Bei der Arbeitssuche werden in Lettland vorwiegend folgende Möglichkeiten genutzt: persönliche Kontakte, Stellenangebote in Zeitungen und im Radio, Arbeitsvermittlungs- und Personalvermittlungsagenturen sowie das Internet, durch das die Chancen bei der Arbeitssuche wesentlich erweitert werden.
Beachten Sie, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der lettischen Sprache verfügen müssen, wenn Sie in Lettland Arbeit suchen. Die Amtssprache in Lettland ist Lettisch, sie wird bei Behörden sowie an den meisten Arbeitsplätzen gesprochen. Bei der Arbeitssuche können auch Russisch, und in Einzelfällen Englisch, Deutsch und skandinavische Sprachen, nützlich sein.
Die staatliche Beschäftigungsagentur (NVA)
Die NVA ist eine staatliche Einrichtung, die unter der Aufsicht des Sozialministeriums steht. Sie setzt die staatliche Politik zum Abbau der Arbeitslosigkeit um und unterstützt arbeitslose und arbeitsuchende Personen. Die NVA bietet einschlägige Dienstleistungen, Beratung und Unterstützung für natürliche und juristische Personen bei deren Tätigkeit zum Abbau der Arbeitslosigkeit und bei der Unterstützung von arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen, aber auch für staatliche und kommunale Einrichtungen und für Nichtregierungsorganisationen.
Informationen über die in der NVA gemeldeten offenen Stellen (nur in lettischer Sprache) sind der Internetseite der NVA www.nva.gov.lv unter der Rubrik „CV un vakanču portāls“ (CV- und Stellenportal) zu entnehmen. Personen, die in Lettland eine Arbeit suchen, können ihren Lebenslauf (CV) in dieser Rubrik veröffentlichen.
Wenn Sie Arbeit suchen und Hilfe bei der Arbeitssuche benötigen, Umschulungskurse besuchen, an anderen aktiven Beschäftigungsmaßnahmen der Agentur teilnehmen oder Arbeitslosenunterstützung beantragen möchten, müssen Sie sich bei der NVA melden, um den Arbeitslosenstatus zuerkannt zu bekommen. Mitarbeiter der staatlichen Beschäftigungsagentur beraten Sie zu offenen Arbeitsstellen, Rechten und Pflichten von arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen, zu Fragen der beruflichen Eignung, der Auswahl eines geeigneten Berufes, sowie zu geeigneten Umschulungsmaßnahmen.
Nähere Informationen zum Aufgabenbereich der staatlichen Beschäftigungsagentur finden Sie auf ihrer Internetseite: www.nva.gov.lv.
EURES (EURopean Employment Services – Europäisches Netz für berufliche Mobilität)
Das EURES-Portal eures.europa.eu enthält ausführliche Informationen über Lebensbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten nicht nur in Lettland, sondern auch in anderen EU- und EWR-Ländern. Für individuelle, kostenlose Beratungsgespräche stehen EURES-Berater der NVA zur Verfügung. Informationen zu EURES in Lettland finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Beschäftigungsagentur (NVA): www.nva.gov.lv/eures (in lettischer und englischer Sprache).
Arbeitsvermittlungsagenturen
Leistungen der Arbeitsvermittlung (Beratung in Fragen der Arbeitsvermittlung, Informationen über offene Stellen, Stellenvermittlung und andere Leistungen zur Beschäftigungsförderung) dürfen Wirtschaftsteilnehmer erbringen, die eine entsprechende Lizenz von der staatlichen Beschäftigungsagentur erhalten haben. Informationen über private zugelassene Arbeitsvermittlungsagenturen für Arbeitsstellen in Lettland bzw. im Ausland sind auf der Internetseite der staatlichen Beschäftigungsagentur unter der Rubrik „Licencētās darbiekārtošanas firmas“ (zugelassene Arbeitsvermittlungsagenturen) zu finden.
Wirtschaftsteilnehmer, die sich mit der Arbeitsvermittlung von Seeleuten auf Schiffe beschäftigen, müssen zuerst vom Verkehrsministerium Lettlands die einschlägige Lizenz erhalten. Das Verzeichnis der zugelassenen Arbeitsvermittlungsagenturen ist der Internetseite der Lettischen Seefahrtsverwaltung unter der Rubrik „Jūrnieku reģistrs – Kuģu apkalpes komplektēšana“ (Register der Seeleute – Anheuern von Schiffspersonal) zu entnehmen. » www.lja.lv
Unternehmensgründung
Machen Sie sich selbständig oder gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen! Informationen über die erforderlichen Schritte für die Gründung eines Unternehmens erhalten Sie über die staatlichen Steuerverwaltung unter www.vid.gov.lv, im Unternehmensregister unter www.ur.gov.lv sowie von der Europäische Kommission auf der Internetseite „Ihr Europa“ („Tava Eiropa – Uzņēmumiem”) unter www.ec.europa.eu bereitgestellt.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Beschäftigungsagentur | http://www.nva.gov.lv |
Verzeichnis der zugelassenen Arbeitsvermittlungsagenturen | https://www.nva.gov.lv/lv/darbiekartosanas-pakalpojumi |
Lettische Seefahrtsverwaltung | http://www.lja.lv |
CV online | http://www.cv.lv |
Prakse.lv | https://www.prakse.lv |
Visidarbi.lv | http://www.visidarbi.lv |
Workingday | http://www.workingday.lv |
CV Market | https://www.cvmarket.lv |
Staatliche Steuerverwaltung | https://www.vid.gov.lv |
Unternehmensregister | http://www.ur.gov.lv |
Bewerbung
In Lettland erfolgen Bewerbungen in der Regel per E-Mail (einschließlich Lebenslauf) oder telefonisch. Die Arbeitgeber erwarten, dass die Bewerber alle in der Stellenanzeige genannten Anforderungen erfüllen. Im Lebenslauf sind die Berufserfahrung, Qualifikationen und Fähigkeiten des Bewerbers anzugeben und besonders die für die jeweilige Stelle relevanten Fähigkeiten und Erfahrungen hervorzuheben.
Beim Erstellen eines Lebenslaufs muss vor allem auf präzise Formulierung, Sprache sowie Stil und Form geachtet werden.
Unbedingt zu beachten ist, dass die wichtigsten Informationen leicht zu entnehmen sind. Der Lebenslauf sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen.
Neben dem Lebenslauf wird häufig ein Bewerbungsschreiben erwartet, insbesondere bei Stellenangeboten, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Das Bewerbungsschreiben ist sehr wichtig und sollte glaubwürdig und überzeugend sein. Arbeitgeber suchen Bewerber, die ihr Geschäft, die Herausforderungen und den Markt kennen. Falsche Angaben zur Berufserfahrung oder sonstige falsche Informationen sind nicht akzeptabel.
Ob Sie Ihrem Lebenslauf ein Foto hinzufügen, liegt in Ihrem Ermessen. Etliche Arbeitgeber verlangen ein Foto, insbesondere für Stellen mit Kundenkontakt.
Wenn Sie sich für eine Saisonarbeit oder Tätigkeit mit geringen Qualifikationsanforderungen bewerben, können Sie dies normalerweise telefonisch tun.
Vorstellungsgespräch
Fast alle Unternehmen nutzen Vorstellungsgespräche und Tests, um die psychologischen und charakterlichen Eigenschaften oder praktischen Fertigkeiten von Bewerbern zu ermitteln. Arbeitgeber achten dabei nicht nur auf berufliche Aspekte, sondern auch auf die Persönlichkeit des Bewerbers. Zeigen Sie Ihre Motivation, Ihre Fähigkeit und Ihre Bereitschaft zu arbeiten. Seien Sie ehrlich und erläutern Sie, was Sie verbessern können und wie. Überzeugen Sie den Arbeitgeber davon, dass Sie wirklich in seinem Unternehmen arbeiten möchten.
In kleineren Unternehmen wird das Vorstellungsgespräch vom Geschäftsführer oder vom direkten Vorgesetzten geführt. In größeren Unternehmen nehmen gewöhnlich mehrere Personen an dem Gespräch teil, darunter der Geschäftsführer oder der Leiter einer bestimmten Abteilung sowie ein Personalbeauftragter.
Es wird erwartet, dass Sie pünktlich zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Damit zeigen Sie Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Die Frage der Kleidung hängt vom Arbeitsbereich und von der konkreten Stelle ab. Es ist wichtig, dass Sie ordentlich und gepflegt aussehen. Ist der Arbeitgeber eine Bank oder Behörde oder bewerben Sie sich bei einem Arbeitsamt, sollten Sie sich dementsprechend kleiden.
Beim Vorstellungsgespräch gibt man sich in der Regel zur Begrüßung die Hand, warten Sie jedoch, bis Ihnen der Arbeitgeber als erster die Hand reicht.
Vorstellungsgespräche in Lettland laufen in der Regel formell ab. Es wird erwartet, dass sich der Bewerber auf das Gespräch vorbereitet hat und über das Unternehmen und die Stelle Bescheid weiß. Die Bewerber dürfen Fragen über die Arbeit und Pflichten stellen, auf die Sie noch keine Antwort erhalten haben.
Der Arbeitgeber darf während des Gesprächs keine diskriminierenden Fragen über das Alter, den Familienstand oder personenbezogene Informationen (wie Größe und Gewicht) des Bewerbers stellen. In Lettland gibt es verschiedene Regelungen, die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Geschlechts, der sozialen Herkunft, Sprache, politischen Einstelllungen usw. verbieten.
In der Regel informiert Sie der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch über seine Entscheidung. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie keine Nachricht erhalten. In diesem Fall können Sie sich telefonisch nach dem Ergebnis erkundigen.
Arbeitsvertrag
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die Arbeitsbedingungen einigen: Gehalt, Zahlungsrhythmus, Arbeitszeit und Überstunden, Probezeit, weitere Vorteile und sonstige Themen. Denken Sie daran, dass in Lettland ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden muss. Löhne und Gehälter werden in Lettland in der Regel halbmonatlich ausgezahlt.
Links:
Titel/Name | URL |
Musterlebenslauf, Empfehlungen für Bewerbungsschreiben | http://www.europass.lv |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
In Lettland gibt es keine formelle Definition für „Praktika“. Zur Berufsausbildung gehörige Praktika sind als „der praktische Teil des berufsbildenden Programms“ definiert. Praktika, die nicht Teil eines solchen Bildungsprogramms sind, unterscheiden sich im Sinne des Gesetzes nicht von einem normalen Arbeitsverhältnis.
An mehreren Hochschuleinrichtungen ist es möglich, ein Auslandspraktikum im Rahmen des ERASMUS+-Programms zu absolvieren.
Die Ausbildung ist als nichtformale Bildung oder berufliche Fortbildung verfügbar. Sie wird von berufsbildenden Einrichtungen, Abteilungen für Weiterbildung an den Universitäten und deren lokale oder Fernbildungszentren, Handelskammern sowie von Zentren, Vereinen und privaten Dienstleistern für Erwachsenenbildung angeboten.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Die staatliche Beschäftigungsagentur bietet mehrere Fördermaßnahmen an, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden und eine kostenlose praktische Ausbildung für arbeitslose Menschen anbieten: a) berufsqualifizierende Kurse; c) subventionierte Ausbildung am Arbeitsplatz.
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen zur Freizügigkeit in der EU bzw. im EWR sind die EWR-Staatsangehörige, die ihren Wohnort beim Amt für Migration gemeldet und ihre Personenkennnummer erhalten haben, berechtigt, Bildungsangebote in Lettland zu nutzen und hier Praktika im Rahmen von Bildungsprogrammen zu absolvieren.
EWR-Staatsangehörige können sich auch arbeitslos melden und Fördermaßnahmen, darunter berufsbildende Angebote, beantragen, die von der staatlichen Beschäftigungsagentur angeboten werden.
Die Kriterien, die zur Anmeldung zu Bildungsangeboten als Teil der privaten nichtformalen Bildung berechtigen, können je nach den Bedingungen des Bildungsdienstleisters unterschiedlich sein.
In der Praxis sollten EWR-Staatsangehörige in der Regel über angemessene Kenntnisse der lettischen Sprache verfügen, um das Bildungsangebot erfolgreich nutzen zu können.
Durchführung
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Praktikum einen Teil der primären, sekundären und höheren beruflichen Bildung darstellt. Ob ein Praktikum im Rahmen des akademischen Studiums möglich ist, hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab. Die Praktikumsstelle wird entweder durch die Bildungseinrichtung selbst oder gemeinsam mit einem Partner – einer staatlichen oder privaten Firma, Organisation oder Behörde – ermöglicht. Alternativ können sich die Studierenden eine Praktikumsstelle nach eigener Wahl aussuchen, insofern die ausgesuchte Praktikumsstelle die im Studienprogramm beschriebenen Anforderungen erfüllt. In allen Fällen ist die Organisation des Praktikums durch Gesetz sowie durch die internen Bestimmungen der jeweiligen Bildungseinrichtung geregelt. Falls ein Studierender das Praktikum außerhalb der Bildungseinrichtung absolviert, ist ein dreiseitiger Vertrag zu unterzeichnen. Eine Vergütung kann Teil der Vereinbarung sein, ist aber für die Firma/Organisation nicht verpflichtend.
In Lettland wird ein Praktikum außerhalb der formalen Lehrpläne einem regulären Arbeitsverhältnis gleichgestellt, das durch die Vorschriften des Arbeitsgesetzes geregelt wird.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Der Staat regelt, in welchen Berufen Praktikanten während ihrer Ausbildung unfallversichert sein müssen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Praktikanten zu entlohnen, falls aber eine Vergütung vereinbart wird, ist ein schriftlicher Vertrag aufzusetzen.
Erasmus+-Praktikanten erhalten ein Stipendium zur Deckung der Reise- und Wohnkosten.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Die wichtigste Datenbank für Praktikumsstellen in Lettland ist die Website www.prakse.lv.
Für weitere Auskünfte zu Praktikumsmöglichkeiten können die Bewerber folgende Einrichtungen kontaktieren:
- EURES – euresnva [dot] gov [dot] lv (eures[at]nva[dot]gov[dot]lv) Informationsquellen und Veranstaltungen, die durch die staatliche Beschäftigungsagentur zur Verfügung gestellt werden;
- Staatliche Agentur für die Entwicklung im Bildungsbereich — www.viaa.gov.lv;
- Lettische Arbeitgeberkonföderation – https://www.lddk.lv.
Bildungseinrichtungen, die Praktika anbieten:
- https://www.nva.gov.lv/lv, Berufsbildung für Arbeitslose.
Finanzierung und Unterstützung
- Erasmus+ in Lettland – www.viaa.gov.lv, www.jaunatne.gov.lv (Agentur für internationale Jugendprogramme) oder höhere Bildungseinrichtungen, die am Programm teilnehmen.
Wo können Sie Ihre Angebote bekannt machen?
