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EURES (EURopean Employment Services)

Lebens- und Arbeitsbedingungen: Norwegen

05/06/2026

Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat

Stellensuche

In Norwegen existiert eine Reihe von Stellen- und Karriereportalen; das Nationale Koordinierungsbüro NCO kann jedoch nicht die Verantwortung dafür übernehmen, diejenigen zu überprüfen bzw. für diejenigen zu bürgen, die nicht Teil der Organisation sind, der das Nationale Koordinierungsbüro angehört (das eigene Portal des Amtes für Arbeit und Soziales NAV ist „Arbeidsplassen.no“). In diesem Zusammenhang ist auch das EURES-Portal zu erwähnen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand benachteiligt wird, weil wir hier einige ausgeschlossen und andere hervorgehoben werden. Es kann sein, dass unter anderen Überschriften dieser Beschreibung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Norwegen Stellenportale erwähnt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auf sie auf Websites oder Portalen verwiesen wird, für die NCO nicht verantwortlich ist, auf die im Text jedoch Bezug genommen wird.

Dieser Text befasst sich in erster Linie mit allgemeinen Empfehlungen dazu, wie man vor und nach der Ankunft in Norwegen eine Stelle finden kann. Außerdem liefert er Informationen zu Regelungen, die nach der Einstellung gelten.

Als Bürgerin oder Bürger aus der EU/dem EWR oder der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten, sich in Norwegen um eine Stelle zu bewerben: Sie können sich bereits vor der Abreise aus ihrem Heimatland bewerben; oder sie reisen nach Norwegen ein, um dort nach Arbeit zu suchen. Wenn Sie sich von Ihrem Heimatland aus bewerben, können Sie norwegische Jobbörsen, die Websites von Arbeitgebern und öffentliche Informationen über das norwegische Arbeitsleben nutzen, bevor Sie sich für einen Umzug entscheiden. Wenn Sie arbeitssuchend sind, dürfen Sie sich bis zu sechs Monate in Norwegen aufhalten, um eine Stelle zu suchen. Spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei der Polizei melden.

Wenn Sie einen Umzug in Erwägung ziehen, sollten Sie zunächst die Informationen der Ausländerbehörde (UDI) lesen, um sich über die geltenden Vorschriften für den Aufenthalt und die Anmeldung in Norwegen zu informieren. Haben Sie eine Stelle gefunden, müssen Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer registrieren lassen, sofern Sie aus einem Land in der EU / dem EWR oder aus der Schweiz stammen. Die Registrierung erfolgt bei der Polizei, und die UDI erläutert, was Sie vor und nach Antritt der Stelle tun müssen. Staatsangehörige aus Schweden, Dänemark, Island und Finnland können arbeiten, ohne sich bei der Polizei registrieren zu lassen.

Eine nützliche und praktische Internetseite ist „Ny i Norge“. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Portal, das Informationen der norwegischen Behörden für Personen zusammenfasst, die neu in Norwegen sind. Hier finden Sie Wissenswertes unter anderem zu den Themen Arbeit, Aufenthalt, Steuern, Gesundheit, Wohnen und zu anderen Aspekten, die vor und nach Ihrer Ankunft wichtig sind.

Wenn Sie in Norwegen eine Arbeit finden, sollten Sie auch die Informationen des Amtes für Arbeit und Soziales (NAV) lesen. Laut NAV werden Staatsangehörige aus der EU /dem EWR sowie aus der Schweiz, die zum Arbeiten nach Norwegen kommen, in der Regel ab ihrem ersten Arbeitstag in die norwegische Sozialversicherung aufgenommen. Dies kann unter anderem Anspruch auf Gesundheitsleistungen und den Erwerb von Rentenansprüchen begründen, bedeutet aber auch, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Nach der Ankunft kann das Servicezentrum für ausländische Arbeitnehmer (SUA) hilfreich sein. Das SUA ist eine behördliche Kooperation zwischen der Polizei, der Steuerbehörde, der Arbeitsaufsichtsbehörde und der UDI. Der Dienst unterstützt ausländische Beschäftigte bei praktischen Angelegenheiten wie Anmeldung, Steuern, der Zuweisung einer Identifikationsnummer und Informationen zu ihren Rechten als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Die wichtigsten staatlichen Akteure sind die Ausländerbehörde UDI, die für die Aufenthaltsbestimmungen und das Registrierungssystem zuständig ist; die Polizei, die die Registrierung durchführt; das NAV, das über die Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Ansprüche informiert; das IMDi, das hinter dem Programm „Ny i Norge“ steht; die Steuerbehörde, die sich um Lohnsteuerkarten und Identifikationsnummern kümmert; sowie die Arbeitsaufsichtsbehörde, die über Rechte und Pflichten im Arbeitsleben informiert. SUA bündelt mehrere dieser Dienste an einer Stelle.

 

Links:

Titel/NameURL
Ny i Norgehttps://www.nyinorge.no/en
Beurteilung/Anerkennung einer ausländischen Ausbildunghttps://hkdir.no/en/foreign-education
Rechte und Pflichten für Staatsangehörige aus der EU/dem EWR und der Schweizhttps://www.udi.no/en/want-to-apply/work-immigration/duty-to-report-for-job-seekers-who-are-eueea-nationals/?c=che

Norwegisches Amt für Arbeit und Soziales (NAV) – Arbeit, Arbeitssuche und Sozialversicherungsansprüche

 

https://www.nav.no/en/home/rules-and-regulations/relatert-informasjon/coming-from-an-eu-eea-country-to-work-in-norway
Norwegisches Amt für Arbeit und Soziales (NAV) ‒ Stellenportalhttps://arbeidsplassen.no
Servicezentrum für ausländische Beschäftigtehttps://www.sua.no/en
EURES-Portalhttps://eures.europa.eu/index_en
Bewerbung

In Norwegen bewirbt man sich in der Regel digital auf Stellen. Offene Stellen werden häufig auf öffentlichen und privaten Jobbörsen, auf den Websites der Arbeitgeber selbst und in sozialen Medien, insbesondere auf LinkedIn, ausgeschrieben.

Eine Bewerbung besteht üblicherweise aus:

  • Lebenslauf – eine kurze Übersicht über Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Fortbildungen und sonstige relevante Kompetenzen
  • Bewerbungsschreiben – ein Text, in dem Sie darlegen, warum Sie sich auf die Stelle bewerben, warum Sie für die Position geeignet sind und was Sie einbringen können
  • Anlagen – zum Beispiel Zeugnisse, Bescheinigungen, Zertifikate oder Referenzen, falls der Arbeitgeber diese anfordert.

Einige Arbeitgeber verzichten mittlerweile auf ein Bewerbungsschreiben, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass diese in den letzten Jahren aufgrund des verstärkten Einsatzes von KI immer einheitlicher geworden sind. Wenn jedoch ein solches Schreiben sowie ein Lebenslauf verlangt werden, ist es wichtig, beide Dokumente auf jede einzelne Stelle abzustimmen. Lesen Sie die Stellenanzeige sorgfältig durch und zeigen Sie auf, wie Ihre Erfahrung und Ihre Kompetenzen zu den Anforderungen der Stelle passen. Norwegische Arbeitgeber legen oft Wert auf fachliche Kompetenz, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Motivation.

Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, kann der Arbeitgeber Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das Vorstellungsgespräch kann persönlich oder online stattfinden. Dort werden Ihnen in der Regel Fragen zu Ihrer Erfahrung und Ihrer Motivation gestellt und dazu, wie Sie Aufgaben lösen würden (manche nutzen dazu konkrete Fallbeispiele). Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Fragen zur Stelle, zum Arbeitsumfeld und zu den Arbeitsbedingungen zu stellen.

Wenn Ihnen eine Stelle angeboten wird, sollten Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Dieser sollte unter anderem Angaben zu der Stelle, dem Gehalt, der Arbeitszeit, dem Arbeitsort und dem Arbeitsbeginn enthalten. Die Arbeitsaufsichtsbehörde bietet Informationen zu Rechten und Pflichten im norwegischen Arbeitsleben.

Zusammengefasst: Suchen Sie passende Stellenangebote, lesen Sie die Stellenanzeige sorgfältig durch, verfassen Sie einen auf die Stelle ausgerichteten Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben, bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor und schließen Sie vor Arbeitsantritt einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab.

Im Zusammenhang mit dem immer größer werdenden Personalbedarf in einer Reihe von Branchen entstehen auch Portale und Leitfäden für bestimmte Gemeinden, Regionen oder Bezirke. Es wären zu viele, um sie hier aufzulisten. Aber Stellensuchende sollten daran denken, dass es Angebote geben könnte, die bestimmte geografische Bereiche in Norwegen abdecken und dass diese meist auch Informationen liefern, die Sie in der Eingewöhnungsphase nach der Ankunft unterstützen, einschließlich Angeboten für (Ehe-)Partner. Staatsangehörige aus Schweden, Dänemark, Island und Finnland können arbeiten, ohne sich bei der Polizei zu registrieren. Staatsangehörige aus der EU / dem EWR sowie aus der Schweiz haben das Recht , in Norwegen zu arbeiten, müssen sich jedoch spätestens drei Monate nach ihrer Ankunft bei der Polizei registrieren.

Für die Stellensuche ist das EURES-Portal die zentrale Anlaufstelle für die EURES-Dienste; dort finden Sie Stellenangebote in Norwegen.

 

Links:

Praktika

Definition und Eignung

Definition

In Norwegen wird der Begriff „Praktikum“ für verschiedene Modelle verwendet. Deshalb müssen Sie klären, ob der Praktikumsaufenthalt dem Zweck der Ausbildung, der Arbeit, einer Arbeitsmarktmaßnahme oder der Qualifizierung für einen reglementierten Beruf dient.

Als Praktikantin bzw. Praktikant im Sinne der Vorschriften der Einwanderungsbehörde gelten in der Regel Personen, die noch ein Hochschulstudium an einer ausländischen Bildungseinrichtung absolvieren. Der Aufenthalt soll eine für das Studium relevante praktische Ausbildung bieten. Die Person muss über ein konkretes Angebot für einen Vollzeitaufenthalt als Praktikantin oder Praktikant verfügen, und der Aufenthalt dauert in der Regel bis zu sechs Monate, in einigen Fällen bis zu zwölf Monate. Praktikantinnen und Praktikanten können ein Gehalt oder ein Stipendium erhalten, wobei das Gehalt nicht unter dem in Norwegen üblichen Niveau liegen darf.

Ein Studienpraktikum bezeichnet ein Praktikum, das Teil eines formalen Studiengangs ist, beispielsweise an einer Hochschule oder Universität. Dabei geht es darum, zu lernen und das Studium voranzubringen, nicht um die Besetzung einer regulären Stelle. Das Praktikum sollte klare Lernziele, eine Betreuung sowie eine Vereinbarung zwischen der Bildungseinrichtung und der Praktikumsstelle umfassen. Studierende in solchen Praktika gelten in der Regel nicht als reguläre Beschäftigte, können jedoch dennoch unter bestimmte Bestimmungen der Arbeitsschutzvorschriften fallen.

Eine Trainee-, Praktikums- oder Ausbildungsstelle bei einem Arbeitgeber kann ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Position, sondern ob die Person für den Arbeitgeber arbeitet und dessen Weisungen und Kontrolle unterliegt. Handelt es sich um eine reguläre Beschäftigung, gelten die üblichen Vorschriften bezüglich schriftlicher Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entlohnung, Arbeitsbedingungen und sonstiger Rechte.

Bei der Arbeitstraining-Maßnahme des NAV handelt es sich um eine Arbeitsmarktmaßnahme und nicht um eine reguläre Anstellung. Die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildung und sammeln Berufserfahrung an einem normalen Arbeitsplatz, sind jedoch keine regulären Mitglieder des Unternehmens. NAV, Arbeitgeber und Teilnehmende schließen eine Vereinbarung über Ziele, Inhalte, Dauer, Rahmenbedingungen und Nachbetreuung. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, und der Teilnehmer kann Leistungen vom NAV beziehen. Um an einem Arbeitstraining teilnehmen zu können, müssen Sie beim NAV als arbeitssuchend gemeldet sein und es muss festgestellt werden, dass Sie ein Arbeitstraining benötigen, um eine Beschäftigung zu finden. Es ist wichtig zu betonen, dass es keinen Anspruch auf ein Arbeitstraining gibt. Es handelt sich um eine Maßnahme mit konkreten Zugangsvoraussetzungen.

Die Lehre ist ein fester Bestandteil der beruflichen Bildung. Eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender arbeitet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und wird von diesem ausgebildet mit dem Ziel, einen Fach- oder Gesellenbrief zu erwerben. Die bzw. der Auszubildende muss sowohl über einen Ausbildungsvertrag als auch über einen Arbeitsvertrag verfügen und gilt als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebs.

Die Regelung zur Anerkennung von reglementierten Berufen gilt für Personen, die Praktika, Kurse oder eine Zusatzausbildung absolvieren müssen, um in Norwegen eine Zulassung oder eine berufliche Anerkennung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Berufe, für die eine staatliche Zulassung erforderlich ist, beispielsweise für medizinisches Fachpersonal, Lehrkräfte oder bestimmte technische Berufe. Die Zulassungsbehörde prüft in der Regel, welche Kenntnisse der betreffenden Person noch fehlen, bevor ein Praktikum oder eine Zusatzausbildung absolviert wird.

Zusammengefasst: Ein Praktikum kann eine Ausbildung im Rahmen eines Studiengangs, eine reguläre Beschäftigung, eine Maßnahme der Arbeitsagentur, eine Lehre oder eine Qualifizierung zur beruflichen Anerkennung sein. Die richtige Kategorie bestimmt, welche Vorschriften für Aufenthalt, Entlohnung, Vertrag, Arbeitszeit, Betreuung und Rechte gelten.

Eignung

Angehörige anderer Staaten des EWR können in der Regel einen Praktikumsaufenthalt in Norwegen absolvieren, sofern dieser unter die EWR-Vorschriften für Arbeit, Studium, Dienstleistungen oder einen rechtmäßigen Aufenthalt mit ausreichenden finanziellen Mitteln fällt. Dies gilt beispielsweise für reguläre Trainee- oder Praktikumsstellen, Praktika im Rahmen eines Studiums und gegebenenfalls für die Arbeitstraining-Maßnahmen des NAV, für die man in Betracht gezogen werden kann, nachdem man sich dort als arbeitssuchend registriert hat (bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf ein Arbeitstraining gibt. Es handelt sich um eine Option, für die bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein müssen).

Das Studienpraktikumsprogramm des Außenministeriums ist hingegen ausdrücklich auf Personen mit norwegischer Staatsangehörigkeit beschränkt.

Informationen zum nationalen Qualitätsrahmen

Durchführung

Norwegen verfügt zwar nicht über ein eigenes, umfassendes „Praktikumsgesetz“ oder eine gesonderte nationale Dreiparteienvereinbarung, die die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2014 ausdrücklich umsetzt, doch werden zentrale Grundsätze der Empfehlung in der Praxis durch das bestehende norwegische Arbeitsrecht und die Vorschriften der NAV gewahrt – je nachdem, um welche Art von Praktikum es sich handelt. Die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2014 wurde nicht in das EWR-Abkommen aufgenommen.

Lebens- und Arbeitsbedingungen

EU-/EWR-Bürger mit Aufenthaltsrecht und ständigem Wohnsitz in Norwegen haben alle Rechte gemäß dem Sozialdienstleistungsgesetz, einschließlich das Recht auf finanzielle Sozialhilfe. Der Begriff „ständiger Wohnsitz“ bezieht sich auf die Verbindung der Person zu Norwegen und erfordert eine individuelle Beurteilung.

Hinweise für Bewerber

​​​​​Wo sind Praktikumsangebote zu finden?

Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Suche nach Praktika oder Trainee-Stellen in Norwegen sind, sollten zunächst die gängigen Jobbörsen nutzen. Beispiele für relevante Portale sind Arbeidsplassen.no, Finn.no, Jobbnorge und Webcruiter. „Ny i Norge“ verweist auf diese als wichtige Plattformen für Stellenanzeigen in Norwegen.

Auf Arbeidsplassen.no können Sie nach Begriffen wie „trainee“, „Internship“, „praktikant“, „studentstilling“ und „studentmedarbeider“ suchen. Auf Arbeidsplassen.no gibt es Stellenanzeigen, die beispielsweise mit „internship“ und „trainee“ gekennzeichnet sind.

Sie sollten auch die Websites der Arbeitgeber selbst besuchen. Dies gilt insbesondere für größere Unternehmen, Kommunen, staatliche Behörden, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Banken, Beratungsunternehmen, Technologieunternehmen und Organisationen. „Ny i Norge“ empfiehlt außerdem, bei der Arbeitssuche die Websites der Unternehmen, soziale Medien und Personalvermittlungsagenturen zu nutzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ein Arbeitstraining über das NAV in Anspruch nehmen möchte, müssen sich dort als arbeitssuchend melden, und das NAV muss feststellen, dass ein Arbeitstraining nötig ist, um eine reguläre Beschäftigung aufnehmen zu können. Ein Arbeitstraining ist keine gewöhnliche Stelle, auf die man sich direkt bewirbt, sondern eine Maßnahme des NAV für Personen, die Berufserfahrung, eine Ausbildung oder Referenzen benötigen, um eine Anstellung zu finden. Das NAV prüft, ob die Maßnahme infrage kommt, und sie muss vor Beginn genehmigt werden.

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum absolvieren möchten, sollten sich an ihre jeweilige Einrichtung wenden, beispielsweise an die Fakultät, den Fachbereich, die Praktikumskoordinationsstelle, das International Office oder das Karrierezentrum. Für studentische Praktika sollte in der Regel eine Praktikumsvereinbarung zwischen der Bildungseinrichtung und der Praktikumsstelle vorliegen.

Für Praktika im Rahmen von Erasmus+ sollten sich Studierende an das International Office oder die Erasmus-Koordinationsstelle ihrer Hochschule wenden. Erasmus+ bietet Studierenden die Möglichkeit, Praktika in Unternehmen, Organisationen, Institutionen, Botschaften und Delegationen in anderen Ländern zu absolvieren.

Für das Praktikantenprogramm an norwegischen Botschaften und Vertretungen müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber an die Ausschreibungen der jeweiligen Auslandsvertretung halten. Das Programm wird von der jeweiligen Botschaft oder Vertretung verwaltet, und freie Plätze werden auf der Website der jeweiligen Vertretung bekannt gegeben. Grundsätzlich müssen Praktikantinnen bzw. Praktikanten einen norwegischen Reisepass besitzen.

Für Praktika und Trainee-Aufenthalte in Europa können Sie das EURES-Portal nutzen. EURES bietet Informationen zu Arbeitsplätzen, Praktika und Mobilität in der EU/im EWR, und das EURES Targeted Mobility Scheme kann Arbeitssuchende unterstützen, die in einem anderen EU-/EWR-Land nach einer Arbeitsstelle, einem Praktikum oder einer Ausbildung suchen.

