Um einen Job in Italien zu finden, können Sie verschiedene Wege gehen: Sie können sich an das Arbeitsamt (Servizio Pubblico per l’Impiego) wenden, private Arbeitsagenturen nutzen oder sich selbständig machen und im Internet nach Arbeit suchen. Wenn Sie sich für das Arbeitsamt (Servizio Pubblico) entscheiden, müssen Sie über eine digitale Identität (SPID) verfügen und bei der Ihrem Wohnsitz am nächsten liegenden Arbeitsvermittlungsstelle (Centro per l‘impiego, CPI) erklären, dass Sie bereit sind, die verfügbaren öffentlichen Dienste zu nutzen (Beratung, aktive Arbeitssuche, spezialisierte Beratung und Beschäftigung für Kategorien von Arbeitnehmern mit Behinderungen). Auf dem Portal „cliclavoro.gov.it“ des Ministeriums für Arbeit werden zudem überregionale Stellenangebote sowie Nachrichten und Informationen über die Arbeits- und Berufswelt veröffentlicht. Um sich auf die Stellenangebote bewerben zu können, muss man seinen Lebenslauf einstellen.
Bei jeder Arbeitsvermittlungsstelle steht das EURES-Netz zur Verfügung, das Informationen über Stellenangebote im Europäischen Wirtschaftsraum, Orientierungshilfe und Beratung zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen europäischen Ländern bietet.
Wenn Sie eine Arbeit selbst finden möchten, ist der beste Weg, direkten Kontakt mit den Unternehmen herzustellen, indem Sie Ihren Lebenslauf über die Website des Unternehmens senden. Dies gilt sowohl für diejenigen, die ohne Berufserfahrung eine Stelle suchen, als auch für diejenigen, die den Beruf wechseln möchten Tatsächlich konsultieren mittlere und große Unternehmen bei der Suche nach Mitarbeitern zunächst ihre Datenbanken, in denen die Lebensläufe derjenigen erfasst werden, die sich online beworben haben. Die von potenziellen Bewerbern gesendeten Lebensläufe werden von den Unternehmen gespeichert und periodisch von den Personalleitern eingesehen, die die geeignetsten Profile für aktive Stellenangebote sowohl in Italien als auch im Ausland auswählen.
Es stehen verschiedene Tools zur Verfügung, die die Suche nach Unternehmen erleichtern, um eine Initiativbewerbung zu senden, wie z. B. Gelbe Seiten (Pagine Gialle), Guida Monaci, Kompass, Websites der Handelskammern sowie die Sozialnetzwerke, vor allem LinkedIn.
Spezifische Bulletins und Zeitschriften, zahlreiche Zeitungen (Tages-, Wochenzeitungen) sind auch Quellen, aus denen Vorschläge gezogen werden können und wo Beilagen mit Stellenausschreibungen, sowohl regional als auch national, zu konsultieren sind.
Für diejenigen, die noch im Ausland sind oder zum ersten Mal nach Italien kommen, um Arbeit zu finden, sind die Angebote des EURES-Netzwerks oft die erste verfügbare Ressource, die ein besseres Verständnis der Mechanismen der aktiven Arbeitssuche in Italien ermöglicht.
Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit den italienischen Staatsangehörigen steht es jedem Bürger der Europäischen Union frei, ohne Arbeitsgenehmigung eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hiervon ausgenommen sind nur die nach wie vor italienischen Staatsangehörigen vorbehaltenen Tätigkeiten.
Links:
Titel/Name | URL |
Institutionelle Website des Ministeriums für Arbeit | https://www.lavoro.gov.it |
Portal des Ministeriums für Arbeit | https://www.cliclavoro.gov.it |
Die Bewerbung kann sich auf ein konkretes Stellenangebot beziehen oder spontan erfolgen, d. h., an ein Unternehmen gerichtet werden, für das das eigene Profil interessant sein könnte.
Im ersten Fall werden die Bewerbungsbedingungen in der Regel im Text des Stellenangebots oder direkt in der Anzeige angegeben. Bei einer Initiativbewerbung kann die Bewerbung häufig auch auf Websites von Unternehmen online in den Bereich „Lavora con noi“ eingestellt werden. Im Allgemeinen benötigen Bewerber einen aktuellen und für die jeweilige Stelle angepassten Lebenslauf, der zusammen mit einem Anschreiben und/oder einem Motivationsschreiben per Fax oder E-Mail an die angegebene Adresse zu senden ist.
Das Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben dient der Vorstellung der eigenen Person: Darin ist auf die eigenen Stärken und die beruflichen Ziele einzugehen und darzulegen, warum der Bewerber der ideale Kandidat für die Stelle ist.
Das Internet bietet eine Vielzahl an Seiten, die sich der Erstellung eines Lebenslaufs widmen, aber wenn man zusätzliche Dienste wie die Aktualisierung eigener Daten oder den Zugriff auf eine Datenbank mit Stellenangeboten nutzen will, kann man die Europass-Website besuchen und durch Registrierung das europäische Europass-Muster zusammenstellen, das dann in verschiedenen Formaten heruntergeladen und bei Bedarf aktualisiert werden kann. Die Lebensläufe, die den Unternehmen vorgelegt werden sollen, müssen die Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret 196/2003 enthalten. Sofern nicht ausdrücklich verlangt, ist es nicht nötig, Fotos, Unterlagen, Zeugniskopien oder -originale und Referenzen oder Ähnliches mitzuschicken.
Die Büros der Arbeitsvermittlungsstellen beraten bei der Abfassung von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben. Auf dem Portal www.cliclavoro.gov.it finden Sie hierzu hilfreiche Informationen.
Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, persönlich bei dem Unternehmen vorstellig zu werden und den eigenen Lebenslauf bei der Personalleitung zu hinterlassen.
Links:
Titel/Name | URL |
Europass-Website | https://europa.eu/europass/it |
Definition
Definition und Zugang
In Italien sind unterschiedliche Typen von Praktika gesetzlich vorgesehen und definiert. Während ein „tirocinio curricolare“ (curriculares Praktikum) ein Praktikum ist, das im Rahmen offizieller Bildungs- und Ausbildungsgänge durchgeführt wird, handelt es sich bei einem „tirocinio non curricolare“ (nicht-curriculares Praktikum) um eine aktive arbeitspolitische Maßnahme, die eine Person in die Lage versetzen soll, praktische Erfahrungen in einem Arbeitsumfeld zu sammeln, um berufliche Kompetenzen zu erwerben, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und ihren Lebenslauf zu bereichern. Ferner sehen die nationalen Rechtsvorschriften für den Zugang zu bestimmten Berufen spezielle Arten von Praktika vor.
Praktikanten schließen daher keinen echten Arbeitsvertrag ab und können nicht als Arbeitnehmer betrachtet werden.
Beschreibung
Während für die Aktivierung und Regelung der curricularen Praktika die allgemeinbildenden und berufsbildenden Einrichtungen zuständig sind, fallen nicht-curriculare Praktika in die Zuständigkeit der Regionen und der autonomen Provinzen. Die nationalen Leitlinien, die im Mai 2017 im Wege einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den Regionen angenommen wurden, enthalten gemeinsame Grundsätze, die auf regionaler Ebene angenommen und umgesetzt wurden, und sehen drei Hauptkategorien von Praktika vor:
- Praktika zur Berufsorientierung und Ausbildung, die sich an diejenigen richten, die einen Berufsabschluss/ein Zeugnis/einen Ausbildungsnachweis erworben haben, und innerhalb von 12 Monaten nach dem entsprechenden Abschluss durchgeführt werden können. Maximale Dauer: 6 Monate
- Praktika zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die sich an Arbeitslose (einschließlich Personen, die auf Mobilitätslisten stehen oder von gemeinsamen Netzen der sozialen Sicherheit abgedeckt sind) und Nichterwerbstätige richten. Maximale Dauer: 12 Monate.
- Orientierung/Ausbildung, Eingliederungs-/Wiedereingliederungspraktika für bestimmte Zielgruppen (benachteiligte Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Asylbewerber). Maximale Dauer: 12 bis 24 Monate.
In Italien sind bei Praktika mindestens drei verschiedene Gruppen von Akteuren beteiligt. – Erste Gruppe: In den oben genannten nationalen Leitlinien ist festgelegt, welche (öffentlichen oder privaten) Einrichtungen als „Praktikumsträger“ fungieren können: Arbeitsverwaltungen, Universitäten, Schulen, auf regionaler Ebene zugelassene Berufsbildungsanbieter und -zentren, Agenturen mit Zulassung für das Zusammenführen von Nachfrage und Angebot, Vermittlungs- und Beratungsdienste; – Zweite Gruppe: andere Einrichtungen können als „Praktikumseinrichtung“ fungieren: öffentliche und private Einrichtungen, die die gesetzlichen Vorschriften einhalten; und schließlich die dritte Gruppe: die Praktikanten.
Das Praktikum wird durch eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen dem Praktikumsträger und der Praktikumseinrichtung aktiviert.
Praktikanten sind gegen Arbeitsunfälle versichert.
Die Aktivierung eines nicht-curricularen Praktikums wird elektronisch durch eine obligatorische Meldung registriert (es handelt sich um eine elektronische Mitteilung, die an alle für Kontrollen zuständigen Behörden wie das Arbeitsministerium, die staatliche Sozialversicherungsanstalt usw. gerichtet ist). Diese Mitteilung muss 24 Stunden vor Beginn des Praktikums erfolgen.
Sowohl der Praktikumsträger als auch die Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt wird, müssen einen Betreuer für die Praktikanten benennen.
Zugang (Wer kann sich bewerben?)
Im Allgemeinen stehen Praktika allen EWR-Staatsangehörigen offen. Doch können Zugangsvoraussetzungen bestehen, die mit spezifischen regionalen Regelungen, bestimmten Bildungs- und Ausbildungswegen und Anforderungen im Zusammenhang mit einem spezifischen Status (z. B. Arbeitslose oder benachteiligte Personen) verknüpft sind.
Durchführung
Die nationalen Leitlinien, die im Mai 2017 im Wege einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den Regionen angenommen wurden, legen die Grundsätze fest, die die Regionalverwaltungen in ihre einschlägigen regionalen Rechtsvorschriften zu übernehmen haben. Sie fungieren als gemeinsamer nationaler Rechtsrahmen, der Mindestqualitätsstandards für nicht-curriculare Praktika festlegt.
Diese Leitlinien stehen voll und ganz im Einklang mit dem Qualitätsrahmen der EU für Praktika, da sie in der Vorbereitungsphase der Vorarbeiten zur Annahme des europäischen Rahmens gebilligt wurden. Sie sehen eine Mindestvergütung vor, die je nach Region unterschiedlich ist und deren Mindestbetrag auf 300 EUR festgelegt wurde.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Die Praktikanten müssen gegen „Unfälle und Krankheit“ versichert sein. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber im individuellen Ausbildungsplan die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Rechte und Pflichten der Parteien angeben. Die Unterbrechung des Praktikums kann wegen Gesundheitsproblemen und Mutterschaftsurlaub gewährt werden.
Die Vergütung und sonstige Zulagen hängen von den regionalen Rechtsvorschriften ab, unbeschadet der in den nationalen Leitlinien festgelegten Mindeststandards, die sich, wie oben erwähnt, auf mindestens 300 EUR pro Monat belaufen.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Praktikumsmöglichkeiten und -angebote sind auf den Websites der Regionen zu finden. Die entsprechenden Informationen werden von den regionalen Behörden in ihrem jeweiligen Arbeitsmarktinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Förderung und Unterstützung
Nützliche Informationen über die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen und Praktika finden Sie auf den Websites der Regionen.
Folgende Websites bieten Informationen auf nationaler Ebene:
Wo können Arbeitgeber ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Praktikumsmöglichkeiten und -angebote können auf den Websites der Regionen veröffentlicht werden.
Darüber hinaus bieten die Websites der Regionen Informationen und Angebote, die auf regionaler Ebene vom Europäischen Sozialfonds im Rahmen seines Arbeitsmarktinformationssystems gefördert werden.
Förderung und Unterstützung
Die Arbeitgeber können sich an EURES-Berater wenden, die in lokalen Arbeitsverwaltungen tätig sind. Deren Verzeichnis findet sich unter dem Link: https://www.lavoro.gov.it/temi-e-priorita/europa-e-fondi-europei/focus/pagine/eures.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81 vom 15. Juni 2015, Kapitel V, Art. 41-47, revidiert die organische Regelung der Verträge und revidiert die Gesetzgebung über Lehrlingsausbildung mit der konsequenten Abrogation des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 167/2011 - Konsolidierte Fassung zur Lehrlingsausbildung.
Es sieht die Möglichkeit vor, arbeitslose Personen, zum Zwecke ihrer Qualifizierung oder Umschulung als Auszubildende einzustellen, und zwar unabhängig von ihrem Alter zum Zeitpunkt der Einstellung.
Der Ministerialerlass vom 12. Oktober 2015 definiert die Ausbildungsstandards für die Lehrlingsausbildung und die allgemeinen Kriterien für die Durchführung von Lehrlingsausbildungsgängen, die durch Beschluss aller Regionen umgesetzt werden müssen
Ab dem 1. Januar 2022 ist es für die Zwecke der beruflichen Qualifizierung oder Umschulung möglich, neben Arbeitnehmern, die Mobilitätsleistungen oder Arbeitslosenunterstützung erhalten (Art. 47 Abs. 4, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81/2015, geändert durch das Haushaltsgesetz 2022, Gesetz 30. Dezember 2021, Nr. 234, Art. 1, Absatz 248) auch und ohne Altersbeschränkung solche Arbeitnehmer zur professionalisierenden Lehrlingsausbildung (apprendistato professionalizzante) einzustellen, die von einem außerordentlichen Lohnzuschuss nach Art. 22 ter des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. September 2015, Nr.148, profitieren.
Schließlich, zusätzlich zu den Einstellungsbeihilfen für die Einstellung von Auszubildenden, die für das Jahr 2021 durch das Gesetzesdekret vom 28. Oktober 2020 Nr. 137 (Dekret „Ristori“, Art. 15 bis, Absätze 12-13) vorgesehen sind, in Bezug auf die Ausbildungsverträge der ersten Stufe für die berufliche Qualifikation und das Diplom, den Abschluss des Sekundarbereichs II und das Zertifikat der höheren technischen Spezialisierung, die für das Jahr 2022 vorgesehen sind, hat das Haushaltsgesetz 2022 (Art. 1 Absatz 645) Arbeitgebern, die bis zu 9 Arbeitnehmer beschäftigen, eine Entlastung von 100 % der Beiträge gewährt (in Bezug auf die Beiträge, die gemäß Artikel 1, Absatz 773, Satz 5, des Gesetzes vom 27. Dezember 2006, Nr. 296) für die ersten drei Vertragsjahre, vorbehaltlich des Zinssatzes von 10 % für die Beitragszeiten, die in den auf das dritte Vertragsjahr folgenden Jahren anfallen.
Gesetzesdekret (Decreto legge) Nr. 48 vom 4. Mai 2023. Dringende Maßnahmen zur sozialen Inklusion und zur Teilnahme am Arbeitsleben sehen für private Arbeitgeber, die Beihilfe zur Inklusion beziehende Menschen mit einem unbefristeten Arbeitsarbeitsvertrag in Vollzeit oder Teilzeit oder aber auch einem Ausbildungsvertrag einstellen, den Anspruch auf Befreiung von der Bezahlung der Sozialbeiträge zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu 100 % für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten, unter Ausschluss der Prämien und Beiträge an das INAIL, bis zu einer Obergrenze von 8 000 EUR jährlich vor, die auf monatlicher Basis neu berechnet und angewendet werden. Davon unberührt bleibt der Satz zur Berechnung der Rentenleistungen.
