Stellensuche
In Finnland werden Arbeitsstellen über Online-Dienste wie den Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) gesucht. Arbeitgeber veröffentlichen ihre offenen Stellen oft auch auf ihren eigenen Webseiten oder in sozialen Medien, beispielsweise auf ihrer LinkedIn-Seite. Nicht alle Arbeitsstellen werden öffentlich ausgeschrieben. Deshalb lohnt es sich, auch soziale Medien und die eigenen Netzwerke zu nutzen und interessante Arbeitgeber direkt zu kontaktieren. Eine Initiativbewerbung kann eine gute Möglichkeit sein, über die eigenen Kompetenzen zu informieren, auch wenn das Unternehmen gerade keine passende Stelle anzubieten hat. In Finnland werden Eigeninitiative, Pünktlichkeit und klare Kommunikation geschätzt.
Die Arbeitssuche in Finnland kann Zeit und Engagement erfordern. Bewerber sollten Stellenportale regelmäßig besuchen und ihre Bewerbung für jede Stelle individuell anpassen. In Finnland gibt es zahlreiche Personalvermittlungsunternehmen, die von verschiedenen Arbeitgebern bei der Personalbeschaffung genutzt werden. Arbeitssuchende können auch eine Initiativbewerbung direkt bei einem Personalvermittlungsunternehmen einreichen. Ein Teil der Personalvermittlungsunternehmen vermittelt umfassend in verschiedene Branchen, während andere sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben.
Das Knüpfen von Kontakten über soziale Medien, beispielsweise in Facebook-Gruppen oder über die LinkedIn-Seite, kann ebenfalls ein nützliches Mittel sein, um Arbeitgeber zu erreichen.
Öffentliche Arbeitsverwaltungen
„Työmarkkinatori“ (Arbeitsmarkt Finnland) ist die Website der finnischen Arbeitsverwaltung, auf der u. a. Informationen zu Stellenangeboten, Diensten der Arbeits- und Unternehmensverwaltung (kurz: TE) und verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden sind. In der Datenbank von „Työmarkkinatori“ können Sie nach Stellen suchen: https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/vacancies Arbeitssuchende können sich außerdem bei „Työmarkkinatori“ anmelden und dort ein Bewerberprofil erstellen, das von einer KI für passende Stellen vorgeschlagen wird.
Stellenanzeigen für internationale Fachkräfte sind auf der Website „Work in Finland“ zu finden: https://www.workinfinland.com/en/open-jobs/ Auf dieser Website werden Stellenanzeigen gesammelt, bei denen Englischkenntnisse ausreichen und keine Kenntnisse in Finnisch oder Schwedisch erforderlich sind.
EURES
Auf dem Portal EURES, dem europäischen Portal für berufliche Mobilität, kann man neben Details zum Arbeiten und Leben in Finnland sowie zur Arbeitsmarktsituation auch Informationen über offene Stellen in Finnland finden. Bewerber können ihren EUROPASS-Lebenslauf auf dem Portal veröffentlichen. Auf der Grundlage der dieser Informationen schlägt die KI den Arbeitssuchenden jeweils passende Stellen vor. Auf Wunsch können Arbeitssuchende ihr Profil auch für registrierte Arbeitgeber öffentlich anzeigen lassen, damit diese sich mit ihnen in Verbindung setzen können, wenn sie nach Kandidaten für ihre offenen Stellen suchen.
Darüber hinaus gibt es auf dem Portal auch einen Link zur Website „European Job Days“ (EJD). Eures Finnland organisiert jährlich 3–4 Online-Jobmessen.
Weitere Internetseiten
Eine Liste der privaten Personalvermittlungsunternehmen findet man u. a. auf den Internetseiten des Verbandes der Personaldienstleister: https://henkilostoala.fi/jasenpalvelut/lista-jasenyrityksista/ Akademische Arbeitssuchende sollten sich wiederum mit dem Portal „Aarresaari“ bekannt machen: https://www.aarresaari.net/.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) | https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/information-about-working-life/internationality/coming-to-finland-from-abroad |
| Aarresaari | http://www.aarresaari.net |
| Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) | https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/vacancies |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/open-jobs |
| Duunitori | https://duunitori.fi |
| Stellenanzeigen der Kommunen | https://kuntarekry.fi |
Wie kann ein Arbeitsplatz gesucht werden
Lebenslauf bzw. CV
Der CV sollte an den finnischen Arbeitsmarkt angepasst werden. Im Lebenslauf sind zuerst der letzte Arbeitsplatz und die zuletzt abgeschlossene Ausbildung zu nennen, danach sind die Daten von den aktuellsten bis zu den ältesten Informationen anzuführen. Die Länge des Lebenslaufes sollte sich auf maximal zwei A4-Seiten beschränken. Fakultativ kann man ein Foto beifügen, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Es ist allerdings heute recht üblich, zusammen mit dem Lebenslauf ein Foto einzureichen. In dem CV sollten auch zwei Empfehlungsgeber genannt werden bzw. mindestens die Mitteilung, dass die Kontaktangaben der Empfehlungsgeber bei Bedarf übermittelt werden. Ihr Lebenslauf sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls auch Anschrift)
- Berufserfahrung
- Ausbildung
- Sprachkenntnisse
- Mögliche besondere Kompetenzen
- Potenzielle Empfehlungen
Der Europass-Lebenslauf ist ein einheitliches europäisches Modell und eignet sich auch für die Bewerbung auf dem finnischen Arbeitsmarkt. Der Europass-Lebenslauf hilft Ihnen dabei, einen hochwertigen Lebenslauf zu erstellen, und die Website unterstützt Sie bei der Erkennung Ihrer Kompetenzen.
Bewerbungsschreiben
Neben dem Lebenslauf ist ein Bewerbungsschreiben erforderlich, in dem Arbeitssuchende jeweils ihre Beweggründe für die Bewerbung darlegen und erklären, warum sie die richtige Wahl für die Stelle sind. Das Bewerbungsschreiben sollte nicht mehr als eine Seite umfassen. Kopien von Nachweisen sind dem Bewerbungsschreiben nur dann beizufügen, wenn dies in dem Stellenangebot ausdrücklich gefordert ist.
Vorstellungsgespräch
Es lohnt sich immer, sich auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten, indem man sich im Vorfeld über den Arbeitgeber informiert. Es ist üblich, dass ein Vorstellungsgespräch per Fernverbindung statt vor Ort durchgeführt wird. Beide Vorgehensweisen werden verwendet. Der Bewerbungsprozess kann auch mehrere Vorstellungsgespräche sowie eventuelle Aufgaben oder Tests umfassen. Arbeitgeber versuchen, durch ein Vorstellungsgespräch einen geeigneten Experten für die offene Stelle zu finden und den Bewerber kennenzulernen. Bei Vorstellungsgesprächen besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber Fragen zur jeweiligen Stelle zu stellen. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld darauf vorzubereiten und sich Fragen zu überlegen. Es ist ratsam, Kopien etwaiger Zeugnisse zum Vorstellungsgespräch mitzubringen.
Elektronische Bewerbungen
Immer mehr Arbeitgeber nutzen bei Stellenausschreibungen vorgefertigte elektronische Bewerbungsformulare. Viele Arbeitgeber bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit, eine offene Bewerbung einzureichen. Viele Arbeitgeber nutzen als Teil des Bewerbungsprozesses auch Videointerviews vor dem eigentlichen Vorstellungsgespräch.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Europass | https://europass.europa.eu/en |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/why-finland |
| Info Finland | https://infofinland.fi/en/work-and-enterprise |
| Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) | https://tyomarkkinatori.fi/en/personal-customers/information-about-working-life/search-for-work/tips-for-finding-a-job |
Definition und Eignung
Definition (Was ist ein Praktikum?)
Praktikum
In Finnland sind Praktika in erster Linie mit dem Studium verbunden und es gibt nur sehr wenige Praktikumsplätze, die über Stellenausschreibungen angeboten werden. Interessierte sollten sich direkt bei den Arbeitgebern nach Praktikumsmöglichkeiten erkundigen. Ein Teil der Praktika, die zum Studium gehören, wird in Finnland nicht bezahlt. Ob es sich um ein bezahltes Praktikum handelt, geht aus der Praktikumsanzeige hervor.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
keine Informationen verfügbar
Informationen zum nationalen Qualitätsrahmen
Durchführung
Die Dauer der Praktika variiert. In den meisten Fällen handelt es sich bei Praktika um eine Vollzeitbeschäftigung.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
keine Informationen verfügbar
Hinweise für Bewerber
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Praktikumsplätze können direkt beim Arbeitgeber angefragt werden. Dabei ist es besonders wichtig, zu klären, ob es sich um ein bezahltes Praktikum handelt. Unternehmen und Organisationen können Praktikumsplätze auch in den sozialen Medien bekannt machen. Praktikumsplätze finden Sie auf den folgenden Seiten:
| Duunitori | www.duunitori.fi |
| Aarresaari | www.aarresaari.fi |
| www.linkedin.fi |
Finanzierung und Unterstützung
keine Informationen verfügbar
Hinweise für Arbeitgeber
Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
keine Informationen verfügbar
Förderung und Unterstützung
keine Informationen verfügbar
Definition und Eignung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann in Form einer Lehrlingsausbildung organisiert werden. Die Lehrlingsausbildung basiert auf den Gesetzen und Verordnungen zur Berufsausbildung und zur beruflichen Erwachsenenbildung. Die Lehrlingsausbildung besteht hauptsächlich aus der Ausbildung am Arbeitsplatz. Die Ausbildung wird schriftlich in einem befristeten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Lehrling vereinbart. Das Mindestalter für Lehrlinge beträgt 15 Jahre. Der Arbeitsvertrag ist zugleich ein Ausbildungsvertrag. Zwischen dem Arbeitgeber und demjenigen Ausbildungsanbieter, der berechtigt ist, die Ausbildung zu organisieren, werden Ausbildungsvereinbarungen getroffen.
Eine Lehrlingsausbildung beinhaltet immer einen individuellen Studienplan. Frühere Ausbildungen und Berufserfahrungen der Lehrlinge müssen berücksichtigt und zum Vorteil der Auszubildenden angerechnet werden. Der Lehrplan wird jeweils in Zusammenarbeit zwischen Auszubildendem, Arbeitgeber und Bildungsträger in einer Form ausgearbeitet, die in den Lehrvertrag aufgenommen werden kann.
Staat und Gemeinden stellen finanzielle Unterstützung für die Ausbildung zur Verfügung.
Beschreibung des Systems
Bei der Lehrlingsausbildung handelt es sich hauptsächlich um eine praktische Ausbildung am Arbeitsplatz (etwa 80 %), die durch theoretischen Unterricht ergänzt wird. Die Lehrlingsausbildung beruht auf einem befristeten Arbeitsvertrag. Auszubildende erhalten demnach während der Lehre ein Arbeitsentgelt, welches sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag richtet. Arbeitgebern wird eine Ausgleichszahlung für die Lehrlingsausbildung am Arbeitsplatz gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach den geschätzten Kosten der Ausbildung für den Arbeitgeber.
Eine Lehre kann in allen Bereichen der beruflichen Bildung absolviert werden. Mit einer Lehrlingsausbildung kann eine berufliche Grundqualifikation, ein Berufsabschluss oder eine berufliche Fachqualifikation erworben werden, welche die gleiche Qualifikation wie eine Berufsschule und die gleiche Zugangsberechtigung für weiterführende Studien wie ein Gymnasium oder eine Berufsschule vermittelt. Das Ziel kann zum Beispiel auch nur eine Teilqualifikation sein, um Vorkenntnisse zu vervollständigen.
