Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf „Make it in Germany“ – dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (www.make-it-in-germany.com) gut informieren. Die Webseite www.make-it-in-germany.com bietet Ihnen
- einen „Quick-Check“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland,
- Hilfe bei der Stellensuche und
- Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland.
- Informationen finden Sie neben Deutsch auch auf Englisch, Spanisch, Französisch und 15 weiteren Sprachen.
Tipps: Sie können über www.make-it-in-germany.com direkt mit Beraterinnen und Beratern Kontakt aufzunehmen. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Stellensuche und Bewerbung und beraten zu Lebensumständen in Deutschland. Sie sprechen neben Englisch eventuell noch weitere Sprachen.
Sie können sich auch für Web-Tutorials zu bestimmten Themen, wie z. B. das Anerkennungsverfahren oder die Lebensbedingungen in Deutschland anmelden, Registrierung unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/webtutorials.
Unter https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche finden Sie Deutschlands größtes Stellenportal. Informationen finden Sie neben Deutsch auch auf Englisch.
Das EURES-Portal veröffentlicht Arbeitsstellen von Unternehmen, die explizit nach Arbeitsuchenden aus dem EURES-Raum suchen.
Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auch in Tageszeitungen, in privaten Online- Stellenbörsen und auf eigenen Webseiten.
Sie können Ihr persönliches Profil online in sozialen Medien, in den verschiedenen Business-Netzwerken und Stellenportalen veröffentlichen. Interessierte Unternehmen werden so auf Sie aufmerksam und können direkten Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
In Deutschland ist es auch üblich Initiativbewerbungen zu senden.
Eine weitere Alternative der Jobsuche bieten private Vermittlungsagenturen. Diese suchen für Sie nach einer passenden Stelle. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Gebühren anfallen, wenn Sie den Dienst einer privaten Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen wollen.
Links:
- Stellensuche auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche
- Übersicht über alle Tageszeitungen: https://www.zeitung.de
- Stellenbörse ZEIT ONLINE: https://jobs.zeit.de
- Stellenmarkt Frankfurter Allgemeine Zeitung: https://stellenmarkt.faz.net
- Stellenmarkt Süddeutsche Zeitung: http://stellenmarkt.sueddeutsche.de
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/job/jobsuche
- EURES-Portal: https://eures.europa.eu/index_de
Die schriftliche Bewerbung besteht in Deutschland üblicherweise aus
- einem Anschreiben,
- dem Lebenslauf (mit Foto) sowie
- Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten, Nachweisen von Praktika und
- eventuell Arbeitsproben.
Das Anschreiben sollte nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen und kurz und bündig zum Ausdruck bringen,
- warum Sie eine Stelle suchen,
- was Sie an der angebotenen Arbeit interessiert und
- warum Sie glauben, die oder der Beste für diese Stelle zu sein.
Stellen Sie heraus, warum Sie in Deutschland arbeiten möchten. Schließen Sie das Anschreiben mit der Hoffnung, sich persönlich oder per Video-Interview vorstellen zu dürfen – und natürlich: „Mit freundlichen Grüßen“.
Der tabellarische Lebenslauf umfasst höchstens zwei Seiten und ist „rückwärts chronologisch“ aufgebaut, das heißt, dass die aktuelleren Daten zuerst genannt werden. Unterteilen Sie den Lebenslauf in folgende Abschnitte:
- Kontaktdaten
- Berufliche Tätigkeiten
- Schul- und Berufsausbildung, gegebenenfalls Studium
- Sprachkenntnisse (Einstufung in Muttersprache, verhandlungssicher, fließend in Wort und Schrift, gute Kenntnisse oder Grundkenntnisse)
- Sonstige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen (z. B. IT-Kenntnisse)
- Hobbys/außerberufliche Aktivitäten (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten).
Vergessen Sie nicht, Ihren Lebenslauf zu unterschreiben und mit dem aktuellen Datum zu versehen. Wir empfehlen auch die Nutzung des Europass-Formats unter https://europa.eu/europass.
Legen Sie Ihrer Bewerbung Kopien der entsprechenden Nachweise zu allen im Lebenslauf genannten Aus- und Weiterbildungen, Praktika und beruflichen Stationen bei. Unter Umständen (etwa bei der Bewerbung bei einem kleineren Unternehmen) sollten Sie Ihre Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse ins Deutsche übersetzen lassen. Auch wenn Sie schon Berufserfahrung haben, müssen Sie der Bewerbung oft Ihre Schulzeugnisse beilegen.
Trotz aktueller Tendenzen hin zu anonymisierten Auswahlverfahren gehört in Deutschland ein repräsentatives freundliches Bewerbungsfoto vor einem neutralen Hintergrund nach wie vor zu einer Bewerbung dazu. Dieses kommt entweder auf das Deckblatt der Bewerbungsmappe oder oben rechts auf den Lebenslauf.
Immer mehr Unternehmen in Deutschland nehmen nur noch Bewerbungen per E-Mail oder über firmeneigene Online-Bewerbungsformulare an.
- Für den Versand per E-Mail: Fassen Sie die einzelnen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Foto) zu einem PDF-Gesamtdokument zusammen und versenden dies als Anhang. Die Dateigröße sollte 2 Megabyte (MB) nicht überschreiten.
- Bewerbung per Online-Bewerbungsformular: Laden Sie bei Bedarf die unterschiedlichen Bewerbungsunterlagen als einzelne PDF-Dokumente hoch.
Oft können Sie auch telefonisch den Namen der persönlichen Ansprechperson erfragen. So können Sie Anschreiben und Bewerbungsunterlagen persönlich adressieren.
Tipp: Bei größeren Unternehmen können Sie die Pressestelle oder die Marketingabteilung kontaktieren und so interessante Informationen zum Unternehmen erhalten. Diese können Sie dann im Anschreiben erwähnen.
Viel Erfolg!
Links:
- Bewerbungstipps auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erfolgreich-bewerben
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: https://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/bewerbung/bewerbungsunterlagen
- Informationen zum Bewerbungsverfahren bei Ausbildungen: https://planet-beruf.de/schuelerinnen/wie-bewerbe-ich-mich/bewerbung
Definition
Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung. Praktika sind zwar keine Berufsausbildung, aber eine gute Möglichkeit, den Ausbildungs- oder Berufseinstieg vorzubereiten. Oft werden sie vor oder während einer beruflichen Ausbildung gemacht. In manchen Ausbildungsgängen sind sie vorgeschrieben. Je nach fachlicher Vorbildung können Praktika Zulassungsvoraussetzung für eine schulische Ausbildung oder ein Hochschulstudium sein. Manchmal sind sie als Praxissemester Teil des Studiums an einer Hochschule. Für Unternehmen sind Praktika eine gute Möglichkeit, Nachwuchskräfte kennen zu lernen.
Es gibt zahlreiche Arten von Praktika:
- Anerkennungspraktikum
Pflichtpraktikum nach einer fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung zur Anerkennung eines Berufsabschlusses. - Praxissemester
Für Studierende an Hochschulen im Rahmen der Studienprüfungsordnung. - Schiffspraktikum
Freiwilliges Praktikum für Schulabgängerinnen und Schulabgänger, um seemännisch-technische Berufe und deren Anforderungen kennen zu lernen. - Schnupperpraktikum
Wenige Tage dauerndes Praktikum von Schülerinnen und Schülern zum Kennenlernen betrieblicher Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. - Schülerbetriebspraktikum
In den meisten Bundesländern sind Betriebspraktika in der vorletzten oder letzten Klasse vorgeschrieben. Die Organisation erfolgt in der Regel über die Schule. - Studienbegleitendes Praktikum
Freiwillige berufspraktische Zusatzqualifikation zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Studierende aller Fachrichtungen. - Trainee
Berufs- und unternehmensspezifische Startprogramme für akademische Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Sie dienen in erster Linie zur Anwerbung des akademischen Nachwuchses. - Vorpraktikum/Fachpraktikum
Obligatorisches Praktikum, das vor oder während einer Ausbildung oder eines Hochschulstudiums in der jeweiligen Fachrichtung absolviert werden muss.
Eignung
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben freien Zugang zu Praktika in Deutschland.
Da ein Praktikum grundsätzlich als Erwerbstätigkeit eingestuft wird, gelten für Staatsangehörige aus anderen Staaten besondere Regelungen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, auch auf Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch und Arabisch: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606790.
In der Regel sind mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, sowohl für die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen als auch für das Leben außerhalb des Praktikumsbetriebs.
Durchführung
Keine Information verfügbar
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Die Praktikumsbedingungen hängen von dem Vertrag zwischen den beiden Parteien – Praktikantin oder Praktikant und Unternehmen – ab.
Im Praktikumsvertrag ist Folgendes festgelegt:
- Dauer und die Vergütung des Praktikums
- Inhalte, zu lernende Aufgaben
- Arbeitsbereich
- Zielsetzung.
Ist das Praktikum verpflichtender Teil einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums, behält die Praktikantin oder der Praktikant den jeweiligen Bildungsstatus.
Wo sind Stellenangebote zu finden?
Die öffentliche Arbeitsvermittlungsstelle in Deutschland, die Bundesagentur für Arbeit (BA), veröffentlicht freie Praktikumsplätze auf ihrer Webseite unter https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche.
Die Bewerbung um ein Praktikum erfolgt auf die gleiche Weise wie die Bewerbung um eine normale Arbeitsstelle.
Andere Webseiten:
- https://www.arbeitsagentur.de
- https://karriere.unicum.de/praktikum
- https://www.praktika.de
- https://www.monster.de
- https://www.stepstone.de
Finanzierung und Unterstützung
Wird das Praktikum vergütet, muss die Bezahlung den Regelungen über den gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Davon ausgenommen sind
- verpflichtende Berufspraktika im Rahmen der Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Hochschulstudium),
- freiwillige Praktika während einer Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu einer Höchstdauer von 3 Monaten und
- Orientierungspraktika für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Hochschulstudiums mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten.
