In Slowenien werden offene Stellen öffentlich ausgeschrieben. Dies kann von den Arbeitgebern bei der Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien, in den Medien, auf Websites oder in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen vorgenommen werden. Die Stellenausschreibung beim Arbeitsamt ist nur für die Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor oder einem mehrheitlich staatseigenen Wirtschaftsunternehmen obligatorisch.
Größere Unternehmen suchen neue Fachkräfte auf speziellen Unterseiten ihrer Websites oder über soziale Medien. Stellenausschreibungen finden Sie außerdem auch in den verschiedenen Jobportalen. Die Anzeigen für anspruchsvollere Stellen findet man allerdings bei spezialisierten Agenturen. Die Arbeit von Studierenden und Lernenden erfolgt über bestimmte Organisationen, die entsprechende Bedingungen unter der Aufsicht des zuständigen Ministeriums erfüllen.
Erfolg versprechend ist in Slowenien auch die Suche nach einer Beschäftigung auf dem nicht öffentlichen Arbeitsmarkt. Informationen über nicht veröffentlichte Stellen werden auch in Netzwerken übermittelt, durch persönliche Kontakte mit Arbeitgebern, beim Besuch von Karrieremessen oder auf andere neuartige Weisen (Fachzeitschriften, Berufsverzeichnisse, soziale Medien).
Falls Sie Ihren Wohnsitz bereits in Slowenien haben, können Sie sich bei der Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien anmelden. Dadurch erhalten Sie Zugang zu verschiedenen Arten der Unterstützung bei der Stellensuche. Ein Lebenslauf in slowenischer Sprache lässt sich auf der Website der slowenischen Arbeitsverwaltung über das Webportal für Stellensuchende (Poiščidelo.si) erstellen. Auf dem Webportal von Europass kann ein Lebenslauf in allen europäischen Sprachen und in verschiedenen Formaten erstellt werden. Auch auf einigen Websites verschiedener Agenturen und Arbeitgeber ist dies möglich. Für die Beschäftigungs- und Arbeitsvermittlung dürfen weder das Arbeitsamt noch eine Agentur von Stellensuchenden eine Gebühr erheben.
Links:
Titel/Name | URL |
Zavod RS za zaposlovanje, prosta delovna mesta (Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien, offene Stellen) | http://www.ess.gov.si/iskalci_zaposlitve/prosta_delovna_mesta |
Europass CV | https://europa.eu/europass/eportfolio/screen/profile-wizard?lang=sl |
Portal für Stellensuchende | http://www.poiscidelo.si |
EURES-Portal | https://eures.europa.eu/jobseekers_sl |
Die Bewerbungsunterlagen sollten aus einem Anschreiben und dem Lebenslauf bestehen. Der Inhalt sollte auf die Erwartungen des Arbeitgebers und die Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellt sein. Belegen Sie die Beschreibung Ihrer Eigenschaften mit Fakten und Beispielen. Bieten Sie an, was Sie haben, und nicht das, was Sie nicht haben. Ihre Angaben zur eigenen Person sollten stets der Wahrheit entsprechen. Die einzelnen Absätze sollten aus vier bis fünf nicht zu langen Sätzen bestehen.
Erklären Sie in Ihrem Anschreiben, warum Sie sich auf eben diese Stelle bewerben und warum der Arbeitgeber gerade Sie auswählen sollte (und was Sie dem Unternehmen zu bieten haben). Verfassen Sie Ihre Bewerbung in slowenischer Sprache. Arbeitgeber können Bewerbungen auch in einer anderen Sprache annehmen, meistens ist das Englisch.
Fügen Sie dem Anschreiben den Lebenslauf bei. Auf dem Webportal von Europass sind Anweisungen und eine Anwendung zur Abfassung des Lebenslaufs verfügbar. Die Originale der Qualifikationsnachweise und die Empfehlungsschreiben der Arbeitgeber werden nicht der Bewerbung beigefügt, sondern beim Einstellungsgespräch vorgelegt. Sie können sich dem Arbeitgeber auch auf innovativere Art und Weise vorstellen, wie z. B. mit einem Lebenslauf im Visitenkartenformat oder einem Vorstellungsvideo. Ein Foto ist erwünscht, aber es muss angemessen sein.
Arbeitsplätze unterscheiden sich voneinander. Sie erfordern jeweils andere Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie für jeden Arbeitsplatz eine neue Bewerbung verfassen.
Das Bewerbungsgespräch ist wie eine geschäftliche Besprechung anzusehen. Dem Arbeitgeber geht es dabei vor allem darum festzustellen, ob Sie für ihn am meisten geeignet sind. Ihr Ziel ist es dabei, sich bestmöglich darzustellen. Nach dem Bewerbungsgespräch sollten Sie den Gesprächsverlauf analysieren und dem Arbeitgeber ein Dankschreiben schicken.
Einige Arbeitgeber stützen sich bei der Auswahl neuer Mitarbeiter auch auf verschiedene Fragebogen oder psychologische Tests. Sie können auch Ihre Social-Media-Profile und Ihren digitalen Fußabdruck anschauen.
Links:
Titel/Name | URL |
Europass CV | https://europa.eu/europass/eportfolio/screen/profile-wizard?lang=sl |
EURES-Portal | https://eures.europa.eu/jobseekers_sl |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
Den Rechtsrahmen für Praktika in Slowenien bildet das Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Artikel 120-124). Nach diesem Gesetz kann eine Person, die zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnimmt, die im Hinblick auf Art und Bildungsgrad ihrer Fachausbildung entspricht, einen Anstellungsvertrag als Praktikant abschließen, um die selbständige Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erlernen.
In Slowenien sind Praktika in branchenspezifischen Vorschriften oder Branchentarifverträgen definiert, darin sind Form und Dauer der Praktika, ihre Inhalte, die Vergütung von Praktikanten, ihre Betreuung und andere Anforderungen einzelner Wirtschaftszweige geregelt. Zu den Bereichen mit spezifischen Rechtsvorschriften für das Praktikum gehören: Bildung, Recht, öffentliche Verwaltung und Kommunalverwaltung, Gesundheitswesen, Pharmazie, soziale Sicherheit.
Nach dem slowenischen Gesetz über Arbeitsverhältnisse besteht auch die Möglichkeit, ein unbezahltes (freiwilliges) Praktikum zu absolvieren, wenn dies in branchenspezifischen Vorschriften oder Tarifverträgen (z. B. im Rechtssektor) vorgesehen ist und ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
Überblick
Das Praktikumsprogramm wird von dem Arbeitgeber so erstellt, dass der Praktikant im Rahmen einer entsprechenden Betreuung bzw. unter Anleitung Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen Berufsausübung nach Abschluss des Praktikums erwerben kann. Zum Ende des Praktikums ist eine Prüfung abzulegen, die ein Bestandteil bzw. der abschließende Teil des Praktikums ist und vor Abschluss des Praktikums zu erfolgen hat.
Die Dauer, der Inhalt, das Programm, die Betreuung sowie die Art der Bewertung und der Beurteilung des Praktikums sind durch spezifische Branchenvorschriften oder Branchentarifverträge geregelt.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Praktika stehen auch EWR-Staatsangehörigen zur Verfügung, wenn sie noch einige weitere Kriterien erfüllen.