Beschreibung des Systems
Eine Lehrlingsausbildung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der die Ausbildung und Beschäftigung der Jugendlichen fördern soll. Ihr Hauptmerkmal ist der Ausbildungsinhalt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Auszubildenden zusätzlich zur Bezahlung des Arbeitsentgelts für die von ihm geleistete Arbeit die Ausbildung zu garantieren, die notwendig ist, um berufliche Fähigkeiten zu erwerben, die der Rolle und den Aufgaben, für die er angestellt war, angemessen sind. Der Auszubildende ist seinerseits verpflichtet, die Ausbildung zu absolvieren.
Es gibt drei Arten von Arbeitsbeziehungen in der Lehrlingsausbildung
- Lehrlingsausbildung mit Qualifikation und Diplom, Abschluss des Sekundarbereichs II und Zertifikat der höheren technischen Fachrichtung (Lehrlingsausbildung der ersten Stufe)
- professionalisierende Lehrlingsausbildung (Lehrlingsausbildung der zweiten Stufe)
- Lehrlingsausbildung für Fortbildung und Forschung (Lehrlingsausbildung der dritten Stufe)
Der Auszubildende absolviert dann je nach Art der Ausbildung einen Ausbildungsteil in der Schule/im Ausbildungszentrum/an der Universität, und einen Teil im Unternehmen, und hat zwei Bezugspersonen, einen Ausbildungsbetreuer (in der Schule) und einen Unternehmensbetreuer (ernannt vom Unternehmen).
Im Unternehmen wird es möglich sein, praktische Fähigkeiten und technisch-professionelle Kenntnisse zu erwerben, indem er zusammen mit fachkundigen Mitarbeitern spezifische Fähigkeiten der betreffenden Arbeit erwirbt, die den theoretischen Fähigkeiten, die im Ausbildungszentrum, in der Schule oder an der Universität erworben wurden, je nach Art der Lehrlingsausbildung hinzugefügt werden.
Für den Rest der Zeit wird er als ein normaler Arbeiter arbeiten.
Auszubildende können ein niedrigeres Arbeitsentgelt im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern bekommen, die dieselben Aufgaben erfüllen. Ein Auszubildender kann in der Tat bis zu zwei Stufen niedriger eingestuft werden als die Kategorie der Arbeitnehmer, auf die er Anspruch nach dem nationalen Tarifvertrag für Arbeitnehmer hätte, die mit Aufgaben oder Funktionen betraut sind, die Qualifikationen erfordern, die denen entsprechen, für die der Vertrag bestimmt ist. Alternativ kann man das Arbeitsentgelt des Auszubildenden als Prozentsatz festlegen und schrittweise nach Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln. Das Arbeitsentgelt darf nicht als Akkordlohn oder als Anreiz erfolgen. Zusätzlich zum speziellen Entgeltsystem ist eine ermäßigte Beitragsbehandlung vorgesehen.
Der Auszubildende muss einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen, der auch den individuellen Ausbildungsplan enthalten muss.
Je nach Typ der Lehrlingsausbildung, je nach Branche und den regionalen Vorschriften kann die Ausbildung bis zu drei Jahre (fünf Jahre im Handwerk) dauern.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird auf Grundlage der betreffenden Tarifverträge festgelegt.
Die Mindestdauer des Ausbildungsvertrages beträgt 6 Monate. Die maximale Dauer des Ausbildungsvertrages entspricht der Dauer des Studiums.
Die wichtigsten Merkmale des Systems der Lehrlingsausbildung sind im nationalen Recht festgelegt. Die Regionen sind für die Regelung der Lehrlingsausbildung zuständig, insbesondere in Hinblick auf die Ausbildungsaspekte. Die Sozialpartner müssen im Rahmen von Tarifverhandlungen allgemeine Regeln für die Inanspruchnahme von Lehrlingsausbildungsverträgen festlegen.
Detaillierte Beschreibung der drei Lehrlingsausbildungsformen
Lehrlingsausbildung der ersten Stufe - Ausbildung mit Qualifikation und Diplom, Abschluss des Sekundarbereichs II und Zertifikat zur höheren technischen Spezialisierung
Für Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren ohne Abschluss oder Diplom oder in einigen Fällen ohne Altersbegrenzung (siehe unten)
Es ist ein Arbeitsvertrag, der es ermöglicht, eine berufliche Qualifikation oder ein berufliches Diplom zu erwerben, indem man abwechselnd arbeitet und studiert. Die Dauer, die unter Bezugnahme der zu erwerbenden Qualifikation oder des zu erwerbenden Diploms festgelegt wird, darf drei Jahre bzw. vier Jahre im Falle eines vierjährigen regionalen Diploms nicht überschreiten.
Es erlaubt auch die Durchführung der Schulpflicht
Das Arbeitsentgelt variiert zwischen 2000 EUR pro Jahr für Minderjährige und 3000 EUR pro Jahr für Erwachsene.
Lehrlingsausbildung der zweiten Stufe - professionalisierende Lehrlingsausbildung
Sie zielt darauf ab, einen Beruf zu erlernen oder eine berufliche Qualifikation für vertragliche Zwecke zu erlangen.
Für Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren, und bei Vorlage einer beruflichen Qualifikation sinkt das Mindestalter auf 17 Jahre (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 226 von 2005)
Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag für die Erlangung einer beruflichen Qualifikation in allen Bereichen der privaten oder öffentlichen Tätigkeit zu vertraglichen Zwecken durch eine transversale und professionalisierende Ausbildung. In der Regel darf die Laufzeit des Vertrags drei Jahre bzw. fünf Jahre für das Handwerk nicht überschreiten.
Das erhaltene Arbeitsentgelt beträgt etwa 60 % des Gehalts, das dem Beschäftigungsniveau des Auszubildenden entspricht. Sukzessiv nach der Einstellung wird man, im Laufe der Jahre, 100 % Gehalt erhalten.
Die Ausbildung zu grundlegenden und transversalen Fähigkeiten wird von der Region festgelegt und die Gesamtstundenzahl wird auf der Grundlage des Niveaus der Erstausbildung wie folgt bestimmt:
- 40 Stunden für Auszubildende mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss;
- 80 Stunden für Auszubildende, mit einem Abschluss einer Schule des Sekundarbereichs II, oder einem Abschluss in der beruflichen Bildung oder einem Abschlusszeugnis;
- 120 Stunden für Auszubildende ohne Abschluss.
Ab dem 1. Januar 2022 ist es für die Zwecke der beruflichen Qualifizierung oder Umschulung möglich, zur professionalisierenden Lehrlingsausbildung (apprendistato professionalizzante) auch die Arbeitnehmer ohne Altersgrenzen einzustellen, die von dem genannten außerordentlichen Lohnzuschuss gemäß Art. 22 ter des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. September 2015, Nr.148, profitieren, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, die Mobilitätsleistungen oder Arbeitslosenunterstützung erhalten (Art. 47 Abs. 4, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81/2015, geändert durch das Haushaltsgesetz 2022, Gesetz 30. Dezember 2021, Nr. 234, Art. 1, Absatz 248).
Lehrlingsausbildung der dritten Stufe - Lehrlingsausbildung im Rahmen der Hochschulausbildung, Fortbildung und Forschungsbildung, die zu einem Hochschulabschluss und einer weiterführenden Ausbildung führen
Für Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren
Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag, mit dem Sie verschiedene Qualifikationsstufen erreichen können:
- Diplom in der Technischen Hochschulbildung (Diploma di Istruzione Tecnica Superiore, ITS),
- Bachelor- und Masterabschlüsse,
- Universitätsmaster in den Stufen I und II,
- Promotion,
- Höhere künstlerische, musikalische und choreografische Ausbildung,
- Forschungsaktivitäten,
- Zugang zu Professionen, die durch spezifische Ordnungen geregelt sind (praticantato, Referendariat)
Es ermöglicht auch die Durchführung eines Forschungsprojekts zu einem für den Arbeitgeber interessanten Thema.
Nach Vertragsende können eine oder beide Parteien beschließen, das Arbeitsverhältnis gemäß dem von CCNL festgelegten Verfahren zu unterbrechen. Entscheidet sich niemand, vom Vertrag zurückzutreten, so wird die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Maximale Vertragsdauer je nach dem gewählten Studiengang
Höheres technisches Diplom 36 Monate
Bachelor-Abschluss 36 Monate
Master-Abschluss 24 Monate
Einstufiger Master-Abschluss 48 Monate
Universitätsmaster der Stufe I 12 Monate
Universitätsmaster der Stufe II 24 Monate
Forschungsdoktorat 48 Monate
Forschungsaktivitäten 36 Monate (+ 12 Monate Verlängerung bei besonderen Projektbedürfnissen)
Referendariat, dessen Dauer sich auf die Erlangung des Abschlusszeugnisses über die abgeschlossene Praxis für die Zulassung zum Staatsexamen bezieht
Die Lehrplanung muss zwischen dem Arbeitgeber und der Ausbildungseinrichtung gemeinsam vorgenommen werden und muss so beschaffen sein, dass der Auszubildende die Lernergebnisse für den Abschluss erreichen kann.
Externe Schulung
Was die externe Ausbildung betrifft, so muss der Auszubildende in der Ausbildungsstruktur einen Teil der Gesamtstundenzahl des Kurses, zu dem er eingeschrieben ist, in der Ausbildungseinrichtung absolvieren, und zwar bis zu einem maximalen Prozentsatz, der auf gesetzlicher Ebene gemäß den in der folgenden Tabelle angegebenen Parametern festgelegt ist:
ITS (Fachhochschule-)Bildungsgänge betragen max. 60 % der ordentlichen Ausbildung (entspricht 1080 Stunden/1620 Stunden)
Abschluss, Master, Doktorat, AFAM max. 60% der Anzahl der Stunden in den frontalen Unterricht in den Ausbildungskrediten jeder universitären Lehre vorgesehen
Praktika in einer externen Ausbildung ist nicht obligatorisch
Lehrlingsausbildung für eine Forschungstätigkeit externer Ausbildung ist nicht obligatorisch
Für die Ausbildungsstunden, die ein Auszubildender an der Ausbildungseinrichtung absolviert, ist der Arbeitgeber von allen Vergütungsverpflichtungen befreit, was bedeutet, dass auf die externe Ausbildung entfallene Stunden nicht in der Berechnung des Lohnbetrages berücksichtigt werden.
Interne Schulungen
Was die interne Schulung betrifft, d. h. die am Arbeitsplatz durchgeführt wird, so muss der Auszubildende eine Anzahl von Stunden absolvieren, die der Differenz zwischen den in ordentlicher Ausbildung vorgesehenen Stunden und den Stunden der externen Ausbildung entspricht.
Bei der Ausbildung zum Zugang zu den Kammerberufen (Referendariat) und bei der Ausbildung zur Forschungstätigkeit darf die interne Schulung nicht weniger als 20 % des vertraglich festgelegten Jahreszeitplans betragen.
Für die direkt im Unternehmen und damit auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführten Ausbildungsstunden hat der Auszubildende Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe von 10 % des Mindeststundenlohns.
Um eine angemessene Qualität für den Bildungsgang zu gewährleisten, muss Unternehmen seine Ausbildungskapazität durch Erfüllung bestimmter Anforderungen nachweisen, um einen Ausbildungsvertrag der dritten Stufe abschließen zu können. Diese Anforderungen sind:
- Strukturell: Es muss Raum zur Verfügung stehen, damit interne Schulungen durchgeführt werden können und im Falle von Studierenden mit Behinderungen müssen architektonische Barrieren überwunden oder beseitigt werden;
- Technisch: Für die Durchführung interner Schulungen müssen geeignete Lehrmittel zur Verfügung stehen;
- Ausbildungsbezogen: Mindestens ein Betreuer muss während der gesamten Lehrzeit zur Verfügung stehen, um den Studierenden zu unterstützen.
Die Betreuer
In den Lehrlingsausbildungsgängen der dritten Stufe ist die Funktion der von der Ausbildungseinrichtung benannten Ausbildungsbetreuers und des vom Unternehmen benannten Betriebsbetreuers von grundlegender Bedeutung: sie begleiten den Studierenden gemeinsam auf seinem Lernweg, überprüfen die korrekte Umsetzung und zusammenarbeiten, um die erforderliche didaktische und organisatorische Verbindung zu gewährleisten.
Im Einzelnen:
- Der Ausbildungsbetreuer unterstützt den Auszubildenden in der Beziehung zur Ausbildungseinrichtung, überwacht den Verlauf des Bildungsgangs und nimmt an der Anfangs-, Zwischen- und Abschlussbewertung teil,
- Der Betriebsbetreuer erleichtert die Eingliederung des Auszubildenden in das Arbeitsumfeld, unterstützt und begleitet ihn im internen Ausbildungsweg, vermittelt ihm die für die Durchführung der Arbeitsaktivitäten erforderlichen Fähigkeiten und stellt der Ausbildungseinrichtung die nützlichen Elemente zur Verfügung, um die im Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten und die Effektivität des Ausbildungsprozesses zu bewerten.
Bewertung und Zertifizierung von Fähigkeiten
Die Ausbildungseinrichtung, die auch den Arbeitgeber in Bezug auf die interne Schulung nutzt, führt die Beurteilung des Lernens der Auszubildenden auch für die Zulassung zu Prüfungen und die Erteilung eines Studienabschlusses durch.
Die Verfahren zur Bewertung der Lehrlingsausbildung und zur Zertifizierung von Kompetenzen werden entsprechend den Ordnungen der verschiedenen Studiengänge (Fachhochschule-ITS, Universität, Kunsthochschule-AFAM, etc.) durchgeführt.
Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung oder vorzeitiger Kündigung des Vertrages ist es den Auszubildenden garantiert, auch mit Unterstützung des Ausbildungsbetreuers zur normalen Ausbildung zurückzukehren.
Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung, beginnend mit einer Mindestarbeitszeit von 3 Monaten, hat der Auszubildende Anspruch auf die Validierung der erworbenen Fähigkeiten, die von der Ausbildungseinrichtung ausgestellt werden.
Um Anspruch auf die abschließende Bewertung und Zertifizierung zu haben, muss der Auszubildende am Ende des Bildungsgangs mindestens drei Viertel der geplanten internen und externen Schulungen besucht haben. Sofern in ihren jeweiligen Ordnungen vorgesehen, ist die genannte Anwesenheit auch am Ende eines jeden Jahres eine Mindestanforderung für die Zulassung zum nächsten Jahr.
ZUSAMMENFASSUNG: Wie aktiviere ich einen Ausbildungsvertrag in 10 Schritten?
Das Unternehmen identifiziert eine Aufgabe, die von einem Jugendlichen mit einer Lehrlingsausbildung ausgeführt werden soll (Stufe I, II, III)
Das Unternehmen identifiziert in Abstimmung mit einer Ausbildungseinrichtung (Schule, CFP, Universität, Fachhochschule-ITS) einen Ausbildungsweg für den Abschluss eines Studien-/Berufsabschlusses und wählt einen jungen Auszubildenden (Stufe I, III) aus.
