Wenn Sie vor der Einreise in der Schweiz eine Arbeit suchen, wenden Sie sich am besten in Ihrem Land an EURES-Beratende. Wenn Sie sich bereits in der Schweiz befinden, können Sie sich kostenlos bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.
In der Schweiz werden die meisten offenen Stellen im Internet veröffentlicht. Verschiedene Websites ermöglichen die gezielte Stellensuche nach Branchen (z. B. Bau, Gastronomie, Gesundheitswesen, Informatik usw.). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie sich bei einer privaten Stellenvermittlungsagentur anmelden.
Die Leistungen dieser Unternehmen sind in der Regel für Stellensuchende kostenlos; kommt es zu einem Vertragsabschluss, werden diese dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Offene Stellen werden auch in speziellen Beilagen der wichtigen Tageszeitungen publiziert. Die bekanntesten unter ihnen sind die folgenden: „Emploi&Formation“ (Le Temps, Genf), „Emploi“ (24Heures, Lausanne), „Stellefant“ (Basler Zeitung), „Stellenmarkt“ (Bund und Berner Zeitung), „Stellen-Anzeiger“, „NZZ Executive“ (Neue Zürcher Zeitung) und „Alpha“ (Tages-Anzeiger und SonntagsZeitung, Zürich) und „Corriere del Ticino“ (Tessin).
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsstellen in der Schweiz | Stellensuchende (job-room.ch) |
In der Schweiz besteht ein Bewerbungsdossier in der Regel aus einem Motivationsschreiben, einem Lebenslauf (mit Foto) sowie Kopien von Abschlüssen und Arbeitszeugnissen. Das Motivationsschreiben soll die Personalverantwortlichen neugierig machen, sich Ihr Dossier genauer anzuschauen. Es muss maschinengeschrieben sein und sollte nicht mehr als eine A4-Seite umfassen. Legen Sie dar, warum Sie sich für diese Stelle oder dieses Unternehmen interessieren, und welche Fähigkeiten und Erfahrungen Sie einbringen können. Schlagen Sie schlussendlich ein persönliches Gespräch vor.
Der Lebenslauf ist max. zwei A4-Seiten lang und sollte – am besten in tabellarischer Form – folgende Angaben enthalten: Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Berufserfahrung und Praktika während der Ausbildung, Grundbildung (Schule, Studium, Beruf), Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse, besondere Kenntnisse, persönliche Interessen (Freizeitbeschäftigungen, Teilnahme an Vereinen usw.). In der Schweiz wird großer Wert auf Abschlüsse und Arbeitszeugnisse gelegt: Stellen Sie Ihren Werdegang möglichst lückenlos dar und geben Sie an, mit welchem Abschluss in der Schweiz Ihr Abschluss zu vergleichen ist.
Eine andere Möglichkeit, eine Stelle zu suchen, ist eine Spontanbewerbung, die darin besteht, einen Arbeitgeber zu kontaktieren, ohne zu wissen, ob es tatsächlich eine freie Stelle gibt. Achten Sie bei einer Spontanbewerbung darauf, Ihr Bewerbungsschreiben so konkret wie möglich zu gestalten. Diesem sollten Sie lediglich Ihren Lebenslauf beifügen. Kopien von Arbeitszeugnissen und Abschlüssen werden erst dann nachgereicht, wenn sie verlangt werden, oder zum Bewerbungsgespräch mitgebracht. Bei Spontanbewerbungen werden Standardbriefe vom Arbeitgeber kaum beachtet.
Links:
Titel/Name | URL |
arbeit.swiss – Stellensuchende > Publikationen - Bewerbung | www.lavoro.swiss |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
- Der Praktikumsvertrag ist befristet und in der Regel kurzfristig.
- Vergütung: Prinzipiell ja, wenn auch geringfügig. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Praktikum im Wesentlichen auf Wunsch des Kandidaten erfolgt, beispielsweise zur beruflichen Orientierung oder ein Kurzpraktikum. In diesem Fall hat der Vertrag allerdings nur eine recht kurze Dauer von ein bis zwei Wochen.
- Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer besteht ein Anspruch auf Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Letzteres nur, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht oder auf mehr als drei Monate angelegt ist).
- Sozialabgaben (AHV, IV, EO, ALV) und BVG? Ja, sofern die voraussichtliche Vergütung über den gesetzlichen Schwellenwerten liegt.
- Und wie sind die Regelungen in Bezug auf Jugendliche? Das Gesetz schreibt eine Reihe von strikten Regelungen vor, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit oder Urlaub.
Abgesehen davon ist der Praktikant ein „normaler“ Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Um als ausländischer Arbeitnehmer in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss man im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein. Diese Verpflichtung gilt auch für Praktikanten. Staatsbürger der EU erhalten die Praktikumserlaubnis bei Vorliegen eines schriftlichen Arbeitsvertrags.
Durchführung
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Lebens- und Arbeitsbedingungen
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Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/it/home/formazione/cooperazione-internazionale-nella-formazione.html
Finanzierung und Unterstützung
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Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Die zu Beginn des Jahres 2023 verfügbaren Lehrstellen werden den Kantonen von den Unternehmen gemeldet und von der Schweizer Jobbörse veröffentlicht.
Link: Homepage - orientamento.ch
Förderung und Unterstützung
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Lehrvertrag ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) in den Artikeln 344 bis 346a geregelt. Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen von Artikel 319 ff OR. Darüber hinaus sind auch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) einzuhalten.
