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EURES (EURopean Employment Services)

Lebens- und Arbeitsbedingungen: Slowakei

11/05/2026

Stellensuche

Stellensuche

Falls Sie planen, in der Slowakei zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen, eine Tätigkeitsart zu wählen, die Sie interessiert. Bei der Wahl des passenden Berufs empfiehlt es sich, von den realen Arbeitsstellen auszugehen, die aktuell auf dem slowakischen Arbeitsmarkt vorhanden sind, und zugleich neben Mangelberufen die eigenen Qualifikationen und praktischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.

Die meisten freien Stellen auf dem slowakischen Arbeitsmarkt gibt es insbesondere in den Branchen Verkehr, Gesundheitswesen und Lagerwirtschaft. Auch die Nachfrage nach Arbeitskräften für die Automobil- und Maschinenbauindustrie besteht weiter fort. In der IT-Branche gibt es auch Stellen mit der Möglichkeit zur Arbeit von zu Hause aus, im sogenannten Home-Office. Die Slowakei nimmt stets gern auch Ärzte, Krankenschwestern, medizinische Assistenten und Pflegerinnen in ein Arbeitsverhältnis auf.

Bei der erfolgreichen Durchsetzung am slowakischen Arbeitsmarkt helfen Ihnen ein in hoher Qualität erstellter Lebenslauf sowie verschiedene formelle und informelle Empfehlungen Ihrer früheren Arbeitgeber, Verwandten, Bekannten und Freunde. Nach Abwägen dieser Faktoren ist es empfehlenswert, eine eigene Strategie für die Stellensuche zu entwickeln. 

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Die Suche nach Stellenangeboten im Internet gehört zu den häufigsten Gründen für einen Besuch der Websites staatlicher und privater Arbeitgeber mit freien Stellen und geht am schnellsten. Bei einigen Arbeitsportalen gibt es auch fremdsprachige Versionen der Seiten mit dem Angebot zur Registrierung von Lebensläufen.

Bei einem persönlichen Besuch der Ämter für Arbeit, Soziales und Familien können Sie Kontakt zu EURES-Mitarbeitern aufnehmen, die Ihnen bei der Stellensuche behilflich sind. Wenn Sie arbeitslos sind, können Ihnen die Ämter für Arbeit, Soziales und Familie auch verschiedene Beratungsdienste anbieten. 

Bei der Suche nach einer Arbeitsstelle können Ihnen auch kommerzielle Arbeitsvermittler helfen, die ihre Dienste jedoch gegen Entgelt unter bestimmten Bedingungen anbieten. 

Die Dienste von Zeitarbeitsvermittlungen oder Beschäftigungsförderungsagenturen zählen ebenfalls zu den Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche in der Slowakei.

Zu den erfolgversprechendsten Möglichkeiten der Stellensuche gehört die persönliche Bewerbung, die Ihnen einen direkten Kontakt zum Arbeitgeber ermöglicht

Bei der aktiven Suche nach Arbeitsstellen und nützlichen Informationen zum Arbeitsmarkt werden Ihnen die unten angeführten Internetseiten hilfreich sein: 

 

Links:

 Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie) https://www.employment.gov.sk
Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny (Zentrale für Arbeit, Soziales und Familie)https://www.upsvr.gov.sk
Voľné pracovné miesta na Slovensku (Freie Stellen in der Slowakei)

https://www.sluzbyzamestnanosti.gov.sk

https://www.worki.sk

Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung)https://www.slovensko.sk/en/title
Voľné pracovné miesta v krajinách EÚ/EHP (Freie Stellen in den EU-/EWR-Ländern)https://www.eures.sk 
Stellenangebotehttps://www.profesia.sk
Stellenangebotehttps://praca.sme.sk
Stellenangebotehttps://kariera.zoznam.sk
Stellenangebotehttps://www.careerjet.sk 
Stellenangebotehttps://www.studentservis.sk
Löhne/Gehälterhttp://www.platy.sk
Bewerbung

Die gängigste Art der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist die Einsendung eines Motivationsschreibens und eines Lebenslaufs (Curriculum Vitae – CV). Die schriftliche Bewerbung ist der erste Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber. Zusammen mit dem beigefügten Lebenslauf stellt sie Ihre Visitenkarte und persönliche Werbung dar. Verwenden Sie deshalb angemessene Mühe darauf. Achten Sie auf Form, guten schriftlichen Ausdruck und fehlerfreie Rechtschreibung. Vermeiden Sie Phrasen und inhaltslose Aussagen. Das Schreiben soll überzeugend wirken und das Interesse an einer persönlichen Begegnung wecken. Es sollte nicht länger als eine A4-Seite sein. 

Gestaltung der Bewerbung 

Geben Sie im Briefkopf Ihren Vor- und Familiennamen, Titel, Ihre Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an (letztere sollte formellen Charakter haben, aus Namen und Vornamen bestehen und nicht scherzhaft anmuten wie etwa supermanatgmail [dot] com (superman[at]gmail[dot]com) o. ä.). Unter den Kopf schreiben Sie den Firmennamen und die Adresse des Arbeitgebers, den Ort und das Datum. Es ist sinnvoll, den Namen der Person anzugeben, die für die Personalauswahl zuständig ist. 

Ein Bewerbungsschreiben sollte Folgendes enthalten: die Position, um die Sie sich bewerben; woher Sie von dem Stellenangebot erfahren haben; und warum Sie sich um die entsprechende Position bewerben. Geben Sie kurz Ihre Voraussetzungen und Fertigkeiten für die betreffende Position, Ihre Berufspraxis, eine eventuelle Ausbildung sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die ein potenzieller Arbeitgeber in Anspruch nehmen könnte. Nennen Sie außerdem Ihre mit konkreten Beispielen belegten beruflichen Erfolge und das Datum des möglichen Arbeitsbeginns. 

Beenden Sie das Schreiben mit einer Höflichkeitsformel und bekunden Sie Ihr Interesse an einem persönlichen Gespräch. Unterschreiben Sie eigenhändig. 

Vergessen Sie nicht, Ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten anzufügen, damit der Arbeitgeber Ihre Bewerbung in seiner Datenbank ablegen darf.

Beispiel für eine Bewerbung

Adam Veselý, Hlavná 30, 040 01 Košice, Tel.: 090X 123 456, E-Mail: adam.vesely@...

ABC, s . r. o, Severná trieda 72, 040 01 Košice

Košice, den 25.04.2025

Bewerbung

Bezug nehmend auf Ihre Anzeige in der Zeitung Korzár bewerbe ich mich hiermit als Außenhandelsreferent in Ihrem Unternehmen. 

Nach Abschluss meines Hochschulstudiums war ich zwei Jahre als Handelsvertreter in einem internationalen Unternehmen tätig. Ich beherrsche die englische, deutsche und spanische Sprache in Wort und Schrift. Diese Sprachen konnte ich in meiner vorherigen Tätigkeit im Umgang mit ausländischen Partnern aktiv anwenden. Ich bin versiert im Umgang mit dem Internet und beherrsche die gängigen MS-Office-Programme. Zu meinen Vorzügen gehören Flexibilität, kreatives Denken, die Fähigkeit, im Team zu arbeiten, Stressresistenz, kommunikative Fähigkeiten, Präsentationsstärke und eine lösungsorientierte Herangehensweise an Probleme.

Gern nehme ich die Einladung zu einem persönlichen Gespräch zu einem von Ihnen vorgeschlagenen Termin wahr. Für die Prüfung meiner Bewerbung bedanke ich mich im Voraus.

Hiermit erteile ich dem Arbeitgeber (den amtlichen Namen des Arbeitgebers einfügen) gemäß dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung und Ergänzung weiterer Gesetze und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) meine Zustimmung zur Verwaltung, Verarbeitung und Bereitstellung aller meiner personenbezogenen Daten, die im persönlichen Profil, im Lebenslauf, im Anschreiben und anderen Anlagen im Zusammenhang mit der Bewerbung aufgeführt sind. Diese Zustimmung erteile ich für den Zweck der Aufnahme dieser Daten in das Verzeichnis der Bewerber um Arbeitsstellen und die Besetzung freier Arbeitsplätze. Ich erkläre, dass alle von mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß, richtig und vollständig sind. Diese Zustimmung ist freiwillig und wird für die Dauer von 3 Jahren erteilt. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anlagen:

- Lebenslauf

 

Links:

Verfassen Sie Ihren Lebenslauf https://www.eures.sk/vzor-zivotopisu-a-prakticke-rady-pri-pisani
Europasshttps://www.eures.sk/europass
Lebenslauf und Motivationsschreiben verfassenhttps://www.zivotopis-online.sk
Verfassen Sie Ihr Motivationsschreiben https://www.eures.sk/ako-napisat-motivacny-a-sprievodny-list

Praktika

Definition und Eignung

Definition (Was ist ein Praktikum?)

Im geltenden Recht der Slowakischen Republik ist der Begriff Praktikum bzw. Praktikant(in) nicht verankert.

Bei Praktika handelt es sich nicht um eine Anstellung im eigentlichen Sinne. Das Praktikum ist eine Form der fachlichen Arbeitspraxis, Arbeit oder des Volontariats. Praktikanten/Praktikantinnen haben die Möglichkeit, auf diesem Wege einen Ausbildungsplatz zu finden, sich Fertigkeiten, Erfahrungen und Fähigkeiten anzueignen und weiterzuentwickeln sowie Theorie und Praxis zu verbinden. Praktikanten/Praktikantinnen können Studierende, Absolventen oder andere an einem Praktikum interessierte Personen sein. Ein Praktikum kann eine potenzielle Möglichkeit zur Erlangung einer Anstellung sein. Anbieter von Praktika können ihre potenziellen künftigen Arbeitnehmer testen und besser kennenlernen. 

Ein Arbeitspraktikum ist kein Arbeitsverhältnis. Es dient der Ausübung einer Tätigkeit, die vom Praktikanten/der Praktikantin in Vollzeit (insbesondere bei Nichtstudierenden) oder in Teilzeit (vor allem bei Studierenden) ausgeführt werden kann.

Ein Arbeitspraktikum kann auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. Eine davon ist die „Vereinbarung über ein unbezahltes Praktikum“, die mit einer Firma, Organisation oder Institution in schriftlicher Form geschlossen wird. Dies gilt für unbezahlte Praktika. Um sich rechtlich abzusichern und die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuhalten, wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen. Entscheidet sich der Arbeitgeber dafür, ein Praktikum zu vergüten, kann er gemäß § 223 des Arbeitsgesetzbuches eine der folgenden Vereinbarungen über Arbeiten, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden, abschließen:

  • Vereinbarung über Studentenjobs (geeignet für Studierende unter 26 Jahren)
  • Vereinbarung über die Ausführung von Arbeiten (auch für Nichtstudierende geeignet)
  • Vereinbarung über Arbeitstätigkeiten (auch für Nichtstudierende geeignet)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Praktikanten/der Praktikantin eine der oben aufgeführten Vereinbarungen abzuschließen. Ebenso ist er verpflichtet, den Praktikanten/die Praktikantin mit der Arbeitsumgebung, den für die auszuführende Arbeit geltenden Arbeits- und Rechtsvorschriften sowie mit den Arbeitsschutzbestimmungen vertraut zu machen. Er ist gleichfalls verpflichtet, für den Praktikanten/die Praktikantin die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Aufgaben – die natürlich unter Aufsicht eines Mentors/einer Mentorin erfolgen – zu schaffen.

Es hängt von der Entscheidung des Praktikumsanbieters ab, ob der Praktikant/die Praktikantin für seine/ihre Tätigkeit eine Vergütung erhält. Es kommen sowohl bezahlte als auch unbezahlte Praktika in Betracht. Die Länge des Praktikums kann unterschiedlich sein und hängt von der Branche oder dem Arbeitgeber ab. Eine ungeschriebene Regel lautet, dass unbezahlte Praktika kürzer sind (Wochen bis Monate) bezahlte Praktika hingegen länger (Monate bis Jahre). Die tatsächliche Dauer des Praktikums wird vom Arbeitgeber bestimmt.

Eignung (Wer kann sich bewerben?)

Für Staatsangehörige anderer EU-/EWR-Staaten bestehen keine Praktikumsbeschränkungen.

Informationen zum nationalen Qualitätsrahmen

Durchführung

In der Slowakischen Republik gibt es keine rechtliche Grundlage zur Durchführung von Praktika.

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Das nationale Stipendienprogramm der Slowakischen Republik (Národný štipendijný program Slovenskej republiky) soll die Mobilität von in- und ausländischen Studierenden, Doktoranden, Hochschullehrern, Forschern und Künstlern fördern. Über einschlägige Programme zur Unterstützung von Praktikantinnen und Praktikanten informieren Sie sich am besten bei Ihrer Ausbildungseinrichtung oder der Vermittlungsstelle für das Praktikum.

Hinweise für Bewerber

Wo sind Praktikumsangebote zu finden?

Hilfe bei der Suche nach einem Praktikum erhalten Studierende bei Hochschulen und den internationalen Studierendenorganisationen AIESEC, IAESTE und ELSA. Das Programm Erasmus+ bietet Studierenden die Möglichkeit zur Absolvierung eines Praktikums. Praktika werden von verschiedenen Arbeitsportalen, von auf Praktika spezialisierten Plattformen sowie auf den Internetseiten der Firmen selbst angeboten. Das gezielte EURES-Programm für berufliche Mobilität (TMS) hilft bei der Suche nach einem Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungsplatz.

Haben Sie Interesse, ein Praktikum in einer konkreten Firma zu absolvieren, so schicken Sie dieser Ihren Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben für ein Praktikum.

Förderung und Unterstützung

Für Informationen über Praktikumsmöglichkeiten und den Erhalt eines Erasmus+-Stipendiums nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Für Informationen über die finanzielle Unterstützung durch das EURES-TMS-Programm wenden Sie sich bitte an die EURES-Berater.

 

Links:

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?

Ihre Praktikumsangebote können Sie bei verschiedenen Arbeitsportalen und bei auf Praktikumsangebote spezialisierten Plattformen inserieren.

Hilfe bei der Suche nach Praktikumsbewerbern leisten Ihnen Hochschulen und die internationalen Studierendenvereinigungen AIESEC, IAESTE und ELSA. 

Förderung und Unterstützung

Bei der Suche nach Informationen zur Finanzierung und Förderung grenzüberschreitender Praktikanten können Sie sich an die Hochschulen, die nationale Agentur für das Programm Erasmus+ sowie an die internationalen Studierendenvereinigungen AIESEC, IAESTE und ELSA wenden.

 

Links:

Lehrlingsausbildung

Definition und Eignung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Gesetz Nr. 61/2015 Slg. über die Berufsausbildung und zur Änderung und Ergänzung mehrerer Gesetze sind die Berufsausbildung von Schülern der Fachmittelschulen und Berufsmittelschulen, die Arten der Fachmittelschulen, die praktische Ausbildung, das duale System der Berufsbildung, die Anerkennung der Eignung des Arbeitgebers und die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. 

