EURES
Das EURES-Portal bietet nicht nur die Möglichkeit, nach Stellenangeboten zu suchen, die aus der Datenbank des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik übernommen wurden, sondern auch die Möglichkeit, ein „My EURES“-Konto zu erstellen. Auf dem tschechischen EURES-Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales können Sie über Filtern nach Stellenangeboten von ausländischen Arbeitgebern in den jeweiligen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in der Schweiz suchen.
Ebenso können Sie einen der EURES-Berater aufsuchen, die bei den Zweigstellen der tschechischen Arbeitsbehörde tätig sind.
Úřad práce ČR (Arbeitsamt der Tschechischen Republik)
Die Arbeitsbehörde der Tschechischen Republik kann Ihnen auf verschiedene Weise dabei behilflich sein, Ihre Suche nach einer neuen Beschäftigung zu optimieren. Zunächst empfiehlt es sich, (ggf. mit Unterstützung eines Vermittlers) die Datenbank der freien Arbeitsstellen durchzugehen. Daneben bietet die Arbeitsbehörde der Tschechischen Republik zum Beispiel Berufsberatungsdienste oder Umschulungsmöglichkeiten an.
Arbeitsvermittlungsagenturen
Bei der Arbeitssuche über eine Vermittlungsagentur sollten Sie sich vergewissern, dass die Agentur Inhaberin einer Lizenz für die Vermittlung von Arbeitsstellen ist. Ein Verzeichnis aller lizenzierten Arbeitsvermittlungsagenturen finden Sie auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Die meisten Agenturen betreiben Internetseiten, wo Sie mehr Informationen über die jeweilige Agentur finden können. Arbeitsvermittlungsagenturen dürfen für ihre Vermittlungstätigkeit kein Entgelt in Rechnung stellen.
Printmedien und Internet
Eine ergiebige Quelle von Informationen über freie Stellen sind Internetportale. Hier können Sie nicht nur direkt von Arbeitgebern oder Agenturen eingestellte Angebote finden, sondern oft auch Ihren Lebenslauf in die Datenbank stellen, die Arbeitgeber bei der Suche nach Mitarbeitern durchgehen. In den meisten landesweit erhältlichen Zeitungen gibt es einen Teil mit Stellenangeboten. Eine weitere mögliche Quelle für die Suche nach Stellenangeboten sind soziale Netzwerke.
Direktkontakt
In bestimmten Situationen ist es günstiger, mit dem Arbeitgeber direkt Kontakt aufzunehmen, besonders in ländlichen Gebieten, wenn es sich um Saisonarbeiten oder Gelegenheitsjobs handelt. Selbstverständlich kann man auch andere Arbeitgeber direkt ansprechen – entweder über ihre Internetseiten oder über ihre Personalabteilungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber fordert die Kenntnis der tschechischen Sprache.
Links:
Ministerstvo práce a sociálních věcí (Ministerium für Arbeit und Soziales) | https://www.mpsv.cz |
Jobs.cz | http://www.jobs.cz |
Prace.cz | http://www.prace.cz |
Dobraprace.cz | http://www.dobraprace.cz |
Profesia.cz | http://www.profesia.cz |
EURES | http://eures.europa.eu |
Český portál EURES (Tschechisches EURES-Portal) | https://www.uradprace.cz/web/cz/eures |
Datenbank freier Stellen des Úřad práce ČR (Arbeitsamt der Tschechischen Republik | https://www.uradprace.cz/web/cz/volna-mista-v-cr |
Verdienstvergleich | https://www.platy.cz |
Die häufigste Art der Bewerbung um eine Arbeitsstelle ist die Vorlage (Übermittlung) eines Motivationsschreibens und eines Lebenslaufs. Nicht in jedem Fall ist diese Art die geeignetste. Wenn Sie eine manuelle Arbeit suchen, ist es günstiger, mit dem Arbeitgeber durch einen persönlichen Besuch Kontakt aufzunehmen.
Die meisten Arbeitgeber verlangen die aktive Kenntnis der tschechischen Sprache, daher sollte auch Ihre Bewerbung dieser Tatsache angepasst sein. Informieren Sie sich gegebenenfalls vorher über die gewünschten Sprachkenntnisse.
Motivationsschreiben
Das Schreiben sollte kurz und aussagekräftig sein. Der Inhalt des Schreibens sollte sich auf die konkrete Arbeitsstelle beziehen, für die Sie sich bewerben. Sie sollten angeben, warum Sie sich um die Stelle bewerben und was Sie dem Arbeitgeber anzubieten haben. Bei größeren Firmen wird das Motivationsschreiben bereits durch einen vorbereiteten Fragebogen ersetzt, der auf die für den Arbeitgeber relevanten Aspekte abstellt.
Curriculum Vitae (CV)
Der Lebenslauf wird zumeist in strukturierter Form verlangt. Er sollte folgende Angaben enthalten:
Persönliche Daten – Vor- und Nachname, Adresse (Angabe der Stadt ist ausreichend), Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit – können, müssen jedoch nicht angegeben werden;
Ausbildung – Informationen über den erreichten Bildungsabschluss (ab dem Besuch einer weiterführenden Schule bis heute);
Arbeitserfahrung – wichtigster Teil, sollte die Bezeichnung der Arbeitsstelle enthalten sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, den Zeitraum (Absolventen können Saisonarbeiten oder kurzzeitige Arbeitserfahrungen angeben), Referenzen mit Angabe einer Kontaktperson;
Zusatzqualifikationen – Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse, Führerschein und weitere Zertifikate oder Nachweise über absolvierte Schulungen;
Referenzen – Namen und Kontakte zu vorherigen Arbeitgebern, die die erworbenen Erfahrungen bestätigen oder weitere Informationen über Sie geben können.
Auswahlverfahren
Wenn der Bewerber zu einem Auswahlverfahren oder Gespräch eingeladen wird, sollte er den Lebenslauf und Kopien aller erhaltenen Zertifikate oder Zeugnisse, das sogenannte Portfolio, mitnehmen. Auswahlverfahren haben in Tschechien eher formalen Charakter; deswegen ist es wichtig, sich angemessen zu kleiden. In einigen Fällen kann das Gespräch auch durch einen psychologischen Test ergänzt werden.
Links:
Životopisy na portálu EURES (Lebensläufe auf dem EURES-Portal) | https://www.uradprace.cz/web/cz/vzory-zivotopisu |
Informační a poradenská střediska při úřadech práce (IPS) (Informations- und Beratungszentren bei den Arbeitsämtern – IPS) | https://www.uradprace.cz/web/cz/najdete-si-svoje-informacni-a-poradenske-stredisko-up-cr |
Europass | http://www.europass.cz |
Definition
In der Tschechischen Republik sind Praktika weder formal definiert, noch besteht ein innerstaatlicher rechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Praktika.
Praktika können in Privatfirmen unterschiedlicher Branchen wie Verwaltung, Maschinenbau, Bauwesen, Dienstleistungen usw. angeboten werden. Interessenten können sich nur für Praktika bewerben, die von der Branche her ihrem Studienfach entsprechen.
Übersicht
Praktika werden von ausgewählten Unternehmen angeboten, die jungen Menschen die erforderliche Unterstützung bei der Erlangung von Praxiserfahrung bieten können. Die Dauer von Praktika beträgt in der Regel zwischen ein bis vier Monaten bzw. 50 bis 300 Stunden. Die Praktikanten sind Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens und erhalten von diesem Praxisanleitungen innerhalb ihrer Branche, wobei sie von geprüften Mentoren betreut werden. Am Ende des Praktikums erhalten Absolventen ein Zertifikat mit den Ergebnissen, die sie in der betreffenden Branche erreicht haben.
Eignung
Staatsangehörige anderer EWR-Länder können sich für Praktika bewerben, wenn sie einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik gemeldet haben.
Durchführung
Dem Praktikum liegt ein Praktikumsvertrag zugrunde, in dem die Mindeststandards für die Lerninhalte festgelegt sind. Bislang gibt es keine Rechtsvorschriften, in denen Praktika ausdrücklich geregelt sind, entsprechende Vorschriften sind jedoch in Vorbereitung.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Praktika sind Studenten zugänglich, die einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben, und die sich im Abschlussjahrgang an einer weiterführenden Schule oder an einer Hochschule befinden. Für Praktika gilt ein Mindestlohn von 60 CZK/h. (2,20 EUR/h).
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Praktika werden in der Tschechischen Republik vom „Fond dalšího vzdělávání“ (Fonds für Weiterbildung) in einem Projekt unter der Bezeichnung „Stáže pro mladé“ (Praktika für junge Menschen) organisiert. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Projekts zu finden – http://www.stazepromlade.cz/.
Finanzierung und Unterstützung
Bewerber finden auf den Webseiten des Programms „Stáže pro mladé“ (Praktika für junge Menschen) Unterstützung und Informationen – http://www.stazepromlade.cz/.
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Arbeitgeber können sich auf den Webseiten von „Stáže pro mladé“ (www.stazepromlade.cz) registrieren, dort Praktikumsplätze anbieten und im Angebotsformular die Anforderungen an die Bewerber festlegen. Die Webseiten sind als normales Internetportal für Arbeitgeber und Stellensuchende gestaltet, auf dem Arbeitgeber Angebote mit Stellenbeschreibungen und Anforderungen an Bewerber veröffentlichen können. Stellensuchende können sich durch Einsendung ihres Lebenslaufes und eines Motivationsschreibens um diese Stellen bewerben. Der Einstellungsprozess von Praktikanten verläuft ähnlich wie bei gängigen Stellenausschreibungen.
Finanzierung und Unterstützung
Arbeitgeber sollten sich direkt unter der folgenden E-Mail-Adresse an das Projektteam wenden: stazepromladefdv [dot] mpsv [dot] cz (stazepromlade[at]fdv[dot]mpsv[dot]cz) oder das Projektteam telefonisch unter der Infonummer des Projekts + 420 777 492 495 kontaktieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In der Tschechischen Republik gibt es kein formales Programm der Berufsausbildung im Einklang mit dem dualen System, in dem ein Vertrag zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber bzw. eine gemeinschaftliche Verantwortung von Arbeitgeber und Schule im Zusammenhang mit der Fachausbildung bestünde (wie es beispielsweise in Deutschland oder Österreich der Fall ist. Für die theoretische und praktische Ausbildung sind ausschließlich die Schulen verantwortlich, wobei in den Lehrplänen die Theorie gegenüber der Praxis einen deutlich höheren Anteil ausmacht. Die praktische Fachausbildung an der Arbeitsstätte sowie die Fachpraxis sind jedoch ein verbindlicher Bestandteil der fachlichen Ausbildung und der Berufsvorbereitung.
