Für eine Arbeitsaufnahme in Spanien sind spanische Sprachkenntnisse unverzichtbar. Folgende Arbeitsvermittlungsstellen sind neben den EURES-Arbeitsverwaltungen zu nennen:
SERVICIOS PÚBLICOS DE EMPLEO (Staatliche Arbeitsvermittlung)
Die spanischen Arbeitsvermittlungsstellen, d. h. sowohl die der staatlichen Arbeitsvermittlung (SEPE) als auch die der Autonomen Gemeinschaften, verfügen über ein landesweites Netz von Arbeitsämtern. Arbeitssuchende können sich ab dem Alter von 16 Jahren registrieren lassen. Der Arbeitssuchende muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und nachweisen, dass er einen festen Wohnsitz hat. Für die Erfassung von Angaben zur Person und zu den beruflichen Qualifikationen wird um die Vorlage von Unterlagen (Zeugnisse, Arbeitsverträge usw.) gebeten.
Die Adressen spanischer Arbeitsämter finden Sie im Internet oder auf der Website der SEPE, die Links zu allen öffentlichen spanischen Arbeitsämtern der Autonomen Gemeinschaften enthält. Diese Internetseiten bieten Informationen zu offenen Stellen, Weiterbildungsangeboten und Hilfe bei der Stellensuche. „Empléate“ ist ein virtueller Raum für die Vermittlung, der über die Website der SEPE zugänglich ist.
ARBEITSVERMITTLUNGSAGENTUREN, FIRMEN FÜR DIE REKRUTIERUNG VON FACHKRÄFTEN UND ZEITARBEITSFIRMEN
Auf dem spanischen Arbeitsmarkt sind weitere Stellenvermittler aktiv: gemeinnützige Arbeitsvermittlungsagenturen, die von der Arbeitsverwaltung zugelassen sind, sowie Unternehmen, die sich auf das Anwerben von Arbeitskräften spezialisiert haben und ihre freien Stellen in der Regel in der Presse oder in den sozialen Medien ausschreiben.
Zeitarbeitsfirmen (Empresas de Trabajo Temporal – E.T.T.) stellen Arbeitnehmer direkt ein und überlassen sie danach einem anderen Unternehmen, unter dessen Leitung und Kontrolle die Arbeit ausgeführt wird. Zeitarbeitsfirmen sind für die Suche nach zeitlich befristeten Arbeitsstellen sehr nützlich.
KOMMUNIKATIONSMEDIEN
Alle nationalen, regionalen und Provinzzeitungen enthalten einen täglich erscheinenden Stellenmarkt. Der größte Stellenmarkt ist in den Sonntagsausgaben zu finden. Auch über Radio und Fernsehen werden Stellen vermittelt: Die TV-Sendung „Aquí hay trabajo“ (Hier gibt es Arbeit) etwa wird von Montag bis Freitag um 9.30 Uhr über den zweiten Sender des öffentlich-rechtlichen Fernsehens (RTVE La 2) ausgestrahlt. Weitere Sendungen, die bei der Stellensuche helfen sollen, werden von den regionalen Sendern ausgestrahlt.
INTERNET UND ANWENDUNGEN (Apps) SOWIE SOZIALE NETZWERKE
Unternehmen greifen für die Veröffentlichung ihrer Stellenangebote immer häufiger auf das Internet zurück. Auf ihren Internetseiten haben die Unternehmen meist eine Rubrik Stellenangebote, „Empleo“ (freie Stellen) oder „Trabaja con nosotros“ (Arbeiten Sie für uns!).
Apps und die verschiedenen sozialen Netzwerke haben gegenwärtig Hochkonjunktur. Mit Apps soll nicht nur die Benutzerfreundlichkeit der verweisenden Websites der Unternehmen verbessert werden. Hin und wieder ersetzen sie sogar diese Seiten und erweitern und vereinfachen den Zugang der Nutzer von jedem Ort aus.
PERSÖNLICHE KONTAKTE
Persönliche Kontakte und Beziehungen sind bei der Stellensuche sehr nützlich. Wenn Sie Freunde oder Familienangehörige in Spanien haben, sollten Sie ihnen mitteilen, dass Sie auf Stellensuche sind, da viele freie Stellen über persönliche Beziehungen besetzt werden. Auch die Teilnahme an berufsspezifischen Online-Foren kann von Vorteil sein, da die sozialen Netzwerke sich immer mehr zu einem zentralen Aspekt von Strategien zur aktiven Arbeitssuche in Spanien entwickeln.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Wenn Sie eine Stelle im öffentlichen Dienst suchen, müssen Sie auf die Stellenausschreibungen achten, die im spanischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Autonomen Gemeinschaften und der Provinzen veröffentlicht werden. Weitere Informationen zu Stellenangeboten erhalten Sie auch über den Webauftritt der spanischen Verwaltung, das „Bürgerportal“ („Portal del ciudadano“).
Links:
Titel/Name | URL |
Servicio Público de Empleo Estatal (Staatliche Arbeitsvermittlung) | http://www.sepe.es |
Servicios de Empleo autonómicos (Arbeitsverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften) | https://www.sistemanacionalempleo.es/HomeSne/servicios.html |
Empléate | https://www.empleate.gob.es/empleo/# |
Zugelassene Arbeitsvermittlungsagenturen | https://www.sistemanacionalempleo.es/AgenciasColocacion_WEB/consultarAgenciasColocacion.do |
Zugelassene Zeitarbeitsunternehmen | https://www.mites.gob.es/es/sec_trabajo/debes_saber/ett-OIA/index.htm |
Spanische Presse | https://socialbizsolutions.com/buscamedios-medios-de-comunicacion-en-espana |
„Aquí hay Trabajo“ | https://www.rtve.es/alacarta/videos/aqui-hay-trabajo |
Portal del Ciudadano (Bürgerportal) | http://administracion.gob.es |
Ein gewissenhaft abgefasster Lebenslauf und ein gutes Anschreiben sind wichtig, um sich erfolgreich auf eine Stelle in einem Unternehmen seines Fachgebiets zu bewerben – sei es in Form einer Initiativbewerbung oder als Bewerbung auf ein konkretes Stellenangebot. Der Lebenslauf und das Anschreiben vermitteln dem Unternehmen einen ersten Eindruck des Bewerbers. Der Lebenslauf enthält Angaben zur Person und zur Berufserfahrung, wobei positive und wichtige Aspekte hervorgehoben werden. Er soll im Idealfall zu einem Vorstellungsgespräch führen. Statistiken zeigen, dass 75 % der Bewerbungen aufgrund des Lebenslaufs verworfen werden, ehe es zur Phase der Vorstellungsgespräche kommt. Der Lebenslauf ist also eine wichtige Visitenkarte für Arbeitsuchende und muss mit besonderer Sorgfalt erstellt werden.
BEWERBUNG
Einige Unternehmen geben ein Bewerbungsformular vor. Üblicher ist jedoch, sich mit einem Lebenslauf und einem Anschreiben zu bewerben, sei es als Antwort auf ein Stellenangebot oder als Initiativbewerbung.
Hierbei handelt es sich nicht um eine bloße Formalität, sondern um eine Art Visitenkarte und einen ersten Eindruck, der dem Unternehmen vermittelt wird. Das Anschreiben und der Lebenslauf sind in spanischer Sprache abzufassen, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist. Sie sollten im Format DIN A4 mit dem Computer geschrieben sein. Bei allen Arten von Stellenangeboten sollte das Anschreiben kurz und prägnant und die Sprache förmlich sein; Standardbriefe sind zu vermeiden. Anschreiben und Lebenslauf müssen unmittelbar auf die entsprechende Stelle Bezug nehmen.
Anschreiben
Erstellung eines Anschreibens in Antwort auf ein Stellenangebot
Lesen Sie die Anzeige bzw. das Stellenangebot aufmerksam durch.
Analysieren Sie den Bedarf des Unternehmens. Welche Art Mitarbeiter wird gesucht?
Verfassen Sie ein stellenspezifisches Anschreiben: Greifen Sie die Aspekte Ihres Lebenslaufs heraus, die vor dem Hintergrund der Anforderungen des Unternehmens von besonderem Interesse sind.
Erstellung eines Anschreibens bei einer Initiativbewerbung
Ein solches Anschreiben ist zu verfassen, wenn der Lebenslauf im Rahmen einer Initiativbewerbung an ein Unternehmen gesendet wird (für eine eventuell frei werdende bzw. neu geschaffene Stelle).
Informieren Sie sich ausführlich über das Unternehmen und seine Anforderungen.
Erläutern Sie Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Wählen Sie die Aspekte Ihres Lebenslaufs aus, die Sie besonders hervorheben möchten, weil Sie wissen, dass sie vom Unternehmen geschätzt werden.
Lebenslauf
Den einen Standardlebenslauf gibt es nicht. Vielmehr muss der Lebenslauf stets an die jeweilige Stelle angepasst werden, wobei der Ausbildung, der Arbeitserfahrung und den Einzelheiten der ausgeschriebenen Stelle Rechnung zu tragen ist. Dabei kann die Reihenfolge der einzelnen Abschnitte durchaus angepasst werden, wenn das Wesentliche dadurch wirksamer vorgetragen wird. So kann z. B. die Arbeitserfahrung vor die Ausbildung gesetzt werden, wenn der Bewerber der Meinung ist, die Arbeitserfahrung sei für die betreffende Stelle von größerer Relevanz als die Ausbildung.
Vier Lebenslauftypen:
- Chronologisch aufsteigend: Wenn der Bewerber über wenig Berufserfahrung verfügt, bietet es sich an, chronologisch vorzugehen, um so die Entwicklung darzustellen.
- Chronologisch absteigend: Es bietet sich an, mit den jüngsten Erfahrungen zu beginnen (und anschließend mit den länger zurückliegenden fortzusetzen), wenn der Bewerber über umfangreiche Erfahrung verfügt bzw. sich in einem Bereich bewirbt, in dem er zuletzt tätig gewesen ist.
- Funktional: Hat der Bewerber in zwei oder mehreren Branchen gearbeitet, die sich voneinander unterscheiden bzw. zwischen denen es keine klare Verbindung gibt, bietet sich eine Anordnung nach den jeweiligen Tätigkeitsbereichen an.
- Europäischer Lebenslauf: Besonders zu empfehlen, wenn der Bewerber eine Arbeit in der Europäischen Union anstrebt.
TIPPS: Der Lebenslauf ist mit dem Computer zu schreiben und muss klar strukturiert und knapp formuliert sein. Es empfiehlt sich ein Umfang von maximal zwei Seiten im Format DIN A4. Ein Foto ist nicht unbedingt erforderlich, kann für einige Stellen jedoch nützlich sein. Normalerweise werden keine Fotokopien von Zeugnissen oder Bescheinigungen beigefügt (außer dies wird ausdrücklich gewünscht), in der Regel sind diese Dokumente zum Vorstellungsgespräch mitzubringen. Die Sprache sollte direkt sein. Verwenden Sie einfache Sätze und vermeiden Sie Abkürzungen.
Spanische Unternehmen setzen sich oft nur mit den Bewerbern in Verbindung, die durch Auswahlverfahren in die engere Wahl gekommen sind.
Musterlebensläufe und Tipps zu deren Abfassung können auf den meisten Webseiten der staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen in Spanien eingesehen werden.
Der Europass-Lebenslauf ist eine Alternative zu den klassischen Lebensläufen, insbesondere, wenn eine Arbeitsstelle in einem anderen europäischen Land angestrebt wird. In einem in Europa einheitlichen Format können persönliche Angaben, Fähigkeiten und Abschlüsse des Bewerbers zur Geltung gebracht werden. Der Europass-Lebenslauf steht in 22 europäischen Sprachen zur Verfügung.
AUSWAHLVERFAHREN
In Spanien bestehen die Auswahlverfahren gewöhnlich aus persönlichen Vorstellungsgesprächen und gelegentlich aus psychologischen und/oder fachlichen Tests.
Da dem Vorstellungsgespräch große Bedeutung zukommt, sollten Sie sich gut darauf vorbereiten, Informationen über die Unternehmenstätigkeit einholen und sich Gedanken über Ihre Fähigkeiten und Einstellungen sowie darüber machen, was Sie im Falle Ihrer Einstellung für das Unternehmen leisten können. Das Vorstellungsgespräch kann von einer einzelnen Person oder von mehreren Personen gleichzeitig durchgeführt werden. Dies hängt vom Unternehmen und von der Stelle ab.
PSYCHOLOGISCHE TESTS
An diesem Punkt des Auswahlverfahrens geht es dem Unternehmen darum, die Unterschiede zwischen den einzelnen Bewerbern zu ermitteln. Der Test ist dabei nur eine Methode, um Informationen über eine Person zu erlangen. Die psychologischen Tests sind demnach standardisierte Instrumente, mit denen Fähigkeiten, Kompetenzen, Persönlichkeitsaspekte, Interessen, berufliche Werte usw. ermittelt werden. 75 % der spanischen Unternehmen verwenden derartige Tests in ihren Auswahlverfahren. Dabei gibt es zwei Arten von Tests: Eignungstests und Persönlichkeitstests.
FACHLICHE TESTS
Diese Tests werden verwendet, um konkrete berufsspezifische Kenntnisse zu beurteilen. Sie können u. a. in Form einer Prüfung, eines technischen Fragebogens oder einer Simulationsübung durchgeführt werden.