Beschreibung des Systems
Sie wollen sich einen Überblick über das Berufsbildungssystem verschaffen? Die Website BerufsbildungPlus.ch umfasst eine Kurzbeschreibung der vielfältigen Angebote zusammen mit Links zu ausführlicheren Informationen.
www.ch.ch/it > Schule und Bildung
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Personen aus dem Ausland müssen für eine Arbeitstätigkeit oder eine Ausbildung in der Schweiz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Aufenthaltsgenehmigung oder je nach Staatsangehörigkeit ein Visum besitzen. Die Schweiz unterscheidet dabei zwischen Staatsangehörigen aus EU-/EFTA-Staaten und Drittstaatsangehörigen. Je nach gewünschtem Beruf (reglementiert oder nicht) oder angestrebter Berufsausbildung kann sich eine Beantragung der Anerkennung des ausländischen Abschlusses als nützlich oder gar unverzichtbar erweisen. Welche Behörde in der Schweiz für die Anerkennung von Abschlüssen zuständig ist, hängt vom Berufsfeld und Ausbildungsniveau ab.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Sie wollen sich einen Überblick über das Berufsbildungssystem verschaffen? Die Website BerufsbildungPlus.ch umfasst eine Kurzbeschreibung der vielfältigen Angebote zusammen mit Links zu ausführlicheren Informationen.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
https://orientation.ch/Dyn/Show/2930
https://orientation.ch/Dyn/Show/1418
Förderung und Unterstützung
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
https://orientation.ch/Dyn/Show/2930
Förderung und Unterstützung
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Eine Wohnung finden Sie in der Schweiz am ehesten auf die folgende Weise: Sehen Sie sich regelmäßig die Wohnungs- und Immobilienangebote im Internet oder in lokalen oder regionalen Zeitungen an oder Sie kontaktieren Immobilienmakler in Ihrer künftigen Wohnregion (siehe untenstehende Links).
Das Angebot an Immobilien auf dem schweizerischen Wohnungsmarkt ist je nach Region mehr oder weniger beschränkt. Vor allem in den Städten ist es bisweilen sehr schwierig, eine Wohnung zu finden. Am besten beginnen Sie also früh genug mit der Wohnungssuche. Außerdem gilt es zu bedenken, dass die Mieten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hoch sind. Langfristig ist ein Mietverhältnis eine ziemlich kostspielige Lösung. EU-Bürgern steht auch die Möglichkeit offen, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Diese sind aber ebenfalls in der Regel sehr teuer. Damit sie das zum Kauf benötigte Darlehen erhalten, müssen sie über mindestens 20 % Eigenkapital verfügen. Wohneigentum finden Sie auf demselben Weg (Webseiten, Zeitungen, Immobilienmakler) wie Mietwohnungen.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, das Kapitel „Wohnen“ durchzulesen. Es enthält eine Fülle an praktischen Informationen über die Bedingungen für Miete und Erwerb, den Mietvertrag, die Mietpreiskaution usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Portalo Svizzera - locazione | https://www.ch.ch/it/locazione |
Wenn Sie für Ihr Kind auf der Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe I eine Schule suchen, empfehlen wir Ihnen ganz allgemein, mit Ihrer Wohngemeinde oder auch mit der entsprechenden Schule direkt Kontakt aufzunehmen. Bringen Sie, falls Sie direkt in der Schule vorsprechen, nach Möglichkeit eine Aufenthaltsbewilligung und eine Bestätigung der Krankenversicherung für Ihr Kind mit. Spricht es die Sprache Ihres Wohnkantons nicht, raten wir Ihnen, es in einer Integrationsklasse einzuschreiben. Dort werden zunächst seine Sprachkenntnisse gefördert, damit es anschließend in die Regelklasse übertreten kann (weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der schweizerischen Informationsplattform für Bildung EDUCA).
Zu Bildungsgängen auf Hochschulebene (Hochschulen und Universitäten) bietet die Website von Swissuniversities – ein gemeinsames hochschulpolitisches Organ – zahlreiche Informationen. Für Bildungsgänge der Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems herrschen allerdings strenge Zulassungsbedingungen, und Universitätsstudien sind generell sehr kostspielig. In einigen Fällen können Sie Stipendien beantragen. Wenden Sie sich dafür an die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende. Schließlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind in einer internationalen oder einer Privatschule unterzubringen. Die diplomatische Vertretung Ihres Landes in der Schweiz kann Ihnen Näheres zu den internationalen Schulen sagen. Für Auskünfte über die Privatschulen empfehlen wir Ihnen die Website des Verbandes Schweizerischer Privatschulen.
Links:
Titel/Name | URL |
Swissuniversities | https://www.swissuniversities.ch/it |
Stipendien für ausländische Studierende | https://www.dfae.admin.ch/countries/italy/it/home/servizi/borse-di-stud… |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Für die Erteilung der Bewilligungen sind die Kantone zuständig. Für detaillierte Informationen über die Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit der Erteilung von Bewilligungen (Ort der Antragstellung, auszufüllende Formulare, Dauer des Verfahrens usw.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden.
Aufgrund der Ventilklausel benötigen kroatische Staatsangehörige eine kontingentierte Bewilligung, wenn sie nach dem 1. Januar 2023 in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten. Diese Ventilklausel gilt bis zum 31. Dezember 2024. Alle wichtigen Dokumente finden Sie (nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt) unter dem folgenden Link:
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Migration SEM Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden | https://www.sem.admin.ch/sem/it/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html |
Die Entscheidung, das eigene Land zu verlassen, um im Ausland zu leben und zu arbeiten, ist nicht leicht. Und wenn es ums Auswandern geht, sollte man nicht improvisieren. Die folgenden praktischen Hinweise sollen Ihnen die Entscheidung und die Planung etwas erleichtern.
Bei einem Umzug ins Ausland sind die Wohnungs- und Arbeitssuche die beiden zentralen Punkte. Wer bei der Ankunft weder über das eine noch das andere verfügt, hat es schwer. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen unbedingt, alles dafür zu unternehmen, dass Sie vor Ihrem definitiven Umzug in die Schweiz Arbeit und Wohnung gefunden haben. Dazu kann es von Nutzen sein, einen vorherigen Aufenthalt in unserem Land einzuplanen, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Hinweise zum praktischen Vorgehen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.
Haben Sie Wohnung und Arbeit gefunden, müssen Sie verschiedene Formalitäten regeln: beispielsweise für den Umzug, Zollformalitäten und die Abmeldung. Für den Umzug beispielsweise empfehlen wir Ihnen, eine auf internationale Umzüge spezialisierte Transportfirma zu beauftragen. Dies kann recht teuer sein (vergleichen Sie mit der Konkurrenz), erspart Ihnen aber mögliche Unannehmlichkeiten. Einige dieser Firmen kümmern sich auch um die Zollformalitäten. Entscheiden Sie sich, den Umzug selbst zu organisieren, empfehlen wir Ihnen, im Voraus mit allen Zollstationen auf Ihrer Umzugsroute Kontakt aufzunehmen. Sie werden damit wertvolle Zeit gewinnen.