Die Fachausbildung beginnt in der Regel mit 15 Jahren nach Abschluss der neunjährigen Schulpflicht.
Laut Schulgesetz setzt sich die von den weiterführenden Schulen angebotene Ausbildung aus der theoretischen und der praktischen Fachausbildung zusammen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Schulen (z. B. in Labors, Werkstätten oder fiktiven Firmen usw.) oder an echten Arbeitsstätten (z. B. Fachausbildung in Betrieben).
Bei bestimmten Elementen des dualen Systems, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der praktischen Ausbildung und dessen Qualität in Bezug auf Organisation, Personal und Finanzierung, ist eine Einführung ins bestehende System geplant.
Ausbildungsbetriebe schließen mit den Schulen Verträge über den Inhalt und die Bedingungen der praktischen Ausbildung ab. Auf Grundlage dieser Verträge können diese Betriebe Steueranreize geltend machen. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 586/1992 Sb.) trat am 1. Januar 2014 in Kraft.
Diese Novelle ermöglicht es Arbeitgebern, die sich auf Grundlage von Fachausbildungs- und Fachpraxisverträgen mit Schulen an der Fachausbildung beteiligen, die entsprechenden Ausgaben von der Steuer abzusetzen, sofern diese nicht vom Staat oder vom Schulträger geleistet werden. Die Novelle bringt die folgenden Änderungen:
- Der absetzbare Höchstbetrag wurde bei Betriebsstipendien von monatlich 2 000 CZK auf 5 000 CZK für Schüler weiterführender Schulen und von 5 000 CZK auf 10 000 CZK für Studenten der höheren Fachausbildung angehoben.
- Es wurde ein absetzbarer Betrag in Höhe von 200 CZK je Stunde praktischer Ausbildung oder Fachpraxis eingeführt, die im Betrieb des Steuerzahlers für Schüler/Studenten geleistet wird.
- Des Weiteren können 50 % bzw. 110 % des Kaufpreises von Vermögen abgesetzt werden, das je nach Umfang der Nutzung zu Ausbildungszwecken für die Fachausbildung beschafft und zumindest teilweise für diese verwendet wird.
Beschreibung der Schemata
Der Umfang der in Betrieben oder in Schulen geleisteten praktischen Ausbildung und Berufsvorbereitung ist abhängig vom Fachbereich. Bei weiterführenden Schulen mit Lehrbrief (ISCED 353) handelt es sich um dreijährige Ausbildungsgänge mit 30 % Fächern aus dem Bereich Allgemeinbildung, während die praktische Ausbildung je nach Fachbereich und erforderlichen Fähigkeiten mindestens 36 % – 46 % ausmacht. Auf Grundlage eines Vertrags mit einem Sozialpartner können Schulen den Anteil der praktischen Ausbildung erhöhen.
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Regel in Form von Wochenzyklen – eine Woche theoretische Ausbildung in der Schule und eine Woche praktische Ausbildung im Betrieb, wobei jedoch auch andere Programmschemata üblich sind. Im Laufe der dreijährigen Ausbildung lernen die Schüler meist mehrere Arten von Betrieben kennen.
Bei weiterführenden Schulen mit Abitur, d. h. im vierjährigen Ausbildungsprogramm, das in der Regel von Fachoberschulen (ISCED 354) angeboten wird, hat die praktische Ausbildung einen Anteil von 3 % – 37 %. Der verbindliche Mindestumfang für die Fachpraxis beträgt im Rahmenausbildungsprogramm vier Wochen, bei vielen Programmen ist dieser Anteil jedoch höher (im Durchschnitt sind es 6–8 Wochen im Laufe des Ausbildungsprogramms). Die Fachpraxis erfolgt in Form mehrwöchiger Ausbildungsblöcke. In der Regel finden diese am Ende des Schuljahres statt, oftmals hängt dies jedoch auch vom Fachbereich ab (z. B. in den Sommermonaten bei Ausbildungsprogrammen in den Bereichen Tourismus oder Landwirtschaft).
Weiterführende Schulen mit Lehrbrief (ISCED 353) bieten primär eine Vorbereitung auf den tschechischen Arbeitsmarkt und werden hierzulande als „berufsvorbereitende Lehre“ bezeichnet (und ins Englische oft als „Apprenticeship“ übersetzt). Weiterführende Schulen mit Abiturprüfung (ISCED 354) bieten sowohl die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, als auch für die Weiterbildung an Fachoberschulen und gelten im tschechischen Kontext nicht als „berufsvorbereitende Lehre“ (die Absolventen werden nicht als „Lehrlinge/Auszubildende“ bezeichnet, sondern als „Schüler/Studenten“ usw.), erfüllen jedoch in hohem Maße die Definition einer berufsvorbereitenden Lehre und bilden in Tschechien zusammen mit den weiterführende Schulen mit Lehrbrief einen konsistenten und gut eingeführten Mainstream der Berufsausbildung, in dem beide Programme von einer Institution „unter einem Dach“ angeboten werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Regel in Form von Wochenzyklen – eine Woche theoretische Ausbildung in der Schule und eine Woche praktische Ausbildung im Betrieb, wobei jedoch auch andere Programmschemata üblich sind. Im Laufe der dreijährigen Ausbildung lernen die Schüler meist mehrere Arten von Betrieben kennen.
Eignung
Die öffentliche Aus- und Weiterbildung erfolgt kostenlos. Wenden Sie sich bezüglich weiterer Informationen über den Zugang für Staatsangehörige aus dem EWR an das Ministerium für Schulwesen, Jugend und Leibeserziehung der Tschechischen Republik.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Im Schulgesetz ist das Recht von Schülern/Studenten auf eine Vergütung für Tätigkeiten verankert, die dem Ausbildungsbetrieb Einkünfte bringen. Die monatliche Vergütung beträgt mindestens 30 % des Mindestlohns.
Die meisten Regionalbehörden bieten Stipendien oder andere Vorteile für Schüler. Ziel ist es, Interesse an den Programmen zu wecken bzw. die Schüler dazu zu motivieren, die Programme bis zum Abschluss durchzuführen. Die Voraussetzungen für ein Stipendium sind in der Regel regelmäßiger Schulbesuch, ausgezeichnete Noten und gutes Verhalten. Die Stipendienprogramme können regional geringfügige Unterschiede aufweisen. In der Regel erhalten Schüler über drei Studienjahre insgesamt ca. 1 000 EUR (die monatliche Höhe ist abhängig vom Studienjahrgang).
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Der Schuldirektor sorgt für die Bereitstellung der praktischen Ausbildung und der Fachpraxis. In der Regel wendet sich der Schuldirektor an Betriebe in der Region zwecks Zusammenarbeit, um verantwortungsvolle und zuverlässige Ausbildungspartner für die Schule zu gewinnen.
Finanzierung und Unterstützung
Schulreferate der Regionalbehörden
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Tschechische Arbeitgeber können sich direkt an Schuldirektoren, an Sachbearbeiter der Regionalbehörden oder an Vertreter der regionalen Wirtschaftskammer wenden.
Finanzierung und Unterstützung
Die Organisation Dům zahraniční spolupráce (DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit) untersteht dem Ministerium für Schulwesen, Jugend und Leibeserziehung der Tschechischen Republik. Das DZS bietet Informationen und Anleitungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung in der Tschechischen Republik. Das DZS übernimmt gleichfalls die Aufgaben als staatliche Agentur für das Programm Erasmus+ in der Tschechischen Republik.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Wohnungsangebot und Mieten hängen von der geografischen Lage ab. In größeren Städten sind die Mieten weitaus höher als in kleineren Städten oder auf dem Land.
In größeren Städten ist die Vermietung von Wohnraum sehr verbreitet, wobei der Preis von der Größe der Wohnung, von der Lage, der Ausstattung und auch vom Alter des Gebäudes abhängt. In Prag sind die Preise um ein Vielfaches höher als auf dem restlichen Gebiet der Tschechischen Republik. Auch in allen Regionalstädten sind die Preise verhältnismäßig hoch. Junge Leute nutzen oft die Möglichkeit der Untermiete nur eines Zimmers in einer Wohnung oder einem Haus, hauptsächlich zur Erleichterung der Fahrt zur Arbeit oder Schule und zur Senkung der Wohnkosten (mehr Informationen auf dem Server „Spolubydlo“).
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Gemeindeämtern oder in Immobilienbüros an dem Ort, an dem Sie eine Wohnung suchen (Links auf einige Büros finden Sie unten unter „Links“).
Die Miete wird in der Regel monatlich gezahlt, und oft wird eine Kaution in Höhe von mindestens einer Monatsmiete verlangt. Angebote für Vermietung und Verkauf finden Sie meist auf speziellen Internetseiten. Sie können gegebenenfalls auch selbst ein Wohnungsgesuch gemäß Ihren Vorstellungen aufgeben. oder Anzeigenblätter (Avizo, Annonce) bzw. die sozialen Netzwerke durchsehen.
Wenn ein Bürger eines anderen EU/EWR-Staates in der Tschechischen Republik eine Immobilie (Wohnung oder Haus) kaufen will, muss er Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Links:
Spolubydlo.cz | https://spolubydlo.cz |
Reality.cz (Immobilien) | www.reality.cz |
Sreality.cz (Immobilien) | www.sreality.cz |
Das Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport (MŠMT) ist das zentrale Organ der staatlichen Verwaltung für Vorschul- und Schuleinrichtungen, Grundschulen, weiterführende Schulen und Hochschulen.
Am Ort Ihres Aufenthalts in der Tschechischen Republik erhalten Sie Informationen über Schulen und Bildungseinrichtungen von den Schulabteilungen der zuständigen Regionalämter.
Informationen über Grundschulen und Vorschuleinrichtungen erteilen die Schulabteilungen der Stadtämter oder das Gemeindeamt am Ort Ihres Wohnsitzes.
Informationen über weiterführende Schulen und Hochschulen finden Sie im Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik (MPSV).
Links:
Portál MPSV – nabídka škol (Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales - Schulen) | https://www.mpsv.cz/-/vyhledavani-skol-a-oboru |
Bildungsatlas | https://www.atlasskolstvi.cz |
Ministerstvo školství, mládeže a tělovýchovy ČR (Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik) | http://www.msmt.cz |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Wenn Sie Bürger eines der EU/EWR-Mitgliedsländer oder der Schweiz sind und in die Tschechische Republik kommen, müssen Sie hier folgende Formalitäten erledigen:
Aufenthaltsregistrierung:
Wenn Ihr voraussichtlicher Aufenthalt auf dem Territorium der Tschechischen Republik länger als 30 Tage dauern wird, sind Sie verpflichtet, den Aufenthalt innerhalb von 30 Tagen ab Betreten des Landes bei der für Ihren Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständigen Stelle der Ausländerpolizei zu melden. Die Anmeldung kann elektronisch, postalisch oder persönlich in einer Dienststelle der Ausländerpolizei entsprechend dem Wohnort erfolgen.
