EU- und EWR-Bürger sowie Bürger der Schweizerische Eidgenossenschaft, die eine Arbeit suchen, können sich an die Nationale Arbeitsvermittlungsagentur (ANOFM) – d. h. an die territorialen Zweigstellen der rumänischen Arbeitsvermittlung – wenden. Sie haben freien Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat/der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie die Beschäftigung rumänischer Staatsbürger und es müssen sämtliche Formalitäten erfüllt werden, angefangen bei der Vorlage eines arbeitsmedizinischen Attestes, das die Arbeitsfähigkeit des betreffenden Arbeitnehmers bescheinigt, bis hin zur Meldung des individuellen Arbeitsvertrages an die Arbeitsaufsicht durch den Arbeitgeber. Zwischen der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und dem Arbeitsantritt beim rumänischen Arbeitgeber sollte ein ausreichend großer Zeitraum liegen, damit die Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten die erforderlichen Formalitäten erledigen können.
Interessenten können sich an die 41 Landkreisarbeitsämter und an das Arbeitsamt des Munizipiums Bukarest bzw. die örtlichen Arbeitsämtern und den ihnen nachgeordneten Arbeitsämtern wenden, um Auskunft zu erhalten und sich anzumelden. Die Bezirksagenturen bieten Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienste für Arbeitsuchende und Arbeitslose sowie Informations- und Beratungsdienste für potenzielle Arbeitgeber an. Die Dienste sind unentgeltlich.
Auf der Ebene der Arbeitsagenturen des Bezirkes und der ANOFM (der nationalen Arbeitsagentur) gibt es eine Datenbank mit den Stellenangeboten der rumänischen Arbeitgeber. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, der ANOFM alle freien Stellen zu melden. Diese Stellenangebote können auf der Website der ANOFM unter der Rubrik „Persoane fizice/Locuri de muncă“ („natürliche Personen/freie Stellen“) eingesehen werden; die genaueren Angaben stehen in rumänischer Sprache zur Verfügung.
EU- und EWR-Bürger, die in einem anderen EU-/EWR-Staat Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und die in Rumänien auf Arbeitssuche sind, können diese Leistungen (für einen Zeitraum von maximal 3-6 Monaten) weiter beziehen, wenn sie sich bei der für ihren Wohnsitz in Rumänien zuständigen Bezirksagentur für Arbeitsvermittlung arbeitssuchend melden.
Außerdem können die Arbeitsuchenden die rumänischen EURES-Berater in den Bezirksagenturen für Arbeitsvermittlung kontaktieren. Die Kontaktdaten dieser Berater sind auf der Website der ANOFM, unter der Rubrik EURES, Unterrubrik EURES Rumänien zu finden.
Gleichzeitig sind dem nationalen Arbeitsmarkt auch Anbieter von spezialisierten Dienstleistungen zur Förderung der Beschäftigung, rumänische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen EU-/EWR-Staaten gesetzmäßig tätig. Auf der Website des ANOFM können Sie unter der Rubrik Register das nationale Register der privaten Arbeitsvermittler einsehen, die für den nationalen Markt zugelassen sind.
Eine weitere Möglichkeit der Arbeitsuche in Rumänien bieten verschiedene Web-Portale mit Stellenbörsen. Hier können die von Arbeitgebern direkt veröffentlichten Stellenangebote eingesehen werden und Interessenten können ihre Lebensläufe verfassen oder einstellen.
Auch in nationalen, regionalen und lokalen Zeitungen, in online oder gedruckter Version, finden sich zahlreiche Stellenangebote/-gesuche.
Entsprechen die in Zeitungen oder im Internet veröffentlichten Stellenangebote nicht den Vorstellungen des Arbeitssuchenden oder möchte dieser für eine bestimmte Firma arbeiten, die die von Ihnen angestrebte Stelle nicht ausgeschrieben hat, so kann dieser eine Initiativbewerbung (Lebenslauf, eventuell mit Foto und Bewerbungsschreiben) an die Personalabteilung der betreffenden Firma schicken.
Links:
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Website von Lugera&Makler | https://www.lugera.ro |
Portal web pentru căutarea unui loc de muncă (Web-Portal für die Arbeitsplatzsuche) | http://www.bestjobs.ro |
Portal web pentru căutarea unui loc de muncă (Web-Portal für die Arbeitsplatzsuche) | http://www.ejobs.ro |
Portal cu ziare naționale, regionale și locale din România (Portal mit nationalen, regionalen und lokalen Zeitungen aus Rumänien) | http://www.ziare.ro |
Die Bewerbung muss den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen und einen ersten Eindruck vom Profil des Bewerbers vermitteln. Die häufigste Art der Bewerbung besteht in der Übersendung eines Lebenslaufs, dem ein Bewerbungsschreiben (höchstens eine Seite) beigefügt wird, in dem die Gründe für die Bewerbung um die betreffende Stelle aufgeführt sind. Der Lebenslauf ist auf Rumänisch abzufassen. Wenn Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, ist der Lebenslauf auch in einer international gebräuchlichen Sprache abzufassen.
Für die Erstellung des Lebenslaufs werden Standard-Lebenslaufformulare verwendet. Das EURES-Netz in Rumänien empfiehlt die Verwendung des Europass-Lebenslaufs. Ein Lebenslauf beinhaltet die Fertigkeiten des Bewerbers, seine Qualifikationen und Erfahrungen, die chronologisch dargestellt werden (in dem Abschnitt „Berufserfahrung“ wird die derzeitige bzw. letzte Arbeitsstelle in der Regel zuerst genannt). Den Europass-Lebenslauf und Anweisungen zum Ausfüllen finden Sie auf der Europass-Website.
Zum Vorstellungsgespräch sollte der Bewerber seinen Lebenslauf sowie weitere Nachweise der Ausbildung und Qualifikation, abhängig auch von den Anforderungen des Arbeitgebers, mitbringen (z.B. Abiturzeugnis, Diplome der absolvierten Hochschuleinrichtungen, Zeugnisse über Berufsausbildung und Lehre, Bescheinigungen oder Empfehlungen von früheren Arbeitsstellen etc.) Der Arbeitgeber kann vom Bewerber verlangen, dass er sich einem psychologischen Test unterzieht.
Links:
Portalul național EURES (nationales EURES-Portal) | http://www.eures.anofm.ro |
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Europass | https://europass.cedefop.europa.eu |
Autoritatea Națională a Calificărilor (Landesbehörde für Aus- und Weiterbildung) | http://www.anc.edu.ro/europass |
Definition
Gemäß der nationalen Gesetzgebung sind Praktikanten Hochschulabsolventen mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen Abschluss, Berufseinsteiger, die je nach Spezialisierung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem individuellen Arbeitsvertrag, abhängig von ihrer Spezialisierung, beschäftigt werden.
Die Bedingungen für die Durchführung des Praktikums sind im Gesetz Nr. 335/2013 über die Durchführung des Praktikums für Hochschulabsolventen, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, im Regierungsbeschluss Nr. 473/2014 über die methodischen Normen im Bereich der Praktika und im Arbeitsgesetzbuch enthalten.
Allgemeine Präsentation
Das Praktikum dauert 6 Monate, mit Ausnahme von Berufen, die durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt sind (Ärzte, Rechtsanwälte).
Der Praktikant verpflichtet sich, auf der Grundlage des Einzelarbeitsvertrags und des Praktikumsvertrags für und unter der Aufsicht des Arbeitgebers zu arbeiten und dafür ein Gehalt zu erhalten. Der Praktikumsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Praktikant als Anlage zum Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen. Der Praktikumsvertrag muss schriftlich in rumänischer Sprache in einem gesetzlich festgelegten Rahmenmodell abgeschlossen werden.
Das Praktikum wird auf der Grundlage eines vom Arbeitgeber genehmigten Tätigkeitsprogramms auf Vorschlag des Leiters der Abteilung, in der der Praktikant tätig ist, durchgeführt. Der Arbeitgeber ernennt einen Mentor, der den Praktikanten koordiniert und einen Beurteilungsbericht für den Praktikanten verfasst. Der Praktikant verpflichtet sich, auf der Grundlage des Einzelarbeitsvertrags und des Praktikumsvertrags für den Arbeitgeber und unter dessen Aufsicht gegen Entgelt zu arbeiten.
Fünf Tage vor Praktikumsende bewertet der Leiter der Abteilung, in der der Praktikant tätig ist, die Arbeit des Praktikantenunter Berücksichtigung des Erreichungsgrades der Ziele und Leistungsindikatoren, der während des Praktikums erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Der Bewertungsbericht wird in zwei Ausfertigungen erstellt (eine für den Praktikanten, eine für den Vertreter des Arbeitgebers). Die Bewertung endet mit einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Bescheinigung, wobei die Praktikumszeit als Dienstalter gilt. Das Nichtbestehen der Bewertung führt zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Praktikanten ein Zeugnis oder eine Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums auszustellen, die von der Arbeitsaufsichtsbehörde, in deren Bereich der Arbeitgeber seinen Sitz hat, bestätigt wird.
Eignung
Um ein Praktikum kann sich jeder Bürger der EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft bewerben, der die Voraussetzungen erfüllt (Hochschulabschluss, ohne Berufs- oder Praxiserfahrung in der erworbenen Spezialisierung, mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Rumänien). Auch Personen, die internationalen Schutz genießen sowie Staatenlose können sich in Rumänien bewerben.
Durchführung
Gesetz Nr. 335/2013 über Praktika sieht Praktikumsbedingungen vor, um den Übergang junger Menschen von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken, die für die praktischen Anforderungen am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Das Gesetz konzentriert sich auf folgende Themen: Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen; Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen; die Mindestbedingungen, die für ein Qualitätspraktikum gelten, bzw. die Definition der beruflichen Ziele; angemessener Arbeitsplan; sozialer Schutz und angemessene Entlohnung; Achtung der Rechte und Pflichten aller Parteien; solide vertragliche Vereinbarungen, die sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienste einbeziehen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Das monatliche Grundgehalt des Praktikanten, festgelegt durch den individuellen Arbeitsvertrag, wird von den Parteien (Praktikant und Arbeitgeber) für einen Arbeitszeitplan von 8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche in Übereinstimmung mit dem Gesetz und gemäß dem anwendbaren Tarifvertrag, verhandelt. Das monatliche Bruttogehalt des Praktikanten darf das garantierte Mindestbruttogrundgehalt im Land (3300 RON, ca. 660 EUR) nicht unterschreiten.
Wo sind Stellenangebote zu finden?
Rumänien verfügt über keine zentrale Institution, die für die Organisation von Praktika oder die Zentralisierung aller Praktikumsangebote in einer einzigen Datenbank zuständig ist.
Die Bewerber können sich an die Arbeitsagenturen des Landkreises (lokale Zweigstellen der Nationalen Agentur für Beschäftigung) wenden. Kontaktdaten der lokalen Zweigstellen der nationalen Arbeitsagentur: http://www.anofm.ro, unter der Rubrik Kontakt. Auf derselben Website werden auch die auf nationaler Ebene freien Stellen in rumänischer Sprache veröffentlicht.
Informationen zu Praktikumsmöglichkeiten sind auch auf den Websites von Universitäten und öffentlichen und privaten Einrichtungen in Rumänien erhältlich, zum Beispiel:
- Academia de Studii Economice București (Akademie für Wirtschaftswissenschaften Bukarest): http://centruldecariera.ase.ro
- Universitatea București (Universität Bukarest): http://unibuc.ro
- Universitatea Alexandru Ioan Cuza, Iași (Universität Alexandru Ioan Cuza, Iași): https://cariera.uaic.ro
- Universitatea Babeș Bolyai, Cluj (Universität Babeș-Bolyai, Cluj): http://ccarma.centre.ubbcluj.ro
- Universitatea Politehnica Timișoara (Technische Universität Timișoara): http://www.ccoc.upt.ro
- Școala Națională de Studii Politice și Administrative, București (Nationale Schule für politische und administrative Studien, Bukarest): http://snspa.ro/studenti/cariera/consiliere-in-cariera
Freie Stelle werden auch auf den Websites der Firmen veröffentlicht.
Finanzierung und Unterstützung
Basierend auf dem individuellen Arbeitsvertrag erhält der Auszubildende ein Gehalt, das mindestens dem monatlichen Mindestbruttogehalt (3300 RON im Jahr 2024, ca. 650 EUR) entspricht.
Weitere Finanzierungs- und Unterstützungsquellen:
EURES Targeted Mobility Scheme: https://eures.europa.eu/eures-services/eures-targeted-mobility-scheme_ro
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Gemäß nationalem Recht müssen Arbeitgeber offene Stellen, einschließlich Praktika, den lokalen Zweigstellen der Nationalen Arbeitsagentur (ANOFM), deren Kontaktdaten auf der ANOFM-Website auffindbar sind, melden: http://www.anofm.ro.
