Arbeitssuchende können über das EURES-Portal und auf der Website der bulgarischen Arbeitsagentur unter der Rubrik „e-Arbeitsbörse“ nach freien Stellen suchen. Auf der Website der Arbeitsagentur finden Arbeitssuchende Informationen über anstehende Arbeitsbörsen, die sie nach Wunsch besuchen können.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die sich bereits in Bulgarien aufhalten, können sich bei den Ämtern der Arbeitsagentur melden. Für die Anmeldung und Arbeitsvermittlung bei einem der 106 örtlichen Arbeitsämter ist der Personalausweis und ein Standard-Antragsformular vorzulegen sowie eine Einwohnermeldebescheinigung für den Aufenthaltsort in Bulgarien, die von der Direktion für Migration der örtlichen Polizeidienststelle (RDVR) ausgestellt wird. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt (unter 3 Monaten) wegen Arbeitssuche und/oder Übertragung von Arbeitslosengeld kann die Anschrift der betreffenden Person auch durch eine Erklärung in schriftlicher Form, abgegeben von der Person, an deren Anschrift der Antragsteller wohnt, oder durch eine Hotelregistrierung nachgewiesen werden. Für die Anmeldung beim Arbeitsamt werden außerdem noch folgende Unterlagen benötigt: Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und ggf. Berechtigungs- und Befähigungsnachweise. Die Unterlagen, die Ausbildungen, Qualifikationen und Befähigungen nachweisen, müssen im Herkunftsland amtlich beglaubigt werden. Jeder beim Arbeitsamt registrierte Arbeitssuchende hat Anspruch auf Informations-, Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer: +359 2 980 87 19 (Zentrum für Information und Dienstleistungen der Arbeitsagentur) oder auch auf der Homepage der Arbeitsagentur (https://www.az.government.bg/bg/). Es ist auch eine Anmeldung über einen zugelassenen Postanbieter oder ein System für sichere elektronische Einreichung möglich. Auf der Website der Arbeitsagentur erfährt man auch, allerdings nur in bulgarischer Sprache, an welche privaten Arbeitsvermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen man sich als Alternative für die Arbeitssuche wenden kann (unter der Rubrik „Private Vermittler“ lassen sich die Verzeichnisse der in Bulgarien zugelassenen Arbeitsvermittler öffnen; außerdem gibt es eine Rubrik, unter der die zugelassenen Zeitarbeitsfirmen aufgelistet sind). Die bulgarischen EURES-Vermittler geben Ihnen auf Englisch, Deutsch, Spanisch oder Französisch Auskunft. Nach bulgarischem Recht sind die Leistungen von Arbeitsvermittlungsagenturen für die Arbeitsuchenden unentgeltlich.
Eine weitverbreitete Form der Arbeitssuche sind die verschiedenen spezialisierten private Jobportale wie z. B.www.jobs.bg, www.karieri.bg, www.zaplata.bg, www.jobtiger.bg, www.rabota.bg. Eine weitere Alternative sind die aktuellen Jobangebote direkt auf den Webseiten der jeweiligen Unternehmen, insbesondere von Unternehmen im IT- oder Outsourcing-Bereich.
Die vorliegende Website verfügt auch über einen Abschnitt „Arbeitsplätze“ mit aktuellen Stellenanzeigen in Bulgarien und im Ausland.
Links:
Titel / Name | URL |
Arbeitsagentur | |
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Für die Stellenbewerbung brauchen Sie einen gut aufgestellten Lebenslauf. Nach Möglichkeit sollte das Muster des Europäischen Lebenslaufs verwendet werden, das man auf der Europass-Website findet. Je nach dem Inserat ist es möglich, dass die Arbeitgeber zusätzlich zum Lebenslauf auch ein kurzes Bewerbungsschreiben verlangen, aus dem hervorgeht, warum der Bewerber sich gerade für diese Stelle interessiert. Sofern dem Arbeitgeber diese ersten Unterlagen (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) zusagen, wird er von Ihnen höchstwahrscheinlich weitere Auskünfte und Unterlagen anfordern. Deshalb ist es angebracht, Unterlagen (übersetzt und beglaubigt) über abgeschlossene Ausbildungen und erworbene Qualifikationen, Nachweise über Erfahrungen in dem Beruf, für den Sie sich bewerben, sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber bereitzuhalten.
Für die auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellen mit einem Arbeitsplatz in Bulgarien erfolgt die Bewerbung in der Regel durch Zusendung der Unterlagen direkt an die in der Anzeige als Bewerbungsweg angegebene E-Mail-Adresse. Dies ist in der Regel die E-Mail-Adresse des Arbeitsamtes, bei dem die Anzeige eingereicht wurde.
Wenn Sie beim Arbeitsamt gemeldet sind und sich für eine dort angebotene Stelle interessieren oder solche in der Fachgruppe „e-Arbeitsbörse gefunden haben, wird Ihnen Ihr Arbeitsvermittler einen Vermittlungsvorschlag aushändigen, mit dem Sie dann bei dem Arbeitgeber vorsprechen können.
Links:
Titel / Name | URL |
Arbeitsagentur |
Beschreibung
Eine rechtliche Definition der Praktika ist im Arbeitsgesetzbuch enthalten. Das Praktikum stellt die Ausführung einer Tätigkeit unter der Anleitung des Arbeitgebers bzw. einer dem / der Praktikanten/Praktikantin von ihm zugeteilten Person dar (BetreuerIn) und zwar mit dem Ziel, sich praktische Fertigkeiten in einem erlernten Beruf bzw. einer erworbenen Qualifikation anzueignen. Zudem ist das eine Art Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einer das 29. Lebensjahr nicht vollendeten Person, die eine weiterbildende oder höhere Schule abgeschlossen hat und immer noch keine Berufserfahrung im bereits erlernten Beruf bzw. erworbenen Qualifikation hat.
Der Vertrag wird über eine Beschäftigung abgeschlossen, die der durch die jeweilige Person erworbenen Qualifikation entspricht. Im Vertrag werden die Art und die Form der Aneignung der praktischen Fertigkeiten im Zuge der Erfüllung der Arbeitspflichten, den Namen und die Stellung der praktikumsbegleitenden Person, die Laufzeit des Vertrags, die nicht weniger als 6 und nicht länger als 12 Monate sein darf sowie andere praktikumsrelevanten Bedingungen festgelegt.
Die Verordnung über die Studienpraktika regelt die unbezahlten Praktika für Studenten in der öffentlichen Verwaltung auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene. Diese Praktika zielen auf die Möglichkeit zur Berufsorientierung, Aneignung von praktischer Erfahrung, Kenntnissen und Fertigkeiten, die das theoretische Wissen der Studierenden erweitern und ausbauen. Die Dauer dieser Praktika variiert zwischen 10 und 45 Werktagen. Jede/r Praktikant/in bekommt einen individuellen Plan mit konkreten Aufgaben und ihm / ihr wird eine praktikumsbegleitende Person zugeteilt. Am Ende des Praktikums bekommen die Studierenden eine Teilnahmebescheinigung mit Benennung der erworbenen Fertigkeiten.
Außerhalb der im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Definition wird der Begriff „Praktikum“ zur Bezeichnung von kurzzeitigen, meist im Sommer stattfindenden Praktika benutzt, die von privaten Unternehmen angeboten werden. In diesem Fall sind die Bewerber Schüler oder Studierende und bekommen für ihre Teilnahme möglicherweise keine Vergütung.
Am Programm „Karrierestart“ können junge Menschen teilnehmen, die das 29. Lebensjahr nicht vollendet und keine Berufserfahrung in ihrem Fach haben, ihre Hochschulbildung abgeschlossen haben (Absolventen) und bei den Regionalstellen der Arbeitsagentur angemeldet sind. Arbeitgeber in diesem Fall ist die öffentliche Verwaltung. Die jungen Menschen bekommen einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag und werden für die Dauer des Praktikums entlohnt.
In Bulgarien gibt es keine übergeordnete Institution, die für die Abwicklung von Praktika oder die Zentralvergabe von Praktikumsplätzen zuständig wäre.
Zuständig für die subventionierten Praktikumsplätze sind die jeweiligen Behörden, die solche Programme durchführen (z.B. die Arbeitsagentur).
Eine Vielzahl privater Unternehmen, die eine langjährige Erfahrung mit Praktika und Lehrlingsausbildung haben, betreiben ihre hauseigenen Praktikumsprogramme, die sie selbst finanzieren; Informationen über entsprechende Ausschreibungen können auf ihren Internetseiten gefunden werden.
Das Praktikum ist eine Art Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, d. h. es unterliegt den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Abschluss, Anmeldung und Erfüllung des Arbeitsvertrags.
Für die Dauer des Praktikums wird laut Arbeitsgesetzbuch eine Vergütung gezahlt, die nicht unter dem Mindestlohn liegen darf, der für das Land festgelegt wurde.
In den Fällen von staatlich subventionierten Praktikumsplätzen richtet sich die Höhe der Vergütung nach der entsprechenden Maßnahme bzw. dem entsprechenden Programm.
Der Staat unterstützt und fördert Praktika im Rahmen von gezielten Maßnahmen und Programmen, die auf Grund des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung vom Staatsetat finanziert werden. Programme, die ein Praktikum mit anschließender Anstellung vorsehen, werden auch im Rahmen des durch den ESF subventionierten Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ (http://ophrd.government.bg) durchgeführt. Im Jahr 2015 startete z. B. das Programm „Beschäftigung für junge Menschen“, dass auch 2023 noch aktuell ist. Junge Menschen, die ihr 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder Absolventen sind, keine Berufserfahrung im erworbenen Fach haben und bei den jeweiligen regionalen Arbeitsämtern angemeldet sind, können einen Praktikumsvertrag bekommen.
Die unbezahlten Studienpraktika werden zentral vergeben und laufen in der Regel in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September. Für die Einholung von Praktikumsangeboten bei verschiedenen Behörden und das Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren ist die Verwaltung des Ministerrates zuständig. Es wurde eine Online-Plattform bereitgestellt, auf der die ausgeschriebenen Praktikumsplätze veröffentlicht und die Bewerbungen eingereicht werden: http://staj.government.bg.
Eignungsvoraussetzungen
Jede Person, die Staatsangehörige/r der EU, des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und die vorgenannten Bedingungen erfüllt (29. Lebensjahr noch nicht vollendet, mit abgeschlossener Ausbildung bzw. Absolvent, keine Berufserfahrung im erlernten Beruf bzw. in der erworbenen Qualifikation), kann einen Praktikumsvertrag mit einem bulgarischen Arbeitgeber abschließen. In der Regel werden von der jeweiligen Person (der/des Praktikantin/Praktikanten) gute Bulgarischkenntnisse erwartet.
Es bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen, dass junge Menschen aus den o. g. Staaten auch in Landesprogramme und Praktikumsmaßnahmen nach dem Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung oder im Rahmen des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ aufgenommen werden. Zu diesem Zweck müssen sie bei der Regionalstelle der Arbeitsagentur in ihrem Wohnort gemeldet sein bzw. eine Meldebescheinigung über aktuelle /vorläufige/ Adresse im jeweiligen Ort vorweisen können. Als Nachweis des in einem anderen Staat erlernten Berufs / der erworbenen Qualifikation gilt die amtlich beglaubigte bulgarische Übersetzung der entsprechenden Abschlüsse.
Um einen unbezahlten Praktikumsplatz bei der öffentlichen Verwaltung können sich bulgarische Studierende bewerben, die an einer bulgarischen oder ausländischen Hochschule studieren sowie ausländische Studenten, die an einer bulgarischen Hochschule studieren.
Für die Praktika, die von einigen Arbeitgebern im Rahmen hauseigener Programme ausgeschrieben sind, gibt es abweichende Voraussetzungen.
Durchführung
In Bulgarien wurden auch entsprechende Schritte unternommen, um hochqualitative Praktika auch außerhalb der formellen Berufsausbildung zu gewährleisten.
Nach Gesetzesnovellierungen des Arbeitsgesetzbuches im Jahr 2014 wurde der Praktikumsvertrag eingeführt. Die bulgarische Gesetzgebung sieht einen schriftlichen Arbeitsvertrag vor, in welchem entsprechende Klauseln hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Versicherung, fristlose Kündigung etc. enthalten sind.