Im Gesetz sind folgende Kategorien von Schulen vorgesehen: Fachmittelschulen und Berufsmittelschulen. 

Die Koordination von Berufsausbildung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt erfolgt auf landesweiter Ebene und auf der Ebene der Verwaltungsregionen.

Beschreibung des Systems

Das Schulgesetz sieht verschiedene Ausbildungsformen vor, um eine untere Mittelschulbildung, eine Fachmittelschulbildung, eine vollständige Fachmittelschulbildung oder eine höhere berufliche Bildung (postsekundär oder tertiär) zu erlangen.

Die praktische Ausbildung der Auszubildenden erfolgt in Form einer Berufsausbildung, Berufspraxis und durch praktische Übungen. Im dualen Ausbildungssystem absolviert der Auszubildende die praktische Ausbildung unmittelbar bei einem Arbeitgeber, in der Werkstätte des Arbeitgebers, der Werkstätte einer Schule, einem Zentrum für praktische Ausbildung oder einer anderen zugelassenen Einrichtung. Der Umfang wird durch den Vertrag über die duale Ausbildung, den Ausbildungsvertrag, ein staatliches Ausbildungsprogramm oder das Berufsausbildungsprogramm der Schule bestimmt. Ein Teil der praktischen Ausbildung kann als digitale Berufspraxis abgeleistet werden, die auf die Stärkung der digitalen Kompetenzen abzielt.

Das duale Ausbildungssystem stellt ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem dar, das in der Form des Ausbildungsvertrags geregelt wird; das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Schule wird in der Form eines Vertrags über die duale Ausbildung geregelt. Für die gesamte praktische Ausbildung (Organisation, Inhalt und Qualität der praktischen Ausbildung) ist der Arbeitgeber verantwortlich, welcher gleichzeitig alle Kosten in Verbindung mit der praktischen Ausbildung trägt. Ein Arbeitgeber kann nach Prüfung der Eignung (er reicht einen Antrag bei der zuständigen Standes- oder Berufsorganisation ein) am dualen Ausbildungssystem teilnehmen. Die Bescheinigung wird dem Arbeitgeber für einen Zeitraum von sieben Jahren erteilt. Ein Arbeitgeber kann mit mehreren Berufsschulen einen dualen Ausbildungsvertrag abschließen. Eine Fachmittelschule kann mit mehreren Arbeitgebern einen dualen Ausbildungsvertrag abschließen. 

Durch eine Gesetzesnovelle vom 1.1.2026 wird ein neuer Typ von Vertragsverhältnissen eingeführt, der Vertrag über das Fachpraktikum, durch den die Durchführung von Fachpraktika von Schülern der Fachmittelschulen und Berufsmittelschulen auch in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder anderen fachlichen Arbeitsstellen ermöglicht wird.

Dem Arbeitgeber wird aus dem Haushalt des Ministeriums für Schulwesen, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik ein Zuschuss für die Durchführung der praktischen Ausbildung gewährt. 

Der Auszubildende ist verpflichtet, an der praktischen Ausbildung unter Leitung eines Meisters des Berufs, eines Lehrers für Berufspraxis, eines Hauptausbilders oder eines Ausbilders teilzunehmen. Auszubildende erhalten für jede Stunde abgeleisteter produktiver Arbeit ein Entgelt in Höhe von mindestens 50 % des Mindeststundenlohns. Bei der Bestimmung der Höhe werden auch die Qualität der Arbeit und das Verhalten des/der Auszubildenden berücksichtigt. In Branchen, in denen es am Arbeitsmarkt an Absolventinnen und Absolventen mangelt, wird Auszubildenden je nach Leistungsstand ein Motivationsstipendium in Höhe von 65 %, 45 % bzw. 25 % des Existenzminimums gewährt. 

Die Anerkennung von Qualifikationen wird in der Slowakei im Gesetz Nr. 422/2015 Slg. über die Anerkennung von Ausbildungsdokumenten und über die Anerkennung fachlicher Qualifikationen geregelt. Dies betrifft die Anerkennung von Dokumenten, die von Ausbildungsinstitutionen der Mitgliedstaaten der EU, des EWR, der Schweiz sowie von Drittländern erteilt wurden. Die damit verbundenen Aufgaben übernimmt das Ministerium für Schulwesen. Informationen zur Anmeldung an einer Mittelschule sowie zur Anerkennung von Qualifikationen erhalten Sie auf dem Zentralen Portal der öffentlichen Verwaltung.

Schlüsselorganisationen: 

Ministerium für Schulwesen, Wissenschaft, Forschung und Sport 

Verwaltungsregionen

Standes- und Berufsorganisationen, Berufsverbände

Slovenská obchodná a priemyselná komora (Slowakische Industrie- und Handelskammer)

Slovenská živnostenská komora (Slowakische Gewerbekammer)

Eignung (Wer kann sich bewerben?)

Informationen über die Ausbildung von EU-Staatsangehörigen und ausländischen Staatsangehörigen in der Slowakei finden Sie auf dem Zentralen Portal der öffentlichen Verwaltung. EU-Staatsangehörige richten ihre Bewerbung an eine weiterführende Schule und fügen dabei ihre Bildungsnachweise oder Abschlusszeugnisse aus Auswahlverfahren bei. Zur Anerkennung von Ausbildungsdokumenten wird das Prüfungszeugnis der Unterstufe des entsprechenden Mitgliedstaates oder Drittlandes benötigt. Die Kreisverwaltungsbehörde am Sitz der jeweiligen Region entscheidet dann über die Anerkennung, indem sie Inhalt und Umfang der absolvierten Ausbildung des Antragstellers mit dem Inhalt und Umfang der Ausbildung vergleicht, die laut staatlichem Ausbildungsprogramm in der Slowakischen Republik verlangt werden. (Gesetz GBl. Nr. 422/2015)

Hinweise für Bewerber

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Ein Vorteil der dualen Ausbildung ist, dass die Auszubildenden sich schon während der Ausbildung Arbeitsgewohnheiten aneignen und sich ihre Einarbeitungszeit nach dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis verringert. Sie erreichen schneller die verlangte Arbeitsleistung und erhalten eine bessere Lohneinstufung. Auszubildende haben die Möglichkeit, im Rahmen des Berufsausbildungsvertrags mit dem Arbeitgeber einen Vorvertrag zum späteren Arbeitsvertrag abzuschließen.

Bei Interesse an der dualen Ausbildung wählt die/der Auszubildende das gewünschte Ausbildungsfach und einen Arbeitgeber, bei dem sie/er ein Vorstellungsgespräch absolviert. Im Falle eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhält die/der Auszubildende eine Bestätigung über die Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem. Die Bestätigung wird von der/dem Auszubildenden der Ausbildungsanmeldung beigefügt, anschließend absolviert sie/er die Aufnahmeprüfungen. Vor Beginn der Ausbildung schließt die/der Auszubildende mit dem Arbeitgeber einen Berufsausbildungsvertrag ab (dieser Abschluss ist bis Halbjahresende im ersten Ausbildungsjahr möglich).

Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?

Informationen über die weiterführende Schulbildung in der Slowakei finden Sie auf dem Portal www.stredneskoly.sk..

Informationen über das duale Ausbildungssystem finden Sie auf der Webseite des Staatlichen Instituts für Berufsausbildung, auf dem Portal des mittleren Bildungswegs und auf den Webseiten der Handelskammern und Arbeitgeberverbände.

Finanzierung und Unterstützung

Die Finanzierung der Berufsschulen basiert in der Slowakei auf einem normativen Prinzip, d. h., die Schulen werden nach der Anzahl der Auszubildenden und dem Personal- und wirtschaftlichen Aufwand des Erziehungs- und Ausbildungsprozesses finanziert. Gemäß dem Gesetz Nr. 245/2008 Slg. erfolgt dies nach dem Grundsatz der kostenlosen Bildung an Grund- und Sekundarschulen, die von den lokalen staatlichen Bildungsverwaltungen, der zentralen staatlichen Verwaltungsbehörde oder einer Behörde der territorialen Selbstverwaltung eingerichtet werden. 

Mehr über die Finanzierung der dualen Ausbildung finden Sie in Abschnitt 3.1.2.

Hinweise für Arbeitgeber

Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?

In den Medien, auf der Website „Entwicklung der Berufsausbildung“ und auf den Websites der Kammern und Arbeitgeberverbände.

Förderung und Unterstützung

Kammern und Arbeitgeberverbände, Staatliches Institut für Berufsausbildung.

 

Links:

Ministerium für Schulwesen, Wissenschaft, Forschung und Sporthttps://www.minedu.sk
Staatliches Institut für Berufsausbildung - 1https://siov.sk/dualne-vzdelavanie
Qualifikationsanerkennung https://uznavanie.minedu.sk/navigator
Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung)https://www.slovensko.sk/sk/titulna-stranka
Verwaltungsregionen https://www.e-vuc.sk
– Mittelschulen https://www.stredneskoly.sk
Berufsausbildungsportal – rsov.iedu.skhttps://rsov.iedu.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – szk.skhttps://www.szk.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – banskakomora.skhttps://www.banskakomora.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – sppk.skhttps://www.sppk.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – azzz.skhttps://www.azzz.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – sopk.skhttps://www.sopk.sk
Kammern und Arbeitgeberverbände – slsk.skhttps://www.slsk.sk

Umzug in ein anderes Land

Waren- und Kapitalverkehr

Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.

Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.

Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.

Beschränkungen des freien Warenverkehrs

Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.

Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.

Freier Kapitalverkehr

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.

Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.

Vorteile

Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat

  1. problemlos ein Bankkonto eröffnen,
  2. Aktien kaufen,
  3. Vermögen anlegen oder
  4. Immobilien erwerben

  In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.

Ausnahmen

Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.

Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.

Wohnungssuche

Viele Menschen in der Slowakei leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. In den Städten leben die meisten Menschen in Eigentums- oder Mietwohnungen, in kleineren Städten und auf dem Land in Einfamilienhäusern. Wohnraum ist in der Slowakei leicht erhältlich, sofern Sie eine Wohnung oder ein Haus käuflich erwerben wollen. Immobilien in der Hauptstadt und in den Universitätsstädten sowie deren Umland haben gegenüber Immobilien in anderen Regionen einen höheren Wert. In den Regional- und Lokalzeitungen können Sie sich umfassend über Wohnmöglichkeiten informieren. Es gibt aber auch private Immobilienmaklerbüros, die für ihre Dienste eine Vergütung berechnen. 

Wohnungsarten:

  • Eigentum - im persönlichen Eigentum
  • sozialer Wohnraum – Wohnen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
  • privat vermietet – Vermietung von Wohnungen zur Gewinnerzielung.

Kauf: Der Wert einer Immobilie richtet sich häufig nach dem Quadratmeterpreis. Wenn Sie jedoch zurzeit nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, aber bestimmte Bedingungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, einen Kredit für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses bzw. für den Bau eines eigenen Hauses aufzunehmen. Darlehen zum Kauf einer Immobilie gewähren die Banken oder Finanzinstitute in Form von Hypotheken.

Um unnötige Probleme beim Kauf einer Immobilie zu vermeiden, sollten Sie mit dem Katasteramt und dem Verkäufer zusammenarbeiten. 

Außerdem ist es sinnvoll, für den Kaufvorgang einen Fachmann heranzuziehen. Eine Person, die praktische Erfahrung mit dem Verkauf und der Übertragung von Eigentumsrechten hat und sich mit Kauf- und anderen erforderlichen Verträgen auskennt. Hierbei kann es sich um einen erfahrenen Immobilienmakler oder um einen Rechtsanwalt handeln. 

Zu den wichtigsten Vorgängen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung zählen: 

  • Überprüfung der Immobilie. In erster Linie ist unbedingt zu überprüfen, ob die Immobilie oder die Wohnung nicht mit einem Pfandrecht belastet ist und ob der Verkäufer tatsächlich der einzige Eigentümer der Wohnung ist. Möglicherweise gibt es einen oder sogar mehrere Miteigentümer der Wohnung. Diese Information entnehmen Sie der Eigentumsurkunde im zuständigen Katasteramt.
  • Vorbereitung der Dokumente. Wenn alles in Ordnung ist, sollten Sie die vollständige Dokumentation vorbereiten, die für die Übertragung der Immobilie erforderlich ist. Das wichtigste Dokument ist der Kaufvertrag.

Miete: Neben dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses besteht auch die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Haus zu mieten. Das Mieten ganzer Häuser ist weniger üblich als das Mieten von Wohnungen. Die Möglichkeiten, eine Wohnung zu mieten sind relativ gut. Wohnungen kann man in jeder beliebigen Stadt in der Slowakischen Republik mieten. Einschlägige Informationen erhalten Sie über Zeitungsannoncen, im Internet oder direkt in den Immobilienagenturen, die Sie in jeder Stadt finden. Die Immobilienagenturen berechnen jedoch für ihre Dienste eine Provision. Diese Form des Wohnens ist relativ teuer. Am höchsten sind die Mietpreise in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. In den kleineren Städten sind die Mieten erschwinglicher, dafür ist jedoch das Angebot wesentlich geringer als in der Hauptstadt. Zu allen Preisen sind noch die Energiekosten hinzuzurechnen, die der Mieter zumeist selbst trägt. Dadurch können sich die monatlichen Wohnkosten in einigen Städten mitunter verdoppeln. Die Mieten werden in der Regel monatlich entrichtet, Kautionen für mehrere Monate sind jedoch üblich. Die Unterzeichnung eines Mietvertrags ist eine Selbstverständlichkeit. 

 

Links:

Unterkünfte in der Slowakei – 1https://www.hauzi.sk
Unterkünfte in der Slowakei – 2https://www.slovakia.com
Mietwohnungenhttps://www.byty.sk
Immobilienkauf – 1https://www.nehnutelnosti.sk
Immobilienkauf – 2https://www.ringo.topky.sk
Schulsuche

Die Bildung und Erziehung in Kindergärten, Grundschulen, Mittelschulen, künstlerischen Grundschulen, Sprachschulen, Schulen für Kinder und Schüler mit besonderen Erziehungs- und Bildungsbedürfnissen und in Bildungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 245/2008 Slg über Erziehung und Bildung (Schulgesetz) und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Bildung an Hochschulen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 131/2002 Slg. Gesetz über Hochschulen und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze.

Auf der Webseite des Bildungsministeriums finden sich unter dem Reiter Bildung aktuelle Informationen über die vorschulische Bildung, die Grundschulbildung, die Bildung an weiterführenden Schulen, die Hochschulbildung, die nationale Bildung, das lebenslange Lernen, über die Jugend, Spezialbildung und inklusive Bildung, die Bildung an künstlerischen Grundschulen, Sprachschulen, Privatschulen und kirchlichen Schulen sowie Informationen über weitere Bildungsbereiche. 

Ein Verzeichnis der Kindergärten, Grundschulen und künstlerischen Grundschulen finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Stellen. Ein Verzeichnis der Hochschulen und Universitäten finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums unter dem Reiter Bildung, Hochschulbildung. 