Der Ausbildungsträger trägt die Verantwortung für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Lehrlingsausbildung. Die Genehmigung zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen erteilt das Ministerium für Bildung und Kultur. Die Ausbildungserlaubnis kann Gemeinden, Samtgemeinden, eingetragenen Vereinen, Stiftungen und staatlichen Unternehmen erteilt werden.
Die Ausbildungseinrichtungen finden sich im Internet unter Oppisopimus.fi (Lehrlingsausbildung).
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Die Lehrlingsausbildung ist auch für die Bürger aller EWR-Staaten möglich, vorausgesetzt, die Auszubildenden erfüllen die Sprachanforderungen für den Arbeitsplatz und für die Qualifikation (Finnisch, Schwedisch und in einigen Fällen Englisch).
Hinweise für Bewerber
Lebens- und Arbeitsbedingungen
keine Informationen verfügbar
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Auszubildende suchen sich in der Regel selbst einen Arbeitsplatz oder arbeiten in ihrem bisherigen Beruf weiter. Lehrstellen können auch über den Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori) gefunden werden (https://tyomarkkinatori.fi).
Förderung und Unterstützung
Die Lehrlingsausbildung beruht auf einem Arbeitsvertrag und die Auszubildenden erhalten für die Dauer der Ausbildung ein Arbeitsentgelt. Die Auszubildenden haben das Recht, für die theoretischen Kurse Studienbeihilfe zu beantragen, und zwar zu den Bedingungen, die vom Ausbildungsträger im Ausbildungsvertrag festgelegt wurden.
Hinweise für Arbeitgeber
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
keine Informationen verfügbar
Förderung und Unterstützung
Weitere Auskünfte erteilen die Ausbildungsträger und CIMO, das Zentrum für internationale Mobilität und Zusammenarbeit.
Waren- und Kapitalverkehr
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Wohnungssuche
Nahezu zwei Drittel der Finnen wohnen in Eigentumswohnungen. Die Verfügbarkeit von Mietwohnraum variiert je nach Region. In der Hauptstadtregion und in anderen großen Städten kann es schwer sein, eine geeignete Wohnung zu einem angemessenen Preis zu finden. In Helsinki ist der Anteil der Mietwohnungen insbesondere im Zentrum deutlich höher als in anderen Teilen Finnlands. Einwanderer, die bereits einen Arbeitsplatz gefunden oder in Aussicht haben, können eventuell vom Arbeitgeber Unterstützung bei der Wohnungssuche erhalten. Weitere Informationen zu verschiedenen Formen der Wohnbeihilfe erhalten Sie beim Sozialversicherungsinstitut (Kela).
Private Vermieter inserieren Mietwohnungen hauptsächlich auf Webseiten, in sozialen Medien und gelegentlich auch in Zeitungen. Eine Mietwohnung kann man auch über eine Immobilienagentur oder eine Anzeige in den sozialen Medien finden. In den Zeitungen finden Sie auch die Adressen von Wohnungsvermittlungen.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/housing |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/get-started/#settling-down |
| Etuovi.com | https://www.etuovi.com |
| Suomi.fi | https://www.suomi.fi/kansalaiselle/asuminen-ja-rakentaminen/asunnon-hankinta |
| Nuorisoasuntoliitto (Verband für Jugend-Wohnungswesen) | https://nal.fi |
| Oikotie | https://www.oikotie.fi |
| Sozialversicherungsanstalt | https://www.kela.fi/henkiloasiakkaat |
| Study in Finland | https://www.studyinfinland.fi/life-in-finland/accommodation |
Schulsuche
In Finnland ist die Gemeinde dafür verantwortlich, für alle in ihrem Einzugsbereich wohnenden Kinder die schulische Bildung zu organisieren. Auf der Website der jeweiligen Gemeinde finden Sie Informationen zu Kindertagesstätten und Schulen. Für die frühkindliche Bildung gelten landesweite Bildungsziele und ein Kinderbetreuungsplatz kann je nach Betreuungsbedarf das ganze Jahr über beantragt werden. Jedes Kind hat Anspruch auf einen kostenlosen Vorschulplatz im Jahr vor dem Beginn der Schulpflicht und der Einschulung in die Grundschule.
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 9. Die Grundschule beginnt in der Regel im Alter von 7 Jahren und die meisten Schüler schließen die Grundschule im Alter von 16 Jahren ab. In Finnland gilt die Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des Gymnasiums oder einer beruflichen Ausbildung. Die Schulbildung kann beispielsweise am Gymnasium, an einer Berufsschule oder im Rahmen einer Ausbildung stattfinden. Diese werden als Sekundarstufe II bezeichnet. Danach ist die Bildungspflicht erfüllt. Informationen zur Bewerbung um Schulbildung nach der Grundschule finden Sie auf der Internetseite Opintopolku.fi. Sie können sich auf der Webseite darüber informieren, wie man sich um Plätze in Gymnasien, im Bereich Berufsausbildung, an Universitäten, Fachhochschulen und in der betrieblichen Berufsausbildung bewerben kann. Das finnische Zentralamt für Unterrichtswesen unterhält diesen Dienst. Neben Hinweisen zur Bewerbung bietet die Internetseite auch umfassende Informationen zum finnischen Bildungssystem.
Die zum Abschluss führende Hochschulbildung ist für Einwanderer aus EU/EWG-Staaten kostenlos. Für Studienanfänger aus Ländern außerhalb der EU/des EWR wird seit dem 1. August 2017 eine Gebühr erhoben.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/education |
| Ministerium für Bildung und Kultur | https://okm.fi/etusivu |
| Gemeinden | https://www.kuntaliitto.fi/hyvinvointi-ja-sivistys/opetus-ja-koulutus |
| Webservice der öffentlichen Verwaltung | https://www.suomi.fi/kansalaiselle/opetus-ja-koulutus/esiopetus-ja-koulunkaynti |
| Study in Finland | https://www.studyinfinland.fi |
| Opintopolku (Bildungsweg) | https://opintopolku.fi/konfo/fi/sivu/suomen-koulutusjarjestelma |
| Finnisches Zentralamt für Unterrichtswesen | https://www.oph.fi/fi |
Mitnahme des eigenen Fahrzeugs (einschließlich Informationen zum Führerschein)
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
EU-Staatsbürger sowie Staatsbürger von Liechtenstein und aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung in Finnland. Sie müssen dennoch ihr Aufenthaltsrecht in Finnland registrieren lassen, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate andauert. Die Registrierung erfolgt bei der Einwanderungsbehörde (Migri). Staatsangehörige der nordischen Länder (Schweden, Norwegen, Dänemark und Island) müssen ihr Aufenthaltsrecht nicht bei der Einwanderungsbehörde registrieren lassen. Wenn Sie nach Finnland ziehen, müssen Sie Ihre Daten beim Digitalen und Einwohnermeldeamt (DVV) registrieren lassen.
Um das Aufenthaltsrecht registrieren zu können, müssen EU-Bürger für ihren Aufenthalt in Finnland einen Grund und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können. Gründe können eine Arbeit, ein Studium oder familiäre Beziehungen in Finnland sein. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kann gewährt werden, wenn ein EU-Bürger fünf Jahre lang ohne Unterbrechung in Finnland gelebt hat. Familienangehörige von EU-Bürgern sind zu einem unbefristeten Aufenthalt in Finnland berechtigt, wenn sie sich gemeinsam mit einem EU-Bürger nach der Anmeldung fünf Jahre lang legal und dauerhaft in Finnland aufgehalten haben.
Die personenbezogenen Daten eines Ausländers können beim Digitalen und Einwohnermeldeamt (DVV) im finnischen Einwohnermeldesystem erfasst werden, sofern die Person ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Finnland hat und ein Erfassungsgrund vorliegt, beispielsweise Arbeit, Studium, familiäre Bindungen oder eine Aufenthaltsgenehmigung. In diesem Zusammenhang kann auch das Recht auf einen Wohnsitz geklärt werden. EU-Bürger müssen einen gültigen Reisepass oder einen amtlichen Personalausweis sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung der Einwanderungsbehörde über ihr registriertes Aufenthaltsrecht als Unionsbürger vorlegen Zur Eintragung von Familienverhältnissen können amtliche und gegebenenfalls beglaubigte Dokumente erforderlich sein. Dazu zählen beispielsweise die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Einwanderungsbehörde | https://migri.fi/etusivu |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/moving-to-finland |
Arbeitsverwaltung
| https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/get-started/#moving-to-finland |
| Sozialversicherungsanstalt | https://www.kela.fi/henkiloasiakkaat |
| Polizei | https://poliisi.fi/etusivu |
| Digitales und Einwohnermeldeamt | https://dvv.fi/henkiloasiakkaat |
Checkliste der vor und nach dem Umzug in ein anderes Land zu erledigenden Aufgaben
Vor dem Umzug nach Finnland
- Sie sollten sich im Voraus über Berufsleben, Arbeitsplätze und Gewohnheiten in Finnland informieren.
- Sie sollten bereits im Herkunftsland mit dem Erlernen der finnischen Sprache beginnen.
- Über die gesellschaftliche Arbeit und die verschiedenen Möglichkeiten in Finnland finden Sie weitere Informationen z. B. über das Internet (siehe auf diesen Punkt bezogene Themen)
- Informationen zum Wohnen in Finnland erhalten Sie beispielsweise von den Gemeinden, aus Tageszeitungen und auf zahlreichen Websites.
- Wenn Sie nach Finnland ziehen, müssen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis besitzen.
- Sie sollten auch die aktuellsten Arbeits- und Ausbildungsbescheinigungen sowie die europäische Krankenversicherungskarte bei sich tragen.
- Arbeitslose Arbeitssuchende aus EU-/EWR-Ländern sollten prüfen, ob eine Übertragung des Arbeitslosengeldes für drei Monate nach Finnland möglich ist (Formular U2).
- Zum Nachweis der Versicherungs- und Beschäftigungszeiten ist eine U1-Bescheinigung erforderlich, die bei den Sozialversicherungsbehörden des eigenen Landes erhältlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den finnischen Auslandsvertretungen und den EURES-Beratern der Arbeitsverwaltung.
Nach dem Umzug nach Finnland
- Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen ohne Genehmigung drei Monate lang bleiben und arbeiten. Danach muss das Aufenthaltsrecht beim finnischen Einwanderungsamt eingetragen werden. Informationen zu den Meldeverfahren erhalten Sie unter dem Punkt „Meldeverfahren und Aufenthaltsgenehmigungen“.
- Arbeitslose Arbeitssuchende oder Stellensuchende können sich bei der örtlichen Arbeitsverwaltung registrieren. Sie sollten einen Identitätsnachweis sowie Arbeits- und Studienbescheinigungen mitnehmen.