Der Praktikumsvertrag hat folgende Besonderheiten: seine Laufzeit beträgt zwischen 6 und 12 Monaten, was als eine angemessene Dauer angesehen wird und den landesüblichen Praktiken entspricht; er kann nur einmal mit einer Person abgeschlossen werden, danach, wenn der Arbeitgeber die betreffende Person weiter beschäftigen will, muss er einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag schließen; die Arbeit erfolgt unter der Aufsicht und der Anleitung eines praktikumsbegleitenden Mitarbeiters mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet, was eine hohe Qualität des Praktikums gewährleistet.
Genutzt werden die europäischen Struktur- und Investmentfonds, insbesondere der Europäische Fond für regionale Entwicklung (während der Programmzeit 2014–2020) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, zur Erhöhung der Anzahl und Qualität der Praktika, darunter durch effektive Beziehungen mit allen betroffenen Parteien.
Im Juli 2014 trat die Verordnung über die Studienpraktika in der öffentlichen Verwaltung in Kraft, durch die praktische Erfahrung, Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden sollen, die das theoretische Wissen der Studierenden erweitern und ausbauen. Die Dauer dieser Praktika variiert zwischen 10 und 45 Werktagen und sie werden nicht entlohnt. Jede Verwaltung sorgt dafür, dass die Bedingungen für die Durchführung des Praktikums gegeben sind wie z. B. Ausrüstung des Arbeitsplatzes und der notwendige Bedarf; bei einem Fernpraktikum wird mindestens 2 mal wöchentlich Kontakt mit dem Praktikanten aufgenommen. Jede/r Praktikant/in bekommt einen individuellen Plan mit konkreten Aufgaben in Bezug auf das Berufsfeld, in dem sie / er ausbildet wird, und ihr/ihm wird eine praktikumsbegleitende Person zugeteilt. Am Ende des Praktikums bekommen die Studierenden eine Teilnahmebescheinigung mit Benennung der erworbenen Fertigkeiten.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Der Arbeitsvertrag für eine Ausbildung hat dieselbe Rechtskraft und -grundlage wie ein normaler Arbeitsvertrag, d. h. alle Mitarbeiter mit demselben Vertrag erhalten eine Vergütung entsprechend dem landesüblichen Mindestlohn; sie zahlen die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben und der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsschluss und von 7 Tagen ab Kündigung des Vertrags die erforderliche Anmeldung / Mitteilung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) vorzunehmen. Die geleistete Arbeit im Rahmen dieses Vertrags wird als Dienstzeit (Versicherungszeit) angerechnet.
Für die Durchführung eines Praktikums bei der öffentlichen Verwaltung wird zwischen der Leitung der jeweiligen Verwaltung und dem Studierenden eine Vereinbarung unterzeichnet. Unbezahlte Studienpraktika bei der öffentlichen Verwaltung werden nicht als Dienst- und Versicherungszeiten angerechnet.
Wo kann ich Informationen über freie Stellen finden?
In Bulgarien gibt es keine übergeordnete Institution, die für die Abwicklung von Praktika oder die Zentralvergabe von Praktikumsplätzen zuständig wäre.
Informationen über Praktikumsplätze kann man z. B. auf den Internetseiten von:
Karrierezentren der einzelnen Hochschulen finden:
- Uni Sofia - https://career.uni-sofia.bg
- TU Sofia - http://career.tu-sofia.bg
- Universität für National- und Weltwirtschaft /UNSS/ Sofia - http://iccd.unwe.bg
- Wirtschaftsuniversität Warna - http://www.ahcapital.eu
- TU Warna - http://www.careercenter.tu-varna.bg
- Universität zu Plowdiw - https://careers.uni-plovdiv.bg
- Südwest-Universität „Neofit Rilski“ zu Blagoewgrad - http://career.swu.bg
- Universität zu Russe - http://www.uni-ruse.bg/Centers/TSKR
- Universität zu Weliko Tarnowo - http://www.uni-vt.bg/1/?zid=116
Portal für Studienpraktika bei der öffentlichen Verwaltung, wo Stellen für unbezahlte Praktika ausgeschrieben werden - http://staj.government.bg.
Private Jobportale, auf denen auch Praktikumsplätze veröffentlicht werden: www.jobs.bg, www.jobtiger.bg, www.rabota.bg, http://www.karieri.bg.
Praktikumsplätze werden auch auf den Internetseiten von verschiedenen Unternehmen veröffentlicht.
Im Rahmen von subventionierten Programmen können Praktikumsplätze bei den örtlichen Arbeitsämtern und auf der Internetseite der Arbeitsagentur veröffentlicht werden www.az.government.bg.
Das Programm „Beschäftigung für junge Menschen“ der Arbeitsagentur kann hier eingesehen werden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost
Finanzierung und Unterstützung
Nach der bulgarischen Gesetzgebung schließen die Praktikanten einen Arbeitsvertrag nach dem Arbeitsgesetzbuch und werden für die Zeit des Praktikums entlohnt.
Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine Bezuschussung der von ihnen ausgeschriebenen Stellen durch das Staatsetat und / oder den Europäischen Sozialfond (ESF) beantragen. Informationen über Praktikumsplätze im Rahmen von subventionierten Maßnahmen und Programmen können die Bewerber auf der Homepage der Arbeitsagentur www.az.government.bg, der Homepage des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“www.esf.bg oder bei den Arbeitsämtern erhalten.
Wo kann ich freie Stellen veröffentlichen
Ausschreibungen für Praktikumsplätze können z. B. auf folgenden Internetseiten veröffentlicht werden:
Karrierezentren der einzelnen Hochschulen finden:
- Uni Sofia - https://career.uni-sofia.bg
- TU Sofia - http://career.tu-sofia.bg
- Universität für National- und Weltwirtschaft /UNSS/ Sofia - http://iccd.unwe.bg
- Wirtschaftsuniversität Warna http://www.ahcapital.eu
- TU Warna - http://www.careercenter.tu-varna.bg
- Universität zu Plowdiw - https://careers.uni-plovdiv.bg
- Südwest-Universität „Neofit Rilski“ zu Blagoewgrad - http://career.swu.bg
- Universität zu Russe - http://www.uni-ruse.bg/Centers/TSKR
- Universität zu Weliko Tarnowo - http://www.uni-vt.bg/1/?zid=116
Private Jobportale, auf denen auch Praktikumsplätze veröffentlicht werden: www.jobs.bg, www.jobtiger.bg, www.rabota.bg, http://www.karieri.bg.
Im Rahmen von subventionierten Programmen – über die örtlichen Arbeitsämter und auf der Homepage der Arbeitsagentur www.az.government.bg.
Auf der Webseite von EURES-Bulgarien – https://eures.bg besteht auch die Möglichkeit, freie Stellen zu veröffentlichen und auch sich direkt auf der Webseite darauf zu bewerben.
Finanzierung und Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine Bezuschussung der von ihnen ausgeschriebenen Stellen durch das Staatsetat und / oder den Europäischen Sozialfond (ESF) beantragen. Informationen über subventionierte Maßnahmen und Programme können die Arbeitgeber auf der Homepage der Arbeitsagentur www.az.government.bg, der Homepage des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ www.esf.bg oder bei den Arbeitsämtern erhalten.
Rechtlicher Rahmen
Neben den Praktika sind im Arbeitsgesetzbuch auch die Arbeitsverträge über eine Ausbildung während der Arbeit und über eine berufliche Weiterbildung geregelt.
Definition des Praktikums
Eine rechtliche Definition der Ausbildungs- und der Weiterbildungsverträge ist im Arbeitsgesetzbuch enthalten.
Durch den Arbeitsvertrag über eine Ausbildung während der Arbeit verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer im Zuge der Arbeit in einem bestimmten Beruf bzw. Fach auszubilden und der Arbeitnehmer verpflichtet sich seinerseits, diesen/dieses zu erlernen.
Ein anderer spezieller Arbeitsvertrag ist dieser zur beruflichen Weiterbildung (Erwerb einer Qualifikation). Der Arbeitgeber kann einen Vertrag mit einer Person abschließen, die eine Weiterbildungseinrichtung besucht zwecks Erwerb einer bestimmten Qualifikation. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Auszubildenden einen Unterhalt sowie andere ausbildungsrelevante Bedingungen zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss der Ausbildung den Auszubildenden mit der erworbenen Qualifikation für die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer einzustellen, die allerdings 6 Jahre nicht überschreiten darf. Seinerseits verpflichtet sich der Auszubildende, die Ausbildung in der betreffenden Qualifikation fristgerecht abzuschließen und für die vereinbarte Dauer beim Arbeitgeber zu arbeiten.
Der Vertrag zur Ausbildung während der Arbeitszeit regelt Form, Ort und Dauer der Ausbildung, ferner die für die Parteien fälligen Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen bzw. anderen ausbildungsrelevanten Verstößen. Die Ausbildung darf nicht länger als 6 Monate dauern, außer wenn es sich um Ausbildung während der Arbeit handelt (duales Ausbildungssystem), die unter den Bedingungen des Gesetzes über die Berufsausbildung stattfindet, wo die Dauer in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt ist. Der Vertrag regelt auch die Laufzeit für die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Betrieb zu verbleiben, und der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Diese Laufzeit darf nicht länger als 3 Jahre betragen. In der Ausbildungsphase bezieht der Arbeitnehmer einen Lohn je nach geleisteter Arbeit, jedoch nicht weniger als 90 % des landesweit gesetzlich geregelten Mindestlohns.
Während der Ausbildung werden die Schüler im dualen Ausbildungssystem auch entlohnt.
Das Ergebnis der im Rahmen des Ausbildungsvertrags stattfindenden Ausbildung wird durch eine Prüfung des Arbeitnehmers festgestellt, die nach den vom Arbeitgeber festgelegten Bedingungen zu erfolgen hat.
Bei einer Weiterbildung zur Erlangung einer Berufsqualifikation findet die Prüfung nach den Bedingungen des Gesetzes über die Berufsausbildung statt.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung bekommt der Arbeitnehmer ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bestätigt. Bei einer Weiterbildung zur Erlangung einer Berufsqualifikation finden die Prüfung und die Ausbildungsleistungen nach den Bedingungen des Gesetzes über die Berufsausbildung statt.
Die Ausbildung ist eine der Beschäftigungsformen, die im Rahmen des durch die Arbeitsagentur durchgeführten Projekts „Beschäftigung für junge Menschen“ vorgesehen ist. Weitere Informationen über das Projekt können Sie hier finden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost.
Eignungsvoraussetzungen
Jede Person, die Staatsangehörige/r der EU, des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist, kann einen Ausbildungsvertrag mit einem bulgarischen Arbeitgeber abschließen. In der Regel werden von der jeweiligen Person gute Bulgarischkenntnisse erwartet.
Es bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen, dass junge Menschen aus den o. g. Staaten auch in Landesprogramme und Praktikums- bzw. Ausbildungsmaßnahmen nach dem Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung oder im Rahmen des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ aufgenommen werden. Zu diesem Zweck müssen sie bei der Regionalstelle der Arbeitsagentur in ihrem Wohnort gemeldet sein bzw. eine Meldebescheinigung über aktuelle /vorläufige/ Adresse im jeweiligen Ort vorweisen können. Als Nachweis des in einem anderen Staat erlernten Berufs / der erworbenen Qualifikation gilt die amtlich beglaubigte bulgarische Übersetzung der entsprechenden Abschlüsse.
Die Ausbildung ist eine der Beschäftigungsformen, die im Rahmen des durch die Arbeitsagentur durchgeführten Projekts „Beschäftigung für junge Menschen“ vorgesehen ist. Weitere Informationen über das Projekt und die Eignungsvoraussetzungen, die die Bewerber erfüllen müssen, können Sie hier finden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Der Arbeitsvertrag für eine Ausbildung hat dieselbe Rechtskraft und -grundlage wie ein normaler Arbeitsvertrag, d. h. alle Mitarbeiter mit demselben Vertrag erhalten mindestens 90 % des Mindestlohns; sie zahlen die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben und der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsschluss und von 7 Tagen ab Kündigung des Vertrags die erforderliche Anmeldung/ Mitteilung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) vorzunehmen. Die geleistete Arbeit im Rahmen dieses Vertrags wird als Dienstzeit (Versicherungszeit) angerechnet.
Wo kann ich Informationen über freie Stellen finden?
In Bulgarien gibt es keine übergeordnete Institution, die für die Abwicklung von Praktika oder Ausbildung zuständig wäre.
