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EURES (EURopean Employment Services)

Lebens- und Arbeitsbedingungen: Dänemark

03/07/2026

Stellensuche

Stellensuche

Dänemark bietet Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Branchen, insbesondere in Branchen mit Arbeitskräftemangel wie dem Baugewerbe, der IT-Branche, dem Ingenieurwesen, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und dem Gesundheitswesen. Die meisten Stellenanzeigen sind online zu finden, und Bewerbungen erfolgen in der Regel auf digitalem Weg.

Jobnet.dk ist das öffentliche Stellenportal Dänemarks; die Website bietet Stellenanzeigen in Dänemark sowohl auf Dänisch als auch auf Englisch. Workindenmark.dk ist ebenfalls ein öffentliches Stellenportal, auf dem Stellenanzeigen in englischer Sprache veröffentlicht werden. Die Seite enthält außerdem Informationen und Anleitungen zur Stellensuche und zur Beschäftigung in Dänemark auf Englisch.

Daneben existieren in Dänemark mehrere private Stellenportale, und LinkedIn wird weithin genutzt. Jobindex.dk ist das größte private Stellenportal in Dänemark.

 

Links:

Titel/NameURL
Dänemarks landesweites öffentliches Stellenportalhttp://www.jobnet.dk (kun på dansk)
Dänemarks offizielles Portal für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte http://www.workindenmark.dk
Dänemarks größtes privates Stellenportal http://www.jobindex.dk
Bewerbung

Die meisten Bewerbungen in Dänemark werden online eingereicht. Die Arbeitgeber erwarten in der Regel einen Lebenslauf und ein Anschreiben, das auf die jeweilige Stelle zugeschnitten ist.

Stellensuchende finden auf der Website von Workindenmark Orientierungshilfen zur Stellensuche, zu den Einstellungsverfahren und zum Arbeitsleben in Dänemark.

 

Links:

Lehrlingsausbildung

Definition und Eignung

Definition

Es gibt zwei Arten von berufsbezogenen Verfahren, die beide darauf abzielen, Arbeitssuchenden dabei zu helfen, praktische Erfahrungen zu sammeln, um ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung zu verbessern:

  • Unternehmenspraktikum
  • Beschäftigung mit Lohnzuschuss

Übersicht

Das Unternehmenspraktikum wird in erster Linie von Personen in Anspruch genommen, die Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden oder einen Arbeitsplatz zu normalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu behalten. Ziel des Unternehmenspraktikums ist, die beruflichen Ziele und Kompetenzen der stellensuchenden Person festzulegen und weiterzuentwickeln. Ein Unternehmenspraktikum kann entweder bis zu 4 oder bis zu 13 Wochen dauern, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um bis zu 13 Wochen, je nachdem, zu welcher Zielgruppe die betreffende Person gehört.

Beschäftigungen mit Lohnzuschuss zielen auf die Verbesserung oder Rehabilitation der beruflichen, sozialen oder sprachlichen Kompetenzen von stellensuchenden Personen ab, um so schnell wie möglich eine dauerhafte Beschäftigung und eine vollständige oder teilweise Eigenständigkeit zu erreichen. Die Dauer einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss bei demselben Arbeitgeber hängt von der Zielgruppe ab, der die betreffende Person angehört, und davon, ob die Beschäftigung bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber erfolgt. Das Praktikum kann somit bis zu 4 oder 12 Monate dauern.

Personen, die im Rahmen einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss eingestellt werden, erhalten ihren Lohn von ihrem Arbeitgeber und unterliegen den für Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eignung

Dänischen Staatsangehörigen kann ein Unternehmenspraktikum oder eine Beschäftigung mit Lohnzuschuss bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern angeboten werden, sofern sie zu einer der im Gesetz über ein aktives Beschäftigungsprogramm genannten Zielgruppen gehören und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Staatsbürger anderer EWR-Staaten.

Ausländischen Staatsangehörigen, die unter dem Schutz des Integrationsgesetzes stehen und die an Integrationsprogrammen teilnehmen, kann im Rahmen des Integrationsprogramms auch ein Unternehmenspraktikum oder eine Beschäftigung mit Lohnzuschuss angeboten werden.

 

Links:

Titel/NameURL
Unternehmenspraktikum und Lohnzuschusshttps://star.dk/indsatser/virksomhedsrettede-redskaber 
Informationen zum nationalen Qualitätsrahmen

Durchführung

Unternehmenspraktika und Beschäftigungen mit Lohnzuschuss werden von der Gemeinde im Rahmen ihrer Beschäftigungsmaßnahmen verwaltet und gewährt und sind an die Bedürfnisse des einzelnen Menschen angepasst.