Bewerberinnen und Bewerber, die Beratung zu Lebenslauf, Bewerbung, Berufswahl oder Chancen auf dem Arbeitsmarkt benötigen, können sich an Karriereveiledning.no oder die Karrierezentren der Bezirksverwaltungen wenden. Karriereveiledning.no ist ein öffentlicher und kostenloser Dienst, und es gibt in allen Bezirken Karrierezentren.

Bei Fragen zu Aufenthalt, Arbeit, Anmeldung, Steuern und praktischen Formalitäten können Sie sich an die UDI und die SUA wenden. Diese Stellen vermitteln in der Regel keine Praktikumsplätze, bieten jedoch wichtige Informationen zu den Vorschriften und Pflichten, die für das Arbeiten in Norwegen gelten.

Zusammengefasst: Beginnen Sie mit den Stellenportalen und den Websites der Arbeitgeber. Studierende sollten sich an ihre Hochschule oder Universität wenden. Ein Arbeitstraining wird nach einer Bedarfsermittlung ggf. vom NAV vorgeschlagen. Internationale Möglichkeiten bieten sich insbesondere über Erasmus+ und EURES.

Finanzierung und Unterstützung

Bewerberinnen und Bewerber sollten zunächst klären, um welche Art von Praktikum es sich handelt: reguläres Arbeitsverhältnis, Praktikum im Rahmen einer Ausbildung, NAV-Maßnahme, EURES-Mobilität oder Studienpraktikum.

Arbeitgeber: Gehalt oder Stipendium

Reguläre Trainee- und Praktikumsstellen können vergütet sein oder anderen, vom Arbeitgeber festgelegten Bedingungen unterliegen. Handelt es sich bei dem Aufenthalt eigentlich um ein Arbeitsverhältnis, gelten die üblichen Vorschriften bezüglich des Arbeitnehmerstatus, des Arbeitsvertrags und der Arbeitsbedingungen.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Normalerweise gibt es keinen Unterschied, sofern die Bewerberin bzw. der Bewerber über eine Arbeitserlaubnis für Norwegen verfügt. Staatsangehörige aus der EU / dem EWR haben gemäß den EWR-Bestimmungen das Recht, in Norwegen zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren, müssen sich jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten registrieren, sofern die Voraussetzungen dies erfordern.

Erasmus+ Praktikumsmobilität

Studierende können über ihre jeweilige Bildungseinrichtung ein Erasmus+-Stipendium für Praktika beantragen. Das Stipendium ist ein Zuschuss für die entstehenden Mehrkosten und deckt in der Regel nicht alle Ausgaben ab. Möglicherweise gibt es auch Reisekostenzuschüsse, Zuschüsse für umweltfreundliche Reisemöglichkeiten, zusätzliche Stipendien für unterrepräsentierte Gruppen und Fördermittel zur Inklusion bei besonderen Bedürfnissen.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Erasmus+ richtet sich in erster Linie nach dem Studienort und nicht nach der Staatsangehörigkeit. Norwegische Studierende an einer norwegischen Hochschule bewerben sich über ihre eigene Hochschule. EU-/EWR-Studierende an einer norwegischen Hochschule nutzen denselben Kanal. Studierende aus EU-/EWR-Staaten, die an Einrichtungen in anderen Ländern studieren, bewerben sich in der Regel über ihre Heimatuniversität.

Lånekassen - der staatliche Bildungskreditfonds

Norwegische Studierende können in bestimmten Fällen Darlehen und Stipendien erhalten, sofern das Praktikum Teil ihres Studiums ist und die Bedingungen der Lånekassen erfüllt. Für ein Praktikum im Ausland während des Sommers ist unter anderem erforderlich, dass das Praktikum im Studienplan vorgesehen ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Vollzeitstudent ist und dass das Praktikum als obligatorischer Bestandteil des Studiengangs dokumentiert wird.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Norwegische Staatsangehörige haben grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Staatsangehörige aus der EU / dem EWR und der EFTA müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise müssen sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, den Status als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in Norwegen oder eine entsprechende familiäre Bindung nachweisen.

NAV: Arbeitstraining und Maßnahmenbeihilfe

Wenn durch das NAV festgestellt wurde, dass der Bedarf für ein Arbeitstraining besteht, wird dieses in der Regel nicht durch ein Gehalt seitens Arbeitgebers finanziert. Die teilnehmende Person kann Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Arbeitsunfähigkeitszulage weiterhin beziehen. Erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber keine andere finanzielle Unterstützung, hat sie bzw. er möglicherweise Anspruch auf eine Förderpauschale.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Die Leistungen des NAV sind nicht auf norwegische Staatsangehörige beschränkt, jedoch müssen Staatsangehörige aus der EU / dem EWR über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das NAV muss den rechtmäßigen Aufenthalt von EWR-Staatsangehörigen im Rahmen arbeitsorientierter Betreuungsmaßnahmen und Fördermaßnahmen prüfen.

EURES Targeted Mobility Scheme

Das EURES Targeted Mobility Scheme kann Unterstützung für eine Beschäftigung, ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem anderen EU-/EWR-Land bieten. Die Unterstützung kann unter anderem Sprachkurse, die Anerkennung von Qualifikationen sowie Reise- und Aufenthaltskosten umfassen.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Bewerberinnen und Bewerber aus Norwegen sowie der EU können ebenfalls berücksichtigt werden, doch gilt die Regelung insbesondere für die grenzüberschreitende Mobilität. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in Norwegen leben und sich um einen Praktikumsplatz in Norwegen bewerben, gehören in der Regel nicht zur Zielgruppe; Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem anderen Teilnehmerland nach Norwegen ziehen, um dort ein Praktikum zu absolvieren, können hingegen infrage kommen.

Das Studienpraktikumsprogramm an norwegischen Auslandsvertretungen

Praktikantinnen und Praktikanten an norwegischen Botschaften und Vertretungen erhalten kein Gehalt, aber ein Stipendium. Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Auslandsvertretung; es ist nicht steuerpflichtig, muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden.

Unterschied zwischen Norwegen und der EU/dem EWR: Die Regelung gilt für norwegische Studierende. Bewerberinnen und Bewerber müssen die norwegische Staatsangehörigkeit besitzen und bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Staatsangehörige aus der EU oder anderen EWR-Staaten fallen daher nicht darunter, es sei denn, sie besitzen auch die norwegische Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Voraussetzungen.

Hinweise für Arbeitgeber

​​​​​​Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?

Wo können Arbeitgeber Praktikumsplätze veröffentlichen?

Arbeitgeber können reguläre Praktikums- und Traineestellen auf Arbeidsplassen.no, FINN Jobb, Jobbnorge, Webcruiter, ihren eigenen Karriereseiten und gegebenenfalls auf den Karriereportalen der Universitäten ausschreiben. Arbeidsplassen.no ist kostenlos und wird vom NAV betrieben; die Anzeigen auf FINN.no können auch auf NAV/Arbeidsplassen.no übertragen werden.

Für studentische Angebote sollten Arbeitgeber darüber hinaus Kontakt zu Universitäten, Fachhochschulen, Berufsschulen, Karrierezentren, Praktikumskoordinatoren und Fachschaften aufnehmen. Viele Bildungseinrichtungen verfügen über eigene Seiten, auf denen Arbeitgeber Stellenangebote für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Alumni veröffentlichen können

Für Bewerberinnen und Bewerber aus der EU/dem EWR können Arbeitgeber EURES nutzen. EURES bietet Zugang zu Bewerberinnen und Bewerber aus Europa, einer Lebenslaufdatenbank, Arbeitgeberprofilen, Beratung, Rekrutierungsveranstaltungen und Förderprogrammen für die grenzüberschreitende Personalbeschaffung.

Bei einem Arbeitstraining über das NAV darf der Arbeitgeber die Position nicht als reguläre Stelle ausschreiben. Das Arbeitstraining wird zwischen dem NAV, dem Arbeitgeber und der Bewerberin bzw. dem Bewerber vereinbart, und die Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme genehmigt werden. Das Arbeitstraining soll auch nicht den Grundpersonalbedarf des Unternehmens decken.

Arbeitgeber können Bewerberinnen und Bewerber anziehen, indem sie offene Stellenanzeigen veröffentlichen, ihre eigenen Netzwerke und Karriereseiten nutzen, an Karrieretagen teilnehmen, Bildungseinrichtungen kontaktieren, die Rekrutierungshilfe des NAV in Anspruch nehmen oder bei Bedarf an europäischen Stellenbesetzungen über EURES nach Kandidatinnen und Kandidaten suchen.

Förderung und Unterstützung

Eine geeignete Fördermaßnahme ist in der Regel das EURES Targeted Mobility Scheme (TMS). Das Programm kann Arbeitgeber in EU-/EWR-Ländern unterstützen, die Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten oder Auszubildende aus anderen europäischen Ländern einstellen. Für Praktika ist unter anderem ein schriftlicher Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten erforderlich, und der Praktikumsplatz muss den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen.

Bei Praktika im Rahmen von Erasmus+ sollte der Arbeitgeber die Finanzierung mit der entsendenden Bildungseinrichtung der bzw. des Studierenden oder der Erasmus-Koordinationsstelle klären. Erasmus+-Stipendien werden in der Regel über die Bildungseinrichtung an die Studierenden ausgezahlt und nicht als allgemeine Arbeitgeberförderung.

Handelt es sich bei dem Aufenthalt um ein bedarfsorientiertes Arbeitstraining über das NAV (nachdem man sich als arbeitssuchend registriert hat und festgestellt wurde, dass man ein Arbeitstraining benötigt, um eine Beschäftigung zu finden), so handelt es sich hierbei nicht um ein transnationales Praktikumsprogramm, das der Arbeitgeber auf übliche Weise ausschreibt oder finanziert. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall an das NAV wenden, und die Maßnahme muss vor Beginn zwischen Arbeitsagentur, Bewerberin bzw. Bewerber und Arbeitgeber vereinbart und genehmigt werden.

Lehrlingsausbildung

Definition und Eignung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtlicher Status von Ausbildungsprogrammen in Norwegen

Alle Programme haben gemeinsam, dass Kapitel 7 des Bildungsgesetzes die berufliche Ausbildung in Unternehmen regelt. Personen, die eine Ausbildung in einem Betrieb absolvieren, sind Beschäftigte des Ausbildungsbetriebs und haben Rechte und Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Tarifverträgen. Sie müssen zusätzlich zum Ausbildungsvertrag einen Arbeitsvertrag haben.

Ausbildung oder Lehre

Auszubildene bzw. Lehrlinge absolvieren eine Ausbildung oder Lehre mit dem Ziel, die Fach- oder Gesellenprüfung in einem Lehrberuf abzulegen. Sie gelten als Beschäftige im Ausbildungsbetrieb und müssen zusätzlich zum Ausbildungsvertrag einen Arbeitsvertrag haben.

Das Ziel ist der Erwerb eines Fach- oder Gesellenbriefs nach Beendigung der Ausbildung bzw. Lehre und Bestehen der Abschlussprüfung.

Lehrlingsanwärterinnen und -anwärter

Lehrlingsanwärterinnen und -anwärter haben nur einen Ausbildungsvertrag, keinen Lehrvertrag. Die Regelung gilt für Personen, die eine Prüfung anstreben, die weniger umfangreich ist als die Fach- oder Gesellenprüfung.

Das Ziel ist eine Kompetenzprüfung und der Nachweis grundlegender Kompetenzen, nicht ein vollständiger Fach- oder Gesellenbrief. Sollte sich herausstellen, dass die Person doch noch einen Fach- oder Gesellenbrief erwerben könnte, kann der Ausbildungsvertrag nach Zustimmung der Bezirksverwaltung in einen regulären Ausbildungsvertrag umgewandelt werden.

Praxisorientiertes berufsvorbereitendes Ausbildungsprogramm

Die Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren ein praxisorientiertes berufsvorbereitendes Ausbildungsprogramm mit dem Ziel, eine Praxisprüfung zu absolvieren. Es handelt sich um eine zweijährige praktische Ausbildung im Rahmen berufsbildender Ausbildungsprogramme, die überwiegend in Unternehmen absolviert wird.

Das Ziel ist ein Praxiszeugnis, das grundlegende Kompetenzen auf einem niedrigeren Niveau als ein Fach- oder Gesellenbrief bescheinigt. Nach Erhalt des Praxiszeugnisses kann die Person entweder ins Berufsleben einsteigen oder die Ausbildung fortsetzen, um einen regulären Fach- oder Gesellenbrief zu erwerben.

Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die nach der Grundschule (1.-10. Klasse) eher eine praxisorientiertere Ausbildung absolvieren möchten.

Berufsbegleitender Erwerb eines Fach- oder Gesellenbriefs

Die Kandidatinnen und Kandidaten verfügen über einen Ausbildungsvertrag, der auf einer breit gefächerten praktischen Erfahrung und Kompetenzen basiert. Bedingung sind ein Arbeitsverhältnis und ein Arbeitsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb.

Das Ziel ist der Erwerb eines Fach- oder Gesellenbriefes durch eine Ausbildung, die aus einer Kombination aus betrieblicher Praxis, der Bewertung bereits erworbener Kompetenzen und einer Fach- oder Gesellenprüfung besteht.

Das Norwegische Amt für Bildung (Udir) betont, dass es keine Altersbeschränkung gibt und dass auch Personen unter 25 Jahren einen Vertrag berufsbegleitend einen Fach- oder Gesellenbrief erwerben können.

Berufspraxisbasierter Abschluss

Der berufspraxisbasierte Abschluss ist kein gewöhnliches Ausbildungsprogramm mit einer Ausbildungs- oder Lehrzeit im Betrieb. Bei einem berufspraxisbasierten Abschluss können sich Personen zur Fach- oder Gesellenprüfung anmelden, die über langjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, ohne eine Ausbildung oder Lehre absolviert zu haben.

Das Ziel ist der Erwerb eines Fach- oder Gesellenbriefes auf der Basis nachgewiesener einschlägiger Berufspraxis, einer gesonderten Prüfung und einer Fach- oder Gesellenprüfung.

Das Programm setzt in der Regel mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung voraus und richtet sich insbesondere an Erwachsene mit umfangreicher Berufserfahrung.

Erläuterung zur vollständigen betrieblichen Ausbildung

Die vollständige betriebliche Ausbildung ist kein eigenständiger rechtlicher Status, sondern ein Ausbildungsmodell. Die Norwegische Direktion für Bildung und Ausbildung (Udir) erwähnt in den Förderrichtlinien unter anderem die Modelle 2+2, 1+3, 0+4 und 0+2.

Beschreibung des Systems

Die Ausbildung ist Teil der weiterführenden beruflichen Bildung. Das Standardmodell sieht in der Regel zwei Jahre Schulunterricht (Vg1 und Vg2) vor, gefolgt von zwei Jahren in einem Ausbildungsbetrieb (Vg3 im Betrieb). Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Arbeit.

Auszubildende bekommen sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Arbeitsvertrag. Auszubildende gelten als Beschäftigte im Ausbildungsbetrieb und haben Rechte und Pflichten gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen; gleichzeitig ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Ausbildung gemäß dem Lehrplan für den jeweiligen Ausbildungsgang durchzuführen.

Die Ausbildung endet in der Regel mit einer Fach- oder Gesellenprüfung. Bei bestandener Prüfung erhält man einen Fach- oder Gesellenbrief. Der Fachbrief wird in der Regel in Industrie- und Dienstleistungsberufen verwendet, während der Gesellenbrief in Handwerksberufen den Abschluss der Ausbildung bescheinigt.

Auszubildende erhalten während der Ausbildungszeit ein Gehalt bzw. einen Lohn. Das Gehalt bzw. der Lohn variiert je nach Fachgebiet, Tarifvertrag und lokaler Vereinbarung, doch im Hauptmodell beträgt die übliche Regelung 30 Prozent des Einstiegsgehalts im ersten Halbjahr, 40 Prozent im zweiten Halbjahr, 50 Prozent im dritten Halbjahr und 80 Prozent im vierten Halbjahr.

Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Vermittlung von Ausbildungsplätzen, die Zulassung und Betreuung von Ausbildungsbetrieben, die Ausbildungsverträge, die Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe sowie die Durchführung von Fach- und Gesellenprüfungen.

Der Ausbildungsbetrieb trägt die Verantwortung für die praktische Ausbildung. Ein Ausbildungsbetrieb muss zugelassen sein und eine Ausbildung gemäß dem Lehrplan anbieten. Ausbildungsbüros oder andere Kooperationsstellen können die Ausbildungsbetriebe unterstützen, Verträge abschließen und Fördermittel im Namen des Ausbildungsbetriebs entgegennehmen; die Verantwortung für die Ausbildung liegt jedoch weiterhin beim Ausbildungsbetrieb.

Prüfungsausschüsse werden von der Bezirksverwaltung eingesetzt und verwaltet. Sie sind für die Ausarbeitung und Bewertung von Fach-, Gesellen- und Eignungsprüfungen zuständig.

Die Qualifikationen werden durch Zeugnisse, Befähigungsnachweise und/oder Fach- oder Gesellenbriefe nachgewiesen. Der erfolgreiche Abschluss einer weiterführenden Ausbildung, die zu einem Fach- oder Gesellenbrief führt, wird durch ein Zeugnis nachgewiesen; das Bestehen der Fach- oder Gesellenprüfung wird zusätzlich durch den Fach- oder Gesellenbrief belegt.

Ausländische Berufsausbildungen können in bestimmten Fällen vom Amt für Hochschulbildung und Kompetenz (HK-dir) im Hinblick auf einen norwegischen Fach- oder Gesellenbrief anerkannt werden. Eine anerkannte ausländische Ausbildung wird einem norwegischen Fach- oder Gesellenbrief bzw. einem norwegischen Abschlusszeugnis gleichgestellt. Die Regelung gilt gemäß den Quellen für ausgewählte Länder und Fachrichtungen und muss konkret beim Amt für Hochschulbildung und Kompetenz überprüft werden.