GRUPPENDYNAMIK
Immer mehr Unternehmen führen im Rahmen ihrer Auswahlverfahren Gruppenübungen durch. Dabei kommen verschiedene Bewerber in einer Sitzung zusammen, die von den für das Auswahlverfahren zuständigen Personen beobachtet werden und es werden das Verhalten bzw. die Beiträge jedes Bewerbers bewertet. Bisweilen werden Situationen aus dem Arbeitsalltag simuliert, manchmal geht es um die Lösung von Problemen oder auch moralischen Fragen.
ASSESSMENT-CENTER
Immer häufiger greifen Unternehmen auf dieses Personalauswahlverfahren zurück. Dabei werden die Bewerber an einem oder zwei Tagen in verschiedenen arbeitsrelevanten Situationen geprüft. Beurteilt werden unter anderem: Motivation, Fähigkeit zur Arbeit unter Druck, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit, Führungskompetenzen, Fähigkeit zu Teamarbeit, Überzeugungskraft, Analysefähigkeit und Fähigkeit zur Datenauswertung.
Links:
Titel/Name | URL |
Europass | http://europass.cedefop.europa.eu/es/home |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
Praktika werden als zeitlich begrenzte Zeiträume definiert, in denen praktische Berufserfahrung erworben wird (unabhängig davon, ob sie Teil eines Lehrplans sind oder nicht), und die auch eine Bildungs-/Ausbildungskomponente haben. Sie ermöglichen die formale Anerkennung praktischer Arbeitserfahrungen, die in den persönlichen Lebenslauf oder in einen Studiengang aufgenommen werden kann, und erleichtern den Übergang zwischen dem Bildungssystem oder einer Ausbildungsmaßnahme und dem Arbeitsmarkt. Sie sind in der Regel auf eine kurze bis mittlere Zeitspanne begrenzt, die zwischen einigen Wochen und 6 Monaten, in einigen Fällen bis zu 1–2 Jahren beträgt.
Es wird zwischen drei Arten unterschieden:
- Externe Hochschulpraktika (zu Bildungszwecken, keine beruflichen Praktika): für Studierende.
- Es kann sich um obligatorische externe Praktika handeln, die Teil des Lehrplans des Studiengangs sind (duale Ausbildung) oder
- um außercurriculare Hochschulpraktika, die kein obligatorischer Teil des Lehrplans sind, aber im Diplomzusatz enthalten sind. Sie werden durch Vereinbarungen zwischen der Universität und Unternehmen geregelt.
- Praktika, die weder Berufs- noch Hochschulpraktika sind: für beim Arbeitsamt gemeldete junge arbeitslose Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren mit einem offiziellen Hochschulabschluss, einer mittleren oder höheren Berufsausbildung oder einem Berufsnachweis. Sie dürfen kein Arbeitsverhältnis und keine Berufserfahrung mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten in derselben Tätigkeit gehabt haben (ausgenommen Hochschulpraktika).
Sie werden durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung geregelt (entweder der 17 Autonomen Gemeinschaften oder des SEPE): auf den Kanarischen Inseln heißt sie z. B. Programa Cataliza.
- Berufspraktika: In diesem Fall ist auf den Praktikumsarbeitsvertrag hinzuweisen, in dem festgelegt wird, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Berufspraxis in Bezug auf das Niveau der abgeschlossenen Ausbildung erwirbt (Hochschule oder mittlere oder höhere Berufsausbildung oder gleichwertige offizielle Qualifikationen). Praktika beinhalten eine Anmeldung bei der Sozialversicherung und einen anschließenden Schutz bei Arbeitslosigkeit.
- Öffentliche Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme. Quelle: Servicio Público de Empleo Estatal (Staatliche Arbeitsvermittlung)
Allgemeine Informationen
- Externe Hochschulpraktika:
- Gemäß dem für den Studierenden erstellten und zwischen dem Unternehmen und der Hochschule vereinbarten Ausbildungsprojekt.
- Mit einem Tutor des Unternehmens und einem Tutor der Hochschule.
- Bei außercurricularen Praktika nicht mehr als 50 % des Studienjahrs.
- Außerberufliche Praktika in Arbeitsstätten des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe
- Unter der Anleitung und Aufsicht eines Tutors
- Dauer: 3 bis 9 Monate
- Es wird eine Vereinbarung zwischen Teilnehmer und Unternehmen unterzeichnet.
- Am Ende wird eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt, die im Informationssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung registriert wird.
- Berufspraktika in Unternehmen mit Vertrag
- Ordentlicher Praktikumsvertrag: Es sind noch keine 5 Jahre seit dem Ende des Studiums bzw. bei Menschen mit Behinderungen noch keine 7 Jahre verstrichen.
- Schriftlich festgehalten.
- Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre
- Vorteile für den Arbeitgeber: Für Praktikumsverträge können Einstellungsanreize gewährt werden (Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers).
- Bekannte öffentliche Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme, wie z. B.:
- Lehrwerkstätten (Escuelas Taller), Berufsbildungszentren (Casas de Oficios), die Praktika in einem realen Arbeitsumfeld beinhalten.
- Zielsetzungen: Die Ausbildung erfolgt in Lehrwerkstätten und Berufsbildungszentren, mit dem Ziel, die berufliche Eingliederung junger Menschen (16–24 Jahre) zu fördern, indem ihnen eine Ausbildung und Arbeitserfahrung in einem Unternehmen vermittelt wird und sie die Möglichkeit erhalten, berufliche Fähigkeiten zu erwerben.
- Dauer der Ausbildung: 1 bis 2 Jahre
- Geltungsbereich: national, Umsetzung jedoch auf lokaler Ebene.
- Finanzierung: Ministerium für Beschäftigung und die Autonomen Gemeinschaften, mit Beteiligung des ESF
- Beschäftigungsprojekte (Talleres de Empleo)
- Zielsetzungen: Die Ausbildung erfolgt in Beschäftigungsprojekten, mit dem Ziel, die berufliche Eingliederung junger Menschen (über 25 Jahre) zu fördern, indem ihnen eine Ausbildung und Arbeitserfahrung in einem Unternehmen vermittelt wird und sie die Möglichkeit erhalten, berufliche Fähigkeiten zu erwerben.
- Dauer der Ausbildung: 6 Monate bis 1 Jahr
- Geltungsbereich: national
- Finanzierung: Ministerium für Beschäftigung und die Autonomen Gemeinschaften mit Beteiligung des Europäischen Sozialfonds
- Lehrwerkstätten (Escuelas Taller), Berufsbildungszentren (Casas de Oficios), die Praktika in einem realen Arbeitsumfeld beinhalten.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
- Externe Hochschulpraktika richten sich an Studierende, die an dieser Hochschule eingeschrieben sind, oder an Studierende anderer spanischer oder ausländischer Hochschulen, die diesen Studiengang im Rahmen eines akademischen Mobilitätsprogramms absolvieren.
- Außerberufliche Praktika richten sich an arbeitslose junge Menschen (18–25 Jahre), die bei den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen als arbeitssuchend gemeldet sind.
- Im Falle eines Praktikumsvertrags muss die Person im Besitz der entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, wobei nicht zwischen spanischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder von Drittstaaten unterschieden wird.
- Öffentliche Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme beinhalten einen Ausbildungs- und Lehrvertrag, wie vorstehend erläutert.
Durchführung
- Externe Hochschulpraktika: Königliches Dekret 592/2014 vom 11. Juli 2014 zur Regelung der externen Hochschulpraktika für Studierende.
- Außerberufliche Praktika richten sich an arbeitslose und gemeldete junge Menschen (18–25 Jahre): Königliches Dekret 1543/2011 vom 31. Oktober 2011 zur Regelung der außerberuflichen Praktika in Unternehmen.
- Öffentliche Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Externe Hochschulpraktika: Sie können ein Stipendium oder eine Studienbeihilfe (nicht obligatorisch) erhalten.
- Außerberufliche Praktika: Die Teilnehmer erhalten von dem Unternehmen oder den Unternehmensgruppen, in denen sie das Praktikum absolvieren, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 80 % des aktuellen monatlichen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen IPREM (600 EUR).
- Praktikumsvertrag: Die Vergütung des Arbeitnehmers entspricht der im Tarifvertrag für Praktikanten festgelegten Vergütung, die jedoch im ersten bzw. zweiten Vertragsjahr nicht weniger als 60 % bzw. 75 % der im Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit festgelegten Vergütung betragen darf. Das Gehalt für einen Vollzeitvertrag darf niemals unter dem spanischen Mindestlohn (1 080 EUR) liegen.
- Am Ende des Vertragsverhältnisses stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung aus, in der die Dauer des Praktikums, die besetzte(n) Stelle(n) und die Hauptaufgaben aufgeführt sind.
- Ein Praktikumsvertrag kann nicht auf der Grundlage eines Berufszeugnisses abgeschlossen werden, das aufgrund eines zuvor mit demselben Unternehmen geschlossenen Ausbildungsvertrags erworben wurde.
- Öffentliche Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme beinhalten einen Ausbildungs- und Lehrvertrag, wie vorstehend erläutert.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
- EURES-Netz Spanien
- Bei den Arbeitsvermittlungsstellen der Autonomen Gemeinschaften
- An den Hochschulen
- Bei den berufsständischen Kammern
Förderung und Unterstützung
Beihilfen für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, für Sprachkurse vor der Einstellung oder für den Umzug aufgrund eines Praktikumsvertrags für 6 Monate oder länger im EWR:
Wo können Arbeitgeber ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Praktika werden genauso behandelt wie jedes andere Stellenangebot:
- Beschäftigungsportal Empléate
- In Berufsschulen und an Hochschulen.
- Berufsständische Kammern.
- Arbeitsvermittlungsstellen der Autonomen Gemeinschaften (Außerberufliche Praktika 18–25 und Verträge).
- EURES-Netz.
Förderung und Unterstützung
Auf länderübergreifender Ebene: EURES-Netz Spanien
Für außerberufliche Praktika. SEPE (staatliche Arbeitsvermittlung)
Darüber hinaus können Unternehmen, die einen Praktikumsvertrag abschließen möchten, Einstellungsanreize gewährt werden (Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Lehrlingsausbildung (duale Ausbildung) verbindet allgemeine und berufliche Bildung in einer Bildungseinrichtung oder einem Ausbildungszentrum und am Arbeitsplatz. Der Wechsel zwischen der Ausbildung in der Bildungseinrichtung und am Arbeitsplatz kann wöchentlich, monatlich oder jährlich erfolgen.
Die Teilnehmer können an den Arbeitgeber vertraglich gebunden sein und/oder einen Lohn erhalten. Nach Abschluss der Ausbildung wird ein nationales Zeugnis ausgestellt. Quelle: Cedefop.
Berufsbildungsmaßnahmen, die ein Modul zur praktischen Berufserfahrung einschließen:
- Die vom Bildungssystem angebotenen Bildungsabschnitte in der Berufsbildung umfassen ein Modul für obligatorische Praktika (Ausbildung am Arbeitsplatz – Módulo de Formación en Centros de Trabajo, FCT), das in einem realen produktiven Umfeld absolviert werden muss.
- Die berufliche Weiterbildung zum Erwerb eines beruflichen Befähigungszeugnisses muss über ein Praktikumsmodul (praktische Ausbildung am Arbeitsplatz) erfolgen.
In beiden Fällen handelt es sich um eine obligatorische praktische Lehre, keine Beschäftigung, in einem realen produktiven Umfeld, die als Berufserfahrung angerechnet werden kann.
- Duale Berufsausbildung mit Ausbildungs- und Lehrvertrag
- Externe Hochschulpraktika für ordentliche Studierende
- Ausbildungspraktika von privaten Einrichtungen
Beschreibung des Systems
Spanien bietet Personen, die eine Lehre machen möchten, um eine Berufsqualifikation zu erlangen, folgende Möglichkeiten:
- Berufsausbildung am Arbeitsplatz (FCT) – berufliche Erstausbildung (IVET)
- Berufliche Grundbildung: zwei Jahre für Lernende zwischen 15 und 17 Jahren. Diese Ausbildung umfasst ein Modul für eine Ausbildung am Arbeitsplatz von 300 Stunden
(Königliches Dekret 127/2014 über die berufliche Grundbildung im Berufsschulwesen des Bildungssystems). - Berufsbildung mittleren Grades: zwei Jahre. Diese Ausbildung umfasst ein Modul für eine Ausbildung am Arbeitsplatz von ca. 400 Stunden (Königliches Dekret 1147/2011 Allgemeiner Aufbau der Berufsbildung im Bildungssystem).
- Berufsbildung höheren Grades: zwei Jahre. Diese Ausbildung umfasst ein Modul für eine Ausbildung am Arbeitsplatz von ca. 400 Stunden (Königliches Dekret 1147/2011).
Quelle: www.todofp.es
- Module für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz in der beruflichen Weiterbildung (CVET)
Die beruflichen Befähigungsnachweise sollen die beruflichen Kenntnisse gemäß nationalem Katalog der beruflichen Qualifikationen nachweisen.
(Königliches Dekret 34/2008: Regelung der beruflichen Befähigungsnachweise.)
Bei den beruflichen Befähigungsnachweisen werden drei Stufen (1, 2 und 3) mit der jeweiligen praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz unterschieden.
Die Nachweise sind amtlich anerkannt, gelten in ganz Spanien und werden von der SEPE (staatliche Arbeitsvermittlungsstelle) und den zuständigen Stellen in den Autonomen Gemeinschaften ausgestellt.
Quelle: Berufliche Befähigungsnachweise - Duale Berufsausbildung – Ausbildungs- und Lehrvertrag.
Dieser Vertrag wird durch das Königliche Dekret 1529/2012 zur Ausgestaltung des Ausbildungs- und Lehrvertrags und Festlegung der Grundlagen der dualen Ausbildung geregelt.
