Die besten Möglichkeiten zur Arbeitssuche vor der Übersiedlung nach Zypern bietet das Internetportal von EURES.
Arbeitssuchende in Zypern können die Arbeitsverwaltungen (die der Abteilung Arbeit des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung unterstellt sind) zwecks Registrierung, Information, Hilfestellung und sogar Vermittlung in bestimmten Arbeitsgebieten aufsuchen. Beim ersten Besuch ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Wer nicht in Zypern wohnhaft ist, kann sich nicht als arbeitssuchend registrieren lassen. Die Registrierung als arbeitssuchend ist in den Arbeitsverwaltungen der Provinzen möglich. Nikosia +357-22403000, Limassol +357-25827320, Larnaka +357-24805312, und Paphos +357-26821666 oder bei den lokalen Ämtern der Arbeitsverwaltung der Stadt Chrysochou +357-26821842, Ypsonas +357-25826900, Lakatameia +357-22443717, Eleftheri Famagusta +357-23812052, Aradippou +357-24813295, Latsia +357-22815848 und Anatoliki Limassol +357-25814914.
Für die Neuregistrierung von Arbeitslosen bzw. die Löschung von Registrierungen ist es nicht erforderlich, dass Antragsteller in den Provinzämtern der Arbeitsverwaltung (Επαρχιακά Γραφεία του Τμήματος Εργασίας, EGE) bzw. den lokalen Ämtern der Arbeitsverwaltung (Τοπικά Γραφεία του Τμήματος Εργασίας, TGE) vorstellig werden. Antragsteller können die Anträge über die Internetplattform des Öffentlichen Beschäftigungsdienstes Zyperns stellen (www.pescps.dl.mlsi.gov.cy).
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung erst nach einem Telefongespräch zwischen einem Beamten der Arbeitsverwaltung und dem Antragsteller unter der von ihm angegebenen Telefonnummer abgeschlossen wird. Antragsteller sind verpflichtet, die korrekte Telefonnummer anzugeben, damit Beamte der Arbeitsverwaltung per Telefon mit ihnen kommunizieren können, um die Registrierung abzuschließen.
Zudem erfolgen die Registrierung und Verlängerung des Antrags auf Arbeitsvermittlung sowie die Registrierung einer freien Arbeitsstelle zur Personalvermittlung über die Internet-Plattform des Öffentlichen Beschäftigungsdienstes Zyperns einzureichen (www.pescps.dl.mlsi.gov.cy).
Es gibt zudem zahlreiche private Arbeitsvermittlungen. Einige davon sind auf die Arbeitsvermittlung von Ausländern spezialisiert. Bei einigen ist die Registrierung und Speicherung des Lebenslaufs über ein Online-Formular möglich.
Sie können sich zudem an den Zyprischen Verband für die Verwaltung des Humanpotenzials wenden und dort Informationen zu den Arbeitsvermittlungen sowie der Zyprischen Industrie- und Handelskammer [Κυπριακό Εμπορικό και Βιομηχανικό Επιμελητήριο (ΚΕΒΕ)] einholen. Eine weitere Quelle im Rahmen der Suche nach freien Arbeitsstellen sind die Zeitungen, die ebenfalls über die Internetseiten der Republik Zypern zu finden sind. Der Öffentliche Beschäftigungsdienst (der Abteilung Arbeit) stellt ein Internetportal zur Registrierung von und Suche nach freien Stellen bereit; ähnliches bieten die Internetseiten von EURES. Die Website von EURES Zypern wurde verbessert und aktualisiert. Die neue Adresse lautet: www.eures.gov.cy
Eine wichtige Rolle spielt schließlich der persönliche Kontakt, der Ihnen die Möglichkeit gibt, sich Unternehmen vorzustellen, die eine für Ihre jeweilige Qualifikation passende Arbeitsstelle zu besetzen haben.
Links:
Titel/Name | URL |
Öffentlicher Beschäftigungsdienst Zypern | www.pescps.dl.mlsi.gov.cy |
Ministerium für Arbeit | www.mlsi.gov.cy/dl |
EURES Zypern | www.eures.gov.cy |
COVID-19, Presse- und Informationsbüro | www.pio.gov.cy/coronavirus/eng |
Über die Öffentlichen Beschäftigungsdienste wird die Bewerbung mit Lebenslauf und Anschreiben entweder direkt an den Arbeitgeber oder über einen Arbeitsvermittler/einen EURES-Berater. Bitte beachten Sie, dass bei allen Stellenangeboten des EURES-Netzes, die Zypern betreffen, angegeben ist, wie Sie Ihren Lebenslauf einreichen sollen. Besonders wichtig ist es, im Anschreiben/in der E-Mail die Referenznummer des Stellenangebotes anzugeben, für das Sie eine Bewerbung einreichen. Das EURES-Netz Zypern erhält KEINE Lebensläufe, die nicht mit einer offenen Stelle im System verknüpft sind.
Sie können Ihren Lebenslauf auch an eine der großen privaten Arbeitsvermittlungen schicken, die Ihre Bewerbung berücksichtigt, sobald eine offene Stelle gemeldet wird, die Ihrer Qualifikation und Ihrem Erfahrungsstand entspricht. Dies ist eine durchaus gängige Praxis. Adressen von Arbeitsvermittlungen erhalten Sie beim Zyprischen Verband für die Verwaltung des Humanpotenzials oder über die Suche im Internet. Zudem betreiben einige Organisationen sowie große Arbeitsvermittlungen eigene Internetseiten, auf denen man seine Daten direkt eingeben bzw. sich auf aktuelle oder zukünftige Stellenangebote direkt bewerben kann.
Der Lebenslauf ist der wichtigste Bestandteil der Bewerbung um eine Arbeitsstelle. Es gibt zwar keine Standardvorlage für einen optimalen Lebenslauf, jedoch ist der EUROPASS CV bei Unternehmen in Zypern inzwischen recht verbreitet. Der Lebenslauf muss mit besonderer Sorgfalt und Genauigkeit abgefasst und kontrolliert werden, um Fehler (Rechtschreibfehler und andere) zu vermeiden und ein umfassendes Bild über Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Qualifikationen und Interessen zu bieten. Der Lebenslauf ist mit einem ausführlichen Anschreiben zu verschicken, das den Titel des Stellenangebotes, Informationen darüber, wo das Stellenangebot gefunden wurde, sowie Ihre Kontaktdaten enthält. Einen ersten Eindruck darüber, wie ein „guter Lebenslauf“ aussehen kann, erhalten Sie auf der Internetseite EUROPASS.
Der Prozess zur Besetzung einer Stelle beginnt für gewöhnlich mit der Ausschreibung der Position (Zeitung, Arbeitsvermittlungen usw.), in der die jeweiligen Voraussetzungen beschrieben werden, die ein geeigneter Bewerber erfüllen muss, sowie die Adress- und Kontaktdaten des Unternehmens angegeben sind. Es folgt die Einsendung der Lebensläufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums sowie eine erste Sichtung der Lebensläufe zur Auswahl geeigneter Bewerber für ein Vorstellungsgespräch. In der Regel werden 2-3 Vorstellungsgespräche mit geeigneten Bewerbern geführt.
Häufig werden in den Unternehmen schriftliche Eignungstests oder praktische Prüfungen anderer Art zur Beurteilung der Bewerber durchgeführt. Diese Art der Überprüfung der Fähigkeiten der Bewerber erleichtert dem Arbeitgeber die Auswahl desjenigen Bewerbers, der für die ausgeschriebene Stelle am besten qualifiziert ist. Auf jeden Fall sollten Sie als Bewerber entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Arbeitsstelle vorbereitet, mit dem Arbeitsgebiet, dem Umfeld (dem Industriezweig sowie den jeweiligen Gegebenheiten auf Zypern) vertraut und in der Lage sein, die erforderlichen Dokumente vorzulegen.
In der Regel erfolgen Vorstellungsgespräche bei nicht griechischsprachigen Bewerbern auf Englisch, sofern keine andere Sprache für die gemeinsame Kommunikation geeigneter ist.
Links:
Titel/Name | URL |
EUROPASS Zypern | www.kepa.gov.cy/europass |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
Es gibt keine offizielle Festsetzung bezüglich Praktika in Zypern und auch keine Gesetzgebung, welche die Zeiträume praktischer Ausbildung in Unternehmen/Organisationen regelt.
Allgemein stellen Praktikumsplätze bei Unternehmen in Zypern in den vergangenen fünf Jahren eine der beliebtesten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik dar, die auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von – insbesondere jungen – Arbeitslosen abzielt.
Die Praktikumsprogramme werden von einem halböffentlichen Träger durchgeführt, der Behörde für Entwicklung von Humanressourcen Zypern [Αρχή Ανάπτυξης Ανθρώπινου Δυναμικού Κύπρου (AnAD)], die dem Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung unterstellt ist. Alle Praktikumsprogramme, die von der AnAD durchgeführt werden, werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell unterstützt.
Diese Programme richten sich nicht nur an Absolventen der Sekundar- und Hochschulbildung, sondern auch an andere schutzbedürftige Gruppen registrierter Arbeitsloser.
Die Zeiträume praktischer Ausbildung bei Unternehmen/Organisationen oder anderen öffentlichen oder privaten Trägern erstrecken sich über bis zu sechs Monate, und die Teilnehmer erhalten eine „Teilnahmebeihilfe“ in Höhe von 125 Euro pro Woche.
Was die Praktikumsprogramme betrifft, nimmt Zypern außerdem am europäischen Erasmus+-Programm für Bildung und Kultur teil, in dessen Rahmen sich Einrichtungen und Organisationen an Mobilitätsaktivitäten und der Durchführung von Projekten beteiligen. Das Programm unterliegt den Vorschriften, Regelungen und Verfahren, die von der Europäischen Kommission für alle teilnehmenden Länder festgelegt werden. Im Rahmen des Programms werden Schülern, neuen Absolventen, Lehrkräften und Ausbildern in allen Bildungs- und Kulturbereichen (Schulen, Hochschulen, berufliche Bildung und Ausbildung, Erwachsenenbildung und Jugend) Mobilitätsangebote gemacht.