Abhängig von der Praktikumsart müssen möglicherweise Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.
Webseiten:
- Informationen vom Deutschen Gewerkschaftsbund: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum
- Abi-Berufswahlmagazin der Bundesagentur für Arbeit: https://abi.de/orientieren/auszeit/praktikum/berufsorientierung-mit-praktika-hintergrund
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Links zu Webseiten, auf denen Unternehmen Angebote bewerben und nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen können:
- https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche
- https://karriere.unicum.de/praktikum
- https://www.praktika.de
- https://www.meinpraktikum.de
- https://www.monster.de/mitarbeiter-finden
- https://www.stepstone.de
Finanzierung und Unterstützung
Es stehen keine allgemeinen Fördermittel zur Verfügung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Grundlagen
Inhalt, Dauer, Abschluss und die Eignung der ausbildenden Stellen und des Ausbildungspersonals sind bundesweit gesetzlich geregelt durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit weiteren Fachgesetzen (Ausbildungsordnungen, Verordnungen und Standesrecht). Die (Berufs-)Schulpflicht ist in den Landesschulgesetzen geregelt.
Für den Zugang zur Berufsausbildung im dualen System bestehen formal keine Zugangsvoraussetzungen. Die Ausbildung im dualen System steht grundsätzlich allen offen. Die Mehrzahl der Auszubildenden verfügt bei Ausbildungseintritt jedoch über den Mittleren Schulabschluss, teilweise sogar über eine Hochschulzugangsberechtigung. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vorher über die individuellen Zugangsvoraussetzungen zu Ihrer Wunschausbildung, z. B. bei den jeweiligen Berufs(fach)schulen.
Es ist möglich, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Für eine Ausbildung in Teilzeit ist jedoch die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs erforderlich.
Mindestalter für eine duale Berufsausbildung: 15 Jahre. Es gibt in einigen Ausbildungsberufen Ausnahmen (z. B. im Bereich der Seeschifffahrt in der Regel 16 Jahre).
Beschreibung der Schemata
1. DUALE BERUFSAUSBILDUNG
Die betriebliche Berufsausbildung im dualen System dauert in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet:
- Betrieb (praxisbezogen): Auszubildende werden von Beginn an in reale Betriebsprozesse eingebunden und lernen die Arbeitsmittel und die betrieblichen Arbeitsprozesse vor Ort kennen. Betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder begleiten die Auszubildenden, erkennen die Ausbildungsfortschritte und können bei Bedarf durch zusätzliche Lehrangebote unterstützen.
- Berufsschule (fachtheoretisch): Aufbau, Ablauf und Inhalt sind synchron mit der praktischen Ausbildung.
Der Anteil der Berufsschule beträgt in der Regel 20 bis 40 %. Es gibt unterschiedliche Modelle,
- 1-2 Tage pro Woche oder
- Unterrichtsblöcke von mehreren Wochen.
An Berufsschultagen gehen die Auszubildenden in der Regel nicht in den Betrieb. Diese Zeit kann zum Nacharbeiten des Berufsschulstoffes genutzt werden.
Ziel der Berufsausbildung ist die Vermittlung notwendiger Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem von derzeit 327 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen.
- Ausbildungssystem:
- Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag (vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag) abgeschlossen. Daraus ergibt sich für die Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend der rechtlichen und fachlichen Vorgaben im Ausbildungsbetrieb praktisch auszubilden. Die Ausbildung endet in der Regel mit der Abschlussprüfung.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an und verpflichtet sich, die Auszubildenden für den Unterricht in der Berufsschule freizustellen. Die Berufsschule ist nicht immer am gleichen Ort wie der Ausbildungsbetrieb. Die Auszubildenden sind verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Die Berufsschulpflicht besteht für die Dauer der Berufsausbildung.
- Vergütungssystem:
- Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) (https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig.html) wird für alle Berufsausbildungsverträge, die ab 01. Januar 2020 abgeschlossen werden, eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) festgeschrieben.
- Diese beträgt für Berufsausbildungen, die im Jahr 2024 begonnen werden im 1. Ausbildungsjahr 649 Euro. Für das 2. Ausbildungsjahr ist ein Aufschlag von 18 %, für das 3. von 35 Prozent und für das 4. von 40 % vorgesehen. Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben; sie wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
- Anerkennung der Qualifikation:
- Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis wird die Fähigkeit erworben, Arbeiten selbständig durchzuführen, einschließlich Planung und Qualitätskontrolle. Zu den erworbenen Fähigkeiten zählt auch das selbstständige Einfinden in das soziale Arbeitsgefüge eines Betriebes. Der Abschluss dient als Nachweis dieser Qualifikation.
- Durch die Einbindung in den Arbeitsalltag des Betriebs über 2 bis 3,5 Jahre sind die Chancen, nach Abschluss der Ausbildung in den Betrieb übernommen zu werden, sehr gut. Im Jahr 2021 lag die Übernahmequote derjenigen, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen wurden, bei rund 74 %. Damit ist die Quote im Vergleich zu 2020 wieder angestiegen und befindet sich noch immer auf einem hohen Niveau.
- In der Wirtschaft wird die duale Berufsausbildung immer noch als die Hauptquelle der Fachkräftesicherung angesehen. Die Ausbildung ist praxisnah, qualitativ hochwertig und mit einer Dauer von rund 3 Jahren überschaubar kurz.
- Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Nach der Berufsausbildung und entsprechender Berufspraxis sind Weiterbildungen und Spezialisierungen unterschiedlichster Art möglich. Da diese oftmals kostenintensiv sind, ist es in der Praxis üblich, dass sich das Unternehmen an den Kosten beteiligt. Im Gegenzug verpflichten sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Anschluss eine gewisse Zeit bei diesem Unternehmen zu bleiben.
- Finanzielle Unterstützung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG). Das AFBG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in oder Betriebswirt/in. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.
- Beteiligte:
- Neben dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden sind folgende Institutionen an der Berufsausbildung beteiligt:
- Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Teil der Ausbildung.
- Die Kammern (www.handwerkskammer.de; www.ihk.de) erlassen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und nehmen die Prüfungen ab.
- Das Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de) ist zentrales Organ für die Ausgestaltung der anerkannten Ausbildungsberufe. Hier können der Staat und die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung der einzelnen Ausbildungen.
- Die Beteiligung weiterer Institutionen ist ein wichtiges Element in der Fortentwicklung und stetigen Anpassung der Ausbildung an die realen Erfordernisse von Wirtschaft und Mensch. Die duale Berufsausbildung ist nicht starr, sie ist historisch gewachsen und entwickelt sich weiter.
- Neben dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden sind folgende Institutionen an der Berufsausbildung beteiligt:
Weitere Informationen:
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/ausbildung/was-ist-ausbildung/dual/
- Informationen zur Berufsausbildung in Deutschland auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen
2. WEITERE ARTEN VON BERUFSAUSBILDUNG
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es vollzeitschulische Berufsausbildungen an Berufsfachschulen. Ausbildungsabschlüsse, die für eine Berufstätigkeit qualifizieren, können in 2 bis 3 Jahren erworben werden. Dazu zählen die bundesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen, wie die Pflegeberufe und die Berufsausbildungen in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. Je nach Ausbildungsmodell enthalten diese Berufsausbildungen mehr oder weniger umfangreiche Praxisanteile, sodass diese quasi als duale Berufsausbildung gelten.
Es gibt diese Berufsausbildungen aber auch in der rein schulischen Form. Die rein schulischen Berufsausbildungen (gegebenenfalls mit einem oder mehreren kurzen Praktika) gelten nicht als duale Berufsausbildung, führen aber in der Regel auch zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ausgestaltung und Abschluss sind Ländersache und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Je nach Ausbildung an Berufsfachschulen ist ein Hauptschulabschluss oder ein Mittlerer Schulabschluss erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Berufsfachschulen die Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife sowie das Fremdsprachenzertifikat der Kultusministerkonferenz (KMK) (https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/kmk-fremdsprachenzertifikat.html) erworben werden.
Weitere Informationen:
- https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/ausbildung-in-deutschland/was-ist-das/weitere-formen
- https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/themenfilme/willkommen-in-deutschland/film;filmId=7QbZ7DvyJ8pdrsbCa_-wvU
Eignung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz können jederzeit eine Berufsausbildung in Deutschland beginnen. Sie benötigen kein Visum, um ein Berufsbildungsprogramm in Deutschland zu starten.
Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern können ebenfalls eine Berufsausbildung in Deutschland beginnen. Dazu benötigen Sie ein Visum. Sie können ein entsprechendes Visum bei der deutschen Botschaft im Land ihres Wohnsitzes beantragen.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind unerlässlich für die erfolgreiche Absolvierung einer betrieblichen oder einer schulischen Ausbildung, vor allem um die Inhalte des theoretischen Unterrichts verstehen und anwenden zu können. Das bedeutet, dass Sie mindestens das B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) benötigen, wenn Sie eine Ausbildung beginnen; besser wäre das Niveau B2, das spätestens bis zum Ende der Ausbildung erreicht werden sollte. Bei Pflegeberufen muss in manchen Bundesländern bis zum Ende der Ausbildung ein B2-Zertifikat vorliegen.
Weitere Informationen:
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Die Ausbildungsvergütung ist trotz Einführung der Mindestausbildungsvergütung (MAV) nicht mit den allgemeinen Verdienstmöglichkeiten vergleichbar. Sie variiert abhängig vom Beruf und der Region zwischen ~700 bis ~1300 Euro pro Monat. Das Gehalt der Auszubildenden steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
Von dem Ausbildungsgehalt wird ein Teil für Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung: https://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/sozialversicherung/deutsche#c17519, abgezogen. Das bedeutet, dass die Ausbildungsjahre für die Rente angerechnet werden.