Viele Unternehmen bewerben Praktikumsangebote auf ihren Websites, außerdem werden freie Stellen auf Hochschulwebsites und privaten Online-Stellenbörsen veröffentlicht, z. B:
- Academia de Studii Economice București (Akademie für Wirtschaftswissenschaften Bukarest): http://centruldecariera.ase.ro
- Universitatea București (Universität Bukarest): http://unibuc.ro
- Universitatea Alexandru Ioan Cuza, Iași (Universität Alexandru Ioan Cuza, Iași): http://cariera.uaic.ro
- Universitatea Babeș Bolyai, Cluj (Universität Babeș-Bolyai, Cluj): http://ccarma.centre.ubbcluj.ro
- Universitatea Politehnica Timișoara (Technische Universität Timișoara): http://www.ccoc.upt.ro
- Școala Națională de Studii Politice și Administrative, București (Nationale Schule für politische und administrative Studien, Bukarest): http://snspa.ro/studenti/cariera/consiliere-in-cariera
- Private Jobsuchmaschinen: http://www.hipo.ro/, https://www.ejobs.ro.
Finanzierung und Unterstützung
Gemäß dem Gesetz kann die Finanzierung des Praktikums aus folgenden Quellen erfolgen:
- eigene Mittel der Arbeitgeber;
- Europäische Struktur- und Investitionsfonds;
- nationale öffentliche Mittel, die im Budget der Arbeitslosenversicherung bewilligt wurden;
- Sponsoring von natürlichen und/oder rechtlichen Personen;
- sonstige Quellen (z.B. Spenden).
Private Arbeitgeber, die je nach Firmensitz Praktikumsverträge / -vereinbarungen mit der Kreisarbeitsagentur oder mit der Arbeitsagentur Bukarest abschließen, erhalten auf Antrag während des Praktikums und für jeden Praktikanten eine Pauschale von 2250 RON / Monat (ca. 450 EUR) für den Praktikumzeitraum (6 Monate). Die Mittel werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Mittel aus dem Haushalt der Arbeitslosenversicherung bewilligt. Arbeitgeber, die diese finanzielle Unterstützung erhalten, sind verpflichtet, das Arbeitsverhältnis mit den Auszubildenden während der Dauer des Ausbildungsvertrags aufrechtzuerhalten. Dieser Betrag wird Arbeitgebern öffentlicher Einrichtungen und Behörden nicht gewährt.
Kontaktdaten der lokalen Zweigstellen der nationalen Arbeitsagentur: http://www.anofm.ro.
Weitere Finanzierungs- und Unterstützungsquellen: https://eures.europa.eu/eures-services/eures-targeted-mobility-scheme_ro
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Ausbildung ist im Gesetz Nr. 279/2005 über die betriebliche Ausbildung, gemäß Regierungsbeschluss Nr. 855/2013, beide mit späteren Änderungen und Ergänzungen als auch im Arbeitsgesetzbuch geregelt.
Die Lehre ist die berufsbegleitende Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags. Wer folgende Bedingungen kumulativ erfüllt, kann einen Ausbildungsvertrag abschließen:
- die Person unternimmt Schritte, um durch eigene Mittel oder durch Anmeldung bei der zuständigen Arbeitsagentur (in deren territorialen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Person ihren Wohnsitz hat) oder bei einer anderen gemäß dem Gesetz zugelassenen Arbeitsvermittlungsstelle einen Arbeitsplatz zu finden;
- das 16. Lebensjahr vollendet hat;
- keine Qualifikation für den Ausbildungsberuf in dem die Ausbildung organisiert wird besitzt;
- die Voraussetzungen für den Zugang zur Lehrlingsausbildung erfüllt, abhängig von den gesetzlich festgelegten Qualifikationsniveaus.
Die Hauptziele der betrieblichen Ausbildung sind:
- Interessierten ab 16 Jahren die Möglichkeit zu bieten, einen Abschluss im System der Erwachsenenbildung zu erwerben, um eine Beschäftigung aufzunehmen und sich weiterzubilden;
- Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, dass ihnen qualifizierte und qualitativ hochwertige Arbeitskräfte entsprechend ihren eigenen Anforderungen zur Verfügung stehen;
- die soziale Eingliederung der betroffenen Personen über 16 Jahren entsprechend ihren beruflichen Bestrebungen und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes zu erleichtern.
Der Ausbildungsvertrag ist ein befristeter Einzelarbeitsvertrag besonderer Art, in dem sich der Auszubildende zu einer fachlichen Ausbildung und zur Arbeit für und unter der Aufsicht des Arbeitgebers verpflichtet, der sich seinerseits verpflichtet, die Zahlung des Gehalts und die erforderlichen Bedingungen beruflicher Ausbildung sicherzustellen. Der Vertrag muss schriftlich in rumänischer Sprache abgeschlossen, von beiden Parteien unterzeichnet und innerhalb von 20 Tagen vor Beginn der Ausbildung bei der örtlichen Arbeitsaufsichtsbehörde registriert werden. Die Rechte aus dem Ausbildungsvertrag entsprechend den Rechten aus dem Arbeitsvertrag.
Beschreibung der Ausbildungsprogramme
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem Beruf/der Qualifikation, auf die der Auszubildende vorbereitet werden soll, aber auch nach den zuvor vom Auszubildenden erworbenen Kompetenzen, ohne dass Folgendes unterschritten werden darf:
- 6 Monate bei Personen, die mindestens die Grundschule abgeschlossen haben und Fähigkeiten erwerben, die einem Abschluss der Stufe 1 (180 Stunden) entsprechen;
- 12 Monate/24 Monate/36 Monate, um die Fähigkeiten zu erwerben, die einer Qualifikation der Stufe 2 (360 Stunden)/Stufe 3 (720 Stunden)/Stufe 4 (1 080 Stunden) entsprechen.
Der Auszubildende kann eine Probezeit von höchstens 30 Arbeitstagen absolvieren. Der Auszubildende, der nach der Probezeit den Arbeitsvertrag aus von ihm zu vertretenden Gründen kündigt, kann erst nach 2 Jahren ab Beendigung des Ausbildungsvertrags eine andere Lehrlingsausbildung in Anspruch nehmen. Die Berufsausbildung umfasst die theoretische Ausbildung und die praktische Ausbildung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und ggf. den Sondergesetzen, die den entsprechenden Beruf regeln. Der Zeitaufwand für die theoretische Ausbildung des Auszubildenden ist im Regelarbeitsplan enthalten.
Anbieter der betrieblichen Ausbildung können Bildungseinrichtungen und -institutionen, Arbeitgeber, sonstige Ausbilder sein, die für diesen Abschluss zugelassen/akkreditiert sind. Arbeitgeber, die an der Vermittlung von Auszubildenden interessiert sind, müssen offene Stellen, die durch Ausbildungsverträge besetzt werden können, bei den lokalen Zweigstellen der Nationalen Arbeitsagentur (ANOFM) melden, in deren Territorium sich der Sitz/die Niederlassung des Unternehmens befindet.
Um an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen zu können, stellt der Arbeitsuchende je nach Wohnsitz einen Antrag bei den lokalen Zweigstellen der Nationalen Arbeitsagentur.
Kontaktdaten der lokalen Zweigstellen der nationalen Arbeitsagentur: http://www.anofm.ro.
Eignung
Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten und deren Familienangehörige können als Auszubildende beschäftigt werden. Auch Ausländer und Staatenlose, die eine Arbeitserlaubnis nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten haben, können als Auszubildende beschäftigt werden.
Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Behinderung können auf Empfehlung eines Facharztes an Ausbildungsprogrammen teilnehmen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Das im Ausbildungsvertrag festgelegte monatliche Bruttogrundgehalt entspricht mindestens dem monatlichen Mindestbruttogehalt der Volkswirtschaft, das jedes Jahr von der Regierung festgelegt wird. ( 3300 RON, etwa 660 EUR.
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche.
Wo sind Stellenangebote zu finden?
Bewerber können sich bei den territorialen Strukturen der Nationalen Arbeitsagentur (ANOFM) bewerben, deren Kontaktdaten auf der ANOFM-Website auffindbar sind: http://www.anofm.ro.
Auf der gleichen Seite können Bewerber landesweit offene Stellen direkt einsehen, die als für Auszubildende in Rumänien verfügbar gekennzeichnet sind, indem sie auf die Rubrik natürliche Personen / Stellenangebote zugreifen.
Finanzierung und Unterstützung
Der Auszubildende erhält ein monatliches Gehalt, das mindestens dem Mindestbruttogrundgehalt des Landes entspricht (3300 RON im Jahr 2024, ca. 660 EUR).
Für weitere Informationen können sich Interessierte an die Bezirksarbeitsagenturen bzw. die Arbeitsagentur Bukarest wenden.
Kontaktdaten der lokalen Zweigstellen der nationalen Arbeitsagentur: http://www.anofm.ro
Weitere Finanzierungs- und Unterstützungsquellen: https://eures.europa.eu/eures-services/eures-targeted-mobility-scheme_ro
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Arbeitgeber, die an der Vermittlung von Auszubildenden interessiert sind, müssen offene Stellen, die durch Ausbildungsverträge besetzt werden können, bei den lokalen Zweigstellen der Nationalen Arbeitsagentur (ANOFM) melden, in deren Territorium sich der Sitz/die Niederlassung des Unternehmens befindet.
Die Kontaktdaten der Bezirksarbeitsagenturen sind auf der ANOFM-Website einsehbar: http://www.anofm.ro.
Finanzierung und Unterstützung
Die Ausbildung am Arbeitsplatz kann wie folgt finanziert werden:
- eigene Mittel der Arbeitgeber;
- Sponsoring von natürlichen und/oder rechtlichen Personen;
- Europäische Struktur- und Investitionsfonds und nationale öffentliche Mittel, die im Budget der Arbeitslosenversicherung bewilligt wurden;
- sonstige gesetzliche Quellen (z.B. Spenden, Steuern).
Arbeitgeber, die mit den örtlichen Arbeitsagenturen einen Ausbildungsvertrag unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 279/2005 über die berufliche Ausbildung abschließen, können auf Antrag für die gesamte Dauer des Ausbildungsvertrags für jeden Auszubildenden einen Betrag in Höhe von 2 250 RON / Monat (ca. 450 EUR) aus dem Haushalt der Arbeitslosenversicherung erhalten, im Rahmen der dafür bereitgestellten Mittel.
Die Kontaktdaten der Bezirksarbeitsagenturen sind auf der ANOFM-Website einsehbar: http://www.anofm.ro.
Weitere Finanzierungs- und Unterstützungsquellen: https://eures.europa.eu/eures-services/eures-targeted-mobility-scheme_ro
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Bevor Sie Ihr Herkunftsland verlassen, ist es ratsam, zu wissen, in welcher Stadt Sie in Rumänien leben werden. Je nach finanziellen Mitteln und Vorlieben gibt es viele Möglichkeiten, eine Wohnung zu finden.
Mietwohnungen
Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, empfiehlt es sich, in gedruckten oder online-Zeitungen die Rubrik zum Immobilienmarkt durchzulesen. Sie können sich aber auch an einen Immobilienmakler wenden (suchen Sie in den Gelben Seiten – Pagini Aurii). Die Höhe der Miete hängt von der Größe der Mietwohnung, von der Wohnlage und von der Ausstattung (Möblierung, elektrische Haushaltsgeräte) ab. Im April 2024 lag die durchschnittliche Miete für eine 1-Zimmer-Wohnung in Großstädten zwischen 320 (in Iași) und 350 EUR (Bukarest und Cluj-Napoca). Für Zweizimmerwohnungen lagen die durchschnittlichen Kosten zwischen 400 EUR (in Timișoara) und 550 EUR (in Cluj-Napoca), während die Durchschnittsmieten für Dreizimmerwohnungen zwischen 470 EUR (in Oradea) und 700 EUR (in Bukarest und Cluj) lagen. Sie benötigen ein gültiges Personaldokument, um eine Wohnung zu mieten und mit dem Eigentümer einen Vertrag zu unterzeichnen. Dies muss ein offizieller schriftlicher Vertrag sein. Der Mietpreis beinhaltet in der Regel nicht die Kosten für die Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon); diese werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt. Der Eigentümer kümmert sich um die Registrierung des Mietvertrages bei der zuständigen Steuerbehörde, bei der er als Steuerzahler erfasst ist, sowie um die Entrichtung der anfallenden Steuern. Es ist zu empfehlen, sich die Mietzahlung quittieren zu lassen, sofern die Miete nicht per Banküberweisung entrichtet wird.
Wohnungen für Studenten
Studenten, die zum Studium oder Arbeiten nach Rumänien kommen, können in Studentenwohnheimen wohnen oder eine Ein- oder Mehrraumwohnung mieten. Informationen zu den Wohnmöglichkeiten in Studentenwohnheimen finden sich auf den Webseiten der Hochschuleinrichtungen.
Wohnungssuche im Internet
Neben den herkömmlichen Möglichkeiten, eine Wohnung zu suchen (über Print- und Online-Medien oder Immobilienagenturen), können Interessenten Immobilienportale nutzen, auf denen Immobilienagenturen bzw. Privatpersonen Angebote einstellen.