Für Informationen zur Einfuhr Ihres Fahrzeugs, Ihrer Tiere und Pflanzen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Rubriken. Des Weiteren sollten Sie den Umzug Ihrer Bank melden. Auch die Steuerbehörde, Versicherungen und Meldebehörde Ihres Landes müssen über den bevorstehenden Umzug informiert werden.
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den zuständigen Behörden Ihrer Wohngemeinde anmelden. In jedem Fall muss die Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Auch dem Elektrizitätswerk, das die Bevölkerung mit Strom und Wasser beliefert, sollten Sie Ihre Ankunft mitteilen. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Schließlich haben Sie eine Frist von einem Jahr, um Ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt Ihres Kantons durch einen schweizerischen Führerschein zu ersetzen.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Migration | https://www.sem.admin.ch/sem/it/home/themen/fza_schweiz-eu-efta.html |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In der Schweiz beträgt das gesetzliche Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit 15 Jahre. Davon ausgenommen sind einige besondere Fälle: Jugendliche im Alter von über 13 Jahren dürfen zu Botengängen und leichten Arbeiten herangezogen sowie bei kulturellen, künstlerischen oder sportlichen Darbietungen und in der Werbung beschäftigt werden.
Die Schweiz kennt mehrere Formen von Arbeitsverträgen. Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes. Darüber hinaus sind im Einzelarbeitsvertrag verschiedene Rechte und Pflichten festgelegt. Darunter fallen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Lohn und die Sozialabgaben zu entrichten, das Recht auf bezahlten Urlaub usw.
Eine andere, weit verbreitete Form des Arbeitsvertrags ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ein Gesamtarbeitsvertrag ist das Resultat von Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Der GAV enthält Bestimmungen zu Abschluss, Inhalt und Beendigung von individuellen Arbeitsverträgen sowie zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, den Anwendungsbereichen und der Überwachung der Kollektivvereinbarung. Für bestimmte Berufsgruppen kann von den zuständigen Behörden auch ein Normalarbeitsvertrag (NAV) eingerichtet werden. Teilzeitarbeit und Heimarbeit (Telearbeit) können durch alle drei Vertragsformen geregelt werden.
Informationen zur Arbeit als Selbständiger und als Au-pair-Kraft finden Sie in den entsprechenden Abschnitten.
In der Schweiz gibt es keine speziellen Regelungen für Saisonarbeitnehmer. Es gibt keine Definition von Saisonarbeit; die üblichen, für Arbeitsverträge geltenden Bestimmungen (Arbeitsrecht, Tarifverträge usw.), gelten auch für Kurzzeitverträge.
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr in einem Unternehmen in der Schweiz arbeiten wollen. Ein solches Arbeitsverhältnis erfordert jedoch die elektronische Anmeldung eines Kurzzeitaufenthaltes. Das Formular mit der Bestätigung der Online-Anmeldung ist spätestens am Tag vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Wirtschaft > Arbeit > | https://www.seco.admin.ch/seco/it/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen.html |
Vom Gesetz her bedarf der Arbeitsvertrag keiner speziellen Form;
es ist also grundsätzlich auch möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich abzuschließen. Allerdings empfehlen wir, den Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren. Die Schriftform kann allerdings in einem Gesamtarbeitsvertrag GAV vorgesehen sein und für einzelne Vertragsformen ist sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Lehrvertrag oder Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Leiharbeitskräften).
Wurde ein Arbeitsvertrag für eine unbefristete Dauer oder für länger als einen Monat abgeschlossen, obliegt es dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über die wichtigsten vertraglichen Punkte zu informieren (Namen der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Aufgaben des Arbeitnehmers, Lohn und etwaige Zulagen, wöchentliche Arbeitszeit). Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Arbeitsverhältnis nicht in Form eines schriftlichen Arbeitsvertrages festgehalten wird.
Im Arbeitsvertrag müssen mindestens die Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, das Datum des Vertragsbeginns, die zu erbringende Arbeitsleistung und der dafür zu entrichtende Lohn festgehalten werden. Weitere wichtige Elemente des Arbeitsvertrages sind die Probezeit von max. drei Monaten und die Kündigungsfrist (siehe dazu den Abschnitt „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“). Außerdem darf der Arbeitsvertrag keine unsittlichen oder gesetzeswidrigen Aufgaben vorsehen.
Wie bei allen Verträgen können wichtige Elemente eines bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrags nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien abgeändert werden. Möchte ein Arbeitgeber eine wesentliche Klausel des Arbeitsvertrags ändern (z. B. eine Lohnsenkung vornehmen), muss er diese Änderung dem Arbeitnehmer vorlegen und ihm ausreichende Bedenkzeit einräumen. Erhebt der Arbeitnehmer innerhalb der Bedenkzeit keinen Einspruch, gilt die Änderung als angenommen.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Wirtschaft > Arbeitsrecht > | https://www.seco.admin.ch/seco/it/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html |
Wie im Abschnitt „Beschäftigungsformen“ erwähnt, liegt das gesetzliche Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung bei 15 Jahren. Bei der Festlegung der Arbeitszeit sind das Alter der Jugendlichen, ihre Berufsunerfahrenheit und schulische Verpflichtungen zu berücksichtigen. Nacht- und Sonntagsarbeit sind prinzipiell untersagt.
Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt immer noch diskriminiert. Aus diesem Grund wurde ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erlassen, das zu deren Integration in den Arbeitsmarkt verschiedene Maßnahmen vorsieht (behindertengerechte Arbeitsplätze, finanzielle Unterstützung zur Integration usw.). Die wichtigste Versicherung im Zusammenhang mit der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt ist die Invalidenversicherung. Sie sieht Maßnahmen sowohl für Arbeitnehmer (Berufsberatung, berufliche Wiedereingliederung, Krankentagegelder, Übernahme von Reisekosten usw.) wie auch für Arbeitgeber vor (Übernahme der Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz, bauliche Maßnahmen usw.). Auch die Unfallversicherung kann diesbezüglich Unterstützung anbieten. Ferner engagieren sich verschiedene private Organisationen für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen (siehe Links).