- Ihr Anspruch auf finnische Sozialversicherungs- und Kela-Leistungen wird geklärt, wenn Sie nach Ihrem Umzug nach Finnland zum ersten Mal Leistungen von Kela beantragen. Bei Bewilligung erhalten Sie eine Kela-Karte, deren Inhaber Anspruch auf finnische Sozialleistungen hat
- Die Steuerkarte wird bei der Steuerbehörde beantragt
- In Finnland werden Lohn- und sonstige Zahlungen elektronisch abgewickelt, wofür Sie ein Bankkonto benötigen. Bei Eröffnung eines Kontos muss ein gültiger Pass oder Personalausweis sowie eine finnische Personenkennziffer vorgelegt werden, die man vom digitalen und Einwohnermeldeamt erhält. Die Bank kann gegebenenfalls auch andere Dokumente verlangen, wie z. B. einen Arbeitsvertrag.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Steuerbehörde | https://www.vero.fi/henkiloasiakkaat |
| Arbeitsverwaltung | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/get-started/#moving-to-finland |
| Ministerium für auswärtige Angelegenheiten | https://um.fi/etusivu |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/moving-to-finland |
| Sozialversicherungsanstalt | https://www.kela.fi/henkiloasiakkaat |
| Study in Finland | https://www.studyinfinland.fi |
| Webservice der öffentlichen Verwaltung | https://www.suomi.fi/etusivu |
| Digitales und Einwohnermeldeamt | https://dvv.fi/henkiloasiakkaat |
Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Beschäftigungsformen
Ein Arbeitgeber darf einen Jugendlichen, der das 15. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Grundbildung abgeschlossen hat, in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis aufnehmen. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben oder im Laufe desselben Kalenderjahres das 14. Lebensjahr vollenden, dürfen mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten leichte Arbeiten verrichten, die weder ihre Gesundheit noch ihre Entwicklung gefährden noch den Schulbesuch beeinträchtigen. Während der Schulferien darf diese Art von Arbeit höchstens die Hälfte der Ferienzeit in Anspruch nehmen.
In Finnland sind die meisten Arbeitsverhältnisse unbefristet. Befristete Arbeitsverhältnisse kommen beispielsweise bei Vertretungen, Projektarbeiten und saisonalen Tätigkeiten vor. Die Arbeit kann in Vollzeit oder in Teilzeit ausgeübt werden. Die Familienzeit, frühkindliche Bildungsangebote und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Beruf unterstützen die Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.
In Finnland gibt es zahlreiche private Personalvermittlungs- und Personaldienstleistungsunternehmen. Für die Arbeitsvermittlung dürfen von Arbeitssuchenden keine Gebühren erhoben werden. Die Kosten für diese Dienstleistung trägt der Arbeitgeber, der sie in Anspruch nimmt.
Neben den klassischen Arbeitsverhältnissen hat sich auch das sogenannte Leichtunternehmertum verbreitet. Ein Leichtunternehmer bietet seine Dienstleistungen selbstständig an und stellt seine Rechnungen über einen Rechnungsdienstleister aus, ohne selbst ein Unternehmen zu besitzen. Ob eine Person als Arbeitnehmer oder als Unternehmer gilt, wird anhand der Arbeitsbedingungen von Fall zu Fall entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerbehörde.
Die Gesetzgebung zur Saisonarbeit basiert auf der EU-Richtlinie über die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer. Demnach ist eine saisonabhängige Tätigkeit eine Tätigkeit, bei der der Bedarf an Arbeitskräften an eine bestimmte Jahreszeit oder ein wiederkehrendes, saisonbedingtes Ereignis gebunden ist und zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Arbeitskräfte benötigt werden als bei der üblichen Tätigkeit. Zu diesen Bereichen zählen beispielsweise die Landwirtschaft, der Gartenbau, der Tourismus und bestimmte Bereiche der Naturproduktbranche.
„Work Help Finland“ ist eine kostenlose App, die ausländischen Arbeitnehmern Informationen zur Arbeit in Finnland bietet. In der App finden Sie Informationen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern in 26 Sprachen. Außerdem sind dort die Kontaktdaten von Behörden und anderen Hilfsanbietern zu finden, die Sie im Problemfall kontaktieren können.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/work-and-enterprise/during-employment |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com |
| Arbeitsverwaltung | https://tyomarkkinatori.fi |
| Study in Finland | https://www.studyinfinland.fi |
| Verband der Personaldienstleistungsunternehmen | https://henkilostoala.fi |
| Arbeitsschutzbehörde | https://tyosuojelu.fi |
| Work Help Finland | https://intermin.fi/work-help-finland-sovellus |
Arbeitsverträge
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab. Im Arbeitsvertrag werden die auszuführenden Arbeiten, das Gehalt sowie weitere Bedingungen des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist immer empfehlenswert, da sich die vereinbarten Bedingungen dadurch später leichter nachweisen lassen. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel eine schriftliche Aufstellung der wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aushändigen.
Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich neben dem Arbeitsvertrag unter anderem nach dem Arbeitsvertragsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Jahresurlaubsgesetz sowie dem geltenden Tarifvertrag. Tarifverträge bilden in Finnland die Grundlage des Arbeitsvertrags. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, in denen die Mindestarbeitsbedingungen einer Branche festgelegt werden. Dazu zählen beispielsweise Löhne, Arbeitszeiten, Jahresurlaub und verschiedene Zulagen. Die Bedingungen des Arbeitsvertrags dürfen für den Arbeitnehmer nicht schlechter sein als die Mindestbedingungen des Tarifvertrags.
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Der Zweck der Probezeit besteht darin, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer beurteilen können, ob das Arbeitsverhältnis den Erwartungen entspricht. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern, im Arbeitsvertrag kann jedoch auch eine kürzere Probezeit vereinbart werden. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden. Die Kündigung darf jedoch nicht auf diskriminierenden oder anderweitig unzulässigen Gründen beruhen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber nur aus einem gesetzlich vorgesehenen Grund gekündigt werden. Eine Kündigung kann beispielsweise durch wirtschaftliche oder betriebliche Gründe, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitgebers stehen, oder durch eine erhebliche Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses begründet sein. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit der Fertigstellung der vereinbarten Arbeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Schriftliche Arbeitsverträge oder Erklärungen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Wohn- oder Geschäftsort des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
- Dauer des befristeten Vertrags und Begründung der Befristung
- Länge der Probezeit (wenn eine Probezeit vereinbart wird)
- Ort der Verrichtung der Arbeit; gibt es keinen Hauptort für die Arbeitsverrichtung, eine Erklärung zum Prinzip, nach welchem der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten arbeitet
- Hauptsächliche Aufgaben des Arbeitnehmers
- Auf die Arbeit anzuwendender Tarifvertrag
- Grundlagen der Lohnfestlegung und Lohnzahlungsfrist
- Reguläre Arbeitszeit
- Festlegung des Jahresurlaubs
- Kündigungsfrist und ihre Festlegung
Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzverwaltung, auf deren Website Angaben in vielen verschiedenen Sprachen zu finden sind.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/work-and-enterprise |
| Arbeitsverwaltung | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen |
| Arbeitsschutzbehörde | https://tyosuojelu.fi/tyosuhde/ulkomainen-tyontekija |
| Work in Finland | https://www.workinfinland.com/en/why-finland/living-in-finland/know-your-rights |
| Staatliche Vorschriftendatenbank / Verzeichnis der allgemein verbindlichen Tarifverträge | https://www.finlex.fi |
Besondere Beschäftigtengruppen
Um im Berufsleben Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit zu erzielen, gibt es Regeln zur Förderung der Gleichberechtigung sowie zum Verbot von Diskriminierung. Das Ziel des Gleichberechtigungsgesetzes ebenso wie der sonstigen auf die Gleichberechtigung bezogenen Gesetzgebung besteht in der Sicherung der gleichartigen Behandlung aller Menschen.
Die im Berufsleben einzuhaltenden Regeln bzgl. der Gleichberechtigung sind im Gleichberechtigungsgesetz und in der Arbeits- und Beamtenverhältnisgesetzgebung festgehalten. Außerdem wird die Gleichstellung der Geschlechter im Gesetz über die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen (im sog. Gleichstellungsgesetz) geregelt. Diskriminierung bei der Annoncierung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl von Mitarbeitern und während des Dienstverhältnisses ist als Arbeitsdiskriminierung zu bestrafen. Im Gleichberechtigungsgesetz wird die Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Nationalität, der Sprache, des Glaubens, der Gesinnung, der Meinung, des Gesundheitszustands, der Behinderung, der sexuellen Orientierung oder aus einem anderen auf die Person bezogenen Grund verboten.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht genau dieselbe Arbeit verrichten wie Erwachsene und auch nicht zu denselben Bedingungen. Im Gesetz über jugendliche Arbeitnehmer gibt es Vorschriften zur Arbeitssicherheit und -gesundheit sowie zu den Arbeitszeiten von Jugendlichen. Jugendliche Arbeitnehmer unterliegen auch der Verordnung des Staatsrats in Bezug auf die Verrichtung besonders schädlicher und gefährlicher Arbeiten durch jugendliche Arbeitnehmer, der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für jugendliche Arbeitnehmer hinsichtlich des Beispielverzeichnisses gefährlicher Arbeiten und des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Gewerbe bzgl. der für Jugendliche geeigneten leichten Arbeiten.
Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzverwaltung, auf deren Website Angaben in vielen verschiedenen Sprachen zu finden sind.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Arbeitsverwaltung | Työmarkkinatori (tyomarkkinatori.fi) |
| Staatliche Vorschriftendatenbank/Tarifverträge | https://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto |
| Nationale Behindertenberatung, VANE | https://stm.fi/vammaispolitiikka |
| Gleichstellung | https://yhdenvertaisuus.fi/etusivu |
| Gleichbehandlung am Arbeitsplatz - Suomi.fi | Tasapuolinen kohtelu työpaikalla (suomi.fi) |
| Gleichstellungsbeauftragter | https://yhdenvertaisuusvaltuutettu.fi/etusivu |
Selbständigkeit
EU- bzw. EWG-Staatsangehörige dürfen zu den gleichen Bedingungen eine Geschäftstätigkeit ausüben wie finnische Staatsangehörige. Im Gewerbegesetz sind genauere Bestimmungen festgelegt, z. B. welche Genehmigungen und Ausbildungen für die verschiedenen Branchen erforderlich sind. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich vor der Gründung eines Unternehmens oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit über die Zulassungsbestimmungen und sonstige Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit informieren. Wer ein Unternehmer gründen möchte, muss sein Unternehmen beim Patent- und Registrierungsamt anmelden.
Wenn Sie die Gründung eines eigenen Unternehmens planen, können Sie sich an regionale Unternehmensberatungsstellen, Wirtschaftsentwicklungszentren und Unternehmensgründungszentren wenden. Auch die regionalen Handelskammern sind nützliche Informationsquellen. Ein umfassendes Informationspaket finden Sie auf der Plattform Suomi.fi des digitalen und Einwohnermeldeamtes.
Die Arbeitsverwaltung berät Personen, die sich selbstständig machen möchten, zu den angebotenen Schulungen und bewilligt Startgelder. Beim Startgeld handelt es sich um eine Förderung für Neugründungen. Weitere Informationen zu den Bedingungen für das Startgeld erhalten Sie auf der Website der Arbeitsverwaltung.