Kauf von Wohneigentum
Die Wohnungspreise sind in jeder Stadt unterschiedlich. So wurden beispielsweise im April 2024 gemäß dem Index von Imobiliare.ro die höchsten Preise für neue Wohnungen in Cluj-Napoca (2874 EUR pro Quadratmeter), Brașov (2 211 EUR pro Quadratmeter), Timișoara (1 885 EUR pro Quadratmeter), in Bukarest (1 850 EUR pro Quadratmeter) und in Iași (1 629 EUR pro Quadratmeter) verzeichnet.
Beim Erwerb eines Hauses müssen die Dokumente von einem Notariat beglaubigt werden. Im Erwerbsverfahren muss der Eigentümer Verträge für Versorgungsleistungen, wie Strom, Gas, Wasser, Telefon, Heizung usw. abschließen und die für die Hausverwaltung zuständige Stelle entsprechend informieren. Die Rechnungen für die Versorgungsleistungen sind in der Regel monatlich zu bezahlen, anderenfalls kann die Versorgung unterbrochen werden.
Links:
Portal cu ziare naționale, regionale și locale (Portal mit nationalen, regionalen und lokalen Zeitungen) | http://www.ziare.ro |
Pagini Aurii (Gelbe Seiten) | http://www.paginiaurii.ro |
Anunțuri imobiliare (Immobilienanzeigen) | http://www.imobiliare.ro |
Portaluri de agentii imobiliare (Immobilienagenturen-Portal) | http://www.agentiiimobiliare.ro |
EU- und EWR-Bürger, die ihre Kinder an rumänischen Bildungseinrichtungen anmelden möchten, können sich an staatliche oder private Einrichtungen wenden.
Zu empfehlen ist, sich vor dem Umzug nach Rumänien zumindest zu erkundigen, welche Arten von Bildungseinrichtungen sich in der Nähe der neuen Wohnung befinden. Für Eltern ist es sehr wichtig, die Zeugnisse ihrer Kinder vorzulegen, die belegen, dass sie im Herkunftsland die Schule besucht haben.
Im Allgemeinen gilt das Territorialprinzip der Nähe der Wohnung zur Bildungseinrichtung, d. h. die Bildungseinrichtungen (bis zur Lyzeumsstufe) an einem bestimmten Standort garantieren Plätze für die Kinder, die in dem betreffenden Einzugsgebiet wohnen. Freie Plätze werden an Kinder aus anderen Gebieten vergeben. Für den Zugang der Kinder zum Kindergarten oder zur Grundschule und zur Gymnasialstufe ist keine Prüfung erforderlich. Es wird lediglich eine ärztliche Bescheinigung gefordert, die Angaben zu eventuellen Krankheiten der Kinder enthält. Die Zulassung zu Lyzeen und Kollegien erfolgt auf dem Wege einer computergestützten Verteilung auf der Grundlage von schriftlichen Prüfungen, die auf Landesebene bewertet werden, sowie unter Berücksichtigung der in der Gymnasialstufe erzielten Durchschnittsnoten. Für die Zulassung zu Universitäten muss entweder eine Prüfung abgelegt werden oder es müssen bestimmte Unterlagen eingereicht bzw. Unterlagen und eine Abhandlung zu einem bestimmten Thema vorgelegt werden.
Die privaten Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Lyzeen, Universitäten) erheben Gebühren sowohl für die Anmeldung als auch für den Besuch. Die staatlichen Hochschuleinrichtungen erheben ebenfalls Gebühren für die Anmeldung und für den Besuch, wobei die Studiengebühren für die nicht aus dem Staatshaushalt finanzierten Studienplätze durch die zugelassenen Studenten entrichtet werden müssen.
Informationen über das rumänische Bildungssystem erhalten Sie auf der Website des nationalen Bildungsministeriums, bei den lokalen Behörden sowie über spezielle Portale.
Links:
Ministerul Educației Naționale (nationales Bildungsministerium) | http://www.edu.ro |
Universități din Romania (Universitäten in Rumänien) | https://www.edu.ro/institutii-invatamant-superior |
Licee din Romania (Lyzeen in Rumänien) | http://www.admitereliceu.ro |
Listă grădinițe în România (Liste der Kindergärten in Rumänien) | http://www.siiir.edu.ro/carto |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Die Einreise von EU-/EWR-Bürgern oder Bürgern der Schweiz oder der Familienmitglieder dieser nach Rumänien ist mit dem nationalen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass gestattet. Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers oder eines Bürger der Schweiz, die keine EU-Bürger sind, können auf Antrag und im beschleunigten Verfahren (48 Stunden) nach vorheriger Genehmigung durch das Nationale Zentrum für die Erteilung von Visa beim Außenministerium mit einem gültigen Reisepass und einem von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Rumäniens erteilten Einreisevisum nach Rumänien einreisen. Das Visum ist erforderlich, wenn der Familienangehörige der EU / EWR / Schweizerische Eidgenossenschaft aus einem Staat stammt, für den dies für die Einreise nach Rumänien erforderlich ist. Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, sind von der Visumpflicht befreit, wenn sie gleichzeitig zwei Voraussetzungen erfüllen: sie begleiten einen EU-/EWR-Bürger bzw. einen Bürger der Schweiz, der sein Aufenthaltsrecht für Rumänien wahrnimmt bzw. sie reisen diesem nach, und sie verfügen über ein gültiges Dokument, das ihren Aufenthalt als Familienangehörige des EU-/EWR-Bürgers, den sie nach Rumänien begleiten oder dem sie nachreisen, in einem anderen Mitgliedstaat bescheinigt.
Nach Rumänien einreisende EU-/EWR-Bürger und Bürger der Schweiz haben ein Aufenthaltsrecht von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag, ohne dass dafür zusätzliche Bedingungen zu erfüllen sind. Abweichend von dieser Regelung haben EU-/EWR-Bürger und Bürger der Schweiz, die nach Rumänien einreisen und Arbeitsuchend sind, ein Aufenthaltsrecht von bis zu sechs Monaten ab dem Einreisetag, ohne dass dafür zusätzliche Bedingungen zu erfüllen sind. Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern und von Bürgern der Schweiz, die diese begleiten oder diesen später nachreisen, genießen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit ebenfalls dieses Aufenthaltsrecht in Rumänien.
EU-/EWR-Bürger und Bürger der Schweiz, die sich für länger als 3 Monate in Rumänien aufhalten möchten, benötigen müssen ihren Wohnsitz anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung, die von den territorialen Vertretungen der Generalinspektion für Einwanderung ausgestellt wird. Sie dürfen sich länger als drei Monate in Rumänien aufhalten, wenn sie entweder berufstätig sind, die Mittel für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen mindestens in Höhe des in Rumänien garantierten Mindesteinkommens und eine Krankenversicherung besitzen; eine rumänische Einrichtung im Bereich der beruflichen Bildung oder Aus- und Weiterbildung besuchen, und wenn sie über die Mittel für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen verfügen; Familienangehörige eines EU-Bürgers, der eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, oder eines rumänischen Bürgers sind, der seinen Wohnsitz in Rumänien hat.
Familienangehörige, die nicht EU-/EWR-Bürger oder Bürger der Schweiz sind, haben ein Aufenthaltsrecht von länger als drei Monaten, wenn sie einen EU-/EWR-Bürger bzw. Bürger der Schweiz begleiten oder diesem nachreisen, der eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
EU-/EWR-Bürger oder deren Familienangehörige, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig ständig in Rumänien aufhalten, können das Daueraufenthaltsrecht und die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen. Nichtunionsbürger, die sich als Familienangehörige eines in Rumänien wohnhaften oder dauerhaft ansässigen EU-/EWR-Bürgers oder Bürgers der Schweiz seit mindestens fünf Jahren ständig in Rumänien aufhalten, genießen ebenfalls dieses Recht. Die Aufenthaltskarte wird von der Generalinspektion für Einwanderung auf der Grundlage eines Antrags ausgestellt, der in den ersten drei Monaten nach der Einreise nach Rumänien eingereicht werden muss.
Links:
Ministerul Afacerilor Externe (Außenministerium) | http://www.mae.ro |
Ministerul Afacerilor Interne (Innenministerium) | http://www.mai.gov.ro |
Poliția de Frontieră (Grenzpolizei) | http://www.politiadefrontiera.ro |
Inspectoratul General pentru Imigrări (Generalinspektion für Einwanderung) | http://www.igi.mai.gov.ro |
Informationen zur Einreise nach Rumänien, zur Registrierung des Aufenthalts und der Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Website des Generalinspektorats für Einwanderung. Es wird auch empfohlen, sich an die rumänische Auslandsvertretung in Ihrem Land zu wenden, um zusätzliche Informationen zu den Einreisebedingungen zu erhalten.
Für allgemeine Informationen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in Rumänien können Sie sich an einen rumänischen EURES-Berater wenden. Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ihrer Abreise nach Rumänien einen Arbeitsvertrag erhalten. Nehmen Sie die Kopie des Arbeitsvertrages mit. Nach der Anstellung trägt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in das Arbeitnehmerregister ein, dieses ist eine Applikation, welche den Arbeitgebern von der Arbeitsinspektion bereitgestellt wird.
Prüfen Sie, ob Sie die Personaldokumente, einen Lebenslauf sowie Zertifikate und Referenzen, die Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung belegen (nach Möglichkeit in rumänischer Übersetzung), Belege für Ihren Familienstand, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde mit sich führen. Stellen Sie sicher, dass der Führerschein gültig ist. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Beleg über die Krankenversicherung, eventuell die Europäische Krankenversicherungskarte (für Sie selbst und gegebenenfalls für Ihre Familie) mitzunehmen.
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland Arbeitslosenunterstützung erhalten haben und das Recht auf Zahlung dieser Unterstützung in Rumänien aufrechterhalten möchten, beantragen Sie bitte bei der Einrichtung, die Ihnen die Arbeitslosenunterstützung zahlt, die Ausstellung eines EU-Formulars U2. Sie müssen sich dann bei der Bezirksagentur der Arbeitsvermittlung des Bezirks, in dem Sie in Rumänien wohnen, innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auslagerung des Arbeitslosengeldes melden.
Als EU-Bürger erhalten Sie nach der Anmeldung bei den Gebietskörperschaften der Generalinspektion für Einwanderung das Dokument, das Ihren Aufenthalt in Rumänien bescheinigt (Meldebescheinigung für Sie, Aufenthaltskarte für Familienangehörige, bzw. Daueraufenthaltskarte) und das auch einen persönlichen Zahlencode enthält, der für die Vorlage bei der Bank (zur Eröffnung eines Kontos) sowie bei anderen Institutionen wichtig ist, um Steuern zu zahlen, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen usw.
Unterkunft/Wohnung
Suchen Sie sich möglichst bereits vor der Ausreise aus Ihrem Land eine Unterkunft und informieren Sie sich über die Preise für Mieten oder Wohnungen. Weitere Informationen zur Unterkunft finden Sie im Abschnitt „Wohnung finden“.
Familie
Als mobiler Arbeitnehmer haben Sie und Ihre Angehörigen dieselben Rechte wie die rumänischen Arbeitnehmer. Ihre Familienangehörigen können Sie begleiten und haben das Recht auf Arbeit und Ausbildung in Rumänien. Sehr wichtig ist, dass Familien mit Kindern rechtzeitig Plätze in Kindergärten oder Schulen suchen und auch die von den zuständigen Einrichtungen des Herkunftslandes ausgestellten diesbezüglichen Dokumente mitbringen.
Die Landeswährung ist der Leu; Geld kann am Flughafen, bei Banken oder in privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wenn Sie jedoch letztere in Anspruch nehmen, achten Sie auf die für den Umtausch geforderte Provision.
Links:
Ministerul Afacerilor Externe (Außenministerium) | http://www.mae.ro |
Casa Națională de Asigurări de Sănătate (Landeskasse für Krankenversicherungen) | http://www.cnas.ro |
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Ministerul Educației (Bildungsministerium) | http://www.edu.ro |
Agenția Natională de Administrare Fiscală (Nationale Agentur für Steuerverwaltung) | http://www.anaf.ro |
Inspectoratul General pentru Imigrări (Generalinspektion für Einwanderung) | http://www.igi.mai.gov.ro |
Poliția de Frontieră Română (rumänische Grenzpolizei) | https://www.politiadefrontiera.ro |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Nach dem Arbeitsgesetzbuch erwirbt eine Person die Arbeitsfähigkeit mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Dennoch kann eine Person auch im Alter von 15 Jahren einen Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer abschließen, wenn das Einverständnis der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter vorliegt, und zwar entsprechend der körperlichen Entwicklung, den vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnissen und wenn Gesundheit, Entwicklung und berufliche Ausbildung nicht gefährdet sind. Körperlich schwere, schädigende oder gefährliche Arbeiten dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeführt werden; diese Arbeitsplätze werden durch Regierungsbeschluss festgelegt.
Der Arbeitsvertrag kann ein befristeter oder unbefristeter Vertrag über Vollarbeitszeit oder Teilzeit sein. Für Arbeitnehmer mit Vollzeittätigkeit beträgt die Vollarbeitszeit täglich acht Stunden (40 Stunden/5 Tage pro Woche). Die Arbeitszeitverteilung pro Woche erfolgt in der Regel gleichmäßig mit 2 Ruhetagen. Abhängig von den Erfordernissen des Unternehmens können die Arbeitszeiten auch ungleichmäßig verteilt sein, wenn die normale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden eingehalten wird. Die maximale gesetzliche Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, darf 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Ausnahmen bezüglich der Verlängerung dieser maximalen Arbeitszeiten sind möglich, sie unterliegen jedoch einer genauen gesetzlichen Regelung.
