Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörige, die in der Republik Litauen im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten wollen, benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie können an Auswahlverfahren teilnehmen und eine Anstellung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie bei Bürgerinnen und Bürger der Republik Litauen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Personen, die im Staatsdienst, im Justizwesen und in bestimmten anderen Bereichen arbeiten möchten, die Staatsangehörigkeit der Republik Litauens benötigen.
Arbeitgebern, die nach Arbeitskräften suchen, Arbeitslosen sowie Erwerbstätigen, die eine Stelle suchen oder ihre Stelle wechseln wollen, stehen verschiedene Mittel zur Suche nach Angeboten zur Verfügung. Zum einen kann man die Dienste der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Die von der Arbeitsagentur angebotenen Dienstleistungen sind kostenlos.
Eine andere Möglichkeit zur Suche nach geeigneten Arbeitskräften sind private Arbeitsvermittlungsagenturen. Nach der Ratifikation und dem Inkrafttreten der Vereinbarung über private Arbeitsvermittlungsagenturen („Dėl Konvencijos dėl privačių įdarbinimo agentūrų ratifikavimo“ [Zur Ratifizierung der Konvention über private Arbeitsvermittlungsagenturen] (Žin., 2004, Nr. 40-1291)) haben Arbeitsuchende keine Gebühr an private Arbeitsvermittlungsagenturen zu zahlen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vermittlung von Arbeitnehmern wird eine Geldbuße verhängt (Administracinių teisės pažeidimų kodeksas [Gesetz über Ordnungswidrigkeiten], Artikel 133). Personen, die die o. g. Verstöße bemerkt haben bzw. ihnen ausgesetzt waren, sollten dieses Verwaltungsvergehen bei der Polizei anzeigen.
Stellenanzeigen sind auch in den Massenmedien zu finden. Anzeigen werden in Werbezeitungen, den nationalen Tageszeitungen und in der Lokalpresse veröffentlicht. In der Presse werden auch Anzeigen von Arbeitsuchenden unter Angabe von Ausbildung, Berufserfahrung und gewünschter Stellung veröffentlicht.
Die Möglichkeit der Veröffentlichung von freien Stellen und Lebensläufen auf speziellen Internetseiten wird immer mehr genutzt. Auch die Dienstleistungen professioneller Unternehmen, die nach Mitarbeitern suchen, sie auswählen und bewerten, werden immer öfter in Anspruch genommen. Außerdem werden in den Personalabteilungen großer Unternehmen Datenbanken potenzieller Mitarbeiter geführt; somit kann es sinnvoll sein, seinen Lebenslauf direkt an diese Unternehmen zu schicken.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsagentur | www.uzt.lt |
EURES Litauen | http://eures.uzt.lt |
Internetportale für die Stellensuche | www.cvonline.lt, www.cv.lt, www.cvmarket.lt, www.cvbankas.lt, www.darbo.lt, www.cvme.lt, www.lovejob.lt, Workis, randu.lt, alio.lt |
Personalvermittlungen | www.headex.eu, Personalvermittlungsagentur, Headhunter Litauen | ALLIANZ für Personalvermittlungen (afr.lt), Temporäre und kurzfristige Arbeit | Büro. Vertrauenswürdige Personalvermittlungsagentur - Manpower, ADVANTUS, Litauen (strategicstaff.com) |
Allgemeine Angaben | www.renkuosilietuva.lt |
Arbeitsuchende müssen im Allgemeinen ihren Lebenslauf (CV) und ein Bewerbungsschreiben vorlegen, Auswahltests ablegen und an einem Gespräch mit dem Arbeitgeber teilnehmen. Natürlich gilt dies nicht für Personen, die nach einer unqualifizierten Arbeit suchen. Meistens genügen dann ein Lebenslauf und ein Gespräch oder nur ein Gespräch.
Der Lebenslauf (Curriculum vitae, CV) ist eines der wichtigsten Dokumente für die Vorstellung beim Arbeitgeber. Die Experten der Personalabteilungen, die die Lebensläufe bewerten, haben dafür nicht viel Zeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Lebenslauf entsprechend verfasst ist und seine Informationen systematisch und deutlich sowie fehlerfrei dargelegt sind. Es gibt keine strengen Regeln für das Verfassen eines Lebenslaufs, aber der Lebenslauf muss Folgendes enthalten: persönliche Daten, Kontaktdaten, Berufserfahrung, Ausbildung, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Hobbys, Empfehlungen. Geben Sie die Kontaktdaten der Personen an, die Ihnen als Referenzen helfen könnten, die Stelle zu bekommen. Es ist zu betonen, dass der europäische Lebenslauf (EUROPASS-Lebenslauf als einheitlicher Vordruck für Lebensläufe in ganz Europa) immer häufiger Verwendung findet.
Im Bewerbungsschreiben sollten Sie sich kurz vorstellen und erläutern, warum Sie sich für diese Stelle oder das Unternehmen interessieren. Sie sollten Ihre Eignung für die konkrete Tätigkeit betonen und anführen, wie Sie zum Unternehmenserfolg beitragen können. Das Bewerbungsschreiben sollte überzeugend sein. Geben Sie alle für die gewünschte Position relevanten Eigenschaften und Fähigkeiten an, aber vergessen Sie nicht, Ihre Angaben zu belegen. Wiederholen Sie nicht die Informationen, die Sie bereits im Lebenslauf aufgeführt haben. Das Bewerbungsschreiben dient dazu, die im Lebenslauf gemachten Angaben zu erläutern und weitere Informationen über Ihre Person zu liefern. Außerdem sollte das Schreiben nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen.
Das Bewerbungsgespräch mit dem Arbeitgeber ist ein Dialog: Einerseits überprüft der Arbeitgeber, ob der potenzielle Mitarbeiter für ihn geeignet ist, andererseits entscheidet der potenzielle Mitarbeiter, ob er seinen Berufsweg mit diesem Arbeitgeber beschreiten möchte.
Links:
Titel/Name | URL |
EUROPASS | www.europass.lt |
Beispiele für Bewerbungsschreiben | www.motyvacinislaiskas.lt |
Lebenslauf | www.dokumentuvaldymas.lt/cv-pavyzdys |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
Es gibt Fach-, Kunst-, Kreativ-, Kennenlern- und Erkundungspraktika. Ein Fachpraktikum kann z. B. berufsbezogen, für wissenschaftliche Arbeit (z. B. wissenschaftliche Forschung, sonstige Forschung), ein Praktikum, ein Bildungspraktikum (Fachkurse, Sprachkurse), ein akademisches Praktikum (kurzfristiges (Teilzeit-) oder langfristiges (Vollzeit-) Studium), ein Ausbildungspraktikum (z. B. Training) sein. Praktika können formalisiert sein (nach speziellen Programmen) oder nicht (über den Inhalt des Praktikums wird ad hoc individuell entschieden). Praktika können in verschiedenen Organisationen – Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen (Ministerien), Nichtregierungsorganisationen (NGO) absolviert werden. Praktika können vom Staat, diversen Stiftungen (über ein Gehalt, Stipendium), Organisationen, bei denen das Praktikum stattfindet (z. B. Europäische Kommission), gefördert werden.
Die Praktikanten sind Studenten, Absolventen, Fachkräfte, Pädagogen, Künstler, Wissenschaftler. Das Unternehmen, das mit dem Praktikanten eine Vereinbarung schließt, muss die nationale Sozialversicherungsanstalt davon in Kenntnis setzen.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren, steht allen EWR-Staatsangehörigen offen, die in Litauen leben und die Anforderungen erfüllen.
Praktika können bis zu 6 Monate dauern. Während des Praktikums arbeitet der Praktikant mindestens 20 Stunden und höchstens 40 Stunden pro Woche. Für den gesamten Praktikumszeitraum wird einmal im Monat, abhängig von der Praktikumszeit, ein Stipendium gezahlt.
Durchführung
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Praktika können vom Arbeitgeber bezahlt werden und können bis zu 6 Monate dauern.
Während des Praktikums wird ein monatliches Stipendium in Abhängigkeit von der Praktikumszeit gezahlt.
Während des Praktikums zur Berufsausbildung, Berufsausübung oder zur beruflichen Rehabilitation wird die Sozialversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten garantiert.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Praktika können direkt über die Websites der Organisationen gesucht werden; wenden Sie sich an deren Personalabteilungen. Wegen Praktika können Sie sich auch an die litauische Arbeitsagentur wenden. Websites mit Informationen und Ansprechpartner:
- Wir laden junge Menschen ein, am Praktikumsprojekt INTERCEPT teilzunehmen | Arbeitsagentur (uzt.lt)
- Praktika und Arbeit | Zu Ihren Diensten | Büro des Europäischen Parlaments in Litauen (europa.eu)
- Praktika, Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Bildungsprogramme | Für die Jugend der Diaspora | Rückkehr nach Litauen | Globales Litauen | Außenministerium der Republik Litauen (urm.lt)
- Praktika | EWSA-Zentrum für Osteuropastudien
- Ich weiß alles Praktika - Ich weiß alles (zinauviska.lt)
- Praktika und Beschäftigung | Europäisches Jugendportal (europa.eu)
- (vtd.lt)
Finanzierung und Unterstützung
Praktika werden von verschiedenen Institutionen und Organisationen finanziert. Je nachdem, welcher Geldgeber das Stipendium bereitstellt, können Höhe und Konditionen variieren.
Wo können Sie Ihre Angebote bekannt machen?
Arbeitgeber können sich an die litauische Arbeitsagentur wenden und auch Online-Anzeigen schalten; hierzu eignen sich Websites wie z. B.:
- www.uzt.lt
- www.cvbankas.lt
- www.cv.lt
- www.cvonline.lt
- Alio.lt
- Randu.lt
- Workis
Finanzierung und Unterstützung
Ein Praktikum als unbezahlte Arbeitserfahrung zielt darauf ab, die beruflichen Fähigkeiten oder beruflichen Qualifikationen einer Person zu erhöhen, wiederherzustellen oder zu verbessern, kann für Arbeitslose organisiert werden, die über die einschlägigen beruflichen Qualifikationen oder Kompetenzen verfügen, die sie durch nicht formale Erwachsenenbildung erworben haben, jedoch mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate nicht gemäß dieser Berufsqualifikation oder der durch nicht-formale Erwachsenenbildung erworben Qualifikation gearbeitet haben. Die Dauer, der Zweck und andere Bedingungen des Praktikums werden in einem trilateralen Praktikumsvertrag festgelegt, der zwischen der Arbeitsagentur, dem Unternehmen, der Einrichtung, der Organisation oder der anderen Organisationsstruktur, die das Praktikum organisiert, und der für das Praktikum entsandten Person geschlossen wird, jedoch nicht länger als 6 Monate.
Arbeitslose erhalten für den gesamten Praktikumszeitraum einmal im Monat ein Stipendium, abhängig von der Praktikumszeit. Die Höhe des Stipendiums nach Wahl des Arbeitslosen beträgt 0,39 der Höhe des von der Regierung der Republik Litauen genehmigten monatlichen Mindestlohns oder des Arbeitslosengeldes aus der Sozialversicherung, dessen Höhe in Anlehnung an das Gesetz der Republik Litauen über die Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit berechnet und festgelegt wird. Die Höhe des Stipendiums wird proportional zur Anzahl der geplanten, aber nicht absolvierten Stunden gekürzt, außer in Fällen, in denen das Praktikum aufgrund einer von der Regierung der Republik Litauen angekündigten Notsituation und Quarantäne ausgesetzt wird. Nach Ablauf der Zahlungsfrist des Sozialversicherungsgeldes bei Arbeitslosigkeit, sofern es nicht gemäß dem durch das Gesetz über die Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit der Republik Litauen festgelegten Verfahren verlängert werden kann, wird ein Stipendium in Höhe von 0,39 des von der Regierung der Republik Litauen genehmigten monatlichen Mindestlohns bewilligt.
Informationen auf der Website der Arbeitsagentur: Praktikum | Arbeitsagentur (uzt.lt)
Rechtlicher Rahmen
Die Lehre ist eine Form der Berufsausbildung, bei der die gesamte oder ein Teil der Ausbildung am Arbeitsplatz stattfindet: Die Ausbildung wird zu 30% von der Berufsbildungseinrichtung und zu 70% vom Arbeitgeber durchgeführt. Bei einer Lehre arbeiten die Berufsbildungseinrichtungen eng mit dem Arbeitgeber zusammen, um dem Schüler die erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln. Während der Ausbildung werden zwei Verträge geschlossen: ein Lehrvertrag und ein Berufsausbildungsvertrag. Für den Lehrling (Auszubildenden) wird ein Ausbildungsplan erstellt, damit er sowohl lernen als auch arbeiten kann. Der Arbeitgeber muss mit dem Lehrling (Auszubildenden) einen Arbeitsvertrag abschließen, Lohn zahlen, Jahresurlaub gewähren und sonstige vertragliche Pflichten erfüllen. Der Lehrling (Auszubildende) lernt abwechselnd in einer Berufsschule und im Betrieb. Für diese Form der Ausbildung gibt es keine Altersgrenze. Bei einem Partnerschaftsvertrag zwischen einem Auszubildenden und einem Arbeitgeber ist der Arbeitgeber für den gesamten Ausbildungsprozess (sowohl Theorie als auch Praxis) und dessen Ergebnisse verantwortlich und erstellt das nicht-formale Ausbildungsprogramm für die Gesamtdauer des Vertrags. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Arbeitnehmer entsprechend seinen Bedürfnissen auszubilden und so das Angebot an und die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern zu erhöhen.
Die Vorteile der Lehre: mehr praktische Fähigkeiten am Arbeitsplatz mit echter Ausrüstung, die Möglichkeit nicht nur zum Lernen am Arbeitsplatz, sondern auch zur Bezahlung der Arbeit, Sicherung eines Arbeitsplatzes und eine bessere Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit am Arbeitsplatz nach Abschluss der Lehre, auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Bildung und Wirtschaft und eine bessere Konformität zwischen Angebot und Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften.
Das Ziel der Lehre ist es, eine schnellere wirtschaftliche und soziale Eingliederung zu erreichen, die Wirtschaftsleistung, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes durch Berufsausbildung unter Beteiligung des Arbeitgebers und der Kombination von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu steigern.
Die Lehre wird in Litauen durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Art. 38 des Beschäftigungsgesetzes der Republik Litauen.
- Art. 81, 82, 84 des Arbeitsgesetzbuches
- Beschreibung der Bedingungen und Verfahren für die Durchführung von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen
- Gesetz der Republik Litauen über die Berufsausbildung
- Gesetz der Republik Litauen über informelle Erwachsenenbildung und Weiterbildung
- Beschreibung des Verfahrens zur Erbringung von Dienstleistungen für Arbeitsuchende
- Beschreibung des Verfahrens zur Organisation der Berufsausbildung in Form einer Lehre.