Seit dem Jahr 2026 ist es möglich, eine elektronische Anmeldung (ePrihláška) für den Kindergarten, die Grundschule und die Mittelschule einzureichen.

Diese Auskünfte erhalten Sie in den größeren Städten auch in den Städtischen Informationszentren. 

 

Links:

 Centrum vedecko-technických informácií SR (Zentrum für wissenschaftlich-technische Informationen der Slowakischen Republikhttps://www.cvtisr.sk 
Ministerstvo školstva SR (Bildungsministerium der Slowakischen Republik, auch auf Englisch)https://www.minedu.sk 
Slovenská akademická informačná agentúra (Slowakische akademische Informationsagentur)https://www.saia.sk 
Národný štipendijný program Slovenskej republiky (Nationales Stipendienprogramm der Slowakischen Republik)https://www.stipendia.sk
Medzinárodný vyšehradský fond (Internationaler Visegrad-Fonds)https://www.visegradfund.org 
Slovak business directory (Slowakisches Firmenverzeichnis)https://www.greenpages.sk 
Národný inštitút vzdelávania a mládeže NIVAM (Nationales Bildungs- und Jugendinstitut NIVAMhttps://www.nivam.sk 
ePrihláška 

https://eprihlasky.iedu.sk

https://www.minedu.sk/44871-sk/eprihlasky

Mitnahme des eigenen Fahrzeugs (einschließlich Informationen zum Führerschein)

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.

Ihr Führerschein in der EU

Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.

Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.

Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.

Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.

Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.

Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.

Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.

Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.

Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.

Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.

Kraftfahrzeugversicherungen

Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

EU/EWR-Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Slowakische Republik nur ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte). Die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Staatsangehörige im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik sind im Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze geregelt, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist.

Staatsangehörige der Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft können sich in der Slowakischen Republik länger als drei Monate aufhalten, wenn sie 

  • in der Slowakischen Republik angestellt sind,
  • in der Slowakischen Republik einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen,
  • eine Grund-, Sekundar- oder Hochschule in der Slowakischen Republik besuchen,
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während der Dauer des Aufenthalts den eigenen Lebensunterhalt und den der begleitenden Familienangehörigen zu sichern, und in der Slowakischen Republik krankenversichert sind,
  • voraussichtlich eine Beschäftigung antreten werden,
  • Familienangehörige eines EU-/EWR-Staatsangehörigen sind, der/die die vorstehenden Bedingungen erfüllt. 

Anmeldung des Aufenthalts

EU-/EWR-Staatsangehörige sind verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen nach der Einreise in die Slowakische Republik den Beginn und Ort des Aufenthalts bei der zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei zu melden, sofern dies nicht der Beherbergungsbetrieb (Hotel) für sie macht. Der für den betreffenden Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle ist eine Bescheinigung über die Beherbergung vorzulegen bzw. der Name der beherbergenden Person sowie deren Personenkennzahl zu melden.

Registrierung des Aufenthalts auf dem Gebiet der Slowakischen Republik

Durch die Novelle des Gesetzes Nr. 342/2024 Slg. zur Änderung des Gesetzes Nr. 404/2011 Slg. Über den Aufenthalt von Ausländern und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung vom 15. 12. 2024 wurde im Rahmen der Aufenthaltsagenda die Computerisierung der Verfahren für die Ausländeranmeldung eingeführt. Es wurde die Möglichkeit für Ausländer geschaffen, elektronische Dienste in verschiedenen Lebenssituationen zu nutzen: Anmeldung von Unionsbürgern, Antrag auf Ausstellung eines Dokuments, Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts,

Zustimmung zur Unterbringung, Widerruf der Zustimmung zur Unterbringung, Registrierung des Unterkunftgebers.

EU-/EWR-Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate auf dem Gebiet der Slowakischen Republik aufhalten, sind verpflichtet, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser drei Monate, gerechnet ab dem Datum der Einreise in die Slowakische Republik, eine Aufenthaltsregistrierung zu beantragen. Der Antrag auf kostenlose Registrierung des Aufenthalts wird bei der zuständigen Dienststelle der Fremdenpolizei auf einem amtlichen Vordruck eingereicht. Gleichzeitig vorzulegen sind ein gültiger Identitäts-/Personalausweis oder ein gültiges Reisedokument sowie ein Nachweis, aus dem das Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen hervorgeht (Arbeitsvertrag, Gewerbeberechtigung, Bescheinigung der Schule, Kontoauszug o. Ä.).

Die Polizeidienststelle stellt am Tag der Abgabe des vollständigen Antrags eine Bescheinigung über die Aufenthaltsregistrierung des/der EU-/EWR-Staatsangehörigen aus, in der Name, Vorname und Anschrift der registrierten Person sowie das Datum der Registrierung angegeben sind. Wird von einem EU-/EWR-Staatsangehörigen kein Beherbergungsnachweis vorgelegt, wird in der Bescheinigung als Wohnanschrift die Gemeinde angegeben, in der sich der/die EU-/EWR-Staatsangehörige aufhält.

EU-/EWR-Bürger können eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren (Plastikkarte) persönlich bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei beantragen, die für den Wohnort in der Slowakischen Republik zuständig ist. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss der EU-/EWR-Bürger ein gültiges Reisedokument oder einen gültigen Personalausweis, zwei Fotos (3 x 3,5 cm) und einen Wohnungsnachweis vorlegen.

Daueraufenthaltsrecht von EU-Staatsangehörigen

EU-Staatsangehörige haben ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ununterbrochen auf dem Gebiet der Slowakischen Republik aufgehalten haben. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrecht auch vor Ablauf von fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden.

Das Aufenthaltsrecht bzw. Daueraufenthaltsrecht von EU-/EWR-Staatsangehörigen erlischt, wenn

  • sie der zuständigen Polizeidienststelle die Beendigung des Aufenthalts schriftlich mitteilen,
  • sie von einer Verwaltungsbehörde ausgewiesen wurden,
  • eine Polizeidienststelle das Aufenthaltsrecht oder das Daueraufenthaltsrecht entzogen hat,
  • sie verstorben sind bzw. für tot erklärt wurden,
  • sie die Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik erworben haben.

 

Links:

Ministerstvo zahraničných vecí (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten)https://www.mzv.sk
Ministerstvo vnútra (Ministerium des Innern)https://www.minv.sk 
Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung)https://portal.gov.sk
Migračné informačné centrum (Informationszentrum für Migration)https://www.mic.iom.sk/sk
Dienststellen der Fremdenpolizeihttps://www.minv.sk/?vizova-info-typy-viz-1
Checkliste für die Zeit vor und nach dem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Im Hinblick auf die epidemiologische Situation müssen die Pandemiemaßnahmen und die Situation an den Grenzen im Voraus recherchiert werden. Vor dem Umzug in ein neues Land muss auf folgende Dinge geachtet werden:

  • Unterkunft (zumindest für die erste Zeit) beschaffen,
  • ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt bis zur ersten Lohnzahlung sicherstellen,
  • in Erfahrung bringen, welche Genehmigungen Sie (im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Arbeit) in der Slowakei benötigen,
  • da Sie in einem anderen Land arbeiten möchten, sollten Sie vor der Abreise dafür sorgen, dass Sie einen Arbeitsvertrag haben (informieren Sie sich auch über die Arbeitsbedingungen, die Höhe des Arbeitsentgelts, die Modalitäten der Zahlung des Arbeitsentgelts, zu entrichtende Pflichtabgaben, den Arbeitsort, die Art der Arbeit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses usw.),
  • in Erfahrung bringen, ob Ihre Qualifikation in dem Land, in dem Sie eine Tätigkeit entsprechend Ihrer fachlichen Qualifikation ausüben wollen, anerkannt werden muss.
  • Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Reisepass / Personalausweis,
  • Führerschein,
  • Europäischer Krankenversicherungsausweis,
  • Formulare U1 und U2, gegebenenfalls weitere U-Formulare, die entsprechend Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind,
  • Dokumente, die Ihre Qualifikation und Ihre Berufspraxis belegen, möglichst mit beglaubigter Übersetzung ins Slowakische,
  • Lebenslauf in slowakischer Sprache,
  • mehrere Passfotos,
  • allgemeine Kenntnisse über Ihr neues Aufenthaltsland. 

Sofort nach Ihrer Ankunft in der Slowakei:

  • Als EU-Staatsangehörige/r melden Sie innerhalb von 10 Werktagen der örtlichen Polizeidienststelle den Beginn, den Ort und die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthalts (wenn Sie in einer Beherbergungseinrichtung Unterkunft nehmen, obliegt diese Pflicht dem Betreiber der Einrichtung). Drittstaatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Tagen anmelden.
  • Wenn Sie sich dauerhaft in der Slowakei niederlassen wollen, melden Sie sich bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle an. Hierzu benötigen Sie Ihren Reisepass und einen Beleg darüber, dass Sie eine Unterkunft haben.
  • Beantragen Sie bei der Polizeidienststelle den Ausweis für den Daueraufenthalt.
  • Wenn Sie arbeitslos sind und sich eine Arbeit suchen möchten, können Sie sich beim Amt für Arbeit, Soziales und Familie an Ihrem Aufenthaltsort anmelden (nicht verpflichtend).
  • Wenn Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch übertragen wollen, melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Amt für Arbeit, Soziales und Familie und legen Sie der zuständigen Geschäftsstelle der Sozialversicherung das Formular U2 vor. 

 

Links:

Ministerstvo zahraničných vecí a európskych záležitostí SR (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Europaangelegenheiten der Slowakischen Republik (SR))https://mzv.sk/web/sk

Arbeitsbedingungen

Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa

Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch

Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie

  • tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
  • haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.

Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.

Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.

Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union

Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
  • Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.

Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung

Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:

  • Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
  • Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.

Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.

Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.

Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen

Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte

Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.

Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU

Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.

Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa

Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:

  • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.

Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU

Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.

Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.

  1. Europäischer Qualifikationsrahmen

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.

  1. Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC)

Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.

  1. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.

  1. Europass

Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:

  • einen Lebenslauf,
  • einen Editor für Bewerbungsschreiben,
  • Zeugniserläuterungen,
  • Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
  • den Europass-Mobilitätsnachweis.

Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.

Beschäftigungsformen

Arbeitsverträge werden in der Slowakischen Republik zumeist auf unbefristete Zeit geschlossen.

Das Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags nicht ausdrücklich festgelegt oder wenn im Arbeitsvertrag oder bei Änderung des Arbeitsvertrages die gesetzlichen Bestimmungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurden. Das Arbeitsverhältnis gilt auch dann als unbefristet, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht schriftlich vereinbart wurde.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann für höchstens zwei Jahre vereinbart werden. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann höchstens zweimal für jeweils zwei weitere Jahre verlängert oder erneut vereinbart werden.

Als erneut vereinbartes befristetes Arbeitsverhältnis gilt ein Arbeitsverhältnis, das vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des vorangegangenen befristeten Arbeitsverhältnisses durch dieselben Parteien geschlossen wird. 

Die weitere Verlängerung oder erneute Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für höchstens zwei oder auch mehr als zwei Jahre ist nur aus folgenden Gründen zulässig:

  • Arbeitsvertretung für Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub oder im unmittelbar an den Mutterschafts- oder Elternurlaub anschließenden Urlaub, für vorübergehend arbeitsunfähige Beschäftigte oder für Beschäftigte, die langfristig für die Wahrnehmung einer öffentlichen oder gewerkschaftlichen Funktion freigestellt wurden,
  • Ausführung von Arbeiten, für die eine vorübergehende, jedoch acht Monate pro Kalenderjahr nicht überschreitende wesentliche Erhöhung der Beschäftigtenzahl erforderlich ist;
  • Ausführung von Arbeiten, die vom Wechsel der Jahreszeiten abhängig sind, sich jedes Jahr wiederholen und acht Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten (Saisonarbeit);
  • Ausführung von Arbeiten, die in einem Tarifvertrag vereinbart wurden. 

Der Grund für die Verlängerung oder erneute Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses ist im Arbeitsvertrag anzugeben.

Die weitere Verlängerung oder erneute Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses von bis zu zwei oder mehr als drei Jahren mit einem Hochschullehrer oder einem schöpferisch tätigen Arbeitnehmer in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ist auch möglich, wenn sich dies mit dem Charakter der Tätigkeit des Hochschullehrers oder schöpferisch tätigen Arbeitnehmers in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung objektiv begründen lässt und eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.

Arbeitsverhältnis mit kürzerer Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eine kürzere Arbeitszeit als die festgelegte Wochenarbeitszeit vereinbaren. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer eine Abänderung der festgelegten Wochenarbeitszeit auf eine kürzere Wochenarbeitszeit und eine Abänderung einer kürzeren Wochenarbeitszeit auf die festgelegte Wochenarbeitszeit vereinbaren.

Die kürzere Arbeitszeit braucht nicht auf alle Werktage verteilt zu werden.

Einem Arbeitnehmer mit verkürzter Arbeitszeit steht ein Lohn entsprechend der vereinbarten kürzeren Arbeitszeit zu.

Einen Arbeitnehmer mit einer kürzeren Arbeitszeit darf der Arbeitgeber gegenüber einem vergleichbaren Arbeitnehmer weder bevorzugen noch benachteiligen.

Arbeitsplatzteilung

Ein geteilter Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, bei dem sich die Beschäftigten die Arbeitszeit und die mit dieser Arbeitsstelle verbundenen Aufgaben selbstständig untereinander aufteilen. 

Heimarbeit und Telearbeit

Wird eine Arbeit, die in der Arbeitsstelle des Arbeitgebers ausgeführt werden könnte, regelmäßig im Umfang der festgelegten Wochenarbeitszeit oder eines Teils der Wochenarbeitszeit im Haushalt des Arbeitnehmers ausgeführt, handelt es sich um Heim-oder Telearbeit, wenn die Arbeit unter Nutzung von Informationstechnik ausgeführt wird, bei der regelmäßig eine elektronische Datenfernübertragung erfolgt.

Nicht als Heimarbeit oder Telearbeit gelten Arbeiten, die Beschäftigte gelegentlich oder unter besonderen Umständen mit Zustimmung des Arbeitgebers oder nach Absprache mit ihm vom Haushalt des Arbeitnehmers aus ausführen, sofern die Art der Tätigkeit, die die Beschäftigten gemäß Arbeitsvertrag ausüben, dies zulässt. 

Für die Ausführung von Heim- oder Telearbeit ist eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag erforderlich.

Arbeitnehmer, die Heim- oder Telearbeit ausführen, dürfen im Vergleich zu vergleichbaren Arbeitnehmern mit Arbeitsort in der Arbeitsstelle des Arbeitgebers weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

Angestellte, die geistliche Tätigkeiten ausüben

Die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu kollektiven arbeitsrechtlichen Beziehungen finden keine Anwendung auf Beschäftigte von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die geistliche Tätigkeiten ausüben. 

Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Schülern von Berufsschulen mit Abitur (Stredná odborná škola) oder mit Schülern von Berufsschulen (Odborné učilište) 

Ein Arbeitgeber kann mit einem Schüler einer Berufsschule mit Abitur oder einer Berufsschule frühestens am Tag der Vollendung seines 15. Lebensjahres einen Vertrag über einen künftigen Arbeitsvertrag schließen. Gegenstand dieses Vertrags ist einerseits die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Schüler nach dem Ablegen der Abschlussprüfungen, der Abiturprüfungen oder der Absolventenprüfungen ein Arbeitsverhältnis einzugehen, und andererseits die Verpflichtung des Schülers, ein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber einzugehen. In diesem Fall kann keine Probezeit vereinbart werden. Die vereinbarte Art der Tätigkeit muss den Qualifikationen entsprechen, die der Schüler mit dem Abschluss seines Fach- oder Studienbereichs erworben hat. Der Vertrag über einen künftigen Arbeitsvertrag ist nur gültig, wenn er mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Schülers geschlossen wird. 

Mit dem Vertrag über einen künftigen Arbeitsvertrag geht der Schüler einer Berufsschule mit Abitur oder einer Berufsschule die Verpflichtung ein, nach dem Ablegen der Abschlussprüfungen, der Abiturprüfungen oder der Absolventenprüfungen für eine befristete Zeit von höchstens drei Jahren ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber einzugehen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die für die Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem bestimmten Fach- oder Studienbereich entstanden sind.

Vereinbarungen über Arbeiten, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden

Der Arbeitgeber kann zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Deckung seines Bedarfs in Ausnahmefällen mit natürlichen Personen Vereinbarungen über Arbeiten abschließen, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden: eine Vereinbarung über die Ausführung von Arbeiten, eine Vereinbarung über Arbeitstätigkeit und eine Vereinbarung über studentische Hilfsarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit durch ihr Ergebnis begrenzt ist (Vereinbarung über die Ausführung von Arbeiten) oder es sich um eine Gelegenheitsarbeit handelt, die durch die Art der Arbeit begrenzt ist (Vereinbarung über Arbeitstätigkeit, Vereinbarung über studentische Hilfsarbeiten).

Saisonarbeit

Saisonarbeit für die Belange von Vereinbarungen über Arbeitstätigkeit ist die Ausführung von Arbeiten, die vom Wechsel der Jahreszeiten abhängig sind, sich jedes Jahr wiederholen und acht Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten, in der Landwirtschaft beim Anbau, der Ernte, der Sortierung und Lagerung, im Fremdenverkehr, in der Lebensmittelindustrie bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und in der Forstwirtschaft. 

 

Links:

Zákonník práce (Arbeitsgesetzbuch)Č. 311/2001 Z.z.
Arbeitsverträge

Vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, die natürliche Person mit den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sowie mit den Arbeits- und Lohnbedingungen vertraut zu machen. Arbeitsverhältnisse werden durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Das Arbeitsverhältnis entsteht ab dem im Arbeitsvertrag als Tag des Arbeitsbeginns vereinbarten Tag. Der Arbeitsvertrag muss auf Grundlage des Arbeitsgesetzbuchs abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein schriftliches Exemplar des Arbeitsvertrages auszuhändigen. Der Arbeitgeber muss mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag alle grundlegenden Angelegenheiten vereinbaren, und zwar: Art der Tätigkeit, für die der Mitarbeiter eingestellt wird, deren kurze Charakterisierung, Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird (Gemeinde, Ortsteil oder anderweitig bezeichneter Ort), Datum der Arbeitsaufnahme, Gehaltsbedingungen, insofern kein Tarifvertrag gilt. Der Arbeitgeber macht im Arbeitsvertrag auch Angaben zu weiteren Arbeitsbedingungen wie Zahltagen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag können im Interesse der Beteiligten Bedingungen, insbesondere materielle Vergünstigungen, vereinbart werden. Der gültige Arbeitsvertrag muss spätestens am Tag des Entstehens des Arbeitsverhältnisses (Tag des Arbeitsantritts) abgeschlossen werden.

Befindet sich der Arbeitsort im Ausland und übersteigt die Zeit der Beschäftigung einen Monat, so hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung, in welcher der Lohn bzw. Teillohn ausbezahlt wird, weitere mit der Arbeit im Ausland zusammenhängende Leistungen als Geld- oder Sachbezüge sowie gegebenenfalls die Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers anzugeben. 

Probezeit

Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vereinbart werden, die höchstens drei Monate betragen darf; für leitende Mitarbeiter, die unmittelbar einem statutarischen Organ oder einem Mitglied eines statutarischen Organs unterstehen, sowie für die einem solchen leitenden Mitarbeiter unmittelbar unterstehenden leitenden Mitarbeiter beträgt die Probezeit höchstens sechs Monate. Die Probezeit kann nicht verlängert werden. Im Fall einer Arbeitsverhinderung von Seiten des Arbeitnehmers verlängert sich die Probezeit. Die Probezeit muss schriftlich vereinbart werden, andernfalls ist sie unwirksam. Bei einer Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen kann keine Probezeit vereinbart werden.

Änderungen des Arbeitsvertrags

Der vereinbarte Inhalt eines Arbeitsvertrags kann nur dann geändert werden, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf seine Änderung verständigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderung des Arbeitsvertrags schriftlich auszustellen.

 

Links:

Zákonník práce (Arbeitsgesetzbuch)https://www.employment.gov.sk/sk/legislativa/pracovna-legislativa/zakon…  
Nationale Arbeitsinspektionhttps://www.ip.gov.sk
Besondere Beschäftigtengruppen

Beschäftigung von Frauen 

Frauen haben bezüglich der Einstellungsbedingungen, der Vergütung und des beruflichen Fortkommens, der fachlichen Weiterbildung und der Arbeitsbedingungen das Recht auf Gleichstellung. Die arbeitsrechtlichen Verhältnisse werden durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt, sofern in Vorschriften des internationalen Privatrechts keine anderslautenden Festlegungen enthalten sind. Der Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin während der Schutzzeit sowie während der Schwangerschaft bzw. im Mutterschafts- oder Elternurlaub nicht kündigen. Dasselbe gilt für alleinstehende Arbeitnehmerinnen, die ein Kind unter drei Jahren betreuen. Die für schwangere Frauen und für Frauen nach der Geburt untersagten Tätigkeiten sind in der Regierungsverordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 272/2004 Slg. geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerin vorübergehend so anzupassen, dass sämtliche schädliche Faktoren ausgeschlossen werden. Ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer für Schichtarbeit einteilt, hat auf die Bedürfnisse schwangerer Frauen Rücksicht zu nehmen.

Beschäftigung von Jugendlichen 

Jugendliche Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Arbeitgeber darf nur eine natürliche Person beschäftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Schulpflicht erfüllt hat. Eine Ausnahme bildet die Ausführung einiger leichter und anspruchsloser Arbeiten. Dabei handelt es sich um Arbeiten bei der Mitwirkung an kulturellen und künstlerischen Aufführungen, Sportveranstaltungen oder Werbetätigkeiten. 

Die Arbeitszeit von jugendlichen Beschäftigten unter 16 Jahren beträgt höchstens 30 Stunden pro Woche und die von Beschäftigten über 16 Jahren höchstens 37,5 Stunden pro Woche. Dies gilt auch, wenn der/die Beschäftigte für mehrere Arbeitgeber tätig ist. Im Arbeitsgesetzbuch ist des Weiteren das Verbot der Überstundenarbeit, der Nachtarbeit und des Bereitschaftsdienstes für Jugendliche geregelt. Ferner sind dort jene Arbeiten geregelt, die jugendlichen Arbeitnehmern untersagt sind. 

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 

Menschen mit Behinderungen gemäß dem Gesetz Nr. 5/2004 Slg. über Beschäftigungsdienstleistungen und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung sind Personen, die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften als Invaliden zu betrachten sind. Als behindert gilt eine Person, die invalide ist und aufgrund eines Körperschadens, einer geistigen Behinderung oder einer Verhaltensstörung eine durch Beschluss oder Bescheid der Sozialversicherung oder durch ein Gutachten der Sozialversicherung gemäß Sondervorschrift bescheinigte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit aufweist. 

Menschen mit Behinderungen können Arbeit finden über Arbeitgeber, die gesetzlich verpflichtet sind, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen oder – falls sie dem nicht nachkommen – einen finanziellen Beitrag zu diesem Zweck zu leisten. Die Betroffenen können durch Vermittlung von Beschäftigungsförderungsagenturen oder in Behindertenwerkstätten bzw. an geschützten Arbeitsplätzen beschäftigt werden. Dort können auch Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Arbeit zeitweilig nicht ausüben können, neue fachliche Fertigkeiten erwerben. Für die Einrichtung und Unterhaltung von geschützten Werkstätten werden staatliche Fördergelder gezahlt. 

Gemäß § 158 des Arbeitsgesetzbuches sind die Arbeitgeber verpflichtet,

Arbeitnehmer mit Behinderungen an für sie geeigneten Arbeitsplätzen zu beschäftigen, ihnen durch Ausbildung oder Studium den Erwerb der erforderlichen Qualifikation sowie anschließend deren weitere Erhöhung zu ermöglichen; Bedingungen zu schaffen, die Arbeitnehmern mit Behinderungen die Möglichkeit bieten, sich durch die Arbeit zu verwirklichen; die Ausstattung der Arbeitsplätze zu verbessern, sodass die Arbeitnehmer mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, die gleichen Arbeitsergebnisse zu erzielen wie die anderen Arbeitnehmer, sofern dies möglich ist, und dass ihnen die Arbeit in größtmöglichem Umfang erleichtert wird.

 

Links:

Selbständigkeit

Unternehmerische Tätigkeiten werden durch das Gewerbegesetz (455/1991 Slg.) geregelt. Als Gewerbe gilt eine in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung zum Zweck der Gewinnerzielung selbstständig und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen ausgeübte kontinuierliche Tätigkeit. Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit beginnen möchten, ist die Internetseite des Zentralen Portals der öffentlichen Verwaltung und des Innenministeriums der Slowakischen Republik (Abteilung gewerbliche unternehmerische Tätigkeit) – (Ministerstvo vnútra SR – časť živnostenské podnikanie) hilfreich. 

Ein Gewerbe kann von einer natürlichen Person (Gewerbetreibender) oder einer juristischen Person ausgeübt werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Allgemeine Bedingungen für die Ausübung einer Gewerbetätigkeit durch natürliche Personen sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, Rechtsfähigkeit und Unbescholtenheit. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, müssen Sie einen gegenstand des Unternehmens angeben. Das Gewerbegesetz unterscheidet zwischen handwerklichen, gebundenen und freien Gewerben. Informieren Sie sich auch, welche fachlichen Voraussetzungen für das Betreiben des gewählten Gewerbes bestehen. 

Bei der Gewerbeanmeldung sind der zentralen Kontaktstelle („jednotné kontaktné miesto“, JKM) der Kreisverwaltungsbehörde, Ressort gewerbliche unternehmerische Tätigkeit, ein Identitäts-/Personalausweis, ein Nachweis über das Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung und – sofern verlangt – Nachweise über die fachliche Eignung und – sofern die natürliche Person nicht die slowakische Staatsangehörigkeit besitzt – ein Auszug aus dem Strafregister vorzulegen.

Die JKM führt zusammen mit der Gewerbeanmeldung die Anmeldung eines Unternehmers in Form einer natürlichen Person bei der Krankenversicherung und beim Finanzamt durch. 

Die Gewerbeanmeldung kann auch elektronisch über die Online-Dienste des Zentralen Portals der öffentlichen Verwaltung (Ústredný portál verejnej správy) durchgeführt werden. Die Gebühr für die Ausstellung des Gewerbescheins beträgt 7 EUR für jedes freie Gewerbe und 22 EUR für jedes Handwerks- oder gebundene Gewerbe; für einen Auszug aus dem Gewerberegister sind 5 EUR zu entrichten. Für einen Gewerbetreibenden, der seine Tätigkeit gerade erst aufgenommen hat, wird die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge nach Einreichen der ersten Steuererklärung in Abhängigkeit von der Höhe seiner Einkünfte festgesetzt. . Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann ein Arbeitssuchender vom Amt für Arbeit, Soziales und Familie einen Zuschuss für seine selbstständige gewerbliche Tätigkeit erhalten.

 

Links:

Sociálna poisťovňa (Sozialversicherungsanstalt)https://www.socpoist.sk
Obchodný register (Handelsregister)https://www.orsr.sk 
Živnostenský register (Gewerberegister)https://www.zrsr.sk 
Slovenská živnostenská komora (Slowakische Gewerbekammer)https://www.szk.sk 
Slovenský živnostenský zväz (Slowakischer Verband der Gewerbetreibenden)https://www.szz.sk 
Ústredný portál verejnej správy Slovenskej republiky (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung der Slowakischen Republik) https://www.slovensko.sk/sk/oznamy/detail/_elektronicke-ohlasenie-zivno…
Generálna prokuratúra Slovenskej republiky – Žiadosti o výpis z registra trestov (Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik – Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse)https://www.genpro.gov.sk
Úrad geodézie, kartografie a katastra Slovenskej republiky – List vlastníctva (Amt für Geodäsie, Kartografie und Kataster der Slowakischen Republik – Grundbücher)https://www.skgeodesy.sk
Finančná správa (Finanzverwaltung)https://www.financnasprava.sk
Všeobecná zdravotná poisťovňa (Allgemeine Krankenversicherung)https://www.vszp.sk 
Slovak Business Agency (Slowakische Business-Agentur)https://www.sbagency.sk 
SARIO Slovenská agentúra pre rozvoj investícií a obchodu (Slowakische Agentur für die Entwicklung von Investitionen und Handel)https://www.sario.sk 
Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky – časť živnostenské podnikanie (Innenministerium der Slowakischen Republik – Ressort gewerbliche unternehmerische Tätigkeit)https://www.minv.sk/?zivnostenske-podnikanie
Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny (Zentrale für Arbeit, Soziales und Familie) – Zuschuss für eine selbstständige gewerbliche Tätigkeithttps://www.upsvr.gov.sk/sluzby-zamestnanosti/nastroje-aktivnych-opatre…
Lohn und Gehalt

In der Slowakischen Republik wird der Mindestlohn durch Gesetz und Durchführungsverordnung der Regierung festgelegt. Die Höhe des Mindestlohns wird auf der Basis des im vorangegangenen Jahr erzielten Durchschnittslohns der Arbeitnehmer mithilfe eines Koeffizienten ermittelt, den die Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaftsverbände und der Regierung aushandeln. In den branchenbezogenen Tarifverträgen (Manteltarifverträgen) sowie den unternehmensbezogenen Tarifverträgen, die von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden, kann ein höherer Mindestlohn vereinbart werden. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2021 für auf Monatsbasis bezahlte Arbeitnehmer 623 EUR monatlich und 3,58 EUR für auf Stundenbasis angestellte Arbeitskräfte.