Arbeit über ein Zeitarbeitsunternehmen: In diesem Fall schließt der Arbeitnehmer einen Vertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen ab und wird einem Auftraggeber für eine vorübergehende Arbeit unter dessen Leitung und Aufsicht überlassen. Der Zeitarbeitseinsatz darf 24 Monate nicht überschreiten; dieser kann unter bestimmten Bedingungen um aufeinanderfolgende Zeiträume verlängert werden, die zusammen mit der anfänglichen Dauer nicht länger als 36 Monaten sein sollten.
Die Probezeit ist eine gängige Option im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Zeitarbeitsvermittlern und Zeitarbeitnehmern. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt die Probezeit bei ausführenden Positionen maximal 90 Kalendertage, bei Führungspositionen maximal 120 Kalendertage und bei Menschen mit Behinderung maximal 30 Tage. Für Hochschulabsolventen gelten die ersten 6 Monate nach Berufseinstieg als Praktikum. Ausgenommen sind Berufe, in denen für Praktika besondere gesetzliche Vorschriften gelten. Die Probezeit wird als Dienstalter angerechnet. Während der Probezeit wird der Arbeitsvertrag durch einfache Kündigung beendet, ohne dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist beachten muss.
Ein EU-Bürger kann jede Stelle besetzen, außer im öffentlichen Dienst, da hierzu die rumänische Staatsangehörigkeit erforderlich ist.
Möchte eine Person gelegentliche Dienstleistungen erbringen (Selbständigkeit), kann sie sich für eine Kooperationsvereinbarung mit dem Arbeitgeber entscheiden. Diese Vertragsform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die gängigsten Formen der Kooperationsvereinbarung sind der Werkvertrag und der Urheberrechtsvertrag.
In Bezug auf Saisonarbeit in Rumänien regelt das Arbeitsgesetzbuch die Beschäftigung von Saisonarbeitern. Der Arbeiter schließt mit dem Arbeitgeber einen befristeten individuellen Vollzeitarbeitsvertrag zum Zwecke der Ausübung einer saisonalen Tätigkeit ab. Nicht-EU-Ausländer (mit Hauptwohnsitz in einem Drittstaat) können in Rumänien auch als Saisonarbeiter auf Basis eines befristeten individuellen Arbeitsvertrages, der mit einem Arbeitgeber abgeschlossen wird, beschäftigt werden. Jedoch muss vor Vertragsschluss eine von der Generalinspektion für Einwanderung ausgestellte Arbeitsbescheinigung vorliegen.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Inspectoratul General pentru Imigrări (Generalinspektion für Einwanderung) | http://www.igi.mai.gov.ro |
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist vom Gesetz vorgeschrieben. Der Vertrag beinhaltet einige Elemente wie: Personalien der Parteien, Arbeitsplatz, Befugnisse, Anschrift des Arbeitgebers, Anforderungen an den Arbeitsplatz, spezifische Risiken des Arbeitsplatzes, Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsvertrags, Dauer des Jahresurlaubs, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, Grundgehalt, andere Grundbestandteile des Arbeitsentgelts und die Periodizität der Auszahlung des Arbeitsentgelts, normale Tages- oder Wochenarbeitszeit, Tarifverträge bzw. kollektive Vereinbarungen, in denen die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers geregelt sind sowie weitere Klauseln. Ein Arbeitnehmer darf nur auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung, die seine Eignung für die jeweilige Arbeit bestätigt, eingestellt werden.
Der auf Rumänisch schriftlich verfasste Einzelarbeitsvertrag muss im beiderseitigen Einvernehmen vor Arbeitsbeginn geschlossen werden. Für die schriftliche Abfassung des Arbeitsvertrages ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Die Einzelverträge werden von dem Arbeitgeber im Zentralen Arbeitnehmerregister eingetragen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn eine Kopie des von beiden Seiten unterzeichneten Arbeitsvertrags aushändigen. Befristete Einzelverträge werden für die Dauer von maximal 36 Monaten geschlossen. Wird ein befristeter Einzelvertrag geschlossen, um einen Arbeitnehmer zu ersetzen, dessen Arbeitsvertrag aufgehoben wurde, so endet jener Arbeitsvertrag in dem Augenblick, da die Gründe, die zur Aufhebung des Einzelvertrags des Arbeitsplatzinhabers geführt haben, nicht mehr bestehen.
Jegliche Änderungen der im Arbeitsvertrag enthaltenen Informationen werden in einem Nachtrag festgelegt, der vor Inkrafttreten der Änderungen abgeschlossen werden soll. Davon ausgenommen sind die Änderungen, die vom Gesetz oder im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen sind.
Teilzeitverträge sind Einzelverträge, bei denen der Arbeitgeber Arbeitnehmer für Teilzeitbeschäftigungen (also für eine geringere Stundenzahl als bei Vollzeitbeschäftigung) mit befristeten oder unbefristeten Einzelarbeitsverträgen einstellt. Die Lohnansprüche werden entsprechend der effektiv geleisteten Arbeitszeit gewährt.
Es besteht auch die Möglichkeit der Heimarbeit. Einzelarbeitsverträge über Heimarbeit bedürfen der Schriftform und enthalten den Vermerk, dass der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, die tägliche Arbeitszeit, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei seiner Arbeit kontrollieren darf, nähere Angaben zur Durchführung der Kontrolle u. a.
Das Arbeitsgesetzbuch beinhaltet außerdem Festlegungen zur Zeitarbeit. Diese Arbeit wird von einem Zeitarbeiter geleistet, der einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen hat und einem Dritten, dem er unterstellt ist und von dem er überwacht wird, zeitweilig zur Verfügung gestellt wird. Der Zeitarbeitseinsatz darf 24 Monate nicht überschreiten, dieser kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 36 Monaten verlängert werden.
Eine weitere Tätigkeitsform ist die Telearbeit, in jenen Tätigkeitsfeldern, in denen die Ausübung dieser Art von Arbeit möglich ist. Die Telearbeitstätigkeit beruht auf einen mit dem neuen Arbeitnehmer abgeschlossenen individuellen Arbeitsvertrag, oder auf eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Dem Arbeitnehmer werden alle Rechte gewährt, die gesetzlich, durch interne Vorschriften und Tarifverträge für Arbeitnehmer gelten, die ihren Arbeitsplatz beim Arbeitgeber oder am Geschäftssitz des Arbeitgebers haben. Weigert sich der Arbeitnehmer, von zu Hause aus zu arbeiten, ist das Unternehmen nicht berechtigt, den individuellen Arbeitsvertrag einseitig zu ändern und kann den Arbeitnehmer auch nicht sanktionieren.
Die nationale Gesetzgebung regelt auch die Arbeit von Tagelöhnern (natürliche Personen, rumänische oder ausländische Staatsbürger, die gelegentlich gegen Entgelt unqualifizierte Tätigkeiten ausüben). Die Dauer der Gelegenheitstätigkeit beträgt mindestens einen Tag, entsprechend 8 Arbeitsstunden. Die Leistungsempfänger können administrativ-territoriale Einheiten, juristische Personen, berechtigte natürliche Personen, Einzelunternehmen, Familienunternehmen sein. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Tagelöhner und dem Leistungsempfänger kommt durch Vereinbarung der Parteien zustande, ohne dass ein individueller Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Die Arbeitszeit von Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden und keine Nachtschicht leisten. Auch Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht verpflichtet werden, nachts zu arbeiten.
Jugendlichen unter 18 Jahren wird eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten gewährt, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden beträgt.
Laut Arbeitsgesetzbuch beträgt der jährliche Erholungsurlaub mindestens 20 Arbeitstage. Die effektive Dauer des Erholungsurlaubs ist im Einzelarbeitsvertrag festgelegt und richtet sich nach der im Verlauf eines Jahres geleisteten Arbeit. Jugendliche unter 18 Jahren, Arbeitnehmer, die besonders schwere, gefährliche, schädigende oder unvorhersehbare Arbeiten ausführen, sowie Menschen mit Behinderung erhalten einen Zusatzurlaub von mindestens drei Arbeitstagen.
Menschen mit Behinderung können an geschützten und gesondert eingerichteten Arbeitsplätzen eingestellt werden, damit Hindernisse aller Art vermieden und die entsprechenden Erleichterungen und Anpassungen gewährleistet werden können.
Menschen mit Behinderung können auch für Heimarbeit eingestellt werden. In diesem Fall muss jedoch der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die hierfür benötigten Arbeitsmittel und Materialien dem Heimarbeiter nach Hause geliefert und die fertigen Produkte von dort wieder abgeholt werden. Menschen mit schweren, mittelschweren oder mäßig schweren Behinderungen, die mit Einzelvertrag eingestellt werden, genießen Sonderschutzrechte.
Die für den Schutz von Menschen mit Behinderung zuständige Institution ist die Nationale Behörde für den Schutz der Rechte der Menschen mit Behinderung beim Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität.
Flüchtlinge, Personen die eine andere Form von sozialem Schutz erhalten oder sich in einem Asylverfahren befinden und Zugang zum Arbeitsmarkt haben, Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beschäftigt waren oder in Rumänien Einkommen erzielt haben oder über eine Arbeitserlaubnis für Rumänien verfügen, sind nach geltendem Recht Anspruchsberechtigte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Arbeitslosenversicherungssystem und die Förderung der Beschäftigung.
Drittstaatsangehörige haben dann Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn freie Stellen nicht von rumänischen oder EU-/EWR-Bürgern oder Bürgern der Schweiz besetzt werden können. Für die Arbeitsaufnahme benötigen sie eine Arbeitserlaubnis, die auf Antrag des Arbeitgebers von der Generalinspektion für Einwanderung erteilt wird.
Links:
Autoritatea Națională pentru Protecția Drepturilor Persoanelor cu Dizabilități (Nationale Behörde für den Schutz der Rechte der Menschen mit Behinderung) | http://anpd.gov.ro/web |
Inspectoratul General pentru Imigrări (Generalinspektion für Einwanderung) | http://www.igi.mai.gov.ro |
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Natürliche Personen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union/ des Europäischen Wirtschaftsraums können unter folgenden Bedingungen eine selbständige Erwerbstätigkeit in Rumänien aufnehmen: als berechtigte natürliche Personen, die allein und selbständig erwerbstätig sind; als Einzelunternehmer; als Mitglied eines Familienbetriebs. Dabei müssen die Vorschriften der Eilverordnung Nr. 44/2008 über die Wirtschaftstätigkeit von berechtigten natürlichen Personen, Einzelunternehmern und Familienbetrieben eingehalten werden.
Berechtigten natürlichen Personen und Einzelunternehmern oder Familienbetrieben kann die Genehmigung erteilt werden, Wirtschaftstätigkeiten in allen Bereichen, Berufen oder Tätigkeitszweigen auszuüben. Hiervon ausgenommen sind solche Bereiche, die speziellen gesetzlichen Vorschriften unterliegen; ferner muss der Sitz bzw. Wohnort in Rumänien liegen. Voraussetzungen sind, dass sie ihren Wohnsitz in Rumänien haben, dass sie im Handelsregister eingetragen sind und über eine Betriebsgenehmigung verfügen. Die berechtigte natürliche Person ist ein Wirtschaftsunternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, das von einer natürlichen Person organisiert wird, die hauptsächlich die eigene Arbeitskraft nutzt. Die natürliche Person, die als PFA eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ist im öffentlichen Renten- und sonstigen Sozialversicherungssystem versichert und hat unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen Anspruch auf eine Versicherung im System der sozialen Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Die berechtigte natürliche Person kann die Tätigkeiten, zu denen sie berechtigt ist, allein oder zusammen mit maximal 3 von ihr beschäftigten Personen, als Arbeitgeber, mit einem gemäß dem Gesetz abgeschlossenen und registrierten individuellen Arbeitsvertrag ausüben. Einzelunternehmer dürfen Arbeitnehmer mit Einzelvertrag einstellen, dürfen mit anderen berechtigten natürlichen Personen, mit anderen Einzelunternehmern, mit Vertretern von Familienbetrieben und mit anderen juristischen Personen zusammenarbeiten. Familienbetriebe bestehen aus zwei oder mehr Mitgliedern einer Familie. Die Mitglieder von Familienbetrieben sind über das staatliche Sozialversicherungswesen in Bezug auf Rente, Arbeitslosigkeit und Krankheit versichert.
Links:
Newsportal, Gesetzgebung, Steuern und Gebühren | https://www.fiscalitatea.ro/cat/pfa-9 |
Oficiul Național al Registrului Comerțului (Handelsregister) | http://www.onrc.ro |
Bei der Festlegung und Gewährung von Löhnen und Gehältern ist jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Nationalität, Rasse, Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, der politischen Ausrichtung, der sozialen Herkunft, einer Behinderung, der Familiensituation oder -verantwortung sowie gewerkschaftlicher Zugehörigkeit oder Aktivität verboten.