Beschreibung des Systems
Bei einer Ausbildung, die als Lehre organisiert ist, müssen mindestens 70% der Ausbildung an einem realen Arbeitsplatz stattfinden. Zwischen 20% und 30% der Zeit werden in der Bildungseinrichtung verbracht. Während der Ausbildung sind Auszubildende im Unternehmen angestellt und erhalten eine Vergütung. Bei der Ausbildung im Rahmen einer Lehre darf die Gesamtarbeitszeit des Auszubildenden für den Arbeitgeber und die sonstige Ausbildungszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, mit Ausnahme von Auszubildenden unter 18 Jahren, deren Arbeitszeit durch das Gesetz über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der Republik Litauen festgelegt ist.
Das Unternehmen weist den Auszubildenden einen Ausbilder (eine höher qualifizierte Person) zu. Dem Ausbilder wird empfohlen, an einem Lehrgang teilzunehmen, in dem die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lehrlingsausbildung vermittelt werden. Die Tätigkeit in einem Unternehmen wird als Lehrlingsausbildung erachtet, wenn der Auszubildende in diesem Bereich eine berufliche Qualifizierung erwerben möchte. Allerdings beschränkt sich die Tätigkeit von Auszubildenden nicht auf den Gegenstand der Lehrlingsausbildung – Auszubildende übernehmen auch andere, nicht mit der Lehrlingsausbildung in Zusammenhang stehende Aufgaben.
Die Lehrlingsausbildung umfasst Aufgaben verschiedener Schwierigkeitsstufen. Diese Organisation des Ausbildungsablaufs gewährleistet einen abgestimmten Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten für einen bestimmten Arbeitsplatz oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis über ihre berufliche Qualifizierung. Anschließend kann das Unternehmen mit den Ausgebildeten einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag schließen, der deren höhere Qualifikation widerspiegelt. Das Gesetz über die berufliche Aus- und Weiterbildung sieht vor, dass allen in Litauen lebenden Menschen, die Möglichkeit offensteht, eine Lehrlingsausbildung zu absolvieren.
Die Einstellung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags basiert auf bilateralen oder trilateralen Verträgen.
Ein trilateraler Vertrag wird geschlossen zwischen:
- Der Arbeitsagentur, die die Berufsausbildung finanziert
- Dem Arbeitgeber, der eine Person entsprechend der erworbenen Qualifikation / Kompetenz für mindestens 6 Monate nach der Ausbildung beschäftigt
- Der Person, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bildungseinrichtung absolviert hat, beim vorgesehenen Arbeitgeber angestellt wird und entsprechend der erworbenen Qualifikation / Kompetenz mindestens 6 Monate arbeitet.
Ein bilateraler Vertrag wird geschlossen zwischen:
- Der Arbeitsagentur, die die Berufsausbildung finanziert
- Die Person, die eine Berufsausbildung in einer ausgewählten Berufsbildungseinrichtung abgeschlossen hat, eine von der Arbeitsagentur angebotene oder gefundene Stelle antritt oder entsprechend der erworbenen Qualifikation / Kompetenz eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt und mindestens 6 Monate arbeitet.
Weitere Informationen zur Lehre, Regelungen und Bedingungen finden Sie hier: Lehre | Arbeitsagentur (uzt.lt)
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Art. 37 des Beschäftigungsgesetzes der Republik Litauen gibt an: „Berufsbildung für Arbeitslose und Beschäftigte gemäß formalen Berufsbildungsprogrammen wird unter den Bedingungen organisiert, die in einem trilateralen oder bilateralen Abkommen vorgesehen sind. Ein trilateraler Vertrag wird geschlossen zwischen der Arbeitsagentur, dem Arbeitgeber, der einen Arbeitslosen oder Arbeitnehmer beschäftigt oder einen Arbeitnehmer auf eine höhere Position versetzt, und dem Arbeitslosen oder Arbeitnehmer, der eine freie Stelle antritt. Wenn Arbeitslose zum Studium gemäß den formalen Berufsbildungsprogrammen für nachgefragte Berufe, die durch die Arbeitsmarktprognosen der Arbeitsagentur bestimmt werden, oder Arbeitnehmer zum Studium gemäß den von der Regierung der Republik Litauen oder ihrer autorisierten Behörde festgelegten formalen Berufsbildungsprogrammen für vorrangige Berufe entsandt werden, oder wenn der Arbeitslose eine von der Arbeitsagentur angebotene oder selbst gefundene Beschäftigung aufnehmen oder selbstständig arbeiten möchte, wird zwischen der Arbeitsagentur und dem Arbeitslosen oder Beschäftigten ein bilateraler Vertrag geschlossen.“
Lebens- und Arbeitsbedingungen
In Litauen ist die Lehrlingsausbildung in Form von Schule und Lehre organisiert. Bei der Organisation der Lehre und der schulischen Ausbildung sind folgende Bedingungen und Bestimmungen zu beachten:
- Bei der Aufnahme einer Lehrstelle / Abschluss eines Ausbildungsvertrages werden diejenigen vorrangig behandelt, die bereits einen Abschluss (Berufs-/ Hochschulabschluss) haben
- Die Organisationsform der Lehre wird auf die in Berufsbildungseinrichtungen lernenden Erwachsenen angewendet. Für diese Personen wird eine flexible „Migration“ zwischen diesen Lernformen sichergestellt.
- Lehrstellen sollten nicht für Minderjährige gelten, die einen Beruf zusammen mit einem Grund- oder Sekundarschulprogramm erlernen.
- Für die Ausbildungsqualität ist die Berufsbildungseinrichtung bzw. der Arbeitgeber verantwortlich, wenn der Arbeitgeber eine Ausbildung ohne Ausbildungseinrichtung durchführt. Wenn der Arbeitgeber die Ausbildung mit der Ausbildungseinrichtung organisiert, haben beide Parteien zusammenzuarbeiten, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten.
Wo sind Angebote zu finden?
Für Lehre als Form der Berufsausbildung wenden sich Einzelpersonen an ihren Arbeitgeber und / oder die Arbeitsagentur. Informationen zu Lehrstellen finden Sie in litauischen Schulen.
Informationen finden Sie auch unter:
Finanzierung und Unterstützung
Bewerber sollten sich an Arbeitgeber und/oder die Arbeitsagentur wenden, um Finanzierung und Unterstützung zu erhalten, insbesondere: Lehre | Arbeitsagentur (uzt.lt).
Wo können Sie Ihre Angebote bekannt machen?
Lokale Arbeitgeber können Ausbildungsplätze auf der Website der litauischen Arbeitsagentur sowie über Ausbildungszentren und Arbeitsmarktportale bekannt machen:
- https://uzt.lt
- https://www.pameistryste.lt
- Arbeitsmarktportale: www.pmc.lt, www.paneveziodrmc.lt, https://mokymocentras.lt, www.vjdrmc.lt usw.
- Ausbildungszentren: Berufsschulen - Info.lt
Finanzierung und Unterstützung
Arbeitgebern, die eine Berufsausbildung in Form einer Lehre vermitteln, werden auf schriftlichen Antrag 70% des Gehaltsanteils, der im Arbeitsvertrag der im Rahmen des Lehrvertrags beschäftigten Person festgelegt ist, erstattet und das 1,5-fache des von der Regierung der Republik Litauen genehmigten monatlichen Mindestlohns nicht übersteigt, und der Teil der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers, der aus diesem Gehaltsanteil berechnet wird.
Aufwand für die Organisation und Koordination der Arbeit und praktischen Ausbildung des/der berufenen Meister(s), dessen Höhe sich nach der tatsächlich aufgewendeten Zeit des Meisters für die Organisation und Koordination der Arbeitstätigkeit und der praktischen Ausbildung des Lehrlings nach Maßgabe des für den Meister berechneten oder im Arbeitsvertrag festgelegten Stundenlohns bemisst, höchstens 1 MVA, und des daraus errechneten Teils der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers, höchstens jedoch 20 Prozent des für den Berufsmeister errechneten Gehalts.
Die Erstattung eines Teils der Kosten für die Einstellung eines Lehrlings erfolgt durch den Arbeitgeber nach Bereitstellung folgender Unterlagen:
- Antrag auf teilweise Erstattung entstandener Kosten;
- Bescheinigung über die Konformität mit den Anforderungen gemäß Artikel 35 Absatz 4 Ziffern 2, 4 und 5 des Beschäftigungsgesetzes der Republik Litauen;
- Erklärung über die tatsächlich aufgewendete Zeit des Meisters bei der Organisation und Koordination der Lehrtätigkeit und der praktischen Ausbildung.
Alle Formulare finden Sie hier: Lehre | Arbeitsagentur (uzt.lt).
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
In Litauen können Sie in einem Hotel wohnen, ein Zimmer mieten oder ein Haus oder eine Wohnung mieten oder kaufen. Es ist wichtig, dass Sie beim Kauf oder bei der Miete von Wohnraum alle rechtlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß abwickeln. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an Immobilienagenturen, Anwalts- und Notarkanzleien wenden. Private Kontakte, die Hilfe von Freunden, Kollegen, Bekannten, Verwandten oder Geschäftspartnern sind nur einige der Möglichkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Informationen über Vermietung oder Verkauf von Wohnraum können Sie in spezialisierten Anzeigeblättern, auf Internetseiten oder bestimmten Webseiten finden. Außerdem können Sie selbst eine Anzeige für den gesuchten Wohnraum aufgeben.
Links:
Titel/Name | URL |
Adressen von Immobilienagenturen | www.lntaa.lt; www.ltntba.lt |
Immobilienagenturen | www.aruodas.lt, www.ober-haus.lt, , www.remax.lt, www.oppa.lt, www.capital.ltwww.inreal.lt, https://www.alio.lt, https://www.kampas.lt, https://domoplius.lt |
Hotelsuche und -reservierungen in Litauen |
Das Verfahren für die Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen wird überarbeitet. Anträge sollten von Eltern zukünftiger Erstklässler, die die Schule wechseln und von Progymnasien auf Gymnasien wechseln, auf elektronischem Weg eingereicht werden. Schüler, die in ein höheres Bildungsprogramm – die fünfte, neunte (I. Gymnasialklasse) oder III. Gymnasialklasse derselben Schule wechseln, reichen beim Schulleiter einen formlosen Antrag ein.
Online ausgefüllte Bewerbungen werden automatisch an alle ausgewählten Schulen weitergeleitet, die die Aufnahme dann selbstständig weiter organisieren. Über das Informationssystem werden nicht mehr als zwei Bewerbungen bei den ausgewählten Schulen eingereicht. Falls unter den ausgewählten Schulen keine Schule für den gemeldeten Wohnsitz in der Gemeinde vorhanden ist, wird das Informationssystem diese Schule automatisch als zusätzliche Schule auswählen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, sich von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus elektronisch einzuloggen, kann dies vor Ort bei der jeweiligen Schule tun. Den Eltern wird Zugang zu einem Computer gewährt, an dem sie den Antrag selbstständig ausfüllen können.
Wer nach dem Programm von Primar- oder Sekundarschulbildung lernen möchte, muss dem Antrag ein Zeugnis über den erlangten Bildungsstand beilegen; Personen, die die Schulbildung weiterführen möchten, müssen ein Zeugnis über die Lernleistungen oder eine Bescheinigung über die erreichten Leistungen in der früheren Schule beilegen. Wer keine Zeugnisse zur Bestätigung der Schulbildung oder Lernleistung vorlegen kann, wird nur nach Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten sowie nach Bestimmung der entsprechenden Schulklasse gemäß den vom Direktor festgelegten Regelungen zur Schule zugelassen. Eine Person, die im Ausland die die gesamte oder einen Teil der Primar- oder Sekundarschulbildung abgeschlossen hat, hat das Recht, eine staatliche, kommunale oder nichtstaatliche Schule zu wählen und hier nach dem gleichen Verfahren aufgenommen zu werden, wie es für alle anderen gilt. Eine Schule, in der ein aus dem Ausland zugereister Schüler seine Schulausbildung fortsetzen möchte, bewertet die im Ausland erzielten Leistungen des Schülers anhand der vorgelegten Zeugnisse und Bescheinigungen und, wenn es solche Dokumente nicht gibt, anhand der beim Gespräch mit Eltern und Schüler gewonnenen Erkenntnisse. Wenn Unterschiede zwischen den Ausbildungsprogrammen bestehen, die ausgeglichen werden müssen, entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der Wünsche des Schülers über die Art und Weise, in der der Rückstand aufgeholt und Prüfungen abgelegt werden. Wer aus dem Ausland zurückgekommen ist und kein Litauisch spricht, kann vor dem Beginn des normalen Unterrichts in einer ausgleichenden Klasse oder einer ausgleichenden mobilen Gruppe Litauisch lernen.
Geht bei einer Schule eine so große Zahl von Bewerbungen ein, dass die Zahl der verfügbaren Schüler und Klassengruppen an dieser Schule überschritten wird, sieht das vom Stadtrat genehmigte Verfahren bestimmte Kriterien für die Aufnahme nach einem bestimmten Vorrang und die Aufnahme ohne Wartezeit vor: Vorrangkriterien gelten für Waisen, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Kinder aus kinderreichen Familien, Zwillinge usw., sowie für Kinder, deren Wohnsitz in diesem Hoheitsgebiet seit mindestens zwei Jahren von einem Elternteil und dem Kind selbst angegeben wurde. Ohne Wartezeit erfolgt die Aufnahme der Kinder von Rückkehrern, deren Eltern ihre Ausreise aus Litauen erklärt hatten, sich aber dafür entschieden, nach Litauen zurückzukehren und dort zu leben, und deren Antrag im elektronischen System mit allen erforderlichen Dokumenten eingereicht wurde, um zu bestätigen, dass sie mit ihren Kindern ins Ausland gezogen sind. Dies gilt auch für Kinder von Staatsangehörigen ausländischer Staaten, Mitarbeiter des diplomatischen Korps.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Litauen | www.smm.lt |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Ausländische Staatsangehörige, die sich in der Republik Litauen unbefristet oder befristet niederzulassen beabsichtigen, müssen gemäß den Gesetzen der Republik Litauen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ausländischen Staatsangehörigen werden in der Republik Litauen zwei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt: eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen der Republik Litauen erhalten diejenigen Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Freihandelsassoziation besitzen. Der Erstantrag auf Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung sowie andere Unterlagen müssen vom ausländischen Staatsangehörigen bei der diplomatischen Vertretung der Republik Litauen oder bei einem Konsulat im Ausland vorgelegt werden. Ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Republik Litauen aufhalten, müssen diese Unterlagen und den Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt des künftigen Wohnortes vorlegen. Der Antrag auf Erteilung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sowie andere Unterlagen müssen vom ausländischen Staatsangehörigen beim für den künftigen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Wenn Sie nicht beabsichtigen, länger als ein Jahr in Litauen zu bleiben, können Sie ein nationales Visum beantragen. Wenn dem Ausländer ein nationales Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr erteilt wurde, kann ein weiteres nationales Visum ausgestellt werden, wenn seit dem Ablauf des vorherigen Visums mehr als 180 Tage vergangen sind. Sie können auch ein nationales Visum erhalten, wenn Sie nach Litauen als Saisonarbeiter kommen und eine vom Arbeitsamt ausgestellte Saisonarbeitserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen haben.