Stellenangebote für Praktika/Krankenhauspraktika können auf der Website www.prakse.lv, die auf diese Art von Stellenangeboten und -gesuchen spezialisiert ist, sowie auf mehreren privaten Stellenportalen veröffentlicht werden. Viele Arbeitgeber veröffentlichen ihre Angebote auf eigenen Websites oder auf Social-Media-Plattformen. Studierende suchen oft selbst aktiv nach Firmen, Behörden und Organisationen, die Ausbildung anbieten. Arbeitgeber können Kontakt mit Bildungseinrichtungen aufnehmen und Kooperation aufbauen, indem sie den Studierenden Praktikumsmöglichkeiten anbieten.
Finanzierung und Unterstützung
- Lettische Arbeitgeberkonföderation – https://www.lddk.lv
- Mehr über Erasmus+ in Lettland – www.viaa.gov.lv, www.jaunatne.gov.lv (Agentur für internationale Jugendprogramme) oder höhere Bildungseinrichtungen, die am Programm teilnehmen.
Rechtlicher Rahmen
In Lettland ist ein Lehrling eine Person, die in einem Handwerksunternehmen angestellt ist bzw. in eine Berufsbildungseinrichtung aufgenommen wurde, um einen Beruf zu erwerben, und einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.
Jugendliche ab 15 Jahren können Lehrlinge werden. Die Lehrlingausbildung erfolgt gemäß Lehrlingsausbildungs- und Prüfungsprogrammen. Die Lehrlingausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Standardvertrages, den der Lehrling mit der Schule oder dem Meister abschließt. Der Standardvertrag wird vom Bildungsminiterium ausgearbeitet und genehmigt.
In Lettland werden Berufsausbildungen durch das Handwerksgesetz (Par amatniecību) http://likumi.lv/doc.php?id=63052 geregelt.
Beschreibung des Systems
Die Lehrlingsausbildung erfolgt unabhängig von Programmen anderer Bildungsbereiche und ist nicht in der Klassifikation der Bildungsprogramme enthalten (es gibt kein entsprechendes ISCED-Niveau (ISCED: Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen)). Nur das Handwerksgesetz enthält Standards für die Lehrlingsausbildung und legt Verfahren zur Verleihung einer Handwerkerqualifikation fest.
In der Lehrlingsausbildung sind Lehrperioden enthalten, denen Prüfungen der Handwerksgesellen und Handwerksmeister folgen; diese werden von der Handwerkskammer ausgerichtet. Die Kammer hat Kooperationsverträge mit mehreren Berufsschulen unterzeichnet, in denen theoretisches Wissen unterrichtet wird. Somit enthalten die Programme der Lehrlingsausbildung die Ausbildung sowohl im schulischen als auch unternehmerischen Umfeld. Es ist nicht festgelegt, in welchem Verhältnis die Ausbildung in der Schule und im Unternehmen erfolgt. Die Kammer hält Aufsicht über die Ausbildung und führt eine Datenbank über Handwerker, Handwerksgesellen und Auszubildende, Handwerksfirmen und Handwerksmeister. Sie stellt auch Lizenzen aus, die eine Person berechtigt, Auszubildende auszubilden; dieses Recht steht Handwerkern stillschweigend zu.
Jugendliche werden in Programme der Lehrlingsausbildung unabhängig von der vorherigen Bildung aufgenommen, jedoch nicht früher als im Jahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollende (es sei denn, sie legen eine Einverständniserklärung eines Elternteils oder Vormunds vor). Personen können Ausbildende werden, wenn sie einen Lehrmeister finden. Die jeweilige Berufsgenossenschaft erstellt die Programme zur Lehrlingsausbildung, und der Rat der Handwerkskammer genehmigt diese. Die Dauer der Programme wird von der jeweiligen Handwerksgenossenschaft festgelegt und beträgt durchschnittlich drei Jahre. Ab dem zweiten Jahr der Lehrlingsausbildung erhalten die Auszubildenden oft eine Vergütung, die vom Handwerksmeister bzw. -unternehmen gezahlt wird.
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung können Sie sich als Geselle oder Meister qualifizieren. Um die Qualifikation als Handwerksgeselle oder -meister zu erhalten, müssen die Bewerber Mitglied in der jeweiligen Handwerkskammersein und die entsprechenden Prüfungen bestehen. Die Gesellenprüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil (Vorstellung des Projekts). Um an der Prüfung zum Handwerksmeister teilnehmen zu können, müssen die sich bewerbenden Gesellen acht Jahre Arbeitserfahrung im jeweiligen Bereich aufweisen.
Die Kammer bietet den Bewerbern zur Qualifikation als Handwerksmeister einen zweimonatigen theoretischen Kurs an. Ein Handwerksmeister, der zuvor eine entsprechende höhere Bildung abgeschlossen hat, gilt als akademisch gebildeter Handwerksmeister.
Die lettische Handwerkskammer verleiht die Handwerksqualifikationen, und die von der lettischen Handwerkskammer ausgestellten Abschlüsse werden anerkannt.
Um sicherzustellen, dass die Lehrlingsausbildung den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser entspricht, hat das Ministerium für Bildung und Wissenschaft ein neues System für die Lehrlingsausbildung entwickelt – „arbeitsbasiertes Lernen“. Im Berufsausbildungsgesetz wird die Rechtsgrundlage für diesen neuen Ansatz gesichert – „arbeitsbasiertes Lernen“ wird damit als eine Form der Berufsausbildung festgelegt. Aktuell bieten Berufsbildungseinrichtungen mehere Berufsbildungsprogramme nach dem neuen System an.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Gemäß dem Bildungsgesetz (http://likumi.lv/doc.php?id=50759) sind Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft berechtigt, in Lettland Bildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
In Bezug auf die Teilnahme an der Lehrlingsausbildung gelten für alle dieselben Regeln. Für ausländische Staatsangehörige gilt noch die zusätzliche Anforderung, die Landessprache auf umgangssprachlichen Niveau zu beherrschen.
Der theoretische Teil der Lehrlingsausbildung wird in Lettland ausschließlich auf Lettisch unterrichtet. Um am Programm teilnehmen zu können, müssen sich EU-Staatsangehörige Kenntnisse der lettischen Sprache aneignen.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Informationen über die Lehrlingsausbildung und -stellen finden die Bewerber auf folgenden Websites:
- Angebote für Lehrlingsausbildungsstellen - https://www.prakse.lv
- Lettische Handwerkskammer (LAK) – www.lak.lv
- Staatliche Agentur für die Entwicklung im Bildungsbereich – lettische staatliche Agentur für den Bereich Erasmus+-Bildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung – http://viaa.gov.lv/eng
- Lettische Industrie- und Handelskammer – www.chamber.lv
Finanzierung und Unterstützung
Für Lehrlinge ist offiziell keine Vergütung vorgesehen, aber der Meister oder das Unternehmen können dem Lehrling freiwillig eine Vergütung bezahlen oder bestimmte Ausgaben erstatten.
Wo können Sie Ihre Angebote bekannt machen?
Arbeitgeber können Lehrlingsstellen auf den Websites https://www.prakse.lv, www.erasmusintern.org anbieten und die Angebote der lettischen Beschäftigungsagentur nutzen.
Finanzierung und Unterstützung
Für Informationen über die Unterstützung für Lehrlingsausbildung können die Arbeitgeber die lettische Handwerkskammer (LAK) – www.lak.lv kontaktieren
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Nach Ankunft in Lettland ist eine kurzfristige Unterkunft in Hotels bzw. Herbergen möglich, bis der ständige Wohnort feststeht. Mehr Informationen unter: www.latvia.travel/lv/lapa/naksnosanas-vietas
Um eine Wohnung bzw. ein Haus anzumieten, ist es ratsam, sich über aktuelle Angebote in der Tagespresse, im Internet (www.ss.com, www.reklama.lv/lv; www.city24.lv; ) und bei Immobilienagenturen (www.incity.lv; www.niss.lv; https://www.arcoreal.lv; www.kivi.lv; www.latio.lv; www.ober-haus.lv; www.rentinriga.lv) zu informieren. Auf dem Portal www.1188.lv befindet sich unter der Rubrik „Uzņēmumi“ → „Nekustamie īpašumi“ (Unternehmen → Immobilien) die Suchdatenbank von „1188“ mit einem Verzeichnis aller Immobilienagenturen Lettlands. Auch auf Social-Media-Websites werden unterschiedliche Anzeigen geschaltet, darunter auch mit Angeboten zur Wohnungsmiete und zum Wohnungskauf usw.
Man kann sich auch bei der örtlichen Kommunalverwaltung über die in deren Eigentum befindlichen Mietobjekte informieren; freie Wohnungen, deren Eigentümer die Kommunalverwaltung ist, sind jedoch hauptsächlich in Kleinstädten oder Dörfern verfügbar.
Der Mietvertrag bedarf der Schriftform und muss sämtliche wesentlichen Bedingungen enthalten: Mietpreis, Laufzeit, Nutzungsbedingungen, Reparaturkosten, Halten von Haustieren usw. Der Mietvertrag kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben, unbefristete Mietverträge sind gesetzlich nicht zulässig. Die Kaution darf zwei Monatsmieten nicht überschreiten. Das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird durch das Gesetz über die Vermietung von Wohnräumen geregelt.
Das Anmieten einer Wohnung in der Hauptstadt kostet durchschnittlich im Monat etwa 250-550 EUR; in diesem Betrag sind normalerweise keine Nebenkosten (Kosten für Wasser, Strom, Gas, Internet, Telefon usw.) enthalten. Die Höhe der Miete ist von der Größe und Lage der Wohnung abhängig. Der Vermieter kann eine Vorauszahlung der Miete verlangen.
Mietpreise in anderen Städten Lettlands sind in der Regel günstiger als in Riga, betragen jedoch gewöhnlich monatlich mindestens 70 EUR. Man muss damit rechnen, dass eine Vorauszahlung der Miete (für 1-3 Monate) verlangt werden kann.
Links:
Titel/Name | URL |
Anzeigenportal | http://www.ss.com |
Anzeigenportal | https://www.reklama.lv |
Anzeigenportal | http://www.city24.lv |
Immobilienagentur | http://www.incity.lv |
Immobilienagentur | http://www.niss.lv |
Immobilienagentur | https://www.arcoreal.lv |
Immobilienagentur | https://www.kivi.lv |
Immobilienagentur | https://latio.lv/lv |
Immobilienagentur | http://www.ober-haus.lv |
Immobilienagentur | https://www.rentinriga.lv |
Kindergärten
Die örtlichen Gemeindeverwaltungen bieten Plätze in Kindergärten an, jedoch sind die Kindergartenplätze in größeren Städten unter Umständen nicht ausreichend.
Informationen über Kindergärten und vorhandene Kindergartenplätze sind bei der jeweiligen Schulverwaltung der Stadt oder bei örtlichen Gemeindeverwaltungen erhältlich https://www.izm.gov.lv/lv/valstspilsetu-un-novadu-izglitibas-parvalzu-vaditaju-izglitibas-specialistu-kontaktinformacija. Ein Angestellter nimmt das Kind in die Warteliste der Vorschuleinrichtung auf, wenn die Eltern alle erforderlichen Unterlagen einreichen. In Vorschuleinrichtungen müssen die Eltern für die Verpflegung des Kindes zahlen, es sei denn, es sind besondere Erleichterungen gewährt (z. B. für kinderreiche Familien). Die Beträge belaufen sich in der Regel auf 2-4 € pro Tag für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack.
In Lettland gibt es zudem private Kindergärten und Betriebskindergärten.
Vorschuleinrichtungen, Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II
Es obliegt den örtlichen Kommunalverwaltungen, für alle in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Kinder im (Vor-)Schulalter Plätze an Vorschuleinrichtungen, Grundschulen sowie an Schulen der Sekundarstufe I und II sicherzustellen.
Informationen über Schulen und vorhandene Plätze in städtischen bzw. ländlichen Schulen sind in der jeweiligen Schulverwaltung der Stadt bzw. des Verwaltungsbezirkes oder bei der Kommunalverwaltung erhältlich.
Grundschuldbildung ist in Lettland obligatorisch, die Programmdauer beträgt neun Jahre.
Allgemeine Sekundarbildung ist in Lettland nicht obligatorisch. Der Erwerb der allgemeinen Sekundarbildung erfolgt in Mittelschulen und Gymnasien sowie in Abend- und Fernschulen.
Berufsausbildungseinrichtungen
Die Berufsausbildung kann nach dem Erwerb der Grundschulbildung in berufsbildenden Sekundarschulbildungs- oder Berufsausbildungsprogrammen erworben werden. Berufsausbildungseinrichtungen nehmen, je nach ihrem Ausbildungsprogramm, Personen mit Grundschulabschluss, Berufsschulabschluss oder mit Abschluss der Sekundarstufe I auf, sowie Auszubildende ohne Einschränkungen bezüglich der erworbenen Bildung.
Für eine Berufsausbildung mit gleichzeitigem Erwerb des Abschlusses der Sekundarstufe II werden Auszubildende nach Abschluss der allgemeinen Sekundarstufe I oder einer Berufsgrundausbildung angenommen.
Der Aufnahme in die jeweilige Bildungseinrichtung liegt das Wettbewerbsprinzip zugrunde, wobei die in den Abschlusszeugnissen angegebenen Leistungen in den einzelnen Fächern ausgewertet werden. Menschen mit Behinderungen, Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge werden in die Bildungseinrichtung ohne Anwendung dieses Prinzips aufgenommen. Die Schüler haben die Möglichkeit ein staatliches Stipendium zu erhalten. Das Mindeststipendium beträgt 15 Euro, aber das Höchststipendium – bis zu 150 Euro. Die Höhe des Stipendiums hängt von den Leistungen, Besuch der Lehrveranstaltungen, öffentlichen Aktivitäten usw. ab.
Hochschulen
Die Aufnahme zum Studium erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Die Hochschule kann auch zusätzliche Anforderungen bezüglich fachlicher Vorbildung, besonderer Eignung und bestimmter Vorkenntnisse (z. B. in Kunst, Musik, Sport) festlegen.
Der Staat bestimmt die Anzahl der Studienplätze an den Hochschulen, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Studiengebühren für nicht aus staatlichen Mitteln finanzierte Studienplätze tragen Studierende aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Hochschule selbst.
Zusätzliche Informationen über das Bildungssystem in Lettland, die verfügbaren Förderungen und sonstige relevanten Informationen können auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft abgerufen werden: www.izm.gov.lv
Die Suche nach Bildungsprogrammen und -einrichtungen ist am einfachsten in der Nationalen Datenbank für Bildungsmöglichkeiten (Nacionālajā izglītības iespēju datubāzē): www.niid.lv.
Wenn der Bildungsabschluss im Ausland erworben wurde und eine Fortsetzung der Bildung in Lettland gewünscht wird, empfehlen wir, das akademische Informationszentrum zu kontaktieren und sich über das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsnachweisen zu informieren sowie darüber, wann dies erforderlich ist: http://www.aic.lv/portal/arvalstu-diplomu-atzisana.