Im Rahmen des Programms ERASMUS+ muss eine Lernvereinbarung abgeschlossen werden (zwischen der entsendenden Organisation, der Gastgeberorganisation und dem Lernenden), und es muss ein Verfahren eingehalten werden, das Vorschriften und Regelungen bezüglich der Rechte und Pflichten des Lernenden umfasst. Weitere Informationen sind zu finden unter http://www.llp.org.cy/Draseis
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung beteiligt sich außerdem am Austauschprogramm EURODYSSEY, das von der Versammlung der Regionen Europas organisiert wird. Weitere Informationen bezüglich des Austauschprogramms für Praktika sind zu finden unter https://eurodyssey.aer.eu.
Für die Praktikumsangebote, die unter die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik fallen, gelten sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber je nach den für das jeweilige finanziell geförderte Programm geltenden Bedingungen besondere Zugangsvoraussetzungen.
Allgemein jedoch muss ein Arbeitsloser bei Öffentlichen Beschäftigungsdienst registriert sein und als arbeitssuchend betrachtet werden. An den Programmen können Absolventen der Hochschulbildung, Absolventen der Sekundarbildung und Langzeitarbeitslose teilnehmen. Bei den meisten Programmen ist die Förderfähigkeit mit der Gesamtheit der Arbeitserfahrung des Arbeitslosen verknüpft.
Die Teilnehmer müssen Bürger der Republik Zypern oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraums oder Personen sein, die dieselben Rechte wie die zuvor Genannten genießen, sie müssen ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Gebieten haben, die von der Republik Zypern kontrolliert werden, und sie müssen zum freien Zugang zum Arbeitsmarkt der Republik Zypern berechtigt sein.
Im Rahmen des Programms ERASMUS+ können alle Bürger des EWR im Einklang mit den Vorschriften, Regelungen und Verfahren, die die Europäische Kommission für alle teilnehmenden Länder festlegt, die Praktikumsangebote in Zypern in Anspruch nehmen. Vorschriften und Verfahren gelten auch für die Teilnahme junger Menschen am Programm EURODYSSEY.
Durchführung
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über Praktika bei Unternehmen/Organisationen. Alle im Rahmen der Politik für einen aktiven Arbeitsmarkt angebotenen Praktika müssen jedoch mit dem Europäischen Qualitätsrahmen für Praktika in Einklang stehen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Jedes Praktikumsprogramm im Rahmen der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik hat seine eigenen Teilnahme- und Förderungsvoraussetzungen.
Sämtliche Informationen über diese von der Behörde für Entwicklung von Humanressourcen Zyperns (AnAD) angebotenen finanziell geförderten Programme sind auf der Website der Behörde unter http://www.hrdauth.org.cy zu finden.
Weitere Informationen über das Programm ERASMUS+ sind erhältlich unter www.erasmusplus.cy.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, für einen Praktikanten Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, insbesondere dann, wenn seine Vergütung durch Finanzinstrumente wie den ESF, ERASMUS oder andere vergleichbare Programme gedeckt ist, die Praktika für junge Menschen finanzieren.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Es gibt keinen bestimmten Ort und keine bestimmte Website, wo die Praktikumsmöglichkeiten in Zypern gesammelt aufgeführt sind. Zahlreiche Informationen in Bezug auf Arbeitgeber, die an den finanziell geförderten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, die von der Behörde für Entwicklung von Humanressourcen verwaltet werden, sind jedoch auf der Website der Behörde zu finden, unter der Adresse www.hrdauth.org.cy
Weitere Informationen über das Programm ERASMUS+ sind erhältlich unter www.erasmusplus.cy.
Das Ministerium für Arbeit beteiligt sich außerdem am Austauschprogramm EURODYSSEE, das von der Versammlung der Regionen Europas organisiert wird. Weitere Informationen bezüglich des Austauschprogramms für Praktika sind zu finden unter https://eurodyssey.aer.eu.
Finanzierung und Unterstützung
siehe die oben genannten Websites
Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Arbeitgeber können Ihre Praktikumsangebote über den Öffentlichen Beschäftigungsdienst oder die Behörde für Entwicklung von Humanressourcen bekanntmachen.
Förderung und Unterstützung
Für weitere Informationen über Möglichkeiten finanzieller Förderung wenden Sie sich bitte an EURES oder den Öffentlichen Beschäftigungsdienst unter der Adresse www.eures.gov.cy.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Lehrlingsausbildungssystem in Zypern (Neue moderne Lehrlingsausbildung – Νέα Σύγχρονη Μαθητεία, NSM) wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und der zyprischen Regierung kofinanziert und vom Ministerium für Bildung und Kultur (YPP) umgesetzt. Das NSM stellt eine alternative Art der Bildung, Ausbildung und Entwicklung für junge Menschen dar, die das formale Bildungssystem verlassen, und soll dazu dienen, den Bedarf des Arbeitsmarktes zu decken. Das NSM richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren und umfasst zwei Stufen der Lehrlingsausbildung (die vorbereitende Lehrlingsausbildung und die Kernausbildung). Die Teilnahme am NSM zählt nicht zur Schulpflicht und ist kostenlos.
Beschreibung des Systems
Die Neue moderne Lehrlingsausbildung (Νέα Σύγχρονη Μαθητεία, NSM) richtet sich an zwei unterschiedliche Gruppen Auszubildender:
- Schüler, die die Schulpflicht nicht abgeschlossen haben (dritte Klasse der Mittelschule), können sich für die vorbereitende Lehrlingsausbildung anmelden. Der Zweck der vorbereitenden Lehrlingsausbildung besteht darin, Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, die die Schule vorzeitig verlassen haben, zu unterstützen, indem man sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranführt, ihnen einen Vorgeschmack auf die berufliche Bildung und Ausbildung gibt und ihnen dabei hilft, für die Stufe der Kernausbildung eine Fachrichtung zu wählen.
- Um sich für die Stufe der Kernausbildung einschreiben zu können, müssen Auszubildende verpflichtend entweder die Schulpflicht oder die vorbereitende Lehrlingsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Stellensuche stellt keine Voraussetzung für den Beginn der Lehrlingsausbildung dar. Die Auszubildenden können zuerst mit dem Schulunterricht beginnen und später einen Arbeitgeber suchen. Die Suche von Arbeitgebern für die Auszubildenden liegt in der Verantwortung der Schule, wobei die Auszubildenden aber auch selbst einen Arbeitgeber finden können, insbesondere wenn sie in einem Familienbetrieb arbeiten.
Der theoretische Teil der Neuen modernen Lehrlingsausbildung (Νέα Σύγχρονη Μαθητεία, NSM) wird auf Griechisch unterrichtet. EU-Bürger müssen Griechisch lernen, um am Programm teilnehmen zu können.
Die Kernausbildung erstreckt sich über drei Jahre und umfasst die berufliche Ausbildung in der Schule in Kombination mit praktischer Berufsausbildung in Unternehmen.
Das Programm wird vom ESF kofinanziert und bietet den Arbeitgebern als Anreiz für die Einstellung und Ausbildung der Auszubildenden einen Beitrag in Höhe von 10 % des Monatslohns desjenigen Angestellten des Unternehmens, der für den Auszubildenden zuständig ist, sowie die Erstattung des Gehalts, das den Auszubildenden für die Stunden, in denen sie am Unterricht an den Berufsfachschulen teilnehmen, gezahlt wird. Das Programm deckt außerdem die gesamten Sozialversicherungsbeiträge ab, die der Arbeitgeber für den Auszubildenden entrichtet. Für Auszubildende ist kein Mindestlohn vorgesehen, die Vergütung für Lehrstellen sowie für Praktikumsplätze beläuft sich jedoch im Schnitt auf 125 EUR pro Woche (25 EUR pro Tag).
Der Inhalt der Ausbildung in den Unternehmen basiert auf einem Ausbildungsplan, den die Lehrkraft der Schule in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder des Unternehmens entwickelt hat und der vom Arbeitgeber genehmigt wird. Die Lehrkraft der Schule verfolgt die Berufsausbildung des Auszubildenden im Unternehmen durch regelmäßige Besuche, und es wird ein monatlicher Bericht erstellt, der dem Angestellten, der für die Lehrlingsausbildung zuständig ist, vorgelegt wird.
Bei der Beurteilung der Auszubildenden in den Berufsfachschulen kommen die Vorschriften des Bildungssystems zur Anwendung, und es sind regelmäßige Prüfungen und Abschlussprüfungen vorgesehen. Die Auszubildenden werden im Lauf ihrer praktischen Berufsausbildung von ihren Vorgesetzten beurteilt, und die Noten werden in der Bescheinigung über die Lehrlingsausbildung vermerkt, die die Auszubildenden, die das Ausbildungsprogramm erfolgreich abschließen, vom Ministerium für Bildung erhalten.
Die Benotung der Auszubildenden auf der Stufe der vorbereitenden Lehrlingsausbildung ergibt sich aus der Kombination ihrer Anwesenheit und ihres Verhaltens im Verlauf des Jahres, ihrer Leistung bei den ihnen im Verlauf des Jahres gestellten Aufgaben und ihrer Leistung bei den Abschlussprüfungen in griechischer Sprache und Mathematik.
Der theoretische Teil der NSM wird auf Griechisch unterrichtet. EU-Bürger müssen Griechisch lernen, um am Programm teilnehmen zu können.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Lehrlingsausbildungsstellen stehen nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung, stehen aber allen EU-Bürgern offen. Griechischkenntnisse sind nicht verpflichtend, die Arbeitgeber betrachten sie aber in den meisten Fällen als notwendige Voraussetzung.
Im Fall finanzieller Unterstützung durch Finanzierungsprogramme müssen die Bewerber die für das jeweilige Programm gültigen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Das EURES-Netz Zypern arbeitet eng mit dem Mesogeios College (http://www.mesoyios.ac.cy/) zusammen, das ARBEITS- und STUDIENANGEBOTE in Tourismusberufen anbietet, wo die Teilnehmer lernen und arbeiten und dabei Unterkunft und Trinkgeld erhalten. Zudem wird ihnen nach ihrem Abschluss ein Arbeitsplatz garantiert.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Der theoretische Teil der Neuen modernen Lehrlingsausbildung (Νέα Σύγχρονη Μαθητεία, NSM) wird ausschließlich auf Griechisch unterrichtet. EU-Bürger müssen Griechisch lernen, um am Programm teilnehmen zu können.