Auf der Website des Finanzamts finden Sie Informationen zur Besteuerung von Unternehmern auf Finnisch, Englisch und Schwedisch sowie die entsprechenden Service-Nummern, auch wenn Sie aus dem Ausland anrufen.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Steuerbehörde | https://www.vero.fi/yritykset-ja-yhteisot/yritystoiminta/uusi-yritys |
| Ministerium für Arbeit und Wirtschaft | https://tem.fi/yritykset |
| Zentren für Unternehmensneugründungen | https://uusyrityskeskus.fi |
| Handelskammer | https://kauppakamari.fi |
| Informationen und Dienstleistungen für Unternehmensgründer*innen | https://www.suomi.fi/yritykselle |
| Patent- und Registeramt - Handelsregister | https://www.prh.fi |
| Arbeitsverwaltung - Startgeld | https://tyomarkkinatori.fi/lisatietoa-palveluista/starttiraha |
| Zentrum für Wirtschaftsentwicklung | https://elinvoimakeskus.fi/yrityksen-perustaminen |
Löhne und Gehälter
In Finnland gibt es keinen Mindestlohn. In vielen Branchen regelt der Tarifvertrag den Lohn und das Mindestniveau der sonstigen Arbeitsbedingungen. Viele Tarifverträge sind zudem sozusagen allgemein verbindlich; sie werden auf die Branche, auf die sich der Vertrag bezieht, unabhängig davon angewandt, ob der Arbeitnehmer an den Tarifvertrag gebunden ist. Der Arbeitgeber darf für den Arbeitnehmer keine schlechteren Vergünstigungen festlegen als im allgemein verbindlichen Tarifvertrag festgelegt. Die durch die Verträge vorgeschriebenen Lohnniveaus müssen gleichermaßen auf finnische wie auch auf ausländische Arbeitnehmer angewandt werden. Auch wenn es in einer Branche keinen Tarifvertrag gibt, den der Arbeitgeber einhalten muss, ist für die Arbeit dennoch ein normaler und angemessener Lohn zu zahlen.
Genauere Informationen zu den allgemein verbindlichen Tarifverträgen erhalten Sie bei ihrem Arbeitgeberverband, der betreffenden Gewerkschaft oder bei der Arbeitsschutzbehörde.
Der Arbeitgeber muss in Verbindung mit der Lohnauszahlung dem Arbeitnehmer eine Abrechnung übermitteln, aus welcher die Höhe des Lohns und dessen Festlegungskriterien hervorgehen. Die Lohnabrechnung ist ein unabdingbares Hilfsmittel, um bei der Berechnung des Lohnes eventuell aufgetretene Rechenfehler oder andere Irrtümer aufzuklären.
Für die Leistung der Steuern und Sozialabgaben finden Sie stets Anweisungen auf der Website des Finanzamtes, u. a. auch auf Schwedisch und Englisch. Normalerweise zieht der Arbeitgeber diese Zahlungen vom Lohn des Arbeitnehmers ab.
Weitere Informationen erteilt die Arbeitsschutzbehörde, auf deren Website Angaben in diversen Sprachen zu finden sind.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Arbeitsrecht (TEM) | https://tem.fi/tyolainsaadanto |
| Arbeitsschutzbehörde - Löhne und Gehälter | Palkka - Tyosuojelu.fi - Työsuojeluhallinto |
| Staatliche Vorschriftendatenbank/Tarifverträge | https://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto |
| Steuerbehörde | https://www.vero.fi/henkiloasiakkaat |
| Suomi.fi - Löhne und Lohnzahlungen | https://www.suomi.fi/kansalaiselle/tyo-tyottomyys-ja-talous/tyoelaman-saannot/opas/tyosopimus-ja-palkanmaksu/palkka-ja-palkanmaksu |
Arbeitszeit
Die reguläre Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt in Finnland maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann jedoch im Rahmen der durch das Arbeitszeitgesetz und die Tarifverträge vorgegebenen Grenzen so gestaltet werden, dass sie im vereinbarten Ausgleichszeitraum im Durchschnitt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Überstunden dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers angeordnet werden. Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf einschließlich der Mehrarbeit während des im Arbeitszeitgesetz festgelegten Ausgleichszeitraums im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Für Überstunden wird ein gesetzlicher oder tarifvertraglich festgelegter Zuschlag gezahlt oder ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten erfassen, aus denen die geleisteten Arbeitsstunden sowie die dafür gezahlten Entgelte hervorgehen.
Die Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze und beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsschutzbehörde in verschiedenen Sprachen.
Schriftliche Aufstellung der Bedingungen des Arbeitverhältnisses
Sofern diese nicht aus einem schriftlichen Arbeitsvertrag hervorgehen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Aufstellung der wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aushändigen. Darüber hinaus muss die Arbeitszeit von Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeiten regelmäßig überprüft werden. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, Entscheidungen, die Anträge auf Änderung der Arbeitszeit oder der Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses betreffen, gegenüber dem Beschäftigten zu begründen.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/work-and-enterprise/during-employment |
| Ministerium für Arbeit und Wirtschaft | Työaika - Työ- ja elinkeinoministeriö (tem.fi) |
| Arbeitsschutzbehörde | https://tyosuojelu.fi/etusivu |
| Arbeitsverwaltung > Arbeitsverhältnisangelegenheiten | Työsuhde ja työsopimus (tyomarkkinatori.fi) |
Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)
Jahresurlaub
Bezüglich des Jahresurlaubs gibt es sowohl im Jahresurlaubsgesetz als auch im Tarifvertrag Bestimmungen. Das Jahresurlaubsgesetz wird im bestimmten Rahmen sowohl auf Arbeits- als auch auf Beamtendienstverhältnisse angewandt. Im Jahresurlaubsgesetz werden die Jahresurlaubsrechte geregelt: Länge des Jahresurlaubs, Lohn während des Jahresurlaubs und Gewährung des Jahresurlaubs. Das Jahresurlaubsgesetz basiert im Wesentlichen auf einem Anspruchsprinzip: Der Urlaubsanspruch entsteht dadurch, dass während des Bemessungszeitraums – d. h. zwischen dem 1. April und dem 31. März – gemäß der 14-Tage- oder der 35-Stunden-Regelung Arbeit geleistet wird. Ein Arbeitnehmer hat je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf zwei oder zweieinhalb Werktage Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bemessungszeitraums.
Krankenstand
Der Arbeitnehmer muss seine Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich gemäß dessen Anweisungen melden. Der Arbeitgeber kann einen zuverlässigen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verlangen, beispielsweise ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Gesundheits- und Krankenpflegers.
Das Arbeitsvertragsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung während der Wartezeit (Tag der Erkrankung und die neun darauffolgenden Tage), sofern das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat bestanden hat. Außerdem kann ein branchenspezifischer Tarifvertrag die Lohnzahlungspflicht für einen längeren Zeitraum beinhalten. Im Tarifvertrag können Bestimmungen bezüglich der Dauer der Lohnfortzahlung und der Lohnhöhe enthalten sein. Sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, erhält der Arbeitnehmer von der Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Die Krankenversicherung untersteht dem Sozialversicherungsinstitut (Kela).
Beurlaubung aus familiären Gründen
In Finnland haben berufstätige Eltern im Zusammenhang mit der Geburt und Betreuung eines Kindes die Möglichkeit, verschiedene Formen von Familienzeiten in Anspruch zu nehmen. Zu den Familienzeiten gehören der Sonder-Schwangerschaftsurlaub, der Schwangerschaftsurlaub, die Elternzeit, der Erziehungsurlaub, der Teilzeit-Erziehungsurlaub sowie die kurzzeitige Arbeitsbefreiung im Krankheitsfall des Kindes.
Nach Ablauf der Familienzeiten hat der Arbeitnehmer das Recht, vorrangig an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder, falls dies nicht möglich ist, eine andere im Arbeitsvertrag vereinbarte oder gleichwertige Tätigkeit auszuüben.
Beide Elternteile haben Anspruch auf 160 Werktage Elternzeit pro Kind. Ein Elternteil kann maximal 63 Werktage seiner Elternzeit an den anderen Elternteil, den Ehepartner oder eine andere gesetzlich festgelegte Person, die an der Betreuung des Kindes beteiligt ist, übertragen. Die Elternzeit kann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes flexibel in Anspruch genommen werden.
Während der Familienzeiten zahlt die Sozialversicherungsanstalt (Kela) ein Elterngeld, dessen Höhe sich in der Regel nach dem Einkommen des Antragstellers richtet. In einigen Branchen verpflichten Tarifverträge den Arbeitgeber dazu, während der Familienzeiten einen Teil des Lohns zu zahlen.
Bildungsurlaub
Ziel des Bildungsurlaubssystems ist die Verbesserung der Bildungs- und Studienmöglichkeiten der berufstätigen Bevölkerung. Das Studium muss keinen Bezug zum Tätigkeitsfeld des Arbeitgebers haben, sondern kann frei gewählt werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt für Arbeitnehmer, Beamte und Amtsträger. Personen, deren hauptberufliches Dienstverhältnis zum derzeitigen Arbeitgeber seit mindestens einem Jahr andauert (zusammenhängend oder in mehreren kürzeren Zeitabschnitten), haben Anspruch auf Bildungsurlaub.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Arbeitsschutzbehörde | Vuosiloma - Tyosuojelu.fi - Työsuojeluhallinto |
| Staatliche Vorschriftendatenbank/ Tarifverträge | https://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/tyoehto |
| Arbeitsverwaltung > Arbeitsverhältnisangelegenheiten | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/tilanteet/olen-tulossa-suomeen-toihin |
| Sozialversicherungsanstalt (KELA) > Geburt und Kinderbetreuung | https://www.kela.fi/lapsen-syntyma-ja-hoito |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/family/balancing-family-life-and-work |
| Ministerium für Soziales und Gesundheit | https://stm.fi/etusivu |
| Sozialversicherungsanstalt (KELA) > Krankentagegeld | https://www.kela.fi/sairauspaivarahat https://www.kela.fi/tyonantajat-sairauspoissaolot |
| Ministerium für Arbeit und Gewerbe - Studienurlaub | https://tem.fi/opintovapaa |
Beschäftigungsende
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit der Fertigstellung der vereinbarten Arbeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird durch Kündigung beendet. Bei einer Kündigung muss die im Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Ein Arbeitnehmer kann ohne besonderen Grund kündigen, muss jedoch die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält, hat der Arbeitgeber unter Umständen das Recht, Schadenersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit dauert in der Regel höchstens sechs Monate. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis darf die Probezeit höchstens die Hälfte der Laufzeit des Arbeitsvertrags betragen, jedoch höchstens sechs Monate. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden. Die Kündigung darf jedoch nicht aus diskriminierenden oder anderen im Hinblick auf den Zweck der Probezeit unangemessenen Gründen erfolgen.
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nur aus einem gesetzlich festgelegten, sachlichen Grund kündigen. Mögliche Gründe sind beispielsweise eine wesentliche Verletzung oder Vernachlässigung der Pflichten des Arbeitnehmers oder wirtschaftliche, betriebliche oder aus betrieblichen Umstrukturierungen resultierende Gründe seitens des Arbeitgebers.
Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen 14 Tagen und sechs Monaten. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 14 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis höchstens fünf Jahre bestanden hat, und einen Monat, wenn das Arbeitsverhältnis länger als fünf Jahre bestanden hat.
Ein Arbeitsvertrag kann nur aufgrund eines sehr schwerwiegenden Grundes aufgelöst werden. In diesem Fall ist der Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen bzw. die Vernachlässigung durch eine der Parteien so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Eine Auflösung des Vertrags beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist.
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Aus dem Arbeitszeugnis gehen die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Aufgaben hervor. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können auch der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten und des Verhaltens in das Zeugnis aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und zu den Regelungen des Arbeitslebens finden Sie auf der Webseite der Arbeitsschutzbehörde. Dort stehen Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Arbeitsschutzbehörde | https://tyosuojelu.fi |
| Arbeitsverwaltung > Arbeitsverhältnisangelegenheiten | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/ura-ja-tyosuhde/tyosuhde-ja-tyosopimus |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/work-and-enterprise/during-employment/end-of-employment |
Arbeitnehmervertretung
In Finnland spielen die Gewerkschaften eine wichtige Rolle im Arbeitsleben. Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft organisiert. Die Tarifverträge haben jedoch nach wie vor eine große Reichweite, und ihre Bestimmungen gelten in vielen Branchen aufgrund ihrer Allgemeinverbindlichkeit auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitgeber.