Informationen über Praktikumsplätze kann man z. B. auf den Internetseiten von Karrierezentren der einzelnen Hochschulen finden:
- Uni Sofia - https://career.uni-sofia.bg
- TU Sofia - http://career.tu-sofia.bg
- Universität für National- und Weltwirtschaft /UNSS/ Sofia - http://iccd.unwe.bg
- Wirtschaftsuniversität Warna - http://www.ahcapital.eu
- TU Warna - http://www.careercenter.tu-varna.bg
- Universität zu Plowdiw - https://careers.uni-plovdiv.bg
- Südwest-Universität „Neofit Rilski“ zu Blagoewgrad - http://career.swu.bg
- Universität zu Russe - http://www.uni-ruse.bg/Centers/TSKR
- Universität zu Weliko Tarnowo - http://www.uni-vt.bg/1/?zid=116
Portal für Studienpraktika bei der öffentlichen Verwaltung, wo Stellen für unbezahlte Praktika ausgeschrieben werden - http://staj.government.bg.
Private Jobportale, wo auch Praktikums- oder Ausbildungsplätze veröffentlicht werden: www.jobs.bg, www.jobtiger.bg, www.rabota.bg, http://www.karieri.bg.
Praktikumsplätze werden auch auf den Internetseiten von verschiedenen Unternehmen veröffentlicht.
Im Rahmen von subventionierten Programmen können Praktikums- und Ausbildungsplätze bei den örtlichen Arbeitsämtern und auf der Internetseite der Arbeitsagentur veröffentlicht werden www.az.government.bg.
Die Ausbildung ist eine der Beschäftigungsformen, die im Rahmen des durch die Arbeitsagentur durchgeführten Projekts „Beschäftigung für junge Menschen“ vorgesehen ist. Weitere Informationen über das Projekt können Sie hier finden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost.
Finanzierung und Unterstützung
Nach der bulgarischen Gesetzgebung erhalten die mit einem Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag eingestellten Mitarbeiter eine Arbeitsvergütung.
Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine Bezuschussung der von ihnen ausgeschriebenen Stellen durch das Staatsetat und/ oder den Europäischen Sozialfond (ESF) beantragen. Informationen über subventionierte Maßnahmen und Programme können die Bewerber auf der Homepage der Arbeitsagentur www.az.government.bg, der Homepage des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ www.esf.bg oder bei den Arbeitsämtern erhalten.
Die Ausbildung ist eine der Beschäftigungsformen, die im Rahmen des durch die Arbeitsagentur durchgeführten Projekts „Beschäftigung für junge Menschen“ vorgesehen ist. Weitere Informationen über das Projekt können Sie hier finden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost.
Wo kann ich freie Stellen veröffentlichen
Ausbildungs- oder Weiterbildungsangebote können ausgeschrieben werden über:
Karrierezentren der einzelnen Hochschulen finden:
- Uni Sofia - https://career.uni-sofia.bg
- TU Sofia - http://career.tu-sofia.bg
- Universität für National- und Weltwirtschaft /UNSS/ Sofia - http://iccd.unwe.bg
- Wirtschaftsuniversität Warna - http://www.ahcapital.eu
- TU Warna - http://www.careercenter.tu-varna.bg
- Universität zu Plowdiw - https://careers.uni-plovdiv.bg
- Südwest-Universität „Neofit Rilski“ zu Blagoewgrad - http://career.swu.bg
- Universität zu Russe - http://www.uni-ruse.bg/Centers/TSKR
- Universität zu Weliko Tarnowo - http://www.uni-vt.bg/1/?zid=116
Private Jobportale: www.jobs.bg, www.jobtiger.bg, www.rabota.bg, http://www.karieri.bg.
Im Rahmen von subventionierten Programmen – über die örtlichen Arbeitsämter und auf der Homepage der Arbeitsagentur www.az.government.bg.
Auf der Webseite von EURES-Bulgarien – https://eures.bg besteht auch die Möglichkeit, freie Stellen zu veröffentlichen und auch sich direkt auf der Webseite darauf zu bewerben.
Finanzierung und Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine Bezuschussung der von ihnen ausgeschriebenen Praktikums- oder Ausbildungsstellen durch das Staatsetat und/ oder den Europäischen Sozialfond (ESF) beantragen. Informationen über subventionierte Maßnahmen und Programme können die Arbeitgeber auf der Homepage der Arbeitsagenturwww.az.government.bg, der Homepage des Operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ www.esf.bg oder bei den Arbeitsämtern sowie auf der Homepage des Operationellen Programms „Wissenschaft und Bildung für intelligentes Wachstum“ http://sf.mon.bg/ im Teil über Studienpraktika erhalten.
Die Ausbildung ist eine der Beschäftigungsformen, die im Rahmen des durch die Arbeitsagentur durchgeführten Projekts „Beschäftigung für junge Menschen“ vorgesehen ist. Weitere Informationen über das Projekt können Sie hier finden: https://www.az.government.bg/pages/ophrd-2014-2020-procedura-mladezhka-zaetost.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
In Bulgarien kann man uneingeschränkt und problemlos eine Wohnung mieten oder kaufen. Es werden möblierte, teilmöblierte und unmöblierte Mietwohnungen angeboten. Auch die Anmietung eines Zimmers zur Untermiete in der Wohnung der Vermieter ist möglich. Am teuersten ist der Wohnraum in Sofia und einigen größeren Städten wie Warna, Plowdiw und Burgas; dort können die Mietpreise mehrfach höher im Vergleich zu diesen in kleineren Orten sein. Auf der Internetseite eines bekannten Immobilienanbieters kann man z. B. sehen, dass die durchschnittlichen Mietpreise für eine 2-Zimmer-Wohnung wie folgt sind: in Sofia – 563 EUR; in Warna – 430 EUR, in Plowdiw – 362 EUR, in Burgas – 465 EUR. Bei Anmietung einer Wohnung schließen Mieter und Vermieter normalerweise einen Vertrag. Im Regelfall zahlt der Mieter die vereinbarte Miete jeden Monat zu einem festgesetzten Stichtag in bar oder auf ein Bankkonto. Die Kosten für Wasser, Strom und Heizung sind generell nicht im Mietpreis inbegriffen und vom Mieter daher selbst regelmäßig zu begleichen.
Für den Kauf einer Wohnung benötigt man jeweils den Ausweis des Käufers und des bisherigen Wohnungseigentümers, wobei Letzterer darüber hinaus Nachweise vorlegen muss, dass er rechtmäßiger Eigentümer und die Immobilie lastenfrei ist. Der Kauf wird vor einem Notar abgewickelt, und es erfolgt eine Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Die Kaufpreise variieren auch je nach Wohnort und Lage, d. h. der Preis hängt davon ab, ob die Wohnung zentral oder eher am Stadtrand liegt. Auf der Internetseite eines bekannten Immobilienanbieters kann man z. B. sehen, dass die durchschnittlichen Kaufpreise pro Quadratmeter für eine 2-Zimmer-Wohnung wie folgt sind: in Sofia – 1 919 EUR, in Warna – 1 442 EUR, in Plowdiw – 1 240 EUR, in Burgas – 1 360 EUR, in Plewen – 1 096 EUR, in Weliko Tarnowo – 1 021 EUR, in Blagoewgrad – 986 EUR, in Widin 574 EUR.
Bei der Wohnungssuche kann man die Leistungen von Immobilienagenturen in Anspruch nehmen. Wohnungsangebote finden sich ebenfalls in regionalen und überregionalen Zeitungen und Zeitschriften wie auch auf verschiedenen Websites. Bei der Inanspruchnahme von Immobilienmakler-Diensten wird in der Regel eine Gebühr fällig. Auf der Website der Landesvereinigung Immobilien finden Sie verschiedene Immobilienmakler.
Links:
Titel / Name | URL |
Landesvereinigung Immobilien |
In jeder bulgarischen Stadt gibt es staatliche Grund- und Sekundarschulen sowie Kindertagesstätten in ausreichender Zahl. Der öffentliche Schulbesuch ist unentgeltlich, auch die Lehrbücher für Schüler bis zur 7. Klasse sind kostenfrei. In den größeren Städten sind zudem private Schulen und Kindergärten zu finden. In Bulgarien gibt es auch zahlreiche Universitäten. Die bekanntesten Universitätsstädte sind: Sofia, Warna, Blagoewgrad, Plowdiw und Weliko Tarnowo.
Das Bildungsministerium führt ein Register der bulgarischen Vorschul- und Schulbildungseinrichtungen, das auf https://reg.mon.bg/Schools/ zugänglich ist. Das Register enthält Informationen und Kontaktdaten von öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen, öffentlichen Förderschulen für sonderpädagogische Unterstützung, Fachdiensten u. a.
Detaillierte Informationen über die bulgarischen Universitäten finden Sie auf der Website des bulgarischen Hochschulrankingsystems – - https://rsvu.mon.bg/rsvu4/#/.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft | |
Register der bulgarischen Vorschul- und Schulbildungseinrichtungen | |
Bulgarisches Hochschulrankingsystem |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Die Direktion „Migration“ ist eine spezialisierte Landesstruktur des Innenministeriums und für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der EU, des EWR, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und deren Familienangehörigen zuständig; der Aufenthalt wird nach dem Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus der Republik Bulgarien durch Bürger der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen geregelt.
EU-Bürger können sich in der Republik Bulgarien mit einem gültigen Ausweis bzw. Reisepass bis zu drei Monaten nach der Einreise aufhalten; danach müssen sie eine
Erlaubnis zum Daueraufenthalt beantragen.
Hierfür müssen sie bestimmte Unterlagen einreichen, je nachdem ob sie
- angestellt oder selbständig sind;
- durch den Arbeitgeber oder privat versichert sind;
- Schüler bzw. Studenten in Bulgarien sind;
- Familienmitglieder sind, die EU-Bürger sind;
- Familienmitglieder sind, die KEINE EU-Bürger sind
Daueraufenthalt: EU-Bürger und deren Familienmitglieder, die sich rechtmäßig im Laufe von fünf Jahren in der Republik Bulgarien aufgehalten haben (Nachweis einer Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich) können einen Daueraufenthaltstitel bekommen. Hierfür müssen sie entsprechende Unterlagen einreichen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Innenministeriums (MVR) zu finden, bei einer Dienststelle der Direktion „Migration“ oder unter der Telefonnummer +359 (2) 982 4808 oder unter migrationmvr [dot] bg (migration[at]mvr[dot]bg) zu erfragen.
Für eine Arbeitsaufnahme in Bulgarien benötigen Bürger der EU, des EWR sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft keine Arbeitserlaubnis.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium des Inneren der Republik Bulgarien |
Bevor Sie nach Bulgarien einreisen, sollten Sie sich als EU-/EWR-Bürger mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen des Landes vertraut machen. Sie sollten sich schon vor der Einreise um eine Unterkunft kümmern. Wenn Sie sich in Bulgarien niederlassen wollen, müssen Sie beachten, dass das Land noch nicht zur Eurozone gehört und die Landeswährung der bulgarische Lew ist (1 EUR = 1,95583 BGN). In jeder Stadt gibt es Banken und Wechselstellen, wo Sie Geld wechseln können.
Ausländer, die mit ihrer Familie einreisen und von denen ein Angehöriger noch die Schule besucht, müssen sich vor Reiseantritt über die für den Besuch einer bulgarischen Schule notwendigen Unterlagen informieren und diese über die zuständigen Stellen des Herkunftslandes beschaffen (vgl. den Abschnitt „Schulsuche“).
Informationen über die Reise mit einem Haustier finden Sie auf der Internetseite der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit.
Möchte ein Ausländer eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und hat er bei seiner Einreise noch keinen Arbeitsvertrag, kann er sich persönlich, auf elektronischem Wege oder über einen zugelassenen Postanbieter beim Arbeitsamt (DBT) des Ortes, in dem er mit seinem neuen Wohnsitz gemeldet ist, anmelden (siehe Abschnitt „Stellensuche“) sowie auf der Homepage der Arbeitsagentur: https://www.az.government.bg/pages/lesni-stupki-za-registracia-v-buroto…
Damit ein Ausländer die Leistungen der Gesundheitseinrichtungen in Bulgarien unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, muss er sich vor Reiseantritt eine Europäische Krankenversicherungskarte besorgen. In Notfällen können Sie sich an die Notfallstellen wenden. Das sind medizinische Einrichtungen, die Ihnen zu Hause, an einem Unfallort oder während des Transports zum Krankenhaus Hilfe leisten können.