Wenn Sie beabsichtigen, länger zu bleiben, sollten Sie sich für eine befristete Aufenthaltserlaubnis entscheiden (diese wird in der Regel für 2 Jahre, für hochqualifizierte Arbeitnehmer für 3 Jahre erteilt; danach kann sie in der Regel geändert werden). Für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis können Sie ein nationales Mehrfachvisum erhalten. Ein Ausländer hat das Recht, während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis einen Wohnsitz in der Republik Litauen zu wählen, ihn zu ändern, die Republik Litauen zu verlassen und dorthin zurückzukehren. Ausländer müssen die Migrationsbehörde über die Änderungen ihres Wohnsitzes informieren und dürfen nicht vergessen, dass das Gesetz über die Anmeldung des Wohnsitzes vorsieht, dass eine Person, die die Republik Litauen für mehr als 6 Monate verlässt, ihre Abreise anmelden muss.
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für 5 Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Frist wird sie durch ein neues Dokument ersetzt. Der Antrag (der Antrag wird über das litauische Migrationsinformationssystem MIGRIS eingereicht) auf Erteilung einer befristeten oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis muss im allgemeinen Verfahren geprüft werden – spätestens innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Antragstellung; im Eilverfahren – spätestens innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Antragstellung. Ausländische Staatsangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, sind berechtigt, in die Republik Litauen einzureisen und sich bis zu 3 Monate – gerechnet ab dem Tag der Einreise – im Land aufzuhalten. Den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie deren Familienangehörigen, die für einen längeren Zeitraum als 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten zum Leben in die Republik Litauen gekommen sind, werden Bescheinigungen zur Bestätigung ihrer Aufenthaltsberechtigung in der Republik Litauen ausgestellt. Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Bescheinigungen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt; dies gilt auch für ihre Familienangehörige. Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und deren Familienangehörige, die das Recht auf Freizügigkeit haben, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörige.
Links:
Titel/Name | URL |
Abteilung für Migration im Innenministerium der Republik Litauen | www.migracija.lt |
Außenministerium der Republik Litauen | www.urm.lt |
Informationen | www.renkuosilietuva.lt/lt/uzsienieciai-lietuvoje Erste Maßnahmen (renkuosilietuva.lt) |
Bei der Einreise nach Litauen sollten Sie Folgendes mit sich führen:
- Pass oder Personalausweis, der noch mindestens sechs Monate gültig ist,
- Ihren Lebenslauf (CV), möglichst auf Litauisch,
- Kopien von Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen mit Übersetzung ins Litauische,
- Referenzschreiben (falls vorhanden) von früheren Arbeitgebern mit Übersetzung ins Litauische,
- Europäische Krankenversicherungskarte,
- Kopie der Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Litauische,
- Kopien der Geburtsurkunden der Kinder mit Übersetzung ins Litauische.
Vor der Einreise nach Litauen wird Folgendes empfohlen:
- Wenn Sie vorhaben, für länger als 6 Monate aus Ihrem Land auszureisen, melden Sie Ihre Abreise ins Ausland der Meldebehörde Ihres Landes.
- Mindestens minimales Verständnis und Kenntnisse der litauischen Sprache;
- Wenigstens für die ersten Tage nach der Ankunft sollten Sie eine Unterkunft haben (es ist empfehlenswert, die Dienste eines Hotels in Anspruch zu nehmen oder die Dienste von „Airbnb“für die kurzfristige Anmietung einer eigenen Unterkunft zu nutzen)
- Geben Sie Ihren Familienangehörigen die Adresse an, unter der Sie sich in Litauen aufzuhalten beabsichtigen.
- Wenn Sie ein Mobiltelefon benutzen, sollten Sie die Dienstleistungen für internationale Gespräche (Roaming) aktivieren.
Nach der Ankunft in Litauen wird Folgendes empfohlen:
- Suchen Sie sich eine geeignete Wohnung für einen längeren Zeitraum.
- Nehmen Sie zur Stellensuche Kontakt mit der nächsten Arbeitsvermittlungsstelle der Arbeitsagentur auf.
- Melden Sie sich für einen Litauisch-Sprachkurs an.
- Informieren Sie Ihre Familienangehörigen über Ihre Ankunft und bleiben Sie mit ihnen in ständigem Kontakt.
Links:
Titel/Name | URL |
Zentrum für Qualitätsbewertung in der Hochschulbildung | www.skvc.lt |
Arbeitsagentur beim Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Litauen | www.uzt.lt |
EURES Litauen | eures.uzt.lt |
EURES-Mobilitätsportal | www.ec.europa.eu/eures |
Zollbehörde | www.lrmuitine.lt/web/guest/keleiviams/atvykstantistreciuju |
Handbuch für Neuankömmlinge in Litauen | keliauk.urm.lt/lt/atvykstantiems/is-kur-atvykstate |
Außenministerium der Republik Litauen | www.urm.lt |
Migrationsamt | Home - Abteilung für Migration (migracija.lt) |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In Litauen liegt das Mindestalter, um eine Arbeit aufzunehmen, bei 14 Jahren. Kinder zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten verrichten, d. h. Arbeiten, die aufgrund ihrer Art und der Ausführungsbedingungen der Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht schaden und die das Kind nicht davon abhalten, die Schule zu besuchen, eine Berufsausbildung zu absolvieren oder Bildungsförderung zu erhalten. Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren dürfen die folgenden leichten Arbeiten verrichten, wenn die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder eines anderen gesetzlichen Vertreters des Kindes, ein vom Kinderarzt ausgestelltes Arbeitsfähigkeitsattest mit der Schlussfolgerung, dass das Kind für diese Arbeit geeignet ist, und eine schriftliche Zustimmung der Schule des Kindes für den Zeitraum des Schuljahres vorliegen: Garten- und Obstbauarbeiten; Sammeln von Kräutern; Pflege von kleinen Haustieren und Vögeln; Pflanzung, Bindung und Bewässerung von Bäumen und Sträuchern; nicht mechanisiertes Heuwenden, Harken; Kleben von Anzeigen, Zeitungen, Plakaten an Straßenständen, Liefer-, Kurier- und Postdienste; Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften; Kennzeichnung, Sortierung und Verpackung von Waren; leichte Hilfsarbeiten; Zurichtung von Spielzeug, Reinigung von Spielzeug; Sortieren und Verpacken in der Wäscherei; Servieren bei Tisch.
Personen unter achtzehn Jahren dürfen nicht für folgende Arbeiten eingestellt werden:
- Arbeit, die physisch und psychisch zu schwer ist.
- Arbeit, bei der giftige, krebserregende, mutagene oder andere die Gesundheit beeinflussende Stoffe verwendet werden.
- Arbeit, bei der der Einfluss ionisierender Strahlung sowie anderer gesundheitsschädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren möglich ist.
- Arbeit, bei der eine größere Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Berufskrankheiten besteht, sowie Arbeit, die wegen mangelnder Vorsicht oder Erfahrung nicht durch eine junge Person sicher ausgeführt werden kann.
Personen bis zum achtzehnten Lebensjahr dürfen nicht für mehr als eine Arbeit eingestellt werden, wenn die gesamte Arbeitszeit die im Gesetz über die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer festgelegte Arbeitszeit überschreitet. Kindern ist die Arbeit vormittags und vor dem Unterricht sowie zu der festgelegten Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr untersagt.
Arten von Arbeitsverträgen. Arbeitsverträge können sein:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag mit Projektbefristung
- Job-Sharing-Vertrag
- Vertrag für mehrere Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag über Zeitarbeit
- Ausbildungsvertrag
- Saisonarbeitsvertrag
(Sollten sich die Arbeitsvertragsparteien über die Art des Arbeitsvertrages nicht einigen, so wird davon ausgegangen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde)
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Ein unbefristeter Vertrag wird einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann für einen bestimmten Zeitraum oder für die Dauer einer bestimmten Arbeitstätigkeit abgeschlossen werden. Die Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags oder aufeinander folgender Arbeitsverträge zur Ausübung derselben Arbeitsfunktion beträgt 2 Jahre (mit Ausnahme der Fälle, in denen der Arbeitnehmer zeitweilig für die Stelle eines vorübergehend nicht anwesenden Mitarbeiters eingestellt wird), zur Ausübung unterschiedlicher Funktionen – 5 Jahre.
Arbeitsvertrag mit Projektbefristung
Ein Arbeitsvertrag mit Projektbefristung ist ein befristeter Arbeitsvertrag, mit dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, zum Erreichen eines bestimmten Projektergebnisses zu seinen eigenen festgelegten Arbeitszeitbedingungen am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes zu arbeiten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dafür die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Job-Sharing-Vertrag
Zwei Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung bezüglich der Teilung eines Arbeitsplatzes treffen, ohne dabei die für einen Arbeitnehmer festgelegte maximale Arbeitszeitnorm zu überschreiten. Die Festlegung und Änderung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfolgt durch Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern selbst.
Vertrag für mehrere Arbeitgeber
Der mit dem Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag kann anstelle eines Arbeitgebers zwei oder mehr Arbeitgeber zur Ausführung derselben Funktion nennen. Wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht separat auf jeden Arbeitgeber aufgeteilt, bedeutet das, dass der Arbeitnehmer zur selben Zeit die Aufgaben mehrerer Arbeitgeber ausführt.
Arbeitsvertrag über Zeitarbeit
Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen der Zeitarbeitskraft und der Zeitarbeitsfirma, wonach die Zeitarbeitskraft sich verpflichtet, eine bestimmte Zeit für die von der Zeitarbeitsfirma angegebene Person, d. h. für den Nutzer der Zeitarbeit, zu arbeiten und dieser zu unterstehen. Die Zeitarbeitsfirma verpflichtet sich ihrerseits, dafür eine Vergütung zu zahlen. Die maximale Laufzeit eines Zeitarbeitsvertrags beträgt 3 Jahre.
Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag wird beim Einstellen einer Person geschlossen, die beabsichtigt, am Arbeitsplatz eine für den Beruf notwendige Qualifikation oder Kompetenzen in Form einer Lehrlingsausbildung zu erlangen. Ein Ausbildungsvertrag ist befristet, und seine maximale Laufzeit beträgt sechs Monate (mit Ausnahme der Fälle, bei denen im Ausbildungsvertrag wegen der formellen oder informellen Lehre eine längere Ausbildungsdauer festgelegt wurde).
Saisonarbeitsvertrag
Laut Arbeitsgesetzbuch werden Saisonarbeitsverträge für die Durchführung von Saisonarbeiten abgeschlossen. Als Saisonarbeit bezeichnet man die Arbeit, die aufgrund natürlicher und klimatischer Bedingungen nicht das ganze Jahr, sondern nur während einer bestimmten Periode (Saison) von nicht mehr als acht Monaten pro Jahr (d. h. in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten) ausgeführt werden kann und die in die Liste der Saisonarbeiten eingetragen ist. Die Liste der Saisonarbeiten, die Besonderheiten des Abschlusses, der Änderung und der Kündigung eines Saisonarbeitsvertrags sowie die Arbeits- und Ruhezeit und die Vergütung der Arbeit werden von der Regierung der Republik Litauen gemäß diesem Gesetzbuch festgelegt.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsagentur beim Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Litauen | https://uzt.lt |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89 |
Staatliche Arbeitsinspektion der Republik Litauen beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.vdi.lt |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Im System der Arbeitsverhältnisse sind sowohl individuelle als auch Tarifvertragsverhältnisse von großer Bedeutung. Obwohl in der Republik Litauen bilaterale (individuelle) Arbeitsverhältnisse vorherrschen, wächst immer mehr das Interesse an Tarifverträgen. Sämtliche in einem Unternehmen, einer Behörde oder Organisation auszuführenden Tätigkeiten, die eine natürliche Person nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder dem Bevollmächtigten des Arbeitgebers verrichtet, sind im Arbeitsvertrag festzulegen. Diese Regelung gilt nicht für Arbeiten nach Urheberrechtsverträgen. Die Vertragsparteien müssen in jedem Arbeitsvertrag die obligatorischen Vertragsbedingungen festlegen: Arbeitsplatzbeschreibung und Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers, d. h. ein bestimmter Beruf, eine Spezialisierung, Qualifikation oder bestimmte Funktion.
Für einzelne Arbeitsverträge können durch die Arbeitsgesetze und Tarifverträge auch andere verbindliche Bedingungen festgelegt werden, die beim Abschluss eines solchen Vertrages von beiden Vertragsparteien vereinbart werden (wie z. B. eine Vereinbarung über die Frist des Vertrags, die Art einer Saisonarbeit u. a.). Die Vertragsparteien vereinbaren in jedem Arbeitsvertrag die Bedingungen der Lohn- bzw. Gehaltszahlung: Entlohnungssystem, Höhe der Entlohnung, Zahlungsverfahren usw. Sofern das Arbeitsrecht und andere Rechtsvorschriften oder der Tarifvertrag dies nicht verbieten, können die Parteien im Arbeitsvertrag auch andere Bedingungen vereinbaren (Probezeit, Kombination von Berufen, materielle Haftung usw.) Der Arbeitsvertrag muss gemäß Mustervertrag schriftlich abgeschlossen werden. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist in zwei Exemplaren auszufertigen. Ein unterzeichnetes Exemplar wird dem Arbeitnehmer ausgehändigt, das andere verbleibt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist für den ordnungsgemäßen Abschluss des Arbeitsvertrages verantwortlich. Nach Ablauf des Arbeitsvertrages können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber diesen beenden. Erfolgt keine Beendigung durch eine der beiden Vertragsparteien, so gilt der Arbeitsvertrag von nun als unbefristet.
Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages können die Parteien eine Probezeit vereinbaren. Die Probezeitbedingungen müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die Probezeit darf höchstens drei Monate betragen. In gesetzlich vorgesehenen Fällen, wenn die Eignung des Arbeitnehmers zur Ausführung bestimmter Arbeiten geprüft werden soll, können auch längere Probezeiten von höchstens sechs Monaten vereinbart werden. Stellt der Arbeitgeber fest, dass die Ergebnisse der Probezeit zur Prüfung der Eignung des Arbeitnehmers unbefriedigend sind, hat er das Recht, einem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit zu kündigen, indem er ihn drei Tage vorher schriftlich informiert. In diesem Fall wird keine Abfindung gezahlt. Dieses Recht des Arbeitgebers ist jedoch nicht uneingeschränkt. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag nicht ohne Angabe von Gründen kündigen, und nicht ohne den Nachweis, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeit nicht bewältigt hat. Wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung auf der Grundlage von Artikel 107 des Arbeitsgesetzbuchs anfechtet, werden die Gerichte vom Arbeitgeber Beweise verlangen, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigen, obwohl das konkrete Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers für die zugewiesene Arbeit nicht gesetzlich geregelt ist. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Probezeit tatsächlich nicht bestanden hat, d. h., dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen oder persönlichen Eigenschaften nicht fähig oder nicht in der Lage ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, für die der Vertrag geschlossen wurde. Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Arbeitsvertrag mit zweimonatiger Frist schriftlich zu kündigen. Die Bedingungen der Lohn- bzw. Gehaltszahlung können ohne die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers nur dann vom Arbeitgeber geändert werden, wenn die Lohn- bzw. Gehaltszahlung eines bestimmten Wirtschaftszweigs, Betriebs oder einer Arbeitnehmerkategorie durch Gesetze, Regierungsbeschlüsse oder Tarifverträge geändert wird. Ohne schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers dürfen die Bedingungen für die Bezahlung nicht geändert und die Höhe des Arbeitsentgelts nicht reduziert werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsinspektion der Republik Litauen beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.vdi.lt |
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, Personen über 50 Jahre (die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind) einstellen, haben ggf. Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, wie z. B. die teilweise oder vollständige Erstattung des Lohns und der Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ein Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin kann während deren Schwangerschaft und bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihr Baby vier Monate alt ist, im beiderseitigen Einvernehmen auf eigene Initiative der Arbeitnehmerin gekündigt werden. Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die ein Kind/Kinder unter 3 Jahren haben, dürfen ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht gekündigt werden. Bei Arbeitnehmern, die sich im Mutterschafts-/ Vaterschaftsurlaub oder in Elternzeit befinden, darf der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber nicht willkürlich gekündigt werden. Es ist verboten, einen Arbeitnehmer, der zum Ableisten seines Wehrdienstes oder zum alternativen Dienst der Landesverteidigung einberufen wurde, auf Initiative des Arbeitgebers oder durch eine willkürliche Entscheidung des Arbeitgebers zu entlassen, wenn kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Sieht der Arbeitnehmer seine Rechte verletzt, kann er sich an einen Ausschuss für Arbeitskonflikte wenden.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsagentur beim Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Litauen | https://uzt.lt |
Staatliche Arbeitsinspektion der Republik Litauen beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.vdi.lt |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Interessenten, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, können kostenlose Beratung von staatlichen Behörden erhalten. Das staatliche Finanzamt berät zum Beispiel zu Steuerfragen, der Sozialversicherungsfonds (SODRA) berät zu Fragen von Unternehmen, Einzelunternehmungen, Gewerbelizenzen, kleinen Partnerschaften, Beitragszahlungen. Die Arbeitsagentur bietet Informationen zur Unterstützung bei Schaffung des ersten Arbeitsplatzes usw. Darüber hinaus gibt es in vielen litauischen Städten Beratungsstellen für Unternehmen, die Auskunft über Fördermittel, Beschäftigung und Unternehmensgründung geben.
Alle grundlegenden Informationen bietet auch die öffentliche Einrichtung „Versli Lietuva“. Es handelt sich dabei um eine vom Wirtschaftsministerium gegründete Agentur, die Unternehmertätigkeit, nachhaltige und moderne gewerbliche Entwicklung, Startups sowie den Export in Litauen fördert. Die Seite www.verslilietuva.lt enthält Informationen von der Ideensuche bis hin zu den notwendigen Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens.
Links:
Titel/Name | URL |
Versli Lietuva („Unternehmerisches Litauen“) | www.verslilietuva.lt |
Sozialversicherungsfonds (SODRA) | https://www.sodra.lt/lt/imokos |
Verslininkų namai (Gewerbehaus) | https://www.vn.lt |
Informationszentren für Unternehmen | lvpa.lt |
Verband der Handels-, Industrie- und Handwerkskammern Litauens | www.chambers.lt |
VšĮ „Šiaurės miestelio technologijų parkas“ (Technologiepark Nordstadt) | https://northtownvilnius.lt |
VšĮ „Klaipėdos mokslo ir technologijų parkas“ (Wissenschafts- und Technologiepark Klaipeda) | www.kmtp.lt |
VšĮ „Visorių informacinių technologijų parkas“ (IT-Park Visoriai) | www.vitp.lt |
VšĮ „Saulėtekio slėnis" (Sonnenaufgangstal) | ssmtp.lt |
VšĮ „Fizikos instituto mokslo ir technologijų parkas“ (Wissenschafts- und Technologiepark des Physikinstituts) | www.fimtp.lt |
Lietuvos inovacijų centras (Litauisches Innovationszentrum) | lic.lt |
Das Arbeitsentgelt umfasst die Grundvergütung und Zuschläge und wird in jedem Fall für die geleistete Arbeit direkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt. Männer und Frauen erhalten für gleichwertige Arbeit gleiches Arbeitsentgelt. Auf Vorschlag des Trilateralen Rates setzt die Regierung einen Mindeststundenlohn und einen Mindestmonatslohn fest. Dabei kann die Regierung auf Vorschlag des Trilateralen Rates für einzelne Wirtschaftszweige, Regionen oder Berufsgruppen unterschiedliche Mindeststundenlöhne und Mindestmonatslöhne festsetzen. Der Stunden- oder Monatslohn eines Arbeitnehmers darf nicht niedriger als der festgesetzte Mindestlohn sein. In den Tarifverträgen kann ein höherer Mindestlohn festgelegt werden. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, wenn sie nicht durch einen Zeitplan vorgesehen ist, wird mindestens doppelt vergütet. Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann der Ausgleich für solche Arbeit an Feiertagen durch einen anderen Ruhetag im Monat ersetzt werden. Dieser freie Tag kann auch dem jährlichen Urlaub zugeschlagen werden. Für die Arbeit an Feiertagen gemäß dem Zeitplan wird nicht weniger als die doppelte Vergütung des Arbeitnehmers gezahlt.
Gegenwärtig sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass das Gehalt bzw. der Lohn in Litauen zweimal im Monat ausgezahlt wird, d. h. es gibt einen Vorschuss und die Vergütung. Auf Wunsch und schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Lohn/das Gehalt einmal im Monat zahlen. Üblicherweise wird das Arbeitsentgelt den Beschäftigten direkt auf ein Bankkonto überwiesen. Mindestens einmal im Monat muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich oder elektronisch Auskunft über die von ihm berechneten, gezahlten und abgezogenen Beträge sowie über geleistete Arbeitszeit erteilen, wobei die Dauer der Überstunden gesondert anzugeben ist. Diese Informationen werden in der Lohnabrechnung bereitgestellt, die der Arbeitnehmer vor der Gehaltszahlung erhält.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliches Finanzamt beim Finanzministerium der Republik Litauen | www.vmi.lt |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Dauer der Arbeitszeit. Die Arbeitszeitnorm des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden pro Woche, es sei denn, die Normen des Arbeitsrechts legen für den Arbeitnehmer eine verkürzte Arbeitszeitnorm fest oder die Parteien treffen eine Vereinbarung zur Teilzeit. Die durchschnittliche Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, jedoch mit Ausnahme von Arbeit gemäß einer Vereinbarung über zusätzliche Arbeit, darf innerhalb eines jeweiligen Zeitraums von sieben Tagen nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die Arbeitszeit, einschließlich Überstunden gemäß Vereinbarung über zusätzliche Arbeit, pro Werktag (Schicht) darf nicht länger als 12 Stunden sein, mit Ausnahme der Mittagspause, und nicht länger als 60 Stunden innerhalb eines jeweiligen Zeitraums von sieben Tagen. Es darf nicht länger als sechs Tage an sieben aufeinander folgenden Tagen gearbeitet werden.
Die Besonderheiten der Arbeitszeitregelung sind für Nachtarbeiter, schwangere Arbeitnehmer, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmer sowie Personen unter 18 Jahren zu beachten, wie im Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der Republik Litauen festgelegt. Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben im Bereitschaftsdienst (aktiver Bereitschaftsdienst), darf die Dauer des Werktags (der Schicht) 24 Stunden nicht überschreiten. Zugleich darf sie jedoch die Arbeitszeitnormen des Arbeitnehmers innerhalb des maximalen Berechnungszeitraums von drei Monaten nicht überschreiten. Muss der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber angegebenen Ort anwesend sein, um bei Bedarf seine Funktionen auszuüben (passiver Bereitschaftsdienst), darf die Dauer des Werktags (der Schicht) bis zu 24 Stunden betragen, sie darf aber die Arbeitszeitnormen des Arbeitnehmers innerhalb des maximalen Berechnungszeitraums von zwei Monaten nicht überschreiten. Sowohl für Arbeitnehmer im aktiven als auch im passiven Bereitschaftsdienst müssen Bedingungen für Essen und Erholung geschaffen werden.
Verkürzte Arbeitszeit. Die Regierung der Republik Litauen legt die Normen für die verkürzte Arbeitszeit und die entsprechende Zahlungsordnung für Personen fest, deren Art der Arbeit mit erhöhter geistiger bzw. emotionaler Belastung verbunden ist. Die Liste dieser Arbeiten, Berufe und Positionen sowie die Normen für verkürzte Arbeitszeit kommen bei Arbeitnehmern zur Anwendung, die in einem Arbeitsumfeld arbeiten, in dem nach Vornahme einer Risikobewertung festgestellt wurde, dass die gesundheitsschädlichen Faktoren die für den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmer geltenden gesetzlich zulässigen Werte (Umfang) überschreiten und es mit technischen oder sonstigen Mitteln nicht möglich ist, ihren Umfang im Arbeitsumfeld bis auf ein für die Gesundheit unschädliches Niveau zu senken.
Überstunden sind die Zeit, in denen der Arbeitnehmer praktisch seine Arbeit durch Überschreiten der Dauer seines offiziell zeitlich geregelten Arbeitstags (seiner Schicht) oder seiner Gesamtarbeitszeit im Berechnungszeitraum verrichtet. Der Arbeitgeber kann die Anweisung zum Leisten von Überstunden nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers geben, es sei denn, es liegen die folgenden Ausnahmen vor:
- Es werden für die Öffentlichkeit notwendige unvorhergesehene Arbeiten verrichtet oder es sollen Unfälle, Gefahrensituationen, Havarien oder Naturkatastrophen verhindert bzw. deren Folgen beseitigt werden, die ein unmittelbares Eingreifen erforderlich machen;
- Es ist zwingend notwendig, eine Arbeit zu verrichten oder einen Defekt zu beheben, aufgrund dessen eine große Zahl von Arbeitnehmern die Arbeit einstellen müsste oder das Verderben von Stoffen, Produkten bzw. die Störung von Anlagen drohen würde;
- Dies ist im Tarifvertrag vorgesehen.
Die maximale Dauer der Überstunden pro Jahr beträgt 180 Stunden. In einem Tarifvertrag kann eine Vereinbarung bezüglich eines höheren Umfangs an Überstunden getroffen werden.
Seit dem 1. Januar 2023 wird Arbeitnehmern von Haushaltseinrichtungen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen, das Recht auf einen reduzierten Arbeitszeitsatz von 32 Stunden pro Woche gewährt.
Anforderungen zur Mindestruhezeit
Die Arbeitszeitregelung darf nicht gegen die folgenden Anforderungen der Mindestruhezeit verstoßen:
- Während des Arbeitstages (der Schicht) werden dem Arbeitnehmer physiologische Pausen entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitnehmers und Sonderpausen bei Arbeiten im Freien, unter berufsbedingten Gefahrenbedingungen sowie bei Arbeiten, die schwere körperliche oder hohe psychische Belastungen erfordern, gewährt; die Mindestdauer der Sonderpausen pro Arbeitstag (Schicht) muss mindestens 40 Minuten betragen;
- Spätestens nach 5 Arbeitsstunden ist den Mitarbeitern eine Mittagspause zum Ausruhen und Essen zu gewähren. Die Dauer dieser Pause darf nicht kürzer als 30 Minuten und nicht länger als 2 Stunden sein, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Aufteilung der Arbeitstage. Während der Mittagspause darf der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen;
- Die Dauer der täglichen ununterbrochenen Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen (Schichten) darf nicht kürzer als 11 aufeinanderfolgende Stunden sein und für einen Zeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen müssen dem Arbeitnehmer mindestens 35 Stunden ununterbrochene Ruhezeit gewährt werden. Wenn die Dauer des Arbeitstages (der Schicht) eines Arbeitnehmers mehr als 12 Stunden, jedoch nicht mehr als 24 Stunden beträgt, darf die ununterbrochene Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen (Schichten) nicht weniger als 24 Stunden betragen;
- Dauert der Dienst 24 Stunden, beträgt die Ruhezeit mindestens 24 Stunden.
Die Dauer der Pausen, ihr Beginn, ihr Ende und andere Bedingungen werden durch arbeitsrechtliche Normen und Arbeitszeitpläne (Schichtpläne) bestimmt. Arbeitnehmern, die Arbeiten ausführen, bei denen die Produktionsbedingungen keine Pausen zum Ausruhen und Essen zulassen, muss die Möglichkeit gegeben werden, während der Arbeitszeit etwas zu essen.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89/XADxhLdWmd |
Staatliche Arbeitsinspektion (Valstybinė darbo inspekcija) | Valstybinė darbo inspekcija (vdi.lt) |
Jahresurlaub. Die Arbeitnehmer erhalten einen Jahresurlaub von mindestens 20 Arbeitstagen (bei der Arbeit an fünf Arbeitstagen pro Woche) oder mindestens 24 Arbeitstagen (bei der Arbeit an sechs Arbeitstagen pro Woche). Der Urlaub wird in Arbeitstagen berechnet. Gesetzliche Feiertage werden in die Dauer des Urlaubs nicht einberechnet. Arbeits- und Tarifverträge sowie die Normen des Arbeitsrechts können Urlaub mit längerer Dauer festlegen.
Verfahren der Beurlaubung bei Jahresurlaub. Der Jahresurlaub ist wenigstens einmal im Arbeitsjahr zu gewähren. Zumindest ein Teil des Jahresurlaubs darf nicht kürzer als zehn Arbeitstage bzw. zwölf Arbeitstage (bei einer Arbeitswoche von sechs Arbeitstagen) sein. Die Erteilung des gesamten Jahresurlaubs für das erste Arbeitsjahr erfolgt gewöhnlich nach einer Mindestanstellungsdauer von einem halben Jahr und der entsprechenden Anzahl von Arbeitstagen.
