SIE KÖNNEN SICH AN FOLGENDE EINRICHTUNGEN WENDEN:
- EURES (European Employment Services: Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität).
Das EURES-Netzwerk in Frankreich wird von France Travail zusammen mit APEC und CHEOPS-Cap Emploi getragen, wo speziellen Berater für internationale Mobilität zur Verfügung stehen.
Siehe Website: www.eures.europa.eu - FRANCE TRAVAIL (Staatliche Arbeitsvermittlung)
Auf der Website https://www.francetravail.fr können Sie von Ihrem Land aus Ihr Bewerberkonto über die Rubrik „persönliches Konto“ erstellen, Ihr Profil online eingeben und nach Stellenangeboten suchen. Nach Ihrer Ankunft in Frankreich können Sie sich unter dem Abschnitt „m’inscrire (demandeur d’emploi)“ (Registrierung als Arbeitsuchende(r))“ registrieren lassen, und Ihnen wird die am nächsten gelegene Agentur zugewiesen (es gibt ein Netzwerk von mehr als 890 Agenturen). - APEC (Association pour l’emploi des cadres: Verband für die Beschäftigung von Führungskräften) unterstützt (leitende) Angestellte und junge Hochschulabsolventen bei ihrer Stellensuche.
Siehe Website: www.apec.fr - Das CHEOPS-Cap emploi-Netzwerk: https://www.cheops-ops.org...
- ZEITARBEITSAGENTUREN (Leiharbeitsagenturen) sind für Arbeitsuchende gebührenfrei und stellen ihre Dienste dem jeweiligen Arbeitgeber in Rechnung. Siehe Website: https://www.prismemploi.eu
- PERSONALVERMITTLUNGSBÜROS
Die Unternehmen übertragen diesen Büros einige ihrer Einstellungsverfahren für hoch qualifiziertes Personal oder für Leitungspositionen.
Siehe z. B. folgende Websites: www.cadremploi.fr / www.cadresonline.com
ZUR STELLENSUCHE KÖNNEN SIE FERNER NUTZEN:
- DIE WEBSITES DER UNTERNEHMEN
Oft gibt es dort einen Bereich „Offene Stellen“. Mithilfe einer Suchmaschine oder eines Branchenverzeichnisses können Sie die Internetadressen der Unternehmen ausfindig machen. Sie können Ihre Suche auch bei den Gelben Seiten beginnen: https://labonneboite.francetravail.fr - DIE PRESSE
Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in der beruflichen Fachpresse ist eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, um nach Mitarbeitern zu suchen. Sie finden alle ausgeschriebenen Tätigkeiten und die jeweiligen Links unter: www.press-directory.com.
INFORMIEREN SIE SICH ÜBER DIE GESUCHTE TÄTIGKEIT
- Falls der Name des Arbeitgebers im Stellenangebot angegeben ist oder falls Sie eine Initiativbewerbung abschicken: Suchen Sie nach Informationen über den Arbeitgeber, damit Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben anpassen und Ihr Bewerbungsgespräch vorbereiten können.
- Notwendige Informationen: Tätigkeitsbereich, Unternehmenswerte, Beschäftigtenzahl, Umsatz, Marktanteil, Name eines konkreten Ansprechpartners (bei einer Initiativbewerbung) usw.
- Wo findet man Informationen?
- Im Internet durch Konsultation der Website des Arbeitgebers und mithilfe von Suchmaschinen.
- Im Branchenverzeichnis: www.pagesjaunes.fr.
- Bei der französischen Industrie- und Handelskammer in Ihrem Herkunftsland: www.uccife.org.
- https://www.cci.fr
- Falls der Name des Arbeitgebers nicht angegeben ist: Arbeiten Sie Ihre Bewerbung anhand der im Stellenangebot verwendeten Begriffe aus und passen Sie Ihren Lebenslauf und/oder Ihr Bewerbungsschreiben entsprechend an.
GESTALTEN SIE IHRE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Der Lebenslauf (Curriculum Vitae) umfasst maximal zwei Seiten und enthält im Allgemeinen folgende Abschnitte:
- Angaben zur Person: Vorname, NAME, Anschrift, Telefonnummer (mit internationaler Vorwahl), E-Mail-Adresse. Familienstand, Alter und Staatsangehörigkeit (falls Sie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sind) sind fakultativ.
- Tätigkeitsbezeichnung: Geben Sie die gesuchte Tätigkeit, gegebenenfalls unter Angabe Ihrer Stärken an, z. B.: „DREISPRACHIGE KAUFMÄNNISCHE ASSISTENTIN Französisch – Englisch – Spanisch“.
- Berufserfahrung: Jede Arbeitsstelle wird in einem eigenen Absatz dargestellt. Geben Sie jeweils den genauen Zeitraum, die ausgeübte Tätigkeit, Namen und Sitz des jeweiligen Unternehmens und die Branche an, beschreiben Sie Ihren Zuständigkeits-/Aufgabenbereich und welche Ergebnisse Sie erzielt haben sowie die bei der Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten. Sie können einen rückwärts chronologischen Lebenslauf (von der letzten zur ersten Stelle), einen (vorwärts) chronologischen Lebenslauf (von der ersten zur letzten Stelle, der übrigens immer seltener verwendet wird), einen qualifikationsorientierten Lebenslauf (mit verschiedenen Aufgaben) oder eine Mischform des Lebenslaufs (nach Qualifikationen, mit Namen der Unternehmen und Zeitangaben) vorlegen.
- Ausbildung: Geben Sie Ihre Abschlüsse mit Zeitangaben sowie deren Entsprechung im französischen Bildungssystem an. Siehe auf dieser Website „4. Lebensbedingungen“, Abschnitt „4.7 Bildungssystem“.
- Sprach- und EDV-Kenntnisse: Geben Sie Ihre Muttersprache an und stufen Sie Ihre Französischkenntnisse in den Bereichen „Lesen“, „Schreiben“ und „Sprechen“ ein.
- Zusätzlicher Abschnitt (oft bezeichnet als „Interessenschwerpunkte“): Einen früheren Frankreichaufenthalt sollten Sie unbedingt erwähnen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website France Travail und insbesondere unter der Rubrik „Vos services en ligne“ über den Link:
https://www.emploi-store.fr/portail/accueil
DAS BEWERBUNGSSCHREIBEN umfasst höchstens eine meist maschinengeschriebene Seite (Bewerbungsunterlagen werden immer häufiger per E-Mail verschickt). Mit diesem Schreiben erläutern Sie die Gründe, weshalb Sie sich für dieses bestimmte Unternehmen interessieren. Sie müssen auch deutlich machen, weshalb Ihr Profil den Anforderungen an die Stelle entspricht. Ein Bewerbungsschreiben sieht folgendermaßen aus:
- Oben links: Vorname, NAME, vollständige Anschrift und Telefonnummer (mit internationaler Vorwahl), E-Mail-Adresse.
- Oben rechts: Ort und Datum.
- Einige Zeilen weiter unten: Anschrift des Unternehmens und Name der Person, an die das Schreiben gerichtet ist.
- Gegenstand des Schreibens und/oder Bezugsnummer, z. B.: „Betr.: Produktmanager – Ref.: 758945L“.
- Text des Schreibens.
- Unten rechts: Ihre Unterschrift.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website France Travail und insbesondere unter der Rubrik „Vos services en ligne“ über den Link: https://www.emploi-store.fr/portail/accueil
Informationen finden Sie auch unter der Rubrik „Organiser sa recherche“ über den Link: https://www.francetravail.fr/candidat/vos-recherches.html
Definition
Bei einem Praktikum handelt es sich um eine vorübergehende Arbeitssituation, die es den Schülerinnen und Schülern oder Studierenden ermöglicht, berufliche Kompetenzen im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung zu erwerben. Der Praktikant/die Praktikantin wird mit Aufgaben betraut, die mit dem pädagogischen Projekt seiner Bildungseinrichtung im Einklang stehen.
- Praktika und duale Studiengänge für Jugendliche in der Berufsausbildung (CAP, BAC Pro, BTS).
- Praktika für Studierende, die ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung absolvieren: Das Praktikum ist Teil des Hochschulstudiums (bei Praktika von einem bis drei Monaten) oder findet im Anschluss an das Studium statt (bei Praktika von bis zu sechs Monaten).
- Praktika für ausländische Studierende im Rahmen der europäischen Programme. (Erasmus +).
Unabhängig von der Kategorie des Praktikums müssen die geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen beachtet werden.
Überblick
- Jugendliche in der Berufsausbildung nehmen an theoretischem (allgemeinem und beruflichem) und praktischem Unterricht teil. Ein Praktikum, dessen Dauer je nach Studiengang variiert, ist obligatorisch.
- Die Organisation des Schul- oder Studienjahres sowie die Dauer und der Inhalt des Schülerpraktikums sind an die jeweilige Bildungseinrichtung und den jeweiligen Universitäts- oder Berufsstudiengang gebunden.
- Praktika für arbeitssuchende Ausländer erfüllen die Anforderungen der verschiedenen Programme der Europäischen Union.
Eignung
Die Praktika stehen allen EU-Bürgern offen.
Bei Drittstaatsangehörigen ist für Praktika mit einer Dauer von weniger als drei Monaten ein Schengen-Visum erforderlich, während für Praktika von mehr als drei Monaten ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist.
Weitere Informationen:
Durchführung
Rechtstexte und Verordnungen gewährleisten Mindeststandards für Lerninhalte, Arbeitsbedingungen und Transparenz.
Ein Praktikum kann nicht angeboten werden für:
- zur Ersetzung eines Arbeitnehmers bei Abwesenheit, Aussetzung des Arbeitsvertrags oder Entlassung;
- zur Ausführung einer regulären Arbeit, die zu einem festen Arbeitsplatz gehört;
- zur Bewältigung eines vorübergehenden Anstiegs der Arbeitsbelastung;
- zur Ausübung einer saisonalen Beschäftigung.
Praktika außerhalb des pädagogischen Lehrprogramms sind nicht erlaubt. Sie müssen Teil eines Schul- oder Universitätslehrplans sein. Praktika müssen in einen Ausbildungsgang integriert sein, dessen Unterrichtsvolumen mindestens 200 Stunden pro Studienjahr beträgt und in dem Schülerinnen und Schüler oder Studierende präsent sind.
Ein Praktikum darf pro Studienjahr nicht länger als sechs Monate dauern (maximal 924 Stunden, wenn das Praktikum in geteilten Zeiträumen absolviert wird), sofern keine Ausnahmeregelungen bestehen.