Links:
Titel/Name | URL |
Kontaktinformationen der Kommunalverwaltungen | https://www.lps.lv/lv/kontakti/pasvaldibu-kontakti |
Kontaktinformationen der Bildungsspezialisten in Bezirken und Städten | https://www.izm.gov.lv/lv/republikas-pilsetu-un-novadu-izglitibas-parvalzu-vaditaju-un-izglitibas-specialistu-kontaktinformacija |
Nationale Datenbank der Bildungsmöglichkeiten | https://www.nid.lv |
Akademisches Informationszentrum | https://www.aic.lv/portal/lv |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft | http://www.izm.gov.lv |
Schulsystem in Lettland | https://www.niid.lv/izlgsist |
Studieren in Lettland | https://www.studyinlatvia.lv |
Kontaktinformationen der Leiter, Bildungsspezialisten von städtischen und regionalen Bildungsbehörden | https://www.izm.gov.lv/lv/valstspilsetu-un-novadu-izglitibas-parvalzu-vaditaju-izglitibas-specialistu-kontaktinformacija |
Die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft entwickelte interaktive Karte mit Schulen | https://izm.kartes.lv |
Rating lettischer Schulen | https://www.skolureitings.lv |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Einreisebestimmungen für Lettland
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. Staatsangehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und Staatsangehörige der Schweiz sowie ihre Familienangehörige, die über eine gültige in einem EU-/EWR-Staat ausgestellte Aufenthaltserlaubnis als Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staats oder dessen Familienangehörige verfügen, haben das Recht, mit einem gültigen Reisedokument nach Lettland einzureisen.
Arbeit in Lettland
Staatsangehörige aus der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz sowie deren Familienangehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis, sie haben freien Zugang zum lettischen Arbeitsmarkt.
Der Arbeitgeber meldet jeden Mitarbeiter unter Angabe der entsprechenden Daten bei der staatlichen Steuerverwaltung (VID) an.
Bei langfristiger Arbeit in Lettland kann der Arbeitnehmer Steuerbefreiungen für Unterhaltsberechtigte sowie Einkommenssteuerfreibeträge ähnlich wie die lettischen Arbeitnehmer erhalten. Weitere Informationen sind auf der Website der staatlichen Steuerverwaltung (VID) erhältlich: https://www.vid.gov.lv/lv .
Aufenthalt in Lettland
Planen EU-Staatsangehörige, Staatsangehörige eines EWR-Staates bzw. Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige einen Aufenthalt in Lettland von mehr als drei Monaten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, sind sie verpflichtet, sich beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten zu melden und eine Bescheinigung über die Anmeldung des Aufenthalts einzuholen (Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten in lettischer Sprache https://www.pmlp.gov.lv/lv/eseez-pilsoniem und in englischer Sprache https://www.pmlp.gov.lv/en/entry-citizens-union-and-their-family-members).
Wenn das Ziel des Aufenthalts eines EU-Staatsangehörigen in Lettland die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist, kann sich diese Person in Lettland bis zu 6 Monaten im Jahr oder länger dann aufhalten, wenn es davon auszugehen ist, dass die Begründung eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich erfolgt.
Im Falle des Wohnortwechsels ist die jeweilige Person gemäß den Bestimmungen des Einwohnermeldegesetzes verpflichtet, sich innerhalb von einem Monat, seitdem sie sich ständig an ihrem neuen Wohnort aufhält, beim Einwohnermeldeamt zu melden. Der Wohnsitz kann in der Gemeinde angemeldet werden, in der sich der neue Wohnsitz befindet, oder elektronisch auf dem Portal www.latvija.lv. Staatsangehörige der EU, der EWR-Staaten oder der Schweiz und deren Familienangehörige, die eine in der Republik Lettland ausgestellte Meldebescheinigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen ihren Wohnsitz beim Amt für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten anmelden.
Haben sich Staatsangehörige aus der EU/den EWR-Staaten bzw. der Schweiz mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung in Lettland aufgehalten, haben sie Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Unionsbürger.
Ist die Person kein Staatsangehöriger der EU, der EWR-Staaten oder der Schweiz und hat sie sich fünf Jahre in Lettland aufgehalten, ist sie berechtigt, den Status eines EU-Einwohners in Lettland mit unbefristetem Aufenthaltstitel erlangen https://www.pmlp.gov.lv/en/long-term-resident-status-european-community-latvia.
Weitere Informationen sind auf der Website des Amtes für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten erhältlich: www.pmlp.gov.lv
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten | https://www.pmlp.gov.lv/lv |
Staatliche Steuerverwaltung (VID) | https://www.vid.gov.lv/lv |
Bevor Sie sich nach Lettland begeben, ist Folgendes zu klären:
Haben Sie ein gültiges Reisedokument?
Bevor Sie nach Lettland einreisen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Identitätsdokument für die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Lettland gültig ist.
Haben Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder eine andere Krankenversicherung?
Die Europäische Krankenversicherungskarte können Sie bei dem zuständigen Träger Ihres Mitgliedstaates erhalten. Beim Antritt eines Arbeitsverhältnisses in Lettland können Sie die EKVK gebührenfrei vom Nationalen Gesundheitsdienst Lettlands www.vmnvd.gov.lv erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nur eine sofort erforderliche medizinische Hilfe in medizinischen Einrichtungen, in denen die staatlich garantierte medizinische Versorgung angeboten wird, in Anspruch nehmen können.
Auch verschiedene medizinische Unterlagen können nützlich sein (z.B. Impfpass, Bescheinigungen, Patientenakte). Insbesondere in dem Fall, wenn Sie Ihre Behandlung fortsetzen müssen, und damit der behandelnde Arzt in Lettland über die Krankengeschichte in Kenntnis gesetzt ist.
Haben Sie für eine Unterkunft gesorgt?
Auskunft über vorübergehende Unterkünfte erhalten Sie unter www.allhotels.lv (Informationen über Unterkünfte in Lettland).
Unterkünfte für einen längeren Zeitraum können Sie in der Presse oder über Immobilienagenturen, private Kontakte oder auch das Internet suchen (z. B. Anzeigenportale – www.ss.com, www.reklama.lv u.a.).
Sind Sie im Besitz der erforderlichen Unterlagen für die Europäische Sozialversicherung?
Wenn Sie die von Ihrem Staat zugesprochene Arbeitslosenunterstützung während der Arbeitssuche in Lettland weiter beziehen möchten, benötigen Sie ein vom zuständigen Träger Ihres Mitgliedstaates ausgestelltes Formular U2 für die Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Um den Anspruch auf Beihilfen in Lettland aufrechtzuerhalten, können Versicherungs- bzw. Beschäftigungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt werden. Die Berechnung der Beschäftigungs- und Versicherungszeiten wird durch das Formular U1 gewährleistet, das von der zuständigen staatlichen Einrichtung Ihres Mitgliedstaates ausgestellt wird.
Für die Koordinierung im Bereich der Sozialversicherung ist in Lettland die staatliche Sozialversicherungsagentur zuständig: https://www.vsaa.gov.lv/lv.
Sind Sie über die Arbeitsbedingungen in Lettland informiert; wissen Sie, wie man Arbeitsverträge abschließt?
Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses müssen der Beschäftigte und der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Arbeitsvertrag in der Regel unbefristet.
Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Website der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv
Entspricht Ihre Ausbildung der Arbeit in Lettland?
Die Frage, ob Ihre Berufs- oder Hochschulausbildung der zu leistenden Arbeit entspricht, wird durch den Arbeitgeber geprüft. Wollen Sie in Lettland allerdings einen der reglementierten Berufe wie z. B. Arzt, Ingenieur, Lehrer und ähnliche ausüben, müssen Sie vor der Arbeitsaufnahme die Konformität Ihrer Ausbildungsnachweise und der Qualifikation prüfen lassen. Dies kann über das Akademische Informationszentrum erfolgen – https://aic.lv; hier finden Sie auch eine Liste der in Lettland reglementierten Berufe.
Verfügen Sie über ausreichende Kenntnisse der lettischen Sprache?
Die Amtssprache in Lettland ist Lettisch, sie wird bei Behörden sowie an den meisten Arbeitsplätzen gesprochen. Auch Englisch- oder Deutschkenntnisse können hilfreich sein.
Falls Sie lettische Sprachkenntnisse erwerben oder diese verbessern möchten, besuchen Sie die Website der Lettischen Sprachagentur https://maciunmacies.valoda.lv. Als arbeitslos gemeldete Personen können sich bei der staatlichen Beschäftigungsagentur über die Möglichkeit zur Anmeldung für Lettischkurse informierenhttps://www.nva.gov.lv/lv/prasmju-apguve. Über die Möglichkeiten des Erwerbs der Amtssprache können Sie sich auch bei der örtlichen Kommunalverwaltung Ihres Wohnsitzes in Lettland erkundigen.
Was Sie noch erledigen sollten, bevor Sie sich nach Lettland begeben:
- Informieren Sie alle Behörden, bei denen Sie registriert sind oder denen Sie Ihre persönlichen Angaben mitgeteilt haben, z.B. das Einwohnermelderegister, die lokale Verwaltungsbehörde, das Arbeitsamt, die Bank, das Straßenverkehrsamt, die Post, den Anbieter von Gesundheitsdiensten, den Anbieter von Versorgungsdiensten usw. Dadurch werden Sie mögliche Missverständnisse in der Zukunft vermeiden.
- Nehmen Sie Ihren Führerschein mit. Ein in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) ausgestellter Führerschein ist auch in anderen EU-Ländern, darunter auch Lettland, gültig.
- Wenn es in der Familie Kinder gibt, kümmern Sie sich vor der Abreise um alle erforderlichen Unterlagen, die die Ausbildung, die medizinische Versorgung, die erhaltenen Sozialleistungen usw. der Kinder nachweisen. Sie sollten auch die zuständige Behörde in Ihrem Heimatland (die Familienleistungen zahlt) über Ihren Umzug nach Lettland informieren. Weitere Informationen sind auf der Website der staatlichen Sozialversicherungsagentur https://vsaa.gov.lv – in der Rubrik „Familienleistungen EU“ verfügbar.
Nach der Ankunft in Lettland:
- EU/EWR-Bürger müssen sich beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten anmelden und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate in Lettland aufhalten möchten: https://www.pmlp.gov.lv
Lettische Staatsbürger können ihren Wohnsitz bei der Gemeinde, in der Sie ihren neuen Wohnsitz haben, oder elektronisch auf dem Portal www.latvija.lvanmelden. Staatsangehörige der EU, der EWR-Staaten oder der Schweiz und deren Familienangehörige, die eine in der Republik Lettland ausgestellte Meldebescheinigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen ihren Wohnsitz beim Amt für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten anmelden. - Falls Sie auf Arbeitssuche sind und dabei Unterstützung erhalten möchten oder wenn Sie Ihre Arbeitslosenunterstützung nach Lettland überweisen lassen möchten, können Sie sich in einer der Filialen der staatlichen Beschäftigungsagentur registrieren lassen: https://www.nva.gov.lv/lv.
- Bei Arbeitsaufnahme muss der Arbeitnehmer (mit steuerlichem Wohnsitz in Lettland) ein elektronisches Lohnsteuerformular unter Verwendung des elektronischen Meldesystems (EDS) der staatlichen Steuerverwaltung (VID) oder persönlich beim Kundenbetreuungszentrum der staatlichen Steuerverwaltung einreichen. Die Arbeitgeber melden jeden Arbeitnehmer, der ein Arbeitsverhältnis eingeht, bei der staatlichen Steuerverwaltung (VID) an, indem sie Informationen über die Arbeitnehmer übermitteln.
- Um medizinische Versorgung zu erhalten, lassen Sie sich in die Kartei eines Arztes für Allgemeinmedizin aufnehmen. Informationen darüber, welche Ärzte für Allgemeinmedizin in Ihrer Region oder Ihrer Stadt arbeiten, erhalten Sie beim Nationalen Gesundheitsdienst: https://www.vmnvd.gov.lv/lv.
- Falls Sie ein S1-Formular für Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat erhalten haben, legen Sie es beim Nationalen Gesundheitsdienst vor. Ohne Registrierung ist das Formular ungültig.
- Wenn Sie lettischer Staatsangehöriger sind und nach Lettland zurückkehren möchten, lesen Sie bitte die Informationen zu Fragen der Remigration im Ja vēlies atgriezties Latvijā auf der Webite der NVA.
Links:
Titel/Name | URL |
Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten | https://www.pmlp.gov.lv |
Staatliche Beschäftigungsagentur | https://www.nva.gov.lv |
Akademisches Informationszentrum | https://www.aic.lv/portal/lv |
Staatliche Sozialversicherungsagentur | https://www.vsaa.gov.lv |
Außenministerium | https://www.mfa.gov.lv |
Nationaler Gesundheitsdienst | https://www.vmnvd.gov.lv |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Mindestalter für die Arbeitsaufnahme
Die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ist erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres zulässig.
In Ausnahmefällen können Kinder ab 13 Jahren mit schriftlichem Einverständnis der Eltern (des Vormunds) in ihrer Freizeit einfache Arbeiten verrichten, die die Sicherheit und Gesundheit des Kindes nicht gefährden, z. B. landwirtschaftliche Arbeiten, Aufräum- und Reinigungsarbeiten und Austragen von Waren. Diese Beschäftigung darf der Ausbildung des Kindes nicht abträglich sein.
Beginn eines Arbeitsverhältnisses
Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses müssen der Beschäftigte und der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen.
Der Arbeitsvertrag gilt als geschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber über die auszuführende Tätigkeit und die zu erbringende Vergütung geeinigt haben, sowie darüber, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, im Einklang mit der gültigen Betriebsordnung und entsprechend den Weisungen des Arbeitgebers zu handeln.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, einen Arbeitsvertrag mit mehreren Arbeitgebern zu schließen, sofern im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
In Lettland werden Arbeitsverträge im Allgemeinen für einen unbefristeten Zeitraum geschlossen. In bestimmten Fällen kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Dies sollte allerdings begründet werden, z. B. durch Saisonarbeiten oder Arbeiten mit bestimmter Durchführungsdauer, Gelegenheitsarbeiten, für die Dauer eines Projekts u. a.
In einem befristeten Arbeitsvertrag werden entweder das Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder die Umstände, die die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung begründen, genannt. Ein solcher Arbeitsvertrag darf auf höchstens drei Jahre befristet werden. Ein Vertrag über Saisonarbeiten darf 10 Monate nicht überschreiten.
Wenn nach Ablauf der Frist, für die der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, keine der Parteien die Beendigung des Arbeitsvertrags fordert und das Arbeitsverhältnis faktisch fortgesetzt wird, gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet.
Regelungen für eine Probezeit
Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags kann eine Probezeit vereinbart werden, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer den Anforderungen der ihm anvertrauten Tätigkeit genügt. Falls die Probezeit im Arbeitsvertrag nicht genannt wird, dann gilt dieser als Arbeitsvertrag ohne Probezeit. Die Dauer der Probezeit darf höchstens drei Monate betragen.
Für Personen unter 18 Jahren wird keine Probezeit festgelegt.