Wer mehr als 11.604 Euro im Jahr verdient (Grundfreibetrag), muss auch Steuern zahlen (https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/arbeitswelt/gehalt-steuern-sozialversicherung).
Volljährige Auszubildende haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr.
Minderjährige Auszubildende haben Anspruch auf:
- Mindestens 30 Werktage Urlaub, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind
- Mindestens 27 Werktage Urlaub, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt sind
- Mindestens 25 Werktage Urlaub, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind.
Mit mehr als 350 Videos und Untertiteln in Englisch ist BERUFE.TV https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/themenfilme/willkommen-in-deutschland Ihr Portal, um mehr über Anforderungen und Arbeitsbedingungen in bestimmten Berufen zu erfahren. Die Videos sind auch unter http://www.berufe.tv/en/apps für Smartphones und Tablets mit Apple oder Android verfügbar.
Wo sind Stellenangebote zu finden?
Wenn Sie eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, bewerben Sie sich bei einem Ausbildungsbetrieb mit Lebenslauf und Schulzeugnissen in deutscher Sprache, in der Regel ein Jahr vor Ausbildungsbeginn.
Ausbildungsstellenangebote werden im Internet und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Online-Stellenbörsen für Ausbildungsplätze:
- Ausbildungsplatzbörse der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/?angebotsart=4
- Ausbildungsplatzstellenbörse der Industrie- und Handelskammer: www.ihk-lehrstellenboerse.de
- Zugang zu den regionalen Ausbildungsplatzstellenbörsen der Handwerkskammern: https://www.handwerkskammer.de/artikel/lehrstellenboerse-5620,10,13.html
Zusätzlich gibt es diverse Spezial-Plattformen, die Ausbildungsstellen anbieten, meistens nach Branchen sortiert. Fast alle klassischen Stellenbörsen bieten eine Rubrik „Ausbildung” an. Zudem werden freie Ausbildungsstellen regelmäßig auf der Internetpräsenz von Unternehmen und Behörden veröffentlicht.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich je nach Unternehmen. Größere Unternehmen testen ihre Bewerberinnen und Bewerber häufig in Assessment-Centern, während in kleinen Handwerksbetrieben oft der persönliche Eindruck zählt, den Bewerberinnen und Bewerber im Vorstellungsgespräch hinterlassen.
Beim Vorstellungsgespräch ist es wichtig, den Betrieb zu überzeugen, dass Sie den gewählten Ausbildungsberuf erlernen möchten. Sie sollten begründen können,
- warum Sie ausgerechnet diesen Beruf ausgewählt haben und
- warum Sie sich bei diesem Ausbildungsbetrieb beworben haben.
Daher ist es wichtig, sich nicht nur ausführlich über den gewählten Ausbildungsberuf, sondern auch über den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zu informieren.
Beratung:
Neben der Berufsberatung durch die Agenturen für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung) bieten auch die Kammern Beratung zu Ausbildungsberufen an.
Finanzierung und Unterstützung
Viele Auszubildende wohnen während der dualen Berufsausbildung noch bei ihren Eltern. Wenn dies nicht möglich ist, reicht die Ausbildungsvergütung häufig nicht, um damit die Ausgaben für eine eigene Wohnung und den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesem Fall Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. BAB wird während einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Unterstützung zum Lebensunterhalt gezahlt. Um Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe zu haben, sollte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von den Eltern der/des Auszubildenden entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben, oder
- der/die Auszubildende ist über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebt mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, oder
- der/die Auszubildende hat mindestens ein Kind und lebt nicht in der Wohnung der Eltern.
Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab und bei den Agenturen für Arbeit vor Ort.
Unterstützung während der dualen Berufsausbildung bietet die Assistierten Ausbildung (AsA). Im Rahmen der AsA bekommen Auszubildende bei Bedarf – einzeln oder in kleinen Gruppen – die Unterstützung, die sie brauchen. Die Inhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Folgende Unterstützungen sind möglich:
- für Prüfungen zu lernen,
- in der Berufsschule am Ball zu bleiben,
- einen Streit zu klären oder ein Problem im Betrieb zu lösen,
- die Sprachkenntnisse zu verbessern,
- nach der Ausbildung einen passenden Job zu finden oder
- im ersten Job nach der Ausbildung anzukommen.
Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-machen und bei den Agenturen für Arbeit vor Ort.
Mit Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01. August 2019 können auch alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, während einer betrieblichen Berufsausbildung mit BAB und AsA unterstützt werden.
Während einer schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragt werden. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, sowie Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.
Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union (EU), einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt der Europäischen Union (Daueraufenthalt-EU) oder einer Niederlassungserlaubnis.
Weitere Informationen zum BAföG gibt es unter https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/home_node.html und https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG.
Für Menschen in der Ausbildung gibt es teilweise auch Vergünstigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kulturellen Bereich.
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Unternehmen können den Agenturen für Arbeit ihre Ausbildungsstellen melden. Der Arbeitgeber-Service (AG-S) der Agenturen kümmert sich um die Vermittlung von Auszubildenden.
An über 600 Standorten in Deutschland sind die Fachleute des Arbeitgeber-Service kompetente Ansprechpersonen. Sie beraten Unternehmen zur aktuellen Situation zu Bewerberinnen und Bewerbern und zum Ausbildungsmarkt und helfen bei der Formulierung des Ausbildungsstellenangebots. Sie unterstützen auch bei der Suche von Auszubildenden im Ausland.
Unternehmen in Deutschland, die Auszubildende im Ausland rekrutieren möchten, sollten bei der Formulierung ihres Angebotes darauf achten, dass sie Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei der sozialen Integration anbieten. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland sind oft sehr motiviert, aber auch einsam. Ausbildungsabbrüche können vermieden werden, wenn konkrete Unterstützung angeboten wird.
Hier erhalten Unternehmen wichtige und praxisnahe Tipps zur Rekrutierung und Ausbildung von jungen Menschen aus anderen Ländern: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland.
Für Ihren ersten Kontakt mit dem AG-S der Agenturen wählen Sie bitte die bundesweite Service-Nummer für Unternehmen +49 (0) 800 4 555520.
Ausbildungsstellen können auch online aufgegeben werden unter https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangebotMelden.html?execution=e1s1.
Finanzierung und Unterstützung
Informationen zu Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Unternehmen bei dem Arbeitgeber-Service der Agenturen und den Kammern vor Ort.
Links
Titel/Name | URL |
Bundesagentur für Arbeit (BA) | https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern |
Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) | https://zwh.de/dienstleistungen |
Industrie und Handelskammer (IHK) | https://www.ihk.de |
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Die Wohnungssuche in Deutschland ist nicht immer leicht. Folgende Unterlagen müssen Sie in der Regel vorweisen:
- Bewerbungsformular (wird Ihnen oft bei der Besichtigung gegeben),
- Personalausweis,
- Einkommensnachweis,
- Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit und Nachweis über Ihre Bonität (die sogenannte Schufa-Auskunft: https://www.meineschufa.de).
Achten Sie bei der Suche auch darauf, ob die Wohnung unmöbliert, teilmöbliert oder möbliert angeboten wird. Viele Wohnungen werden ohne Kücheneinrichtung (Herd, Spüle, Kühlschrank, Küchenschränke etc.) vermietet.
Wohnungsangebote finden Sie in den Immobilienteilen der lokalen Tageszeitungen und im Internet. Die Vermieter und Vermieterinnen erwarten meist zusätzlich zur Miete eine einmalige Kaution in Höhe von zwei bis maximal drei Kaltmieten. Sie dient als Sicherheit für etwaige Schäden, die nach dem Auszug in der Wohnung zu beheben sind. Die Kaution wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet, wenn es keine Beanstandungen durch die Vermieterin oder den Vermieter gibt.
Tipp: Wenn Sie alleine nach Deutschland kommen und bereit sind, mit anderen in einer Wohnung zusammenzuleben, sind Wohngemeinschaften (sogenannte WG) eine gute Alternative zur eigenen Wohnung. In vielen Universitätsstädten gibt es darüber hinaus Mitwohnzentralen, die gegen eine Provision zeitlich befristet Zimmer oder Wohnungen vermitteln.
Links:
- Ausführliche Informationen zum Thema „Wohnen in Deutschland“: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/wohnen
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/wohnen/wohnungssuche
Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt- oder Gemeinde.
Größere Unternehmen und Universitäten haben vielfach eigene Kinderbetreuungseinrichtungen und werben mit Angeboten zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.
Adressen von Schulen und Universitäten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
Links:
- Der Bildungswegweiser, ein Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern: www.bildungsserver.de
- Öffentliche Schulen: www.schulweb.de/de/deutschland/index.html
- Privatschulen: www.privatschulberatung.de
- Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer zum Thema „Schulsystem“ in Deutschland: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/schule/schule-1813438
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Staatsangehörige der -Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) genießen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit und unterliegen keinen arbeitsgenehmigungsrechtlichen Beschränkungen. Gleiches gilt für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Norwegen und Liechtenstein. Schweizer Staatsangehörige sind den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt.
Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR und der Schweiz angehören, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zur Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Für bestimmte Staaten gelten jedoch Vergünstigungen. Bitte informieren Sie sich vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland, welche Regelungen für Sie gelten. Ausgenommen sind Personen, die eine gültige Aufenthaltskarte eines anderen EU-Mitgliedstaates haben. Diese sind von der Visumspflicht entbunden (Artikel 5 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG).
Seit dem 01. November 2023 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 in Deutschland in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) geöffnet. Bisher hatten nur akademisch ausgebildete Fachkräfte Arbeitsmarktzugang in Berufen, in denen in Deutschland kein Mangel herrscht. Künftig können auch Fachkräfte mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe entfällt.
Zur Erteilung des Aufenthaltstitels zur Beschäftigung sind die Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich. Es ist die Ausübung jeder qualifizierten Tätigkeit erlaubt, zu der die eigene berufliche Qualifikation befähigt. Wie bisher prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA), ob die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen. Eine Vorrangprüfung wird bei Fachkräften nicht mehr durchgeführt.