Arbeitgeber müssen eine Karenzzeit zwischen zwei Praktikumszeiträumen einhalten, die einem Drittel des vorangegangenen Praktikumszeitraums entspricht. Beispielsweise muss der Arbeitgeber nach einem sechsmonatigen Praktikum zwei Monate warten, bevor er einen neuen Praktikanten für dieselbe Stelle aufnehmen kann (es sei denn, das Praktikum wird auf Veranlassung des Praktikanten unterbrochen).
Zwischen dem Praktikanten, der aufnehmenden Organisation, der Bildungseinrichtung, der betreuenden Lehrkraft und dem Praktikumsbetreuer in der aufnehmenden Organisation muss eine Vereinbarung unterzeichnet werden. Die Vereinbarung muss eine Reihe von obligatorischen Punkten enthalten, einschließlich der Tätigkeiten, die dem Praktikanten übertragen werden.
Die betreuende Lehrkraft ist für die pädagogische Betreuung der Schülerin/des Schülers oder der Studierenden im Praktikum zuständig. Die Bildungseinrichtung legt die Modalitäten für diese regelmäßige Betreuung fest.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Vergütung:
Ein Arbeitgeber, der einen Praktikanten länger als zwei Monate (d. h. 44 Tage bei 7 Stunden pro Tag) innerhalb desselben Schul- oder Studienjahres aufnimmt, muss ihm eine Mindestvergütung zahlen.
Der Mindestlohn für ein Praktikum beträgt seit dem 1. Januar 2023 je Praktikumsstunde 4,05 EUR.
Die Vergütung wird auf der Grundlage der Anzahl der Stunden berechnet, in denen der Praktikant tatsächlich anwesend war.
Bei weniger als 309 Stunden ist die Vergütung nicht obligatorisch.
Öffentliche Einrichtungen dürfen keine Vergütung zahlen, die über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgeht.
Im privaten Sektor kann in einigen Vereinbarungen ein höherer Betrag festgelegt werden.
Auch wenn der Praktikant nicht als Arbeitnehmer gilt, hat er die gleichen Pflichten wie die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens, was interne Regeln und Vorschriften, Arbeitszeiten, die gesetzliche Arbeitszeit, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften usw. betrifft.
Urlaub
Bei Praktika, die länger als zwei Monate dauern, muss die Praktikumsvereinbarung die Möglichkeit einer Urlaubs- und Abwesenheitsgenehmigung für den Praktikanten vorsehen. Die Urlaubsvergütung ist für den Arbeitgeber optional.
Rechte und Leistungen
Auch wenn der Praktikant nicht als Arbeitnehmer gilt, kann er von den sozialen und kulturellen Aktivitäten profitieren, die in der aufnehmenden Einrichtung angeboten werden.
Wenn den Arbeitnehmern ein Betriebsrestaurant oder Essensgutscheine angeboten werden, muss der Praktikant Zugang zu diesen Leistungen haben.
Laut geltenden Rechtsvorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil der dem Praktikanten entstandenen Transportkosten zu erstatten
Soziale Sicherheit
Die Modalitäten der sozialen Absicherung hängen davon ab, ob und in welcher Höhe eine Vergütung gezahlt wird.
Bescheinigung über das Praktikum
Am Ende des Praktikums muss die aufnehmende Einrichtung dem Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung ausstellen, in der die tatsächliche Gesamtdauer des Praktikums und die Höhe der gezahlten Vergütung angegeben sind.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Rechtsvorschriften und Bestimmungen:
- http://www.ameli.fr/assures/droits-et-demarches/par-situation-professionnelle/vous-faites-des-etudes/vous-etes-stagiaire.php
- https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16734
- www.legifrance.gouv.fr
Wie können Sie in Frankreich ein Praktikum absolvieren?
- http://fr.april-international.com/global/conseils-informations/comment-venir-en-france-pour-effectuer-un-stage
- http://www.campusfrance.org/fr
- http://www.erasmusplus.fr
Wo finde ich ein Praktikum und Informationen:
- http://www.cidj.com/offres-de-stage
- http://jobs-stages.letudiant.fr/stages-etudiants.html
- http://www.directetudiant.com
Finanzierung und Unterstützung
Siehe das EURES-Portal für spezifische Finanzierungsprogramme:
https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/getting-funding/eu-funding-programmes
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Arbeitgeber können sich direkt mit den verschiedenen Bildungseinrichtungen in Verbindung setzen, je nachdem, welche Art und welchen Inhalt des Praktikums sie anbieten.
Sie können ihre Angebote auf der nationalen Website http://www.cidj.com/offres-de-stage oder über die verschiedenen sozialen Netzwerke veröffentlichen.
Sie können sich auch auf die zahlreichen Spontanbewerbungen stützen.
Finanzierung und Unterstützung
Siehe das EURES-Portal für spezifische Finanzierungsprogramme:
https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/getting-funding/eu-funding-programmes
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit dem Gesetz vom 5. September 2018 wird der Lehrlingsausbildung eine herausragende Stellung eingeräumt.
Das Gesetz über die Freiheit der Berufswahl verändert die Modalitäten, um die Attraktivität dieses Ausbildungswegs als Weg der Berufung, Exzellenz und Zukunftsorientiertheit für junge Menschen, ihre Familien und Unternehmen zu steigern.
- Die Lehrlingsausbildung wird durch die Liberalisierung des Marktes für alle Bildungseinrichtungen begünstigt, die Lehrlingsausbildungsmaßnahmen durchführen wollen und für die ein bestimmtes Finanzierungsniveau für jeden Vertrag sichergestellt wird.
- Sie wird aufgewertet durch eine Erhöhung der Lehrlingsgehälter, eine finanzielle Unterstützung für volljährige Auszubildende, die den Führerschein B machen wollen, und die Schaffung einer einmaligen Beihilfe für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die einen Ausbildungsvertrag mit einem jungen Menschen abschließen, der ein Diplom oder einen berufsqualifizierenden Abschluss machen möchte, der maximal dem Abitur entspricht.
- Die Lehrlingsausbildung wurde erweitert, da sie nun bis zum 29. Lebensjahr offensteht, wobei die Möglichkeit besteht, zu jeder Zeit im Jahr eine Ausbildung zu beginnen, und eine Ausbildungsdauer vorgesehen wurde, die an das Niveau des Auszubildenden angepasst ist.
Die Altersgrenze für eine Lehrlingsausbildung wird von 26 auf 30 Jahre angehoben. Junge Menschen über 26 Jahre erhalten mindestens eine Vergütung in Höhe des Mindestlohns, wie dies beim Professionalisierungsvertrag der Fall ist.
Auszubildende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem (öffentlichen oder privaten) Unternehmen, der zur Registrierung an die Konsularkammer und an die Direktion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität des entsprechenden Départements (DDETS) zu übermitteln ist, die eine Vereinbarung ausstellt.
Durch diese Vereinbarung wird der Auszubildende für einen Zeitraum von einem Monat bis zu drei Jahren als Beschäftigter anerkannt, wobei sich Lernphasen im Unternehmen mit Unterrichtsphasen in einem Ausbildungszentrum für Auszubildende (CFA), einer Lehrlingsausbildungssektion oder einer Lehreinheit für Auszubildende abwechseln.
Die Lehrlingsausbildungsverträge richten sich an junge Menschen (im Alter von 16 bis 30 Jahren), die eine der im nationalen Verzeichnis der Berufsqualifikationen (RNCP) registrierten Berufsqualifikationen erwerben möchten.
Sonderfälle: Es gibt keine Altersgrenze für Arbeitnehmer mit Behinderungen, Unternehmensgründer und -übernehmer oder bei unfreiwilliger Beendigung des vorherigen Ausbildungsverhältnisses.
Erläuterungen
Ein Vertrag kann mit zwei verschiedenen Unternehmen (im Rahmen einer saisonalen Tätigkeit) geschlossen werden.
Seit 2014 kann der Ausbildungsvertrag im Rahmen eines unbefristeten Vertrags geschlossen werden, der jedoch mit dem Lehrlingsausbildungszeitraum beginnen muss.
Beschreibung der Schemata
Dauer und Inhalt der Lehrlingsausbildung hängen von der beruflichen Ausbildung des Auszubildenden ab.
Im Allgemeinen umfasst die Ausbildung 400 Unterrichtsstunden pro Jahr in einem Ausbildungszentrum für Auszubildende, oder CFA (mindestens 200 Stunden über sechs Monate), und Phasen der arbeitsbezogenen Ausbildung in einem Unternehmen.
Während der gesamten Ausbildungszeit ist ein Lehrmeister (ein Angestellter oder leitender Angestellter des Unternehmens) für die Lernarbeit verantwortlich, die der Auszubildende im Unternehmen absolviert. Die dem Auszubildenden übertragenen Aufgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen.
Jeden Monat erhält der Auszubildende vom Unternehmen ein Gehalt, das sich nach seinem Alter und seiner Qualifikation richtet. (siehe „Leben und Arbeiten in Frankreich“).
Im Falle einer erfolgreichen Ausbildung erhält der Auszubildende am Ende seiner Lernzeit ein Diplom oder ein Berufszeugnis.
Links zu den verantwortlichen Stellen:
- Das französische Ministerium für Arbeit, Vollbeschäftigung und Integration (auf der Website finden Sie weitere Informationen über den Rechtsrahmen und Beispiele für Ausbildungsverträge): www.alternance.emploi.gouv.fr
- Das französische Ministerium für Bildung und Jugend (Informationen über die CFA-Ausbildungszentren): www.education.gouv.fr
- Das nationale Verzeichnis der beruflichen Qualifikationen: https://www.service-public.fr/particuliers
- Das französische Netz der Industrie- und Handelskammern (CCI) (mit einer Liste der Konsularkammern): www.cci.fr
- Die FIPA (Fondation innovations pour les apprentissages) unter der Schirmherrschaft der FACE-Stiftung: : https://www.fondation-fipa.net
Eignung
Die Lehrlingsausbildung steht allen EU-Bürgern offen. Für Nicht-EU-Bürger benötigen Sie zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Der Antrag wird vom künftigen Arbeitgeber gestellt.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Als Arbeitnehmer hat der Auszubildende die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Arbeitnehmer im Unternehmen. Das Gehalt hängt vom Alter und der Erfahrung ab, die im Ausbildungsvertrag angegeben ist. Siehe unten:
Ausbildungsvertrag | |||
---|---|---|---|
Jahr der Vertragserfüllung | Jünger als 18 Jahre | 18 bis 20 Jahre | Älter als 18 Jahre |
1. Jahr | 27 % des Mindestlohns | 43 % des Mindestlohns | 53 % des Mindestlohns |
2. Jahr | 39 % des Mindestlohns | 51 % des Mindestlohns | 61 % des Mindestlohns |
3. Jahr | 55 % des Mindestlohns | 67 % des Mindestlohns | 78 % des Mindestlohns |
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
- France Travail : https://www.francetravail.fr
- Das französische Ministerium für Arbeit, Vollbeschäftigung und Eingliederung: www.alternance.emploi.gouv.fr
- Die Lernbörse: www.bourse-apprentissage.com/?