Flexible Beschäftigungsformen
Die lettischen Arbeitgeber sind nach wie vor zumeist Anhänger der traditionellen Beschäftigungsformen, obgleich eine Tendenz zu flexiblen Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, Arbeit auf Vertragsbasis und befristeten Beschäftigungsverhältnissen zu beobachten ist. Auch Telearbeit wird in Lettland seit einigen Jahren immer populärer, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Beschäftigungsverhältnis flexibel gestalten können. Darüber hinaus können Arbeitnehmer so ihre berufliche Tätigkeit besser mit ihrem Familienleben und sozialem Leben vereinen und ihren beruflichen Pflichten eigenverantwortlicher nachkommen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: www.vdi.gov.lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Arbeitsgesetz | https://likumi.lv/doc.php?id=26019 |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
In Lettland ist vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zu schließen.
Der Arbeitsvertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt; der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber erhalten je ein Exemplar.
Das Arbeitsgesetz sieht zwei Arten von Arbeitsverträgen vor:
- unbefristeter Arbeitsvertrag;
- befristeter Arbeitsvertrag.
In der Regel muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag schließen. In bestimmten Fällen kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Dies sollte allerdings begründet werden, z. B. durch Saisonarbeiten oder Arbeiten mit bestimmter Durchführungsdauer, Gelegenheitsarbeiten, für die Dauer eines Projekts u. a.
Der Arbeitsvertrag muss Folgendes enthalten:
- Vor- und Nachname des Arbeitnehmers, seine Personenkennzahl, Wohnsitz, Vor- und Nachname (Firmenname), Registriernummer und Anschrift des Arbeitgebers;
- Datum der Aufnahme des rechtlichen Arbeitsverhältnisses;
- vorgesehene Dauer des rechtlichen Arbeitsverhältnisses (bei einem befristeten Arbeitsvertrag);
- Arbeitsort (falls kein konkreter Arbeitsort für die Ausübung von Arbeitnehmerpflichten festgelegt wurde, muss vermerkt werden, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsorten beschäftigt werden kann);
- Beruf des Arbeitnehmers (Qualifikation, Fachgebiet) und allgemeine Beschreibung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit;
- Höhe der Vergütung und Zeitpunkt der Auszahlung;
- vertraglich vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten;
- Dauer des bezahlten Jahresurlaubs;
- Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages;
- Hinweis auf die Bestimmungen des Tarifvertrags und der Betriebsordnung, die das rechtliche Arbeitsverhältnis regeln.
Die Vertragsparteien können die Aufnahme weiterer Angaben vereinbaren; die Angaben, auf die sich die Vertragsparteien einigen, müssen aber mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Einklang stehen. Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen dürfen die Rechtsstellung des Arbeitnehmers nicht verschlechtern.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen ändern. Änderungen des Arbeitsvertrags müssen schriftlich erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: www.vdi.gov.lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Arbeitsgesetz | https://likumi.lv/doc.php?id=26019 |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Personen unter 18 Jahren
Personen unter 18 Jahren dürfen erst nach einer ärztlichen Untersuchung beschäftigt werden, und sie sind verpflichtet, sich bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres einer jährlichen ärztlichen Pflichtuntersuchung zu unterziehen.
Es ist untersagt, Jugendliche unter Bedingungen einzustellen, die mit besonderen Gefahren für ihre Sicherheit, Gesundheit, Sittlichkeit und Entwicklung verbunden sind, sowie Überstunden zu verlangen.
Für Personen unter 18 Jahren gilt eine Fünf-Tage-Arbeitswoche.
Kinder ab 13 Jahren dürfen nur einfache Arbeiten wie Gartenarbeit und Bewässerung, Ernte und Verpackung von Waren usw. ausführen.
Schwangere und junge Mütter
Zur Vermeidung jeglicher Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Schwangeren hat der Arbeitgeber nach Erhalt des ärztlichen Attests für Arbeitsbedingungen und -zeiten zu sorgen, die eine solche Gefährdung ausschließen. Ist die Gewährleistung solcher Arbeitsbedingungen und -zeiten nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Schwangere vorübergehend mit einer anderen, angemessenen Aufgabe betrauen. Die Vergütung darf nach der Änderung der Arbeitsvertragsbestimmungen nicht unter dem vorherigen Durchschnittsverdienst der Beschäftigten liegen.
Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag mit einer Schwangeren oder einer Mutter im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes (bzw. während der gesamten Stillzeit) nicht kündigen, es sei denn, die Arbeitnehmerin hat den Arbeitsvertrag oder die festgelegte Betriebsordnung ohne Rechtfertigungsgrund grob verletzt.
Gewerkschaftsmitglieder
Ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit einem Gewerkschaftsmitglied nicht kündigen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind, müssen sich vor der Arbeitsaufnahme in der Regel beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten melden, um dort eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Lettland zu erhalten.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Behindertenverband „Apeirons“ | https://www.apeirons.lv/new |
Rehabilitationszentrum des Lettischen Blinden- und Sehbehindertenverbands | https://www.lnbrc.lv |
Gehörlosenverband Lettlands | https://www.lns.lv/lat |
Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten | https://www.pmlp.gov.lv |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Nützliche Informationen zur Gründung eines neuen Unternehmens und zur Geschäftstätigkeit finden Sie auf dem lettischen nationalen Portal Latvija.lv, wo auch E-Services angeboten werden.
Die staatliche Beschäftigungsagentur bietet die Möglichkeit, an Aktivitäten zur Gründung eines Unternehmens oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit teilzunehmen nva.gov.lv.
Beim Finanzinstitut ALTUM kann man hingegen finanzielle Unterstützung zur Unternehmensgründung erhalten altum.lv.
Unterstützung bei der Unternehmensgründung, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einbindung ausländischer Investoren sowie der Aufnahme einer Exporttätigkeit gewährt die Lettische Investitions- und Entwicklungsagentur liaa.gov.lv.
Selbständigkeit
Selbständig erwerbstätige Personen, die beabsichtigen, als selbständig Erwerbstätige eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, müssen sich bei der staatlichen Steuerverwaltung als Steuerpflichtige anmelden. Bei der Anmeldung ist ein Antrag auszufüllen, in dem die Art der Tätigkeit anzugeben ist. Dabei sind entsprechende Bescheinigungen über die einschlägigen Qualifikationen in Kopie einzureichen. Ebenso ist die Zustimmung des jeweiligen Immobilienbesitzers über die Registrierung der Wirtschaftstätigkeit an der jeweiligen Adresse einzureichen. Eine Gebühr für die Anmeldung ist nicht vorgesehen. Gegebenenfalls müssen sich Selbständige auch im Register der MwSt-Zahler eintragen.
Selbständige müssen die Plichtbeiträge zur Sozialversicherung (VSAOI) von dem Einkommen (Gewinn) aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit leisten, außer in gesetzlich festgelegten Fällen. Die Pflichtbeiträge werden pro Quartal berechnet und geleistet. Der Regelsatz für Selbständige beträgt 31,07%. Falls das monatliche Einkommen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit unter dem Mindestlohn liegt (derzeit 700 Euro), sind nur Pflichtbeiträge zur Rentenversicherungsbeiträge zu leisten (10% vom tatsächlichen Einkommen).
Einzelunternehmer – Unternehmensgründung
Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit als Einzelunternehmer oder durch Unternehmensgründung beginnen wollen, wenden sich an das Unternehmensregister, um dort die unternehmerische Tätigkeit eintragen zu lassen. Es ist sehr wichtig zu klären, ob für die beabsichtigte Art der unternehmerischen Tätigkeit eine Lizenz benötigt wird. Falls eine solche Lizenz erforderlich ist (z. B. Handel mit Alkohol und Tabakwaren), muss diese vor der Eintragung ins Unternehmensregister erworben werden. Eine Lizenz für den Handel mit Alkohol und Tabak wird von der staatlichen Steuerverwaltung erteilt. Beabsichtigen Sie eine öffentliche Gaststätte zu betreiben, müssen Sie diese auch beim Nahrungsmittel- und Veterinärdienst registrieren lassen und eine Lizenz erwerben. Gegebenenfalls müssen Sie sich bei der nationalen Steuerbehörde für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Um als unternehmerisch tätige Person der Sozialversicherung beizutreten und Sozialleistungen beanspruchen zu können, müssen Sie bei der staatlichen Sozialversicherungsagentur ein Meldeformular über den freiwilligen Beitritt zur staatlichen Sozialversicherung ausfüllen und danach die Sozialbeiträge als Selbstzahler entrichten. Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer, müssen Sie für diese Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Sowohl Selbstständige als auch Einzelunternehmer können sich bei der Steuerverwaltung als Steuerzahler für Mikro-Unternehmen registrieren lassen; in diesem Fall wird anstelle von Einkommenssteuer und Plichtbeiträgen zur Sozialversicherung eine Mikro-Unternehmenssteuer gezahlt.
Weitere Informationen über die Eintragung selbständig Erwerbstätiger finden Sie auf der Website der staatlichen Steuerverwaltung: https://www.vid.gov.lv/lv.
Weitere Informationen über die Eintragung von Einzelunternehmern und von Unternehmen finden Sie auf der Website des Unternehmensregisters: https://www.ur.gov.lv/lv.
Mehr Informationen über die Gründung eines Unternehmens: https://latvija.gov.lv/LifeSituations/26116
Links:
Titel/Name | URL |
Unternehmensregister | https://www.ur.gov.lv |
Staatliche Steuerverwaltung | https://www.vid.gov.lv |
Staatliche Sozialversicherungsagentur | https://www.vsaa.gov.lv |
Lettische Investitions- und Entwicklungsagentur | https://www.liaa.gov.lv |
Staatliche Beschäftigungsagentur | https://www.nva.gov.lv |
Finanzinstitut ALTUM | https://www.altum.lv |
In der Privatwirtschaft muss sich der Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeit mit seinem Arbeitgeber über die Höhe des Gehalts einigen. Die Vergütung der staatlichen und lokalen Gemeindeverwaltungen wird gemäß dem Gesetz über die Vergütung von Staatsbediensteten und Beschäftigten der Gemeindeverwaltungen geregelt.
Die Vergütung des Arbeitnehmers hängt in der Regel vom Beruf und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie von der Tätigkeit des Unternehmens ab. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und Finanzen werden die höchsten Gehälter gezahlt, so auch für Fach- und Führungskräften in Produktionsunternehmen.
Im Jahr 2023 lag das durchschnittliche Bruttogehalt bei 1 537 EUR pro Monat und das durchschnittliche Nettogehalt – 1 119 EUR pro Monat.
In Lettland gibt es einen nationalen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2024 nicht weniger als 700 EUR pro Monat betragen darf (bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche). Der Mindeststundenlohn wird entsprechend der im konkreten Monat geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
Das Lohnniveau unterscheidet sich je nach Region: In Riga und Umgebung werden die höchsten Löhne gezahlt, im östlichen Teil Lettlands, in der Region Latgale, hingegen die niedrigsten.
Dem Arbeitgeber obliegt die Entrichtung der Pflichtbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer.
Höhe der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Beiträge:
Pflichtbeitrag zur staatlichen Sozialversicherung – 34,09 %, davon zahlt der Arbeitgeber 23,59 % und der Arbeitnehmer 10,50 %;
In Lettland wird je nach Vergütungshöhe ein progressiver Einkommensteuersatz von 20 %, 23 % bzw. 31 % angewandt.
Mehr Informationen zu Einkommensteuersätzen finden Sie auf der Homepage der staatlichen Steuerverwaltung: https://www.vid.gov.lv/lv/iedzivotaju-ienakuma-nodokla-likmes
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn mindestens zweimal im Monat auszuzahlen, sofern er mit dem Arbeitnehmer nicht eine einmalige monatliche Auszahlung vereinbart hat. Die meisten Großunternehmen überweisen den Arbeitslohn auf das Bankkonto der Arbeitnehmer.
Mit der Lohnauszahlung händigt der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung aus, auf der das ausbezahlte Arbeitsentgelt, die einbehaltenen Steuern und sonstigen entrichteten Pflichtbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung sowie die geleisteten Arbeitsstunden, darunter die Überstunden, in Nachtarbeit und an Feiertagen geleisteten Stunden, aufgeführt sind. Auf Anfrage des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber die Pflicht, diese dem Arbeitnehmer zu erläutern.
Das Einkommen unterliegt einem individuellen steuerfreien Mindestbetrag, der zweimal im Jahr berechnet wird. Die in der Berechnung verwendeten Werte: https://www.vid.gov.lv/lv/neapliekamais-minimums
Der jährliche steuerfreie Betrag und Steuererleichterungen für Unterhaltsberechtigte gelten auch für eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Person, wenn mehr als 75 % des Gesamteinkommens in Lettland erzielt wurden.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Website der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv .
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Zentrales Amt für Statistik | https://www.csp.gov.lv |
Staatliche Steuerverwaltung | https://www.vid.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Regelarbeitszeit und Dauer der Arbeitswoche
Regelarbeitszeiten dürfen acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Für den Arbeitnehmer wird eine fünftägige Arbeitswoche festgelegt. Sollte die Beschaffenheit der Tätigkeit keine fünftägige Arbeitswoche zulassen, legt der Arbeitgeber nach vorheriger Absprache mit den Arbeitnehmervertretern eine sechstägige Arbeitswoche fest. Bei einer sechstägigen Arbeitswoche darf die tägliche Arbeitszeit sieben Stunden nicht übersteigen. An Sonnabenden ist der Arbeitstag kürzer als an anderen Tagen. Die Länge des Arbeitstages an Sonnabenden ist im Tarifvertrag, in der Betriebsordnung oder im Arbeitsvertrag festzulegen.
Überstunden
Überstunden sind dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber dies schriftlich vereinbart haben. Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der Überstunden macht oder an Feiertagen arbeitet, eine Zulage in Höhe von mindestens 100 % des für ihn festgelegten Stundenlohn- oder Tageslohnsatzes erhält; falls ein Akkordlohn vertraglich vereinbart wurde, erhält er eine Zulage in Höhe von mindestens 100 % vom Preis, der für den Akkordlohn festgelegt wurde, für die jeweils geleistete Arbeitsmenge.
Nachtarbeit
Nachtarbeiter ist ein Arbeitnehmer, der Nachtarbeit nach einem Schichtwechselplan oder an mindestens 50 Tagen im Kalenderjahr verrichtet. Als Nachtarbeit gelten die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geleisteten Arbeitsstunden. Ein Arbeitnehmer, der nachts arbeitet, erhält eine Zulage in Höhe von mindestens 50 % des für ihn festgelegten Stundenlohn- oder Tageslohnsatzes; falls ein Akkordlohn vertraglich vereinbart wurde, erhält er eine Zulage in Höhe von mindestens 50 % vom Preis, der für den Akkordlohn festgelegt wurde, für die jeweils geleistete Arbeitsmenge.
Schichtarbeit
Für die Gewährleistung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs kann der Arbeitgeber nach vorheriger Absprache mit den Arbeitnehmervertretern Schichtarbeit anordnen. In diesen Fällen darf die Schichtdauer die normale tägliche Arbeitszeit der entsprechenden Arbeitskräftekategorie nicht überschreiten.
Länge des Arbeitstages vor Feiertagen
Vor Feiertagen wird die Arbeitszeit um eine Stunde verkürzt, sofern nicht bereits im Tarifvertrag, in der Betriebsordnung oder im Arbeitsvertrag eine kürzere Arbeitszeit vorgesehen ist.