Dieser Betrag des Mindestlohnes wird je nachdem, wie anspruchsvoll die Arbeit ist, gemäß einem Koeffizienten erhöht; es werden sechs Stufen des Mindestlohnes unterschieden: 1. Stufe des Komplexitätsniveaus – Mindestlohn 915 EUR/Monat, 2. Stufe = 1 031 EUR/Monat, 3. Stufe = 1 147 EUR/Monat, 4. Stufe = 1 263 EUR/Monat, 5. Stufe = 1 379 EUR/Monat und 6. Stufe = 1 495 EUR/Monat

Die Entlohnungsbedingungen muss der Arbeitgeber mit dem zuständigen Gewerkschaftsorgan in einem Tarifvertrag oder mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbaren. Wenn die Entlohnung der Arbeitnehmer nicht tarifvertraglich geregelt ist, hat der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch nach den im Arbeitsvertrag vereinbarten Entlohnungsbedingungen. In den Entlohnungsbedingungen legt der Arbeitgeber insbesondere die Form der Entlohnung der Arbeitnehmer, den Grundlohn und weitere Bestandteile der Vergütung sowie die Bedingungen für deren Gewährung fest. Der Lohn darf nicht unter dem in einschlägigen Vorschriften festgelegten Mindestlohn liegen.

Das Arbeitsgesetzbuch garantiert einen über die genannten Ansprüche hinausgehenden besonderen finanziellen Ausgleich für Überstundenarbeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit sowie Arbeit in einem Arbeitsumfeld, das von einem unabhängigen Organ des Gesundheitsschutzes als gesundheitsschädlich anerkannt wurde. Der Ausgleich wird in Form von Lohnzuschlägen gewährt. Bei der Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Beleg aushändigen, in dem die einzelnen Lohnbestandteile, die vorgenommenen Abzüge und die Gesamtarbeitskosten angegeben sind. Der Beleg wird in schriftlicher Form ausgestellt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über eine Bereitstellung in elektronischer Form einigen können. Die Gesamtarbeitskosten bestehen aus dem Lohn einschließlich Lohnersatzleistungen und Vergütungen für Arbeitsbereitschaft sowie – gesondert aufgeschlüsselt – den vom Arbeitgeber geleisteten Vorauszahlungen für Beiträge zur Krankenversicherung und Krankengeldversicherung, Rentenversicherung, Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Garantieversicherung, Unfallversicherung, den Einzahlungen in den Solidaritätsfonds und zur Zusatzrentenversicherung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Ersuchen Einsicht in die Unterlagen gewähren, die der Lohnabrechnung zugrunde lagen. 

Der Arbeitgeber führt die Abzüge der Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung und der Lohnsteuervorauszahlungen in der Währung des Arbeitnehmers aus. Ab dem Jahr 2026 werden Arbeitseinkünfte in vier Stufen progressiv besteuert.

Es gelten folgende Einkommensteuersätze:

  • 19% bis 43 983,32 EUR Jahresbesteuerungsgrundlage,
  • 25% über 43 983,32 bis 60 349,21 EUR Jahresbesteuerungsgrundlage,
  • 30% über 60 349,21 bis 75 010,32 EUR Jahresbesteuerungsgrundlage,
  • 35% über 75 010,32 EUR Jahresbesteuerungsgrundlage.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seiner Einkommensteuerpflicht nachzukommen. Entweder fordert er seinen Arbeitgeber auf, die jährliche Steuerabrechnung (Jahresabrechnung der Steuervorauszahlungen einer natürlichen Person für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit) für ihn durchzuführen, oder er ist verpflichtet, die Steuererklärung selbst einzureichen.

Der Lohn ist nach Ende des Arbeitsmonats zu zahlen, und zwar spätestens bis zum Ende des darauf folgenden Kalendermonats, sofern im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag keine anderslautenden Festlegungen getroffen wurden. Die Lohnzahlung erfolgt an den im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbarten Zahltagen. Der Arbeitgeber überweist den Lohn so auf das Bankkonto des Arbeitnehmers, dass der betreffende Betrag dem Konto spätestens am Zahltag gutgeschrieben wird. Zwischen den einzelnen Zahltagen kann der Arbeitgeber zu vereinbarten Terminen einen Lohnvorschuss gewähren.

 

Links:

Ústredný portál verejných služieb ľuďom (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung)https://slovensko.sk 
Sociálna poisťovňa (Sozialversicherungsanstalt)https://socpoist.sk 
Finančná správa (Finanzverwaltung) https://financnasprava.sk 
Arbeitszeit

Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt in der Slowakischen Republik höchstens 40 Stunden. Je nach Betriebstyp liegt die übliche Wochenarbeitszeit zwischen 37,5 und 40 Stunden. Gewöhnlich wird an 5 Tagen in der Woche gearbeitet. Die 30-minütige Arbeitspause, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, wenn die Arbeitsschicht länger als sechs Stunden dauert, zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit. Die Wochenarbeitszeit kann im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag auf andere Weise vereinbart werden. Im Arbeitsgesetzbuch sind auch die zusammenhängende tägliche Erholungszeit von 12 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb von 24 Stunden, die zusammenhängende wöchentliche Erholungszeit von zwei aufeinanderfolgenden Tagen, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstundenarbeit geregelt. Überstundenarbeit ist keine gängige Praxis, und in einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn auch Anspruch auf einen Lohnzuschlag. Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch die Abgeltung der Überstunden durch Freizeit, steht dem Arbeitnehmer kein Lohnzuschlag zu. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers darf einschließlich Überstunden höchstens 48 Stunden betragen. Sonderregelungen gelten für Jugendliche, Schwangere, Frauen und Männer, die Kinder betreuen, sowie Arbeitnehmer mit verminderter Erwerbsfähigkeit.

Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)

Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Urlaub, Arbeitsbefreiung und Ruhetage wird im Arbeitsgesetzbuch der Slowakischen Republik geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub, wenn er bei dem Arbeitgeber mindestens 60 Tage arbeitet. Der Basisumfang des Urlaubs beträgt vier Wochen, wobei Beschäftigte im Alter von 33 oder mehr Jahren oder solche, die Kinder betreuen, einen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub haben. Manche Berufe, zum Beispiel pädagogische oder medizinische Tätigkeiten, können auf der Grundlage besonderer Vorschriften einen längeren Urlaub haben. Wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, wird der proportionale Anteil des Urlaubs als ein Zwölftel für jeden ganzen Kalendermonat berechnet, während dessen der Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Arbeitnehmern, die schwere oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten ausüben, kann aufgrund besonderer Vorschriften ein Zusatzurlaub zugeteilt werden. Wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr arbeitet, wird der Anspruch proportional verkürzt. Der Zusatzurlaub muss vorrangig genommen werden; für nicht genommenen Zusatzurlaub wird kein Lohnersatz gewährt.

Eine Kürzung des Urlaubs ist nur aus den im Arbeitsgesetzbuch angeführten Gründen zulässig, zu Beispiel bei länger andauernder Arbeitsverhinderung, und die Kürzung wird anhand der Anzahl der im Kalenderjahr gearbeiteten Tage berechnet.

Mutterschaftsurlaub – dauert 34 Wochen (37 Wochen, wenn es sich um eine alleinerziehende Mutter handelt, oder 43 Wochen bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten). In der Regel tritt eine Frau den Mutterschaftsurlaub ab Beginn der sechsten, frühestens jedoch ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstag, an.

Vaterschaftsurlaub – im Zusammenhang mit der Betreuung eines neu geborenen Kindes steht Männern ab dem Tag der Geburt des Kindes ein Urlaub mit einer Dauer von 28 Wochen, alleinstehenden Vätern mit einer Dauer von 34 Wochen und bei der Betreuung von zwei und mehr neu geborenen Kindern mit einer Dauer von 37 Wochen, zu.

Elternurlaub — wird dem Elternteil, der ein Kind im Alter bis zu drei Jahren betreut, bzw. bei lang andauernd ungünstigem Gesundheitszustand bis zum Alter von sechs Jahren, gewährt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Antrag des Elternteils stattzugeben.

Arbeitsbefreiung kann der Arbeitgeber zur Vertiefung oder Erhöhung der Qualifikation, insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen der Arbeitsstelle, gewähren, wobei für diese Tage ein Lohnausgleich gemäß dem durchschnittlichen Verdienst gebührt.

Arbeitsbefreiung mit Lohnausgleich kann auch aus anderen, im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Gründen gewährt werden. 

Ruhetage sind die Tage, auf die die zusammenhängende wöchentliche Erholung des Arbeitnehmers fällt, sowie die Feiertage. An diesen Tagen darf Arbeit nur in Ausnahmefällen und nach Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern angeordnet werden.

Gesetzliche Feiertage: 

1.1., 5.7., 29.8., 1.9. (kein Ruhetag), 28.10. (kein Ruhetag), 17.11. (kein Ruhetag)

Ruhetage außer Sonntagen: 

6. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. November, 24. Dezember, 25.Dezember, 26. Dezember

Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer für Feiertage und Ruhetage zu einer Lohnersatzleistung verpflichtet. 

 

Links:

Regierungsamt der Slowakischen Republik – gesetzliche Feiertagehttps://www.vlada.gov.sk/slovensko/statne-sviatky
Zákonník práce (Arbeitsgesetzbuch — vollständiger Wortlaut)https://www.slov-lex.sk/ezbierky/pravne-predpisy/SK/ZZ/2001/311
Beschäftigungsende

Das Arbeitsverhältnis kann beendet werden durch:

  1. Vereinbarung,
  2. Kündigung,
  3. sofortige Beendigung,
  4. Beendigung innerhalb der Probezeit.

Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich. Ein befristet geschlossenes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden, wobei die Kündigung schriftlich erfolgt und zugestellt sein muss, da sie ansonsten ungültig ist. Der Arbeitnehmer kann beim Arbeitgeber aus beliebigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Mögliche längere Kündigungsfristen regelt das Arbeitsgesetzbuch.

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis in Ausnahmefällen sofort beenden, jedoch nur dann, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde oder die Arbeitsdisziplin schwerwiegend verletzt hat. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis sofort beenden, wenn er laut ärztlichem Gutachten die Arbeit nicht mehr ausüben kann, ohne seine Gesundheit ernsthaft zu gefährden, und der Arbeitgeber ihn nicht innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage dieses Gutachtens auf einen anderen, für ihn geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt hat oder wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Lohns, der Lohnersatzleistung, der Reisekostenvergütung, der Vergütung für Arbeitsbereitschaft, der Lohnfortzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers bzw. eines Teils hiervon nicht binnen 15 Tagen nach Fälligkeit geleistet hat oder wenn Leben oder Gesundheit des Arbeitnehmers unmittelbar bedroht ist.

Während der Probezeit können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem beliebigen Grund oder ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen, sofern nichts anderes festgelegt ist.

Ein befristet geschlossenes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

Das Arbeitsverhältnis eines Ausländers endet an dem Tag, an dem

  1. sein Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik enden soll
  2. ein Urteil über die Ausweisung der betreffenden Person aus der Slowakischen Republik rechtskräftig geworden ist,
  3. der Zeitraum abgelaufen ist, für den die Aufenthaltserlaubnis für das Gebiet der Slowakischen Republik ausgestellt wurde,
  4. der Zeitraum abgelaufen ist, für den die Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde,
  5. die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. 

Das Arbeitsverhältnis erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers.

Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es folgende Gründe für den Eintritt in den Ruhestand:

  1. Altersrente
  2. Frührente
  3. Invalidenrente

Auf Altersrente hat ein Versicherter Anspruch, der mindestens 15 Jahre rentenversichert war und das Renteneintrittsalter erreicht hat. Das Renteneintrittsalter von vor 1967 geborenen Versicherten ist innerhalb einer Spanne zwischen dem 53. und 64. Lebensjahr des Versicherten festgelegt. Für Versicherte, die im Jahr 1967 oder später geboren wurden, wird die Erhöhung des Renteneintrittsalters von der mittleren Lebensdauer abgeleitet. Das Renteneintrittsalter wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik fünf Jahre im Voraus festgelegt. Das genaue Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr, vom Geschlecht und von der Anzahl der erzogenen Kinder ab. Die Sozialversicherung bietet interessierten Personen eine informative Berechnung des Renteneintrittsalters an. 

Die Frührente ist eine Rentenleistung für einen Bürger, der vorzeitig in Rente gehen will. Voraussetzung ist, dass er mindestens 15 Jahre rentenversichert war, ihm höchstens zwei Jahre bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters fehlen oder er die erforderliche Lebensarbeitszeit erreicht hat und die Frührente an dem Tag, zu dem er diese Rente beantragt hat, über dem 1,6-fachen des Existenzminimums für eine volljährige natürliche Person liegt, seit dem 1.7.2024 ist dieser Betrag auf 273,99 EUR festgelegt. Die erforderliche Lebensarbeitszeit wird je nach Geburtsjahr des Versicherten schrittweise um zwei Monate erhöht.

Die Invalidenrente ist eine gesonderte Leistung der Rentenversicherung, die der materiellen Absicherung von Personen dient, die erwerbsunfähig geworden sind.

 

Links:

Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie)https://www.employment.gov.sk
Sociálna poisťovňa (Sozialversicherungsanstalt)https://www.socpoist.sk 
Arbeitnehmervertretung

Arbeitnehmer haben das Recht, sich am Arbeitsplatz direkt oder indirekt zu Fragen zu äußern, die die Bedingungen der Durchführung und Organisation der Arbeit betreffen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, ihre Form sowie die Wahl der Arbeitnehmervertreter sind im Arbeitsgesetzbuch festgelegt. Die Regeln für die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern sind im Gesetz über Tarifverhandlungen niedergelegt.

Tarifverhandlungen sind die entscheidende und wichtigste Form der Gestaltung und Entwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ziel von Tarifverhandlungen ist die Regelung der Arbeitsbedingungen, unter anderem von:

  • Lohnbedingungen,
  • Anstellungsbedingungen,
  • Beziehungen zwischen Arbeitgebern (oder deren Vertretung) und Mitarbeitern (oder deren Vertretung).

Mitarbeiter können bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wie folgt vertreten werden:

  • durch das zuständige Gewerkschaftsorgan,
  • durch den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson des Betriebsrats,
  • durch ein von der Betriebsratsversammlung gewähltes besonderes Organ der Genossenschaft,
  • durch einen Betriebsratsvertreter für Arbeitsschutz.

Die Bedingungen, die im Rahmen der Tarifverhandlungen vereinbart wurden, sind für alle Mitarbeitenden gültig, auch wenn der Beitritt zu Gewerkschaften eine freiwillige Entscheidung der Mitarbeitenden ist.

 

Links:

Konfederácia odborových zväzov SR (Gewerkschaftsbund der Slowakischen Republik)https://www.kozsr.sk 
Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny SR (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik) https://www.employment.gov.sk/sk/praca-zamestnanost/vztah-zamestnanca-z…
Arbeitskonflikte - Streik

Das slowakische System von Arbeitskonflikten verbindet gesetzliche Verfahren mit einer wachsenden Kultur des gesellschaftlichen Widerstandes. Das Streikrecht ist gesetzlich an Tarifverhandlungen und eine erfolglose Mediation gebunden. Auch wenn klassische Streiks in der Industrie eher Ausnahmen darstellen, werden wir immer häufiger Zeugen von Massenprotesten, die unmittelbar mit dem Arbeitsleben und dem gesellschaftlichen Leben zusammenhängen.