Die finnische Gesetzgebung gewährleistet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Jeder hat das Recht, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband beizutreten, sich an deren Aktivitäten zu beteiligen oder ihnen nicht beizutreten. Dieses Recht kann nicht durch einen Arbeitsvertrag eingeschränkt werden.
In Finnland gibt es zahlreiche Gewerkschaften, die drei zentralen Arbeitnehmerverbänden angehören:
- Die SAK (Zentralorganisation der Finnischen Gewerkschaften) vertritt vor allem Arbeitnehmer, die beispielsweise in der Bau-, Industrie-, Transport- und Dienstleistungsbranche tätig sind.
- Der STTK (Zentralverband der Angestellten) vertritt hauptsächlich Angestellte wie Krankenpfleger, Polizisten, Führungskräfte und andere Fachkräfte.
- Der Akava (Zentralverband der hochqualifizierten Arbeitnehmer) vertritt Arbeitnehmer mit hoher Qualifikation, darunter Lehrer, Ärzte, Juristen, Ingenieure und andere Fachkräfte mit Hochschulabschluss.
Die Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge, die unter anderem Bestimmungen zu Löhnen, Arbeitszeiten, Jahresurlaub und weiteren Arbeitsbedingungen enthalten.
Links:
| Titel/Name | URL |
| SAK – Zentralorganisation der finnischen Berufsverbände | https://www.sak.fi |
| STTK – Zentralverband der Beamten | https://www.sttk.fi |
| Zentralverband des Erwerbslebens | https://ek.fi |
| Finnische Unternehmer | https://www.yrittajat.fi |
| Arbeitsverwaltung/ Für Arbeitssuchende > Zum Arbeiten nach Finnland | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/kansainvalisyys/ulkomailta-toihin-suomeen |
| AKAVA – Arbeitsmarktorganisation für Personen mit hoher Bildung | https://akava.fi |
Arbeitskonflikte - Streiks
Einzelne Arbeitskonflikte
Die Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Arbeitsrechts und bieten Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern Informationen und Beratung zu Fragen des Arbeitslebens an. In der Regel entscheiden die Arbeitsschutzbehörden nicht über einzelne Arbeitskonflikte. Die Beilegung von Streitigkeiten obliegt letztendlich den Gerichten. Ein Arbeitnehmer kann sich auch an eine Gewerkschaft, eine Vertrauensperson, einen Arbeitsschutzbeauftragten oder eine Rechtsberatung wenden.
Streiks und Schlichtung von Arbeitskonflikten
In Finnland ist die Schlichtung von Arbeitskonflikten im Zusammenhang mit Tarifverträgen des privaten und öffentlichen Sektors im Gesetz über die Schlichtung von Arbeitskonflikten und die Voraussetzungen für bestimmte Arbeitskampfmaßnahmen geregelt. Bei Arbeitskonflikten wird zwischen Interessenkonflikten und Rechtsstreitigkeiten unterschieden.
Bei einem Interessenkonflikt geht es in der Regel um den Abschluss eines neuen Tarifvertrags oder um die Änderung eines bestehenden Vertrags. Wenn bei den Verhandlungen keine Einigung erzielt wird, kann die Angelegenheit zur Schlichtung an den nationalen Schlichter verwiesen werden. Die Teilnahme an der Schlichtung ist verpflichtend, aber die Parteien sind nicht verpflichtet, den Vorschlag des Schlichters anzunehmen.
Während der Laufzeit des geltenden Tarifvertrags sind die Vertragsparteien an die Friedenspflicht gebunden. Bei Streitigkeiten über die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit des Vertrags handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, die entweder durch Verhandlungen oder vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.
Arbeitnehmerverbände haben die Möglichkeit, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks zu organisieren. Eine Arbeitsniederlegung oder deren Ausweitung muss der Gegenpartei und dem Büro des nationalen Schlichters in der Regel mindestens 14 Tage vor Beginn des Arbeitskampfes angekündigt werden. In der Ankündigung müssen die Gründe für den Arbeitskampf sowie dessen Beginn und Umfang angegeben werden.
Die Arbeitgeberseite kann ihrerseits als Arbeitskampfmaßnahme die Aussperrung einsetzen, bei der den Arbeitnehmern das Arbeiten für einen befristeten Zeitraum untersagt wird. Arbeitnehmer, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, dürfen aufgrund dessen weder diskriminiert noch bestraft werden. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass ein Arbeitskampf gegen die Friedenspflicht verstößt oder anderweitig rechtswidrig ist, kann die Organisation, die den Arbeitskampf organisiert hat, zu einer Kompensationszahlung verurteilt werden.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Rechtswesen/Arbeitsgericht | https://www.oikeus.fi |
| Arbeitsschutzbehörde | https://tyosuojelu.fi/etusivu |
| Arbeitsverwaltung > Arbeitsverhältnisangelegenheiten | https://tyomarkkinatori.fi/henkiloasiakkaat/tietoa-tyoelamasta/ura-ja-tyosuhde/tyosuhde-ja-tyosopimus |
Aus- und Weiterbildung
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Saisonarbeitskräfte
Sehen Sie sich die Liste der Projekte für Saisonarbeitskräfte an, die im Land verfügbar sind.
Überblick über die Lebensbedingungen in Europa
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politik, Verwaltung, Recht
Politisches System
Finnland ist eine demokratische Republik, die 1917 unabhängig wurde. Die höchsten staatlichen Organe sind das Parlament, der Staatsrat (Regierung) und der Präsident der Republik. Alle vier Jahre werden in einer geheimen Verhältniswahl 200 Abgeordnete in das finnische Parlament gewählt. Der Präsident der Republik wird in einer direkten Wahl vom Volk für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, höchstens für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten. Das finnische Parteiensystem ist ein Mehrparteiensystem. Zu den derzeit im Parlament vertretenen Parteien gehören die Nationale Sammlungspartei, die Christdemokraten, die Bewegung Jetzt, die Finnen, die Finnische Zentrumspartei, die Schwedische Volkspartei in Finnland, die Sozialdemokratische Partei Finnlands, das Linksbündnis und der Grüne Bund.
Verwaltungssystem
Die finnische Staatsverwaltung basiert auf der Verfassung, die die Aufgaben der staatlichen Organe und die Grundrechte der Bürger festlegt. Das Parlament übt die Legislative aus, die Regierung die Exekutive und die unabhängigen Gerichte die Judikative. Die meisten Gesetzentwürfe werden in den Ministerien ausgearbeitet und dem Parlament als Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt. Das Parlament berät über Gesetze und verabschiedet sie; anschließend werden sie vom Präsidenten der Republik bestätigt. Die Gesetze werden vor ihrem Inkrafttreten im Gesetzblatt Finnlands veröffentlicht. Neben der staatlichen Verwaltung existieren in Finnland die kommunale Selbstverwaltung sowie die Wohlfahrtsbezirke, welche unter anderem für Sozial-, Gesundheits- und Rettungsdienste zuständig sind.
Rechtssystem
Finnland ist ein Rechtsstaat, in dem das Handeln der Behörden auf dem Gesetz beruhen muss. Die Polizei sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ermittelt bei Straftaten. Die richterliche Gewalt wird von unabhängigen Gerichten ausgeübt. Die allgemeinen Gerichte setzen sich aus den Amtsgerichten, den Berufungsgerichten und dem Obersten Gerichtshof zusammen. Die Verwaltungsgerichte verhandeln Klagen gegen amtliche Beschlüsse. Bürger können Rechtsbeistand von privaten Rechtsanwälten, öffentlichen Rechtshilfebüros sowie in bestimmten Fällen über Gewerkschaften oder eine Rechtsschutzversicherung erhalten. Informationen über Rechte und Pflichten sind bei den Behörden, über das Serviceportal Suomi.fi, bei den Rechtshilfestellen sowie bei Nichtregierungsorganisationen erhältlich.
Amtssprachen und regionale Sprachgruppen
Finnland ist ein zweisprachiges Land, in dem Finnisch und Schwedisch Amtssprachen sind. Öffentliche Dienstleistungen sind in beiden Sprachen verfügbar, und in vielen Regionen können Sie Ihre Angelegenheiten auch auf Englisch regeln. Im finnischen Arbeitsleben ist Englisch insbesondere in internationalen Unternehmen eine weit verbreitete Sprache, doch Kenntnisse in Finnisch oder Schwedisch können zusätzliche Arbeits- und Karrieremöglichkeiten eröffnen. Schwedisch wird hauptsächlich an der West- und Südküste Finnlands sowie auf den Ålandinseln gesprochen. Åland ist eine autonome Insel zwischen Finnland und Schweden, die zu Finnland gehört.
Die Sámi sind eine indigene Volksgruppe Finnlands, und die samischen Sprachen sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Finnlands.
Arbeitsverwaltung
In Finnland ging die Verantwortung für die Organisation der Arbeitsvermittlungsdienste im Jahr 2025 vom Staat auf die Kommunen über. Auf lokaler Ebene sind die Kommunen oder die von den Kommunen gebildeten Beschäftigungsregionen für die Dienstleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber zuständig, wie etwa für die Arbeitsvermittlung, Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Auf nationaler Ebene ist das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft für die Ausarbeitung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, die Gesetzgebung und die landesweite Aufsicht zuständig. Die Einhaltung der Arbeitsmarktregeln wird von den Arbeitsschutzbehörden überwacht. Eine zentrale Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Tarifverträge aushandeln und an der Weiterentwicklung des Arbeitslebens mitwirken
Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten der Staatsbürger finden Sie auf dem vom Justizministerium unterhaltenen Portal Demokratia.fi.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Staatspräsident | https://www.presidentti.fi |
| Staatsrat | http://www.vn.fi |
| Parlament | http://www.eduskunta.fi |
| Justizministerium | https://oikeusministerio.fi/etusivu |
| Wahlen | http://www.vaalit.fi |
| demokratia.fi | http://demokratia.fi |
| Rechtswesen | http://www.oikeus.fi |
Einkommen und Steuern
Lohn- und Gehaltsniveau
Laut der Lohn- und Gehaltstatistik des Einkommensregisters des finnischen Statistikamts lag der Median der Lohn- und Gehaltseinkommen im Mai 2026 bei 3 467 EUR pro Monat. Das Lohn- und Gehaltsniveau schwankt von Monat zu Monat, beispielsweise aufgrund von Urlaubsgeldzahlungen.
Steuern in Finnland
Im Vergleich zu vielen anderen Staaten ist das Steuerniveau in Finnland recht hoch. Mit Steuereinnahmen werden unter anderem das Gesundheitswesen, das Bildungswesen sowie Dienstleistungen für Kinder, Familien und ältere Menschen finanziert.
Eine Person ist in Finnland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihr Aufenthalt in Finnland ununterbrochen länger als sechs Monate dauert. In diesem Fall wird sie in Finnland mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Dauert der Aufenthalt höchstens sechs Monate, ist die Person in der Regel beschränkt steuerpflichtig.
Beträgt der Aufenthalt eines ausländischen Arbeitnehmers in Finnland höchstens sechs Monate, behält der Arbeitgeber vom Lohn in der Regel eine Quellensteuer von 35 Prozent ein. Vor dem Einbehalt der Steuer kann ein Quellensteuerabzug (510 EUR pro Monat oder 17 EUR pro Tag) vom Lohn vorgenommen werden, sofern der Arbeitnehmer eine Quellensteuerkarte besitzt. Die Quellensteuer ist in der Regel eine endgültige Steuer, und der Arbeitnehmer muss in Finnland keine Steuererklärung abgeben. Ein Arbeitnehmer kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die progressive Besteuerung beantragen.