Diese Bedingung betrifft Arbeitnehmer, für die die Regelarbeitszeit festgelegt ist. Das betrifft nicht die Arbeitnehmer mit Teilzeitbeschäftigung. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so ist die gekürzte Arbeitszeit am Freitag für Arbeitnehmer, für die die Regelarbeitszeit festgelegt ist, nicht anzuwenden.
Wöchentliche Ruhezeiten
Im Zeitraum von sieben Tagen ist eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 42 Stunden in Folge einzuhalten. Von dieser Bedingung kann abgewichen werden, wenn eine summierte Arbeitszeit festgelegt wurde.
Im Fall einer fünftägigen Arbeitswoche erhält der Arbeitnehmer zwei wöchentliche Ruhetage; im Fall einer sechstägigen Arbeitswoche einen wöchentlichen Ruhetag. In der Regel werden beide wöchentlichen Ruhetage zusammengelegt.
Generell ist Sonntag der wöchentliche Ruhetag. Für die Gewährleistung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs ist es gestattet, Arbeitnehmer auch sonntags zu beschäftigen, wenn ihnen ein anderer Wochentag als Ruhetag zugewiesen wird.
Arbeitsunterbrechungen
Überschreitet die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers sechs Stunden, hat er Anspruch auf eine Arbeitsunterbrechung. Die Arbeitsunterbrechung ist spätestens vier Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren. Die Dauer der Arbeitsunterbrechungen wird vom Arbeitgeber nach vorheriger Absprache mit den Arbeitnehmervertretern festgelegt, jedoch darf die Unterbrechung nicht kürzer sein als 30 Minuten. Besteht keine Möglichkeit, die Ruhepause in ganzer Länge auf einmal zu gewähren, ist eine Aufteilung in Teilpausen, jedoch nicht unter jeweils 15 Minuten, zulässig. Arbeitsunterbrechungen gelten nicht als Arbeitszeit.
Arbeit an Feiertagen
An gesetzlichen Feiertagen sind Arbeitnehmer von der Arbeit befreit. Um einen kontinuierlichen Arbeitsablauf zu gewährleisten, dürfen Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt werden. Dafür sind sie an einem anderen Tag freizustellen oder entsprechend zu entlohnen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Bezahlter Jahresurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Jahresurlaub darf nicht kürzer sein als vier Kalenderwochen im Jahr (Feiertage nicht mitgerechnet).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, dass der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr geteilt wird, ein Teilurlaub im laufenden Kalenderjahr muss jedoch mindestens zwei zusammenhängende Kalenderwochen umfassen.
Ausgleichszahlungen für den bezahlten Jahresurlaub sind unzulässig, außer wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer den bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen konnte.
Verfahren zur Festlegung des bezahlten Jahresurlaubs
Der bezahlte Jahresurlaub wird für jedes Jahr aufgrund einer Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder entsprechend dem betrieblichen Urlaubszeitplan zeitlich festgelegt. Bei der Gewährung des bezahlten Jahresurlaubs durch den Arbeitgeber sind die Wünsche des Arbeitnehmers nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Im ersten Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, sofern er bei seinem Arbeitgeber mindestens sechs Monate in Folge beschäftigt war. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen solchen Urlaub in vollem Umfang zu gewähren.
Zusatzurlaub steht Beschäftigten zu,
- die drei oder mehr Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren oder ein Kind mit Behinderungen im Alter von bis zu 18 Jahren haben, die Dauer des Zusatzurlaubs beträgt drei Arbeitstage;
- wenn die Arbeit mit einem besonderen Risiko verbunden ist. Die Dauer des Zusatzurlaubs darf drei Arbeitstage nicht unterschreiten;
- bei weniger als drei zu versorgenden Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren, darf die Dauer des Zusatzurlaubs einen Arbeitstag nicht unterschreiten.
Im Tarif- oder Arbeitsvertrag können darüber hinaus andere Fälle bestimmt werden, in denen Zusatzurlaub gewährt wird (Nachtarbeit, Schichtarbeit, langjährige Arbeit usw.).
Auf Ersuchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub gewähren.
Arbeit an Feiertagen
An den vom Staat festgelegten Feiertagen sind Arbeitnehmer arbeitsfrei.
Die vom Staat festgelegten Feiertage sind:
Neujahrstag – 1. Januar,
Karfreitag – Freitag (März, April),
Ostern – Sonntag (März, April),
Ostermontag – Montag (März, April),
Tag der Einberufung der Verfassungsversammlung der Republik Lettland, Tag der Arbeit – 1. Mai,
Tag der Bekanntgabe der Unabhängigkeitserklärung der Republik Lettland – 4. Mai,
Muttertag - zweiter Montag im Mai,
Pfingsten – Sonntag (Juni),
Mittsommer („Ligo“-Tag) – 23. Juni,
Johannistag – 24. Juni,
Abschlusstag des lettischen Gesangs- und Tanzfestivals,
Proklamation der Republik Lettland – 18. November,
Weihnachten – 24., 25. und 26. Dezember,
Silvester – 31. Dezember.
Schwangerschaftsurlaub und Mutterschaftsurlaub
Frauen haben das Recht auf einen Schwangerschaftsurlaub (56 Kalendertage bzw. 70 Tage, wenn sich die Schwangere bis zur 12. Schwangerschaftswoche beim Arzt gemeldet hat) und Mutterschaftsurlaub (56 Kalendertage bzw. 70 Tage, wenn die Mutter während der Schwangerschaft, Geburt oder nach der Geburt gesundheitliche Komplikationen gehabt hat; wenn zwei oder mehr Kinder geboren wurden).
Nach dem Ende des Schwangerschaftsurlaubs (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung B) gewährt der Arbeitgeber der Kindesmutter den Erziehungsurlaub.
Die Zeit von Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub wird nicht auf den bezahlten Jahresurlaub angerechnet.
Einer Arbeitnehmerin, die ihren Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub in Anspruch genommen hat, bleibt ihr vorheriger Arbeitsplatz erhalten. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin eine ähnliche oder gleichwertige Arbeit zu nicht minder günstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sichern.
Vaterschaftsurlaub
Der Vater des Kindes hat Anspruch auf zehn Kalendertage Urlaub. Der Urlaub wird dem Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes, spätestens jedoch zwei Monate nach der Geburt des Kindes gewährt.
Erziehungsurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erziehungsurlaub in Verbindung mit der Geburt oder der Adoption eines Kindes. Der Erziehungsurlaub beträgt 18 Monate und kann beantragt werden, bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet.
Die Zeit des Erziehungsurlaubs eines Arbeitnehmers wird der Dauer seiner allgemeinen Berufspraxis angerechnet.
Arbeitnehmern, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ähnliche oder gleichwertige Arbeit zu nicht minder günstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sichern.
Bildungsurlaub
Ein Arbeitnehmer, der sich ohne Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit in einer Ausbildungseinrichtung ausbilden lässt, hat laut Tarif- oder Arbeitsvertrag Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Bildungsurlaub.
Für das Ablegen einer staatlichen Prüfung oder die Anfertigung und Verteidigung einer Abschlussarbeit wird dem Arbeitnehmer bezahlter Bildungsurlaub von mindestens 20 Arbeitstagen im Jahr gewährt. Bezieht der Arbeitnehmer einen Akkordlohn, kann Bildungsurlaub gewährt werden, indem der Durchschnittslohn gezahlt wird oder auch nicht.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Staatliche Sozialversicherungsagentur | https://www.vsaa.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Ein Arbeitsverhältnis darf nur in den durch das Arbeitsgesetz geregelten Fällen beendet werden:
Im beiderseitigen Einvernehmen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beenden. Der entsprechende Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Mit Ablauf der Vertragsfrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tag der Vertragsablauffrist. Ist ein solcher Tag nicht angegeben, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen im Voraus über die bevorstehende Beendigung des Vertrags informieren.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Aufforderung durch Dritte
Eltern, Vormünder oder die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde können die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Personen unter 18 Jahren verlangen, wenn diese einer Beschäftigung nachgehen, die ihre Sicherheit, Gesundheit oder Sittlichkeit gefährdet oder negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung und Bildung hat.
Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist in schriftlicher Form beim Arbeitgeber kündigen, wenn keine kürzere Kündigungsfrist im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Auf Antrag des Arbeitnehmers wird der Zeitraum einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit nicht in die Kündigungsfrist einberechnet.
Der Arbeitsvertrag kann im Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden.
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag fristlos kündigen und den Arbeitgeber hierüber schriftlich unterrichten, wenn ein triftiger Grund vorliegt, der ihn aus Erwägungen von Moral und Aufrichtigkeit an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hindert.
In der Probezeit dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag innerhalb von drei Tagen schriftlich kündigen.
Der Arbeitnehmer darf die Kündigung während der Arbeitszeit sowie während Krankheit, Urlaub und Erziehungsurlaub dem Arbeitgeber einreichen. Es ist irrelevant, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.
Der Arbeitgeber hat das Recht zur schriftlichen Kündigung des Vertrags allein auf der Grundlage von Umständen, die mit dem Verhalten des Arbeitnehmers, seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder mit wirtschaftlichen, organisatorischen, technologischen bzw. ähnlichen betriebsinternen Maßnahmen zusammenhängen, zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund den Arbeitsvertrag oder die festgelegte Betriebsordnung schwerwiegend verletzt oder wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarte Tätigkeit auszuüben.
Je nach Grund der Entlassung gelten folgende Kündigungsfristen: fristlos, 10 Tage und 1 Monat.
Das Arbeitsverhältnis kann aufgrund von Personalkürzungen in einem Unternehmen oder im Falle einer kollektiven Entlassung beendet werden.
Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der Gewerkschaftsmitglied ist, nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft kündigen.
Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag mit Schwangeren, Müttern im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes bzw. stillenden Müttern während der gesamten Stillzeit sowie mit Arbeitnehmern, die einen anerkannten Behindertenstatus haben, nicht beenden, außer in den folgenden Ausnahmefällen: Abwicklung des Unternehmens; der Kündigung liegen Umstände zugrunde, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückgehen.
Ist der Arbeitnehmer der Ansicht, dass die Kündigung oder Entlassung rechtswidrig ist, kann er binnen eines Monats nach Erhalt der Kündigung vor Gericht auf Unwirksamkeit der Kündigung klagen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber, nicht jedoch der Arbeitnehmer, nachweisen, dass die Kündigung rechtlich begründet ist und den im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsregelungen entspricht.
In Lettland kann das Beschäftigungsverhältnis auch aufgrund des Ausscheidens in den Ruhestand beendet werden.
Die Altersrente wird Personen gewährt, die das Alter für die Altersrente erreicht haben und mindestens 15 Versicherungsjahre nachweisen können. 2024 liegt das Rentenalter bei 64 Jahren und 9 Monaten.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Staatliche Sozialversicherungsagentur | https://www.vsaa.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Arbeitnehmer können ihre sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Rechte und Interessen direkt oder mit Hilfe von Arbeitnehmervertretern verteidigen.
Arbeitnehmervertreter sind:
- eine Arbeitnehmergewerkschaft, in deren Namen das durch die Satzung bevollmächtigte Gewerkschaftsorgan oder deren bevollmächtigte Amtsperson handelt;
- von den Arbeitnehmern gewählte bevollmächtigte Vertreter.
Jeder ist berechtigt, frei und ohne Diskriminierung eine Gewerkschaft zu gründen, und unter Beachtung der Satzung einer Gewerkschaft beizutreten; jeder ist auch berechtigt, keiner Gewerkschaft beizutreten.
Die Zugehörigkeit einer Person zu einer Gewerkschaft oder der Wunsch einer Person, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten, darf keinen Grund für die Einschränkung der Rechte der Person darstellen.
In Lettland wird eine Gewerkschaft registriert, wenn sie mindestens 50 Mitglieder hat oder mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer eines Unternehmens, einer Behörde, eines Berufszweiges oder eines Arbeitssektors vertritt.
Bevollmächtigte Vertreter der Arbeitnehmer können gewählt werden, wenn in dem betreffenden Unternehmen fünf oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rechte und Pflichten der Vertreter der Arbeitnehmer sind im Arbeitsgesetz Lettlands festgelegt.
Das Arbeitsgesetz untersagt dem Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer, der Mitglied einer Gewerkschaft ist, ohne vorherige Zustimmung der Gewerkschaft zu kündigen, mit Ausnahme der im Gesetz festgelegten Fälle.
In Lettland sind Gewerkschaften in staatlichen Einrichtungen verbreitet. Wenn es in einem bestimmten Wirtschaftszweig Gewerkschaften gibt, kann jeder Beschäftigte Mitglied werden. Gewerkschaftsmitglieder zahlen in der Regel monatliche Beiträge, die von ihrem Gehalt abgezogen werden.
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde
Ihr obliegt die Aufsichts- und Kontrollfunktion auf dem Gebiet der arbeitsrechtlichen Verhältnisse und des Arbeitsschutzes. Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde prüft, inwieweit die in den Arbeits- und Kollektivverträgen festgelegten Verpflichtungen durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfüllt werden. Alle Personen, die Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verhältnissen oder mit dem Arbeitsschutz haben, können sich an diese Behörde wenden und sich dort kostenlos über ihre Rechte und die sie interessierenden Fragen beraten lassen.
Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde gewährleistet auch die Tätigkeit der nationalen Kontaktstelle (Focal Point) der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Lettland. Aufgabe der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist es, der Gesellschaft Informationen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Lettischer Bund Freier Gewerkschaften | https://arodbiedribas.lv |
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | https://osha.europa.eu/lv |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Gesetz über Gewerkschaften | https://likumi.lv/ta/id/265207-arodbiedribu-likums |
Arbeitnehmer in Unternehmen, Behörden, Organisationen oder Wirtschaftszweigen haben das Recht, zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Interessen in den Streik zu treten.
Nach dem lettischen Streikrecht besteht Streikverbot für Richter, Staatsanwälte, Polizeiangehörige, Feuerwehrleute, Grenzschutzbeamte, Sicherheitsbeamte, Wachpersonal von Strafvollzugsanstalten und Angehörige der Nationalen Streitkräfte.
Die Streikbewegung in Lettland betrifft vorwiegend die aus staatlichen Mitteln finanzierten Bereiche wie das Bildungs- und das Gesundheitswesen, der Fertigungs- und der Privatsektor dagegen bleiben davon praktisch unberührt.