Wenn aber Jugendlicher bereits an einem Studiengang teilnimmt, wird die „Lehrlingsausbildung“ unter Berücksichtigung der bereits vor dem Vertrag durchgeführten Ausbildung angepasst. (Stufe I, III)
Die Ausbildungseinrichtung und das Unternehmen beraten sich gegenseitig, um den besten Weg zu finden, den Vertrag in einer Weise zu erfüllen, die mit der Organisation des Unternehmens und dem Erwerb des Titels durch den Jugendlichen im Einklang steht (Stufe I, III)
Das Unternehmen und die Ausbildungseinrichtung unterzeichnen „das Protokoll“ und erstellen gemeinsam mit dem Jugendlichen den „individuellen Ausbildungsplan“ (Piano Formativo Individuale, PFI) (Stufe I, III)
Die grundlegenden Elemente des Lehrlingsausbildungsgangs (Stufe I, II, III) sind im PFI definiert: A. Ernennung des Betriebs- und Ausbildungsbetreuers, B. Definition der Inhalte der Schulung, C. Festlegung der Anzahl der Stunden der internen und externen Schulung in der Ausbildungseinrichtung
Das Unternehmen führt die Rekrutierung mit einem für den Referenzstudiengang geeigneten Dauervertrag und mit der Übermittlung einer zwingend erforderlichen Mitteilung über das spezifische Informationssystem durch.
Der Auszubildende beginnt zu arbeiten. Durchführung der Schulung nach PFI: Die „interne“ Komponente des Unternehmens kann direkt „on-the-Job“ durchgeführt werden (Stufe I, II, III)
Mit Abschluss des Vertrages erstellt das Unternehmen zusammen mit der Ausbildungseinrichtung das „individuelle Dossier“ mit den allgemeinen Unterlagen des Auszubildenden, den Unterlagen über die Zwischen- und Endbewertung des Auszubildenden und den erhaltenen Bescheinigungen (Stufe I, III).
Der Auszubildende, der die erforderlichen Stunden oder die Anzahl der nutzbaren CFUs erreicht hat, nimmt an der ersten Prüfungssession Teil, die für den Erwerb des Studiengrades nützlich ist (Stufe I, III).
Zugang (Wer kann sich bewerben?)
Da für die Lehrlingsausbildung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, steht sie allen EWR-Staatsangehörigen offen. Für Lehrlingsausbildungsprogramme auf der Ebene des Sekundar- und Hochschulbereichs können jedoch besondere Zugangsregeln gelten.
Es wurden Zugangskriterien für Ausbildungsbeihilfen festgelegt, die jungen italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der Berufsausbildungswege sowie arbeitslosen Menschen, deren Status gemäß den nationalen Rechtsvorschriften bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung förmlich gemeldet sein muss, zur Verfügung stehen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Da Auszubildende Arbeitnehmer sind, haben sie Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität und Mutterschaft sowie auf Arbeitsschutzmaßnahmen. Seit 2013 sind Auszubildende auch sozialversichert.
Auszubildende haben zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gemäß ihrem Arbeitsvertrag Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Die Vergütung der Auszubildenden hängt von der Branche ab, in der sie beschäftigt sind, und variiert daher je nach Tarifvertrag und Jahr der Einstellung. In Bezug auf die Lehrlingsausbildung in Verbindung mit dem Bildungssystem (Typ 1 und Typ 3) ist die Vergütung der Auszubildenden proportional an die tatsächlich am Arbeitsplatz verbrachte Zeit gekoppelt. Infolgedessen werden externe Ausbildungsmaßnahmen nicht vergütet, und die internen Ausbildungsstunden werden mit einem festen Mindestprozentsatz vergütet (dieser liegt gemäß dem neuen gesetzesvertretenden Dekret 81/2015 für Typ 1 und Typ 2 der Lehrlingsausbildung bei 10 %).
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
In Italien gibt es keine speziellen Websites für die Suche nach Ausbildungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie die Links in den anderen Abschnitten.
Förderung und Unterstützung
Nützliche Informationen, z. B. über die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen, sind auf den Websites der Regionen zu finden.
Darüber hinaus stellen nationale Programme Finanzmittel zur Förderung der Lehrlingsausbildung als aktive beschäftigungspolitische Maßnahme für junge Menschen bereit:
Wo können Arbeitgeber ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Darüber hinaus finden Sie Informationen und Möglichkeiten auf der regionalen Website, die Informationen über Arbeitsmarktchancen bietet, die möglicherweise aus dem ESF finanziert werden.
Förderung und Unterstützung
Auf nationaler Ebene wurden Anreize für die Regionen und autonomen Provinzen zur Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen geschaffen. Ferner sind im Rahmen von Initiativen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen spezielle Förderprogramme vorgesehen.
Das Unternehmen, das einen Auszubildenden anstellt, genießt eine Reihe von Steuervergünstigungen. Erstens werden die Kosten für die Schulung der Mitarbeiter reduziert. Tatsächlich kann der Auszubildende ein Gehalt erhalten, das zwei Stufen niedriger ist als das, das er als tatsächlicher Arbeiter für dieselbe Tätigkeit erhalten hätte. Darüber hinaus ist für die Beschäftigung im Rahmen eines Berufsvertrages eine Steuerermäßigung von 50 % vorgesehen.
Die wichtigsten Vorteile für die Unternehmen, die sie mit dem Ausbildungsvertrag einstellen, sind (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81/2015, Artikel 42 und 47):
- bei der Vergütung die Möglichkeit, einen Beschäftigten bis zu zwei Stufen niedriger einzustufen, als die, auf die er nach dem nationalen Bezugstarifvertrag Anspruch hätte, oder alternativ das Arbeitsentgelt des Auszubildenden als Prozentsatz und proportional zur Dauer der Betriebszugehörigkeit festzulegen;
- Auf der Beitragsebene die Möglichkeit einer subventionierten Behandlung bis zum Jahr, das auf die Fortsetzung der Ausbildung als gewöhnliches Arbeitsverhältnis folgt;
- der Auszubildende wird nicht auf die zahlenmäßigen Grenzen angerechnet, die in Gesetzen und Tarifverträgen für die Anwendung bestimmter Vorschriften oder Rechtsinstitute berücksichtigt werden.
Im Falle von Ausbildungsverträgen der ersten Stufe für berufliche Qualifikation und Diplom, Abschluss des Sekundarbereichs II und Zertifikat für höhere technische Spezialisierung, die im Jahre 2022 abgeschlossen wurden, Arbeitgeber, die bis zu 9 Arbeitnehmer beschäftigen, haben Anspruch auf eine Entlastung von 100 % der Beiträge für die in den ersten drei Vertragsjahren zurückgelegten Zeiten (Art. 1 Abs. 645, Haushaltsgesetz 2022).
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Der Immobilienmarkt und die Mietpreise in Italien weisen je nach Lage der Wohnung starke Unterschiede auf. Diese variieren je nach Region, Gemeinde und Stadtviertel. Am höchsten sind die Preise in touristischen Gebieten und den Altstädten der Großstädte. Doch auch eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel für den innerstädtischen und den Nahverkehr (U-Bahn, Straßenbahn, Bus usw.) kann den Preis nach oben treiben.
In den touristischen Orten sind die Preise stark saisonabhängig. Dies gilt allerdings nicht für die Kunststädte mit starken Touristenströmen während des ganzen Jahres. Informationen über Häuser und Wohnungen zur Miete oder zum Verkauf findet man heute hauptsächlich im Internet, in lokalen Kleinanzeigen, auf in der Nähe der Wohnung angebrachten Aushängen und auf Anschlagtafeln an den wichtigsten Anlaufstellen (Universitäten, Bahnhöfen usw.). Außerdem kann man sich an einen Immobilienmakler wenden.
Die Mieten auf dem freien Markt können sehr hoch sein. Daher muss man unter Umständen ins Umland ausweichen, um eine Wohnung zu einem zumutbaren Preis zu finden. Besonders unter jungen Leuten sind Wohngemeinschaften sehr beliebt, um die Ausgaben für Miet- und Nebenkosten gering zu halten. Seit Abschaffung der alten Mietverträge mit am Mietspiegel orientiertem Mietzins („affitto ad equo canone“) sind die begünstigten Mietverträge („canone concordato“) die beste Option, um Geld zu sparen. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einem begünstigten Mietzins, die nicht nur für den Mieter, sondern wegen der steuerlichen Vergünstigungen auch für den Vermieter vorteilhaft sind. Längerfristige Mietverträge werden im Vierjahresrhythmus verlängert.
Wohnraum kann auch zu einem freien Mietzins angeboten werden, der mit dem Vermieter ausgehandelt wird. Alle Mietverträge sind stets in Schriftform zu schließen und bei der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) zu registrieren. In jedem Fall muss das Mietverhältnis der Agentur der Einnahmen mitgeteilt werden, und zwar mittels des neuen Vordrucks RLI.
Beim Kauf einer Immobilie muss zur Prüfung der Verkaufsbedingungen und für den Abschluss des Kaufvertrags ein Notar hinzugezogen werden. Nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags sollte man sich sofort mit allen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser) in Verbindung setzen. Außerdem muss man seinen Wohnsitz so schnell wie möglich dem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Links:
Titel/Name | URL |
Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) | www.agenziaentrate.gov.it |
Immobiliare Italia (Immobilienvermittlung) | www.immobiliare.it |
„Scuola in chiaro“ ist ein Online-Service des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung und stellt ein nützliches Hilfsmittel bei der Wahl der Bildungseinrichtung und des Bildungswegs dar. Dieses Instrument bietet einen Überblick über Informationen zu allen Formen und Stufen von staatlichen und gleichgestellten schulischen Einrichtungen in Italien (Kindergärten, Grundschulen, Schulen des Sekundarbereichs I und II, Berufsausbildungszentren und regionale Erwachsenenbildungszentren).
Ausgehend von einer Suchseite und anhand von drei verschiedenen Kriterien können die einzelnen Einrichtungen ermittelt, ihre Informationen angezeigt und auf der Grundlage bestimmter Parameter Vergleiche angestellt werden. Das Ministerium sorgt für die Aktualisierung der Daten und der Indikatoren zu den einzelnen Einrichtungen und verwendet dazu sowohl die im Informationssystem enthaltenen Informationen als auch die bei spezifischen Erhebungen ermittelten Daten.
Für die individuelle Suche nach einer Universität, Akademie oder einem Konservatorium hat das Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung das Portal „UniversItaly“ eingerichtet, um Studierende auf ihrem Bildungsweg zu begleiten.
Die Kinderkrippen für Kleinkinder bis zu einem Alter von 36 Monaten werden derzeit von den Gemeinden und privaten Einrichtungen verwaltet. Daher muss man sich an die Gemeindeverwaltung bzw. die private Kinderkrippe im eigenen Wohngebiet wenden. Die Adressen findet man im örtlichen Telefonbuch („PagineBianche“) bzw. im Branchentelefonbuch („PagineGialle“).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca (Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung) | www.istruzione.it |
Scuola in chiaro (Online-Service zur Schulwahl) | http://cercalatuascuola.istruzione.it/cercalatuascuola |
Universitaly (Portal mit Informationen zu italienischen Hochschulen) | https://www.universitaly.it/index.php |
Liste der italienischen Gemeinden | http://www.comuni-italiani.it/alfa |
Telefonbuch | www.paginebianche.it |
Branchentelefonbuch | www.paginegialle.it |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Alle Bürger der Europäischen Union haben das Recht, nach Italien oder in einen anderen Mitgliedstaat als den eigenen einzureisen und sich dort frei aufzuhalten. Dabei sind allerdings unterschiedliche Regelungen zu beachten, je nachdem, ob die Aufenthaltsdauer weniger oder mehr als drei Monate beträgt.
Aufenthalt von weniger als drei Monaten Dauer
Unionsbürger haben das Recht, sich für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten in Italien aufzuhalten. Hierfür müssen sie lediglich ein für die Ausreise gültiges Ausweisdokument besitzen.
Auch Familienangehörige von Unionsbürgern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, dürfen sich in Italien ohne weitere Formalitäten aufhalten. Allerdings müssen sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und, falls vorgeschrieben, eines Einreisevisums sein, sofern sie nicht bereits im Besitz einer gültigen „Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern“ sind.
Sowohl EU-Bürger als auch ihre ausländischen Familienangehörigen können ihre Anwesenheit in Italien mittels einer Anwesenheitserklärung melden.
Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer
Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich für länger als drei Monate in Italien aufzuhalten, wenn er:
- in Italien als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig ist;
- für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des italienischen Staats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz oder eine gleichwertige Versicherung, die alle Risiken im italienischen Staatsgebiet abdeckt, verfügen;
- bei einer anerkannten privaten oder öffentlichen Einrichtung zur Absolvierung eines Studiums oder einer Berufsausbildung eingeschrieben ist und für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des italienischen Staats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im italienischen Staatsgebiet verfügen;
- ein Familienangehöriger ist, der den aufenthaltsberechtigten Unionsbürger für einen Zeitraum von über drei Monaten begleitet oder ihm nachzieht.
Anwesenheitserklärung (Dichiarazione di presenza) für Bürger der Europäischen Union
Im Hinblick auf die Dauer ihres Aufenthalts haben Unionsbürger bzw. ihre Familienangehörigen die Möglichkeit, ihre Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Eintragung in das Melderegister
Unionsbürger, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten wollen, müssen sich in das Melderegister der Gemeinde eintragen lassen, in der sie ihren Wohnsitz haben.
Saisonarbeit und Landwirtschaft
Die Einreise nach Italien zum Zwecke der Saisonarbeit muss im Rahmen der Einreisequoten erfolgen, die in den Dekreten – sogenannten „decreti flussi“ (Dekrete über die Zuwanderungsströme) – festgelegt sind, die regelmäßig vom Präsidenten des Ministerrates auf der Grundlage der Kriterien des dreijährigen Strategiepapiers zur Einwanderungspolitik erlassen werden.
Diese Verfahren werden seit mehreren Jahren elektronisch verwaltet, sodass es ausreicht, sich über den eigenen Computer zu verbinden oder die Unterstützung zahlreicher autorisierter Stellen oder Arbeitgebereinrichtungen zu nutzen, um das gesamte Verfahren durchzuführen.
Das computergestützte System besteht aus einer Website, auf die sich die Nutzer über eine Internetverbindung begeben und anschließend die Anträge elektronisch ausfüllen und versenden müssen.
Daueraufenthaltsrecht
Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten hat, erwirbt das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten.
Anträge auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte können direkt bei der Polizeibehörde des Wohnorts gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post unter Verwendung des vom Antragsteller ausgefüllten Formulars übermittelt werden; auch kann mit den Gemeinden und Arbeitgebereinrichtungen Kontakt aufgenommen werden, um den Antrag vorab auszufüllen, der aber in jedem Fall per Post zu versenden ist.
Links:
Titel/Name | URL |
Polizia di Stato (Staatspolizei) | https://www.poliziadistato.it |
Portale Immigrazione (Einwanderungsportal) | https://www.portaleimmigrazione.it/default.aspx |
Ministero dell’Interno (Innenministerium) | http://www.interno.gov.it/it |
Vor der Abreise nach Italien sollten Sie Folgendes überprüfen bzw. erledigt haben:
- Sie müssen ein von den Behörden Ihres Herkunftslands ausgestelltes gültiges Ausweisdokument oder einen Reisepass und die europäische Krankenversicherungskarte mit sich führen.
- Sie müssen sich mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger/Arbeitsamt in Verbindung setzen, um die Formalitäten zu erledigen, die etwaige übertragbare Ansprüche und Leistungen betreffen.
- Sie müssen sich mit den zuständigen Finanzbehörden in Verbindung gesetzt haben.
- Sie müssen die zuständige Gemeindeverwaltung oder die Polizei über Ihre Abreise informieren.