Für Auszubildende ist kein Mindestlohn vorgesehen, und es gibt auch keine Gesetzgebung/Rahmenregelung, die den Status der Lehrlingsausbildung in Zypern regelt. Die Lehrlingsausbildung und auch Praktika werden mit durchschnittlich 125 EUR pro Woche (25 EUR pro Tag) vergütet.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
http://www.moec.gov.cy/mtee/nea_synchroni_mathiteia.html
http://www.careercy.com/index.php?op=page&id=83
Förderung und Unterstützung
siehe die oben genannten Websites
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Es gibt keine spezielle Website, auf der Arbeitgeber für die von ihnen angebotenen Lehrstellen werben können. Arbeitgeber, die Auszubildenden, die am Programm der Neuen modernen Lehrlingsausbildung (Νέα Σύγχρονη Μαθητεία, NSM) teilnehmen, Ausbildungsangebote bieten möchten, können sich an den Öffentlichen Beschäftigungsdienst oder das Ministerium für Bildung wenden. Wenn sie sich an Auszubildende außerhalb Zyperns wenden möchten, können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote unter der Adresse www.eures.gov.cy über das EURES-Netz und unter der Adresse (http://www.eures.gov.cy/mlsi/dl/eures/eures.nsf/page04_en/page04_en?OpenDocument) über die Targeted Mobilty Schemes von EURES bekanntmachen.
Förderung und Unterstützung
Wenden Sie sich an EURES Zypern unter der Adresse www.eures.gov.cy,
Herr Antonis Kafouros, Leiter des Nationalen Koordinierungsbüros EURES, akafourosdl [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (akafouros[at]dl[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy).
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Wohnraum (zur Miete oder als Eigentum) finden Sie über Lokalzeitungen, Fachpublikationen (griechisch- oder englischsprachig) sowie über Internetseiten. Zudem eignen sich Maklerbüros als erste Anlaufstelle für die Wohnungssuche.
Kauf- und Mietpreise variieren aus verschiedenen Gründen je nach Region, Provinz, Entfernung vom Verwaltungszentrum, Bevölkerungsverteilung usw. sehr stark. Bevor Sie sich dazu entschließen, eine Wohnung bzw. ein Haus zu kaufen oder zu mieten, wäre es vorteilhaft, sich zunächst über die Preise, den Standort und andere für Sie wichtige Faktoren zu informieren.
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen liegen zwischen 1 400 EUR und 2 000 EUR pro Quadratmeter (m²). Die Miete für eine nicht möblierte Neubauwohnung beträgt 6-12 EUR pro Quadratmeter. Darüber hinaus sind die im Mietpreis nicht enthaltenen Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Heizung zu berücksichtigen.
Zur Aufnahme eines Darlehens für den Kauf einer Immobilie setzen Sie sich zwecks Darlehensantrags mit Handelsbanken in Verbindung. Detaillierte Informationen (sowie Angaben zu den Handelsbanken) finden Sie auf der Internetseite der Zentralbank von Zypern. Der Darlehenszeitraum beträgt in der Regel 20-25 Jahre und beläuft sich auf 50-60% oder mehr des Immobilienwertes.
Informationen zu Maklerbüros in Zypern erhalten Sie bei der Zyprischen Unternehmervereinigung der Immobilienmakler unter der Telefonnummer +357-22889759 sowie per E-Mail unter mesitwncytanet [dot] com [dot] cy (mesitwn[at]cytanet[dot]com[dot]cy) und beim Verband der Immobilienmakler unter der Telefonnummer +357-22889759.
In der Republik Zypern wohnhafte EU-Bürger sowie ihre Familienangehörigen, die Angehörige von Drittstaaten sind, sind ebenso wie Zyprische Bürger zum Studium an den Staatlichen Bildungseinrichtungen berechtigt.
Die Republik Zypern ist bestrebt, die schulische Ausbildung von Kindern, die aus dem EU-Ausland stammen und dauerhaft in Zypern leben, auch weiterhin sicherzustellen. Das Ministerium für Bildung und Kultur, Sport und Jugend der Republik Zypern ist die zuständige Behörde für Fragen und Unterstützung rund um das Thema Schulwahl (Tel.: +357-22800600; E-Mail: moecmoec [dot] gov [dot] cy (moec[at]moec[dot]gov[dot]cy)). Das Ministerium ermöglicht Ihnen den persönlichen Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern in den für das jeweilige Bildungsniveau zuständigen Direktionen (z. B. Direktion für Grundschulbildung, Direktion für Sekundarbildung, Direktion für Hochschulbildung).
Das Ministerium erleichtert Ihnen zudem die Suche nach geeigneten staatlichen und privaten Kindergärten, Grundschulen, Gymnasien und Lyzeen. Des Weiteren erhalten Sie dort Informationen zu tertiären Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Instituten usw.).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für Bildung und Kultur, Sport und Jugend | www.moec.gov.cy |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
- Zur Einreise von EU-Bürgern in die Republik Zypern und zum Aufenthalt für einen Zeitraum von unter 3 Monaten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sind und von diesem EU-Bürger begleitet werden oder in die Republik Zypern einreisen, um ihn zu treffen, ist ein gültiger Reisepass mit Visum erforderlich (entfällt bei Personen mit befristeter oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis). - Zum Aufenthalt in der Republik Zypern für einen Zeitraum von über 3 Monaten ist Folgendes erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit in der Republik Zypern oder
- Immatrikulation an einer privaten oder öffentlichen Einrichtung zum Zwecke eines Studiums oder einer Berufsausbildung oder
- vollständig abgedeckte Krankenversicherung für sich selbst und für Familienangehörige sowie ausreichende finanzielle Mittel für sich selbst und für Familienangehörige, um nicht das Sozialfürsorgesystem des Landes zu belasten.
- Bürger von EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen, die ebenfalls Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten ab dem Datum ihrer Einreise im Amt für Bürgerregistrierung und Migration zu registrieren.
- Familienangehörige von Bürgern eines EU-Mitgliedstaates, die diese Person begleiten oder einreisen, um sie zu treffen, müssen innerhalb von vier Monaten nach ihrer Einreise in die Republik Zypern eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige von Bürgern eines EU-Mitgliedstaates beantragen.
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Bürgerregistrierung und Migration (TAPM) | www.moi.gov.cy/crmd |
Υπουργείο Εξωτερικών (Außenministerium) | www.mfa.gov.cy |
Alles, was Sie vor einem Umzug nach Zypern wissen müssen, können Sie in der EURES-Broschüre zu Zypern „Know before you Go“ auf der folgenden Website nachlesen:
Links:
Titel/Name | URL |
EURES Zypern | www.eures.gov.cy |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung liegt bei 15 Jahren.
Unbefristete Arbeitsverträge sind in Zypern am weitesten verbreitet, aber in einigen Branchen, wie in den Bereichen Tourismus und Landwirtschaft, ist auch Saisonarbeit weit verbreitet.
Teilzeitarbeit
Ein spezielles Gesetz regelt die Gleichbehandlung von Teilzeitarbeitskräften. Als Teilzeitarbeitskraft gilt laut diesem Gesetz eine Arbeitskraft, die wöchentlich oder in einem bestimmten Zeitraum eines Jahres weniger Stunden arbeitet als eine vergleichbare Vollzeitarbeitskraft. Für Teilzeitarbeitskräfte gilt das Prinzip der Proportionalität, dem zufolge sie ein Recht auf die gleichen Bedingungen und dieselbe Behandlung wie Vollzeitarbeitskräfte haben.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Ein spezielles Gesetz regelt befristete Arbeitsverhältnisse (Arbeitsverhältnisse über einen bestimmten Zeitraum). Eine Arbeitskraft mit einem befristeten Arbeitsverhältnis darf nicht schlechter gestellt werden als eine Arbeitskraft mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass eine Person, die länger als 30 Monate bei demselben Arbeitgeber angestellt ist (unabhängig davon, wie oft ihr Vertrag verlängert wurde), als unbefristet eingestellt gilt, es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, dass objektive Gründe die Befristung rechtfertigen.
Telearbeit
Telearbeit, also Arbeit, bei der der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, ist in Zypern nicht verbreitet.
Zeitarbeit
Zeitarbeit ist in Zypern noch nicht verbreitet, aus diesem Grund gibt es auch keine Agenturen, die solche Stellen anbieten.
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Ein spezielles Gesetz regelt die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Das Gesetz sorgt dafür, dass für (von in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Unternehmen) nach Zypern entsandte Arbeitnehmer die Mindestbedingungen gelten, die durch gesetzliche Vorschriften, Verwaltungsverordnungen oder Tarifverträge in der Republik gelten.
Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung der Gesetze, die die obigen Arbeitsformen betreffen, ist das Amt für Beschäftigung, mit Ausnahme des Gesetzes für die Entsendung von Arbeitnehmern, für die die Arbeitsverwaltung zuständig ist.
Für weitere Informationen oder für Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung.
Zentralbüro Nikosia
Blv. Griva Digeni 54, 2. Stock, 1096 Nikosia
Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Nikosia
Blv Griva Digeni 54, 4. Stock, 1096 Nikosia
Tel: +357-22803145/127 | Fax: +357-22661965
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Limassol
Sozialversicherungsgebäude, Blv Franklin Roosevelt 80,
Postfach 71019, 3840 Limassol
Tel: +357-25819252-3, 25819440-2 | Fax: +357-25819274
E-Mail: cnicolaoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (cnicolaou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Larnaka & Ammochostos
Lord Byron Str. 61-63 Lumiel Gebäude, 2. Stock, 6023, Larnaka
Tel: +357-24817800/801 | Fax: +357-24621458
E-Mail: mtheofilidoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (mtheofilidou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Paphos
Agiou Spyridonos Str. 1, 8021 Paphos
Tel: +357-26822620/40/41/43 | Fax: +357-26822621
E-Mail: eiacovoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (eiacovou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Dienstzeiten: 08:00 - 15:00
Saisonarbeit
In Bezug auf den Status von Saisonarbeitskräften in Zypern ist auf Folgendes zu achten:
- In Zypern gibt es keine Gesetzgebung und keine Bestimmungen, die bezüglich des Status von Saisonarbeitskräften eine Unterscheidung treffen. Obgleich der Arbeitsmarkt in der Tourismusbranche in Zypern hochgradig von Saisonarbeitskräften abhängig ist, fallen der Status dieser Arbeitskräfte und die deren Beschäftigung betreffenden Bestimmungen unter einen nicht verpflichtenden Tarifvertrag (ein „Gentlemen‘s Agreement“) zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat.