Wenn eine Person die Betreuung durch einen Hausarzt wünscht, muss sie sich bei der örtlichen Vertretung der nationalen Krankenkasse einen entsprechenden Vordruck für die Wahl eines Hausarztes besorgen. Voraussetzung dafür ist die Zuteilung eines Ausländercodes durch die Direktion für Migration (dem Innenministerium unterstellt). Mit diesem Nachweis können Sie dann den Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Möchte eine Person einer selbständigen Erwerbstätigkeit (als Kaufmann, Freiberufler, Handwerker, Landwirt usw.) nachgehen, sollte sie zuvor unbedingt in Erfahrung bringen, welche Voraussetzungen für die Anmeldung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP), für das BULSTAT-Register und für die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer gelten.
Links:
Titel / Name | URL |
Nationale Agentur für Einnahmen (NAP) | |
Nationale Krankenversicherungskasse (NZOK) | |
Reise mit Haustieren – Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit | https://www.bfsa.bg/bg/Page/ANIMAL_TRAVEL/index/ANIMAL_TRAVEL/%d0%9f%d1… |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In Bulgarien gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für die Aufnahme einer Beschäftigung. Ausnahmen gelten für 15- bis 16-Jährige, wenn die zu verrichtende Arbeit leicht und nicht gesundheitsgefährdend ist, die normale körperliche, geistige und sittliche Entwicklung der Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird und dem regelmäßigen Schulbesuch bzw. der Teilnahme an Programmen der beruflichen Orientierung oder Berufsausbildung nicht entgegensteht. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss ein ärztliches Gutachten, das die Tauglichkeit für die entsprechende Tätigkeit bescheinigt, und eine fallbezogene Bewilligung der Arbeitsinspektion vorweisen.
Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet, für Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen, mit einer Probezeit bis zu 6 Monaten, geschlossen werden. In einem Arbeitsvertrag können entgeltliche Arbeitsleistungen zur Herstellung von Erzeugnissen bzw. Erbringung von Dienstleistungen im Hause des Arbeitnehmers, außerhalb der Betriebsstätten des Arbeitgebers, gegen Entgelt mit Ausrüstung, Materialien und sonstigen Hilfsmitteln des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis mit Unternehmen einzugehen, die auf Zeitarbeit setzten. Bei Vollzeitbeschäftigung gelten eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und die 5-Tage-Arbeitswoche mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Schicht- und Nachtarbeit sind möglich.
Vollzeitarbeitsverhältnisse sind am weitesten verbreitet. Im Normalfall legen Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen mit neuen Mitarbeitern eine Probezeit bis zu 6 Monaten fest. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Arbeitsverträge für alle Beschäftigungsformen bedürfen zwingend der Schriftform.
Im Arbeitsgesetzbuch ist die Möglichkeit vorgesehen, Arbeitsverträge über kurzzeitige landwirtschaftliche Saisonarbeit für die Dauer von einem Tag zu schließen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit eine Ausfertigung des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Vertrages sowie eine Kopie der Anmeldung des Arbeitsvertrags nach Artikel 62 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuches bei der Nationalen Agentur für Einnahmen auszuhändigen. Der Arbeitnehmer kann außerhalb der mit dem Hauptarbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit seine Arbeitskraft auch weiteren Arbeitgebern zur Verfügung stellen und eine Nebentätigkeit ausführen.
In diesem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit in der Haupt- und Nebenbeschäftigung zusammengenommen grundsätzlich 48 Stunden (bei Arbeitnehmern vor dem vollendeten 18. Lebensjahr: 40 Stunden) nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auch länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten, wenn sie dem Arbeitgeber des Nebenbeschäftigungsverhältnisses schriftlich ihr Einverständnis dazu erklären.
Ein Arbeitsvertrag kann auch für eine Beschäftigung an bestimmten Tagen im Monat geschlossen werden. Diese Zeit wird als Arbeitszeit anerkannt.
Weitere arbeitsrechtliche Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Die arbeitsrechtliche Aufsicht wird durch die Exekutivagentur der Zentralen Arbeitsaufsichtsbehörde wahrgenommen.
Definition für „Saisonarbeitnehmer“ und „saisonale Beschäftigung“
Der bulgarische Gesetzgeber definiert die Begriffe „Saisonarbeitnehmer“ und „saisonale Beschäftigung“ im Gesetz über die Arbeitsmigration und -mobilität im Kontext der Einreise und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen zwecks Aufnahme einer saisonalen Beschäftigung wie folgt:
- „ein Saisonarbeitnehmer“ ist ein Drittstaatsangehöriger, der seinen festen Wohnsitz im jeweiligen Drittstaat behält und sich rechtmäßig und vorübergehend auf dem Gebiet der Republik Bulgarien aufhält, um hier einer saisonalen Beschäftigung nachzugehen und zwar auf Grund eines oder mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die mit einem in der Republik Bulgarien ansässigen Arbeitgeber abgeschlossen sind;
- „eine saisonale Beschäftigung“ ist eine Arbeit, die durch den Wechsel der Jahreszeiten bedingt ist und mit einer bestimmten Jahreszeit durch ein sich wiederholendes saisonbedingtes Ereignis bzw. eine sich wiederholende saisonbedingte Ereignisreihe verbunden ist, bei denen der Bedarf an Arbeitskräften wesentlich höher ist als bei normalen Arbeiten.
Diese Definitionen entsprechen der Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer.
Arten von Arbeitsverträgen bei Saisonbeschäftigung
Hinsichtlich der saisonalen Beschäftigung finden die allgemeinen Regelungen des bulgarischen Arbeitsgesetzbuchessowie der monatliche Mindestlohn und der Mindeststundenlohn Anwendung.
Die Saisonarbeitnehmer können mit einem befristeten Vertrag gem. Artikel 68 des Arbeitsgesetzbuches eingestellt werden, in welchem der Zeitraum der Beschäftigung festgelegt wird.
Im Falle einer kurzfristigen saisonalen Beschäftigung in der Landwirtschaft werden besondere Arbeitsverträge gem. Artikel 114a des Arbeitsgesetzbuches abgeschlossen. Deren Laufzeit beträgt einen Tag und sie werden mit einem Arbeitnehmer für höchstens 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen. Diese Verträge enthalten Angaben über die Vertragsparteien, den Ort der Ausführung, die Art der Beschäftigung, die Vergütung, den Tag der Ausführung, die Dauer, den Beginn und das Ende des Arbeitstages. Der Arbeitstag dauert für gewöhnlich 8 Stunden, jedoch können die Parteien auch eine Halbtagsbeschäftigung vereinbaren. Der Lohn wird dem Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende des Arbeitstages gegen Beleg ausgezahlt. Solche Verträge werden von der zentralen Arbeitsinspektion genehmigt.
Für diese Arbeitsverträge gibt es einen obligatorischen Vordruck, der – wie auch weitere Informationen – auf der Homepage der zentralen Arbeitsinspektion zu finden ist unter: https://www.gli.government.bg/bg/node.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Arbeit und Soziales | |
Zentrale Arbeitsaufsichtsbehörde | |
Arbeitsaufsichtsamt |
In der Republik Bulgarien werden die Arbeitsrechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitsvertrag wird vor Aufnahme der Tätigkeit in schriftlicher Form geschlossen. Er enthält folgende Angaben: Arbeitsort, Stellenbezeichnung, Art der Arbeitstätigkeit, Abschlussdatum und Anfang der Vertragserfüllung, Vertragsdauer, Urlaubstage (Grund- und Zusatzurlaub), Arbeitsvergütung, tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit.
Binnen drei Tagen nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber die örtlich zuständige Direktion der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) darüber zu benachrichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit eine Ausfertigung des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Arbeitsvertrags sowie eine Kopie der bestätigten Anmeldung bei der NAP auszuhändigen.
Arbeitsverträge können unbefristet und befristet geschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, wenn der Arbeitnehmer nach Vertragsende noch mindestens fünf Tage weitergearbeitet hat, ohne dass der Arbeitgeber dem nicht schriftlich widersprochen hat und die Arbeitsstelle nicht besetzt ist. In den meisten Fällen wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Probezeit vereinbart, die nicht länger als 6 Monate sein darf.
Bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer hierüber spätestens einen Monat nach Inkrafttreten der Änderung schriftlich zu informieren.
Arbeitsverträge mit einer Probezeit können von der Vertragspartei, zu deren Gunsten die Probezeit läuft, innerhalb dieser Laufzeit (von maximal 6 Monaten) jederzeit und fristlos gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag gilt als geschlossen, wenn er nicht bis zum Ablauf der Probezeit gekündigt wurde. Nach dieser Frist kann der Arbeitsvertrag ausschließlich auf ordentlichem Wege beendet werden.
Für unbefristete Arbeitsverträge gilt in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist, bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, jedoch nicht länger als die Restlaufzeit des Arbeitsvertrags. In bestimmten Fällen bedarf es keiner Kündigung, so u. a. bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei Vertragsende, bei Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz und nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Haben Arbeitnehmer bereits einen Anspruch auf Altersrente erworben, kann der Arbeitgeber ihnen mit einmonatiger Frist kündigen. Unter den gleichen Bedingungen, allerdings fristlos, können die Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag kündigen.
Ausführlichere Informationen zu Arbeitsrechtsverhältnissen finden Sie im Arbeitsgesetzbuch, das auch auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik unter der Rubrik „Dokumente“ verfügbar ist.
Links:
Titel / Name | URL |
Arbeitsgesetzbuch |
Nach dem Arbeitsgesetzbuch genießen Schwangere, stillende Mütter, Arbeitnehmerinnen im fortgeschrittenen Stadium einer IVF-Behandlung, Mütter, die ein Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres betreuen, Personen mit Erwerbsminderung sowie Minderjährige (unter 18 Jahren) besonderen Schutz, einschließlich Kündigungsschutz.
Schwangere, stillende Mütter, Mütter
Der Arbeitgeber kann Schwangeren, stillenden Müttern sowie Arbeitnehmerinnen im fortgeschrittenen Stadium einer IVF-Behandlung keine Arbeitsaufgaben zuweisen und sie zu deren Erfüllung verpflichten, wenn dadurch ihre Sicherheit und ihre Gesundheit gefährdet würden.
Ohne Einverständnis der Betroffenen darf der Arbeitgeber Schwangere und Mütter mit einem Kind bis zum 3. Lebensjahr nicht zu Dienstreisen entsenden.
Personen mit Erwerbsminderung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der einen Nachweis vorlegt, dass er einen geschützten Arbeitsplatz benötigt, eine geeignete Arbeit zuzuweisen. Anderenfalls ist er zu Ausgleichszahlungen an den Arbeitnehmer verpflichtet. Arbeitnehmer mit einem Grad der Erwerbsminderung ab 50 v. H. bekommen mindestens 26 Tage bezahlten Jahresurlaub.
Menschen mit Behinderung
In Bulgarien sind sämtliche Formen einer direkten oder indirekten Diskriminierung von behinderten Menschen verboten. Das Gesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderung sieht bestimmte Unterstützungsbereiche für Behinderte vor, darunter die Beschäftigung. Die Agentur für Menschen mit Behinderung ist eine ausführende Agentur beim Ministerium für Arbeit und Soziales.
Jugendliche
Für Jugendliche (d. h. Personen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr) ist vor Arbeitsaufnahme eine ärztliche Voruntersuchung vorgesehen und es bedarf auch einer Einzelfallprüfung durch die Arbeitsinspektion. Die Arbeitszeit für jugendliche Arbeitnehmer beträgt 35 Wochenstunden und 7 Stunden täglich bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Jugendliche haben Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Jahresurlaub, auch noch in dem Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Links:
Titel / Name | URL |
Agentur für Menschen mit Behinderung |
Jede natürliche und juristische Person, die sich in Bulgarien als selbständiger Kaufmann registrieren lassen will, muss die Voraussetzungen des geltenden Handelsgesetzes erfüllen. Diese Anmeldung erfolgt derzeit bei der nationalen Eintragungsagentur.
Die bevorzugten Rechtsformen bei der Gründung von kleinen bis mittleren Unternehmen in Bulgarien sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD) und der Einzelkaufmann mit beschränkter Haftung (EOOD). Die Mindestanforderung für das Anfangskapital bei der Anmeldung liegt bei BGN 2. Eine weitere beliebte Rechtsform ist der Einzelkaufmann (ET). Zu beachten in diesem Fall ist jedoch, dass der Einzelkaufmann als natürliche Person auch mit seinem Privatvermögen für seine Verpflichtungen haftet.
Als Rechtsform wird häufig auch die Aktiengesellschaft gewählt. Die Mindesthöhe des Stammkapitals liegt bei 50 000 BGN.