Mit diesem Vertrag soll Arbeitnehmern im Alter zwischen 16 Jahren und 30 Jahren der Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden. Dabei wechselt sich eine bezahlte berufliche Tätigkeit im Unternehmen mit einer Ausbildungstätigkeit ab.
Quelle: Duale Ausbildung - Externe Hochschulpraktika für ordentliche Studierende: Königliches Dekret 592/2014 vom 11. Juli 2014 zur Regelung der externen Hochschulpraktika für Studierende.
Sie sind Bestandteil des Lehrplans zum Erwerb des Hochschulabschlusses und werden durch Vereinbarungen zwischen den Hochschulen und Unternehmen geregelt.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Die berufsbildenden Maßnahmen richten sich an Personen, die diese Ausbildung im Rahmen eines Mobilitätsprogramms in den Ländern des EWR absolvieren.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Ausbildung am Arbeitsplatz in der Erstausbildung (IVET)
Für diese Ausbildung erhält der Lernende keine Vergütung. Sie ist jedoch obligatorisch für den Erwerb des entsprechenden Berufsabschlusses. - Module für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz in der beruflichen Weiterbildung (CVET)
Für diese Ausbildung erhält der Lernende keine Vergütung. Sie ist jedoch obligatorisch für den Erwerb des beruflichen Befähigungsnachweises. - Die duale Berufsausbildung ist sowohl im Bildungswesen als auch im Arbeitssystem ein neues Angebot der Berufsbildung.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Schule und Betrieb, wobei die jeweilige Dauer variiert.
Es werden zwei Zugangsarten unterschieden:- Über einen Lehr- und Ausbildungsvertrag:
Die Mindestdauer eines solchen Vertrags beträgt 1 Jahr, die Höchstdauer 3 Jahre. In Einzelfällen ist der Vertrag verlängerbar.
Die effektive Arbeitszeit darf im ersten Jahr 75 % und im zweiten und dritten Jahr 85 % der im Tarifvertrag vorgesehenen Höchstarbeitszeit oder, wenn kein Tarifvertrag vorliegt, der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.
Die Vergütung des Arbeitnehmers erfolgt proportional zur effektiven Arbeitszeit gemäß Tarifvertrag und darf in keinem Fall unter dem proportionalen Anteil am gesetzlichen Mindestlohn liegen. - Über ein Kooperationsabkommen zwischen Bildungsstätte und Unternehmen
Die Ausbildung übernimmt der Tutor des Unternehmens. Der Lernende/Lehrling erhält eine Vergütung in Form einer Unterstützung in Höhe von höchstens 300 EUR. Das Unternehmen erhält im Gegenzug Vergünstigungen für die Ausbildung des Lernenden.
- Über einen Lehr- und Ausbildungsvertrag:
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
- Informationen über die Ausbildung am Arbeitsplatz in der Erstausbildung (IVET)
- Ministerio de Educación, Cultura y Deporte (Ministerium für Bildung, Kultur und Sport): www.todofp.es
- Ministerien für Bildung der Autonomen Gemeinschaften
- Ausbildungszentren
- Informationen über die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz in der beruflichen Weiterbildung (CVET). SEPE (staatliche Arbeitsvermittlungsstelle).
- Berufliche Befähigungsnachweise
- Informationen über den Ausbildungs- und Lehrvertrag sowie über die duale Berufsausbildung:
- SEPE (staatliche Arbeitsvermittlungsstelle)
- Ausbildungs- und Lehrverträge
- www.todofp.es
- Auf der spanischen EURES-Website sind zudem Informationen über Praktika und Ausbildungsstellen verfügbar.
http://www.sepe.es/contenidos/personas/encontrar_empleo/encontrar_empleo_europa/practicas.html
Förderung und Unterstützung
- Auf der Website des Ministeriums für Bildung sind Auskünfte über Stipendien und finanzielle Beihilfen für die Berufsbildung im Bildungswesen verfügbar.
Ministerium für Bildung. Stipendien für Studium und Berufsausbildung - Auf der Website der SEPE (www.sepe.es) und der Ministerien für Arbeit der Autonomen Gemeinschaften stehen Informationen über Stipendien und finanzielle Beihilfen für den Erwerb der beruflichen Befähigungsnachweise zur Verfügung.
- Beihilfen für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Sprachkurse vor der Einstellung oder einen Umzug aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monate im EWR
Mobilitätsbeihilfen
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
- Staatliche Arbeitsvermittlung www.sepe.es
- Ministerien für Bildung der Autonomen Gemeinschaften
- Arbeitsvermittlungsstellen der Autonomen Gemeinschaften
- Ministerio de Educación y Formación Profesional (Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung)
- Ausbildungszentren
Förderung und Unterstützung
- Ausbildungszentren
- Sepie (Spanisches Amt für die Internationalisierung der Bildung)
- EURES-Netz
- Arbeitsvermittlungsstellen der Autonomen Gemeinschaften
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Mieten einer Wohnung
Wenn während des Aufenthalts in Spanien eine Wohnung gemietet werden soll, empfiehlt sich die Suche über den Wohnungsmarkt in allen Zeitungen. Es ist auch möglich, eine Maklerfirma zu beauftragen, die über das Internet oder die Gelben Seiten gesucht werden kann.
Während der Suche nach einer Wohnung können Interessierte ein Fremdenverkehrsamt aufsuchen, das über eine Liste verfügbarer zeitlich begrenzter Unterkünfte verfügt.
Kauf einer Immobilie
Viele Maklerfirmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vermitteln den Kauf von Immobilien in Spanien. In Spanien können Sie sich an lokale Maklerfirmen wenden. Die spanische Gesellschaft für Immobilienwertermittlungen (Sociedad de Tasación) führt breit angelegte Marktstudien durch, um Informationen über die gängigen Preise neuer Immobilien bereitstellen zu können, die in allen Provinzhauptstädten gebaut werden.
Das aktuelle staatliche Wohnungsprogramm 2022–2025 sieht Unterstützungen für den Kauf einer Immobilie vor sowie spezielle Mietzuschüsse für junge Menschen und für Menschen über 65 Jahre. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Sanierung von Wohnungen und in der Energieeffizienz.
Das Ministerium für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda stellt auf seiner Website Informationen über dieses staatliche Programm zur Verfügung.
Einige Autonome Gemeinschaften bieten allgemeine Informationen für junge Menschen zu folgenden Themen: Mieten und Kauf/Verkauf von Wohnungen, spezifische rechtliche Informationen, Presseveröffentlichungen über Mietwohnungen und Wohngemeinschaften usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Link zum Ministerium für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda Informationen über das staatliche Wohnungsprogramm 2022–2025 | https://www.mitma.gob.es/arquitectura-vivienda-y-suelo/programas-de-ayudas-a-la-vivienda |
In Spanien gibt es drei Arten von Schulen: öffentliche Schulen, halböffentliche Schulen (staatlich subventionierte Privatschulen, „concertados“) und Privatschulen, wobei die meisten Schulen öffentlich oder halböffentlich sind.
Öffentliche Schulen
Die öffentlichen Schulen unterliegen der Verantwortung der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Es ist keine Schulgebühr zu entrichten.
Halböffentliche Schulen
Hierbei handelt es sich um private Einrichtungen, die von den Autonomen Gemeinschaften subventioniert werden, damit sie eine für die Schüler kostenlose Pflichtschulbildung anbieten können. Manche dieser Einrichtungen erheben jedoch eine geringe Gebühr für Material, Schulkleidung usw.
Privatschulen
Private Einrichtungen. Die Höhe des zu zahlenden Schulgelds hängt von vielen Faktoren ab: Einschreibungsgebühr, Bildungsstufe und Dienstleistungen wie Beförderung, Essen, Sonderunterricht, Sport, schulische Einrichtungen usw. Die Mindestgebühren liegen bei etwa 300 EUR monatlich. Je nach Art der vereinbarten Dienstleistungen und Art der Einrichtung können die Gebühren höher sein und sich auf mehr als 600 EUR monatlich belaufen.
Unterrichtszeiten
Abhängig von Bildungsstufe und Schulart kann der Unterricht durchgehend oder auf zwei Zeitblöcke aufgeteilt erteilt werden. In den Schulen mit durchgehendem Unterricht findet der Unterricht in der Regel von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Der weitere Nachmittag ist frei. In Schulen mit zwei Zeitblöcken wird der Unterricht zur Mittagszeit unterbrochen, d. h. der Unterricht findet beispielsweise von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. In den meisten Einrichtungen der Primarstufe (Grundschule) findet der Unterricht in zwei Blöcken statt, wobei die Unterrichtszeiten leicht variieren. In den Einrichtungen der Sekundarstufe erfolgt der Unterricht durchgehend.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Pflichtschule kann ab März oder April erfolgen. Im September gibt es einen Sondertermin. Wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann die Anmeldung auch zu einem anderen Zeitpunkt während des gesamten Schuljahres erfolgen.
Schulferienplan
Die Ferientermine variieren zwischen den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften. Allerdings beginnt das Schuljahr stets im September und endet im Juni. Ferien sind an Weihnachten, zu Ostern und im Sommer.
Ausländische Schuleinrichtungen in Spanien
In Spanien gibt es Schulen, die Unterricht nach den Bildungssystemen anderer Länder erteilen. Zudem besteht in bestimmten Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, einen doppelten Abschluss nach dem Bildungssystem beider Länder zu erwerben.
Informationen über alle Aspekte des spanischen Bildungssystems und eine Auflistung der Bildungseinrichtungen sind auf dem Portal des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport zu finden. Auch die Bildungsabteilung der spanischen Botschaft in Ihrem Land erteilt einschlägige Auskünfte.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Educación y Formación Profesional (Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung) Registro estatal de centros no universitarios (Staatliches Verzeichnis der nichtakademischen Bildungseinrichtungen) | https://www.educacion.gob.es/centros/home.do |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Zur Einreise nach Spanien müssen Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Sie dürfen sich anschließend drei Monate im Land aufhalten, um Arbeit zu suchen oder sich selbstständig zu machen. Wer nach Ablauf der drei Monate noch keine Arbeit gefunden hat, ist zu einem längeren Aufenthalt berechtigt, sofern er weiterhin eine Arbeitsstelle sucht.
Sind Ihre Familienangehörigen nicht Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen beantragen, falls sie länger als drei Monate mit Ihnen im Land bleiben.
Erforderliche Dokumente
Binnen einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum der Einreise nach Spanien ist beim Ausländeramt oder bei der Polizei die Eintragung in das Zentrale Ausländerregister (Registro Central de los Extranjeros) zu beantragen. Hierbei ist der gültige Reisepass bzw. Personalausweis vorzulegen und eine Gebühr zu entrichten. Das Amt stellt eine Eintragungsbescheinigung aus, in der die sogenannte Identifikationsnummer für Ausländer (NIE, Número de Identificación de Extranjeros) aufgeführt ist. Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Aufenthaltsgenehmigung für Unionsbürger (Tarjeta de Residente Comunitario).
Ausländer, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen Beziehungen zu Spanien haben, benötigen zu Ausweisungszwecken eine einzige, ausschließliche und persönliche Nummer, die sogenannte NIE (Número de Identificación de Extranjeros). Diese Nummer wird automatisch bei Beantragung der Eintragung in das Zentrale Ausländerregister erteilt, sie kann aber auch getrennt beantragt werden.
Staatsangehörige anderer Länder als der EWR-Länder und der Schweiz benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie in Spanien leben wollen. Erkundigen Sie sich bei der spanischen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder informieren Sie sich auf dem Portal des Generalsekretariats für Ein- und Auswanderung des Ministeriums für Beschäftigung und soziale Sicherheit.
Wohnsitzanmeldung
Die Meldung erfolgt bei der Stadtverwaltung des jeweiligen Wohnorts, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien nachweisen möchten. Hierzu ist es ausreichend, den Mietvertrag oder die Strom- oder Wasserrechnung vorzulegen.
Wer zum ersten Mal in Spanien arbeitet, bekommt eine Sozialversicherungsnummer, die von Ihnen selbst oder von Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Namen beantragt werden kann. Folgende Unterlagen werden bei der Sozialversicherung benötigt:
- Antrag auf Sozialversicherungsnummer (TA-1)
- Personalausweis
Nach Vorlage dieser Unterlagen erhalten Sie die Sozialversicherungskarte, mit der Sie das für Sie zuständige Gesundheitszentrum (Centro de Salud) aufsuchen müssen, wo Sie eine Liste der angeschlossenen Ärzte und die Versichertenkarte erhalten.
Links:
Titel | URL |
Ministerio del Interior (Innenministerium) | http://www.interior.gob.es/es/web/servicios-al-ciudadano/extranjeria/ciudadanos-de-la-union-europea https://www.interior.gob.es/opencms/es/servicios-al-ciudadano/tramites-y-gestiones/extranjeria/ciudadanos-de-la-union-europea/Ciudadanos comunitarios |
Seguridad Social (Sozialversicherung) | http://www.seg-social.es/Internet_1/index.htm |
Secretaría de Estado de Migraciones (Staatssekretariat für Migration) | http://extranjeros.inclusion.gob.es/es/InformacionInteres/InformacionProcedimientos/Ciudadanosnocomunitarios/residirtrabajar.html |
Bevor Sie nach Spanien reisen, um dort Arbeit zu suchen oder ein Bewerbungsgespräch zu führen, sollten Sie an folgende Dokumente denken:
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis der EU/des EWR;
- einen übersetzten Lebenslauf (in mehrfacher Ausfertigung oder in elektronischer Form, die geändert werden kann), Bewerbungsschreiben, Referenzen Ihrer bisherigen Arbeitsstellen, akademische Abschlüsse und Kursbescheinigungen;
- die von der Sozialversicherung Ihres Landes ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte;
- Formulare U1 bis U4 zur Bescheinigung der Beitragszeiten in Ihrem Land und/oder U7 bis U10 zur Übertragung des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung nach Spanien. Der maximale Zeitraum für die Übertragung beträgt 3 Monate, es kann eine Verlängerung um weitere 3 Monate beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der staatlichen Arbeitsvermittlung (Servicio Público de Empleo Estatal).