- Die Beschäftigung von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft, wie sie in anderen Mitgliedstaaten z. B. bei der Erdbeerernte vorkommt, ist in Zypern nicht üblich. Die einzige Arbeitsform, die in einem bestimmten Zeitraum durch bestimmte Arbeitskräfte möglich ist, fällt unter die Gesetzgebung über entsandte Arbeitnehmer und nicht in die Kategorie der Saisonarbeitskräfte.
Die meisten Arbeitsuchenden aus der EU, die in Zypern in Branchen wie dem Tourismus Saisonarbeit finden, werden basierend auf Privatvereinbarungen mit den Arbeitgebern beschäftigt. Die Vereinbarung gilt für einen bestimmten Zeitraum (zumeist von April bis November), und in den meisten Fällen orientieren sich die Vereinbarungen an den verpflichtenden Tarifverträgen. Da jedoch das Vertragsrecht jedwede sonstige Vereinbarung überwiegt, steht es dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber frei, die Vergütung nach eigenen Wünschen zu verhandeln. Allerdings MUSS dieses Arbeitsverhältnis im Einklang mit dem „Gesetz über die Arbeitszeitgestaltung von 2003“ stehen, das Folgendes im Allgemeinen festlegt:
- die minimalen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten;
- den Jahresurlaub;
- die Pausenzeiten;
- die Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit;
- die Nacht- und Schichtarbeit;
- den Arbeitsrhythmus.
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Beschäftigung | www.mlsi.gov.cy/dlr |
EURES Zypern | http://www.eures.gov.cy/mlsi/dl/eures/eures.nsf/All/BAD629DC1E65F429C225871800289FF3 |
Nach Ansicht des Amtes für Beschäftigung ist die Bereitstellung von Nachrichten und Informationen über Arbeitsbedingungen und Tariffragen ein wichtiges Instrument für die Erhaltung gesunder Arbeitsbeziehungen, insbesondere in Zeiten einer beispiellosen Wirtschaftskrise. Alle Informationen zu den Arbeitsbedingungen in Zypern – einschließlich einer umfassenden Erläuterung der im Arbeitsrecht festgelegten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – sind auf der Website des Amtes für Beschäftigung des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung abrufbar (www.mlsi.gov.cy/dlr).
Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung räumt der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Priorität ein, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und die legale Beschäftigung zu fördern. Zu diesem Zweck sind seit April 2009 landesweit vier gemeinsame Inspektionsteams tätig, die sich aus Mitarbeitern der Sozialversicherungsdienste, der Abteilung für Arbeit und des Amts für Beschäftigung zusammensetzen.
Darüber hinaus wurde eine Hotline eingerichtet (Tel. 77778577), unter der Bürger Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung melden können.
Die Leitfäden zum Arbeitsrecht in Zypern sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.mlsi.gov.cy/mlsi/dlr/dlr.nsf/legislationguides_el/legislationguides_el?opendocument
Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Die Arbeitnehmer müssen jedoch schriftlich über die Beschäftigungsbedingungen informiert werden. Zu diesem Zwecke müssen gemäß den Rechtsvorschriften in einer zu unterzeichnenden Vereinbarung wichtige Details zum Beschäftigungsverhältnis festgehalten werden. Ein solches Schriftstück muss folgende Daten enthalten: Arbeitsort, Sitz des Trägers/Unternehmens, Ihre Position und Aufgaben, Termine für Beginn und Beendigung (falls vereinbart) des Beschäftigungsverhältnisses, bezahlter Urlaub, Bezüge und Leistungen sowie Arbeitstage und -Zeiten. Der diesbezügliche Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.mlsi.gov.cy/mlsi/dlr/dlr.nsf/All/6805BD40EFB0B7A7C22586FE00427297/$file/%CE%95%CE%BD%CE%B7%CE%BC%CE%AD%CF%81%CF%89%CF%83%CE%B7%202021%20EL.pdf?OpenElement
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Amt für Beschäftigung (Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung):
Zentralbüro Nikosia
Blv. Griva Digeni 54, 2. Stock, 1096 Nikosia
Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Nikosia
Blv Griva Digeni 54, 4. Stock, 1096 Nikosia
Tel: +357-22803145/127 | Fax: +357-22661965
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Limassol
Sozialversicherungsgebäude, Blv Franklin Roosevelt 80,
Postfach 71019, 3840 Limassol
Tel: +357-25819252-3, 25819440-2 | Fax: +357-25819274
E-Mail: cnicolaoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (cnicolaou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Larnaka & Ammochostos
Lord Byron Str. 61-63 Lumiel Gebäude, 2. Stock, 6023, Larnaka
Tel: +357-24817800/801 | Fax: +357-24621458
E-Mail: mtheofilidoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (mtheofilidou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Paphos
Agiou Spyridonos Str. 1, 8021 Paphos
Tel: +357-26822620/40/41/43 | Fax: +357-26822621
E-Mail: eiacovoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (eiacovou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Dienstzeiten: 08:00 – 15:00
Wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, so kann dieser von beiden Parteien auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, die das Arbeitsverhältnis, die Kündigungszeiten und Kündigungsgründe regeln, beendet werden.
Tarifverträge zwischen den Berufsverbänden und den Arbeitgebern gelten in der Regel zwei Jahre. Über etwaige Änderungen der Beschäftigungsbedingungen muss Sie der Arbeitgeber schriftlich innerhalb eines Monats in Kenntnis setzen. Zudem muss der Arbeitgeber im Falle von geplanten Änderungen der Beschäftigungsbedingungen mit dem Arbeitnehmer in Kontakt treten und zu einem Konsens kommen, bevor er eine Änderung vornimmt. Sollte es doch zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und sollten die Beschäftigungsbedingungen anschließend für Sie als Arbeitnehmer ungünstiger sein, können Sie beim Gericht für Arbeitsstreitigkeiten auf Zwangskündigung klagen.
Im Falle einer Fusion zweier Unternehmen oder der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes muss der Arbeitgeber Sie frühzeitig über Folgendes informieren: Zeitpunkt der Fusion bzw. Übernahme, Gründe, die zu dieser Entscheidung führten, Auswirkungen (in rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht) sowie die betreffenden Maßnahmen, die getroffen werden. Zu beachten ist, dass die Rechte und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber übergehen, der die bisherigen Beschäftigungsbedingungen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr beibehalten muss.
Der diesbezügliche Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar:
Bei etwaigen Fragen, Problemen und/oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung.
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Beschäftigung | www.mlsi.gov.cy/dlr |
Das Amt für Gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat 2009 das Amt für Behindertenfürsorge ersetzt, das seit 1989 unter der Aufsicht der Arbeitsverwaltung tätig war. Ziel des Amtes ist die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen durch Planung und Umsetzung von Reformen, die neue Perspektiven für ihre gesellschaftliche Inklusion eröffnen. Das Amt bietet:
- Dienste zur beruflichen Evaluierung und Orientierung sowie zur beruflichen Weiterbildung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in geschützten Arbeitsstätten;
- finanzielle Unterstützung zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit;
- Beihilfen für Personen mit schweren Mobilitätseinschränkungen;
- Pflegebeihilfen für Querschnittsgelähmte;
- finanzielle Unterstützung für Behinderte zur Anschaffung technischer Mittel und Geräte sowie für Behindertenverbände zur Deckung eines Teils ihrer Betriebskosten und Wiedereingliederungsprogramme;
- finanzielle Hilfen zur Fortbildung und beruflichen Qualifizierung in nicht staatlichen Einrichtungen;
- Urlaubsbeihilfen;
- außerordentliche Unterstützung für Personen mit schweren Behinderungen oder Organisationen bzw. Behörden im Hinblick auf die Umsetzung von Programmen zur Wiedereingliederung, zur Integration, zum würdevollen Leben usw. durch die Fürsorgekasse;
- finanzielle Hilfen zum Kauf und Mieten von Rollstühlen;
- Anreize für Arbeitgeber zur Einstellung von Behinderten;
- Informationen über sämtliche Themen und Probleme, mit denen sich behinderte Menschen auseinandersetzen müssen.
Adresse:
Amt für Gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Gebäudekomplex des Höchsten Technologischen Instituts
Straße Konstantinou Kavafi
2121 Aglantzia
Adresse:
Amt für Gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen
1430 Nikosia
Tel.: +357-22406406
Fax: +357-22406555
In der Republik Zypern sind die meisten Unternehmen im Dienstleistungssektor tätig und gelten gemäß den Vorschriften der EU als Kleinunternehmen.
Für die Registrierung einer Gesellschaft ist in Zypern ein Antrag beim Handelsregister (+357-22404400) zur Prüfung einzureichen und der Firmenname gegen eine Gebühr von 10 EUR bzw. 20 EUR für Eilsachen genehmigen zu lassen. Nach der Genehmigung des Namens sind die erforderlichen Dokumente von einem in Zypern ansässigen Rechtsanwalt einzureichen. Die Kosten der Eintragung des Unternehmens richten sich nach dem Stammkapital der Gesellschaft.
Sollten Sie am Betrieb eines Unternehmens interessiert sein, in dem Sie selbständig tätig sind, oder an der Verlegung des Firmensitzes eines bereits bestehenden Unternehmens, wäre es vorteilhaft, sich zwecks Vermeidung von Fehlern Unterstützung von einem Rechtsanwalts- und Steuerbüro zu holen. Auf der Internetseite der Zyprischen Anwaltskammer (Παγκύπριος Δικηγορικός Σύλλογος) und dem Verband Staatlich Anerkannter Steuerberater Zyperns (Σύνδεσμος Εγκεκριμένων Λογιστών Κύπρου) finden Sie Informationen zum Thema Gesellschaft und/oder Berufe im Bereich der Rechtsanwalts- und Steuerdienstleistungen.
Möchten Sie in Zypern einen reglementierten Beruf ausüben, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Träger einreichen, dem sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise beizufügen sind. Informationen erhalten Sie von der Nationalen Referenzbehörde für Berufliche Qualifikationen, die bei der Abteilung Arbeit unter der Telefonnummer +357-22400845 zu erreichen ist.
Gleichzeitig wird im Rahmen von staatlichen Leistungen (hauptsächlich seitens des Ministeriums für Energie, Handel und Industrie) finanzielle Unterstützung für Jugendliche und Frauen gewährt, die eine innovative Tätigkeit ausüben möchten.