Aufenthaltserlaubnis:
Wenn Sie für eine Dauer von länger als drei Monaten bleiben möchten, können Sie bei der regionalen Dienststelle des Innenministeriums der Tschechischen Republik (Abteilung Asyl- und Migrationspolitik - AAM) eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Halten Sie hierfür folgende Dokumente bereit:
- ein gültiges Reisedokument (Personalausweis bei EU-Bürgern);
- ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt, wenn es sich um die Ausübung einer Beschäftigung, einer Unternehmertätigkeit oder sonstigen Erwerbstätigkeit oder um ein Studium handelt);
- 1 Lichtbild;
- einen Krankenversicherungsnachweis (wird nicht benötigt, wenn der Zweck des Aufenthalts die Ausübung einer Beschäftigung, Unternehmertätigkeit oder sonstigen Erwerbstätigkeit ist);
- den Nachweis einer Unterkunft in der Tschechischen Republik.
Nach den EU-Richtlinien kommen folgende Gründe für einen Aufenthalt in Betracht:
- Arbeit;
- Studium;
- wirtschaftliche Aktivität;
- Familienzugehörigkeit.
Auch wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis benötigen (Aufenthaltsdauer kürzer als drei Monate), empfehlen wir Ihnen, sich bei der Ausländerpolizei registrieren zu lassen. Dies kann von verschiedenen Stellen, insbesondere Banken und Steuerbehörden, verlangt werden.
Links:
Referat für Asyl- und Migrationspolitik | https://www.mvcr.cz/migrace/organizace-oamp.aspx |
Ministerstvo vnitra České republiky (Innenministerium der Tschechischen Republik) | https://www.mvcr.cz/clanek/sluzby-pro-verejnost-informace-pro-cizince-informace-pro-cizince.aspx |
Stellen Sie vor der Abreise in die Tschechische Republik sicher, dass Sie über Folgendes verfügen:
- eine (vorübergehende) Unterkunft;
- genügend Geld für den ersten Aufenthaltsmonat;
- folgende Dokumente:
- ein gültiges Reisedokument;
- einen Europäischen Krankenversicherungsausweis oder einen anderen Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung;
- das Formular U1 (E301) bzw. U2 (E303) - europäische Formulare zur Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Außerdem sollten Sie allgemeine Kenntnisse über die Tschechische Republik besitzen.
Nach Ankunft in der Tschechischen Republik sollten Sie
- sich bei der Ausländerpolizei anmelden und anschließend ggf. eine Aufenthaltserlaubnis bei der regionalen Dienststelle des Innenministeriums der Tschechischen Republik beantragen;
- sich bei der Kranken- und der Sozialversicherung sowie bei der Steuerbehörde anmelden;
- ein Bankkonto eröffnen.
Links:
Arbeitsamt – Formulare U1, U2 | urad prace U1 - U2 |
Služba cizinecké policie (Ausländerpolizei) | http://www.policie.cz/sluzba-cizinecke-policie.aspx |
Kancelář zdravotního pojištění (Krankenversicherungsbüro) | https://www.kancelarzp.cz |
Česká správa sociálního zabezpečení (sociální pojištění) (Tschechische Sozialversicherungsverwaltung) | www.cssz.cz |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Eine Beschäftigung aufnehmen kann eine Person, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Schulpflicht absolviert hat. In den letzten Jahren hat die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse deutlich zugenommen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf die Dauer von drei Jahren nicht übersteigen und kann höchstens zweimal verlängert werden. Die häufigste Art des Arbeitsverhältnisses ist das so genannte Arbeitsverhältnis in Vollzeit und Teilzeit.
Bei den Arbeitsverhältnissen ist zwischen verschiedenen Arten der Beschäftigung zu unterscheiden:
Saisonarbeit, Gelegenheitsjobs u. ä.
Hier geht es um atypische Arbeitsverhältnisse, die für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen werden (verschiedene Gelegenheitsarbeiten, einmalige, unregelmäßige oder geringfügige Arbeiten u. ä.). Die betreffenden Arbeiten werden oft von Personalagenturen vermittelt, die auf die Vermittlung solcher Jobs spezialisiert sind.
Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit kann leisten, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, wenn der Freiwilligendienst auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geleistet wird, und wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn der Dienst im Ausland geleistet wird. Es gibt keine obere Altersgrenze. Der Freiwillige übt den Freiwilligendienst auf der Grundlage eines Vertrags aus, der mit der entsendenden Organisation geschlossen wird.
Zeitarbeit
Ein Zeitarbeitnehmer steht in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu der Zeitarbeitsagentur, die ihn vorübergehend zur Durchführung einer Arbeit bei ihrem Kunden – dem entleihenden Unternehmen – einsetzt. Der Arbeitnehmer muss zur Agentur in einem Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags stehen, oder er muss mit ihr einen Tätigkeitsvertrag schließen. Die Zeitarbeitsagentur darf den betreffenden Arbeitnehmer grundsätzlich nicht länger als zwölf Kalendermonate ein und demselben Kunden überlassen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer bei der Agentur darum ersucht bzw. es sich um eine Vertretung für Arbeitnehmer im Mutterschaftsurlaub oder in Elternzeit handelt. Die Agentur darf dem Kunden grundsätzlich keinen Arbeitnehmer, dem eine grüne Karte, eine blaue Karte oder eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, bzw. eine Person mit Behinderungen überlassen.
Darüber hinaus können Vereinbarungen über Arbeiten geschlossen werden, die außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden. Dabei kann es sich um einen Vertrag über Arbeitsleistung oder um einen Tätigkeitsvertrag handeln.
Ein Vertrag über Arbeitsleistung kann abgeschlossen werden, wenn der erwartete Arbeitsumfang 300 Stunden im Kalenderjahr nicht übersteigt. Bis zu einem Betrag von 10 000 Kč begründet er keine Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ein Vertrag über Arbeitsleistung darf nur für eine in sich abgeschlossene Arbeitsaufgabe geschlossen werden; die vereinbarte Arbeit und der Zeitraum, für den der Vertrag geschlossen wird, sind anzugeben. Im Gegensatz dazu kann ein Tätigkeitsvertrag auch über Arbeiten geschlossen werden, die nach Art der Tätigkeit definiert sind. Der Vertrag bedarf stets der Schriftform.
Ab dem 1.7.2024 gilt neu, dass wenn mehrere Verträge über Arbeitsleistung bei mehreren Arbeitgebern zeitlich zusammentreffen, bei Erreichen eines Betrages in Höhe von 40 % des Durchschnittslohnes das Einkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Ebenso unterliegt ein Vertrag über Arbeitsleistung bei einem Arbeitgeber der Sozialversicherungspflicht, wenn das Einkommen aus dem Vertrag 25 % des Durchschnittslohnes erreicht, d h. für 2024 den Betrag von 10 500 Kč (bisher 10 Tsd. Kč). Für den Tätigkeitsvertrag ändert sich nichts, d. h. erst ab einer Vergütung von 4 Tsd. Kč monatlich sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Einen Tätigkeitsvertrag kann der Arbeitgeber auch dann abschließen, wenn der voraussichtliche Arbeitsumfang 300 Stunden im selben Kalenderjahr übersteigt; gleichzeitig gilt, dass die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, d. h. dass Sie im Rahmen eines Tätigkeitsvertrags höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten können. In der Regel handelt es sich um Tätigkeiten mit Wiederholungscharakter (z. B. Reinigungsarbeiten). Ein Tätigkeitsvertrag bedarf stets der Schriftform.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | https://ppropo.mpsv.cz/práce_262_2006 práce |
Zákon o zaměstnanosti / Beschäftigungsgesetz (Zákon č. / Gesetz Nr. 435/2004 Sb.) | https://ppropo.mpsv.cz/zakon_435_2004 |
Zákon o živnostenském podnikání / Gewerbegesetz | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zivnost |
Saisonarbeit | https://www.uradprace.cz/sezonni-prace |
Arbeitsvermittlungsagenturen | https://www.uradprace.cz/web/cz/agentury-prace |
Das Arbeitsverhältnis kommt nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (natürliche oder juristische Person) und des Arbeitnehmers (natürliche Person) zustande, auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch Ernennung, d. h. durch einen einseitigen Rechtsakt, zustande kommt. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu einem solchen einseitigen Rechtsakt ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Ernennung. Vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten aufzuklären.
Obligatorische Angaben in einem Arbeitsvertrag:
- Art der Arbeit – Funktion, Tätigkeit
- Ort der Tätigkeit – Gemeinde und Organisationseinheit oder anderweitig bestimmter Ort
- Tag des Arbeitsantritts – in der Regel angegeben als konkreter Kalendertag
Der Vertrag muss stets schriftlich geschlossen werden; eine Ausfertigung erhält der Arbeitnehmer, die zweite verbleibt beim Arbeitgeber. Wenn im Vertrag die Rechte und Pflichten nicht enthalten sind, muss der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats ab Arbeitsantritt in schriftlicher Form entsprechend unterrichtet werden. Tritt der Arbeitnehmer am vereinbarten Tag seine Arbeit nicht an und teilt er dem Arbeitgeber nicht binnen einer Woche den Grund hierfür mit, kann der Arbeitgeber vom Arbeitsvertrag zurücktreten.
Angaben zu den Rechten und Pflichten:
- Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
- Name und Sitz des Arbeitgebers
- genaue Bezeichnung der Art und des Orts der Tätigkeit
- Länge des Urlaubs – laut Gesetz mindestens vier Wochen
- Kündigungsfrist – mindestens zwei Monate, sofern nicht anders vereinbart
- Länge und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit – reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden
- Angaben über Lohn, Gehalt, Art und Weise der Vergütung (Häufigkeit, Termin, Ort und Art der Auszahlung)
- Angaben zu Kollektivverträgen, durch die die Arbeitsbedingungen geregelt werden
- Informationen über die Betriebsordnung und die Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Informationen über den Kollektivvertrag und die internen Vorschriften
Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Tag, zu dem der Arbeitsantritt laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der vereinbarte Inhalt des Arbeitsvertrags kann nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden. Eine Änderung bedarf stets der Schriftform. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann im Wege einer Vereinbarung, einer Kündigung, einer sofortigen Aufhebung oder einer Aufhebung in der Probezeit erfolgen, wobei stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch | https://ppropo.mpsv.cz/zakon_262_2006 |
Ministerstvo vnitra (Innenministerium) | http://www.mvcr.cz |
Náležitosti pracovní smlouvy (Erfordernisse eines Arbeitsvertrags) | https://ppropo.mpsv.cz/IV12Pracovnismlouvaajejiobsah |
Ministerstvo práce a sociálních věcí (Ministerium für Arbeit und Soziales) | www.mpsv.cz |
Arbeitsbedingungen für Frauen:
- Frauen dürfen nicht mit Arbeiten betraut werden, die ihre Mutterschaft gefährden könnten. Das Gesundheitsministerium legt per Erlass fest, welche Arbeiten von Stillenden, Schwangeren und Müttern, deren Entbindung weniger als neun Monate zurückliegt, nicht verrichtet werden dürfen und an welchen Arbeitsplätzen betroffene Frauen nicht eingesetzt werden dürfen.