Im Hinblick auf die Dauer seines Aufenthalts hat ein Unionsbürger bei seiner Ankunft die Möglichkeit, seine Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bei einer Dienststelle der Staatspolizei (Polizia di Stato) durch eine Anwesenheitserklärung (Dichiarazione di presenza) zu melden.
Wer sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchte, um einer (abhängigen oder selbstständigen) Erwerbstätigkeit nachzugehen, zu studieren oder sich niederzulassen, muss die Eintragung ins Melderegister der Wohngemeinde beantragen.
Wer beabsichtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der nächstgelegenen Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) eine Steuernummer beantragen und sich außerdem beim örtlichen Gesundheitsdienst melden, um einen Hausarzt zu wählen und sich beim nationalen Gesundheitsdienst anzumelden.
Um in Italien ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen, benötigt man eine Steuernummer und ein Ausweisdokument. Nach Vorlage der Dokumente wird ein Vertrag geschlossen und die Unterschrift hinterlegt; das Konto kann erst eröffnet werden, nachdem alle Vertragsunterlagen unterschrieben wurden.
Ein Telefon- und/oder Internetanschluss kann bei den verfügbaren Telefondienstanbietern beantragt werden.
Um eine Handy-Rufnummer zu erhalten, muss man lediglich in einem Handy- oder Telefongeschäft seinen Ausweis und seine Steuernummer vorlegen. Dies kann auch online erfolgen.
Links:
Titel/Name | URL |
Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) | http://www.agenziaentrate.gov.it |
Polizia di Stato (Staatspolizei) | http://www.poliziadistato.it |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Ministero della Salute (Gesundheitsministerium) | www.salute.gov.it |
Liste der italienischen Gemeinden | http://www.comuni-italiani.it/alfa |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben beträgt 16 Jahre; weitere Voraussetzung ist ein mindestens zehnjähriger Schulbesuch (Erfüllung der Schulpflicht). Für Minderjährige, die mindestens 15, aber noch keine 16 Jahre alt sind, gibt es die Lehrlingsausbildung zur Qualifizierung und den berufsqualifizierenden Abschluss.
Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind:
a. Unbefristete oder befristete Arbeitsverträge über nicht selbstständige Arbeit, in denen Arbeitszeit, Arbeitsort und Aufgabenbereich geregelt sein müssen. Befristete Arbeitsverträge dürfen 12 Monate bzw. bei vorübergehenden und nicht mit der normalen Tätigkeit verbundenen Anforderungen, Bedarf an Ersatz für andere Arbeitnehmer oder in Verbindung mit vorübergehenden erheblichen und nicht planbaren Steigerungen der normalen Tätigkeit 24 Monate nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind abweichende Vorgaben der Tarifverträge. Das Decreto Lavoro 2023 (Arbeitsdekret) hat weitere Gründe hinzugefügt: Das Arbeitsverhältnis kann (ebenfalls mit der Obergrenze von 24 Monaten) bei von den Tarifverträgen vorgesehenen Bedingungen oder aus technischen, organisatorischen und produktionsbedingten Gründen, die von den Vertragspartnern im Individualvertrag festgehalten sind (doch nur bis zum 31. Dezember 2024) und aus Gründen des Ersatzes verlängert werden.
Für abhängige Beschäftigungsverhältnisse gibt es unter anderem folgende Arbeitsvertragsformen:
- den Ausbildungsvertrag (richtet sich an junge Menschen bis zum Alter von 29 Jahren und Personen jeden Alters, die Arbeitslosengeld beziehen), der sich durch eine starke Ausbildungskomponente auszeichnet;
- den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, mit dem der Arbeitnehmer bei einem Leiharbeitsunternehmen eingestellt wird und bei dem entleihenden Unternehmen arbeitet;
- den Abrufvertrag (oder Gelegenheitsarbeitsvertrag), mit dem der Arbeitgeber bei Bedarf per Abruf auf die Leistung des Arbeitnehmers zurückgreifen kann; ein solcher Vertrag darf für insgesamt höchstens 400 Arbeitstage über einen Zeitraum von drei Jahren (Ausnahmen bestehen für den Tourismus, den öffentlichen Dienst und den Unterhaltungssektor) genutzt werden;
b. unabhängige Arbeitsverträge für Fachleute, Berater und gewerbliche, auch manuelle, Tätigkeiten bei vollumfänglicher Unabhängigkeit hinsichtlich der Zeiten und der Art der Erbringung der vereinbarten Leistung.
c. Gelegenheitstätigkeiten, wenn es sich um eine sporadisch und in geringem Umfang geleistete Arbeit handelt: jeder Arbeitnehmer darf Gelegenheitstätigkeiten im Umfang von insgesamt 5 000 EUR (netto) pro Jahr und nicht mehr als 2 500 EUR (netto) pro Auftraggeber verrichten. Insgesamt dürfen solche Leistungen jedoch 280 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Gelegenheitstätigkeiten dürfen nur Kleinstunternehmen (Betriebe mit höchstens fünf unbefristet beschäftigten Mitarbeitern) und die staatlichen Behörden für spezielle Projekte für bestimmte Gruppen einsetzen.
Eine Beschäftigung als Hausangestellte/r liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine einzelne natürliche Person oder eine Familie ist und der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Haushalt der Familie erbringt, die darin besteht, sie bei den täglichen Verrichtungen zu unterstützen.
Berufsbilder, die vorrangig unter diese Form des Arbeitsverhältnisses fallen, sind Hausangestellte, Pflegepersonal und Haushaltshilfen (eine Haushaltshilfe kann auch beim Arbeitgeber wohnen, wo sie dann zusätzlich zum Gehalt freie Kost und Logis erhält).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) | |
CCNL | https://www.cnel.it/Archivio-Contratti/Contrattazione-Nazionale/Ricerca… |
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mittels der sich der Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung gegen ein vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt verpflichtet.
In Italien gilt das System der Direkteinstellung für alle Arten von Arbeitsverhältnissen und für alle Arbeitnehmer des Privatsektors.
Der Arbeitgeber muss vor der Einstellung (mindestens einen Tag vorher) der Arbeitsvermittlungsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Arbeitsort liegt, die obligatorische telematische Mitteilung zukommen lassen. Diese Mitteilung ist auch gegenüber den Kontrollabteilungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, des INPS und des INAIL gültig. Die Einheitsmeldung Unilav ist im Fall selbstständiger Tätigkeiten nicht erforderlich, wird jedoch im Fall eines „tirocinio extracurriculare“ (extracurriculares Praktikum) verlangt (auch wenn es sich dabei nicht um einen Arbeits- sondern einen Ausbildungsvertrag handelt)
Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Einstellung eine Kopie der o. g. Mitteilung über den Abschluss des Arbeitsvertrags oder eine Kopie des Individualarbeitsvertrags aushändigen, die die Angaben zu den Vergütungsbedingungen und den für das Arbeitsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthält. Der Arbeitsvertrag kann nur in einem der gesetzlich vorgesehenen Fälle unter den im Tarifvertrag oder von den Vertragsparteien vereinbarten Voraussetzungen geändert werden.
Der Arbeitgeber muss objektive Gründe nennen, wenn er den Einsatzort des Arbeitnehmers um mehr als 50 km verlagern will.
Die wesentlichen und rechtsbegründenden Elemente eines Arbeitsvertrags sind Folgende:
- das Einvernehmen der Vertragsparteien über den Inhalt des Vertrags (Datum des Vertragsbeginns, Arbeitszeit, vertragliche Einstufung, ggf. Dauer der Probezeit, Kündigungsfrist, Grundvergütung, Arbeitsort, Identität der Vertragsparteien);
- der Grund: er muss rechtmäßig sein und das Austauschverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt muss definiert sein;
- der Gegenstand: die Tätigkeit, die Gegenstand der Arbeitsleistung ist, muss mit Bezug auf die maßgebliche Berufskategorie angegeben sein;
- die Form: der Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen;
- die Dauer: Angabe des Vertragsendes im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.
Mit dem Decreto Lavoro 2023 (Arbeitsdekret) wurden einige Informationspflichten in Hinblick auf Angaben im Vertrag im Vergleich zu den in den Tarifverträgen vorgesehenen Angaben vereinfacht.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) | |
Nationales Verzeichnis der Anreize | https://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/pagine/repertorio-degli-incentivi-allassunzione |
Personen mit Behinderungen: Die Einrichtungen für die berufliche Eingliederung werden von den Regionen über ihre Arbeitsvermittlungsstellen verwaltet und arbeiten eng mit anderen Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen der jeweiligen Region zusammen. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen können sich in die entsprechenden Listen bei den zuständigen Ämtern eintragen. Öffentliche und private Arbeitgeber sind gehalten, eine von der Betriebsgröße abhängige Mindestzahl von Arbeitnehmern mit Behinderungen zu beschäftigen.
Minderjährige (unter 18 Jahren): Das Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit ist der Zeitpunkt, zu dem die minderjährige Person ihre Pflichtschulzeit (10 Jahre) abgeschlossen hat. Dieser Zeitpunkt darf jedoch nicht vor Vollendung des 16. Lebensjahres liegen [hiervon ausgenommen sind Lehrverhältnisse der traditionellen Lehre (Lehre der ersten Stufe), die von Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren eingegangen werden können]. Minderjährige dürfen nicht mit gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten beschäftigt werden. Bevor Minderjährige eine Arbeit aufnehmen dürfen, muss in einer ärztlichen Untersuchung ihre Tauglichkeit für die betreffende Arbeitstätigkeit festgestellt werden. Abgesehen von einigen gesetzlich vorgesehenen und begrenzten Ausnahmen dürfen Minderjährige nicht in Nachtarbeit beschäftigt werden. Die Erbringung der Arbeitsleistung darf sich nicht ohne Unterbrechung über mehr als viereinhalb Stunden erstrecken. Minderjährigen ist eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens zwei möglichst aufeinanderfolgenden Tagen, einschließlich des Sonntags, zu gewähren.
Frauen – Mutterschutz: Frauen dürfen während des Mutterschutzes (zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung, also für eine Zeit von 5 Monaten) nicht beschäftigt werden (sogenannter obligatorischer Mutterschaftsurlaub). Bei Schwangerschaftskomplikationen oder wenn die Arbeitsbedingungen als gefährlich für die Mutter oder das Ungeborene anzusehen sind, kann beim Arbeitsaufsichtsdienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik (Servizio ispettivo del Ministero del Lavoro) ein Antrag gestellt werden, um für einen oder mehrere Zeiträume, deren Dauer jeweils vom Arbeitsaufsichtsdienst festgesetzt wird, ein vorgezogenes Arbeitsverbot zu erwirken. Bei Arbeitnehmerinnen, die anstrengende oder schwangerschaftsgefährdende Arbeiten verrichten, die in einer entsprechenden Liste aufgeführt sind, sind die Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet, ihnen andere Aufgaben zuzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Arbeitsaufsichtsdienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik das Arbeitsverbot auf die gesamte Schwangerschaft ausdehnen. Schwangere Arbeitnehmerinnen können auch erst einen Monat vor der voraussichtlichen Entbindung in den Mutterschutz gehen und die verbleibenden vier Monate nach der Entbindung in Anspruch nehmen. Jedoch ist dies nur möglich, wenn dadurch die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet wird.
Das Gesetz sieht ferner einen Zeitraum von insgesamt höchstens zehn Monaten der freiwilligen Freistellung von der Arbeit (die sogenannte Elternzeit) vor, die bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann.
Frauennachtarbeit: Ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes dürfen Frauen nicht zwischen 24 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden. Dieses Verbot sieht keine Ausnahmen vor. Außerdem sind folgende Personen nicht zur Nachtarbeit verpflichtet: Arbeitnehmerin-Mutter mit einem Kind unter drei Jahren oder alternativ dazu der mit ihr zusammenlebender Arbeitnehmer-Vater; Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die/der allein sorgeberechtigter Elternteil eines mit ihr/ihm in einem Haushalt lebenden Kindes unter zwölf Jahren sind; Arbeitnehmerin, die Adoptiv- oder Pflegemutter eines minderjährigen Kindes ist, während der ersten drei Jahre der Aufnahme des minderjährigen Kindes in die Familie und in jedem Fall nicht länger als bis zum zwölften Lebensjahr desselben oder alternativ dazu und zu den gleichen Bedingungen der Adoptiv- oder Pflegevater, der mit diesen zusammenlebt; Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Sorgerecht für eine Person mit Behinderungen.
Nationales Verzeichnis der Anreize
Das Ministerium für Arbeit veröffentlicht das nationale Verzeichnis der Anreize, die Arbeitgebern bei der Einstellung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern gewährt werden.
Das Verzeichnis gewährleistet Transparenz und Koordinierung der Anreize und ist in Artikel 30 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. vorgesehen 150/2015.
Das Decreto Lavoro 2023 (Arbeitsdekret) hat die Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize und die Verringerung von Zeiten und Kosten für die damit verbundenen Anträge durch die Digitalisierung der Verfahren über die telematische Plattform incentivi.gov.it vorgesehen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) | http://www.lavoro.gov.it |
Nationales Verzeichnis der Anreize | https://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/pagine/repertorio-degli-incentivi-allassunzione |
Folgende Formen selbstständiger Arbeit sind vorgesehen:
- unternehmerische Tätigkeit
- freiberufliche Tätigkeit
- freie Mitarbeit
Über die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen können Informationen hinsichtlich der sowohl für die Aufnahme neuer unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeiten als auch für die Erweiterung bestehender Tätigkeiten vorgesehenen Finanzierungen bezogen werden. Die Gelder werden von den Regionen oder von eigens dazu eingerichteten öffentlichen Agenturen verwaltet und vergeben und können unter Rückgriff auf Gemeinschaftsmittel oder nationale und regionale Mittel ausgezahlt werden.
Im Allgemeinen können zinsbegünstigte Darlehen oder verlorene (nicht zurückzuzahlende) Zuschüsse nach Vorlage eines Geschäftsplans gewährt werden.
Die wichtigsten einschlägigen Websites sind die Portale der Regionen und die nationalen Portale.
Links:
Titel/Name | URL |
Handelskammern in Italien | http://www.cameradicommercio.it |
Agenzia nazionale per il finanziamento e lo sviluppo d’impresa (nationale Agentur für Unternehmensfinanzierung und -entwicklung) | http://www.invitalia.it |
Artikel 36 der italienischen Verfassung gesteht jedem Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitsentgelt zu, das in einem angemessenen Verhältnis zu Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit steht und ausreicht, um sich und seiner Familie ein freies und würdevolles Dasein zu sichern. Es gibt keinen gesetzlich garantierten Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, doch werden bei der Festsetzung der Grundvergütung die nationalen Branchentarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Categoria – CCNL) zugrunde gelegt, die auch Arbeitnehmer einbeziehen, die nicht Mitglieder der vertragschließenden Gewerkschaften sind.
Die Summe aller Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile entspricht dem Bruttoarbeitsentgelt, von dem die Sozialbeiträge und die Steuern einbehalten werden.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind obligatorisch, da sie gesetzlich geschuldet sind und anteilig auf Grundlage des Arbeitsentgelts berechnet werden: ein Teil ist vom Unternehmen und ein Teil vom Arbeitnehmer zu tragen. Das Arbeitsentgelt setzt sich aus allen Geld- und Sachbezügen des Arbeitnehmers ohne Abzüge zusammen. Allerdings gibt es bestimmte Elemente, die nicht in das Arbeitsentgelt einfließen und nicht sozialbeitragspflichtig sind, z. B. Familienbeihilfen oder Zahlungen, die zugunsten der Familienangehörigen der Beschäftigten als Stipendien, für Kinderkrippen und Ferienlager geleistet werden. Das Unternehmen muss die Sozialbeiträge monatlich an die staatliche Sozialversicherungsanstalt (INPS) abführen und melden.