Links:
Titel/Name | URL |
Abteilung Arbeit: | www.mlsi.gov.cy/dl |
Löhne und Gehälter werden in der Regel monatlich oder wöchentlich ausgezahlt: Von dem Lohn bzw. Gehalt, den/das Sie als Arbeitnehmer beziehen, werden die Pflichtbeiträge abgezogen (Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuer, Beitrag zum Allgemeinen Gesundheitssystem (ΓΕΣΥ) sowie sonstige Abzüge, wie etwa Fürsorgekasse, Krankenkasse usw.).
Durch die Verordnung über Mindestlöhne (Κ.Δ.Π 194/2009) wird für folgende Berufe ein gesetzlicher Mindestlohn festgelegt:
Verkäufer, Schreibkräfte, Pflegehelfer, Säuglingspflegehelfer, Säuglingsschwesternhelfer, schulische Hilfskräfte, Wachpersonal und Nachhilfelehrer.
Laut dieser Verordnung beläuft sich das Mindesteinstiegsgehalt auf 900 EUR, welches sich auf 1 000 EUR erhöht, nachdem der Arbeitnehmer 6 Monate in Folge bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.
Es sei angemerkt, dass für alle anderen Berufe keine gesetzlichen Mindestlöhne festgelegt worden sind, der oben genannte Mindestlohn aber auch für andere Berufe angeboten wird. Es sei ebenfalls angemerkt, dass die Arbeitsverwaltung für keinen der in der Verordnung genannten Berufe freie Stellen anbietet, für die weniger als der Mindestlohn gezahlt werden soll.
Auf der Gehaltsliste müssen Informationen wie die Daten des Arbeitnehmers, Grundgehalt, Abzüge und Nettogehalt angegeben sein. Das Gehalt wird in der Regel mit der Gehaltsabrechnung per Scheck ausgezahlt oder die Gehaltsabrechnung ausgehändigt und das Geld auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Sofern ein Tarifvertrag existiert, erfolgt die Zahlung der Löhne und Gehälter entsprechend den Vorschriften und Bedingungen dieses Vertrags.
Das Unternehmen (der Arbeitgeber) übernimmt für den Arbeitnehmer die Zahlung der Beiträge in die Sozialversicherung, zum Allgemeinen Gesundheitssystem (ΓΕΣΥ) sowie die Abführung der Einkommenssteuer. Der Arbeitnehmer erhält am Jahresende eine Aufstellung über die Gesamtsumme der Sozial- und Steuerabgaben; während des Jahres werden die Abzüge auf der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Wichtige Informationen erhalten Sie beim Amt für Beschäftigung oder beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung (+357-22401600).
Zentralbüro Nikosia
Blv. Griva Digeni 54, 2. Stock, 1096 Nikosia
Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Nikosia
Blv Griva Digeni 54, 4. Stock, 1096 Nikosia
Tel: +357-22803145/127 | Fax: +357-22661965
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Limassol
Sozialversicherungsgebäude, Blv Franklin Roosevelt 80,
Postfach 71019, 3840 Limassol
Tel: +357-25819252-3, 25819440-2 | Fax: +357-25819274
E-Mail: cnicolaoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (cnicolaou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Larnaka & Ammochostos
Lord Byron Str. 61-63 Lumiel Gebäude, 2. Stock, 6023, Larnaka
Tel: +357-24817800/801 | Fax: +357-24621458
E-Mail: mtheofilidoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (mtheofilidou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Paphos
Agiou Spyridonos Str. 1, 8021 Paphos
Tel: +357-26822620/40/41/43 | Fax: +357-26822621
E-Mail: eiacovoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (eiacovou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Dienstzeiten: 08:00 - 15:00
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Beschäftigung | www.mlsi.gov.cy/dlr |
Sozialversicherungsanstalt | www.mlsi.gov.cy/sid |
Die Arbeitszeiten variieren je nach Wirtschaftssektor und Beruf. In den meisten Büros und Unternehmen wird zwischen 8.00 Uhr und 17.30 Uhr gearbeitet, mit einer Mittagspause zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr. Häufig haben Arbeitnehmer an einem Nachmittag pro Woche frei (gewöhnlich mittwochs) mit Arbeitsschluss um 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten von Geschäften sind 2013 gelockert worden sodass manche Geschäfte auch sonntags geöffnet sind. Die Mittagspause kann auf freiwilliger Basis zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr gelegt werden und gilt nur in der Sommerzeit. Alle Angestellten eines Geschäftes haben wöchentliche Arbeitszeiten zwischen 38 und 42 Stunden.
Die Arbeitszeiten (durchschnittliche Stundenzahl) werden durch Tarifverträge geregelt. Im Allgemeinen beträgt die Wochenarbeitszeit in den meisten Unternehmen zwischen 38 und 40 Stunden. Für Beschäftigung außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten wird ein Überstundenzuschlag gewährt.
Auf folgende Punkte sollten Sie achten:
- Jedem Arbeitnehmer muss pro Tag eine Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden bzw. pro Woche eine Ruhephase von mindestens 35 aufeinander folgenden Stunden gewährt werden.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt durchschnittlich 48 Stunden, einschließlich Überstunden.
- Als Nachtarbeit gilt die Tätigkeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr, die innerhalb von 24 Stunden nur maximal acht Stunden betragen darf.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden stehen dem Arbeitnehmer 15 Minuten Pause zu.
- Etwaige Ausnahmen von oben Genanntem müssen gesondert vereinbart werden und im Tarifvertrag festgelegt sein.
- In Bezug auf Wochenarbeitszeiten, Überstunden sowie wöchentliche Ruhezeiten für Angestellte in Geschäften und Warenhäusern, für Büroangestellte, Kraftfahrer sowie für Beschäftigte in Hotels und Erholungszentren gelten spezielle Rechtsvorschriften.
Weitere Erläuterungen und Informationen erhalten Sie beim Amt für Beschäftigung.
Zentralbüro Nikosia
Blv. Griva Digeni 54, 2. Stock, 1096 Nikosia
Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Nikosia
Blv Griva Digeni 54, 4. Stock, 1096 Nikosia
Tel: +357-22803145/127 | Fax: +357-22661965
E-Mail: infodlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (info[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Limassol
Sozialversicherungsgebäude, Blv Franklin Roosevelt 80,
Postfach 71019, 3840 Limassol
Tel: +357-25819252-3, 25819440-2 | Fax: +357-25819274
E-Mail: cnicolaoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (cnicolaou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
Regionalbüro Larnaka & Ammochostos
Lord Byron Str. 61-63 Lumiel Gebäude, 2. Stock, 6023, Larnaka
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E-Mail: mtheofilidoudlr [dot] mlsi [dot] gov [dot] cy (mtheofilidou[at]dlr[dot]mlsi[dot]gov[dot]cy)
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Dienstzeiten: 08:00 - 15:00
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Beschäftigung | www.mlsi.gov.cy/dlr |
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Beschäftigungsjahr bei einer Fünftagewoche und 24 Tagen pro Beschäftigungsjahr bei einer Sechstagewoche. Im Arbeitsvertrag und den Tarifverträgen können zusätzliche (bezahlte) Urlaubstage vereinbart sein. Arbeitnehmer beantragen ihren Urlaub, der ihnen je nach den Möglichkeiten des Unternehmens gewährt wird.
Es gibt pro Jahr in der Regel zwischen 14 und 17 gesetzliche Feiertage, an denen Büros und Unternehmen geschlossen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Amt für Beschäftigung.
Beim Amt für Beschäftigung erhalten Sie ebenfalls Informationen zu Themen wie krankheitsbedingtem Urlaub, Elternzeit, Urlaub auf Grund höherer Gewalt usw.
Regelungen zum krankheitsbedingten Urlaub werden durch Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf Basis der Tarifverträge oder dem jeweiligen Arbeitsvertrag getroffen. Sofern der Arbeitgeber kein Krankengeld zahlt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld aus dem Sozialversicherungsfonds.
Als Mutterschaftsurlaub werden 22 Wochen für das erste und das zweite Kind sowie 26 Wochen für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Davon werden 9 Wochen obligatorisch ab dem Zeitpunkt gewährt, der 14 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Adoptivmütter haben ebenfalls Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub vom Tag der Übernahme des Sorgerechtes für das Kind an. Im Fall von Leihmutterschaft werden 22 Wochen Mutterschaftsurlaub für das erste und das zweite Kind gewährt, die nach Wahl 2 Wochen vor der Woche des voraussichtlichen Entbindungstermins oder in der Woche der Entbindung beginnen, sowie 26 Wochen für das dritte und jedes weitere Kind.
Elternzeit steht sowohl dem Vater als auch der Mutter zu. Ist ein Elternteil bereits länger als sechs Monate bei einem Unternehmen beschäftigt, hat er Anspruch auf bis zu 13 Wochen Elternzeit ab dem Tag der Geburt oder Adoption des Kindes, um das Kind adäquat versorgen zu können. Das Gesetz sieht zudem einen Urlaubsanspruch auf Grund höherer Gewalt vor (z. B. Krankheit einer abhängigen Person), bis das Kind das Alter von 8 Jahren erreicht.
Versicherte Ehepartner haben das Recht auf Urlaub und Vaterschaftsgeld für 2 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 16 Wochen ab dem Geburtsdatum.
Schließlich sollten Sie wissen, dass einige Unternehmen Ihnen zwecks Erwerbs von Diplomen Urlaub gewähren. Dieser Beschluss richtet sich an den Arbeitgeber. In der Regel wird Ihnen zum Zwecke des Erwerbs beruflicher Qualifikationen (z. B. Staatlich geprüfter Steuerberater) als auch Qualifikationen, die der Erweiterung Ihrer Fähigkeiten in der Ausübung Ihres derzeitigen Berufes dienen, Urlaub gewährt. Sie sollten auf jeden Fall zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch zur Fortsetzung Ihrer Weiterbildung sprechen, bevor Sie jegliche entsprechende Planung vornehmen.
Weitere Erläuterungen und Informationen erhalten Sie beim Amt für Beschäftigung.
Zentralbüro Nikosia
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Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
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Titel/Name | URL |
Amt für Beschäftigung | www.mlsi.gov.cy/dlr |
Die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Die ersten 26 Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit steht dem Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber eine Entschädigung zu. Bei der Kündigung ist die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen.
Arbeiten Sie bereits länger als 104 Wochen für denselben Arbeitgeber und werden wegen Arbeitskräfteüberschusses vor Erreichen des Rentenalters entlassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung aus dem Fonds für Arbeitskräfteüberschuss. Die Beschäftigung eines Saisonarbeiters, der länger als 15 Wochen jährlich für denselben Arbeitgeber tätig ist, gilt als dauerhafte Beschäftigung.