- Schwangere und Eltern, die ein Kind bis zum Alter von einem Jahr betreuen, dürfen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, stillenden Arbeitnehmerinnen zusätzlich zu den üblichen Arbeitspausen Stillpausen zu gewähren. Schwangere müssen spätestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin von der Arbeit freigestellt werden.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern, die ein Kind bis zum Alter von acht Jahren betreuen, dürfen nur mit ihrer Zustimmung auf Dienstreise an einen Ort außerhalb des Gebiets der Gemeinde, in der sich ihre Arbeitsstätte bzw. ihr Wohnsitz befindet, entsandt werden. Eine Versetzung ist nur auf eigenen Wunsch möglich. Außerdem haben sie das Recht, eine Anpassung ihrer Arbeitszeiten zu beantragen; der Arbeitgeber muss ihrem Wunsch entsprechen, sofern nicht wesentliche betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
- Die näheren Modalitäten regelt das Arbeitsgesetzbuch.
Arbeitsbedingungen für Jugendliche:
- Arbeitgeber dürfen Jugendliche nur mit Arbeiten betrauen, die ihrer physischen und intellektuellen Entwicklung angemessen sind, und sie müssen ihnen bei der Arbeit erhöhte Sorge zukommen lassen: verboten sind Überstunden, Nacharbeit (mit Ausnahme von Nachtarbeit, die eine Stunde nicht überschreitet, sofern das für ihre berufliche Einübung erforderlich ist), Arbeit unter Tage bei der Mineraliengewinnung oder beim Graben von Tunnels oder Stollen.
- Eine Beschäftigung aufnehmen kann eine Person, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Schulpflicht absolviert hat.
- Die festgesetzte wöchentliche Arbeitszeit für Jugendliche (15-18 Jahre) darf 40 Stunden und die Dauer einer Schicht 8 Stunden nicht überschreiten.
- Entscheidungen über die Beschäftigung von Kindern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle des Arbeitsamts der Tschechischen Republik.
Menschen mit Behinderungen:
- Menschen mit Behinderungen genießen auf dem Arbeitsmarkt besonderen Schutz.
- Dabei handelt es sich um Personen, die von der Sozialversicherungsbehörde als erwerbsgemindert (drei Invaliditätsgrade) oder als gesundheitlich beeinträchtigt anerkannt wurden.
- Menschen mit Behinderungen haben beispielsweise Anspruch auf Arbeitsrehabilitation und auf einen geschützten Arbeitsplatz; ein Arbeitgeber, der Menschen mit Behinderungen beschäftigt, kann bestimmte Leistungen nach dem Beschäftigungsgesetz beanspruchen.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zakonik-prace |
Zákon o zaměstnanosti / Beschäftigungsgesetz (Zákon č. / Gesetz Nr. 435/2004 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zamestnanost |
Národní rada zdravotně postižených ČR (Nationaler Rat der Menschen mit Behinderungen in der Tschechischen Republik) | http://www.nrzp.cz |
Informační portál pro osoby se specifickými potřebami (Informationsportal für Personen mit besonderen Bedürfnissen) | http://www.helpnet.cz |
Die Gewerbetätigkeit stellt ein spezifisches Geschäftsfeld im Bereich der Produktion, des Handels und der Dienstleistungserbringung dar. Unter Gewerbe versteht man eine systematische Tätigkeit, die selbständig, im eigenen Namen, auf eigene Verantwortung, mit Absicht der Gewinnerlangung und unter den im Gewerbegesetz festgelegten Bedingungen ausgeübt wird. Ein Gewerbe darf nur mit einer Gewerbezulassung ausgeübt werden.
Wenn eine Person unternehmerisch tätig werden will, muss sie ihre Entscheidung einem Gewerbeamt melden, bei dem sie ihre Gewerbezulassung (Auszug aus dem Gewerberegister) beantragt, die auch für die Registrierung beim Finanzamt und bei weiteren Gelegenheiten erforderlich ist (Registrierung im Großhandel, Eröffnung eines Bankkontos u. ä.). Innerhalb von etwa einer Woche nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen erhält die beantragende Person einen gefertigten Auszug aus dem Gewerberegister und bekommt eine achtstellige Identifikationsnummer (IČ, IČO) und einen Datenbriefkasten zugewiesen.
GRUNDBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG EINES GEWERBES
Allgemeine Bedingungen:
- Unbescholtenheit und volle Geschäftsfähigkeit oder – im Falle einer minderjährigen Person – Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Besondere Bedingungen: berufliche Befähigung (Ausbildung oder Berufserfahrung in einem bestimmten Fach), die für handwerkliche und genehmigungspflichtige Gewerbe und für die Konzessionen erforderlich ist.
Mithilfe des Einheitlichen Registrierungsformulars (Jednotný registrační formulář) können Sie alle obligatorischen und freiwilligen Anmeldungen vornehmen und Erklärungen abgeben: Aufnahme des Gewerbes, Anmeldung zur Einkommensteuer und Erklärungen betreffend Kranken- und die Sozialversicherung. Das Formular kann – je nach Bedarf – gleichzeitig für die Anmeldung zur Kraftfahrzeugsteuer, zur Umsatzsteuer oder zur Lohnsteuer für Beschäftigte verwendet werden. Einen Strafregisterauszug braucht der Antragsteller nicht mehr vorzulegen, da das Amt diesen selbst einholt. Sollten Sie nicht das „Einheitliche Registrierungsformular“ verwenden, müssen Sie die entsprechenden Anmeldungen und Erklärungen separat bei den jeweiligen Ämtern und Versicherungen einreichen. Für die Ausstellung eines Gewerbescheins ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. Die Gebühr ist vor der Einreichung der Gewerbeanmeldung zu entrichten.
Die Modalitäten der Anmeldung eines Gewerbes sind für Bürger der Tschechischen Republik ebenso wie für ausländische Staatsangehörige im Gewerbegesetz geregelt.
Der Selbstständige leistet regelmäßige Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankengeldversicherung sind freiwillig.
Die monatlichen Mindestbeiträge für die Kranken- und Sozialversicherung im Jahr 2024 sind Folgende:
- Krankenversicherung: 2 968 CZK
- Sozialversicherung: 3 852 CZK
- Krankengeldversicherung: 216 CZK
Es gibt drei Arten anzumeldender Gewerbe: freie Gewerbe, gebundene und handwerkliche Gewerbe und konzessionierte Gewerbe.
Links:
Seznam obecních živnostenských úřadů (Verzeichnis der Gewerbeämter der Gemeinden) | |
Na stopě – Informační portál o legislativě EU (Auf der Spur – Informationsportal über die EU-Gesetzgebung) | http://www.cebre.cz |
Česká správa sociálního zabezpečení (Tschechische Sozialversicherungsverwaltung) | http://www.cssz.cz |
Ministerstvo průmyslu a obchodu (Ministerium für Industrie und Handel) | www.mpo.cz |
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist die Untergrenze für die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten zu zahlen hat. Der Mindestlohn wird sowohl auf Stundenbasis als auch auf Monatsbasis festgelegt. Der Mindestlohn betrifft alle Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Rechtsverhältnis, das auf Arbeitsverträgen außerhalb des Arbeitsverhältnisses beruht (Vertrag über Arbeitsleistung und Tätigkeitsvertrag). Es wird nicht unterschieden, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Beschäftigung oder um eine parallele Beschäftigung handelt.
Die Höhe des Mindestlohns wird durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt und kann sich jährlich entsprechend der Entwicklung der Wirtschaftslage ändern. Die Höhe des Mindestlohne liegt derzeit bei 18 900 CZK brutto bzw,. 112,50 CZK pro Stunde (gültig seit 1.1.2024).
Brutto- und Nettolohn
Jeder Arbeitnehmer muss von seinem Bruttolohn Steuern und Sozialabgaben abführen (mehr Informationen über Lohnabzüge im Kapitel über Steuern und Abgaben). In Abzug gebracht werden Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer. Bei Letzterer handelt es sich um eine Vorsteuer, da am Ende des Jahres eine Steuerverrechnung vorgenommen wird. Der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleibende Betrag ist der Nettolohn. Außerdem können individuelle Lohnabzüge vorgenommen werden, z. B. für Darlehensrückzahlungen, Sparbeiträge u. ä.
Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit für eine bestimmte Zeit aus im Arbeitsgesetzbuch definierten Gründen nicht ausübt und sich z. B. im Urlaub befindet oder arbeitsunfähig ist, steht ihm nicht der übliche Lohn zu, sondern ein so genannter Lohnersatz. In einigen Fällen entspricht der Lohnersatz dem durchschnittlichen Nettolohn des Arbeitnehmers, in anderen Fällen ist er niedriger oder wird nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen gewährt.
Lohnauszahlungsarten
Der Lohn wird dem Arbeitnehmer am häufigsten zum festgelegten Auszahlungstermin durch Überweisung auf ein Bankkonto oder in bar ausgezahlt. Der Lohn ist nach der verrichteten Arbeit fällig, spätestens während des folgenden Kalendermonats. Mitunter besteht auch die Möglichkeit der Auszahlung vorab vereinbarter Vorschüsse vor dem regulären Auszahlungstermin.
Der Lohn kann auch in einer fremden Währung ausgezahlt werden, sofern von der Tschechischen Nationalbank ein Wechselkurs festgesetzt wurde.
Bei der monatlichen Lohnabrechnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Beleg auszustellen, der Angaben zu den einzelnen Lohnbestandteilen und den vorgenommenen Abzügen enthält. Auf Anforderung des Arbeitnehmers legt der Arbeitgeber die Dokumente vor, auf deren Grundlage der Lohn berechnet wurde.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zakonik-prace |
Die Dauer der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.