- France apprentissage (Frankreich Lehrlingsausbildung): www.franceapprentissage.fr
- Im öffentlichen Sektor: www.biep.fonction-publique.gouv.fr
- Direkt auf der Website der Unternehmen
Finanzierung und Unterstützung
keine Informationen verfügbar
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Siehe den vorherigen Abschnitt „Wo sind Ausbildungsangebote zu finden“.
Finanzierung und Unterstützung
Es gibt verschiedene Finanzierungsmechanismen: Befreiungen von Sozialbeiträgen für Arbeitgeber, Subventionen (für kleine Unternehmen), Senkung der Ausbildungssteuer (für große Unternehmen), Steuergutschriften.
Diese Vorteile hängen von der Größe und dem Standort des Unternehmens ab.
Hinweis: Eine Person mit Behinderung, die eine Lehre absolviert, kann finanzielle Unterstützung von der AGEFIPH erhalten. www.agefiph.fr
Um eine finanzielle Unterstützung und Finanzierung zu erhalten, müssen Arbeitgeber den von ihm abgeschlossenen Ausbildungsvertrag an den für seinen Bereich zuständigen Opérateur de Compétences (OPCO) weiterleiten.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Vielleicht finden Sie eine Wohnung über Ihren Bekanntenkreis? Ansonsten können Sie
- KLEINANZEIGEN LESEN
- In der Tagespresse finden Sie oft eine Rubrik mit Immobilienangeboten. In der Wochenzeitung „De particulier à particulier“ („Von Privat an Privat“) werden Direktangebote von Vermietern veröffentlicht (siehe Website: www.pap.fr (Le bon coin).
- Im Internet gibt es viele Spezialseiten mit Annoncen (Miete, Wohngemeinschaft, Verkauf), die geografisch und nach Wohnungsart (Haus, Wohnung) gegliedert sind. Dabei können Sie nach verschiedenen Kriterien auswählen: Wohnfläche, Zimmerzahl, Preis. Auf folgenden Seiten erhalten Sie auch zahlreiche Tipps im Hinblick auf Miete oder Kauf: www.avendrealouer.fr
https://www.leboncoin.fr
Einige interessante Websites: www.seloger.fr - www.explorimmo.fr - www.avendrealouer.fr.
- EINEN IMMOBLIENMAKLER IN ANSPRUCH NEHMEN
Ein Makler dient als Vermittler zwischen Mieter/Käufer und Eigentümer. Er organisiert die Besichtigungen und erstellt die Miet- bzw. Kaufverträge. Seine Vergütung erfolgt durch Zahlung einer Provision (bei Mieten entspricht der Betrag im Allgemeinen der Höhe einer Monatsmiete). Sie finden die Kontaktdaten zahlreicher Maklerbüros auf der Website: www.fnaim.fr
- SICH AN IHREN ARBEITGEBER WENDEN
Alle Privatunternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten müssen einen Beitrag an zugelassene Bauinstitutionen zahlen, den sogenannten „1% logement“ („1 % für Wohnungsbau“). Im Gegenzug haben sie privilegierten Zugriff auf einen Wohnungspool zu Vorzugsmieten.
- EINEN ANTRAG AUF EINE SOZIALWOHNUNG STELLEN
Sollten Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie einen Antrag bei den örtlichen Stellen für Sozialwohnungen (Habitations à loyer modéré – HLM) bei der Präfektur oder im Rathaus stellen.
Weitere Informationen zu üblichen Vorgehensweisen und Preisen finden Sie auf dieser Website unter „4. Lebensbedingungen“, Abschnitt „4.5 Wohnen“
De particulier à particulier (von Privat an Privat) | http://www.pap.fr |
WO ERHALTE ICH AUSKÜNFTE?
Um Ihr Kind an einer Schule anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Rathaus Ihres Wohnortes. Besuchen Sie auch die Website www.education.gouv.fr.
FORMALITÄTEN
Hier sei als Beispiel die Anmeldung zur Grundschule (ab dem 6. Lebensjahr) dargestellt:
- Sie müssen sich zum Rathaus Ihres Wohnortes begeben und folgende Unterlagen vorlegen:
- Ihr Familienbuch, Ihren Personalausweis oder eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde;
- eine Meldebestätigung;
- den Behandlungsausweis (Carnet de santé) des Kindes, das die für sein Alter vorgeschriebenen Pflichtimpfungen bescheinigt (Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis).
Das Rathaus stellt Ihnen eine Anmeldebescheinigung für die für Ihr Kind zuständige Schule aus.
- Danach müssen Sie bei der Schule vorstellig werden. Der/die Direktor/in der Schule registriert nach Vorlage der o. g. Unterlagen und der durch das Rathaus ausgestellten Anmeldebescheinigung die Anmeldung Ihres Kindes.
Die Anmeldung eines Kindes zum neuen Schuljahr muss normalerweise spätestens im Juni erfolgen. Wenn Ihr Kind nicht die Schule wechselt, müssen Sie es nicht jedes Jahr erneut anmelden.
Siehe Website: www.service-public.fr
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
STAATSANGEHÖRIGE DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS UND DER SCHWEIZ
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, können Sie sich 3 Monate lang in Frankreich aufhalten und frei bewegen. Sie können von Ihren Familienangehörigen begleitet werden. Dieses Recht, sich im Land bis zu 3 Monate lang frei zu bewegen und aufzuhalten, wird Ihnen unabhängig vom Grund Ihres Aufenthalts eingeräumt: Tourismus, Praktikum, Kurzzeitbeschäftigung usw. Es kann jedoch auch eingeschränkt werden.
Sie können jedoch in den ersten fünf Jahren Ihres Aufenthalts eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn Sie in Frankreich eine berufliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) ausüben. Den Antrag hierfür müssen Sie bei der Präfektur Ihres Wohnortes stellen.
Bis Ihre Unterlagen geprüft sind, erhalten Sie – sofern die Unterlagen vollständig sind – eine Empfangsbestätigung.
STAATSANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN
Die Bürger dieser Staaten sollten sich bei ihrem Konsulat oder bei dem französischen Konsulat ihres Herkunftslandes informieren.
Staatsangehörige von Drittstaaten mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem anderen Mitgliedstaat erhalten keinen Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Nach Ablauf von drei Monaten und dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie einer Krankenversicherung können diese Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für Besucher (Carte de séjour visiteur) erlangen. Sie berechtigt zwar nicht zur Aufnahme einer Arbeit, ermöglicht jedoch die Änderung des Status (gegebenenfalls die Erlangung des Status eines Arbeitnehmers).
Siehe Websites: www.service-public.fr - www.ofii.fr.
Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères (Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten): http://www.diplomatie.gouv.fr
DENKEN SIE VOR IHREM UMZUG NACH FRANKREICH AN FOLGENDE UNTERLAGEN
- Gültiger Personalausweis, Reisepass, Arbeitsgenehmigung.
- Geburtsurkunde und/oder Familienstammbuch.
- Ihre europäische Krankenversicherungskarte, die von der Sozialversicherung Ihres Landes ausgestellt wird.
- Ihren Führerschein.
- Kopien Ihrer Ausbildungsabschlüsse mit beglaubigter Übersetzung ins Französische.
- Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Referenzen in französischer Übersetzung, vorzugsweise in elektronischer Form, damit Sie sie für weitere Bewerbungen anpassen können.
DENKEN SIE VOR IHREM UMZUG NACH FRANKREICH AN FOLGENDE SCHRITTE
- Teilen Sie den Behörden Ihres Landes mit, dass Sie wegziehen (Sozialversicherung, Rentenkassen, Familienbeihilfestellen, Finanzamt, Arbeitsamt). Diese stellen Ihnen Nachweise aus, die Sie in Frankreich benötigen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Sehen Sie genug finanzielle Mittel für die unmittelbaren Ausgaben vor: Mietkaution, Maklergebühren, Grundgebühren für Strom und Telefon usw.)
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob Sie Ihr Konto auf eine Bank in Frankreich übertragen können. Meist ist dies einfacher, als erst ein Bankkonto zu eröffnen, wenn Sie vor Ort sind.
- Besuchen Sie vor Ihrem Umzug Sprachkurse und verbessern Sie so Ihr Französisch. Kontaktieren Sie die Alliance française-Niederlassungen: www.alliancefr.org
- Sollten Sie Arbeitslosenunterstützung beziehen, beantragen Sie bitte bei dem zuständigen Arbeitsamt das Formular U2, um ihre Ansprüche nach Frankreich zu transferieren.
- Wenn Sie in Frankreich eine Stelle gefunden haben, beantragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitsamt das Formular U1. Damit können die Zeiten Ihrer Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung in Ihrem Land und die Beitragszahlungen, die Sie in Frankreich leisten werden, zusammengeführt werden.
BEI IHRER ANKUNFT
- Denken Sie daran, sich in Frankreich bei Ihrem Konsulat anzumelden. Dort erhalten Sie nützliche Hinweise, welche Formalitäten Sie nach Ihrer Ankunft erledigen müssen. Weitere Informationen über die notwendigen Schritte finden Sie unter dem Link: http://www.diplomatie.gouv.fr
- Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, um Ihren Besitz zu schützen. Bei Anmietung einer Wohnung ist sie vorgeschrieben.
- Besitzen Sie ein Fahrzeug, so müssen Sie Fahrzeugsteuer zahlen und eine Kfz-Versicherung abschließen.
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) erfahren Sie, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer in Frankreich haben.
DAS GESETZLICHE MINDESTALTER für die Aufnahme einer Beschäftigung beträgt 16 Jahre. In den folgenden gesetzlich streng geregelten Ausnahmefällen ist jedoch auch die Beschäftigung unter 16-Jähriger erlaubt:
- in Familienbetrieben,
- in den Schulferien: Minderjährige im Alter von mindestens 14 Jahren (bzw. 13 Jahren in landwirtschaftlichen Betrieben) können für leichte Tätigkeiten eingestellt werden,
- im Rahmen einer Lehre oder einer dualen Ausbildung,
- bei Aufführungen und als Model.
VERTRAGSARTEN
Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen: unbefristete Arbeitsverträge (Contrat à durée indéterminée – CDI) und befristete Arbeitsverträge (Contrat à durée déterminée – CDD); letztere dürfen nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen, die gesetzlich geregelt sind, geschlossen werden.
BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE DÜRFEN BEISPIELSWEISE GESCHLOSSEN WERDEN,
- um einen abwesenden Arbeitnehmer zu vertreten,
- bei Schwankungen der Arbeitsauslastung,
- für Saisonarbeiten (in der Landwirtschaft, im Tourismus usw.).