Als Handwerk gilt die Herstellung von Erzeugnissen und / oder die Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen. Übliche Handwerke sind Schmuck- und Messerfertigung, Uhrmacherei, Gravierarbeiten, Schlüsseldienste, Steinmetzgewerbe, Hutanfertigung, Friseurleistungen u. a. An den regionalen Handwerkskammern werden Handwerkerregister geführt. Mehr Informationen erhalten Sie auf ihren Webseiten. Auch selbständige Handwerker sollten ins BULSTAT-Register eingetragen werden.
Als „Freiberufler“ gelten: Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, private Gerichtsvollzieher, Schöffen bei Gericht, für Gerichte und Staatsanwaltschaften tätige Sachverständige, Wertgutachter, Patentanwälte, Mediziner, Dolmetscher und Übersetzer, Architekten, Ingenieure, Techniker, Kulturschaffende, Lehrende, Künstler und Wissenschaftler, Versicherungsvertreter und weitere natürliche Personen, auf die die folgenden Bedingungen in ihrer Gesamtheit zutreffen:
a) sie gehen ihrer beruflichen Tätigkeit auf eigene Rechnung nach;
b) sie sind nicht als Einzelkaufmann registriert;
c) sie sind als Selbständige versichert im Sinne des Sozialversicherungsgesetzbuches.
Die Freiberufler sind verpflichtet, sich ins BULSTAT-Register beim Eintragungsamt und als Selbständige bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) eintragen zu lassen.
Bestimmte Berufsgruppen, wie z B. Architekten, Ingenieure für Investitionsprojekte oder Rechtsanwälte, müssen sich darüber hinaus bei den entsprechenden Kammern (bzw. Rechtsanwaltskollegien) anmelden, um ohne Einschränkungen tätig sein zu können.
Eine besondere Gruppe bilden Landwirte und Tabakerzeuger. Sie haben sich beim zuständigen Gemeindeamt für Land- und Forstwirtschaft zu registrieren. Weiterführende Information erhalten Sie auf der Homepage des Staatlichen Agrarfonds und der Landesdirektionen für Landwirtschaft.
Links:
Titel / Name | URL |
Nationale Eintragungsagentur | |
Regionale Handwerkskammer Sofia | |
BULSTAT-Register | |
Staatlicher Landwirtschaftsfonds |
Die bulgarische Regierung legt jedes Jahr einen Mindestlohn pro Stunde und pro Monat fest. Seit dem 1. Januar 2024 liegen diese Beträge bei 933 BGN bzw. 5,58 BGN bei einem 8-Stunden-Arbeitstag und einer 5-tägigen Arbeitswoche für einen vollen Arbeitsmonat. Darüber hinaus gibt es noch ein sozialversicherungspflichtiges Mindesteinkommen für die Grundwirtschaftsbereiche und Berufsgruppen. Tabellen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis und für Selbständige sind auf der Website der Nationalen Versicherungsbehörde, Abschnitt „Über Benutzer“, „Informationsmaterialien“, zugänglich. Nach Abzug der obligatorischen Lohnabzüge ergibt sich das so genannte „steuerpflichtige Einkommen“. 10 % davon entfallen auf die Einkommensteuer. Bei einem Bruttolohn von 2 000 BGN (etwa 1 000 Euro) liegt der Nettolohn bei etwa 1 550 BGN, abgezogen werden also insgesamt etwa 450 BGN.
Der Arbeitslohn wird im Normalfall monatlich gezahlt, auch wöchentliche Lohnzahlungen sind möglich. Wenn der Arbeitnehmer es wünscht, kann ein Teil des Monatslohns auch als Vorschuss gezahlt werden. Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das Gesetz sieht auch keinen altersbedingten Unterschied bei der Entlohnung vor. Für Nachtarbeit gibt es Zuschläge, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden; die von der Regierung der Republik Bulgarien dafür festgelegten Sätze dürfen jedoch nicht unterschritten werden. Für Überstunden gibt es ebenfalls Zuschläge, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. An Werktagen betragen diese Zuschläge mindestens 50 %, am Wochenende 75 % und an staatlichen Feiertagen der Republik Bulgarien 100 %.
Die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer werden jeden Monat vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Nationale Agentur für Einnahmen (NAP) abgeführt. Angehörige freier Berufe führen die fälligen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in eigener Verantwortung ab. Die Aushändigung von Lohnzetteln ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch kann jeder Arbeitnehmer eine solche Lohnabrechnung verlangen, in der der Bruttoverdienst, die einzelnen Abzüge und der Nettoverdienst ausgewiesen sind.
Links:
Titel / Name | URL |
Nationale Versicherungsbehörde |
In Bulgarien gilt die 5-Tage-Arbeitswoche mit einer regulären wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt normalerweise bis zu 8 Stunden.
Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber für bestimmte Tage eine längere Arbeitszeit anweisen, wobei an anderen Tagen wieder ein Ausgleich herzustellen ist. Die tägliche Arbeitszeit darf jedoch nicht mehr als 10 Stunden betragen. In diesen Fällen darf die Arbeitswoche 48 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeitverlängerung darf nicht mehr als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage und nicht mehr als 60 Tage im Kalenderjahr betragen.
Der Arbeitgeber kann für spezielle Arbeitsabläufe für bestimmte Tätigkeiten eine abweichende Arbeitszeit anordnen. In solchen Fällen müssen die Arbeitnehmer ihre Tätigkeiten im Bedarfsfall auch über die normale Arbeitszeit hinaus ausführen. Bei ungeregelten Arbeitstagen muss bei der Arbeitszeit die arbeitsrechtlich geregelte ununterbrochene Mindestpause zwischen den einzelnen Tagen und Wochen von 12 Stunden bzw. 48 Stunden eingehalten werden.
Wenn die Arbeitsabläufe es erfordern, wird die Arbeit im Betrieb in zwei oder mehr Schichten organisiert. Die Schichtfolge wird in der Unternehmensordnung geregelt.
Der Arbeitgeber kann eine pauschale Arbeitszeitabrechnung festlegen. Die Höchstdauer der Arbeitsschicht bei pauschaler Arbeitszeitabrechnung darf 12 Stunden nicht überschreiten. Die Dauer der Arbeitswoche darf 56 Stunden nicht überschreiten.
In Bulgarien können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Teilzeitarbeit vereinbaren, was allerdings eher die Ausnahme ist.
Bei einer flexiblen Arbeitszeit setzt der Arbeitgeber die Zeiträume fest, in denen die Arbeitnehmer zur Anwesenheit am Arbeitsplatz verpflichtet sind; die darüber hinaus gehenden Arbeitsstunden können an jedem anderen Wochentag geleistet werden. Die Art und Weise der Arbeitszeiterfassung ist in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Unternehmen geregelt.
Bei Nachtarbeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei der 5-Tage-Arbeitswoche max. 35 Stunden. Bei Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit bei der 5-Tage-Arbeitswoche 7 Stunden nicht überschreiten. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und für unter 16-Jährige die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Während der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine oder mehrere Pausen, die nicht als Arbeitszeit gelten. Pausen zur Einnahme der Mahlzeiten müssen mindestens 30 Minuten betragen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen. Bei der 5-Tage-Arbeitswoche besteht Anspruch auf zwei zusammenhängende Tage Freizeit, wovon einer grundsätzlich der Sonntag ist. In diesen Fällen müssen dem Arbeitnehmer mindestens 48 Stunden zusammenhängende Freizeit gewährt werden. Bei gleitender Arbeitszeit beträgt die zusammenhängende wöchentliche Freizeit mindestens 36 Stunden.
Eine kürzere Arbeitszeit gilt für:
- Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit unter spezifischen Bedingungen verrichten, wenn Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit trotz aller getroffenen Maßnahmen nur durch eine verkürzte Arbeitszeit gemindert werden können;
- Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Tätigkeiten, für die verkürzte Arbeitszeiten gelten, werden durch Regierungsverordnung festgelegt. Die erwähnte Arbeitszeitverkürzung gemäß Art. 137 Abs. 1 und 2 des Arbeitsgesetzbuchs bewirkt keine Lohnminderung oder Einschränkung der anderen Rechte des Arbeitnehmers.
Weiterführende Informationen zu Arbeitszeitregelungen enthält das Arbeitsgesetzbuch. Dieses ist auch in englischer Sprache auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik unter dem Abschnitt „Dokumente“, „Gesetze und Gesetzbücher“ verfügbar.
Telearbeit
Telearbeit ist eine Form der Arbeitsorganisation außerhalb der Räume des Arbeitgebers, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter Verwendung von Informationstechnologie ausgeführt wird und vor ihrer Verlagerung in den Räumen des Arbeitgebers verrichtet wurde oder verrichtet werden konnte.
Der Arbeitnehmer, der Telearbeit ausführt, muss einen ausgewiesenen Arbeitsplatz in seiner Wohnung oder in einem anderen Gebäude seiner Wahl außerhalb des Unternehmens gewährleisten.
Die Arbeitnehmer, die Telearbeit ausführen, genießen die gleichen Rechte in Bezug auf die Arbeitsorganisation sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der bulgarischen Gesetzgebung und in den im Unternehmen geltenden Tarifverträgen geregelt sind, welche auch den Arbeitern, die in den Räumen des Arbeitgebers arbeiten, zustehen.
Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers, der Telearbeit ausführt:
- wird im individuellen Arbeitsvertrag gemäß diesem Kodex, dem Tarifvertrag und den Vorschriften der Betriebsordnung bestimmt;
- wird in Übereinstimmung mit der in diesem Kodex festgelegten täglichen und wöchentlichen Ruhezeit bestimmt;
- entspricht in ihrer Länge der Arbeitszeit, welche für die Arbeitnehmer, die in den Räumen des Arbeitgebers tätig sind, festgelegt ist.
Arbeitnehmer, die Telearbeit ausführen:
- bestimmen selbst die Pausen in ihrer Arbeitszeit gemäß den Bestimmungen dieses Kodex, des Arbeitsschutzgesetzes und der mit ihren Anwendung verbundenen Durchführungsverordnungen sowie den Vereinbarungen im individuellen und/oder im Tarifvertrag;
- nutzen Urlaub in Reihenfolge, Typ und Länge gemäß den Bestimmungen im Arbeitsgesetzbuch, die Durchführungsbestimmungen sowie der Vereinbarungen des individuellen Vertrags und/oder des Tarifvertrags.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik |
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen kann auch ein längerer Jahresurlaub vereinbart werden. Bestimmte Arbeitnehmergruppen mit besonderen Arbeitsbedingungen bekommen über den gesetzlich verankerten Grundurlaub hinaus einen Zusatzurlaub. Die Regierung legt fest, welche Beschäftigtengruppen Anspruch auf wie viel Zusatzurlaub haben. Der Arbeitnehmer kann den bezahlten Jahresurlaub auf einmal oder in Teilen in Anspruch nehmen. Die Übertragung von Resturlaub auf das folgende Kalenderjahr ist zulässig, wobei sich der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verbleibenden Urlaubstage bis zur Jahresmitte verbraucht werden. In den ersten 4 Monaten nach Aufnahme des ersten Arbeitsverhältnisses im Leben eines Arbeitnehmers besteht noch kein Anspruch auf Jahresurlaub. Wird der Arbeitsvertrag vor Ablauf dieser 4 Monate gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Abgeltung für die nicht genommenen Urlaubstage. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub schriftlich genehmigen. Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Mütter mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr können ihren Jahresurlaub grundsätzlich im Sommer nehmen, sofern sie dies wünschen. Egal ob noch Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht oder nicht und unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit können Arbeitnehmer auch unbezahlten Urlaub nehmen.
Gesetzliche Feiertage in Bulgarien sind: 1. Januar (Neujahr), 3. März (Tag der Befreiung; bulgarischer Nationalfeiertag), 1. Mai (Internationaler Tag der Arbeit), 6. Mai (St. Georgstag; Tag der Armee und der Kühnheit), 24. Mai (Tag der bulgarischen Bildung und Kultur und des slawischen Schrifttums), 6. September (Tag der Vereinigung Bulgariens), 22. September (Tag der Unabhängigkeit), 1. November (Tag der Volksaufklärer – schulfrei) 24. Dezember (Heiligabend), 25. und 26. Dezember (Weihnachten) sowie Karfreitag, Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag an den jeweiligen Tagen im Jahr. Wenn die offiziellen Feiertage gemäß Absatz 1 – mit Ausnahme der Osterfeiertage – auf einen Samstag und/oder Sonntag fallen, sind der erste bzw. die zwei darauffolgenden Tage arbeitsfreie Tage.