Links:
Titel/Name | URL |
Procap für Menschen mit Handicap | https://www.procap.ch/it.html |
Staatssekretariat für Wirtschaft - Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen | https://www.seco.admin.ch/seco/it/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Schwangere-und-Stillende.html |
Als selbständig Erwerbstätiger haben Sie grundsätzlich ebenso wie die Arbeitnehmer das Recht, sich in der Schweiz niederzulassen und zu arbeiten, sofern Sie diese Tätigkeit auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko ausüben. Die Aufenthaltsbewilligung (d. h. Aufenthaltsgenehmigung) wird für eine Dauer von fünf Jahren ausgestellt und verleiht das Recht auf eine uneingeschränkte geografische und berufliche Mobilität in der ganzen Schweiz.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit müssen sich selbständig Erwerbstätige mit der Staatsangehörigkeit eines EU-/EFTA-Staates bei der Wohngemeinde oder der kantonalen Arbeits- oder Migrationsbehörde anmelden. Außerdem müssen sie eine „Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit“ beantragen. Eine gültige Identitätskarte (oder Pass) sowie Dokumente zum Nachweis der gegebenen Voraussetzungen für eine effektive Selbstständigkeit (Startkapital, Bankauszüge, evtl. Eintrag Handelsregister) müssen vorgelegt werden. Selbständig Erwerbstätige dürfen ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung aufnehmen.
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 die Ventilklausel angerufen. Dies führt dazu, dass die Kontingentierung der Kurzaufenthaltsbedingungen L EU/EFTA und Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA für Staatsangehörige Kroatiens wieder eingeführt wird. Die Maßnahme betrifft kroatische Staatsangehörige mit einem Arbeitsvertrag von länger als vier Monaten, die in der Schweiz eine Beschäftigung aufnehmen möchten, sowie kroatische Staatsangehörige, die in unserem Land eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben möchten. Diese Ventilklausel gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Wissenswert ist zudem, dass ab einem jährlichen Umsatz von 100 000 CHF eine Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 8,1 % zu entrichten ist (Stand 2024). Für den Abschluss der Sozialversicherungen (Altersversicherung, Invaliditätsversicherung IV, Erwerbsausfallentschädigung EO, Krankenversicherung) sind Sie selbst verantwortlich. Diverse Organisationen unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen um die Niederlassung als selbstständig Erwerbstätiger in der Schweiz (siehe Verwandte Themen).
Links:
Titel/Name | URL |
Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO | https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.i |
KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO | www.pmi.admin.ch |
Zurzeit gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Mindestlohn. Nur einige Gesamtarbeitsverträge legen einen Lohnstandard zwingend fest. Dennoch lässt sich feststellen, dass das Lohnniveau der Schweiz generell höher ist als in den anderen europäischen Ländern. So belief sich 2022 der Bruttomedianlohn auf 6 788 CHF. Allerdings variiert das Lohnniveau je nach Wirtschaftsbranche beträchtlich. Mit dem vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zur Verfügung gestellten Lohnrechner können Sie – unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikationen und Ihres Alters – die üblichen Löhne für die sieben Großregionen der Schweiz und über 40 Branchen ermitteln (Näheres dazu unter Verwandte Themen).
Heute werden die Löhne in der Schweiz immer noch nach dem Dienstaltersprinzip festgelegt. Indessen gehen im öffentlichen wie im privaten Sektor die Arbeitgeber immer häufiger zum System des Leistungslohns über. Es gibt noch immer ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle: Die Löhne der Frauen sind im Durchschnitt – unabhängig vom Niveau der Berufsqualifikation – niedriger als die der Männer.
Im Allgemeinen sind die vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogenen Sozialabgaben geringer als in den meisten anderen europäischen Ländern. Der Nettolohn (= Bruttolohn abzüglich der Sozialabgaben für die berufliche Vorsorge (landläufig Pensionskasse genannt), die Arbeitslosenversicherung, Versicherungen und Steuern usw.) ist daher im europäischen Vergleich relativ hoch. Allerdings sind auch die Lebenshaltungskosten in der Schweiz höher als im übrigen Europa. Insgesamt belaufen sich die direkt vom Lohn abgezogenen Sozialabgaben auf rund 16 % des Bruttolohns.
Schweizer Staatsangehörige zahlen ihre Steuern am Jahresende, von ausländischen Arbeitskräften (ohne Ausweis C EU/EFTA) wird die Steuer jeden Monat durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Der Arbeitgeber zahlt diese direkt an die Steuerbehörde. Die Höhe der Steuer ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.
Links:
Titel/Name | URL |
Lohnrechner | http://www.salario-uss.ch |
Steuerrechner | https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/income-wealth-tax |
Das schweizerische Recht legt die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Angestellte in Industriebetrieben, für Büropersonal, technisches Personal und weitere Angestellte einschließlich des Verkaufspersonals in großen Einzelhandelsunternehmen auf 45 Stunden fest. Für alle anderen Arbeitnehmer liegt die Obergrenze bei 50 Wochenstunden. Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in schweizerischen Unternehmen 39 Stunden und 59 Minuten (Quelle: Bundesamt für Statistik).
Grundsätzlich liegt die Planung der Arbeitszeit in der Zuständigkeit des Arbeitgebers; dieser muss die gesetzlich auferlegten Kriterien beachten (Ruhezeiten, Pausen, Ferientage, Freizeit am Wochenende, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit usw.) und die Angestellten vor Festlegung der Arbeitszeitpläne befragen, um so persönliche Bedürfnisse der Mitarbeiter im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen. Für weitere Auskünfte wendet man sich am besten direkt an den Arbeitgeber oder die zuständigen Behörden.
Als Überstunden werden die Stunden definiert, die die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, jedoch unterhalb der im Arbeitsgesetz festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeit liegen. Sie müssen zu 125 Prozent abgegolten oder im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer durch Freizeit der gleichen Dauer ausgeglichen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch in einer schriftlichen Vereinbarung eine andere Lösung vorsehen. Überstunden, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden überschreiten, werden vom Arbeitsgesetz geregelt. Sie müssen obligatorisch zu 125 Prozent abgegolten werden oder im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden.
Zeitarbeit, die in der Nacht oder an Sonn- oder Feiertagen geleistet wird, gibt Anrecht auf Sondervergütung. Für regelmäßige Nachtarbeit sieht das Arbeitsgesetz beispielsweise eine zusätzliche obligatorische Zeitgutschrift von 10 % für sämtliche Arbeitnehmer vor. Die Zeitgutschrift kann nicht finanziell abgegolten werden (außer bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses).