Durchführung
Alle außerhalb der formalen Bildungsprogramme absolvierten Praktika müssen die Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitsverhältnisse erfüllen, durch die die Mindeststandards für die Praktikumsprogramme festgelegt sind. Praktikumsprogramme sind außerdem durch spezifische Branchenvorschriften oder Branchentarifverträge genau definiert, um gute Lern- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Praktikumsprogramme werden in der Regel im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags für Praktikanten absolviert. In einigen Branchen (für die das in spezifischen Vorschriften oder Tarifverträgen entsprechend geregelt ist) sind auch unbezahlte (freiwillige) Praktika möglich. Freiwillige Praktikanten gehen kein Arbeitsverhältnis ein, müssen jedoch mit dem Unternehmen, bei dem sie ihr Praktikum leisten, einen schriftlichen Praktikumsvertrag schließen und weitere grundlegende Kriterien für Praktika erfüllen, die in dem Gesetz über Arbeitsverhältnisse definiert sind.
Praktikanten, die ihr Praktikum als Arbeitnehmer in vergüteten Praktikumsprogrammen absolvieren, haben Anspruch auf ein Grundgehalt, das mindestens 70 % des Grundgehalts für den Arbeitsplatz beträgt, für den der Praktikant ausgebildet werden soll. Die Vergütung von Praktika darf (nach Artikel 141 des Gesetzes über Arbeitsverhältnisse) den gesetzlich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.
Im Gesetz über Arbeitsverhältnisse ist festgelegt, dass Praktikanten dieselben Rechte wie andere Angestellte bzw. Arbeitnehmer genießen.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Bewerber können Praktikumsangebote beispielsweise auf folgenden Websites finden:
- Zavod Republike Slovenije za zaposlovanje (Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien): https://www.ess.gov.si/iskalci-zaposlitve/#/
- Karierni centri Univerze v Ljubljani (Berufsberatung der Universität Ljubljana): http://kc.uni-lj.si
- Karierni center Univerze v Mariboru (Berufsberatung der Universität Maribor): http://kc.um.si
- Karierni center Univerze na Primorskem (Berufsberatung der Universität Primorska): https://www.kariernicenter.upr.si
- Karierni center Univerze v Novi Gorici (Berufsberatung der Universität Nova Gorica): http://www.ung.si/sl/karierni-center
Förderung und Unterstützung
Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene sind bei der Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien (Zavod Republike Slovenije za zaposlovanje) und auf internationaler Ebene auf der Website EURES Targeted Mobility Scheme zu finden.
Wo können Arbeitgeber Ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Arbeitgeber, die nach Bewerbern für Praktika suchen, können ihre offenen Praktikumsstellen beispielsweise auf folgenden Websites veröffentlichen:
- Zavod Republike Slovenije za zaposlovanje (Arbeitsverwaltung der Republik Slowenien): https://www.ess.gov.si/delodajalci
- Karierni centri Univerze v Ljubljani (Berufsberatung der Universität Ljubljana): http://kc.uni-lj.si
- Karierni center Univerze v Mariboru (Berufsberatung der Universität Maribor): http://kc.um.si
- Karierni center Univerze na Primorskem (Berufsberatung der Universität Primorska): http://www.kariernicenter.upr.si
- Karierni center Univerze v Novi Gorici (Berufsberatung der Universität Nova Gorica): http://www.ung.si/sl/karierni-center
Förderung und Unterstützung
Finanzierungsmöglichkeiten der Arbeitgeber auf nationaler Ebene sind auf der Webseite und auf internationaler Ebene auf der Website zu finden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Slowenien ist die Lehrlingsausbildung Teil des berufsbildenden Bildungsbereichs sowie der Programme für weiterführende berufliche und fachliche Aus- und Weiterbildung, wobei mindestens 50 % des Bildungsprogramms in Form einer betrieblichen Berufsausbildung durchgeführt werden.
In dem Gesetz über die Lehrlingsausbildung ist festgelegt, dass die Auszubildenden die praktische betriebliche Berufsausbildung antreten könnten, wenn sie ihr 15. Lebensjahr erreicht haben. Auch Beschäftigte oder Arbeitslose können gegebenenfalls in Absprache mit ihrem Arbeitgeber oder der slowenischen Arbeitsverwaltung eine Lehrlingsausbildung aufnehmen.
Beschreibung des Systems
Auszubildende im slowenischen Lehrlingsausbildungssystem werden in einer Kombination aus schulischem und betrieblichem Umfeld ausgebildet. Mindestens 50 % des Ausbildungsprogramms (insgesamt mindestens 56 Wochen in 3 Jahren) werden als praktische betriebliche Ausbildung durchgeführt und mindestens 40 %, einschließlich aller allgemeinbildenden Fächer, werden in der Schule durchgeführt.
Während der betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende praktische berufliche Informationen und erwerben Fachwissen, Kompetenzen und Erfahrungen unter der Anleitung eines ihnen zugewiesenen Betreuers. Zum Betreuer kann nur benannt werden, wer über eine entsprechende Ausbildung sowie eine pädagogische Qualifikation oder einen Meistertitel verfügt.
Falls man an einem Lehrlingsausbildungsprogramm teilnehmen möchte, kann man das Unternehmen für die praktische Ausbildung aus einer geprüften Liste von Ausbildungsplatzangeboten in Unternehmen auswählen (weitere Informationen unten). Der Bewerber nimmt anschließend Kontakt zu dem ausgewählten Unternehmen auf und bewirbt sich auf diesen Lehrlingsausbildungsplatz mit einem kurzen Lebenslauf und einem Bewerbungsschreiben. An dem darauf folgenden Gespräch können auch die Eltern des Bewerbers teilnehmen. Wenn sich beide Parteien einigen können, unterzeichnen sie einen Vertrag über die Lehrlingsausbildung, der vor der Anmeldung an der Schule zu schließen ist. Falls die Zahl der Ausbildungsplätze an der gewählten Schule begrenzt ist, werden die Auszubildenden bei der Anmeldung bevorzugt.
Für ein erfolgreiches Lehrlingsausbildungsprogramm ist die Abstimmung zwischen Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen entscheidend, daher werden Flexibilität und Verständnis für den Ausbildungsbedarf der einzelnen Auszubildenden erwartet (z. B. muss der Arbeitgeber dem Auszubildenden die Möglichkeit geben, seinen schulischen Pflichten nachzukommen, und die Schule muss das Ausbildungsprogramm an die individuellen Bedürfnisse des Auszubildenden anpassen). Um ein optimales Zusammenwirken zu ermöglichen, wird für jeden Auszubildenden vom ausgewählten Unternehmen, der Schule und der zuständigen Kammer ein individueller Lehrlingsausbildungsplan erstellt.
Nach Abschluss des Lehrlingsausbildungsprogramms haben die Auszubildenden denselben Bildungsabschluss wie die Mitschüler, die nicht am Lehrlingsausbildungsprogramm teilgenommen haben (d. h. Stufe 4 EQR), besitzen jedoch mehr Berufserfahrung. Die Auszubildenden können ihre schulische Ausbildung auf der nächsten Bildungsstufe fortsetzen.