Dauert die Beschäftigung in Finnland länger als sechs Monate, erfolgt die Besteuerung im Wesentlichen auf die gleiche Weise wie bei Personen mit ständigem Wohnsitz in Finnland. Der Arbeitnehmer benötigt ein finnisches Personenkennzeichen sowie eine Steuerkarte. Der Arbeitgeber behält die Steuern gemäß der Steuerkarte vom Lohn ein.
Vom Einkommen werden sowohl an den Staat als auch an die Gemeinde Steuern abgeführt. Die staatliche Einkommensteuer ist progressiv. Der kommunale Steuersatz variiert je nach Kommune. Im Jahr 2026 beträgt der nach Bevölkerungszahl gewichtete durchschnittliche kommunale Steuersatz auf dem finnischen Festland 7,57 %.
Die Schlüsselkräftesteuer ist eine Steuervergünstigung für Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Finnland ziehen. Dadurch kann der Arbeitnehmer statt der üblichen progressiven Besteuerung einen Pauschalsatz von 25 % auf sein Gehalt zahlen, was häufig zu einem höheren Nettoeinkommen führt. Der Vorteil kann unter bestimmten Bedingungen für maximal sieben Jahre gewährt werden. Zu den Voraussetzungen für die Besteuerung von Schlüsselkräften gehören unter anderem eine Tätigkeit in Finnland, die besondere Fachkenntnisse erfordert, ein Monatsgehalt von mindestens 5 800 EUR sowie die Bedingung, dass die Person in den vorangegangenen fünf Jahren nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Finnland war. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde.
Mitglieder der evangelisch-lutherischen oder der orthodoxen Kirche zahlen zusätzlich eine Kirchensteuer. Zudem werden vom Lohn Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einbehalten.
Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt im Jahr 2026 30 Prozent bis zu einem Betrag von 30 000 EUR und 34 Prozent für den darüber hinausgehenden Teil.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beläuft sich gewöhnlich auf 25,5 Prozent. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Futtermittel sowie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beträgt 13,5 Prozent. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie beispielsweise Zeitungen und Zeitschriften, gilt ein Steuersatz von 10 Prozent.
Die Kraftfahrzeugsteuer setzt sich aus der Grundsteuer und der Antriebsartsteuer zusammen. Die Antriebsartsteuer wird beispielsweise für dieselbetriebene Fahrzeuge erhoben. Weitere Informationen sind beim Verkehrs- und Kommunikationsbüro Traficom erhältlich.
Die Steuerverwaltung berät Steuerpflichtige in allen steuerlichen Fragen. Die Beratung wird sowohl online als auch telefonisch angeboten.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Steuerbehörde | http://www.vero.fi |
Besteuerung Finanzministerium/ Besteuerung Gemeindeverband | http://www.vm.fi/www.kuntaliitto.fi |
| Zentrum für Statistik | http://www.tilastokeskus.fi |
| Verkehrssicherheitsbehörde | https://www.traficom.fi/fi |
Lebenshaltungskosten
Die größten Ausgabeposten der finnischen Haushalte entfielen auf die Bereiche Wohnen und Energie, Transport und Nahrungsmittel. Der größte Ausgabeposten war der Bereich Wohnen, der im Durchschnitt ein Drittel der Gesamtausgaben der Haushalte ausmacht. Auf den Transport entfallen je nach Zusammensetzung des Haushalts rund 13-15 % der Ausgaben. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke machen etwa 13 % der Gesamtkosten aus.
Im Jahr 2025 belegte Finnland im Eurostat-Preisvergleich, der das Preisniveau von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken misst, den achten Platz unter allen europäischen Ländern
Die Preise der Produkte variieren stark, je nach Ort des Kaufs. Im Folgenden einige Preisbeispiele (Stand 2024):
Die Preise der Produkte variieren erheblich je nach Ort, Geschäft und Sonderangeboten. Die unten aufgeführten Preise sind ungefährliche Durchschnittspreise für das Jahr 2025:
- Fettarme Milch (1 l) 1,25-1,45 €
- Butter (500 g) 4,00-5,00 €
- Hühnereier (1 kg) 4,50-5,50 €
- Rinderhackfleisch (1 kg) 12-14 €
- Regenbogenforelle (1 kg) 18-24 €
- Eine Packung Kaffee (500 g) 6-8 €
- Speisekartoffeln (1 kg) 1,20-1,80 €
- Bananen (1 kg) 1,70-2,10 €
- Tomaten (1 kg) 4-7 €
- Benzin Super 95 E10 (1 l) ca. 1,70-1,90 €
- Diesel (1 l) ca. 1,60-1,80 €
- Kinokarte (1 St.) ca. 15-18 €
Das Preisniveau variiert je nach Region und Einzelhandelskette. Im Großraum Helsinki sind die Preise oft höher als im Rest des Landes.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Eurostat | http://epp.eurostat.ec.europa.eu |
| Zentrum für Statistik | http://www.tilastokeskus.fi |
Wohnen
Die Mehrheit der Finnen wohnt in Eigentumswohnungen. Der Anteil des Wohneigentums lag in den letzten Jahren bei etwa 70 Prozent, obwohl er langfristig gesehen leicht zurückgegangen ist. Das Preisniveau für Wohnungen variiert in den verschiedenen Regionen Finnlands erheblich. Nach Angaben des Statistikamtes sanken die Mieten für privat finanzierte Wohnungen im Zeitraum von Januar bis März 2026 in der Hauptstadtregion um 0,4 Prozent, stiegen jedoch im übrigen Finnland im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent.
Das Mietniveau ist insbesondere in den größten Städten wie Helsinki, Espoo und Vantaa höher. In den vergangenen Jahren hat das reichliche Wohnungsangebot in der Hauptstadtregion den Anstieg der Mieten gebremst, und in einigen Gebieten sind die Mieten sogar gesunken.
Ein Mietvertrag ist schriftlich aufzusetzen und Änderungen am Mietvertrag sind schriftlich festzuhalten. Die Miete wird gewöhnlich monatlich im Voraus bezahlt. Der Vermieter kann eine Mietkaution verlangen, die in der Regel höchstens drei Monatsmieten beträgt. Die Mietkaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern der Mietvertrag eingehalten wurde und beispielsweise keine über den normalen Verschleiß hinausgehenden Schäden an der Wohnung entstanden sind.
Die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Mietvertrag beträgt bei Kündigung durch den Mieter einen Monat. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem der Vertreter des Vermieters die Kündigung erhalten hat. Ein befristeter Mietvertrag bindet beide Parteien für die vereinbarte Laufzeit und kann in der Regel nicht ohne besonderen Grund vorzeitig gekündigt werden.
Ausländer dürfen in Finnland Immobilien und/oder Immobilienanteile frei erwerben. Personen und juristische Personen von außerhalb des EU- und EWR-Raums müssen hingegen in der Regel eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums für den Erwerb von Immobilien in Finnland beantragen.
Meistens wird für den Immobilienkauf gespart oder ein Wohnraumkredit für 10-30 Jahre aufgenommen. Ein Kaufangebot für Immobilienanteile wird entweder in bar bestätigt oder durch Vereinbarung einer standardmäßigen Entschädigung im Falle einer Annullierung. Ein Immobilienkaufangebot kann normalerweise nicht zurückgezogen werden, ohne dass Kosten entstehen. Der Immobilienkauf wird per Kaufvertrag bestätigt, von welchem für den Verkäufer und Käufer der Wohnung jeweils ein Exemplar ausgefertigt wird. Der Käufer eines Immobilienanteils hat eine Grunderwerbsteuer von 1,5 Prozent und der Käufer einer Immobilie von 3 Prozent des Kaufpreises oder des steuerlich maßgeblichen Wertes zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an die Steuerverwaltung zu entrichten und anzumelden.
Ein Wohnrecht ist eine Alternative zum Mieten und Kaufen einer Wohnung. Für eine Wohnrechtwohnung ist ein Wohnrechtvertrag abzuschließen und als Wohnrechtzahlung ein Teil des Anschaffungspreises für die Immobilie zu zahlen. Während des Wohnens ist eine Nutzungsgebühr zu zahlen. Der Hauseigentümer kann einen Wohnrechtvertrag nicht kündigen. Der Besitzer des Wohnrechts kann sein Wohnrecht verkaufen oder die Wohnung gegen eine andere tauschen. Die Immobilie kann jedoch freigekauft werden. Wohnrechtwohnungen werden in den größeren Städten und Gemeinden angeboten.
Außerdem kann Teileigentumswohnraum erworben werden. Bei einer solchen Wohnung erwirbt der Bewohner zunächst einen bestimmten Anteil (15-30 %) und zahlt für die Wohnung Miete. Später kann der Bewohner das Eigentum an der Wohnung vollständig erwerben.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Gemeindeverband | https://www.kuntaliitto.fi |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/housing |
| Finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde | https://www.kkv.fi |
| www.ymparisto.fi | www.ymparisto.fi |
| Informationen zum Wohnen | https://www.ymparisto.fi/asuminen |
Gesundheitssystem
Laut dem finnischen Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf ausreichende Sozial- und Gesundheitsdienste. Die Wohlfahrtsbezirke sind für die Organisation der öffentlichen Gesundheitsversorgung zuständig. Die Gesundheitsdienste werden in medizinische Grundversorgung und fachärztliche Versorgung unterteilt. Die Dienstleistungen der medizinischen Grundversorgung werden in Sozial- und Gesundheitszentren als Teil der Volksgesundheitsarbeit erbracht. Die Dienstleistungen der fachärztlichen Versorgung werden größtenteils in Krankenhäusern und deren Ambulanzen erbracht. Um fachärztlich versorgt zu werden braucht man normalerweise eine Überweisung.
Die öffentlichen Gesundheitsdienste sind entweder kostenlos oder kostenpflichtig. Der Staat steuert die Kundengebührpolitik der Sozial- und Gesundheitsversorgung mittels Gesetzgebung. Das Ziel ist es, dass Kundengebühren angemessen sind und keine Hürde bilden, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Sozial- und Gesundheitsdienste sind entweder kostenlos, die Kundengebühr ist gleich für alle oder sie richtet sich nach dem Einkommen und den Familienverhältnissen (einkommensbezogene (tulosidonnainen) Gebühr).
Die privaten Gesundheitsdienste ergänzen die öffentlichen Dienste. Der Großteil der privaten Gesundheitsversorgung wird durch die Patienten selbst oder über deren Versicherungen finanziert. Auch eine Gesundheits- und Sozialregion kann Dienstleistungen von privaten Dienstleistern beschaffen.
Die Gesundheitsdienste des öffentlichen Sektors können alle Personen nutzen, die einen Wohnsitz in Finnland haben. Der Wohnsitz wird beim digitalen und Einwohnermeldeamt registriert. In Finnland krankenversicherte Personen erhalten von der Volksrentenanstalt eine sog. Kela-Karte. Die Kela-Karte ist eine von der Sozialversicherungsanstalt ausgestellte Bescheinigung darüber, dass eine Person in Finnland krankenversichert ist. Mit der Karte kann der Anspruch auf von der Kela erstattete Leistungen nachgewiesen werden, wie etwa auf Arzneimittelzuschüsse und in bestimmten Situationen auf Erstattungen für medizinische Behandlungen.