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitszeit Schweiz | https://www.ch.ch/it/durata-del-lavoro |
Dauer der Arbeits- und Ruhezeiten | https://www.seco.admin.ch/seco/it/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten.html |
Die gesetzlich festgelegte jährliche Mindestdauer der Ferien beträgt 4 Wochen für Arbeitnehmer/Lernende in der beruflichen Grundbildung im Alter von über 20 Jahren und 5 Wochen für Arbeitnehmer und Lernende in der beruflichen Grundbildung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Diese Mindestdauer kann durch vertragliche Vereinbarungen erhöht werden. So sehen die kollektiven Arbeitsverträge oft längere Ferienzeiten vor, namentlich für Arbeitnehmer, die eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren und/oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Dauer der Ferien kann verkürzt werden, wenn die Arbeitnehmer während eines längeren Zeitraums nach langer Krankheit, unbezahltem langen Urlaub usw. nicht arbeiten können. Im Allgemeinen werden die Ferien für das laufende Geschäftsjahr vereinbart und umfassen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen. Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer das volle Gehalt. Solange das Anstellungsverhältnis andauert, können die Ferien nicht durch finanzielle Entschädigungen oder durch anderweitige Vergünstigungen abgegolten werden.
Gesetzliche Feiertage in der Schweiz sind: Neujahr (1. Januar), Auffahrt (Christi Himmelfahrt), der Nationalfeiertag (1. August) und Weihnachten (25. Dezember). Alle übrigen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Fronleichnam usw.) werden kantonal geregelt, d. h. sie können je nach Kanton gewährt werden oder nicht. Eine Übersicht über die Feiertage in der Schweiz nach Kanton finden Sie im Bereich Verwandten Themen. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen verlangen die meisten Arbeitgeber ein ärztliches Attest. Im Gesetz ist in diesem Zusammenhang festgelegt, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmern, die aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können, den Lohn während einer beschränkten Zeit fortzahlen muss. Alle erwerbstätigen Mütter haben im Übrigen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen (14 Wochen) Dauer ab der Niederkunft. Sie erhalten ein Tagesgeld in Höhe von 80 % ihres Lohnes, höchstens jedoch 220 CHF pro Tag (2024). Kantonale Bestimmungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind anwendbar, wenn sie diesbezüglich großzügigere Lösungen vorsehen.
Seit dem 1. Januar 2021 haben berufstätige Väter in den sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (höchstens 14 Tagegelder). Als Ausgleich für die Einkommenseinbuße erhalten sie eine Zulage in Höhe von 80 % des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen, der Rentenversicherungspflicht in der AHV unterliegenden Arbeitseinkommens, bis zu einem Höchstbetrag von 220 CHF pro Tag (2024).
Schließlich gibt es in der Schweiz eine ganze Reihe verschiedener Urlaubsformen, die entweder von Gesetzes wegen oder aufgrund von Gesamtarbeitsverträgen garantiert sind. Dazu zählt beispielsweise der Jugendurlaub, der allen abhängigen Beschäftigten und Lernenden in der beruflichen Grundbildung unter 30 Jahren, die sich unentgeltlich für die Jugend engagieren, jährlich fünf zusätzliche arbeitsfreie Tage garantiert. Die Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, den Arbeitnehmern die üblichen arbeitsfreien Tage zu gewähren, z. B. zur Eheschließung, bei Geburt eines Kindes, beim Tod naher Verwandter oder bei einem Umzug an einen neuen Wohnort.
Links:
Titel/Name | URL |
Tabelle der Feiertage | http://www.feiertage-schweiz.ch |
Der befristete Arbeitsvertrag, dessen Dauer von den beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) festgelegt wird, verliert seine Gültigkeit nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass gekündigt werden muss. Wird der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend wieder in Kraft gesetzt, gilt er als unbefristeter Vertrag. Dieser Vertragstypus, dessen Dauer nicht begrenzt ist, kann von einer der beiden Parteien unter Beachtung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins aufgelöst werden. Die kündigende Partei muss die Kündigung auf Verlangen der anderen Partei schriftlich begründen. Im Übrigen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Man spricht in diesem Fall von einer Beendigung im gegenseitigen Einverständnis (Auflösungsvertrag).
Während der Probezeit können beide Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer siebentägigen Kündigungsfrist jederzeit auflösen. Abweichende Vereinbarungen können durch schriftliche Vereinbarung oder einen Normalarbeitsvertrag oder in Gesamtarbeitsverträgen festgelegt sein. Die Probezeit darf allerdings drei Monate nicht überschreiten. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag zum Ende eines beliebigen Monats gekündigt werden, wobei im ersten Dienstjahr eine einmonatige, vom zweiten bis zum neunten eine zweimonatige und in einem der nachfolgenden Dienstjahre eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. Diese Fristen können durch schriftliche Vereinbarung, durch einen Normalarbeitsvertrag oder im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags geändert werden.
Endet das Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung, gelangen besondere Bestimmungen zur Anwendung. Das übliche Pensionsalter beträgt 65 Jahre. Wer dieses Alter erreicht hat, ist zum Bezug einer Altersrente (AHV) berechtigt. Das flexible Pensionssystem ermöglicht eine frühzeitige Pensionierung ein oder zwei Jahre vor dem üblichen Alter oder eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit um ein bis fünf Jahre. Bei frühzeitiger Pensionierung wird die Rente für die ganze Bezugsdauer vermindert, im anderen Fall (bei Verlängerung) hingegen erhöht. In Ergänzung zur AHV (1. Säule) soll die berufliche Vorsorge (2. Säule) den Versicherten durch Addition der beiden Renten ein Einkommen in Höhe von 60 % des letzten versicherten Gehalts ermöglichen. Eine zusätzliche private steuervergünstigte „gebundene Vorsorge“ (3. Säule) ist freiwillig und kann durch eine Lebensversicherung, Sparpläne oder Ergänzungsversicherungen realisiert werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Wirtschaft - Arbeitsrecht | https://www.seco.admin.ch/seco/it/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html |
In der Schweiz ist etwa ein Viertel aller Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft oder ähnlichen Vereinigung organisiert. Das ist ein in Westeuropa eher geringer Anteil. Die meisten Gewerkschaften und Berufsverbände gehören einem der beiden Dachverbände an, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) oder Travail.Suisse. Die Höhe der Gewerkschaftsbeiträge variiert beträchtlich, je nach beruflicher Funktion und Einkommen der Mitglieder.