Im Fall von Massenentlassungen gilt Folgendes:
- Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber gleichzeitig zehn Beschäftigte aus einem Unternehmen mit 21 bis 99 Beschäftigten entlässt, 10% der Arbeitnehmer aus einem Unternehmen mit 100 bis 299 Beschäftigten oder 30 Arbeitnehmer aus einem Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten.
- Der Arbeitgeber muss sich mit den Vertretern der Arbeitnehmer rechtzeitig zusammensetzen und ihnen detaillierte Informationen zu dieser Entscheidung zur Verfügung stellen, wie z. B. zur Höhe der Abfindung usw.
- Der Arbeitgeber hat das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung davon in Kenntnis zu setzen.
Im Hinblick auf die Sozialversicherung sind folgende Informationen für das Jahr 2024 für Sie von Bedeutung:
- Von den Beiträgen zur Sozialversicherung entfallen 8,8 % auf den Arbeitgeber, 8,8 % auf den Arbeitnehmer und 5,2 % auf den Staat.
- Von den Beiträgen zur Sozialversicherung für Selbstständigen entfallen 16,6% auf dem Selbstständigen, und 5,2% auf den Staat.
- Sozialversicherungspflichtig sind alle Erwerbstätigen.
- Bei Selbstständigen bemisst sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens, dem Beruf und dem Beschäftigungsfeld.
- Anspruch auf Altersrente haben alle Versicherten (nicht Selbstständige, Selbstständige und freiwillig Versicherte). Altersrente wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres bzw. des 65. Lebensjahres, falls der Versicherte die Voraussetzungen mit Vollendung seines 63. Lebensjahres nicht erfüllt, gewährt.
- Anspruch auf Witwenrente haben Witwen von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen.
Darüber hinaus besteht für einen körperlichen Schaden infolge eines Arbeitsunfalls sowie im Todesfall von Gesetz wegen ein Anspruch auf Leistungen von den Sozialversicherungsdiensten.
Einzelheiten zu oben Genanntem erfragen Sie bitte bei den Sozialversicherungsdiensten:
Sozialversicherungsanstalt
Boulevard Byron 7
1465 Nikosia
Telefonnummer der Zentralstellen für Sozialversicherungsleistungen: +357-22401600
Fax: +357-22672984
Links:
Titel/Name | URL |
Sozialversicherungsanstalt | www.mlsi.gov.cy/sid |
Das System der Arbeitsbeziehungen in Zypern basiert auf der freiwilligen Regelung der Beziehungen zwischen den Arbeitgeber- und den Berufsverbänden. Das Recht auf Organisation in Gewerkschaften sowie der Schutz der Arbeitnehmer vor Entlassungen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einem Berufsverband sind garantiert.
Der Kodex für Arbeitsbeziehungen regelt die Belange der Tarifverhandlungen und -verträge sowie die Beilegung von Konflikten und definiert die Voraussetzungen für die Ausrufung von Streiks und Gegenstreiks.
Zahlreiche Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die Verhandlungen zwischen Berufs- und Arbeitgeberverbänden dienen dem Abschluss von Tarifverträgen, in denen die Beschäftigungsbedingungen einschließlich der Lohnniveaus und Gehaltserhöhungen festgelegt werden. Die Tarifverträge haben gewöhnlich eine Laufzeit von drei Jahren. Die Beschäftigungsverträge werden üblicherweise auf Branchenebene geschlossen und haben für die zur Branche gehörenden Unternehmen Gültigkeit.
Die größten Berufsverbände in Zypern sind:
- SEK – Zentralverband der Arbeitnehmer Zyperns
- PEO – Gesamtzyprischer Arbeitnehmerverband
- DEOK – Demokratischer Arbeitnehmerverband Zyperns
- PASYDY – Gesamtzyprischer Bund der öffentlichen Angestellten
- ETYK – Zyprischer Verband der Bankangestellten
Die wichtigsten Arbeitgeber-/Berufsverbände sind:
- Verband der Arbeitgeber und Industriellen Zyperns (OEB)
- Zyprische Industrie- und Handelskammer (KEBE)
In den Berufsverbänden sind Vertreter der Industriezweige tätig (z. B. Baugewerbe, Hotelgewerbe u. a.).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung:
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Tel.: +357-22803100/101 Fax: +357-22661977
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Die Beilegung von Arbeitskonflikten wird durch den zwischen den Arbeitgeber- und den Berufsverbänden vereinbarten Kodex für Arbeitsbeziehungen geregelt.
Dieser Kodex bestimmt Arbeitskonflikte als:
Streitigkeiten bezüglich bestimmter Rechte, die sich aus der Auslegung bzw. Umsetzung der geltenden Tarifverträge ergeben. In diese Kategorie fallen persönliche Beschwerden hinsichtlich der Umsetzung des betreffenden Tarifvertrages. Diese Beschwerden sind dem Arbeitgeber zur Prüfung vorzubringen. An der Aussprache über die Beschwerde können Vertreter der Berufs- sowie der Arbeitgeberverbände teilnehmen. Wenn das Problem im direkten Gespräch nicht gelöst werden kann, wird die Angelegenheit dem Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung zur Schlichtung übergeben. Das endgültiges Mittel für die Beilegung dieser Streitigkeiten ist der verbindliche Schiedsspruch.
b) Interessenkonflikte, die sich im Rahmen der Aushandlung
oder Erneuerung von Tarifverträgen ergeben.
Das Verfahren zur Beilegung dieser Konflikte sieht folgende Schritte vor:
- Beilegung durch direkte Verhandlungen,
- Schlichtung durch das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung (Amt für Beschäftigung),
- Abgabe der Angelegenheit an ein Schiedsgericht bzw. öffentliche Verhandlung mit Zustimmung der beiden Parteien oder Ausrufen des Scheiterns der Verhandlungen, wenn keine Einigung erreicht wird.
Streiks sind eher selten, da Arbeitskonflikte in der Regel durch Schlichtung seitens des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung überwunden werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung:
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Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
In der Republik Zypern gilt das präsidiale Regierungssystem. Der Präsident wird direkt vom Volk in geheimer allgemeiner Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die exekutive Gewalt wird vom Ministerrat ausgeübt, dessen Mitglieder vom Präsidenten ernannt werden. Ist der Präsident der Republik vorübergehend abwesend oder verhindert, so wird er vom Parlamentspräsidenten vertreten.
Die legislative Gewalt wird vom Parlament ausgeübt. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl vom Volk gewählt. Das Parlament besteht aus 80 Abgeordneten, von denen 56 (70%) von der griechischen Gemeinschaft und 24 (30%) von der türkischen Gemeinschaft gewählt werden. Aufgrund der infolge der Ereignisse von 1963 und der türkischen Invasion von 1974 herrschenden Verhältnisse sind die Sitze, die der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft gehören, unbesetzt.
Die Judikative wird vom Obersten Gerichtshof der Republik sowie von den Schwur- und Provinzialgerichten ausgeübt.
Die Zentralbank von Zypern ist zuständig für die Gestaltung und Umsetzung der Währungs- und Kreditpolitik des Staates. Zudem verwaltet sie die Devisendepots der Republik, beaufsichtigt die Banken und fungiert als Bankinstitut sowie finanzieller Vertreter der Regierung.
Gemäß der Verfassung ernennt der Präsident der Republik eine Reihe von unabhängigen leitenden Beamten, wie den Generalstaatsanwalt (der Rechtsberater der Regierung ist), den Generalrevisor, den Generalwirtschaftsprüfer, den Präsidenten der Zentralbank und den Verwaltungskommissar.
Zuständig für die Belange der lokalen Selbstverwaltung sind die Gemeinde- und Kommunalräte sowie die Kommunalverbände. Es gibt 33 Gemeinden, von denen neun besetzt sind, sowie 485 Kommunalräte und -verbände, von denen 131 besetzt sind. Aufgabe der Gemeinderäte ist die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Verwaltung von Städten und zwei bis drei großen ländlichen Gebieten, in denen sich Gemeinden gegründet haben. In den Dörfern hingegen sind die Kommunalräte für die Erbringung von Dienstleistungen sowie für die Verwaltung zuständig. Diese Räte stellen unabhängige Körperschaften dar, ihre Mitglieder werden in allgemeinen Wahlen alle fünf Jahre gewählt.
Auf der Internetseite der Republik Zypern (www.cyprus.gov.cy) finden Sie Informationen (in griechischer und englischer Sprache) bezüglich der politischen Parteien, der Verfassung, der Legislative und der Judikative, der Exekutive sowie natürlich der Ministerien. Dort finden Sie ebenfalls Links zu den zugehörigen Internetseiten.
Sonstige allgemeine Informationen
- Seit 1974 kann die rechtmäßige Regierung der Republik Zypern infolge der militärischen Invasion und Besetzung von 36,2% des zyprischen Territoriums durch die Türkei nicht die Kontrolle über den nördlichen Teil Zyperns ausüben. Gemäß dem Vertrag über den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union ist die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in dieser Region bis zur Lösung des politischen Konflikts aufgeschoben worden.
- Die offiziellen Sprachen der Republik Zypern sind Griechisch und Türkisch. Der überwiegende Teil der Bevölkerung beherrscht mindestens eine weitere Sprache, zumeist Englisch.
- Seit dem 1. Januar 2008 ist der Euro die Währung der Republik Zypern, der das Zypern-Pfund (CYP) mit einem Wechselkurs von 1 EUR = 0,585274 CYP ersetzt hat.
- Im Falle eines Rechtsstreits, bei dem der Kläger oder der Beklagte aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, kann im Rahmen der Rechtsbeistandsregelung ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden; die Republik Zypern ist verpflichtet, dem Betreffenden eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu gewähren (üblicherweise bei Strafsachen).
Links:
Titel/Name | URL |
Website der Republik Zypern | www.cyprus.gov.cy |
Die steuerpflichtigen Bürger Zyperns müssen auf ihre gesamten im In- und Ausland erwirtschafteten Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Als steuerpflichtige Bürger gelten Personen, die über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 183 Tagen pro Steuerjahr in Zypern wohnen.