Vorübergehend in Finnland lebende Staatsbürger aus EU-Staaten und der Schweiz haben das Recht, den öffentlichen Gesundheitsdienst in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen. Die Karte muss vor Reiseantritt im Heimatland beantragt werden. Wenn Sie sich in Behandlung begeben, müssen Sie neben der Krankenversicherungskarte ein Ausweisdokument vorlegen. Die europäische Krankenversicherungskarte berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Finnland zum gleichen Preis wie für finnische Staatsangehörige. Die Karte gewährleistet ausländischen Personen, die sich in Finnland aufhalten, unverzüglich medizinische Hilfe im akuten Krankheitsfall, aber auch z. B. bei plötzlichen Beschwerden, die durch eine chronische Krankheit verursacht werden. Falls hingegen der spezifische Zweck des vorübergehenden Aufenthalts in Finnland in einer medizinischen Behandlung besteht, werden deren Kosten nicht durch die Karte gedeckt.
Weitere Informationen über die Krankenversicherung können im Zentrum für internationale Angelegenheiten der Kela erfragt oder auf den Internetseiten https://www.eu-terveydenhoito.fi/ nachgelesen werden.
Die Sozialversicherungsanstalt erstattet einen Teil der von privaten Ärzten veranschlagten Honorare, sofern der Patient/die Patientin eine Kela-Karte oder eine europäische Krankenversicherungskarte besitzt. Die Gebührenrückerstattung ist innerhalb von sechs Monaten bei der Sozialversicherungsanstalt zu beantragen.
Medikamente werden ausschließlich in Apotheken verkauft.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Sozialversicherungsanstalt | http://www.kela.fi |
| Ministerium für Soziales und Gesundheit | http://www.stm.fi |
| EU Gesundheitsfürsorge | https://www.eu-terveydenhoito.fi |
Bildungssystem
Das finnische Bildungssystem wird nach Ausbildungsgraden gegliedert. Das Bildungssystem setzt sich aus der allgemeinbildenden Grundstufe, den Sekundarstufen und der Hochschulbildung zusammen. Außerdem gibt es Erwachsenenbildung auf allen Ebenen. Den Großteil der Grundschulausbildung übernehmen die kommunalen Gemeinschaftsschulen. Außerdem gibt es in Finnland 40 private Grundschulen. Privatschulen sind u. a. Steinerschulen, religiöse Schulen und einige der Schulen, in denen der Unterricht in Fremdsprachen erfolgt.
Bildung ist in Finnland für finnische Bürger, aber auch für Bürger aus EU-/EWR-Ländern, auf allen Ebenen, die zu einem Bildungsabschluss führen, grundsätzlich kostenlos. Für das Schulessen, Reisen, Übernachtungen, Lehrmaterialien und die Gesundheitsfürsorge sowie für Mitgliedsbeiträge in Studentenorganisationen können dennoch Kosten anfallen. Von Studienanfängern aus Ländern außerhalb des EU/EWR-Raums wird hingegen eine Studiengebühr erhoben.
Jedes permanent in Finnland lebende Kind ist bildungspflichtig. Die Verpflichtung zum Erwerb einer gewissen Grundbildung beginnt in dem Jahr, in dem das Kind das siebte Lebensjahr vollendet. Die Bildungspflicht wird normalerweise innerhalb von neun Jahren an einer Gemeinschaftsschule („peruskoulu“) absolviert. Im Jahr vor dem Beginn der Bildungspflicht kann das Kind an einer kostenlosen Vorschule teilnehmen. In Finnland gibt es einige Gemeinschafts- und gymnasiale Oberstufenschulen, an denen eine Fremdsprache als eine oder als einzige Unterrichtssprache verwendet wird.
Jeder Neuntklässler, der die Grundschule abschließt, ist verpflichtet, sich für die Sekundarstufe II zu bewerben und seine Ausbildung dort fortzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder junge Mensch über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, die im Leben und in der Gesellschaft erforderlich sind. Die Bildungspflicht endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit dem Abschluss einer Ausbildung der Sekundarstufe II vor diesem Zeitpunkt.
Die Ausbildung der Sekundarstufe II wird in gymnasialen Oberstufen- und Berufsschulen erteilt. In der 2-4 Jahre dauernden gymnasialen Oberstufe („lukio“) wird allgemeinbildender Unterricht erteilt, welcher zur Abiturprüfung führt. Ein Berufsschulabschluss kann normalerweise in drei Jahren absolviert werden. Er kann in einer Berufsschule oder durch eine betriebliche Ausbildung erworben werden. Die betriebliche Ausbildung basiert auf einem Arbeitsvertrag (Lehrvertrag) zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber, der durch das kooperierende Bildungsinstitut bestätigt wird. Ein Abschluss einer Lehre kann auch als kompetenzbasierte Qualifikation erlangt werden. Sowohl das Abitur als auch der Abschluss einer Lehre berechtigen zur Hochschulausbildung.
Hochschulausbildung erteilen in Finnland Berufshochschulen und Universitäten. Die Berufshochschulen sind auf das Arbeitsleben ausgerichtet, die Universitäten auf die wissenschaftliche Forschung. Es gibt 22 Fachhochschulen. Hinzu kommen die Fachhochschule der Åland-Inseln und die Polizeifachhochschule in Tampere. Die Ausbildung an den Berufshochschulen dauert 3-4 Jahre und führt zu einem Bachelor-Abschluss. Nachdem Personen mit Bachelor-Abschluss mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, können sie sich für einen Magister-Studiengang bewerben. Dieses Aufbaustudium dauert 1-1,5 Jahre und wird in enger Anlehnung an die Berufspraxis absolviert.
In Finnland gibt es 13 Universitäten. Das Universitätsnetzwerk erstreckt sich über die einzelnen Regionen des Landes. Hinzu kommt die Militärhochschule für Offiziersanwärter beiderlei Geschlechts. Die Studierenden absolvieren in den meisten Fachgebieten zunächst die Bachelor-Prüfung (finnisch: „kandidaatti“) und setzen danach ihr Studium zum Magister fort. Der Bachelor-Studiengang kann in drei Jahren absolviert werden, das weiterführende Studium zum Magister dauert normalerweise zwei Jahre. Auf den Magisterabschluss kann an Universitäten ein Doktorat oder Lizenziat folgen.
Ende 2023 hatten rund 75 Prozent der über 15-jährigen Finnen einen an die Grundschule anschließenden Abschluss gemacht.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Bildungsministerium | https://okm.fi/etusivu |
| Study in Finland | http://www.studyinfinland.fi |
| Opintopolku (Bildungsweg) | https://opintopolku.fi/konfo/fi |
| Finnisches Zentralamt für Unterrichtswesen | http://www.oph.fi |
Kulturelles und gesellschaftliches Leben
Das finnische Kulturleben ist reich und besonders in der Hauptstadtregion auch international. In Finnland gibt es über 1 000 Museen sowie Dutzende von Theatern und Konzerthäusern.
Im Sommer verbringen die Finnen ihre Zeit in ihren Sommerhäusern und in dieser Zeit gibt es auch außerhalb der Städte ein vielseitiges Kulturangebot. Zahlreiche Festivals bieten Musik aller Sparten für alle Altersgruppen und auch die traditionellen Tanzbühnen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. Die finnischen Sommertanzabende sind eine Tradition, bei der man mit einem Partner auf der Tanzbühne tanzt, während ein Live-Orchester spielt. Zu den gängigen Tänzen gehören beispielsweise Walzer, Tango, Foxtrott und Humppa.
In Finnland wird nicht nur Kultur großgeschrieben, sondern auch Sport. Die vier Jahreszeiten bieten gute Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Langlauf, Wandern und Nordic Walking. Das Wandern und das Zelten in freier Natur ist in Finnland dank des Jedermannsrechts fast überall möglich. Auch in Sachen Hallensport wird in Finnland viel geboten: Besonders beliebt sind Eishockey und Floorball, aber auch beispielsweise Schwimmen.
Nicht aus der finnischen Kultur wegzudenken ist das entspannende Saunabad. Die meisten finnischen Wohnungen und Häuser verfügen über eine eigene Sauna. Finnland ist als Heimat der „Angry Birds“-Spiele bekannt.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Finland Festivals | http://www.festivals.fi |
| Suomen Saunaseura ry | http://www.sauna.fi |
| Gemeinden | https://www.kuntaliitto.fi |
| This is Finland | http://finland.fi |
| Kultur- und Bildungsministerium/ Kultur | https://okm.fi/etusivu |
| Olympiakomitee | https://www.olympiakomitea.fi |
Privatleben (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
Geburt
Die Eltern oder der Vormund des Kindes müssen die Namen des Kindes und die Muttersprache drei Monate nach der Geburt des Kindes im Einwohnermeldesystem eintragen lassen. Die Daten werden an das Digitale und Einwohnermeldeamt (DVV) übermittelt. Wenn das Kind als Mitglied einer evangelisch-lutherischen oder orthodoxen Kirchengemeinde getauft wird, können die Daten auch an die Kirchengemeinde weitergeleitet werden.
Eheschließung
Eine Ehe kann in Finnland im Digitalen und Einwohnermeldeamt (DVV), vor einem Amtsgericht, in einer Kirche oder einer anderen religiösen Gemeinschaft geschlossen werden. Vor der Eheschließung werden mögliche Ehehinderungsgründe untersucht. Diese Untersuchung kann das DVV oder die evangelisch-lutherische oder orthodoxe Pfarrgemeinde durchführen, welcher einer der zukünftigen Ehepartner angehört.
Ehepartner haben grundsätzlich ein eheliches Güterrecht am Vermögen des jeweils anderen. Das eheliche Güterrecht kann durch einen Ehevertrag, der beim Digitalen und Einwohnermeldeamt registriert wird, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Eine Ehe kann durch Scheidung aufgelöst werden. In der Regel ist eine Scheidung nach einer Bedenkzeit von sechs Monaten möglich. Eine Bedenkzeit ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Ehepartner mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen getrennt gelebt haben. Ein Kind hat nach einer Scheidung in der Regel das Recht, den Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen und diese zu treffen.
In Finnland können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Ehe mit denselben Rechten und Pflichten eingehen wie Paare unterschiedlichen Geschlechts.
Sterbefall
Beerdigungen können durch die Familie oder durch ein Bestattungsinstitut organisiert werden. Die Friedhöfe der Kirchengemeinden sind öffentliche Friedhöfe, auf denen auch Personen bestattet werden können, die keiner Kirche angehören. Nach dem Todesfall wird ein Nachlassverzeichnis erstellt, in dem die Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen sowie des eventuellen überlebenden Ehepartners ermittelt werden. Sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist, wird der Nachlass gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge aufgeteilt.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Info Finland | https://infofinland.fi/fi/family |
| Finnische evangelisch-lutherische Kirche | http://www.evl.fi |
| Finnische orthodoxe Kirche | https://www.ort.fi |
| Familien- und Sozialdienste, Webservice der öffentlichen Verwaltung | http://www.suomi.fi |
| Digitales und Einwohnermeldeamt | www.dvv.fi |
Verkehrswesen
Nach Finnland gelangen Sie aus dem Ausland am einfachsten mit dem Flugzeug. Vom Flughafen Helsinki-Vantaa aus gibt es Flugverbindungen in die größeren Städte Finnlands.
Finnland verfügt über ein effizientes Eisenbahnnetz zwischen den größten Städten. Zwischen den kleineren Ballungszentren fahren Fernbusse. Die Zahl der Buslinien ist jedoch in den letzten Jahren gesunken, sodass es ein Vorteil ist, in ländlichen Gebieten über ein eigenes Auto zu verfügen.