Außerdem gibt es Möglichkeiten, für einen zeitlich begrenzten Zeitraum ein Visum zu erhalten, um die vollständige berufliche Anerkennung zu bekommen oder um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird die Möglichkeit eines schnelleren und planungssicheren Visumverfahrens eingeführt. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Ausländerbehörde die Zustimmung zur Einreise erteilt hat, erhält die Fachkraft innerhalb von drei Wochen einen Termin in der Auslandsvertretung und innerhalb weiterer drei Wochen das Visum. Für dieses Verfahren muss das Unternehmen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 411 Euro entrichten.
Zum 01. Februar 2020 hat die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Arbeit aufgenommen, angesiedelt bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der BA (ZAV) in Bonn.
Die ZSBA hat die Aufgabe, Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens und der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen zu beraten. Die ZSBA begleitet Anerkennungssuchende durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.
Zum Angebot der ZSBA gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort. Die ZSBA unterstützt die Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Die ZSBA vermittelt auch Kontakte zu eventuell notwendigen Qualifizierungsangeboten.
Links:
- Informationen zur Arbeitsgenehmigung für Unternehmen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/informationen-arbeitsmarktzulassung
- Informationen für Menschen aus dem Ausland: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
- Informationen zum Familiennachzug: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/familie-node.html;jsessionid=73220CCF4503FCC37FA6CD4EE73960C7.intranet251
- Informationen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss
- Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/fachkraefteeinwanderungsgesetz
- Video zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: https://www.youtube.com/watch?v=BTATJEQSBds
- Informationen zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php
- Beratungsangebote: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Beratungsangebote/beratungsangebote.html
- Einreise und Aufenthalt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/uebersicht/214110
- Neu in Deutschland: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/aufenthalt
Kurz nach Ihrem Umzug nach Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt oder der Gemeinde.
Einige Kommunen und Landkreise haben inzwischen eigene Welcome Center für ausländische Fachkräfte eingerichtet, die Sie im Vorfeld eines Umzuges kontaktieren können.
Termine für die Anmeldung können in der Regel online vereinbart werden, auch schon vor dem Umzug nach Deutschland.
Ein Bankkonto können Sie nur eröffnen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Da Banken unterschiedliche Gebühren für ihre Dienstleistungen verlangen, lohnt sich ein Vergleich.
Für die Beantragung von Festnetztelefon und Internet gibt es mehrere Anbieter – manche sind regionale Anbieter. Auch hier lohnt sich ein Vergleich von Leistungen und Kosten.
Denken Sie auch an die Energieversorgung: Strom, Gas und Wasser müssen in der Regel separat bei den lokal zuständigen Unternehmen angemeldet werden.
Sollten Sie Kinder haben, informieren Sie sich zwecks Anmeldung rechtzeitig über Kindergärten und/oder Schulen in Ihrer Nähe.
Für die Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkprogrammen zahlt man in Deutschland Gebühren. Die Anmeldung erfolgt beim ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, entweder online oder über Formulare, die z. B. in Behörden und fast allen Banken und Sparkassen ausliegen. Eine weitere Besonderheit ist in Deutschland die Kirchensteuer sowie die Hundesteuer.
Links:
- Rundfunkgebühren: www.rundfunkbeitrag.de
- Rundfunkbeitrag anmelden: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html
- Video zu den ersten 100 Tagen in Deutschland: https://www.youtube.com/watch?v=tHb6dtxlDh4
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Das Mindestalter für die reguläre Beschäftigung in einem Betrieb beträgt 15 Jahre. Auszubildende arbeiten zwar im Rahmen ihrer Berufsausbildung in einem Betrieb, sind aber nicht im klassischen Sinn erwerbstätig und schließen daher einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb ab.
Nach wie vor haben die meisten abhängig Beschäftigten einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von in der Regel 38-40 Stunden.
In Deutschland sind insbesondere folgende Beschäftigungsformen verbreitet:
- Berufsausbildungsverhältnis: Dies umfasst die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung und die Umschulung. Spezielle und zentrale Rechtsquelle ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Minijob: Bei einer geringfügigen Beschäftigung – auch Minijob genannt – wird zwischen geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung unterschieden.
- Eine kurzfristige Beschäftigung ist gegeben, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahrs seit ihrem Beginn auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Arbeitsrechtlich handelt es sich jeweils um vollwertige Arbeitsverhältnisse. Unter die kurzfristige Beschäftigung fällt auch die Saisonarbeit.
- Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro im Monat nicht übersteigt. Geringfügig Beschäftigte sind daher regelmäßig wie Teil- und Vollzeitkräfte zu behandeln. Geringfügig Beschäftigte sind nicht versicherungspflichtig (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen.
- Ausschlaggebend dafür, wie viele Stunden ein Minijobber/eine Minijobberin im Monat arbeiten kann, ist der Stundenlohn. Dieser beträgt entsprechend dem aktuellen Mindestlohn seit dem 01.01.2024 mindestens 12,41 Euro brutto. Zahlt ein Unternehmen genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 41,9 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 538 Euro zu überschreiten. Anfang 2025 wird die nächste Erhöhung erfolgen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.minijob-zentrale.de.
- Teilzeitarbeit: Die vereinbarte Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten ist kürzer als die betriebliche Regelarbeitszeit. Auf die Teilzeitarbeit sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anwendbar wie auf das Vollzeitarbeitsverhältnis, da sich die beiden Beschäftigungsverhältnisse nur durch die Dauer der Arbeitszeit unterscheiden. Spezielle Vorschriften enthält daneben das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Weiterführende Informationen sind im Internet zu finden unter http://www.teilzeit-info.de.
- Befristetes Arbeitsverhältnis: Es gibt zwei Arten von Befristung:
- Zeitbezogene Verträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
- Zweckbezogene Verträge werden mit einem bestimmten Zweck (z. B. Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Mitarbeit an einem bestimmten Projekt) abgeschlossen. Bei zweckbezogenen Verträgen muss eine Auslauffrist von zwei Wochen eingehalten werden.
Hinsichtlich der Zulässigkeit der Befristung sind die speziellen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten.
- Telearbeit: Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann entweder vollständig von Zuhause arbeiten und hat dann keinen Arbeitsplatz im Betrieb oder sie bzw. er kann alternierend von Zuhause und im Betrieb arbeiten. Ein Telearbeitsplatz ist erst dann eingerichtet, wenn das Unternehmen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Bedingungen der Telearbeit in einem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt haben und die erforderliche Ausstattung des Telearbeitsplatzes erfolgt ist.
Für die Festlegung, in welchem Staat bei grenzüberschreitender Telearbeit/Remote Work Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, ist die „Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung – Ausland“ (www.dvka.de) die zuständige Stelle für Betriebe mit Sitz in Deutschland.
- Leiharbeitsverhältnis/Arbeitnehmerüberlassung: Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Unternehmen einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen#1478809589553 stehen Formulare, Merkblätter und andere Dokumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Download bereit. Weitere Informationen in mehreren Sprachen finden Sie unter https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/besondere-arbeitsformen#doc2241986bodyText5.
Saisonarbeit in der Landwirtschaft
Faire Mobilität ist uns wichtig. Auch für Erntehelferinnen und Erntehelfer gilt das deutsche Arbeitsrecht. Dazu gehören
- Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- Auszahlung von nicht genommenem Erholungsurlaub
- Lohnfortzahlung/Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall
- und vieles mehr.
Weitere Informationen zur Saisonarbeit auf Deutsch, English, Polnisch, Rumänisch und Bulgarisch finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit und in den Downloads am Ende der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/saisonarbeit-in-deutschland.
In Deutschland gibt es die sozialversicherungspflichtige und die sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Im Normalfall ist eine Beschäftigung versicherungspflichtig. Zur Klärung, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht, dient ein Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht. Der Fragebogen kann in verschiedenen Sprachen auf der Webseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau https://www.svlfg.de/auslaendische-saisonarbeitskraefte oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/saisonarbeit-in-deutschland heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur fairen Mobilität finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) https://www.faire-mobilitaet.de/landwirtschaft.
Links:
- Informationen zu Arbeitsbedingungen in Deutschland des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): http://www.fair-arbeiten.eu
- Informationen zu Arbeitsbedingungen in Deutschland der EU-Gleichbehandlungsstelle: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/arbeiten-in-deutschland/besondere-arbeitsformen#doc2241986bodyText5
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Eine Befristung muss jedoch immer schriftlich festgehalten werden. Ist das nicht der Fall, gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. Für einen Ausbildungsvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben.
Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist das Unternehmen durch das Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzulegen, zu unterschreiben und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Arbeitsort
- Beschreibung des Aufgabenbereiches
- Zeitpunkt des Arbeitsantritts
- Dauer der Probezeit
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen: Kündigungstermine und Kündigungsfristen
- Wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit
- Höhe des Arbeitsentgelts und etwaiger Zulagen
- Zeitpunkt sowie Art und Weise der Auszahlung
- Dauer des Urlaubs
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
Links:
- Informationen zum Arbeitsrecht vom Deutschen Gewerkschaftsbund: http://www.dgb.de/themen?k:list=Arbeit&k:list=Arbeitsrecht
- Informationen zum Arbeitsrecht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html;jsesFsionid=BB10FA1EB12B405F578D479BB78D2437
Nach dem „Jugendarbeitsschutzgesetz“ ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (von 15 bis 18 Jahren). Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Kinder, die mindestens 14 Jahre alt und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen aber mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Dazu zählen etwa Kopier- und Botendienste. Das Mindestalter für die reguläre Beschäftigung eines Jugendlichen im Betrieb beträgt 15 Jahre.
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch das Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Eine vom Unternehmen ohne diese Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Das „Mutterschutzgesetz“ schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Ein Beschäftigungsverbot schützt darüber hinaus die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung.