Bezahlung während des Jahresurlaubs. Während des Jahresurlaubs wird dem Arbeitnehmer sein durchschnittliches Arbeitsentgelt (Urlaubsgeld) gewährleistet. Die Zahlung des Urlaubsgeldes erfolgt spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn des Jahresurlaubs.
Mutterschutz. Der Mutterschutz für Frauen beträgt 70 Kalendertage vor der Geburt des Kindes und 56 Kalendertage nach der Geburt (bei Geburtskomplikationen oder bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburt 70 Kalendertage). Diese Zeiten werden zusammengerechnet und der Frau in voller Höhe gewährt, ungeachtet der Anzahl der tatsächlich vor der Entbindung in Anspruch genommenen Tage. Arbeitnehmer, die als Vormund eines neugeborenen Kindes bestellt werden, erhalten Urlaub vom Tag der Einsetzung als Vormund bis das Kind das Alter von 70 Tagen erreicht hat.
Vaterschaftsurlaub. Nach der Geburt eines Kindes erhalten Arbeitnehmer einen kontinuierlichen Vaterschaftsurlaub mit einer Dauer von 30 Kalendertagen. Dieser Urlaub wird zu jedem Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes gewährt, bis das Kind ein Alter von drei Monaten erreicht (bei Geburtskomplikationen oder bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburt – nach der Geburt des Kindes, bis das Kind ein Alter von sechs Monaten erreicht).
Erziehungsurlaub. Je nach Wahl der Familie erhält die Mutter (Adoptivmutter), der Vater (Adoptivvater), die Großmutter, der Großvater oder ein anderes Familienmitglied, das das Kind aufzieht, oder eine als Vormund des Kindes eingesetzte Person Erziehungsurlaub, bis das Kind das Alter von 3 Jahren vollendet hat. Dieser Erziehungsurlaub kann in einem Stück oder in Tranchen genommen werden. Personen, die für den Erziehungsurlaub in Frage kommen, können diesen abwechselnd in Anspruch nehmen.
Feiertage. In Betrieben, Behörden und Organisationen gibt es folgende arbeitsfreie Feiertage: 1. Januar – Neujahrstag; 16. Februar – Tag der Wiederherstellung des litauischen Staates; 11. März – Tag der Wiederherstellung der litauischen Unabhängigkeit; Ostersonntag und -montag – Christliche Ostertage (nach westlicher Tradition); 1. Mai – Internationaler Tag der Arbeit; Erster Sonntag im Mai – Muttertag; Erster Sonntag im Juni – Vatertag; 24. Juni – St. Johannis und Rasa (Johannistag); 6. Juli – Nationalfeiertag (Krönungstag des litauischen Königs Mindaugas); 15. August – Žolinė (Kräuterweihe oder Mariä Himmelfahrt); 1. November – Allerheiligen; 2. November – Allerseelen; 24. Dezember – Heiligabend; 25. und 26. Dezember – Weihnachten.
Links:
Titel/Name | URL |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89/XADxhLdWmd |
Gründe für die Beendigung des Arbeitsvertrags (Artikel 53 des Arbeitsgesetzbuches) Der Arbeitsvertrag endet:
- bei Beendigung des Arbeitsvertrages im Einvernehmen der Parteien;
- bei Beendigung des Arbeitsvertrages auf Initiative einer der Parteien;
- bei Beendigung des Arbeitsvertrages durch den Willen des Arbeitgebers;
- bei Beendigung des Arbeitsvertrages ohne den Willen der Parteien;
- beim Tod des Arbeitsvertragspartners – einer natürlichen Person;
- nach dem vom Minister für soziale Sicherheit und Arbeit der Republik Litauen festgelegten Verfahren, wenn es unmöglich ist, den Standort des Arbeitgebers – einer natürlichen Person oder eines Arbeitgebervertreters – zu bestimmen;
- aus anderen in diesem Gesetzbuch und anderen Gesetzen festgelegten Gründen
Aufhebung des Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen. Jede der Parteien des Arbeitsvertrags kann der anderen Vertragspartei vorschlagen, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Der Vorschlag zur Kündigung des Arbeitsvertrags ist schriftlich einzureichen. In dem Schreiben sind die Kündigungsbedingungen des Arbeitsvertrags darzulegen (ab wann das Arbeitsverhältnis beendet wird, wie hoch die Abfindung ist, welche Bestimmungen für die Gewährung des Resturlaubs gelten, wie die Bezahlung erfolgt und sonstiges). Willigt die andere Vertragspartei in den Vorschlag ein, bringt sie diese Einwilligung schriftlich zum Ausdruck. Antwortet die andere Vertragspartei innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht auf den Vorschlag, so gilt dies als Ablehnung des Vorschlags zur Aufhebung des Arbeitsvertrags.
Kündigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitnehmers ohne wichtige Gründe. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag und ein befristeter Arbeitsvertrag, der über einen Zeitraum von mehr als einem Monat abgeschlossen wurde, kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gekündigt werden, wobei der Arbeitgeber spätestens 20 Kalendertage im Voraus davon in Kenntnis zu setzen ist.
Kündigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitnehmers aus wichtigen Gründen.
In den nachstehenden Fällen kann der Arbeitsvertrag auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gekündigt werden, wobei der Arbeitgeber spätestens fünf Arbeitstage im Voraus davon in Kenntnis zu setzen ist:
- Die Ausfallzeiten des Arbeitnehmers betragen ohne Verschulden des Arbeitnehmers mehr als 30 Tage in Folge oder sie belaufen sich innerhalb der vergangenen zwölf Monate auf mehr als 45 Tage;
- Der Arbeitnehmer erhält seit zwei Monaten in Folge oder länger nicht seine gesamte ihm zustehende Vergütung oder der Arbeitgeber kommt seit mehr als zwei Monaten in Folge seinen Verpflichtungen nicht nach, die in den Normen des Arbeitsrechts zum Thema Schutz und Gesundheit der Arbeitnehmer festgelegt sind;
- Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsaufgaben wegen Krankheit oder Behinderung nicht ordnungsgemäß wahrnehmen, oder er kann sie nicht wahrnehmen, weil er zu Hause ein Familienmitglied (Kind (Adoptivkind), Vater (Adoptivvater), Mutter (Adoptivmutter), Ehemann, Ehefrau) pflegt, dem laut den Rechtsvorschriften ordnungsgemäß der Sonderbedarf ständiger Pflege oder spezieller ständiger Pflege (Hilfe) attestiert worden ist;
- Der gemäß einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellte Arbeitnehmer hat das gesetzliche Rentenalter erreicht und durch die Arbeit bei diesem Arbeitgeber das Recht auf die gesamte Altersrente erworben.
Kündigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers ohne Verschulden des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Frist aus den nachstehenden Gründen zu kündigen:
- Die vom Arbeitnehmer ausgeführte Arbeitsfunktion stellt für den Arbeitgeber aufgrund organisatorischer Veränderungen oder sonstiger mit der Tätigkeit des Arbeitgebers zusammenhängender Gründe einen Überschuss dar;
- Der Arbeitnehmer erreicht die vereinbarten Arbeitsergebnisse nicht;
- Der Arbeitnehmer weigert sich, zu geänderten notwendigen oder zusätzlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags zu arbeiten oder die Art der offiziellen Arbeitszeitregelung bzw. den Arbeitsort zu ändern;
- Der Arbeitnehmer lehnt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verkaufs des Unternehmens ab;
- Ein Gericht oder ein Organ des Arbeitgebers trifft eine Entscheidung, wonach der Arbeitgeber seine geschäftliche Tätigkeit einstellt.
Kündigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers durch Verschulden des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen und keine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer durch sein selbst verschuldetes Handeln oder durch Unterlassung einen Verstoß gegen seine Pflichten, die in den Normen des Arbeitsrechts oder in diesem Arbeitsvertrag festgelegt sind, verstößt.
Die Kündigung ist schriftlich auszuhändigen. In der Kündigung sind der Kündigungsgrund und die Rechtsgrundlage für die Kündigung des Arbeitsvertrags sowie der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Der Arbeitgeber ist mit Einwilligung des Arbeitnehmers berechtigt, bis zum Ablauf der Mitteilungsfrist den Beschluss zur Kündigung des Arbeitsvertrags zu fassen, wobei er den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den letzten Tag der Mitteilungsfrist verlegt und dem Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist das Arbeiten nicht gestattet, für die gesamte Mitteilungsfrist jedoch die ihm zustehende Vergütung zahlt.
Einschränkungen bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags. Ein Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin kann während deren Schwangerschaft und bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihr Kind das Alter von vier Monaten erreicht, auf Vereinbarung der Parteien, auf Initiative der Arbeitnehmerin, auf Initiative der Arbeitnehmerin während der Probezeit, sofern beide Parteien den Arbeitsvertrag nicht mehr fortführen wollen, sowie bei Ende eines befristeten Arbeitsvertrags nach dessen Ablauf gekündigt werden.
Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die ein Kind (Kinder) unter 3 Jahren versorgen, dürfen ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt werden. Bei Arbeitnehmern, die sich im Mutterschafts-/ Vaterschaftsurlaub oder in Elternzeit befinden, darf der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber nicht willkürlich gekündigt werden.
Es ist verboten, einen Arbeitnehmer, der zum Ableisten seines Wehrdienstes oder zum alternativen Dienst der Landesverteidigung einberufen wurde, auf Initiative des Arbeitgebers oder durch eine willkürliche Entscheidung des Arbeitgebers zu entlassen, wenn kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Altersrente. Altersrente wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die fragliche Person das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und mindestens 15 Jahre lang rentenversichert war. Seit 2012 wird das gesetzliche Rentenalter jährlich angehoben, sodass es 2026 sowohl für Frauen als auch für Männer 65 Jahre betragen wird.
Die Vorgezogene Altersrente können Personen erhalten, die sich mindestens 5 Jahre vor dem Alter der Altersrente befinden; die über die entsprechenden Dienstjahre für den Anspruch auf Altersrente verfügen; die keinerlei sonstige regelmäßige Auszahlungen oder Einkommen erhalten; die nicht arbeiten und keinerlei versicherungspflichtiges Einkommen aus Arbeit oder sonstige Tätigkeit (gemäß Arbeitsvertrag, auf Grundlage einer Mitgliedschaft oder eines Amtes, aus selbstständiger Tätigkeit, aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, im Ausland) erhalten.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | XII-2603 Lietuvos Respublikos darbo kodekso patvirtinimo, įsigaliojimo ir įgyvendinimo įstatymas (lrs.lt) |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89/XADxhLdWmd |
Arbeitnehmervertretung bedeutet, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu verteidigen und sie im Verhältnis zu anderen Parteien der Sozialpartnerschaft, in Arbeitskonflikten und Institutionen der Sozialpartnerschaft zu vertreten, ihre Rechte und Pflichten oder sonstige Beteiligung zu schaffen und zu ändern, wobei arbeitsrechtliche, soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer gemäß dem durch arbeitsrechtliche Normen festgelegten Verfahren vorgegeben werden.
Als Arbeitnehmervertreter kommen die Gewerkschaft, der Betriebsrat oder ein Treuhänder der Arbeitnehmer infrage. Gewerkschaften übernehmen in den im Arbeitsgesetzbuch und sonstigen Gesetzen festgelegten Fällen die kollektive Vertretung ihrer Mitglieder. Tarifverhandlungen, der Abschluss von Tarifverträgen und die Einleitung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten aufgrund von Interessen sind das ausschließliche Recht von Gewerkschaften.
Beim Betriebsrat und dem Treuhänder der Arbeitnehmer handelt es sich um unabhängige Organe zur Vertretung der Arbeitnehmer, die in den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Fällen und gemäß einer entsprechenden Ordnung alle Arbeitnehmer bei Verhandlungen des Arbeitgebers oder der sozialen Partner und auf der Ebene des Arbeitsplatzes in Verfahren bezüglich Information, Beratung und sonstiger Teilhabe, mit denen die Angestellten und ihre Vertreter in die Entscheidungsfällung des Arbeitgebers einbezogen werden, vertreten. Ein Betriebsrat muss auf Initiative des Arbeitgebers gebildet werden, wenn sich die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer auf 20 oder mehr beläuft, es sei denn es gibt am Arbeitsplatz eine aktive Gewerkschaft, die einen Mitgliederanteil von 1/3 der Arbeitnehmer des Arbeitgebers aufweist. Liegt die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer des Arbeitgebers unter 20, können die Vertretungsrechte der Arbeitnehmer von ihrem gewählten Treuhänder der Angestellten wahrgenommen werden: die Wahl erfolgt für drei Jahre auf der Vollversammlung der Angestellten des Arbeitgebers.
Links:
Titel/Name | URL |
Gewerkschaften | www.lprofsajungos.lt, www.ldf.lt |
www.lpsk.lt | |
Staatliche Arbeitsinspektion der Republik Litauen beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.vdi.lt |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89/XADxhLdWmd |
Individuelle Arbeitsstreitigkeiten werden vor dem Ausschuss für Arbeitskonflikte und vor Gericht verhandelt. Es gibt ständige Arbeitsausschüsse, die bei den Territorialabteilungen der staatlichen Arbeitsinspektion angesiedelt sind. Ein Ausschuss für Arbeitskonflikte wird aus drei Mitgliedern gebildet: dem Ausschussvorsitzenden sowie jeweils einem Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, die auf Beschluss ihrer Leitungsorgane im Einzugsgebiet der Territorialabteilungen der staatlichen Arbeitsinspektion abgeordnet werden. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich binnen drei Monaten ab dem Tag, an dem er von der Verletzung seiner Rechte erfahren hat oder hätte erfahren müssen, an den Ausschuss für Arbeitskonflikte zu wenden. Diese Frist kann durch einen Beschluss des Ausschusses für Arbeitskonflikte verlängert werden.
Anfechtung der Entscheidungen des Ausschusses für Arbeitskonflikte. Sind die Streitparteien nicht mit der Entscheidung des Ausschusses für Arbeitskonflikte einverstanden, sind sie berechtigt, unter Einhaltung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung der Republik Litauen innerhalb eines Monats nach dem Datum der Entscheidung des Ausschusses für Arbeitskonflikte Klage beim Amtsgericht einzureichen.
Streitigkeiten hinsichtlich des Arbeitsvertrags. Stimmt der Arbeitnehmer einem Ausschluss von der Arbeit auf Veranlassung des Arbeitgebers oder einer Entlassung nicht zu, kann er sich innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des entsprechenden Schriftstücks an das Gericht wenden.