Weitere Informationen zum Lehrlingsausbildungssystem sind hier erhältlich:
- Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje (Ministerium für Erziehung und Bildung): https://www.gov.si/teme/vpis-v-srednjo-solo
- Portal Moja izbira (Portal Meine Wahl): https://www.mojaizbira.si
- Center Republike Slovenije za poklicno izobraževanje (CPI) (Zentrum für Berufsbildung der Republik Slowenien): https://cpi.si/poklicno-izobrazevanje/vajenistvo/ Gospodarska zbornica Slovenije (GZS) (Slowenische Industrie- und Handelskammer): https://www.gzs.si/vajenistvo/vsebina/Prva-Podstran
- Obrtno-podjetniška zbornica Slovenije (OZS) (Slowenische Kammer für Handwerk und kleine Unternehmen): https://www.ozs.si/javna-pooblastila/izobrazevanja/vajenistvo
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
An dem slowenischen Lehrlingsausbildungssystem können Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz teilnehmen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Einige besondere Voraussetzungen, die für die betriebliche Lehrlingsausbildung in Slowenien gelten:
- Während der Lehrlingsausbildung haben die Auszubildenden den Status eines Schülers, nicht den eines Arbeitnehmers;
- Auszubildende müssen im 2. Lehrjahr eine Zwischenprüfung ablegen und bestehen, das Lehrlingsausbildungsprogramm endet mit einer Abschlussprüfung;
- Die betriebliche Lehrlingsausbildung und der Schulunterricht dürfen zusammen höchstens 8 Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Monat umfassen. Falls der Schulunterricht 5 Stunden pro Tag oder länger dauert, darf an diesem Tag keine betriebliche Ausbildung mehr stattfinden;
- Auszubildende können während der Schulferien weiterhin ihre betriebliche Ausbildung absolvieren, das Unternehmen ist aber verpflichtet, ihnen mindestens 6 Wochen Sommerferien am Stück und auch mindestens 8 Tage andere freie Tage gemäß Schulkalender zu gewähren;
- Die betriebliche Ausbildung darf nicht sonntags oder an nationalen Feiertagen stattfinden, sie kann jedoch samstags erfolgen, allerdings nicht mehr als einmal pro Monat und höchstens an 6 Samstagen pro Schuljahr;
- Während der betrieblichen Ausbildung, die mindestens 4,5 Stunden pro Tag dauert, haben die Auszubildenden Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten;
- Auszubildende dürfen während der betrieblichen Ausbildung keine Überstunden leisten und auch nicht nachts (zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr am nächsten Tag) arbeiten.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Falls man an einem Lehrlingsausbildungsprogramm teilnehmen möchte, kann man das Unternehmen für die praktische Ausbildung aus einer Liste von Unternehmen auswählen, die von der slowenischen Industrie- und Handelskammer (Gospodarska zbornica Slovenije – GZS) bzw. von der slowenischen Kammer für Handwerk und kleine Unternehmen (Obrtno-podjetniška zbornica Slovenije – OZS) herausgegeben und bestätigt wird. Man kann aber auch selbst ein Unternehmen finden und der zuständigen Kammer den Antrag zur Bestätigung zusenden. Alle bestätigten Praktikumsplätze werden im Verzeichnis der Ausbildungsplätze veröffentlicht (register učnih mest).
Förderung und Unterstützung
In Übereinstimmung mit dem Lehrlingsausbildungsgesetz und dem Gesetz über die Koordinierung von Geldtransfers an Einzelpersonen und Haushalte in der Republik Slowenien, zahlt der Arbeitgeber dem Auszubildenden, der bei ihm seine praktische Ausbildung absolviert, eine Ausbildungsvergütung in bar (monatlicher Mindestbetrag):
- 309,49 EUR im 1. Ausbildungsjahr,
- 371,39 EUR im 2. Ausbildungsjahr,
- 495,19 EUR im 3. Ausbildungsjahr.
Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet, für die Verpflegungs- und Beförderungskosten der Auszubildenden in demselben Maße wie für seine regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer aufzukommen.
Auszubildende können von dem Unternehmen auch ein Stipendium erhalten, falls dies mit dem Unternehmen vereinbart wurde (die beiden Arten der finanziellen Unterstützung schließen sich gegenseitig nicht aus).
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Slowenische Arbeitgeber können Ausbildungsplätze in jedem Schuljahr im Zentralregister des Ministeriums für Erziehung und Bildung (Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje) ausschreiben. Bevor ein Arbeitgeber eine freie Lehrstelle ausschreibt, erfolgt die Verifizierung des Ausbildungsplatzes durch die zuständige Kammer (z. B. die Slowenische Industrie- und Handelskammer – Gospodarska zbornica Slovenije).
Förderung und Unterstützung
Ein Teil der Kosten in Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung werden dem Arbeitgeber von dem slowenischen Ministerium für Erziehung und Bildung sowie von dem slowenischen Ministerium für Wirtschaft, Tourismus und Sport mitfinanziert.
Eine spezielle Finanzierung oder Unterstützung für internationale Auszubildende existiert nicht.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
In Slowenien erscheinen die Anzeigen zum Kauf, Verkauf oder zur Vermietung von Immobilien auf den Websites von Immobilienmaklern zumeist in slowenischer Sprache.
Für Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU und des EWR gelten bei der Miete und dem Erwerb von Immobilien keinerlei Beschränkungen oder besondere Bedingungen. Für die Anmietung von Immobilien und die Unterzeichnung von Mietverträgen ist ein gültiges Personaldokument erforderlich. Mieten werden normalerweise als Grundmiete (meistens für eine möblierte Wohnung) und ohne Nebenkosten vereinbart. Die Wohnungsmiete beinhaltet in der Regel nicht die laufenden Kosten (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon). Diese bezahlt der Mieter zusätzlich zur Miete. Die Registrierung des Vertrags und die Zahlung der Steuern erfolgt durch den Vermieter.
Im Jahr 2024 erreichte der Durchschnittspreis für Wohnungen in Slowenien 3 414 EUR pro Quadratmeter. Der höchste Durchschnittspreis (4 370 EUR pro Quadratmeter) ist in Ljubljana, gefolgt von der Küste mit 4 260 EUR pro Quadratmeter und dem alpinen Tourismusgebiet mit 3 930 EUR pro Quadratmeter. Auch in Kranj sowie in der nördlichen und südlichen Umgebung von Ljubljana lagen die Wohnungspreise über dem slowenischen Durchschnitt. Die Wohnungen im Jahr 2023 waren am günstigsten in Bela Krajina (1 430 EUR pro Quadratmeter) und Prekmurje (1 260 EUR pro Quadratmeter).
Im Jahr 2024 liegt der Durchschnittspreis für ein Wohnhaus mit Grundstück in Slowenien bei 160 000 EUR (über 416 000 EUR in Ljubljana).
Die Immobilienpreise und Mieten richten sich nach der Größe, der Lage, der Ausstattung und dem Alter der Immobilie.
Links:
Titel/Name | URL |
Nepremičninske agencije (Immobilienmakler) | https://www.nepremicnine.net/nepremicninske-agencije.html |
Geodetska uprava RS (Geodätisches Amt der Republik Slowenien) | http://www.gu.gov.si/si |
Portal für Massen-Immobilienbewertung | https://www.mvn.e-prostor.gov.si/porocila-o-trgu-nepremicnin |
Eine Liste der Bildungseinrichtungen in Slowenien ist auf der Website des Ministeriums für Erziehung und Bildung erhältlich. Die Unterrichtssprache ist Slowenisch. Die italienische und die ungarische Volksgruppe haben in ethnisch gemischten Gebieten einen Anspruch auf Erziehung und Bildung in ihrer jeweiligen Sprache.
Die Kinder der Immigranten haben unter den gleichen Voraussetzungen wie slowenische Staatsangehörige Anspruch auf obligatorische Grundschulbildung ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
In Slowenien gibt es sechs private Grundschulen, die das staatlich anerkannte Bildungsprogramm anbieten (Waldorfschule Ljubljana, Grundschule Alojzij Šuštar Ljubljana, Montessori-Institut, Institut für elterliche Unterstützung in der kindlichen Entwicklung, Privates Erziehungs- und Bildungsinstitut Waldorfschule Maribor, Erziehungs- und Bildungsinstitut Anton Martin Slomšek Maribor, Montessori-Grundschule und Institut für ganzheitliche Erziehung und Bildung von Kindern LILA).
Die Organisation und die Form der Erziehung und Bildung werden, wenn nötig, an das Kind und den Jugendlichen angepasst und die zusätzliche Formen der Unterstützung werden jedem Kind bzw. Jugendlichen individuell durch ein entsprechendes Bescheid gewährt.