Einen Durchbruch stellte der letzte 17. November dar. Nachdem die Regierung diesen Tag als arbeitsfreien Tag abgeschafft hatte, füllten 88 000 Menschen die Plätze im ganzen Land. Allein in Bratislava demonstrierten in starkem Regen 50 000 Bürger, wobei viele symbolisch von der Arbeit Urlaub nahmen, um ihren Widerspruch zur Abschaffung dieses Feiertags auszudrücken. Dieser Akt dokumentiert klar die slowakische „Kultur des Widerstandes“ — die Bereitschaft, zum Schutz demokratischer Werte und Rechte auf den eigenen Lohn und Urlaub zu verzichten. Die Teilnahme an dem Protest bedeutet zwar den Verlust der Entlohnung für den gegebenen Zeitraum, aber für Zehntausende Slowaken ist das ein akzeptabler Preis für den Ausdruck ihres Standpunkts in angespannten Zeiten

 

Links:

Zákon 2/1991 Zb. o kolektívnom vyjednávaní (Gesetz Nr. 2/1991 Slg. über Tarifverhandlungen)https://www.zakonypreludi.sk/zz/1991-2
Aus- und Weiterbildung

Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.

Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.

Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.

In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.

Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.

Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus

  • der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
  • der Förderung der europäischen Dimension des Sports.

Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.

Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa

Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.

Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens

Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.

Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.

EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa

Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.

Lebensbedingungen

Überblick über die Lebensbedingungen in Europa

Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU

Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.

Beschäftigung in Europa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union

Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.

Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.

Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:

  1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
  • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  1. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
  • Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
  1. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
  1. Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
  • Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
  • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
  • abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme

Bildung in der EU

Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.

Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.

Verkehr in der EU

Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.

Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.

Der Schengen-Raum

Luftverkehr

Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.

Fluggastrechte

Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.

Eisenbahnverkehr

Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:

  1. Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
  2. Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
  3. Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politik, Verwaltung, Recht

Die Slowakische Republik (SR) ist eine demokratische parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der in direkter Wahl für fünf Jahre gewählt wird und vor allem repräsentative Befugnisse hat Die gesetzgebende Gewalt wird vom Nationalrat der Slowakischen Republik ausgeübt, einem Einkammerparlament mit 150 Abgeordneten, die für eine vierjährige Amtszeit mittels eines Verhältniswahlsystems in einem Wahlkreis gewählt werden, der den ganzen Staat umfasst. Die ausführende Gewalt hat die Regierung der Slowakischen Republik inne, die dem Parlament verantwortlich ist und an deren Spitze der Premierminister steht. 

Die Organisation des Staates ergibt sich aus der Verfassung der Slowakischen Republik, die die grundlegende Rechtsvorschrift darstellt. Die Staatsgewalt ist in die gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt geteilt Die Regierung der Slowakischen Republik stellt mittels ihrer Ministerien und anderer zentraler Organe der Staatsverwaltung die Ausübung der ausführenden Gewalt sicher. Der Prozess der Gesetzgebung besteht in der Vorlage von Gesetzesvorschlägen (durch die Regierung, Abgeordnete oder Ausschüsse des Nationalrats), ihrer Beratung und Verabschiedung durch das Parlament, der Unterzeichnung durch den Präsidenten und der Verkündung in der Sammlung der Gesetze der Slowakischen Republik, wodurch sie Gültigkeit und Wirksamkeit erlangen. Die regionale Selbstverwaltung ist zweistufig und wird von Gemeinden und Städten sowie größeren Gebietseinheiten (Verwaltungsregionen) gebildet, die über eigene gewählte Organe verfügen und vor allem für die regionale Entwicklung, das Schulwesen, soziale Dienste und Verkehr verantwortlich sind.

Das Rechtssystem der Slowakei beruht auf dem kontinentalen Recht (Civil law). Die Einhaltung der Gesetze und der öffentlichen Ordnung wird vom Polizeikorps der Slowakischen Republik sichergestellt. Die rechtsprechende Gewalt wird von unabhängigen Gerichten ausgeübt — den Bezirksgerichten, Landgerichten, dem Obersten Gericht der Slowakischen Republik und dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik, das über die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvorschriften und den Schutz der Grundrechte wacht. Die Bürger haben das Recht auf rechtliche Vertretung durch einen Anwalt und Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren; Personen in ungünstigen sozialen Situationen erhalten Rechtshilfe vom Zentrum für Rechtshilfe. Informationen über Rechte und Pflichten sind insbesondere durch die Sammlung der Gesetze, die amtlichen Webseiten der öffentlichen Verwaltung und fachliche Beratungseinrichtungen zugänglich.

Die Organisation des Arbeitsmarkts in der Slowakei ist auf nationaler und regionaler Ebene verankert. Auf der zentralen Ebene ist das wichtigste Organ das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik, das die Beschäftigungspolitik, die Politik der sozialen Sicherung und der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet. Die praktische Verwirklichung wird von der Zentrale für Arbeit, Soziales und Familien zusammen mit den Arbeitsämtern in den einzelnen Bezirken sichergestellt, die die Arbeitssuchenden erfassen, Arbeitsstellen vermitteln, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen und Sozialleistungen gewähren. Die regionalen und gemeindlichen Selbstverwaltungen beteiligen sich vor allem an der Unterstützung örtlicher Beschäftigungsprojekte, der Umschulung, sozialen Inklusion und Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und weiteren Sozialpartnern.

 

Links:

 

Úrad vlády SR (Regierungsamt der Slowakischen Republik) https://www.vlada.gov.sk
Ústavný súd SR (Verfassungsgericht der Slowakischen Republik) https://www.ustavnysud.sk
Národná rada Slovenskej republiky (Nationalrat der Slowakischen Republik)https://www.nrsr.sk
Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung) https://www.slovensko.sk 
Ministerstvo spravodlivosti SR (Justizministerium der Slowakischen Republik) https://www.justice.gov.sk 
Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie)https://www.employment.gov.sk
Ministerstvo vnútra SR (Innenministerium der Slowakischen Republik) https://www.minv.sk   
Einkommen und Steuern

Die Besteuerung ist in der Slowakischen Republik in gesonderten Rechtsvorschriften geregelt. Jeder Steuerzahler unterliegt der Steuerpflicht.

Arten von Steuern: 

DIREKTE STEUERN: Einkommensteuer, Kommunalsteuern

INDIREKTE STEUERN: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern

EINKOMMENSTEUER

Die Steuer wird von jeder Person geschuldet, die in einem Besteuerungszeitraum steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, die den gesetzlich vorgesehenen Betrag übersteigen. Dies gilt auch für Personen mit Einkünften aus dem Ausland. Es reicht aus, wenn eine Person ihren ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat oder sich dort mehr als 183 Tage im Kalenderjahr aufhält. Die Steuererklärung muss bis zum 31. März beim Finanzamt eingereicht werden. Auch die Steuer muss bis zu diesem Zeitpunkt entrichtet werden. Diese Frist kann um drei Monate, unter bestimmten Bedingungen um sechs Monate, verlängert werden.

Steuerpflichtiges Einkommen

Einkünfte: aus nichtselbständiger Arbeit; aus Gewerbebetrieb; aus sonstiger selbständiger Tätigkeit; aus Vermietung und Verpachtung; aus der Nutzung von Werken und künstlerischen Leistungen; aus Kapitalvermögen; sonstige Einkünfte

Anwendung von Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind): nicht steuerpflichtiger Teil der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerpflichtigen (nur aus aktivem Einkommen); nicht steuerpflichtiger Teil der Steuerbemessungsgrundlage für einen Ehegatten (nur aus aktivem Einkommen); Steuerbonus für ein unterhaltsberechtigtes Kind; Arbeitnehmerbeitrag; Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage durch Beiträge zur Zusatzrentenversicherung (3. Säule) und für ein gesamteuropäisches Rentenprodukt; Steuerbonus für gezahlte Zinsen. 

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis)

Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen z. B. auf der Grundlage von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen über Arbeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses nach dem Arbeitsgesetzbuch, auf der Grundlage eines Dienstverhältnisses, auf der Grundlage eines Verhältnisses als Staatsbediensteter, auf der Grundlage eines befristeten Verhältnisses (z. B. eines Auftrags oder eines Mandatsvertrags) gezahlt werden, gemäß dem der Steuerpflichtige verpflichtet ist, bei der Ausführung der Arbeit die Anordnungen und Weisungen des Zahlers dieser Einkünfte zu befolgen, und andere Einkünfte.

Vom dem gegenüber dem Arbeitnehmer berechneten und ausbezahlten Lohn oder Gehalt sind folgende Vorauszahlungen zu leisten:

  • 19 % von dem Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 154,8-fache des geltenden Existenzminimums einschließlich nicht übersteigt (d. h. 3 665,28 EUR monatlich im Jahr 2026)
  • 25 % von dem Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 154,8-fache des geltenden Existenzminimums übersteigt und das 212,4-fache des geltenden Existenzminimums einschließlich nicht übersteigt (d. h. über 3 665,28 EUR bis 5 029,10 EUR einschließlich monatlich im Jahr 2026)
  • 30 % von dem Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 212,4-fache des geltenden Existenzminimums übersteigt und das 264-fache des geltenden Existenzminimums einschließlich nicht übersteigt (d. h. über 5 029,10 EUR bis 6 250,86 EUR einschließlich monatlich im Jahr 2026)
  • 35 % von dem Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 264-fache des geltenden Existenzminimums übersteigt (d. h. über 6 250,86 EUR monatlich im Jahr 2026)

Die Steuern auf Einkommen natürlicher und juristischer Personen sind im Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

EINKOMMEN

Der Mindestlohn richtet sich nach der jeweiligen Komplexitätsstufe der Tätigkeit. 

Im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 915 EUR/Monat für die erste Komplexitätsstufe einer Tätigkeit. Insgesamt sind sechs Stufen beschrieben, in die die ausgeübten Berufstätigkeiten entsprechend ihrer Komplexität unterteilt werden. Für jede Stufe gilt ein spezieller Mindestlohn. Auf der 2. Stufe beträgt der Mindestlohn 1 031 EUR, auf der 3. Stufe 1 147 EUR, auf der 4. Stufe 1 263 EUR, auf der 5. Stufe 1 379 EUR und auf der 6. Stufe 1 495 EUR.

Berechnung des Nettolohns:

Der Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers verringert sich um Abzüge für:

  • Krankenversicherung: 5 % (Person ohne Behinderung); 2,5 % (Person mit Behinderung)
  • Krankengeldversicherung:  1,4 %
  • Rentenversicherung: 4 %
  • Invaliditätsversicherung: 3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1 %

Bruttogehalt – Beiträge – steuerfreier Teil der Bemessungsgrundlage (falls zutreffend) = Bemessungsgrundlage

Aus der Steuerbemessungsgrundlage wird die Steuer in Höhe von 19 % bzw. 25 %, 30 %, 35 % (siehe oben) berechnet.

Wenn ein Steuerbonus geltend gemacht wird, wird der Betrag des Steuerbonus von den Steuervorauszahlungen abgezogen. 

Durchschnittliche Monatslöhne in der Volkswirtschaft in ausgewählten Wirtschaftszweigen im vierten Quartal 2024:

Industrie: 1 884 EUR; Landwirtschaft: 1 299 EUR; Baugewerbe: 1 206 EUR; Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen: 1 597 EUR; Gesundheits- und Sozialwesen: 2 072 EUR; Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen: 1 010 EUR; Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: 2 821 EUR; Information und Kommunikation: 2 882 EUR; Transport und Lagerung: 1 671 EUR; Verwaltungsdienstleistungen: 1 308 EUR.

 

Links:

Portál Štatistického úradu SR (Portal des Statistischen Amtes der Slowakischen Republik)https://www.statistics.sk 
Finančná správa (Finanzverwaltung)https://www.financnasprava.sk
Mindestlohn https://www.minimalnamzda.sk
Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung) https://www.slovensko.sk
Lebenshaltungskosten

Die Höhe der Lebenshaltungskosten variiert in Abhängigkeit von den Regionen und der Erhöhung der Preise für Lebensmittel und Energie sowie der Ausgaben für den täglichen Bedarf.

Durchschnittliche Verbraucherpreise für ausgewählte Erzeugnisse in der Slowakischen Republik im Jahre 2026 (März): normales Brot – 2,59 EUR, weißes Brötchen handelsüblich 40 g – 0,11 EUR, frische Butter 125 g – 1,68 EUR, Weizenmehl halbfein 1 kg – 0,53 EUR, Kristallzucker 1 kg – 1,76 EUR, Eiernudeln 500 g – 1,97 EUR, Schinkensalami 1 kg – 8.09 EUR, Frische Vollmilch 1 l – 1,14 EUR, Schweinekeule ohne Knochen 1 kg – 3,31 EUR, Huhn 1 kg – 2,53 EUR, Edamer Käse 1 kg – 8,08 EUR, 10 Eier – 2,79 EUR, Sonnenblumenöl – 1,82 EUR, Reis geschält 1 kg – 1,60 EUR, Speisekartoffeln 1 kg – 0,60 EUR, Äpfel 1 kg – 1,33 EUR, Flaschenbier 12 % 0,5 l – 0,82 EUR, Zigaretten MARLBORO – King Size – 6,06 EUR, Waschgel – 13,85 EUR, Benzin bleifrei 95 Oktan – 1,53EUR, Diesel 1,57 EUR, Personenzug 2. Klasse 46 km – 2,70 EUR, Bus 91 – 100 km – 7,26 EUR, langärmeliges Herrenhemd – 34,21 EUR, Damenpullover – 27,03 EUR, Kinder-Winterjacke – 38,34 EUR, Kinder-Sporthose – 13,99 EUR.

 

Links:

Štatistický úrad SR (Statistisches Amt der Slowakischen Republik)https://www.statistics.sk
Wohnen

Kurzzeitige Unterkunft findet man in Hotels, Pensionen, Wohnheimen, auf Campingplätzen und in Ferienhäusern, es gibt aber auch Mietangebote in Privathäusern.

Für eine Langzeitunterkunft hat man die Wahl zwischen Miete und Kauf einer Immobilie. 

Beim Kauf einer Immobilie erwirbt der Käufer das Eigentum auf Grundlage des Genehmigungsbescheids über die Eintragung des Eigentumsrechts in das Liegenschaftskataster.

Mit dem Wohnen sind mehrere fixe und veränderliche Kostenpositionen verbunden. Es handelt sich um die Kosten für Heizung, elektrischen Strom, Wasser und Abwasser, Immobilienversicherung, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Gebühren für die Müllabfuhr, gegebenenfalls die Grundmiete sowie Mitgliedsbeiträge an Wohnungsbaugenossenschaften und Kosten für Wohnungsverwaltungsunternehmen.

Die Gebühren für Dienstleistungen im Bereich Wohnen sind abhängig von:

  • den verschiedenen Arten der Wohnung (Einfamilienhaus, Neubauwohnung, Altbauwohnung),
  • der Wohnfläche, aber auch von der Lage (Großstadt, Stadt, ländliches Gebiet).