Preise für den öffentlichen Verkehr zwischen Helsinki und Oulu (600 km):
- Flug: ab ca. 80 bis 150 EUR
- Zug (Pendolino): ca. 50 EUR
- Bus (Expressbus): ab ca. 20 EUR
In den Städten, insbesondere in der Hauptstadtregion, kommt man auch gut ohne Auto zurecht. Im Nahverkehr wird als Zahlungsmittel in der Regel eine Mobil-App verwendet. Der Preis für eine Einzelfahrkarte im innerstädtischen Verkehr variiert zwischen 2 bis 4 EUR, je nach Stadt und dem von der Fahrkarte abgedeckten Gebiet.
Die Registrierung und Inspektion von Fahrzeugen obliegt dem Verkehrssicherheitsamt. Es ist auch für die Vergabe von Führerscheinen und für Fahrprüfungen zuständig. Mit einem von einem anderen EU- oder EWR-Land ausgestellten Führerschein
darf man auch in Finnland Auto fahren. Die Nutzung der Autobahnen ist kostenlos.
Links:
| Titel/Name | URL |
| Eisenbahnverkehr | http://www.vr.fi |
| Busverkehr (Fernverkehr) | http://www.matkahuolto.fi |
| Nahverkehr in der Hauptstadtregion | http://hsl.fi |
| Interessenverband der privaten Autofahrer | http://www.autoliitto.fi |
| Amt für Luftfahrtverwaltung Finavia | http://www.finavia.fi/tietoafinaviasta |
| Finnair | http://www.finnair.fi |
| Ministerium für Verkehr und Kommunikation | http://www.lvm.fi |
| Amt für Verkehr und Kommunikation | https://www.traficom.fi/fi |
Beschäftigung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Ob Sie als Mensch mit Behinderung über Ihre eigene Beschäftigung nachdenken oder als Arbeitgeber eine inklusive Einstellung unterstützen möchten – dieser Leitfaden bietet Ihnen klare Ratschläge und Links zu weiterführenden Informationen. Der Leitfaden ist so konzipiert, dass er das Verständnis für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die verfügbare Unterstützung und praktische Schritte erleichtert, damit die Beschäftigung und die Inklusion im Arbeitsleben im jeweiligen Land erfolgreich gelingen.
Begriffsbestimmung und Anerkennung
Rechtlicher Rahmen
Finnlands Ansatz im Umgang mit Behinderungen steht im Einklang mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung wird als Wechselwirkung zwischen den Eigenschaften einer Person und den Barrieren in ihrer Umgebung verstanden, die ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einschränken können.
Zentrale nationale Gesetzgebung zu Behinderungen:
Finnische Verfassung (siehe § 6 über die Gleichstellung),
Gesetz über Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung (675/2023),
Gleichstellungsgesetz (1325/2014).
Anerkennung
Der lokale Wohlfahrtsbezirk bewertet die Behinderung und erstellt einen individuellen Hilfeplan sowie einen offiziellen Bescheid, der als rechtliche Grundlage für die Unterstützung dient. Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich an den Wohlfahrtsbezirk und bitten um eine Prüfung auf Grundlage des Gesetzes über Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein und beschreiben Sie die Barriere, denen Sie im Alltag und im Berufsleben begegnen. Die Behörde prüft Ihren Bedarf und koordiniert unterstützende Gesundheits-, Sozial- und Arbeitsmarktdienstleistungen.
Nach einer positiven Beurteilung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Wohlfahrtsbezirk. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf, da viele Dienste (Beförderungsdienste, Wohnungsumbauten, Unterstützung am Arbeitsplatz) diesen als Nachweis der Behinderung verlangen können.
Die Anerkennung ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen wie Mobilitätshilfen, persönlicher Assistenz, Coaching oder Schulungen, unterstützter Entscheidungsfindung, Wohn- und Anpassungsunterstützung sowie zu weiteren Maßnahmen, die ein selbstständiges Wohnen und die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Zudem kann der freiwillige Europäische Behindertenausweis genutzt werden. Dieser Ausweis dient als praktischer Nachweis für das Vorliegen einer Behinderung oder den Bedarf an einer Begleitperson in Alltagssituationen in Finnland und anderen EU-Mitgliedstaaten (das Merkzeichen „A“ auf dem Ausweis berechtigt in vielen Nahverkehrssystemen zur Mitnahme einer Begleitperson). Weitere Informationen finden Sie unter auf der Webseite des Europäischen Rates zum Europäischen Behindertenausweis.
Wie werden Arbeitgeber unterstützt?
Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie eine Person einstellen, deren Teilhabe am Arbeitsmarkt durch eine Behinderung oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung erschwert wird.
Weitere Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderung oder zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze finden Sie auf der Arbeitsmarktplatz Työmarkkinatori.
Die finnische Sozialversicherungsanstalt Kela bietet Arbeitgebern auf ihrer Webseite Informationen und Unterstützung an.
Wie werden Arbeitnehmer unterstützt?
Bei der Einstellung und am Arbeitsplatz haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Gleichbehandlung und angemessene Vorkehrungen.
Weitere Informationen zur Behindertenzulage für Erwachsene finden Sie auf der Webseite von Kela.
Eine Liste der von Kela angebotenen Leistungen finden Sie ebenfalls auf der Kela-Webseite.
Wichtige Anlaufstellen
- Arbeitsmarktplatz (Työmarkkinatori)
- Sozialversicherungsanstalt (Kela)
- Webseite von InfoFinland.fi über Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung
- Webseite von Suomi.fi zu Leistungen und Rechten von Menschen mit Behinderung
- Webseite des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zu Dienstleistungen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
- Hilma – Zentrum zur Unterstützung von Migranten mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Alltagsleben
Mobilität, Nah- und Fernverkehr
- Lokaler Nahverkehr. Beispielsweise gewährt in Helsinki der Verkehrsverbund der Region Helsinki (HSL) einen Rabatt von 50 % für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, kostenlose Beförderung für Rollstuhlfahrer sowie kostenlose Beförderung für eine Begleitperson, sofern die Person mit Behinderung über einen europäischen Behindertenausweis mit dem Vermerk „A“ oder über eine HSL-Begleiterkarte verfügt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen nach den regionalen Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf der HSL-Webseite zu Ermäßigungen.
- Bahnverkehr. Bei Bedarf können Sie kostenlos Hilfe und eine Rampe zum Bahnsteig anfordern (in der Regel mit einer Mindestvorlaufzeit von 24 Stunden). Ein Rollstuhlplatz kann reserviert werden. Blindenführhunde, Assistenzhunde und Signalhunde reisen kostenlos. Auf der Webseite von VR finden Sie weitere Informationen zum barrierefreien Reisen mit der Bahn, darunter Angaben zu Hilfeangeboten an den Bahnhöfen, zur Barrierefreiheit der verschiedenen Zugtypen sowie Kontaktdaten.
- Rechte der Fahrgäste. Siehe Webseite von Traficom zu den Rechten von Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderung bei Bahnreisen.
- Reisen mit dem Bus. An einigen Terminals wird nach vorheriger Reservierung kostenlose Hilfe angeboten (der Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Anbieter ab; Matkahuolto empfiehlt beispielsweise 36 Stunden vor der Fahrt). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Matkahuolto über die an den Busbahnhöfen verfügbaren Hilfsangebote.
- Flughäfen. An den Finavia-Flughäfen steht rund um die Uhr kostenlose Hilfe zur Verfügung, sofern die Buchung über eine Fluggesellschaft oder ein Reisebüro erfolgt ist (vorzugsweise 48 Stunden im Voraus). Am Flughafen Helsinki sind spezielle Hilfsstellen eingerichtet. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität steht ein Telefonservice zur Verfügung. Auf der Webseite von Finavia finden Sie weitere Informationen zu den Dienstleistungen für Reisende mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität.
Fahrgastrechte in der EU
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 schließt Flugreisen ein.
- Eine Übersicht über die Bestimmungen für Bahnreisende ist auf der Webseite der Europäischen Kommission zu den Rechten von Bahnreisenden verfügbar.
- Verordnung (EG) Nr. 181/2011 schließt Reisen mit dem Bus ein.
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 schließt den See- und Binnenschiffsverkehr ein.
Befreiung von der Parkgebühr und der Kraftfahrzeugsteuer
- Über Traficom können Sie einen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen (gültig in der gesamten EU). Möglicherweise haben Sie Anspruch auf bestimmte lokale Parkvergünstigungen und bei der Beantragung oder Verlängerung der Karte auch auf eine Steuerbefreiung für ein Fahrzeug. Weitere Informationen zur Beantragung einer Parkgenehmigung finden Sie auf der Webseite von Traficom..
- Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite „Your Europe“ zum einheitlichen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung in Finnland.
Wohnen und Barrierefreiheit
- Sie können bei Ihrem Wohlfahrtsbezirk eine Bedarfsprüfung für barrierefreies Wohnen oder für Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung beantragen. Die Unterstützung kann barrierefreie Wohnlösungen oder finanzielle Hilfe für Umbaumaßnahmen umfassen. Weitere Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Webseite von Suomi.fi.
- Sie können Mietwohnungen mit Hilfe von Filtern zur Barrierefreiheit suchen und Informationen zur Breite der Türöffnungen, zu Aufzügen und zum barrierefreien Zugang finden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Vermietungsportale, die über solche Funktionen verfügen:
- Vuokraovi (Verwenden Sie den Filter „Esteetön“)
- Oikotie.
Sicherheits- und Notfallkommunikation
- Rufen Sie die Notrufnummer 112 an, wenn ein Notfall vorliegt, der eine unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die Umwelt darstellt. Weitere Informationen zum Anrufen der Notrufnummer 112 in Notfällen finden Sie auf der Webseite Suomi.fi.
- Die App „112 Suomi“ kann Ihren Standort automatisch an die Notrufzentrale weiterleiten und verfügt über barrierefreie Funktionen sowie öffentliche Warnmeldungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Behörde zur App „112 Suomi“.
- Der Notdienst 112 verfügt auch über einen SMS-Dienst, der in erster Linie für Personen gedacht ist, die nicht hören oder sprechen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums zur Notfallversorgung.
Digitale Barrierefreiheit von Dienstleistungen
- Webseiten des öffentlichen Sektors und viele private Dienstleistungen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit (die auf den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte basieren) gemäß dem Gesetz über die Bereitstellung digitaler Dienste (306/2019) erfüllen Wenn Sie online auf Barrieren stoßen, suchen Sie nach der Erklärung zur Barrierefreiheit und einem Link, über den Sie Feedback zum Dienst geben und Probleme melden können Weitere offizielle Leitfäden zu den Barrierefreiheitsanforderungen finden Sie unter Auf der Webseite von Traficom zum Gesetz über die Bereitstellung digitaler Dienste.
Öffentliche Online-Dienste und das Handeln im Namen Dritter
- Im OmaKanta-Dienst können Sie Ihre Gesundheitsdaten, Rezepte und Informationen zu Sozialleistungen einsehen, die Verlängerung von Rezepten beantragen sowie im Namen eines Kindes oder eines Erwachsenen handeln, sofern Sie dazu bevollmächtigt sind.
- Die Authentifizierung im Suomi.fi-Dienst und elektronische Vollmachten sind sichere Formen der elektronischen Authentifizierung, mit denen man sich bei Diensten anmelden und eine digitale Vollmacht erteilen kann, damit eine andere Person in Ihrem Namen handeln kann (z. B. Anträge bearbeiten). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Suomi.fi zu elektronischen Vollmachten sowie auf der Webseite des Digitalen und Einwohnermeldeamtes zu den elektronischen Vollmachten auf Suomi.fi.