Wichtige Organisationen

Norwegisches Amt für Bildung (Udir): nationale Vorschriften, Lehrpläne, Prüfungen, Unterlagen und Leitfäden zur Lehrlingsausbildung

https://www.udir.no

Bezirksverwaltungen: zuständig für die weiterführende Bildung, Vermittlung von Ausbildungsplätzen, Zulassung von Ausbildungsbetrieben, Ausbildungsverträge sowie Fach- und Gesellenprüfungen

https://utdanning.no/tema/yrkesfag_videregaende_voksne_videregaende_opp…

Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsbüros/Kooperationsgremien: zuständig für die betriebliche Ausbildung und die Betreuung der Auszubildenden

https://www.udir.no/regelverk-og-tilsyn/skole-og-opplaring/kontrakt-om-…

Prüfungsausschüsse: bewerten Fach-, Gesellen- und Kompetenzprüfungen im Auftrag der Bezirksverwaltung

https://www.udir.no/eksamen-og-prover/eksamen/fag-og-svenneprover/ta-pr…

Berufsbildungsausschüsse: Beratungsgremien, in denen Akteure aus der Arbeitswelt der Bezirksverwaltung Vorschläge zur Fach- und Berufsausbildung unterbreiten

https://bfk.no/politikk/utvalg/ovrige-rad-og-utvalg/yrkesopplaringsnemn…

HK-dir: Anerkennung ausländischer beruflicher Ausbildungen

https://hkdir.no/utdanning-fra-utlandet/jeg-har-utdanning-fra-utlandet/…

Eignung (Wer kann sich bewerben?)

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Hinweise für Bewerber

Ausbildungsplätze in Norwegen stehen auch Staatsangehörigen aus EU / anderen EWR-Staaten als Norwegen offen, sofern sie die üblichen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen und über eine rechtmäßige Grundlage für den Aufenthalt, die Arbeit und gegebenenfalls den Schulbesuch in Norwegen verfügen. Die Ausbildungsordnung enthält keine allgemeine Vorschrift bezüglich der norwegischen Staatsangehörigkeit. Die UDI weist darauf hin, dass Staatsangehörige aus der EU / dem EWR das Recht haben, in Norwegen zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren, und die Udir definiert Auszubildende als Beschäftigte im Ausbildungsbetrieb.

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Für Auszubildende gilt das Arbeitsschutzgesetz, mit Ausnahme der Kündigung oder Änderung des Arbeitsvertrags. Auszubildende sind daher von den Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung ausgenommen und ihre Kündigungsfrist wird durch das Bildungsgesetz und nicht durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt.

Auch wenn Bewerber aus anderen EU/EWR-Ländern eine Ausbildung in Norwegen absolvieren können, gibt es einige Dinge zu beachten. Die Programme können sich von Branche zu Branche unterscheiden, daher sollten Sie sich mit einem Ausbildungsbüro in Verbindung setzen, das die Branche vertritt, die für Ihre Ausbildung relevant ist. Möglicherweise müssen Sie in dem Bezirk gemeldet sein, in dem die Ausbildung absolviert werden soll; dies wird von den Bezirken unterschiedlich gehandhabt. Die allgemeinen Leitlinien sehen vor, dass die Abschlussprüfung in norwegischer Sprache durchgeführt wird. Norwegische Sprachkenntnisse können ebenfalls erforderlich sein, um die eigentliche Ausbildung zu absolvieren. Mit anderen Worten: Es ist schwierig, eine umfassende und einheitliche Antwort auf die Frage zu geben, wie das Lehrlingsausbildungsprogramm in der Praxis umgesetzt wird und wie es durchgeführt werden soll.

Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?

Bewerberinnen und Bewerber sollten zunächst über Vigo eine Vermittlung für einen Ausbildungsplatz in Norwegen beantragen. Die reguläre Bewerbungsfrist endet in der Regel am 1. März für Auszubildende/Lehrlinge und am 1. Februar für Lehrlingsanwärter. Vigo ist jedoch kein internationales Stellenportal. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern können Vigo nutzen, wenn sie sich für eine norwegische Ausbildungs- oder Lehrstelle bewerben und die Voraussetzungen erfüllen; allerdings benötigen sie möglicherweise eine norwegische elektronische ID wie MinID oder BankID. Bewerberinnen und Bewerber ohne eine solche ID sollten sich an das Berufsbildungsamt oder die Zulassungsstelle der zuständigen Bezirksverwaltung wenden.

Darüber hinaus sollten sich Bewerberinnen und Bewerber direkt bei den entsprechenden Ausbildungsbetrieben, Ausbildungsbüros oder Kooperationspartnern bewerben. Ein Ausbildungsplatz wird nicht automatisch wie ein Schulplatz vergeben; das Unternehmen entscheidet selbst, ob es Auszubildende einstellt und wer einen Vertrag erhält.

Für die Suche nach geeigneten Betrieben bietet sich die Funktion „Finn lærebedrift“ auf Utdanning.no an. Dieser Service listet anerkannte Ausbildungsbetriebe und freie Ausbildungsplätze in ganz Norwegen auf und wird unter anderem mit Daten von Vigo, den Brønnøysund-Registern und dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerregister der NAV aktualisiert.

Vilbli.no ist ebenfalls eine wichtige Website. Dort finden Sie Informationen zu Lehrstellen, Bewerbungsfristen, Ausbildungsberufen, anerkannten Ausbildungsbetrieben sowie Kooperationsstellen und Ausbildungsbüros, aufgeschlüsselt nach Bezirken.

Bewerberinnen und Bewerber sollten sich an das Berufsbildungsamt der Bezirksverwaltung wenden, um Informationen zu Ausbildungsplätzen, Anforderungen, Verträgen, anerkannten Ausbildungsbetrieben und den weiteren Schritten zu erhalten, falls sie keinen Ausbildungsplatz erhalten. Die Bezirksverwaltungen sind für die weiterführende berufliche Bildung und die betriebliche Ausbildung zuständig.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine weiterführende Schule besuchen, sollten sich auch an schulintere Beratungsinstanzen, Lehrpersonal für den Klassenunterricht oder für die berufsbezogene Vertiefung oder an die für die Koordination der beruflichen Ausbildung zuständige Person wenden. Mehrere Bezirksverwaltungen empfehlen Bewerberinnen und Bewerber, aktiv zu sein, ihre Bewerbungen und Lebensläufe direkt an die Unternehmen zu schicken und regelmäßig nachzufassen.

Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber gelten gesonderte praktische und rechtliche Bestimmungen. Staatsangehörige aus dem EWR haben das Recht, in Norwegen zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren, müssen sich jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten anmelden. Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern außerhalb der EU / des EWR müssen ihre Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung mit der UDI klären, bevor eine Ausbildung beginnen kann.

Förderung und Unterstützung

Lehrlingsanwärter in Norwegen sollten sich zunächst bei ihrem Ausbildungsbetrieb, beim staatlichen Bildungskreditfonds Lånekassen, der Bezirksverwaltung und gegebenenfalls beim NAV um Förderung und Unterstützung bemühen. Lehrlingsanwärter erhalten eine angepasste Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, deren Ziel die Ablegung einer Kompetenzprüfung und der Erwerb eines Kompetenznachweises ist, nicht jedoch ein regulärer Fach- oder Gesellenbrief.

Die wichtigste finanzielle Grundlage ist in der Regel das Gehalt bzw. der Lohn, das bzw. den der Ausbildungsbetrieb zahlt. Lehrlingsanwärter erhalten ein Gehalt bzw. einen Lohn, der jedoch je nach Unternehmen und Branche variiert und oft individuell vereinbart wird. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher um eine schriftliche Klärung bezüglich des Gehalts, des Arbeitsvertrags und gegebenenfalls der tariflichen Grundlagen bitten.

Lehrlingsanwärter haben unter Umständen auch Anspruch auf Stipendien und Darlehen der Lånekassen. Der Antrag kann in der Regel erst eingereicht werden, wenn der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde. Für Bewerberinnen und Bewerber unter 21 Jahren, die noch keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Förderungen für die weiterführende berufliche Bildung in Frage kommen, darunter Ausstattungszuschüsse, Zuschüsse für den Wohnortwechsel, Reisekostenzuschüsse, Kinderzuschüsse, einkommensabhängige Zuschüsse und gegebenenfalls Darlehen.

Die Bezirksverwaltung finanziert die betriebliche Ausbildung durch Zuschüsse an Ausbildungsbetriebe oder Ausbildungsbüros. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um Gelder, die direkt an die Lehrlingsanwärter ausgezahlt werden, sondern um Mittel, die es dem Unternehmen ermöglichen sollen, die Ausbildung durchzuführen. Laut Udir beträgt der Grundzuschuss I im Jahr 2025 183.093 Kronen pro Lehrling, Praktikantin bzw. Praktikant oder Lehrlingsanwärter für ein Jahr Vollzeitausbildung.

Falls die bzw. der Auszubildende zusätzliche Betreuung oder besondere Vorkehrungen benötigt, sollte der Ausbildungsbetrieb oder die Ausbildungsstelle die Fördermittel der Bezirksverwaltung für besondere Vorkehrungen prüfen. Solche Regelungen variieren je nach Bezirk, können jedoch eine intensivere Betreuung, Beratung, Schulungen oder zusätzliche personelle Ressourcen umfassen.

Auch das NAV kann infrage kommen, wenn Bewerberinnen und Bewerber arbeitsbezogene Anpassungen benötigen. Mentoring-Zuschüsse können dazu verwendet werden, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter abzustellen, praktische Hilfe, Beratung und Schulung anzubieten. Der Inklusionszuschuss kann die dem Arbeitgeber entstehenden Mehrkosten für die Anpassung des Arbeitsplatzes decken, beispielsweise für Hilfsmittel, Software, Ausrüstung oder kurze Schulungsmaßnahmen. Die NAV-Hilfsmittelzentrale bietet Beratung, Unterstützung und Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen an.

Die Fördergelder des NAV stehen Lehrlingsanwärtern im Allgemeinen nicht zur Verfügung. Sie kommen nur in Betracht, wenn die Person an einer Arbeitsmarktmaßnahme teilnimmt, über 18 Jahre alt ist und nicht gleichzeitig ein Arbeitsentgelt als Beschäftigte oder Beschäftigter im Rahmen der Maßnahme oder sonstige finanzielle Unterstützung des NAV erhält.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen EWR-Ländern besteht der wesentliche Unterschied darin, dass das Aufenthaltsrecht und der Anspruch auf Unterstützung durch die Lånekassen gesondert geprüft werden müssen.

Staatsangehörige aus der EU / dem EWR, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten und dort studieren möchten, müssen sich gemäß den EWR-Vorschriften registrieren. Sie müssen unter anderem einen Platz an einer anerkannten Bildungseinrichtung haben, für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und über eine Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Krankenversicherung verfügen.

Staatsangehörige aus EWR-/EFTA-Staaten haben unter Umständen Anspruch auf Unterstützung durch die Lånekassen, wenn sie beispielsweise ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Norwegen besitzen, in Norwegen als Beschäftigte bzw. Beschäftigter gelten oder als Familienangehörige von Beschäftigten aus dem EWR / der EFTA einen abgeleiteten Anspruch haben. Dieser Anspruch besteht nicht automatisch, und die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen sind frühzeitig mit der Lånekassen zu klären.

Das heißt, dass Lehrlingsanwärter zunächst einen genehmigten Ausbildungsvertrag abschließen und sich anschließend bei der Lånekassen erkundigen sollten. Der Lehrbetrieb oder das Ausbildungsbüro sollte gleichzeitig prüfen, ob Zuschüsse der Bezirksverwaltung gewährt werden, insbesondere wenn zusätzliche Anpassungen erforderlich sind. Bei einer Funktionsbeeinträchtigung oder wenn Sie arbeitsbezogene Unterstützung benötigen, sollten Sie sich an das NAV wenden. Bei Bewerberinnen und Bewerber aus dem EWR sollten das Aufenthaltsrecht und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung durch die Lånekassen geklärt werden, bevor die Förderung in die Finanzplanung einbezogen wird.

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?

Inländische Arbeitgeber sollten sich zunächst an „Vigo Bedrift“ und die Bezirksverwaltung als offizielle Anlaufstelle wenden. Vigo Bedrift ist das System für die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieben, Ausbildungsbüros/Kooperationsgremien und der Bezirksverwaltung. Das Portal und wird unter anderem für die Vermittlung von Auszubildenden/Lehrlingen und Lehrlingsanwärtern, Verträge, Fördermittel und die Berichterstattung genutzt. Das Unternehmen sollte daher sicherstellen, dass es als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist, dass die Unternehmensdaten auf dem neuesten Stand sind und dass die Vergabe der betreffenden Ausbildungsplätze in Absprache mit dem Berufsbildungsamt des Landkreises erfolgt.

Außerdem sollte die Ausbildungsstelle in der Regel über einen öffentlichen Stellenkanal ausgeschrieben werden. Arbeidsplassen.no ist das kostenlose Stellenportal des NAV für Arbeitgeber, auf dem diese offene Stellen direkt oder über ein Rekrutierungssystem veröffentlichen können. FINN Jobb ist auch ein gängiger Kanal für Ausbildungsstellen.

Arbeitgeber können auch Ausbildungsbüros oder Kooperationsstellen in Anspruch nehmen, sofern sie einem solchen Netzwerk angehören. Lærlingtorget/Vigo beschreibt Ausbildungsbüros als Kooperationsgremien, die Ausbildungsbetriebe unter anderem bei der Aufnahme und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen unterstützen können. Ergänzend dazu kann der Arbeitgeber eigene Websites, soziale Medien, Kontakte zu weiterführenden Schulen, die berufsbezogene Vertiefung (Yrkesfaglig fordypning, YFF) sowie lokale Rekrutierungsveranstaltungen nutzen. Das staatliche Arbeitgeberportal empfiehlt unter anderem reguläre Stellenausschreibungen, die Kontaktaufnahme mit weiterführenden Schulen, Praktika über YFF, Speed-Interviews und die Präsenz bei Veranstaltungen.

Zu beachten ist, dass für staatliche Unternehmen keine Ausbildungspflicht besteht, da sie gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c Staatsangestelltengesetz (Statsansattloven) davon ausgenommen sind.

Förderung und Unterstützung

Arbeitgeber sollten sich zunächst an das Berufsbildungsamt der Bezirksverwaltung oder an die für Internationalisierung zuständige Person wenden. Die Bezirksverwaltungen koordinieren häufig Erasmus+-Projekte im Bereich der beruflichen Bildung und können klären, ob Ausbildungsbetriebe oder Ausbildungsbüros Fördermittel für Lernaufenthalte in Europa, Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, Kursgebühren sowie die Vorbereitung beantragen können.

Anschließend sollte sich der Arbeitgeber an das Amt für Hochschulbildung und Kompetenz (HK-dir) wenden, das in Norwegen als nationale Koordinierungsstelle für den Bildungsbereich des Erasmus+-Programms fungiert. Hk-dir kann Aufschluss darüber geben, welche Erasmus+-Programme für Auszubildende, die berufliche Bildung, Mobilität und Akkreditierung gelten.

Sollte der Arbeitgeber einem Ausbildungsbüro oder einer Kooperationsstelle angeschlossen sein, sollte auch diese kontaktiert werden. Ausbildungsbüros können oft bei Anträgen, Verträgen, der praktischen Betreuung und dem Kontakt mit dem Bezirksrat behilflich sein.

Wenn es um die Anwerbung von Auszubildenden aus anderen europäischen Ländern für Norwegen geht, sollte sich der Arbeitgeber zusätzlich an das NAV wenden, um Zugang zu den EURES-Diensten zu erhalten. Die gezielten Mobilitätsprogramme von EURES können Arbeitgebern unter anderem dabei helfen, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber in Europa zu finden, und in bestimmten Fällen Unterstützung für Vorstellungsgespräche, Umzüge, Sprachkurse oder die Anerkennung von Qualifikationen bieten.

Schließlich sollte der Arbeitgeber die Aufenthalts- und Arbeitsrechte mit der UDI klären, gegebenenfalls über den Arbeitgeberservice der UDI oder das Servicezentrum für ausländische Arbeitnehmer (SUA). Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob ausländische Bewerberinnen und Bewerber berechtigt sind, in Norwegen zu arbeiten. Staatsangehörige aus der EU / dem EWR, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten und dort arbeiten wollen, müssen sich in der Regel registrieren lassen.

Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Waren- und Kapitalverkehr

Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.

Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.

Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.

Beschränkungen des freien Warenverkehrs

Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.

Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.

Freier Kapitalverkehr

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.

Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.

Vorteile

Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat

  1. problemlos ein Bankkonto eröffnen,
  2. Aktien kaufen,
  3. Vermögen anlegen oder
  4. Immobilien erwerben

  In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.

Ausnahmen

Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.

Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.

Wohnungssuche

Die erste Wohnung findet man in der Regel über Finn.no, Immobilienmakler, Vermietungsportale, Angebote für kommunale Wohnungen oder Wohnungen für Studierende, soziale Medien oder lokale Anzeigen. Der Mietmarkt ist oft am schnellsten zugänglich, kann aber in größeren Städten teuer und umkämpft sein. Die Mietmarktstudie des Statistischen Zentralamts (SSB) zeigt, dass eine Zweizimmerwohnung im Jahr 2025 in Norwegen durchschnittlich 11 790 Kronen pro Monat kostete, in Oslo und Bærum jedoch 15 260 Kronen, in Bergen 11 870 Kronen, in Trondheim 11 850 Kronen und in Stavanger 11 400 Kronen. Es gibt deutliche regionale Unterschiede, und die Preise sind in den größten Städten besonders hoch.

Bei einer Anmietung sollte man immer einen schriftlichen Vertrag abschließen, prüfen, was in der Miete enthalten ist, die Kündigungsfrist klären und die Kaution niemals direkt auf das private Konto der Vermieterin bzw. des Vermieters überweisen. Die Kaution muss auf einem separaten Kautionskonto im Namen der Mieterin bzw. des Mieters hinterlegt werden, und der Betrag darf sechs Monatsmieten nicht übersteigen.

Für den Kauf einer Immobilie ist in der Regel vor der Abgabe eines Angebots ein Finanzierungsnachweis der Bank erforderlich. Vor dem Kauf sollten Sie die Verkaufsunterlagen, den Zustandsbericht, die Nebenkosten und etwaige gemeinschaftliche Verbindlichkeiten sorgfältig durchlesen. Laut Eiendom Norge lag der Durchschnittspreis für eine Immobilie in Norwegen Ende März 2026 bei 4 976 005 Kronen, wobei das Preisniveau je nach Region stark variiert. Das SSB bietet auch einen Immobilienpreisrechner an, mit dem sich die Preisentwicklung in verschiedenen Regionen und für verschiedene Wohnungstypen untersuchen lässt.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Wohnung suchen, ist es ratsam, auf einem einfachen Niveau zu beginnen: Entscheiden Sie sich für eine Gegend, die Sie sich leisten können, vergleichen Sie mehrere Wohnungen, rechnen Sie Strom, Versicherungen, Umzugskosten und Kaution ein und unterschreiben Sie keinen Vertrag, bevor nicht die Vertragsbedingungen, die Kosten und die Verantwortlichkeiten geklärt sind.