Beschäftigte, die einen Lohnzuschuss erhalten, dürfen reguläre Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht ersetzen, sondern ihre Beschäftigung muss zu einer zusätzlichen Beschäftigung führen (Nettozuwachs). Sowohl bei der Einrichtung eines Unternehmenspraktikums als auch bei einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss muss am Arbeitsplatz ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Beschäftigten zu regulären Arbeitsbedingungen und der Anzahl der Personen in einem Unternehmenspraktikum oder mit einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss bestehen.

Eine Vertrauensperson bzw. ein Arbeitnehmervertreter am Arbeitsplatz der Beschäftigten stellt sicher, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Die zuständige Person beurteilt, ob die Ziele des Arbeitsverhältnisses erreicht werden können.

Die Regelungen variieren je nachdem, ob die Einstellung in einem Unternehmen der öffentlichen Hand oder in einem privaten Unternehmen erfolgt.

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Siehe oben

 

Hinweise für Bewerber

Wo sind Praktikumsangebote zu finden?

Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind (siehe ggf. die Website der Gemeinde).

Finanzierung und Unterstützung

Dies erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?

Wenn Sie als Unternehmen Beschäftigten im Rahmen von Unternehmenspraktika oder einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss einstellen möchten, wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich der Arbeitsplatz befindet.

Förderung und Unterstützung

Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde, in der sich der Arbeitsplatz befindet.

Lehrlingsausbildung

Definition und Eignung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Lehrlingsausbildungsprogramme sind Teil aller Berufsausbildungsprogramme, die auf dem Gesetz über die Berufsausbildung (lov om erhvervsuddannelser) basieren.

Beschreibung der Schemata

Berufsausbildungen kombinieren den Unterricht in der Berufsschule mit praktischer Ausbildung in Form einer Lehre oder eines Praktikums in einem Unternehmen. In Dänemark gibt es etwa 100 verschiedene Berufsausbildungen, z. B. Maurer(in), Friseur(in), Sozial- und Gesundheitsassistent(in) sowie Mechaniker(in).

Auszubildende/Lehrlinge erhalten in der Regel während des größten Teils ihrer Ausbildung Lohn oder Gehalt. Wenn man älter als 25 Jahre ist, gibt es andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während der Ausbildung.

 

Links:

Titel/NameURL
Berufsausbildung in Dänemark | Ministerium für Kinder und Bildunghttps://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-t…
Studien- und Ausbildungsführerhttps://www.ug.dk/uddannelser-til-unge/erhvervsuddannelser

Eignung

Das Lehrlingsausbildungsprogramm ist ein fester Bestandteil der dänischen Berufsausbildung und kann daher nicht separat betrachtet werden. Bürgerinnen und Bürger aus anderen EWR-Ländern haben Zugang zu dieser Art von Programmen, wenn sie eine Berufsausbildung in Dänemark absolvieren.

Das Lehrlingsausbildungsprogramm basiert auf einer Ausbildungsvereinbarung zwischen dem Auszubildenden/Lehrling und dem Ausbildungsbetrieb.

 

Links:

Titel/NameURL
Lærepladsen (Informationen zu Ausbildungsplätzen)https://www.laerepladsen.dk
Ny mesterlære | UddannelsesGuiden (Informationen zur neuen Meisterlehre im Studien- und Ausbildungsführer)https://www.ug.dk/artikel/ny-mesterlaere 
Berufsausbildung in Dänemark | Ministerium für Kinder und Bildunghttps://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-t…
Hinweise für Bewerber

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Die Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung einen Lohn/ ein Gehalt oder die staatliche Ausbildungsbeihilfe (SU), deren Höhe sich nach dem Alter des Auszubildenden und dem jeweiligen Abschnitt der Berufsausbildung richtet, in dem sie sich gerade befinden.

Darüber hinaus können Auszubildende über den Arbeitgeber-Ausbildungszuschuss (AUB) einen Zuschuss zu Ausgaben wie beispielsweise Fahrt- oder Umzugskosten beantragen.

 

Links:

Titel/NameURL
Berufsausbildung in Dänemark | Ministerium für Kinder und Bildunghttps://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-t…

Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?

Eine Bewerbung um eine Lehrlingsausbildung ist unter folgendem Link möglich: Lærepladsen.dk

Die Verantwortung für die Praktikumssuche liegt weitgehend bei den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie werden jedoch von den Berufsschulen bei der Bewerbung um ein Praktikum unterstützt, welche Beratung und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen anbieten.

Finanzierung und Unterstützung

Bewerberinnen und Bewerber können sich bei den örtlichen Berufsschulen beraten lassen.