Wird ein Arbeitnehmer ohne rechtmäßigen Grund oder unter Verstoß gegen das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entlassen, erlässt der Ausschuss für Arbeitskonflikte einen Beschluss, mit dem die Rechtswidrigkeit der Entlassung festgestellt und der Arbeitnehmer wieder eingestellt wird, und ordnet die Zahlung des Durchschnittslohns für die Zeit der erzwungenen Abwesenheit vom Tag der Entlassung bis zum Tag der Vollstreckung des Beschlusses, höchstens jedoch für ein Jahr, sowie des erlittenen materiellen und immateriellen Schadens an
Streiks Eine Gewerkschaft oder Gewerkschaftsorganisation kann beschließen, einen Streik gemäß dem in ihrer Satzung festgelegten Verfahren auszurufen. Ein betriebs-/unternehmensweiter Streik muss gemäß dem in der Satzung festgelegten Verfahren ausgerufen werden und von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Gewerkschaft gebilligt werden. Die Ausrufung eines branchenweiten Streiks (Produktion, Dienstleistungen, Beruf) muss von dem Vertretungsorgan gemäß dem in der Satzung festgelegten Verfahren beschlossen werden. Der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberverband und seine einzelnen Mitgliedsarbeitgeber müssen mindestens drei Arbeitstage vor Beginn des bevorstehenden Warnstreiks und mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn des eigentlichen Streiks schriftlich informiert werden, indem ihnen der Beschluss der Gewerkschaft oder der Gewerkschaftsorganisation, einen Streik auszurufen, zugesandt wird. In Unternehmen oder Wirtschaftszweigen, die dringende (lebenswichtige) Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, müssen der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberverband und seine einzelnen Mitgliedsarbeitgeber mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn des bevorstehenden Streiks schriftlich über die Entscheidung der Gewerkschaft oder der Gewerkschaftsorganisation, einen Streik auszurufen, informiert werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Rechtshilfe | www.teisinepagalba.lt, www.vdi.lt |
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen | www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/f6d686707e7011e6b969d7ae07280e89/XADxhLdWmd |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Republik Litauen ist eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem. Die Staatsgewalt wird in Litauen durch das Parlament (Seimas), den Präsidenten der Republik Litauen, die Regierung und die Gerichte der Republik Litauen ausgeübt. Die Staatsgewalt wird durch die Verfassung eingegrenzt und ihre staatlichen Einrichtungen dienen dem Volk. Der Seimas, das Parlament Litauens, ist das nationale Gesetzgebungsorgan. Der Seimas umfasst 141 Abgeordnete, die direkt und geheim für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt werden. Der Seimas gilt als gewählt, wenn mindestens 3/5 der Abgeordneten gewählt sind. Zur ersten Sitzung wird der Seimas vom Präsidenten der Republik Litauen einberufen; diese Sitzung darf nicht später als 15 Tage nach der Wahl stattfinden. Das Parlamentsstatut bestimmt die Struktur des Seimas und seine Arbeitsweise. Der Seimas verhandelt, beschließt und verabschiedet die Gesetze, stimmt dem vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten zum Ministerpräsidenten (Regierungschef) zu oder lehnt ihn ab, kontrolliert das Regierungshandeln, bestätigt den Haushalt des Staates und kontrolliert seine Umsetzung, setzt die staatlichen Steuern fest, schreibt die Kommunalwahlen aus und ratifiziert völkerrechtliche Verträge der Republik Litauen. Zur Verhandlung der Gesetzesentwürfe werden Ausschüsse und zur Verhandlung spezifischerer Fragen (ständige und zeitweilige) Kommissionen durch den Seimas gebildet. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten des Seimas werden durch das Statut des Seimas geregelt.
Der Präsident, das Staatsoberhaupt, wird in einer allgemeinen Wahl für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Der Kandidat für die Wahl zum Präsidenten wird vom Premierminister vorgeschlagen, d. h. den Kandidaten der Regierung, dem der Seimas zustimmen oder nicht zustimmen kann. Der Präsident darf nicht mehr als zweimal hintereinander gewählt werden (nicht mehr als für zwei Amtszeiten in Folge).
Die Verfassung der Republik Litauen legt fest, dass die Judikative ausschließlich von den Gerichten ausgeübt wird. Die Richter und Gerichte sind bei der Ausübung der Rechtsprechung unabhängig. Die Richter sind bei der Entscheidungsfindung nur an die geltenden Gesetze gebunden. Die Gerichte der Republik Litauen sind in zwei Gruppen eingeteilt: Allgemein zuständige Gerichte (Oberstes Gericht der Republik Litauen [Lietuvos Aukščiausiasis teismas], Berufungsgericht der Republik Litauen [Lietuvos apeliacinis teismas], sowie die Land- und Amtsgerichte [Apygardos teismas und Apylinkės teismas]) und spezialisierte Verwaltungsgerichte (Oberstes Verwaltungsgericht Litauens [Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas] und die Bezirksverwaltungsgerichte [Apygardų administraciniai teismai]). Die Verwaltungsinstitution zur Gewährleistung der Ordnung ist die Polizei. Die Polizei wird gemäß ihrer Funktion in die Verwaltungspolizei, zu deren Aufgabe die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung mit allen Mitteln gehört, und die Justizpolizei als Exekutivorgan, eingeteilt.
Links:
Titel/Name | URL |
Präsidentin der Republik Litauen | www.lrp.lt |
Oberste Wahlkommission der Republik Litauen | www.vrk.lt |
Seimas der Republik Litauen | www.lrs.lt |
Regierung der Republik Litauen | www.lrv.lt |
Oberster Gerichtshof Litauens | www.lat.lt |
Gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zum Arbeitsentgelt (Lietuvos Respublikos darbo apmokėjimo įstatymas) setzt die Regierung der Republik Litauen einen Mindeststundenlohn (5,65 EUR/Stunde) und einen Mindestmonatslohn (924 EUR/Monat) fest. Der festgesetzte Stundensatz oder das monatliche Entgelt eines Beschäftigten dürfen den von der Regierung der Republik Litauen festgelegten Mindeststundenlohn und den Mindestmonatslohn nicht unterschreiten. Der monatliche Mindestlohn für einen Beschäftigten darf nur für ungelernte Arbeitskräfte gezahlt werden.
Nach Angaben des Litauischen Statistikamtes betrug der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst in der Volkswirtschaft (einschließlich Einzelunternehmen) im 4. Quartal des Jahres 2023 2097,30 EUR. Steuerpflichtig in Litauen sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Litauen; Personen, die nicht ihren ständigen Wohnsitz in Litauen haben, müssen in gesetzlich festgelegten Fällen Steuern zahlen.
Im letzten Quartal des vergangenen Jahres stieg der durchschnittliche monatliche Lohn von Vollzeitbeschäftigten, auf die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum um 216 EUR (11,7 %) auf 2.060 EUR. Die Steuern, aus denen sich das litauische Steuersystem zusammensetzt, sind in Artikel 13 des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Republik Litauen aufgeführt. Folgende grundlegenden Steuern lassen sich unterscheiden: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Grund- und Gebäudesteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Lotterie- und Glücksspielsteuer, Verbrauchsteuern.
2024 gelten für die vom Arbeitnehmer gezahlten grundlegenden Steuern folgende Sätze:
- Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung (VSD): 19,5%
- Einkommensteuer (GPM): 20% (wenn das Gehalt 60 durchschnittliche Monatsgehälter), 32% (wenn das Gehalt 60 durchschnittliche Monatsgehälter übersteigt)
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (PSD): 6,98%
Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung (VSD). Hauptzweck des staatlichen Sozialversicherungssystems ist die Sicherung des Einkommens der Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Mutterschaft, Alter, Arbeitsunfähigkeit oder in anderen Fällen. Diese Steuern werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bezahlt. Die staatliche Sozialversicherung (VSD) müssen auch von Selbstständigen bezahlt werden, die mit Gewerbescheinen, Urheberrechtsverträgen usw. arbeiten.
Einkommensteuer (GPM). Sie wird vom erhaltenen Gehalt sowie von anderen Einkünften außerhalb der Erwerbstätigkeit (aus dem Verkauf von Immobilien usw.) abgezogen. Bei Arbeitnehmern mit Arbeitsvertrag wird die persönliche Einkommensteuer vom Lohn abgezogen (dies erfolgt durch den Arbeitgeber), während diejenigen, die individuellen Tätigkeiten nachgehen, sie selbst zahlen. Die ESt. muss von Einkommen erwirtschaftenden ständigen Einwohnern Litauens und nicht ständigen Einwohnern Litauens gezahlt werden, die die ESt. aus Einkünften zahlen, deren Quelle in Litauen liegt.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (PSD). Die GKV berechtigt Menschen zu kostenlosen Leistungen der Krankenversicherung (für die meisten Leistungen). Ist eine Person nicht versichert, muss sie die Behandlung selbst bezahlen. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden automatisch versichert: Erwerbstätige, Minderjährige, Rentner, bei der Arbeitsagentur gemeldete Arbeitslose, Personen in Elternzeit, Studierende, sozial Benachteiligte, Erziehungsberechtigte.
Die MwSt. ist die Mehrwertsteuer, die auf die Lieferung von Waren und die Bereitstellung von Dienstleistungen erhoben wird. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die dem Staat helfen soll, das Geld aufzubringen, das er für die Erfüllung seiner täglichen Aufgaben benötigt. Die Steuer wurde 1954 ins Leben gerufen und verbreitete sich ziemlich schnell in ganz Europa. MwSt.-Sätze in Litauen: Standard-MwSt.-Satz 21%, ermäßigter MwSt.-Satz 9, 5 oder 0%. Anwendungsfälle ermäßigter MwSt.-Sätze: www.vmi.lt/evmi/pridetines-vertes-mokestis2.
Personen, die in Litauen leben, müssen ihr Einkommen und ihre gezahlten Steuern jedes Jahr bis zum 2. Mai für das Vorjahr erklären (z. B. müssen Einkünfte für 2023 bis zum 2. Mai 2024 angemeldet werden). Nicht nur in Litauen, sondern auch im Ausland erzielte Einkünfte werden gemeldet, jedoch nur in Fällen, in denen eine Person für den Zeitraum, für den das Einkommen gemeldet wird, als ständiger Einwohner Litauens gilt:
- Der ständige (deklarierte) Wohnsitz der Person befindet sich in Litauen oder
- der Ort der persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen der Person während des Steuerzeitraums liegt eher in Litauen und nicht im Ausland, oder
- die Person verweilt ganzzeitig oder mit Pausen für 183 Tage oder mehr pro Jahr, oder
- in anderen unter Art. 4 des Einkommenssteuergesetzes vorgesehenen Fällen.
Weitere Informationen: https://www.renkuosilietuva.lt/lt/mokesciai
Das staatliche Finanzamt Litauens (VMI) tauscht jährlich Informationen mit den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über die Einzelheiten dieser Erklärungen aus.
Zu viel gezahlte Steuern litauischer Einwohner, die in anderen Ländern gearbeitet haben, können in dem Land erstattet werden, in dem sie gezahlt oder abgezogen wurden. Zu viel gezahlte Steuern aus dem ausländischen Staatshaushalt werden durch Ausfüllen der persönlichen Steuererklärung wiedererlangt. Dieser Antrag wird bei dem Finanzamt gestellt, bei dem die Steuer entrichtet wurde. Überzahlungen von Steuern treten aus verschiedenen Gründen auf, die in jedem Land unterschiedlich sind – der Staat ermutigt Einzelpersonen, zu studieren, Kredite aufzunehmen, Autos zu kaufen, berücksichtigt den sozialen Status, die Höhe des steuerfreien Einkommens, die Arbeitszeit usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Arbeitsagentur | www.uzt.lt |
Staatliche Steuerinspektion beim Finanzministerium | www.vmi.lt |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Staatliche Krankenkasse beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.vlk.lt |
Finanzministerium der Republik Litauen | https://.finmin.lrv.lt |
Das Nettoeinkommen pro Haushalt betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 1.504 EUR pro Monat, und das Nettoeinkommen pro Haushaltsmitglied – 751 EUR pro Monat. Im Jahr 2021 machten Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (ohne die Ausgaben in Cafés, Restaurants und Kantinen) fast ein Drittel aller Konsumausgaben aus. Dies belief sich auf durchschnittlich 131 EUR pro Person und Monat. In fünf Jahren stiegen die Ausgaben für Lebensmittel in Restaurants, Cafés und Kantinen (einschließlich Lieferungen nach Hause) um das 2,2-fache und im Jahr 2021 beliefen Sie sich auf durchschnittlich 22 EUR pro Person und Monat.
Im Jahr 2022 beliefen sich die Verbrauchskosten für Wohnen (Miete, Wasser, Strom, Gas, Heizung, Hypothekenzinsen) auf 8,7% des verfügbaren Einkommens. Die Ausgaben für Freizeit und Kultur im Jahr 2021 betrugen 21 EUR pro Person und Monat: in der Stadt – 24 EUR, auf dem Land – 17 EUR. Transportkosten machen 12% der Gesamtkonsumausgaben aus.
Links:
Titel/Name | URL |
Litauisches Amt für Statistik | www.stat.gov.lt |
Europäisches Statistikportal „Eurostat“ | https://ec.europa.eu/eurostat/web/main/home |
In Litauen können Sie in einem Hotel wohnen, ein Zimmer, ein Haus oder eine Wohnung mieten oder ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Es ist wichtig, dass Sie beim Kauf oder bei der Miete von Wohnraum alle rechtlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß abwickeln. Hierzu erhalten Sie Hilfe bei Immobilienagenturen, Anwalts- und Notarkanzleien; auch können Sie private Kontakte, Freunde, Kollegen, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner bei der Wohnungssuche um Hilfe bitten; Immobilienanzeigen finden Sie in speziellen Werbezeitungen, überregionalen Tageszeitungen und in der örtlichen Presse; und Sie können eine private Anzeige mit Ihren Wünschen für die Wohnung aufgeben. Die Mietpreise der Wohnungen sind sehr unterschiedlich. Sie hängen nicht nur von der Stadt, der Region und dem Stadtteil ab, in dem sich die Mietwohnung befindet, sondern auch von anderen Faktoren, wie Zustand des Gebäudes und der Wohnung (ob sich die Wohnung in einem alten, einem sanierten oder einem neuen Gebäude befindet, ob sie renoviert oder nicht renoviert ist), von der Ausstattung der Wohnung (ob die Wohnung möbliert und mit Haushaltsgeräten ausgestattet ist), von der Zahl der Zimmer und der Bewohner sowie auch von den Parkmöglichkeiten usw. Mietpreise in den größten litauischen Städten: In Vilnius beträgt die durchschnittliche Miete für eine Einzimmerwohnung mindestens 410 EUR im Monat, für eine Zweizimmerwohnung mindestens 650 EUR im Monat. In Kaunas beträgt die durchschnittliche Monatsmiete für eine Einzimmerwohnung mindestens 320 EUR, für eine Zweizimmerwohnung mindestens 470 EUR.