Die Steuersätze für natürliche Personen liegen bei:
Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz |
0 – 19 500 EUR | 0 |
19 501 – 28 000 EUR | 20 % |
28 001– 36 300 EUR | 25 % |
36 301–60 000 EUR | 30 % |
ab 60 001 EUR | 35 % |
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden steuerlich relevante Abzüge und Nachlässe wie Beiträge für Gewerbe- oder Berufsverbände, Spenden an anerkannte humanitäre Einrichtungen sowie Sozialversicherungs-, Rentenversicherungs- und Lebensversicherungsbeiträge sowie Beiträge zum Sozialhilfefonds berücksichtigt.
Ehegatten werden bei der Steuer getrennt veranlagt und müssen jedes Jahr unabhängig voneinander ihre Einkommensteuererklärungen abgeben.
Einkünfte von in Zypern wohnhaften Personen, die aus einer Rente für im Ausland erbrachte Leistungen stammen, unterliegen einem Steuersatz von 5%. Die ersten 3 420 EUR jährlich sind steuerfrei. Informationen zum Einzelfall erhalten Sie bei der Behörde für Inlandseinkünfte (+357-22660484), E-Mail-Adresse der Abteilung für Steuern: hqtax [dot] mof [dot] gov [dot] cy (hq[at]tax[dot]mof[dot]gov[dot]cy)).
Wichtig ist außerdem, dass die Steuersätze der Mehrwertsteuer sich aufgrund gesetzlicher Richtlinien gemäß der Art der Produkte und Dienstleistungen wie folgt unterscheiden:
- Steuerfreiheit (0%): Lebensmittel, Medikamente u. a.
- Ermäßigter Steuersatz (5%): Bücher, Zeitungen, Wasserversorgung u. a.
- Ermäßigter Steuersatz (9%): Gastronomiedienste, Personenbeförderung per Taxi, mit Touristen- und Überlandbussen
- Normaler Steuersatz (19%)
Die Veräußerung eines Hauses, einer Wohnung, von Geschäftsräumen usw., für die eine Baugenehmigung nach dem 01.05.2004 ausgestellt wurde, wird mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % belastet.
Links:
Titel/Name | URL |
Abteilung für Steuern | www.mof.gov.cy/tax |
Auf der Internetseite der EU zum Thema „Europa in Zahlen“ (https://europa.eu/european-union/about-eu/figures_el) finden Sie ausführliche Informationen zu den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Daten für Ihr Land mit denen für Zypern zu vergleichen.
Generell sind die Lebenshaltungskosten in Zypern unter Berücksichtigung der Löhne und Gehälter relativ hoch. Die Energiekosten sind in den vergangenen Jahren z. B. recht stark gestiegen, was in der Folge eine Steigerung der Preise für sämtliche Produkte und Dienstleistungen mit sich brachte.
Ein Beispiel sind die Restaurantpreise. Diese liegen im Durchschnitt bei 14-25 EUR pro Person inkl. Getränke.
Links:
Titel/Name | URL |
Lebenshaltungskosten Zypern | http://www.numbeo.com/cost-of-living/country_result.jsp?country=Cyprus |
Mit dem EU-Beitritt Zyperns trat eine 5-jährige Übergangsregelung in Kraft, nach der EU-Bürger und somit ihre Familienangehörigen berechtigt sind, ein Ferienhaus (Wochenendhaus) bzw. ein Grundstück zum Bau eines Ferienhauses und eine unbegrenzte Anzahl an sonstigen Einrichtungen und Landparzellen für andere Verwendungen in der Republik Zypern zu kaufen.
Anzeigen für Immobilienkauf- oder Mietangebote finden Sie in den gängigen Zeitungen (in griechischer und englischer Sprache, sowohl allgemeine als auch Fachzeitungen/Zeitschriften). Gleichzeitig können sie noch über ein Maklerbüro suchen, das auf Immobilien zum Kauf und zur Miete spezialisiert ist.
Sie sollten unbedingt einige Häuser bzw. Wohnungen genauer vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Die Banken (zu finden über die Website der Zentralbank) gewähren Darlehen, die in monatlichen Raten über einen Zeitraum von 25 oder mehr Jahren zurückzuzahlen sind.
Die Eigentumsurkunde (im Falle eines Immobilienkaufs) wird Ihnen übergeben, sobald alle Genehmigungen vorliegen und das Kaufverfahren abgeschlossen ist. Vor der Kaufentscheidung sollten Sie unbedingt ein Maklerbüro aufsuchen, um sich über das jeweilige Prozedere zu informieren, aber auch um sich zu vergewissern, dass für das Gebäude alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Bei Neubauten kommt es aufgrund der Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelungen häufig zu Verzögerungen in der Ausstellung der Eigentumsurkunde.
Beim Mieten von Wohnraum ist in der Regel die Zahlung einer Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten an den Eigentümer erforderlich. Diese wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine Beschädigungen an der Mietsache vorliegen.
Wenn Sie nach Zypern kommen, um dort zu arbeiten, ist es sinnvoll, bei der Suche nach einer Wohnung/einem Haus zum Kauf oder zur Miete die Hilfe des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, da seine sozialen Kontakte hilfreich sein können.
Informationen zu Immobilienmaklern erhalten Sie per E-Mail unter mesitwncytanet [dot] com [dot] cy (mesitwn[at]cytanet[dot]com[dot]cy) beim Verband der Immobilienmakler oder unter der Telefonnummer +357-22666377.
Links:
Titel/Name | URL |
Durchschnittliche Immobilienpreise in Zypern | http://www.numbeo.com/property-investment/country_result.jsp?country=Cyprus |
Im Juni 2019 wurde in Zypern ein neues Allgemeines Gesundheitssystem eingeführt, das alle in Zypern lebenden und beschäftigten Personen erfasst.
Das Allgemeine Gesundheitssystem (Γενικό Σύστημα Υγείας, ΓεΣΥ) ist ein modernes umfassendes Gesundheitssystem, das allen Bürgern gleichermaßen Zugang zu Gesundheitsleistungen bietet; hierbei können die Bürger einen privaten oder staatlichen Versicherungsträger frei wählen.
- Welche Gesundheitsleistungen werden übernommen?
- Gesundheitspflege von persönlichen Ärzten
- Gesundheitspflege von Fachärzten
- Medikamente
- Laboruntersuchungen
- Stationäre Gesundheitspflege
- Gesundheitspflege nach einem Unfall oder im Notfall
- Krankentransport
- Gesundheitspflege durch Krankenpfleger, Geburtshelfer, klinische Psychologen, klinische Ernährungsberater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden
- Vorsorgliche zahnmedizinische Gesundheitspflege
- Palliativmedizinische Leistungen und medizinische Rehabilitation
- Wer ist leistungsberechtigt?
Alle Bürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den von der Republik Zypern kontrollierten Gebieten haben und in eine der folgenden Personengruppen fallen:- Zyprische Bürger
- EU-Bürger, die erwerbstätig sind oder nach der zyprischen Gesetzgebung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben
- Drittstaatenbürger, die nach der zyprischen Gesetzgebung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder das Recht auf gleiche Behandlung erworben haben
- Die Familienangehörigen der o. g. Personengruppen nach der zyprischen Gesetzgebung
- Geflüchtete und Personen, die subsidiären Schutz genießen
- Wie bekommt man Zugang zu Gesundheitsleistungen?
Das Recht auf Gesundheitsleistungen wird durch Anmeldung beim Allgemeinen Gesundheitssystem (ΓεΣΥ) und Eintragung auf der Liste des gewünschten persönlichen Arztes erworben. Die Anmeldung beim Allgemeinen Gesundheitssystem und beim persönlichen Arzt erfolgt online oder durch einen Besuch des Berechtigten bei seinem persönlichen Arzt. Der persönliche Arzt ist die erste Kontaktstelle des Leistungsberechtigten mit dem Allgemeinen Gesundheitssystem und verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Gesundheitsleistungen. Im Bedarfsfall verweist er außerdem den Leistungsberechtigten auf weiterbehandelnde Fachärzte. Der Leistungsberechtigte kann den gewünschten Facharzt, die Apotheke, das Labor, die Klinik oder den sonstigen privaten oder staatlichen Leistungsanbieter auswählen.
EU-Bürger, die sich in Zypern aufhalten, müssen sich in das Mitgliedsregister sowie auf die Liste des persönlichen Arztes eingetragen haben, um Zugang zu den Leistungen des Allgemeinen Gesundheitssystems (ΓεΣΥ) zu erhalten. Für die Eintragung in das Mitgliedsregister des Allgemeinen Gesundheitssystems (ΓεΣΥ) muss die betreffende Person entweder bei der Abteilung des Bürger- und Migrationsregisters oder bei der Sozialversicherungsregisterbehörde eingetragen sein.
Es sei angemerkt, dass nicht zyprische Staatsbürger, die erwerbstätig sind, aber ihre Kartei bei der Sozialversicherungsbehörde noch nicht mit der Registernummer für ausländische Bürger (die auf der Meldekarte für ausländische Bürger steht) aktualisiert haben, dies umgehend nachholen müssen.
Wer zahlt welche Beiträge an das Allgemeine Gesundheitssystem (ΓεΣΥ)?
- Angestellte 2,65 % des Monatsgehalts
- Arbeitgeber 2,90 % der Beschäftigungskosten
- Staat 4,70 %
- Selbstständig erwerbstätige 4,00 %
- Rentner 2,65 %
- Rentiers (Zinsen, Mieten, Dividenden usw.) 2,65 %
Die Beiträge werden von der Sozialversicherungsbehörde, der Steuerbehörde und dem Rechnungshof eingetrieben.
- Was sind Zuzahlungen und in welchen Fällen kommen sie zur Anwendung?
Bei Inanspruchnahme von Facharzt-, Labor-, Apotheken-, Krankenpflege-, Geburtshilfe- und sonstigen medizinischen Leistungen zahlt der Leistungsempfänger kleine Beträge hinzu, z. B. 1 EUR pro Medikament, 1 EUR pro Laboruntersuchung, 6 EUR pro Facharztbesuch. Es sei angemerkt, dass der Zugang zu persönlichen Ärzten und zur stationären Gesundheitspflege kostenlos sind.
Nützliche Informationen sind über die Internetseite des Allgemeinen Gesundheitssystems (ΓεΣΥ) erhältlich: www.gesy.org.cy. Durch einen kostenlosen Anruf an die Telefonnummer 17000 aus Zypern und +357-22017000 aus dem Ausland. Per E-Mail an infogesy [dot] org [dot] cy (info[at]gesy[dot]org[dot]cy). Über die Internetseite ΓεΣΥ: www.gesy.org.cy.