 

Links:

Titel/NameURL
Lærepladsen (Informationen zu Ausbildungsplätzen)https://www.laerepladsen.dk
Studien- und Ausbildungsführerhttps://www.ug.dk/uddannelser-til-unge/erhvervsuddannelser
Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?

www.laerepladsen.dk

Darüber hinaus organisieren einige Berufsschulen Veranstaltungen für Unternehmen, die Auszubildende suchen (siehe die jeweiligen Websites der Berufsschulen).

Finanzierung und Unterstützung

Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

Links:

Titel/NameURL
Berufsausbildung in Dänemark | Ministerium für Kinder und Bildunghttps://eng.uvm.dk/upper-secondary-education/vocational-education-and-t…
Informationen zu Berufsausbildungen im Studien- und Ausbildungsführerhttps://www.ug.dk/uddannelser-til-unge/erhvervsuddannelser

Umzug in ein anderes Land

Waren- und Kapitalverkehr

Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.

Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.

Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.

Beschränkungen des freien Warenverkehrs

Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.

Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.

Freier Kapitalverkehr

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.

Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.

Vorteile

Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat

  1. problemlos ein Bankkonto eröffnen,
  2. Aktien kaufen,
  3. Vermögen anlegen oder
  4. Immobilien erwerben

  In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.

Ausnahmen

Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.

Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.

Wohnungssuche

In Dänemark gibt es verschiedene Wohnmöglichkeiten, darunter Mietwohnungen, Studentenwohnheime, vorübergehende Unterkünfte und Eigentumswohnungen. Das Wohnungsangebot, die Wartezeiten und die Preise variieren je nach Region, und es kann von Vorteil sein, lange vor dem Umzug mit der Suche nach Wohnraum zu beginnen.

Zugezogene finden über offizielle öffentliche Informationsportale Informationen über Wohnungsarten, Mietverträge, Umzug und Anmeldung einer Adresse.

 

Links:

Schulsuche

In Dänemark gibt es Ausbildungsangebote für alle Altersgruppen – von Kindertagesstätten und Grundschulen bis hin zur Sekundarstufe II und Hochschulausbildung. Zugezogene finden über öffentliche Informationsportale Informationen über das Ausbildungssystem, die Zugangsvoraussetzungen und die Ausbildungsmöglichkeiten.

Kinder mit Wohnsitz in Dänemark haben grundsätzlich Zugang zur öffentlichen Grundschule. In Dänemark gibt es auch mehrere internationale Schulen, die für Familien, die aus dem Ausland nach Dänemark ziehen, von Bedeutung sein können.

Für Jugendliche und Erwachsene gibt es eine Reihe von Jugendausbildungen, Berufsausbildungen und Hochschulstudiengängen, darunter auch Studiengänge an Universitäten, die sowohl auf Dänisch als auch auf Englisch angeboten werden.

 

Links:

Titel/NameURL
Schule und Ausbildunghttps://lifeindenmark.borger.dk/school-and-education 
Studieren in Dänemarkhttps://studyindenmark.dk
Der Studien- und Ausbildungsführerhttps://www.ug.dk/artikel/about-ug 
International basic schools in Denmark (Internationale Schulen der Sekundarstufe I in Dänemark).https://eng.uvm.dk/primary-and-lower-secondary-education/private-schools-in-denmark/international-basic-schools-in-denmark 
Mitnahme des eigenen Fahrzeugs (einschließlich Informationen zum Führerschein

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.

Ihr Führerschein in der EU

Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.

Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.

Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.

Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.

Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.

Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.

Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.

Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.

Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.

Kraftfahrzeugversicherungen

Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Bei Ihrer Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei den Behörden anmelden, um Zugang zur Gesundheitsversorgung und anderen öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten. Die Anforderungen hängen von der Staatsangehörigkeit und der Dauer des Aufenthalts ab.

 

Links:

Titel/NameURL
Hvad du skal gøre ved ankomst (Erste Schritte nach der Ankunft)https://lifeindenmark.borger.dk/theme/when-you-arrive
Checkliste für die Zeit vor und nach dem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Wenn Sie nach Dänemark umziehen, gibt es eine Reihe praktischer Bedingungen, die sowohl vor der Abreise als auch nach der Ankunft wichtig sein können. Dazu können unter anderem Aufenthaltsbestimmungen, Wohnraum, Krankenversicherung, die Anmeldung bei den Behörden und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen gehören.

LifeinDenmark enthält offizielle Informationen über die wichtigsten Schritte vor und nach dem Umzug nach Dänemark.

 

Links:

Titel/NameURL
Praktische Hinweise vor dem Umzug nach Dänemarkhttps://lifeindenmark.borger.dk/theme/before-moving
Hvad du skal gøre ved ankomst til Danmark (Erste Schritte nach der Ankunft in Dänemark)https://lifeindenmark.borger.dk/theme/when-you-arrive

Arbeitsbedingungen

Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa

Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch

Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie

  • tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
  • haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.

Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.

Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.

Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union

Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
  • Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.

Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung

Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:

  • Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
  • Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.

Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.

Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.

Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen

Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte

Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.

Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU

Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.

Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa

Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:

  • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.

Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU

Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.

Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.

 

  1. Europäischer Qualifikationsrahmen

    Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.

 

  1. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

    Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.

 

  1. The European Credit Transfer System (ECTS)

    Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.

 

  1. Europass

    Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll.  Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:

    • einen Lebenslauf,
    • einen Editor für Bewerbungsschreiben,
    • Zeugniserläuterungen,
    • Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
    • den Europass-Mobilitätsnachweis.

    Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.

Beschäftigungsformen

In Dänemark gibt es verschiedene Beschäftigungsformen, darunter Vollzeit- und Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Projektanstellungen und Zeitarbeit. Die Art der Beschäftigung wird in der Regel im Arbeitsvertrag angegeben und kann sich unter anderem auf die Arbeitszeit, die Kündigungsbedingungen und die Dauer des Arbeitsverhältnisses auswirken.

Die Arbeitsbedingungen können je nach Arbeitsort, Branche und etwaigen Tarifverträgen variieren.

 

Links:

Titel/NameURL
Informationen über die Arbeitsbedingungen in Dänemarkhttps://lifeindenmark.borger.dk/working
Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatzhttps://at.dk/en
Für entsandte Arbeitnehmerhttps://workplacedenmark.dk
Arbeitsverträge

Beschäftigte in Dänemark erhalten in der Regel einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag, in dem die wichtigsten Arbeitsbedingungen beschrieben werden. Der Vertrag enthält in der Regel Informationen über Arbeitsaufträge, Arbeitszeiten, Arbeitsentgelt, Urlaub, Kündigungsbedingungen und den Arbeitsort.

Viele Arbeitsbedingungen in Dänemark werden durch Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern geregelt. Die Bedingungen wie Bezahlung, Rente und Arbeitszeiten können daher von Branche zu Branche und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

Es wird empfohlen, die Arbeitsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung gründlich zu überprüfen.

 

Links:

Besondere Beschäftigtengruppen

Dänemark verfügt über Vorschriften, um einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten und Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Besondere Vorschriften gelten unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren. Außerdem bestehen verschiedene Förderprogramme, die Menschen mit Behinderung dabei helfen können, eine Beschäftigung zu finden oder zu behalten.

Das dänische Recht verbietet Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt unter anderem aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung und anderer geschützter Merkmale. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten darüber hinaus die Gleichbehandlungsvorschriften.

 

Links:

Titel/NameURL
Beskæftigelsesministeriet – Dänisches Ministerium für Beschäftigunghttps://bm.dk/the-ministry-of-employment-and-gender-equality
Unge under 18 år og arbejdsmiljøregler – Arbeitsschutz für unter 18-Jährigehttps://at.dk/faa-viden/boern-og-unge/til-dig-der-er-ung
Arbejdsmarkedets Erhvervssikring – Arbeitsmarktversicherunghttps://aes.dk/english 
Institut für Menschenrechtehttps://www.humanrights.dk
Selbständigkeit

Selbstständige müssen ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden anmelden und sind unter anderem für Steuern, Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und die Berichterstattung an die zuständigen Behörden zuständig.

Diese Anforderungen hängen von Art, Umfang und Tätigkeit des Unternehmens ab. Es gibt offizielle Leitlinien für die Gründung eines Unternehmens, die Anmeldung und die administrativen Bedingungen für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Dänemark.

Staatsangehörige der EU/des EWR und der Schweiz dürfen sich im Einklang mit den EU-Freizügigkeitsvorschriften als Selbstständige in Dänemark aufhalten.

 

Links:

Titel/NameURL
Erhvervsstyrelsen – dänisches Gewerbeamthttps://danishbusinessauthority.dk 
Gründung und Betrieb eines Unternehmens in Dänemarkvirksomhedsguiden.dk (kun på dansk)
Der digitale Zugang der Unternehmen zur dänischen Öffentlichkeit businessindenmark.virk.dk 
EU-Aufenthaltsrecht für Selbstständigehttps://www.nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Residence-as-a-Nordic-citizen-or-EU-or-EEA-citizen/EU-self-employed-person 
Lohn und Gehalt

In Dänemark gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Lohn-/Gehalts- und Arbeitsbedingungen werden häufig durch Tarifverträge oder durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt.

Die Höhe der Löhne und Gehälter hängt von der Branche, dem Bildungsniveau, der Erfahrung, den Arbeitsaufgaben und dem Beschäftigungsort ab. Die Löhne und Gehälter werden in der Regel auf ein dänisches Bankkonto überwiesen, und das Arbeitseinkommen wird im Einklang mit den geltenden Steuervorschriften besteuert.