In Klaipėda betragen die monatlichen Durchschnittsmieten 300 EUR für ein Zimmer, 400 EUR für zwei Zimmerr. In Šiauliai sind die Mietpreise für Wohnungen ähnlich wie in Klaipėda. Die durchschnittliche Monatsmiete für eine Einzimmerwohnung beträgt ebenfalls 300–350 EUR.
Links:
Titel/Name | URL |
Litauische Nationalbank | www.lb.lt |
Swedbank | www.swedbank.lt |
SEB | www.seb.lt |
Šiaulių bankas | www.sb.lt |
Luminor Bank | www.luminor.lt |
Immobilienportal | www.aruodas.lt |
In Litauen können Gesundheitsuntersuchungen in öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden.
Alle Einwohner Litauens, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (PSD) zahlen, brauchen für alle medizinischen Dienstleistungen, ärztlichen Konsultationen und andere Hilfeleistungen in den Gesundheitseinrichtungen (unabhängig von deren Eigentumsform, d.h. ob es sich um eine öffentliche oder private medizinische Einrichtung handelt) nicht zu bezahlen, wenn diese Dienstleistungen den vom Gesundheitsminister der Republik Litauen genehmigten Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen entsprechen und wenn die Gesundheitseinrichtungen, die diese Dienstleistungen erbringen, mit der Gebietskrankenkasse (TLK) Vereinbarungen über ihre Zahlung getroffen haben. Die TLK schließt Vereinbarungen mit staatlichen, kommunalen und anderen lizenzierten oder akkreditierten Gesundheitsversorgungs- und pharmazeutischen Einrichtungen und denjenigen, die solche Vereinbarungen mit Einrichtungen der persönlichen Gesundheitsfürsorge und Apotheken abschließen möchten.
Staatliche Gesundheitseinrichtungen gehören zum nationalen litauischen Gesundheitssystem, und die Behandlung in ihnen ist für Pflichtversicherte kostenlos, es sei denn, bestimmte Untersuchungen oder Verfahren werden nicht aus dem Haushalt der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
Private Gesundheitseinrichtungen arbeiten unter einer Lizenz, die vom Staatlichen Akkreditierungsdienst für Gesundheitsaktivitäten des Gesundheitsministeriums ausgestellt wird. Die Gesundheitsdienstleistungen in diesen Einrichtungen sind kostenpflichtig. Ihre Preise werden intern festgelegt. Einige private medizinische Einrichtungen bieten auch für Pflichtversicherte Rabatte, verlangen keine Gebühren für Dienstleistungen oder haben Verträge mit privaten Krankenversicherungsgesellschaften zur direkten Erstattung von Gesundheitskosten abgeschlossen. Haben die private Gesundheitseinrichtungen jedoch Verträge mit den Gebietskrankenkassen (TLK) über die Bereitstellung relevanter persönlicher Gesundheitsdienste geschlossen, müssen sie die vom Gesundheitsminister der Republik Litauen genehmigten Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen erfüllen.
Wo und wie lange muss ich auf die medizinische Versorgung warten? Die Angaben zu den Warteschlangen für Gesundheitsleistungen im Jahr 2023 beruhen auf Daten des Informationssystems zur Patientenvoranmeldung (IPR IS). Es werden nur Dienstleistungen berücksichtigt, die von der gezetzlichen Krankenkasse (PSDF) bezahlt werden. Die Daten werden am 20. eines jeden Monats aktualisiert.
Medizinische Dienstleistungen in einer Fremdsprache. In Litauen ist die offizielle Sprache der medizinischen Einrichtungen Litauisch. Je nach Qualifikation der Ärzte sind die Beratungen aber auch auf Englisch, Russisch und Polnisch möglich. Jüngere Ärzte in ihrem Fachgebiet oder Ärzte in privaten Gesundheitseinrichtungen sprechen in der Regel eher Englisch. Ärzte, die eine bestimmte Sprache sprechen, sollten an der Anmeldung der Gesundheitseinrichtung erfragt werden.
Erste-Hilfe-Dienstleistungen
Erste-Hilfe-Dienstleistungen (GMP) sind persönliche Pflegedienste, die von Ambulanzeinrichtungen erbracht werden, um den Patienten rechtzeitig an seinem Standort medizinisch zu versorgen und den kranken oder verletzten Patienten bei Bedarf zu einer Gesundheitseinrichtung zu transportieren. Erste-Hilfe-Dienstleistungen gelten als lebensrettende und lebenserhaltende Dienstleistungen.
Erste-Hilfe-Dienstleistungen sind persönliche Gesundheitsdienstleistungen, die erbrach werden:
- von Erste-Hilfe-Dienstleistern rund um die Uhr (an Werk-, Feier- und Ruhetagen) in dem im Vertrag mit der Gebietskrankenkasse festgelegten Gebiet;
- für alle Personen (Versicherte und nicht Versicherte);
- bei medizinischer Notfallversorgung (bei akuter Krankheit, bei Unfall, Transport von Patienten, die während des Transports notärztliche Versorgung benötigen) und es erfolgt die Feststellung der Geburt sowie des Todes.
- Der Erste-Hilfe-Dienstleister kann im Rahmen seiner Zuständigkeit auch andere kostenlose Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenkasse (PSDF) erbringen.
Der Notruf für die Erste-Hilfe erfolgt in ganz Litauen, unabhängig vom Betreiber, über die Notrufnummer – 112.
Kostenlose zahnärztliche Dienstleistungen
Zahnärztliche Dienstleistungen: – zahnärztliche Grundversorgung (Behandlung von Karies, Pulpitis, einigen Arten von Parodontitis, Extraktion von Zähnen und Zahnwurzeln, Vorbeugung von Karies bei Kindern, Einsetzen von provisorischen Schienen bei der Behandlung von Zahnverletzungen usw.), Zahnersatz, Beratung mit zahnärztlichen Fachärzten und anderen Leistungen, die pflichtversicherten Patienten ganz oder teilweise von den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Für eine Zahnbehandlung ist es zunächst notwendig, die Behandlungseinrichtung aufzusuchen, bei der die Person registriert ist. Gibt es in dieser Einrichtung keinen Zahnarzt, muss sie Informationen darüber bereitstellen, welcher Zahnarzt für die in dieser Einrichtung registrierten Personen kostenlose zahnärztliche Dienstleistungen erbringt. Bei der Zahnbehandlung kann es notwendig sein, für Plombenmaterial oder sonstige zahnärztliche Materialien, Medikamente und Einweg-Verbrauchsmaterialien zu bezahlen. Ausnahmen gelten für Kinder, Schüler an allgemeinbildenden Tagesschulen, Tagesabteilungen von Berufsschulen, bis zu einem Alter von 24 Jahren, sowie für sozial bedürftige Personen (diese müssen eine vom Sozialamt ihres Wohnortes ausgestellte Bescheinigung vorlegen). Sie müssen die für die Zahnbehandlung erforderlichen Verbrauchs und Einwegmaterialien nicht bezahlen.
Ausgenommen sind Dienstleistungen, die auf der Liste der kostenpflichtigen Dienstleistungen aufführt sind
Verfahren, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten oder Erkrankungen stehen und die nicht aus Mitteln des PSDF-Haushalts finanziert werden, werden von den Behandlungseinrichtungen kostenpflichtig erbracht. Die Liste mit Dienstleistungen, für die deren Empfänger zahlen müssen, wird vom Gesundheitsminister erlassen. Dazu gehören Akupunktur und manuelle Therapie, die Gesundheitskontrolle vor einer Auslandsreise, vor dem Erwerb einer Zivilwaffe, vor dem Erhalt eines Führerscheins oder Flugscheins für Sportflieger, zusätzliche individuelle Gesundheits- und Pflegedienste am Patienten, Schwangerschaftsabbruch, kosmetische chirurgische Operationen und kosmetologische Verfahren, Zahnimplantation und sonstige Dienstleistungen. Die Behandlungseinrichtungen selbst müssen klare Verfahren für die Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen festlegen und den Patienten die Möglichkeit geben, sich damit vertraut zu machen.
Weitere Ausnahmen, bei denen eine Zahlung notwendig sein kann
Wenn Patienten, die ein Anrecht auf kostenlose Gesundheitsdienstleistungen haben, diese nach eigenem Ermessen ohne Empfehlung des Arztes wählen, zahlen sie den tatsächlichen Preis dieser Untersuchungen selbst. In diesen Fällen muss die Wahl des Patienten begründet und konkret benannt (Einträge über die ausgewählten Untersuchungen in der Patientenakte) und durch die Unterschrift des Patienten und des Arztes in der Patientenakte bestätigt sein. Die Bezahlung für diese Dienstleistungen erfolgt an der Kasse der Gesundheitseinrichtungen; der Patient erhält einen Kassenbeleg. Entscheidet sich der Patient aus eigener Initiative für teurere Leistungen, bezahlt er an der Kasse der Gesundheitseinrichtungen die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem Basispreis. Bei Fragen sollte man sich zunächst an die Behandlungseinrichtung wenden.
Wer sich also dafür entschieden hat, zur Behandlung nach Litauen zu kommen, muss sich zuerst mit den geltenden Verfahren für die Erstattung grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen im eigenen Versicherungsstaat befassen und klären, ob eine Vorabgenehmigung notwendig ist. Diese Informationen gibt die nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen jedes Landes (www.lncp.lt).
Kauf von Medikamenten
Den Versicherten werden die Kosten der subventionierten Arzneimittel und medizinischen Hilfsmittel, die zur ambulanten Behandlung verschrieben werden, erstattet. Die Kosten für den Erwerb von subventionierten Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung werden aufgrund der Basispreise erstattet, die durch das Gesundheitsministerium gemäß den Vorschriften berechnet werden, welche die Regierung bzw. deren bevollmächtigte Behörden festgesetzt haben (Erstattung erfolgt gerechnet in Einzelhandelspreisen).
Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nur streng auf Verschreibung des Arztes abgegeben; verschreibungsfreie Arzneimittel bedürfen keiner ärztlichen Verschreibung. Arzneimittel kann man in den Apotheken kaufen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für Gesundheit der Republik Litauen | www.sam.lt |
Staatliche Krankenkasse | www.vlk.lt |
Zentralverwaltung des staatlichen Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales | www.sodra.lt |
Nationale Verbindungsstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen | www.lncp.lt |
Vorabregistrierungssystem für Patienten | www.esveikata.lt |
Das litauische Bildungssystem besteht aus den folgenden Ebenen:
- Allgemeine Bildung (umfasst folgende Bildungsstufen: Vorstufe, Primarstufe, Grundstufe, Sekundarstufe);
- Berufsbildung:
- Hochschulstudium.
Allgemeine Bildung
Die Dauer der allgemeinen Bildung beträgt 12 Jahre, geordnet nach einer strukturellen Abfolge: 4+ (4+2) +2, d.h. Primarstufe+Grundstufe+Sekundarstufe. Die Primarschulbildung dauert 4 Jahre, die Grundschulbildung 6 Jahre, die Sekundarschulbildung 2 Jahre. Die Schulpflicht gilt bis zum 16. Lebensjahr (Klasse 1–10, Alter 7–16).
Jede Bildungsstufe ist mit bestimmten Kompetenzen verbunden, die sich in Wissen und Verständnis sowie Fähigkeiten ausdrücken. Nach Abschluss der Grundschule kann die Schule im Sekundarschulprogramm fortgesetzt oder eine Berufsschule besucht werden. Grund- und Sekundarschulbildung können auch durch ein Berufsbildungsprogramm erworben werden, das die Grund- bzw. Sekundarschulbildung integriert.
Die Grund- und Sekundarschulbildung ist Teil des litauischen Qualifikationsrahmens und wird den Stufen 3 bzw. 4 zugeordnet, was den Stufen 3 und 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens entspricht.
Nach Abschluss des Sekundarschulprogramms und nach Bestehen der Reifeprüfung wird die erworbene Sekundarschulbildung durch ein Reifezeugnis bescheinigt. Die Allgemeinbildung ist nicht profiliert. Das erworbene Reifezeugnis bescheinigt den Erwerb einer allgemeinen Bildung. Das Reifezeugnis im litauischen allgemeinen Bildungssystem ist der einzige verliehene Abschluss, der zur Hochschulbildung berechtigt. Das Reifezeugnis berechtigt zum Zugang zu Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) aller Profile.
Die Qualität der allgemeinen Bildung wird durch die Anwendung der auf staatlicher Ebene festgelegten allgemeinen Anforderungen für Primar-, Grund- und Sekundarschulprogramme sowie durch die Akkreditierung von Sekundarschulprogrammen, Bescheinigungen über die Befähigung von Lehrern usw. sichergestellt.
Weitere Informationen zur Allgemeinbildung und ihren Stufen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Sport: www.smm.lt.
Berufsbildung
Die Berufsausbildung setzt sich zusammen aus der Erstausbildung und der Weiterbildung. Die berufliche Erstausbildung dient dem ersten beruflichen Abschluss und kann nur formell sein. Die Programme richten sich an Personen ab dem 14. Lebensjahr.
Einem Schüler einer Berufsbildungseinrichtung, der parallel zum Berufsbildungsgang ein Grundbildungsprogramm absolviert hat, wird ein Grundschulzeugnis ausgestellt, Absolventen der Sekundarstufe mit bestandener Reifeprüfung erhalten ein Reifezeugnis, Personen, die die allgemeinbildende Ausbildung nicht abgeschlossen oder die Reifeprüfungen nicht bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung über ihre Lernleistungen.
Die berufliche Weiterbildung dient der Verbesserung einer bestehenden Qualifikation oder dem Erwerb einer weiteren Qualifikation bzw. dem Erwerb der für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit/Funktion erforderlichen Kompetenz. Berufliche Weiterbildung kann formell oder informell sein.
Nach Abschluss der beruflichen Weiterbildung werden Qualifikationen des Litauischen Qualifikationsrahmens Stufe 1–4 (Europäischer Qualifikationsrahmen Stufe 1–4) erworben. Seit 2015 wird nach Abschluss der Berufsausbildung ein Berufsausbildungsdiplom ausgestellt.
Berufsbildungsabschlüsse haben einen beruflichen Zweck; sie dienen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Erworbene Kompetenzen können im Rahmen der nächsthöheren Berufsausbildung angerechnet werden. Die Zugangsberechtigung zur Hochschule verleiht diese Qualifikation nicht (eine solche Berechtigung ergibt sich aus dem Reifezeugnis).