Links:
- Behinderte Menschen im Beruf: www.integrationsaemter.de
- Informationen zum Mutterschutz: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756
Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union (EU) stellt sicher, dass jede und jeder EU-Staatsangehörige ein Unternehmen und jedes Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsland eine Betriebsstätte im Land seiner Wahl innerhalb der Europäischen Union gründen kann. Nationale gewerberechtliche Voraussetzungen einer Betriebsgründung sind jedoch auch von Menschen aus dem Ausland zu erfüllen, damit Inländerinnen und Inländer nicht strengeren Regeln unterworfen werden als Ausländerinnen und Ausländer.
Bei handwerklichen Tätigkeiten ist von der Handwerkskammer zu prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit in die so genannte Handwerksrolle einzutragen ist und ob hierzu die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks, die ein stehendes Gewerbe ausüben. Wer ein Gewerbe eröffnen will, meldet dies bei dem Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde an, wo der Sitz des Betriebes sein soll. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten als Freiberuflerinnen und Freiberufler; sie werden nicht beim Gewerbeamt angemeldet, sondern nur beim Finanzamt.
Information und Beratung erhalten Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer in Deutschland bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern sowie den Fachverbänden und Kreditinstituten. In jedem Bundesland gibt es eine gesonderte Stelle, die sie berät. Diese Stellen haben jeweils ein Internetportal eingerichtet.
Links:
- Unterstützung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer: www.existenzgruender.de
- Unternehmensgründung in Deutschland: www.dihk.de
- Informationen zur Selbstständigkeit vom Zentralverband der Handwerkskammern: www.zdh.de
- Informationen zur Selbstständigkeit vom Zentralverband der Handwerkskammern – Handwerksordnung: https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung
- Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben ̶ Ein Gewerbe anmelden: https://www.weingarten.ihk.de/recht/gesetzliche-vorgaben-fuers-gewerb-/gewerbeanmeldung-und-gewerbeerlaubnis/die-gewerbeanzeige-1942556
- Informationen zur Selbstständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeit-aufnehmen-existenzgruendung
- Informationen zur Selbstständigkeit von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/besondere-arbeitsformen
- Information zur Selbstständigkeit Baden-Württemberg: https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000898
- Information zur Selbstständigkeit Bayern: http://www.eap.bayern.de
- Information zur Selbstständigkeit Berlin: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/arbeit-und-bildung/selbststaendigkeit
- Information zur Selbstständigkeit Brandenburg: http://eap.brandenburg.de/web/sbb
- Information zur Selbstständigkeit Bremen: http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner
- Information zur Selbstständigkeit Hamburg: http://www.hamburg.de/einheitlicher-ansprechpartner
- Information zur Selbstständigkeit Hessen: https://www.eah.hessen.de
- Information zur Selbstständigkeit Mecklenburg-Vorpommern: https://www.ea-mv.de/de
- Information zur Selbstständigkeit Niedersachsen:http://www.dienstleisterportal.niedersachsen.de
- Information zur Selbstständigkeit Nordrhein-Westfalen: https://meineverwaltung.nrw
- Information zur Selbständigkeit Rheinland-Pfalz: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/unternehmensgruendung
- Information zur Selbstständigkeit Saarland: https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/wirtschaft/einheitlicher_ansprechpartner/easaar.html
- Information zur Selbstständigkeit Sachsen: http://www.ea.sachsen.de
- Information zur Selbstständigkeit Sachsen-Anhalt: http://www.ea.sachsen-anhalt.de
- Information zur Selbstständigkeit Schleswig-Holstein: http://www.zufish.schleswig-holstein.de
- Information zur Selbständigkeit Thüringen: https://verwaltung.thueringen.de
Das Arbeitseinkommen wird durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen mit dem Unternehmen festgelegt. Für gesuchte Fachkräfte zahlen Unternehmen häufig übertarifliche Gehälter. Übertarifliche Lohn- und Gehaltszulagen sind dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb Entgelttarifverträge angewendet werden und daher die Grundvergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tariflich geregelt ist. Zu dieser Grundvergütung wird zusätzlich eine freiwillige, frei vereinbarte Zulage gezahlt.
Zum 01.01.2024 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Des Weiteren gibt es allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gemäß dem Tarifvertragsgesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Personen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung sind in Deutschland vom Mindestlohn ausgenommen. Auch Auszubildende und Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, haben kein Recht auf Mindestlohn. Nur ein freiwilliges Orientierungspraktikum, welches länger als 3 Monate dauert, wird mit dem Mindestlohn vergütet.
Für Auszubildende gibt es seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung (MAV). Auszubildende, deren Ausbildung in 2020 begann, erhalten im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro. Schrittweise wurden und werden die fixen Einstiegshöhen dann angehoben: für den Ausbildungsbeginn in 2021 auf 550 Euro, für den Ausbildungsbeginn in 2022 auf 585 Euro und für den Ausbildungsbeginn in 2023 auf 620 Euro. Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr auf 649 Euro angepasst. Für das 2. Ausbildungsjahr ist ein Aufschlag von 18 %, für das 3. von 35 % und für das 4. von 40 % vorgesehen. Die Anpassung in den Folgejahren knüpft an die durchschnittliche Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen (tariflich und individualvertraglich) an und erfolgt automatisch. Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, selbst wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Oberhalb der MAV darf die vereinbarte Ausbildungsvergütung die in den einschlägigen Tarifverträgen festgelegte Vergütung um nicht mehr als 20 % überschreiten
Bislang gibt es nur in einzelnen Branchen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 1996) festgelegte Mindeststandards für Arbeitsbedingungen (insbesondere Lohn- und Urlaubsregelungen). Sie gelten gegenwärtig unter anderem für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Gebäudereinigung, die Briefdienstleister, die Pflegebranche, die Sicherheitsdienstleistungen und die Abfallwirtschaft (mit Straßenreinigung und Winterdienst).
In der Regel wird das Gehalt in der Mitte oder am Ende des Monats auf das Girokonto der/des Arbeitnehmenden überwiesen. Das Unternehmen ist nach der Gewerbeordnung verpflichtet der/dem Arbeitnehmenden eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform zu erteilen. Vom vereinbarten Bruttolohn abgezogen und vom Unternehmen direkt an die zuständigen Stellen überwiesen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung).
Links:
- Arbeitsrecht und Mindestlohn – Arbeitsrecht: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html
- Arbeitsrecht und Mindestlohn – Mindestlohn: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
- Information zum Mindestlohn auf Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch und Ukrainisch:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/uebersetzungen-m… - Mindestausbildungsvergütung (MAV): https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig.html
- Löhne und Gehälter: www.lohnspiegel.de
Arbeitszeit und Pausen sind im Arbeitszeitgesetz festgesetzt. Dieses gilt für Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, sowie Menschen in der Berufsausbildung. Leitende Angestellte sind nicht im Schutzbereich dieses Gesetzes.
Die Wochenarbeitszeit variiert derzeit je nach Tarifvertrag zwischen 38 und 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit soll in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten und ist per Gesetz auf maximal 10 Stunden beschränkt. Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zwingend vorgesehen, nach 9 Stunden weitere 15 Minuten. Nach einem vollen Arbeitstag ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Arbeitnehmende dürfen in der Regel an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.
Für viele Arbeitskräfte gehört die „Normalarbeitszeit“, die in Form von 8 Arbeitsstunden zwischen 6:00 - 18:00 Uhr an 5 Tagen in der Woche erbracht wird, nicht zur Regel. Betroffen davon sind unter anderem Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Öffentliche Sicherheit, Krankenhäuser, Gasthäuser, Kultureinrichtungen und das Transportwesen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr haben.
Viele Arbeitskräfte arbeiten heute in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z. B. in „Gleitzeit“. Bei der „Gleitzeit“ gibt es zumeist einen festen Zeitkorridor, in dem alle Beschäftigten im Unternehmen anwesend sein müssen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Möglichkeit eingeräumt, in einem vorgegebenen Rahmen sowohl mehr als auch weniger Stunden zu arbeiten. Überstunden werden in der Regel in begrenztem Umfang angesammelt und als freie Tage „abgefeiert“ oder ausgezahlt. Um die individuell erbrachte Arbeitszeit zu dokumentieren, werden in Betrieben elektronische Zeiterfassungssysteme und Arbeitszeitkonten eingerichtet. Wenn solche Systeme nicht vorhanden sind, sollten Sie selbst Ihre Arbeitszeit dokumentieren. Hinweise wie Sie ihre Arbeitszeit dokumentieren können (Musterbogen oder App) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
In Deutschland können Arbeitnehmende jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihre Unternehmen herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Unternehmens.
Links:
- Arbeitszeitgesetz: bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Arbeitsrecht und Dokumentation von Arbeitszeiten: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html
- Homeoffice: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage jährlich (Bundesurlaubsgesetz). Sonderregeln gelten für bestimmte Personengruppen, unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen mit Behinderung.
In Tarifverträgen ist für die Mehrheit der Erwerbstätigen eine Urlaubsdauer von 30 Werktagen vereinbart. In dieser Zeit wird das Gehalt in vollem Umfang weitergezahlt. Wer ständig schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten verrichtet, erhält in der Regel zusätzliche Urlaubstage. In einigen Tarifverträgen gibt es auch Vereinbarungen für besondere private Ereignisse. So gewähren manche Unternehmen einzelne und zusätzliche Sonderurlaubstage bei Eheschließungen, Todesfällen im engsten Familienkreis aber auch bei Umzügen, wenn Sie in einen anderen Ort versetzt werden. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
An gesetzlichen Feiertagen gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot, von dem es einige Ausnahmen gibt. Die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer bestimmen welche Tage in dem jeweiligen Bundesland gesetzliche Feiertage sind. Feiertage, die bundesweit gelten, sind Neujahr (01. Januar), Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, der Tag der Arbeit (01. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (03. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.+ 26. Dezember).