Nach Abzug der Sozialbeiträge vom Bruttoarbeitsentgelt erhält man das steuerpflichtige Arbeitsentgelt, von dem die Steuern abgezogen werden. Das Ergebnis ist dann das Nettoarbeitsentgelt.
Das Arbeitsentgelt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, von denen einige fix und andere variabel sind.
Fixe Entgeltbestandteile sind:
- Grundentgelt oder Mindestentgelt („Paga base“ oder „Minimo tabellare“) als Entgelt für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Jeder berufliche Abschluss wird in eine bestimmte Stufe eingruppiert, der ein Mindestentgelt entspricht.
- Teuerungszulage („Indennità di contingenza“), ein Mechanismus zur automatischen Anpassung der Löhne/Gehälter an die steigende Inflation.
- Sonderentlohnungselement („Elemento distinto della retribuzione“ – EDR).
- Dienstalterszulage („Scatti di anzianità“), ein Entgeltbestandteil, der an die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers in derselben Berufsgruppe geknüpft ist.
- Betriebliche Zulagen („Superminimi“), ein betrieblich oder individuell ausgehandelter Entgeltbestandteil, der an die beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers geknüpft ist.
- Zusätzliche Monatslöhne/-gehälter (13. und/oder 14. Monatslohn bzw. Monatsgehalt gemäß den Bestimmungen der Tarifverträge), deren Bezahlung normalerweise in größeren Abständen als die normale Lohn-/Gehaltszahlung erfolgt.
Variable Entgeltbestandteile sind:
- Zulagen für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit;
- gesetzliche Abgeltungszahlungen, z. B. für nicht in Anspruch genommenen Urlaub;
- vertragliche Zulagen wie Produktions-/Ergebnisprämien, Zulagen für Verpflegung, Bereitschaftsdienst, beschwerliche Arbeit, Außen- und Kassendienst.
Dem Arbeitnehmer ist bei der Zahlung des Arbeitsentgelts die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zwingend vorzulegen. In der Lohn-/Gehaltsabrechnung müssen die Angaben zur Person und die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers, der Zeitraum, auf den sich die Vergütung bezieht, die Familienzulagen und alle anderen Entgeltbestandteile sowie gesondert die verschiedenen Abzüge ausgewiesen sein. Der Arbeitgeber entrichtet das Nettoarbeitsentgelt entweder per Scheck oder durch Überweisung auf ein Bank- oder Postbankkonto oder in bar (bei Beträgen unter 3000 EUR).
Links:
Titel/Name | URL |
CNEL – Consiglio Nazionale dell’economia e del lavoro (Nationaler Rat für Wirtschaft und Arbeit) | http://www.cnel.it |
Die Arbeitszeit beträgt im Allgemeinen 40 Wochenstunden, wobei diese nicht unbedingt auf Basis der Arbeitswoche, sondern über einen Siebentageszeitraum berechnet werden. Bei den öffentlichen und privaten Arbeitsverhältnissen wurde während der Dauer des Gesundheitsnotstands aufgrund von Covid-19, wo möglich, der mobilen Arbeit der Vorzug gegeben (Telearbeit oder Smart Working: Letzteres ist eine flexiblere Art der Telearbeit). Im Anschluss an den Gesundheitsnotstand wurden im öffentlichen und im Privatsektor flexiblere Bedingungen bei der Erbringung der Arbeitstätigkeit eingeführt.
In den Tarifverträgen besteht die Möglichkeit, eine Regelarbeitszeit von weniger als 40 Stunden zu vereinbaren. Eine tägliche Grenze der Dauer der Arbeitszeit wird nicht festgelegt und auch eine genaue Definition der Wochenarbeitszeit ist nicht vorgesehen. Tatsächlich kann jeder Zeitraum von sieben Tagen als „Arbeitswoche“ betrachtet werden, woraus folgt, dass die Arbeitgeber den Beginn der Bezugsarbeitswoche ab einem beliebigen Wochentag vorsehen können.
Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten, unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht.
Die 48-Stunden-Grenze wird über einen Siebentageszeitraum in einem Bezugszeitraum von höchstens vier Monaten berechnet. Dies gestattet die Einhaltung der 48-Stunden-Grenze anhand eines Ausgleichsmechanismus: die Grenze kann in einer Arbeitswoche überschritten werden, vorausgesetzt, im Bezugszeitraum liegen Arbeitswochen mit weniger als 48 Stunden vor.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden alle sieben Tage. Bei der Berechnung der 24 Stunden wird auch die tägliche Ruhezeit berücksichtigt (die nicht weniger als elf Stunden betragen darf). Für die wöchentliche Ruhezeit kann auch ein anderer Tag als der Sonntag festgelegt werden und in besonderen Fällen kann der Ruhetag auch wöchentlich wechseln.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen. Der Anspruch auf diese Mindesturlaubszeit kann außer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch die Urlaubsabgeltung vergolten werden.
Es kann auch eine kürzere Wochenarbeitszeit bestimmt werden (Teilzeit, weniger als 40 Stunden pro Woche). Die Dauer der Arbeitszeit und die Arbeitszeiten pro Tag, Woche, Monat und Jahr müssen im Vertrag schriftlich festgelegt werden.
Es dürfen Überstunden (d. h. Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus) geleistet werden, und zwar nach den im Tarifvertrag vorgesehenen Modalitäten und innerhalb der Grenzen der normalen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer die Erbringung von Überstunden im Umfang von höchstens 25 % der vereinbarten Wochenarbeitsstunden verlangen. Überstunden werden mit einer Zulage von 15 % des tatsächlichen Gesamtstundenlohns vergütet.
Nachtarbeit muss im Individualarbeitsvertrag vorgesehen sein und wird von den Tarifverträgen geregelt.
Unter Nachtarbeit versteht man eine Tätigkeit von mindestens sieben Stunden in Folge, die in das Zeitfenster zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens fallen.
„Smart Working“ (lavoro agile) ist eine Art der Ausführung des Beschäftigungsverhältnisses, die durch das Fehlen von zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen und eine Organisation nach Phasen, Zyklen und Ziele gekennzeichnet ist, die im Einvernehmen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber festgelegt wurde; Eine Möglichkeit, die dem Mitarbeiter hilft, seine Lebens- und Arbeitszeiten in Einklang zu bringen und gleichzeitig das Produktivitätswachstum zu fördern.
Die Definition von Telearbeit im Gesetz Nr. 81/2017 betont die organisatorische Flexibilität, die Freiwilligkeit der Vertragsparteien, die eine Individualvereinbarung unterzeichnen, und die Nutzung der Ausrüstung, die die Fernarbeit ermöglicht (wie Laptops, Tablets und Smartphones).
Derartige Mitarbeiter (lavoratori agili) werden – wirtschaftlich und regulatorisch – gegenüber ihren Kollegen, die die Arbeit auf herkömmliche Weise leisten, gleichbehandelt. Sie sind daher im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach den von INAIL in Rundschreiben Nr. 48/2017. beschriebenen Verfahren geschützt
Ab dem 15. November 2017 können die Unternehmen, die individuelle Smart-Working-Vereinbarungen unterzeichnet haben, diese über die spezielle IT-Plattform übermitteln, die auf dem Dienstleistungsportal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Übermittlung der Individualvereinbarung werden die Angaben zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer, zur Art von „Smart Working“ (befristet oder unbefristet) und zu ihrer Dauer angegeben. Sie können auch die bereits im System eingegebenen Daten ändern oder die Übermittlung abbrechen.
Unternehmen, die eine große Anzahl individueller Vereinbarungen unterzeichnen, werden in der Lage sein, in massiver Form zu kommunizieren.
Schließlich heißt es, dass das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik am 7. Dezember 2021 eine Einigung mit den Sozialpartnern über das erste „Nationale Protokoll über die ‚Smart Working‘ Modalität“ im privaten Sektor erzielt hat.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | http://www.lavoro.gov.it |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Arbeisfreie Tage und (Jahres)urlaub
Mitarbeiter haben aus verschiedenen Gründen Anspruch auf eine Ruhezeit von bezahlter Arbeit, darunter:
- Jahresurlaub oder arbeitsfreie Tage
- anlässlich eines öffentlichen Feiertags
Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie Urlaub nehmen, sich krankgeschrieben lassen oder einen kranken Familienangehörigen pflegen. Bei bezahltem oder unbezahltem Urlaub, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, ausgenommen Überstunden, Zuschläge, Zulagen oder Boni.
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub pro Jahr. Einige Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Lohnzuschlag, den so genannten Jahresurlaubszuschlag (annual leave loading).
Anrechnung des Jahresurlaubs beginnt sobald der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsverhältnis beginnt. Jahresurlaub kann:
- jederzeit während der ersten 12 Monate der Beschäftigung genommen werden
- für jeden beliebigen Zeitraum, einschließlich einzelner Tage oder Teile eines Tages.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen, wann der Urlaub genommen werden soll. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers nur dann ablehnen, wenn eine solche Ablehnung zumutbar ist.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer berechtigt, für den verdienten, aber nicht genutzten Jahresurlaub bezahlt zu werden.
Der dem Arbeitnehmer zustehende Betrag muss auch den Jahresurlaubszuschlag enthalten (annual leave loading), soweit dieser Zuschlag gezahlt worden wäre, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub während des Arbeitsverhältnisses genommen hätte.
Sonderurlaub:
Bei durch entsprechende Unterlagen nachgewiesener schwerer Erkrankung oder Tod des Ehepartners, eines Verwandten bis zum zweiten Grad oder des Lebenspartners haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von drei Arbeitstagen pro Jahr. Im Falle schwerer Erkrankung können mit dem Arbeitgeber auch andere Formen der Erbringung der Arbeitsleistung vereinbart werden. Bei schwerwiegenden und nachgewiesenen familiären Gründen besteht die Möglichkeit, zusammenhängend oder in Abschnitten eine Freistellung von bis zu zwei Jahren in Anspruch zu nehmen. Ein Entgeltanspruch besteht nicht, und dieser Zeitraum wird bei der Berechnung des Dienstalters und der Sozialversicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Während der Dauer des Gesundheitsnotstands wurden die möglichen Formen von Sonderurlaub (und Beurlaubungen) ausgeweitet, insbesondere was einige Arbeitskräftekategorien betrifft.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub (Pflichturlaub)
In den zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und in den drei Monaten nach der tatsächlichen Niederkunft ist es verboten, die Arbeitsleistung der beschäftigten Arbeitnehmerin in Anspruch zu nehmen. Bevor die Arbeitnehmerin der Arbeit fernbleibt, muss sie beim Leistungsträger – oder der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INPS) – und beim Arbeitgeber einen formlosen Antrag einreichen, dem ein ärztliches Schwangerschaftsattest mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins beizufügen ist. Während der gesamten Dauer des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs besteht Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von 80 % des letzten Arbeitsentgelts; dieses wird von der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INPS) bezahlt und beinhaltet alle sonstigen Krankengelder. Eine Arbeitnehmerin kann auch entscheiden, sich einen Monat vor und bis zu vier Monate nach der Entbindung von der Arbeit freistellen zu lassen (der Zeitraum von insgesamt fünf Monaten Mutterschutz verändert sich nicht).
Der Vaterschaftsurlaub ist ebenfalls ein Pflichturlaub für abhängig beschäftige Väter und besteht aus fünf Tagen verpflichtender Freistellung (plus einem weiteren fakultativen Tag, den ein Vater erhalten kann, wenn die Mutter im Gegenzug auf einen Tag ihres Mutterschaftsurlaubs verzichtet) und der in Anspruch genommen werden kann, bis das Kind 5 Monate alt ist. Dieser Urlaubsanspruch gilt auch im Fall von Adoptiv- und Pflegekindern. In folgenden Fällen sieht der Vaterschaftsurlaub eine Freistellung des Vaters für die gesamte Zeit des verbleibenden Mutterschutzes vor (3 Monate nach der Geburt oder für den verbleibenden Teil des Mutterschaftsurlaubs):
bei schwerer Erkrankung oder Tod der Mutter;
- falls das Kind von der Mutter verlassen wurde;
- bei Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater;
- bei vollständigem oder teilweisem Verzicht der Arbeitnehmerin auf den Mutterschaftsurlaub, auf den sie im Falle der Adoption oder Übertragung des Sorgerechts für einen Minderjährigen Anspruch hat.
Elternzeit (freiwilliger Urlaub)
In den ersten zwölf Lebensjahren des Kindes besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von bis zu zehn Monaten Dauer pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Während der Elternzeit besteht bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Arbeitsentgelts für eine für beide Eltern gemeinsame Höchstdauer von 6 Monaten. Liegt das einzelne Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle (der 2,5-fache Betrag der Mindestrente der allgemeinen Pflichtversicherung), steht diese Entschädigung den Eltern auch für den darüber hinausgehenden Zeitraum bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes zu.
Es besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit, um pränatale und klinische Untersuchungen durchführen zu lassen.
Jeder Elternteil hat auch die Möglichkeit, sich stundenweise statt tageweise freistellen zu lassen. Der Arbeitnehmer kann die stundenweise Freistellung für die Hälfte der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit – berechnet mit Bezug auf den vierwöchigen oder monatlichen Lohnzeitraum unmittelbar vor dem Monat, in dem die Elternzeit beginnt – beanspruchen.
Freistellung bei Erkrankung des Kindes
In den ersten acht Lebensjahren des Kindes haben die Eltern das Recht, der Arbeit fernzubleiben, wenn ihr Kind erkrankt ist, doch besteht kein Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Arbeitende Mütter haben Anspruch auf eine tägliche Stillpause, wenn sie beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Ablauf des obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs bzw. des freiwilligen Urlaubs (sofern in Anspruch genommen) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, an ihrem früheren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.
Freistellung zu Bildungszwecken
Es sind drei Formen vorgesehen:
- Freistellung für erwerbstätige Studierende, die sich für Prüfungen beurlauben lassen können.
- Bildungsurlaub für Arbeitnehmer mit einem Dienstalter von mindestens fünf Jahren für einen Zeitraum von höchstens elf Monaten im Laufe ihres gesamten Arbeitslebens.
- Tarifvertraglich geregelte Freistellung für die berufsbegleitende Fortbildung.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) | http://www.lavoro.gov.it |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Nach der italienischen Rechtsordnung kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ende der Probezeit erfolgen durch:
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Unternehmens oder des Arbeitnehmers, weil der Betreffende die Frist für die Erhaltung des Arbeitsplatzes verstreichen lässt und gegebenenfalls eine Beurlaubung überzieht sowie wegen einer gemäß dem Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung („Legge sull’assicurazione invalidità e vecchiaia“) anerkannten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit;
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Unternehmens gegenüber Arbeitnehmern, die die Rentenvoraussetzungen erfüllen;
- Einzelentlassung aus (objektiv oder subjektiv) gerechtfertigtem Grund oder aus wichtigem Grund oder wegen betriebsbedingter Kündigung;
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund;
- Kündigung seitens des Arbeitnehmers;
- Tod;
- einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Zum Schutz des Arbeitnehmers muss die Kündigung aus wichtigem Grund oder gerechtfertigtem Grund vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Verfahrensformalitäten mitgeteilt werden. Der Arbeitnehmer kann die Kündigung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung anfechten. Damit die Anfechtung rechtswirksam ist, muss der Arbeitnehmer innerhalb von 180 Tagen entweder Rechtsbehelf beim Arbeitsgericht einlegen oder die Gegenseite über einen eventuellen Antrag auf Schlichtungs- oder Schiedsversuch (bei der Gewerkschaft oder den Außenstellen des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik – Gebietsdirektion für Arbeit) in Kenntnis setzen.
Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung diskriminierend oder nichtig ist oder in mündlicher Form oder wegen der Unfähigkeit zur Ausübung der Tätigkeiten infolge von Unfall oder Krankheit erfolgt ist, verurteilt es den Arbeitgeber zur Wiedereinstellung sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes und zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
Im Falle einer Kündigung ohne wichtigen oder gerechtfertigten Grund erklärt das Gericht das Arbeitsverhältnis für aufgelöst und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 6 bis höchsten 36 Monatsgehältern. Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn das Gericht feststellt, dass offensichtlich kein Tatbestand besteht, der eine Kündigung aus wichtigem oder gerechtfertigtem Grund begründet.
Im Falle einer Kündigung ohne Angabe von Gründen oder unter Missachtung des für Disziplinarmaßnahmen vorgesehenen Verfahrens erklärt das Gericht das Arbeitsverhältnis für aufgelöst und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 2 und höchstens 12 Monatsgehältern.
Im Fall der Kündigung des Arbeitsvertrags sind alle Vertragsparteien gemäß Artikel 2118 des Zivilgesetzbuchs gehalten, die in den Tarifverträgen festgelegte Kündigungsfrist zu beachten. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist der Kündigende gegenüber der anderen Partei zu einer Entschädigung in Höhe des Betrags des Entgelts gehalten, das während des Zeitraums der Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre.
In Bezug auf das Altersversorgungssystem wurde am 1. Januar 2012 die Dienstaltersrente (die es gestattete, das Rentenalter vorzuziehen, wenn bestimmte Beitragsanforderungen erfüllt waren) durch den sogenannten „Vorruhestand“ (pensione anticipata) ersetzt, die eine bestimmte Beitragszahlungsdauer voraussetzt. Der Anspruch ergibt sich beim Erreichen einer Quote, die durch die Summe aus dem mindestens erforderlichen Lebensalter und mindestens 40 Beitragsjahren gegeben ist.
Für die Altersrente hingegen hängt der Anspruch von der Vollendung des Alters ab. Ab 2019 wird das Renteneintrittsalter für alle Kategorien auf 67 Jahre festgelegt.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro (Arbeitsministerium) | http://www.lavoro.gov.it |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Die wichtigsten italienischen Gewerkschaften sind: CGIL (Confederazione Generale Italiana del Lavoro), CISL (Confederazione Italiana Sindacati Liberi) und UIL (Unione Italiana del Lavoro). Neben diesen gibt es eine große Zahl sogenannter „autonomer“ Gewerkschaften.
Die gewerkschaftlichen Dachverbände sind in nationale, regionale und lokale Branchengewerkschaften gegliedert. Diese Branchengewerkschaften schließen die landesweit geltenden Rahmentarifverträge („Contratti collettivi nazionali di lavoro“) ab, die für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gelten, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Für die Arbeitnehmer besteht keine Pflicht, einer Gewerkschaft beizutreten. Wird die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gewünscht, tritt ein Arbeitnehmer der Gewerkschaft bei, die für seine Branche zuständig ist. Der Eintritt in die Gewerkschaft kann auf zwei Arten erfolgen: a) Der Arbeitgeber wird ermächtigt, monatlich vom Arbeitsentgelt einen Betrag in Höhe von ca. 1 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts einzubehalten (den der Arbeitgeber dann an die jeweils zuständige Gewerkschaft überweist); b) es wird direkt beim Eintritt ein Betrag an die Gewerkschaft überwiesen. In Italien ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft relativ verbreitet: Es ist schwierig, diesbezüglich genaue Daten zu liefern, aber man kann davon ausgehen, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad traditionell im Durchschnitt über dem anderer europäischer Länder liegt. Die Gewerkschaften bieten außerdem auch andere Arten der Unterstützung an: Rechtsbeistand bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber und Hilfe bei Sozialversicherungs- oder Steuerangelegenheiten. In den Betrieben (mit mehr als 15 Beschäftigten) wird über ein demokratisches Wahlverfahren eine Gewerkschaftsvertretung (RSU – Rappresentanza Sindacale Unitaria) bestimmt, die die Arbeitnehmerinteressen wahrnimmt. Sie kann auch mit anderen Gewerkschaftsorganisationen als den genannten gebildet werden, sofern diese mindestens 5 % der Stimmen erhalten. Die RSU hat Verhandlungsbefugnis, d. h., sie kann die Bedingungen, unter denen die Arbeit geleistet wird, und damit alle arbeitsrelevanten Aspekte mit der Unternehmensleitung aushandeln. Ferner hat sie die Aufgabe, die Arbeitnehmer zu Entscheidungen der externen Gewerkschaftsgremien anzuhören und an den Komitees und Ausschüssen, die im Unternehmen durch Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen und der Geschäftsleitung eingerichtet werden, teilzunehmen, um bestimmte Aspekte des Betriebslebens gemeinsam zu regeln.
Links:
Titel/Name | URL |
Confederazione Generale Italiana del Lavoro | http://www.cgil.it |
Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori | http://www.cisl.it |
Unione Italiana del Lavoro | http://www.uil.it |
Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass seine vertraglichen und tariflichen Rechte vonseiten des Arbeitgebers nicht respektiert werden, kann er sich an eine Gewerkschaftsorganisation oder an einen Anwalt wenden, damit diese Missstände behoben werden und um gegebenenfalls Ersatz für den erlittenen materiellen Schaden zu erhalten. Sowohl im einen als auch im anderen Fall wird zuerst der Weg der Schlichtung beschritten (eine Form der für beide Seiten zufriedenstellenden Vereinbarung); sollte sich dieser als nicht machbar erweisen, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (mit Unterstützung eines Anwalts seines Vertrauens oder eines von der Gewerkschaft gestellten Anwalts) vor dem Arbeitsgericht verklagen, das den Fall zu entscheiden hat.
In Italien ist die Kündigung eines Arbeitnehmers nur aus „wichtigem“ Grund („giusta“ causa) oder gerechtfertigtem Grund (giustificato motivo) möglich: ficht der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung an, kann er den Arbeitgeber verklagen, um eine Wiedergutmachung des erlittenen materiellen Schadens zu erhalten.
Der Streik kann als wichtigste Form des Selbstschutzes der Arbeitnehmer angesehen werden. Das Streikrecht: Das Streikrecht gemäß Artikel 40 der Verfassung wird im Rahmen der einschlägigen Gesetze ausgeübt. Träger des Streikrechts ist der einzelne Arbeitnehmer, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Er kann es ausüben, ohne dass es der Zustimmung einer Gewerkschaft bedarf. Dieses Recht stellt sich in Bezug auf die Trägerschaft als individuell, in Bezug auf die Ausübung jedoch als kollektiv dar, da die Ausrufung kollektiv sein muss. Ein Streik ist nicht nur dann rechtmäßig, wenn er zur Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen geführt wird, sondern auch, wenn er für allgemeinere Forderungen, die die Interessen der Arbeitnehmerschaft betreffen, ausgerufen wird. Jede Form von Streik ist rechtmäßig, also auch andere Formen als die komplette Arbeitsniederlegung, sofern dadurch keine anderen verfassungsmäßig geschützten Rechte beeinträchtigt werden.
Die Ausübung des Streikrechts in wichtigen öffentlichen Diensten und die Wahrung der verfassungsmäßig geschützten Rechte des Einzelnen sind durch das Gesetz Nr. 146/1990 und seine späteren Änderungen und Ergänzungen geregelt. In Italien wird das Streikrecht relativ häufig in Anspruch genommen. Die einzige Konsequenz, die ein Arbeitnehmer zu tragen hat, der sich an einem Streik beteiligt, ist eine Minderung seines Arbeitsentgelts um die Stunden, während der er die Arbeit niedergelegt hat. Die vorübergehende vollständige oder teilweise Einstellung der Betriebstätigkeit seitens des Arbeitgebers (Aussperrung) zwecks Ausübung von Druck auf die Arbeitnehmer ist zulässig, sofern sie nicht ein gewerkschaftsfeindliches Verhalten darstellt, also darauf abzielt, die Ausübung des Gewerkschafts- und Streikrechts der Arbeitnehmer zu beschränken oder zu verhindern.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber Verhaltensweisen ins Werk setzt, die darauf ausgerichtet sind, die Ausübung der Koalitionsfreiheit, der gewerkschaftlichen Betätigung sowie des Streikrechts zu verhindern oder einzuschränken, sieht das Gesetz ein verkürztes Verfahren vor, das die örtlichen Leitungen der betroffenen gesamtstaatlichen Gewerkschaftsbünde anstrengen können, um zu bewirken, dass das rechtswidrige Verhalten unterlassen wird und seine Auswirkungen rückgängig gemacht werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Schutz der Gewerkschaftsrechte | https://www.lavoro.gov.it/temi-e-priorita/rapporti-di-lavoro-e-relazion… |
Accordi interconfederali (Vereinbarungen zwischen den Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden) | http://farecontrattazione.adapt.it/accordi-interconfederali |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politisches System
Italien ist eine parlamentarische Republik. Der Staatspräsident (Presidente della Repubblica) wird vom Parlament in gemeinsamer Sitzung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden, während das Parlament auf fünf Jahre gewählt wird. Die Exekutivgewalt wird in Italien von der Regierung ausgeübt. Diese besteht aus dem vom Staatspräsidenten ernannten Präsidenten des Ministerrates (Presidente del Consiglio), den Ministern, Vizeministern und Unterstaatssekretären und muss das Vertrauen beider Kammern besitzen. Das Parlament, das die Gesetzgebungsgewalt ausübt, besteht aus der Abgeordnetenkammer (Camera dei Deputati) und dem Senat (Senato della Repubblica).
Verwaltungssystem
Mit dem sogenannten Delrio-Gesetz, das seit April 2014 in Kraft ist, wurden die Grenzen und Zuständigkeiten der örtlichen Verwaltungen durch Einführung der von ihren Bürgermeistern verwalteten „Metropolitanstädte“ (città metropolitane – Rechtsnachfolger von ehemaligen italienischen Provinzen, haben deren Funktionen und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen; sind also keine „Städte“ im eigentlichen Sinne) und die Umwandlung von Provinzen in „Gebietskörperschaften mit großer Ausdehnung“ (enti territoriali di area vasta) ohne eigens gewähltes und vergütetes politisches Personal neu festgelegt. Auf Gebietsebene gibt es jetzt nur noch zwei Verwaltungsebenen mit Direktwahl: die Regionen und die Gemeinden.
Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in zwei Hauptzweige: Zivilgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit. Für die Verwaltung der Zivilgerichtsbarkeit sind zuständig: - der Friedensrichter (Giudice di pace): dieser behandelt Verfahren mit geringem wirtschaftlichen Streitwert; - das Gericht (Tribunale): hier entscheidet ein Einzelrichter im Rahmen eines Gerichtsbezirks, zivilrechtlich fungiert es als Rechtsprechungsorgan erster Instanz für Verfahren mit höherem Streitwert sowie als Berufungsgericht in Hinblick auf Urteile des Friedensrichters. Strafrechtlich dagegen ist es als Rechtsorgan erster Instanz tätig (für nicht in die Zuständigkeit des Schwurgerichts (Corte d’Assise) fallende Vergehen); sowohl zivil- als auch strafrechtlich können die Urteile des Gerichts (Tribunale) als Gericht erster Instanz vor dem Berufungsgericht (Corte d’Appello) angefochten werden. In jedem Gerichtsbezirk einer Corte d’Appello gibt es ein Jugendgericht, das für Minderjährige unter 18 Jahren zuständig ist. In jeder Region gibt es mindestens ein regionales Verwaltungsgericht (Tribunale Amministrativo Regionale). Für die öffentliche Ordnung sorgen die Carabinieri, die Polizei, die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) und die Schutzpolizei.
Zusätzlich gibt es den Bürgerbeauftragten (Difensore civico), dessen Aufgabe es ist, Bürgerbeschwerden gegen Missstände in der Verwaltungstätigkeit bei den Gemeindeämtern nachzugehen und diese zu melden.
Links:
Titel/Name | URL |
Portale del diritto (Rechtsportal) | http://www.diritto.it |
Website des Verfassungsgerichts (Corte costituzionale) | http://www.cortecostituzionale.it |
Website des Rechnungshofs (Corte dei conti) | http://www.corteconti.it |
Website der italienischen Regierung | http://www.governo.it |
Website des INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Website des Justizministeriums (Ministero della Giustizia) | http://www.giustizia.it |
Website des italienischen Parlaments | http://www.parlamento.it |
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeitsleistung zu entlohnen [Artikel 2094 und 2099 des Zivilgesetzbuchs (Codice Civile)]. In Italien muss das Arbeitsentgelt zwischen den Parteien auf Basis des vom maßgeblichen Tarifvertrag vorgesehenen vertraglich festgesetzten Mindestlohns vereinbart werden. Das Arbeitsentgelt wird gewöhnlich brutto, d. h. einschließlich der direkten Quellensteuer und der Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, angegeben, und umfasst alle verschiedenen Bezüge wie Grundgehalt und Zulagen, Geld- oder Sachbezüge (Grundlohn, Ergänzungszulage, zusätzliche Monatsgehälter, Leistungsprämien und sonstige Zulagen). Die Höhe jeder einzelnen Lohnposition wird in der Regel im Einzel- oder Kollektivarbeitsvertrag festgelegt. In Italien gibt es keine Bestimmung für einen gesetzlichen Mindestlohn, der derzeit Gegenstand politischer Debatten ist.
Der Grundsatz des gleichen Lohns für die Ausübung der gleichen Tätigkeit ist in Artikel 37 der Verfassung explizit im Hinblick auf die Entlohnung von Frauen im Vergleich zu Männern und von jungen Arbeitnehmern im Vergleich zu älteren Arbeitnehmern festgelegt.
Die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen (IRPEF) ist eine direkte Steuer, die proportional zur tatsächlichen Höhe aller Einkünfte des Steuerpflichtigen ist. Es handelt sich um eine progressive Steuer mit in Abhängigkeit von der Einkommensstufe steigenden Steuersätzen. Das Haushaltsgesetz 2022 griff in das Irfef-Berechnungssystem mit einer umfassenden Überarbeitung der Steuer ein, die sowohl die gesetzlichen Grenzsätze als auch die Steuererleichterungen sowie Abzüge nach Einkommenstyp betrifft. Nach der Abschaffung des Steuersatzes von 41 % gibt es derzeit vier Steuerklassen:
- Bis zu 15 000 Euro 23 %
- Von 15 000 bis 28 000 Euro 25 %
- Von 28 000 bis 50 000 Euro 35 %
- Über 50 000 Euro 43 %
Die Mehrwertsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) ist eine Verbrauchssteuer, die für jede Phase der Herstellung bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Nach der Erhöhung vom 1. Oktober 2013 beträgt der ordentliche Mehrwertsteuersatz in Italien 22 %.