 

Links:

Schulsuche

Für Kindergärtenplätze sollten Sie zunächst die Website der Gemeinde nutzen, da Anträge auf einen Platz in der Regel von der Gemeinde bearbeitet werden, in der das Kind wohnt. Dort finden Sie Informationen über die Anmeldefristen, das Anmeldeformular, die Aufnahme sowie darüber, welche Kindergärten zur Auswahl stehen. Auf Barnehagefakta.no lassen sich Kindergärten vergleichen. Dort werden Informationen zu den Einrichtungen auf einer Karte und nach Gemeinden sortiert angezeigt, basierend auf Daten, die von Kindergärten und Gemeinden gemeldet und vom Norwegischen Amt für Bildung qualitätsgeprüft wurden.

Für Informationen für Grund- und Mittelschulen sind die Webseiten der Gemeinde die wichtigste Quelle. Viele Gemeinden bieten eine Suchfunktion oder eine Karte an, auf der man die Adresse eingeben und sehen kann, welcher Schule das Kind zugeordnet wird.

Für weiterführende Schulen nutzen Sie am besten die Website Vilbli.no. Dort finden Sie Informationen zu Bildungsprogrammen, Fachbereichen und Schulen, die diese anbieten, sowie zu Fristen und Bewerbungsverfahren. Die eigentliche Anmeldung für die öffentliche weiterführende Bildung erfolgt über Vigo.no.

Für Universitäten und Hochschulen sollten Sie „Samordna opptak“ und „Utdanning.no“ nutzen. „Samordna opptak“ bietet einen Überblick über Studiengänge, Fristen und Zulassungsvoraussetzungen und koordiniert die Zulassung zu den meisten grundständigen Studiengängen an norwegischen Universitäten und Hochschulen. Auf Utdanning.no können Sie umfassend nach Ausbildungsgängen, Berufen und Studienmöglichkeiten suchen und erhalten dort zusammengefasste, offiziell qualitätsgesicherte Informationen.

Am praktischsten ist es daher, auf lokaler Ebene für Kindergärten und Grundschulen über die Gemeinde zu beginnen und für weiterführende und höhere Bildungswege nationale Portale zu nutzen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich direkt an die Gemeinde, die Aufnahmebüros der Bezirksverwaltung oder die Bildungseinrichtung wenden.

 

Links:

Titel/NameURL
Ny i Norgewww.nyinorge.no/en
Bildungsangebote suchenwww.utdanning.no
Beurteilung/Anerkennung einer ausländischen Ausbildunghttps://hkdir.no/en/foreign-education
Kindergartensuchehttps://barnehagefakta.no
Informationsportal für weiterführende Bildung ‒ Vilblihttps://www.vilbli.no/nb/no
Mitnahme des eigenen Fahrzeugs (einschließlich Informationen zum Führerschein)

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.

Ihr Führerschein in der EU

Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.

Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.

Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.

Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.

Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.

Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.

Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.

Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.

Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.

Kraftfahrzeugversicherungen

Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Für einen Aufenthalt in Norwegen muss zunächst geklärt werden, welche Staatsangehörigkeit die betreffende Person hat, also ob sie aus einem der nordischen Staaten, aus der EU/dem EWR kommt oder aus einem Land außerhalb der EU/des EWR stammt. Staatsangehörige aus den nordischen Ländern können sich in Norwegen niederlassen, indem sie ihren Umzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Staatsangehörige aus der EU/dem EWR können in Norwegen wohnen, arbeiten und studieren, müssen sich jedoch bei der Polizei anmelden, wenn sie länger als drei Monate hier bleiben wollen. Bei einem längerfristigen Aufenthalt müssen sie eine Aufenthaltsgrundlage nachweisen können, beispielsweise eine Beschäftigung, eine selbstständige Tätigkeit, ein Studium oder eigene finanzielle Mittel.

Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU/des EWR benötigen in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie länger als 90 Tage in Norwegen arbeiten, studieren oder wohnen möchten. Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung wird auf UDI.no ausgefüllt, und die Unterlagen sind in der Regel bei der Polizei in Norwegen oder bei einer norwegischen Auslandsvertretung/Botschaft im Ausland einzureichen, je nach Art des Antrags und dem Aufenthaltsort der antragstellenden Person. Die UDI ist die Behörde, die Aufenthaltsgenehmigungen bearbeitet und erteilt, während die Polizei unter anderem für persönliche Vorsprachen, die Anmeldung, die biometrische Kontrolle und die Ausstellung von Aufenthaltskarten zuständig ist.

Bei einer Beschäftigung in Norwegen muss der Arbeitgeber überprüfen, ob die bzw. der Beschäftigte über eine Arbeitserlaubnis verfügt. Eine Lohnsteuerkarte gilt nicht als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt oder eine Arbeitserlaubnis. Für praktische Hilfe können Arbeitgeber und Beschäftigte den Leitfaden der UDI, die Seiten der Polizei sowie das „Servicecenter for utenlandske arbeidstakere“ (Servicezentrum für ausländische Beschäftigte) nutzen, in dem die Arbeitsaufsichtsbehörde, die Polizei, die Steuerbehörde und die UDI zusammenarbeiten.

Wenn sich eine Person länger als sechs Monate in Norwegen aufhalten will, muss der Umzug bei der Steuerbehörde gemeldet werden. In diesem Fall kann die Person eine Personennummer erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; bei einem kürzeren Aufenthalt kann eine eindeutige Identifikationsnummer, D-Nummer genannt, infrage kommen.

 

Links:

Titel/NameURL
Ny i Norgewww.nyinorge.no/en
Rechte und Pflichten für Staatsangehörige aus der EU/dem EWR und der Schweizhttps://www.udi.no/en/want-to-apply/work-immigration/duty-to-report-for-job-seekers-who-are-eueea-nationals/?c=che
Checkliste für die Zeit vor und nach dem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Vor der Abreise

Klären Sie zunächst, welche Aufenthaltsgrundlage vorliegt. Staatsangehörige aus EU- und EWR-Ländern dürfen sich bis zu drei Monate ohne Anmeldung in Norwegen aufhalten. Bei einem Aufenthalt von drei Monaten oder länger müssen sie sich jedoch bei der Polizei anmelden. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/des EWR benötigen in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Studium oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.

Schauen Sie vor Ihrer Reise auf UDI.no nach und informieren Sie sich über die richtige Antragsart, die erforderlichen Unterlagen und die Bearbeitungszeit. Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung werden in der Regel digital bei der UDI erfasst, und die Unterlagen werden je nach Art des Antrags bei der Polizei in Norwegen oder bei einer norwegischen Auslandsvertretung eingereicht.

Halten Sie vor der Abreise Ihren Reisepass, Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Immatrikulationsbescheinigung, Ihren Mietvertrag, Heirats- und Geburtsurkunden sowie sonstige Unterlagen bereit. Die UDI stellt Checklisten zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen einzureichen sind.

Kümmern Sie sich schon vor der Ankunft um eine vorübergehende Unterkunft; seien Sie aber vorsichtig bei der Überweisung von Kautionen auf private Konten. Bei Mietverträgen in Norwegen ist die Kaution in der Regel auf ein eigenes Kautionskonto im Namen der mietenden Person einzuzahlen.

Wenn Sie arbeiten möchten, muss Ihr Arbeitgeber überprüfen, ob Sie berechtigt sind, in Norwegen zu arbeiten. Eine Lohnsteuerkarte gilt nicht als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt oder eine Arbeitserlaubnis.

Es könnte auch sinnvoll sein, einen Blick auf die Website der Nationalen Überwachung von Arbeitsumfeld und Gesundheit (NOA) zu werfen, die als Abteilung des Staatlichen Instituts für Arbeitsumwelt (STAMI) organisiert ist.

Die Aufgaben der NOA bestehen darin, Wissen über Arbeitsumfeld und Gesundheit zu koordinieren, zu systematisieren und an Behörden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. ihre Vertretungen, die Arbeitgeber sowie weitere Akteure weiterzugeben. Dieses Wissen soll dazu beitragen, dass Entscheidungsträger gezielte Maßnahmen entwickeln können, um arbeitsbedingten Erkrankungen, Verletzungen, Erwerbsunfähigkeit und Todesfällen vorzubeugen. Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie die Seiten von NOA aber auch nutzen, um sich einen Überblick über die relevanten Gegebenheiten in verschiedenen Branchen zu verschaffen.

Nach der Ankunft

Begeben Sie sich zur Polizei, wenn Sie sich als Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines EU-/EWR-Mitgliedstaates anmelden oder nach Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eine Aufenthaltskarte beantragen möchten. Die Polizei kümmert sich um die persönliche Vorsprache, die Registrierung und die Aufenthaltskarten.

Beantragen Sie eine norwegische Identifikationsnummer. Bei einem kürzeren Aufenthalt können Sie eine sogenannte D-Nummer bekommen; bei einem Aufenthalt von sechs Monaten oder länger können Sie als in Norwegen ansässig registriert werden und eine Personennummer erhalten. Die Steuerbehörde ist im Falle eines Umzugs nach Norwegen für die Vergabe von Identifikationsnummern zuständig.

Beantragen Sie eine Steuerkarte, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen. Jeder, der in Norwegen arbeitet, muss eine Steuerkarte besitzen, und die Steuerbehörde benötigt korrekte Angaben zu Beschäftigung und Aufenthalt, damit die Steuer korrekt berechnet werden kann.

Melden Sie Ihren Umzug nach Norwegen an, wenn Sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten, und geben Sie Ihre neue Adresse an, wenn Sie innerhalb Norwegens umziehen. Eine korrekte Anschrift ist erforderlich, um Post von Behörden zu erhalten.

Besorgen Sie sich eine elektronische ID, sobald es möglich ist. Die elektronische ID wird für öffentliche Dienstleistungen, Bankgeschäfte, Steuerangelegenheiten, Adressänderungen, Verträge und Gesundheitsleistungen verwendet.

Informieren Sie sich über Gesundheitsrechte. Wer sich in Norwegen aufhält, erhält Hilfe in Notfällen, doch der Anspruch auf eine hausärztliche Behandlung gilt in der Regel nur für Personen, die im Melderegister als Einwohner einer norwegischen Gemeinde eingetragen sind. Personen mit einer D-Nummer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine hausärztliche Behandlung, können jedoch Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung haben.

Eröffnen Sie ein Bankkonto, sobald Sie über die erforderlichen Ausweisdokumente und eine norwegische Identifikationsnummer verfügen. Viele öffentliche und private Dienstleister, darunter auch Banken, verlangen die Angabe der norwegischen Identifikationsnummer.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte am Arbeitsplatz. In Norwegen müssen Beschäftigte einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, und der Arbeitgeber muss die norwegischen Vorschriften zu Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsumfeld einhalten.

Nutzen Sie bei Unsicherheiten offizielle Informationsportale: UDI, Polizei, Finanzbehörde, Servicezentrum für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, norwegischer Gesundheitsdienst Helsenorge und das Portal „Ny i Norge“.

 

Links:

Titel/NameURL
Fakten zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatzhttps://noa.stami.no
Ny i Norgewww.nyinorge.no/en
Aufenthalt gemäß den EU-/EWR-Vorschriften beantragenhttps://www.udi.no/en/want-to-apply/residence-under-the-eueeu-regulatio…
Polizeihttps://www.politiet.no/en/english
Steuerbehörde Skatteetatenhttps://www.skatteetaten.no/en/person
Servicezentrum für ausländische Beschäftigte https://www.sua.no
Gesundheitsinformationsportal Helsenorgehttps://www.helsenorge.no/en

Arbeitsbedingungen

Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa

Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch

Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie

  • tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
  • haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.

Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.

Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.

Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union

Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
  • Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.

Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung

Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:

  • Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
  • Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.

Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.

Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.

Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen

Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte

Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.

Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU

Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.

Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa

Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:

  • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.

Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU

Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.

Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.

  1. Europäischer Qualifikationsrahmen

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.

  1. Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC)

Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.

  1. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.

  1. Europass

Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:

  • einen Lebenslauf,
  • einen Editor für Bewerbungsschreiben,
  • Zeugniserläuterungen,
  • Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
  • den Europass-Mobilitätsnachweis.

Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.

Beschäftigungsformen

Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung beträgt in der Regel 15 Jahre, und Kinder unter 15 Jahren dürfen normalerweise nicht arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche leichte Arbeiten verrichten, zum Beispiel Zeitungen austragen, Bürotätigkeiten oder Aufgaben im Einzelhandel übernehmen. Es ist Sache des Arbeitgebers zu beurteilen, ob die Arbeit leicht ist. Ab 14 Jahren kann die Arbeit Teil der Schulausbildung oder der praktischen Berufsorientierung sein. Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit Arbeiten betraut werden, die für ihre Gesundheit, Sicherheit, Entwicklung oder Schulbildung gefährlich oder schädlich sein könnten. Im Alkoholbereich gelten eigene Altersgrenzen: Wer Alkohol mit einem Alkoholgehalt von unter 22 Volumenprozent verkauft, abgibt oder ausschenkt, muss in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein; für entsprechende Tätigkeiten im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken ab 22 Volumenprozent gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.

Der norwegische Arbeitsmarkt basiert weitgehend auf unbefristeten Arbeitsverhältnissen und schriftlichen Arbeitsverträgen. Alle Beschäftigten müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Festanstellung, eine befristete Anstellung, eine Teilzeitstelle, eine Aushilfstätigkeit oder eine Tätigkeit auf Abruf handelt. Eine feste Anstellung ist die Regel und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und ohne zeitliche Begrenzung besteht. Grundsätzlich wird von einer Vollzeitbeschäftigung ausgegangen, doch in bestimmten Branchen ist Teilzeitbeschäftigung üblich; der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit einer Teilzeitbeschäftigung nachweisen und diese vor einer Entscheidung mit der Arbeitnehmervertretung besprechen.

Büroarbeit, Arbeit in der Industrie und andere gewöhnliche Tätigkeiten werden in der Regel im Rahmen eines festen Vollzeit- oder Teilzeitvertrags ausgeübt. Der Arbeitsvertrag muss unter anderem den Arbeitgeber, den Arbeitsort, die Position, die Arbeitszeit, das Gehalt und andere wesentliche Bedingungen enthalten. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind nur in bestimmten Situationen zulässig, beispielsweise bei Vertretungen, Praktika, vorübergehende Tätigkeiten, saisonalen Schwankungen, zeitlich begrenzten Projekten oder Arbeitsmarktmaßnahmen. Saisonarbeit kommt vor allem in der Landwirtschaft, im Tourismus, im Gastgewerbe und in der Lebensmittelindustrie vor, muss aber auch hier auf einer schriftlichen Vereinbarung und einer rechtlichen Grundlage beruhen.

Auszubildende müssen sowohl einen Arbeitsvertrag als auch einen Ausbildungsvertrag bekommen. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Arbeitgeber geschlossen, während der Ausbildungsvertrag von der Bezirksverwaltung genehmigt werden muss. Die Arbeit im Homeoffice kann als feste Regelung vereinbart werden, allerdings müssen Arbeitgeber mit den Beschäftigten in diesem Fall eine eigene schriftliche Vereinbarung über Tätigkeiten im Homeoffice treffen; die Vorschrift gilt für die Arbeit im eigenen Zuhause der bzw. des Beschäftigten, nicht für alle Formen der Telearbeit.

Freiberuflich Tätige, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sowie Selbstständige sind im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes schlechter gestellt als Beschäftigte. Entscheidend ist nicht, wie der Vertrag bezeichnet wird, sondern ob die Person tatsächlich unter der Leitung und Kontrolle einer anderen Person arbeitet. Wenn das Verhältnis in der Praxis einem Arbeitsverhältnis ähnelt, kann die betreffende Person als Beschäftigte bzw. Beschäftigter mit den entsprechenden Rechten angesehen werden. Kunstschaffende (auch Straßenkunst) und andere, die vereinzelt Aufträge annehmen, können daher als freiberuflich Tätige oder Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer gelten; wenn sie jedoch fest angestellt sind, persönlich arbeiten und unter der Leitung eines einzigen Auftraggebers stehen, sollte die Einstufung sorgfältig geprüft werden.

Ausländische Beschäftigte sollten insbesondere auf drei Punkte achten: Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich vorliegen; eine Lohnsteuerkarte gilt nicht als Nachweis für ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis, und in Norwegen gibt es keinen allgemein gesetzlich festgelegten Mindestlohn, wohl aber allgemein verbindliche Mindestlöhne in neun Branchen, darunter Bauwesen, Reinigungsgewerbe, Landwirtschaft, Fischereiindustrie, Elektrotechnik, Beherbergung/Gastronomie/Catering und Transportwesen. Norwegen legt generell mehr Wert auf Arbeitsplatzsicherheit als auf den freien Zugang zu kurzfristigen und informellen Beschäftigungsverhältnissen, bietet jedoch Flexibilität durch legale befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit, Saisonarbeit, Leiharbeit, Homeoffice und Werkverträge, sofern die entsprechenden Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.

 

Links:

Arbeitsverträge

In Norwegen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Alle Beschäftigten müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Festanstellung, eine befristete Anstellung, eine Teilzeitstelle, eine Aushilfstätigkeit oder eine Tätigkeit auf Abruf handelt. Der Arbeitgeber ist für die Ausarbeitung des Vertrags verantwortlich.

Der Arbeitsvertrag sollte grundsätzlich vor Arbeitsbeginn vorliegen. Dauert das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, muss der Vertrag so bald wie möglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Arbeitsantritt vorliegen. Beträgt das Arbeitsverhältnis einen Monat oder weniger oder handelt es sich um Leiharbeit, muss spätestens am Tag des Arbeitsbeginns ein schriftlicher Vertrag vorliegen.

Der Vertrag muss alle wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses enthalten. Er muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Identität der Parteien, Arbeitsort, Position oder Art der Tätigkeit, Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, voraussichtliche Dauer bei befristeter Beschäftigung, gegebenenfalls vereinbarte Probezeit, Gehalt, Zulagen und sonstige Vergütungen, Zeitpunkt der Lohnzahlung, Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Kündigungsfristen und Vorgehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gilt für die bzw. den Beschäftigten kein fester Arbeitsort, muss aus dem Vertrag auch hervorgehen, dass die Arbeit an verschiedenen Orten verrichtet wird oder dass die Person den Arbeitsort frei wählen kann.

Wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Ein Arbeitsverhältnis kann in der Praxis dadurch begründet sein, dass die bzw. der Beschäftigte Tätigkeiten für den Arbeitgeber ausübt; der Arbeitgeber verstößt jedoch in diesem Fall gegen seine Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Für ausländische Beschäftigte ist dies besonders wichtig: Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag vor oder spätestens bei Arbeitsantritt und stützen Sie das Arbeitsverhältnis nicht auf mündliche Zusagen.

In Norwegen sind unbefristete Arbeitsverträge die Regel. Eine Festanstellung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet ist und kein vereinbartes Enddatum hat und dass die bzw. der Beschäftigte den Kündigungsschutz genießt, der sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt. Eine befristete Anstellung ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise bei Vertretungen, Praktika, befristeten Tätigkeiten oder saisonalen Bedarfen. Die Gründe für eine befristete Anstellung sollten aus dem Vertrag klar hervorgehen.