Laut Anfang 2026 veröffentlichten Angaben der Nationalbank der Slowakei sind die Angebotspreise für Immobilien in der Slowakei im Jahr 2025 zwischen den Jahren um 12 % bis 12,8 % gestiegen. Dieser starke Anstieg wurde vor allem durch die gestiegene Nachfrage nach Wohnungen verursacht, deren Preise um 12,7 % auf durchschnittlich 3262 EUR/m² stiegen, während die Preise für Häuser langsamer stiegen (um 8,1 %). 

Wichtigste Fakten über den Preisanstieg im Jahr 2025:

  • Wachstum gesamt: Die Immobilienpreise verzeichneten einen steilen Anstieg, wodurch die Slowakei zu den Ländern der EU mit dem raschesten Preisanstieg gehört.
  • Wohnungen: Der Durchschnittspreis für Wohnungen erreichte 3262 EUR/m²2
  • Häuser: Die Hauspreise stiegen wieder, und zwar in einem Jahr um 8,1 %.
  • Vierteljahresentwicklung: Die Preise stiegen im vierten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal um 3,3 %.
  • Ursachen: Zur Marktbelebung trugen die Wohnungsnachfrage und die Veränderungen auf dem Gebiet der Kreditzinsen bei. 

Durchschnittspreise für Wohnimmobilien

Ungefähre Miet- und Kaufpreise von Immobilien:

  • Bratislava Hotelzimmer 1 Bett / 1 Nacht 55 EUR bis 205 EUR
  • Bratislava: Miete 1-Zimmer-Wohnung/Monat 400 EUR bis 1 000 EUR
  • Bratislava: Miete 1 Zimmer in Wohngemeinschaft 250 EUR bis 400 EUR
  • Bratislava: Kauf einer 1-Zimmer-Wohnung 135 000 EUR bis 220 000 EUR
  • Bratislava: Kauf eines Einfamilienhauses 350 000 EUR bis 1 900 000 EUR
  • Košice, Žilina, Nitra, Poprad, Zvolen Kauf einer 1-Zimmer-Wohnung 97 000 bis 300 000 EUR

Unterkunft, Miete und Kauf von Immobilien sind in den kleineren Städten und auf dem Land im Vergleich zu Bratislava billiger.

Durchschnittliche Immobilienpreise in EUR/m² nach Regionen im 4. Q 2025 

Region Bratislava: 3731

Region Trnava: 1982

Region Nitra: 1589

Region Trenčín: 1787

Region Žilina: 2180

Region Banská Bystrica: 1744

Region Prešov: 2172

Region Košice: 2608

Der durchschnittliche Preis von Wohnungen lag zum Ende des letzten Vierteljahres 2025 auf einer Höhe von 326 EUR/m2 Im Vergleich mit dem vorhergehenden Vierteljahr liegt er um 86 EUR/m2 bzw. 2,7 % höher (12,7 % im Jahresvergleich) Vor allem die Preise von Zwei- bis Vierzimmerwohnungen zogen an, die Preise größerer Wohnungen stagnierten.

Die Häuserpreise begannen gegen Ende des Jahres wieder zu steigen, sie stiegen um 38 EUR/m2 (1,8 %% zwischen Vierteljahren). Ihr Durchschnittspreis erreicht 2139 EUR/m2 und ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,1 % höher. 

Der Anteil der Region Bratislava am Gesamtangebot verzeichnet im Verlauf der letzten fünf Jahre eine eindeutig abnehmende Tendenz (Abbildung 4). In Zahlen ausgedrückt fiel der Anteil von 36 % im Jahr 2021 auf 30 % im Jahr 2025 Demgegenüber ist ein mäßig zunehmender Trend in den Regionen Trnava, Trenčín, Prešov und teilweise auch Nitra zu sehen.

Der Anstieg der Angebotspreise von Immobilien hat sich im letzten Vierteljahr 2025 auf 3,3 % beschleunigt, was vor allem auf die starke Verteuerung von Wohnungen zurückzuführen ist. Mit Ausnahme der Region Prešov stiegen die Wohnungspreise in der ganzen Slowakei, am meisten in Košice, wo der starke Anstieg den vorhergehenden Abfall kompensierte. Der Umsatz auf dem Markt ist am besten aus den Zahlen für das ganze Jahr zu sehen: im Jahr 2025 stiegen die Preise um 12 %, im Jahr 2024 dagegen um weniger als ein Prozent.

Sollten Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, lassen Sie sich stets zunächst von einem Rechtsanwalt beraten oder wenden Sie sich an ein Immobilienmaklerbüro. Sie können damit unnötigen Risiken aus dem Weg gehen.

Alle Verträge, deren Gegenstand die Übertragung (Kauf oder Verkauf) einer Immobilie ist, aber auch Mietverträge bedürfen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch der Schriftform.

 

Links:

Unterkunftssuche nach Regionen in den Tourismusgebieten und Skizentren https://www.travelguide.sk
Infoportal der Hauptstadt und Unterkunftssuche in Bratislavahttps://www.tripadvisor.sk 
Aktuelles Angebot an Immobilieneigentum - reality.zoznam.skhttps://www.reality.zoznam.sk 
Aktuelles Angebot an Immobilieneigentum – nbs.skhttps://www.nbs.sk
Aktuelles Angebot an Immobilieneigentum – aktualnacenabytu.skhttps://www.aktualnacenabytu.sk
Allgemeine Informationen über die Slowakei, Touristeninformationen, Karten und Unterkunftsangebotehttps://www.slovakia.com 
Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen der Slowakischen Republik. Die Gesundheitsversorgung wird von staatlichen und nichtstaatlichen Gesundheitseinrichtungen abgedeckt. Die Erstversorgung übernehmen Allgemeinmediziner für Kinder bzw. für Erwachsene. Jeder kann einen Arzt frei wählen, der für ihn die allgemeinmedizinische Versorgung leistet und gleichzeitig Überweisungen zur fachärztlichen Untersuchung ausstellt. Außerhalb der Sprechstunden Ihres Allgemeinmediziners sowie an Wochenenden können Sie den ambulanten Bereitschaftsdienst (nachstehend nur APS) in Anspruch nehmen. Die zu entrichtende Gebühr beläuft sich auf 2 EUR. Der Patient muss diese Gebühr nicht zahlen, wenn er unmittelbar nach einem Unfall zur Erstversorgung kommt (mit Ausnahme der Fälle, in denen der Unfall infolge des Genusses von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die anders als vom Arzt empfohlen eingenommen wurden, zustande gekommen ist) oder wenn er anschließend zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen wird. Ambulante Bereitschaftsdienste (APS) gibt es in fast jeder Kreisstadt. Sollte der APS geschlossen haben, werden Sie von der stationären Notaufnahme, über die jedes Krankenhaus verfügt, versorgt. Die Gebühr für die Leistung medizinischer Hilfe in der Notaufnahme beträgt 10 EUR. Der Patient hat sie zu entrichten, wenn es sich um keinen akuten Zustand gehandelt hat und es demzufolge zu einer missbräuchlichen Ausnutzung des Notfalldienstes gekommen ist. Die Gebühr entfällt, wenn die Behandlung mehr als 2 Stunden dauert, die Patienten oder der Patient anschließend ins Krankenhaus eingeliefert wird, die Verletzung gerade erst passiert ist (mit Ausnahme von Verletzungen, die durch Alkohol oder andere Suchtmittel verursacht wurden), es sich bei der Patientin um eine Schwangere handelt oder die Patienten oder der Patient Inhaber(in) einer goldenen Jánský-Medaille (Blutspende-Abzeichen) ist.

Rezeptpflichtige wie auch frei verkäufliche Medikamente erhalten Sie in den Apotheken, die in der Slowakischen Republik in ausreichender Zahl vorhanden und gut ausgestattet sind. Apotheken öffnen an Werktagen in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr und sind bis 17.00 Uhr geöffnet, am Wochenende und an Feiertagen wird ein Apothekenbereitschaftsdienst gewährleistet.

Gemäß dem Gesetz über die Krankenversicherung sind Arbeitnehmer, selbstständig erwerbstätige Personen, Arbeitgeber und der Staat zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen verpflichtet. Die Krankenversicherung deckt den größeren Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung ab. Bestimmte Medikamente und medizinische Leistungen müssen Sie in voller Höhe selbst bezahlen. Die Patienten entrichten für ärztliche Leistungen Gebühren nach festgelegten Tarifen. Die Krankenversicherung trägt nicht in jedem Fall die gesamten Kosten, so z. B. Anschaffungskosten für Brillen mit bestimmter Sehstärke, einige Arten von Medikamenten oder eine zahnärztliche Behandlung.

Jeder Arbeitnehmer muss in einer Krankenkasse versichert sein, dort wird ihm eine Nummer zugeteilt und ein Versichertenausweis ausgehändigt, den er bei jedem Arztbesuch vorlegt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer binnen 8 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses anzumelden und innerhalb der gleichen Frist nach Ende der Beschäftigung abzumelden. Sonstige Änderungen bezüglich der Krankenversicherung hat der Versicherte selbst bei der Krankenkasse innerhalb von 8 Tagen zu melden. Falls Sie auf dem Territorium der Slowakischen Republik eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen als Versicherter bei der Krankenkasse anzumelden, und zwar ab dem Tag, an dem der Tatbestand eintritt, der die öffentliche Krankenversicherung begründet, und sich innerhalb der gleichen Frist abzumelden. 

Wenn Sie aufgrund ihrer Tätigkeit auf dem Territorium der Slowakischen Republik versichert sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, lassen Sie sich von Ihrer Zweigstelle der Krankenkasse in der Slowakischen Republik das Formular S1 (ehemaliges Formular E 106) ausstellen. Dieses Formular legen Sie der für Ihren gemeldeten Wohnsitz zuständigen Krankenkasse vor, wo Sie sich registrieren lassen. Aufgrund des Formulars S1 (E 106) haben Sie Anspruch auf Kostendeckung für gesundheitliche Versorgung in Ihrem Wohnort in vollem Umfang seitens der slowakischen Krankenkasse. Dieser Anspruch besteht auch für Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. 

 

Links:

Ministerstvo zdravotníctva SR (Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik)https://www.health.gov.sk 
Aufstellung der Gesundheitseinrichtungenhttps://www.zzz.sk 
Allgemeines zum Thema Gesundheithttps://www.zdravie.sk 
Všeobecná zdravotná poisťovňa (Allgemeine Krankenversicherung) https://www.vszp.sk 
Zdravotná poisťovňa Dôvera (Krankenversicherung Dôvera)https://www.dovera.sk 
Zdravotná poisťovňa Union (Krankenversicherung Union)https://www.union.sk 
Bildungssystem

Die gesetzliche Schulpflicht in der Slowakei beträgt zehn Jahre. In der Regel setzt sie mit dem Schuljahr ein, das beginnt, nachdem das Kind das sechste Lebensjahr vollendet hat. Sie dauert vom 6. bis zum 16. Lebensjahr.

Grundlegende Schularten: Kindergärten (3- bis 6-Jährige), Grundschulen (6- bis 15-Jährige), Mittelschulen (15- bis 19-Jährige), Hochschulen, Universitäten (ab 19 Jahre). Diese Schulen können in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft sein, die erworbene Ausbildung ist jedoch gleichwertig. 

Im Kindergarten (3. bis 6. Lebensjahr des Kindes) werden den Kindern wichtige Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt; Im Vorschulalter lernen die Kinder beispielsweise geometrische Formen, die Monate des Jahres und die Namen der Wochentage kennen, eignen sich Hygieneregeln an und bereiten sich auf die Aufnahme in die Grundschule vor. 

In der Grundschule werden die Schüler auf ihre weitere Ausbildung und die berufliche Praxis vorbereitet. Die Grundschule umfasst 9 Schuljahre und ist in Stufe I und Stufe II unterteilt. Die Stufe I umfasst in der Regel das 1.-4. Schuljahr, die Stufe II das 5.-9. Schuljahr. Der Übergang von Stufe I zu Stufe II erfordert keinerlei Aufnahmeprüfungen, nach dem erfolgreichen Abschluss des 4. Schuljahrs setzt der Schüler den Unterricht in der 5. Klasse fort. Eine andere Möglichkeit ist der Übertritt in das Gymnasium, an dem eine achtjährige Ausbildung absolviert werden kann. Voraussetzung für den Übertritt ins Gymnasium sind erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfungen und zufriedenstellende Ergebnisse am Ende von Stufe I der Grundschule. 

Kunstschulen können von Kindern freiwillig außerhalb des regulären Grundschulunterrichts besucht werden. 

Mittelschulen. Nach Abschluss des 9. Schuljahres der Grundschule folgt der verpflichtende Besuch eines 10. Schuljahres an der gewählten Mittelschule, in die der Schüler gemäß der Entscheidung des jeweiligen Schulsystems aufgenommen wurde. 

Fachmittelschulen: An Fachmittelschulen und verbundenen Mittelschulen, die berufsbildende Fachrichtungen anbieten, dauert die Ausbildung zwei (beschränkte Anzahl an Fachrichtungen), drei oder vier Jahre. Die dreijährige Ausbildung endet in den einzelnen Fachrichtungen mit einer Abschlussprüfung, nach der die Schüler ein Facharbeiterzeugnis erhalten, und kann in einer zweijährigen Aufbauausbildung zur Erlangung des Abiturs fortgesetzt werden. Durch Bestehen der Abiturprüfung wird der volle Mittelschulabschluss erlangt. Die vier Jahre dauernde Ausbildung endet mit der Abiturprüfung. 

Mittelschulen und Gymnasien: Mittelschulen bieten eine vier oder fünf Jahre dauernde Ausbildung. In der Slowakei gibt es auf folgende Fachbereiche spezialisierte Mittelschulen: Elektrotechnik, Geodäsie, Hotellerie, Musik, Industrie, Gesundheitswesen, Handel, Sport, Kunst, Landwirtschaft, Holzverarbeitung, Pharmazie, Chemie, Pädagogik u. a. Die Gymnasien in der Slowakei bieten eine vierjährige Ausbildung (wenn sich der Schüler nach Abschluss der 9. Klasse der Grundschule beim Gymnasium anmeldet) oder eine achtjährige Ausbildung (wenn sich der Schüler nach Abschluss der 5. Klasse der Grundschule beim Gymnasium anmeldet) oder eine fünfjährige Ausbildung (hierbei handelt es sich um zweisprachige Gymnasien, bei denen sich der Schüler nach Abschluss der 8. oder 9. Klasse zur Ausbildung anmeldet). Eine zweisprachige Ausbildung wird auch von einigen Handelsakademien angeboten. 

Die Ausbildung endet mit der Abiturprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst. 

Die Sekundarschulen organisieren auch fortgeschrittene und postsekundäre Ausbildung. 