- Fotokopie der Geburtsurkunde und des Familienbuchs;
- beglaubigte Übersetzung etwaiger Abschlüsse;
- sonstige Berechtigungen und Bescheinigungen, die Sie für angebracht erachten, z. B. Führerschein.
Bevor Sie eine Arbeit annehmen, stellen Sie sicher, dass ...
- Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis der EU/des EWR haben;
- Sie die Bestimmungen und Bedingungen des Arbeitsvertrages verstehen. Wichtig ist, sich zu vergewissern, wer die Reise- und Unterkunftskosten trägt, Sie oder der Arbeitgeber;
- Ihnen die Zahlungsweise und die Häufigkeit der Gehaltszahlung bekannt ist;
- Sie eine Unterkunft in Spanien haben;
- Sie eine angemessene Krankenversicherung haben;
- Sie über ausreichende Rücklagen verfügen, um die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung zu überbrücken bzw. um nach Hause zurückkehren zu können, falls dies erforderlich wäre.
Bevor Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren, sollten Sie Folgendes tun:
- Beantragen Sie beim Arbeitsamt das Dokument U1, das Ihre Beitragsleistungen in Spanien bestätigt. Dies ist wichtig für zukünftige Leistungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben.
- Vergewissern Sie sich, dass Sie über alle persönlichen Dokumente verfügen, die Ihr Arbeitsverhältnis in Spanien bestätigen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen usw.).
- Klären Sie beim Finanzamt Ihre Steuersituation.
Bedenken Sie, dass die Ausstellung dieser Dokumente Zeit in Anspruch nehmen kann, weshalb es sich empfiehlt, sie so früh wie möglich zu beantragen.
Links:
Titel/Name | URL |
Servicio Público de Empleo Estatal (Staatliche Arbeitsvermittlung) | https://www.sepe.es/HomeSepe/Personas/distributiva-prestaciones/mi-prestacion-y-el-trabajo-en-la-UE/trabajos-en-la-UE.html |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In Spanien beträgt das Mindestalter für die Verrichtung einer Arbeit 16 Jahre; bei nicht rechtlich mündigen Minderjährigen ist jedoch bis zur Erreichung der Volljährigkeit das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Allerdings ist Personen unter 18 Jahren das Verrichten von Nachtarbeit und Überstunden sowie von Tätigkeiten verboten, die gesundheitsgefährdend, anstrengend, schädlich oder gefährlich sind.
In Ausnahmefällen können Jugendliche unter 16 Jahren an öffentlichen Aufführungen mitwirken, sofern dadurch ihre Gesundheit und ihre Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitsverträge können schriftlich oder (unter bestimmten Umständen) mündlich geschlossen werden. Außer bei Ausbildungsverträgen kann Voll- oder Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden.
Vertragsarten: wichtigste Neuerungen für 2023
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Unbefristeter Arbeitsvertrag im Baugewerbe
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Wegfall des projektbezogenen Vertrags
- Vertrag wegen produktionsbedingter Umstände
- Vertrag zur Vertretung eines Arbeitnehmers
- Unbefristeter Abrufarbeitsvertrag
Arten von Ausbildungsverträgen:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Einer der Aspekte, auf die sich die letzte Reform des Arbeitsrechts sehr direkt auswirkt, ist der Charakter dieses Vertrags, wobei darauf abgezielt wird, eine befristete Beschäftigung zu vermeiden: Der unbefristete Vertrag wird ohne zeitliche Begrenzung geschlossen und kann in eine Reihe unterschiedlicher Kategorien unterteilt werden, wie etwa den Vertrag für Menschen mit Behinderungen, den Direktionsvertrags oder den Vertrag für sozial ausgegrenzte Beschäftigte, die in Eingliederungsbetrieben tätig sind.
Ein relevanter Gesichtspunkt bei der Ausgestaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags ist der Zeitraum, in dem aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge (sogenannte Kettenverträge) möglich sind, bevor sie in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden. Dieser ist auf 18 Monate (innerhalb von 24 Monaten) begrenzt.
Unbefristeter Arbeitsvertrag im Baugewerbe
Dieser Vertrag wird für Dienstleistungen oder Aufgaben abgeschlossen, deren Zweck mit dem Baugewerbe verbunden ist. Hier wird präzisiert, dass der Arbeitgeber nach Abschluss der Bauarbeiten verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen Outplacement-Vorschlag zu unterbreiten. Dieser Vorschlag ist innerhalb von fünf Tagen schriftlich vorzulegen.
Darüber hinaus müssen in folgenden Fällen die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angeführt werden:
- Ablehnung des Outplacements durch den Arbeitnehmer
- Fehlende Qualifikation für Bauarbeiten in der Provinz
- Keine Bauarbeiten in der Provinz vorhanden
Befristeter Arbeitsvertrag
Die Formen des befristeten Arbeitsvertrags beziehen sich auf die produktionsbedingten Umstände und die Vertretung eines Arbeitnehmers:
Vertrag wegen produktionsbedingter Umstände
Diese Form des befristeten Arbeitsvertrags wird für ganz bestimmte Situationen wie Schwankungen der normalen Geschäftstätigkeit eingeführt. Die Laufzeit darf sechs Monate nicht überschreiten und kann je nach Tarifvertrag auf ein Jahr verlängert werden.
Vertrag zur Vertretung eines Arbeitnehmers
Dieser orientiert sich an denselben Kriterien wie der befristete Arbeitsvertrag zur Vertretung, wobei eine wesentliche Änderung zu beachten ist: Der Vertreter kann 15 Tage vor der Abwesenheit der vertretenen Person mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnen.
Unbefristeter Abrufarbeitsvertrag
Diese Vertragsform bezieht sich auf eine saisonale oder saisonbedingte Tätigkeit sowie Tätigkeiten von Leiharbeitsunternehmen und im Rahmen von Aufträgen oder Unteraufträgen. Zudem ist sie für Zeiträume bis zu einem festen oder zu einem unbestimmten Zeitpunkt vorgesehen.
Arbeitnehmer haben im Rahmen eines unbefristeten Abrufarbeitsvertrags dieselben Rechte wie bei unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich des Rechts auf eine Entlassungsabfindung.
Arten von Ausbildungsverträgen
Es gibt zwei Arten von Ausbildungsverträgen:
- Berufsausbildungsvertrag
- Praktikumsvertrag.
Wichtige Punkte für beide Arten von Ausbildungsverträgen:
Maßnahmen des Sozialversicherungsträgers: Diese reichen von Versicherungsfällen und Leistungen bis zu Arbeitslosigkeit und zum Existenzsicherungsfonds.
Im Falle einer Adoption, Geburt, von Arbeitsunfähigkeit oder eines Risikos während der Schwangerschaft wird die Berechnung der Laufzeit des Vertrags unterbrochen.
Branchentarifvertrag auf nationaler Ebene oder Ebene der Autonomen Gemeinschaften: Darin werden Aspekte wie Tätigkeiten, Stufen oder Berufsgruppen bzw. Arbeitsplätze festgelegt.
Der Vertrag muss einen individuellen Ausbildungsplan enthalten, in dem der Inhalt des Praktikums oder die im Rahmen der Betreuung der Auszubildenden durchgeführten Tätigkeiten aufgeführt sind.
In den Verträgen ist eine Reihe von Vergünstigungen vorgesehen, die jeweils für die Ausbildung und Lehre spezifisch sind.
Berufsausbildungsvertrag
Diese Art von Verträgen zielt darauf ab, eine Ausbildungsmaßnahme gleichzeitig mit einer Erwerbstätigkeit zu kombinieren. Diese Vertragsart ist im Bereich der Berufsbildung, für Hochschulstudien oder einen Katalog von Fachausbildungen im nationalen Beschäftigungssystem möglich. Neuerungen bei dieser Vertragsart
Mindestlaufzeit des Vertrags: 3 Monate, höchstens 2 Jahre.
Effektive Arbeitszeit: Diese darf im ersten Jahr 65 % und im zweiten Jahr 85 % der Höchstarbeitszeit nicht übersteigen.
Bei Beendigung besteht kein Entschädigungsanspruch, und Mehrarbeit und Überstunden sind außer in Fällen höherer Gewalt ausdrücklich untersagt.
Praktikumsvertrag
Dieser zielt auf alle Arbeitnehmer, die über einen Hochschulabschluss, einen Masterabschluss, ein Zeugnis des Berufsbildungssystems oder einen mittleren oder höheren Abschluss verfügen. Wichtigste Änderungen:
- Die Laufzeit darf nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr in demselben oder in einem anderen Unternehmen betragen.
- Es kann eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung vorgesehen sein.
- Überstunden sind nicht zulässig, Mehrarbeit ist aber möglich.
- Die Vergütung wird im Tarifvertrag geregelt.
Saisonarbeit
Spanien ist seit Jahren eines der OECD-Länder mit der höchsten Quote befristeter Arbeitsverträge und einem hohen Anteil an Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von maximal 6 Monaten. Laut Eurostat betrug in Spanien die Quote der Beschäftigten mittleren Alters (25–49 Jahre) mit einem befristeten Arbeitsvertrag 28 %; in der EU insgesamt sind es 13,1 %. Im März 2022 traten die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften zur strukturellen Reform des Arbeitsmarktes in Kraft. Die neuen Rechtsvorschriften ermöglichen die Schaffung eines Arbeitsmarktes, in dem die befristete Beschäftigung erstmals an die europäischen Standards angeglichen ist.
HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE:
In Spanien hat die Tourismusbranche ein sehr hohes Gewicht in der Wirtschaft (15 % des BIP im Jahr 2019), jedoch ist die Tätigkeit zumeist saisonabhängig und beginnt in der Karwoche und endet auf der Iberischen Halbinsel im September/Oktober (auf den Kanarischen Inseln dauert die Saison länger). Durch die Covid-19-bedingte Gesundheitskrise befand sich das Land seit dem 15. März in einem Ausnahmezustand, der die Geschäftstätigkeit von Hotels, Restaurants, Bars und Cafés (Gastgewerbe) zum Erliegen brachte. Langsam „normalisiert“ sich der Betrieb nun wieder, wobei Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Höchstbelegungsquoten eingehalten werden müssen. (Zur Vermeidung von Ansteckungen siehe die Hinweise des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus.)
https://www.mincotur.gob.es/es-es/COVID-19/Paginas/Guias-sector-turistico.aspx
Die Mehrheit der in dieser Branche beschäftigten Personen sind Saisonarbeitnehmer und haben Gelegenheitsarbeitsverträge, Werk- oder Dienstverträge oder unbefristete Abrufarbeitsverträge. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Vertragsarten:
https://www.sepe.es/HomeSepe/empresas/Contratos-de-trabajo/modelos-contrato.html
LANDWIRTSCHAFT:
Auch wenn die Bedeutung der Landwirtschaft in der spanischen Wirtschaft zugenommen hat (auf 9,7 % des BIP im Jahr 2021), ist doch auf einige Autonome Gemeinschaften hinzuweisen, in denen die Landwirtschaft traditionell eine wichtige Rolle spielt. Diese sind Andalusien, die Region Murcia, die Autonome Gemeinschaft Valencia und Extremadura. Die Saisonarbeitskräfte sind üblicherweise über einen „Gelegenheitsarbeitsvertrag“ beschäftigt.
Die spanische Regierung hat Subventionen zur Regelung der Arbeitsmigration und der Wanderarbeit im Rahmen der Saisonarbeit in der Landwirtschaft ausgeschrieben:
CONECTA-Dienst
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit hat einen telefonischen Dienst eingerichtet, um internationale Reisen von Geschäftsleuten und Arbeitnehmern zu erleichtern. Über eine telefonische Plattform können sich die Nutzer mit einem einfachen Anruf (Telefonnummer 060 bzw. +34 911252122 aus dem Ausland) über die Bedingungen und Voraussetzungen zur Einreise in die verschiedenen Länder und die jeweils geltenden Hygienevorschriften informieren und erfahren, wie beruflich notwendige Reisen dennoch ermöglicht werden können.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) „Guía laboral“ (Leitfaden für den Arbeitsmarkt) | https://www.mites.gob.es/es/guia/texto/index.htm |
Der Arbeitsvertrag kann in schriftlicher oder mündlicher Form abgeschlossen werden, wobei der mündliche Vertragsabschluss selten ist. Gegenwärtig können Verträge mit einer Vertragsdauer von höchstens vier Wochen nur für Verträge aufgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs mündlich geschlossen werden. Alle anderen Vertragsarten sind schriftlich abzuschließen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer folgende Auskünfte zu geben:
- Angaben zum Unternehmen und zum Arbeitnehmer;
- Anschrift des Unternehmens und der Arbeitsstätte; Angabe darüber, ob der Arbeitnehmer nur an einer Arbeitsstätte oder an verschiedenen Arbeitsstätten eingesetzt wird;
- Beginn des Arbeitsverhältnisses und voraussichtliches Ende bei befristet Beschäftigten;
- Berufsgruppe, Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Aufgaben des Arbeitnehmers, ausreichende Angaben zum zukünftigen spezifischen Aufgabenfeld;
- Grundgehalt/-lohn, Lohn-/Gehaltszulagen und Zahlungsweise des Gehalts/Lohns;
- Arbeitszeiten und Aufteilung der Arbeitszeiten;
- Urlaubsanspruch und Möglichkeiten für die Gewährung von Urlaub in bestimmten Fällen usw.;
- Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer;
- geltender Tarifvertrag.
Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch beide Seiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die öffentliche Arbeitsverwaltung über den Inhalt des Vertrags oder etwaige Verlängerungen zu unterrichten; dies kann auf elektronischem Wege über die Anwendung contrat@ erfolgen.
Im Vertrag kann eine Probezeit festgelegt werden. Deren Dauer beträgt höchstens 6 Monate für ausgebildete Facharbeiter und 2 Monate für alle anderen Arbeiter.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Partei ohne Angabe von Gründen, ohne Vorankündigung und ohne Schadensersatzanspruch beendet werden.
Die Probezeit wird zur Betriebszugehörigkeit zugerechnet und während dieser Zeit verfügt der Arbeitnehmer über dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Beschäftigten.
Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses können während der Vertragslaufzeit geändert werden. Der Arbeitgeber muss jedoch die Bestimmungen und Verfahren einhalten, die durch das Arbeitsrecht festgelegt sind. Diese Änderungen können das Arbeitsfeld, die geografische Mobilität sowie die wesentlichen Vertragsbedingungen betreffen.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen, wenn er mit dieser Veränderung nicht einverstanden ist. Er hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 20 Tagessätzen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Bei Eintreten einer der vorstehend genannten Änderungen der Arbeitsbedingungen ist es ratsam, Kontakt mit Gewerkschaftsvertretern des Unternehmens aufzunehmen oder sich direkt an die Gewerkschaft zu wenden.
Links:
Titel/Name | URL |
https://www.mites.gob.es/es/guia/texto/index.htm |
Arbeit von Minderjährigen
Nach spanischem Recht dürfen Minderjährige unter 16 Jahren nicht arbeiten. Ein Arbeitsvertrag mit einer minderjährigen Person unter 16 Jahren ist unwirksam. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Minderjährigen stellt einen schweren Verstoß seitens des Arbeitgebers dar.
Die Einstellung von Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die noch nicht mündig sind, bedarf der Zustimmung der Eltern bzw. des Vormunds. Allerdings ist es Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt, nachts zu arbeiten, Überstunden zu machen und sonstige Tätigkeiten auszuüben, die die Regierung für gesundheitsgefährdend, anstrengend, schädlich oder gefährlich erklärt hat.
In Ausnahmefällen kann die Arbeitsbehörde schriftlich und für bestimmte Veranstaltungen die Genehmigung erteilen, dass Jugendliche unter 16 Jahren an öffentlichen Aufführungen mitwirken, sofern dies keine Gefahr für ihre Gesundheit und ihre Ausbildung darstellt.
Schwangere
Schwangere genießen besonderen Schutz. Sie können die Aussetzung eines Arbeitsvertrages aufgrund der mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken beantragen, wenn ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit nicht möglich ist.
Menschen mit Behinderung
Um den besonderen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, denen Menschen mit Behinderung bei der Stellensuche begegnen, bietet die Regierung Unternehmen, die Behinderte einstellen, Anreize wie Vergünstigungen und Zuschüsse. Auch die Autonomen Gemeinschaften haben verschiedene Programme aufgelegt, um diese Personengruppe zu unterstützen. So kann ein Unternehmen, das Menschen mit Behinderungen einstellt, Zuschüsse für die Anpassung der Arbeitsplätze oder die Ausstattung mit Schutzeinrichtungen sowie darüber hinaus eine Ermäßigung bei der Sozialversicherung beantragen. Diese Ermäßigungen sind höher als bei anderen Personengruppen und es werden Geschlecht, Alter, Art und Grad der Behinderung berücksichtigt.
Ferner ist gesetzlich festgelegt, dass bei öffentlichen und privaten Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten mindestens 2 % der Belegschaft Personen mit Behinderungen sein müssen.
Eine Person gilt dann als „Person mit Behinderungen“, wenn ihr anerkannter Grad der Behinderung mindestens 33 % beträgt. Der Grad der Behinderung muss von der Autonomen Gemeinschaft oder vom Institut für Migration und soziale Dienste (IMSERSO) anerkannt werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Estatuto de los trabajadores (Arbeitnehmerstatut) | https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11430 |
Servicio Público de Empleo Estatal (Staatliche Arbeitsvermittlung) | https://www.sepe.es/HomeSepe/empresas/Contratos-de-trabajo/contratacion… |
Bei Selbstständigen bzw. Erwerbstätigen, die auf eigene Rechnung tätig sind, handelt es sich um Personen, die ihre Tätigkeit unabhängig von der Leitung oder Organisation einer anderen Person ausüben. Sie können Angestellte haben.
Zur Ausübung einer selbstständigen Arbeit sind zuvor folgende Formalitäten zu erledigen:
- Erklärung über die Aufnahme einer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt der jeweiligen Provinz;
- Anmeldung bei der Sozialversicherung, Sonderregelung für Selbstständige, bei der Finanzverwaltung der Sozialversicherung der jeweiligen Provinz;
- gegebenenfalls Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, gewerblichen Geschmacksmustern, Handelsnamen, Firmenzeichen und Handelsmarken beim Patentamt;
- bei Eröffnung eines Geschäftslokals muss eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung beantragt und die Eröffnung der Arbeitsstätte bei der Arbeitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft gemeldet werden.
Von staatlicher und lokaler Seite wie auch von den Autonomen Gemeinschaften werden gegenwärtig zahlreiche Pläne und Programme zur Förderung von Selbstständigen und Unternehmensgründern angeboten. Diese beinhalten Beratung, Fortbildung, Kapitalzuschüsse, Zuschüsse für technische Hilfe, für Weiterbildung, für die Eröffnung und Gründung sowie für besondere Personengruppen wie junge Menschen unter 30 Jahren, Langzeitarbeitslose, arbeitslose Frauen usw.
Seit 2010 können Selbstständige „Arbeitslosengeld für Selbstständige“ beantragen. Um Anspruch auf diese Geldleistung zu haben, ist eine Mindestbeitragszeit von 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit erforderlich.
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Titel/Name | URL |
Servicio Público de Empleo Estatal (Staatliche Arbeitsvermittlung) | https://www.sepe.es/HomeSepe/autonomos.html https://www.sepe.es/HomeSepe/autonomos/prestaciones-para-emprendedores-… |
Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) | http://www.mitramiss.gob.es/es/Guia/texto/index.htm |
Der gesetzliche Mindestlohn (salario mínimo interprofesional, SMI) wird jährlich von der Regierung angepasst. Hierbei handelt es sich um die Mindestvergütung, die jeder Arbeitnehmer für jede beliebige Tätigkeit in der Landwirtschaft, in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich unabhängig von Geschlecht, Alter oder Art der Anstellung (Festanstellung oder Gelegenheitsarbeit) erhält. Arbeitnehmer dürfen nicht zu einem geringeren Lohn als dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn für 2023 beträgt 1 080 EUR pro Monat in 14 Auszahlungen. Da sich der gesetzliche Mindestlohn 2022 auf 1000 EUR belief, ist somit eine Erhöhung um 80 EUR pro Monat zu verzeichnen. Daher beträgt der Mindestlohn in Spanien 36,00 EUR pro Tag, für Saisonarbeitnehmer oder Gelegenheitsbeschäftigte 51,15 EUR brutto/Tag und für Hausangestellte 8,45 EUR/Stunde.
Die genannten Beträge erhöhen sich um die Zulagen, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat.
Die in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegten Löhne und Gehälter haben immer Vorrang gegenüber diesen Mindestlöhnen.
Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus:
- Grundgehalt/-lohn;
- Zulagen: für Schwerarbeit, Risiken durch Schadstoffe, anderweitige Gefahren, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Lage des Unternehmens, Leistungs- oder Qualitätsprämien, Gewinnbeteiligung usw., Betriebszugehörigkeit, Standort der Arbeitsstelle auf den Inseln;
- Sonderzahlungen: Arbeitnehmer haben das Recht auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr: Die Höhe der Zahlungen wird durch den Tarifvertrag festgelegt oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter geregelt. Die Auszahlungen erfolgen üblicherweise an Weihnachten und im Juli. Es kann vereinbart werden, die Sonderzahlung auch monatlich in anteiliger Höhe auszuzahlen.
Das Arbeitsentgelt wird meistens monatlich ausgezahlt, wobei Zahlungsabstände von mehr als einem Monat nicht zulässig sind. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung aushändigen, auf der der Firmenname und der Name des Arbeitnehmers, das Gehalt und die Abzüge (einschließlich der Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und Einbehaltung der Einkommensteuer) aufgeführt sind.
Der Arbeitgeber ist für die Abführung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Deshalb behält er die gesetzlichen Steuern (Einkommensteuer, IRPF) und Sozialversicherungsbeiträge ein.
Die Höhe der Einbehaltung der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Entgelts und von den persönlichen und familiären Verhältnissen (Kinder und vom Arbeitnehmer abhängige Personen) ab. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber alle Daten, die dieser für die korrekte Einbehaltung benötigt, mitzuteilen und nachzuweisen.
Der Beitragssatz zur Sozialversicherung beträgt für Arbeitnehmer ca. 6,35 %.
Lohngarantie: Es gibt eine Einrichtung (FOGASA), die den Arbeitnehmern den Erhalt sowohl des Lohns als auch von Abfindungen aufgrund von Entlassung oder Kündigung garantiert.
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Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) | http://www.mitramiss.gob.es/es/Guia/texto/index.htm |
REGULÄRE ARBEITSZEIT UND RUHEZEITEN
Die tägliche Arbeitsdauer ist im Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag festgelegt. Die höchstzulässige Dauer der regulären Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt.
Grundsätzlich muss sich die reguläre Arbeitszeit gleichmäßig über den Arbeitstag verteilen. Jedoch ist es möglich, in einem Tarifvertrag oder einer Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern eine unregelmäßige Aufteilung der Arbeitszeit über das Jahr hinweg festzulegen; dabei sind die gesetzlich vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten einzuhalten.
Allgemein darf die Dauer der regulären Arbeitszeit pro Tag 9 Stunden nicht überschreiten (8 Stunden bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren), wobei während dieses Zeitraums eine Ruhezeit von mindestens 15 Minuten (30 Minuten bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren) vorzusehen ist.
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens zwölf Stunden liegen.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Mindestruhezeit von anderthalb Tagen ohne Unterbrechung. Im Allgemeinen betrifft dies den Samstagnachmittag oder ggf. den Montagmorgen und den ganzen Sonntag.
Die Dauer der wöchentlichen Ruhezeit für Jugendliche unter 18 Jahren muss mindestens zwei Tage ohne Unterbrechung betragen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Nachtarbeit ausüben.
Das Gesetz sieht je nach Branche und Besonderheiten der Arbeit längere bzw. kürzere Arbeitszeiten für jeweils bestimmte Personengruppen vor.
Außerdem besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Arbeitszeitverkürzung aus familiären Gründen, ebenso für Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt sowie für Opfer von Terrorismus.
Überstunden
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die höchstzulässige Dauer der Tagesarbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden sind freiwillig, außer wenn sie im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurden oder wenn sie zur Verhinderung oder Behebung von außergewöhnlichen und akuten Schäden erforderlich sind.
Nachts sind Überstunden verboten, außer es handelt sich um besondere, ausdrücklich genehmigte Tätigkeiten. Ebenso sind sie für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Überstunden können ausbezahlt oder durch Urlaub ausgeglichen werden.
Die maximale Anzahl von Überstunden, die im Jahr von einem Arbeitnehmer geleistet werden darf, beträgt 80 Stunden. Falls der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit leistet, die unter der allgemeinen Arbeitszeit des Unternehmens liegt, verringert sich die Überstundengrenze anteilig.
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Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) | http://www.mitramiss.gob.es/es/Guia/texto/index.htm |
Jahresurlaub
Der Jahresurlaub wird im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt. Er muss mindestens 30 Kalendertage betragen.
Der Urlaubsanspruch darf nicht durch eine finanzielle Entschädigung abgegolten werden.
Jedes Unternehmen legt seine Urlaubsplanung selbst fest, wobei nach Möglichkeit ein Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen ist.
Sonstiger bezahlter Urlaub
Im Juni 2023 wurden bestimmte Formen des bezahlten Urlaubs eingeführt, modifiziert und geändert, um im Einklang mit anderen EU-Ländern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Familien und pflegende Angehörige zu erreichen. Der Arbeitnehmer kann aus folgenden Gründen unter Lohnfortzahlung der Arbeit fern bleiben:
- bei Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft: 15 Kalendertage
- bei Todesfall, schwerem Unfall oder schwerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalt von Verwandten: 5 Kalendertage
- bei Umzug 1 Tag;
- bei Untersuchungen und Tests vor einer Geburt, bei Vorbereitungsmaßnahmen vor einer Adoption oder Annahme eines Pflegekindes die jeweils erforderliche Zeit, sofern diese mit der Arbeitszeit zusammenfällt;
- bei einer Frühgeburt, bei der das Neugeborene stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, eine Stunde der Tagesarbeitszeit;
- Eltern haben für das Stillen eines höchstens neun Monate alten Säuglings Anspruch auf täglich eine Stunde Abwesenheit bzw. eine halbe Stunde, wenn diese Zeit zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit in Anspruch genommen wird. Diese Zeit kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden, falls beide berufstätig sind;
- bei gesetzlicher Aufsichtspflicht eines Minderjährigen unter 12 Jahren oder einer Person mit Behinderung zwischen einem Achtel und der Hälfte der täglichen Arbeitszeit;
- zur Erfüllung öffentlicher und persönlicher Verpflichtungen (Berufung als Geschworener, Ladung vor Gericht usw.) die jeweils erforderliche Zeit;
- zur Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben oder zur Arbeitnehmervertretung die gesetzlich oder im Tarifvertrag festgelegte Zeit.