Die Höchstdauer dieser Verträge liegt in der Regel bei 18 Monaten. Der Arbeitnehmer bezieht über sein Entgelt hinaus bei Beendigung des befristeten Arbeitsvertrags eine Pauschalabfindung (indemnité de précarité) in Höhe von 10 %.
SONSTIGE ARTEN VON ARBEITSVERTRÄGEN
- Zeitarbeitsvertrag Die vorübergehende Entsendung erfolgt für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum, wobei die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer, die je nach Art der Entsendung variiert, nicht überschritten werden darf. Er unterliegt denselben Regelungen wie der befristete Arbeitsvertrag und zeichnet sich aus durch die Beziehung zwischen
- dem Zeitarbeitsunternehmen,
- dem Leiharbeitnehmer und
- dem entleihenden Kunden.
- Der Extravertrag oder zweckbefristete Arbeitsvertrag (CDD d'usage) ist ein speziell befristeter Arbeitsvertrag, der es einem Arbeitgeber erlaubt, einen Arbeitnehmer für die Ausführung einer bestimmten und zeitlich begrenzten Aufgabe (für wenige Stunden bis zu mehreren Tagen) zu beschäftigen. Dieser Arbeitsvertrag kann nur in genau definierten Tätigkeitsbereichen geschlossen werden und wenn es darum geht, einen unmittelbaren und punktuellen Bedarf an einem bestimmten Arbeitsplatz zu decken.
- Arbeitsvertrag für diskontinuierliche Beschäftigung („Abrufvertrag“) Vertrag mit einem Unternehmen aus einer Branche, in der das ganze Jahr über nicht immer vorhersehbare und reale Fluktuationen des Arbeitsanfalls auftreten.
- Der Ausbildungsvertrag richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die einen Berufsabschluss anstreben.
- Der befristete Arbeitsvertrag für ältere Arbeitnehmer (CDD senior) soll die Rückkehr älterer Menschen ins Erwerbsleben erleichtern und es ihnen ermöglichen, zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben. Die Laufzeit dieses Vertrages ist speziell geregelt.
- Der Leiharbeitsvertrag (CDI Intérimaire) garantiert Leiharbeitnehmern einen monatlichen garantierten Mindestlohn für die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Einsätzen.
- Es gibt spezielle Arbeitsverträge, um die Einstellung bestimmter arbeitsloser Personengruppen zu fördern.
- Der individuelle Eingliederungsvertrag (Contrat Unique d'Insertion, CUI) kombiniert Ausbildung und/oder berufliche Begleitung (Coaching) des Begünstigten und finanzielle Hilfe für den Arbeitgeber. Er soll die Einstellung von Menschen erleichtern, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden.
- Der Vertrag für Mittler zwischen Erwachsenen (Contrat adultes-relais) ermöglicht es bestimmten beschäftigungsfernen Personen, im Rahmen eines Eingliederungsvertrags soziale und kulturelle Mediationsaufgaben im Nachbarschaftsbereich wahrzunehmen. Dabei müssen auch Alters- und Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sein. Als Arbeitgeber kommen Verwaltungen, Verbände oder private Unternehmen in Betracht, die mit der Erbringung einer Gemeinwohldienstleistung betraut sind.
Weitere Informationen finden Sie unter „Arbeitsbedingungen“ im Abschnitt 3.5 „Besondere Beschäftigtengruppen“ sowie auf folgender Website www.service-public.fr
UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG (CDI)
Bestimmte Elemente müssen dem Arbeitnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden:
- die beteiligten Parteien,
- der Arbeitsplatz,
- Bezeichnung, Stellung, Art oder Niveau der Tätigkeit bzw. eine kurze Tätigkeitsbeschreibung,
- der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsvertrags,
- die Dauer oder die Modalitäten der Zuweisung und Festsetzung dieses Urlaubs,
- die geltenden Kündigungsfristen,
- die Bestandteile des Arbeitsentgelts und die Periodizität der Auszahlung des Arbeitsentgelts,
- die Tages- oder Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers,
- der Tarifvertrag und/oder die Kollektivvereinbarungen, in denen die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers geregelt sind.
SONSTIGE VERTRÄGE
Im französischen Arbeitsgesetzbuch ist festgelegt, dass befristete Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge usw. zwingend der Schriftform bedürfen.
ÄNDERUNG DES ARBEITSVERTRAGS
Es muss unterschieden werden zwischen einer „Änderung der Arbeitsbedingungen“, die der Arbeitgeber einseitig beschließen darf (Arbeitszeiten, Zeitpunkt des Urlaubs usw.), und einer der Zustimmung des Arbeitnehmers bedürfenden „Änderung des Arbeitsvertrags“ in Bezug auf
- die Art der Entlohnung oder ihre Höhe,
- die Arbeitsdauer,
- den Einsatzort,
- die Qualifikation des Arbeitnehmers,
- alle Punkte, die durch den Willen der Vertragsparteien zu den wesentlichen Punkten des Arbeitsvertrags gehören.
Eine Ausnahme bildet der Fall, in dem der Arbeitnehmer im Vorhinein eine mögliche Änderung akzeptiert hat (z. B. indem er einer Mobilitätsklausel oder einem Wettbewerbsverbot unter bestimmten Bedingungen zugestimmt hat). Der Arbeitgeber hat die Änderung mitzuteilen. Äußert sich der Arbeitnehmer hierzu nicht, gilt dies als stillschweigendes Einverständnis.
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS
Ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD) kann jetzt nämlich mehr als zweimal verlängert werden. Die maximale Anzahl möglicher Verlängerungen kann durch einen Tarifvertrag oder eine branchenweit geltende Vereinbarung festgelegt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass eine solche Vereinbarung sehr wohl eine dreimalige (oder sogar darüber hinausgehende) Verlängerung des Arbeitsvertrags vorsehen kann.
Nur wenn im Tarifvertrag oder der Branchenvereinbarung eine solche Bestimmung fehlt, darf ein befristeter Arbeitsvertrag (nur) zweimal für eine bestimmte Dauer verlängert werden.
Eine solche Verlängerung darf nicht mit dem Ziel oder mit der Wirkung vorgenommen werden, dass damit eine Stelle dauerhaft besetzt wird, die zur normalen und dauerhaften Tätigkeit der Unternehmens gehört.
CDI de chantier (baustellenbezogener unbefristeter Arbeitsvertrag)
Diese Vertragsform ermöglicht es einem Arbeitgeber, Arbeitnehmer zur Ausführung eines bestimmten Bauwerks oder Projekts, deren Abschluss im Voraus nicht genau bekannt ist, einzustellen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI) kann vonseiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers gekündigt werden.
Siehe auf dieser Website „Arbeitsbedingungen“, Abschnitt „3.10. Beschäftigungsende
Siehe Websites: www.travail-emploi.gouv.fr; www.service-public.fr
Links:
JUGENDLICHE
Um die Integration junger Menschen in das Arbeitsleben zu erleichtern, wurden spezifische Maßnahmen entwickelt. Wenn Sie Angehöriger eines Drittlands (Nicht-EU) sind, unter 18 Jahre alt sind und in Frankreich leben, können sie unter bestimmten Bedingungen eine abhängige Beschäftigung ausüben oder ein Berufspraktikum absolvieren. Sie müssen zuvor eine Arbeitserlaubnis erhalten haben oder Inhaber eines Aufenthaltstitels sein, der als Arbeitserlaubnis gilt. Je nachdem, wie alt Sie sind, gelten andere Regeln.
Der Ausbildungsvertrag und der Professionalisierungsvertrag ermöglichen es, Ausbildungszeiten in Unternehmen und Ausbildungszentren abwechselnd zu absolvieren, um eine berufliche Qualifikation zu erlangen.
Ausbildungsvertrag | Professionalisierungsvertrag | |
Ziel | Erstausbildung | Weiterbildung |
Vertragsdauer | 6 Monate bis 3 Jahre (4 Jahre für Menschen mit Behinderungen) | 6 bis 12 Monate |
Alter | 16-35 Jahre | 16 Jahre und älter, je nach Publikum |
Vergütung | Zwischen 27 % und 100 % des Mindestlohns | Zwischen 55 % und 100 % des Mindestlohns |
Weitere Informationen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F31704
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten können 6 % des Personals durch Menschen mit Behinderungen besetzen oder einen von ihrer Mitarbeiterzahl abhängigen Beitrag an Agefiph (Association nationale de Gestion du Fonds pour l’Insertion professionnelle des Personnes Handicapées – Nationale Vereinigung zur Mittelverwaltung für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen) zahlen. Das den als behindert anerkannten Arbeitnehmern gezahlte Entgelt muss der ausgeübten Beschäftigung und Qualifikation unter den Bedingungen des bürgerlichen Rechts entsprechen. Bei ihnen können keine Gehaltskürzungen vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link zu den Maisons Départementales des Personnes Handicapées (MDPH): http://informations.handicap.fr/carte-francemdph.php.
SCHWANGERE
Schwangere genießen insofern einen besonderen Schutz, als ihre Diskriminierung bei der Einstellung untersagt ist und strafrechtlich verfolgt wird. Ihre Arbeitsbedingungen unterliegen besonderen Regelungen: ihre Beschäftigung für Tätigkeiten im Freien bei weniger als 0 Grad sowie nach 22.00 Uhr ist untersagt.
ÄLTERE ARBEITNEHMER
Ältere Arbeitnehmer (57 Jahre und älter), die länger als drei Monate als arbeitsuchend gemeldet sind oder in den Genuss einer Vereinbarung zur individuellen Wiedereingliederung kommen, können einen spezifischen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. So können sie ggf. die erforderliche Zahl von Arbeitsjahren erreichen, um eine Rente ohne Abzüge zu beziehen. Dauer: 18 Monate mit einmaliger Verlängerung, maximal 36 Monate. Siehe Websites: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F15759.xhtml
Links:
ZULASSUNGSFORMALITÄTEN
Wenn Sie sich als Selbständiger in Frankreich niederlassen möchten, müssen Sie Ihre Registrierung auf der Website des Amtes für Unternehmensformalitäten durchführen: https://entreprendre.service-public.fr/vosdroits/R61572
ZU IHRER UNTERSTÜTZUNG
- France Travail organisiert Veranstaltungen, um Arbeitsuchende bei ihrer Unternehmensgründung zu unterstützen; der Verband für die Beschäftigung von Führungskräften (APEC) übernimmt diese Aufgabe für seine Mitglieder.
Siehe Websites: https://www.francetravail.fr - www.apec.fr. - Im „Réseau Entreprendre“ haben sich Unternehmensleiter zusammengeschlossen, die bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens Unterstützung anbieten.