Die lokalen Abgaben umfassen die Immobiliensteuer (IMU) mit Ausnahme des Erstwohnsitzes, eine vermögensbezogene Steuer, die auf Basis der Hebesätze der Gemeinden berechnet wird, die Abfallabgabe (TARI) und die Gemeindesteuer auf unteilbare Dienste zu Lasten des Eigentümers oder des Mieters (mit Ausnahme des Erstwohnsitzes). Diese Steuern sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge und Motorräder ist den Regionen übertragen. Die Berechnung der Höhe erfolgt auf Grundlage von kW oder PS.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero delle Finanza (Finanzministerium) | https://www.mef.gov.it |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | http://www.inps.it |
Ministero del Lavoro (Ministerium für Arbeit) | www.lavoro.gov.it |
Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) | www.agenziaentrate.gov.it |
Automobil Club Italiano (ACI, Italienischer Automobil-Club) | www.aci.it |
Il Sole 24 ore (Wirtschaftstageszeitung) | www.ilsole24ore.com |
Associazione Difesa Consumatori (Verbraucherschutzverband) | www.associazionedifesaconsumatori.it |
Die Verbraucherpreise sind im Jahr 2023 um durchschnittlich 5,7 % gestiegen (+8,1 % im Jahr 2022). Bereinigt um die Kosten für Energie und Lebensmittel („Kerninflation“) stiegen die Verbraucherpreise um 5,1 % (im Vorjahr +3,8 %) bzw. um 5,3 % nur bereinigt um Energiekosten (+4,1 % im Jahr 2022).
Die nationale Verbrauchervereinigung Unione Nazionale Consumatori hat eine Rangliste erstellt, in welchen Städten Italiens die Lebenshaltungskosten 2023 am stärksten gestiegen sind. Dabei handelt es sich nicht nur um Regionshauptstädte oder Gemeinden mit mehr als 150 000 Einwohnern. Diese Studie auf Grundlage der von ISTAT veröffentlichten durchschnittlichen Inflationsrate des vergangenen Jahres zeigt, mit welchen effektiven Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr eine Familie 2023 konfrontiert war.
Angeführt wird die Rangliste der teuersten Städte Italiens 2023 von Mailand, wo die durchschnittliche Inflation von +6,1 % zu den höchsten jährlichen Mehrausgaben geführt hat. Diese belaufen sich für eine Durchschnittsfamilie auf +1 656 Euro gegenüber 2022. Platz 2 belegt Varese mit einer durchschnittlichen Inflation von +6 % und einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2022 in Höhe von 1 582 Euro pro Familie. Auf dem dritten Rang liegt Bozen (+5,8 %), wo eine Familie 2023 im Durchschnitt 1 541 Euro mehr ausgeben musste. Es folgen Grosseto auf Rang 4 (+6,8 %, die zweithöchste Inflation in Italien, mit einem Anstieg um 1 533 Euro) und Genua auf Rang 5, das 2023 zusammen mit Brindisi die landesweit höchste Inflation aufwies (+6,9 %) und eine Familie dort gegenüber dem Vorjahr 1 504 Euro mehr ausgeben musste. Auf den Rängen 6 und 7 liegen Perugia (+6,4 %, +1 470 Euro) und Alessandria, das in Sachen Inflation gemeinsam mit Benevento landesweit auf Platz 3 liegt (+6,6 %), mit einer Ausgabensteigerung von 1 466 Euro, dicht gefolgt von Siena (+6,5 %, +1 465 Euro). Lecco und Lodi (beide +5,7 % und +1 447 Euro) vervollständigen die Top Ten. Kehrt man die Tabelle um, steht Potenza an der Spitze der günstigsten Städte Italiens mit der landesweit niedrigsten Inflation (+3,7 %), wobei dort im Durchschnitt „nur“ 731 Euro mehr als 2023 ausgegeben wurden. Dahinter folgt Catanzaro (+4,4 %, gemeinsam mit Reggio Emilia die zweitniedrigste Inflationsrate mit Mehrausgaben von 822 Euro). Reggio Calabria liegt sowohl bei der Inflation (+4,5 %) als auch bei den Ausgaben (+840 Euro) auf Rang 3 der günstigsten Städte Italiens. Auch Bari schneidet gut ab (Rang 7 mit +5,3 % und +920 Euro), gefolgt von Ancona (Rang 8 mit +4,7 % und +934 Euro). Cagliari beschließt die Top Ten der günstigsten Städte Italiens (+5,4 %, +1 014 Euro).
Die Erhöhung der Preise hat zum Anstieg der Energie- und Kraftstoffkosten beigetragen: der Benzinpreis in Italien war 2022 extremen Preissteigerungen unterworfen. Die Preise der öffentlichen Verkehrsmittel liegen trotz verschiedener Erhöhungen in jedem Fall unter dem europäischen Durchschnitt, doch die Kraftfahrzeugkosten (Kfz-Haftpflicht, Kfz-Steuer, Kraftstoff) liegen um 42 % über dem europäischen Durchschnitt.
Über 70 % des Familieneinkommens fließen in die Primärausgaben (für Lebensmittel, laufende Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Steuern usw.), das sind 10 % mehr als im EU-Durchschnitt (60 %). Dieser Unterschied ergibt sich daraus, dass italienische Familien über 25 % weniger Einkommen verfügen als der europäische Durchschnitt.
Links:
Titel/Name | URL |
Istituto nazionale di statistica (staatliches Amt für Statistik) | http://www.istat.it |
Verbraucherverband Adoc (Associazione Difesa e Orientamento dei Consumatori) | www.adocnazionale.it |
Unione consumatori (Verbraucherverband) | www.consumatori.it |
Codacons (Verbraucherschutzverband) | https://codacons.it |
Die Mehrzahl der zu vermietenden oder zum Verkauf stehenden Wohnungen findet man in Anzeigen auf spezialisierten Webseiten, von Immobilienmaklern und in privaten Kleinanzeigen. Die Miet- und Kaufpreise sind von der Region, der Stadt und der Lage abhängig. Bei Vermietungen wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten: Mietdauer, monatlicher Mietpreis, Kündigungsfrist sowie eine Regelung betreffend gewöhnliche und außergewöhnliche Instandhaltungskosten für das Mietobjekt. Der Mietvertrag muss vom Mieter und vom Eigentümer unterschrieben und von Letzterem beim Registeramt (Ufficio del Registro) der Agentur der Einnahmen innerhalb von 20 Tagen nach Vertragsabschluss registriert werden. Die Registergebühr beträgt 2 % der Jahresmiete. Die Registrierung muss jedes Jahr erneuert werden. Im Allgemeinen verlangt der Eigentümer die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, die nach Beendigung des Vertrags zurückerstattet wird. Wenn der Vertrag nicht registriert wird, können weder der Eigentümer noch der Mieter die gesetzlich vorgesehenen Steuervergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Zu Fragen in Mietangelegenheiten gibt der in allen Regionen vertretene Mieterschutzbund SUNIA (Sindacato Unitario Nazionale Inquilini e Assegnatari) Auskunft. Für den Erwerb einer Immobilie bieten Banken und Kreditinstitute Hypothekendarlehen an. Die Darlehen haben im Allgemeinen eine Laufzeit von 15 oder 20 Jahren und decken höchstens 75 % des Gesamtimmobilienpreises ab. Zur Prüfung der Verkaufsbedingungen und für den Abschluss des Kaufvertrags muss ein Notar hinzugezogen werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Sindacato Unitario Nazionale Inquilini e Affittuari (Mieterschutzbund) | http://www.condominio.com/associazioni/sunia/index.htm |
Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) | www.agenziaentrate.gov.it |
Immobilienmaklerportal | www.casa.it |
In Italien haben italienische Staatsangehörige, ausländische Gebietsansässige und ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung Anspruch auf Gesundheitsversorgung; dieser Anspruch sieht das Recht vor, einen Hausarzt für Erwachsene bzw. für Minderjährige unter 14 Jahren einen Kinderarzt auszuwählen.
Um Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen zu können, ist eine (kostenlose) Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst (Servizio sanitario nazionale – SSN) und die Wahl des Hausarztes bzw. Kinderarztes anhand einer beim örtlichen Gesundheitsdienst (ASS) ausliegenden Liste erforderlich.
Bei der Registrierung wird eine Krankenversicherungskarte (tessera sanitaria) ausgestellt, die bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorzulegen ist.
Die Krankenversicherungskarte ist das persönliche Dokument, das an alle italienischen Bürger ausgestellt wird, die Anspruch auf die vom Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) erbringenden Leistungen haben.
Sie ist kostenlos, gilt in der Regel für sechs Jahre bzw. für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis gültig und TS wird nach Ablauf vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen an alle Bürger geschickt, die vom Staatlichen Gesundheitsdienst unterstützt werden.
Die Krankenversicherungskarte ist notwendig, wenn der Bürger zum Arzt oder Kinderarzt geht, ein Medikament von der Apotheke abholt, eine Untersuchung in einem Analyselabor bucht, sich einer Facharztuntersuchung in einem Krankenhaus oder einem ASL unterzieht und in jedem Fall, wenn er seine Steuernummer (codice fiscale) bestätigen muss.
Die Krankenversicherungskarte wird automatisch erstellt, wenn ASL die Pflegedaten an das TS-System übermittelt; die Lieferung erfolgt an die Adresse des Wohnsitzes, der zum Zeitpunkt der Erstellung in der Datenbank des Finanzamts (Anagrafe Tributaria) vorhanden ist.
Die Rückseite der Krankenversicherungskarte stellt die Europäische Krankenversicherungskarte (Tessera Europea Assicurazione Malattia – T.E.A.M.) dar.
Die T.E.A.M. Krankenversicherungskarte garantiert die Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Länder.
Unionsbürger, die mit einer T.E.A.M. Krankenversichertenkarte nach Italien kommen, haben Anspruch auf dringende medizinische Leistungen.
Wenn sie dieses Formular bei der örtlich zuständigen ASS (Gesundheitsdienst, Azienda per i Servizi Sanitari) vorzeigen, können sie die gleiche medizinische Behandlung in Anspruch nehmen wie italienische Staatsbürger.
Weitere und ggf. aktuellere Informationen erteilt der örtliche Gesundheitsdienst (ASS) (Anschriften sind auf der Website zu finden).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero della Salute (Gesundheitsministerium) | http://www.salute.gov.it |
Elenco Aziende Sanitarie Locali (Verzeichnis der örtlichen Gesundheitsdienste) | http://www.salute.gov.it/portale/documentazione/p6_2_8_1_1.jsp?id=13 |
Krankenversicherungskarte | https://sistemats1.sanita.finanze.it/portale/tessera-sanitaria |
- Allgemeine und berufliche Bildung
- Das Bildungssystem untergliedert sich wie folgt:
integriertes System für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren, nicht verpflichtend, über einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren, bestehend aus
- Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung¸ die von den Gebietskörperschaften direkt oder durch den Abschluss von Vereinbarungen, von anderen öffentlichen Einrichtungen oder von Privatpersonen betrieben werden und Kinder im Alter von drei bis sechsunddreißig Monaten aufnehmen;
- Kindergärten, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften direkt oder durch den Abschluss von Vereinbarungen, von anderen öffentlichen Einrichtungen oder von Privatpersonen betrieben werden können und Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren aufnehmen;
erster Schulzyklus, verpflichtend, über einen Zeitraum von insgesamt 8 Jahren, bestehend aus
- Primarstufe, über einen Zeitraum von 5 Jahren für Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 11 Jahren;
- Sekundarstufe I, über einen Zeitraum von 3 Jahren für Schülerinnen und Schüler im Alter von 11 bis 14 Jahren;
zweiter Schulzyklus, der sich in zwei Laufbahnen unterteilt:
- Sekundarstufe II, über einen Zeitraum von 5 Jahren für Schülerinnen und Schüler, die den ersten Schulzyklus erfolgreich absolviert haben. Die Schulen organisieren Gymnasial-, Fachoberschul- und Berufsfachunterricht für Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren;
- drei- bis vierjährige, von den Regionen organisierte Berufsbildungsgänge (istruzione e formazione
professionale, IeFP) für Schülerinnen und Schüler, die den ersten Schulzyklus erfolgreich absolviert haben.
Hochschulbildung, die von Universitäten, Instituten der künstlerischen, musikalischen und choreographischen Bildung (AFAM) und Instituten der höheren technischen Bildung (ITS) in verschiedenen Studiengängen angeboten wird:
- Bildungslaufbahnen im tertiären Bereich an Universitäten
- Bildungslaufbahnen an Instituten der künstlerischen, musikalischen und choreographischen Bildung (Alta Formazione Artistica, Musicale e Coreutica - AFAM)
- Bildungslaufbahnen an Instituten der höheren technischen Bildung (Istituti Tecnici Superiori - ITS)
Bildung im Rahmen der Schulpflicht
Die Dauer der Schulpflicht beläuft sich auf 10 Jahre. Sie gilt für 6- bis 16-Jährige und umfasst die acht Jahre des ersten Schulzyklus und die beiden ersten Jahre des zweiten Zyklus (Gesetz Nr. 296/2006), die an einer Schule des Sekundarbereichs II (im staatlichen Schulsystem) oder im Rahmen von Berufsausbildungsgängen (istruzione e formazione professionale regionale, d. h. im Berufsbildungssystem der Regionen) absolviert werden können.
Außerdem besteht für alle Jugendlichen das Recht auf bzw. die Pflicht zu Schulbesuch und Ausbildung (diritto/dovere di istruzione e formazione) für mindestens 12 Jahre, die laut Gesetz Nr. 53/2003 auch mit dem Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung bis zum 18. Lebensjahr erfüllt werden kann. Der Schulpflicht kann an staatlichen und gleichgestellten Schulen (Gesetz Nr. 62/2000), die das öffentliche Schulsystem bilden, nachgekommen werden, kann jedoch auch an nicht gleichgestellten Schulen (Gesetz Nr. 27/2006) oder per Homeschooling erfüllt werden. In den letzteren beiden Fällen unterliegt die Erfüllung der Schulpflicht einer Reihe von Bedingungen wie zum Beispiel der Teilnahme an sogenannten Eignungsprüfungen (esami di idoneità).
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sind für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich, die Aufsicht über die Erfüllung der Schulpflicht obliegt dagegen den Wohnsitzgemeinden und den Schulleitungen der Schulen, wo die Schülerinnen und Schüler angemeldet sind.
Jugendliche, die die Schule nach Absolvieren der Schulpflicht verlassen, d. h. in der Regel nach Ende des zweiten Jahres des Sekundarbereichs II, erhalten eine Bescheinigung über die erworbenen Fähigkeiten (Minsterialdekret Nr. 139/2007).
Nach Bestehen der staatlichen Prüfung am Ende des Sekundarbereichs II haben die Absolventen die Möglichkeit, ein Studium im tertiären Bildungsbereich aufzunehmen (an Universitäten, Instituten der künstlerischen, musikalischen und choreographischen Bildung oder Instituten der höheren technischen Bildung). Einige Universitätsstudiengänge unterliegen dem Numerus clausus und die Studierenden müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Nichtstaatliche Bildung
In Artikel 33 der italienischen Verfassung sind zwei grundlegende Prinzipien verankert: die Verpflichtung des Staates, allen Jugendlichen ein staatliches Schulsystem anzubieten, und das Recht natürlicher und juristischer Personen, Schulen und Erziehungseinrichtungen einzurichten, ohne den Staat damit zu belasten.
Nichtstaatliche gleichgestellte Schulen sind berechtigt, mit den Abschlusszeugnissen der staatlichen Schulen rechtlich gleichwertige Abschlusszeugnisse auszustellen; sie sind hinsichtlich ihrer kulturellen und pädagogisch-didaktischen Ausrichtung völlig frei und genießen steuerliche Vergünstigungen, sofern sie keinen Erwerbszweck verfolgen.
(Quelle: Ministerium für öffentliche Bildung)
Die Zahl der staatlichen Bildungseinrichtungen beträgt 8 089. Hierzu zählen 129 regionale Zentren für die Erwachsenenbildung (Centri Provinciali per l’Istruzione degli Adulti) und 7 960 schulische Einrichtungen.