Ein internationales englischsprachiges Abiturprogramm auf der allgemeinen Ausbildungsebene wird unter der Schirmherrschaft der International Baccalaureate Organisation (IBO) vom Gymnasium Bežigrad (Ljubljana), vom Gymnasium Kranj, vom II. Gymnasium in Maribor und vom Gymnasium Novo mesto durchgeführt. In Slowenien gibt es mehrere Privatmittelschulen, so etwa die Erudio-Schule Ljubljana, außerdem bischöfliche Gymnasien in Ljubljana, Maribor und Vipava und das Gymnasium Želimlje und die Waldorf-Mittelschule.
Das Schulzentrum Ljubljana beherbergt die Europäische Schule Ljubljana, die einzige Schule in Slowenien, die das internationale Programm der Europäischen Schulen (Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe) durchführt. Die Schüler schließen ihre Ausbildung mit einer erfolgreich abgeschlossener Europäischen Abiturprüfung ab.
Informationen über die Bildungsprogramme der Mittelschulen sind auch auf dem Portal Moja izbira (Meine Wahl) verfügbar. Informationen über die Bildungsprogramme der höheren Schulen sind auf der Website des Ministeriums für Erziehung und Bildung (Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje) und der höheren Fachschulen zu finden. Informationen über Hochschulbildungsprogramme bietet das Portal eVŠ. Bei der ausgewählten Bildungseinrichtung können Sie sich einschreiben, wenn Sie die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und Sie sich an den jährlichen Bewerbungsverfahren für das folgende Schuljahr beteiligen, die Anfang des Jahres vom zuständigen Ministerium veröffentlicht werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Moja izbira (Meine Wahl) | http://www.mojaizbira.si |
Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje (Ministerium für Erziehung und Bildung) | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-vzgojo-in-izobrazevanje |
Ministrstvo za visoko šolstvo, znanost in inovacije (Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovationen) | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-visoko-solstvo-znanost-in-inovacije |
ENIC-NARIC Slowenien | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-izobrazevanje-znanost-in-sport/o-ministrstvu/direktorat-za-visoko-solstvo/enic-naric-center |
Eurydice Slowenien | http://www.eurydice.si |
eVŠ | https://www.gov.si/teme/vpis-v-visoko-solstvo |
Übersicht über Einrichtungen und Programme für Erziehung und Ausbildung | http://eportal.mss.edus.si/portal |
Höhere Fachschulen | https://www.skupnost-vss.si |
Europäische Schule in Ljubljana | https://eslj.sclj.si |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Eine Wohnsitzmeldebestätigung benötigen Sie, wenn Sie sich länger als drei Monate in Slowenien aufhalten. Sie ist beim Verwaltungsamt erhältlich und wird nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erteilt. Wird eine Beschäftigung angestrebt, ist ein Beschäftigungsnachweis zu erbringen (Arbeitsvertrag). Im Falle eines Studiums, einer selbstständigen Tätigkeit oder des Ruhestands ist auch hierüber Nachweis zu führen. Vorzulegen ist außerdem ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel sowie über eine abgeschlossene Krankenversicherung.
Die Aufenthaltsanmeldung ist nicht das Gleiche wie die Wohnsitzmeldung. Nach der Zustellung der Aufenthaltsmeldebestätigung ist innerhalb von acht Tagen nach Einreise oder Einreichung des Dokuments bzw. ab dem ersten Tag des befristeten Aufenthalts beim Verwaltungsamt eine Wohnsitzmeldung vorzunehmen. Als Nachweis gilt ein Eigentumsnachweis, ein Mietvertrag oder das Einverständnis des Eigentümers. Bis zum Erhalt einer schriftlichen Bestätigung über die Aufenthaltsmeldung gilt auch für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU, dass sie sich innerhalb von drei Tagen nach Überschreiten der Staatsgrenze bei der zuständigen Polizeidienststelle melden müssen.
Als Staatsangehörigem eines Mitgliedstaats der Europäischen Union kann Ihnen der Aufenthalt in der Republik Slowenien verwehrt werden, jedoch nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Bestätigung nicht erfüllen oder wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.
Falls Sie die Daueraufenthaltserlaubnis erhalten haben, ist beim Verwaltungsamt innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Erlaubnis die Anmeldung des dauerhaften Wohnsitzes vorzunehmen. Eine Daueraufenthaltserlaubnis können Sie beantragen, wenn Sie EU-Bürger sind und in Slowenien bereits fünf Jahre wohnen, was Sie mit der Aufenthaltsmeldebestätigung nachweisen können. Solange Ihnen die Daueraufenthaltserlaubnis in Slowenien nicht erteilt wird, bleiben Sie in Ihrem Heimatland mit ständigem Wohnsitz angemeldet.
Links:
Titel/Name | URL |
E-uprava (E-Verwaltung) | http://e-uprava.gov.si |
Ministrstvo za notranje zadeve (Ministerium des Inneren) | https://www.gov.si/teme/vstop-in-prebivanje |
Als Staatsangehöriger der Europäischen Union können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Slowenien einreisen.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Grenzübertritt ist durch den Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie des Aufenthalts die Anmeldung bei der zuständigen Polizeistation vorzunehmen. Bei persönlicher Abgabe des Antrags bei der Polizeidienststelle werden die Zustimmung des Eigentümers oder Miteigentümers der Immobilie des Aufenthalts sowie dessen Kontaktdaten benötigt. Vor der Abreise ist es auch erforderlich, sich abzumelden.
Anmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie beabsichtigen, sich mehr als drei Monate in Slowenien aufzuhalten, müssen Sie spätestens vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine schriftliche Bestätigung über die Wohnsitzanmeldung beantragen. Sie können bei dem Verwaltungsamt die Ausstellung einer Wohnsitzmeldebestätigung beantragen, den Wohnsitz melden sowie jede Anschriftenänderung bekanntgeben. Das Verwaltungsamt kann Ihnen die Wohnsitzmeldebestätigung beispielsweise für folgende Zwecke ausstellen: Beschäftigung oder Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen, Studium oder andere Formen der Bildung, Familienzusammenführung und andere Gründe. Die Wohnsitzmeldebestätigung wird Ihnen für die Dauer von fünf Jahren erteilt bzw. für die Zeit des beabsichtigten Aufenthalts in Slowenien, wenn dieser kürzer als fünf Jahre ist. Die Wohnsitzmeldebestätigung wird in Form eines Ausweises erteilt. Die Verwaltungsämter sind in der Regel jeden Werktag geöffnet. Bei der Ausreise aus Slowenien muss eine Abmeldung stattfinden.
Personenkennziffer
Mit der Anmeldung in der Republik Slowenien erhalten Sie eine Personenkennziffer (EMŠO) aus dem zentralen Bevölkerungsregister, die als Grundlage für die Regelung von Steuer-, Bank- und anderen Geschäften auf dem Staatsgebiet dient. Die EMŠO wird Ihnen durch die erste Behörde von Amts wegen zugeteilt, an die Sie sich wenden.
Steuernummer und Bankkonto
Eine Steuernummer erhalten Sie bei der Finanzverwaltung der Republik Slowenien. Ein Bankkonto eröffnen Sie bei einer Bank. Dafür benötigen Sie in der Regel ein gültiges Personaldokument und die slowenische Steuernummer.
Anmeldung einer Beschäftigung
Falls Sie als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats in Slowenien einer Beschäftigung nachgehen möchten, ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Eine Meldung einer Beschäftigung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber mit der Anmeldung für die Sozialversicherung bei der Krankenversicherungsanstalt.