Der Streik gilt als letztes Mittel, wenn in einem kollektiven Arbeitsstreit keine Einigung und kein Vergleich in den Verhandlungen erreicht werden kann. Das Anregen und Ausrufen eines Streiks, sowie die Teilnahme an einem Streik kann nicht als Verletzung von Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsrecht angesehen werden, und deshalb kann das kein Grund für die Entlassung des Arbeitnehmers sein. Der Arbeitgeber:
- muss den streikenden Arbeitnehmern den Arbeitsplatz garantieren;
- darf ihnen keine Disziplinarstrafe auferlegen;
- muss keinen Lohn und keine Sozialbeiträge zahlen, außer wenn sich die Parteien des kollektiven Arbeitsstreits anders geeinigt haben.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.vdi.gov.lv/lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Gesetzesportal der Republik Lettland | http://www.likumi.lv |
Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde | https://www.vdi.gov.lv |
Englische Übersetzung des Arbeitsgesetzes | https://likumi.lv/ta/en/en/id/26019-labour-law |
Gesetz über Streiks | https://likumi.lv/ta/id/48074-streiku-likums |
Gesetz über Arbeitskonflikte | https://likumi.lv/ta/id/67361-darba-stridu-likums |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Staatsform Lettlands, die Machtbefugnisse und die Menschenrechte werden durch die Verfassung (Grundgesetz) der Republik Lettland geregelt. Lettland ist eine demokratische parlamentarische Republik. Die souveräne Staatsmacht gehört dem lettischen Volk. Die gesetzgebende Macht wird vom Parlament (Saeima) ausgeübt, dem 100 Abgeordnete angehören. Die Zusammensetzung des Parlaments wird alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht durch Wahlen bestimmt, die allgemein, gleich, unmittelbar und geheim sind. Wahlberechtigt sind lettische Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Lettland herrscht ein Mehrparteiensystem, im Parlament sind die Parteien nach dem Proportionalitätsprinzip vertreten.
Staatsoberhaupt ist der Präsident, den die Saeima für einen Zeitraum von vier Jahren wählt. Der Staatspräsident repräsentiert den Staat nach außen hin, er ernennt die lettischen und empfängt die ausländischen diplomatischen Vertreter, er ist berechtigt, Gesetze zu zeichnen, diese zur erneuten Prüfung an die Saeima zurückzuverweisen und Gesetze vorzuschlagen.
Die Exekutivgewalt liegt beim Ministerpräsidenten und dem Ministerkabinett. Die Bildung des Ministerkabinetts obliegt einer vom Staatspräsidenten mit dieser Aufgabe betrauten Person. Der Ministerpräsident und die Minister benötigen für die Ausübung ihres Amtes das Vertrauen des Parlaments und sind diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die rechtsprechende Gewalt wird von den Kreis- und Stadtgerichten, den Landgerichten und dem Obersten Gericht ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und sie unterstehen nur dem Gesetz. Das Verfassungsgericht Lettlands prüft vorwiegend die Verfassungskonformität der Gesetze.
Die Polizei in Lettland ist eine bewaffnete militärische Einrichtung des Staates oder der kommunalen Selbstverwaltungen.
Die Hauptinstitution des Arbeitsmarktes in Lettland ist die staatliche Beschäftigungsagentur, deren Aufgabe es ist, die Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitssuchenden zu fördern und Arbeitgebern bei der Suche von Arbeitnehmern zu helfen.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Polizei | https://www.vp.gov.lv/lv |
Zentrale Wahlkommission | https://www.cvk.lv/lv |
Saeima der Republik Lettland | https://www.saeima.lv |
Ministerkabinett der Republik Lettland | https://www.mk.gov.lv/lv |
Verfassungsgericht der Republik Lettland | https://www.satv.tiesa.gov.lv |
Oberstes Gericht der Republik Lettland | https://www.at.gov.lv/lv |
Staatliche Beschäftigungsagentur | https://www.nva.gov.lv/lv |
2023 lag das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt in Lettland bei 1 537 EUR.
Die Vergütung des Arbeitnehmers hängt in der Regel vom Beruf und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie von der Tätigkeit des Unternehmens ab. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und Finanzen werden die höchsten Gehälter gezahlt, so auch für Fach- und Führungskräften in Produktionsunternehmen.
Durchschnittlicher Stundenlohn pro Beruf (brutto):
- Ingenieure 10 - 25 EUR,
- IT-Spezialisten 15 - 30 EUR,
- Schweißer 10 - 13 EUR,
- Handelsvertreter 9 -13 EUR,
- Lagerpersonal 7- 8 EUR,
Das Lohnniveau unterscheidet sich je nach Region: In Riga und Umgebung werden die höchsten Löhne gezahlt, im östlichen Teil Lettlands, in der Region Latgale, hingegen die niedrigsten. Der monatliche Mindestlohn in Lettland beträgt 700 €.
In Lettland wird der progressive Einkommensteuersatz auf das Einkommen der Einwohner angewandt: Einkommensteuersatz in 2024:
- Jahreseinkommen von bis zu 20.004 EUR unterliegen einem Einkommensteuersatz von 20 %;
- Jahreseinkommen von 20 004 EUR bis einschließlich 78.100 EUR unterliegen einem Einkommensteuersatz von 23 %;
- der Teil des Jahreseinkommens, der über 78.100 EUR liegt, unterliegt einem Einkommensteuersatz von 31 %.
Das Einkommen unterliegt einem steuerfreien Betrag und dem Steuerabzug für Unterhaltsberechtigte. Der steuerfreie Betrag ist für jede Person unterschiedlich und wird anhand des jährlichen Grundfreibetrags der Person nach einer speziellen Formel berechnet. 2024 beträgt der maximale, der Einkommensteuer nicht unterliegende Freibetrag 500 EUR pro Monat.
Der Betrag der Steuererleichterung für jeden Unterhaltsberechtigten 2024 beträgt 250 EUR pro Monat bzw. 3000 EUR pro Jahr.
Der jährliche steuerfreie Betrag und Steuererleichterungen für Unterhaltsberechtigte gelten auch für eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Person, wenn mehr als 75 % des Gesamteinkommens in Lettland erzielt wurden.
Die Pflichtbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung werden aufgrund des sämtlichen in Lohnarbeit erzielten einkommensteuerpflichtigen Einkommens berechnet. Zurzeit beträgt der Beitragssatz zur staatlichen Sozialversicherung (wenn der Arbeitnehmer vollversichert ist) 34,09% der Einnahmen des Arbeitnehmers, von denen der Arbeitgeber 23,59% und der Arbeitnehmer 10,5 % zahlt.
Der Basissatz der Mehrwertsteuer liegt bei 21 % und der auf bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen angewandte ermäßigte Steuersatz – bei 12 % und 0 %.
Immobiliensteuer:
- auf Grundstücke, Gebäude und Ingenieurbauten – 1,5 % des Katasterwerts;
- auf Wohngebäude mit einem Katasterwert bis zu 56 915 EUR – 0,2 %; auf den Katasterwertanteil von Wohngebäuden, der über 56 915 EUR liegt und 106 715 EUR nicht überschreitet – 0,4 %; auf den Katasterwertanteil, der über 106 715 EUR liegt – 0,6 %.
Mit der Verbrauchssteuer werden alkoholische Getränke, Tabakwaren, Erdölprodukte, alkoholfreie Getränke, Kaffee und in elektronischen Zigaretten verwendete Flüssigkeiten besteuert.
Zollgebühren werden lediglich auf Waren erhoben, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Die Höhe der Zollgebühr ist von der Art und dem Wert der Ware abhängig.
Die jährliche Kfz-Steuer wird von allen natürlichen und juristischen Personen gezahlt, die auf ihren Namen in Lettland zugelassene Verkehrsmittel besitzen. Die Kfz-Steuer ist vor der staatlichen technischen Kontrolle des Fahrzeugs (TÜV) in vollem Umfang zu leisten. Vor der Anmeldung des Fahrzeuges bei der Direktion für Straßenverkehrssicherheit ist die Kfz-Steuer an den Staatshaushalt abzuführen.
Links:
Titel/Name | URL |
Staatliche Steuerverwaltung | https://www.vid.gov.lv |
Zentrales Amt für Statistik | https://www.csp.gov.lv |
Finanzministerium | https://www.fm.gov.lv |
Direktion für Straßenverkehrssicherheit | https://www.csdd.lv |
Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Bruttoarbeitslohn in Lettland 1 537 EUR.
Der monatliche Aufwand für Miete und Betriebskosten beträgt 30-40 % des durchschnittlichen Arbeitslohns. Im Durchschnitt unterscheiden sich die Konsumpreise in Lettland nicht wesentlich von den Preisen in anderen europäischen Ländern, jedoch sind die Preise für einzelne Produktgruppen, z. B. lokales Gemüse, Sprit, Zigaretten u. a. vergleichsweise niedriger.
Der russische Überfall auf die Ukraine hat einen Preisanstieg nicht nur in Lettland, sonder in der ganzen Welt verursacht. Durchschnittspreise für Lebensmittel ohne Angebote in Verkaufsstellen zu Beginn des Jahres 2024: Schweinefleisch – 5,99 EUR/kg, Würstchen, Wurst – 5,50-14,50 EUR/kg, Geflügel – 7,50 EUR/kg, Käse – 11,80 EUR/kg, Milch – 1,25 EUR/Liter, Brot –1,90 bis 3,10 EUR/kg, Kartoffeln – 0,75 EUR/kg, Bier in Verkaufsstellen – 3,60 EUR/1 Liter. Ein Mittagessen im Restaurant kostet im Durchschnitt 20 bis 40 EUR. 1 Liter Kraftstoff mit 95 Oktan kostet im Durchschnitt 1,72 EUR; 1 Liter Dieselkraftstoff kostet 1,68 EUR. Eine Tasse Kaffee im Café bzw. Restaurant – 2,50 EUR. Kinoticket – 5-9 EUR. Eintrittskarte für Schwimmbad, 1 Besuch – 10,00 EUR.
Links:
Titel/Name | URL |
Zentrales Amt für Statistik | https://www.csp.gov.lv |
Die städtische Bevölkerung Lettlands wohnt überwiegend in Mehrfamilienhäusern. Die Bewohner ländlicher Regionen wohnen vorwiegend in Eigenheimen.
Die Besonderheit des Immobilienmarktes in Lettland ist gekennzeichnet durch ziemlich große Differenzen zwischen Preisen in Riga, in einzelnen Städten bzw. Gemeinden im Umkreis von Riga und in anderen Teilen des Landes.
Um eine Wohnung bzw. ein Haus anzumieten, ist es ratsam, sich über aktuelle Angebote in der Tagespresse, im Internet und bei den Immobilienagenturen zu informieren. Auch auf Social-Media-Websites werden unterschiedliche Anzeigen geschaltet, darunter auch mit Angeboten zur Wohnungsmiete und zum Wohnungskauf usw.
Man kann sich auch bei der örtlichen Kommunalverwaltung über die in ihrem Eigentum befindlichen Mietobjekte informieren; freie Wohnungen, deren Eigentümer die Kommunalverwaltung ist, sind jedoch hauptsächlich in Kleinstädten oder Dörfern verfügbar.
Der Mietvertrag bedarf der Schriftform und muss sämtliche wesentlichen Bedingungen enthalten: Mietpreis, Laufzeit, Nutzungsbedingungen, Reparaturkosten, Halten von Haustieren usw. Der Mietvertrag kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben, unbefristete Mietverträge sind gesetzlich nicht zulässig.
Das Anmieten einer Wohnung in der Hauptstadt kostet durchschnittlich im Monat etwa 250-650 EUR; in diesem Betrag sind normalerweise keine Nebenkosten (Kosten für Wasser, Strom, Gas, Internet, Telefon usw.) enthalten. Die Höhe der Miete ist von der Größe und Lage der Wohnung abhängig. Der Vermieter kann eine Vorauszahlung der Miete verlangen.
Mietpreise in anderen Städten Lettlands sind in der Regel günstiger als in Riga, betragen jedoch gewöhnlich monatlich mindestens 100 EUR. Es ist damit zu rechnen, dass eine Vorauszahlung der Miete (für 1–3 Monate) verlangt werden kann. Der Wohnungskauf und -verkauf ist eines der verbreitetsten Immobiliengeschäfte. Der Immobilienerwerb unterliegt strengen Rechtsvorschriften, deshalb müssen beim Übergang von Eigentumsrechten an Immobilien sowohl der Verkäufer als auch der Käufer alle formalen Anforderungen erfüllen, damit der Vertragsabschluss rechtskräftig wird, darunter auch die Eintragung der Eigentumsrechte ins Grundbuch nach Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Kaufvertrag, Antrag auf Eintragung ins Grundbuch, Beleg über die Entrichtung der staatlichen Gebühren und Kanzleigebühren).
Für den Wohnungskauf sind Kredite verfügbar. Über deren Bedingungen die Auskunft bitte bei Banken anfragen. Es lohnt sich, bei mehreren Banken anzufragen und das beste Angebot zu wählen.
Darüber hinaus gibt es staatliche Unterstützung beim Wohnungskauf oder bei der Wohnungsrenovierung für Personen, die den Kriterien dieses Programms entsprechen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage von ALTUM, unter der Rubrik „Pakalpojumi > Iedzīvotājiem“ (Dienstleistungen > Für Einwohner) www.altum.lv, oder fragen Sie bei Banken an, die an der Umsetzung dieses Programms in Zusammenarbeit mit ALTUM teilnehmen.
Es gilt zu berücksichtigen, dass in Lettland die Wohnung separat vom Grundstück, auf dem sich diese befindet, verkauft werden kann. Deswegen überprüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie das Geschäft abschließen.
In Bezug auf den Wohnungskauf sollte man daran denken, ob das sogenannte „Bruchteilseigentum“ oder ein einzelnes Eigentum erworben wird. Dies hat Auswirkungen auf das Kaufverfahren, Eigentumsteuer und weiteren Aspekten.
Beratung und Dienstleistungen zum Immobilienerwerb erhält man beim vereidigten Notar www.latvijasnotars.lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Immobilienkauf und -verkauf: Informationen auf dem Portal Latvija.lv | https://latvija.gov.lv/LifeSituations/25499 |
Rat der lettischen vereidigten Notare | https://www.latvijasnotars.lv |
Staatlicher Landesvermessungsdienst | http://www.vzd.gov.lv |
Zentrales Amt für Statistik | https://www.csp.gov.lv/lv |
Anzeigenportal | http://www.ss.com |
Leistungen der Gesundheitsfürsorge werden sowohl von staatlichen, als auch von kommunalen und privaten medizinischen Einrichtungen angeboten. Die Inanspruchnahme von staatlich finanzierten Leistungen der Gesundheitsfürsorge ist ausschließlich in den medizinischen Einrichtungen möglich, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsdienst geschlossen haben.
Die vom Staat garantierte medizinische Versorgung können in Lettland lettische und nicht lettische Bürger sowie Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten, die in Lettland wohnen, weil sie dort einer Beschäftigung nachgehen bzw. selbständig beschäftigt sind. Gleiches gilt für Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Lettland haben, sowie für Flüchtlinge, Personen mit anerkanntem Anspruch auf subsidiären Schutz, Personen in Untersuchungshaft und im Strafvollzug. Andere Einwohner müssen für Gesundheitsleistungen gemäß den anwendbaren Sätzen des Gesundheitsdienstleisters selbst zahlen.
Für Personen, die einer Arbeit nachgehen, die mögliche Risiken für die Gesundheit Anderer mit sich bringt (z. B. Verpflegung), und für Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch schädliche Faktoren in ihrer Arbeitsumgebung beeinträchtigt werden kann, oder die bei ihrer Arbeit besonderen Umständen ausgesetzt sind, gelten obligatorische Vorsorgeuntersuchungen (OVP). Die Kosten für OVP-Leistungen, die vor der Aufnahme der Tätigkeit (vor Beginn des rechtlichen Arbeitsverhältnisses) erbracht werden, trägt je nach Vereinbarung die Person selbst oder der künftige Arbeitgeber. Die Kosten für Wiederholungsuntersuchungen trägt der Arbeitgeber.