Das Arbeitsentgelt umfasst den Grundlohn und verschiedene Zuschläge, Zulagen und zusätzliche Zahlungen. Die Zahlung der Löhne und Gehälter hat Vorrang vor jeder anderen finanziellen Verpflichtung des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber muss einen Bruttomonatslohn mindestens in der Höhe des garantierten Mindestbruttolohns in der Volkswirtschaft bezahlen.
Im 2024 beträgt der landesweit garantierte Mindestbruttolohn 3300 RON monatlich (etwa 660 EUR), das Mindestnettogehalt beträgt 2 079 RON pro Monat (416 Euro). Das garantierte Mindestbruttogehalt im Land kann für einen Arbeitnehmer für maximal 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des individuellen Arbeitsvertrags angewendet werden. Nach Ablauf der 2 Jahre, in denen der Arbeitnehmer qualifiziert wird oder nicht, wird er mit einem Grundgehalt beschäftigt, das höher ist als das garantierte Mindestbruttogehalt im Land. Außerdem hat die Regierung ein garantiertes Mindestbruttogehalt im Land für Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen der Bauindustrie (4 582 RON), der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie in Höhe (3 436 RON) festgelegt. Angestellte im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie sowie Angestellte im IT- Bereich, die an der Entwicklung von Computerprogrammen beteiligt sind und ein monatliches Bruttoeinkommen von bis zu 10 000 ron verdienen, sind von der Zahlung von 10 % Einkommenssteuer befreit.
Das Arbeitsentgelt des Personals von vollständig oder überwiegend aus dem Staatshaushalt, dem Budget der staatlichen Sozialversicherung, dem kommunalen Haushalt und den gesetzlich festgelegten Sonderfonds finanzierten Behörden und öffentlichen Einrichtungen wird in Abstimmung mit den Vertretern der jeweiligen Gewerkschaftsorganisation auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt.
Das nationale Bruttodurchschnittsgehalt betrug im März 2024 8 502 RON (1 700 EUR), wobei das Nettodurchschnittsgehalt bei 5 185 RON (1 040 EUR) lag.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern monatlich die Lohnabrechnung auszustellen. Die Lohnabrechnung muss insbesondere folgende Angaben beinhalten: Grundgehalt des Arbeitnehmers, Zuschläge, Sozialabgaben für Renten- und Krankenversicherung, Lohnsteuer. Der Arbeitgeber haftet und entrichtet den Versicherungsbeitrag für die Beschäftigung, der den Beitrag zur Arbeitslosigkeit, zum Krankheitsurlaub, berufsbedingten Risiken und zu Gehaltsforderungen umfasst. Siehe auch Abschnitt Einkommen und Steuern.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Die Vollarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche. Die Höchstarbeitszeitdauer, einschließlich Überstunden, darf 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Arbeitszeit von Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich.
Bei Schichtarbeit kann die Arbeitszeit auf über acht Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche verlängert werden, wenn die für eine Höchstdauer von drei Wochen berechnete Summe der Arbeitsstunden acht Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche nicht überschreitet. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit unter Hinzuzählung der Überstunden auf über 48 Stunden pro Woche verlängert werden, wenn das Mittel der Arbeitsstunden, berechnet anhand einer Referenzzeit von drei Kalendermonaten, 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
Für bestimmte Arbeitsbereiche, Einrichtungen oder Berufe kann im Rahmen von kollektiven oder Einzelverhandlungen bzw. aufgrund spezifischer Normen eine tägliche Arbeitszeit von über oder unter acht Stunden festgelegt werden. Einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden muss eine Ruhezeit von 24 Stunden folgen.
Überstunden werden innerhalb von 60 Kalendertagen nach ihrer Ableistung mit bezahlter Freizeit plus Zuschlag abgegolten. Wenn eine Abgeltung durch bezahlte Freizeit in diesem Zeitraum nicht möglich ist, wird dem Arbeitnehmer ein Lohnzuschlag gemäß der geleisteten Arbeit gewährt. Der Überstundenzuschlag wird bei Aushandlung des Tarifvertrags oder im Einzelvertrag festgelegt, wobei er nicht weniger als 75 % vom Grundgehalt betragen darf.
Arbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gilt als Nachtarbeit. Ein als Nachtarbeiter eingestellter Arbeitnehmer muss mindestens 3 Stunden seiner täglichen Arbeitszeit oder mindestens 30 % seiner monatlichen Arbeitszeit als Nachtarbeit verrichten. Die normale Arbeitszeit für Nachtarbeiter darf im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreiten, berechnet anhand einer Referenzzeit von höchstens drei Kalendermonaten, wobei die gesetzlichen Vorschriften für die wöchentliche Ruhezeit eingehalten werden müssen.
Für Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in der Nacht ausführen, gilt
- eine im Vergleich zur normalen täglichen Arbeitszeit um eine Stunde gekürzte Arbeitszeit für die Tage, an denen mindestens drei Stunden Nachtarbeit verrichtet werden, ohne dass der Grundlohn gekürzt wird,
- oder ein Überstundenzuschlag von mindestens 25 % des Grundlohns, wenn mindestens 3 Stunden der täglichen Arbeitszeit als Nachtarbeit verrichtet werden.
Laut Arbeitsgesetzbuch sind Mittagspause und tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit und gesetzliche Feiertage periodische Ruhezeiten.
Wenn die tägliche Arbeitszeit sechs Stunden überschreitet, haben Beschäftigte Anspruch auf eine Mittagspause und andere Pausen, wie sie im Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung vorgesehen sind. Jugendlichen unter 18 Jahren wird eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten gewährt, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden beträgt. Pausen zählen nicht zur normalen täglichen Arbeitszeit, es sei denn, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ist etwas anderes vorgesehen. Die wöchentliche Ruhezeit wird an zwei aufeinander folgenden Tagen gewährt, in der Regel am Wochenende.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Bezahlter Jahresurlaub in Rumänien:
Jährlicher Erholungsurlaub
Nach dem Arbeitsgesetzbuch hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 20 Tagen pro Jahr, dessen Dauer im Arbeitsvertrag gemäß den geltenden Vorschriften und dem geltenden Tarifvertrag festgelegt wird. Jugendliche unter 18 Jahren, Arbeitnehmer, die besonders schwere, gefährliche, schädigende Arbeiten ausführen, sowie Menschen mit Behinderung erhalten einen zusätzlichen Erholungsurlaub von mindestens drei Arbeitstagen.
Gesetzliche Feiertage, wie das Gesetz oder der Tarifvertrag sie vorsieht, sind nicht Teil des Jahresurlaubs.
Für den Erholungsurlaub erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss, der dem Tagesdurchschnitt der Gehaltsansprüche aus dem individuellen Arbeitsvertrag der letzten drei Monate vor dem Urlaub, multipliziert mit der Anzahl der freien Tage, entspricht. Der Arbeitgeber zahlt das Urlaubsgeld mindestens fünf Werktage vor Urlaubsantritt.
Bezahlte Freistellungen, die nicht zum Urlaub zählen, werden laut Arbeitsgesetzbuch bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen gewährt. Die außergewöhnlichen familiären Ereignisse und die Anzahl der bezahlten Freistellungstage sind im Gesetz, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellungen bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen und anderen Ereignissen wie eigene Eheschließung – 5 Tage; Eheschließung des Kindes – 2 Tage; Geburt eines Kindes – 5 Tage (10 Tage, wenn der Besuch eines Lehrgangs für Säuglingspflege nachgewiesen wird); Tod des Ehepartners, Kindes, der Eltern, Schwiegereltern – 3 Tage; Tod von Großeltern, Brüdern, Schwestern – 1 Tag; Blutspender – wie gesetzlich vorgesehen; bei Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens, der mit einer Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Stadt verbunden ist – 5 Tage.
Gesetzliche Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, sind: der 1. und 2. Januar; der 24. Januar; der Karfreitag; der erste und zweite Osterfeiertag, der 1. Mai, der 1. Juni, Pfingstsonntag und Pfingstmontag; der 15. August, der 30. November, der 1. Dezember, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag, zwei Tage für die jeweils drei religiösen Feiertage im Jahr, die von den zugelassenen, nicht christlichen Glaubensgemeinschaften angegeben werden und nur für Angehörige dieser Glaubensgemeinschaften gelten.
Bildungsurlaub. Arbeitnehmern kann auf Antrag unbezahlter oder bezahlter Bildungsurlaub gewährt werden. Bildungsurlaub kann als bezahlter oder unbezahlter Urlaub gewährt werden.
Krankenurlaub und Krankengeld, auf die die Versicherten Anspruch haben, sind: Krankenurlaub und Krankengeld bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit aufgrund von gewöhnlichen Erkrankungen oder Unfällen außerhalb des Arbeitsplatzes; Krankenurlaub und Krankengeld zur Krankheitsprävention und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (ausschließlich nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten); Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld; Krankenurlaub und Krankengeld zur Pflege erkrankter Kinder sowie bei Risikoschwangerschaften.
Zur Erledigung von persönlichen Angelegenheiten haben Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Casa Națională de Asigurări de Sănătate (Landeskasse für Krankenversicherungen) | http://www.cnas.ro |
Der Einzelarbeitsvertrag kann von Rechts wegen im gegenseitigen Einvernehmen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden.
Der Arbeitsvertrag wird von Rechts wegen aufgelöst:
- zum Zeitpunkt der Zustellung des Rentenbescheids;
- bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe;
- bei Widerruf der Genehmigung, Berechtigung oder des notwendigen Attests für die Berufsausübung durch die zuständigen Behörden oder Stellen;
- wenn ein Verbot der Ausübung des Berufs oder der Funktion ausgesprochen wird, beginnend mit dem Tag, an dem das entsprechende Gerichtsurteil Rechtskraft erlangt;
- bei Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags;
- bei Rücknahme der Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter, wenn es sich um Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 16 Jahren handelt;
- am Tag, an dem der Beschäftigte oder der Arbeitgeber als natürliche Person stirbt, oder an dem der Arbeitgeber als juristische Person aufgelöst wird.
Die Entlassung stellt die Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers dar und kann aus Gründen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer liegen, oder aus Gründen, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer stehen, angewiesen werden.
Einzelentlassungen sind zulässig, wenn ein Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die Arbeitsdisziplin verstößt, wenn er für länger als 30 Tage in Untersuchungshaft genommen wird, wenn der Arbeitnehmer physisch und/oder psychisch nicht dazu in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erledigen, wenn er diese nicht fachgerecht ausführt.
Entlassungen aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, können Einzel- oder Massenentlassungen sein. Unter Massenentlassung ist die Entlassung einer gesetzlich festgelegten Arbeitnehmerzahl, die direkt proportional zur Gesamtzahl der Beschäftigten der Firma ist, innerhalb von 30 Kalendertagen zu verstehen.
Der Beschluss über die Entlassung wird dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt und muss zwingend: den Entlassungsgrund; die Kündigungsfrist; die Kriterien für die Festlegung der Reihenfolge der Prioritäten (bei Massenentlassung); das Verzeichnis sämtlicher Arbeitsplätze enthalten.
Die Kündigung ist die einseitige Entscheidung des Beschäftigten, der dem Arbeitgeber die Beendigung seines Arbeitsvertrages nach Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich mitteilt. Die Kündigungsfrist wird von beiden Seiten im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt und darf nicht mehr als 20 Kalendertage für ausführende Beschäftigte beziehungsweise 45 Kalendertage für Beschäftige in Leitungsfunktionen betragen. Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitnehmer weiterhin alle seine Aufgaben und Pflichten erfüllen.
Rentenansprüche
Im öffentlichen System gibt es 4 Kategorien von Renten:
- Rente infolge der Erreichung des gesetzlichen Rentenalters (Rentenvoraussetzungen: Mindestbeitragsdauer 15 Jahre; das Regelrentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und Frauen; das Regelrentenalter für Frauen erhöht sich schrittweise auf 65 Jahre im Jahr 2035; die volle beitragspflichtige Zeit beträgt 35 Jahre unabhängig vom Geschlecht).
- vorzeitige Rente (wird Versicherten frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Regelrentenalters gewährt, wenn sie die volle beitragspflichtige Zeit erfüllt haben, sowie diejenigen, die ihre volle beitragspflichtige Zeit um bis zu 5 Jahre überschritten haben.)
- Berufsunfähigkeitsrente (wird Personen gewährt, die das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, die beitragspflichten Zeiten im öffentlichen Rentensystem geleistet haben und aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie anderen Krankheiten und Unfällen, die mit der Arbeit nicht zusammenhängen, in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind).
- Hinterbliebenenrente (wird unter bestimmten Voraussetzungen den Kindern und dem hinterbliebenen Ehegatten gewährt, wenn der verstorbene Unterhaltspflichtige Rentner war oder Anspruch auf eine Rente hatte).