Ausländische Beschäftigte sollten sich mit den Lohn-/Gehalts- und Arbeitsbedingungen ihrer Branche vertraut machen, bevor sie ein Stellenangebot annehmen.

 

Links:

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten in Dänemark hängen vom Arbeitsverhältnis, vom Arbeitsplatz und von etwaigen Tarifverträgen ab. In vielen Branchen beträgt eine normale Vollzeit-Arbeitswoche etwa 37 Stunden, doch die Arbeitszeit kann je nach Tätigkeit und Branche variieren.

Die dänischen und europäischen Rechtsvorschriften enthalten unter anderem Vorschriften über wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Darüber hinaus können besondere Vorschriften für Nachtarbeit und Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit gelten.

Arbeitszeit, Überstunden und allfällige Zuschläge sind im Arbeitsvertrag oder in der jeweiligen Vereinbarung regelmäßig festgelegt.

 

Links:

Titel/NameURL
Mehr über die Arbeitszeiten in Dänemarklifeindenmark.borger.dk/working/work-rights/working-conditions/working-hours
Arbeitsschutzgesetzat.dk/en/regulations/working-environment-act
Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)

Angestellte in Dänemark haben Anspruch auf Urlaub und verschiedene Abwesenheitszeiten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und individuellen Arbeitsbedingungen.

Es gibt unter anderem Vorschriften über Jahresurlaub, Mutterschafts- und Elternurlaub, Abwesenheit aufgrund von Krankheit und für die Betreuung von Angehörigen. Die Rechte und Bedingungen können je nach Arbeitsverhältnis, Dienstalter und Tarifvertrag variieren.

Dänemark hat das ganze Jahr über eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen. An diesen Tagen sind viele Unternehmen geschlossen oder haben geänderte Öffnungszeiten. Der Anspruch auf Feiertage oder die Bezahlung an Feiertagen hängt vom Arbeitsverhältnis und etwaigen Tarifverträgen ab.

 

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Beschäftigungsende

Ein Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen Gründen beendet werden, einschließlich der Kündigung durch den Beschäftigten oder den Arbeitgeber, des Ablaufs eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder des Eintritts in den Ruhestand.

Kündigungsfristen und andere Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hängen vom Arbeitsvertrag, dem anwendbaren Recht und gegebenenfalls den Tarifverträgen ab. In einigen Fällen gelten bei einer Kündigung besondere Regelungen.

Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, haben Zugang zu Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche und Beschäftigung.

 

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Arbeitnehmervertretung

Der dänische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus. Die Angestellten können von Gewerkschaften vertreten werden, die ihre Interessen in Angelegenheiten wie Entlohnung und Arbeitsbedingungen vertreten.

In vielen Unternehmen können die Angestellten eine gewerkschaftliche Vertretung wählen, die als Bindeglied zwischen ihnen und der Geschäftsführung dient. Arbeitnehmervertreter können auch Teil von Betriebsräten und anderen Formen des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein.

Viele Lohn-/Gehalts- und Arbeitsbedingungen in Dänemark sind durch Tarifverträge geregelt, die von den Sozialpartnern geschlossen werden.

 

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Das dänische Arbeitsmarktmodellhttps://lifeindenmark.borger.dk/working/work-rights/working-conditions/the-danish-labour-market-model 
Fagbevægelsens Hovedorganisation (FH, Gewerkschaftsdachverband)https://fho.dk/om-fagbevaegelsns-hovedorganisation/english-about-fh 
Dansk Arbejdsgiverforening (DA, dänischer Arbeitgeberverband)https://www.da.dk/en    
Dansk Industri (DI, Verband der dänischen InIndustrie)https://www.danskindustri.dk/english
Dansk Erhverv (DE, dänische Handelskammer)https://www.danskerhverv.dk/Medlemskab-og-netvaerk/engelsk
Arbeitskonflikte – Streik

Der dänische Arbeitsmarkt beruht auf Dialog und Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn sich die Parteien bei Tarifverhandlungen nicht einigen können, kann es zu kollektiven Arbeitskämpfen wie Streiks oder Aussperrungen kommen.

Das Recht, kollektive Arbeitskampfmaßnahmen einzuleiten, wird durch Rechtsvorschriften und die auf dem dänischen Arbeitsmarkt geltenden Vereinbarungen geregelt. Arbeitskämpfe treten in erster Linie im Zusammenhang mit der Aushandlung von Tarifverträgen auf.

Die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden durch Dialog, Verhandlungen oder die etablierten Institutionen des Arbeitsmarktes beigelegt.

 

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Arbeitsgerichthttps://www.arbejdsretten.dk/labour-court 
Aus- und Weiterbildung

Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.

Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.

Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.

In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.

Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.

Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus

  • der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
  • der Förderung der europäischen Dimension des Sports.

Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.

Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa

Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.

Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens

Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.

Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.

EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa

Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.

Saisonarbeitskräfte

Sehen Sie sich die Liste der Projekte für Saisonarbeitskräfte an, die im Land verfügbar sind.

Lebensbedingungen

Überblick über die Lebensbedingungen in Europa

Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU

Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.

Beschäftigung in Europa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union

Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.

Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.

Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:

  1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
  • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  1. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
  • Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
  1. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  1. Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
  • Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
  • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
  • abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme

Bildung in der EU

Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.

Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.

Verkehr in der EU

Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.

Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.

Der Schengen-Raum

Luftverkehr

Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.

Fluggastrechte

Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.

Eisenbahnverkehr

Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:

  1. Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
  2. Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
  3. Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politik, Verwaltung, Recht

Politisches System:

Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie und eine parlamentarische Demokratie. Das Staatsoberhaupt ist der König, während die Regierung politische Macht ausübt und dem dänischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Das Folketing (Parlament) ist die gesetzgebende Versammlung Dänemarks und hat 179 Abgeordnete, darunter Vertreter der Färöer und Grönlands. Die Abgeordneten werden in allgemeinen Wahlen gewählt, die mindestens alle vier Jahre stattfinden. In Dänemark besteht ein Mehrparteiensystem, in dem Regierungen in der Regel durch die Zusammenarbeit mehrerer Parteien gebildet werden.

Verwaltungssystem:

Die Verfassung (Grundgesetz, Grundloven) bildet die Grundlage der dänischen Demokratie und legt die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger sowie die Organisation des Staates fest.

Gesetzesvorschläge werden vom Folketinget geprüft und angenommen. Sobald ein Gesetz angenommen und vom König ratifiziert worden ist, tritt es zu dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Der öffentliche Sektor gliedert sich auf drei Ebenen: der Staat, fünf Regionen (ab dem 1. Januar 2027 vier Regionen) und 98 Gemeinden. Die Gemeinden sind für ein breites Spektrum sozialer Aufgaben zuständig, darunter Beschäftigungsmaßnahmen, Sozialleistungen, Kindertagesstätten sowie Grundschulen. Die Regionen sind in erster Linie für die Gesundheitsversorgung zuständig, einschließlich der Krankenhäuser und Psychiatrie.

Die Beschäftigungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Gemeinden durchgeführt. Die dänischen Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung trägt die nationale Gesamtverantwortung für die Beschäftigungspolitik, während die Gemeinden den Stellensuchenden und den Unternehmen Beratung und Dienstleistungen bieten.

Rechtssystem:

Dänemark verfügt über ein unabhängiges Rechtssystem, das Amtsgerichte, Landgerichte und den Obersten Gerichtshof umfasst. Die Gerichte sind sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen zuständig.

Die Polizei ist für die Wahrung von Recht und Ordnung, die Verbrechensprävention und die Ermittlung von Straftaten zuständig.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich über Rechtsanwälte sowie diverse öffentliche Beratungsstellen rechtlich beraten lassen. Folketingets Ombudsmand – der parlamentarische Bürgerbeauftragte – untersucht Beschwerden über Behörden und überwacht die öffentliche Verwaltung.

 

Links:

Titel/NameURL
Folketinget – Das dänische Parlamenthttps://www.thedanishparliament.dk
Das Gerichtswesen in Dänemarkhttps://www.domstol.dk/om-os/english
Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering (Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung)https://star.dk/en 
Einkommen und Steuern

In Dänemark beschäftigte Personen sind grundsätzlich mit ihrem Einkommen steuerpflichtig. Der Umfang der Steuerpflicht hängt unter anderem von der Aufenthaltsdauer, dem Wohnsitz und dem Arbeitsverhältnis ab.

In Dänemark besteht ein Besteuerungssystem, bei dem Steuern auf Löhne und Gehälter, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und bestimmte andere Einkommensarten erhoben werden. Mit den Steuereinnahmen werden unter anderem das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und andere öffentliche Dienstleistungen finanziert.

Um in Dänemark arbeiten zu können, müssen sich die meisten Personen bei den dänischen Steuerbehörden registrieren lassen und über eine Steuerkarte verfügen. Die Gehälter/Löhne werden in der Regel auf ein dänisches Bankkonto überwiesen, und der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer in der Regel direkt ab.

Personen, die nach Dänemark umziehen oder grenzüberschreitend arbeiten, können besonderen Vorschriften über die Steuerpflicht und die Doppelbesteuerung unterliegen. Es wird daher empfohlen, die für die jeweilige Situation geltenden Vorschriften zu prüfen.