Die Hochschulen bilden qualifizierte Fachleute mit Hochschulabschluss für Wissenschaft, Wirtschaft, soziale und künstlerische Berufe aus. Das Schulsystem ermöglicht Absolventen von Mittelschulen mit Abitur sowie von Gymnasien ein Studium an Hochschulen und Universitäten. Derzeit gibt es in der Slowakei 20 öffentliche, 10 private, 3 staatliche und 7 ausländische Hochschulen. Beim Hochschulstudium existieren im Rahmen der Studienprogramme drei Stufen. Es wird mit der Verteidigung der Abschlussarbeit und mit dem Ablegen des Staatsexamens abgeschlossen. Die erste Stufe ist das Bachelorstudium (3-4 Jahre), die zweite das Magister-, Ingenieur- oder Medizinstudium (4-6 Jahre einschließlich der 1. Stufe) und die dritte das Promotionsstudium (3-4 Jahre).

 

Links:

Ministerstvo školstva SR (Bildungsministerium der Slowakischen Republik, auch auf Englisch)https://www.minedu.sk 
Kulturelles und gesellschaftliches Leben

Das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Slowakei ist sehr vielfältig. Es ist von verschiedenen Traditionen und Bräuchen geprägt, die von einer Generation zur anderen weitergegeben wurden und bis heute lebendig sind. Auf der einen Seite stehen Traditionen und ein ruhiger Lebensstil, auf der anderen Seite moderne Kultur und städtische Betriebsamkeit. 

Gesellschaftlich-kulturelle Veranstaltungen und diverse Unternehmungen finden in jeder Stadt und auch in den Dörfern statt. Die Menschen kommen hier zusammen, um sich gut zu unterhalten, bekannte Gesichter zu sehen, miteinander zu plaudern und nicht zuletzt, um Kultur zu erleben. Die sozialen Bindungen sind verhältnismäßig stark. Informationen über gesellschaftlich-kulturelle Veranstaltungen und verschiedene Unternehmungen finden Sie im Internet, bei den lokalen Fernsehstationen oder auch in den Kulturzentren. 

Sportliche Tätigkeiten umfassen Ausflüge in die Natur, sportliche Aktivitäten wie Fußball, Radtouristik, Wassersportarten und in letzter Zeit auch Golf. Der Skisport erfreut sich vor allem im Winter großer Beliebtheit.

 

Links:

Privatleben (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)

Bei der Geburt eines Kindes ist Folgendes wichtig: 

  • die Bestätigung der Wahl des Versands der Geburtsurkunde per Post,
  • die Unterzeichnung der „Vereinbarung der Eltern über den Vor- und Zunamen des Kindes“ (im Folgenden nur Vereinbarung) noch im Krankenhaus, und zwar spätestens am auf die Geburt des Kindes folgenden Tag.

Erfolgt dies nicht, können Sie die betreffende Vereinbarung wie folgt unterzeichnen:

  • elektronisch: „Vereinbarung der Eltern über den Vor- und Zunamen des Kindes“ mit dem elektronischen Personalausweis mit Chip,
  • schriftlich: persönlich auf dem zuständigen Standesamt.

Nehmen Sie beim Verlassen des Krankenhauses alle erforderlichen Dokumente mit, und zwar: Entlassungsbericht für das Neugeborene und die Gebärende, die Sie z. B. beim Besuch eines Kinderarztes/Gynäkologen benötigen.

Die Geburtsurkunde wird automatisch ausgestellt.

Das zuständige Standesamt schickt die Geburtsurkunde unverzüglich (in der Regel am 4. - 5. Tag nach der Geburt des Kindes). Die Zustelladresse der Geburtsurkunde ist immer die Adresse des ständigen Wohnsitzes der Mutter. Der Versand erfolgt immer nur „Eigenhändig“. Darüber hinaus ist es möglich, die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt abzuholen.

Es ist nicht erforderlich, das Kind bei der Krankenversicherung anzumelden, es wird automatisch bei der Krankenversicherung der Mutter angemeldet.

Die Anmeldung des Kindes beim ausgewählten Kinderarzt sollte innerhalb von drei Tagen nach Entlassung aus der Geburtsstation erfolgen.

Aktuelle Höhe der Geburtsbeihilfe (Betrag):

  • 829,86 EUR für ein Kind bei der ersten bis vierten Entbindung,
  • 151,37 EUR für ein Kind bei der fünften oder einer folgenden Entbindung. 

Ehe

Die Eheschließung erfolgt durch eine Einverständniserklärung der Verlobten vor der Behörde der Gemeinde oder des Stadtteils, die das Melderegister führt oder vor der Behörde einer eingetragenen Kirche oder Religionsgesellschaft. Die Verlobten erklären öffentlich und feierlich vor zwei Zeugen, dass sie die Ehe schließen wollen.

Die Erklärung über die Eheschließung wird von den Verlobten bei dem Standesamt abgegeben, das für den Bezirk zuständig ist, in dem einer von beiden einen ständigen Wohnsitz hat, vor dem Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister oder einem bevollmächtigten Mitglied des Gemeinde- oder Stadtrates, im Beisein des Standesbeamten.

Die Verlobten sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vor der Eheschließung vorzulegen.

Minderjährige können keine Ehe eingehen. Entsprechend dem Zweck der Eheschließung kann das Gericht ausnahmsweise die Eheschließung eines Minderjährigen im Alter von über 16 Jahren zulassen. Ohne gerichtliche Genehmigung ist die Ehe nichtig. In einem solchen Fall entscheidet das Gericht auch ohne Antrag, dass die Ehe ungültig ist.

Sterbefall

Ein Sterbefall in einer Gesundheitseinrichtung wird von dem Gesundheitsdienstleister gemeldet; wenn eine Person außerhalb einer Gesundheitseinrichtung stirbt, ist die Nummer 112 oder 155 zu kontaktieren. Der Tod wird dann von einem Arzt bestätigt, der Todeszeitpunkt und Todesursache feststellt und einen Totenbeschauschein ausstellt.

Der Todesfall wird dann der Meldebehörde des Ortes gemeldet, an dem er eingetreten ist (evtl. auch dem kirchlichen Melderegister). Dazu benötigen Sie einen Totenbeschauschein, Ihren Personalausweis und den Personalausweis des Verstorbenen. Die Meldebehörde nimmt einen Eintrag ins Sterbebuch vor und stellt einen Totenschein aus.

Anschließend ist ein Bestattungsdienst auszuwählen und zu kontaktieren.

Einmal im Monat meldet die Meldebehörde Sterbefälle an die Sozialversicherung; an die Krankenversicherung werden Sterbefälle vom Gesundheitsaufsichtsamt gemeldet. Eine Bestattungsbeihilfe in Höhe von 79,67 EUR kann von der volljährigen Person, die die Bestattung organisiert hat und einen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz in der Slowakei hat, innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Bestattung beantragt werden, wenn der Verstorbene zum Todeszeitpunkt einen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz in der Slowakei hatte. 

 

Links:

Ústredný portál verejnej správy – 1 (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung – 1)https://www.slovensko.sk/sk
Ústredný portál verejnej správy – 2 (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung – 2)https://www.slovensko.sk/sk/zivotne-situacie/zivotna-situacia/_narodeni…
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Verkehrswesen

In der Slowakei fällt der Bereich Verkehr in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums der Slowakischen Republik. 

Die Železničná spoločnosť Slovensko, a. s. (ZSSK) (Eisenbahngesellschaft der Slowakei AG) ist der größte Anbieter für den Schienenpersonenverkehr in der Slowakei. Die Železnice Slovenskej republiky (ŽSR) (Eisenbahnen der Slowakischen Republik) sind Betreiber und Verwalter der Eisenbahninfrastruktur auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und übernehmen Transport- und Verkehrsleistungen. Die Železničná spoločnosť Cargo Slovakia, a. s. (ZSSK Cargo) (Eisenbahngesellschaft Cargo Slovakia AG) bietet den Schienengüterverkehr an. Die App Ideme vlakom (Wir fahren mit dem Zug) ermöglicht Reisenden einen einfachen und schnellen Fahrkartenkauf. In dieser erhalten Sie auch einen Überblick über Zugankünfte und -abfahrten und Verspätungen. 

In der Slowakei herrscht Rechtsverkehr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge bis 3,5 t beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h und auf Autobahnen und Schnellstraßen 130 km/h. Das Befahren der Autobahn ist gebührenpflichtig; die Vignette kann elektronisch oder in einem Netzwerk von Verkaufsstellen wie z. B. Tankstellen erworben werden. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gibt es ein elektronisches Mautsystem für die Benutzung bestimmter Streckenabschnitte. Gebühren für die elektronische Vignette für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen:

1 Tag: 8,10 EUR, 

10 Tage: 10,80 EUR, 

30 Tage: 17,10 EUR, 

365 Tage: 90 EUR. 

In der Slowakei gibt es drei internationale öffentliche Flughäfen mit regelmäßigen Linienflügen: Bratislava, Košice und Poprad-Tatry. Sechs weitere internationale Flughäfen haben keinen regelmäßigen Linienverkehr: Nitra, Piešťany, Prievidza, Sliač, Šamorín und Žilina. Reisende können auch den nächstgelegenen Flughafen Wien-Schwechat (60 km von Bratislava entfernt) oder den Flughafen in Budapest (200 km von Bratislava entfernt) nutzen.

Für Verkehrszwecke werden in der Slowakei die Flüsse Dunaj (Donau), Morava (March) und Váh (Waag) genutzt. Die beiden größten Häfen liegen in Bratislava und Komárno.

Alle allgemeinen Postdienstleistungen im Inland und im ausländischen Postverkehr werden durch das Unternehmen Slowakische Post (Slovenská pošta, a.s.) erbracht.

Telekommunikationsdienstleistungen werden von den Firmen Telekom, Orange, O2 und 4ka erbracht.  

 

Links:

Ministerstvo dopravy SR (Verkehrsministerium der Slowakischen Republik)https://www.mindop.sk
Slovenská pošta (Slowakische Post)https://www.posta.sk
Slowakische Eisenbahnenhttps://www.zsr.sk
Železničná spoločnosť Slovensko (Eisenbahngesellschaft der Slowakei) https://www.zssk.sk
Železničná spoločnosť Cargo Slovakia (Eisenbahngesellschaft Cargo Slovakia)https://www.zscargo.sk
RegioJethttps://www.regiojet.sk
Slovak Lines https://www.slovaklines.sk/sk
Flixbushttps://www.flixbus.sk
Fahrplan https://cp.sk/vlakbus/spojenie
Fahrpläne, Fahrkartenhttps://ubian.azet.sk
Öffentlicher Nahverkehrhttps://imhd.sk/transport/mhd   
Slowakische Straßenverwaltunghttps://www.ssc.sk
Verband der Straßentransportunternehmen der Slowakischen Republik https://www.cesmad.sk
Národná diaľničná spoločnosť (Nationale Autobahngesellschaft)https://ndsas.sk
Elektronische Autobahnplakettenhttps://eznamka.sk/sk
Elektronische Mauthttps://www.emyto.sk/sk
Telefónny zoznam (Telefonbuch) https://telefonny.zoznam.sk 
Slovak Telekomhttps://www.telekom.sk
Orange Slovenskohttps://www.orange.sk
O2 Slovakiahttps://www.o2.sk
4kahttps://www.4ka.sk
Ústredný portál verejnej správy (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung)https://www.slovensko.sk/en/life-situation/life-situation/_transport

Beschäftigung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen 

Diese Handreichung bietet Ihnen klare, leicht verständliche Ratschläge und direkte Verweise auf weitere Quellen, ob Sie nun ein Mensch mit Behinderung sind, der eine Beschäftigung in Betracht zieht, oder ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, inklusive Verfahren bei der Einstellung von Arbeitnehmern anzuwenden. Es ist so entworfen, dass es Ihnen hilft, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verfügbare Unterstützung und praktische Schritte für die erfolgreiche Beschäftigung und Integration am Arbeitsplatz in diesem Land zu verstehen, 

Begriffsbestimmung und Anerkennung

Begriffsbestimmung 

In der Slowakei gilt als Person mit Behinderung in der Regel eine Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge einer lang andauernden körperlichen, psychischen, intellektuellen oder geistigen Behinderung eingeschränkt ist. Die Anerkennung als eine solche Person erfolgt auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und amtlicher Dokumentation 

Anerkennung 

  • Der gutachtende Arzt der Sozialversicherung beurteilt auf der Grundlage ärztlicher Befunde der Umfang der Behinderung der Person.
  • Wenn die Arbeitsfähigkeit der Person um mehr als 40 % verringert ist, ist es möglich, dass die Person die Voraussetzungen für die Anerkennung als Person mit Behinderung erfüllt.
  • Der Behindertenausweis wird von der Sozialversicherung auf der Grundlage der Begutachtung oder eines ärztlichen Gutachtens ausgestellt. 

Vorteile der Anerkennung 

  • Zugang zur Invalidenrente und anderen Sozialleistungen.
  • Recht auf Anpassung des Arbeitsplatzes und Unterstützung zur Beschäftigung.
  • Zugang zu Unterstützung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bei der Schaffung inklusiver Arbeitsplätze.. 

Wichtigste Rechtsvorschriften 

Wie werden Arbeitgeber unterstützt?
  • Finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von geschützten Werkstätten oder Arbeitsplätzen.
  • Finanzielle Mittel, die helfen, die Betriebskosten einschließlich Miete, Energie, Transport und Löhne zu decken.
  • Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitsassistenten.
  • Finanzierung für Anpassungen mit dem Ziel, einen barrierefreien Arbeitsplatz zu schaffen.
  • Finanzielle Unterstützung, die hilft, die Aufwendungen für den Transport von Beschäftigten mit Behinderungen zu decken 

Weitere Informationen erteilen die im Folgenden aufgeführten Regierungsorgane: 

Wie werden Arbeitnehmer mit Behinderungen unterstützt?
  • Spezialisierte Beratung und Dienstleistungen zur Arbeitsvermittlung
  • Recht auf Anpassung des Arbeitsplatzes einschließlich geschützter Werkstätten
  • Finanzieller Beitrag für persönliche Arbeitsassistenten
  • Vorrangige Berücksichtigung bei der Auswahl von Bewerbern, wenn es sich um einen gleich qualifizierten Bewerber handelt
  • Schutz vor Entlassung
  • Änderung des Arbeitsregimes im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Beschäftigten und entsprechende Anpassung der Arbeitsbedingungen (z B. Verkürzung der Arbeitszeit o. ä.) 

Weitere Informationen über die Arten von Unterstützung befinden sich auf der Seite: 

Wichtige Kontaktstellen
Alltagsleben
  • Die lokalen Anbieter bieten Hilfe und Vergünstigungen für einen zugänglichen öffentlichen Verkehr.
  • In den Fahrgastrechten der EU wird angegeben, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Unterstützung haben.
  • Über die lokalen Ämter und Online-Plattformen kann man barrierefreie Wohnungen finden.
  • Das EU-Portal Your Europe bietet online Hilfe und Beratung an.
  • Einige slowakische Städte wurden für ihre Barrierefreiheit im Rahmen des Preises Access City ausgezeichnet.