Hochschulstudium
Das Studium an den Hochschulen Litauens erfolgt in ordentlichen Studiengängen mit Abschluss und in nicht-ordentlichen Studiengängen, in denen kein Abschluss verliehen wird.
Die ordentlichen Studiengänge finden an (Fach-)Hochschulen und Universitäten statt. Das Studium kann in drei Stufen erfolgen:
- Stufe I – Berufsbachelor und Bachelor,
- Stufe II – Master,
- Stufe III – Promotion.
Die Aufnahmenote errechnet sich aus dem Reifezeugnis, den Prüfungsergebnissen und weiteren Zusatzdaten zur Person (sportliche Leistungen, olympische Erfolge, internationale Wettkämpfe etc.). Auf der Grundlage dieser Punktzahl wird eine Prioritätsliste der Bewerber erstellt, und die Bewerber werden durch einen Wettbewerb unter Berücksichtigung der Anzahl der Plätze in einem bestimmten Fachgebiet benannt.
Die Zulassung zu privaten und öffentlichen Hochschulen ist unterschiedlich. Private Universitäten und Hochschulen dürfen nicht an der allgemeinen Hochschulzulassung teilnehmen. Diese Einrichtungen organisieren die Zulassung zu den jeweiligen Studiengängen selbst.
Schulgeld. Die Schulbildung, ausgenommen in privaten Bildungseinrichtungen, ist kostenlos. Die Eltern zahlen nur für zusätzliche Dienstleistungen wie Verpflegung und Hortbetreuung.
Alle Schüler, egal ob sie eine private oder eine öffentliche Schule besuchen, haben Anspruch auf den sogenannten „Schülerkorb“. Dabei handelt es sich um Mittel für die Bildung. Bei staatlichen und kommunalen Schulen werden die Mittel vom Staat bzw. von der Kommune zugewiesen. Bei nichtstaatlichen Schulen werden die fehlenden Mittel vom Gründer der Schule zugewiesen. Das Schulgeld wird von den Eltern bezahlt. Die Schule kann auch von Sponsoren gefördert werden.
Sprache. Die in schulischen Einrichtungen gesprochene Sprache ist zumeist Litauisch. Es gibt Einrichtungen, in denen der Unterricht in anderen Sprachen stattfindet: Englisch, Russisch, Polnisch, Französisch, Deutsch, Weißrussisch u. a.
Personen, die im Ausland eine bestimmte Ausbildung bzw. Qualifikation erworben haben und in Litauen studieren oder arbeiten möchten, müssen sich unter Umständen zur Bewertung und Anerkennung der erworbenen Qualifikation an entsprechende Stellen in Litauen wenden. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist nur dann möglich, wenn der Beruf reglementiert ist. Personen, die eine Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, sollten sich zwecks akademischer Anerkennung an das Zentrum für Qualitätsbewertung in der Hochschulbildung wenden. Das Offene System für Information, Beratung und Orientierung (AIKOS) präsentiert die Bildungsmöglichkeiten in Litauen. Die Nutzer (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer usw.) finden hier die nötigen Informationen für die Planung ihrer Bildung, ihres Studiums und ihrer persönlichen beruflichen Karriere sowie zu Berufen, Qualifikationen, Studien- und Bildungsprogrammen, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie deren Aufnahmebedingungen, Bildungslizenzen, Europass-Zeugniserläuterungen, Statistiken zu Studienplätzen, Arbeitsstellen usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Litauen | www.smm.lt |
Nationale Agentur für Bildung | https://www.nsa.smm.lt |
Offenes System für Information, Beratung und Orientierung (AIKOS) | www.aikos.smm.lt |
Information für Eltern und Pädagogen zur frühkindlichen- und Vorschulerziehung | |
Zentrum für Qualitätsbewertung in der Hochschulbildung | www.skvc.lt |
Litauen ist ein grünes Flachland, das viele Naturlandschaften, Wälder, Seen und Flüsse bewahrt hat. Litauen hat eine besondere Küste: nicht nur schöne Sandstrände, sondern auch die Kurische Nehrung – einen Sandstreifen, der das Kurische Haff von der Ostsee trennt.
Wenn es um Freizeitaktivitäten in der Natur geht, wird die aktive Freizeitgestaltung in Litauen immer beliebter: Verschiedene Ausflüge (Wanderungen oder Radtouren), Kajak- und Kanufahren, Eissport oder Skifahren werden angeboten. Immer mehr Menschen interessieren sich für Golf, Extremsport (Fallschirm- oder Bungee-Sprung), Heißluftballonfahrten.
In den Städten Litauens verbergen sich nicht nur fantastische Reichtümer der Architektur, sondern auch die in engen Gassen und Hipster-Lofts eingerichteten Konzert- und Kinosäle, viele Nachtklubs und Orte, an denen es weder tagsüber noch nachts an Aktion mangelt.
Weitere Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten in Litauen finden Sie unter: https://www.lithuania.travel/lt
Einer der vorherrschenden Kulturbereiche in Litauen ist das Theater. In Litauen arbeiten ausgezeichnete Regisseure und Schauspieler und es gibt zahlreiche professionelle Theater sowie Amateurtheater; diese sind auch im Ausland beliebt, werden sehr geschätzt und genießen große Beliebtheit bei den Zuschauern. Die litauischen Theater erfreuen sich weltweiter Bekanntheit und ihre Aufführungen werden auf den größten Theaterbühnen gezeigt.
In Litauen finden auch verschiedene Volksfeste statt. Užgavėnės (Fasching) ist der Winterabschied und die Begrüßung des Frühlings. Während des Kaziukas-Marktes (Kasimir-Markt) Anfang März werden auf den Märkten, Plätzen und Straßen Handwerksarbeiten aus Holz, Keramik und Leinen angeboten. Am Verbų-Sonntag (Palmsonntag) werden Gräser und dekorative Zweige gesammelt und zu Palmzweigen gebunden. Am 24. Juni wird Joninės (Johannistag) gefeiert, die kürzeste Nacht des Jahres. Alle vier Jahre wird Anfang Juli ein Gesangsfest in Vilnius organisiert. In Vilnius finden diverse Festivals statt. Ausführliche Informationen darüber finden Sie im Internet unter: www.renginiai.kasvyksta.lt.
Feiertage: Neujahr (1. Januar), Tag der Wiederherstellung des Litauischen Staates (16. Februar), Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Litauens (11. März), Ostern (erster Sonntag und Montag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsbeginn), Internationaler Tag der Arbeit (1. Mai), Johannisfest (24. Juni), Tag der Krönung von König Mindaugas (6. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), Tag der Erinnerung an die Toten (Allerseelen) (2. November), Heiligabend (24. Dezember), Weihnachten (25.-26. Dezember).
Links:
Titel/Name | URL |
Lietuvos naujienos (Litauische Nachrichten) | www.lrytas.lt, www.delfi.lt, www.bns.lt, www.alfa.lt, www.diena.lt, www.15min.lt |
Mobilfunkanbieter | www.telia.lt, www.bite.lt, www.tele2.lt |
Litauische Post | www.post.lt |
Die Standesämter der Republik Litauen registrieren Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen von Kindern, Anerkennungen und Feststellungen der Vaterschaft und der Mutterschaft, Namensänderungen, Änderungen der Nationalität und Geschlechtsumwandlungen. Die Konsulate der Republik Litauen sind berechtigt, Geburten, Eheschließungen und Todesfälle litauischer Bürger zu registrieren.
Bürger der Republik Litauen können Anträge bei den Standesämtern der Republik Litauen online über den Self-Service des Registerzentrums einreichen:
www.registrucentras.lt/savitarna
Im System können Anträge für die folgenden Dienstleistungen eingereicht werden:
- Anmeldung der Geburt eines Kindes,
- Anmeldung eines im Ausland geborenen Kindes,
- Anmeldung der Vaterschaftsanerkennung,
- Beantragung der Eintragung einer Ehe,
- Anmeldung einer im Ausland geschlossenen Ehe,
- Anmeldung einer im Ausland vollzogenen Scheidung,
- Anmeldung des Todes einer im Ausland verstorbenen Person,
- Löschung einer Eintragung aus dem Personenstandsregister,
- Wiederherstellung einer Eintragung im Personenstandsregister,
- Änderung oder Ergänzung einer Eintragung im Personenstandsregister,
- Änderung des Vornamens, Nachnamens,
- Ausfertigung einer Kopie, Abschrift, eines Auszugs, einer Urkunde des Eintrags im Personenstandsregister,
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Heiratswillige müssen persönlich einen schriftlichen Antrag vorlegen. In Litauen dürfen nur Erwachsene verschiedenen Geschlechts heiraten. Heiratswillige stellen einen Antrag auf Eheschließung und legen ihre Geburtsurkunden und Ausweise oder ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Republik Litauen vor. Geschiedene legen zusätzlich ihre Scheidungsurkunde vor, Verwitwete die Sterbeurkunde des Ehegatten. Ausländische Staatsangehörige müssen bei Antragsstellung eine Urkunde der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Diese Urkunden müssen samt einer Übersetzung in die litauische Sprache vorgelegt werden. Heiratswillige stellen einen Antrag auf Eheschließung und legen Geburtsurkunden, Ausweise, Heirats- oder Sterbeurkunden vor, wenn es sich nicht um die erste Ehe handelt.
Scheidungen werden beim Standesamt am Ort des Gerichts, welches das Scheidungsurteil gefällt hat, eingetragen, dabei erfolgt ein Eintrag im Ehescheidungsregister und die Scheidungsurkunden werden ausgestellt; die Ehescheidung wird in den Pässen der Geschiedenen vermerkt. Die Ehe wird nach Inkrafttreten des Urteils und der Einreichung des Antrags, Vorlage der Ausweise, eines Auszugs des rechtskräftigen Urteils und einer Quittung über die Entrichtung der staatlichen Gebühr durch den Antragsteller aufgelöst.
Sterbefälle werden beim Standesamt am Wohnort des Verstorbenen oder am Sterbeort oder in den Gemeindeämtern, ausgenommen in den Kreisstädten, oder bei einem Konsulat der Republik Litauen bei Vorlage einer ärztlichen Sterbebescheinigung angezeigt. Der Sterbefall wird in das Sterberegister eingetragen und es wird eine Sterbeurkunde ausgestellt. Nach der Eintragung des Todes eines Einwohners der Republik Litauen, der seinen ständigen Wohnsitz in Litauen hatte, wird auch eine Bescheinigung für die Beantragung des Beerdigungsgeldes ausgestellt. Dafür sind der Ausweis des Verstorbenen und der von ärztlicher Seite ausgestellte Totenschein notwendig.
Links:
Titel/Name | URL |
Internetseite der Kreise und kreisfreien Städte Litauens | www.savivaldybes.lt |
Staatliches Unternehmen Zentralregister (Valstybės įmonė Registrų centras) | www.registrucentras.lt |
Für die Reise nach Litauen stehen verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung. Dank der geografischen Lage ist Litauen einer der Transitstaaten zwischen Westeuropa und den ehemaligen GUS-Staaten und dient als zukunftsträchtiger Verkehrsweg zwischen Nord und Süd. Der internationale Flughafen Vilnius verfügt derzeit über eine gut entwickelte Dienstleistungsinfrastruktur für Reisende und Luftfahrzeuge. Litauen ist auch ein Transitland im Bahnverkehr. Die in erster Linie zum Zwecke des Tourismus genutzten Verkehrsmittel sind Kraftfahrzeuge; Litauen verfügt über 50 Autobahnstrecken in europäische Staaten.
Bedingt durch die geografische Lage wird Litauen von zwei europäischen Verkehrskorridoren gekreuzt: I Nord-Süd-Verbindung: Tallin – Riga – Kaunas – Warschau und der Abzweig I A Šiauliai – Kaliningrad – Gdansk; IX Ost-West-Verbindung, Abzweig IX B Kiew – Minsk – Vilnius – Kaunas – Klaipėda und IX D Kaunas – Kaliningrad.
Mautgebühren
Verkehrsteilnehmer müssen für Busse (Fahrzeugklassen M2-M3), Lkw (Fahrzeugklassen N1-N3) und deren Kombinationen sowie Straßensonderfahrzeuge vor dem Befahren der mautpflichtigen Straßenabschnitte A1-A18 im Besitz einer gültigen elektronischen Vignette sein.
Eine elektronische Vignette ist ein elektronischer Eintrag im Zahlungsregistrierungsmodul des Verkehrsinformationssystems (nachstehend „KNMM“ genannt) des staatlichen Straßenverkehrsinformationssystems, der die Tatsache der Zahlung einer festen Nutzungsgebühr und die Einräumung der Berechtigung zum Befahren von kostenpflichtigen Hauptstraßenabschnitten für einen bestimmten Zeitraum bestätigt.
Weitere Informationen:
www.keliumokestis.lt/pages/mainPage.xhtml
In den größten Städten Litauens ist das öffentliche Busnetz gut ausgebaut. In Vilnius und Kaunas gibt es auch O-Buslinien. Die öffentlichen Verkehrsmittel verkehren in den Städten von ca. 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Im städtischen ÖPNV gelten gewöhnlich Einzelfahrscheine (nicht in allen Städten) und Zeitfahrkarten. In ganz Litauen gelten Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, die vom litauischen Verkehrsministerium im Gesetz über den Ausgleich von Beförderungskosten geregelt wurden. Einzelfahrscheine für Busse/O-Busse der Stadt kosten ca. 1 EUR.
Fahrpläne und Preise für Intercity- und internationale Busverbindungen finden Sie unter www.autobusubilietai.lt
Zugfahrpläne und Ticketpreise finden Sie unter https://ltglink.lt
Die litauischen Wasserstraßen sind der eisfreie Seehafen Klaipėda und der Fluss Nemunas (Memel) von Kaunas bis Klaipėda und ins Kurische Haff. Internationale Fährverbindungen sind im Internet zu finden unter https://portofklaipeda.lt
Litauen hat vier internationale Flughäfen: Vilnius, Kaunas, Palanga und der Militärflugplatz von Šiauliai. Folgende Fluggesellschaften fliegen Litauen an: Aegean, Finnair, Fly Dubai, Air Baltic, Lufthansa, LOT Polish Airlines, Play, Austrian Airlines, SAS, Brussels Airlines, Wizzair, Norwegian, Turkish Airlines, Ryanair, Swiss.
Links:
Titel/Name | URL |
Flughafen Kaunas | www.kaunas-airport.lt |
Flughafen Vilnius | www.vilnius-airport.lt |
Flughafen Palanga | www.palanga-airport.lt |
Litauische Bahn | https://ltglink.lt |
Hafen Klaipėda | www.portofklaipeda.lt |
Informationen zum Busverkehr | www.autobusubilietai.lt |
Litauische Straßendirektion | www.keliumokestis.lt/pages/mainPage.xhtml |