Änderungen am Arbeitsvertrag sind möglich, sofern sich beide Parteien darauf einigen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Weisungsbefugnis geringfügige Änderungen vornehmen, beispielsweise geringfügige Anpassungen der Arbeitsaufgaben oder der Arbeitszeit, solange sich der grundlegende Charakter der Stelle nicht wesentlich ändert. Wesentliche Änderungen, wie etwa eine erhebliche Änderung des Arbeitsortes, der Aufgaben, des Gehalts oder des Beschäftigungsgrades, können in der Regel nicht einseitig vorgenommen werden. Dann müssen die Parteien entweder einen neuen Vertrag schließen, oder der Arbeitgeber muss eine Änderungskündigung aussprechen.

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags in Verbindung mit dem Angebot eines neuen Vertrags. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten dieselben Regeln wie bei einer ordentlichen Kündigung, darunter das Erfordernis eines sachlichen Grundes und einer ordnungsgemäßen Verfahrensweise. Der Arbeitgeber muss die Angelegenheit mit der bzw. dem Beschäftigten besprechen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden, doch muss die Kündigung durch den Arbeitgeber sachlich begründet sein und auf betrieblichen Umständen, Umständen seitens des Arbeitgebers oder der bzw. des Beschäftigten beruhen. Beispiele hierfür können notwendiger Personalabbau, Umstrukturierungen oder schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag sein. Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Formvorschriften einhalten, und eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss schriftlich erfolgen.

Beschäftigte können ihr Arbeitsverhältnis selbst schriftlich kündigen und müssen dabei die vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis in der Regel zum vereinbarten Endtermin oder mit Abschluss der vereinbarten Arbeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Links:

Titel/NameURL
Arbeitsaufsichtsbehörde Arbeidstilsynethttps://www.arbeidstilsynet.no/en
Gesetz über Arbeitsumfeld, Arbeitszeit und Kündigungsschutzhttps://lovdata.no/dokument/NLE/lov/2005-06-17-62
Besondere Beschäftigtengruppen

In Norwegen gelten besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Schwangere und Beschäftigte, die der Gefahr von Diskriminierung ausgesetzt sein könnten. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, können jedoch ab 13 Jahren leichte Arbeiten verrichten, und ab 14 Jahren kann Arbeit im Rahmen des Schulunterrichts oder der praktischen Berufsorientierung erfolgen. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit Arbeiten betraut werden, die ihre Sicherheit, Gesundheit, Entwicklung oder Schulbildung beeinträchtigen könnten; gefährliche Arbeiten sind für diese Gruppe verboten.

Menschen mit Behinderung stehen unter dem Schutz des Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetzes. Das Gesetz verbietet Diskriminierung unter anderem aufgrund einer Behinderung, der Ethnie, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, einer Schwangerschaft oder Elternschaft und des Alters. Im Arbeitsleben gilt der Diskriminierungsschutz sowohl bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Beförderungen, Fortbildungen und Versetzungen als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Beschäftigte sowie Arbeitssuchende mit einer Behinderung haben grundsätzlich Anspruch auf angemessene individuelle Anpassungen, beispielsweise bauliche Anpassungen, Anpassungen der Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit, Hilfsmittel oder zusätzliche Betreuung, sofern die Maßnahme keine unverhältnismäßige Belastung für den Arbeitgeber darstellt.

Wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter praktische Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes benötigt, sollte dies zunächst schriftlich mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Auf Wunsch kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung, der bzw. die Arbeitsschutzbeauftragte oder der betriebliche Gesundheitsdienst hinzugezogen werden. Die NAV-Hilfsmittelzentrale bietet Beratung, Unterstützung und Hilfsmittel für Beschäftigte, Arbeitssuchende und Selbstständige mit einer Behinderung an. Das NAV bietet möglicherweise auch entsprechende Förderprogramme an, darunter Inklusionszuschüsse für Arbeitgeber, wenn Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Bei Diskriminierung können Sie sich an den bzw. die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte wenden, um Rat einzuholen; eine Beschwerde ist hingegen an die Antidiskriminierungsbehörde zu richten. Eine Beschwerde einzulegen, ist kostenlos, und ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Zugewanderte Personen genießen denselben Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz wie andere Beschäftigte. Der Begriff „Ethnie“ umfasst unter anderem die nationale Herkunft, die Hautfarbe und die Sprache. Der Arbeitgeber muss gleichzeitig überprüfen, ob ausländische Beschäftigte berechtigt sind, in Norwegen zu arbeiten; eine Steuerkarte gilt nicht als Nachweis für die Arbeitserlaubnis.

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein sicheres Arbeitsumfeld, eine Risikobewertung sowie die erforderlichen Anpassungen oder eine Versetzung, falls das Arbeitsumfeld für die Schwangere oder das ungeborene Kind schädlich sein könnte. In Norwegen gibt es keine gesonderten Vorschriften für Nachtarbeit von Frauen im Allgemeinen; die Vorschriften sind geschlechtsneutral, und Nachtarbeit ist nur zulässig, wenn die Art der Arbeit dies erforderlich macht.

 

Links:

Titel/NameURL
Arbeitsaufsichtsbehörde Arbeidstilsynethttps://www.arbeidstilsynet.no/en
Norwegisches Amt für Arbeit und Soziales (NAV)https://www.nav.no/en
Gesetz über Gleichstellung und Diskriminierungsverbothttps://lovdata.no/dokument/NLE/lov/2017-06-16-51
Antidiskriminierungsausschusshttps://www.diskrimineringsnemnda.no/spr%C3%A5k/37e2bdb9-a5ef-45ad-b9c0-2c58de6a3d12
Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte/rhttps://ldo.no/the-equality-and-anti-discrimination-ombud
Selbständigkeit

Wer in Norwegen ein eigenes Unternehmen gründen möchte, muss zunächst eine Rechtsform wählen. In der Regel ist das ein Einzelunternehmen oder eine Aktiengesellschaft. Ein Einzelunternehmen lässt sich am einfachsten gründen, doch haftet die Inhaberin bzw. der Inhaber persönlich für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens; eine Aktiengesellschaft ist eine eigenständige juristische Person und erfordert unter anderem eine Gründungsurkunde, einen Vorstand und eine Kapitaleinlage.

Das Unternehmen wird in der Regel elektronisch über die „Samordnet registermelding“ in Altinn registriert, die für die Eintragung in das Unternehmensregister und gegebenenfalls in das Handelsregister verwendet wird. Ein Einzelunternehmen muss im Unternehmensregister eingetragen werden, um eine Organisationsnummer zu erhalten. Für die Gründung eines Einzelunternehmens gilt grundsätzlich, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, über eine norwegische Geschäftsadresse verfügen und eine gewerbliche Tätigkeit planen muss. Personen mit einer D-Nummer müssen in der Regel eine Identitätsprüfung bei der Steuerbehörde durchlaufen haben, bevor die Registrierung abgeschlossen werden kann. Ausländische Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU / des EWR, die in Norwegen eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, müssen sich bei der UDI über die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung informieren.

Nach der Registrierung muss das Unternehmen die Vorschriften in Bezug auf Steuern, Buchführung, Rechnungsstellung, Mehrwertsteuer, Fristen und etwaige Arbeitgeberpflichten einhalten, sofern es Angestellte hat. Die Steuerbehörde Skatteetaten bietet spezielle Seiten und kostenlose Kurse für neu gegründete Unternehmen an.

Unterstützung und Beratung gibt es an verschiedenen Stellen. Altinn bietet öffentliche Beratung zu Unternehmensgründung, Rechtsform, Registrierung und Förderprogrammen. Innovation Norway kann Start-up-Zuschüsse an innovative Start-ups vergeben, die anspruchsvolle Technologieentwicklung betreiben und über ein erhebliches nationales oder internationales Marktpotenzial verfügen; der Gründungszuschuss 1 kann bis zu 150 000 Kronen betragen. Um für den Gründungszuschuss 1 infrage zu kommen, muss das Unternehmen unter anderem jung sein, vor der Antragstellung als Aktiengesellschaft gegründet worden sein, sein Geschäftsmodell auf einer wesentlichen Neuerung auf dem Markt basieren und Wachstumsambitionen haben.

Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können beim NAV beantragen, das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Monate weiter zu beziehen, während sie ein neues Unternehmen planen und gründen. Das Unternehmen muss neu gegründet worden sein, der antragstellenden Person die Selbstversorgung ermöglichen, und diese muss allein oder gemeinsam mit anderen, die Arbeitslosengeld beziehen, mehr als 50 Prozent der Anteile daran besitzen. Einige Gemeinden verfügen auch über kommunale Wirtschaftsförderungsfonds, doch die Bedingungen und Antragsfristen variieren je nach Ort. Solche Fonds können beispielsweise Unternehmensgründungen, die wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und lokale Entwicklungsprojekte fördern.

 

Links:

Titel/NameURL
Altinn Start and run a businesshttps://www.altinn.no/en/start-and-run-business
Unternehmensregister Brønnøysundregistrenehttps://www.brreg.no/en/?nocache=1779870134411
Steuerbehörde Skatteetaten – Für Unternehmen und Organisationhttps://www.skatteetaten.no/en/business-and-organisation
Steuerbehörde Skatteetaten ‒ Für Privatpersonenhttps://www.skatteetaten.no/en/person
Wirtschaftsförderungsservice Innovasjon Norgehttps://en.innovasjonnorge.no
Lohn und Gehalt

In Norwegen gibt es keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt. Löhne bzw. Gehälter werden grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und der bzw. dem Beschäftigten im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart. Dennoch gibt es in bestimmten Branchen gesetzlich festgelegte Mindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge, unter anderem im Baugewerbe, in der Reinigungsbranche, im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe sowie im Catering, in der Schifffahrt und im Schiffbau, in der Landwirtschaft und im Gartenbau, in der Fischerei, in der Elektroindustrie, im Güterverkehr und im Personenverkehr mit Reisebussen.

Die Höhe des Lohns bzw. Gehalts hängt insbesondere vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag, von etwaigen betrieblichen Vereinbarungen, der Art der Stelle, der Arbeitszeit, dem Verantwortungsbereich, den Qualifikationen und der Berufserfahrung ab sowie davon, ob für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit oder Überstunden Zuschläge gezahlt werden. Solche Zuschläge müssen vereinbart worden sein oder sich aus einem Tarifvertrag ergeben; Überstunden sind mit einem Zuschlag von mindestens 40 Prozent zu vergüten. Bei Festanstellungen ist ein Jahres- oder Monatsgehalt üblich, während bei vielen Teilzeit-, Saison- und stundenbasierten Stellen ein Stundenlohn gezahlt wird.

Die Steuern werden in der Regel vom Arbeitgeber vor der Auszahlung des Lohns bzw. Gehalts einbehalten. Der Arbeitgeber ruft die elektronische Steuerkarte der bzw. des Beschäftigten ab, zieht die Steuervorauszahlung vom Lohn bzw. Gehalt ab und führt diese an die Steuerbehörde ab. Der Arbeitgeber meldet monatlich in der A-Meldung die Löhne und Gehälter, Steuerabzüge, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitgeberbeiträge. Die Arbeitgeberabgabe wird vom Arbeitgeber entrichtet und erfolgt nicht als Abzug vom Lohn bzw. Gehalt der bzw. des Beschäftigten. Die meisten Arbeitgeber müssen zudem eine betriebliche Altersvorsorge anbieten; in der Regel muss der Arbeitgeber mindestens zwei Prozent des Lohns bzw. Gehalts für die Altersvorsorge der unter diese Regelung fallenden Beschäftigten zurücklegen.

Beschäftigte müssen bei der Auszahlung des Lohns bzw. Gehalts oder unmittelbar danach eine Abrechnung erhalten. Diese soll die Überprüfung des Lohns bzw. Gehalts ermöglichen und Aufschluss darüber geben, wie der Betrag berechnet wurde, welche Urlaubsgeldgrundlage zugrunde liegt und welche Abzüge vorgenommen wurden. Sie sollte daher unter anderem den Namen und die Personennummer der bzw. des Beschäftigten, den Namen und die Unternehmensnummer des Arbeitgebers, den Abrechnungszeitraum, das Bruttogehalt, die Steuerabzüge, etwaige sonstige Abzüge, die Urlaubsgeldbemessungsgrundlage und den ausgezahlten Nettobetrag enthalten.

Der Lohn bzw. das Gehalt ist grundsätzlich auf das Bankkonto der bzw. des Beschäftigten zu überweisen, nicht in bar auszuzahlen. Der Zeitpunkt der Auszahlung muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein. In Norwegen ist eine monatliche Zahlung üblich. Der Urlaubsgeldanspruch wird im Jahr vor der Urlaubsnahme erworben, und der Mindestsatz beträgt 10,2 Prozent der Urlaubsgeldbemessungsgrundlage; Arbeitnehmer über 60 Jahre haben Anspruch auf mindestens 12,5 Prozent.

 

Links:

Arbeitszeit

Die gesetzlich festgelegte reguläre Arbeitszeit in Norwegen beträgt maximal 9 Stunden innerhalb von 24 Stunden und 40 Stunden innerhalb von 7 Tagen. Für besonders belastende Arbeitszeitregelungen gilt eine niedrigere wöchentliche Obergrenze: 38 Stunden bei Arbeiten, die an Werktagen rund um die Uhr durchgeführt werden, und 36 Stunden bei Arbeiten, die die ganze Woche über rund um die Uhr durchgeführt werden. Es gibt keine allgemein gesetzlich festgelegte jährliche Arbeitszeit, doch kann die jährliche Stundenzahl in Tarifverträgen oder lokalen Vereinbarungen geregelt sein. Viele Beschäftigte haben eine kürzere Arbeitszeit als das gesetzliche Maximum vereinbart. 37,5 Stunden pro Woche sind eine gängige tarif- und arbeitsvertragliche Regelung.

Beschäftigte haben Anspruch auf eine Pause, wenn die tägliche Arbeitszeit 5,5 Stunden überschreitet. Bei einer Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden müssen die Pausen insgesamt mindestens 30 Minuten betragen. Die Pause gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit, wenn die bzw. der Beschäftigte den Arbeitsplatz frei verlassen kann. Gemäß Kapitel 10 des Arbeitsschutzgesetzes haben Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf tägliche und wöchentliche arbeitsfreie Zeiten, und die Vorschriften zur Arbeitszeit sollen insgesamt gewährleisten, dass die Arbeitszeitregelung angemessen ist.

Nachtarbeit meint Arbeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr. Nachtarbeit ist nicht zulässig, es sei denn, die Art der Arbeit macht sie erforderlich, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegedienst, bei der Polizei, der Feuerwehr, in Hotels, Bäckereien, Rettungsdiensten oder bei Betriebsabläufen, die nicht unterbrochen werden können. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit von Nachtarbeit vor deren Einführung mit der Arbeitnehmervertretung erörtern. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls nicht gestattet, es sei denn, die Art der Arbeit macht dies erforderlich. In der Regel haben Beschäftigte jeden zweiten Sonntag frei; in bestimmten Fällen kann jedoch vereinbart werden, dass an bis zu drei Sonntagen hintereinander gearbeitet wird, sofern im Durchschnitt über einen Zeitraum von 26 Wochen jeder zweiten Sonntag frei ist.

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die gesetzlich festgelegte Regelarbeitszeit hinausgehen. Überstunden dürfen keine Regel sein und dürfen nur bei besonderem und zeitlich begrenztem Bedarf angeordnet werden, beispielsweise bei unerwartetem Arbeitsaufkommen, Abwesenheiten, saisonalen Schwankungen oder der Gefahr von Betriebsstörungen. Der Arbeitgeber kann in der Regel bis zu 10 Überstunden innerhalb von 7 Tagen, 25 Stunden innerhalb von 4 aufeinanderfolgenden Wochen und 200 Stunden innerhalb von 52 Wochen anordnen. Die Gesamtarbeitszeit darf grundsätzlich 13 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten, und die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit über einen Zeitraum von acht Wochen darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden sind mit einem Zuschlag von mindestens 40 Prozent zu vergüten. Die Überstunden können nach schriftlicher Vereinbarung ganz oder teilweise durch Freizeit ausgeglichen werden, doch der Zuschlag muss ausgezahlt werden.

Die Arbeitszeit kann in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen, Personalhandbüchern und betrieblichen Vereinbarungen näher geregelt werden. Solche Vereinbarungen können beispielsweise kürzere Arbeitszeiten, höhere Überstundenzuschläge, gesonderte Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit oder Regelungen zu Gleitzeit und Freizeitausgleich vorsehen. Die Arbeitszeit kann auch als Durchschnittswert berechnet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So können Beschäftigte in bestimmten Zeiträumen mehr und in anderen weniger arbeiten.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen. Die Arbeitszeit darf weder die Sicherheit noch die Gesundheit oder die Entwicklung beeinträchtigen noch sich auf den Schulbesuch auswirken. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Schwangere sowie Beschäftigte mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben Anspruch auf die erforderlichen Anpassungen, soweit dies möglich ist, unter anderem durch eine Anpassung der Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes.

 

Links:

Titel/NameURL
Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeitenhttps://www.arbeidstilsynet.no/en/working-conditions/working-hours
Gesetz über Arbeitsumfeld, Arbeitszeit und Kündigungsschutzhttps://lovdata.no/dokument/NLE/lov/2005-06-17-62 
Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)

Gemäß dem Urlaubsgesetz haben alle Beschäftigten Anspruch auf mindestens 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, was in der Regel vier Wochen und einem Tag entspricht, da der Samstag als Arbeitstag zählt. Viele Beschäftigte haben jedoch aufgrund eines Tarifvertrags, eines Arbeitsvertrags oder der betrieblichen Praxis Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. Beschäftigte, die im Urlaubsjahr das 60. Lebensjahr vollenden, haben Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche und können selbst entscheiden, wann sie diesen zusätzlichen Urlaub nehmen möchten; sie müssen ihren Arbeitgeber jedoch mindestens zwei Wochen im Voraus darüber informieren.

Der Anspruch auf Urlaubstage besteht unabhängig davon, ob der bzw. die Beschäftigte Urlaubsgeld angespart hat; wurde jedoch nicht genügend Urlaubsgeld angespart, um den Lohnausfall zu decken, kann er bzw. sie in der Regel die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigern. Der Arbeitgeber muss den Zeitpunkt des Urlaubs rechtzeitig mit den Beschäftigten oder der Arbeitnehmervertretung besprechen; kommt jedoch keine Einigung zustande, entscheidet der Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben Anspruch auf drei Wochen zusammenhängenden Urlaub in der Haupturlaubszeit vom 1. Juni bis zum 30. September und können verlangen, dass sie den Resturlaub en bloc genommen werden darf. Beschäftigte in Teilzeit oder Schichtarbeit haben den gleichen Urlaubsanspruch, wobei eine Urlaubswoche als sechs Arbeitstage gilt, auch wenn die bzw. der Beschäftigte normalerweise nur an einigen dieser Tage gearbeitet hätte.