Medizinische Notfallversorgung
Die Erste Hilfe in Lettland (NMP) erreicht man entweder unter der Notrufnummer 113 oder unter der Rufnummer des Rettungsdienstes 112. Beide Rufnummern sind sowohl vom Mobiltelefon als auch vom Festnetz erreichbar.
In Situationen, wenn die Erste Hilfe nicht erforderlich ist, kann der Rat des Hausarztes eingeholt werden (außerhalb der ärztlichen Sprechstunden steht unter der Nummer +371 66016001 der hausärztliche Dienst zur Verfügung: an Werktagen von 17.00 bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr; die Beratung findet auf Lettisch, Russisch oder Englisch statt) oder man kann sich selbst in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses begeben.
Medizinische Grundversorgung
Die medizinische Grundversorgung wird in Lettland vom Hausarzt sichergestellt. Zusammen mit einer zugelassenen Krankenschwester oder einem zugelassenen Arzthelfer versorgt der Hausarzt seine Patienten entweder in seiner Praxis oder bei Hausbesuchen.
Jeder Bürger hat das Recht, einen Hausarzt auszuwählen; die Bestätigung erfolgt durch die Anmeldung bei dem betreffenden Arzt. Die Anmeldung ist kostenlos. Informationen darüber, welche Hausärzte in Ihrer Region oder Stadt arbeiten, erhalten Sie auf der Homepage des Nationalen Gesundheitsdiensts www.vmnvd.gov.lv. Die Registrierung beim Arzt kann sowohl vor Ort in der Hausarztpraxis als auch elektronisch auf dem Portal der e-Gesundheit unter folgendem Link erfolgen: www.eveseliba.gov.lv. Auf dem Portal der e-Gesundheit können z. B. auch Informationen über Ihre e-Arbeitsbefreiungsscheine eingesehen werden, die Anmeldung für die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) erledigt werden, die erhaltenen e-Rezepte eingesehen werden, die Informationen über e-Überweisungen und deren Ergebnisse erhalten werden usw.
Jeder Einwohner kann nur bei einem Hausarzt gemeldet sein.
Vor einem Arztbesuch, bei dem staatlich finanzierte Behandlungen mit Eigenleistung (in Form von Patientenzuzahlung) in Anspruch genommen werden, ist abzuklären:
- ob der von Ihnen ausgewählte Arzt bzw. die ärztliche Einrichtung aus staatlichen Mitteln finanzierte Behandlungen anbietet;
- ob die von Ihnen benötigte Behandlung aus staatlichen Mitteln finanziert wird.
Für einen Besuch beim Hausarzt ist in der Regel eine Anmeldung erforderlich, und der Patient erhält spätestens binnen fünf Tagen einen Termin. Ein Hausarzt muss jedoch im Rahmen seiner Sprechzeiten mindestens eine Stunde an jedem Arbeitstag für Patienten mit akuten Beschwerden ohne vorherige Anmeldung vorsehen.
Ambulante und stationäre Behandlung
Für Beratungen bei Fachärzten, diagnostische Untersuchungen oder andere ambulante Gesundheitsversorgungsleistungen können sich die Bürger an ambulante medizinische Einrichtungen wenden. Gesundheitsversorgungsleistungen in Krankenhäusern (stationären Einrichtungen) erhalten die Bürger in medizinischen Einrichtungen, in denen staatlich finanzierte Gesundheitsversorgungsleistungen gewährt werden. Für die Inanspruchnahme staatlich finanzierter Gesundheitsversorgungsleistungen entrichtet der Patient eine Patientengebühr oder Zuzahlung.
Ein vollständiges Verzeichnis der Patientengebühren ist auf der Website des Nationalen Gesundheitsdienstes www.vmnvd.gov.lv unter der Rubrik „Veselības aprūpes pakalpojumi“ (Gesundheitsversorgungsleistungen) verfügbar.
Möchte der Patient die staatlich finanzierten Gesundheitsversorgungsleistungen in Anspruch nehmen und nur die Patientengebühr bezahlen, ist für die Beratung bei einem Facharzt, diagnostische Untersuchungen oder eine Behandlung im Krankenhaus in der Regel eine Überweisung durch einen Hausarzt oder einen anderen Facharzt erforderlich.
Zahnärztliche Behandlung
In Lettland finanziert der Staat zahnärztliche Behandlungen (einschließlich der professionellen Zahnreinigung) nur bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn diese Leistungen von einem Zahnarzt oder einer medizinischen Einrichtung erbracht werden, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsdienst haben. Einmal pro Jahr wird auch die professionelle Zahnreinigung für Kinder finanziert – im Alter von 2 bis 18 Jahren. Zweimal pro Jahr können Kinder im Alter von 7, 11 und 12 Jahren die Dienstleistung der professionellen Zahnreinigung erhalten.
Medizinische Einrichtungen, die vom Staat finanzierte zahnärztliche Behandlung anbieten - https://www.vmnvd.gov.lv/lv/zobarstniecibas-palidziba
Informationen über die Wartelisten für den Erhalt der vom Staat finanzierten zahnärztlichen Behandlung finden Sie auf rindapiearsta.lv.
Erwerb von Medikamenten
Für die ambulante Behandlung erforderlichen Medikamente können die Patienten in einer gewöhnlichen Apotheke kaufen. Rezeptfreie Medikamente kann man vor Ort in einer Apotheke oder Online (https://www.zva.gov.lv/lv/pacientiem-un-sabiedribai/zales/zalu-iegade/tiessaistes-aptiekas) kaufen, aber rezeptpflichtige Medikamente - nur in der Apotheke durch Vorlage eines gemäß den Rechtsvorschriften ausfestellten Rezeptes.
Um rezeptpflichtige oder nicht registrierte Medikamente zu kaufen, muss der Patient ein vom Arzt ausgestelltes Rezept bei der Apotheke vorlegen oder beim Kauf der Medikamente mit einem E-Rezept muss unbedingt ein Ausweisdokument – Pass oder Personalausweis – vorgelegt werden (andere Dokumente wie z.B. Führerschein werden nicht akzeptiert).
Die Ausstellung eines Rezeptes ist kostenlos, für den Facharztbesuch ist jedoch eine Patientengebühr zu entrichten. Führt der Arzt weder eine Untersuchung noch ein Beratungsgespräch durch, fällt keine Gebühr an. Für Informationen über die Ihnen ausgestellten Rezepte müssen Sie sich im Portal „E-veselība” anmelden, wo Sie in Ihrem Profil im Bereich “Receptes” den Namen des verschriebenen Medikaments, die Dosis, das Datum, an dem das Rezept ausgestellt wurde und das Gültigkeitsdatum sehen könen.
Ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger Medikamente ist auf der Website des Nationalen Gesundheitsdienstes verfügbar.
Informationen über Gesundheitsfürsorgemöglichkeiten und Patientengebühren sind in den medizinischen Einrichtungen, beim Nationalen Gesundheitsdienst (www.vmnvd.gov.lv), den Ortskrankenkassen sowie unter der kostenfreien telefonischen Auskunft 80001234 erhältlich.
Wenn Sie vor der Ausreise aus Ihrem Land ein S-Formular, zum Beispiel das Formular S1, ausgefüllt haben, sollten Sie nicht vergessen, sich nach Ihrer Ankunft in Lettland beim Nationalen Gesundheitsdienst anzumelden.
Links:
Titel/Name | URL |
Gesundheitsministerium | https://www.vm.gov.lv |
Nationaler Gesundheitsdienst | https://www.vmnvd.gov.lv |
Medizinischer Notfalldienst | https://www.nmpd.gov.lv |
Staatliche Arzneimittelagentur | https://www.zva.gov.lv |
Portal für sämtliche staatlichen und kommunalen Dienstleistungen (E-Dienstleistungen) | https://www.latvija.lv |
Gesundheitsbehörde | https://www.vi.gov.lv |
Portal „E-veselība” | https://www.eveseliba.gov.lv |
Ausbildungssprache in den staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen ist Lettisch. In privaten Bildungseinrichtungen oder bei entsprechenden Bildungsprogrammen für Minderheiten kann die Ausbildung auch in anderen Sprachen erfolgen. Jeder, der die Grundschul- und Sekundarausbildung in einer anderen Sprache erhält, muss gleichzeitig auch die Landessprache lernen und eine Prüfung in der Landessprache entsprechend den vom Staat festgelegten Verfahren ablegen.
Weiterbildungen und Umschulungen finden in der Amtssprache statt, wenn diese aus dem Staats- oder Kommunalhaushalt finanziert werden.
Die Kosten der Vorschul-, Grundschul- und Sekundarausbildung in den staatlichen oder kommunalen Bildungseinrichtungen werden aus staatlichen oder kommunalen Mitteln gedeckt. In Lettland gibt es mehrere Privatschulen, die eine Schulbildung ab der Vorschule anbieten. Private Bildungseinrichtungen können ihre eigenen Schulgebühren festlegen.
Ein im Ausland erworbenes Zeugnis/Diplom ist laut Hochschulgesetz beim Akademischen Informationszentrum (AIC) zur Begutachtung einzureichen.
Für EU-Bürger und ihre Kinder, die in Lettland ihre Ausbildung erhalten, gelten dieselben Kosten- und Gebührenvorschriften, wie für die Bürger und ständige Einwohner Lettlands.
In Lettland gilt ein Bewertungssystem mit 10 Notenstufen, bei dem die Note 10 der Bestnote „ausgezeichnet“ entspricht. Weitere Erläuterungen zur Bewertungsskala auf der Webseite des AIC.
Für die Klassen 1-3 werden im Bewertungssystem Lernstufen (Anfänger, Grundlagen, Mittelmaß, fortgeschrittene Kenntnisse) für bestimmte Lernergebnisse in jedem Fach verwendet. In „E-klase“ werden die Stufen mit den Buchstaben S, T, A, P bezeichnet.
Das Schulsystem Lettlands besteht aus Vorschul-, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung. Die Allgemeinbildung dauert insgesamt 12 Jahre, die 9 Jahre Primarbildung und 3 Jahre Sekundarbildung umfasst. Außerdem ist in Lettland die Vorschulbildung für Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren Pflicht.
Die Primarbildung umfasst die allgemeine Primarbildung (Klassen 1-9) und die Berufsprimarbildung. Die Sekundarbildung umfasst die allgemeine Sekundarbildung, die Berufssekundarbildung und die Berufsschulbildung. Die Hochschulbildung umfasst sowohl akademische als auch berufliche Studiengänge.
Das Schulsystem Lettlands unterteilt sich in 8 Stufen:
Vorschulbildung (ISCED Stufe 0):
Im Alter von 1,5 bis 7 Jahren nehmen Kinder an der Vorschulbildung in den Kindergärten teil. Die Teilnahme an der Vorschule vor dem Beginn der Grundbildung ist ab dem 5. Lebensjahr Pflicht. Die Vorschulbildung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen wird in besonderen Vorschuleinrichtungen gewährleistet.
Primarbildung (ISCED Stufe 1 und Stufe 2):
Das Grundschulprogramm der Ausbildung beginnt mit sechs oder sieben Jahren, und die Ausbildung dauert neun Jahre (1. - 9. Klasse). Die Grundschulbildung ist in Lettland Pflicht. Am Ende des Grundschulbesuchs sind zentrale Prüfungen abzulegen, deren Anzahl und Inhalt durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft festgelegt werden.
Sekundarbildung (ISCED Stufe 3)
Die Sekundarbildung kann nach zwei unterschiedlichen Programmen erfolgen:
- die allgemeine Sekundarbildung (Oberschulen oder Gymnasien – drei Jahre; oder Abendsekundarschule und Fernunterricht) und die
- Berufssekundarbildung (Fachschulen oder Berufsoberschulen – 1 bis 4 Jahre). Die Berufsausbildungseinrichtungen bieten Programme für alle Sparten der wirtschaftlichen Tätigkeit an. Es besteht die Möglichkeit, ein staatliches Stipendium zu erhalten.
Am Ende der Sekundarstufe sind zentrale Prüfungen abzulegen.
Weiterbildung nach Abschluss der Sekundarbildung (ISCED Stufe 4)
Auch nach dem Abschluss der allgemeinen Sekundarbildung oder dem Berufsschulabschluss kann an beruflichen Weiterbildungsprogrammen (Dauer: 1 bis 3 Jahre) oder Fortbildungsprogrammen teilgenommen werden (Umfang mindestens 160 akademische Stunden, die auch als ein Teil der Qualifikation angesehen werden können).
Hochschulbildung (ISCED Stufe 5)
Eine Fachhochschule ist eine Bildungseinrichtung, an der eine berufliche Hochschulausbildung der Stufe 1 angeboten wird. Eine Fachhochschule kann sowohl als unabhängige Bildungseinrichtung agieren, als auch ein Studienprogramm in einer Hochschuleinrichtung sein. Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen von Bildungseinrichtungen ist der Status der Absolventen von Hochschulbildungsprogrammen gleichwertig sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in der Weiterbildung, da die Bedingungen für die Einrichtung und Durchführung von Bildungsprogrammen einheitlich sind.
Hochschulbildung (ISCED Stufe 6)
Die Hochschulbildung kann an einer Fachhochschule (koledžā), einer Universität (universitātē), einer Hochschule (augstskolā) oder einer Akademie (akadēmijā) erworben werden.
Eine Fachhochschule ist eine höhere Bildungseinrichtung, an der eine berufliche Hochschulausbildung der Stufe 1 angeboten wird.
Hochschulen, Universitäten und Akademien sind Bildungseinrichtungen, die höhere Bildung auf dem zweiten Niveau und höhere akademische Lehrprogramme anbieten.
Die Studiengänge sind in höhere akademische Lehrprogramme (Bachelor 3-4 Jahre, Magister 1-2 Jahre) und in Programme für die höhere Berufsausbildung (Berufsausbildung 4 Jahre, berufsbezogener Bachelor 4 Jahre und berufsbezogener Magister 1-2 Jahre) unterteilt.
Die höhere Bildung kann im Präsenz- und im Fernstudium erworben werden. In Lettland stehen jeder Einrichtung für Hochschulbildung begrenzte staatliche Mittel zur Finanzierung einer bestimmten Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein staatliches Stipendium zu erhalten.
Studium nach dem Erwerb des Abschlusses (ISCED Stufe 7 und Stufe 8)
Der Magistergrad berechtigt zum Promotionsstudium (Dauer: 3-4 Jahre). In Lettland besteht die Möglichkeit, den Doktortitel in folgenden Wissenschaftszweigen zu erwerben:
Sozialwissenschaften
Naturwissenschaften
Rechtswissenschaften
Technische Wissenschaften
Geisteswissenschaften
Nach dem Magisterstudium besteht die Möglichkeit, die Ausbildung fortzusetzen, und nach drei bis vier Jahren einen Doktortitel in verschiedenen Bereichen zu erwerben.