Dienstleistungserbringung
Falls Sie in Slowenien als entsandter Arbeitnehmer einer juristischen Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, im EWR oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme den E-Vordruck „Prijava storitve delodajalca s sedežem v drugi državi članici Evropske unije, Evropskega gospodarskega prostora ali Švicarski konfederaciji“ (Meldung der Dienstleistung des Arbeitgebers mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Union, im EWR oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft) einreichen, und zwar über die Website des Arbeitsamtes.
Links:
Titel/Name | URL |
e-Uprava (E-Verwaltung) | http://e-uprava.gov.si |
Pridobitev davčne številke (Erlangung einer Steuernummer) | https://www.fu.gov.si/en/taxes_and_other_duties/work_with_us/entry_into_the_tax_register_and_tax_number |
Zavod za zaposlovanje (e obrazec za prijavo izvajanja storitev z napotenimi delavci (Arbeitsamt (elektronisches Formular zur Anmeldung für die Erbringung von Dienstleistungen mit entsandten Arbeitnehmern)) | https://www.ess.gov.si/en/employers/recruit-in-europe-eures/posting-workers-from-eu-to-slovenia#/eu-ch-egp-drzave |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Dieser Bereich wird außer durch das Gesetz über Arbeitsverhältnisse („Zakon o delovnih razmerjih“) auch durch Tarifverträge und allgemeine Betriebsvereinbarungen geregelt.
Ein Arbeitgeber, der neue Arbeitnehmer einstellt, muss den freien Arbeitsplatz öffentlich bekanntmachen. Dies kann beim Arbeitsamt, in den Medien, im Internet oder in den öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen des Arbeitgebers geschehen. Die Anzeige muss Angaben über den Arbeitgeber, über den Arbeitsplatz, die Bedingungen für die Arbeitsausübung, die Bewerbungsart und die Bewerbungsfrist für Bewerber enthalten, die nicht kürzer als drei Tage sein darf.
Vor der Arbeitsaufnahme schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich einen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitnehmer kann ab Vollendung des 15. Lebensjahres beschäftigt werden. Das Arbeitsverhältnis kommt auf befristete oder unbefristete Zeit für die volle Arbeitszeit oder in Teilzeit zustande. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag auch eine Probezeit festlegen, die aber nicht länger als 6 Monate dauern darf.
Nach dem Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie innerhalb von 15 Tagen nach dem Arbeitsantritt zum Tag des Arbeitsantritts laut Arbeitsvertrag bei den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten- und Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Elternleistungen und Arbeitslosenversicherung) anzumelden und Ihnen eine Kopie der Anmeldung (Formular M-1) auszuhändigen.
Praktika können nur bei Arbeitgebern absolviert werden, wenn dies durch ein besonderes Gesetz oder einen Branchen-Tarifvertrag, wie z. B. bei Behörden, im Gesundheitswesen, Schulwesen usw. festgelegt ist.
Die slowenische Gesetzgebung kennt mehrere Sonderformen der Beschäftigung für einmalige, gelegentliche und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. Arbeit auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags wie beispielsweise eines Werk- oder Autorenvertrags und Arbeit auf der Grundlage einer Überweisung durch den Studentenservice. Es wird auch zwischen vorübergehender Erwerbstätigkeit von Rentnern, kurzfristiger Beschäftigung oder gelegentlicher Aushilfe unterschieden. Sie können auch einen Sonderstatus erlangen und bestimmte Berufe als selbständige Tätigkeiten ausüben (z. B. als Landwirt, freier Kulturschaffender, Journalist), ohne ein Unternehmen gründen oder ein Arbeitsverhältnis eingehen zu müssen.
In Slowenien werden Saisonarbeiter in der Landwirtschaft vor allem für das Pflücken von Erdbeeren, die Arbeit in Hopfengärten und das Auslichten und Beschneiden von Obstbäumen im Frühling, für die Ernte und die Erzeugung von Gemüse im Sommer und für das Pflücken von Obst (z. B. Äpfel, Trauben) im Herbst benötigt. Die meisten Arbeitsangebote sind im Nordosten und Osten Sloweniens zu finden. Saisonarbeit in der Landwirtschaft ist zivilrechtlich (im Landwirtschaftsgesetz) geregelt. Die Arbeiter bekommen besondere Verträge für Zeit- und Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Darüber hinaus werden auch Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitsverhältnisse (z. B. Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlung, Verbot von Kinderarbeit, Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten) und die Bestimmungen der Verordnungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit eingehalten. Die Arbeiter sind in der Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung versichert.
Saisonarbeiter werden auch im Tourismus benötigt. Im Sommer werden vor allem Kellner, Köche, Küchenchefs, Zimmermädchen usw. gesucht, im Winter ebenso Kellner, Köche, Zimmermädchen, Skilehrer usw. Diese Tätigkeiten werden normalerweise von Arbeitnehmern im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags gemäß dem Gesetz über Arbeitsverhältnisse, aber auch von Studierenden (studentische Arbeit) ausgeübt.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
SPOT (Slovenska poslovna točka), Portal za podjetja in podjetnike (SPOT – Slowenisches Geschäftsportal, Portal für Unternehmen und Unternehmer) | http://evem.gov.si/info/poslujem/zaposlovanje |
Zakon o kmetijstvu (Landwirtschaftsgesetz) | http://www.pisrs.si/Pis.web/pregledPredpisa?id=ZAKO4716 |
Arbeitsverträge
Laut Gesetz über Arbeitsverhältnisse muss der Arbeitsvertrag folgende Angaben zwingend enthalten: Vertragsparteien, Arbeitsplatzbezeichnung, Ort der Arbeitsausführung, Vertragsdauer, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt, Tages- oder Wochenarbeitsstunden und Arbeitszeitverteilung, Mindestlohn und eventuelle sonstige Entgelte, Zahlungszeitraum, Lohnzahlungstag und -modus, Jahresurlaub, Kündigungsfristen sowie geltende Tarifverträge und allgemeine Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden.
Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages muss der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsaufnahme gemäß dem Arbeitsvertrag von dem Arbeitgeber bei der Kranken-, Renten-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung angemeldet worden sein.
Bestimmungen des Arbeitsvertrages, die im Widerspruch zu geltenden Vorschriften und dem geltenden Tarifvertrag oder allgemeinen Betriebsvereinbarungen stehen, sind ungültig.
Falls sich die Bezeichnung der Stelle bzw. die Angaben zur Art der Tätigkeit, zum Ort der Tätigkeitsausübung, zur Dauer des Arbeitsvertrages oder zur wöchentlichen/monatlichen Arbeitsverpflichtung (Vollzeit- oder Teilzeitstelle) ändern, so kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig den Abschluss eines neuen Vertrags an.
Eine befristete Beschäftigung bzw. ein befristetes Arbeitsverhältnis wird in einem befristeten Arbeitsvertrag geregelt.
Ein besonderer Arbeitsvertrag kann auch zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber geschlossen werden, der gemäß den für den Arbeitsmarkt geltenden Vorschriften über die Regelung des Arbeitsmarkts die Tätigkeit der Arbeitnehmerüberlassung ausübt.
Falls Sie einen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung abschließen, sind die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von der Dauer des eingegangenen Arbeitsverhältnisses abhängig, mit Ausnahme derjenigen, für die das Gesetz etwas anderes vorsieht.
Führungskräfte oder Prokuristen können im Beschäftigungsvertrag ihre Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis anderweitig regeln, und zwar hinsichtlich der Bedingungen und Beschränkungen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses, der Arbeitszeit, Gewährung von Pausen und Ruhezeiten, der Vergütung, der disziplinarischen Verantwortung und der Beendigung des Beschäftigungsvertrags.