Siehe Website: www.reseau-entreprendre.org - In den „Boutiques de Gestion“ (BG) werden Sie von kompetenten Teams aus allen Bereichen der Praxis beraten. Hier können Sie an Schulungen zur Existenzgründung teilnehmen.
Siehe Website: http://www.boutiques-de-gestion.com www.bge.asso.fr - Die APCE (Agence pour la Création d’Entreprises) ist ein Informationszentrum, das Unternehmensgründer unterstützt.
Siehe Website: www.bpifrance-creation.fr . - Die ADIE (Association pour le Droit à l’Initiative Economique – Vereinigung für das Recht auf Wirtschaftsinitiative) vergibt Mikrokredite an Unternehmensgründer, die keinen Zugang zu Bankdarlehen haben, und unterstützt sie begleitend.
Siehe Website: www.adie.org - Sie können sich auch an eine zugelassene Beratungsstelle für die Betriebsführung (Centre de Gestion Agréé – CGA) oder einen Wirtschaftsprüfer wenden.
DYNAMISCHER MINDESTLOHN (Salaire minimum interprofessionnel de croissance – SMIC)
In Frankreich ist der dynamische Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel de croissance – SMIC) die Mindestvergütung für Arbeitnehmer.
Nur die Vergütung für Auszubildende und junge Arbeitnehmer kann unterhalb des SMIC liegen. In den Tarifverträgen sind die Mindestlöhne nach den Qualifikationen der Arbeitnehmer festgelegt; diese dürfen den SMIC jedoch in keinem Fall unterschreiten.
Die monatliche Brutto-Mindestvergütung SMIC liegt 2024 (bezogen auf die gesetzliche Arbeitszeit, d. h. 35 Stunden pro Woche bzw. 151,67 Stunden pro Monat) bei 1 766,92 EUR.
SMIC-Brutto-Stundenlohn: 11,65 EUR im Jahr 2024.
ABZÜGE
Es gibt zwei Arten von Einkommenssteuern:
- Sozialabgaben;
- Steuerabzüge an der Quelle (werden vom Arbeitgeber vorgenommen und an die Steuerbehörde abgeführt).
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn liegt bei etwa 23 %. Die Höhe des Steuerabzugs hängt vom Steuersatz ab. Dieser kann pauschal oder angepasst sein. Weitere Informationen: www.impots.gouv.fr
GEHALTSABRECHNUNG
Die Löhne und Gehälter werden monatlich immer am gleichen Tag und in der Regel per Banküberweisung gezahlt. Jedem Arbeitnehmer muss eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden.
Diese muss folgende Angaben enthalten:
- Arbeitgeber (Name, Anschrift, Nummer der Eintragung, APE-Code, Siret-Nummer usw.);
- Arbeitnehmer (Name, Beschäftigung, tarifvertragliche Einstufung);
- URSSAF (Einziehungsstelle für die Sozialbeiträge) bzw. Gegenseitigkeitskasse in der Landwirtschaft (Mutualité sociale agricole – MSA), an die die Beiträge abgeführt werden;
- Zusatzversorgungskasse;
- anzuwendender Tarifvertrag;
- Zusammensetzung des Bruttolohns, d. h. Zahl der Arbeitsstunden, Zahl der zum normalen Tarif geleisteten Arbeitsstunden und Zahl der mit Vergütungszuschlägen geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Überstunden und Nachtarbeit) unter Angabe der angewandten Sätze, beitragspflichtige Lohnzusatzleistungen (Dienstalterszulage, Bilanzprämie, Pauschalabfindung bei Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags (Indemnité de précarité), für Mindestlohnempfänger gegebenenfalls Lohnausgleich für die Arbeitszeitverkürzung);
- Art und Umfang des Pauschalbetrags für Arbeitnehmer, deren Vergütung auf der Grundlage einer wöchentlichen oder monatlichen Stundenpauschale oder einer jährlichen Stunden- oder Tagespauschale festgelegt wird;
- Sozialbeiträge und steuerliche Abzüge: Beitrag zur Begleichung der Sozialschuld (Contribution pour le remboursement de la dette sociale – CRDS), allgemeiner Sozialbeitrag (Contribution sociale généralisée – CSG), Arbeitnehmerbeiträge;
- beitragsfreie Beträge (Erstattung von Werbungskosten);
- der „auszuzahlende Betrag“, vor Steuern;
- der dem Arbeitnehmer nach Abzug der Lohnsteuer an der Quelle tatsächlich „auszuzahlende Betrag“;
- Datum der Zahlung des Auszahlungsbetrags;
- gegebenenfalls Angaben über bezahlten Urlaub innerhalb des Zahlungszeitraums und Höhe der entsprechenden Vergütung.
Weitere Pflichtangabe: Hinweis auf die Pflicht des Arbeitnehmers, die Gehaltsabrechnung zeitlich unbegrenzt aufzubewahren. Dieser Hinweis kann z. B. in folgender Form erfolgen: „Damit Sie Ihre Rechte geltend machen können, bewahren Sie diese Gehaltsabrechnung bitte zeitlich unbegrenzt auf.“ Der Arbeitgeber muss die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen nach ihrer Ausstellung fünf Jahre lang aufbewahren.
Die Gehaltsabrechnung darf keinerlei Hinweis auf die eventuelle Ausübung des Streikrechts oder eine Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter enthalten:
- die streikbedingt nicht bezahlten Arbeitsstunden erscheinen unter der Rubrik „unbezahlte Fehlzeiten“ („Absence non rémunérée“);
- die für die Arbeitnehmervertretung aufgewendeten Stunden zählen als normale Arbeitszeit.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
In Frankreich beträgt die gesetzliche Wochenarbeitszeit in allen Unternehmen 35 Stunden. Die tägliche Höchstarbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten.
Zudem ist es nicht gestattet, länger als 4½ Stunden ohne Pause zu arbeiten.
Durch Kollektivvereinbarungen kann die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden hochgesetzt werden.
Die Arbeitszeit darf grundsätzlich 48 Stunden pro Woche sowie innerhalb von 12 aufeinander folgenden Wochen durchschnittlich 44 Stunden pro Woche (unter bestimmten Bedingungen: bis maximal 46 Stunden) nicht überschreiten.
Den Arbeitnehmern müssen mindestens alle sechs Stunden Arbeitspausen von mindestens 20 Minuten eingeräumt werden.
Der geänderte Artikel L 3121-19 des Arbeitsgesetzbuchs sieht vor, dass im Rahmen einer Kollektivvereinbarung festgelegt werden kann, dass eine Überschreitung der maximalen täglichen Höchstarbeitszeit in folgenden Fällen möglich ist:
- im Fall eines erhöhten Arbeitsanfalls oder aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Unternehmens stehen,
- allerdings unter der Bedingung, dass die Überschreitung nicht zu einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 12 Stunden führt.
FÜR JUGENDLICHE
Die tägliche Höchstarbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Auszubildende darf acht Stunden nicht überschreiten (bei Jugendlichen unter 16 Jahren, die in den Schulferien beschäftigt sind, nicht mehr als sieben Stunden täglich).
Für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende liegt die absolute wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 35 Stunden.
Der Arbeitgeber muss einem berufsschulpflichtigen Arbeitnehmer während des Arbeitstages die nötige Zeit einräumen, seiner Schulpflicht nachzukommen.
Die in einer Berufsbildungseinrichtung verbrachte Ausbildungszeit wird als Arbeitszeit betrachtet.
RUHEZEIT
Jeder Arbeitnehmer muss über eine tägliche Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden verfügen (in einigen Fällen je nach Kollektivvereinbarung 9 Stunden).
Die wöchentliche Ruhezeit fällt meist auf den Sonntag. Es ist untersagt, einen Arbeitnehmer mehr als 6 Tage pro Woche arbeiten zu lassen. Die wöchentliche Mindestruhezeit liegt bei mindestens 35 zusammenhängenden Stunden.
ÜBERSTUNDEN
Von Arbeitnehmern geleistete Überstunden werden vergütet, wenn
- sie auf ausdrückliche Aufforderung des Arbeitgebers geleistet werden,
- oder wenn sie unmittelbar durch den Arbeitnehmer geleistet werden, ohne dass der Arbeitgeber sich dagegen ausspricht (implizite Vereinbarung).
Bei der Vergütung der Überstunden kommen Zuschläge zur Anwendung, die durch Kollektivvertrag oder Kollektivvereinbarung auf Unternehmens- oder Betriebsebene (oder in einem Branchenvertrag oder einer branchenweiten Vereinbarung) geregelt sind. Die anwendbaren Sätze betragen mindestens 10 %.
In diesem Bereich sind jedoch zahlreiche Ausnahmen gestattet, die insbesondere durch Kollektivvereinbarungen geregelt werden.
Falls keine Tarifvereinbarungen vorhanden sind, betragen die Zuschläge
- 25 % für die ersten 8 Überstunden in derselben Woche (von der 36. bis 43. Stunde),
- 50 % für darüber hinausgehende Überstunden.
Die Vergütung der Überstunden kann jedoch ganz oder teilweise durch gleichwertige Ausgleichsruhezeiten ersetzt werden.
Einige sogenannte „unabhängige“ Führungskräfte arbeiten länger als 35 Stunden, verfügen dafür aber über zusätzliche Urlaubstage.
NACHTARBEIT
Nachtarbeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr darf grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche (44 Stunden, wenn ein entsprechendes Dekret erlassen oder eine Kollektivvereinbarung geschlossen wurde) nicht überschreiten. Nachtarbeit wird durch Freizeit oder Lohnzuschlag ausgeglichen.
Schwangere Frauen, die nachts arbeiten, müssen auf Antrag während der Dauer der Schwangerschaft und des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs einen Tagesarbeitsplatz erhalten.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
BEZAHLTER JAHRESURLAUB
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, sobald er mindestens einen Monat lang im Referenzzeitraum, d. h. vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres, beschäftigt war.
In diesem Fall stehen dem Arbeitnehmer 2,5 Arbeitstage an Urlaub je gearbeiteten Monat zu, d. h. fünf Wochen bezahlter Urlaub für ein Arbeitsjahr.
Die Termine für den bezahlten Urlaub werden einvernehmlich durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer oder, falls kein Einvernehmen zu erzielen ist, durch den Arbeitgeber festgelegt. Die Beschäftigten müssen stets die Möglichkeit haben, in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober Urlaub zu nehmen. Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen will, muss er sich an die in seinem Unternehmen geltenden Regeln halten. In der Praxis informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die von ihm gewünschten Urlaubsdaten.
WEITERE FORMEN VON URLAUB
- Krankheitsurlaub: Im Falle eines Unfalls oder einer nicht berufsbedingten Krankheit kann dem Arbeitnehmer eine Arbeitsniederlegung gewährt werden.
- Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen für ein Kind (sechs Wochen vor und zehn Wochen nach der Geburt).
- Eltern- und Erziehungsurlaub: 25 Kalendertage bzw. 32 Kalendertage bei mehreren Geburten.
- Geburt, Heirat, Abschluss eines zivilen Solidaritätspakts (PACS), Tod eines nahen Angehörigen... mit einer Mindestdauer von 1 bis 7 Tagen, je nach den Umständen.
- Erziehungsurlaub für Eltern: Nach dem Mutterschaftsurlaub kann der oder die Arbeitnehmer/in Erziehungsurlaub zur Betreuung des Kindes beantragen. Maximale Dauer: drei Jahre.
- Betreuungsurlaub für Eltern: Urlaub zur Betreuung eines behinderten oder schwer kranken Kindes oder eines Kindes nach einem Unfall.
- Das Projekt für den beruflichen Übergang tritt an die Stelle des alten Systems des individuellen Bildungsurlaubs (CIF), das am 1. Januar 2019 abgeschafft wurde: Es ermöglicht eine kontinuierliche Finanzierung von Umschulungskursen mit zugehörigem Urlaub.
- Sabbatjahr (aus persönlichen Gründen): zwischen sechs und elf Monaten.
Die Gewährung bestimmter Formen dieser Beurlaubungen hängt zuweilen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab bzw. davon, dass der Betreffende gewisse Mindestbeitragszeiten erfüllt hat.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
FEIERTAGE
Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage, die in Artikel L. 3133-1 des Arbeitsgesetzbuchs aufgeführt sind: 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 8. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 14. Juli, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen, 11. November, 25. Dezember.
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, dass an Brückentagen freigenommen werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Ruhezeit von einem oder zwei Tagen zwischen einem Feiertag und einem wöchentlichen Ruhetag oder einem Tag vor dem bezahlten Urlaub gewähren. Wenn sie gewährt wird, muss diese Ruhezeit bezahlt werden.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
DIE VERSCHIEDENEN FORMEN DER BEENDIGUNG EINES ARBEITSVERTRAGS
Die Beendigung des Arbeitsvertrags, d. h. seine Kündigung vor dem vorgesehenen Termin, kann in unterschiedlicher Form erfolgen, wie z. B. Rücktritt, Kündigung oder Kündigung.
Das Verfahren zur Beendigung der Beziehung ist je nach Situation unterschiedlich. Mehrere Dokumente müssen dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden, der darüber hinaus in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Ein befristeter Vertrag wird für einen begrenzten und bestimmten Zeitraum geschlossen. Die Gesamtdauer darf unter Berücksichtigung der möglichen Verlängerung(en) die zulässige Höchstgrenze nicht überschreiten.
Die Kündigung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren Vertrag im Rahmen unbefristeter Verträge von sich aus zu kündigen, sofern sie eine vorgesehene Kündigungsfrist einhalten. Sie kann mündlich, schriftlich (wenn möglich per Einschreiben mit Rückschein) erfolgen. In schriftlicher Form kann auch der Beginn der Kündigungsfrist festgelegt werden.
Der Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags zu einigen.
Eine Kündigung aus persönlichen Gründen muss gerechtfertigt werden, und der Arbeitgeber, der beabsichtigt, den unbefristeten Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers zu kündigen, muss ein bestimmtes Verfahren einhalten.
Die Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen ist das Ergebnis eines Arbeitsplatzabbaus oder einer vom Arbeitnehmer abgelehnten Arbeitsplatzumwandlung, bedingt durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, technologische Veränderungen ...
Die tarifvertragliche vereinbarte Kündigung ist Gegenstand eines Tarifvertrags, in dem die Höchstzahl und die Bedingungen des Ausscheidens sowie die Abfindungen festgelegt sind.
Versetzung in den Ruhestand
Das gesetzliche Rentenalter hängt vom Geburtsjahr ab. Es wurde schrittweise von 62 auf 64 Jahre angehoben. Arbeitnehmer können im Alter von 62 bis 70 Jahren in Ruhestand gehen. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer, der über 70 Jahre alt ist, zwangsweise in den Ruhestand versetzen. Um die bestmögliche Rente zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Mindestdauer an Beiträgen geleistet haben: Für den Geburtsjahrgang 1957 sind 167 Quartale erforderlich, ab dem Geburtsjahrgang 1973 sind es 172 Quartale.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
GEWERKSCHAFTEN
In Frankreich gibt es zahlreiche Gewerkschaften zur Vertretung der Beschäftigten.
Auf nationaler und branchenübergreifender Ebene werden die folgenden Gewerkschaftsorganisationen als repräsentativ anerkannt:
- die Confédération française démocratique du travail (CFDT);
- die Confédération générale du travail (CGT);
- die Confédération générale du travail-Force ouvrière (CGT-FO);
- die Confédération française de l'encadrement-Confédération générale des cadres (CFE-CGC);
- die Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC).
Die Einbeziehung der Unternehmen in die Verhandlungen auf nationaler, sektoraler bzw. Branchenebene erfolgt über verschiedene sie vertretende Verbände, so vor allem:
- die Bewegung der Unternehmen Frankreichs (Mouvement des Entreprises de France – MEDEF) und
- den allgemeinen Verband der kleinen und mittleren Unternehmen (Confédération Générale des Petites et Moyennes Entreprises – CGPME).
ROLLE DER GEWERKSCHAFT
Die Gewerkschaft ist in den Branchen und Unternehmen tätig, um die Interessen und die Rechte der Arbeitnehmer zu vertreten:
- Sie ist in ihrem Wirtschaftssektor eine aktive und konstruktive Kraft.
- Sie informiert und unterstützt die Arbeitnehmer.
- Sie vertritt die Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat.
- Sie koordiniert ihre Arbeit mit den Gewerkschaften in Europa.
Ein seit 1. Januar 2020 in allen Unternehmen mit über elf Beschäftigten einzurichtender Sozial- und Wirtschaftsausschuss (Comité social et économique – CSE) tritt an die Stelle der gewählten Personalvertreter des Unternehmens. Der CSE ersetzt alle Vertretungsgremien des Personals: Arbeitnehmervertreter (Délégués du personnel – DP), Betriebsrat (Comité d'entreprise – CE) und Arbeitssicherheitsausschuss (Comité d'hygiène, de sécurité et des conditions de travail – CHSCT).
KONFLIKTBEWÄLTIGUNG
Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber im Konflikt gerät, kann er sich an die Personalvertreter wenden. Ferner kann er sich an den Arbeitsaufsichtsbeamten (Inspecteur du travail) wenden. Er hat auch die Möglichkeit, das Arbeitsgericht (Conseil des Prud’hommes) anzurufen, das mit der Regelung individueller Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Arbeitsverträge, die unter das Privatrecht fallen, betraut ist.
STREIK
Das Streikrecht in Frankreich ist ein durch die Verfassung anerkanntes und garantiertes Recht eines jeden Arbeitnehmers, die Arbeit niederzulegen (zu streiken), um seinem Protest Ausdruck zu verleihen oder eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu fordern. Es handelt sich um eine abgesprochene Arbeitseinstellung, an der mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen.
Durch einen Streik wird der Arbeitsvertrag ausgesetzt, aber nicht beendet. Der Arbeitgeber kann den der Streikdauer entsprechenden Anteil des Lohns/Gehalts einbehalten.
Im öffentlichen Dienst muss eine genau formulierte Streikvorankündigung volle fünf Tage (Feiertage und Wochenenden nicht mitgezählt) im Voraus an die Dienstvorgesetzten ergehen. In der Privatwirtschaft ist keine Vorankündigungsfrist vorgeschrieben. Die Streikdauer ist nicht gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer müssen nicht gewerkschaftlich organisiert sein, um von ihrem Streikrecht Gebrauch machen zu können.
Folgende Einschränkungen bestehen:
- Kontinuität des öffentlichen Dienstes: Beamten der Polizei, des Strafvollzugs, im Nachrichtenwesen des Innenministeriums, Richtern und Staatsanwälten sowie der Armee steht kein Streikrecht zu. Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, einen Notdienst aufrechtzuerhalten (öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen).
- Achtung des Eigentumsrechts: Während eines Streiks begangene Sachbeschädigungen und Handgreiflichkeiten stellen einen Straftatbestand dar und können strafrechtlich verfolgt werden.
- Achtung der Arbeitsfreiheit der Nichtstreikenden und des Arbeitgebers: Die Streikenden dürfen die Arbeit der Nichtstreikenden nicht behindern und den Zugang zum Arbeitsplatz nicht versperren.
Siehe Website: www.travail-emploi.gouv.fr
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
POLITISCHES SYSTEM
- DIE EXEKUTIVGEWALT wird durch den französischen Staatspräsidenten (Président de la République) ausgeübt, der in allgemeiner und direkter Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit gewählt wird. Er ernennt den Premierminister und nach dessen Vorschlag die Mitglieder der Regierung. Der Premierminister bestimmt und leitet die französische Politik und legt hierüber vor dem Parlament Rechenschaft ab.
- DIE LEGISLATIVGEWALT geht vom Parlament aus, das aus zwei Kammern besteht:
- der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) mit 577 Abgeordneten, die in allgemeiner und direkter Wahl für fünf Jahre gewählt werden;
- dem Senat mit 348 Senatoren, die für sechs Jahre durch „Wahlmänner“ (Abgeordnete, Bürgermeister, Gemeinderäte, Generalräte und Regionalräte) gewählt werden.
- DIE JUDIKATIVE besteht aus allen Gerichten (Richter und Staatsanwälte), die Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder zwischen Privatpersonen und dem Staat klären. Sie trägt dafür Sorge, dass die vom Parlament verabschiedeten Gesetze eingehalten werden.
- DER VERFASSUNGSRAT (Conseil Constitutionnel) trägt dafür Sorge, dass die Gesetze verfassungskonform sind.
- DIE POLITISCHEN PARTEIEN
Die politische Landschaft Frankreichs besteht aus zahlreichen Parteien, von denen die meisten durch Abgeordnete im Parlament vertreten sind.
Siehe Website: www.france-politique.fr/partis-politiques.htm
Links: https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_partis_politiques_sous_la_Cinqui%C3%A8me_R%C3%A9publique
GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
- Frankreich ist in 18 Regionen unterteilt: 12 Regionen im französischen Mutterland plus Korsika und 5 Überseeregionen (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, La Réunion und Mayotte). Der Präfekt der Region repräsentiert die staatliche Autorität. Eine Region wird durch einen in allgemeiner und direkter Wahl bestimmten Regionalrat (Conseil Régional) verwaltet.