Für die Abwesenheit wegen Krankheit gibt es klare Regeln. Im Krankheitsfall muss die/der Beschäftigte dem Unternehmen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer so schnell wie möglich mitteilen. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert, hat die/der Arbeitnehmende spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Während der Elternzeit können Eltern von ihrem Unternehmen zum Zweck der Betreuung ihres Kindes von der Arbeit freigestellt werden – das Arbeitsverhältnis ruht folglich während der Elternzeit. Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, so dass sie sich ihrem Kind widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechterhalten können. Jedes Elternteil hat einen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Bildungsurlaub können Beschäftigte für ihre Weiterbildung in Anspruch nehmen. Die Bundesländer regeln über eigene Bildungsurlaubsgesetze bezahlte Freistellungen vom Arbeitsplatz. Diese können Sie für Ihre eigene politische Bildung, Sprachkurse (z. B. „Deutsch als Fremdsprache“) oder für Ihre berufliche Weiterbildung nutzen. Wie den Jahresurlaub sollten Sie auch den Bildungsurlaub frühzeitig mit Ihrem Unternehmen abstimmen.
Links:
- Elternzeit und Elterngeld: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
- Bildungsurlaub: www.bildungsurlaub.de
- Ferienkalender und Feiertage: http://www.schulferien.org
Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden, wenn sie von mindestens einer Vertragspartei (Arbeitnehmende oder Unternehmen) gelöst werden, spätestens jedoch beim Erreichen des Rentenalters.
Normalerweise beginnt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dieser „Testphase“ gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert/festgelegt. Beschäftigte müssen eine 4-wöchige Kündigungsfrist zu jedem 15. oder zum Monatsletzten/letzten Tag des Monats einhalten. Je länger die Beschäftigten im Betrieb sind, umso längere Kündigungsfristen muss das Unternehmen einhalten.
Hier eine kurze Auflistung der Kündigungsfristen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Befristete Arbeitsverhältnisse mit schriftlichem Arbeitsvertrag enden automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitpunkts. Eine Kündigung durch das Unternehmen ist in diesen Fällen nicht notwendig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen ein Arbeitszeugnis zu.
Die Beendigung des Erwerbslebens und der Bezug der Regelaltersrente wird derzeit stufenweise verändert. Für Geburtsjahrgänge bis 1946 war dafür das 65. Lebensjahr maßgeblich. Derzeit wird die Rentenaltersgrenze für die darauffolgenden Jahrgänge schrittweise angehoben. Ab dem Jahr 2019 gilt für alle ab 1964 Geborenen eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ein früherer Eintritt in den Ruhestand ist zum Beispiel bei vorliegender Schwerbehinderung oder langjähriger Beitragsleistung dennoch möglich. Je länger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, desto höher fällt die Rente aus. Auch Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen werden als Beitragszeit berücksichtigt.
Des Weiteren gibt es eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das heißt wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Ihre Tätigkeit nur teilweise oder gar nicht mehr ausüben können. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach Ihren Beitragszeiten und dem Grad der Erwerbsminderung.
Links:
- Rentenberechnung: www.deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Rente und Altersvorsorge: http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/gesetzliche-rentenversicherung.html
Die Gewerkschaften handeln mit den Unternehmen sogenannte Tarifverträge aus, in denen das Einkommen, die Arbeitszeit und der Urlaub für das Unternehmen geregelt werden. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung. Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Unternehmen. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz bei Streitigkeiten zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Einige Gewerkschaften bieten darüber hinaus auch eine kostenlose Freizeit- und Unfallversicherung. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig und beitragspflichtig.
Beispielsweise sin im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband 8 Einzelgewerkschaften mit insgesamt rund 5,8 Millionen Mitgliedern organisiert.
Der Betriebsrat beziehungsweise im Öffentlichen Dienst der Personalrat wird von den Beschäftigten demokratisch gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Er vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmen in personellen und sozialen Angelegenheiten.
- Er achtet auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Arbeitsschutzvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Er wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Regelung von Arbeitszeiten, der Personalplanung und bei Weiterbildungsmaßnahmen mit.
- Er muss bei jeder Kündigung angehört werden, andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
Die betriebliche Arbeitnehmervertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise bei Betrieben des öffentlichen Rechts durch das jeweilige Personalvertretungsgesetz geregelt. Für die Einrichtung beziehungsweise Wahl eines Betriebsrats sind mindestens 5 Arbeitnehmende erforderlich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausländische Beschäftigte sind ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts gleichgestellt.
Links:
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): http://www.dgb.de
- IndustriAll European Trade Union: https://news.industriall-europe.eu
- European Federation of Building and Woodworkers (EFBWW): http://www.efbww.org/default.asp?Language=EN
- Europäische Betriebsräte: http://www.euro-betriebsrat.de/ebr/931.php
Betriebsrat und Unternehmen bemühen sich in der Regel um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Driften die Interessen der beiden Partner weit auseinander, können massive Konflikte entstehen.
Nach gescheiterten Tarifverhandlungen bzw. ergebnislosen Schlichtungsversuchen dürfen Gewerkschaften in Deutschland legale Streiks durchführen. Vorher muss jedoch eine geheime Urabstimmung abgehalten werden, bei der sich mindestens 75 % der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Arbeitskampf aussprechen.
Auch Warnstreiks – kurze Arbeitsniederlegungen – sind nach Ablauf der vereinbarten Friedenspflicht zur Unterstreichung der Forderungen während laufender Tarifverhandlungen zulässig. Streiken dürfen alle Beschäftigte, für deren Betrieb die Gewerkschaft einen Streik ausgerufen hat – egal, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht.
Beschäftigte, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, müssen keine arbeitsrechtlichen Folgen fürchten. Während des Streiks bleibt der Arbeitsvertrag bestehen, jedoch erfolgen keine Lohnzahlungen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten für diesen Verdienstausfall eine Streikunterstützung von ihrer Gewerkschaft.
Während des Arbeitskampfes können Unternehmen die Beschäftigten aussperren. Eine Aussperrung bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Betriebseinstellung.
Links:
Titel/Name | URL |
Informationen zum Streikrecht der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) | https://dju.verdi.de/geld-tarif/++co++a43520f8-f867-11e2-934d-52540059119e |
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zum Streikrecht | https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/267626/warum-gibt-es-streiks |
Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland Artikel 9 | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine föderalistisch aufgebaute parlamentarische Demokratie mit einem Zweikammersystem (Bundestag und Bundesrat). Im Bundestag sind derzeit folgende Parteien vertreten: SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), CDU (Christlich Demokratische Union) in Fraktionsgemeinschaft mit der CSU (Christlich-Soziale Union), Bündnis 90/Die Grünen, die FDP (Freie Demokratische Partei), die AfD (Alternative für Deutschland), Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht.
Der Bundestag – das Parlament – hat seinen ständigen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Die Zusammensetzung des Bundestags wird alle vier Jahre durch eine Bundestagswahl bestimmt. Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die/der dann die weiteren Regierungsmitglieder (Ministerinnen oder Minister) vorschlägt. Der Bundestag beschließt Gesetze. Wenn die Rechte der Bundesländer (Länder) betroffen sind, muss auch noch deren Vertretung, der Bundesrat, zustimmen. Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Länder und setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen der jeweiligen Länder zusammen. Die Anzahl der Stimmen im Bundesrat hängt von der Einwohnerzahl der einzelnen Länder ab und variiert von 3 bis 6 Stimmen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsaufgaben auf Bund, Länder und Kommunen (Städte und Gemeinden) aufgeteilt. Das Schwergewicht der Verwaltungstätigkeit liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund weist ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Im Rahmen der Selbstverwaltung nehmen die Kommunen eigene und freiwillige Aufgaben wahr, nach eigenem Ermessen und finanziellen Möglichkeiten sowie Aufgaben im Auftrag von Bund und Land. Eine Übersicht zu den öffentlichen Verwaltungen finden Sie im Behördenfinder https://www.behoerdenfinder.de/opencms/searchjs.do im Internet.
Eine der größten Behörden in Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Leistungen für den Arbeitsmarkt erbringt. Hierzu gehören Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung/Förderung der Beschäftigung und die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung. Sobald Sie in Deutschland wohnen, ist die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort für Sie zuständig oder das lokale Jobcenter.
Beratungswege
Sie haben Fragen rund um das Thema „Arbeiten & Leben in Deutschland“? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich schon vom Ausland aus umfassend zu informieren:
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, die Sie über www.zav.de direkt ansprechen können.
- Informationen erhalten Sie auch über die Website www.make-it-in-germany.com, die Ihnen auch zu den wichtigsten Themen einen Überblick gibt. Hier finden Sie auch direkte Kontaktmöglichkeiten zu Beraterinnen und Beratern.
- Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer legt ihren Fokus auf die Unterstützung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die schon in Deutschland leben. Sie hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union (EU) und ihren Familienangehörigen dabei, ihre Rechte in Deutschland zu kennen und wahrzunehmen und möchte ihnen Orientierung beim Neustart in Deutschland geben. Über die Website www.eu-gleichbehandlungsstelle.de erhalten Sie Informationen zu den Themen „Arbeit & Leben in Deutschland“ in Deutsch und 10 weiteren EU-Sprachen. Auch besteht die Möglichkeit, über die Website eine Beratungsstelle zu suchen, die wohnortnah liegt. EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer, die ein konkretes Anliegen oder Problem haben und Unterstützung benötigen, können sich auch über das Beratungsformular an die Gleichbehandlungsstelle wenden.
Eine Übersicht zu den Gesetzen in Deutschland finden Sie ebenfalls online. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Privatrecht. Es ist aufgeteilt in einen Allgemeinen Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Bei Rechtsverletzungen können Sie zunächst die Polizei einschalten und gerichtliche Verfahren einleiten, indem Sie vor einem Gericht Klage erheben.
