Ihr Recht auf Gleichbehandlung
Der Schutz von Saisonarbeitnehmern ist eine Priorität der EU. Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, haben Sie als EU-Bürger das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Sie können erwarten, dass Sie dieselbe Unterstützung und Arbeitsbedingungen genießen wie einheimische Arbeitnehmer und sollten bereit sein, nachzufragen wenn dies nicht der Fall ist.
Bei einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat müssen Sie in Bezug auf Bezahlung, Arbeitszeit, Entlassung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz den Staatsangehörigen gleichgestellt werden. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Vertrag anbietet, sollten Sie darauf bestehen, um Ihre Position so gut wie möglich abzusichern. Auf diese Weise werden Ihre Rechte geschützt, da Ihr Arbeitgeber die geltenden Beschäftigungsbedingungen einhalten muss.
Zugang zu sozialer Sicherheit
Wenn Sie im Ausland tätig sind, können Sie jeweils nur einem einzigen System der sozialen Sicherheit unterliegen. Sobald Sie einem System angehören, haben Sie genauso Zugang zu Gesundheitsversorgung, Familienleistungen und Arbeitslosengeld wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes.
Jeder Mitgliedstaat hat sein eigenes Sozialversicherungsrecht. Es gibt jedoch Vorschriften, die sicherstellen, dass Personen, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, ihren Sozialversicherungsschutz nicht verlieren. Sie müssen in dem Land, in dem Sie arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, unabhängig davon, wo Sie leben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers weniger als zwei Jahre im Ausland arbeiten.
Unfreiwillig arbeitslos werden
Die Leitlinien der Europäischen Kommission legen fest, dass wenn Sie als Saisonarbeitnehmer im Ausland unfreiwillig arbeitslos werden, dennoch genauso behandelt werden müssen wie Einheimische. Dies bedeutet, dass Sie den Erwerbstätigenstatus in dem Mitgliedstaat sechs Monate lang behalten können, solange Sie sich bei dessen Arbeitsverwaltung anmelden.
Zusätzliche Hilfe und Informationen
Das EURES-Portal bietet Informationen und Orientierungshilfe zur Tätigkeit im Ausland ebenso wie die örtlichen EURES-Berater.
Nützliche Informationen darüber, was bei Saisonarbeit zu beachten und zu erwarten ist, finden Sie auch auf der Website der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Dort können Sie auf einen bestimmten Mitgliedstaat klicken und Links zu verschiedenen einschlägigen Ressourcen folgen. Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Europa sind auch in der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union festgelegt.
Bleiben Sie über die Rechte von Saisonarbeitnehmern auf dem Laufenden, indem Sie der Kampagne der ELA über Saisonarbeitnehmer auf Facebook und Twitter folgen: Hashtag #Rights4AllSeasons verwenden.
In Partnerschaft mit EURES, dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität.
Weiterführende Links:
Leitlinien der Europäischen Kommission
Information über Saisonarbeitnehmer und Arbeitgeber
EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
Kampagne der ELA zu Saisonarbeitnehmern auf Facebook
Weitere Informationen:
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. September 2021
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
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