Die Dauer der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit darf bei Arbeitnehmern,
- die unter Tage in der Förderung von Kohle, Erzen und Nichterzen, im Grubenbau und im Bergbau bei der geologischen Erkundung arbeiten, 37,5 Stunden,
- bei Dreischicht- und ununterbrochenem Betrieb 37,5 Stunden und
- beim Zweischichtbetrieb 38,75 Stunden
nicht überschreiten. Bei Arbeitnehmern, die jünger sind als 18 Jahre, darf die Dauer einer täglichen Schicht acht Stunden nicht überschreiten. Die Dauer der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit bei mehreren Arbeitsverhältnissen darf für einen Arbeitnehmer, der jünger als 18 Jahre ist, in ihrer Gesamtheit 40 Stunden nicht überschreiten.
In der Tschechischen Republik ist die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche üblicherweise auf fünf Arbeitstage von jeweils acht Arbeitsstunden verteilt. Die Mittagspause wird auf die Arbeitszeit nicht angerechnet. Im Allgemeinen unterscheidet sich die Arbeitszeit in staatlichen Institutionen und Privatfirmen.
In der Tschechischen Republik bestehen in größeren Betrieben üblicherweise Kollektivverträge, die bestimmte Arbeitsbedingungen regeln können, z. B. Arbeitszeit, Bezahlung von Überstunden, Freizeitausgleich, verschiedene Urlaubs- und Rentenzulagen, Einrichtung von Betriebskindergärten, Festlegung besserer Sicherheitsbestimmungen usw.
Erholungsurlaub
In der Tschechischen Republik besteht ein Grundanspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Im Rahmen von Kollektivverträgen kann eine längere Urlaubsdauer vereinbart werden. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass Sie nicht das ganze Jahr über bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aber länger als 60 Tage besteht, haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zakonik-prace |
Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern haben Anspruch auf einen Urlaub von fünf Wochen (Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, von Selbstverwaltungsorganen oder von Beitragsorganisationen) oder von acht Wochen (Lehrkräfte und Hochschulangehörige).
Das Recht auf Inanspruchnahme von Urlaub entsteht auf Grundlage der Umrechnung der Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers in Stunden, die mit dem jährlichen Urlaubsanspruch multipliziert wird. Hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen, so entsteht ihm ein umgerechneter Anspruch auf 160 Stunden. Besteht das Arbeitsverhältnis nur für einen Teil des Jahres, entsteht ein anteiliger Anspruch.
Den Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs bestimmt der Arbeitgeber nach Vereinbarung mit dem Gewerkschaftsverband, ggf. mit dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat das Recht, mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub zu nehmen.
Weitere Arten von Urlaub und Freistellung von der Arbeit:
Mutterschaftsurlaub – Für die Geburt und Betreuung eines neugeborenen Kindes steht der Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, bei Mehrlingsgeburten von 37 Wochen zu. Hat die Mutter in den letzten zwei Jahren mindestens 270 Tage gearbeitet, dann hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das spätestens 6 Wochen vor der Geburt (frühestens 8 Wochen vor der Geburt) gezahlt wird, bis das Kind 6 Monate alt ist.
Vaterschaftsurlaub (väterliche Betreuung nach der Geburt) – wird dem Vater gewährt, falls er in der Geburtsurkunde genannt ist, oder der versicherten Person (männlich oder weiblich) gewährt, die das Kind in die Betreuung anstelle der elterlichen Sorge auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Behörde übernommen hat. Die Eltern müssen nicht verheiratet sein. Gewährt werden 14 Tage im Zusammenhang mit der Betreuung des Neugeborenen. Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht nur, wenn dieser innerhalb von sechs Wochen nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen bzw. das Kind in die Betreuung übernommen wird. Den Beginn des Vaterschaftsurlaubs bestimmt jeder selbst nach Bedarf.
Elternurlaub – Elternurlaub wird auf Antrag der Mutter oder dem Vater nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs oder bei Übernahme eines Kindes in Pflege höchstens bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes gewährt. Entsprechend dem Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Urlaub zu gewähren, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Zusatzurlaub – 1 Woche Urlaub mehr pro Jahr steht Arbeitnehmern bei der Ausübung einer besonders anstrengenden oder gesundheitsgefährdenden Arbeitstätigkeit zu.
Urlaub zur Teilnahme an Schulungen oder anderen Formen der Vorbereitung oder des Studiums für Zwecken der Weiterbildung gilt als Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Urlaub oder Gehaltsausgleich für diese Zeit der Erweiterung seiner Qualifikation in Höhe seines durchschnittlichen Verdienstes.
Staatliche Feiertage
Feiertagsarbeit ist mitunter erforderlich, um die Kontinuität des Betriebs bestimmter Organisationen und Firmen zu gewährleisten. Für Feiertagsarbeit steht Ihnen laut Gesetz ein Zuschlag zu.
Gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage 2024:
1. Januar – Tag der Erneuerung des selbstständigen tschechischen Staates, Neujahr
29. März – Karfreitag
1. April – Ostermontag
1. Mai – Tag der Arbeit
8. Mai – Tag des Sieges
5. Juli – Tag der slawischen Glaubensboten Kyrill und Method
6. Juli – Tag der Verbrennung von Magister Jan Hus
28. September – Tag der tschechischen Staatlichkeit
28. Oktober – Tag der Gründung eines selbstständigen tschechoslowakischen Staates
17. November – Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
24. Dezember – Heiliger Abend
25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag
26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zakonik-prace |
Beendet werden kann ein Arbeitsverhältnis in der Tschechischen Republik vonseiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers auf mehrere Arten:
durch Vereinbarung – zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich zu einem bestimmten Tag;
durch Kündigung – schriftlich vonseiten des Arbeitgebers (unter Angabe gesetzlich vorgesehener Gründe) oder des Arbeitnehmers (auch ohne Angabe eines Grundes);
durch sofortige Aufhebung – vonseiten des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers – in Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen, z. B. bei grobem Verstoß gegen die Vorschriften. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis z. B. aus gesundheitlichen Gründen (siehe § 55 Arbeitsgesetzbuch) mit sofortiger Wirkung auflösen;
durch Aufhebung in der Probezeit – vonseiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers auch ohne Angabe eines Grundes;
durch Ablauf des vereinbarten Zeitraums im Falle einer vereinbarten Befristung der Arbeit;
durch Tod des Arbeitnehmers.
Das tschechische Rentensystem beruht auf zwei Säulen: der obligatorischen Grundrentenversicherung und der freiwilligen Rentenzusatzversicherung.
Über den Anspruch auf Rente, ihre Höhe und die Auszahlung entscheidet die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung.
Alle Rentenarten setzen sich aus einer einheitlichen Grundrente und einer nach der Versicherungsdauer bemessenen prozentualen Rente zusammen. Falls Sie gleichzeitig die Bedingungen für mehrere Renten erfüllen, wird nur eine Rente ausgezahlt, und zwar die höchste.
Rentenarten:
Altersrente – Anspruch auf Altersrente hat jeder, der das Rentenalter erreicht und die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt hat. Bei Frauen reduziert sich das Rentenalter in Abhängigkeit von der Anzahl der aufgezogenen Kinder.
Vorzeitige Altersrente – Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die betreffende Person die erforderlichen Rentenversicherungszeiten erfüllt und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Invalidenrente – Kann auf Grund eines Gutachtens eines Arztes der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) und nur dann anerkannt werden, wenn der Versicherte 1) arbeitsunfähig geworden ist und die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt hat oder 2) infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geworden ist. Bezieher einer Invalidenrente dürfen unter bestimmten Bedingungen ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen.
Witwen- und Witwerrente – Anspruch haben Ehegatten eines Verstorbenen, der Bezieher einer Rente war oder die erforderlichen Anspruchszeiten für den Bezug einer vollen Altersrente erfüllt hat oder infolge eines Arbeitsunfalls verstorben ist.
Waisenrente – Auf Waisenrente hat ein unversorgtes Kind Anspruch, wenn ein Elternteil (ggf. Adoptivvater, Adoptivmutter) oder die Person, die das Kind in Pflege genommen hat, verstorben ist und gleichzeitig 1) der Verstorbene zum Todestag Bezieher einer Alters- oder Voll- oder Teilinvalidenrente war oder 2) zum Todestag die Bedingung der erforderlichen Versicherungsdauer für den Anspruch auf Altersrente erfüllt hat oder 3) infolge eines Arbeitsunfalls verstorben ist.
Links:
Zákoník práce / Arbeitsgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/zakonik-prace |
Zákon o důchodovém pojištění / Rentenversicherungsgesetz (Zákon č. / Gesetz Nr. 155/1995 Sb.) | http://business.center.cz/business/pravo/zakony/duchodpoj |
Ministerstvo práce a sociálních věcí (Ministerium für Arbeit und Soziales) | http://www.mpsv.cz |
Česká správa sociálního zabezpečení (Tschechische Verwaltung der Sozialfürsorge) | www.cssz.cz |
Die Gewerkschaftsorgane haben das Recht, an der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, einschließlich Kollektivverhandlungen, im Rahmen der gesetzlich festgelegten Bedingungen mitzuwirken. Die Bildung von Gewerkschaftsorganen erfolgt hauptsächlich aufgrund von Initiativen innerhalb der Betriebe. Die gewerkschaftlichen Grundorganisationen sind bei einzelnen Arbeitgebern tätig oder können Gewerkschaftsmitglieder bei mehreren Arbeitgebern in der Region vertreten. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaftsorganen ist freiwillig, ein Austritt ist jederzeit möglich.
Ziel der Gewerkschaftsorganisationen ist es vor allem, Kollektivverträge abzuschließen, die insbesondere die Arbeits- und Lohnbedingungen aller Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber regeln.
Der Arbeitgeber informiert zum Beispiel das zuständige Gewerkschaftsorgan über die Entwicklung von Löhnen und Gehältern, über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, über Änderungen in der Arbeitsorganisation, über das Bewertungs- und Entlohnungssystem, über das System für die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten, über Maßnahmen zur Verbesserung von Hygiene und Arbeitsschutz.
Wenn kein zuständiges Gewerkschaftsorgan existiert, kann ein Arbeitnehmer- oder Vertreterrat für den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingerichtet werden.
Arbeitsaufsichtsbehörde
Das staatliche Amt für Arbeitsaufsicht und die acht Gebietsarbeitsaufsichtsbehörden sind staatliche Verwaltungsbehörden, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu überwachen. In begründeten Fällen können die Arbeitsaufsichtsbehörden Bußgelder für Verstöße bzw. Ordnungswidrigkeiten verhängen. Das staatliche Amt für Arbeitsaufsicht (im Weiteren „Amt“) untersteht dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Neben den Kontrollen gehören zu den Hauptaufgaben des Amtes auch die Beratung und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Tätigkeit des Amtes und der Aufsichtsbehörden ist im Gesetz Nr. 251/2005 Sb. über die Arbeitsaufsicht geregelt. Die Hauptaufgabe des Amtes und der Aufsichtsbehörden soll nicht in Repressionen, sondern in der Prävention bestehen, d. h. in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen durch Havarien technischer Anlagen und in der bestmöglichen Bekämpfung der Folgen derartiger Ereignisse.