Der wichtigste Bereich gewerkschaftlichen Engagements sind die Arbeitsbedingungen. Mit dem Ziel, diese zu verbessern, beteiligen sich die Gewerkschaften an der Organisation des Alltags in den Unternehmen, indem sie Gesamtarbeitsverträge (GAV) abschließen und wenn nötig direkt am Arbeitsplatz intervenieren. Die Gewerkschaften sind auch politisch und sozial engagiert und setzen sich darum gemeinsam mit ihren politischen Gesinnungsgenossinnen und -genossen für soziale Gerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen ein.
Außerdem gibt es diverse Einrichtungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zum Schutz der Arbeitnehmer, wie beispielsweise die kantonalen Arbeitsinspektorate. In Betrieben mit mindestens 50 Angestellten können diese aus ihrer Mitte einen oder mehrere Arbeitnehmervertreter wählen. Die Aufgabe der Arbeitnehmervertreter besteht darin, die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer wahrzunehmen.
Links:
Titel/Name | URL |
Schweizerischer Gewerkschaftsbund | https://www.uss.ch/actualite |
Travail.Suisse | http://www.travailsuisse.ch/?lang=fr |
Streitigkeiten in Bezug auf einzelne Beschäftigungsverhältnisse fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Zivilgerichte – meist sind das Arbeitsgerichte. Bei kollektiven Arbeitsstreitigkeiten wird die Streitbeilegung je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. In allen Kantonen gibt es Einigungsstellen für kollektive Arbeitsstreitigkeiten. Reichen die kollektiven Streitigkeiten über die Kantonsgrenzen hinaus, ist die eidgenössische Einigungsstelle zuständig. Eine Schlichtung durch diese Stelle erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und nur, wenn alle Verständigungsversuche durch direkte Verhandlungen erfolglos geblieben sind.
In der Bundesverfassung wird die Zulässigkeit von Streik und Aussperrung als mit der gewerkschaftlichen Freiheit verbunden anerkannt. Die Verfassung sieht jedoch vor, dass per Gesetz ein Streikverbot für bestimmte Personengruppen erlassen werden kann. Streik und Aussperrung sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Arbeitsbeziehungen beziehen und nicht im Widerspruch zur Verpflichtung stehen, den Arbeitsfrieden zu wahren und Schlichtungsverhandlungen zu führen, und wenn sie verhältnismäßig sind. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik und die damit verbundene vorübergehende Arbeitsniederlegung stellen keinen Verstoß gegen die vertragliche Arbeitspflicht dar. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsniederlegung nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Links:
Titel/Name | URL |
Streikrecht UNIA - Arbeitswelt - Gewerkschaftsrechte - Streikrecht | http://www.unia.ch |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Schweiz ist ein föderativer und demokratischer Rechtsstaat mit drei politischen Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Die drei Gewalten sind in der Konföderation wie folgt ausgefüllt: Die Exekutive auf Bundesebene wird vom Bundesrat wahrgenommen. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt, liegt bei der Vereinigten Bundesversammlung, die sich aus zwei Kammern mit gleichen Rechten zusammensetzt: dem Ständerat (46 Abgeordnete als Vertretung der Kantone) und dem Nationalrat (200 Abgeordnete als Vertretung des Volkes), deren Mitglieder ebenfalls für vier Jahre gewählt werden. Die Judikative wird vom Bundesgericht wahrgenommen. Die zweite Ebene umfasst die 26 Kantone. Sie haben den Status von Bundesstaaten. Die Gemeinden, als dritte Ebene, bilden die Basis der politischen Organisation der Schweiz.
Aufgrund der Bundesverfassung liegt die Souveränität, d. h. die höchste politische Gewalt, in den Händen des Volkes, das somit das Parlament wählt. Dieses wählt seinerseits die Regierung (den Bundesrat), der die Mitglieder des Bundesgerichts ernennt. Die vier wichtigsten politischen Parteien – alle im Bundesrat vertreten – sind: die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Christlich-Demokratische Volkspartei (CVP).
Die Judikative wird in der Schweiz im Wesentlichen auf zwei Ebenen ausgeübt: Auf Bundesebene durch das Bundesgericht, auf Kantonsebene durch die kantonalen Gerichte. Der föderalistischen Struktur entsprechend sind die Justizbehörden je nach Kanton unterschiedlich organisiert. Auch die Verfahren in den einzelnen Rechtsbereichen unterscheiden sich von einem Kanton zum andern. Weitere Informationen dazu sowie die Adressen aller schweizerischen Gerichte finden Sie in den verwandten Themen.
Links:
Titel/Name | URL |
Das politische System der Schweiz | https://www.ch.ch/it/democrazia |
Die Einkommen richten sich nach Branche, Ausbildung und Kanton. Die Sozialabgaben beinhalten die Beiträge für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Lohnausfallversicherung, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) usw. Die Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung sind hingegen nicht enthalten. Diese sind einkommensunabhängig und variieren je nach Versicherer, Wohnort und gewählter Versicherungsdeckung.
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (direkte Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (kantonale Steuer und kommunale Steuer) erhoben. Da jeder der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz hat, ist die Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Üblicherweise müssen die Steuerpflichtigen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen.
Gestützt darauf werden die Steuerfaktoren (Einkommen und Vermögen) ermittelt und die zu entrichtenden Steuern festgesetzt. Neben der Einkommenssteuer, die für EU/EFTA-Staatsangehörige in der Regel direkt an der Quelle erhoben wird, ist als weitere größere Steuerabgabe die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu nennen, deren Satz zurzeit 8,1 % (2024) beträgt. Die Mehrwertsteuer wird auf die meisten Güter und Dienstleistungen erhoben. Weitere Steuern in der Schweiz sind die Vermögenssteuer, die Fahrzeugsteuer, die Autobahnvignette usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Lohnrechner | http://www.salario-uss.ch |
Steuerinformationen | Steuerrechner: Steuern berechnen und vergleichen |
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz gehören zu den höchsten der Welt.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (BfS) lag das verfügbare durchschnittliche Einkommen der Privathaushalte in der Schweiz im Jahr 2021 bei 6 706 CHF pro Monat.
Hauptsächlich zu Buche schlagen die Posten Krankenversicherung (6,7 %) und die Beiträge für die Sozialversicherung, wie AHV- und Pensionskassenbeiträge (10,1 %), Wohnen und Energieversorgung (14,4 %), Steuern (12,4 %) sowie Lebensmittel (6,54 %) und auswärtige Verpflegung (3,5 %), Unterhaltung, Erholung und Kultur (4 %).
Quelle: Bundesamt für Statistik
Links:
Weil in der Schweiz die Preise für Wohnungen hoch sind, steht wenigen Leuten die Möglichkeit zum Erwerb von Wohneigentum offen. Viele sind daher Mieter. Die Miete für eine in der Regel unmöblierte Wohnung mit dem üblichen modernen Komfort, mit Küche (inklusive Kühlschrank und Kochherd) und Bad, kostet je nach Region unterschiedlich viel. In den letzten Jahren haben sich die Mietpreise massiv verteuert. Die Mieten werden üblicherweise monatlich vorausbezahlt. Die Nebenkosten für Heizung, Strom, Warmwasser usw. werden separat berechnet.
Der Mietvertrag muss die folgenden Elemente enthalten: Die Namen von Vermieter und Mieter, die Bezeichnung des Mietobjekts und seine Verwendung, die Mietdauer (üblicherweise unbefristet) sowie den Mietpreis und die Nebenkosten. Eine Mietpreiskaution muss nur hinterlegt werden, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. Die Höhe (maximal drei Monatsmieten für eine Wohnung) ist im Vertrag angegeben. Die Kaution wird auf ein speziell dafür vorgesehenes Konto einbezahlt, das auf den Namen des Mieters lautet. Vor der Wohnungsübergabe wird im Allgemeinen ein Übergabeprotokoll im Beisein des Vermieters und bisweilen auch des Vormieters erstellt.
Wenn Sie Wohneigentum erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, die entsprechende Broschüre des Bundesamts für Justiz zu konsultieren oder mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen.
Links:
Titel/Name | URL |
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland | https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/grundstueckerwerb/lex-i.pdf |
Ambulante medizinische Versorgung wird weitgehend durch Ärzte in freier Praxis, in Gemeinschaftspraxen und durch ambulante Abteilungen öffentlicher Krankenhäuser oder privater Kliniken wahrgenommen. Patienten haben je nach gewähltem Krankenkassenmodell die freie Arztwahl und unbeschränkten, direkten Zugang auch zu Spezialisten. Kantone und Gemeinden bieten einen schulärztlichen Dienst an, der in regelmäßigen Abständen in den öffentlichen Schulen Kontrolluntersuchungen vornimmt, den Immunstatus überwacht, Impfprogramme durchführt, usw.
Die zahnärztliche Versorgung wird vor allem durch frei praktizierende Zahnärzte sowie öffentliche Zahnkliniken sichergestellt. Die obligatorische Grundversicherung erstattet nur die Kosten für bestimmte, vor allem chirurgische Maßnahmen. Schulzahnärztliche Dienste untersuchen die Zahngesundheit aller Schüler mehrmals während den Pflichtschuljahren und schlagen nötigenfalls Maßnahmen vor, deren Kosten jedoch in der Regel von den Betroffenen zu tragen sind.
Die Bedeutung der häuslichen, so genannten spitalexternen Krankenpflege hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Grundversicherung deckt nur einen Teil der Kosten der Pflegeleistungen und Haushaltshilfen ab Die Bereitstellung solcher Leistungen obliegt den Gemeinden, die diese Aufgabe oft an private Vereine delegieren.
Rund ein Drittel der zugelassenen Medikamente befindet sich auf der so genannten Spezialitätenliste. Diese sind nur mit ärztlicher Verordnung erhältlich und werden von der obligatorischen Grundversicherung bis auf einen Selbstbehalt von 10 % erstattet. Arzneimittel, die nicht auf dieser Liste stehen, können in allen Apotheken des Landes erworben werden. Sie sind vom Patienten selbst zu bezahlen oder werden gegebenenfalls von einer Zusatzversicherung abgedeckt.
Was die Kosten anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass das schweizerische Gesundheitssystem sehr teuer ist. Zwar ist die Qualität der Behandlungen höher als in anderen Ländern, aber mit Ausnahme der USA ist in keinem Land der Welt die Gesundheitsversorgung für die Bürger so teuer wie in der Schweiz.
Links:
Titel/Name | URL |
Bundesamt für Gesundheit | Krankenversicherung (admin.ch) |
Die Besonderheit des schweizerischen Bildungssystems ist seine Uneinheitlichkeit, da jeder der 26 Kantone in eigener Hoheit darüber entscheidet. Die Unterrichtssprache ist je nach Sprachgebiet Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch. Dem Sprachenlernen kommt in der Schweiz traditionsgemäß eine wichtige Rolle zu. Während der Schulpflicht erhalten in der Regel alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in zwei Fremdsprachen. Dabei handelt es sich um eine zweite Landessprache und Englisch.
Die Schulzeit im Rahmen der Schulpflicht (die obligatorische Schule) dauert elf Jahre und umfasst in allen Kantonen den Primarbereich und den Sekundarbereich I. Der Schulbesuch ist für alle Kinder, ob aus der Schweiz oder aus dem Ausland, obligatorisch und unentgeltlich. Die Gemeinden sorgen dafür, dass jedes Kind die öffentliche Schule entweder im Ort selbst oder im nächstgelegenen Ort besuchen kann. In jeder Gemeinde gibt die Schulleitung (oder in Ermangelung auch die Gemeindeverwaltung) Auskunft über allgemeine Schulfragen (Aufnahme, Reglements, Transport). Die meisten Schülerinnen und Schüler absolvieren die obligatorische Schule in der öffentlichen Schule ihrer Wohngemeinde. Etwa 5 % besuchen eine Privatschule.
Der Bereich der nachobligatorischen Bildung umfasst den Sekundarbereich II und den Tertiärbereich.
Sekundarbereich II: Rund zwei Drittel der Jugendlichen wechseln nach der obligatorischen Schule in eine Ausbildung, die Schule und Praxis verbindet (duale Berufslehre). Sie führt zu einem beruflichen Fähigkeitszeugnis und kann auch mit einer Berufsmaturität (=berufliche Hochschulreife) abgeschlossen werden. Rund ein Drittel der Jugendlichen absolviert eine rein schulische Ausbildung (Fachmittelschule oder Gymnasium), die auf ein Studium an einer Hochschule vorbereitet.
Tertiärbereich: Zum Tertiärbereich gehören die Hochschulen (Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogische Hochschulen) und als wichtige Alternative die höhere Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung richtet sich an erfahrene Fachkräfte und ermöglicht diesen eine Spezialisierung oder Weiterqualifikation.
Links:
Titel/Name | URL |
Bildungssystem Schweiz | https://www.edk.ch/it?set_language=it |
Das kulturelle Leben in der Schweiz ist geprägt von der landschaftlichen Vielfalt, der Mehrsprachigkeit, religiöser Pluralität und von lokalen Bräuchen. All dies führt zu einer äußerst vielfältigen literarischen, künstlerischen, architektonischen und musikalischen Produktion. Das Brauchtum ist in der ganzen Schweiz sehr lebendig und je nach Region oder gar von einem Dorf zum andern ganz verschieden geprägt. Religiöse Feste, solche des bäuerlichen Jahreskreises, aber auch historische Ereignisse bieten Anlass zum Feiern. Was die Freizeitgestaltung anbelangt, genügt ein Blick in die kulturellen Veranstaltungskalender, die verschiedenen Ausgehführer und das Verzeichnis der sportlichen Aktivitäten, um sich von der Reichhaltigkeit der Freizeit- und Kulturangebote in der Schweiz zu überzeugen.
Links:
Titel/Name | URL |
Kultureller Veranstaltungskalender | http://www.myswitzerland.com/it-it/service-attualita/eventi.html |
In der Schweiz muss jede Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Die Meldung erfolgt persönlich und wird entweder vom rechtlichen Vater des Kindes (d. h. der Ehemann der Mutter des Kindes oder der Mann, der das Kind anerkannt hat oder anerkennen will), von der Mutter, von einer verantwortlichen ärztlichen Fachkraft oder von einer Hebamme vorgenommen.
Paare, die heiraten wollen, wenden sich an das zuständige Zivilstandsamt und legen dort die erforderlichen Papiere vor. Für ausländische Staatsangehörige sind dies die Wohnsitzbescheinigung und die Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsbürgerschaft. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Wohnortes oder des Ortes, wo die Heirat stattfinden soll. Die Ziviltrauung ist öffentlich und wird auf dem Zivilstandsamt in Gegenwart zweier volljähriger Zeugen abgehalten. Nach ihrem Abschluss wird den Verheirateten vom Zivilstandsamt das Familienbuch und auf Wunsch der Trauschein ausgehändigt, der für eine kirchliche Trauung erforderlich ist. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es einen in der ganzen Schweiz anerkannten Rechtsstatus: Die registrierte Partnerschaft verschafft gleichgeschlechtlichen Paaren den gleichen Schutz und die gleichen Pflichten wie die Eheschließung, mit Ausnahme des Rechts auf Adoption und auf reproduktionsmedizinische Verfahren.
Jeder Todesfall muss dem Zivilstandsamt des Sterbeortes mitgeteilt werden.
Bei einem Todesfall zu Hause ist es unerlässlich, einen Arzt zur Ausstellung des Totenscheins beizuziehen. Folgende Dokumente sind bei der Meldung eines Todesfalls vorzulegen: Der von einem Arzt ausgestellte Totenschein, das Ausweisdokument der verstorbenen Person sowie das Familienbuch oder der Personenstandsausweis oder die Familienurkunde. Eine Beerdigung oder eine Einäscherung kann erst nach der Todesfallmeldung ans Zivilstandsamt erfolgen.
Die Gemeinde gibt Auskunft zu den geltenden Bestattungssitten und -formalitäten.
Links:
Titel/Name | URL |
Die Schweizer Behörden online | Todesfälle | Bundesamt für Statistik (admin.ch) |
Das schweizerische Eisenbahnnetz erstreckt sich über 5100 km: es gehört zu den dichtesten weltweit. Das Netz ist vollständig elektrifiziert. Mehrheitlich wird es von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bewirtschaftet; die restlichen Strecken gehören Privatgesellschaften.
Die SBB und die übrigen schweizerischen Transportunternehmen bieten eine Vielfalt an Fahrscheinen an: Einzel- und Mehrfahrtenkarten sowie Abonnements (Zeitkarten). Auskünfte darüber erhalten Sie im Internet oder am Bahnschalter. Im Vergleich zu den Ländern der EU/EFTA ist das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel ziemlich kostspielig. Erhebliche Sparmöglichkeiten bieten Abonnements wie das Generalabonnement, mit dem man freie Fahrt im Netz der SBB hat, oder das Halbtax, mit dem man zum halben Preis reisen kann.
Etwa 71 500 km Straßen durchziehen die Schweiz. Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 120 km/h auf der Autobahn, 100 km/h auf den Schnellstraßen, 80 km/h auf den Landstraßen außerorts und 30 oder 50 km/h innerorts. Für die Benutzung der Autobahn erhebt die Schweiz eine Gebühr. Diese wird mit der Autobahnvignette im Voraus pauschal pro Fahrzeug bezahlt. Sie kostet 40 CHF und ist bei Zollstationen, Post- und Tankstellen, Automobilclubs und an Bahnhöfen erhältlich. Sie gilt vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres (14 Monate lang).
Die Schweiz hat einen intensiven Luftverkehr. Die Flughäfen des Landes sind wichtige Knotenpunkte für die internationalen Fluggesellschaften. Internationale Flughäfen sind diejenigen von Zürich, Genf, Basel, Lugano und Bern.
Links:
Titel/Name | URL |
Schweizerische Bundesbahnen | www.ffs.ch |
Bundesamt für Straßen | https://www.astra.admin.ch/astra/it/home.html |
Bundesamt für Zivilluftfahrt | https://www.bazl.admin.ch/bazl/it/home.html |