- Die Regionen sind in 101 Departements (96 im französischen Mutterland und fünf Überseedepartements) unterteilt. Der Präfekt des Departements repräsentiert die staatliche Autorität. Ein Departement wird durch einen in allgemeiner und direkter Wahl bestimmten Departementrat (Conseil Départemental) verwaltet.
- Frankreich umfasst außerdem fünf Überseegebiete: Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin sowie Wallis und Futuna. Neukaledonien und die französischen Süd- und Antarktisgebiete sind Gebietskörperschaften mit Sonderstatus (Collectivités „sui generis“).
- Jedes Departement ist in Verwaltungsbezirke (Arrondissements), Kantone und Gemeinden (Städte und Dörfer) unterteilt, wobei jede Gemeinde von einem Bürgermeister und dem Gemeinderat verwaltet wird.
Siehe folgenden Link: http://www.cartesfrance.fr/geographie/cartes-administratives/carte-13-nouvelles-regions.html#ixzz5CXfVUzM5
BÜRGERNAHE VERWALTUNG
Bevor Sie eine Formalität erledigen können, müssen Sie die zuständige Verwaltungsbehörde ausfindig machen. Dazu bietet Ihnen die französische Verwaltung eine zentrale Informationsstelle: www.service-public.fr. Dort erfahren Sie, welche Verwaltungsangelegenheiten Sie wo und wie abwickeln können.
Hinweis: Einige Verwaltungsangelegenheiten, die in die Zuständigkeit Ihres Herkunftslandes fallen, können Sie nur bei Ihrem Konsulat erledigen, z. B. Ausstellung eines Reisepasses, einer Geburtsurkunde oder Stimmabgabe bei Wahlen.
Die Polizei (Police nationale) stellt die polizeilichen Aufgaben in den Großstädten (Polizeikommissariate) sicher, auf dem übrigen Staatsgebiet ist dafür die Gendarmerie zuständig.
Sollten Sie Opfer einer strafbaren Handlung werden, erreichen Sie die zuständigen Dienststellen unter der Nummer 17 im Festnetz oder unter der Nummer 112 per Handy. Sie können auch die örtliche Polizeidienststelle oder Gendarmerie aufsuchen und eine Aussage machen (im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren bzw. zur Klärung eines Versicherungsfalls).
In Frankreich werden für einen Arbeitnehmer auf das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttogehalt verschiedene Sozialbeiträge und Steuern erhoben. Die erhobenen Sozialversicherungsbeiträge dienen der Finanzierung der Sozialversicherungsgarantien (Krankheit, Rente usw.), dann werden Steuern zur Tilgung der Sozialschuld (CSG und CRDS) erhoben und schließlich die Einkommensteuer, die an der Quelle erhoben und daher vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird.
In Frankreich sind die wichtigsten Steuern:
- Einkommensteuer: Sie wird an der Quelle erhoben, ihre Höhe wird auf der Grundlage des Gesamteinkommens, der Zusammensetzung des Steuerhaushalts und schließlich der Steuergutschriften, für die Sie möglicherweise in Frage kommen, berechnet. Das gesamte Einkommen muss jedes Jahr online auf der Website des Finanzamts angegeben werden: www.impots.gouv.fr.
- Lokale Steuern: Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern erhoben. Die Wohnsteuer bezieht sich nicht auf den Hauptwohnsitz, sondern nur auf Zweitwohnungen.
- Steuer auf Immobilienvermögen (Impôt sur la fortune immobilière, IFI): Diese Steuer betrifft alle Personen, deren Wert der gehaltenen Immobilien den Schwellenwert von 1,3 Mio. EUR überschreitet. Bitte beachten Sie, dass bei Ausländern, die als Verwaltungsansässige in Frankreich gelten, der Wert der im Ausland gehaltenen Vermögenswerte berücksichtigt wird.
- Sozialabgaben (CSG, CRDS): Der allgemeine Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée, CSG) und der Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (contribution au remboursement de la dette sociale, CRDS) sind Steuern, die den Sozialschutz in Frankreich finanzieren und die Verschuldung der Sozialversicherung abbauen sollen. Der Satz beträgt 9,2 % für den CSG, wovon 6,8 % von der Einkommensteuer abgezogen werden können, und 0,5 % beim CRDS.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 20 % und wird auf die meisten Verkäufe von Waren und Dienstleistungen angewendet. Für einige Produkte oder Dienstleistungen gelten besondere Steuersätze, z. B. für Lebensmittel, die mit 5,5 % besteuert werden.
- Sonstige Steuern: inländische Steuern auf Erdölerzeugnisse, Steuern auf Führerscheine, Steuern auf Tourismusfahrzeuge mit hoher Motorleistung, Steuern auf Versicherungsverträge usw.
Links:
Wirtschaftsministerium | https://www.economie.gouv.fr/particuliers |
Steuerabteilung | www.impots.gouv.fr |
Offizielle Website der französischen Verwaltung | https://www.service-public.fr |
Die Lebenshaltungskosten in Frankreich hängen sehr stark davon ab, in welcher Region Sie leben. Aufgrund der Wohnkosten ist der Unterschied zwischen der Region Paris, den großen regionalen Metropolen, den Küstengebieten und dem Rest des Gebiets besonders ausgeprägt.
Wie in vielen Ländern ist die Inflation in Frankreich seit dem Krieg in der Ukraine gestiegen, bleibt aber mit einem Wert von 4,5 % über ein Jahr im Juni 2023 unter den europäischen Durchschnittswerten (Quelle: INSEE)
Laut der jüngsten Erhebung über die Ausgaben der Privathaushalte, die vom INSEE, dem Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien, im Jahr 2017 durchgeführt wurde, belaufen sich die wichtigsten Ausgaben in Frankreich auf:
| 16,4 % des Budgets, |
| 16,3 % |
| 16,1 % |
| 15,8 % |
| 9,5 % |
ANMIETUNG EINER WOHNUNG
Ein Mietvertrag (auch als „bail“ bezeichnet) hat im Allgemeinen eine Laufzeit von drei Jahren und ist stillschweigend verlängerbar. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter drei Monate, bei beruflicher Veränderung oder Aufgabe der Tätigkeit nur einen Monat. Die Kündigung ist dem Eigentümer per Einschreiben zuzusenden.
Mit der Anmietung einer Wohnung sind folgende Ausgaben verknüpft:
- Häufig wird die Hinterlegung einer Kaution (dépot de garantie) in Höhe einer Monatsmiete verlangt. Sie wird normalerweise nach dem Auszug zurückerstattet.
- In der Regel betragen die Maklergebühren eine Monatsmiete. Die Miete ist im Voraus fällig.
- Ferner verlangen zahlreiche Vermieter eine Bürgschaft (caution), d. h. die Verpflichtung eines Dritten zur Zahlung der Miete bei finanziellen Schwierigkeiten des Mieters.
Es wird davon ausgegangen, dass die Miethöhe 30 % des Nettomonatslohns des Mieters nicht übersteigen sollte (häufig werden als Nachweis hierfür die letzten drei Gehaltsbescheinigungen verlangt).
MIETHÖHE
Außer bei der Vermietung eines Einfamilienhauses umfasst die Miete in der Regel Kosten, die den Kosten für die Instandhaltung und Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile entsprechen; dies kann je nach Fall auch Wasser und Heizung umfassen.
Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch die Mieten in der Stadt sind, in der Sie sich niederlassen möchten, können Sie die App „Mobiville“ nutzen, mit der Sie außerdem die wichtigsten Personalvermittler der Stadt finden und auf Stellenangebote zugreifen können. https://candidat.francetravail.fr/mobiville
Sie können auch die Website des Nationalen Immobilienverbands (Fédération Nationale Immobilière): https://www.fnaim.fr/ und der Notarkammer (Chambre des notaires): https://www.notaires.fr/fr besuchen.
Links:
Mobiville-App | https://candidat.francetravail.fr/mobiville |
Fédération Nationale Immobilière | https://www.fnaim.fr |
Chambre des notaires | https://www.notaires.fr/fr |
ÄRZTLICHE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG
Bevor Sie einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen, sollten Sie überprüfen, ob dieser auch Vertragsarzt (Médecin conventionné) ist. Es gibt zwei Kategorien von Vertragsärzten: Entweder ist der Arzt dem Kassenvertrag in vollem Umfang beigetreten und hält sich an kassenärztliche Tarife oder er ist zwar dem Vertrag beigetreten, legt aber sein Honorar selbst fest. Medizinische Fachkräfte und ihre Tarife finden Sie nach Wohnort geordnet auf folgender Webseite: http://ameli-direct.ameli.fr/nouvelle-recherche/professionnels-de-sante.html. Die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung (Caisse Primaire d’Assurance Maladie – CPAM) erfolgt in jedem Fall auf der Grundlage des Kassentarifs.
KRANKENHÄUSER
Das französische Krankenhauswesen besteht aus öffentlichen Krankenhäusern unter staatlicher Aufsicht, die die öffentliche Versorgung sicherstellen, und privaten Krankenhäusern. Wenn Sie in einer privaten Einrichtung aufgenommen werden, sollten Sie überprüfen, ob diese ein Vertragskrankenhaus ist.
ARZNEIMITTEL
Ärztlich verordnete Medikamente sind in Frankreich nur in Apotheken erhältlich. Frei verkäufliche Medikamente können Sie in Apotheken, Drogeriemärkten mit pharmazeutischen Produkten („parapharmacies“) und einigen Kaufhäusern erwerben.
ERSTATTUNGEN
Kosten für ärztliche Behandlung werden zu 70 % des Tarifs erstattet. Als Anhaltspunkt beträgt der festgelegte Tarif für eine Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin 25 EUR und durch einen Facharzt zwischen 50 und 80 EUR. Die „Caisse primaire d'assurance-maladie“ (Krankenkasse) erstattet Ihnen beispielsweise für den Besuch eines Arztes für Allgemeinmedizin 16,10 EUR. In diesem Fall müssen Sie 6,90 EUR aus eigener Tasche tragen. Mit dem angegebenen Erstattungsbetrag sind Ihr Eigenanteil und ein pauschaler Beitrag von einem Euro berücksichtigt.
Denn die Versicherung erstattet in der Regel nicht sämtliche Kosten. Einen Teil davon („ticket modérateur“, d. h. den Eigenanteil) muss der Versicherte selbst tragen.
Die verschiedenen Erstattungssätze können Sie auf der folgenden Website nachlesen: https://www.ameli.fr
Links:
Ministerium für Gesundheit und den Zugang zur Gesundheitspflege | https://sante.gouv.fr |
GRUNDSÄTZLICHES
In Frankreich besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von drei bis 16 Jahren. Es gibt staatliche Schulen, die laizistisch und unentgeltlich sind, sowie Privatschulen, die mit dem Staat einen Vertrag geschlossen haben, der sie zur Einhaltung der offiziellen Richtlinien und Lehrpläne des Ministeriums verpflichtet. Es gibt auch Privatschulen, die keinen Vertrag mit dem Staat geschlossen haben.