Neben dem staatlichen Rentensystem gibt es auch private Rentenfonds, in die Arbeitnehmer Beiträge einzahlen können, um eine privat geführte Pflichtrente, eine freiwillige privat geführte Rente oder eine Betriebsrente in Anspruch zu nehmen.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Casa Națională de Pensii Publice (Landeskasse für Staatliche Renten) | https://www.cnpp.ro/ro/web/guest/home |
Voraussetzung für die Ausübung der Gewerkschaftsrechte ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses. Gewerkschaftsrechte und -freiheiten beziehen sich auf die Vereinigungsfreiheit und die Gewerkschaftszugehörigkeit, das Recht zur Ausübung gewerkschaftlicher Aktivitäten, das Streikrecht im Rahmen des Gesetzes sowie das Vertretungsrecht zur Festlegung der Arbeitsbedingungen im Prozess der Information / Beratung und Tarifverhandlungen. Gewerkschaften sind unabhängige juristische Personen ohne Vermögenszweck, die gegründet wurden, um die Rechte der Mitglieder zu verteidigen, die in der nationalen Gesetzgebung, in internationalen Verträgen und Abkommen, denen Rumänien beigetreten ist, sowie in individuellen und kollektiven Arbeitsverträgen geregelt sind sowie zur Förderung von beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder. Gewerkschaften können sich frei in Verbänden und Gewerkschaftsbünden zusammenschließen.
Zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmern / Gewerkschaftsmitgliedern ist die Gewerkschaft berechtigt:
- die Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen und den zuständigen Institutionen Gesetzesvorschläge mit Auswirkungen auf den Bereich der Arbeitsbeziehungen zu unterbreiten;
- ein gütliches Streitbeilegungsverfahren zu beantragen und daran teilzunehmen und die individuellen und kollektiven Interessen der Mitglieder vor Gericht zu vertreten;
- vom Arbeitgeber zu der Geschäftsordnung, der Lage des Unternehmens, der Arbeitsorganisation, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie der Bereitstellung des Sozialschutzes angehört zu werden;
- bei Massenentlassungen konsultiert zu werden, um Maßnahmen vorschlagen zu können, um deren Folgen zu vermeiden oder zu mindern.
Die repräsentative Gewerkschaft schließt Tarifverträge und / oder Tarifabkommen ab und kann kollektive Arbeitskämpfe und Streiks auslösen. National repräsentative Gewerkschaften beteiligen sich an der Entscheidung im institutionellen dreigliedrigen Konsultationsprozess (Dreigliedriger Nationalrat, Wirtschafts- und Sozialrat).
Auf Antrag der Gewerkschaftsorganisation und mit Zustimmung ihrer Mitglieder behalten die Arbeitgeber die Gewerkschaftsbeiträge der Mitglieder ein und überweisen sie monatlich an die Gewerkschaft.
Links:
C.N.S.L.R. – Confederația Națională a Sindicatelor din România (Nationale Konföderation der Gewerkschaften in Rumänien) | http://www.cnslr-fratia.ro |
B.N.S. – Blocul Național Sindical (Nationaler Block der Gewerkschaften) | http://www.bns.ro |
C.N.S.C.A. – Confederația Națională Sindicală Cartel Alfa (Nationale Gewerkschaftliche Konföderation Cartel Alfa) | http://www.cartel-alfa.ro |
C.S.N. Meridian – Confederația Sindicală Națională Meridian (Nationale Gewerkschaftliche Konföderation Meridian) | http://www.csnmeridian.ro |
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und den sie beschäftigenden Unternehmen, die sich auf ihre beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen oder auf ihre Rechte in Bezug auf das Arbeitsverhältnis beziehen, sind Arbeitskonflikte.
Arbeitskonflikte im Zusammenhang mit der Festlegung von Arbeitsbedingungen bei der Aushandlung von Tarifverträgen sind Interessenkonflikte.
Arbeitskonflikte, deren Gegenstand die Ausübung bestimmter Rechte oder die Erfüllung bestimmter Pflichten aus normativen Gesetzen sowie aus Arbeitsverträgen ist, sind rechtsbezogene Konflikte.
Lässt sich ein Tarifkonflikt nicht durch ein vom Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität bzw. von der zuständigen Arbeitsinspektion eingeleitetes Vermittlungsverfahren lösen, können die Parteien einvernehmlich ein Mediationsverfahren einleiten. Die Einleitung eines Mediations- bzw. Schiedsverfahrens ist bei einem Tarifkonflikt obligatorisch, sofern sich die Parteien vor Streikbeginn bzw. während des Streiks dazu entschieden haben.
Arbeitnehmer besitzen ein Streikrecht zur Verteidigung ihrer beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn zuvor alle Möglichkeiten zur Beilegung des Konflikts ausgeschöpft wurden, ein Warnstreik abgehalten wurde und die Organisatoren des Streiks die Unternehmensleitung 48 Stunden im Voraus über die geplante Arbeitsniederlegung informieren. Zu unterscheiden sind Warnstreiks, Solidaritätsstreiks und Streiks im herkömmlichen Sinn.
Vermittlung und schiedsgerichtliche Maßnahmen zur Beilegung des Interessenkonflikts vor Streikbeginn sind nur dann Pflicht, wenn die Parteien dies gemeinsam beschlossen haben.
Eine Beteiligung am Streik steht den Arbeitnehmern frei. Kein Arbeitnehmer darf zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streik gezwungen werden. Eine Einschränkung oder das Verbot des Streikrechts ist nur im Falle der im Gesetz speziell bezeichneten Beschäftigtengruppen zulässig.
Die Beteiligung am Streik und seine Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stellt keine Pflichtverletzung der Arbeitnehmer dar und darf nicht mit einer Disziplinarstrafe für Streikteilnehmer oder -organisatoren geahndet werden.
Links:
Ministerul Muncii și Solidarității Sociale (Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität) | http://www.mmuncii.ro |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Landeskasse für Staatliche Renten | https://www.cnpp.ro/ro/web/guest/home |
Erwachsene haben gleichberechtigten Zugang zur Aus- und Weiterbildung, ohne Diskriminierung aus Gründen des Alters, des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft sowie der politischen oder religiösen Zugehörigkeit.
Die Weiterbildung für Erwachsene umfasst verschiedene Formen: Kurse, die von Berufsbildungsanbietern veranstaltet werden; Kurse, die von Arbeitgebern in ihren eigenen Betrieben organisiert werden; Praktika und Spezialisierungen in Betrieben im In- oder Ausland; andere Formen der Weiterbildung (z. B. durch Zentren zur Bewertung beruflicher Fähigkeiten, die auf andere als formale Weise erworben wurden).
Arbeitssuchende können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an Berufsbildungsprogrammen teilnehmen, die von der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur oder von anderen autorisierten Einrichtungen angeboten werden. Die berufliche Erwachsenenausbildung umfasst die berufliche Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung, die in anderen Formen als denen des nationalen Bildungssystems organisiert sind. Im Rahmen der ständigen beruflichen Weiterbildung können Erwachsene ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder neue Kenntnisse erwerben. Eine Berufsausbildung kann auch durch eine Ausbildung am Arbeitsplatz erfolgen.
Die Berufsausbildung von Erwachsenen kann von autorisierten Anbietern durchgeführt werden, die natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Rumänien / EU / EWR sein können, unabhängig von der Rechtsform ihrer Organisation. Zulassungspflichtig sind nur Ausbildungsbetriebe, die staatlich anerkannte Abschlusszeugnisse ausstellen möchten. Die Zulassung von Lieferanten erfolgt durch Zulassungskommissionen, die in den territorialen Strukturen der Nationalen Agentur für Zahlungen und soziale Inspektion tätig sind.
Arbeitssuchende, die bei ANOFM registriert sind, profitieren von kostenlosen Ausbildungsprogrammen unter folgenden Bedingungen:
- sie haben keinen Arbeitsplatz, erzielen kein Einkommen oder erzielen aus genehmigten Tätigkeiten ein Einkommen, das niedriger ist als der Wert des sozialen Referenzindikators (SRI = 598 RON);
- sie konnten nach ihrem Abschluss an einer Bildungseinrichtung keine Arbeit finden;
- sie haben die Flüchtlingseigenschaft oder eine andere Form des internationalen Schutzes erhalten;
- sind ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, die in Rumänien erwerbstätig waren oder ein Einkommen erzielt haben oder das Recht haben, in Rumänien zu arbeiten;
- sie konnten nach Rückführung oder Haftentlassung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen;
- Tätigkeiten in ländlichen Gebieten ausüben und kein monatliches Einkommen oder ein monatliches Einkommen unter dem SRI-Wert erzielen und die bei der Arbeitsagentur des Landkreises registriert sind.
Arbeitgeber, die aufgrund des jährlichen Ausbildungsplans Weiterbildungsprogramme für ihre Mitarbeiter organisieren, welche von den gesetzlich zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden, erhalten aus dem Budget der Arbeitslosenversicherungen einen Betrag, der 50 % der Ausgaben für die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen darstellt, die für maximal 20 % der Mitarbeiter organisiert werden. Arbeitgeber können diesen Betrag nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch nehmen und sind verpflichtet, das Arbeitsverhältnis der am Ausbildungsprogramm teilnehmenden Personen für mindestens ein Jahr ab Gewährung des Betrags aufrechtzuerhalten.
Links:
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Agenția Națională pentru Plăți și Inspecție Socială (Landesagentur für Zahlungen und soziale Inspektion) | https://www.mmanpis.ro |
Autoritatea Națională pentru Calificări (Landesbehörde für Aus- und Weiterbildung) | http://www.anc.edu.ro |
Ministerul Educației (Bildungsministerium) | http://www.edu.ro |
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Organisation des Staates
Die rumänische Verfassung proklamiert Rumänien als eine parlamentarische Republik und spezifiziert die Trennung der drei staatlichen Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).
Das Parlament, bestehend aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat, ist das höchste Vertretungsorgan des rumänischen Volkes und die einzige Gesetzgebungsbehörde des Landes. Eine Legislaturperiode beträgt 4 Jahre. Nachdem die Gesetze durch das Parlament beraten und angenommen wurden, werden sie vom Präsidenten Rumäniens verkündet.
Der Präsident Rumäniens wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er vertritt den rumänischen Staat und überwacht die Einhaltung der Verfassung und das Funktionieren der öffentlichen Behörden. Er bestimmt den Kandidaten für das Amt des Premierministers und ernennt die Regierung auf der Grundlage einer Vertrauensabstimmung des Parlaments.
Die Regierung verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes und übt die allgemeine Leitung der öffentlichen Verwaltung aus.
Die öffentliche Verwaltung in den territorialen Verwaltungseinheiten gründet sich auf das Prinzip der Lokalautonomie und der Dezentralisation der öffentlichen Dienste.
Die Lokalräte und Bürgermeister werden direkt gewählt, sie arbeiten als autonome Verwaltungsbehörden und erledigen die öffentlichen Angelegenheiten in den Gemeinden und Städten. Die Regierung ernennt einen Präfekten für jeden Bezirk und für die Hauptstadt Bukarest.
Die Justizbehörden umfassen Gerichte, die Staatsanwaltschaft und den Obersten Rat der Richter. Die Rechtspflege wird durch den Obersten Gerichtshof, die Bezirksgerichte und die anderen gerichtlichen Instanzen sowie durch die Militärgerichte verwirklicht. Die Richter sind unabhängig. In der Gerichtstätigkeit vertritt die Staatsanwaltschaft die allgemeinen Interessen der Gesellschaft und verteidigt die Rechtsordnung sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger. Die Polizei ist das für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Verfolgung von Straftaten zuständige staatliche Organ.
Die wichtigsten Arbeitsmarktbehörden sind das Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität, die Nationale Arbeitsvermittlungsagentur (Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă), die Arbeitsinspektion (Inspecția Muncii), die Nationale Agentur für Sozialleistungen und Sozialaufsicht (Agenția Națională pentru Plăți și Inspecție Socială), die Generalinspektion für Einwanderung (Inspectoratul General pentru Imigrări) und die Landeskasse für Staatliche Renten (Casa Națională de Pensii Publice). Alle Einrichtungen sind territorial auf Bezirksebene vertreten.
Die Nationale Arbeitsvermittlungsagentur organisiert und koordiniert auf nationaler Ebene Beschäftigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Schutz von Arbeitslosen. Sie setzt die vom Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität festgelegten beschäftigungspolitischen Strategien um. Seit 2007 ist sie auch für das Ermöglichen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz, aber auch in nicht-europäischen Ländern (durch die Anwendung bilateraler Abkommen) zuständig.
Die Generalinspektion für Einwanderung ist zuständig für die Umsetzung migrations-, asyl- und integrationspolitischer Maßnahmen und befasst sich mit der einschlägigen Gesetzgebung.
Die Landeskasse für Staatliche Renten verwaltet das öffentliche Rentensystem sowie das System der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie gewährt den Versicherten Renten- und andere Sozialversicherungsleistungen. Darüber hinaus stellt die Landeskasse die Rentenansprüche für Wanderarbeitnehmer fest, die in Rumänien und in anderen EU-, EWR-Staaten oder in der Schweiz Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Überdies ist sie die zuständige Behörde für die Anwendung der Vorschriften zur Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß den EU-Verordnungen zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern.
