=im_field_entity_type%3A97 |
Dänen gehen einer breiten Palette von Freizeitbeschäftigungen nach. Hierzu gehören u. a. musikalische Betätigungen, Theatervorstellungen, Kinobesuche, Museen und Ausstellungen, Vorträge, Abendkurse, Sport und eine große Zahl von Vereinen.
Vereine organisieren sowohl gesellschaftliche als auch kulturelle Aktivitäten, und für alle erdenklichen Interessen und Hobbys gibt es Vereine, in denen Sie Gleichgesinnte finden werden.
Fußball ist der Nationalsport. Ebenfalls beliebt sind Handball, Schwimmen, Segeln und Radfahren. Einen Sportverein in Ihrer Nähe finden Sie u. a. auf der Website des Dänischen Sportbundes DGI.
Literatur spielt im dänischen Kulturleben eine sehr wichtige Rolle, und insbesondere Kriminalromane aus den nordischen Ländern erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Bibliotheken gibt es in den meisten Städten und dienen dort auch häufig als örtliche Kulturzentren. Die örtliche Bibliothek finden Sie auf der Website der dänischen Bibliotheken:
Auch dänische Film- und Fernsehproduktionen haben in den letzten Jahren zunehmend internationalen Ruhm und Anerkennung gewonnen, und viele Dänen gehen sehr gerne ins Kino.
Außerdem verfügt Dänemark über ein landesweites Radwegenetz, und das Fahrrad ist ein beliebtes Verkehrsmittel, insbesondere in den Großstädten, aber auch für längere Fahrradtouren während der Ferien. Lesen Sie mehr über das Radfahren in Dänemark auf der Website des Dänischen Radfahrerverbands (Cyklistforbundet): Danish Cyclist’s Federation (cyklistforbundet.dk).
Dänen sind in der Regel recht locker und umgänglich. Sie reden sich mit Vornamen an und duzen sich, anstatt die förmlichere Anredeform „De“ („Sie“) zu benutzen.
Dänischkenntnisse sind prinzipiell von Vorteil, obwohl Dänen in der Regel eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen und verstehen, in erster Linie Englisch.
In größeren Unternehmen sind dagegen Englisch oder andere größere Sprachen als Arbeitssprachen relativ weit verbreitet.
In dänischen Unternehmen herrschen überwiegend relativ flache Organisationsstrukturen vor. An vielen Arbeitsplätzen herrscht zwischen Kollegen und zumeist auch zwischen der Unternehmensleitung und den Beschäftigten ein informeller und direkter Umgangston. Man spricht sich mit Vornamen an, duzt sich und tauscht oft Überlegungen und sowohl positive als auch negative Kritik untereinander aus.
Links:
Titel/Name | URL |
Offizielles Tourismusportal Dänemarks | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Das offizielle Portal des dänischen Staates für ausländische Mitbürger ‒ Kultur- und Gesellschaftsleben | |
Dänischer Sportbund | |
Dänischer Turn- und Sportverband | |
Das offizielle Informationsportal über Dänemark | |
Dänischer Radfahrerverband |
Schwangere mit festem Wohnsitz in Dänemark können kostenlos in einem Krankenhaus unter Aufsicht von Ärzten und Hebammen entbunden werden. Im Normalfall wird eine Geburt durch eine Hebamme angemeldet. Wenn bei der Geburt keine Hebamme dabei ist, müssen Eltern die Geburt beim Gemeindebezirk anmelden, in dem die Mutter lebt. Für Kinder, die zu Hause geboren werden, gelten jedoch besondere Regeln, wenn die Mutter des Kindes in Südjütland (Sønderjylland) lebt. Dort muss die Geburt bei der Gemeinde angemeldet werden, unabhängig davon, ob eine Hebamme zugegen war oder nicht.
Nach der Geburtsanmeldung bekommt das Kind eine Personenkennnummer (CPR-Nummer).
Ein neugeborenes Kind muss binnen der ersten sechs Monate nach der Geburt sowohl einen Vornamen als auch einen Nachnamen erhalten. Die Namensgebung kann auf elektronischem Wege über das Portal borger.dk (nur auf Dänisch) vorgenommen werden, sofern die Namensgebung vor der Taufe erfolgen oder das Kind nicht getauft werden soll. Wenn das Kind in der dänischen Volkskirche oder einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft getauft werden soll, kümmert sich in der Regel der Pfarrer bzw. Geistliche um die Anmeldung der Namensgebung. Eine Ausnahme bildet die Namensanmeldung von in Südjütland geborenen Kindern, da die Namensgebung dort bei der Gemeinde angemeldet werden muss, in der die Geburt des Kindes registriert wurde.