Úřad práce (Arbeitsamt)
Die Kontrollbefugnisse des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik sind im Beschäftigungsgesetz und in Normen verankert, die die Durchführung der Finanzkontrolle regeln. Für die Öffentlichkeit bezieht sich diese Tätigkeit auf die Kontrolle der Einhaltung des Beschäftigungsgesetzes (Gesetz Nr. 435/2004 Sb.) und des Gesetzes über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Links:
Portál veřejné správy České republiky (Portal der öffentlichen Verwaltung der Tschechischen Republik) | http://portal.gov.cz |
Českomoravská konfederace odborových svazů (Böhmisch-Mährische Konföderation der Gewerkschaftsverbände) | http://www.cmkos.cz |
Státní úřad inspekce práce (Staatliches Amt für Arbeitsaufsicht) | http://www.suip.cz |
Úřad práce (Arbeitsamt) | https://www.uradprace.cz |
Arbeitskonflikte
Konflikte zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden von den Gerichten verhandelt und entschieden.
Wenn der Arbeitnehmer der Auffassung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsgesetzbuch in irgendeiner Weise nicht einhält, kann er sich an die Gebietsarbeitsaufsichtsbehörde am jeweiligen Standort des Arbeitgebers wenden. Die Arbeitsaufsichtsbehörden sind befugt, im Falle eines unrechtmäßigen Verhaltens Strafen zu verhängen.
Státní úřad inspekce práce (Staatliches Amt für Arbeitsaufsicht)
Kolářská 451/13
746 01 Opava
Tel.: +420 950 179 178
Streiks
Streiks werden meist von Gewerkschaftsorganisationen in der Absicht organisiert, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen einzutreten. In der Regel sind diese Streiks als Warnstreiks angelegt, wobei die Arbeitnehmer Zugeständnisse vonseiten des Arbeitgebers verlangen. Die Folgen dieser Streiks hängen von den Umständen des Einzelfalls und von der Einstellung des Arbeitgebers ab. Während der Teilnahme an einem Streik stehen dem Arbeitnehmer weder Arbeitsentgelt noch Lohnersatz zu. Die Teilnahme an einem Streik gilt als entschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, solange nicht eine Gerichtsentscheidung über die Rechtswidrigkeit des Streiks ergeht.
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Tschechische Republik ist ein Staat mit einer parlamentarischen Demokratie, mit unabhängigen Gerichten und einer Staatsmacht, die innerhalb der Grenzen des Gesetzes ausgeübt wird. An der Spitze der Tschechischen Republik steht der Präsident, die Exekutive liegt jedoch hauptsächlich in den Händen der Regierung. Die Verfassung der Tschechischen Republik und die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten sind die beiden grundlegenden Dokumente, die den Charakter der tschechischen Demokratie und die staatliche Ordnung der Republik bestimmen. Offizielle Währung ist die Tschechische Krone (CZK).
Staatsverwaltung ist in drei Ebenen geteilt: die zentrale (Staat und staatliche Institutionen), die regionale: (Region und Regionalbehörden) und die lokale (Gemeinden). Das Land ist in 14 Regionen unterteilt.
Die gesetzgebende Gewalt obliegt dem Parlament, das aus zwei Kammern besteht. Die Abgeordnetenversammlung hat 200 Mitglieder, die für vier Jahre gewählt werden. Der Senat besteht aus 81 Senatoren, deren Mandat sich über sechs Jahre erstreckt.
Seit der Wahl in das tschechische Abgeordnetenhaus am 8./ 9. 10. 2021 sind die wichtigsten Parteien in der Regierung die Koalition die SPOLU, die Partei STAN und die Tschechische Piratenpartei.
Der Präsident wird in direkter Wahl für fünf Jahre gewählt. Er repräsentiert die Tschechische Republik, ernennt den Premierminister und die Minister bzw. beruft diese ab, ernennt die Richter des Verfassungsgerichts, darf verabschiedete Gesetze an das Parlament zurückverweisen, Amnestien erlassen usw. Amtssitz des Präsidenten ist die Prager Burg.
Höchstes Organ der Exekutive ist die Regierung. Die Regierung entscheidet im Ministerkollegium.
Es gibt verschiedene Arten von Gerichten auf unterschiedlichen Stufen, die sämtlich unabhängig sind. Auf der ersten Stufe entscheiden die Kreisgerichte. Ferner gibt es die Regionalgerichte und Obergerichte, den Obersten Gerichtshof sowie das Oberste Verwaltungsgericht.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die öffentliche Klage in einem Strafverfahren und überwacht die Tätigkeit der Ermittlungsorgane. Der Bürgerbeauftragte („Veřejný ochránce práv“) oder Ombudsmann befasst sich mit Beschwerden Einzelner über Behörden und andere Institutionen.
Beteiligte eines Gerichtsverfahrens haben Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Bürger oder Unternehmen können einen Anwalt verpflichten, der sie auf der Grundlage eines Vertrags bei Gericht vertritt.
Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Land werden von der Polizei der Tschechischen Republik wahrgenommen. Außer der Polizei sind in den Städten auch uniformierte Schutzleute im Einsatz, die der Gemeindepolizei angehören. Die Gemeindepolizei ist ein Organ der Gemeinde und gewährleistet die öffentliche Ordnung auf Ebene der Gemeinde.
Links:
Prezident ČR (Präsident der Tschechischen Republik) | http://www.hrad.cz |
Vláda České republiky (Regierung der Tschechischen Republik) | http://www.vlada.cz |
Poslanecká sněmovna ČR (Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik) | http://www.psp.cz |
Veřejný ochránce práv / Ombudsman (Bürgerbeauftragter / Ombudsmann) | http://www.ochrance.cz |
Česká národní banka (Tschechische Nationalbank) | http://www.cnb.cz |
Prezentace Policie ČR (Präsentation der Polizei der Tschechischen Republik) | http://www.mvcr.cz/policie |
Nejvyšší kontrolní úřad (Oberste Kontrollbehörde) | http://www.nku.cz |
Portál veřejné správy České republiky (Portal der öffentlichen Verwaltung der Tschechischen Republik) | http://portal.gov.cz |
Im 4. Quartal 2023 betrug der durchschnittliche monatliche Nominallohn insgesamt 39 685 CZK brutto umgerechnet durch die Anzahl der in der nationalen Wirtschaft tätigen Arbeitnehmer. (Quelle: Český statistický úřad (Tschechisches Statistisches Amt), Durchschnittslöhne – 4. Quartal 2023 | ČSÚ (czso.cz))
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Wirtschaftszweig | Durchschnittlicher Bruttomonatslohn (in CZK)* |
Baugewerbe | 38 930 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 53 762 |
Bildungswesen | 51 327 |
Finanz- und Versicherungswesen | 70 319 |
Gastgewerbe | 26 963 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 30 727 |
Kultur, Unterhaltung und Erholung | 40 369 |
* Durchschnittlicher Bruttomonatslohn in Vollzeiteinheiten
Quelle: Durchschnittslöhne – 4. Quartal 2023 | ČSÚ (czso.cz))
Einkommensteuer
Wenn Sie in der Tschechischen Republik der Besteuerung unterliegen (z. B. aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem tschechischen Arbeitgeber), können Sie unter gesetzlich festgelegten Bedingungen Freibeträge geltend machen.
Der Arbeitgeber leistet für Sie jeden Monat eine Steuervorauszahlung, deren monatlicher Satz bei 1/12 der oben genannten Beträge liegt. Als Arbeitnehmer können Sie zu Beginn des Folgejahres einen Jahresausgleich beantragen oder beim Finanzamt Ihres Wohnorts eine Steuererklärung für das Vorjahr einreichen. Eventuell zu viel gezahlte Steuern werden Ihnen zurückerstattet.
Die Einkommenssteuervorauszahlung wird auf den Bruttolohn berechnet. Der Steuersatz liegt für das Jahr 2024 bei 15 % und gilt für alle natürlichen Personen.
Vom Bruttolohn abzuziehende Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung:
Vom Beschäftigten abgeführte Beiträge: | - 4,5 % für die Krankenversicherung |
- 7,1 % für die Sozialversicherung |
Der Arbeitgeber zahlt für seine Beschäftigten 9 % der Bruttolohnsumme in die Krankenversicherung und 24,8 % der Bruttolohnsumme in die Sozialversicherung ein.
Mehrwertsteuer
Der Regelsatz liegt für das Jahr 2024 bei 21 %, allerdings gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Steuersatz von 12 %; dieser ermäßigte Steuersatz bezieht sich nur auf die im entsprechenden Anhang des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführten Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. Beherbergung, Gastronomie, bestimmte handwerkliche und fachliche Dienstleistungen. Bücher sind von der Mehrwertsteuerzahlung vollständig befreit.
Verbrauchsteuer
Diese Steuer wird auf Kraftstoffe, Brennstoffe, Spirituosen, Bier, Zigaretten und Wein erhoben und entsteht dem Steuerpflichtigen bei der Einfuhr oder Herstellung. Für den persönlichen Bedarf können kleine Mengen eingeführt werden (siehe Abschnitt 2.1 „Waren- und Kapitalverkehr“).
Weitere Steuern, deren Erhebung sich aus einer konkreten Situation ergibt, sind z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Immobilienerwerbssteuer, Immobiliensteuer, Umweltsteuern.
Links:
Odborný nezávislý portál Finance (Unabhängiges Fachportal Finanzen) | http://www.finance.cz |
Server o osobních financích (Server für persönliche Finanzen) | http://www.mesec.cz |
Ministerstvo financí (Finanzministerium) | http://www.mfcr.cz |
Einen wesentlichen Teil ihres Einkommens (etwa ein Viertel) geben die Tschechen für Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke sowie Tabak aus. Einen weiteren bedeutenden Posten bilden die Ausgaben für Wohnen, deren Höhe mit der Union vergleichbar ist und ungefähr 25 % ausmacht. Etwa 20 % ihrer Einkünfte geben die Tschechen für Kultur und Freizeit aus. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Ausgaben für Verkehr und Telekommunikation (14 %).