Gesetzlich festgelegte Feiertage sind: normale Sonntage, Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag sowie der erste und zweite Weihnachtstag. Außerdem sind der 1. Mai und der 17. Mai gesetzliche Feiertage.

Abwesenheit bedeutet, dass Beschäftigte das Recht haben, für einen begrenzten Zeitraum der Arbeit fernzubleiben, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Einige Abwesenheiten ergeben sich unmittelbar aus Kapitel 12 des Arbeitsschutzgesetzes, während andere auf einen Tarifvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zurückzuführen sind. Das Arbeitsschutzgesetz gewährt grundsätzlich einen Anspruch auf Abwesenheiten, während eine eventuelle Vergütung häufig sich aus dem Sozialversicherungsgesetz, den NAV-Regelungen, Tarifverträgen oder den internen Vorschriften des Arbeitgebers ergibt. 

Gängige Abwesenheitsarten sind:

  • Krankheit/Krankmeldung: Bei eigener Krankheit können Beschäftigte nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens zwei Monaten sich selbst krankmelden; eine Krankmeldung kann in der Regel während der Zeit genutzt werden, in der der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Kalendertagen kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
  • Elternzeit: Eltern haben Anspruch auf Elternzeit im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Adoption, einschließlich insgesamt 12 Monaten Elternzeit und dem Anspruch auf weitere unbezahlte Elternzeit; die Elternbeihilfe wird vom Amt für Arbeit und Soziales NAV bearbeitet.
  • Schwangerschaftsvorsorge, Mutterschutz und Elternzeit: Schwangere haben Anspruch auf Freistellung für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, und Mütter haben vor und nach der Geburt besondere Rechte in Bezug auf die Abwesenheit.
  • Stillpausen: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Stillpausen; das Arbeitsschutzgesetz sieht im ersten Lebensjahr des Kindes eine bezahlte Freistellung von bis zu einer Stunde täglich vor.
  • Betreuungsfreistellung bei Krankheit des Kindes: Eltern mit Kindern unter 12 Jahren haben Anspruch auf Betreuungsfreistellung; in der Regel 10 Tage pro Jahr bei einem oder zwei Kindern, 15 Tage bei mehr als zwei Kindern und in bestimmten Fällen noch mehr Tage.
  • Pflege und Betreuung von Angehörigen: Das Arbeitsschutzgesetz gewährt in bestimmten Situationen Anspruch auf Abwesenheiten für Pflege- und Betreuungsaufgaben. Etwaige zu beziehende Leistungen erfolgen über das NAV.
  • Bildungsurlaub: Beschäftigte können Anspruch auf unbezahlten Bildungsurlaub haben, wenn die Voraussetzungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt sind, darunter die Anforderungen hinsichtlich der bisherigen Berufserfahrung und der Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber.
  • Sozialurlaub und Freistellung für religiöse Feiertage: Sozialurlaub wird häufig vertraglich geregelt. Personen, deren religiöse Feiertage nicht mit den gesetzlichen Feiertagen zusammenfallen, können gemäß dem Gesetz über Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu zwei frei wählbare Abwesenheitstage haben.

Im Falle einer gesetzlich geregelten Abwesenheit müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber im Voraus benachrichtigen; bei Abwesenheiten im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Elternzeit gelten je nach Dauer des Urlaubs Fristen von einer, vier oder zwölf Wochen.

 

Links:

Titel/NameURL
Urlaubhttps://www.arbeidstilsynet.no/en/working-conditions/holiday
Gesetz über Arbeitsumfeld, Arbeitszeit und Kündigungsschutzhttps://lovdata.no/dokument/NLE/lov/2005-06-17-62
Beschäftigungsende

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise beendet werden. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss die Kündigung sachlich begründet sein und auf betrieblichen Umständen, Umständen seitens des Arbeitgebers oder der bzw. des Beschäftigten beruhen, beispielsweise bei einem notwendigen Personalabbau, einer Umstrukturierung oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss die Angelegenheit in der Regel vor einer Entscheidung mit der bzw. dem Beschäftigten besprechen, und die Kündigung muss schriftlich erfolgen und persönlich übergeben oder per Einschreiben versandt werden. Beschäftigte können das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, in der Regel ohne Angabe von Gründen, müssen jedoch die vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, sofern nichts anderes vereinbart wurde; sie verlängert sich jedoch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochener Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate, nach mindestens zehn Jahren mindestens drei Monate. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren und einem Alter von über 50, 55 oder 60 Jahren beträgt die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber mindestens vier, fünf bzw. sechs Monate.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist, in der Regel 14 Tage, gekündigt werden, sofern die Probezeit schriftlich vereinbart wurde. Die Probezeit darf in der Regel bis zu sechs Monate betragen; bei befristeten Arbeitsverhältnissen darf die Probezeit die Hälfte der Vertragsdauer nicht überschreiten. Eine Kündigung während der Probezeit muss mit der Eignung der bzw. des Beschäftigten für die Arbeit, der fachlichen Befähigung oder Zuverlässigkeit begründet werden.

Eine fristlose Entlassung ist eine strengere Maßnahme als eine Kündigung und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Eine fristlose Entlassung ist nur bei grober Pflichtverletzung oder einer sonstigen wesentlichen Verletzung des Arbeitsvertrags zulässig, beispielsweise bei Diebstahl, grober Untreue, Gewalt, Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder schwerwiegender Befehlsverweigerung. Auch hier muss der Arbeitgeber strenge Verfahrens- und Formvorschriften einhalten.

Befristete Arbeitsverträge enden in der Regel mit Ablauf der vereinbarten Frist oder mit Beendigung der bestimmten Arbeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder sich aus einem Tarifvertrag ergibt. Bei einer befristeten Beschäftigung von mehr als einem Jahr Dauer muss der Arbeitgeber die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich mitteilen. Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch eine Aufhebungsvereinbarung zwischen den Parteien beendet werden, dies beruht jedoch auf einer freiwilligen Vereinbarung und nicht auf einer einseitigen Kündigung.

Das Rentensystem besteht im Wesentlichen aus der Altersrente der Sozialversicherung, der Betriebsrente des Arbeitgebers und gegebenenfalls privaten Rentensparplänen. Die Altersrente aus der Sozialversicherung kann in der Regel ab dem Monat nach Vollendung des 67. Lebensjahres bezogen werden, ist jedoch bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich, sofern die Rentenansprüche hoch genug sind. Die Rente wird unter anderem auf der Grundlage des Einkommens und der Aufenthaltsdauer in Norwegen berechnet. Für Personen, die 1963 oder später geboren wurden, werden Rentenansprüche mit 18,1 Prozent des rentenbegründenden Einkommens bis zu einer Höhe von 7,1 G erworben (1 G = Grundbetrag der Sozialversicherung, Stand 1.5.2025: 130.160 NOK). Bei den älteren Anrechnungsregelungen ist der volle Anspruch in der Regel an eine Versicherungszeit von 40 Jahren oder an Rentenpunkte geknüpft.

Die meisten Arbeitgeber müssen eine betriebliche Altersvorsorge (OTP) anbieten. Der Arbeitgeber muss für die unter diese Regelung fallenden Beschäftigten mindestens einen Betrag in Höhe von zwei Prozent des Arbeitsentgelts zurücklegen. Beschäftigte haben Anspruch auf OTP, wenn sie unter anderem pflichtversichert in der Sozialversicherung sind, das 13. Lebensjahr vollendet haben, der Arbeitgeber zur Einrichtung einer entsprechenden Regelung verpflichtet ist und das Einkommen die gesetzlichen Mindestgrenzen überschreitet.

Ein vorzeitiger Renteneintritt ist durch die flexible Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 62. Lebensjahr oder durch die tarifvertraglich vereinbarte Rente (AFP) möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die private AFP ist eine lebenslange Leistung ab dem 62. Lebensjahr, die zusätzlich zur Altersrente und zur Betriebsrente gewährt wird, jedoch unter anderem voraussetzt, dass die bzw. der Beschäftigte in einem AFP-angeschlossenen Unternehmen beschäftigt ist und bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit und der Position erfüllt. Die staatliche AFP ist entweder eine Vorruhestandsrente im Alter von 62 bis 67 Jahren für ältere Jahrgänge oder eine lebenslange Zusatzrente für Personen, die 1963 oder später geboren wurden.

Der vorzeitige Renteneintritt aufgrund von Krankheit oder Verletzung erfolgt in der Regel im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsrente und nicht als reguläre Altersrente. Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeitsrente wird die Leistung mit Vollendung des 67. Lebensjahres automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Bei einem Arbeitsunfall haben Beschäftigte möglicherweise Anspruch auf besondere Leistungen nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsunfallversicherung des Arbeitgebers.

 

Links:

Arbeitnehmervertretung

Norwegen verfügt über ein starkes, aber freiwilliges Gewerkschaftssystem. Der Organisationsgrad lag in den letzten Jahren bei etwa der Hälfte der Beschäftigten. Der Organisationsgrad ist im öffentlichen Sektor deutlich höher als im privaten Sektor; der norwegische Arbeitgeberverband (NHO) gibt an, dass im öffentlichen Sektor etwa 80 Prozent und im privaten Sektor knapp 40 Prozent der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind.

Die Gewerkschaften sind hauptsächlich in Gewerkschaftsverbänden organisiert, die bestimmte Berufe, Berufsgruppen, Branchen oder Sektoren abdecken. Diese Verbände sind häufig in Dachverbänden zusammengeschlossen. Die vier größten Dachverbände auf Arbeitnehmerseite sind LO, YS, Unio und Akademikerne. Die LO organisiert unter anderem breit aufgestellte Berufs- und Branchenverbände, während Unio und Akademikerne vor allem Beschäftigte mit Hochschulabschluss vertreten und YS ein parteipolitisch unabhängiger Dachverband ist, der Verbände für verschiedene Bereiche des Arbeitslebens umfasst.

In der Regel tritt man direkt der Gewerkschaft bei, die zum eigenen Beruf, zur eigenen Ausbildung oder zum eigenen Arbeitsplatz passt, oft über ein Online-Formular. Die Mitgliedschaft ist in der Regel mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verbunden und kann Anspruch auf Beratung, Rechtsbeistand, Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, Hilfe bei Kündigungen, Unterstützung bei Lohnverhandlungen sowie Zugang zu Tarifverträgen gewähren. Die Gewerkschaften unterstützen die Beschäftigten auch kollektiv, indem sie über Tarifverträge über Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Rente und andere Arbeitsbedingungen verhandeln.

Ein zentraler Bestandteil der norwegischen Tradition ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmerverbänden, Arbeitgeberverbänden und dem Staat. Der hohe Organisationsgrad und Verbreitung von Tarifverträgen tragen zum Frontsektor-Lohnverhandlungsmodell und zur koordinierten Lohnbildung bei. Dadurch spielen die Gewerkschaften sowohl für die einzelnen Mitglieder als auch für die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Arbeitsleben insgesamt eine wichtige Rolle.

Es gibt auch andere Formen der Arbeitnehmervertretung. An Arbeitsplätzen mit gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten werden häufig Vertrauenspersonen gewählt, die die Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und in Fragen zu Lohn, Arbeitszeit, Einstellungen, Kündigungen und Konflikten Unterstützung leisten können. Der bzw. die Arbeitsschutzbeauftragte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit der Aufgabe, die Interessen aller Beschäftigten zu wahren, nicht nur die der Gewerkschaftsmitglieder. Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten müssen in der Regel eine für den Arbeitsschutz zuständige Person haben. Bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit kann diese eine Unterbrechung der Arbeit anordnen.

 

Links:

Titel/NameURL
Informationsportal zu Gewerkschaftenhttps://www.fagforeninger.no
Arbeitskonflikte – Streik

Arbeitskonflikte in Norwegen werden insbesondere durch das Arbeitsstreitgesetz geregelt, das Bestimmungen zu Tarifverträgen, zur Schlichtung durch die staatliche Schlichtungsstelle, zu unrechtmäßigen Streiks und Aussperrungen sowie zu Verfahren vor dem Arbeitsgericht enthält. Das Arbeitsstreitgesetz definiert einen Streik als eine vollständige oder teilweise Arbeitsniederlegung, die von den Beschäftigten gemeinsam durchgeführt wird, um eine Lösung eines Konflikts zu erzwingen, während eine Aussperrung die entsprechende Aussetzung der Arbeit durch den Arbeitgeber ist, um eine Lösung zu erzwingen.

Streiks und Aussperrungen sind rechtmäßige Arbeitskampfmittel in tarifrechtlichen Interessenkonflikten, insbesondere bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung von Tarifverträgen, jedoch nicht in Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung eines geltenden Tarifvertrags. Während der Laufzeit des Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. Deshalb kommen Arbeitskampfmaßnahmen in der Regel erst dann in Betracht, wenn der Tarifvertrag gekündigt wurde und keine neue Vereinbarung zustande gekommen ist. Vor einem Streik oder einer Aussperrung müssen die Parteien grundsätzlich Verhandlungen geführt, eine Kündigung der Betriebsvereinbarung angekündigt und eine Schlichtung durchgeführt haben; tarifrechtliche Arbeitskampfmaßnahmen dürfen nicht ergriffen werden, ohne dass zuvor ein Schlichtungsversuch stattgefunden hat.

Die staatliche Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Institution, die bei Interessenkonflikten zwischen den Sozialpartnern vermittelt mit dem Ziel, den Arbeitsfrieden zu wahren und zu einer Einigung beizutragen. Wenn ein Konflikt Leben, Gesundheit oder wesentliche gesellschaftliche Interessen gefährdet, können die Behörden mit einem Zwangsschlichtungsverfahren eingreifen, das den Streik oder die Aussperrung beendet und die Entscheidung einem Schlichtungsausschuss überlässt.

Für die Beschäftigten bedeutet ein rechtmäßiger Streik, dass die Arbeitspflicht für den Teil der Stelle, der vom Streik betroffen ist, entfällt; allerdings erlischt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der Arbeitsniederlegung. Streikende erhalten während des Streiks in der Regel weder Lohn noch Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur, aber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte können nach internen Regelungen Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten. Beschäftigte, die sich an einem Streik beteiligen, dürfen während des Arbeitskonflikts keine Arbeit für den Arbeitgeber verrichten; Streikbruch gilt als Arbeit, die anstelle der Streikenden verrichtet wird.

Die norwegische Tradition ist durch ein geregeltes und institutionalisiertes Konfliktmanagementsystem gekennzeichnet, bei dem vor Arbeitskämpfen zunächst Verhandlungen, Tarifverträge und Schlichtungen angestrebt werden sollen. Im Rahmen von Tarifverhandlungen kommt es regelmäßig zu Streiks, Aussperrungen sind seltener. Das Ausmaß der Arbeitskonflikte ist jedoch im Vergleich zur Frühphase der Industrialisierung relativ gering; das Statistische Zentralamt verzeichnete im Jahr 2024 zehn Arbeitskonflikte und im Jahr 2025 drei, mit 31.200 bzw. 360 Ausfalltagen.

 

Links:

Titel/NameURL
Gesetz über Arbeitsstreitigkeitenhttps://lovdata.no/dokument/NL/lov/2012-01-27-9
Norwegische Regierung ‒ Grundlage für Lohnverhandlungen 2026https://www.regjeringen.no/no/dokumenter/nou-2026-5/id3155079/?ch=16
Staatliche Schlichtungsstelle Riksmeklerenhttps://www.riksmekleren.no
Aus- und Weiterbildung

Verschiedene Arten der Aus- und Weiterbildung für Erwachsene mit Links zu weiteren Informationen:

Weiterbildung und Kurse: Utdanning.no bietet einen umfassenden Überblick über kurze Kurse, längere Weiterbildungen mit Studienpunkten, Einzelmodule, Branchenprogramme und flexible Masterstudiengänge. Weitere Informationen finden Sie auf Utdanning.no: «Videreutdanning og kurs».

Erwachsenenbildung / weiterführende Bildung für Erwachsene: Erwachsene können an einer auf Erwachsene zugeschnittenen weiterführenden Bildung teilnehmen, die oft flexibel als Vollzeit-, Teilzeit-, Tages-, Abend-, Online-Unterricht oder in anderen Formen organisiert ist. Weitere Informationen finden Sie auf Utdanning.no und auf den Websites der Bezirksverwaltungen.

Vorbereitungskurse für Erwachsene: Dies umfasst die Ausbildung auf der Stufe unterhalb der weiterführenden Bildung, einschließlich ganzer oder teilweiser Fächer sowie grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben, mündlicher Norwegischunterricht, Rechnen und digitale Kompetenzen. Weitere Informationen finden Sie auf regjeringen.no, bei HK-dir und NAV.

Fachschule und höhere berufliche Bildung: Viele Fachschulen bieten neben den regulären Fachschulausbildungen auch kurze Weiterbildungen und Spezialisierungen an. Weitere Informationen finden Sie auf Utdanning.no, auf den Websites der Fachschulen selbst und im Auswahltool „Fagskolevelgeren“ auf Utdanning.no.

Universitäten und Hochschulen, einschließlich Einzelmodule, Teilzeitstudiengänge und flexible Studiengänge: Zahlreiche Universitäten und Hochschulen bieten Aus- und Weiterbildungen an, die sich mit der Berufstätigkeit vereinbaren lassen – von kurzen Kursen über Einzelmodule bis hin zu kompletten Masterstudiengängen. Weitere Informationen finden Sie auf Utdanning.no und auf den Unterseiten für Aus- und Weiterbildung der jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Branchenprogramme und flexible Bildungsangebote: Es gibt kostenlose, kurze und flexible Weiterbildungsangebote, die unter anderem auf das Berufsleben, Arbeitslose und freigestellte Beschäftigte zugeschnitten sind. Weitere Informationen finden Sie in den Übersichten auf Utdanning.no.

Arbeitsmarktmaßnahmen und Schulungen über das NAV: Das NAV kann Bildungsmaßnahmen für Personen anbieten, die Qualifikationen benötigen, um eine Beschäftigung zu finden, darunter Arbeitsmarktmaßnahmen, Norwegischkurse, Grundkompetenzen, Schulungen für bestimmte Fächer oder Berufe, Fachschulbildung und in einigen Fällen Hochschulbildung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Weiterbildung“ der NAV.

Berufsberatung für Erwachsene: Erwachsene, die eine Aus- oder Weiterbildung in Betracht ziehen, können über Karriereveiledning.no oder die regionalen Karrierezentren kostenlose Beratung zu Bildung und Beruf erhalten.