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Urlaub bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen einer allgemeinen Erkrankung oder einer Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls, im Falle von Rehamaßnahmen und von dringenden Arztterminen oder medizinischen Untersuchungen, Quarantäne, Freistellung auf Anordnung der Gesundheitsbehörden, bei Betreuung eines kranken oder sich in Quarantäne befindenden Familienmitglieds, bei dringender Begleitung eines kranken Familienmitglieds zu einem Arzttermin, zur medizinischen Untersuchung oder Behandlung sowie zur Betreuung eines gesunden Kindes, das wegen Quarantäne in der Tageseinrichtung diese nicht besuchen darf. Über diese Freistellungen von der Arbeit entscheiden die Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für die Dauer der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer Geldleistungen.
Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 410 Tage Mutterschaftsurlaub, von denen 45 Tage vor dem Geburtstermin in Anspruch genommen werden müssen. Sofern die Eltern miteinander verheiratet sind oder in einem gemeinsamen Haushalt leben, hat der Vater bei der Geburt eines Kindes die ersten 15 Tage nach Entlassung des Kindes aus der Entbindungsklinik Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Mit dem Einverständnis der Mutter (bzw. Adoptivmutter) kann an deren Stelle der Vater (bzw. Adoptivvater) ab dem vollendeten 6. Lebensmonat des Kindes die Freistellung für den Rest der insgesamt 410 Tage in Anspruch nehmen. Nach der Wahrnehmung des Schwangerschafts- Geburts- und Adoptionsurlaubs haben die Mütter Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für die Betreuung des ersten, zweiten und dritten Kindes bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes. Mit dem Einverständnis der Mutter kann dieser Urlaub auf den Vater oder einen berufstätigen Großelternteil übertragen werden.
Neben den anderen Urlaubsformen hat ein Arbeitnehmer, der mit Einwilligung des Arbeitgebers an einer Sekundar- oder Hochschule studiert, Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 25 Arbeitstagen in jedem Schul- bzw. Studienjahr. Die Studierenden haben Anspruch auf einen einmaligen bezahlten Urlaub von 30 Arbeitstagen zur Vorbereitung auf eine Reifeprüfung oder eine staatliche Prüfung, einschließlich zur Vorbereitung und Verteidigung einer Abschlussarbeit, eines Abschlussprojekts oder einer Dissertation.
Freistellungen von der Arbeit gibt es darüber hinaus u. a. auch für die Erfüllung bürgerlicher, öffentlicher und sonstiger Pflichten, für die Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär sowie für den freiwilligen Reservistenwehrdienst.
Weiterführende Informationen zu Urlaub und Freistellungen von der Arbeit enthält das Arbeitsgesetzbuch. Dieses ist verfügbar auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik unter dem Abschnitt „Dokumente“, „Gesetze und Gesetzbücher“.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik |
Arbeitsverhältnisse können fristlos oder fristgerecht sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beendet werden. Der Arbeitsvertrag wird in schriftlicher Form gekündigt. Beschäftigungsverhältnisse können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einvernehmen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. Einer Kündigung bedarf es ebenfalls nicht, wenn der Arbeitsvertrag für die Erbringung einer bestimmten Leistung oder befristet geschlossen wurde und danach automatisch ausläuft, bei Vertretungsarbeitsverhältnissen mit Rückkehr des Stelleninhabers, bei Stellen, die speziell für Schwangere oder für Menschen mit Behinderung eingerichtet wurden, sobald sich ein entsprechender Bewerber findet, mit der Arbeitsaufnahme durch einen Arbeitnehmer, der auf die entsprechende Stelle berufen wird oder der die Ausschreibung für diese Stelle gewonnen hat, mit dem Tod der Person, mit der der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat, mit dem Tod des Arbeitnehmers sowie wenn die Stelle durch einen Beamten zu besetzen ist. Arbeitnehmer können einen bestehenden Arbeitsvertrag in Schriftform fristlos kündigen, wenn sie ihre Arbeitsaufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen können und der Arbeitgeber ihnen keine geeignete Arbeit entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden anbietet; wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung oder der Zahlung von Lohnersatzleistungen in Verzug ist; wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort, die Art der Arbeit oder den vereinbarten Lohn ohne rechtliche Grundlage ändert – ausgenommen sind die Fälle, in denen er zu solchen Schritten berechtigt ist – oder sonstigen Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. gesetzlichen Bestimmungen ableiten, nicht nachkommt; wenn der Arbeitnehmer eine hauptamtliche Wahlfunktion antritt oder aufgrund einer Ausschreibung eine Stelle in der Wissenschaft aufnimmt; bei Aufnahme eines Hochschul- bzw. Doktorandenstudiums; bei einem bestehenden Leiharbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer mit einem anderen als einem Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag schließt; wenn eine ausgesprochene rechtswidrige Kündigung zurückgenommen wurde und er wieder an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren kann sowie in anderen im Arbeitsgesetzbuch geregelten Fällen.
Sonderfälle, in denen der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen können, sind ausführlich im Arbeitsgesetzbuch (KT) beschrieben. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag mit einer an den jeweils anderen gerichteten schriftlichen Kündigung beenden. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel 30 Tage und bei befristeten Arbeitsverträgen 3 Monate, jedoch nicht länger als die Vertragsrestlaufzeit. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag in folgenden Fällen schriftlich kündigen: bei Schließung des Betriebes oder eines Betriebsteils; bei Personalabbau; bei verringertem Arbeitsvolumen; bei Einstellung des Betriebes für mehr als 15 Arbeitstage; wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben sach- und fachgerecht zu erfüllen, oder nicht über die erforderliche Qualifikation für die Verrichtung der Arbeit verfügt; wenn der Arbeitnehmer bei Verlegung des Standorts des Betriebes oder Betriebsteils nicht am neuen Ort arbeiten will; wenn die Stelle des Arbeitnehmers für die Wiedereinstellung eines unrechtmäßig entlassenen Arbeitnehmers freigemacht werden muss; zum vollendeten 65. Lebensjahr von Professoren, außerordentlichen Professoren und promovierten Wissenschaftlern; beim Erwerb des Anspruchs auf Altersrente; bei veränderten Anforderungen an die Tätigkeit, sofern der Arbeitnehmer diese neuen Anforderungen nicht erfüllt; wenn der Erfüllung des Arbeitsvertrages objektive Gründe entgegenstehen.
Im Falle einer Disziplinarentlassung muss der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Eine Disziplinarentlassung kann in folgenden Fällen angeordnet werden: bei dreimaliger Verspätung oder vorzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes innerhalb eines Kalendermonats von jeweils mindestens 1 Stunde; bei Nichterscheinen zur Arbeit an zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen; bei systematischen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin u. a. nach Art. 190 des Arbeitsgesetzbuchs.
Ausführlichere Informationen zu Arbeitsrechtsverhältnissen finden Sie im Arbeitsgesetzbuch, das auch auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik unter der Rubrik „Dokumente“, „Gesetze und Gesetzbücher“ verfügbar ist.
Ab 2024 können Frauen mit 62 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen, wenn sie mindestens 36 Jahre und 6 Monate gearbeitet haben; Männer können mit 64 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen, wenn sie mindestens 39 Jahre und 6 Monate gearbeitet haben. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben mit 67 Jahren Anspruch auf Rente, wenn sie mindestens 15 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Außer Altersrenten gibt es unter den im Sozialversicherungsgesetzbuch festgelegten Voraussetzungen Erwerbsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten (Waisen-, Witwen-, Witwer- und Elternrenten) sowie Militärinvalidenrenten. Mehr Informationen sind auf der Webseite der Nationalen Versicherungsbehörde zugänglich.
Zentrale Arbeitsaufsichtsbehörde
Exekutivagentur des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, bekannt als GIT (ZAB) oder die Aufsichtsbehörde – ist ein sekundärer Budget-Anweisungsbefugter, der seine Tätigkeit selbstständig oder in Kooperation mit anderen Behörden der Staatsverwaltung ausführt und mit den Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie mit anderen Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten kann.
GIT (ZAB) hat die folgenden Hauptfunktionen:
- kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung;
- übt die spezialisierte Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, des Beschäftigungsförderungsgesetzes, der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ausübung des öffentlichen Dienstes sowie der Rechte und Pflichten der Parteien des Arbeitsverhältnisses und anderer Rechtsakte aus, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
- bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Informationen und technische Beratung zu den wirksamsten Methoden zur Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und zur Umsetzung des Beschäftigungsförderungsgesetzes;
- benachrichtigt die zuständigen Behörden über festgestellte Mängel und Unzulänglichkeiten der geltenden Arbeitsgesetzgebung.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik | |
Nationale Versicherungsbehörde | |
Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsbehörde |
Arbeitnehmer können ungehindert und in eigener Verantwortung Gewerkschaftsorganisationen gründen und diesen auf freiwilliger Grundlage beitreten bzw. aus ihnen ausscheiden.
Die Gewerkschaftsorganisationen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber staatlichen Stellen und den Arbeitgebern in Fragen der Arbeits- und Sozialversicherungsverhältnisse sowie des Lebensstandards. Die Arbeitnehmervertreter haben gegenüber dem Arbeitgeber ein Auskunftsrecht, sie können verlangen, dass der Arbeitgeber mit ihnen zusammentrifft und die Anliegen der Arbeitnehmer zur Kenntnis nimmt. Den Arbeitnehmervertretern ist Zugang zu allen Arbeitsplätzen im Unternehmen oder Betriebsteil zu gewähren.
Die Gewerkschaftsorganisationen können im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung Statuten und Arbeitsrichtlinien aufstellen und beschließen, Leitungs- und Vertretungsorgane wählen, ihre Leitungstätigkeit organisieren und Arbeitsprogramme verabschieden. Die Gewerkschaftsorgane in den Unternehmen können an der Erarbeitung von Entwürfen für alle die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse betreffenden innerbetrieblichen Vorschriften und Regelwerke mitwirken und sind vom Arbeitgeber zwingend hierzu einzuladen.
In jedem staatlichen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen kann die Gewerkschaftsorganisation mit dem Arbeitgeber einen Kollektivarbeitsvertrag schließen.
Gewerkschaftliche Organisationen müssen die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Voraussetzungen erfüllen, damit sie landesweit anerkannt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden sie von der Regierung auf entsprechenden Antrag für einen Zeitraum von 4 Jahren anerkannt. Als repräsentativ gelten auch alle Gliederungen einer auf Landesebene anerkannten gewerkschaftlichen Organisation.
Die wichtigsten und bekanntesten unter den landesweit vertretenen Gewerkschaften sind gegenwärtig der „Verband unabhängiger Gewerkschaften in Bulgarien“ (KNSB) und die Gewerkschaft „Podkrepa“.
Links:
Titel / Name | URL |
Verband unabhängiger Gewerkschaften in Bulgarien | |
Gewerkschaft „Podkrepa“ |
Regelungen zu kollektiven Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffend Arbeits- und Sozialversicherungsverhältnisse und des Lebensstandards sind im Gesetz über kollektive Arbeitsstreitigkeiten getroffen. Bei kollektiven Arbeitsstreitigkeiten werden die Arbeitnehmer von ihren Gewerkschaftsorganisationen und die Arbeitgeber von den entsprechenden Führungskräften vertreten, es sei denn, die Konfliktparteien haben andere Organe bzw. Personen beauftragt. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten werden durch direkte Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. ihren Vertretern nach einem von ihnen selbst zu bestimmenden Verfahren beigelegt. Die Arbeitnehmer machen ihre Forderungen schriftlich geltend und benennen ihre Verhandlungsführer. Kommt es zu keiner Einigung oder eine der Parteien lehnt Verhandlungen ab, kann jede Partei durch Vermittlung und/oder freiwillige Schlichtung Unterstützung von Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen und/oder durch das Nationale Institut für Vergleichs- und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen. Wird den erhobenen Forderungen nicht entsprochen, können die Arbeitnehmer einen so genannten symbolischen Streik ausrufen, bei dem sie durch Zeigen und Anlegen entsprechender Zeichen oder Abzeichen, mit Plakaten, Transparenten und anderen Symbolen ihren Forderungen Nachdruck verleihen, ohne dabei die Arbeit niederzulegen. Kommt es zu keiner Einigung in dem kollektiven Arbeitsstreit oder hält sich der Arbeitgeber nicht an getroffene Zusagen, können die Arbeitnehmer in den Ausstand treten und die Arbeit vorübergehend ruhen lassen. Für die Entscheidung über einen Streik bedarf es der einfachen Mehrheit der Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens oder Teilbetriebs. Die Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmervertreter müssen dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter den Streik mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen und Angaben zu der beabsichtigten Dauer und zum Streikführer machen. Die Arbeitnehmer können ohne Vorankündigung Warnstreiks ausrufen, die nicht länger als eine Stunde dauern dürfen. Während des Streiks sind die Konfliktparteien gehalten, Bemühungen für die Beilegung des Streits durch direkte Verhandlungen, Vermittlung oder auf andere geeignete Weise zu unternehmen.