Links:
Titel/Name | URL |
Akademisches Informationszentrum | https://www.aic.lv |
Staatliches Bildungsinformationssystem | https://viis.lv |
E-KLASE | https://www.e-klase.lv |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft | https://www.izm.gov.lv |
Hochschuulgesetz | https://likumi.lv/ta/id/37967-augstskolu-likums |
Verband der Privatschulen Lettlands | https://www.privatskoluasociacija.lv |
Nationale Datenbank der Bildungsmöglichkeiten | http://www.niid.lv |
Staatliche Agentur für die Entwicklung im Bildungsbereich | https://www.viaa.gov.lv |
Studienführer für ausländische Studenten | https://www.studyinlatvia.lv |
Portal für sämtliche staatlichen und kommunalen Dienstleistungen (E-Dienstleistungen) | https://www.latvija.lv |
Typische Charaktereigenschaften der Letten sind Zurückhaltung, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und Ausdauer. Für Dritte mögen Letten bisweilen als ungesellige, übertrieben wortkarge Individualisten erscheinen, doch in Wirklichkeit brauchen sie einfach ein bisschen mehr Zeit, um Vertrauen und Freundschaft entstehen zu lassen. Ein lettisches Sprichwort sagt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold (Runāšana – sudrabs, klusēšana – zelts).
Die Letten schenken mit Vorliebe Blumen, ein Zeichen besonderer Sympathie und Aufmerksamkeit. In der lettischen Gesellschaft erfreut sich das Feiern von Namenstagen großer Beliebtheit und kann von der Bedeutung her mit Geburtstagsfeiern gleichgesetzt werden.
Typisch für die Einwohner Lettlands ist ihre besondere Beziehung zu Störchen. Baut ein Storch sein Nest auf dem Anwesen, so gilt dieses Ereignis als ein besonderer Segen für die Bewohner. Nach wie vor leben in Lettland viele Menschen, die ihr eigenes Bier brauen, zuhause ihren eigenen Wein sowie Käse herstellen. Ein Muss im Sommer ist die Teilnahme an den Festlichkeiten des traditionellen Johannistags; vom 23. auf den 24. Juni wird die ganze Nacht gefeiert und nach der mystischen „Farnblüte“ gesucht.
Lettland ist ein multikonfessionelles Land, das Christentum ist allerdings die am meisten verbreitete Religion. In Lettland leben Vertreter der evangelisch-lutherischen, römisch-katholischen und orthodoxen Kirche, Baptisten, Anglikaner, Altgläubige und Anhänger anderer Glaubensgemeinschaften zusammen. Auch andere Glaubensrichtungen mit einer geringeren Anzahl von Anhängern sind vertreten, wie z. B. Anhänger des Judentums, des Islam, der Hare-Krischna-Bewegung, Mormonen, Buddhisten sowie Vertreter anderer Weltreligionen. Das Besondere in Lettland ist auch, dass dort eine relativ große Gemeinde der Altgläubigen erhalten geblieben ist.
Lettland ist ein kleines, jedoch ein sehr schönes Land, das reich an Sehenswürdigkeiten ist (z. B. die Ostseeküste mit ihren Sandstränden und steinigen Küsten, der Gauja-Nationalpark, der auch die „kleine Schweiz“ genannt wird, viele interessante Landschaften, alte Kulturdenkmäler landesweit usw.). Handarbeiten/Handwerk und andere Formen volkstümlicher Kunst (beispielsweise Keramik, Weben, Flechten) sind in Lettland und insbesondere in der Region Latgale sehr ausgeprägt.
Hoch entwickelt ist in Lettland die Theaterkultur, und die Letten gehen gerne ins Theater. Das Gleiche trifft auch auf die Gesang- und Tanzfeste zu, die in der Regel im Sommer stattfinden und Teilnehmer wie Besucher aus der ganzen Welt anziehen.
Großer Beliebtheit erfreuen sich in Lettland viele Sportarten, ganz besonders Eishockey, Basketball, Biathlon und Bobsport. Familien können sich in Eishallen, Sportklubs und Erholungszentren vergnügen.
Riga ist die Kulturmetropole des Landes; hier gibt es eine große Auswahl an wissenschaftlichen Einrichtungen, Kultur- und Freizeitstätten. Viele Museen sind zu bedeutenden Zentren des Kulturlebens geworden und bieten regelmäßig zahlreiche gesellschaftliche Veranstaltungen an.
Ein Verzeichnis der lettischen Museen finden Sie auf der Website: www.muzeji.lv.
Ein einzigartiges Projekt des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung ist das als Lichtschloss bezeichnete neue Gebäude der lettischen Nationalbibliothek (www.lnb.lv).
Weitere Informationen zu aktuellen Fragen und Ereignissen im Kulturbereich finden Sie auf dem Internetportal des Kulturministeriums www.km.gov.lv.
Websites mit aktuellen, mit Kultur verbundenen Informationen finden Sie unter: http://www.rits.lv, http://www.satori.lv usw.
Weitere Informationen über Lettland und den Tourismus in Lettland erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.latvia.travel/lv; www.vietas.lv; www.tours.lv; www.travelnews.lv; www.travellatvia.lv.
Einzelheiten zu kulturellen Veranstaltungen finden sich zudem auf den Websites der örtlichen Behörden.
Links:
Titel/Name | URL |
Kulturministerium | https://www.km.gov.lv/lv |
In Lettland obliegt die Erfassung von Akten des Personenstandes den Standesämtern, die dem Justizministerium unterstellt sind.
Die Standesämter erfassen Akten des Personenstandes über Eheschließungen, Geburten und Todesfälle; Änderungen von Einträgen des Vor- und Familiennamens und der Nationalität der Bürger; Ergänzungen, Berichtigungen und Erneuerungen der Einträge zum Personenstand. Darüber hinaus stellen Standesämter Bescheinigungen über den Familienstand von Personen nach einer Eheschließung im Ausland, Zweitschriften von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden sowie Archivbescheinigungen aus.
Die Geburt eines Kindes ist von den Eltern innerhalb eines Monats beim örtlichen Standesamt anzuzeigen, wobei der Pass oder Personalausweis (eID-Karte), eine Bescheinigung der Geburtseinrichtung über die Geburt des Kindes sowie gegebenenfalls eine Heiratsurkunde vorzulegen sind. Wenn die Eltern verheiratet sind, kann auch nur ein Elternteil zur Eintragung kommen. Sind die Eltern des Kindes jedoch nicht verheiratet, müssen beide Elternteile erscheinen. Dem Kind dürfen maximal zwei Vornamen gegeben werden. Die Eintragung der Geburt des Kindes erfolgt kostenlos.
Mehr Informationen darüber, ob den Eltern Geburtsbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld zusteht, findet man auf der Homepage der staatliche Sozialversicherungsagentur: https://www.vsaa.gov.lv/lv unter Rubrik „Beihilfen und Vergütungen“(„Pabalsti un atlīdzības“).
Weitere Informationen zu den wichtigsten Formalitäten bei der Geburt eines Kindes finden Sie auf dem Einheitlichen Portal der staatlichen und kommunalen Dienstleistungen https://www.latvija.lv unter Rubrik „Lebenssituationen – Familie“ (Dzīves situācijas- Ģimene“ ): Erwartung und Geburt eines Kindes (Bērna gaidīšana un piedzimšana).
Die Entscheidung, ob einem im Ausland oder in Lettland geborenen Kind, dessen Eltern oder Elternteil lettische Staatsangehörige sind, die lettische Staatsangehörigkeit verliehen, eine Personenkennzahl zugewiesen wird und die Angaben im Einwohnerregister erfasst werden, obliegt dem Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist zugelassen. Kinder lettischer Staatsangehöriger können zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines beliebigen anderen Staates haben. Fragen zur Staatsangehörigkeit können an die E-Mail-Adresse pastspmlp [dot] gov [dot] lv (pasts[at]pmlp[dot]gov[dot]lv) gesendet werden.
Eine Eheschließung erfolgt frühestens einen Monat, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrer Anmeldung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Standesamt. Die Eheschließung erfolgt unter Anwesenheit von zwei volljährigen Trauzeugen. In dringenden Fällen kann die Frist verkürzt werden. Für die Eheschließung ist eine Gebühr (14 EUR) an den Staat zu entrichten. Eine Ehe kann auch außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamts geschlossen werden. Genaue Informationen zu dem Verfahren, den erforderlichen Unterlagen und anderen relevanten Fragen werden durch das Standesamt erteilt. Erwachsene Bürger Lettlands und Nichtstaatsangehörige Lettlands können die Eheschließung auch aus der Ferne mit einer sicheren elektronischen Signatur und einem Zeitstempel beantragen.
In Lettland kann die Ehe auch von Ausländern geschlossen werden, die sich zum Zeitpunkt der Eheschließung rechtmäßig im Land aufhalten.
In Lettland kann die Trauung auch von einem Geistlichen der evangelisch-lutherischen, römisch-katholischen oder orthodoxen Kirche, der Altgläubigen, Methodisten, Baptisten, Adventisten des siebten Tages oder der mosaischen Religion (der judaistischen Glaubensrichtung) vorgenommen werden, sofern dieser im Besitz entsprechender Vollmachten der leitenden Organe seiner Konfession ist. Der Geistliche muss das Standesamt über die Eheschließung informieren, das diese dann im Eheregister einträgt.
In Lettland ist die Eheschließung nicht gestattet:
- vor Vollendung des 18. Lebensjahres (außer wenn eine minderjährige Person ab 16 Jahren mit Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten die Ehe mit einer volljährigen Person eingeht),
- zwischen Verwandten ersten Grades, zwischen Geschwistern sowie Cousins und Cousinen,
- zwischen Personen gleichen Geschlechts,
- zwischen Adoptierendem und Adoptierten sowie Vormund und Mündel, solange das Vormundschaftsverhältnis besteht,
- zwischen Personen, die bereits verheiratet sind.
Eine Ehe kann durch ein Gericht oder einen Notar geschieden werden.
Wenn sich infolge der Eheschließung der Familienname ändert (Annahme des Familiennamens des Partners oder Erweiterung des eigenen Familiennamens durch denjenigen des Partners), ist zu beachten, dass die Personaldokumente und gegebenenfalls auch die Aufenthaltstitel geändert werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Amtes für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten oder unter der Telefonnummer +371 67209400.
Für die Änderung des Führerscheins infolge einer Änderung des Familiennamens ist die nächstgelegene Außenstelle der Direktion für Straßenverkehrssicherheit (CSDD) (https://www.csdd.lv) zuständig.
Todesfälle sind dem Standesamt spätestens binnen sechs Tagen nach Eintreten des Todes oder Auffinden des Verstorbenen zu melden. Die Eintragung eines Todesfalls erfolgt kostenlos. Die Todesursache wird nicht auf der Sterbeurkunde, sondern lediglich im Sterberegister vermerkt.
Eheschließungen, Geburten und Todesfälle im Ausland lebender lettischer Staatsangehöriger können durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Lettland eingetragen werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Justizministerium | https://www.tm.gov.lv/lv |
Gesetzesportal der Republik Lettland | https://likumi.lv |
Portal für sämtliche staatlichen und kommunalen Dienstleistungen (E-Dienstleistungen) | https://www.latvija.lv |
Botschaften und Vertretungen der Republik Lettland | https://www.mfa.gov.lv/vestniecibas-un-parstavniecibas |
Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten | https://www.pmlp.gov.lv/lv |
Autostraßen und Busverkehr
Lettland verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsstraßennetz, dessen Anbindungen an die Nachbarstaaten den Lkw-Güterverkehr in alle Richtungen gewährleisten.
Zwischen den größeren Städten Lettlands besteht ein regelmäßiger Busverkehr.
Buslinien verbinden Riga mit vielen Städten Europas. Diese Reisen bieten die Personenbeförderungsgesellschaften „Eurolines“ und „Ecolines“ an.
Informationen über den Busverkehr finden Sie hier: www.autoosta.lv; www.1188.lv. Infodienst des Internationalen Busbahnhofs Riga: +371 90000009 (0,34 EUR/Min.);
Bahnverkehr
Zwischen den größeren Städten Lettlands, wie auch in der Region um Riga verkehren regelmäßig Personenzüge.
Informationen über den Bahnverkehr finden Sie hier: https://vivi.lv; www.1188.lv/satiksme.
Luftverkehr
In Lettland gibt es mehrere Flughäfen, von denen der größte der „Riga International Airport“ ist, der sich in der Hauptstadt Riga (zehn Kilometer vom Stadtzentrum entfernt) befindet. Das Stadtzentrum erreichen Sie vom Flughafen mit dem Bus Nr. 22 oder mit dem Taxi.
Die Taxifahrt vom Flughafen Riga ins Stadtzentrum kostet in der Regel ca. 15 - 30 EUR.
Kleinere Flughäfen gibt es in Liepaja und Ventspils.
Die nationale Fluggesellschaft „AirBaltic“ fliegt alle größeren Städte Europas und darüber hinaus in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen auch den Fernen Osten und die USA an.
Informationen über Flüge der „AirBaltic“ finden Sie unter: www.airbaltic.lv.
Die Flughafenauskunft erreichen Sie unter: 1817 (kostenpflichtig) sowie bei Anrufen aus dem Ausland unter: +371 29311817
Fährverkehr
Die Häfen Liepaja und Ventspils gewährleisten regelmäßige Fährverbindungen zu schwedischen und deutschen Städten.
Informationen zum Fährverkehr nach Ventspils unter www.stenaline.lv und nach Liepaja unter www.terrabalt.lv
Öffentlicher Verkehr in den Städten
Die größeren Städte Lettlands verfügen über ein gut funktionierendes Netz des regulären städtischen öffentlichen Verkehrs. Fahrkarten können in Zeitungsständen bzw. beim Fahrer des jeweiligen Verkehrsmittels erworben werden.
Für Fahrten mit der Straßenbahn, mit dem Bus oder Obus ist in Riga das elektronische Zahlungssystem eingeführt worden, und die Fahrt kann mit einer „elektronischen Fahrkarte“ bezahlt werden, erhältlich an Kiosken und beim Fahrer der Buslinie 22. Die Fahrkarten können auch elektronisch über die Smartphone-App von „Rīgas satiksme" gekauft werden.
Die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs in Riga werden von der kommunalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Stadt Riga „Rīgas satiksme“ erbracht. Auskunft über Linien und Fahrpläne des öffentlichen Nahverkehrs sowie über Fahrpreise und Vergünstigungen erhalten Sie unter der Nummer +371 20361862 sowie auf der Website www.rigassatiksme.lv.
Weitere Informationen über den Bus-, Zug-, Fähren- und Luftverkehr erhalten Sie im Infoportal unter www.1188.lv.
Links:
Titel/Name | URL |
Infodienst | https://www.1188.lv/satiksme |
Nationale Fluggesellschaft Lettlands „Air Baltic“ | https://www.airbaltic.com/lv-LV/index |
Personenzugverkehr | https://vivi.lv |
Internationaler Busbahnhof Riga | https://www.autoosta.lv |
Direktion für Straßenverkehrssicherheit | https://www.csdd.lv |
Fährverkehr | https://www.stenaline.lv |
Stadtverkehr Riga | https://www.rigassatiksme.lv/lv |
Fährverkehr | https://terrabalt.lv |