Links:
Parlamentul României (Parlament Rumäniens) | http://www.parlament.ro |
Administrația Prezidențială (Präsidialamt) | http://www.presidency.ro |
Guvernul României (Regierung Rumäniens) | http://www.gov.ro |
Ministerul Justiției (Justizministerium) | http://www.just.ro |
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Inspectoratul General pentru Imigrări (Generalinspektion für Einwanderung) | http://www.igi.mai.gov.ro |
Casa Națională de Pensii Publice (Landeskasse für Staatliche Renten) | https://www.cnpp.ro/ro/web/guest/home |
Inspecția Muncii (Arbeitsinspektion) | http://www.inspectiamuncii.ro |
Agenția Națională pentru Plăți și Inspecție Socială (Landesagentur für Zahlungen und soziale Inspektion) | https://www.mmanpis.ro |
Das nationale Bruttodurchschnittsgehalt betrug im März 2024 8 502 RON (1 700 EUR), wobei das Nettodurchschnittsgehalt bei 5 185 RON (1 040 EUR) lag.
Im Allgemeinen sind die Einkommen in den wirtschaftlich stärker entwickelten Regionen (Bukarest-Ilfov, Nordwest, West) höher.
Es gibt nur drei obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, die ersten beiden werden wie folgt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und der letzte vom Arbeitgeber gezahlt:
- Beitrag zur Sozialversicherung (Rente):
- 25 % des Bruttomonatseinkommens des Arbeitnehmers bei normalen Arbeitsbedingungen, wovon 3,75 % auf die private Altersvorsorge entfallen;
- 4 % des vom Arbeitgeber zu zahlenden monatlichen Bruttoeinkommens für besondere Beschäftigungsbedingungen, zusätzlich zum Satz von 25 %;
- 8 % des vom Arbeitgeber zu zahlenden monatlichen Bruttoeinkommens für besondere Beschäftigungsbedingungen, zusätzlich zum Satz von 25 %;
- Sozialversicherungsbeitrag für die Gesundheitsfürsorge – 10 % des monatlichen Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers;
- Versicherungsbeitrag zur Beschäftigung – 2,25 % des monatlichen Bruttoeinkommens des Arbeitgebers, der den Beitrag zur Arbeitslosigkeit, den Beitrag zum Krankenurlaub, den Beitrag zu berufsbedingten Risiken und den Beitrag zu Gehaltsforderungen umfasst.
Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und bezahlt. Angestellte im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie sowie Angestellte im IT- Bereich, die an der Entwicklung von Computerprogrammen beteiligt sind und ein monatliches Bruttoeinkommen von bis zu 10 000 ron verdienen, sind von der Zahlung von Einkommenssteuer befreit. Die Befreiung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ausübt. Die Einkommenssteuer beträgt 10 %.
Neben den Einkommen werden auch Steuern auf Renten erhoben, wenn diese einen bestimmten Betrag überschreiten. Ferner müssen Steuern auf Vermögen, Fahrzeuge, Grundstücke usw. in der auf Gemeindeebene festgelegten Höhe entrichtet werden.
Die Regierung legt jährlich den landesweit garantierten Mindestbruttolohn fest (3 300 RON im Mai 2024). Darüber hinaus gilt ein landesweit garantierter Mindestbruttolohn für bestimmte Bereiche der Bauindustrie (4 582 RON, etwa 920 EUR), der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie (3 436 RON, etwa 690 EUR). Nach Angaben des Nationalen Statistischen Amts wurden im März 2024 die höchsten Netto-Durchschnittseinkommen in der Industrie der Herstellung der Tabakprodukten (13 250 RON, etwa 2 650 EUR), im Bereich der Dienstleistungen der Informationstechnologie, Informatikdienstleistungen (12 653 RON, etwa 2 530 EUR) und die niedrigsten Werte im Hotel- und Gaststättengewerbe (2 987 RON, etwa 600 EUR), im Bereich der Herstellung der Bekleidungsstücke (2 779 RON, etwa 555 EUR) verzeichnet.
Während der Mehrwertsteuersatz für die meisten von rumänischen Unternehmen gelieferten Waren und Dienstleistungen 19 % beträgt, gibt es Waren und Dienstleistungen, für die der Mehrwertsteuersatz von 9 % oder 5 % gilt. (z. B für Human- und Veterinärarzneimittel, Prothesen und Zubehör, den Vetriebs von Trink- und Bewässerungswasser, Schulbücher, Zeitschriften, Publikationen im Allgemeinen, für die Bereitstellung von Wohnungen, für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen usw.;).
Links:
Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă (Nationale Arbeitsvermittlungsagentur) | http://www.anofm.ro |
Institutul Național de Statistică (Nationales Statistisches Amt) | http://www.insse.ro |
Comisia Nationala de Strategie si Prognoza (der nationale Ausschuss für Strategie und Prognose). | https://www.cnp.ro |
Ministerul Finanțelor Publice (Ministerium für Finanzen) | http://www.mfinante.ro |
Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich je nach Region und danach, ob die Bürger in städtischem oder ländlichem Wohnumfeld leben.
Laut Pressemitteilung des Nationalen Statistischen Amtes über die Einkünfte und Ausgaben der Bevölkerungshaushalte im 4. Quartal 2023 zeigt die nach Verwendungszweck aufgeschlüsselte Struktur der Gesamtausgaben für Konsumgüter, dass der Anteil der Ausgaben für den Kauf von Erzeugnissen aus der landwirtschaftlichen Produktion und von alkoholfreien Getränken (mit 34,2%) am höchsten ist. Die Ausgaben für Wohnung, Wasser, Strom, Gas betragen 15,2 % der von den Haushalten zu tragenden Gesamtausgaben. Weitere Ausgaben der Haushalte entfallen auf Erholung und Kultur (2,4 %), Transport (7,2 %), Gesundheit (6,1 %), Kommunikation (4,4 %), Bekleidung und Schuhwaren (8,2 %), Möbel, Wohnungsausstattung und -instandhaltung (5,7 %) usw.
Nachfolgend werden die ungefähren Preise für einige grundlegende Erzeugnisse aufgeführt: 2 EUR für 250 g Butter, 1,70 EUR für einen Liter Milch, 1,90 EUR für 1 kg Reis, 0,80 EUR für 1 kg Kartoffeln, 1,60 EUR für 0,5 kg Weißbrot, 1,60 EUR für einen Liter Speiseöl, 1,20 EUR für 0,33 Liter Bier, 1,5-2 EUR für eine Tasse Espresso, 1,50 EUR für einen Liter Benzin mit 95 Oktan.
Links:
Institutul Național de Statistică (Nationales Statistisches Amt) | http://www.insse.ro |
Preis-Monitor | https://www.monitorulpreturilor.info |
Eine Wohnung kann man mieten oder als Eigentum erwerben. Wohnungen können möbliert oder unmöbliert gemietet werden. Die Mieten sind in Bukarest und in den großen Städten des Landes (zum Beispiel Timișoara, Iași, Cluj) höher. Mietverträge müssen schriftlich abgefasst werden und vom Eigentümer und Mieter unterzeichnet sowie notariell bestätigt werden. In den meisten Fällen wird die Miete an einem festgelegten Tag des Monats bar bezahlt. Die Nebenkosten, einschließlich Wasser, Strom und Heizung, sind üblicherweise nicht im Mietpreis enthalten und werden vom Mieter in bestimmten Zeitabständen gezahlt.
Für den Erwerb von Wohneigentum ist ein Kaufvertrag zu erstellen, und es sind weitere offizielle Unterlagen erforderlich, die nachweisen, dass das Eigentum frei von Lasten und Schulden des Eigentümers ist. Der Vertrag muss vor einem Notar geschlossen werden.
Der Wert der Miete oder der Preis einer Eigentumswohnung hängt von der Lage (städtisch oder ländlich, im Zentrum oder am Rande einer Stadt, von der Bedeutung der Stadt oder des Touristengebiets), von den Zufahrtsstraßen, vom Zustand des Gebäudes, der bebauten Fläche, der Größe des Grundstücks usw. ab. Beispielsweise lag im April 2024 die Durchschnittsmiete für eine Einzimmerwohnung in Großstädten zwischen 320 EUR (in Iasi) und 350-400 EUR in Bukarest und Cluj), während die Durchschnittsmiete für Zweizimmerwohnungen zwischen 400 EUR (in Timisoara) und 550 EUR (in Cluj-Napoca) lag. Beim Kauf neuer Wohnungen wurden die höchsten Preise in Cluj-Napoca (2 874 Euro pro Quadratmeter), Brasov (2 211 EUR pro Quadratmeter), Timisoara (1 885 EUR pro Quadratmeter), Bukarest (1 850 EUR pro Quadratmeter) und Iasi (1 629 EURpro Quadratmeter) verzeichnet.
Wer bei der Wahl einer Wohnung Wert auf gute Beratung legt, sollte sich an eine Immobilienagentur wenden, sich auf verschiedenen Internetseiten, in Fachzeitungen und -zeitschriften informieren.
Links:
Portal cu ziare naționale, regionale și locale din România (Portal mit nationalen, regionalen und lokalen Zeitungen aus Rumänien) | http://www.ziare.ro |
Anunțuri imobiliare (Immobilienanzeigen) | http://www.imobiliare.ro |
Pagini Aurii (Gelbe Seiten) | http://www.paginiaurii.ro |
Die gesetzliche Krankenversicherung ist das wichtigste System zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, das den Versicherten Zugang zu einem Paket grundlegender Dienstleistungen bietet. Jede gesetzlich versicherte Person hat in Rumänien Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Die Bereitstellung solcher Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer beitragsfinanzierten Versicherung. Folgende Personen sind ohne Beitragspflicht versichert:
- Kinder bis 18 Jahre bzw. Personen bis 26 Jahre, wenn sie an einer Hochschule studieren;
- politisch Verfolgte, Veteranen, Invaliden oder Kriegswitwen;
- Menschen mit Behinderung, die keine Einkünfte haben;
- Schwangere und stillende Frauen, wenn sie keine Einkünfte haben oder wenn ihre Einkünfte unter dem Mindestbruttolohn in der Volkswirtschaft liegen.
EU-Bürger, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in Rumänien krank werden, können alle Behandlungen erhalten, die nicht bis zur Rückkehr in ihren Heimatstaat aufgeschoben werden können. Sie haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie rumänische Staatsbürger. Es wird empfohlen, die Europäische Krankenversicherungskarte immer bei sich zu haben. EU-Bürger weisen ihre Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem mit der entsprechenden S-Bescheinigung (vormals E-Formular) nach.
Alle gesetzlich Versicherten müssen bei einem Hausarzt gemeldet sein und können medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wie: Notfalldienste, ärztliche Beratungen, Rezepte und Krankenhausaufenthalte. Einige Bevölkerungsgruppen, unter anderem die Rentner und Krebspatienten, haben ein Recht auf teilweise oder vollständig kostenfreie Rezepte und niedrigere Behandlungskosten.
Die medizinische Erstversorgung erfolgt in Einzelpraxen von Familienärzten. Die Hausarztpraxis erbringt gegen Entgelt medizinische Leistungen für versicherte Patienten, welche auf eigener Liste eingetragen sind sowie für unversicherte Personen. Die Hausarztpraxis kann notwendige medizinische Leistungen (z. B. notwendige Eingriffe bei medizinisch-chirurgischen Notfällen, aktuelle Hilfe bei akutem Bedarf, Überwachung chronischer Erkrankungen, präventive medizinische Leistungen), umfangreichere Leistungen (z.B. Familienplanung, einige kleinere operative Eingriffe, häusliche Pflege) sowie zusätzliche Leistungen erbringen (z.B. Eingriffe und Techniken praktizierender Ärzte, die eine spezielle Ausrüstung erfordern).
Rezeptfreie Medikamente können in jeder Apotheke käuflich erworben werden.
Auch das private Gesundheitssystem bietet Zugang zu einer Vielzahl von Fachärzten und hochwertigen medizinischen Ausrüstungen; bei Privatkliniken können die erbrachten Leistungen in der Regel auf der Grundlage eines individuellen Vertrages über Gesundheitsleistungen bezahlt oder über eine Privatversicherung abgerechnet werden.
Links:
Ministerul Sănătății (Gesundheitsministerium) | http://www.ms.ro |
Casa Națională de Asigurări de Sănătate (Landeskasse für Krankenversicherungen) | http://www.cnas.ro |
Das voruniversitäre Bildungssystem in Rumänien ist in 4 Stufen unterteilt:
- Frühkindliche Erziehung, diese umfasst die kleine Gruppe, die mittlere Gruppe und die große Gruppe;
- Primarunterricht, dieser umfasst die Vorbereitungsklasse und die Klassen I-IV;
- Sekundarunterricht mit folgendem Inhalt:
- untere Sekundarstufe, diese umfasst die Klassen V-VIII der Gymnasialschule und den unteren Zyklus des Lyzeums oder der Kunst- und Handwerksschulen (Klassen IX und X);
- Obere Sekundarstufe, diese umfasst den oberen Zyklus des Lyzeums (Klassen XI-XII/XIII);
- postlyzealer Unterricht. Diese wird für Berufsqualifikationen organisiert, die durch das Nationale Bildungsministerium laut dem Nationalregister der beruflichen Qualifikationen festgestellt werden. Für die postsekundäre Ausbildung können sich Lyzeum-Absolventen mit oder ohne Abiturzeugnis anmelden, und die Aufnahme findet laut den allgemeinen durch das Nationale Bildungsministerium festgestellten Kriterien statt. Die postsekundäre Ausbildung erfolgt durch die Postsekundäre Schule und die Meisterschule. Sowohl die Postsekundäre Schule, als auch die Meisterschule sind Fachausbildungswege mit einer Dauer der Bildungsgänge von 1 bis 3 Jahren, je nach Komplexität der Ausbildung.