Aussperrung: Nach Ausrufung eines Streiks und für die Dauer eines rechtmäßigen Streiks darf der Arbeitgeber die Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebsteils nicht einstellen oder Arbeitnehmer entlassen, um den Streik zu verhindern oder dessen Einstellung zu bewirken, um die Erfüllung der erhobenen Forderungen zu verhindern. Während eines rechtmäßigen Streiks ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, neue Arbeitnehmer an die Stelle der Streikenden einzustellen, einschließlich solcher Arbeitnehmer, die von einem anderen Betriebsteil entsandt werden, um die Ziele nach vorstehendem Absatz zu erreichen, es sei denn, die gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen greifen.
Links:
Titel / Name | URL |
Nationales Institut für Vergleichs- und Schiedsverfahren |
Berufliche Bildung im Kontext des lebenslangen Lernens
Die berufliche Bildung in Bulgarien findet sowohl im Rahmen des formalen und allgemeinen Bildungssystems als auch durch verschiedene Formen informeller Bildung und selbständigen Lernens statt.
Die berufliche Grundausbildung und die darauf aufbauende berufliche Weiterbildung vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten zu Teilberufen, Berufsqualifikationen und Zusatzqualifikationen. Die berufliche Ausbildung findet an Berufsschulen, Berufsgymnasien, berufsbildenden Colleges, Hochschulen, zugelassenen Berufsbildungszentren, bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Nichtregierungsorganisationen statt.
Viele Berufsgymnasien und Berufsschulen bieten berufliche Aus- und Weiterbildungen für Erwachsene an und sind als eigenständige Berufsbildungszentren zugelassen. Die Nationale Agentur für Berufsbildung veröffentlicht auf ihrer Homepage ein Register der lizenzierten Zentren für Berufsbildung.
Berufliche Weiterbildungen zur Vermittlung spezifischer Schlüsselkompetenzen oder Berufskompetenzen zu technologischen Prozessen werden auch im Rahmen verschiedener Formen informeller Bildung von staatlichen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten.
Mit dem Gesetz über die berufliche Aus- und Weiterbildung wird ein duales Ausbildungssystem eingeführt, das die Möglichkeit bietet, durch Arbeit praktische berufliche Fertigkeiten zu erwerben. Beim dualen System ist ein Teil der Unterrichtszeit für die theoretische Ausbildung in der Berufsschule und ein Teil für die Arbeit in einem Unternehmen vorgesehen.
Links:
Titel / Name | URL |
Nationale Agentur für Berufsbildung | |
Operationelles Programm „Entwicklung der Humanressourcen“. | |
Zentrum für Entwicklung der Humanressourcen | |
Arbeitsagentur |
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Republik Bulgarien ist eine parlamentarische Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Das politische Leben in der Republik Bulgarien basiert auf dem Grundsatz des politischen Pluralismus. Die Staatsgewalt verteilt sich auf drei Träger: die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Der Präsident wird direkt von den Wählern für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Nach Rücksprache mit den parlamentarisch vertretenen Parteien beauftragt er den Bewerber für das Amt des Ministerpräsidenten, der von der stärksten Fraktion gestellt wird, mit der Regierungsbildung. Der Ministerpräsident leitet und koordiniert die allgemeine Politik der Regierung und trägt dafür die Verantwortung. Er steht an der Spitze der Regierung, welche gemäß der Verfassung und den Gesetzen die Innen- und Außenpolitik des Staates leitet und führt.
Legislative Gewalt und parlamentarische Kontrolle werden vom Parlament ausgeübt, das auf vier Jahre gewählt wird. Die Judikative ist unabhängig. Die Rechtspflege wird vom Obersten Kassationsgericht, dem Obersten Verwaltungsgericht, den Berufungsgerichten, Landesgerichten, Verwaltungsgerichten, Militärgerichten und Amtsgerichten wahrgenommen. Der Oberste Kassationsgericht übernimmt als höchstinstanzliche Revisionsstelle die rechtliche Überprüfung der Urteile und gewährleistet die einheitliche und präzise Anwendung der Gesetze durch alle Gerichte. Das Oberste Verwaltungsgericht führt die höchstinstanzliche Überprüfung in Verwaltungssachen durch, um die einheitliche und präzise Anwendung der Gesetze in diesem Bereich sicherzustellen; es entscheidet bei Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts und über die Aufrechterhaltung der von der Regierung oder per Gesetz ergangenen Bescheide. Die Anwaltschaft ist frei, unabhängig und praktiziert Selbstverwaltung. Sie unterstützt Bürger und juristische Personen bei der Verteidigung ihrer Rechte und berechtigten Interessen. Die Polizei ist als Teil der Exekutiven mit ihren örtlichen Strukturen dem Ministerium des Inneren unterstellt.
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Arbeitsagentur | |
Landesverwaltungen |
Nach Angaben des Nationalen Instituts für Statistik beträgt für das vierte Quartal des Jahres 2023 das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen pro Haushalt 5 728,68 BGN, der durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitslohn pro Person 2 873,7 BGN. Die Haupteinkommensquelle bildet in Bulgarien der Arbeitslohn. Weitere Einkommensquellen sind Selbständigkeit, Immobilien, Renten, aus dem Verkauf von Vermögenswerten u.a. Die durchschnittlichen Ausgaben eines Haushaltes liegen bei 5 409,9 BGN im Monat; die monatlichen Pro-Kopf-Ausgaben betragen 2 714 BGN. Der größte Anteil der Konsumausgaben entfällt auf Nahrungsmittel und Getränke; es folgen die Ausgaben für Wohnung, Wasser, Strom und Brennstoffe.
Die Vergütungen im IT-Bereich, in den Outsourcing-Unternehmen und branchenführenden Unternehmen sind in der Regel hoch.
Die Regelungen für die Entrichtung von Steuern durch natürliche Personen und für die Besteuerung von Arbeitseinkommen finden sich im Einkommensteuergesetz. Für alle mit der Besteuerung zusammenhängenden Fragen ist die nationale Finanzbehörde (NAP) zuständig.
Inländische natürliche Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, ist eine Person, die einen ständigen Wohnsitz in Bulgarien hat oder die sich innerhalb von 12 Monaten länger als 183 Tage in Bulgarien aufgehalten oder ihren Lebensmittelpunkt in Bulgarien hat). Eine Person mit ständigem Wohnsitz in Bulgarien, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Bulgarien hat, gilt nicht als inländische natürliche Person.
Inländer sind steuerpflichtig für Einkommen aus Quellen in Bulgarien und im Ausland, während Ausländer nur für Einkünfte aus bulgarischen Quellen steuerpflichtig sind. Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten in Bulgarien oder aus Leistungen, die in Bulgarien erbracht werden, werden an ihrer Quelle in Bulgarien besteuert.
Seit 2008 werden die natürlichen Personen in Bulgarien mit einem Pauschalsatz von 10 % besteuert. Steuererleichterungen sind in bestimmten Fällen (z. B. bei Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 %, bei bestimmten Schenkungen) möglich. Diese Steuererleichterungen werden bei Abgabe einer Jahressteuererklärung gewährt.
Die Einkommensteuer (Steuer auf Arbeitseinkommen) wird monatlich vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt. Beschäftigte, die ihre Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehen, sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung bei der nationalen Finanzbehörde (NAP) abzugeben, solange ihre Einnahmen ausschließlich aus ihrer Arbeitnehmertätigkeit stammen. Nur wer darüber hinaus noch Einkünfte aus anderen Quellen erwirtschaftet hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen verpflichtet. Steuerfreibeträge gibt es nicht, dafür können bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bestimmte Aufwendungen pauschal abgesetzt werden.
Die Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit von Einzelkaufleuten (ET) werden mit einem Jahressteuersatz von 15 % versteuert; die während des Steuerjahres abgezogenen und/oder abgeführten Steuern werden mit der Steuerschuld verrechnet.
Der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen: die Gewinne inländischer juristischer Personen, die Gewinne inländischer juristischer Personen ohne Kaufmannsstatus, einschließlich konfessioneller Einrichtungen, die Gewinne aus Vermietung beweglicher und unbeweglicher Güter sowie die Gewinne ausländischer juristischer Personen am Ort ihrer Geschäftstätigkeit in der Republik Bulgarien. Personen, die als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes einer Geschäftstätigkeit nachgehen, also auch Einzelkaufleute, geben in ihrer jährlichen Steuererklärung die nach dem Körperschaftsteuergesetz zu zahlenden und die bereits entrichteten Steuern auf die Betriebsausgaben an. Zusammen mit der Steuererklärung wird auch ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter Jahresabschluss eingereicht.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %.
Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt in Bulgarien 20 %. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % gilt für Beherbergungsleistungen, die durch Hotels erbracht werden, sofern sie Teil einer Pauschalreise sind. Mit dem Nullsteuersatz werden nur im Gesetz ausdrücklich genannte Lieferungen besteuert (z. B. Lieferungen im Rahmen einer Verarbeitung von Waren oder Lieferungen im internationalen Warenverkehr).
Mehr steuerpolitische Informationen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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Nationale Agentur für Einnahmen | |
Finanzministerium |
Nahrungsmittel, Getränke und Zigaretten sind in Bulgarien nach wie vor günstiger als in anderen EU-/EWR-Staaten, was Bulgarien wegen seiner niedrigen Lebenshaltungskosten noch zusätzlich attraktiv macht.
Die Orientierungspreise einiger grundlegender „Non-Food“-Konsumgüter zum Januar 2024 mögen das veranschaulichen: 1 Liter Benzin A95N kostet BGN 2,66, 1 Liter Diesel kostet 2,76 BGN, Autogas kostet 1,26 BGN (Preise entwickeln sich sehr dynamisch, s. https://bg.fuelo.net/prices/date/2024-03-14?lang=bg). Strom wird nach einem zeitvariablen Tarif abgerechnet: ca. BGN 0,23 pro kWh bei Tag und BGN 0,14 bei Nacht (Preise inkl. MwSt für Strom und Netz ab 01.07.2022). Die Preise für Kleidung und Schuhe bewegen sich innerhalb eine großen Spanne und richten sich nach Hersteller, Qualität und Jahreszeit (typisch sind saisonale Schlussverkäufe).
Die Preise der in Bulgarien am häufigsten verwendeten Lebensmittel sind niedriger als in den anderen EU-Ländern, z. B. Brot (großes und vielfältiges Sortiment) etwa 1,95 BGN pro Kilo, Weißkäse zwischen 11,00 und 28,00 BGN pro Kilo, Hartkäse zwischen 15,00 und 30,00 BGN pro Kilo, Milch zwischen 2,50 und 3,99 BGN pro Liter und Joghurt etwa 4,50 BGN pro Liter. Lebensmittelgeschäfte sind täglich in verschiedenen Zeitspannen geöffnet, zusätzlich gibt es Geschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind. Die großen Lebensmitteldiscounter schließen ungefähr um 7:30 Uhr morgens auf und manche bleiben bis 22:00 Uhr offen.
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Titel / Name | URL |
Nationales Institut für Statistik |
In Bulgarien kann man uneingeschränkt und problemlos eine Wohnung mieten oder kaufen. Es werden möblierte, teilmöblierte und unmöblierte Mietwohnungen angeboten. Auch die Anmietung eines Zimmers zur Untermiete in der Wohnung der Vermieter ist möglich. Am teuersten ist der Wohnraum in Sofia und einigen größeren Städten wie Warna, Plowdiw und Burgas. Dort kann die Miete durchaus das Vielfache dessen betragen, was man in kleineren Orten für vergleichbare Wohnungen zahlt. Auf häufig besuchten privaten Internetseiten für Immobilien kann man z. B. sehen, dass die durchschnittlichen Mietpreise für eine 2-Zimmer-Wohnung wie folgt sind: in Sofia –533 EUR; in Warna – 362 EUR; in Plowdiw –319 EUR; in Burgas –317 EUR. Bei Anmietung einer Wohnung schließen Mieter und Vermieter normalerweise einen Vertrag. Im Regelfall zahlt der Mieter die vereinbarte Miete jeden Monat zu einem festgesetzten Stichtag in bar oder per Überweisung. Die Kosten für Wasser, Strom und Heizung sind generell nicht im Mietpreis inbegriffen und vom Mieter daher selbst regelmäßig zu begleichen.