Links:
- Deutschland Portal: https://www.deutschland.de/de
- Bundesregierung: www.bundesregierung.de
- Gesetze: http://www.gesetze-im-internet.de
- Deutsche Polizei: https://www.polizei.de/Polizei/DE/Home/home_node.html
- Behörden: https://www.behoerdenfinder.de/opencms/searchjs.do
- Bundesagentur für Arbeit (BA): www.arbeitsagentur.de
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): www.zav.de
- Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer in Deutschland: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-start
- Gleichbehandlungsstelle Beratungsformular: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/beratungsanfrage
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : www.make-it-in-germany.com
Die durchschnittlichen Bruttoverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lagen im April 2023 bei 4.323 Euro pro Monat. Der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn von Männern (24,32 Euro) und Frauen (20,38 Euro) beträgt 18 %.
Gemäß den Erhebungen des statistischen Bundesamtes von April 2023variiert der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung von Branche zu Branche. Hier eine kurze Übersicht:
- Produzierendes Gewerbe: /4.319 Euro im Monat
- Dienstleistungsbereich: /4.342 Euro im Monat
- Öffentliche und persönliche Dienstleistungen: /4.324 Euro pro Monat
Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat oder sich mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Deutschland aufhält, muss sein gesamtes Einkommen aus dem In- und Ausland versteuern. Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer wird die Steuer automatisch vom Arbeitslohn abgezogen. Die Höhe der Einkommenssteuer orientiert sich an der Höhe des Einkommens und nach Familienstand.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden die individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt. So sind ledige Personen oder verheiratete Personen mit Kindern in unterschiedlichen sogenannten Steuerklassen.
Die Abgabe einer Steuererklärung ist in Deutschland freiwillig. In einigen Fällen besteht die Verpflichtung eine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben, z. B. bei zusätzlichen Einkünften neben dem Arbeitslohn, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Auch bei mehreren Arbeitsverhältnissen oder bei bestimmten Steuerklassenkombinationen ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend.
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss keine abgeben, kann dieses jedoch auch freiwillig tun. Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Jahres, beispielsweise, hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu zahlen hatten oder geheiratet haben. In diesen Fällen kann eine Steuerrückerstattung möglich sein.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) bei der Anschaffung von Gütern und der Nutzung von Dienstleistungen variiert zwischen 7 % und 19 %.
- 19 % werden für den größten Teil der Güter und Dienstleistung in Deutschland berechnet.
- 7 % gelten für die Dinge des täglichen Grundbedarfs, bei Lebensmitteln z. B. für Brot, Butter und Milch. Auch Sport- und Kulturveranstaltungen werden zu diesem Grundbedarf gezählt, so gilt die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten ins Stadion, Kino oder Theater. Auch Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden mit 7 % besteuert. Hinzu kommt der Öffentliche Personennahverkehr in einem 50-Kilometer-Radius mit Bussen, Zügen, Straßenbahnen und sogar Taxis.
Links:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): www.bundesfinanzministerium.de
- Lohn- und Einkommenssteuerrechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/#BMFEinkommenssteuerrechner
- Das deutsche Steuersystem: www.steuerliches-info-center.de
- Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/steuern/steuern-1813276
- Statistisches Bundesamt (Destatis): https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/_inhalt.html#_jmb375w55
Die Ergebnisse der laufenden Wirtschaftsrechnung für 2022 ergab untenstehende durchschnittliche Aufteilung von Konsumausgaben in einem Haushalt pro Monat.
Durchschnitt je Haushalt und Monat in Deutschland:
- Private Konsumausgaben insgesamt: 2.846 €
- Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren: 412 € (14,6 %)
- Bekleidung und Schuhe: 103 € (3,6 %)
- Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung: 1.025 € (36 %)
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -Gegenstände: 170 € (6,0 %)
- Gesundheit: 118 € (4,1 %)
- Verkehr: 347 € (12,2 %)
- Information und Kommunikation: 122 € (4,3 %)
- Freizeit, Sport und Kultur: 245 € (8,6 %)
- Bildungsdienstleistungen: 19 € (0,7 %)
- Gastronomie- du Beherbergungsdienstleistungen: 177 € (6,2 %)
- Versicherungs- und Finanzdienstleistungen: 7 € (0,2 %)
- Andere Waren und Dienstleistungen: 96 € (3,4 %)
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland geringer. Den größten Anteil der Kosten macht die Miete aus, die je nach Stadt sehr unterschiedlich ausfällt. In kleineren Städten kommt man oft mit weniger Geld aus. Aber auch die Großstädte sind unterschiedlich teuer. So werden Menschen in München, Stuttgart, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main deutlich mehr Geld für die Miete einplanen müssen als zum Beispiel in Erfurt oder Saarbrücken.
Links:
Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt in Mietwohnungen. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern werden Wohnungen in Deutschland meist unmöbliert vermietet. Vor allem in Ballungsräumen ist es schwierig, eine preisgünstige Mietwohnung zu finden. Am höchsten sind die Mieten in Großstädten wie München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Hamburg oder Düsseldorf. In Kleinstädten sowieauf dem Land sind die Mieten günstiger. Neben den Mietkosten sind die Betriebskosten sowie der eigene Verbrauch an Wasser, Strom und Heizung zu zahlen. Kalkulieren Sie hierfür etwa 25 % - 30 % der Monatsmiete ein. Die Miete ist monatlich im Voraus an die Vermieterin oder den Vermieter zu bezahlen.
In der Regel muss zusätzlich zur Miete eine einmalige Kaution von 2 bis 3 Kaltmieten bezahlt werden. Sie dient als Sicherheit für etwaige Schäden, die nach dem Auszug in der Wohnung zu beheben sind. Schließen Sie einen längeren oder unbefristeten Mietvertrag ab, sollte die Kaution in einem Sparvertrag zu Ihren Gunsten angelegt werden. So gehen Ihnen die Zinsen nicht verloren. Ziehen Sie aus der Wohnung wieder aus, lassen Sie sich vom Vermieter Ihre erneute Verfügungsgewalt über das Sparbuch schriftlich bestätigen. Der Mietvertrag regelt auch die Frage der Schönheitsreparaturen, vereinbart häufig auch Staffelmieten und weist auf die Kündigungsfristen hin. In Zweifelsfällen können sich beide Parteien auf diesen Vertrag berufen.
In allen größeren Städten gibt es Mietervereine. Adressen und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des deutschen Mieterbunds. Hier können Sie Rat und Unterstützung bei Problemen mit Vermieterinnen und Vermietern erhalten. Für eine Beratung müssen Sie in der Regel jedoch Mitglied im örtlichen Mieterverein werden.
Links:
- Deutscher Mieterbund: www.mieterbund.de
- Wohnen in Deutschland der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-wohnen-1819110
- Schufa-Bonitätsauskunft: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11#Schufa
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende sind „versicherungspflichtig“. Das bedeutet, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Bruttogehalt. Das Unternehmen zahlt in der Regel die eine Hälfte der Beiträge, die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Höchstgrenze vom Gehalt abgezogen. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben und in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer auf jeden Fall eine Krankenversicherung abschließen (Gesetzliche Krankenversicherung). Damit eine Krankheit nicht zu einem finanziellen Risiko wird, sichern die gesetzlichen Krankenkassen deren Mitglieder und ihre Familien im Krankheitsfall ab. Ehepartnerinnen und Ehepartner, die nicht arbeiten, und Kinder können mitversichert werden. Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie automatisch auch pflegeversichert.
Privat krankenversichern können sich Beschäftigte, deren Bruttomonatseinkommen ein Jahr lang die Pflichtversicherungsgrenze von jährlich 69.300 Euro im Jahr (monatlich
5.575 Euro / Bemessungsgrenze für 2024) überschritten hat. Die Pflichtversicherungsgrenze wird jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzt.
Privat krankenversichert sind in der Regel Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Künstlerinnen und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und verbeamtete Personen und andere sogenannte Beihilfeberechtigte wie Richterinnen und Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung im Jahr 2024 in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro).
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat, benötigen Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) lediglich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), um im Krankheitsfall medizinisch versorgt werden zu können.
Adressen und Telefonnummern von Arzt- und Zahnarztpraxen finden Sie im Internet. Bei der zielgerichteten Suche nach Praxen bieten auch die Krankenversicherungen Hilfe an.
Vor einem Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt sollten Sie sich zuerst telefonisch anmelden. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen wird Ihnen sofort oder am selben Tag ein Termin gegeben. Andernfalls müssen Sie mit Wartezeiten von mehreren Tagen oder sogar Wochen rechnen, vor allem bei Fachärztinnen und Fachärzten. Wenige Praxen haben samstags geöffnet und sonntags sind nur Notdienste zu erreichen.
Sollten Sie nach der Untersuchung von der Ärztin oder vom Arzt ein Rezept für die verordneten Medikamente erhalten haben, berechnen die Apotheken üblicherweise eine Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Präparat. Bei leichten Beschwerden bekommen Sie rezeptfreie Arzneimittel. Eine kostenlose Beratung (keine Diagnostizierung) erhalten Sie auch ohne Arztbesuch in allen Apotheken.
Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, helfen Ihnen die Ärztinnen und Ärzte des ärztlichen Bereitschaftsdiensts. Der Notdienst ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag bis Freitag, in der Nacht, an den Wochenenden und an den Feiertagen über die Rufnummer 116117 erreichbar. Auch haben Sie die Möglichkeit, in die Notaufnahme eines Krankenhauses zu gehen. Einige Apotheken haben auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Informationen hierzu finden Sie im Internet.
Wenn Sie einen Krankenwagen benötigen, rufen Sie die 112 an.
Links:
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst: https://www.116117.de/de/aerztlicher-bereitschaftsdienst.php
- Apothekennotdienst: https://www.aponet.de/service/notdienstapotheke-finden
- Soziale Sicherheit in Deutschland/Krankenversicherung: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-gesundheit-1821466
Der Bereich der vorschulischen Erziehung ist vielfältig und umfasst Kindertageseinrichtungen (KiTa) für Kinder im Alter von
- 1 bis 3: Kinderkrippen, Tagesmütter oder Tagesväter, altersgemischte Kindergärten oder Elterninitiativen
- 3 bis 6: überwiegend Kindergärten, aber auch Tagesmütter oder Tagesväter und Vorschulklassen.