Preise für die gängigsten Waren und Dienstleistungen:
Brot: 35 CZK
Milch (1 l): 25 CZK
Eier (10 Stück): 60 CZK
Flasche Mineralwasser (1,5 l): 25 CZK
Zucker (1 kg): 35 CZK
Kartoffeln (1 kg): 30 CZK
Tomaten (1 kg): 70 CZK
Huhn, tiefgekühlt (1 kg): 100 CZK
Big Mac: 89 CZK
Pizza Margherita (Restaurant): 180 CZK
Steak (Restaurant): 300 CZK
Elektrizität (Durchschnittshaushalt): 3 000 CZK
Benzin (Natural 95): 39 CZK
Bankkonto – unentgeltlich oder gegen Gebühr: 100 CZK
Der Kurs der Tsch. Krone zum Euro liegt bei 22–26 CZK für 1 Euro.
Links:
Česká národní banka (Tschechische Nationalbank) | http://www.cnb.cz |
Český statistický úřad (Tschechisches statistisches Amt) | http://www.czso.cz |
Wohnungssituation und Wohnkosten in der Tschechischen Republik variieren erheblich, vor allem in Abhängigkeit vom Wohnort, aber natürlich auch von Größe und Art der Wohnung oder des Hauses und von ihrer/seiner Ausstattung. Insgesamt ist die Wohnungssituation in der Tschechischen Republik schwierig, und es ist nicht leicht, preiswerte Mietwohnungen zu finden. Die höchsten Wohnpreise sind in den Großstädten mit niedriger Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, insbesondere im Zentrum der Hauptstadt.
In der Tschechischen Republik gibt es Wohnungen im Eigentum der Gemeinden, doch die Zahl dieser Wohnungen nimmt allmählich ab, und die Möglichkeit, eine solche Wohnung zu erlangen, ist sehr gering. Weiterhin gibt es Genossenschaftseigentum, wobei eine Genossenschaft Hauseigentümer ist und die einzelnen Wohnungen an Genossenschaftsmitglieder vermietet werden. Oft tritt die Situation ein, dass eine Genossenschaftswohnung zur Vermietung angeboten wird, wenn ein Mitglied der Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung zur Vermietung überlässt. Weitere Wohnungen und Häuser befinden sich in so genanntem persönlichem Eigentum. Ihre Vermietung unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Eine gängige Praxis ist der Abschluss befristeter Mietverträge. Auch hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es wird empfohlen, vor der Unterzeichnung eines solchen Vertrags einen Juristen zu konsultieren.
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, wird ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Eigentümer der Wohnung oder des Hauses werden Sie durch einen amtlichen Eintrag des Eigentumsrechts in das Grundbuch. Das Grundbuch erfasst die Eigentumsrechte und die anderen sachlichen Rechte an allen Immobilien in der Tschechischen Republik und wird vom Katasteramt geführt. Bei den Verhandlungen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung wird ebenfalls die Konsultation eines Juristen empfohlen.
Üblicherweise werden die Dienste eines Immobilienbüros in Anspruch genommen. Die Provision liegt in der Regel bei ungefähr 3 % – 7 % des Kaufpreises der Immobilie. Bei Vermittlung einer Mietwohnung beläuft sie sich auf ungefähr eine Monatsmiete.
Links:
Občanský zákoník / Zivilgesetzbuch (Zákon č. / Gesetz Nr. 40/1964 Sb.) - | https://businesscenter.podnikatel.cz/pravo/zakony/obcansky-zakonik/cele-zneni |
Asociace realitních kanceláří České republiky (Vereinigung der Immobilienbüros der Tschechischen Republik) | http://www.arkcr.cz |
Český úřad zeměměřický a katastrální (Tschechisches Vermessungs- und Katasteramt | http://www.cuzk.cz |
In der Tschechischen Republik gibt es staatliche und nichtstaatliche Gesundheitseinrichtungen. Fast alle haben einen Vertrag über die Gewährung und Vergütung von Leistungen der Gesundheitsfürsorge mit einer Krankenversicherung abgeschlossen und gewähren den versicherten Patienten die entsprechenden Leistungen gegen Zahlung einer symbolischen Gebühr.
Bei einer Erkrankung wendet sich der Patient üblicherweise zuerst an einen Arzt der Primärversorgung (praktischer Arzt, Zahnmediziner, Gynäkologe). Der Patient sollte sich vergewissern, dass der Arzt, bei dem er sich zuerst registrieren lässt, einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat, bei der der Patient versichert ist.
Ein Facharzt kann von einem Patienten in der Tschechischen Republik auch ohne Empfehlung eines Arztes der Primärversorgung aufgesucht werden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder der Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung außerhalb der Sprechstunden des behandelnden Arztes kann man in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall, ist – wenn der Patient nicht selbst den Arzt aufsuchen kann – der Rettungsdienst zu verständigen, der unter der Telefonnummer 155 zu erreichen ist.
Zu Regulierungszwecken und zur Eindämmung von Verschwendung und Missbrauch medizinischer Leistungen wurde in der Tschechischen Republik eine Gebühr in Höhe von 90 CZK eingeführt, die zu entrichten ist, wenn der ärztliche Notdienst – an Werktagen in den Abend- oder Nachtstunden und an Wochenenden – in Anspruch genommen wird. Die Gesundheitsfürsorge wird in der Tschechischen Republik vorwiegend auf der Grundlage der öffentlichen Pflichtkrankenversicherung gewährt.
Die private Krankenversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in die öffentliche Krankenversicherung in der Tschechischen Republik haben Personen, die hier ihren ständigen Aufenthalt haben oder bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der hier seinen Sitz hat. Die Mitgliedschaft in der öffentlichen Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt. Sie müssen also keinen Vertrag mit einer Krankenkasse schließen. Sie können jedoch die Krankenkasse wählen, bei der Sie versichert sein möchten. Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in die öffentliche Krankenversicherung nicht erfüllt, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Eine vertragliche Krankenversicherung können Sie nur bei sechs Versicherungsgesellschaften abschließen (VZP ČR, Axa Assistance, SV pojišťovna, Maxima pojišťovna, Slavia pojišťovna, UNIQA pojišťovna).
Wenn Sie sich in mehreren EU-Staaten aufhalten, sollten Sie nur in einem Staat versichert sein, und zwar in der Regel in dem Staat, in dem Sie arbeiten. Falls Sie in zwei oder mehreren Staaten gleichzeitig arbeiten und in einem dieser Staaten wohnen, sind Sie im Staat des Wohnsitzes versichert. Falls Sie ein Arbeitnehmer sind, der aus einem anderen Mitgliedstaat in die Tschechische Republik entsandt wird, bleiben Sie im Herkunftsmitgliedstaat versichert. In jedem Fall ist es erforderlich, sich mit einem Formular, das von einer Krankenkasse in Ihrem Land ausgestellt wurde, auszuweisen. Dieses Formular müssen Sie sich vor der Ausreise in die Tschechische Republik ausstellen lassen. Das gilt auch für Familienangehörige. Das Formular muss entweder direkt beim Arzt, im Krankenhaus oder beim örtlichen Träger der Krankenversicherung vorgelegt werden. Wer Mitglied der öffentlichen oder privaten Krankenversicherung ist, hat regelmäßig Versicherungsbeiträge abzuführen. Die Beitragspflicht entsteht mit dem Tag des Versicherungsbeginns.
Links:
Kancelář zdravotního pojištění (Krankenversicherungsbüro) | https://kancelarzp.cz |
Všeobecná zdravotní pojišťovna (Allgemeine Krankenversicherung) | http://www.vzp.cz |
Portál veřejné správy České republiky (Portal der öffentlichen Verwaltung der Tschechischen Republik) | http://portal.gov.cz |
Das Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport (MŠMT) ist das zentrale Organ der staatlichen Verwaltung für Vorschul- und Schuleinrichtungen, Grundschulen, weiterführende Schulen und Hochschulen.
Das Bildungssystem der Tschechischen Republik basiert auf einer langen Tradition, die im Jahr 1774 mit der Einführung der Schulpflicht begonnen hat. Heute gibt es in der Tschechischen Republik ein umfassendes Bildungsangebot, das von der Vorschulbildung über die Grundschul-, Oberschul-, Hochschul- und postgraduale Bildung bis hin zur lebenslangen Weiterbildung reicht.
Vorschuleinrichtungen
Der Kindergarten („mateřská škola“) ist Bestandteil des Schulsystems und für Kinder von drei bis sechs Jahren bestimmt. Der Kindergartenbesuch ist meistens unentgeltlich. Die Eltern leisten einen Beitrag zu den Betriebskosten. Das Angebot an staatlichen und privaten Kindergärten ist in der Tschechischen Republik äußerst vielseitig. Die Vorschulerziehung ist für Kinder, die vor Beginn des Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, obligatorisch. Diese Pflicht wurde mit dem Schuljahr 2017/2018 eingeführt.
Grundschulen
Die Schulpflicht dauert neun Jahre und erstreckt sich üblicherweise vom sechsten bis zum fünfzehnten Lebensjahr des Kindes. Die Grundbildung wird zumeist in Grundschulen vermittelt. Obwohl Einzugsgebiete festgelegt sind, unterliegt die Wahl der Schule keinerlei Beschränkungen.
Die Grundschule („základní škola“) umfasst neun Schuljahre. Sie wird unterteilt in die erste Stufe mit fünf Schuljahren und die zweite Stufe mit vier Schuljahren. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Die Leistungen der Schüler werden auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Kenntnisse anhand einer Notenskala von 1 bis 5 bewertet. Die Gesamtbewertung wird am Ende jedes Halbjahres in einem Zeugnis festgehalten. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Pflichtschule kann auch in einem achtjährigen oder sechsjährigen Lehrprogramm der Gymnasien absolviert werden.
Kinder mit Behinderungen können in die Regelschulklassen oder in Förderklassen an den Grundschulen integriert werden. Sie können auch Förderschulen („speciální školy“) besuchen.
Weiterführende Schulen
Das Gymnasium („gymnázium“) bietet eine vollständige allgemeine Sekundarschulbildung und bereitet die Schüler auf das Hochschulstudium vor. Es gibt vierjährige, sechsjährige und achtjährige Programme. Den Abschluss des Gymnasiums bildet die Abiturprüfung.
Die Fachoberschule („střední odborná škola“) vermittelt eine vollständige fachbezogene Sekundarschulbildung. Der Schulbesuch dauert vier bis fünf Jahre und wird mit dem Abitur abgeschlossen.
Die Berufsfachschulen („střední odborná učiliště“) bieten meist dreijährige Lehrlingsprogramme an, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Absolventen erhalten einen Lehrbrief. Die Berufsfachschulen bereiten die Schüler auf die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten vor.