Finanzierung der Aus- und Weiterbildung: Lånekassen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bildungsfonds und das NAV können je nach Art der Ausbildung und individueller Situation als Finanzierungsquellen infrage kommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Lånekassen, auf Utdanning.no, beim NAV und an der jeweiligen Bildungseinrichtung.

 

Links:

Titel/NameURL
Weiterbildungen und Kursehttps://utdanning.no/tema/utdanning/videreutdanning_og_kurs
Beurteilung/Anerkennung einer ausländischen Ausbildunghttps://hkdir.no/utdanning-fra-utlandet/jeg-har-utdanning-fra-utlandet
Erwachsenenbildunghttps://www.nyinorge.no/introduksjonsprogram/videregaende-opplaring-for-voksne
Norwegische Regierung ‒ Kompetenzen und Weiterbildung für Erwachsenehttps://www.regjeringen.no/en/topics/education/voksnes_laering_og_kompetanse/artikler/adult-education/id213311
Norwegisches Amt für Arbeit und Soziales (NAV) ‒ eine Ausbildung absolvierenhttps://www.nav.no/fullfore-utdanning
Karriereberatunghttps://karriereveiledning.no/en 
Saisonarbeitskräfte

Sehen Sie sich die Liste der Projekte für Saisonarbeitskräfte an, die im Land verfügbar sind.

Lebensbedingungen

Überblick über die Lebensbedingungen in Europa

Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU

Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.

Beschäftigung in Europa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union

Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.

Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.

Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:

  1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
  • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  1. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
  • Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
  1. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  1. Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
  • Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
  • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
  • abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme

Bildung in der EU

Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.

Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.

Verkehr in der EU

Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.

Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.

Der Schengen-Raum

Luftverkehr

Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.

Fluggastrechte

Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.

Eisenbahnverkehr

Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:

  1. Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
  2. Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
  3. Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politik, Verwaltung, Recht

Norwegen ist eine parlamentarische, demokratische einheitsstaatliche und konstitutionelle Monarchie; laut Verfassung ist die Regierungsform „beschränkt und erblich-monarchisch“, während die tatsächliche politische Macht bei den vom Volk gewählten Organen liegt und die Regierung das Vertrauen des norwegischen Parlaments „Storting“ genießen muss. Das Storting hat 169 Abgeordnete, die alle vier Jahre aus 19 Wahlkreisen gewählt werden, und das Wahlsystem basiert auf einem Verhältniswahlrecht mit Wahlkreis- und Ausgleichsmandaten. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2025 sind die im Storting vertretenen Parteien die Arbeiterpartei, die Fortschrittspartei, die Konservativen, die Sozialistische Linkspartei, die Zentrumspartei, die marxistische, demokratisch-sozialistische Partei Rødt, die Umweltpartei De Grønne, die Christliche Volkspartei und die Liberalen. Die Amtszeit der Abgeordneten des Storting sowie der Mitglieder der Bezirks- und Gemeinderäte beträgt vier Jahre.

Das Verwaltungssystem

Der Staat basiert auf der Gewaltenteilung zwischen dem Storting, der Regierung und den Gerichten, doch aufgrund des parlamentarischen Systems ist die Regierung politisch vom Storting abhängig. Das Storting ist die gesetzgebende und haushaltsbeschließende Gewalt, während die Regierung die Exekutive darstellt und dafür zuständig ist, die Beschlüsse des Storting umzusetzen, Gesetze und den Staatshaushalt vorzuschlagen sowie die Verwaltung über die Ministerien zu leiten. Die Verfassung ist Norwegens oberste Rechtsquelle und legt die Staatsform, die Menschenrechte sowie die Grundprinzipien für den König/die Regierung, das Storting und die Gerichte fest. Gesetze werden vom Storting verabschiedet, vom König im Staatsrat sanktioniert und über Lovdata/Norsk Lovtidend veröffentlicht; das Inkrafttreten ergibt sich aus dem Gesetz selbst oder aus einem späteren Beschluss. Norwegen verfügt zudem über lokale und regionale Selbstverwaltung durch Gemeinden und Bezirke; seit dem 1. Januar 2024 gibt es 357 Gemeinden und 15 Bezirke. Der/die Landesverwalter/in vertritt den Staat im Landkreis und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse, Ziele und Leitlinien des Storting und der Regierung; außerdem übt er/sie die Aufsicht über die Gemeinden aus und berät diese.

Das Rechtssystem

Die Gerichte bilden die Judikative. Die ordentlichen Gerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte und der Oberste Gerichtshof; die Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz, die Landgerichte entscheiden über Berufungen, und der Oberste Gerichtshof ist das oberste Gericht. Die Gerichte befassen sich sowohl mit Zivil- als auch mit Strafsachen und sind in ihrer richterlichen Tätigkeit vom Storting und von der Regierung unabhängig. Die Polizei hat unter anderem die Aufgabe, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, Straftaten zu verhindern, Personen und Eigentum zu schützen, Straftaten zu untersuchen und in Gefahrensituationen Hilfe zu leisten. Bürgerinnen und Bürger können auf der Website „Lovdata“ Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile einsehen und juristische Unterstützung durch einen Rechtsbeistand, Organisationen, Rechtshilfeprogramme oder die unentgeltliche Rechtshilfe erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Kostenlose Rechtshilfe kann in Form von unentgeltlicher Rechtsberatung außerhalb der Gerichte oder als unentgeltliche Prozessvertretung vor Gericht gewährt werden; diese Regelung gilt insbesondere für Fälle von großer persönlicher und sozialer Bedeutung.

Arbeitsmarktbehörden

Das Ministerium für Arbeit und Inklusion trägt die Gesamtverantwortung für zentrale Bereiche der Arbeits- und Sozialpolitik, während das NAV die Arbeits- und Sozialverwaltung bildet und sich aus der Arbeits- und Sozialbehörde sowie den kommunalen Dienststellen zusammensetzt, die in den gemeinsamen lokalen NAV-Büros zusammengefasst sind. Das NAV soll zur sozialen und wirtschaftlichen Sicherheit, zum Übergang in Arbeit und Beschäftigung sowie zu einer gut funktionierenden Arbeitsmarktverwaltung beitragen; auf lokaler Ebene arbeiten Staat und Gemeinden über die NAV-Büros zusammen. Das NAV ist unter anderem für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitsunfähigkeitsgeld, Renten sowie verschiedene Familienleistungen zuständig. Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist eine staatliche Behörde, die dem Ministerium für Arbeit und Inklusion untersteht. Sie überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften an Land, bietet Beratung an und kann Maßnahmen wie Anordnungen, Zwangsgelder, Betriebsunterbrechungen und Bußgelder verhängen. Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist in ein Zentralamt und eine externe Behörde gegliedert, während die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbehörden auf nationaler Ebene Vorschriften erlassen, Aufsicht führen, Informationen bereitstellen und mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten.

 

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Einkommen und Steuern

Das Statistische Zentralamt (SSB) gibt folgende Berufe als die zehn häufigsten in Norwegen im Jahr 2025 an: Verkaufspersonal, Fachkräfte im Gesundheitswesen, Kinder- und Schulfreizeitbetreuungspersonal, Grundschullehrpersonal, leitende Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter, Krankenpflegekräfte, sonstige Pflegekräfte, Büroangestellte, Reinigungskräfte in Unternehmen sowie Zimmerleute/Tischlerinnen und Tischler. Das SSB definiert das Monatsgehalt als vereinbartes Gehalt zuzüglich unregelmäßige Zulagen und Prämien, jedoch ohne Überstunden, wobei Teilzeitgehälter in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden.

Das typische Bruttomonatsgehalt im Jahr 2025 betrug in etwa: Verkaufspersonal 41 570 NOK, Fachkräfte im Gesundheitswesen 50 580 NOK, Kinder- und Schulfreizeitbetreuungspersonal 40 970 NOK, Grundschullehrpersonal 58 370 NOK, leitender Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter 64 500 NOK, Krankenpflegepersonal 58 290 NOK, sonstiges Pflegepersonal 46 080 NOK, Büroangestellte 52 310 NOK, Reinigungskräfte in Unternehmen 42 350 NOK und Zimmerleute/Tischlerinnen und Tischer 46 010 NOK; die Zahlen basieren auf der nach Berufen gegliederten Monatslohnstatistik des SSB, insbesondere auf den Tabellen 11418 und 11419 der Statistikbank.

Bei den Sätzen für 2026 und ohne individuelle Abzüge wie Zinsen für Verbindlichkeiten, Fahrtkostenzuschüsse oder Gewerkschaftsbeiträge ergibt sich ein ungefährer monatlicher Nettolohn nach Steuern wie folgt: Verkaufspersonal ca. 32 400 NOK, Fachkräfte im Gesundheitswesen ca. 38 400 NOK, Kinder- und Schulfreizeitsbetreuungspersonal ca. 32 000 NOK, Grundschullehrpersonal ca. 43 500 NOK, leitende Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter ca. 47 200 NOK, Krankenpflegepersonal ca. 43 500 NOK, sonstige Pflegekräfte ca. 35 400 NOK, Büroangestellte ca. 39 500 NOK, Reinigungskräfte ca. 32 900 NOK und Zimmerleute/Tischlerinnen und Tischler ca. 35 300 NOK Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 22 Prozent auf das allgemeine Einkommen, einem Sozialversicherungsbeitrag von 7,6 Prozent auf das Arbeitsentgelt, einem persönlichen Freibetrag von 114 540 NOK, einem Mindestfreibetrag von 46 Prozent mit einer Obergrenze von 95 700 NOK sowie eine progressiven Besteuerung mit 1,7 bis 17,8 Prozent gemäß den Grenzwerten für 2026.

Der übliche Steuerabzug vom Gehalt setzt sich praktisch aus der Einkommensteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen und der progressiven Besteuerung zusammen. Rentenbeiträge sind keine Steuern: Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden in der Regel 2 Prozent des Gehalts für die staatliche Betriebsrente einbehalten, während der Arbeitgeber zusätzlich Beiträge leistet; im privaten Sektor muss der Arbeitgeber in der Regel mindestens 2 Prozent des Gehalts in die obligatorische Betriebsrente einzahlen.

Der Mehrwertsteuersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent, 15 Prozent auf Lebensmittel und 12 Prozent unter anderem auf Personenbeförderung, Kinobesuche und Raumvermietung. Gesundheitsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen und bestimmte kulturelle Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Für Exporte, Buchverkauf für Endverbraucher, Zeitungen und Gebrauchtwagen gelten Steuerbefreiungen bzw. ein Steuersatz von 0 Prozent.

Ehepartner profitieren bei der Vermögenssteuer von einem besonderen praktischen Vorteil, da sich der Grundfreibetrag von 1,9 Mio. NOK auf 3,8 Mio. NOK verdoppelt, wenn das Vermögen gemeinsam besteuert wird. Rentnerinnen und Rentner zahlen einen geringeren Sozialversicherungsbeitrag auf ihre Renteneinkünfte, nämlich 5,1 Prozent, und haben Anspruch auf einen Steuerabzug für Renteneinkünfte. Personen im Fördergebiet in Troms und Finnmark zahlen 18,5 Prozent Steuern auf ihr reguläres Einkommen statt 22 Prozent.

Bei einem Umzug in einen anderen Staat im EWR erlischt die Steuerpflicht in Norwegen nicht automatisch durch die Umzugsmeldung; die steuerrechtliche Auswanderung muss gesondert bei der Steuerbehörde beantragt werden. Wurde zu viel Steuer einbehalten, wird der Betrag im Rahmen des Steuerausgleichs auf das angegebene Konto zurückerstattet; die Steuerbehörde ermöglicht auch die Angabe eines ausländischen Kontos.

Weitere wichtige Steuern und Abgaben sind die Mehrwertsteuer, die Vermögenssteuer, die Grundsteuer, Kfz-Steuern, Kraftstoffsteuern sowie Alkohol- und Tabaksteuern. Vermögenssteuer wird nur auf das Nettovermögen gezahlt, das über dem Freibetrag liegt; in der Regel beträgt der Steuersatz insgesamt 1,0 Prozent bis zu 21,5 Millionen Kronen und 1,1 Prozent darüber hinaus. Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe und gilt nur dort, wo die Gemeinde sie beschlossen hat; laut dem Statistischen Zentralamt (SSB) erhoben im Jahr 2025 325 von 357 Gemeinden eine Grundsteuer. Fahrzeughalterinnen und -halter zahlen die Kfz-Versicherungsabgabe über ihre Versicherung; seit dem 1. März 2026 beträgt der Tagessatz 6,52 NOK für Fahrzeuge unter 7 500 kg, 8,10 NOK für Dieselfahrzeuge ohne werkseitig eingebauten Partikelfilter und 9,16 NOK für Elektrofahrzeuge. Kraftstoff und Autokauf werden zudem durch die Straßennutzungsabgabe, die CO₂-Abgabe und die Einmalabgabe beeinflusst; für das Jahr 2026 wurden diese Sätze von der Regierung und im Steuerbeschluss des Storting veröffentlicht.

 

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Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu Europa ist das Preisniveau in Norwegen generell hoch: Der europäische Preisvergleich des Statistischen Zentralamts (SSB) zeigt, dass die norwegischen Verbraucherpreise im Jahr 2024 bei 127,2 Prozent lagen. Der EU-Durchschnitt wurde auf 100 festgelegt. Das bedeutet, dass Norwegen insgesamt teurer ist als der EU-Durchschnitt, aber günstiger als beispielsweise Dänemark und die Schweiz.

Was Benzin und Diesel angeht, ist Norwegen in der Praxis teuer. Das Statistische Zentralamt gibt für März 2026 einen Preis von 23,50 NOK pro Liter für bleifreies Benzin 95 und 24,54 NOK pro Liter für steuerpflichtigen Diesel an. Bei einem monatlichen Verbrauch von 60 Litern belaufen sich die Kosten somit auf etwa 1 410 NOK für Benzin und 1 472 NOK für Diesel.

Bei Strom schwanken die Kosten stark je nach Wohnungstyp, Region und Jahreszeit. Das SSB gibt den durchschnittlichen Stromverbrauch im Jahr 2024 mit rund 14 700 kWh pro Haushalt an und den durchschnittlichen Strompreis für Haushalte im Jahr 2025 nach Subventionen mit 125,1 Öre/kWh. Das entspricht etwa 1.530 NOK pro Monat für einen durchschnittlichen Haushalt; bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen die Kosten oft niedriger, bei einem Einfamilienhaus hingegen oft höher.

Was die Ernährung betrifft, so zeigt das Referenzbudget 2025 des Verbraucherinstituts SIFO, dass eine erwachsene Frau im Alter von 31 bis 60 Jahren realistisch ein Lebensmittelbudget von 4 040 NOK pro Monat benötigt, ein erwachsener Mann im gleichen Alter 4 780 NOK. Das ist kein Luxusverbrauch, sondern ein normales und angemessenes Verbrauchsniveau.

Für Kleidung und Schuhe veranschlagt das SIFO 1 070 NOK pro Monat für Frauen über 17 Jahre und 1 100 NOK für Männer über 17 Jahre. Kleidung ist daher ein fester, aber im internationalen Vergleich nicht unbedingt der teuerste Posten in Norwegen.

Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern ist das Essen im Restaurant in Norwegen normalerweise teuer, vor allem weil Dienstleistungen und Arbeitskräfte kostspielig sind. Die Verbrauchsstatistik des SSB zeigt, dass norwegische Haushalte im Jahr 2022 jährlich 23 895 NOK für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen ausgaben, das sind etwa 1 990 NOK pro Monat; diese Zahl umfasst jedoch auch Übernachtungen und stellt daher keine reine Restaurantausgabe dar.

Zusammengefasst gelten Restaurantbesuche, Kraftstoff und Lebensmittel in Norwegen als besonders teure Posten. Strom kann teuer sein, wenn man die Netznutzungsgebühren und Abgaben mit einberechnet, aber die Kosten schwanken stark. Kleidung erscheint eher als normale Fixkosten denn als ein für Norwegen typischer Kostenfaktor, der besonders ins Gewicht fällt.

 

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Wohnen

Bei der Anmietung einer Wohnung sollten die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, da dieser vor dem Einzug die Miethöhe, die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen, die Instandhaltung, die Kaution und andere praktische Aspekte regelt. Die Kaution darf höchstens sechs Monatsmieten betragen, muss auf ein gesondertes Kautionskonto im Namen der Vermieterin bzw. des Vermieters eingezahlt werden, keine der beiden Parteien darf allein über das Konto verfügen. Es ist nicht zulässig, die Kaution in bar oder auf das private Konto der Vermieterin bzw. des Vermieters zu überweisen; diese bzw. dieser hat die Gebühren für die Einrichtung des Kautionskontos zu tragen, während die Zinsen in der Regel der Mieterin bzw. dem Mieter zustehen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, beispielsweise bezüglich der Kaution, der Kündigung oder im Falle von Schäden, kann die Angelegenheit vor dem Mietstreitausschuss verhandelt werden.

Beim Kauf einer Immobilie ist es üblich, sich einen Finanzierungsnachweis zu besorgen, die Kaufbeschreibung und den Zustandsbericht zu lesen, an einer Besichtigung teilzunehmen und anschließend über die zuständige Immobilienvermittlung ein schriftliches Angebot abzugeben. Das Angebot ist schriftlich zu unterbreiten; die Immobilienvermittlung muss die Identitätsnachweise bzw. Unterschriften einholen, und das Angebot sollte den Kaufpreis, die Finanzierung, die Annahmefrist, den Übergabetermin sowie etwaige Vorbehalte enthalten. Sobald das Angebot angenommen wurde, wird der Kaufvertrag abgeschlossen, die Zahlung abgewickelt, die Übergabe vereinbart und der Eigentümerwechsel bei der Kartografie- und Katasterbehörde Kartverket eingetragen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss die Käuferin bzw. der Käufer in der Regel bei der Eintragung eine Dokumentengebühr in Höhe von 2,5 Prozent des Verkaufswerts der Immobilie entrichten; die Gebühr wird von Kartverket erhoben.

Immobilien vermitteln dürfen zugelassene Immobilienvermittlungen, Wohnungsbaugesellschaften und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zur Ausübung der Immobilienvermittlung berechtigt sind; die Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt sowohl die Unternehmen als auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die diese Tätigkeit ausüben. Die Aufgabe der Immobilienvermittlung besteht darin, für einen ordnungsgemäßen Verkaufsprozess zu sorgen, Angebote zu vermitteln, Auskünfte zu erteilen, Verträge und die Abwicklung zu regeln sowie die Anforderungen an eine gute Maklerpraxis zu erfüllen. Lokale Behörden spielen insbesondere bei Bebauungsplänen, Bauanträgen, Nutzungsgenehmigungen, kommunalen Abgaben und einer eventuellen Grundsteuer eine wichtige Rolle; diese Aspekte sollten vor dem Kauf geprüft werden.

