
Interessiert? Die Pilotinitiative „EU-Talentpool“ wird über das EURES-Portal umgesetzt. Zur Verwendung des Portals müssen Sie sich zunächst mit diesen Schritten als arbeitssuchend registrieren. Nach der Registrierung müssen Sie Ihren Lebenslauf in der EURES-Datenbank veröffentlichen. Anschließend können Sie den Pool nach offenen Stellen durchsuchen und sich von Fachkräften in den an der Initiative beteiligten Ländern beraten lassen.
Die im EU-Talentpool ausgeschriebenen Stellen werden nicht ins Ukrainische oder Russische übersetzt. Sie können die Stellenangebote mithilfe kostenloser Online-Tools übersetzen (zum Beispiel mit Google Translate). Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich an den EURES-Helpdesk wenden (Ihre Fragen werden auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch beantwortet).
Falls Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sicher sein, dass der Zugang zum Portal geschützt ist. Um sich anzumelden, müssen Sie einen EU-Login mit Zwei-Faktor-Authentifizierung erstellen. Außerdem haben nach der Veröffentlichung Ihres Lebenslaufs nur EURES-Berater sowie die Arbeitgeber und Vermittler, die bei EURES registriert sind und validiert wurden, darauf Zugriff. Sie können auch einen anonymisierten Lebenslauf einstellen und die Kontaktaufnahme über ein Formular laufen lassen. Bei Bedenken hinsichtlich einer Person oder Organisation, die Sie über das EURES-Portal kontaktiert hat, melden Sie den Vorgang bitte an den EURES-Helpdesk.
Sie haben zwar das Recht, zu wählen, in welchem teilnehmenden Mitgliedstaat Sie vorübergehenden Schutz genießen wollen (auch zur Arbeitsaufnahme), können aber nur in einem Mitgliedstaat gleichzeitig vorübergehenden Schutz in Anspruch nehmen (in dem Mitgliedstaat, der Sie registriert und Ihren Aufenthaltstitel ausgestellt hat). Sie können in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Arbeit aufnehmen, müssen aber beide Mitgliedstaaten darüber in Kenntnis setzen.
Wenn Sie kurzzeitig (zum Beispiel für Familienbesuche, zur Abholung von Dokumenten oder zur Rettung von Familienangehörigen) in die Ukraine zurückkehren müssen, verlieren Sie Ihren vorübergehenden Schutzstatus nicht. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Behörden in Ihrem EU-Aufnahmeland.
Weitere Informationen über Ihre Rechte im Rahmen des vorübergehenden Schutzes sowie eine Liste der nationalen Behörden finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Machen Sie den ersten Schritt auf Ihrem Weg zu einem neuen Arbeitsplatz in der EU – informieren Sie sich jetzt über die Pilotinitiative „EU-Talentpool“.
Weiterführende Links:
Pilotinitiative „EU-Talentpool“ (EU Talent Pool Pilot)
Registrierung als Arbeitsuchender
EU-Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes
Flucht vor dem Krieg: Informationen für Menschen aus der Ukraine
Weitere Informationen:
EU-Plattform für Solidarität mit der Ukraine
Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EURES-Ländern
EURES-Stellendatenbank
EURES-Dienstleistungen für Arbeitgeber
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Oktober 2022
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
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- Sektor
- Accomodation and food service activities
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- Electricity, gas, steam and air conditioning supply
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- Other service activities
- Professional, scientific and technical activities
- Public administration and defence; compulsory social security
- Real estate activities
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- Water supply, sewerage, waste management and remediation activities
- Wholesale and retail trade; repair of motor vehicles and motorcycles