Die Kosten für die Betreuung sind abhängig von der jeweiligen Kommune. Die Kommunen übernehmen einen Großteil der Kosten, unabhängig davon, ob die Betreuung durch eine städtische oder private Einrichtung beziehungsweise Tagesmutter oder Tagesvater erfolgt. Die Eltern zahlen einen Eigenanteil, der sich nach dem Familieneinkommen berechnet. Private Kindergärten sind oftmals teurer als städtische Einrichtungen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz werden ab dem 01. August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistung (Arbeitslosengeld II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), von KiTa-Gebühren befreit.
Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des 6. Lebensjahres mit der Grundschule (Klassen 1 bis 4). In einigen Ländern besteht auch eine 6-jährige Grundschule oder es gibt eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen.
Der Schulbesuch ist an den öffentlichen Schulen kostenfrei. Lediglich Schulbücher, zusätzliches Unterrichtsmaterial sowie Klassenausflüge und Klassenreisen müssen die Eltern finanzieren.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern zusammen mit dem Kind, welche weiterführende Schule das Kind besuchen wird: Zur Wahl stehen
- die Hauptschule (bis zur 9. oder 10. Klasse),
- die Realschule (Mittlerer Bildungsabschluss bis zur 10. Klasse) oder
- das Gymnasium (endet mit dem Abitur), das – je nach Bundesland – die 12. oder 13. Klasse umfasst.
Das Abitur berechtigt dazu, direkt ein Hochschulstudium aufzunehmen. Ein Realschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung ermöglicht auch den Zugang zur Fachhochschule https://www.hochschulkompass.de/studium/voraussetzungen-fuer-studium/hochschulzugangsberechtigung/studieren-ohne-abitur.html.
Die Gesamtschule ist eine besondere Schulform, die ab der 5. Klasse mehrere Schultypen (Hauptschul-, Realschulabschluss und Abitur) unter einem Dach anbietet. Gesamtschulen gibt es nicht in allen Bundesländern.
In deutschen Schulen liegen die Unterrichtszeiten hauptsächlich zwischen 8:00 Uhr morgens und 13:00 Uhr. Obwohl die Nachfrage nach Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten am Nachmittag hoch ist, kann diese bundesweit nicht vollständig abgedeckt werden. Bis 2026 soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben.
Die betriebliche duale Berufsausbildung kann nach Abschluss der Schule (Hauptschul-, Realschulabschluss und Abitur) begonnen werden. Sie findet sowohl als berufsbildender Unterricht an Berufsschulen als auch in Betrieben statt. Die Dauer der dualen Berufsausbildung beträgt zwischen 2 und 3,5 Jahren. Die Jugendlichen können zwischen fast 330 anerkannten Ausbildungsberufen wählen. Der Begriff „anerkannter Ausbildungsberuf“ ist durch das Bundesbildungsgesetz festgelegt und bildet die rechtliche Grundlage für die inhaltliche Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung.
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es vollzeitschulische Berufsausbildungen an Berufsfachschulen. Ausbildungsabschlüsse, die für eine Berufstätigkeit qualifizieren, können in 2 bis 3 Jahren erworben werden. Dazu zählen die bundesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen, wie die Pflegeberufe und die Ausbildungen in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie.
Deutschland besitzt rund 400 öffentlich geförderte oder staatlich anerkannte Institutionen der Hochschulbildung. Eine Übersicht über die deutsche Hochschullandschaft und Studienmöglichkeiten finden Sie unter www.hochschulkompass.de.
Links:
- Studieren in Deutschland des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD): www.daad.de/deutschland/index.de.html
- Studieren in Deutschland der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-studium-1821554
- Hochschullandschaft: www.hochschulkompass.de
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/ausbildung/was-ist-ausbildung/dual
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/ausbildung/was-ist-ausbildung/weitere-formen
- Berufliche Bildung der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-berufliche-bildung-1823428
- Bildungssystem in Deutschland der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-berufliche-bildung-1823428
- Sozialleistungen Familie der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-familie-1821462
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/familiennachzug/schulsystem
- Ganztagsschulen: https://www.ganztagsschulen.org
In Deutschland haben auch die meisten kleinen Städte ihr eigenes Theater, Orchester und Museum. Fast überall werden Sie ein reiches und differenziertes Kulturangebot vorfinden. In den großen Städten sind die Möglichkeiten, interessante Künstlerinnen und Künstler oder Ausstellungen, Theater- und Filmvorführungen zu sehen, so vielfältig, dass es schwierig sein dürfte, sich zu entscheiden.
In und um die Großstädte herum gibt es eine Fülle von Ausflugsmöglichkeiten, die auf guten Fahrrad-, Spazier- und Wanderwegen zu erreichen sind und die es lohnen, von Ihnen entdeckt zu werden.
Viele Deutsche verbringen ihre Freizeit im Verein. In Deutschland gibt es zirka 600.000 eingetragene Vereine (e. V.). Hinzu kommt eine Vielzahl nicht eingetragener Vereine. Des Deutschen liebstes Vereinsthema ist erwartungsgemäß der Sport.
Typisch für Deutschland sind die Kneipen, teilweise mit kleinen Ausstellungen, Theatern, Musikkellern und Kabaretts. In ihnen spielt sich häufig der „nicht etablierte" Kulturbetrieb jenseits der großen Kunst- und Kultureinrichtungen ab. Insider unter Ihren Bekannten werden Ihnen die richtigen Adressen nennen. Im Sommer sind vor allem Biergärten und Weinstuben sehr beliebt, in denen man abends noch lange draußen sitzen kann. Sie sollten unbedingt die verschiedenen Volksfeste wie Fasching beziehungsweise Karneval im Winter, Straßenfeste im Sommer sowie Bier- und Weinfeste im Herbst besuchen.
Links:
- Deutsche Welle (DW): https://www.dw.com/de/die-deutschen-und-ihre-vereine/a-48403682
- Volkshochschule: https://www.volkshochschule.de
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutschland-kennenlernen/deutsche-gesellschaft
Ob Geburt eines Kindes, Ankündigung der Eheschließung, Heirat, Scheidung oder Tod eines Familienmitglieds – wenn Sie vor einer neuen Situation in Ihrem Leben stehen oder Behördenverfahren zu erledigen haben, ist der „Bürgerdienst“ Ihrer Stadt oder Gemeinde für Sie da. Einen Überblick über alle Serviceleistungen und den Einstieg zu den konkreten Verfahren und Formularen erhalten Sie auf den Internetportalen der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Nach der Geburt eines Kindes haben die Eltern eine Woche Zeit, um das Neugeborene in der Geburtsgemeinde anzumelden. Häufig bestehen zwischen den Kliniken und dem Standesamt aber Vereinbarungen, durch die die Formalitäten einfach abgewickelt werden. Ansonsten stellen die Geburtshelfenden oder die Ärztin oder der Arzt die Geburtsanzeige zur Vorlage beim Standesamt aus.
In Deutschland findet die zivilrechtlich und staatlich anerkannte Eheschließung auf dem Standesamt statt. Eine kirchliche Eheschließung kann nur zwischen bürgerlich-rechtlich bereits Verheirateten vorgenommen werden, also nach der „standesamtlichen“ Eheschließung. Seit 2017 haben auch in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit eine Ehe einzugehen.
Der Tod eines Menschen ist durch eine Ärztin oder einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung). Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere, wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung, zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden. Die Sterbeurkunde wird durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Hierfür werden der Totenschein, Personalausweis sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch benötigt:
Links:
- Behördenwegweiser der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/behoerden-wegweiser
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein Straßennetz für den überörtlichen Verkehr von zirka 230.000 km Länge. Davon sind rund 13.200 km Bundesautobahnen. Auf Deutschlands Autobahnen wird nur für schwere Lastkraftwagen eine streckenbezogene Gebühr erhoben.
Mit seiner zentralen Lage in Mitteleuropa ist Deutschland ein Knotenpunkt für den internationalen Luftverkehr. Von Deutschland aus besteht mit dem Flugzeug Anschluss an alle Regionen der Welt.
Die Bahnen sind das umweltfreundlichste motorisierte Verkehrsmittel, weit vor Auto und Flugzeug. Einen ersten Überblick über das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG und das Streckennetz der Regionen für den Nahverkehr finden Sie auf Deutsch und in 8 weiteren Sprachen auf der Webseite www.bahn.de.
Billigangebote der Bahn quer durch Deutschland sind ab 30 Euro, im Einzelfall sogar darunter, zu haben. Derart günstige Angebote sind in der Regel aber zeitlich begrenzt: für bestimmte Termine oder bei frühzeitiger Buchung.
Der Normalpreis für ein Bahnticket von Hamburg nach München liegt derzeit bei rund 190 Euro. Ein Flugticket für die gleiche Strecke kostet zwischen ca. 190 Euro und 390 Euro.
Am 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket an den Start gegangen – digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar. Für 49 Euro im Monat können Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen, unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet.
Quer durch die Bundesrepublik können Reisende mit mehr als 300 Fernbuslinien über 4000 verschiedenen Reiserouten nutzen. Eine einfache Fahrt von Hamburg nach München kostet zwischen circa 50 Euro und 140 Euro.
Carsharing ist ebenfalls in deutschen Städten möglich. Die Kosten für den Nahverkehr sind abhängig von der jeweiligen Region.
Links:
- Deutsche Bahn AG: www.bahn.de
- „Make it in Germany“ – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland : https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/wohnen-mobilitaet/fuehrerschein-auto
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.: https://www.adfc.de
- Deutschlandticket: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074