In allen diesen Fällen hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorab zu unterrichten und seine Abwesenheit zu begründen.
Arbeitsfreie Feiertage
Diese werden jährlich festgelegt.
Pro Jahr gibt es 14 arbeitsfreie Feiertage, 2 davon sind lokale Feiertage. Landesweite Feiertage sind Weihnachten, Neujahr, der 1. Mai (Tag der Arbeit) und der 12. Oktober (spanischer Nationalfeiertag).
Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, so ist der darauffolgende Montag arbeitsfrei.
Freistellung ohne Lohnfortzahlung
Hierbei handelt es sich um eine nicht vergütete Freistellung während der normalen Arbeitszeit, die vom Arbeitnehmer beantragt wird und vom Arbeitgeber gewährt oder abgelehnt werden kann. In jedem Fall ist eine individuelle oder tarifvertragliche Vereinbarung erforderlich.
Freistellungen ohne Lohnfortzahlung sind gesetzlich nicht geregelt.
Krankschreibung
Schutz besteht für den Fall, dass der Arbeitnehmer vorübergehend arbeitsunfähig ist und krankheits- oder unfallbedingt medizinische Hilfe benötigt. In diesen Fällen bezieht der Arbeitnehmer mindestens 60 % seines Lohns. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die vorübergehende Berufsunfähigkeit, die dann von der Sozialversicherung dem Unternehmen erstattet werden. Eine Krankschreibung kann für höchstens 18 Monate erfolgen, danach findet eine erneute Prüfung statt.
Mutter- und Vaterschaft
Die Dauer der Aussetzung wegen Mutterschaft beträgt 16 Wochen ohne Unterbrechung, mit Verlängerung um zwei Wochen für jedes Kind ab dem zweiten Kind im Falle einer Mehrlingsgeburt. Dieser Zeitraum kann nach den Wünschen der Mutter aufgeteilt werden, wobei sechs Wochen unmittelbar im Anschluss an die Entbindung in Anspruch genommen werden müssen. Unabhängig von diesem sechswöchigen Pflichturlaub für die Mutter nach der Entbindung kann, falls beide Elternteile berufstätig sind, der Vater einen bestimmten Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen.
Seit 2019 gilt, dass im Falle einer Geburt der andere Elternteil Anspruch auf Elternzeit von gleicher Dauer wie die leibliche Mutter hat, wobei die ersten vier Wochen unmittelbar im Anschluss an die Entbindung in Anspruch genommen werden müssen.
Bei einer Adoption oder Annahme eines Pflegekindes hat jedes Elternteil Anspruch auf eine Elternzeit von 16 Wochen.
Beurlaubungen
Als Beurlaubung wird die vom Arbeitnehmer beantragte Aussetzung des Arbeitsvertrages bezeichnet. Dabei arbeitet er nicht und bezieht auch kein Gehalt. Gesetzlich sind vier Arten von Beurlaubungen vorgesehen:
- Zwangsbeurlaubung: Zur Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Ausübung von Gewerkschaftsämtern. Solche Freistellungen sind zwingend zu gewähren, und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erhaltung seines Arbeitsplatzes.
- Sonderbeurlaubung: Diese erfordert eine Mindestbetriebszugehörigkeit von einem Jahr. Ein Recht auf Erhaltung des Arbeitsplatzes wird nicht gewährt, lediglich das Recht auf eine bevorzugte Einstellung bei offenen Stellen. Die Dauer liegt zwischen vier Monaten und fünf Jahren.
- Beurlaubung zur Pflege von Familienangehörigen: Hier gilt eine Höchstdauer von drei Jahren für die Pflege jedes Kindes. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Beurlaubung für die Dauer von 2 Jahren (kann durch Tarifverträge verlängert werden) für die Pflege eines Verwandten, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, und keiner bezahlten Tätigkeit nachgeht.
- Vereinbarung: Nach Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer ist die Beendigung des Arbeitsvertrags am flexibelsten und hängt von den getroffenen Absprachen ab.
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Titel/Name | URL |
Estatuto de los trabajadores (Arbeitnehmerstatut) | https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11430 |
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung („certificado de empresa“) und die Nachweise über die Beitragszahlungen aushändigen (diese benötigt der Arbeitnehmer ggf. zur Beantragung von Arbeitslosengeld). Ferner ist ihm eine Endabrechnung („finiquito“) über die ihm geschuldeten Beträge auszuhändigen. Wird eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses angestrebt, sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verpflichtet, die jeweils andere Seite unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehenen Frist zu unterrichten (Vorankündigung).
Ein Arbeitsvertrag kann aus folgenden Gründen beendet werden:
- von beiden Seiten akzeptierte Vereinbarung;
- bestimmte im Vertrag angegebene Gründe;
- Ablauf der vereinbarten Zeit oder Fertigstellung von Arbeiten bzw. Beendigung von Dienstleistungen;
- Ausscheiden des Arbeitnehmers auf eigenen Wunsch;
- Tod, schwere Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit oder Versetzung in den Ruhestand des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers;
- höhere Gewalt;
- Einzel- oder Massenentlassung;
- auf Entscheidung der Arbeitnehmerin, die aufgrund von geschlechtsbezogener Gewalt gezwungen ist, ihre Stelle aufzugeben;
- auf Antrag des Arbeitnehmers aufgrund von Vertragsverletzung seitens des Arbeitgebers.
Bei befristeten Arbeitsverträgen (mit Ausnahme von Aushilfs- und Ausbildungsverträgen) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 12 Tagessätzen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, falls der befristete Vertrag ab Januar 2015 geschlossen wurde.
Entschließt sich ein Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, kann er gegen den Arbeitgeber klagen.
Schlichtungsverfahren: Dieses ist Voraussetzung für eine Klage. Der Arbeitnehmer muss innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen (Samstage, Sonn- und Feiertage ausgenommen) ab dem Zeitpunkt der Kündigung bei der zuständigen Arbeitsverwaltungsstelle die Schlichtung beantragen. Das Schlichtungsverfahren kann zu einer Einigung (Wiedereinstellung oder Entschädigung des Arbeitnehmers) führen oder ohne Einigung ausgehen
Klage: Scheitert das Schlichtungsverfahren, kann der Arbeitnehmer Klage beim spanischen Sozialgericht einreichen. Dieses Gericht entscheidet dann über den Fall.
Eintritt in den Ruhestand
In der Regel beträgt das Ruhestandsalter 67 Jahre oder 65 Jahre, falls 38 Jahre und 6 Monate lang Beiträge gezahlt wurden. Diese Ruhestandsalter und die Beitragszeit werden schrittweise seit Januar 2013 umgesetzt. Für Arbeitnehmer, für die die vorherige Gesetzgebung gilt, wird die Altersgrenze von 65 Jahren beibehalten.
In einigen Fällen wird Arbeitnehmern unter 65 Jahren der Vorruhestand ermöglicht.
Ferner ist in bestimmten Fällen die Möglichkeit eines Teilruhestands ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen.
Für einen Altersrentenanspruch muss die betreffende Person 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Höhe der Altersrente hängt von den Beitragszeiten des Arbeitnehmers und von bestimmten Grenzen ab.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) „Guía laboral“ (Leitfaden für den Arbeitsmarkt) | https://www.mites.gob.es/es/guia/texto/index.htm |
Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social (Ministerium für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit) Seguridad Social (Sozialversicherung) | https://www.sepe.es/HomeSepe/Personas/distributiva-prestaciones https://www.seg-social.es/wps/portal/wss/internet/InformacionUtil/44539… |
In Spanien haben alle Arbeitnehmer das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, mit Ausnahme der Angehörigen des Militärs und der aktiven Justizangehörigen. Auch die Vertretung der Arbeitnehmer durch die rechtmäßig gegründeten Gewerkschaften ist anerkannt. Die Gewerkschaften handeln die Löhne und Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Freistellungen, Berufsausbildung, Gesundheitsschutz, Weiterbildung usw.) durch Tarifverhandlungen aus.
Nicht selbstständig Beschäftigte, Selbstständige und Arbeitslose können freiwillig einer Gewerkschaft beitreten.
In Spanien gibt es neben den Mehrheitsgewerkschaften, die große Gruppen und Tätigkeitsbereiche vertreten, Einzelgewerkschaften, die immer wichtiger und professioneller werden und sich nach Tätigkeitsbereichen organisieren.
Das Recht auf Mitsprache der Arbeitnehmer im Unternehmen wird im Wesentlichen über die Belegschaftsvertreter (Betriebe mit 10 bis 50 Arbeitnehmern) bzw. Betriebsräte (Betriebe mit 50 oder mehr Arbeitnehmern) ausgeübt.
Die berufsständischen Kammern und Arbeitgeberverbände vertreten die Rechte der Unternehmen und Personen in freien Berufen, freiberuflich Tätigen bzw. Selbstständigen. Diese Gruppen werden auch von den Handelskammern vertreten, die Rechtsberatung und Beratung über neue Berufe und berufliche Profile anbieten, Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichte sowie Stellenbörsen herausgeben und Dienstleistungen für Arbeitssuchende bieten.
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Titel/Name | URL |
Arbeitnehmervertretung | https://administracion.gob.es/pag_Home/Tu-espacio-europeo/derechos-obli… |
Arbeitgebervertretung | https://www.mites.gob.es/es/guia/texto/guia_11/contenidos/guia_11_23_5… |
Die spanische Verfassung erkennt das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, Maßnahmen des Arbeitskampfes zu ergreifen. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck der Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn die allgemeinen Interessen der Arbeitnehmer betroffen sind. Zum Führen eines Arbeitskampfes berechtigt sind sowohl die gesetzlichen Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften als auch die Arbeitgeber und ihre Vertreter (Arbeitgeberverbände).
Streik ist die vorübergehende, kollektive und miteinander abgestimmte Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer, um so verbesserte Arbeitsbedingungen einzufordern oder Protest zum Ausdruck zu bringen. Streik ist das radikalste Druckmittel der Arbeitnehmer.
Durch die Ausübung des Streikrechts wird ein Arbeitsverhältnis nicht beendet. Arbeitnehmer dürfen für ihre Beteiligung an einem Streik nicht bestraft und auch nicht durch andere ersetzt werden.
Arbeitnehmer, die nicht am Streik teilnehmen wollen, behalten das Recht auf Arbeit. Ebenso können manche Arbeitnehmer verpflichtet werden, ihre Tätigkeiten weiterhin auszuüben, wenn es sich um unerlässliche Leistungen handelt, die die Sicherheit oder den Erhalt des Unternehmens betreffen (Mindestdienstleistungen).
Aussperrung ist eine vom Arbeitgeber beschlossene Schließung der Arbeitsstätte bei Streik oder einer anderen Art von kollektiver Unregelmäßigkeit der Arbeitsordnung, wenn ein Risiko für Personen oder Güter absehbar ist, da die Arbeitsstätte rechtswidrig besetzt ist oder Abwesenheiten oder Unregelmäßigkeiten bei der Arbeit bestehen, die den normalen Produktionsablauf verhindern.
Auswirkungen von Streik und Aussperrung
Während des Streiks oder der Aussperrung wird der Arbeitsvertrag als ausgesetzt betrachtet und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Während des Streiks genießt er bei der Sozialversicherung einen Sonderstatus.
Der Arbeitnehmer hat weder Anspruch auf finanzielle Leistungen wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die während des Streiks eintritt, noch auf Arbeitslosenleistungen.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitskonflikte | https://www.mites.gob.es/es/guia/pdfs/Guia_Laboral_2023.pdf#page=518 |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Spanien ist eine parlamentarische Monarchie mit dem König als Staatsoberhaupt. Die Regierung (der Ministerpräsident und der Ministerrat) ist jedoch für die Durchführung der Innen- und Außenpolitik in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen verantwortlich.
Das spanische Parlament (Cortes Generales) ist die Vertretung des spanischen Volkes und besteht aus zwei Kammern, dem Kongress und dem Senat. Es bildet die Legislative des Staates, verabschiedet den Staatshaushalt, überwacht die Regierungstätigkeit und hat darüber hinaus weitere Befugnisse, die ihm von der Verfassung zuerkannt werden. Die Parlamentswahl findet alle vier Jahre statt, bei vorgezogenen Wahlen auch früher. Bei der Parlamentswahl sind alle spanischen Staatsangehörigen im Alter ab 18 Jahren wahlberechtigt, unabhängig davon, ob sie in Spanien oder im Ausland leben.
Der spanische Staat besteht aus den 17 Autonomen Gemeinschaften sowie zwei Autonomen Städten (Ceuta und Melilla). Jede Autonome Gemeinschaft hat ihre eigene Regierung und ihr eigenes Parlament und zahlreiche Zuständigkeiten. Gesetze werden von den Cortes Generales und den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaften verkündet, deren Wahlverfahren denen für die landesweiten Wahlen entsprechen.
Personen, die sich in Spanien aufhalten, unterliegen dem spanischen Recht. Das spanische Recht ist mit den auf dem römischen Recht aufbauenden Rechtssystemen, wie dem französischen oder deutschen Recht, vergleichbar; wenig Gemeinsamkeiten gibt es mit dem angloamerikanischen System.
Die Gerichte mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten sind für die Justizverwaltung zuständig. Letztere ist in die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht unterteilt. Die Rechtsanwälte sind für die Verteidigung der Interessen ihrer Mandanten zuständig und die Staatsanwälte für die gerichtlichen Handlungen. Personen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.
Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sind einheitlich und gelten landesweit, wobei sich die Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaften auf ihre Umsetzung beschränkt.
Das nationale Beschäftigungssystem besteht aus Strukturen, Maßnahmen und Aktionen, die für die Förderung und Weiterentwicklung der Beschäftigungspolitik erforderlich sind; deren Umsetzung erfolgt dezentral und ist an die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten angepasst. Ihre Grundpfeiler sind zum einen die staatliche Arbeitsverwaltung (SEPE) und zum anderen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der verschiedenen Autonomen Gemeinschaften, im Rahmen des nationalen Beschäftigungssystems erfolgt aber die Koordinierung zwischen allen beteiligten Akteuren.
Die öffentliche Arbeitsverwaltung (SEPE) ist für die Verwaltung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, für die Entwicklung, Organisation und Überwachung beschäftigungspolitischer Programme und Maßnahmen sowie für die Koordinierung des landesweiten Netzes zuständig. Die Arbeitsverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften sind für die Betreuung von Arbeitslosen bzw. Arbeitnehmern und Unternehmen zuständig. Das Netz wird durch ein breites Spektrum von Institutionen und Einrichtungen ergänzt, die bei der Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zusammenarbeiten.
Links:
Titel/Name | URL |
Presidencia de Gobierno (Ministerpräsident) | www.lamoncloa.gob.es |
Ministerio de Justicia (Justizministerium) | www.mjusticia.gob.es |
Ministerio del Interior (Innenministerium) | www.interior.gob.es |
SEPE (staatliche Arbeitsvermittlung) | www.sepe.es/HomeSepe/que-es-el-sepe |
Jeder Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt in Form einer regelmäßigen, in der Regel monatlichen, Vergütung.
2022 belief sich der Durchschnittslohn in Spanien auf 25 353 EUR brutto pro Jahr, was 2 112,76 EUR pro Monat entspricht (wenn er durch 12 monatliche Zahlungen geteilt wird). Es gibt allerdings Unterschiede zwischen Regionen, Sektoren und beruflichen Ebenen.
Der Arbeitgeber führt im Namen des Arbeitnehmers für dessen Monatslohn/-gehalt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und für andere Positionen wie Arbeitslosigkeit kann sich auf zwischen 6 % und 7 % der Lohnsumme belaufen. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von der familiären Situation und der Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers sowie von der Art des Vertrags und der Autonomen Gemeinschaft ab, in der er seinen Wohnsitz hat. Im Jahr 2024 müssen Personen mit einem Jahresgehalt von 15.876 Euro (gesetzlicher Mindestlohn) keine Einkommensteuer bezahlen. Für befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr und Praktikumsverträge beträgt der Steuersatz 2 %.
Hat der Arbeitnehmer seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien, beträgt der Mindeststeuersatz 19 % für Einwohner in EU-Mitgliedstaaten und 24 % für Einwohner in Drittländern.
- DIREKTE STEUERN
- Einkommensteuer auf Einkünfte und Kapitalerträge [Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas] (IRPF)
Grundlage und Gegenstand der Besteuerung sind sämtliche Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Die Summe der Einkünfte entspricht dem Einkommen eines Steuerjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Der Steuertarif ist progressiv, d. h., die Steuerbelastung wächst bei steigender Bemessungsgrundlage, wobei das Existenzminimum nicht versteuert werden muss. Eine Steuererklärung muss ab einem Jahreseinkommen von 22 000 EUR, das bei einem einzelnen Zahlenden (Arbeitgeber) erzielt wurde, abgegeben werden.
Die Steuererklärung muss in den Monaten Mai bis Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgegeben werden. Erfolgt keine oder eine verspätete Abgabe, wird ein Säumniszuschlag fällig.
Wer in einem Steuerjahr 183 Tage oder länger in Spanien wohnt, muss grundsätzlich für alle seine Einkünfte in Spanien eine Steuererklärung abgeben, unabhängig davon, wo er die Einkünfte erzielt hat. Bei der Bestimmung des „steuerlichen Wohnsitzes“ spielen andere Aspekte eine Rolle, z. B. die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, Wohnsitz der Familienangehörigen, Ort, an dem hauptsächlich der Arbeit nachgegangen wird, usw. Deshalb ist es wichtig, sich zu informieren, wenn Unklarheiten bestehen.
Zieht ein Arbeitnehmer, der weniger als 183 Tage in Spanien gearbeitet hat, in ein anderes Land des EWR, kann er die Rückerstattung der laut seiner Gehaltsabrechnung einbehaltenen Steuer beantragen. Hierzu muss er das Formular 215, eine Wohnsitzbescheinigung des Landes, in das er umzieht, und eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern bei der Steuerverwaltungsbehörde vorlegen. Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Rückerstattung beträgt 4 Jahre. - Körperschaftsteuer
Die spanische Körperschaftsteuer (Impuesto sobre sociedades) ist der beschriebenen Einkommensteuer (IRPF) ähnlich, sie betrifft jedoch juristische Personen. Mit Ausnahme von Fällen, in denen ein besonderer Steuersatz Anwendung findet, beträgt der normale Steuersatz derzeit 25 %. - Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bemessungsgrundlage ist der Erwerb von Gütern und Leistungen von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden.
- Einkommensteuer auf Einkünfte und Kapitalerträge [Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas] (IRPF)
- INDIREKTE STEUERN:
- Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el valor añadido, IVA)
Über die Mehrwertsteuer werden von Unternehmern oder Selbstständigen erbrachte Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie die Einfuhr von Gütern besteuert. Der normale Steuersatz beträgt 21 %. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 4 % bzw. 10 %. Zudem sind im Gesetz bestimmte Befreiungen von dieser Steuer vorgesehen. - Besteuerung von Vermögensübertragungen und Rechtshandlungen
Besteuert werden bestimmte Rechtsgeschäfte, die Anfertigung von Rechts- und Geschäftsdokumenten, beispielsweise beim Kauf von Immobilien oder bei der Bestellung von Hypotheken.
- Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el valor añadido, IVA)
Ferner gibt es andere SONDERSTEUERN, die beim Kauf bestimmter Güter wie Alkohol, Tabak und Kraftstoffen erhoben werden.
Außer diesen staatlichen Steuern bzw. Steuern, deren Erhebung vollständig oder teilweise den Autonomen Gemeinschaften überlassen wird, werden weitere ÖRTLICHE STEUERN von den Gemeinden erhoben, z. B. die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital (Ministerium für Wirtschaft und Digitalisierung) | www.mineco.gob.es |
Agencia Tributaria (Finanzamt) | https://sede.agenciatributaria.gob.es |
Ministerio de Trabajo y Economía Social (Ministerium für Beschäftigung und Sozialwirtschaft) | https://www.mites.gob.es |
Instituto Nacional de Estadística (nationales statistisches Amt) | www.ine.es |
Generell lässt sich feststellen, dass der Lebensstandard akzeptabel ist, auch wenn die aufeinander folgenden Krisen in den letzten Jahren Auswirkungen auf die Wirtschaft und bestimmte öffentliche Dienste hatten. Die Bevölkerung hat im Allgemeinen Zugang zu kostenlosen oder relativ kostengünstigen Dienstleistungen wie etwa im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Bildung.
Als Anhaltspunkt für die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Spanien können die Preise der folgenden Gegenstände des täglichen Gebrauchs dienen, die natürlich je nach Geschäft, Region oder Stadt etwas variieren können.
- Stangenbrot: 1 EUR–1,30 EUR
- 1 Liter Milch: 0,80 EUR–1,30 EUR
- ein Dutzend Eier: 2,00 EUR–3,50 EUR
- 1 kg Äpfel: 1,80 EUR
- 1 kg Tomaten: 2 EUR–3,50 EUR
- Flasche Shampoo: 3 EUR–5 EUR
- Deodorant: 2,00 EUR
- Rock oder Hose: 60 EUR
- Tages- oder Regionalzeitung: 1,20 EUR Sonntags 2,20 EUR
- Eintrittskarte fürs Kino: 7 EUR–9 EUR
- Tasse Kaffee: 1,30 EUR–1,80 EUR
- Bier: 2 EUR–2,50 EUR
- Hamburger: 3 EUR–8 EUR
- Tagesmenü: ab 12,00 EUR
Beförderungspreis Bus/Metro in vielen Städten: Einzelfahrschein: ab 1,50 EUR Normalerweise gibt es Fahrkarten oder Abonnements, mit denen man Geld sparen kann. So kostet beispielsweise ein Ticket für 10 Fahrten mit Bus/Metro etwa 12,20 EUR.
Die Kraftstoffpreise unterliegen ständigen Änderungen. Bei den Preisen für Benzin und Diesel bestehen keine großen Unterschiede und sie belaufen sich auf zwischen 1,55 EUR/Liter und 1,80 EUR/Liter.
Im April 2024 lag der Verbraucherpreisindex (VPI) bei 3,3 % und damit 0,8 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.
Links:
Titel/Name | URL |
Instituto Nacional de Estadística (nationales statistisches Amt) | www.ine.es |
Organización de Consumidores y Usuarios (Organisation für Verbraucher und Nutzer) | www.ocu.org |
Mieten einer Wohnung
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss mit dem Eigentümer einen Mietvertrag abschließen. Der Mietvertrag kann zwar rechtsgültig mündlich abgeschlossen werden, dennoch empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, in dem Angaben zum Eigentümer und Mieter, eine Beschreibung der Wohnung, die Dauer des Mietverhältnisses, der Mietzins und sonstige zweckmäßige Vertragsbestimmungen enthalten sein müssen.
Die Vertragslaufzeit wird von den beiden Vertragsparteien im Einklang mit ihren Erfordernissen frei vereinbart. Enthält der Vertrag keine Angaben zur Vertragsdauer, so gilt eine Laufzeit von einem Jahr. Wurde ursprünglich eine Laufzeit unter fünf Jahren vereinbart – sofern es sich bei dem Mieter um eine natürliche Person handelt – bzw. unter sieben Jahren – bei einem Mieter, der eine juristische Person ist –, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, bis die 5 bzw. 7 Jahre erreicht sind.
Diese Laufzeitverlängerung erfolgt nicht, wenn der Mieter dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. vereinbarten jährlichen Verlängerung seine Absicht mitteilt, den Vertrag nicht zu verlängern.
Es wird empfohlen, im Vertrag den Beginn der Laufzeit festzulegen, nämlich, ob das Datum der Vertragsunterzeichnung oder das Datum des Einzugs in das Mietobjekt gilt, sofern dieser vor dem Datum der Unterzeichnung erfolgt.
Mit Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter dem Eigentümer eine Kaution in Höhe von in der Regel einer Monatsmiete bar bezahlen. Der Mietzins, d. h. das Entgelt, das der Mieter an den Vermieter für die Überlassung der Mietsache entrichtet, wird von beiden Parteien frei vereinbart. Die Entrichtung der Miete erfolgt monatlich. Die Höhe der Miete wird jeweils an den Verbraucherpreisindex (IPC) angepasst. Ferner ist wichtig anzugeben, welche Kosten im Mietzins inbegriffen sind und welche nicht.
Die Mietpreise variieren in Spanien von Stadt zu Stadt sehr und können nur schwer verallgemeinert werden. Allerdings ist eindeutig, dass die Mietpreise in den großen Städten in Katalonien, im Baskenland, in der Gemeinschaft Valencia, auf den Balearen und auf den Kanaren sowie in Madrid höher sind. Allgemein ist das Wohnen im Zentrum einer Großstadt immer teurer als in Außenbezirken oder Vororten, die jedoch meist sehr gut angebunden sind. Mit dem Zug oder Bus ist das Stadtzentrum in weniger als 30 Minuten zu erreichen.
Außerhalb von Städten liegt der Mietpreis für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer zwischen 400 EUR und 900 EUR. Bei einer Wohnung mit zwei Schlafzimmern kann die Miete zwischen 500 EUR und 1 000 EUR betragen. Im Stadtzentrum liegen diese Preise um 25 % höher. Für ein einzelnes Zimmer kann die Monatsmiete zwischen 200 EUR und 300 EUR betragen. Darin sind jedoch noch keine Strom-, Wasser-, Gas- und Telefonkosten enthalten, die gewöhnlich alle zwei Monate entrichtet werden.
Wohnungskauf
Beim Kauf von Wohneigentum muss ein Notar hinzugezogen werden. Jede Bank oder Sparkasse informiert über die Kosten von Hypotheken und darüber, wie diese zu beantragen sind.
Die Preise für Wohnimmobilien in Spanien sind recht hoch, es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen des Landes. Informationen dazu sind bei der spanischen Gesellschaft für Immobilienwertermittlungen (Sociedad de Tasación) erhältlich, die halbjährlich einen Bericht veröffentlicht, in dem Durchschnittspreise für Wohnimmobilien, Statistiken zur Preisentwicklung und voraussichtliche Entwicklungen nachzulesen sind.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda Urbana (Ministerium für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda) | https://www.mitma.gob.es |
Sociedad de Tasación (Gesellschaft für Immobilienwertermittlungen) | www.st-tasacion.es |
In Spanien werden Gesundheitsdienstleistungen sowohl über öffentliche (der Sozialversicherung zugehörige) oder private Krankenhäuser als auch über (die örtlichen) Gesundheitszentren für die Grundversorgung erbracht.
Öffentliches Gesundheitswesen
Der spanische Staat deckt den Bedarf an medizinischer und pharmazeutischer Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger über das öffentliche Gesundheitswesen, das über die Sozialversicherungsbeiträge finanziert und von den Autonomen Gemeinschaften über die ihnen unterstellten regionalen Gesundheitsministerien und die regionalen Gesundheitsdienste verwaltet wird. Über 90 % der Bevölkerung nimmt dieses Gesundheitssystem in Anspruch.