Das Preisniveau und die Verfügbarkeit variieren erheblich zwischen den verschiedenen Regionen und Städten. Laut SSB waren die Mieten im Jahr 2025 in Oslo und Bærum am höchsten: Eine Zweizimmer-Mietwohnung kostete dort durchschnittlich 15 260 NOK pro Monat, gegenüber 11 790 NOK im Landesdurchschnitt. Das SSB zeigt zudem, dass sich die Immobilienpreise im Zeitverlauf und je nach Region unterschiedlich entwickeln; die Preise für Gebrauchtimmobilien stiegen saisonbereinigt vom 4. Quartal 2025 bis zum 1. Quartal 2026 um 0,6 Prozent.

 

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Gesundheitssystem

Norwegen verfügt über ein öffentlich finanziertes Gesundheitssystem, in dem die hausärztliche Praxis in der Regel die erste Anlaufstelle für medizinische Fragen, Verschreibungen, Krankschreibungen, Untersuchungen und Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte ist. Wenn eine geplante fachärztliche Behandlung erforderlich ist, kann die Patientin bzw. der Patient nach Überweisung zwischen öffentlichen Einrichtungen, Vertragsfachärztinnen und -ärzten und privaten Einrichtungen wählen, die einen Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitswesen haben; auf Helsenorge werden Wartezeiten und aktuelle Behandlungsorte angezeigt. Es gibt auch einen privaten Markt für ärztliche Leistungen, psychologische Leistungen, Labore, Röntgenuntersuchungen und zahnärztliche Versorgung, doch Leistungen ohne öffentlichen Vertrag müssen Patientinnen und Patienten in der Regel selbst bezahlen.

Um ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wendet man sich in der Regel während der Sprechzeiten an die hausärztliche Praxis. Über Helsenorge kann man Hausärztinnen und Hausärzte finden und wechseln; Selbstbeteiligungen werden in der Regel auf die Kostenbefreiung angerechnet, sofern die Praxis über eine Vereinbarung mit Gesundheitsbehörde Helfo verfügt. Die übliche Zuzahlung im Jahr 2026 beträgt beispielsweise 179 Kronen für einen Termin in einer hausärztlichen Praxis tagsüber und 301 Kronen abends; für einen Termin in einer Facharztpraxis beträgt die Zuzahlung 443 Kronen. Wenn die genehmigten Selbstbeteiligungen 3.278 Kronen übersteigen (Stand 2026), erhalten Sie automatisch eine Befreiungskarte und müssen für den Rest des Jahres keine weiteren genehmigten Selbstbeteiligungen mehr zahlen.

Der ärztliche Notdienst wird in Anspruch genommen, wenn Hilfe dringend benötigt wird und die hausärztliche Praxis nicht erreichbar ist. Die Nummer des ärztlichen Notdienstes lautet 116 117. Bei akuter Gefahr für Leben und Gesundheit wählen Sie die 113. Helsenorge empfiehlt, den ärztlichen Notdienst vor einem Besuch anzurufen, da eine telefonische Beratung oft ausreicht und der ärztliche Notdienst die Fälle nach Dringlichkeit priorisiert.

Die zahnärztliche Versorgung ist anders organisiert als die medizinische Versorgung. Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren erhalten im öffentlichen Zahnärztlichen Gesundheitsdienst kostenlose zahnärztliche Behandlungen, mit Ausnahme von kieferorthopädischen Behandlungen. Junge Erwachsene im Alter von 19 bis einschließlich 28 Jahren haben Anspruch auf notwendige zahnärztliche Leistungen im öffentlichen Zahnärztlichen Gesundheitsdienst und müssen nicht mehr als 25 Prozent der vom Ministerium festgelegten Sätze bezahlen. Erwachsene müssen Zahnbehandlungen in der Regel selbst bezahlen, doch bei bestimmten Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden kann eine Kostenübernahme durch Helfo erfolgen. Private Zahnärzte können ihre Preise frei festlegen, und der Verbraucherrat empfiehlt, einen Kostenvoranschlag anzufordern; die Zahnarztpraxis ist verpflichtet, unaufgefordert einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen, wenn der Gesamtpreis 5 000 NOK übersteigt.

Rezeptfreie Arzneimittel werden in erster Linie in Apotheken gekauft, doch bestimmte rezeptfreie Arzneimittel können im Rahmen der LUA-Regelung (Arzneimittelverkauf außerhalb von Apotheken) auch in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen verkauft werden. Rezeptfreie Arzneimittel können auch in norwegischen Online-Apotheken gekauft werden, allerdings gilt für Online-Käufe sowie für den Kauf in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen eine Altersgrenze von 18 Jahren. Apotheken müssen Informationen und Beratung zur Anwendung rezeptfreier Arzneimittel anbieten.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten vom Zentralamt für Arzneimittel festgelegte Höchstpreise, und Generika oder biologisch gleichwertige Arzneimittel können in das gestaffelte Preissystem einbezogen werden, um die Kosten für Patientinnen und Patienten und die Sozialversicherung zu senken. Bei einem sogenannten „blauen Rezept“ zahlt die Patientin bzw. der Patient im Jahr 2026 eine Zuzahlung in Höhe von 60 Prozent des Gesamtverkaufspreises, jedoch höchstens 400 NOK pro Abgabe; für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die eine Mindestrente beziehen, entfällt die Zuzahlung. Die Selbstbeteiligungen bei blauen Rezepten werden 2026 in die Berechnungsgrundlage für die Befreiungskarte in Höhe von 3 278 NOK einbezogen.

 

Links:

Titel/NameURL
Das Recht ausländischer Staatsangehöriger auf Gesundheitsleistungen in Norwegenhttps://www.helsenorge.no/en/foreigners-in-norway
Ny i Norgewww.nyinorge.no/en
Selbstbeteiligungen bei Gesundheitsleistungenhttps://www.helfo.no/regelverk/egenandeler-for-helsetjenester
Zahngesundheitsleistungen in Norwegenhttps://www.helsedirektoratet.no/rapporter/tannhelsetjenester-i-norge
Rezeptfreier Verkauf von ARzneimittelnhttps://www.fhi.no/he/legemidler/omsetning-utenom-apotek/reseptfritt-salg-av-legemidler
Verkauf außerhalb von Apotheken (LUA-Verordnung)https://www.dmp.no/tilvirkning-import-og-salg/salg-utenom-apotek
Bildungssystem

Das norwegische Bildungssystem besteht im Wesentlichen aus dem Kindergarten, der zehnjährigen Grundschule, der weiterführenden Bildung, der Fachschulausbildung sowie der Universitäts- und Hochschulausbildung. Das öffentliche Bildungswesen dominiert, doch gibt es auch Privatschulen; im Grundschulbereich gab es im Jahr 2025 insgesamt 2.663 Schulen, davon 279 private und 2 384 öffentliche, d. h. etwa 11 Prozent private und 89 Prozent öffentliche Grundschulen. Im Bereich der weiterführenden Bildung gab es im Jahr 2024 etwa 426 weiterführende Schulen, von denen 24 Prozent privat waren; das Statistische Zentralamt (SSB) gibt gleichzeitig an, dass es im Jahr 2024 102 private weiterführende Schulen gab.

Der Kindergarten ist ein freiwilliges pädagogisches Angebot vor der Einschulung, in der Regel für Kinder unter sechs Jahren. Die Grundschule ist obligatorisch und kostenlos, dauert zehn Jahre und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren. Sie ist unterteilt in die Primar- und Unterstufe (1.–7. Klasse) und die Mittelstufe (8.–10. Klasse). Der Abschluss der Grundschule bildet die Grundlage für die Aufnahme in die weiterführende Bildung, führt jedoch in der Regel nicht zu einer beruflichen Qualifikation an sich.

Die weiterführende Bildung baut auf der Grundschule auf und dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Die Schülerinnen und Schüler wählen entweder ein studienvorbereitenden oder ein berufsbildendes Bildungsprogramm. Das studienvorbereitende Bildungsprogramm dauert in der Regel drei Jahre und vermittelt die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die die übliche Zulassungsvoraussetzung für Universitäten und Hochschulen darstellt. Das berufsbildende Bildungsprogramm führt in der Regel zu einer beruflichen Qualifikation, oft nach zwei Jahren in der Schule und zwei Jahren in einem Ausbildungsbetrieb, und wird in vielen Fachrichtungen mit einem Fach- oder Gesellenbrief abgeschlossen. Einige Berufsausbildungen vermitteln berufliche Qualifikationen ohne Fach- oder Gesellenbrief, beispielsweise bestimmte dreijährige Schulausbildungen. Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Fächern können später eine Zusatzausbildung absolvieren, um die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Die Fachschulausbildung, auch als höhere berufliche Bildung bezeichnet, ist eine kürzere und berufsorientierte Alternative nach der weiterführenden Bildung. Solche Ausbildungsgänge dauern in der Regel zwischen einem halben und zwei Jahren und bauen oft auf einem einschlägigen Fach- oder Gesellenbrief, beruflicher Qualifikation oder bereits erworbenen Kompetenzen auf.

Die Hochschulbildung wird an Universitäten und Hochschulen angeboten. Die übliche Studienstruktur umfasst einen dreijährigen Bachelor-Abschluss, einen in der Regel zweijährigen Master-Abschluss im Anschluss an den Bachelor sowie den Doktorgrad/Ph.D. als höchsten akademischen Grad. Für die Zulassung ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, doch gelten für einzelne Studiengänge zusätzliche Anforderungen, und manche Studiengänge bieten alternative Zugangswege an, darunter die Anerkennung von Berufserfahrung oder den „Y-Weg“ für Bewerber mit einem einschlägigen Berufsabschluss.

 

Links:

Titel/NameURL
Das Ausbildungssystemhttps://utdanning.no/utdanningssystemet/en 
Allgemeine Informationen zu Ausbildungen in Norwegenhttps://www.nokut.no/en/norwegian-education/general-information-about-education-in-norway
Beurteilung/Anerkennung einer ausländischen Ausbildung https://hkdir.no/en/foreign-education
Was zeichnet private weiterführende Schulen aus?https://www.ssb.no/utdanning/videregaende-utdanning/artikler/hva-kjennetegner-private-videregaende-skoler
Grundschulehttps://www.udir.no/utdanningslopet/grunnskole
Zentralstelle für die Studienbewerbung an norwegischen Hochschulenhttps://www.samordnaopptak.no/universitet-og-hogskole/opptakskrav
Berufskompetenzenhttps://www.vilbli.no/nb/no/a/yrkeskompetanse-6
Kulturelles und gesellschaftliches Leben

Norwegen ist gemessen an der Einwohnerzahl ein kleines Land, doch die Einwohnerzahl steigt; zu Beginn des Jahres 2026 lag sie bei 5 627 400 Einwohnern.

In Norwegen gibt es eine Freizeitkultur, in der Natur, körperliche Aktivität und informelle soziale Treffen traditionell eine wichtige Rolle spielen. Im Jahr 2024 gaben 96,5 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren an, an Freizeitaktivitäten im Freien teilgenommen zu haben; die häufigsten Aktivitäten waren Spaziergänge in Parks oder in der Natur in der Nähe des Wohnortes, Wanderungen, Baden, Beeren- und Pilzsammeln sowie Übernachtungen im Freien. Für Zugezogene kann dies attraktiv sein, da ein Großteil des Freizeitangebots leicht zugänglich ist: Man kann ohne Mitgliedschaft, hohe Kosten oder Vorkenntnisse daran teilnehmen, und die Natur wird oft sowohl für sportliche Aktivitäten als auch für geselliges Beisammensein und Entspannung genutzt.

Sport und Bewegung sind ebenfalls weit verbreitet. Laut SSB trainieren 59,1 Prozent mehrmals pro Woche, 55,5 Prozent haben Krafttraining betrieben und 42,2 Prozent haben in einem Fitnessstudio oder Gesundheitszentrum trainiert. Gleichzeitig finden viele Aktivitäten auf Eigeninitiative statt, was es Neubürgerinnen und -bürgern leicht macht, mit Wandern, Laufen, Radfahren, Skifahren, Krafttraining oder anderen Alltagsaktivitäten zu beginnen, ohne bereits lokale Netzwerke kennen zu müssen.

Das Abend- und Wochenendprogramm ist geprägt von Kultur, Film, Musik, Sportveranstaltungen, Festivals und gesellschaftlichen Aktivitäten. Im Kulturbarometer des Statistischen Zentralamts (SSB) für das Jahr 2025 gaben 62 Prozent an, in den letzten 12 Monaten im Kino gewesen zu sein, 60 Prozent auf einem Konzert, 49 Prozent bei einer Sportveranstaltung, 49 Prozent in einer öffentlichen Bibliothek und 32 Prozent auf einem Festival. Dies zeigt, dass kulturelle Angebote weit verbreitet, aber auch so vielfältig sind, dass Zugezogene sowohl ruhige, familienfreundliche als auch geselligere Orte finden können.

Digitale Unterhaltung ist ein fester Bestandteil des Alltags. Im Jahr 2024 nutzten an einem durchschnittlichen Tag 94 Prozent das Internet, 50 Prozent nutzten Videomedien einschließlich Streaming-Dienste, 63 Prozent nutzten Audiomedien und 31 Prozent spielten digitale Spiele. Auch soziale Medien sind weit verbreitet; im Jahr 2024 nutzten 80 Prozent der Bevölkerung täglich soziale Medien.

Freiwilligenarbeit ist ein wichtiger Weg, um Gemeinschaft zu finden. Das Statistische Zentralamt (SSB) und „Frivillighet Norge“ zeigen, dass ehrenamtliches Engagement vor allem in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport stark ausgeprägt ist und dass ehrenamtliche Arbeit eine zentrale Rolle in lokalen Treffen spielt. Für Arbeitssuchende, die einen Umzug nach Norwegen in Erwägung ziehen, ist dies ein praktischer Vorteil: Das Freizeitleben bietet viele Möglichkeiten, sich ein Netzwerk außerhalb des Arbeitsumfelds aufzubauen.

 

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Privatleben (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)

In Norwegen werden Geburten, Eheschließungen und Todesfälle hauptsächlich im Melderegister erfasst, das von der Steuerbehörde verwaltet wird. Bei einer Geburt in Norwegen wird die Geburtsanzeige in der Regel vom medizinischen Personal an die Steuerbehörde übermittelt, das Kind erhält eine Personennummer, und die Eltern melden den Namen des Kindes an; praktische Informationen finden Sie bei der Steuerbehörde, und Gesundheitsinformationen zu Schwangerschaft und Geburt finden Sie bei Helsenorge.

Vor der Eheschließung muss die Steuerbehörde die Ehevoraussetzungen prüfen und eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen; die Bescheinigung ist vier Monate lang gültig und muss bei der Trauung vorgelegt werden. Eine Ehe kann standesamtlich, kirchlich oder in einer Weltanschauungsgemeinschaft mit Trauungsrecht geschlossen werden; die standesamtliche Trauung wird von der Gemeinde durchgeführt, während für eine kirchliche oder weltanschauliche Trauung ein zugelassenes Trauungsritual und zugelassenes Trauungspersonal erforderlich sind. Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts können eine Ehe eingehen. Es ist nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen; bereits bestehende Partnerschaften bleiben bestehen, können jedoch durch eine Meldung an die Steuerbehörde in eine Ehe umgewandelt werden. Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Nachweispflichten, und die UDI weist darauf hin, dass man über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügen muss, um in Norwegen heiraten zu können.

Wenn jemand in Norwegen stirbt, meldet die Ärztin oder der Arzt den Todesfall dem Einwohnermeldeamt; die Hinterbliebenen müssen dies in der Regel nicht selbst melden. Informationen zu Erbschaft, Nachlassabwicklung und Nachlass finden Sie bei den norwegischen Gerichten. Helsenorge bietet einen einfachen, für Bürgerinnen und Bürger bestimmten Überblick über Erbschaft und Nachlassabwicklung nach einem Todesfall.

 

Links:

Verkehrswesen

Norwegen verfügt über ein ausgedehntes Straßennetz mit staatlichen, regionalen, kommunalen und privaten Straßen, die in der nationalen Straßendatenbank erfasst sind. Die Straßeninfrastruktur ist sehr wichtig, da das Land große Entfernungen und eine anspruchsvolle Topografie aufweist. Das öffentliche Straßennetz wird teilweise durch Mautgebühren finanziert, deren Höhe je nach Fahrzeugtyp, Tageszeit und Mautstelle variiert. Aktuelle Tarife finden Sie bei AutoPASS und den Betreibern der Mautstellen.

Der Luftverkehr spielt eine zentrale Rolle bei weiteren Reisen, insbesondere zwischen verschiedenen Landesteilen. Avinor betreibt 43 Flughäfen in Norwegen und beschreibt das Netz als flächendeckend. Es umfasst sowohl große Flughäfen als auch zahlreiche Regionalflughäfen. Die Flugpreise variieren erheblich je nach Strecke, Reisezeit und Nachfrage; sowohl SAS als auch Norwegian bieten günstige Preise über ihre eigenen Low-Cost-Kalender an, in denen Preis und Verfügbarkeit bei der Suche aktualisiert werden.

Das Eisenbahnnetz verbindet insbesondere Ostnorwegen mit Bergen, Stavanger, Trondheim und Bodø über Hauptstrecken wie die Bergensbahn, die Sørlandsbahn, die Dovre-Bahn und die Nordlandbahn. Bahntickets und Fernreisen werden über Vy, Entur, SJ Nord oder Go-Ahead gebucht, und die Preise müssen in der Reisesuche überprüft werden, da sie je nach Abfahrtszeit, Kapazität und Ticketart variieren.

Der Nahverkehr ist regional organisiert, doch das Portal Entur bündelt die Reiseplanung und den Ticketverkauf für den öffentlichen Nahverkehr in Norwegen, einschließlich Bus, Bahn, Schiff, Straßenbahn, U-Bahn und Stadtbahn. Das Preisniveau variiert von Landkreis zu Landkreis. So kostet beispielsweise eine Ruter-Einzelfahrkarte für Erwachsene in einer Zone 46 Kronen. Die Preise für Ruter-Zeitkarten variieren je nach Zone und Fahrkartentyp. Für konkrete Preise sollten Reisende daher vor Reiseantritt die Suchfunktionen von Entur, den lokalen Verkehrsbetrieben, AutoPASS sowie den Flug- oder Bahnunternehmen nutzen.

 

Links:

Titel/NameURL
Nationale Straßendatenbankhttps://www.nvdb.no
Autopasshttps://www.autopass.no/en
Avinorhttps://www.avinor.no/en
Eisenbahnbehörde Jernbanedirektoratethttps://www.jernbanedirektoratet.no/jernbanen-i-norge/jernbanenettet-i-norge
Staatliches Bahnunternehmen Banenorhttps://www.banenor.no/en
Reiseinformationsportal Hvor vil du reise?https://entur.no