In der Sekundarstufe 2 verteilten sich die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024 zu 51,4 % auf Gymnasien, zu 31,7 % auf Fachoberschulen und zu 16,9 % auf Berufsfachschulen.
Was schließlich die Anzahl der gleichgestellten Schulen nach Schulstufen angeht, besuchten im Schuljahr 2022/2023 811 105 Schüler 11 876 Schulen nichtstaatlicher Träger. Diese verteilten sich wie folgt: 69,9 % Vorschule, 11,3 % Primarstufe, 5,3 % Sekundarstufe 1 und 13,5 % Sekundarstufe 2.
(Quelle: Ministerium für öffentliche Bildung - Generaldirektion für Informationssysteme und Statistik - Amt für Statistik; Quelle: Eigene Erstellung anhand von Daten des Ministeriums für öffentliche Bildung - Generaldirektion für Informationssysteme und Statistik - Amt für Statistik).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für öffentliche Bildung
Ministero dell’Università e della Ricerca (Ministerium für Universität und Forschung) | https://www.miur.gov.it/sistema-educativo-di-istruzione-e-formazione https://www.istruzione.it/sistema-integrato-06 https://www.miur.gov.it/web/guest/scuola-dell-infanzia https://www.miur.gov.it/web/guest/scuola-primaria https://www.miur.gov.it/web/guest/scuola-secondaria-di-primo-grado https://www.miur.gov.it/web/guest/percorsi-di-studio-e-formazione https://www.miur.gov.it/web/guest/universita https://www.miur.gov.it/web/guest/afam-alta-formazione-artistica-musicale-e-coreutica1 |
Focus „Principali dati della scuola – Avvio Anno Scolastico 2023/2024“ | https://www.miur.gov.it/documents/20182/0/Principali+dati+della+scuola+-+Focus+avvio+anno+scolastico+2023-2024.pdf |
Italien ist auf der ganzen Welt für seine Schönheiten berühmt, die es nicht nur seinen landschaftlichen Reizen, sondern auch einem einzigartigen historischen und künstlerischen Kulturerbe verdankt, sodass es auch den Namen „Bel Paese“ trägt. Herrliche Kunststädte wie Venedig mit der Piazza San Marco und der Rialtobrücke, Ravenna mit seinen byzantinischen Mosaiken, Ferrara mit seinem mittelalterlichen Stadtkern, Bologna mit der Piazza Maggiore und dem Torre degli Asinelli, Florenz mit dem Dom und dem Ponte Vecchio, Genua mit dem Porto Antico und dem Aquarium, Siena mit der Piazza del Campo und dem Palazzo Pubblico, Assisi mit seiner Altstadt und der Basilika des Heiligen Franziskus, Rom mit dem Kolosseum, dem Vatikan und dem Pantheon, Matera mit seinen Grotten und den Sassi, Verona mit seiner Arena und der Ponte di Pietra, Neapel mit dem Castel dell’Ovo und dem Vomero, Palermo mit seinem Dom und dem Palazzo dei Normanni, L’Aquila, Pompeji und viele andere sind unauslöschliche Zeugnisse einer jahrtausendealten Geschichte, Kultur und Kunst.
Die italienische Kultur ist von Italienisch als offizieller Sprache geprägt, wird jedoch auch durch eine große Vielzahl regionaler Dialekte bereichert, die die kulturelle und linguistische Vielfalt der unterschiedlichen italienischen Regionen widerspiegeln. Jede Region hat ihren eigenen Dialekt mit charakteristischen phonetischen, lexikalen und grammatischen Merkmalen. Die italienischen Dialekte sind für die italienische Kultur sehr wichtig, da sie die Geschichte und die Traditionen jeder Region verkörpern. In einigen Regionen Italiens, wie z. B. Sizilien oder Sardinien, werden auch Dialekte gesprochen, die für Italiener aus anderen Regionen nicht unmittelbar verständlich sind. Dennoch ist die offizielle Sprache Italiens Standarditalienisch und wird für die offizielle und formale Kommunikation im ganzen Land verwendet.
Trotz der verbreiteten Dialekte sind Standarditalienischkenntnisse für das tägliche Leben in Italien unverzichtbar, vor allem in Arbeit und Handel. Denn der Großteil der Institutionen, der Schulen und der Unternehmen verwendet Italienisch als offizielle Sprache und die Kenntnis der Sprache ist eine Grundvoraussetzung für zahlreiche Arbeits- und Studienmöglichkeiten im Land.
Die italienische Kultur ist berühmt für ihre Liebe zu Kunst und Geschichte, daher gehören Besuche von Museen, Kunstgalerien und historischen Stätten zu den beliebtesten kulturellen Aktivitäten. Auch Theater und Musik werden in Italien sehr geschätzt und es gibt viele Festivals und Musik- und Theaterveranstaltungen, die im ganzen Land stattfinden.
Was die Freizeitaktivitäten betrifft, so ist Fußball eine in Italien äußerst beliebte Sportart und viele Personen folgen den italienischen Fußballmeisterschaften mit großem Interesse. Auch gibt es zahlreiche Aktivitäten im Freien wie Trekking, Klettern, Radsport und Schwimmen, die vor allem in Berg- und Küstenregionen häufig ausgeübt werden.
Die Abendunterhaltung ist in Italien je nach Stadt und Region unterschiedlich, doch eine der am meisten verbreiteten ist, sich mit Freuden zu einem Aperitif oder einem guten Glas Wein zu treffen, was häufig in ein zwangloses Abendessen übergeht. Außerdem gibt es in vielen Städten Clubs und Diskotheken, die vor allem am Wochenende Musik- und Tanzabende anbieten.
Italien ist berühmt für seine Küche, daher gehen viele Leute gern aus, um zu essen oder sich der großen Vielfalt der gastronomischen Kultur anzunähern, sowohl in den bekanntesten Restaurants der für ihre Gastronomie berühmten Städte, als auch in den zahllosen kleinen Trattorien, die sich in den charakteristischsten Winkeln der Altstädte oder entlang jeder Straße Italiens befinden, um die lokalen Spezialitäten in Restaurants oder Lebensmittelmärkten zu probieren.
Links:
Titel/Name | URL |
Italien | https://www.italia.it/it |
Kulturministerium | https://www.beniculturali.it |
Tourismusministerium | https://www.ministeroturismo.gov.it |
ENIT – Agenzia Nazionale del Turismo (nationales Tourismusbüro) | https://www.enit.it |
RAI CULTURA | https://www.raicultura.it/webdoc/educazione-civica/patrimonio-culturale… |
UNESCO-ITALIEN | https://www.unesco.it |
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HISTORISCHE HÄUSER | https://www.dimorestoricheitaliane.it |
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Geburt
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 10 Tagen beim Standesamt der Geburtsgemeinde oder der Wohngemeinde der Eltern angezeigt werden. Außerdem ist die Geburt innerhalb von 3 Tagen bei der ärztlichen Direktion des Krankenhauses oder Pflegeheims zu melden, wo das Ereignis stattgefunden hat.
Über den Vornamen des Kindes entscheiden beide Elternteile gemeinsam, bei Uneinigkeit entscheidet ein Richter. Als Nachnamen erhält das Kind automatisch den Nachnamen des Vaters, es ist aber auch möglich, den Nachnamen der Mutter hinzuzufügen, sodass das Neugeborene einen Doppelnamen erhält.
Nach der standesamtlichen Anmeldung erhält das Kind einige Wochen später seine Gesundheits- und Steuernummerkarte direkt nach Hause geschickt.
In Einzelfällen, wie z. B. bei anonymen Geburten, kann die Frau, die das Kind nicht behalten möchte, es in dem Krankenhaus zurücklassen, wo es geboren wurde, und ihr Name wird nicht offengelegt. In einem solchen Fall enthält die Geburtsurkunde des Kindes den Vermerk: „Geboren von einer Frau, die nicht damit einverstanden ist, dass ihr Name offengelegt wird“.
Bei Kindern, die in Italien von nicht-italienischen Eltern geboren wurden, wird die Staatsangehörigkeit des Kindes erst dann in das standesamtliche Register aufgenommen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der ausländischen Staatsangehörigkeit vorgelegt wurden.
Eheschließung
Für eine Eheschließung in Italien muss sich einer der künftigen Ehepartner an das Standesamt seiner Wohnsitzgemeinde wenden und dort Angaben zur eigenen Person und zur Person des Partners/der Partnerin machen. Das Amt wird die hierfür erforderlichen Unterlagen anfordern. Die künftigen Eheleute müssen sich anschließend an die Gemeinde wenden, um den Termin für die öffentliche Bekanntmachung (Aufgebot) festzulegen, und beide müssen persönlich erscheinen, um den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung zu unterschreiben.
Das Aufgebot wird acht Tage lang an der städtischen Anschlagtafel ausgehängt, wobei die Personalien der Brautleute und der voraussichtliche Ort der Eheschließung angegeben werden. Drei Tage nach Ende der öffentlichen Bekanntmachungsfrist kann die Ehe innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen geschlossen werden, sofern keine Einwände dagegen erhoben wurden.
In Italien gibt es drei Arten von Eheschließungen: die standesamtliche (vor dem Standesbeamten), die kirchliche (vor dem katholischen Seelsorger in einer Kirche) und die konkordatliche (vor dem katholischen Seelsorger, aber im Personenstandsregister eingetragen).
Sind beide Ehegatten ausländische Staatsbürger und der italienischen Sprache nicht mächtig, müssen sie sich bei der Vorlage der Dokumente und gegebenenfalls bei der Zeremonie von einem Dolmetscher unterstützen lassen. Vorstehendes gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eheleute, solange einer von beiden seinen Wohnsitz in Italien hat.
Die Eheschließung kann vom Bürgermeister oder einem seiner Bevollmächtigten oder von einem Geistlichen katholischen Glaubens vollzogen werden, der aufgrund des zwischen dem italienischen Staat und der katholischen Kirche bestehenden Konkordats bei der Vermählung der beiden Personen die Funktion des Staates ausübt.
Sterbefall
Bei Eintritt eines Todesfalls muss die Todesanzeige innerhalb von 24 Stunden beim Standesamt der Gemeinde erfolgen, wo der Tod eingetreten ist. Dazu müssen die Familienangehörigen den Totenschein und einen Ausweis der verstorbenen Person vorlegen.
Nach Anzeige des Todesfalls stellt das Standesamt eine Sterbeurkunde aus, die ausführliche Angaben über die verstorbene Person enthält. Dieses Dokument ist zur Einleitung der anschließenden bürokratischen Vorgänge unerlässlich.
Die Familienangehörigen können auch die Hilfe spezialisierter Rechtsbeistände in Anspruch nehmen, die sie bei der Durchführung der bürokratischen Vorgänge und der Erlangung von Erbrechten unterstützen können. Zu diesem Zweck müssen die Familienangehörigen die erforderlichen Unterlagen vorlegen, z. B. die Sterbeurkunde, das Testament oder der Nachweis der gesetzlichen Erbfolge.
Das Standesamt und spezialisierte Rechtsbeistände sind die wichtigsten Anlaufstellen für Familienmitglieder, die sich mit den Formalitäten im Zusammenhang mit dem Tod eines geliebten Menschen befassen müssen. Mit ihrer Unterstützung lassen sich alle bürokratischen und rechtlichen Aspekte, die mit dieser schwierigen Situation verbunden sind, korrekt und fristgerecht abwickeln.
SPID
Das öffentliche digitale Identitätssystem (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID) ist der Schlüssel zum einfachen, schnellen und sicheren Zugang zu digitalen Diensten der lokalen und zentralen Behörden.
Anhand einheitlicher Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die die digitale und persönliche Identität jedes Bürgers darstellen, gewährt die öffentliche Verwaltung dem Bürger die Nutzung digitaler Dienste auf personalisierte und sichere Weise.
SPID ermöglicht auch den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten sowie zu Unternehmen oder Händlern, die es als Identifikationsmittel gewählt haben.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero della Giustizia (Justizministerium) | https://www.giustizia.it |
Gemeinden - Zertifikate | https://www.comune-italia.it |
Nationales Register | https://www.anagrafenazionale.interno.it |
SPID - das Öffentliche digitale Identitätssystem | https://www.spid.gov.it |
In Italien gibt es verschiedene Verkehrsmittel, um sich in den Städten und zwischen den verschiedenen Regionen des Landes fortzubewegen. Zu den gebräuchlichsten zählen Auto, Motorrad/Scooter und Flugzeug.
Das Auto ist ein weit verbreitetes Verkehrsmittel, vor allem für kurze und mittellange Strecken. Der Verkehr kann jedoch in den großen Städten und vor allem zu Stoßzeiten intensiv sein und es gibt verkehrsberuhigte und gebührenpflichtige Zonen.
Motorräder und Scooter sind bequeme Verkehrsmittel, um sich in der Stadt fortzubewegen, vor allem in verkehrsberuhigten Zonen. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt liegen im Allgemeinen niedriger als bei einem Auto.
Das Flugzeug ist eine schnelle Alternative für Langstrecken, doch die Ticketkosten können je nach Saison, Nachfrage und Zeitpunkt des Kaufs stark variieren.
Nahverkehrs- und Fernbusse spielen im Straßenverkehr eine wichtige Rolle, da sie vor allem bei mittleren Entfernungen eine flexible und erschwingliche Transportmöglichkeit bieten. Bustickets sind im Allgemeinen günstiger als Flug- und Bahntickets.
Der Schienenverkehr, der von Trenitalia, Italo und anderen regionalen Unternehmen betrieben wird, umfasst Hochgeschwindigkeitsstrecken (AV) wie Frecciarossa und Frecciargento sowie Regional- und Nahverkehrszüge. Die Kosten für die Fahrkarten hängen von der Zugklasse, der Entfernung und dem Zeitpunkt des Kaufs ab. Hochgeschwindigkeitszüge bieten eine schnelle und bequeme Reisemöglichkeit zwischen den großen italienischen Städten, wobei die Preise bei Entfernungen über 600 km im Vergleich zu Flugreisen wettbewerbsfähig sind.
Der öffentliche Personennahverkehr wird von der Verkehrsregulierungsbehörde (ART) geregelt, und die Fahrkartenpreise sind je nach Region und Art der Dienstleistung unterschiedlich. Kommt es bei der Erbringung dieser Dienstleistungen zu Unterbrechungen oder anderen Mängeln, haben die Nutzer die Möglichkeit, sich bei der ART zu beschweren und erhalten ggf. eine Entschädigung oder Erstattung.
In Italien gibt es auch eine Reihe von Carsharing- und Bikesharing-Angeboten, die es den Nutzern ermöglichen, Autos oder Fahrräder kurzfristig zu erschwinglichen Preisen zu mieten.
Italien verfügt über ein Netz ausgewiesener Radwege, die für Fahrradfahrer reserviert sind und auf denen der motorisierte Verkehr üblicherweise ausgeschlossen ist. Es gibt verschiedene Arten von Radwegen, darunter städtische, außerstädtische und Radwanderwege. Die italienischen Radwege
führen oft durch Gegenden von landschaftlicher Schönheit oder kulturhistorischer Bedeutung und sind für den Radtourismus und die Freizeitgestaltung bestimmt.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero delle Infrastrutture e die Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) | https://www.mit.gov.it |
Italienische Staatseisenbahnen (FS) | https://www.trenitalia.com |
Italo-Schnellzüge | https://www.italotreno.it/it |
Fluggesellschaften | https://www.enac.gov.it |