Alle Arbeitnehmer und alle Selbstständigen müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein und monatliche Beiträge leisten. Den Versicherten wird eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen, mit der sie bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) die Versichertenkarte beantragen können. Mit dieser Karte können ärztliche und pharmazeutische Dienste sowie Krankenhausdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Über das System können die Bürgerinnen und Bürgern eine/n Hausarzt/-ärztin von dem für die medizinische Grundversorgung zuständigen Team des Gesundheitszentrums in der Nähe Ihres Wohnortes wählen. Für eine fachärztliche Behandlung ist abgesehen von Notfällen eine Überweisung vom Hausarzt erforderlich. Zwar erfolgt die medizinische Grundversorgung in der Regel innerhalb eines Tages oder weniger Tage, doch sind die Wartelisten für fachärztliche Behandlungen oder freiwillige oder nicht dringende Eingriffe generell sehr lang.
In Notfällen sollte der nächstgelegene ärztliche Notdienst aufgesucht werden; bei Bedarf kann ein Krankenwagen über die Notrufnummer 112 gerufen werden.
Arzneimittel werden vom Arzt auf einem offiziellen Rezeptformular verschrieben. Die Patienten tragen einen Teil der Kosten für die Arzneimittel. Arzneimittel sind in Spanien in der Regel günstiger als in anderen Ländern, da die Regierung Preisbeschränkungen auferlegt.
Apotheken bieten alternierend einen Notdienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an (Nacht- und Feiertagsdienst). Welche Apotheken jeweils Notdienst haben, steht in der Zeitung und ist aus Listen ersichtlich, die an allen Apotheken ausgehängt sind.
EU-Staatsangehörige, die nicht Mitglied der spanischen Sozialversicherung sind, erhalten während eines befristeten Aufenthalts (Reisen) in Spanien medizinische Versorgung, wenn sie sich in ihrem Mitgliedstaat die europäische Krankenversicherungskarte besorgt haben.
Privates Gesundheitswesen
In den letzten Jahren ist der Anteil der Bevölkerung mit einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung oder als Alternative zum öffentlichen Gesundheitswesen gestiegen und lag 2022 bei 24 %. Es gibt zahlreiche private Unternehmen und medizinische Gesellschaften, die ihre Dienste in Spanien anbieten. Diesen sind eigene Kliniken, Arztpraxen und Labors angeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von Alter und Geschlecht der Versicherten ab. Um eine Vorstellung zu vermitteln: Eine 40-jährige Person zahlt z. B. zwischen 30 EUR und 55 EUR pro Monat.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Sanidad (Ministerium für Gesundheit) | www.sanidad.gob.es |
Organización de Consumidores y Usuarios (Organisation für Verbraucher und Nutzer) | www.ocu.org |
Das spanische Bildungssystem umfasst folgende Stufen: Vorschule, Primarstufe, Sekundarstufe I (Sekundarpflichtschule), Sekundarstufe II (Abitur), Berufsbildung und Hochschule.
Vorschule: Für Kinder von 0 bis 6 Jahren in zwei Abschnitten von je 3 Jahren. Die Vorschule ist freiwillig, wobei der zweite Abschnitt für Kinder von 3 bis 6 Jahren kostenlos ist und generell in Anspruch genommen wird.
Primarstufe: Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Der Besuch der öffentlichen und halböffentlichen Bildungseinrichtungen (Schulen) der Primarstufe ist Pflicht und kostenfrei.
Sekundarpflichtschule (Educación secundaria obligatoria, ESO): Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren. Der Unterricht erfolgt an Sekundarschulen (Institutos de Educación Secundaria) und ist kostenlos. Nach erfolgreicher Beendigung dieses Bildungsabschnittes erhalten die Schülerinnen und Schüler den Sekundarschulabschluss.
Nach Erwerb des Sekundarpflichtschulabschlusses kann eine Berufsausbildung (formación profesional de grado medio) begonnen oder das Abitur (bachillerato) angesteuert werden. Diese Ausbildung wird an öffentlichen Schulen kostenlos angeboten.
Die Sekundarstufe II (bachillerato) dauert zwei Jahre (gewöhnlich im Alter von 16 bis 18 Jahre) und schließt mit dem Erwerb des Reifezeugnisses ab. Dieser Abschluss ermöglicht den Zugang zu einer beruflichen Fachausbildung höheren Grades (formación profesional de grado superior) bzw. nach bestandener Aufnahmeprüfung den Zugang zu einem Hochschulstudium.
Es besteht eine große Bandbreite bei den Abschnitten der Berufsbildung mittleren und höheren Grades. Die Ausbildungsabschnitte umfassen verschiedene Module unterschiedlicher Dauer und befähigen zur Ausübung zahlreicher Berufe. Über außerordentliche Wege, in der Regel über Aufnahmeprüfungen, besteht die Möglichkeit, Zugang zu einem Hochschulstudium oder zu einer beruflichen Fachausbildung höheren Grades zu erhalten. Nach Abschluss einer Berufsausbildung (formación profesional de grado medio) wird das Fachdiplom (Título de Técnico) verliehen und nach Abschluss der beruflichen Fachausbildung höheren Grades das höhere Fachdiplom (Título de Técnico Superior).
Das Hochschulstudium gliedert sich in drei Abschnitte, die traditionell als diplomatura (Diplom), licenciatura (Lizenziat) und doctorado (Promotion) bezeichnet werden. Diese drei Abschnitte entsprechen den drei jetzigen Hochschulqualifikationsstufen Grado (Bachelor), Máster (Master) und Doctor (Doktor) im Europäischen Hochschulraum.
Die Hochschulen sind eigenständige Einrichtungen, die ihre Bildungsangebote selbst bestimmen können. Das Hochschulsystem umfasst sowohl öffentliche als auch private Hochschulen. Die Abschlüsse der privaten Hochschulen müssen vom Bildungsministerium (Ministerio de Educación) anerkannt sein, damit sie offiziell Gültigkeit besitzen.
Der Großteil der Kosten für Studien an öffentlichen Universitäten in Spanien wird vom Staat getragen, wobei die Studierenden etwa 25 % der Gesamtkosten tragen, diese unterscheiden sich in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften, da die Gebühren von den Regionalregierungen für ihr Gebiet festgelegt werden. Darüber hinaus wurde kürzlich ein landesweit geltender Höchstwert für die Gebühren festgelegt.
Die Gebühren privater Hochschulen unterliegen hingegen keiner öffentlichen Regulierung und sind daher deutlich höher als Studiengebühren an öffentliche Hochschulen, wobei die Studierenden oft 100 % der Studienkosten tragen. Darüber hinaus können die Unterschiede bei den Gebühren zwischen den einzelnen Hochschulen noch ausgeprägter sein.
Das System der Berufsbildung umfasst auch Spezialausbildungen im Bereich Kunst (Musik, Tanz, Bildende Kunst, Design und Theater) und Fremdsprachen.
In einigen Autonomen Gemeinschaften wie Galizien, Katalonien oder im Baskenland wird der Unterricht in der Regel in der Sprache der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft erteilt.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerio de Educación y Formación Profesional (Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung) | www.educacionyfp.gob.es |
Ministerio de Universidades (Ministerium für Hochschulen) | www.universidades.gob.es |
Das soziale Leben spielt in Spanien eine große Rolle. Trotz starker Veränderungen in den letzten Jahren bildet die Familie weiterhin den Mittelpunkt der persönlichen Beziehungen. Freundschaften zu pflegen, ist in Spanien ebenso wichtig.
Im sozialen Miteinander herrscht Lockerheit und Spontaneität, die in der Einstellung und Sprache der Spanier zum Ausdruck kommt. Bei der Begrüßung ist der körperliche Kontakt (Küsse, Umarmungen) nicht selten, was für Menschen, die zum ersten Mal nach Spanien kommen, befremdlich wirken kann, wie auch die Angewohnheit, sich gegenseitig zu unterbrechen, was nicht auf eine schlechte Erziehung zurückzuführen ist, sondern auf die Spontaneität in der Kommunikation.
Das Mittagessen wird in Spanien zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr („Mittagspause“) eingenommen, das Abendessen zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr, d. h. wesentlich später als im übrigen Europa. Spanier gehen häufig mit Freunden auswärts essen, besonders am Wochenende.
Das spanische Nachtleben ist sehr aktiv. Es gibt Bars und Diskotheken, die die ganze Nacht geöffnet sind. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine der dynamischsten Branchen der spanischen Wirtschaft.
Spanien feiert eine große Zahl an Volksfesten, die teilweise weltweiten Ruhm genießen und meist mit religiösen Traditionen verbunden sind.
Das Geschäftsleben ist sehr dynamisch. Die Öffnungszeiten sind gewöhnlich von 10 Uhr bis 20 Uhr. Die Einkaufszentren haben in der Regel längere Öffnungszeiten.
Die Geburtenrate sinkt in Spanien Jahr für Jahr. Nach Angaben des nationalen statistischen Amts lag die mittlere Geburtenrate im Jahr 20222 bei 1,16 Kinder je Frau. Eine Geburt ist ein Familienereignis, das Besuche, Geschenke usw. zur Folge hat.
Die Lebenserwartung in Spanien ist eine der höchsten in Europa und beträgt gegenwärtig für Männer 81,1 Jahre und für Frauen 84,7 Jahre. Nach Schätzungen des nationalen statistischen Amts ist mit einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung und einer Verringerung des Unterschieds zwischen Männern und Frauen zu rechnen.
Das durchschnittliche Erstheiratsalter steigt stetig und beträgt 33,8 Jahre bei Frauen und 35,9 Jahre bei Männern. Obwohl traditionell die meisten Ehen kirchlich (hauptsächlich katholisch) geschlossen wurden, liegt die Zahl der zivilrechtlichen Eheschließungen in den letzten Jahren über der der kirchlich geschlossenen Ehen. Seit 2005 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und Kinder adoptieren. Die Kommunen verfügen in der Regel über Register für unverheiratete Paare (stabile und öffentliche Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die ohne Ehe zusammenleben), wobei es für diese Kategorie keine staatliche Regelung gibt und die Rechtsvorschriften der einzelnen Autonomen Gemeinschaften die Grundlage bilden.
Sowohl die Zahl der Trennungen als auch die Zahl der Scheidungen sind in den letzten Jahren leicht zurückgegangen. 2021 machten Ehescheidungen 95,9 % aller Eheauflösungen aus, 4,1 % der Eheauflösungen waren Trennungen. Die Differenz zwischen der hohen Zahl an Scheidungen und der der Trennungen ist vorwiegend auf das Inkrafttreten des Gesetzes 15/2005 vom 8. Juli 2005 zurückzuführen, das die Scheidung ohne eine vorherige Trennung zulässt.
Links:
Titel/Name | URL |
Instituto Nacional de Estadística (nationales statistisches Amt) | www.ine.es |
Mit dem Auto ist in Spanien über das staatliche Straßennetz jeder noch so kleine oder abgelegene Ort zu erreichen. Das Straßennetz ist sehr hierarchisch und radial gegliedert. Der schnellste Weg führt über die (gebührenpflichtigen) Autobahnen und (kostenfreien) Schnellverkehrsstraßen, auf denen höhere Geschwindigkeiten zulässig sind (Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) und die die größten spanischen Städte miteinander verbinden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Nationalstraßen ist geringer (90 km/h). Diese sind in beiden Fahrtrichtungen ein- oder zweispurig, ohne Trennung der Fahrbahnen. Eine Stufe tiefer kommen die Straßen zweiter Ordnung, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit viel geringer ist. Diese Straßen sind schmaler und haben in der Regel keinen Randstreifen.
Fast ein Drittel der Touristen aus dem Ausland reisen mit dem Flugzeug nach Spanien ein. Über 50 Millionen Passagiere werden jedes Jahr über spanische Flughäfen befördert. Alle wichtigen Städte verfügen über einen Flughafen. Der wichtigste ist der Flughafen Adolfo Suárez-Barajas in Madrid, gefolgt vom Flughafen in Barcelona. Diese beiden Flughäfen sind über eine Luftbrücke miteinander verbunden, über die mehr als zweieinhalb Millionen Passagiere pro Jahr befördert werden. Sehr wichtig sind wegen des hohen Verkehrsaufkommens auch die Verbindungen zu den Balearen und den Kanaren.
Die wichtigsten Städte verfügen über sehr effiziente U-Bahn-Systeme (Metro), die in der Regel von morgens 6.00 Uhr bis nachts 1.30 Uhr in Betrieb sind. Jede etwas größere Stadt bietet auch ein gutes Stadtbusnetz an. Das Taxi ist das bequemste, aber auch das teuerste Verkehrsmittel. Neben den Überlandbussen ist in Spanien ein weiteres häufig genutztes Verkehrsmittel die Bahn, die verschiedene Dienstleistungen anbietet und das gesamte Landesgebiet abdeckt. Es gibt lokale Nahverkehrszüge und Regionalzüge, die eine Vielzahl von Zielen anfahren, sowie Hochgeschwindigkeitszüge (AVE), die kontinuierlich weiter ausgebaut werden, um immer mehr Städte an das Netz anzuschließen.
Links:
Titel/Name | URL |
Dirección General de Tráfico (Generaldirektion Verkehr) | www.dgt.es |
Renfe (spanische Bahngesellschaft) | www.renfe.com |
Karten und Routen, ViaMichelin | www.viamichelin.es |
AENA (Flughäfen) | www.aena.es |