 

Links:

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Dänemark variieren je nachdem, in welcher Region des Landes man wohnt und welchen Lebensstil man führt. Im Allgemeinen sind die Kosten in den größten Städten am höchsten, insbesondere in Kopenhagen und Aarhus, während die Wohn- und Fahrtkosten in kleineren Städten und ländlichen Gebieten häufig niedriger sind.

Die meisten Haushalte geben vor allem Geld für Wohnen, Versorgung, Verkehr, Verpflegung und Freizeitaktivitäten aus. Zugezogene sollten sich bewusst sein, dass Preise und Lebenshaltungskosten höher sein können als in vielen anderen europäischen Ländern.

Gleichzeitig bietet Dänemark ein umfassendes öffentliches Sozialsystem mit Zugang z. B. zur Gesundheitsversorgung und Ausbildung. Dadurch kann es zu einer Verringerung der privaten Ausgaben kommen.

Es wird empfohlen, sich über die Wohnungsmarktpreise, den öffentlichen Nahverkehr und die allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Gegend zu informieren, in der man wohnen und arbeiten möchte.

 

Links:

Wohnen

In Dänemark gibt es verschiedene Wohnmöglichkeiten, darunter Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Anteilseigentum in Wohnungsgenossenschaften und zeitweilige Unterbringungsmöglichkeiten. Die Wohnungpreise und die Verfügbarkeit variieren erheblich zwischen den verschiedenen Regionen des Landes.

Zugezogene sollten sich über die Wohnmöglichkeiten in der Gegend informieren, in der sie leben und arbeiten möchten, und die Vorschriften bezüglich Mietverträgen, Kautionen und der Anmeldung ihrer Wohnung beachten.

 

Links:

Gesundheitssystem

Dänemark verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem, das Personen, die in der dänischen Krankenversicherung versichert sind, Zugang zu Gesundheitsleistungen gewährt. Der Zugang zum Gesundheitswesen setzt in der Regel eine Anmeldung bei den dänischen Behörden voraus.

Das öffentliche Gesundheitssystem umfasst unter anderem Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser und die Notfallversorgung.

 

Links:

Bildungssystem

Dänemark bietet Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Das Bildungssystem umfasst Kindertagesstätten, Grundschulen, Sekundarschulbildung sowie Berufs- und Hochschulbildung.

Es gibt auch internationale Schulen und englischsprachige weiterführende Bildungseinrichtungen, die für ausländische Bürgerinnen und Bürger sowie deren Familien von Interesse sein können.

 

Links:

Titel/NameURL
Schule und Ausbildunghttps://lifeindenmark.borger.dk/school-and-education
Studieren in Dänemarkhttps://studyindenmark.dk
Studien- und Ausbildungsführerhttps://www.ug.dk/index.php/artikel/about-ug
Kulturelles und gesellschaftliches Leben

Dänemark verfügt landesweit über ein reges Kultur- und Freizeitleben mit Museen, Bibliotheken, Sportvereinen, Verbänden und kulturellen Veranstaltungen. Das Vereinsleben spielt eine wichtige Rolle in der dänischen Gesellschaft und bietet gute Möglichkeiten, neue Menschen kennenzulernen und Netzwerke aufzubauen.

Zugezogene finden auf den offiziellen Websites der Gemeinden und bei lokalen Organisationen Informationen über Freizeitaktivitäten, soziale Netzwerke und lokale Vereine.

 

Links:

Titel/NameURL
Offizielles Tourismusportal Dänemarkshttp://www.visitdenmark.com
Freizeit und Vereinehttps://lifeindenmark.borger.dk/leisure-and-networking/Cultural-input
Privatleben (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)

Wichtige Lebensereignisse wie Geburt, Eheschließung oder Sterbefall können den Kontakt mit Behörden erfordern. Die Vorschriften und Verfahren hängen von der jeweiligen Situation und vom Aufenthaltsstatus der betreffenden Person in Dänemark ab.

Ein offizielles Self-Service-Angebot und Leitfäden sind auf den öffentlichen Bürgerportalen verfügbar.

 

Links:

Titel/NameURL
Das offizielle dänische Portal für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger – Kinder und Familienverhältnisse https://lifeindenmark.borger.dk/family-and-children
Verkehrswesen

Dänemark verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz mit Zügen, Bussen, S- und U-Bahnen, Fähren und Inlandsflügen. Viele Dänen nutzen zudem das Fahrrad als tägliches Fortbewegungsmittel, insbesondere in den größeren Städten.

Landesweit stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und für den Kauf von Fahrkarten gibt es digitale Lösungen.