ORGANISATION DES BILDUNGSWESENS
- PRIMARSTUFE
Die Primarschule (École primaire) umfasst sowohl die Vorschule (École maternelle) als auch die Grundschule (École élémentaire).
- Die Vorschule richtet sich an Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (Kinder im Alter von 2,5 Jahren können unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden).
- Die Grundschule nimmt alle Kinder, französische und ausländische, im Alter von sechs bis elf Jahren auf. Der Unterricht dauert fünf Jahre und besteht aus dem Cours préparatoire (CP – erstes Grundschuljahr), dem Cours élémentaire (CE1 und CE2 – zweites und drittes Grundschuljahr) und dem Cours moyen (CM1 und CM2 – viertes und fünftes Grundschuljahr).
- SEKUNDARBEREICH I UND II
- Der Sekundarbereich I (Collège) nimmt Schüler im Alter von 11 bis 15 Jahren auf. Die Klassen reichen von der 6. Klasse. (11. Lebensjahr) bis zur 3. Klasse (15 Jahre). Grundsätzlich erhalten alle Schüler denselben Unterricht. Das Collège schließt mit dem offiziellen Abschlusszeugnis Diplôme National du Brevet ab.
- Die Sekundarbereich II (Lycée) umfasst drei Schuljahre (Seconde, Première, Terminale) und richtet sich an Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Es werden zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten angeboten, wobei sich die Schüler zwischen zwei Lycée-Zweigen entscheiden können: entweder für den allgemeinbildenden und technischen Zweig (Lycées d'enseignement général et technologique), der zur allgemeinen Hochschulreife (Baccalauréat) führt, oder für den berufsbildenden Zweig (Lycées professionnels), der mit den Abschlüssen CAP (Certificat d’aptitude professionnelle – Zeugnis über die berufliche Befähigung) oder BEP (Brevet d’enseignement professionnel – Berufsfachdiplom) bzw. dem Fachabitur (Baccalauréat professionnel) endet.
Das Abitur (Baccalauréat) ist das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II und bildet die Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulstudium.
- HOCHSCHULBEREICH
- Ausbildungen: das DUT (Diplôme universitaire technologique) an den IUT (Institut universitaire de technologie) und das BTS (Brevet de technicien supérieur) in zwei Jahren oder Studien nach dem internationalen LMD-System (Licence 3 Jahre, Master 5 Jahre, Promotion 8 Jahre).
- Der Antrag auf vorherige Zulassung oder die Einschreibung auf der Parcoursup-Plattform (je nach Herkunftsland) ist für Bewerber, die nicht aus Frankreich stammen oder im Ausland leben und ein Studium in Frankreich beginnen möchten, obligatorisch.
- Elitehochschulen (Grandes Écoles) wie z. B. die École Nationale d’Administration (ENA), die künftige Führungskräfte des Staates ausbildet, die Ecole Polytechnique, an der Ingenieure und Wissenschaftler ausgebildet werden, und die Ecole des Hautes Etudes commerciales (HEC) für die künftigen Eliten der Finanz- und Handelswelt, aber auch zahlreiche Ingenieurschulen und Wirtschaftshochschulen. Der Zugang zu diesen Hochschulen erfolgt über Aufnahmeprüfungen, auf die sich die Kandidaten in einem zweijährigen intensiven Bildungsgang in den Classes Préparatoires vorbereiten.
Siehe Websites: www.education.gouv.fr - www.enseignementsup-recherche.gouv.fr.
Links:
Ministère de l’Education nationale (Ministerium für nationale Bildung) | http://www.education.gouv.fr/pid8/le-systeme-educatif.html |
Online-Enzyklopädie, Studieren in Frankreich | http://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89tudes_en_France |
Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche(Ministerium für Hochschulbildung und Forschung) | https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2863#1 |
KULTURELLES ERBE
Die französische Kultur ist wesentlicher Bestandteil des Frankreichbildes in der ganzen Welt. Damit geht auch einher, dass Französisch eine Sprache der internationalen Organisationen ist und Frankreich ein bedeutendes, äußerst vielfältiges kulturelles Erbe aufweist: historische Städte und Baudenkmäler, unter Denkmalschutz stehende Sehenswürdigkeiten, antike und religiöse Stätten, Schlösser und Burgen, Stadt- und Naturlandschaften, die fast alle besichtigt werden können. Ob in öffentlicher oder privater Hand, diese Orte ziehen außerordentlich viele Besucher von überall her an und machen Frankreich zu einem der wichtigsten touristischen Ziele weltweit.
Die französische Gastronomie ist untrennbar mit der französischen Kultur verbunden. Hier sind Restaurants aller Preisklassen zu finden, die eine traditionelle, typisch regionale Küche (Cuisine de terroir) anbieten. In Frankreich gibt es eine Fülle hochwertiger regionaler Erzeugnisse. Am berühmtesten sind die hervorragenden Weine und die zahlreichen Käsesorten.
Siehe Website: www.tourisme.fr
FREIZEITAKTIVITÄTEN
In den vergangenen Jahren haben sportliche Aktivitäten in Frankreich stark zugenommen. Fast 10 Millionen Menschen sind Mitglied eines Sportvereins: Fußball- und Tennisvereine haben die meisten Mitglieder.
Freizeitveranstaltungen wie Theater, Kino, Konzerte und Ausstellungen werden in vielen Zeitungen, auf den Websites der Gemeinden und auf speziellen Websites angekündigt, wie z. B.: www.allocine.fr ; - http://spectacles.premiere.fr/pariscope/theatre.
Links:
Ministère des sports (Sportministerium) | http://www.sports.gouv.fr |
Denkmäler in Frankreich | http://www.monum.fr |
Réunion des musées nationaux (Verband der Staatlichen Museen) | http://www.rmn.fr |
Musée du Louvre | http://www.louvre.fr |
Musée d'Orsay | http://www.musee-orsay.fr |
Les théâtres en ligne (Theater online) | https://www.theatreonline.com |
Bei allen Ereignissen, die Ihr Privatleben betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihr Konsulat. Es besteht die Möglichkeit, dass die französische Verwaltung von Ihnen einige von Ihrem Konsulat ausgestellte Verwaltungsdokumente anfordert.
GEBURT
Die Geburt jedes Kindes auf französischem Staatsgebiet muss angezeigt werden. Die Geburtsanzeige muss innerhalb von fünf Tagen nach der Geburt erfolgen.
Diese Erklärung wird im Krankenhaus oder im Rathaus des Geburtsorts vom Vater oder anderen Personen, die bei der Geburt beigewohnt haben, abgegeben.
HOCHZEIT
In Frankreich besitzt nur die standesamtliche Eheschließung Rechtswirkung. Zwei Personen können sich, auch wenn sie nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzen, trauen lassen, vorausgesetzt, sie sind beide mindestens 18 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich).
Mindestens zehn Tage vor der geplanten Hochzeit muss im Rathaus der(des) Wohnsitze(s) der künftigen Ehegatten das Aufgebot bestellt werden, d. h. die Absicht zur Eheschließung der beteiligten Personen muss veröffentlicht werden. Die Trauung kann dann ab dem elften Tag vorgenommen werden.
Die Ehe wird in einer Gemeinde gefeiert, zu der mindestens einer der beiden Ehegatten direkte oder indirekte (d. h. über einen Elternteil) dauerhafte Bindungen unterhält.
DIE EINGETRAGENE LEBENSGEMEINSCHAFT (PACTE CIVIL DE SOLIDARITÉ – PACS)
Die eingetragene Lebensgemeinschaft ist ein Vertrag, mit dem zwei volljährige Personen ihr Zusammenleben organisieren. Die durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft miteinander verbundenen Partner müssen über einen gemeinsamen Aufenthaltsort verfügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
TODESFÄLLE
Der Tod eines Menschen muss innerhalb von 24 Stunden angezeigt werden. Dazu wenden Sie sich an das Rathaus des Sterbeortes.
Siehe Website: http://www.service-public.fr
STRASSENNETZ
Das nationale Straßennetz umfasst 20 849 km: 12 379 km Autobahnen,
8 470 km nationale Straßen.
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h. Auf den nationalen Fernstraßen gilt zumeist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
Siehe Website: http://fr.mappy.com
SCHIENENNETZ
Mit 51 217 km befahrenen Streckenkilometern, von denen 1 884 km Hochgeschwindigkeitsstrecken sind, ist Frankreichs Schienennetz gut ausgebaut.
Siehe Website: https://www.sncf-reseau.com/fr/reseau
Durch die Hochgeschwindigkeitszüge (TGV) sind die wichtigsten Städte in Frankreich in sehr kurzer Zeit zu erreichen, z. B.:
Paris/Lyon: 2 Stunden.
Paris/Lille: 1 Stunde.
In den meisten Fällen richten sich die Fahrkartenpreise nach der gewählten Reisezeit und hängen davon ab, wann sie gekauft werden.
Siehe Website: https://www.sncf-reseau.com/fr
LUFTVERKEHRSNETZ
Die Hauptflughäfen in der Pariser Region sind Roissy Charles de Gaulle und Paris Orly. Die meisten großen Regionalstädte haben internationale Flughäfen.
NAHVERKEHR
Die meisten Großstädte verfügen über ein gut ausgebautes Netz von Bussen, immer häufiger auch Straßenbahnen, sowie U-Bahnen und Vorortzügen.
In ländlichen Gebieten ist ein eigenes Fahrzeug zumeist unverzichtbar.
Die Verkehrsbetriebe der Großstädte veröffentlichen die geltenden Tarife meist auf ihren Internetseiten und bieten Monatskarten für Dauernutzer an.
Siehe Websites:
http://www.ratp.fr (Paris und Ile-de-France)
http://www.tcl.fr (Lyon)
http://www.rtm.fr (Marseille)
http://www.infotbc.com (Bordeaux)
http://www.tan.fr (Nantes) - http://www.transpole.fr (Lille)
http://www.tisseo.fr (Toulouse)
http://www.lignedazur.com (Nizza)
Links:
Ministerium für ökologischen Wandel, Energie, Klima und Risikoprävention | https://www.ecologique-solidaire.gouv.fr |
Encyclopédie en ligne (Online-Enzyklopädie): Liste des métros de France (Verzeichnis der U-Bahnen in Frankreich) | http://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_m%C3%A9tros_de_France |
Encyclopédie en ligne (Online-Enzyklopädie): Liste des tramways de France (Verzeichnis der Straßenbahnen in Frankreich) | http://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_tramways_de_France |
Die Flughäfen in Frankreich | http://www.aeroport.fr |