Die Servicestelle des Allgemeinen Gesundheitssystems (ΓεΣΥ) ist von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr werktags und von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr samstags erreichbar. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Servicestelle geschlossen.
Links:
Titel/Name | URL |
Allgemeines Gesundheitssystem (ΓεΣΥ) | www.gesy.org.cy |
Vorschulerziehung wird von staatlichen griechischsprachigen sowie privaten griechisch- und fremdsprachigen Schulen angeboten. Vorschulerziehung betrifft Kinder ab 3 Jahren. Die Teilnahme am Unterricht ist für Kinder obligatorisch, die das Alter von 5 Jahren und 6 Monaten vor dem 1. September des Jahres erreicht haben, in dem sie in die Schule kommen. Die jährlichen Kosten für ein Kind, das in einen privaten Kindergarten geht, liegen in der Regel zwischen 1500 EUR bis 3500 EUR, während die Beiträge in staatlichen Kindergärten niedriger sind. Für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren stehen sowohl staatliche als auch private Kinderkrippen zur Verfügung.
Die Grundschulbildung an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr vor dem 1. September des Jahres vollendet haben, in dem ihre Schulpflicht beginnt, werden in die erste Klasse der Grundschule eingeschult (ab 2021). Die Einstufung der Kinder im Primarbereich wird lediglich nach ihrem Alter vorgenommen. Kinder müssen über ein Vorschulzertifikat verfügen, bevor sie in die Grundschule aufgenommen werden. Das Schuljahr gliedert sich in drei Trimester mit fünf Schultagen pro Woche. Es gibt auch englisch-, französisch- und russischsprachige private Grundschulen.
Der Unterricht an einem Gymnasium (Sekundarstufe I), das von Kindern zwischen 12 und 15 Jahren besucht wird, ist unentgeltlich. Die Eingliederung der Kinder in die Sekundarstufe I erfolgt auf der Grundlage ihres Alters und ihres Grundschulzeugnisses. Das Schuljahr gliedert sich in zwei Halbjahre à vier Monate mit fünf Schultagen pro Woche. An Privatschulen wird zudem englisch- und französischsprachiger Unterricht der Sekundarstufe I erteilt.
Der Unterricht an einem Lyzeum (Sekundarstufe II) ist unentgeltlich. Das Schuljahr gliedert sich ebenfalls in zwei Halbjahre à vier Monate mit fünf Schultagen pro Woche. Das Lyzeum wird von Kindern besucht, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind. Schülern, die einen technischen Beruf erlernen möchten, stehen darüber hinaus Berufsfachschulen zur Verfügung, deren Abschlüsse dem der mittleren Reife gleichgestellt sind. Privatschulen bieten zudem englisch- und französischsprachigen Unterricht der Sekundarstufe II an.
Außerdem werden 170 Kindergärten, 30 Grundschulen und 39 Schulen der Sekundarstufe privat betrieben (griechisch-, englisch-, französisch- und russischsprachige), die vom Ministerium für Bildung und Kultur genehmigt wurden. Die Kosten betragen etwa 4 500 EUR bis 6 500 EUR jährlich.
Deshalb werden für Kinder, die nicht Griechisch sprechen (anderssprachige Kinder), spezielle Unterrichtsstunden zum Erlernen der griechischen Sprache angeboten, um ihnen eine reibungslosere Aufnahme an einer staatlichen Schule, an der der Pflichtschulunterricht kostenlos erteilt wird, zu ermöglichen.
In Zypern gibt es drei staatliche Universitäten: die Universität Zypern, die Technische Universität Zypern und die Offene Universität Zypern sowie fünf privat betriebene Universitäten: die Universität Nikosia, die Europäische Universität Zypern, die Frederick-Universität, die Universität Neapoli bei Paphos und die Central Lancashire-Universität (UCLAN) Zypern. Es gibt auch eine große Anzahl privat betriebener Hochschuleinrichtungen (Colleges) und drei öffentliche Hochschulen. Es gibt 44 vom Ministerium für Bildung, Kultur, Sport und Jugend zugelassene Privatschulen, wobei die Beurteilung und Anerkennung der dort möglichen Abschlüsse alle zwei Jahre durch das Ministerium erfolgt.
Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Ministerium für Bildung, Kultur, Sport und Jugend unter der Telefonnummer +357-22800600. Dort können Sie sich mit allen Dienststellen des Ministeriums verbinden lassen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für Bildung und Kultur, Sport und Jugend | www.moec.gov.cy |
Von Mai bis September herrschen in Zypern hohe Temperaturen. Von Mitte Oktober bis März sind die Temperaturen niedriger, der Winter ist milde und zeitweise regnet es. In den Bergregionen kann es in der Zeit von Dezember bis Februar schneien. Aufgrund der geringen Größe der Insel können die Bewohner Ausflüge sowohl in die Berge als auch ans Meer machen. Es gibt viele schöne Strände und lohnenswerte Gebiete in den Bergen. Die Website des Staatssekretariats für Tourismus stellt eine umfangreiche Informationsquelle dar.
Zypern verfügt über eine Fülle kultureller Denkmäler; dazu zählen unter anderem neusteinzeitliche Siedlungen, Monumente aus der griechischen und römischen Antike, byzantinische und lateinische Kirchen und Klöster, fränkische und venezianische Burgen und Schlösser und Moscheen.
Das Staatssekretariat für Tourismus weist auf seiner Website auf zahlreiche, in Zypern stattfindende Sportveranstaltungen hin. Die Besucher haben nicht nur die Möglichkeit, die Wettkämpfe als Zuschauer zu verfolgen, sondern sie können auch an ihnen teilnehmen. Zu diesen Wettkämpfen zählen unter anderem Golf, Autorennen, Flugwettbewerbe, Tennis, Schwimmen, Bowling, Radrennen, Fußball, Reiten und Wassersportarten. Während der Wintermonate, in denen im Troodos-Gebirge Schnee liegt, fahren viele Zyprer und Touristen in diese Gebirgsgegend, in der sich ein Wintersportzentrum zum Skifahren befindet.
In Zypern gibt es zahlreiche Tavernen, die traditionelle Gerichte und Vorspeisen anbieten, sowie viele Restaurants mit nationaler und internationaler Küche. Was das Nachtleben betrifft, so gibt es in den an der Küste gelegenen Urlaubsorten wie Agia Napa sowie in allen Städten und Regionen zahlreiche Vergnügungszentren. Zahlreiche Tavernen und Vergnügungszentren bieten Unterhaltung mit griechischer Musik und griechischem Tanz. Daneben wird in vielen Clubs moderne, von DJs aufgelegte Musik gespielt. Diese Clubs sind bis weit nach Mitternacht geöffnet.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatssekretariat für Tourismus | www.tourism.gov.cy |
Geburten finden in staatlichen und privaten Krankenhäusern sowie in Privatkliniken statt. Die Geburt muss im Büro der Provinzialverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde, registriert werden. Geburtsurkunden werden von allen Provinzverwaltungen oder Bürgerservicezentren (KEP) ausgestellt.
In Zypern werden sowohl standesamtliche als auch kirchliche Trauungen vollzogen. Der Gesetzgeber untersagt die Diskriminierung von Homosexuellen. Gleichgeschlechtliche Trauungen werden jedoch nicht vollzogen. Eine standesamtliche Trauung findet im Rathaus statt. Sie wird vom Bürgermeister oder von Mitgliedern des Gemeinderates, die vom Bürgermeister beauftragt werden, vorgenommen. Das Verfahren ist recht einfach, jedoch ist es vorteilhaft, bereits einige Tage vor der geplanten Heirat beim Rathaus vorstellig zu werden, um das von Ihnen gewünschte Aufgebot zu bestellen. Es wird eine Gebühr in Höhe von 128,15 EUR bzw. 281,90 EUR bei Eiltrauungen fällig. Informationen erhalten Sie beim Bund der Gemeinden in Zypern (+357 22 445170).
Was kirchliche Trauungen in Zypern angeht, so gibt es zahlreiche christliche Kirchen, vor allem orthodoxe und einige wenige katholische, die solche Zeremonie vornehmen. Zudem gibt es in Zypern eine maronitische und eine armenische Kirche sowie einige Moscheen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Erzbistum Zypern unter der Telefonnummer +357-22554600.
Bei einem Todesfall wird vom Arzt ein Totenschein ausgestellt (in Sonderfällen übernimmt dies ein Leichenbeschauer). Dieser füllt die erforderlichen Formulare aus und stellt sie der örtlich zuständigen Provinzialverwaltung zu.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Provinzialverwaltungen.
Wegen der kurzen Entfernungen sowie aufgrund der Tatsache, dass fast jede Familie in Zypern mindestens ein Auto besitzt, das für Fahrten innerhalb und außerhalb der Städte benutzt wird, wurde der öffentliche Nahverkehr nicht ausgebaut, was sich jedoch mit der Modernisierung des öffentlichen Verkehrsnetzes in Zypern schrittweise ändert.
Es gibt ausreichend private Taxiunternehmen für Fahrten innerhalb der Städte sowie zwischen den größeren Städten.
Das Straßennetz wird kontinuierlich verbessert, um die Zahl von Unfällen zu senken und einen besseren und sicheren Zugang zu allen Regionen Zyperns zu gewährleisten. Sämtliche Städte Zyperns sind untereinander mit vierspurigen Autobahnen verbunden. Die Straßen entsprechen im Allgemeinen hohen Standards. Straßenmut wird nicht erhoben.
Das Lenkrad der in Zypern verkehrenden Fahrzeuge befindet sich rechts und die Fahrzeuge fahren auf der linken Straßenseite. Die Fahrzeugführer können an verschiedenen Tankstellen Benzin mit Hilfe von Münze- oder Kartenzapfsäulen auch außerhalb der Öffnungszeiten erhalten.
In den von der Republik Zypern kontrollierten Gebieten gibt es zwei internationale Flughäfen (einen in Larnaka und einen in Paphos). Es gibt keine Inlandsflüge. Es sind zwei Häfen vorhanden (in Limassol und in Larnaka).
Zudem werden vier Yachthäfen in Zypern betrieben: zwei in Limassol, einer in Larnaka und einer in Latsi. Außerdem bietet der Hafen von Paphos (Kato Paphos) Liegeplätze für Yachten.
Links:
Titel/Name | URL |
Verkehrsmittel in Zypern | https://www.visitcyprus.com/index.php/el/practical-information/transportation#faqnoanchor |