Konservatorien („konzervatoře“) vermitteln eine spezifische Sekundarschulbildung und bereiten die Schüler auf pädagogische und künstlerische Berufe vor. Die Lehrprogramme dauern sechs oder acht Jahre. Der Schulbesuch wird mit dem Abitur oder dem „Absolutorium“ abgeschlossen.
Fachhochschule („vyšší odborná škola“)
Sie vermittelt die erforderliche Qualifikation für die Ausübung von Fachberufen und hat eine berufspraktische Ausrichtung. Die Programme sind zweijährig oder dreijährig. Das Studium wird mit einer Abschlussprüfung – dem „Absolutorium“ – beendet.
Hochschulen
Sie bieten Bachelor-Studienprogramme, Magisterprogramme und das Doktorandenstudium. In den technischen und wirtschaftlichen Fachbereichen gibt es Ingenieurprogramme.
Die öffentlichen Hochschulen werden in Universitäten („univerzity“) und Hochschulen („vysoké školy“) unterteilt.
Die Universitäten, die im System des öffentlichen Hochschulwesens überwiegen, müssen außer im Bereich der Lehre auch in Forschung, Wissenschaft und Entwicklung tätig sein.
An den öffentlichen und staatlichen Hochschulen ist das Studium in tschechischer Sprache unentgeltlich.
In der Tschechischen Republik gibt es neben den öffentlichen Hochschulen und Universitäten auch private Hochschulen. Zu ihrer Gründung benötigen diese, ebenso wie die Fachbereiche der öffentlichen Hochschulen, eine Akkreditierung des Ministeriums für Schulwesen, Jugend und Sport.
Weiterbildung für Erwachsene
Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung bieten Schulen, Arbeitgeber, private Bildungseinrichtungen und die Arbeitsämter – im Rahmen von Umschulungen – an.
Links:
Ministerstvo školství, mládeže a tělovýchovy ČR (Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik) | http://www.msmt.cz |
Přehled škol a studijní nabídky (Übersicht über die Schulen und Studienangebote) | |
Školský vzdělávací a informační portál (Schulbildungs- und Informationsportal) | http://www.edu.cz |
Centrum pro studium vysokého školství (Zentrum für das Studium des Hochschulwesens) | http://www.csvs.cz |
Das kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Tschechischen Republik ist sehr vielfältig und knüpft in seiner Originalität an eine langjährige Tradition an.
Von den bekanntesten Persönlichkeiten, die die Geschichte und nachfolgende Entwicklung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Böhmen wesentlich beeinflusst haben, seien zumindest der „Landesvater“ erwähnt, wie Karl IV. genannt wird, der bedeutendste mittelalterliche Herrscher, der das Königreich Böhmen zur höchsten Blüte brachte, sowie der große Reformator der katholischen Kirche, Magister Jan Hus, oder František Palacký, Historiker, Politiker und führende Persönlichkeit der tschechischen nationalen Wiedergeburt, der auch „Vater der Nation“ genannt wird.
Aus der neuzeitlichen Geschichte dürfen Tomáš Garrigue Masaryk, der erste Präsident der selbstständigen Tschechoslowakei, und Václav Havel, der erste demokratisch gewählte Präsident nach dem Sturz des Kommunismus, nicht vergessen werden.
Der nationale Charakter hat sich ebenso wie die Nation selbst mit der Zeit geändert und entwickelt. Die größten Veränderungen traten nach dem Jahr 1989 ein, in dem das kommunistische Regime gestürzt und die Demokratie errichtet wurde. Die Tschechen sind kreativ, sie gehören zu den Meistern der Improvisation und haben einen weiten allgemeinen Horizont. Sie halten sich selbst für ein erfinderisches Volk, das sich jedoch nicht durchzusetzen vermag, das einen ausgeprägten kritischen Geist besitzt und dem es an Selbstvertrauen mangelt.
Ausländer schätzen am meisten die tschechischen Sehenswürdigkeiten, die Natur, das Bier und die Hauptstadt Prag. Zu den Freizeitaktivitäten der jüngeren Bevölkerung gehören vor allem Sport, Sprachenlernen und Unterhaltung, der ältere Teil der Bevölkerung zieht Fernsehen, Hausarbeiten, Kinderbetreuung, Hobbys und Tätigkeiten um das Wochenendhaus herum vor; Letztere knüpften in ihren Anfängen an die Tradition des Trampens an, waren aber auch eine Folge der begrenzten Reisemöglichkeiten.
Die Tschechische Republik kann zweifellos viele weitere Möglichkeiten des kulturellen Lebens bieten. Zu einer allgemein beliebten Freizeitbeschäftigung zählt der Besuch von Theater und Kino. Außerdem besuchen Tschechen gern historische Denkmäler wie Burgen, Schlösser, Kirchen- und Naturdenkmäler, z. B. Nationalparks, geschützte Landschaftsgebiete, Höhlen u. ä. Verbreitet ist auch das Bäderwesen, dank des reichen Vorkommens von mineralischen Heilquellen auf dem Staatsgebiet. Von den sportlichen Aktivitäten sind Eishockey und Fußball populär. Die Tschechische Republik hat eine lange Tradition im Tennis; beliebt sind außerdem Radfahren, Wandern, Ski- und Langlauf, Biathlon, Volleyball, aber auch Sportarten wie Bogenschießen, Sportschießen und Bergsteigen.
Links:
Oficiální web České republiky (Offizielle Webseite der Tschechischen Republik) | http://www.czech.cz |
CzechTourism | https://www.czechtourism.cz |
Geburt
Jedes geborene Kind erhält eine Geburtsurkunde. Diese Geburtsurkunde wird vom Matrikelamt (Standesamt) ausgestellt. Matrikelämter sind die Gemeinde- und Stadtämter sowie beauftragte Gebiets- und Ortsämter. Das geborene Kind ist automatisch bei der Krankenkasse versichert, bei der seine Mutter versichert ist. Die Eltern können jedoch die Krankenkasse ihres Kindes wechseln.
Das Kind wird tschechischer Staatsbürger, wenn mindestens einer seiner Elternteile die tschechische Staatsangehörigkeit hat.
Eheschließung
Eine Ehe schließen kann, wer ledig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die jünger als 18 Jahre sind, können nur mit Erlaubnis des Gerichts eine Ehe schließen. Eine Eheschließung ist nicht erlaubt zwischen nahen Verwandten, zwischen einer Person und einem ihrer Elternteile, zwischen einem Adoptivkind und seinen Adoptiveltern. Nach der Eheschließung wird den Eheleuten eine Heiratsurkunde ausgestellt.
Eine Ehe kann auf dem Gebiet der Tschechischen Republik durch standesamtliche oder kirchliche Trauung geschlossen werden. Wer sich kirchlich trauen lassen möchte, muss eine Bescheinigung des Matrikelamts über die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen für die zu schließende Ehe vorlegen.
Eine registrierte Partnerschaft ist die ständige Gemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, die auf die durch das Gesetz Nr. 115/2006 Sb. über die registrierte Partnerschaft festgelegte Art und Weise begründet wurde. Bedingung ist, dass zumindest einer der Partner Bürger der Tschechischen Republik ist. Eine solche Partnerschaft dürfen nicht eingehen nähere Verwandte, Geschwister und Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
Tod
Für den Todesfall sollte man ein Testament errichten, in dem die Eigentumsangelegenheiten geregelt werden. Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, entscheidet das Gericht über die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen können unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Zuschuss zur Deckung der mit dem Begräbnis verbundenen Kosten erhalten. Die Witwe / der Witwer und ihre/seine Kinder können Zuwendungen aus der Sozialversicherung erhalten. Diese Zuwendungen heißen Witwen-/Witwerrente bzw. Waisenrente.
Links:
Vyhledávání v životních situacích a činnostech úřadů (Suchportal für Lebenssituationen und zur Tätigkeit von Behörden) | https://portal.gov.cz/obcan/zivotni-situace |
Státní sociální podpora (Staatliche Sozialhilfe) | https://www.uradprace.cz/web/cz/statni-socialni-podpora |
Die Tschechische Republik verfügt über ein funktionsfähiges Binnen- und Transitverkehrsnetz. Mit ihren Nachbarländern Deutschland, Österreich, der Slowakei und Polen ist sie über umfangreiche, gut ausgebaute Verkehrswege verbunden.
Auf den Autobahnen wurde ein elektronisches Mautsystem eingeführt, das für bestimmte Fahrzeugarten – Fahrzeuge über 3,5 t – obligatorisch ist. Mautpflicht gilt auch auf bestimmten Abschnitten der Kraftfahrstraßen und auf ausgewählten Fernstraßen. Vor der Auffahrt auf eine mautpflichtige Autobahnstrecke muss für Personenwagen und Lieferfahrzeuge bis 3,5 t eine elektronische Gebührenmarke erworben werden (der Preis beträgt je nach Gültigkeitsdauer zwischen 200 und 2300 Kč). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h, auf Landstraßen für Motorfahrzeuge 90 km/h, auf einigen Fernstraßen 110 km/h und in Ortschaften 50 km/h. Auf bestimmten Straßenabschnitten finden sich Schilder, die auf die Winterausrüstungspflicht hinweisen. Auf den betreffenden Abschnitten sind vom 1. November bis zum 1. April Winterreifen vorgeschrieben.
Das Eisenbahnnetz gehört zu den dichtesten in Europa und erstreckt sich auf einem Großteil des Landes. Zu den Schnellverbindungen gehören die InterCity-, EuroCity-, Express-, SuperCity- und RegioJet-Züge. Auf der Trasse Prag-Ostrau verkehrt ein Schnellzug vom Typ Pendolino.
Die größeren Städte (Prag, Brünn, Budweis, Pilsen, Zlín u. a.) sind mit ihrem Umland durch integrierte Verkehrssysteme verbunden, die den Eisenbahn-, Regionalbus- und Nahverkehr umfassen. So können Fahrgäste mit nur einem Fahrausweis verschiedene Verkehrsträger nutzen, die aneinander anknüpfen.
Der größte internationale Flughafen ist der Flughafen „Václav Havel“ in Prag, der sich etwa 20 km nordwestlich vom Stadtzentrum befindet. Weitere Flughäfen, auf denen In- und Auslandsflüge abgefertigt werden, befinden sich in Brünn, Ostrau, Pardubice und Karlsbad.
Links:
České aerolinie (Tschechische Fluggesellschaft) | http://www.csa.cz |
Letiště Praha (Flughafen Prag) | http://www.prg.aero |
Celostátní informační systém o jízdních řádech (Landesweites Fahrplaninformationssystem) | http://www.idos.cz |
Silniční doprava (Straßenverkehr) | http://www.mdcr.cz/cs/Silnicni_doprava |
Ministerstvo dopravy (Verkehrsministerium) | http://www.mdcr.cz |