Für den Kauf einer Wohnung benötigt man jeweils den Ausweis des Käufers und des bisherigen Wohnungseigentümers, wobei Letzterer darüber hinaus Nachweise vorlegen muss, dass er rechtmäßiger Eigentümer und die Immobilie lastenfrei ist. Der Kauf wird vor einem Notar abgewickelt. Es folgt die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Wohnungsmieten und Kaufpreise für Eigentumswohnungen bewegen sich je nach Stadt, Wohnlage, Ausstattung und Zustand der Wohnung innerhalb einer großen Spanne. Auf häufig besuchten privaten Internetseiten für Immobilien kann man z. B. sehen, dass die durchschnittlichen Kaufpreise pro Quadratmeter für eine 2-Zimmer-Wohnung wie folgt sind: in Sofia –1 758 EUR, in Warna – 1 323 EUR; in Plowdiw –1 166 EUR in Burgas – 1249 EUR, in Pleven –902 EUR;, in Weliko Tarnowo –996 EUR in Blagoewgrad 979 EUR; in Widin 528 EUR.
Bei der Wohnungssuche kann man die Leistungen von Immobilienagenturen in Anspruch nehmen.
Links:
Titel / Name | URL |
imot.bg |
Das Gesundheitssystem Bulgariens wird vom Gesundheitsministerium organisiert und verwaltet. Die nationale Krankenkasse (NZOK) verwaltet die beitragsfinanzierten Gesundheitsausgaben. Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle abhängig Beschäftigten und Selbständigen; die Arbeitgeber ziehen die Beiträge für ihre Mitarbeiter jeden Monat vom Lohn ab und führen diese zusammen mit anderen zu zahlenden Sozialbeiträgen ab. Selbständige entrichten ihre Krankenversicherungsbeiträge eigenständig.
Die Versicherten haben Anspruch auf medizinische Leistungen von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Heilanstalten, die einen Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen haben.
Die ambulante medizinische Versorgung (außer Rettungsdienst) obliegt privaten natürlichen oder juristischen Personen, die mit der nationalen Krankenkasse (NZOK) Rahmenverträge geschlossen haben. Jeder Versicherte wählt einen Hausarzt (Allgemeinmediziner), den er bei Bedarf aufsucht. Falls dieser Hausarzt für die Behandlung der jeweiligen Krankheit nicht genügend qualifiziert ist, überweist er den Patienten an einen Facharzt, der mit der nationalen Krankenkasse zusammenarbeitet. Für einen Termin beim Hausarzt sowie einen Besuch bei einem Facharzt nach Überweisung durch den Hausarzt wird nur eine kleine Gebühr in Höhe von 2,90 BGN erhoben. Der Tagessatz für einen Krankenhausaufenthalt beläuft sich auf 5,80 BGN pro Tag für höchstens zehn Tage im Jahr. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Schwangere, nicht erwerbstätige Familienangehörige von Versicherten sowie Militärangehörige und einige weitere Personengruppen sind von diesen Gebühren befreit.
Wer nicht versichert ist, muss über die Gebühr hinaus die Behandlungskosten selbst tragen.
In Bulgarien gibt es eine Vielzahl privater Facharztpraxen und Fachkliniken. Untersuchungen und/oder Behandlungen dort bezahlt der Patient in jedem Fall selbst, unabhängig von einer bestehenden Krankenversicherung. Weitergehende Informationen über die Krankenversicherung und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Bulgarien finden Sie auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums und der nationalen Krankenkasse.
In medizinischen Notfällen wählen Sie die Telefonnummer 112.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Gesundheit | |
Nationale Krankenversicherungskasse |
Das bulgarische Bildungssystem gliedert sich in Grundschule, Sekundarschule und Hochschule. In Bulgarien besteht für Kinder vom 6. bis zum 16. Lebensjahr Schulpflicht. Ab dem Schuljahr 2023/2024 tritt gemäß dem Vorschul- und Schulbildungsgesetz die Vorschulpflicht für 4-Jährige in Kraft, wobei zunächst die im Jahr 2019 geborenen Kinder erfasst werden. Kinder im Alter ab 10 Monaten bis 3 Jahren können Kinderkrippen besuchen, und Kinder im Alter ab 3 Jahren bis 5 Jahren können Kindertagesstätten (staatliche, kommunale und private) besuchen. Ab dem 01.04.2022 entfallen die Gebühren für öffentliche Kinderkrippen und Kindertagesstätten. Ab dem Jahr, in dem das Kind das 4. Lebensjahr vollendet, ist der Besuch einer Vorschule Pflicht. Vorbereitungsgruppen gibt es entweder in der Kindertagesstätte oder in der Schule selbst.
Die schulische Bildung gliedert sich dem Grad nach in Grundschule und Sekundarschule, den Bildungsinhalten nach werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen unterschieden. Die Grundschule ist in zwei Etappen untergliedert: Die Unterstufe umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4, die Progymnasialstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 7. Das Abschlusszeugnis der Grundschule gibt es nach dem 7. Schuljahr; es berechtigt zu einer weiterführenden Ausbildung. Nach 12 Schuljahren und bestandener Reifeprüfung gibt es den Sekundarschulabschluss mit einem Zeugnis, das die Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums bildet. Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler werden nach einem sechsstufigen Zensurensystem bewertet.
Nach dem Sekundarschulabschluss ist ein Hochschulstudium möglich. In Bulgarien gibt es neben staatlichen auch private Hochschulen. Es werden Universitäten, Fachhochschulen und eigenständige Colleges unterschieden. Voraussetzung für ein Studium sind Aufnahmeprüfungen. Studiengebühren für das Studium an staatlichen Hochschulen werden von der Regierung festgelegt und sind in konstanten Raten zu entrichten.
Die schulische Bildung ist in Bulgarien für die schulpflichtigen Kinder von Bürgern eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz, die in der Republik Bulgarien einer Erwerbstätigkeit nachgehen, unentgeltlich.
Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.
Links:
Titel / Name | URL |
Ministerium für Bildung und Wissenschaft |
Ebenso wie alle anderen europäischen Staaten bietet auch Bulgarien vielfältige Möglichkeiten für kulturelles und gesellschaftliches Leben. In ihrer Freizeit besuchen Bulgaren häufig Gaststätten, wo Essen und Trinken angeboten wird. Viele bulgarische Lebensmittel und Speisen sind inzwischen weltbekannt. Die bulgarische Küche und bulgarische Getränke haben selbst unter anspruchsvollsten Gastronomen und Verkostern ihre Verehrer. Weltweit bekannt sind bulgarischer Joghurt und bulgarische Weine. Viele der traditionellen bulgarischen Gerichte sind von Mythen umrankt, mit Glaubensvorstellungen oder Ritualen verbunden, was sie exotisch und einmalig macht.
Wenn Sie in Bulgarien leben, können Sie in Ihrer Freizeit natürlich Bücher lesen, Diskotheken oder Konzerte besuchen, ins Kino oder Theater, in die Oper oder ins Ballett gehen, Ausstellungen besuchen, das Land mit seiner sehenswerten Natur bereisen, Sportveranstaltungen besuchen oder auch selbst Sport treiben. Dafür gibt es in Bulgarien eine Vielzahl historischer Museen, Kulturhäuser und Bibliotheken. Theater gibt es in größeren Städten, zu einem kleinen Teil sind es Staatsbühnen, überwiegend aber in kommunaler Trägerschaft betriebene Theater. In letzter Zeit kommen immer mehr private Ensembles hinzu. Es gibt Puppentheater, Opern- und Operettenhäuser, Ballettbühnen und -ensembles, Pantomimen- und Cafétheater, Varietés, Nacht- und Musikklubs. Jede Stadt hat zudem mindestens ein Stadion, und es gibt viele Sportanlagen, Tennisplätze, Sporthallen und Fitnessstudios.
In Bulgarien können eine Vielzahl von Rundfunksendern, landesweit ausgestrahlte Fernsehprogramme und mehrere über Kabel und Satellit sendende Fernsehkanäle empfangen werden.
Bulgarien ist ein Land mit einem reichen Kulturerbe. Mehrere Kulturdenkmäler wurden von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, wie z. B. das Rila-Kloster, das Grabmal in Sweschtari, das Grabmal in Kasanlak, die Boyana-Kirche in Sofia, die Iwanovo-Felsenkirchen in der Nähe von Russe, das historische Schutzgebiet in Nessebar, das Schutzgebiet „Madara“. Auf der UNESCO-Liste stehen außerdem die Nationalparks „Zentralbalkan“ und „Pirin“ sowie das Naturschutzgebiet um den Srebarna-See (Biosphärenreservat).
Mit seiner mannigfaltigen und unbeschreiblich schönen Natur bietet Bulgarien hervorragende Möglichkeiten für Tourismus und Urlaub in den bekannten Gebirgs- und Schwarzmeer-Kurorten. Immer populärer und beliebter werden Sportarten wie Golf, Felsklettern, Gleitschirmfliegen, Rudern und Reiten.
Das Rauchen in der öffentlichen Räumen, Gebäuden und Einrichtungen ist vollständig untersagt.
Links:
Titel / Name | URL |
Offizielles Tourismusportal Bulgariens | |
Ministerium für Kultur |
Geburt
Jedes neugeborene Kind bekommt eine Geburtsurkunde, aus der auch die ihm zugeteilte Personenkennziffer (EGN) hervorgeht. Die Geburtsurkunde wird im Geburtsort ausgestellt. Hierzu müssen beide Elternteile ihren Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Ehe
In Bulgarien wird nur die standesamtlich geschlossene Ehe als rechtlich verbindlich anerkannt. Die Ehe wird vor einem Standesbeamten geschlossen, vor dem sich Mann und Frau persönlich das Ja-Wort geben. Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Ehe eingehen. In Ausnahmefällen, bei Vorliegen wichtiger Gründe, kann auch eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit Erlaubnis des Vorsitzenden des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts eine Ehe schließen.
Für die Eheschließung müssen sich die Heiratswilligen vor dem beabsichtigen Trauungstermin im Rathaus anmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, ein Ehefähigkeitszeugnis und ärztliche Atteste. Bei der Eheschließung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein, die bestätigen sollen, dass es der eigene Wunsch der Brautleute ist, die Ehe einzugehen.
Tod
Der Tod wird von einem Arzt festgestellt, der einen Totenschein ausstellt. Sollte der Tod unter ungeklärten Umständen eingetreten sein, wird die Polizei verständigt; gegebenenfalls wird eine Obduktion angeordnet.
Bulgarien verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz auf Schiene, Straße, Wasser und in der Luft. Der Schiffsverkehr konzentriert sich an der Schwarzmeerküste (Ostbulgarien). Die größten Schwarzmeerhäfen sind Warna und Burgas. Auch an der Donau (Nordbulgarien) liegen einige wichtige Binnenhäfen. Den größten Flughafen hat die Hauptstadt Sofia. Flughäfen gibt es auch in Plowdiw, Warna und Burgas.
In größeren Städten kann man neben dem eigenen Auto auch Taxis und öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Straßenbahn und U-Bahn gibt es nur in der Hauptstadt Sofia. Im öffentlichen Nahverkehr braucht man einen Fahrschein oder eine Zeitkarte. Kinder unter einem bestimmten Alter werden unentgeltlich befördert. In speziellen Verkaufsstellen der Verkehrsbetriebe werden Tageskarten und andere Zeitkarten angeboten, mitunter auch an Schaltern im Haltestellenbereich. Einzelfahrscheine können auch beim Fahrer erworben werden. Der Preis des Einzelfahrscheins hängt von der Größe des Wohnortes ab. In Sofia kostet ein Einzelfahrschein BGN 1,60 für jedes Verkehrsmittel.
Wer sich von einem Ort zum anderen bewegen möchte, ist auf Bus, Bahn oder eigenen PKW angewiesen. Den offiziellen bulgarischen Eisenbahnfahrplan finden Sie auf der Homepage der Bulgarischen Bahn. Weitere Informationen über den Regional- und Fernbusverkehr sind auf der Homepage des Zentralen Busbahnhofs verfügbar.
Fast in jeder Stadt gibt es bewachte Parkplätze, wo man sein Auto gegen ein Entgelt sicher parken kann.
In den Großstädten werden Mietwagen angeboten. Mietwagen kann man auch in der Ankunftshalle des Flughafens Sofia mieten. Zahlreiche Webseiten bieten Informationen zu Mietwagen.
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Staatliche bulgarische Eisenbahn | |
Busbahnhöfe | |
Flughafen Sofia |