Die höchste Qualifikationsstufe nach dem Sekundarunterricht ist das Bakkalaureatsexamen. Das Bakkalaureatsexamen bildet die Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums.
Das System der Hochschulbildung umfasst drei Ebenen:
- Universitätsstudium mit Lizenzabschluss,
- Universitätsstudium mit Masterabschluss,
- Universitätsstudium mit Doktorabschluss.
Der obligatorische allgemeinbildende Unterricht umfasst 11 Klassen und ist in den Primar- und Gymnasialunterricht unterteilt. Weiterhin umfasst er die ersten beiden Jahre der oberen Sekundarstufe. Das staatliche Bildungssystem ist kostenfrei. Einige Maßnahmen sind nach dem Gesetz gebührenpflichtig. In allen Ausbildungsstufen wird Rumänisch gesprochen. Der Unterricht kann auch in der Sprache der Minderheiten oder aber in international verbreiteten Sprachen stattfinden. Die staatlichen Bildungseinrichtungen haben Vorrang vor den privaten Einrichtungen.
Das Bildungssystem hat als Organisationsformen den Direktunterricht und den eingeschränkten Direktunterricht. Der Direktunterricht ist verpflichtend. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder mit eingeschränkter Mobilität kann Hausunterricht organisiert werden.
Links:
Ministerul Educației (Bildungsministerium) | http://www.edu.ro |
Academia de Stiințe Economice București (Akademie der Wirtschaftswissenschaften – Bukarest) | http://www.ase.ro |
Universitatea București (Universität Bukarest) | http://unibuc.ro |
Universitatea “Babeș Bolyai”, Cluj (Universität „Babeș-Bolyai“, Cluj) | http://www.ubbcluj.ro |
Universitatea “Alexandru Ioan Cuza”, Iași (Universität „Alexandru Ioan Cuza“, Iași) | http://www.uaic.ro |
Universitatea de Vest Timișoara (West-Universität Timișoara) | http://www.uvt.ro |
Portal privind oportunitățile de învățare în Europa (Portal mit Ausbildungsmöglichkeiten in Europa) | http://ec.europa.eu/ploteus |
Das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Rumänien ist reichhaltig und vielfältig. Die Schönheiten der Natur, geschichtliche Traditionen und künstlerische Errungenschaften verleihen dem Land seine Einzigartigkeit. Die Beschäftigung mit ihnen ermöglicht den Zugang zu einer besonderen Kultur und Gesellschaft.
Wenn Sie sich in die historischen Stadtzentren begeben, können Sie an unterschiedlichen kulturellen Ereignissen teilhaben, wie Buchvorstellungen, Gemäldeausstellungen, Ausstellungen von handgefertigten Erzeugnissen oder Konzerten. Außerdem finden auch Großveranstaltungen statt, wie Opernfestivals („George Enescu“ Festival), Festivals der mittelalterlichen Kunst (z.B. (Mittelalterliches Fest in Sighișoara), traditionelle und Folklorefestivals, Jazz-Festivals, Stadtfeste. In den großen Städten können Sie die Oper, das Theater, Museen oder botanische Gärten besuchen oder bei Sportwettkämpfen zusehen.
Außerhalb der Städte können Sie sich entscheiden, ob Sie Ausflüge unternehmen oder in den Karpaten Ski fahren, ob Sie sich in den Badeorten am Schwarzen Meer sonnen oder ob Sie die mittelalterlichen Schlösser und Festungen in Siebenbürgen oder die Kirchen im Norden der Moldau, die zum Weltkulturerbe der UNESCO zählen, besichtigen. Das Donaudelta bietet ebenfalls ideale Möglichkeiten, um eine für Europa einmalige Fauna und Flora zu erleben sowie um den ländlichen Tourismus zu erproben.
Die traditionelle rumänische Küche und ihre Weine sind weltweit berühmt. Die traditionellen Speisen sind mit der Geschichte und dem geografischen Raum der Balkanvölker eng verbunden. Lohnenswert sind ein Besuch des Schlosses Bran, wo die Sage um Dracula ihren Ursprung hat, ein Besuch der Höhlen, die ein wahres Kleinod für Höhlenforscher sind, und der Fröhliche Friedhof in Săpânța.
Bei den örtlichen Tourismusagenturen erhalten Sie professionelle Empfehlungen für die Gestaltung Ihrer Freizeit und Ihrer Ferien in Rumänien.
Links:
Ministerul Antreprenoriatului și Turismului (Ministerium für Unternehmertum und Tourismus) | https://turism.gov.ro/web |
Nationale Tourismus-Website | http://romaniatourism.com/index.html |
Theater in Rumänien | https://theatrum.ro/teatre |
Kompanien, Orchester und Ensembles in Rumänien | https://www.operabase.com/companies/romania/ro |
Geburt
Geburtsurkunden werden vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung auf der Grundlage der Identitätsdokumente der Eltern, der ärztlichen Geburtsbescheinigung (ausgestellt vom Geburtskrankenhaus oder von der örtlichen poliklinischen Station im Falle einer Hausgeburt) und der Heiratsurkunde der Eltern ausgestellt. Die Geburtsurkunde enthält die Personenkennnummer des Kindes. Es erhält die rumänische Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil rumänischer Staatsbürger ist.
Eheschließung
Vor dem Gesetz sind nur standesamtliche Eheschließungen gültig. Die künftigen Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein; in begründeten Ausnahmefällen ist die Eheschließung – auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens – bereits mit 16 Jahren möglich, sofern die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund und das Vormundschaftsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der betreffende minderjährige Heiratswillige seinen Wohnsitz hat, ihr Einverständnis geben. Personen, die heiraten möchten, stellen mindestens zehn Tage vor dem geplanten Heiratstermin bei der Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Antrag. Folgende Dokumente sind erforderlich: Identitätsdokumente, ärztliche Bescheinigungen, Geburtsurkunden, Erklärung der künftigen Ehegatten, dass es keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung gibt, Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr. Die Eheschließung wird am Sitz des örtlichen Standesamtes vollzogen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Ehegatten seinen Wohnsitz hat. Zwei Trauzeugen müssen an der Zeremonie teilnehmen. Der Standesbeamte stellt die Heiratsurkunde sofort aus.
Bei der Eheschließung zweier ausländischer Bürger oder eines ausländischen Bürgers mit einem rumänischen Bürger ist die Anwesenheit eines beeidigten Dolmetschers erforderlich, wenn einer der beiden Ehegatten der rumänischen Sprache nicht mächtig ist bzw. einer oder beide Ehegatten taubstumm sind. Zudem wird in diesem Fall ein Protokoll erstellt.
Tod
Die behördliche Erklärung des Todes der Person erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach dem Sterbedatum. Die Ausstellung der Sterbeurkunde erfolgt durch das staatliche Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis eingetreten ist. Die Urkunde wird aufgrund mündlicher Angaben von Familienangehörigen oder Mitbewohnern des Verstorbenen oder gegebenenfalls des Arztes ausgestellt. Weitere erforderliche Unterlagen sind der Totenschein, der Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen. Nahe Angehörige des Verstorbenen können aus dem Budget der staatlichen Sozialversicherung finanzielle Unterstützung zur Deckung der Bestattungskosten erhalten.
Links:
Monitorul Oficial al României (Rumänisches Gesetzblatt) | http://monitoruloficial.ro |
Rumänien verfügt über ein gut ausgebautes Schienennetz, über internationale Straßen, National- und Bezirksstraßen sowie über Flughäfen.
Aus der Gesamtheit der nationalen Straßen, sind 1 016 Kilometer Autobahnen. Die wichtigsten sind: Bukarest – Pitești, Sibiu – Deva, Bukarest – Ploiești, Bukarest – Constanța, Arad – Timișoara - Lugoj - Deva, Orăștie – Sibiu, Sebeș – Turda. Weitere Autobahnen befinden sich im Bau. Eine Autobahngebühr wird nicht erhoben.
Zur Benutzung der Nationalstraßen bzw. Autobahnen haben die Fahrzeughalter eine Rovignette (eine Vignette für Rumänien) zu erwerben. Die Kosten für eine Tagesvignette für ein Fahrzeug betragen 12,43 RON (2,50 EUR), für 10 Tage 16,40 RON (3,30 EUR), für 30 Tage 26,34 RON (5,30 EUR), für 60 Tage 41,75 RON (8,40 EUR) und für ein Jahr 139,16 RON (28 EUR).
Die Straßenverkehrsordnung legt Geschwindigkeitsbeschränkungen fest: auf Autobahnen 130 km/h; auf Schnellstraßen oder Nationalstraßen (außerhalb von Ortschaften) 100 km/h, 90 km/h auf anderen Straßen, während in den Ortschaften max. 50 km/h erlaubt sind.
Es gibt auch einige Vergünstigungen für Nutzer der Eisenbahn sowie der lokalen oder Überlandbusse. In Bukarest sind zum Beispiel Kinder unter 7 Jahren, Kriegsveteranen, Menschen mit Behinderungen, alle Kategorien von Rentnern und Studenten der Grund-, Sekundar-, Gymnasial- und Berufsbildung bis zum Alter von 18 Jahren von der Zahlung der Fahrkarte bis zum Studienabschluss befreit und rumänische oder ausländische Studierende bis 26 Jahre, welche bei Tageskursen angemeldet sind profitieren von Ermäßigungen in Höhe von 90 % des monatlichen Abonnementsbeitrags. Studierende in Rumänien, die an anerkannten Hochschulen in Form einer Vollzeitausbildung eingeschrieben sind und bis 26 Jahre alt sind, profitieren von einer 90-%igen Ermäßigung auf den öffentlichen Nahverkehr, den inländischen Pkw-Verkehr, die U-Bahn sowie wie für den innerstaatlichen Schienenverkehr für alle Züge in der II. Klasse, während des gesamten Kalenderjahres, bis zum 30. Lebensjahr. Im Bahnverkehr profitieren Rentner jährlich von 6 Einzelfahrten mit 50 % Ermäßigung auf den Fahrpreis der 2. Klasse Regio oder Interregio.
Die Binnenschifffahrt auf der Donau und die Meeresschifffahrt auf dem Schwarzen Meer erfolgen über Hafenstädte wie: Constanța, Agigea, Brăila, Galați, Tulcea u. a.
Außerdem hat Rumänien mehrere internationale und nationale Flughäfen wie Bukarest, Timișoara, Sibiu, Oradea, Cluj, Iași, Constanța, Suceava, Baia Mare, Arad, Satu-Mare, Bacău, Craiova, Tulcea, Tg. Mureș. Busse sind das gängigste Verkehrsmittel im städtischen Nahverkehr und in Großstädten überwiegen Straßenbahnen und Trolleybusse. Der Preis für eine Fahrkarte für lokale Busse ist günstig und variiert von Stadt zu Stadt (In Bukarest und Cluj kostet eine Fahrkarte 3 RON, in Brașov 4 RON). Die Metro in Bukarest umfasst 5 Hauptstrecken und 63 Stationen, die die sechs Stadtbezirke verbinden (eine Einzelfahrt kostet 3 RON, eine Fahrkarte für zwei Fahrten kostet 6 RON und eine Tageskarte kostet 8 RON, während eine Monatskarte mit beliebig vielen Fahrten 80 RON kostet). Integrierte Tickets sind auch in Bukarest erhältlich (Oberflächenverkehr und U-Bahn). Eine Stadt- und U-Bahnfahrt, gültig für 120 Minuten, kostet 5 RON; zwei Stadt- und U-Bahnfahrten, gültig für 120 Minuten, kosten 10 RON; eine 24-Stunden-Stadt- und U-Bahn-Fahrkarte kostet 14 RON.
Links:
Transporturile Aeriene Române (Rumänische Fluggesellschaften) | http://www.tarom.ro |
Asociația Aeroporturilor din România (Rumänischer Flughafenverband) | http://www.airportaar.ro |
Rovignetten-Rechner | https://www.roviniete.ro/en/info/rovinieta-pret |
Căile Ferate Române (Rumänische Eisenbahn) | http://www.cfr.ro |
Mersul trenurilor (Fahrplanauskunft Zugverkehr) | http://www.infofer.ro |
Regia Autonomă de Transport București (Autonome Verkehrsbetriebe Bukarest) | http://www.ratb.ro |
Metrorex București (Untergrundbahn Bukarest) | http://www.metrorex.ro |
Verkehrsinformationen nationale Straßen und Autobahnen | https://andnet.ro/dispecerat |