Kindstaufen sind in Dänemark freiwillig.
Das Kind erhält bei der Geburt automatisch die dänische Staatsangehörigkeit, wenn die Staatsangehörigkeit des Vaters, der Mutter oder der Ehefrau der Mutter („medmoder“) dänisch ist und das Kind am 1. Juli 2014 oder später geboren ist. Ist das Kind vor dem 1. Juli 2014 geboren, hängt die Staatsangehörigkeit von den am Geburtsdatum des Kindes geltenden Rechtsvorschriften ab. Dann kann die Staatsangehörigkeit unter anderem davon abhängen, welcher Elternteil dänischer Staatsangehöriger ist, ob die Eltern am Geburtsdatum verheiratet waren und ob das Kind in Dänemark oder im Ausland geboren wurde.
In Dänemark haben Sie die Wahl, ob Sie standesamtlich (z. B. in einem Rathaus) oder in einer Kirche oder einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft heiraten möchten.
Für die Ehe ist ein Ehefähigkeitszeugnis („erklæring om ægteskab“) erforderlich, das digital auf borger.dk (nur auf Dänisch) eingereicht werden kann. Beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein müssen. Ausländische Staatsangehörige müssen bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses andere Unterlagen vorlegen als dänische Staatsangehörige. Weitere Informationen über die Bestimmungen u. a. für EU-Staatsangehörige finden Sie auf der Seiteborger.dk, Abschnitt Eheschließung (nur auf Dänisch).
In Dänemark können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. Homosexuelle haben dieselben Pflichten und Rechte wie andere Bürger.
Links:
Titel/Name | URL |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Offizielles Portal des dänischen Staates zu Einreise und Aufenthalt | |
Das offizielle dänische Portal für ausländische Mitbürger– Eheschließung | |
Das offizielle dänische Portal für ausländische Mitbürger– Kinder und Familienverhältnisse |
Binnenverkehr:
Das öffentliche Verkehrswesen wird vom Staat verwaltet, der für den landesweiten Eisenbahnverkehr zuständig ist (DSB), sowie von den Regionen und Gemeinden, in deren Ressort der regionale und örtliche Personennahverkehr fällt.
Im Großraum Kopenhagen bestehen ein lokales S-Bahnnetz („S-tog“) sowie eine U-Bahn („Metro“).
Das Straßennetz umfasst 71 000 km und fällt hauptsächlich in die Zuständigkeit der Gemeinden. Für die Benutzung wird keine Maut erhoben.
Seit 1998 nimmt die Brücke über den Großen Belt („Storebæltsbroen“), die die Inseln Seeland und Fünen miteinander verbindet, in den Verkehrsströmen zwischen Ost- und Westdänemark eine vorherrschende Stellung ein. Die Fahrt über die Brücke ist mautpflichtig. Bedingt durch die geografischen Gegebenheiten und die vielen Inseln gibt es in Dänemark zahlreiche Fährverbindungen, mit denen die kleineren Inseln erreicht werden können.
Das Fahrrad ist in Dänemark ein beliebtes Verkehrsmittel. Vor allem in den größeren Städten wird viel Fahrrad gefahren. Dänemark verfügt über ein gut ausgebautes und flächendeckendes Radwegenetz.
Internationaler Verkehr:
In Dänemark gibt es vier Flughäfen mit internationalem Linienflugverkehr. Die größten davon sind der Flughafen Kastrup in der Nähe von Kopenhagen und der Flughafen Billund in Mitteljütland.
Darüber hinaus bestehen internationale Zugverbindungen zwischen Dänemark und den meisten europäischen Ländern, u. a. Schweden, Deutschland, den Niederlanden usw. Weitere Informationen über internationale Zugverbindungen finden Sie bei den Dänischen Staatsbahnen DSB.
Links:
Titel/Name | URL |
Reiseplaner | |
Transportministeriet ‒ Verkehrsministerium | |
Flughafen Kopenhagen | |
Dänische Staatsbahnen (DSB) | |
Flughafen Billund | |
U-Bahn Kopenhagen | |
Das offizielle dänische Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte | |
Dänischer Radfahrerverband | |
Forum für private Mitfahrgelegenheiten | |
Informationen über den Verkehr in der Öresundregion |