 

Links:

Beschäftigung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen 

Dieser Leitfaden enthält klare und leicht verständliche Ratschläge sowie direkte Links zu verschiedenen Ressourcen – sowohl für Menschen mit Behinderung, die eine Beschäftigung in Betracht ziehen, als auch für Arbeitgeber, die eine inklusive Beschäftigung fördern möchten. Hier finden Sie Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, verfügbare Unterstützungsangebote und praktische Maßnahmen für eine erfolgreiche Beschäftigung und Inklusion am Arbeitsplatz in Dänemark.

Begriffsbestimmung und Anerkennung

Definition (Was ist eine Behinderung?)

Dänemark verwendet die UN-Definition des Begriffs Behinderung gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Begriff „Behinderung“ wird wie folgt definiert: Eine Behinderung ist eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe eines Menschen an der Gesellschaft hindern kann.

Behinderungen können sichtbar oder unsichtbar sein. Bei der Beantragung von Leistungen und Hilfen nimmt die örtliche Gemeinde oder eine andere zuständige Behörde eine konkrete und individuelle Beurteilung der Beeinträchtigungen und des Unterstützungsbedarfs vor. Diese Beurteilung erfolgt häufig unter anderem auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens In Dänemark gibt es keinen allgemeinen Behindertenausweis. Stattdessen erhalten Sie Unterlagen über die Entscheidung, die für die konkrete beantragte Leistung getroffen wurde.

Die Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen werden vorwiegend auf kommunaler Ebene verwaltet.

Die Zielgruppen der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung sind im Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben beschrieben.

Wie werden Arbeitgeber unterstützt?

Unterstützung für eine inklusive Beschäftigung

Arbeitgeber in Dänemark können bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verschiedene Formen der Unterstützung erhalten, darunter Lohn-/Gehaltszuschüsse für behinderte Menschen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben, persönliche Assistenz, Hilfsmittel und Mentoring.

Wie werden Arbeitnehmer mit Behinderungen unterstützt?

Wenn Sie das Recht haben, sich in Dänemark aufzuhalten und dort zu arbeiten, haben Sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – grundsätzlich Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die auf dem dänischen Arbeitsmarkt angeboten werden.

Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte

Dänische Arbeitgeber sind zu angemessenen Anpassungsmaßnahmen verpflichtet, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen.

In Dänemark haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf bevorzugten Zugang zu Vorstellungsgesprächen im öffentlichen Dienst sowie auf persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz, Mentorenprogramme und Lohn-/Gehaltszuschüsse für Menschen mit Behinderung, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Weitere Einzelheiten zu diesen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie auf der Website der dänischen Behörde für Arbeitsmarkt und Personaleinstellung.

 

Links:

Schutz vor Diskriminierung

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund einer Behinderung ist in Dänemark gesetzlich verboten. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht ablehnen, Mitarbeiter nicht entlassen oder versetzen, wenn dies ausschließlich auf deren Behinderung zurückzuführen ist.

Arbeitgeber müssen besondere Bedürfnisse berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zur Arbeit haben.

Wichtige Anlaufstellen

Die kommunale Arbeitsvermittlung ist die wichtigste Anlaufstelle für Stellensuchende mit Behinderung.

Links:

Titel/NameURL
Allgemeine Informationen zu Stellenangebotenhttps://www.workindenmark.dk
Arbeitsmarktpolitikhttps://star.dk/en
Stellensuchehttps://jobnet.dk

Fachorganisationen

Links:

Titel/NameURL
Danske Handicaporganisationer – Dänische Organisationen für Menschen mit Behinderunghttps://handicap.dk
Dansk Blindesamfund – Nationaler Verband blinder und sehbehinderter Menschenhttps://blind.dk
Dänischer Verband der Hörgeschädigten | Høreforeningenhttps://hoereforeningen.dk/the-danish-association-of-the-hard-of-hearing
Lev – Leben mit geistiger Behinderunghttps://www.lev.dk
Muskelsvindfonden – Dänische gemeinnützige Patientenorganisation für Menschen mit Muskelatrophie und neuromuskulären Erkrankungenhttps://www.muskelsvindfonden.dk
Alltagsleben

Preisnachlässe und Unterstützungsleistungen im Verkehrswesen

Verkehrswesen

Die Gemeinden können finanzielle Unterstützung gewähren oder spezielle Beförderungsdienstleistungen, z. B. eine Behindertenbeförderung, organisieren, wenn eine Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschwert. Darüber hinaus können weitere Unterstützungsmöglichkeiten beantragt werden, z. B. eine Beihilfe für ein behindertengerechtes Fahrzeug und einen Begleiterausweis für den öffentlichen Nahverkehr.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrswesen finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen Gemeinde.

Wohnen und Barrierefreiheit

Um eine behindertengerechte Unterkunft zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gemeinde.

Links: