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EURES (EURopean Employment Services)

Lebens- und Arbeitsbedingungen: Finnland

19/08/2025

Stellensuche

Stellensuche

Öffentliche Arbeitsverwaltungen

„Työmarkkinatori“ (Arbeitsmarkt Finnland) ist die Website der finnischen Arbeitsverwaltung, auf der u. a. Informationen zu Stellenangeboten, Diensten der Arbeits- und Unternehmensverwaltung (kurz: TE) und verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden sind. Sie können in der Datenbank von „Työmarkkinatori“ nach Stellenangeboten suchen: https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/vacancies

Da der finnische Arbeitsmarkt in vielen Bereichen unter Arbeitskräftemangel leidet, wurde als Anreiz für qualifizierte internationale Arbeitskräfte die Seite „Work in Finland“ geschaffen: https://www.workinfinland.com/en/open-jobs/ Auf dieser Seite sind Stellenangebote zusammengefasst, bei denen ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit guten englischen Sprachkenntnissen gefragt sind.

EURES

Auf dem Portal EURES, dem europäischen Portal für berufliche Mobilität, kann man neben Details zum Arbeiten und Leben in Finnland sowie zur Arbeitsmarktsituation auch Informationen über offene Stellen in Finnland finden. Arbeitssuchende können sich außerdem im Portal anmelden und dort ein Profil erstellen. Auf der Grundlage der Profilinformationen schlägt die KI den Arbeitssuchenden jeweils passende Stellen vor. Auf Wunsch können Arbeitssuchende ihr Profil auch für registrierte Arbeitgeber öffentlich anzeigen lassen, damit diese sich mit ihnen in Verbindung setzen können, wenn sie nach Kandidaten für ihre offenen Stellen suchen. Über dieses Portal erhalten Sie auch Hilfestellungen zur Erstellung des Lebenslaufes sowie Tipps und Links zur Stellensuche.

Darüber hinaus gibt es auf dem Portal auch einen Link zum Portal „European Online Job Days“ (EOJD). Eures Finnland organisiert jährlich 3-4 Online-Jobmessen.

Weitere Internetseiten

Eine Liste der privaten Arbeitsvermittlungsdienste findet man u. a. auf den Internetseiten des Verbandes der Personaldienste: https://hpl.fi/jasenpalvelut/lista-jasenyrityksista/ Akademische Arbeitssuchende sollten sich wiederum mit dem Portal „Aarresaari“ bekannt machen: https://www.aarresaari.net/.

 

Links:

Titel/NameURL
Työmarkkinatori (Arbeitsmarkt Finnland) > Tietoa työelämästä (Hinweise zum Berufsleben) > Kansainvälisyys (International) > Ulkomailta töihin Suomeen (Aus dem Ausland zum Arbeiten nach Finnland)https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/information-about-working-life/internationality/coming-to-finland-from-abroad
Oikotie.fi > Työpaikat (Arbeitsplätze)http://tyopaikat.oikotie.fi
Aarresaari, Akademische Arbeitsvermittlunghttp://www.aarresaari.net
Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori)https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/vacancies
Englischsprachige Jobangebotehttps://www.workinfinland.com/en/open-jobs
Duunitorihttps://duunitori.fi
Wie kann ein Arbeitsplatz gesucht werden

Lebenslauf bzw. CV

Der CV sollte an den finnischen Arbeitsmarkt angepasst werden. Im Lebenslauf sind zuerst der letzte Arbeitsplatz und die zuletzt abgeschlossene Ausbildung zu nennen, danach sind die Daten von den aktuellsten bis zu den ältesten Informationen anzuführen. Die Länge des Lebenslaufes sollte sich auf maximal zwei A4-Seiten beschränken. Fakultativ kann man ein Foto beifügen, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Es ist allerdings heute recht üblich, zusammen mit dem Lebenslauf ein Foto einzureichen. In dem CV sollten auch zwei Empfehlungsgeber genannt werden bzw. mindestens die Mitteilung, dass die Kontaktangaben der Empfehlungsgeber bei Bedarf übermittelt werden. Lebensläufe werden nicht unterschrieben.

Der Europass-Lebenslauf ist ein einheitliches europäisches Modell und eignet sich auch für die Bewerbung auf dem finnischen Arbeitsmarkt. 

Bewerbungsschreiben

Neben dem Lebenslauf ist ein Bewerbungsschreiben erforderlich, in dem Arbeitssuchende jeweils ihre Beweggründe für die Bewerbung darlegen und erklären, warum sie die richtige Wahl für die Stelle sind. Das Bewerbungsschreiben sollte nicht mehr als eine Seite umfassen. Kopien von Nachweisen sind dem Bewerbungsschreiben nur dann beizufügen, wenn dies in dem Stellenangebot ausdrücklich gefordert ist. Zum Bewerbungsgespräch sollte man die Nachweise jedoch mitbringen. Das Bewerbungsschreiben ist zu unterzeichnen.

Elektronische Bewerbungen

Immer mehr Arbeitgeber nutzen bei Stellenausschreibungen vorgefertigte elektronische Bewerbungsformulare. Viele Arbeitgeber bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit, eine offene Bewerbung einzureichen. Viele Arbeitgeber haben auch Videopräsentationen in den Bewerbungsprozess integriert.

 

Links:

Titel/NameURL
Europass  https://www.oph.fi/en/europassi
EURES-Portal > Työnhakijat (Arbeitssuchende) https://eures.europa.eu/jobseekers_en
InfoFinland, Daten über die finnische Gesellschafthttps://www.infofinland.fi 
Työmarkkinatori (Arbeitsmarkt Finnland) > Henkilöasiakkaat (Privatpersonen) > Tietoa työelämästä (Hinweise zum Berufsleben) > Työnhaku (Stellensuche) > Vinkkejä työnhakuun (Tipps zur Stellensuche) https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/information-about-work…
Työ- ja elinkeinoministeriö (Ministerium für Arbeit und Gewerbe) > Julkaisut (Publikationen) > Esitteet (Broschüren) > Perustietoa Suomesta (Grundlegende Informationen über Finnland)https://tem.fi/en/welcome-to-finland

Praktika

Definition und Eignung

Definition (Was ist ein Praktikum?)

Praktikum

In Finnland sind Praktika in erster Linie mit dem Studium verbunden und es gibt nur sehr wenige Praktikumsplätze, die über Stellenausschreibungen angeboten werden. Wer sich für ein Praktikum interessiert, sollte sich direkt bei den Arbeitgebern nach Praktikumsmöglichkeiten erkundigen. An dieser Stelle sei jedoch daran erinnert, dass in Finnland in vielen Fällen automatisch davon ausgegangen wird, dass es sich um ein unbezahltes Praktikum handelt. Wer eine bezahlte Stelle finden möchte, sollte dies ausdrücklich erwähnen. Weitere Informationen zu Praktika sind auch über die Bildungseinrichtungen erhältlich.

Eignung (Wer kann sich bewerben?)

keine Informationen verfügbar

Informationen zum nationalen Qualitätsrahmen

Durchführung

keine Informationen verfügbar

Lebens- und Arbeitsbedingungen

keine Informationen verfügbar

Hinweise für Bewerber

Wo sind Praktikumsangebote zu finden?

keine Informationen verfügbar

Finanzierung und Unterstützung

keine Informationen verfügbar

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?

keine Informationen verfügbar

Förderung und Unterstützung

keine Informationen verfügbar

Lehrlingsausbildung

Definition und Eignung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann in Form einer Lehrlingsausbildung organisiert werden. Die Lehrlingsausbildung basiert auf den Gesetzen und Verordnungen zur Berufsausbildung und zur beruflichen Erwachsenenbildung. Die Lehrlingsausbildung besteht hauptsächlich aus der Ausbildung am Arbeitsplatz. Die Ausbildung wird schriftlich in einem befristeten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Lehrling vereinbart. Das Mindestalter für Lehrlinge beträgt 15 Jahre. Der Arbeitsvertrag ist zugleich ein Ausbildungsvertrag. Zwischen dem Arbeitgeber und demjenigen Ausbildungsanbieter, der berechtigt ist, die Ausbildung zu organisieren, werden Ausbildungsvereinbarungen getroffen.

Eine Lehrlingsausbildung beinhaltet immer einen individuellen Studienplan. Frühere Ausbildungen und Berufserfahrungen der Lehrlinge müssen berücksichtigt und zum Vorteil der Auszubildenden angerechnet werden. Der Lehrplan wird jeweils in Zusammenarbeit zwischen Auszubildendem, Arbeitgeber und Bildungsträger in einer Form ausgearbeitet, die in den Lehrvertrag aufgenommen werden kann.

Staat und Gemeinden stellen finanzielle Unterstützung für die Ausbildung zur Verfügung.

Beschreibung des Systems

Bei der Lehrlingsausbildung handelt es sich hauptsächlich um eine praktische Ausbildung am Arbeitsplatz (etwa 80 %), die durch theoretischen Unterricht ergänzt wird. Die Lehrlingsausbildung beruht auf einem befristeten Arbeitsvertrag. Auszubildende erhalten demnach während der Lehre ein Arbeitsentgelt, welches sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag richtet. Arbeitgebern wird eine Ausgleichszahlung für die Lehrlingsausbildung am Arbeitsplatz gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach den geschätzten Kosten der Ausbildung für den Arbeitgeber.

Eine Lehre kann in allen Bereichen der beruflichen Bildung absolviert werden. Mit einer Lehrlingsausbildung kann eine berufliche Grundqualifikation, ein Berufsabschluss oder eine berufliche Fachqualifikation erworben werden, welche die gleiche Qualifikation wie eine Berufsschule und die gleiche Studienberechtigung wie ein Gymnasium oder eine Berufsschule vermittelt. Das Ziel kann zum Beispiel auch nur eine Teilqualifikation sein, um Vorkenntnisse zu vervollständigen.

Der Ausbildungsträger trägt die Verantwortung für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Lehrlingsausbildung. Die Genehmigung zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen erteilt das Ministerium für Bildung und Kultur. Die Ausbildungserlaubnis kann Gemeinden, Samtgemeinden, eingetragenen Vereinen, Stiftungen und staatlichen Unternehmen erteilt werden.

Die Ausbildungseinrichtungen finden sich im Internet unter Oppisopimus.fi (Lehrlingsausbildung).

Eignung (Wer kann sich bewerben?)

Die Lehrlingsausbildung ist auch für die Bürger aller EWR-Staaten möglich, vorausgesetzt, die Auszubildenden erfüllen die Sprachanforderungen für den Arbeitsplatz und für die Qualifikation (Finnisch, Schwedisch und in einigen Fällen Englisch).

Hinweise für Bewerber

Lebens- und Arbeitsbedingungen

keine Informationen verfügbar

Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?

Auszubildende suchen sich in der Regel selbst einen Arbeitsplatz oder arbeiten in ihrem bisherigen Beruf weiter. Lehrstellen können auch über „Työmarkkinatori“ gefunden werden. (https://tyomarkkinatori.fi)

Förderung und Unterstützung

Die Lehrlingsausbildung beruht auf einem Arbeitsvertrag und die Auszubildenden erhalten für die Dauer der Ausbildung ein Arbeitsentgelt. Die Auszubildenden haben das Recht, für die theoretischen Kurse Studienbeihilfe zu beantragen, und zwar zu den Bedingungen, die vom Ausbildungsträger im Ausbildungsvertrag festgelegt wurden.

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?

keine Informationen verfügbar

Förderung und Unterstützung

Weitere Auskünfte erteilen die Ausbildungsträger und CIMO, das Zentrum für internationale Mobilität und Zusammenarbeit.

Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Waren- und Kapitalverkehr

Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.

Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.

Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.

Beschränkungen des freien Warenverkehrs

Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.

Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.

Freier Kapitalverkehr

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.

Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.

Vorteile

Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat

  1. problemlos ein Bankkonto eröffnen,
  2. Aktien kaufen,
  3. Vermögen anlegen oder
  4. Immobilien erwerben

  In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.

Ausnahmen

Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.

Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.

Wohnungssuche

Nahezu zwei Drittel (63 %) der Finnen wohnen in Eigentumswohnungen. Die Verfügbarkeit von Mietwohnraum variiert je nach Region. In der Hauptstadtregion und in anderen großen Städten kann es schwer sein, eine geeignete Wohnung zu einem angemessenen Preis zu finden. In Helsinki ist der Anteil der Mietwohnungen insbesondere im Zentrum deutlich höher als in anderen Teilen Finnlands. Einwanderer, die bereits einen Arbeitsplatz gefunden oder in Aussicht haben, können eventuell vom Arbeitgeber Unterstützung bei der Wohnungssuche erhalten. Weitere Informationen zu verschiedenen Formen der Wohnbeihilfe erhalten Sie beim Sozialversicherungsinstitut (Kela).

Private Vermieter annoncieren online und in Zeitungen Eine Mietwohnung können Sie auch über eine Wohnungsvermittlung, das Internet oder über eine Zeitungsannonce unter der Rubrik „Mietwohnung gesucht“ („vuokrata halutaan“) finden. In den Zeitungen finden Sie auch die Adressen von Wohnungsvermittlungen.

 

Links:

Schulsuche

In Finnland ist die Gemeinde dafür verantwortlich, für alle in ihrem Einzugsbereich wohnenden Kinder die schulische Bildung zu organisieren. Auf der Website der jeweiligen Gemeinde finden Sie Informationen zu Kindertagesstätten und Schulen. Für die Kindergartenarbeit gelten überregionale Bildungsziele und ein Kindergartenplatz kann das ganze Jahr über je nach Betreuungsbedarf des Kindes beantragt werden. Jedes Kind hat Anspruch auf einen kostenlosen Vorschulplatz im Jahr vor dem Beginn der Schulpflicht und der Einschulung in die Grundschule. 

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1–9 und bietet Unterricht für die gesamte Altersklasse der 7–17-Jährigen. Die Schulpflicht wurde in Finnland auf das Alter von 18 Jahren verlängert. Alle Jugendlichen müssen nach der Grundschule weiterlernen. Sie lernen zum Beispiel an einem Gymnasium oder an einer Berufsschule und erwerben einen Abschluss der Sekundarstufe II. Danach haben sie die Schulpflicht erfüllt. Informationen zur Bewerbung um Schulbildung nach dem Primarbereich und Sekundarbereich I finden Sie auf der Internetseite Opintopolku.fi . Sie können sich auf der Webseite darüber informieren, wie man sich um Plätze in Gymnasien, im Bereich Berufsausbildung, an Universitäten, Fachhochschulen und in der betrieblichen Berufsausbildung bewerben kann. Das finnische Zentralamt für Unterrichtswesen unterhält diesen Dienst. Neben Hinweisen zur Bewerbung bietet die Internetseite auch umfassende Informationen zum finnischen Bildungssystem.

Auch über die Arbeitsverwaltung können Sie auf die Ausbildung bezogene Fragen stellen. Die Sozialversicherungsanstalt unterstützt Sie in Bezug auf die Ausbildungsbeihilfe. Die zum Abschluss führende Hochschulbildung ist für Einwanderer aus EU/EWG-Staaten kostenlos. Für Studienanfänger aus Ländern außerhalb der EU/des EWR wird seit dem 1. August 2017 eine Gebühr erhoben.

 

Links:

Titel/NameURL
Ministerium für Bildung und Kulturhttps://okm.fi/etusivu 
Gemeindenhttps://www.kuntaliitto.fi
Webservice der öffentlichen Verwaltunghttps://www.suomi.fi/kansalaiselle/opetus-ja-koulutus/esiopetus-ja-koulunkaynti
 Arbeitsverwaltunghttps://tyomarkkinatori.fi
Study in Finlandhttps://www.studyinfinland.fi
Opintopolku (Bildungsweg)https://opintopolku.fi/konfo/fi/sivu/suomen-koulutusjarjestelma 
Finnisches Zentralamt für Unterrichtswesenhttps://www.oph.fi/fi 
Mitnahme des eigenen Fahrzeugs (einschließlich Informationen zum Führerschein)

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.

Ihr Führerschein in der EU

Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.

Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.

Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.

Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.

Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.

Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.

Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.

Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.

Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.

Kraftfahrzeugversicherungen

Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

EU-Staatsbürger sowie Staatsbürger von Liechtenstein und aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung in Finnland. Sie müssen dennoch ihr Aufenthaltsrecht in Finnland registrieren lassen, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate andauert. Die Registrierung erfolgt bei der Einwanderungsbehörde. Staatsangehörige der nordischen Länder (Island, Norwegen, Schweden, Dänemark, Färöer und Grönland) müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten registrieren lassen, d. h. die betreffende Person muss der örtlichen Meldebehörde (Digitales und Einwohnermeldeamt) ihren Wohnsitzwechsel innerhalb einer Woche nach dem Umzug mitteilen und einen Identitätsnachweis (Reisepass, einen von der Polizei ausgestellten Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument) vorlegen.

Um das Aufenthaltsrecht registrieren zu können, müssen EU-Bürger für ihren Aufenthalt in Finnland einen Grund und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können. Gründe können eine Arbeit, ein Studium oder familiäre Beziehungen in Finnland sein. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kann gewährt werden, wenn ein EU-Bürger fünf Jahre lang ohne Unterbrechung in Finnland gelebt hat. Familienangehörige von EU-Bürgern sind zu einem unbefristeten Aufenthalt in Finnland berechtigt, wenn sie sich gemeinsam mit einem EU-Bürger nach der Anmeldung fünf Jahre lang legal und dauerhaft in Finnland aufgehalten haben.

Ausländer/innen müssen gemäß dem Gesetz beim Einwohnermeldeamt dieselben Daten angeben wie finnische Staatsangehörige, wenn der Aufenthalt in Finnland mindestens ein Jahr andauert. Die Anmeldung erfolgt beim Digitalen und Einwohnermeldeamt (DVV), wo die Wohngemeinde der Person festgestellt wird. EU-Bürger müssen einen Reisepass oder einen behördlichen Personalausweis sowie eine vom finnischen Einwanderungsamt ausgestellte Anmeldebescheinigung für Unionsbürger mit sich führen. Sonstige ggf. erforderliche Dokumente sind Ehebescheinigung oder Bescheinigung der registrierten Partnerschaft sowie die Geburtsurkunden der Kinder (mit Beglaubigung). Ausländer/innen, die sich zeitweise in Finnland aufhalten, können ihre freiwillige Meldebescheinigung außer im digitalen und Einwohnermeldeamt auch bei der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela) oder beim Finanzamt vorlegen. Der Aufenthalt gilt als vorübergehend, wenn er auf weniger als ein Jahr beschränkt ist.

 

Links:

Checkliste der vor und nach dem Umzug in ein anderes Land zu erledigenden Aufgaben

Vor dem Umzug nach Finnland

  • Sie sollten sich im Voraus über Berufsleben, Arbeitsplätze und Gewohnheiten in Finnland informieren.
  • Sie sollten bereits im Herkunftsland mit dem Erlernen der finnischen Sprache beginnen.
  • Über die gesellschaftliche Arbeit und die verschiedenen Möglichkeiten in Finnland finden Sie weitere Informationen z. B. über das Internet (siehe auf diesen Punkt bezogene Themen)
  • Informationen zum Wohnen in Finnland erhalten Sie beispielsweise von den Gemeinden, aus Tageszeitungen und auf zahlreichen Websites.
  • Wenn Sie nach Finnland ziehen, müssen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis besitzen.
  • Sie sollten auch die aktuellsten Arbeits- und Ausbildungsbescheinigungen sowie die europäische Krankenversicherungskarte bei sich tragen.
  • Arbeitslose Arbeitssuchende aus EU-/EWR-Ländern sollten die Möglichkeit der Überweisung des Arbeitslosengeldes für drei Monate nach Finnland abklären (U2- oder früher E303-Formular).
  • Für den Nachweis der Versicherungs- und Arbeitszeiträume sind das U1- oder früher E301-Zertifikat erforderlich, welches bei den Sozialversicherungsbehörden des eigenen Landes erhältlich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den finnischen Auslandsvertretungen oder den EURES-Beratern der Arbeitsverwaltung.

Nach dem Umzug nach Finnland

  • Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen ohne Genehmigung drei Monate lang bleiben und arbeiten. Danach muss das Aufenthaltsrecht beim finnischen Einwanderungsamt eingetragen werden. Informationen zu den Meldeverfahren erhalten Sie unter dem Punkt „Meldeverfahren und Aufenthaltsgenehmigungen“.
  • Arbeitslose Arbeitssuchende oder Stellensuchende können sich bei der örtlichen Arbeitsverwaltung registrieren. Sie sollten einen Identitätsnachweis sowie Arbeits- und Studienbescheinigungen mitnehmen.
  • Ihr Anspruch auf finnische Sozialversicherungs- und Kela-Leistungen wird geklärt, wenn Sie nach Ihrem Umzug nach Finnland zum ersten Mal Leistungen von Kela beantragen. Bei Bewilligung erhalten Sie eine Kela-Karte, mit der Sie als Inhaber ein Recht auf finnische Sozialhilfe haben.
  • Eine Steuerkarte erhält man vom Finanzamt.
  • In Finnland werden Lohn- und sonstige Zahlungen elektronisch abgewickelt, wofür Sie ein Bankkonto benötigen. Bei Eröffnung eines Kontos muss ein gültiger Pass oder Personalausweis sowie eine finnische Personenkennziffer vorgelegt werden, die man vom digitalen und Einwohnermeldeamt erhält. Die Bank kann gegebenenfalls auch andere Dokumente verlangen, wie z. B. einen Arbeitsvertrag.

 

Links:

Titel/NameURL
Steuerbehördehttps://www.vero.fi/henkiloasiakkaat
Arbeitsverwaltunghttps://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen
Ministerium für auswärtige Angelegenheitenhttps://um.fi/etusivu
this is FINLAND – Dinge, die Du über Finnland wissen und nicht wissen solltesthttps://finland.fi
Sozialversicherungsanstalthttps://www.kela.fi/henkiloasiakkaat
Study in Finlandhttps://www.studyinfinland.fi
Gemeinschaftsorganisation der Arbeitslosenkassenhttps://www.tyj.fi
InfoFinlandhttps://www.infofinland.fi
Webservice der öffentlichen Verwaltunghttps://www.suomi.fi/etusivu 
Digitales und Einwohnermeldeamthttps://dvv.fi/henkiloasiakkaat

Arbeitsbedingungen

Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa

Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch

Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie

  • tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
  • haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.

Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.

Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.

Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union

Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
  • Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.

Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung

Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:

  • Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
  • Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.

Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.

Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.

Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen

Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte

Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.

Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU

Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.

Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa

Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:

  • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.

Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU

Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.

Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.

  1. Europäischer Qualifikationsrahmen

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.

  1. Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC)

Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.

  1. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.

  1. Europass

Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:

  • einen Lebenslauf,
  • einen Editor für Bewerbungsschreiben,
  • Zeugniserläuterungen,
  • Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
  • den Europass-Mobilitätsnachweis.

Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.

Beschäftigungsformen

Jugendliche ab 15 Jahren, die ihre Schulpflicht absolviert haben, dürfen fest angestellt werden. Leichte befristete Arbeiten in den Schulferien dürfen mit Einverständnis des Vormunds auch von Personen verrichtet werden, die im gleichen Kalenderjahr das 14. Lebensjahr vollenden.

Der Großteil der Arbeitsverhältnisse ist unbefristet, auch wenn die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zugenommen hat. Teilzeitarbeit ist in Finnland jedoch nicht so stark verbreitet wie in anderen Teilen Europas. Dank Beurlaubungen aus familiären Gründen und des Kindergartensystems nehmen Frauen aktiv am Berufsleben teil und gehen normalerweise einer Vollzeitbeschäftigung nach.

Private Arbeitsvermittlungen gibt es in Finnland reichlich. Personaldienstleister und andere private Arbeitsvermittlungen dürfen von den Arbeitnehmern keine Zahlungen verlangen, sondern das Unternehmen, welches die Dienste in Anspruch nimmt, übernimmt die Zahlungen.

Neben herkömmlichen Arbeitsverhältnissen hat sich im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts das sog. Leichtunternehmertum (kevytyrittäjyys) verbreitet. Das bedeutet praktisch, dass ein Erwerbstätiger unternehmerisch bzw. selbstständig tätig ist, obwohl er kein Unternehmen gegründet hat; die finanziellen Abwicklungen erfolgen dabei über einen Abrechnungsdienstleister. In der Praxis erhält der Erwerbstätige ein Arbeitsentgelt mit der Bezeichnung Lohn, aber gemäß der Arbeits- und Sozialgesetzgebung gilt die Person als Unternehmer. Weitere Informationen zum Leichtunternehmertum finden Sie auf den Internetseiten der Finanzbehörde.

In Finnland gibt es keine eigentliche Definition von Saisonarbeit. Das Saisonarbeitsgesetz basiert auf der Definition in der Saisonarbeitsrichtlinie. Die Definition gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie lautet: „‘Saisonale Tätigkeit‘ [bedeutet] eine Tätigkeit, die an ein wiederkehrendes Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen gebunden ist, die mit den jahreszeitlichen Gegebenheiten zu einer bestimmten Jahreszeit zusammenhängen, in der Arbeitskräfte in erheblich größerer Zahl benötigt werden als dies normalerweise bei einer ausgeübten Tätigkeit der Fall ist.“

 

Links:

Titel/NameURL
Kansainvälinen Vapaaehtoistyö ry (Verein für internationale Freiwilligentätigkeit) https://www.kvtfinland.org
Als Ausländer*in in Finnland arbeitenhttps://www.workinfinland.com
Arbeitsverwaltunghttps://tyomarkkinatori.fi
Study in Finlandhttps://www.studyinfinland.fi
Verband der Personaldienstleistungsunternehmenhttps://henkilostoala.fi
Arbeitsschutzbehördehttps://tyosuojelu.fi
Arbeitsverträge

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitsvertrag abgeschlossen. Laut diesem Vertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber gegen einen bestimmten Lohn oder andere Vergütungen die festgelegten Arbeiten zu verrichten. Der Arbeitsvertrag kann gemäß dem Arbeitsvertragsgesetz mündlich, schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden. Es wird dennoch eine schriftliche Erstellung des Arbeitsvertrags u. a. deshalb empfohlen, weil die Parteien durch den schriftlichen Vertrag genau wissen und bei Bedarf nachweisen können, wozu sie verpflichtet sind. Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wird, ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses in schriftlicher Form zu übermitteln.

Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses basieren neben den Ansprüchen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auf dem Arbeitsvertragsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Jahresurlaubsgesetz und dem Tarifvertrag der jeweiligen Branche. Die von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Tarifverträge spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Mindestarbeitsbedingungen und umfassen fast alle Lohnempfänger. In den Tarifverträgen werden unter anderem die Löhne, Arbeitszeiten und Jahresurlaube festgelegt. Sie sollten die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sorgfältig prüfen. Ein Arbeitsvertrag gilt bis auf Weiteres, wenn er nicht aus berechtigtem Grund befristet aufgesetzt worden ist.

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist aufheben. Laut der aktuell gültigen Gesetzgebung darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. In einigen Branchen ist die Dauer der Probezeit weiterhin auf vier Monate begrenzt, da dies in einigen Tarifverträgen so festgelegt worden ist.

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag nur aus sachlichen und schwerwiegenden Gründen aufheben. Solche Gründe können wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens oder die starke Vernachlässigung der Pflichten des Arbeitnehmers sein. Befristete Arbeitsverträge laufen ohne Kündigung aus, wenn die Frist abgelaufen ist.

Schriftliche Arbeitsverträge oder Erklärungen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Wohn- oder Geschäftsort des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
  • Dauer des befristeten Vertrags und Begründung der Befristung
  • Länge der Probezeit (wenn eine Probezeit vereinbart wird)
  • Ort der Verrichtung der Arbeit; gibt es keinen Hauptort für die Arbeitsverrichtung, eine Erklärung zum Prinzip, nach welchem der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten arbeitet
  • Hauptsächliche Aufgaben des Arbeitnehmers
  • Auf die Arbeit anzuwendender Tarifvertrag
  • Grundlagen der Lohnfestlegung und Lohnzahlungsfrist
  • Reguläre Arbeitszeit
  • Festlegung des Jahresurlaubs
  • Kündigungsfrist und ihre Festlegung
  • Bei mindestens 1 Monat andauernder Auslandstätigkeit die Arbeitsdauer, die Währung, in welcher der Lohn gezahlt wird, die im Ausland zu leistenden Geldersatzleistungen, die Lohnnebenleistungen und die Bedingungen für die Entlassung des Mitarbeiters nach Hause.

Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzverwaltung, auf deren Website Angaben in vielen verschiedenen Sprachen zu finden sind.

 

Links:

Besondere Beschäftigtengruppen

Um im Berufsleben Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit zu erzielen, gibt es Regeln zur Förderung der Gleichberechtigung sowie zum Verbot von Diskriminierung. Das Ziel des Gleichberechtigungsgesetzes ebenso wie der sonstigen auf die Gleichberechtigung bezogenen Gesetzgebung besteht in der Sicherung der gleichartigen Behandlung aller Menschen.

Die im Berufsleben einzuhaltenden Regeln bzgl. der Gleichberechtigung sind im Gleichberechtigungsgesetz und in der Arbeits- und Beamtenverhältnisgesetzgebung festgehalten. Außerdem wird die Gleichstellung der Geschlechter im Gesetz über die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen (im sog. Gleichstellungsgesetz) geregelt. Diskriminierung bei der Annoncierung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl von Mitarbeitern und während des Dienstverhältnisses ist als Arbeitsdiskriminierung zu bestrafen. Im Gleichberechtigungsgesetz wird die Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Nationalität, der Sprache, des Glaubens, der Gesinnung, der Meinung, des Gesundheitszustands, der Behinderung, der sexuellen Orientierung oder aus einem anderen auf die Person bezogenen Grund verboten.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht genau dieselbe Arbeit verrichten wie Erwachsene und auch nicht zu denselben Bedingungen. Im Gesetz über jugendliche Arbeitnehmer gibt es Vorschriften zur Arbeitssicherheit und -gesundheit sowie zu den Arbeitszeiten von Jugendlichen. Jugendliche Arbeitnehmer unterliegen auch der Verordnung des Staatsrats in Bezug auf die Verrichtung besonders schädlicher und gefährlicher Arbeiten durch jugendliche Arbeitnehmer, der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für jugendliche Arbeitnehmer hinsichtlich des Beispielverzeichnisses gefährlicher Arbeiten und des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Gewerbe bzgl. der für Jugendliche geeigneten leichten Arbeiten.

Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzverwaltung, auf deren Website Angaben in vielen verschiedenen Sprachen zu finden sind.

 

Links:

Titel/NameURL
ArbeitsverwaltungArbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) (tyomarkkinatori.fi) 
Staatliche Vorschriftendatenbank/Tarifverträgehttps://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto
Nationale Behindertenberatung, VANEhttps://vane.to/etusivu
Yhdenvertaisuus.fihttps://yhdenvertaisuus.fi/etusivu
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz(Suomi.fi)Gleichbehandlung am Arbeitsplatz (suomi.fi)
Selbständigkeit

EU- bzw. EWG-Staatsangehörige dürfen zu den gleichen Bedingungen eine Geschäftstätigkeit ausüben wie finnische Staatsangehörige. Im Gewerbegesetz sind genauere Bestimmungen festgelegt, z. B. welche Genehmigungen und Ausbildungen für die verschiedenen Branchen erforderlich sind. Einwanderer sollten sich vor der Gründung des Unternehmens oder dem Beginn der selbstständigen Berufsausübung über die Zulassungsbestimmungen und die sonstigen Bedingungen bzgl. des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit informieren. Wer ein Unternehmer gründen möchte, muss sein Unternehmen beim Patent- und Registrierungsamt anmelden. 

Planen Sie die Gründung Ihres eigenen Unternehmens, können Sie den regionalen Unternehmensdienst, die Gewerbe-, Verkehrs- und Umweltzentren (ELY-Zentren) und das Zentrum für Neugründungen kontaktieren. Auch die regionalen Handelskammern und Gewerbefachleute sind nützliche Datenquellen. Ein umfassendes Informationspaket finden Sie auf der Plattform Suomi.fi des digitalen und Einwohnermeldeamtes.

 Die Arbeitsverwaltung berät angehende Selbstständige hinsichtlich der erforderlichen Schulungen und bewilligt Startgelder. Beim Startgeld handelt es sich um eine Förderung für Neugründungen. Weitere Informationen zu den Bedingungen für das Startgeld (Starttiraha) erhalten Sie auf der Website der Arbeitsverwaltung..

Auf der Website des Finanzamts finden Sie Informationen zur Besteuerung von Unternehmern auf Finnisch, Englisch und Schwedisch sowie die entsprechenden Service-Nummern, auch wenn Sie aus dem Ausland anrufen.

 

Links:

Titel/NameURL
Steuerbehörde - Unternehmensbesteuerunghttps://www.vero.fi/yritykset-ja-yhteisot/yritystoiminta/uusi-yritys
Ministerium für Arbeit und Wirtschafthttps://tem.fi/yritykset
Zentren für Unternehmensneugründungenhttps://uusyrityskeskus.fi
Handelskammerhttps://kauppakamari.fi
Informationen und Dienstleistungen für Unternehmensgründer*innenhttps://www.suomi.fi/yritykselle
Patent- und Registeramt - Handelsregisterhttps://www.prh.fi
Arbeitsverwaltung - StartgeldStarttiraha (Startgeld) - Weitere Informationen zu Dienstleistungen - Työmarkkinatori (Arbeitsmarkt Finnland)
Gewerbe-, Verkehrs- und Umweltzentrum (ELY)Unternehmensgründung – ELY-keskus(ely-keskus.fi)
Löhne und Gehälter

In Finnland gibt es keinen Mindestlohn. In vielen Branchen regelt der Tarifvertrag den Lohn und das Mindestniveau der sonstigen Arbeitsbedingungen. Viele Tarifverträge sind zudem sozusagen allgemein verbindlich; sie werden auf die Branche, auf die sich der Vertrag bezieht, unabhängig davon angewandt, ob der Arbeitnehmer an den Tarifvertrag gebunden ist. Der Arbeitgeber darf für den Arbeitnehmer keine schlechteren Vergünstigungen festlegen als im allgemein verbindlichen Tarifvertrag festgelegt. Die durch die Verträge vorgeschriebenen Lohnniveaus müssen gleichermaßen auf finnische wie auch auf ausländische Arbeitnehmer angewandt werden. Auch wenn es in einer Branche keinen Tarifvertrag gibt, den der Arbeitgeber einhalten muss, ist für die Arbeit dennoch ein normaler und angemessener Lohn zu zahlen.

Genauere Informationen zu den allgemein verbindlichen Tarifverträgen erhalten Sie bei ihrem Arbeitgeberverband, der betreffenden Gewerkschaft oder bei der Arbeitsschutzbehörde.

Der Arbeitgeber muss in Verbindung mit der Lohnauszahlung dem Arbeitnehmer eine Abrechnung übermitteln, aus welcher die Höhe des Lohns und dessen Festlegungskriterien hervorgehen. Die Lohnabrechnung ist ein unabdingbares Hilfsmittel, um bei der Berechnung des Lohnes eventuell aufgetretene Rechenfehler oder andere Irrtümer aufzuklären.

Für die Leistung der Steuern und Sozialabgaben finden Sie stets Anweisungen auf der Website des Finanzamtes, u. a. auch auf Schwedisch und Englisch. Normalerweise zieht der Arbeitgeber diese Zahlungen vom Lohn des Arbeitnehmers ab.

Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzbehörde, auf deren Website Angaben in diversen Sprachen zu finden sind.

 

Links:

Titel/NameURL
Arbeitsrecht (TEM)Työ- ja elinkeinoministeriö - työlainsäädäntö (tem.fi)
Arbeitsschutzbehörde - Löhne und GehälterPalkka - Tyosuojelu.fi - Työsuojeluhallinto
Staatliche Vorschriftendatenbank/Tarifverträgehttps://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto
Steuerbehördehttps://www.vero.fi/henkiloasiakkaat
Suomi.fi - Löhne und LohnzahlungenPalkka ja palkanmaksu (suomi.fi)
Arbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt in Finnland maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Von der regulären Arbeitszeit kann auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entweder durch Tarifverträge oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewichen werden. In diesem Fall muss die reguläre Arbeitszeit dennoch im Laufe der Ausgleichsperiode auf durchschnittlich maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ausbalanciert werden.

Mehrarbeit darf nur dann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer hierzu jeweils sein Einverständnis erteilt hat. Die Gesamtarbeitszeit eines Arbeitnehmers darf einschließlich der Mehrarbeit in einem Zeitraum von vier Monaten durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Für Überstunden muss ein erhöhter Lohn gezahlt werden.

Aus der Buchführung des Arbeitgebers müssen die Arbeitsstunden und die gezahlten Ersatzleistungen hervorgehen.

Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzbehörde, auf deren Website Angaben in diversen Sprachen zu finden sind.

Änderungen des Arbeitsvertragsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes seit dem 1.8.2022: Der Arbeitgeber muss künftig dem Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses umfassendere Informationen in schriftlicher Form zur Verfügung stellen. Diese Angaben müssen gemacht werden, wenn sie nicht aus dem schriftlichen Arbeitsvertrag ersichtlich sind.

Künftig müssen Arbeitgeber, die variable Arbeitszeitverträge verwenden, alle 12 Monate die tatsächliche Arbeitszeit überprüfen. Weiterreichende Verpflichtungen gelten im Rahmen von Verträgen mit variablen Arbeitszeiten auch für die Planung von Arbeitsschichten und für die Streichung von Arbeitsschichten im Schichtplan.

Auch bei anderen Teilzeitbeschäftigten und befristet Beschäftigten müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig eine begründete Antwort geben, wenn diese eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit oder eine Verlängerung der Vertragsdauer beantragen.

 

Links:

Titel/NameURL
Ministerium für Arbeit und WirtschaftTyöaika - Työ- ja elinkeinoministeriö (tem.fi) -
Arbeitsschutzbehördehttps://tyosuojelu.fi/etusivu
Arbeitsverwaltung > Työsuhdeasiat (Arbeitsverhältnisangelegenheiten)Työsuhde ja työsopimus (tyomarkkinatori.fi)
Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)

Jahresurlaub

Bezüglich des Jahresurlaubs gibt es sowohl im Jahresurlaubsgesetz als auch im Tarifvertrag Bestimmungen. Das Jahresurlaubsgesetz wird im bestimmten Rahmen sowohl auf Arbeits- als auch auf Beamtendienstverhältnisse angewandt. Im Jahresurlaubsgesetz werden die Jahresurlaubsrechte geregelt: Länge des Jahresurlaubs, Lohn während des Jahresurlaubs und Gewährung des Jahresurlaubs. Der Jahresurlaubsanspruch entsteht dadurch, dass während des Bemessungszeitraums (d. h. zwischen dem 1.4. und 31.3.) gemäß der 14-Tage- oder 35-Stunden-Regelung Arbeit verrichtet wird. Der Arbeitnehmer hat je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Höhe von entweder zwei oder zweieinhalb Arbeitstagen für jeden Monat des Bemessungszeitraums.

Krankenstand

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er seine Erkrankung unverzüglich am Arbeitsplatz melden. Ein ärztliches Attest ist normalerweise spätestens nach drei Krankentagen erforderlich, in einigen Branchen bereits am ersten Krankentag.

Das Arbeitsvertragsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung des Krankentagegelds in der Selbstbeteiligungszeit (Tag der Erkrankung plus die neun darauffolgenden Tage), wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat bestanden hat. Außerdem kann ein branchenspezifischer Tarifvertrag die Lohnzahlungspflicht für einen längeren Zeitraum beinhalten. Im Tarifvertrag können Bestimmungen bezüglich der Dauer der Lohnfortzahlung und der Lohnhöhe enthalten sein. Sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, erhält der Arbeitnehmer von der Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Die Krankenversicherung untersteht dem Sozialversicherungsinstitut (Kela).

Beurlaubung aus familiären Gründen

In Finnland haben berufstätige Eltern zahlreiche Möglichkeiten, Freistellungen für die Betreuung kleiner Kinder zu erhalten. Es gibt zahlreiche Freistellungen aus familiären Gründen. Hierzu zählen Sonderurlaub während der Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Karenzurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub, Betreuungsurlaub sowie Teilzeit- und befristete Pflegefreistellung. Nach Beendigung des Urlaubs aus familiären Gründen haben Beschäftigte das Recht, vorzugsweise an ihren bisherigen Arbeitsplatz oder ersatzweise an eine andere, den Bedingungen des Arbeitsvertrags entsprechende Stelle innerhalb des Betriebs zurückzukehren.

In Finnland wird der Elternurlaub so festgelegt, dass jeder Elternteil Anspruch auf 160 Werktage Elternurlaub pro Kind hat. Der Elternurlaub umfasst somit insgesamt 320 Tage pro Kind. Der Elternurlaub kann bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes flexibel in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann maximal 63 Werktage aus seinem eigenen Kontingent von 160 Tagen auf den anderen Elternteil oder eine andere Person übertragen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt ist. Beide Elternteile können ihren Elternurlaub gleichzeitig für maximal 18 Werktage nehmen. Während des Urlaubs aus familiären Gründen bezahlt das Sozialversicherungsinstitut (Kela) ein Tagegeld, dessen Höhe einkommensabhängig ist. In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass für einen Teil des Mutterschaftsurlaubs der volle Lohn zu zahlen ist.

Von der Kela erhalten Sie weitere Informationen zu den Möglichkeiten des Urlaubs aus familiären Gründen und anderen Sozialleistungen.

Bildungsurlaub

Ziel des Bildungsurlaubssystems ist die Verbesserung der Bildungs- und Studienmöglichkeiten der berufstätigen Bevölkerung. Das Studium muss keinen Bezug zum Tätigkeitsfeld des Arbeitgebers haben, sondern kann frei gewählt werden. Sowohl in der Privatwirtschaft Beschäftigte als auch Beamte und Amtsinhaber haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Anspruch auf Bildungsurlaub haben Personen, deren hauptberufliches Dienstverhältnis zum derzeitigen Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr andauert (zusammenhängend oder in mehreren kürzeren Zeitabschnitten)

 

Links:

Titel/NameURL
ArbeitsschutzbehördeVuosiloma - Tyosuojelu.fi - Työsuojeluhallinto
Staatliche Vorschriftendatenbank/ Tarifverträgehttps://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto
Arbeitsverwaltung > Työsuhdeasiat (Arbeitsverhältnisangelegenheiten)https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/tilanteet/olen-tulossa-suomeen-toihin
Sozialversicherungsanstalt (KELA) > Geburt und Kinderbetreuunghttps://www.kela.fi/lapsen-syntyma-ja-hoito
 
Ministerium für Soziales und Gesundheithttps://stm.fi/etusivu
Sozialversicherungsanstalt (KELA) > sairauspaivaraha (Krankentagegeld)https://www.kela.fi/sairauspaivarahat
https://www.kela.fi/tyonantajat-sairauspoissaolot
Ministerium für Arbeit und Gewerbe - Studienurlaubhttps://tem.fi/opintovapaa
Beschäftigungsende

Ein auf einen bestimmten Zeitraum befristeter Arbeitsvertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Frist oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne separate Kündigung oder Kündigungsfrist.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird durch Kündigung beendet, wobei das Arbeitsvertragsgesetz, der Tarifvertrag oder die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Ein Arbeitnehmer benötigt keinen besonderen Grund für eine Kündigung. Er ist jedoch verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten, da ihm bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Lohnrückzahlung in entsprechender Höhe an den Arbeitgeber droht.

Im Arbeitsvertrag kann im Normalfall eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbart werden, während dieser der Vertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden kann. Während der Probezeit darf der Arbeitsvertrag dennoch nicht aus diskriminierenden oder anderen, hinsichtlich des Probezeitzwecks unsachgemäßen Gründen beendet werden.

Ein Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenn hierzu ein sachlicher und schwerwiegender Grund vorliegt. Diese Bedingung gilt sowohl für Kündigungen, die in Bezug auf den Arbeitnehmer zu begründen sind, als auch Kündigungen, die auf die Änderung der Unternehmensvoraussetzungen des Arbeitgebers zurückzuführen sind. Kündigt der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis, variieren die Kündigungsfristen je nach Länge des Arbeitsverhältnisses von 14 Tagen bis hin zu einem halben Jahr. Kündigt der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis maximal fünf Jahre Bestand hatte und einen Monat, wenn es länger als fünf Jahre dauerte.

Ein Arbeitsvertrag darf nur aufgrund eines sehr schwerwiegenden Grundes aufgelöst werden. Als solcher gilt eine so schwerwiegende Verletzung oder Vernachlässigung der Pflichten der anderen Vertragspartei, dass von der anderen Vertragspartei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal für die Dauer der Kündigungsfrist verlangt werden kann. Durch Aufhebung wird das Arbeitsverhältnis unmittelbar und fristlos beendet.

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Aus der Arbeitsbescheinigung geht hervor, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat und welche Qualität die geleistete Arbeit hatte. Falls der Arbeitnehmer dies wünscht, sind in der Bescheinigung auch der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Beurteilung der Kompetenz und des Verhaltens des Arbeitnehmers zu vermerken.

Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzverwaltung, auf deren Website Angaben in vielen verschiedenen Sprachen zu finden sind.

 

Links:

Titel/NameURL
Arbeitsschutzbehördehttps://tyosuojelu.fi
Arbeitsverwaltung > Työsuhdeasiat (Arbeitsverhältnisangelegenheiten)https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/ura-ja-tyosuhde/tyosuhde-ja-tyosopimus
Arbeitnehmervertretung

Der Organisationsgrad der Arbeitnehmer ist in Finnland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten sehr hoch: Rund 70 % aller Beschäftigten gehören einer Gewerkschaft an. In den 2000er Jahren hat sich der Organisationsgrad nur gering verändert, wobei jedoch auffällt, dass der Anteil der Beschäftigten, die nur Beiträge zur Arbeitslosenkasse zahlen, in den letzten Jahren zugenommen hat. Die Gesetzgebung unterstützt sowohl das Recht von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, sich Verbänden anzuschließen oder an deren Aktivitäten teilzunehmen. Die Organisationsfreiheit darf durch keinen Vertrag beschränkt werden.

In Finnland gibt es mehrere Arbeitnehmerverbände, welche den drei Zentralverbänden für Lohnempfänger angehören. Dies sind der Zentralverband der Finnischen Gewerkschaften SAK (21 Gewerkschaften; die Mitglieder arbeiten in Arbeitnehmerberufen wie z. B. als Verkäufer*in oder Tischler*in), der Zentralverband der Angestellten STTK (17 Gewerkschaften; die Mitglieder arbeiten in Angestelltenberufen wie z. B. als Krankenpfleger*in oder Arbeitsleiter*in) und der Zentralverband für Lohnempfänger mit akademischer Ausbildung AKAVA (36 Gewerkschaften; die Mitglieder arbeiten in Berufen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen, wie z. B. als Lehrer*in oder Mediziner*in).

 

Links:

Titel/NameURL
SAK – Zentralorganisation der finnischen Berufsverbändehttps://www.sak.fi
STTK – Zentralverband der Beamtenhttps://www.sttk.fi
Zentralverband des Erwerbslebenshttps://ek.fi
Finnische Unternehmerhttps://www.yrittajat.fi
Arbeitsverwaltung/ Työnhakijalle (für Arbeitssuchende) > Työhön Suomeen (Zum Arbeiten nach Finnland) https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen
AKAVA – Arbeitsmarktorganisation für Personen mit hoher Bildunghttps://akava.fi
Arbeitskonflikte - Streiks

Einzelne Arbeitskonflikte

Die Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung. Sie erteilen Anweisungen, Ratschläge und Gutachten bezüglich der Anwendung der Arbeitsschutzgesetzgebung. Die Kontrollfunktionen der Arbeitsschutzbehörden sind in erster Linie vorbeugend, die Gerichte sind für Folgemaßnahmen verantwortlich. Die Möglichkeit der Schlichtung eines Arbeitskonflikts ist bei der Gewerkschaft zu erfragen, die helfen und eventuell einen Rechtsberater zur Verfügung stellen kann. Auch der Vertreter/die Vertreterin des Personals kann kontaktiert werden.

Streiks

Mit dem Gesetz über die Schlichtung von Arbeitskonflikten werden die Regeln bzgl. der Durchführung der Arbeits- und Diensttarifvertragsverhandlungen gestärkt.

In der Gesetzgebung wird in Bezug auf Arbeitskonflikte zwischen „Interessenkonflikten“ und „Rechtskonflikten“ unterschieden. Ein Konflikt aufgrund einer Erstellung oder Änderung eines Tarif- oder Diensttarifvertrags ist laut diesem System ein Interessenkonflikt. Bei einem Interessenkonflikt können die Parteien nach den Verhandlungen und der obligatorischen Schlichtung zum Arbeitskampf (Streik) übergehen.

Während der Vertragslaufzeit (der Gültigkeitsdauer des Vertrags zwischen den Parteien) besteht dennoch eine Arbeitsruhepflicht, d. h. die Parteien müssen sich Arbeitsniederlegungen enthalten. Während der Vertragslaufzeit entstandene Arbeitskonflikte sind rechtliche Konflikte, die ausschließlich in Gesprächen oder an Arbeitsgerichtshöfen zu entscheiden sind. Solche Konflikte können die Gültigkeit oder Interpretation des Tarif- oder Diensttarifvertrags betreffen.

Einzelne Gewerkschaften können streiken, aber auch Lohnempfängerzentralverbände können ihre Rechte und Vertragsverbesserungen durch Streiken einfordern. Der Arbeitgeber und der Landesschlichter müssen spätestens zwei Wochen vor Streikbeginn über den Streik informiert werden. In der Meldung sind der Grund, der Umfang und der Zeitpunkt des Beginns des Streiks anzuführen. Während der vertragslosen Zeit kann der Arbeitgeber Druck auf die Arbeitnehmer durch Aussperrung ausüben, d. h. er verhindert, dass die Arbeitnehmer Arbeit verrichten, indem er den Arbeitsplatz schließt. Einzelne Arbeitnehmer, die sich an einem rechtlich zulässigen Arbeitskampf beteiligt haben, dürfen weder diskriminiert werden noch darf ihre Beteiligung Konsequenzen haben. Wenn das Arbeitsmarktgericht den Arbeitskampf für rechtlich unzulässig erklärt, können den Gewerkschaften Strafen auferlegt werden.

 

Links:

Titel/NameURL
Rechtswesen/Arbeitsgerichthttps://www.oikeus.fi
Arbeitsschutzbehördehttps://tyosuojelu.fi/etusivu
Arbeitsverwaltung> Työsuhdeasiat (Arbeitsverhältnisangelegenheiten)https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/ura-ja-tyosuhde/tyosuhde-ja-tyosopimus
Aus- und Weiterbildung

Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.

Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.

Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.

In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.

Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.

Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus

  • der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
  • der Förderung der europäischen Dimension des Sports.

Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.

Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa

Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.

Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens

Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.

Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.

EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa

Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.

Lebensbedingungen

Überblick über die Lebensbedingungen in Europa

Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU

Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.

Beschäftigung in Europa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union

Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.

Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.

Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:

  1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
  • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  1. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
  • Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
  1. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  1. Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
  • Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
  • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
  • abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme

Bildung in der EU

Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.

Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.

Verkehr in der EU

Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.

Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.

Der Schengen-Raum

Luftverkehr

Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.

Fluggastrechte

Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.

Eisenbahnverkehr

Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:

  1. Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
  2. Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
  3. Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politik, Verwaltung, Recht

Finnland ist seit 1917 eine unabhängige, demokratische Republik. Das oberste Staatsoberhaupt, der Präsident, hat eine sechsjährige Amtszeit. Seit 2024 hat Alexander Stubb das Präsidentenamt inne. Das Parlament wird alle vier Jahre gewählt. Die größten Parteien des Landes sind Kansallinen Kokoomus (dt.: Nationale Sammlungspartei), Sosiaalidemokraatit (dt.: Sozialdemokraten) und Perussuomalaiset (dt.: Wahre Finnen). Das Parlament regelt die Gesetze, entscheidet über das Budget des Staates, bearbeitet internationale Verträge und überwacht die Arbeit der Regierung. Auch die Gemeindewahlen werden alle vier Jahre organisiert. Durch sie werden die Gemeindevertreter oder der Stadtrat gewählt. Die Gemeinden haben in Finnland das Recht, Steuern einzutreiben und über ihren Haushalt zu entscheiden. Die Gemeinden sorgen für die grundlegenden Dienste für ihre Einwohner. Die wichtigsten von den Gemeinden angebotenen Dienste sind Kindergärten, Schulen, Gesundheitsversorgung und Sozialdienste.

Das Parlament übt die legislative und die Regierung sowie der Präsident die exekutive Gewalt aus. Gesetze werden von den Beamten des jeweils zuständigen Ministeriums ausgearbeitet. Grundsätzlich werden bedeutendere Projekte in Komitees und Ausschüssen vorbereitet, an denen Vertreter verschiedener Administrationsbereiche, Parteien und andere Interessengruppen beteiligt sind. Die Ansichten der Interessengruppen werden bei Abstimmungen und separaten Anhörungen berücksichtigt.

Die Gerichte sind in öffentliche Gerichtshöfe und Verwaltungsgerichte unterteilt. Darüber hinaus gibt es Sondergerichtshöfe. Öffentliche Gerichtshöfe sind Amtsgerichte, Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof (KKO). Die Amtsgerichte bearbeiten Konflikte und Strafsachen. Die Berufungsgerichte verhandeln hauptsächlich Rechtsbehelfe gegen die Urteile von Amtsgerichten. Gegen ein Urteil eines Berufungsgerichts kann vor dem Obersten Gerichtshof Einspruch eingelegt werden, wenn dieser hierfür eine Klagegenehmigung erteilt.

Den Verwaltungsgerichten übergeordnet ist das Oberste Verwaltungsgericht. Die Verwaltungsgerichte verhandeln Klagen gegen amtliche Beschlüsse.

Die Polizei untersteht nicht der Justiz, zu ihren Aufgaben zählt jedoch die Voruntersuchung, d. h. die erste Phase der rechtlichen Aufklärung.

Wer einen Rechtsbeistand benötigt, muss die Kosten dafür in erster Linie selbst tragen. Hat eine Hilfe benötigende Person hierfür keine Ressourcen, kann der Beistand teilweise oder vollständig aus der Staatskasse bezahlt werden. Zur Bereitstellung von Rechtsbeiständen verfügt der Staat über Rechtsbeihilfestellen. In diesen Stellen bieten öffentliche Rechtsbeistände Rechtsbeihilfe. Rechtsbeihilfe ist für alle Justizangelegenheiten erhältlich.

Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten der Staatsbürger finden Sie auf dem vom Justizministerium unterhaltenen Portal Demokratia.fi.

 

Links:

Einkommen und Steuern

Im Jahr 2024 sind die Einkommen der Arbeitnehmer leicht gestiegen. Laut dem experimentellen Einkommensregister von Statistics Finland lagen die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter im Juni 2024 bei 3 796 EUR. Im Januar 2024 lag der Durchschnitt bei 3 160 EUR.

Im Vergleich zu vielen anderen Staaten ist das Steuerniveau in Finnland recht hoch. Aus Steuergeldern werden die im internationalen Vergleich auf hohem Niveau befindlichen Dienstleistungen wie z. B. Gesundheitsversorgung, Bildung sowie Betreuung von Kindern und Senioren finanziert.

Eine Person ist in Finnland steuerpflichtig, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in diesem Land hat, d. h. länger als sechs Monate dort verbleibt.

Dauert der Aufenthalt eines ausländischen Arbeitnehmers in Finnland maximal 6 Monate, kann von seinem Lohn eine Quellensteuer von 35 % einbehalten werden. Vor der Besteuerung wird der Lohn pro Tag um 17 EUR gekürzt. Die Quellensteuer ist die endgültige Steuer, weswegen Arbeitnehmer in Finnland keine Steuererklärung einreichen müssen. Vom Arbeitnehmer kann auch eine progressive Besteuerung verlangt werden, wodurch die Besteuerung gleichermaßen erfolgt wie bei einem Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate bleibt.

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in Finnland leben, werden in gleicher Weise besteuert wie finnische Staatsangehörige. Einwanderer sollten zunächst im digitalen und Einwohnermeldeamt vorstellig werden, wo sie eine finnische Personenkennziffer erhalten. Danach kann die Steuerbehörde die Steuerkarte ausstellen, welche der Arbeitgeber zwecks Einbehaltung der Lohnsteuer benötigt. Steuern werden für alle in Finnland und anderen Ländern erzielten Einkommen gezahlt.

Vom Einkommen werden sowohl an den Staat als auch die Gemeinde Steuern abgeführt. Die Einkommenssteuer ist progressiv. Die Höhe der an den Staat zu entrichtenden Steuer wird gemäß der staatlichen Einkommenssteuerskala bestimmt. Der durchschnittliche kommunale Steuersatz auf dem finnischen Festland stieg für das Kommunalwahljahr 2025 auf 7,54 % (+0,07 Prozentpunkte gegenüber 2024). Die Mitglieder der evangelisch-lutherischen und orthodoxen Pfarrbezirke zahlen zusätzlich Kirchensteuer. Jeder Pfarrbezirk legt jährlich seinen Kirchensteuerprozentsatz fest. 2024 lag der Kirchensteuerprozentsatz zwischen 1 und 2,1 %. Vom Nettolohn werden 2023 außerdem Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Diese sind im auf der Steuerkarte vermerkten Quellensteuersatz bereits inbegriffen. Den individuellen Steuersatz kann man mit einer Steuerberechnungsfunktion auf den Internetseiten der Steuerbehörde ermitteln.

Die Höhe der Kapitalertragsteuer wird jährlich bekannt gegeben. Im Jahr 2025 werden Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 30.000 EUR mit einem Steuersatz von 30 % besteuert. Für den darüber hinausgehenden Betrag wird eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 34 % erhoben.

Die Mehrwertsteuer beläuft sich gewöhnlich auf 24 %. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel beträgt 14 %. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden Änderungen am Anwendungsbereich der Mehrwertsteuersätze vorgenommen. Die meisten Waren und Dienstleistungen, die zuvor dem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterlagen, wurden in den Anwendungsbereich des Mehrwertsteuersatzes von 14 % überführt. Die Fahrzeugsteuer setzt sich aus der Grundsteuer und der Antriebskraftsteuer zusammen. Für Fahrzeuge, die mit einem anderen Antrieb oder Kraftstoff als Motorbenzin betrieben werden, wird eine Antriebskraftsteuer festgelegt. Weitere Informationen sind beim Verkehrs- und Kommunikationsbüro (TRAFICOM) erhältlich.

Die Steuerbehörden beraten Einwanderer in allen auf die Steuer bezogenen Angelegenheiten. Ratschläge erhalten Sie auch telefonisch unter den Service-Nummern des Finanzamts. 

 

Links:

Titel/NameURL
Steuerbehördehttp://www.vero.fi

Besteuerung Finanzministerium/ Besteuerung

Gemeindeverband

http://www.vm.fi/www.kuntaliitto.fi
Zentrum für Statistikhttp://www.tilastokeskus.fi
Verkehrssicherheitsbehörde

https://www.traficom.fi/fi

 

Lebenshaltungskosten

Im Jahr 2023 entfielen die größten Ausgabeposten der finnischen Haushalte auf die Bereiche Wohnen und Energie, Transport und Nahrungsmittel. Der größte Ausgabeposten war der Bereich Wohnen, der im Durchschnitt ein Drittel der Gesamtausgaben der Haushalte ausmachte. Darüber hinaus entfielen je nach Zusammensetzung des Haushalts etwa 13-15 % der Ausgaben auf den Bereich Transport. Der dritte große Ausgabeposten, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, machte etwa 13 % der Gesamtausgaben aus, was etwa 5 000 EUR pro Haushalt und Jahr entspricht. 

 Finnland belegte im Eurostat-Preisvergleich, der das Preisniveau von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken misst, den achten Platz unter allen europäischen Ländern. Der Preisniveauindex Finnlands lag bei 110, ebenso wie der von Österreich und Frankreich. Das bedeutet, dass die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in Finnland im Jahr 2024 etwa 10 % über dem Durchschnitt der EU-Länder lagen. Bestimmte Produktgruppen, wie Alkohol und Tabak, waren in Finnland aufgrund der hohen Besteuerung besonders teuer, und die Alkoholpreise waren die dritthöchsten in Europa. 

Die Preise der Produkte variieren stark, je nach Ort des Kaufs. Im Folgenden einige Preisbeispiele (Stand 2024):

 

Fettarme Milch (l)1,25 EUR
Butter (500 g)3,79 EUR
Eier (kg)4,07 EUR
Rinderhackfleisch (kg)11,88 EUR
Regenbogenforelle (kg)20,00 EUR
Kaffee (500 g)7,99 EUR
Speisekartoffeln (kg)1,20 EUR
Bananen (kg)1,69 EUR
Tomaten (kg)6,50 EUR
Benzin 95 E10 (l)1,966 EUR
Diesel (l)1,920 EUR
Kinokarten (Stück)15,00 EUR

 

Links:

Titel/NameURL
Eurostathttp://epp.eurostat.ec.europa.eu
Zentrum für Statistikhttp://www.tilastokeskus.fi
Wohnen

Die Mehrheit der finnischen Bevölkerung (72,3 %), wohnt in Eigentumswohnungen. Das Preisniveau des Wohnraums variiert je nach Region stark. Das Finden einer preisgünstigen Mietwohnung kann insbesondere in großen Städten lange Zeit in Anspruch nehmen. Laut Statistics Finland stiegen die Mieten für privat finanzierte Wohnungen im Großraum Helsinki im Zeitraum Januar bis März 2025 um 0,1 % und im übrigen Finnland um 1,4 %. Die durchschnittliche Miete im Großraum Helsinki betrug im Jahr 2024 21 EUR/m2

Höhere Mieten gab es vor allem in den größten Städten, wie Helsinki und Espoo, wo sich das Überangebot an Wohnungen nur moderat auf die Mietpreise auswirkte. Im Jahr 2025 werden die Mieten in Finnland und für verschiedene Arten von Wohnraum voraussichtlich in unterschiedlichem Maße steigen. Die Mieten für privat finanzierte Wohnungen im Großraum Helsinki stiegen im Zeitraum Januar bis März 2025 um 0,1 % und in anderen Teilen Finnlands um 1,4 %. Die Miete wird gewöhnlich monatlich im Voraus bezahlt. Der Vermieter kann als Kaution eine Vorauszahlung von maximal drei Monatsmieten verlangen. Die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung beträgt einen vollen Kalendermonat. Die Kündigungsfrist beginnt am letzten Tag des Kalendermonats, in welchem der Vertreter des Vermieters die Kündigung erhalten hat. Ein befristeter Mietvertrag kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden.

Ausländer dürfen in Finnland Immobilien und/oder Immobilienanteile frei erwerben. Meistens wird für den Wohnungskauf gespart oder ein Wohnraumkredit für 10-20 Jahre aufgenommen. Ein Kaufangebot für Immobilienanteile wird entweder in bar bestätigt oder durch Vereinbarung einer standardmäßigen Entschädigung im Falle einer Annullierung. Ein Immobilienkaufangebot kann normalerweise nicht zurückgezogen werden, ohne dass Kosten entstehen. Der Wohnungskauf wird per Kaufvertrag bestätigt, von welchem für den Verkäufer und Käufer der Wohnung jeweils ein Exemplar ausgefertigt wird. Der Käufer hat innerhalb von zwei Monaten nach Geschäftsabschluss (bei einem Geschäft zwischen zwei Privatpersonen), direkt am Tag des Geschäftsabschlusses (bei einem Geschäft mit einem Immobilienmakler) oder zwei Monate nach Übertragung des Eigentumsrechts (bei Neubauten), die Grunderwerbssteuer zu zahlen. 

Ein Wohnrecht ist eine Alternative zum Mieten und Kaufen einer Wohnung. Für eine Wohnrechtwohnung ist ein Wohnrechtvertrag abzuschließen und als Wohnrechtzahlung ein Teil des Anschaffungspreises für die Immobilie zu zahlen. Während des Wohnens ist eine Nutzungsgebühr zu zahlen. Der Hauseigentümer kann einen Wohnrechtvertrag nicht kündigen. Der Besitzer des Wohnrechts kann sein Wohnrecht verkaufen oder die Wohnung gegen eine andere tauschen. Die Immobilie kann jedoch freigekauft werden. Wohnrechtwohnungen werden in den größeren Städten und Gemeinden angeboten.

Außerdem kann Teileigentumswohnraum erworben werden. In erster Linie zahlt der Einwohner einen bestimmten Anteil (15 %) und zahlt die Miete für die Wohnung. Später kann der Bewohner das Eigentum an der Wohnung vollständig erwerben.

 

Links:

Titel/NameURL
Gemeindeverbandhttps://www.kuntaliitto.fi
Staatliche Vorschriftendatenbank / Verzeichnis der allgemeinen verbindlichen Tarifverträgehttp://www.finlex.fi
Finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehördehttps://www.kkv.fi
www.ymparisto.fi > Wohnen / Umweltministerium > Wohnenwww.ymparisto.fi
Informationen zum Wohnenhttps://www.ymparisto.fi/asuminen
Gesundheitssystem

Laut dem finnischen Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf ausreichende Sozial- und Gesundheitsdienste. Die Organisationsverantwortung für die Sozial- und Gesundheitsversorgung sowie Rettungsdienste wurde am 1.1.2023 von den Gemeinden und Samtgemeinden auf die Gesundheits- und Sozialregionen (hyvinvointialue) übertragen. Die Gesundheits- und Sozialregionen – in der Hauptstadtregion die Stadt Helsinki und der HUS-Verbund – sind für die Organisation der öffentlichen Gesundheitsversorgung verantwortlich. Die Gesundheitsdienste werden in medizinische Grundversorgung und fachärztliche Versorgung unterteilt. Die Dienstleistungen der medizinischen Grundversorgung werden in Sozial- und Gesundheitszentren als Teil der Volksgesundheitsarbeit erbracht. Die Dienstleistungen der fachärztlichen Versorgung werden größtenteils in Krankenhäusern und deren Ambulanzen erbracht. Um fachärztlich versorgt zu werden braucht man normalerweise eine Überweisung.

Die öffentlichen Gesundheitsdienste sind entweder kostenlos oder kostenpflichtig. Der Staat steuert die Kundengebührpolitik der Sozial- und Gesundheitsversorgung mittels Gesetzgebung. Das Ziel ist es, dass Kundengebühren angemessen sind und keine Hürde bilden, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Sozial- und Gesundheitsdienste sind entweder kostenlos, die Kundengebühr ist gleich für alle oder sie richtet sich nach dem Einkommen und den Familienverhältnissen (einkommensbezogene (tulosidonnainen) Gebühr).

Die privaten Gesundheitsdienste ergänzen die öffentlichen Dienste. Den Großteil der privaten Gesundheitsversorgung finanzieren die Patienten selbst oder durch ihre Versicherungen. Auch eine Gesundheits- und Sozialregion kann Dienstleistungen von privaten Dienstleistern beschaffen.

Die Gesundheitsdienste des öffentlichen Sektors können alle Personen nutzen, die einen Wohnsitz in Finnland haben. Der Wohnsitz wird beim digitalen und Einwohnermeldeamt registriert. In Finnland krankenversicherte Personen erhalten von der Volksrentenanstalt eine sog. Kela-Karte.

Vorübergehend in Finnland lebende Staatsbürger aus EU-Staaten und der Schweiz haben das Recht, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu nutzen, wenn sie über eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen. Die Karte ist vor Beginn einer Reise bei der Gesundheitsbehörde des Heimatlandes zu beantragen. Wenn Sie sich in Behandlung begeben, müssen Sie neben der Krankenversicherungskarte ein Ausweisdokument vorlegen. Die europäische Krankenversicherungskarte berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Finnland zum gleichen Preis wie für finnische Staatsangehörige. Die Karte gewährleistet ausländischen Personen, die sich in Finnland aufhalten, unverzüglich medizinische Hilfe im akuten Krankheitsfall, aber auch z. B. bei plötzlichen Beschwerden, die durch eine chronische Krankheit verursacht werden. Falls hingegen der spezifische Zweck des vorübergehenden Aufenthalts in Finnland in einer medizinischen Behandlung besteht, werden deren Kosten nicht durch die Karte gedeckt.

Weitere Informationen über die Krankenversicherung können im Zentrum für internationale Angelegenheiten der Kela erfragt oder auf den Internetseiten https://www.eu-terveydenhoito.fi/nachgelesen werden..

Die Sozialversicherungsanstalt erstattet einen Teil der von privaten Ärzten veranschlagten Honorare, sofern der Patient/die Patientin über eine Kela-Karte oder eine europäische Krankenversicherungskarte verfügt. Die Gebührenrückerstattung ist innerhalb von sechs Monaten bei der Sozialversicherungsanstalt zu beantragen.

Medikamente werden ausschließlich in Apotheken verkauft.

 

Links:

Titel/NameURL
Sozialversicherungsanstalthttp://www.kela.fi
Ministerium für Soziales und Gesundheithttp://www.stm.fi
EU Gesundheitsfürsorgehttps://www.eu-terveydenhoito.fi
Bildungssystem

Das finnische Bildungssystem wird nach Ausbildungsgraden gegliedert. Das Bildungssystem setzt sich aus der allgemeinbildenden Grundstufe, den Sekundarstufen und der Hochschulbildung zusammen. Außerdem gibt es Erwachsenenbildung auf allen Ebenen. Den Großteil der Grundschulausbildung übernehmen die kommunalen Gemeinschaftsschulen. Außerdem gibt es in Finnland 40 private Grundschulen. Privatschulen sind u. a. Steinerschulen, religiöse Schulen und einige der Schulen, in denen der Unterricht in Fremdsprachen erfolgt.

Bildung ist in Finnland für finnische Bürger, aber auch für Bürger aus EU-/EWR-Ländern, auf allen Ebenen, die zu einem Bildungsabschluss führen, grundsätzlich kostenlos. Für das Schulessen, Reisen, Übernachtungen, Lehrmaterialien und die Gesundheitsfürsorge sowie für Mitgliedsbeiträge in Studentenorganisationen können dennoch Kosten anfallen. Studienanfänger aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen seit dem 1.8.2017 Studiengebühren entrichten.

Jedes permanent in Finnland lebende Kind ist bildungspflichtig. Die Verpflichtung zum Erwerb einer gewissen Grundbildung beginnt in dem Jahr, in dem das Kind das siebte Lebensjahr vollendet. Die Bildungspflicht wird normalerweise innerhalb von neun Jahren an einer Gemeinschaftsschule („peruskoulu“) absolviert. Im Jahr vor dem Beginn der Bildungspflicht kann das Kind an einer kostenlosen Vorschule teilnehmen. In Finnland gibt es einige Gemeinschafts- und gymnasiale Oberstufenschulen, an denen eine Fremdsprache als eine oder als einzige Unterrichtssprache verwendet wird.

Ab 2021 wurde die Bildungspflicht erweitert, sodass alle Schülerinnen und Schüler nach dem Verlassen der Grundschule in der neunten Klasse verpflichtet sind, sich für eine weiterführende Ausbildung der Sekundarstufe II zu bewerben und diese zu absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder junge Mensch über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, die im Leben und in der Gesellschaft erforderlich sind. Die Bildungspflicht endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit dem Abschluss einer Ausbildung der Sekundarstufe II vor diesem Zeitpunkt.

Die Ausbildung der Sekundarstufe II wird in gymnasialen Oberstufen- und Berufsschulen erteilt. In der 2-4 Jahre dauernden gymnasialen Oberstufe („lukio“) wird allgemeinbildender Unterricht erteilt, welcher zur Abiturprüfung führt. Ein Berufsschulabschluss kann normalerweise in drei Jahren absolviert werden. Er kann in einer Berufsschule oder durch eine betriebliche Ausbildung erworben werden. Die betriebliche Ausbildung basiert auf einem Arbeitsvertrag (Lehrvertrag) zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber, der durch das kooperierende Bildungsinstitut bestätigt wird. Ein Abschluss einer Lehre kann auch als kompetenzbasierte Qualifikation erlangt werden. Sowohl das Abitur als auch der Abschluss einer Lehre berechtigen zur Hochschulausbildung.

Hochschulausbildung erteilen in Finnland Berufshochschulen und Universitäten. Die Berufshochschulen sind auf das Arbeitsleben ausgerichtet, die Universitäten auf die wissenschaftliche Forschung. Es gibt 22 Fachhochschulen. Hinzu kommen die Fachhochschule der Åland-Inseln und die Polizeifachhochschule in Tampere. Die Ausbildung an den Berufshochschulen dauert 3-4 Jahre und führt zu einem Bachelor-Abschluss. Nachdem Personen mit Bachelor-Abschluss mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, können sie sich für einen Magister-Studiengang bewerben. Dieses Aufbaustudium dauert 1-1,5 Jahre und wird in enger Anlehnung an die Berufspraxis absolviert.

In Finnland gibt es 13 Universitäten: zehn multidisziplinäre Universitäten, eine technische Universität, eine Handelshochschule und eine Kunsthochschule. Das Universitätsnetz erstreckt sich landesweit und bietet fast einem Drittel der entsprechenden Altersklasse einen Studienplatz. Hinzu kommt die Militärhochschule für Offiziersanwärter beiderlei Geschlechts. Die Studierenden absolvieren in den meisten Fachgebieten zunächst die Bachelor-Prüfung (finnisch: „kandidaatti“) und setzen danach ihr Studium zum Magister fort. Der Bachelor-Studiengang kann in drei Jahren absolviert werden, das weiterführende Studium zum Magister dauert normalerweise zwei Jahre. Auf den Magisterabschluss kann an Universitäten ein Doktorat oder Lizenziat folgen.

Ende 2023 hatten rund 75 % der über 15-jährigen Finn(inn)en einen an die Grundschule anschließenden Abschluss gemacht.

Links:

Titel/NameURL
Bildungsministeriumhttp://www.minedu.fi
Ploteus-Portalhttp://ec.europa.eu/ploteus
Study in Finlandhttp://www.studyinfinland.fi
Opintopolku (Bildungsweg)https://opintopolku.fi/konfo/fi 
Finnisches Zentralamt für Unterrichtswesenhttp://www.oph.fi
Kulturelles und gesellschaftliches Leben

Das finnische Kulturleben ist reich und besonders in der Hauptstadtregion auch international. In Finnland gibt es über 1 000 Museen sowie Dutzende von Theatern und Konzerthäusern. Die finnische Musik hat besonders durch Sibelius und Merikanto Weltruhm erlangt. 

Im Sommer verbringen die Finnen ihre Zeit in ihren Sommerhäusern und in dieser Zeit gibt es auch außerhalb der Städte ein vielseitiges Kulturangebot. Zahlreiche Festivals bieten Musik aller Sparten für alle Altersgruppen und auch die traditionellen Tanzbühnen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit.

In Finnland wird nicht nur Kultur großgeschrieben, sondern auch Sport. Die vier Jahreszeiten bieten gute Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Langlauf, Wandern und Nordic Walking. Das Zelten in freier Natur ist in Finnland dank des Jedermannsrechts fast überall möglich. Auch in Sachen Hallensport wird in Finnland viel geboten: Besonders beliebt sind Eishockey und Floorball, aber auch beispielsweise Schwimmen.

Nicht aus der finnischen Kultur wegzudenken ist das entspannende Saunabad. Die meisten finnischen Wohnungen und Häuser verfügen über eine eigene Sauna. Finnland ist als Heimat der „Angry-Birds“-Spiele bekannt und auch der in Lappland lebende Weihnachtsmann ist ein wichtiger Teil der finnischen Identität!

 

Links:

Titel/NameURL
Finland Festivalshttp://www.festivals.fi
Suomen Saunaseura ryhttp://www.sauna.fi
Weihnachtsmannhttps://santaclausfinland.fi
Gemeindenhttps://www.kuntaliitto.fi
This is Finlandhttp://finland.fi
Kultur- und Bildungsministerium/ Kulturhttp://www.minedu.fi
Olympiakomiteehttps://www.olympiakomitea.fi
Privatleben (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)

Geburt

Die Eltern oder der Vormund des Kindes müssen die Namen des Kindes und die Muttersprache drei Monate nach der Geburt des Kindes im Einwohnermeldesystem eintragen lassen. Die Angaben werden der Abteilung des digitalen und Einwohnermeldeamtes mitgeteilt, in deren Zuständigkeitsbereich die Mutter des Kindes ihren Wohnsitz hat oder der Meldebezirk liegt. Wenn das Kind als Mitglied der Pfarrgemeinde einer evangelisch-lutherischen oder orthodoxen Kirche aufgenommen wird, ist dies dem/der taufenden Geistlichen mitzuteilen.

Eheschließung

Eine Ehe kann in Finnland im digitalen und Einwohnermeldeamt (DVV), vor einem Amtsgericht, in der Kirche oder einer anderen religiösen Gemeinde geschlossen werden. Vor der Eheschließung werden mögliche Ehehinderungsgründe untersucht. Diese Untersuchung kann das DVV oder die evangelisch-lutherische oder orthodoxe Pfarrgemeinde durchführen, welcher einer der zukünftigen Ehepartner angehört. Die Untersuchungsbescheinigung ist vor der Trauung an die Meldebehörde zu übermitteln. Außerdem müssen die Eheleute angeben, welche(n) Nachnamen sie künftig zu tragen wünschen.

Eheleute haben einen gegenseitigen Eigentumsanspruch. Dieses Recht kann mit einem vor der Eheschließung abgeschlossenen Vertrag abgeändert werden, welcher beim DVV zu hinterlegen ist.

Eine Scheidung ist nach einer Bedenkzeit von sechs Monaten möglich. Normalerweise haben Kinder das Recht, nach der Scheidung beide Elternteile zu treffen.

Registrierung der Partnerschaft

Zwei gleichgeschlechtliche Personen dürfen in Finnland eine Ehe schließen (Gesetzesänderung vom 1. März 2017).

Sterbefall

Beerdigungen können durch die Familie privat oder durch ein Bestattungsinstitut organisiert werden. Die Friedhöfe der Gemeinden sind öffentliche Friedhöfe, auf denen auch Personen, die nicht der Kirche angehören, bestattet werden können. Nach dem Tod muss eine Nachlassaufstellung verfasst werden, in welcher das Vermögen und die Schulden des/der Verstorbenen sowie der Witwe/des Witwers aufgelistet werden. Wurde im Testament nichts anderes festgelegt, erfolgt die Erbverteilung gemäß der gesetzlich geregelten Erbfolge.

 

Links:

Titel/NameURL
Finnische evangelisch-lutherische Kirchehttp://www.evl.fi
Finnische orthodoxe Kirchehttps://www.ort.fi
Familien- und Sozialdienste, Webservice der öffentlichen Verwaltunghttp://www.suomi.fi
Digitales und Einwohnermeldeamtwww.dvv.fi 
Verkehrswesen

Nach Finnland gelangen Sie aus dem Ausland am einfachsten mit dem Flugzeug. Vom Flughafen Helsinki-Vantaa aus gibt es Flugverbindungen in die größeren Städte Finnlands. 

Finnland verfügt über ein effizientes Eisenbahnnetz zwischen den größten Städten. Zwischen den kleineren Ballungszentren fahren Fernbusse. Die Zahl der Buslinien ist jedoch in den letzten Jahren gesunken, sodass es ein Vorteil ist, in ländlichen Gebieten über ein eigenes Auto zu verfügen.

Preise für den öffentlichen Verkehr zwischen Helsinki und Oulu (600 km, 2024):

  • Flug: ab ca. 100 EUR
  • Zug (Pendolino): ca. 50 EUR
  • Bus (Expressbus): ab ca. 20 EUR

In den Städten, insbesondere in der Hauptstadtregion, kommt man auch gut ohne Auto zurecht. Als Zahlungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr wird normalerweise eine aufladbare Fahrkarte aus Kunststoff verwendet, die in den Verkaufsstellen der Verkehrsbetriebe erhältlich ist. Alternativ kann die Fahrt mit einer mobilen App bezahlt werden. Der Preis für eine Einzelfahrkarte im innerstädtischen Verkehr variiert zwischen 2-4 EUR, je nach Stadt.

Die Registrierung und Inspektion von Fahrzeugen obliegt dem Verkehrssicherheitsamt. Es ist auch für die Vergabe von Führerscheinen und für Fahrprüfungen zuständig. Mit einem in einem anderen EU-Land ausgestellten EU-Führerschein darf in Finnland Auto gefahren werden. Die Nutzung der Autobahnen ist kostenlos.

 

Links:

Titel/NameURL
Eisenbahnverkehrhttp://www.vr.fi
Busverkehr (Fernverkehr)http://www.matkahuolto.fi
Nahverkehr in der Hauptstadtregionhttp://hsl.fi
Interessenverband der privaten Autofahrerhttp://www.autoliitto.fi
Amt für Luftfahrtverwaltung Finaviahttp://www.finavia.fi/tietoafinaviasta
Finnairhttp://www.finnair.fi
Sas.fi – Fluggesellschafthttp://www.flysas.fi
Ministerium für Verkehr und Kommunikationhttp://www.lvm.fi
Amt für Verkehr und Kommunikationhttps://www.traficom.fi/fi
Flughafen Helsinki-Vantaahttp://www.finavia.fi/fi/helsinkivantaa

Beschäftigung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen 

Unabhängig davon, ob Sie eine Person mit Behinderung sind, die eine Beschäftigung in Erwägung zieht, oder ein Arbeitgeber, der eine inklusive Einstellung unterstützen möchte, bietet dieser Leitfaden klare, zugängliche Ratschläge und direkte Links zu weiteren Ressourcen. Er soll Ihnen helfen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die verfügbaren Unterstützungsangebote und praktische Schritte für eine erfolgreiche Beschäftigung und Integration am Arbeitsplatz in diesem Land zu verstehen.

Begriffsbestimmung und Anerkennung

Rechtsrahmen 

Finnlands Ansatz zum Thema Behinderung steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Behinderung wird als Wechselwirkung zwischen den Eigenschaften einer Person und Umweltbarrieren betrachtet, die ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einschränken können. 

Zu den wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften zum Thema Behinderung zählen die Folgenden: 

Anerkennung 

Die örtlichen Dienste für Wohlergehen (bzw. der regionale Sozialdienst) beurteilen das Vorliegen einer Behinderung und erstellen einen persönlichen Unterstützungsplan sowie einen formellen Bescheid, der die Rechtsgrundlage für Unterstützungsleistungen darstellt. Für eine Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihren regionalen Dienst für Wohlergehen und ersuchen Sie um eine Begutachtung gemäß dem Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und die Hindernisse beschreiben, denen Sie im Alltag und am Arbeitsplatz begegnen. Die zuständige Behörde ermittelt Ihren individuellen Bedarf und koordiniert Leistungen, die Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Beschäftigung gewährleisten. 

Nach der Anerkennung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrem Träger der Wohlfahrtsdienste. Bitte bewahren Sie diesen Bescheid sorgfältig auf, da er von verschiedenen Stellen – etwa für Beförderungsdienste, Wohnraumanpassungen oder Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz – als Nachweis einer Behinderung verlangt werden kann. 

Die Anerkennung berechtigt Sie zur Inanspruchnahme von Leistungen wie Mobilitätshilfe, persönlicher Unterstützung, Coaching oder Schulungen, unterstützter Entscheidungsfindung, Wohn- und Anpassungshilfen sowie weiterer Maßnahmen, die ein selbstständiges Leben und die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen optionale Europäische Behindertenausweis zu beantragen. Dieser Ausweis dient als Nachweis einer Behinderung oder des Bedarfs an Unterstützung im täglichen Leben, sowohl in Finnland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Symbol „A“ kennzeichnet das Recht, in vielen öffentlichen Verkehrsverbünden im Nahverkehr mit einer Begleitperson zu reisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rates der Europäischen Union zum Europäischen Behindertenausweis

Wie werden Arbeitgeber unterstützt?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten, wenn sie eine Person beschäftigen, deren Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschwert. 

Weitere Informationen zur Einstellung von Mitarbeitenden mit Behinderungen oder zur Schaffung inklusiver Stellenangebote finden Sie unter Job Market Finland

Auf der Website von Kela (dem finnischen Sozialversicherungsträger) erhalten Sie Informationen und Unterstützung für Arbeitgeber. 

Wie werden Arbeitnehmer unterstützt?

Menschen mit Behinderungen haben bei der Einstellung und am Arbeitsplatz das Recht auf Gleichbehandlung und angemessene Vorkehrungen. 

Weitere Informationen zur Behindertenbeihilfe für Erwachsene finden Sie auf der Webseite von Kela zu dieser Beihilfe

Eine Liste der von Kela angebotenen Leistungen ist auch auf der Website der Einrichtung verfügbar. 

Wichtige Anlaufstellen
Alltagsleben

Transport – Nah- und Fernverkehr 

  • Öffentlicher Nahverkehr Die Verkehrsbehörde der Region Helsinki (HSL) bietet beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Ermäßigung von 50 %, kostenlose Fahrten für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer sowie kostenlose Mitfahrten für Begleitpersonen an, wenn die Person mit Behinderung einen Europäische Behindertenausweis mit dem Symbol „A“ oder einen HSL-Begleitpass besitzt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen nach den örtlichen Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf der HSL-Webseite unter Preisermäßigungen.
  • Bahnreisen. Bei Bedarf können Sie kostenlose Unterstützung an Bahnhöfen sowie Rampen anfordern; in der Regel muss dies mindestens 24 Stunden im Voraus angefordert werden. Rollstuhlplätze können reserviert werden. Blindenführ-, Assistenz- und Hörhunde reisen kostenlos. Weitere Informationen zur Unterstützung an Bahnhöfen, zur Barrierefreiheit der verschiedenen Zugtypen sowie zu den Kontaktdaten finden Sie auf der VR-Website zum barrierefreien Bahnreisen.
  • Fahrgastrechte. Siehe die Website von Traficom zu den Rechten von Bahnreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
  • Bus-/Reisebusreisen. An bestimmten Terminals wird kostenlose Unterstützung angeboten, die im Voraus gebucht werden muss (die erforderliche Voranmeldefrist variiert je nach Anbieter; Matkahuolto empfiehlt beispielsweise eine Anmeldung 36 Stunden im Voraus). Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Matkahuolto unter „Hilfe an Busbahnhöfen“.
  • Flughäfen An den Flughäfen des Betreibers Finavia wird 24 Stunden täglich kostenlose Unterstützung angeboten. Die Buchung des Services erfolgt über die jeweilige Fluggesellschaft oder das Reisebüro und sollte nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Am Flughafen Helsinki gibt es spezielle Kontaktstellen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität steht eine Hotline zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Finavia zu Diensten für Fahrgäste mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität

Ihre EU-Passagierrechte  

Parken und Steuererleichterungen für Kraftfahrzeuge 

Wohnen und Barrierefreiheit 

  • Sie können bei Ihrer Wohlfahrtsdienstleistungsregion eine Bedarfsbewertung für barrierefreies Wohnen oder Wohnungsanpassungen beantragen. Die gewährte Unterstützung kann eine behindertengerechte Unterkunft oder finanzielle Hilfe für Umbaumaßnahmen umfassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Suomi.fi unter „Wohndienstleistungen für Menschen mit Behinderungen“.
  • Sie können Mietobjekte mit Barrierefreiheitsfiltern suchen und Angaben zu Türbreiten, Aufzügen und stufenfreiem Zugang einsehen. Beispiele von Mietwebsites, die über solche Funktionen verfügen, sind nachfolgend aufgeführt:
  • Vuokraovi (verwenden Sie den Filter „Barrierefrei“),
  • Oikotie

Sicherheits- und Notfallkommunikation 

Digitale Barrierefreiheit von Dienstleistungen 

Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung und Handeln im Namen einer anderen Person