Werk- oder Autorenverträge
Für Arbeit auf der Grundlage eines Werk- oder Autorenvertrags gelten die Bestimmungen des Zivilrechts, wobei eine in der Regel schriftliche Vereinbarung über die geleistete Arbeit, die Fristen und das Entgelt geschlossen wird. In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Ausführung einer bestimmten Leistung, etwa der Herstellung oder Reparatur einer Sache, zu einer körperlichen oder geistigen Arbeit und dergleichen, und der Auftraggeber dazu, ihn dafür zu bezahlen. Der Werkvertrag eignet sich zur Festlegung des Vertragsinhalts bei einmaligen oder handwerklichen Arbeiten. Die Werkunternehmer bezahlen die Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung, die Auftraggeber den Beitrag zur Krankenversicherung. Der Abschluss eines Werkvertrags, der Empfang von Zahlungen auf einem Bankkonto bei einer slowenischen Bank und die Zahlung der Steuerschuld wird ausländischen Gebietsfremden auf der Grundlage der zugeteilten Steuernummer ermöglicht, die der ausländische Staatsangehörige beim Finanzamt erhält.
Bei einem Autorenvertrag verpflichtet sich der Autor bei der Beauftragung einer Leistung, eine bestimmte Arbeit zu erbringen und dem Auftraggeber auszuhändigen, während sich der Auftraggeber verpflichtet, ihm dafür ein Honorar zu zahlen. Der Gegenstand eines Autorenvertrags ist eine urheberische Tätigkeit, in der Regel auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Beim Autorenvertrag wird ein Beitrag für die Krankenversicherung sowie für die Renten- und Invalidenversicherung erhoben. Der Auftraggeber versichert den Selbständigen gegen Verletzungen bei der Arbeit und Berufskrankheit. Bei einem Werk- oder Autorenvertrag ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Auftragnehmer gegen Arbeitslosigkeit oder mit Anspruch auf Elternurlaub zu versichern.
Arbeit für Studierende
Arbeit auf der Grundlage einer Überweisung durch den Studentenservice kann von Schülerinnen und Schülern und Studierenden geleistet werden, die in einer slowenischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, oder auch von Studierenden und Schülerinnen und Schülern aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die diesen Status auf der Grundlage internationaler Studentenaustauschprogramme erhalten. Für die Arbeit auf der Grundlage einer Überweisung durch den Studentenservice ist der Bruttomindeststundenlohn für zeitlich befristete und gelegentliche Leistungen von Schülern und Studierenden auf 7,34 EUR brutto festgelegt. Geregelt ist auch die Einbeziehung in die Sozialversicherung (Renten- und Invalidenversicherung, besonderer Beitrag für die Krankenversicherung, der Beitrag für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird gesondert abgerechnet).
Zusätzliche persönliche Arbeit
Eine zusätzliche persönliche Arbeit liegt vor, wenn jemand persönlich eine Arbeit im Haushalt oder eine ähnliche Arbeit verrichtet oder wenn jemand andere kleinere Arbeiten verrichtet, die nur für natürliche Personen erbracht werden können, wenn jemand selbst traditionelle Produkte kunsthandwerklich herstellt oder von Hand und zu Hause andere Erzeugnisse vorwiegend nach traditionellen Verfahren fertigt und verkauft oder Waldfrüchte und -kräuter sammelt und verkauft. Falls Sie selbst eine zusätzliche persönliche Arbeit ausüben möchten, brauchen Sie dies nur der AJPES (Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Datenerfassung und Leistungen) über deren Netzportal mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder persönlich im Verwaltungsamt Ihres Aufenthaltsortes zu melden. Für die Ausübung einer zusätzlichen persönlichen Arbeit ist unbedingt ein Wertzeichen erforderlich, das auf Ihren Namen lautet. Der Wert eines Wertzeichens ist pauschal auf 13,73 EUR festgesetzt: Davon 10,68 EUR als Beitrag zur Renten- und Invalidenversicherung und 3,05 EUR als Beitrag zur Krankenversicherung und zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Einnahmen aus der persönlichen Arbeit dürfen in einem Kalenderhalbjahr insgesamt nicht höher sein als drei im vorangegangenen Kalenderjahr in Slowenien gezahlte durchschnittliche Nettomonatsgehälter.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Vloga zahtevek za vrednotnico (Antrag auf Ausstellung eines Wertzeichens) | https://e-uprava.gov.si/podrocja/vloge/vloga.html?id=2063 |
In Slowenien besteht ein Schutz für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, und zwar für Arbeitnehmervertreter, Frauen, Schwangere und Arbeitnehmer mit Kindern, Arbeitnehmer unter 18 Jahren, Menschen mit Behinderung und ältere Arbeitnehmer.
Der Schutz von Arbeitnehmern unter 18 Jahren bezieht sich insbesondere auf das Verbot, bestimmte schwere und gesundheitsschädigende Arbeiten zu verrichten, das Verbot von Überstunden und Nachtarbeit sowie auf die vorgeschriebene Erhöhung des Jahresurlaubs um sieben Arbeitstage.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei der Beschäftigung oder Ausbildung von Arbeitsinvaliden und anderen Menschen mit Behinderung entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen gilt ein Quotensystem, das je nach Tätigkeitsbereich festgelegt ist. Arbeitgeber, die mehr Personen mit Behinderung beschäftigen als in der für diese Tätigkeit geltenden Quote vorgesehen ist, profitieren von besonderen Vergünstigungen und Anreizen. Einem Arbeitnehmer, bei dem eine Resterwerbsfähigkeit festgestellt wurde, ist durch den Arbeitgeber Folgendes zu garantieren: der Einsatz in einer Tätigkeit, die sich mit seiner Erwerbsfähigkeit vereinbaren lässt, die Ausübung einer Teilzeitarbeit, berufliche Rehabilitation und Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag nur dann ohne Unterbreitung eines neuen Arbeitsvertrags nach den Vorschriften über die Arbeitsverhältnisse kündigen, wenn er dem Arbeitnehmer ohne oder nach Abschluss der beruflichen Rehabilitation aufgrund einer festgestellten Invalidität der II. oder III. Kategorie oder aus betrieblichen Gründen nach dem Gesetz das Recht auf einen anderen Arbeitsplatz bzw. Teilzeitarbeit aus triftigem Grund nicht garantieren kann. Bei einem Arbeitgeber, der mindestens fünf Angestellte hat, werden die Gründe für die Kündigung des Arbeitsvertrags von der Kommission zur Feststellung der Grundlagen für Kündigungen von Arbeitsverträgen bei Behinderten festgestellt.
Auch Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind, genießen besonderen Schutz. Wenn ältere Arbeitnehmer in den Teilruhestand treten, haben sie Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Der Arbeitgeber darf für ältere Arbeitnehmer ohne deren schriftliche Zustimmung keine Überstunden oder Nachtarbeit anordnen.
Verstöße gegen Rechte aus dem Arbeitsverhältnis können Sie bei der Gewerbeaufsicht anzeigen; gleichzeitig können Sie auch auf gerichtlichem Wege die Erfüllung von Pflichten und die Beseitigung von Verstößen durch den Arbeitgeber durchsetzen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Inšpektorat Republike Slovenije za delo (Arbeitsinspektion der Republik Slowenien) | http://www.id.gov.si |
Javni štipendijski, razvojni, invalidski in preživninski sklad Republike Slovenije (Fonds der Republik Slowenien für öffentliche Stipendien, Entwicklung, Behinderungen und Unterhaltsleistungen) | https://www.srips-rs.si |
Eine Wirtschaftstätigkeit können Sie in Slowenien als natürliche oder als juristische Person in verschiedenen Rechtsformen ausüben. Natürliche Personen üben ihre Geschäftstätigkeit am häufigsten in Form des selbstständigen Einzelunternehmers (samostojni podjetnik posameznik – s.p.) aus. Bei den juristischen Personen gibt es verschiedene Formen von Wirtschaftsgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (družba z omejeno odgovornostjo – d.o.o.), Aktiengesellschaft (delniška družba – d.d.), Europäische Aktiengesellschaft (evropska delniška družba – SE), Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (družba z neomejeno odgovornostjo – d.n.o.) und Kommanditgesellschaft (komanditna družba – k.d.). Am häufigsten ist die Rechtsform des selbstständigen Einzelunternehmers (podjetnik) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.O.o.).
Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Unternehmer aufnehmen, wenn Sie sich als Wirtschaftsteilnehmer registriert haben und die besonderen Bedingungen erfüllen, die je nach Haupttätigkeit unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass Sie handwerkliche Tätigkeiten aufnehmen können, nachdem Sie die Handwerksgenehmigung erhalten haben, die Anwaltstätigkeit nach der Eintragung in das entsprechende Register beim Justizministerium, die selbständige Tätigkeit im Gesundheitswesen nach dem Erwerb einer Konzession und nach der Eintragung in das entsprechende Register beim Gesundheitsministerium u. Ä.
Informationen und Unterstützung erhalten (zukünftige) selbstständige Einzelunternehmer beim slowenischen Geschäftsportal SPOT. Als ausländischer Staatsangehöriger müssen Sie sich vor dem Beginn der Ausübung der Tätigkeit eine Personenkennziffer und eine Steuernummer besorgen. Beides benötigen Sie zur Eröffnung eines Bankkontos und für die Beantragung einer qualifizierten digitalen Unterschrift, die für die Abwicklung der Transaktionen im SPOT erforderlich ist.
Die Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz oder einer einfachen GmbH ist einfach und schnell, denn dafür wird die Hilfe eines Notars oder Anwalts nicht benötigt. Sie lässt sich in weniger als drei Tagen nach Abgabe des Antrags bewerkstelligen. Für die Durchführung des Verfahrens ist eine digitale Bescheinigung erforderlich; bei der Registrierung kann Ihnen eine Fachkraft eines der SPOT-Portale unentgeltlich helfen.
Bei der Gründung eines Unternehmens mit komplexerer Gesellschaftsform und mehreren Gesellschaftern mit komplizierteren Beziehungen untereinander benötigen Sie die Hilfe eines Notars.
In dem Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften sind ferner die Fälle geregelt, in denen eine Person weder Gründer noch Gesellschafter noch Unternehmer werden darf.
Links:
Titel/Name | URL |
SPOT – Slovenska poslovna točka (Slowenisches Geschäftsportal) | https://spot.gov.si/sl |
Javna agencija Republike Slovenije za spodbujanje podjetništva, inovativnosti, razvoja, investicij in turizma (Öffentliche Agentur der Republik Slowenien zur Förderung des Unternehmertums, der Innovation, der Entwicklung, der Investitionen und des Tourismus) | https://www.spiritslovenia.si |
Agencija Republike Slovenije za javnopravne evidence in storitve (Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Register und Dienstleistungen) | https://www.ajpes.si |
Finančna uprava Republike Slovenije (Finanzverwaltung der Republik Slowenien) | https://www.fu.gov.si |
Gospodarska zbornica Slovenije (Industrie- und Handelskammer Sloweniens) | https://www.gzs.si |
Obrtno-podjetniška zbornica Slovenije (Kammer für Handwerk und kleine Unternehmen) | https://www.ozs.si |
Der Mindestlohn für Vollzeitarbeit beträgt 1 277,72 € EUR brutto. Bei der Gehaltszahlung muss der Arbeitgeber das gesetzlich festgelegte Minimum bzw. den Tarifvertrag der Branche einhalten, durch den er unmittelbar an die Zahlung zumindest des Mindestlohns gebunden ist. Alle Zulagen für Betriebszugehörigkeit, besondere Leistung und Betriebserfolg, für schwierige Arbeitsbedingungen, Nachtarbeit sowie die Arbeit an Sonntagen, Festtagen und gesetzlichen Feiertagen sind vom Mindestlohn ausgenommen und werden nicht auf ihn angerechnet.
Das Entgelt für die gemäß Arbeitsvertrag erbrachte Arbeit setzt sich aus dem Gehalt, das stets in Form von Geld ausgezahlt wird, und eventuellen weiteren Entgeltarten zusammen, sofern diese im Tarifvertrag vorgesehen sind. Das Gehalt setzt sich aus dem Grundgehalt, dem leistungsabhängigen Gehaltsbestandteil sowie Zulagen (für Nachtarbeit, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Betriebszugehörigkeit) zusammen. Das Grundgehalt ist der feste Gehaltsbestandteil und richtet sich nach den Anforderungen der Arbeit, für die der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Als Gehaltsbestandteil gilt auch eine vom Geschäftserfolg des Unternehmens abhängige Zahlung, sofern diese im Tarif- oder Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Kosten für die Verpflegung während der Arbeitszeit, für die Fahrt von und zur Arbeitsstätte sowie die Kosten, die diesem bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten und Aufgaben auf Dienstreisen entstehen, zu erstatten. Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Anspruch auf Jahresurlaub ein Urlaubsgeld in Höhe mindestens des Mindestlohns zu zahlen.
Ein Arbeitnehmer hat bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen oder wegen Nichteignung Anspruch auf eine Abfindung. Anspruch auf eine Abfindung besteht ebenfalls bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, bei Eintritt in den Ruhestand und im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer, wenn die Gründe dafür beim Arbeitgeber liegen (Rückstand bei Gehalts-, Beitrags- und ähnlichen Zahlungen).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Gewinnbeteiligung im Geschäftsjahr hat.
Gehaltszahlungen erfolgen an einem vorab vereinbarten Tag im Monat für einen Abrechnungszeitraum, der einen Monat nicht übersteigen darf, spätestens jedoch 18 Tage nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für jede Gehaltszahlung eine schriftliche Gehaltsabrechnung auszustellen. Bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres erstellt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer außerdem eine Aufstellung der Gehaltszahlungen, der entrichteten Steuern und der Abgaben für das vergangene Kalenderjahr. Die Gehaltsabrechnung enthält insbesondere folgende Angaben: Grundlohn des Arbeitnehmers, Zulagen, Gewinnbeteiligungen, Lohnersatzleistungen in bestimmten Fällen, Brutto- und Nettolohn, Sozialversicherungsbeiträge sowie persönliche Einkommenssteuer.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Inšpektorat Republike Slovenije za delo (Arbeitsinspektion der Republik Slowenien) | http://www.id.gov.si |
Finančna uprava Republike Slovenije (Finanzverwaltung der Republik Slowenien) | http://www.fu.gov.si |
Die Arbeitszeit setzt sich zusammen aus der effektiven Arbeitszeit, 30 Minuten Pause sowie aus entschuldigten Fehlzeiten.
Bei Vollzeitarbeit wird die Gesamtarbeitszeit pro Woche festgelegt und beträgt üblicherweise 40 Stunden, sie kann aber auch kürzer sein, jedoch nicht unter 36 Wochenstunden. Bei Arbeitsplätzen, bei denen ein erhöhtes Verletzungs- oder Gesundheitsrisiko besteht, darf die volle Arbeitszeit 36 Wochenstunden unterschreiten. Die Vollzeitarbeit darf nicht auf weniger als vier Tage in der Woche verteilt sein.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Arbeit über die Vollzeitarbeit hinaus (Überstunden) im Voraus schriftlich ankündigen und sie ihm auch entsprechend bezahlen. Dabei besteht eine Beschränkung auf höchstens 8 Stunden wöchentlich, 20 Stunden monatlich bzw. 170 Stunden jährlich. In Ausnahmefällen sind mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. im Gesundheitswesen, bis zu 230 Überstunden jährlich zulässig, jedoch muss dies im Tarifvertrag für die Tätigkeit bzw. im Berufstarifvertrag vereinbart sein. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden besteht das Recht auf eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 12 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden ohne Unterbrechung.
Dem Arbeitnehmer steht für Überstunden und für Arbeit zu einer für den Arbeitnehmer ungünstigeren Zeit (Nachtarbeit, Arbeit an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen) eine Sonderzulage zu.
Der Arbeitgeber darf für Arbeitnehmer bestimmter geschützter Kategorien (Schwangere, ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer an besonders gefährlichen Arbeitsplätzen) keine Überstunden anordnen.
Bei ungleichmäßiger Verteilung oder vorübergehender Umverteilung der vollen Arbeitszeit darf die Wochenarbeitszeit höchstens 56 Stunden betragen und muss in dieser Form auf sechs Monate beschränkt sein. Die Nachtarbeit erfolgt in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages. Wenn laut Arbeitszeitverteilung Nachtschichten vorgesehen sind, umfasst die Nachtarbeit acht aufeinanderfolgende Stunden in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr des Folgetages. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Nachtarbeit darf in einem Viermonatszeitraum durchschnittlich höchstens acht Stunden pro Tag betragen. Nachtarbeit von minderjährigen Arbeitnehmern sowie von Schwangeren und stillenden Müttern ist verboten. Besondere Beschränkungen gelten für die Überstunden und die Nachtarbeit von älteren Arbeitnehmern.
Mit der Änderung des Gesetzes über Arbeitsverhältnisse (Artikel 142a des ZDR-1) wurde im Jahr 2024 das Recht auf Abschalten eingeführt. Die Arbeitgeber wurden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Sie den Arbeitnehmern das Recht auf Abschalten in Form von Ruhezeiten oder entschuldigten Fehlzeiten sicherstellen. Die Maßnahmen werden in einem Tarifvertrag festgelegt und der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer schriftlich über die getroffenen Maßnahmen informieren.
Bei einem Verstoß ist die zuständige Gewerkschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt anzurufen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Inšpektorat Republike Slovenije za delo (Arbeitsinspektion der Republik Slowenien) | http://www.id.gov.si |
Gesetz über die Arbeitsverhältnisse | https://pisrs.si/pregledPredpisa?id=ZAKO5944 |
Urlaub
Sie erwerben den Anspruch auf Jahresurlaub durch Abschluss eines Arbeitsvertrags. Im Gesetz über Arbeitsverhältnisse ist festgelegt, dass Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr Anspruch auf einen Jahresurlaub haben, der nicht kürzer als vier Wochen sein darf, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer voll- oder teilzeitbeschäftigt ist. Falls Sie einen Arbeitsvertrag im Laufe eines Kalenderjahres abschließen oder der Arbeitsvertrag im Laufe des Kalenderjahrs endet und Sie während dieses Kalenderjahrs weniger als ein Jahr beschäftigt gewesen sind, haben sie Anrecht auf den anteiligen Jahresurlaub.
Alter, Invalidität, Kinder, Körperbehinderung eines Arbeitnehmers sowie die Pflege eines Kindes mit Behinderung sind Umstände, auf deren Grundlage zusätzliche Tage an Jahresurlaub gewährt werden. Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben Arbeitnehmer auch auf der Grundlage der Kriterien, die in Tarifverträgen oder allgemeinen Betriebsvereinbarungen festgelegt sind und in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitbeschäftigung abschließen, machen ihre Rechte für den Zeitraum geltend, für den sie das Arbeitsverhältnis abgeschlossen haben.
Jedem Arbeitnehmer, der Anspruch auf Jahresurlaub hat, muss der Arbeitgeber spätestens bis zum 1. Juli des laufenden Kalenderjahres Urlaubsgeld mindestens in Höhe des Mindestlohns auszahlen, es sei denn, in einem Tarifvertrag ist etwas anderes vorgesehen. Falls der Arbeitnehmer nur Anspruch auf einen anteiligen Jahresurlaub hat, hat er nur Anspruch auf den entsprechenden Teil des Urlaubsgelds, und zwar auf ein Zwölftel des Urlaubsgelds für jeden Arbeitsmonat.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gewährleisten. Der Arbeitnehmer muss bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres mindestens zwei Wochen des Jahresurlaubs in Anspruch nehmen, den Rest kann er in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Feiertage in der Republik Slowenien und arbeitsfreie Tage sind im Jahr 2025:
- 1. und 2. Januar: Neujahr
- 8. Februar: Slowenischer Kulturfeiertag – Prešeren-Tag
- 20. April: Ostern
- 21. April: Ostermontag
- 27. April: Tag des Aufstandes gegen die Besatzungsmacht
- 1. und 2. Mai: Tag der Arbeit
- 25. Juni: Nationalfeiertag
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 31. Oktober: Reformationstag
- 1. November: Allerheiligen
- 25. Dezember: Weihnachten
- 26. Dezember: Tag der Unabhängigkeit
Fehlzeiten
Arbeitnehmer haben für insgesamt maximal sieben Arbeitstage pro Kalenderjahr Anspruch auf bezahltes Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus persönlichen Gründen (eigene Eheschließung; Tod des Ehegatten, eines Kindes, der Eltern; schwere Unglücksfälle, Begleitung eines Schulanfängers am ersten Schultag).
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aus Krankheits- oder Verletzungsgründen, wegen einer Blutspende sowie zur Erfüllung von Pflichten wie Wehrübungen, Schöffenrichtertätigkeit usw. sind Arbeitnehmer berechtigt, der Arbeit fernzubleiben.
Arbeitnehmer, die eine Ausbildung, Weiterbildung oder Schulung absolvieren, sind zur Vorbereitung bzw. zum Ablegen von Prüfungen berechtigt, der Arbeit fernzubleiben. Sofern im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder im gesonderten Ausbildungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, haben Arbeitnehmer an den Tagen, an denen sie die Prüfungen erstmals ablegen, Anspruch auf bezahltes Fernbleiben von der Arbeit.
Mutterschaftsurlaub
Der Mutterschaftsurlaub ist zur Vorbereitung auf die Niederkunft sowie zur Pflege und Betreuung des Kindes unmittelbar nach der Niederkunft bestimmt und dauert 105 Tage. Während des Mutterschaftsurlaubs wird das Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Grundbetrags gezahlt und ist nach oben unbegrenzt. Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hat, wer entsprechend versichert ist. Die Mutter tritt den Mutterschaftsurlaub 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin an.
Der Vaterschaftsurlaub ist für Väter bestimmt, damit sie schon im frühen Kindesalter zusammen mit der Mutter an der Pflege und dem Schutz des Kindes mitwirken können. Väter haben Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 15 Tagen. Der Vater muss den Vaterschaftsurlaub spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Während des Urlaubs wird ein Vaterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Grundbetrags gezahlt, der auf das 2,5-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts begrenzt ist.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf 160 Tage Elternurlaub. 60 Tage sind nicht übertragbar, und 100 Tage des Elternurlaubs können von Vater und Mutter gegenseitig übertragen werden. Der nicht übertragbare Teil des Elternurlaubs kann spätestens bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Während des Urlaubs wird das Elterngeld in Höhe von 100 % des Grundbetrags gezahlt, höchstens jedoch in Höhe des 2,5-fachen des durchschnittlichen Monatsgehalts.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Inšpektorat Republike Slovenije za delo (Arbeitsinspektion der Republik Slowenien) | http://www.id.gov.si |
Centri za socialno delo (Zentren für Sozialarbeit Sloweniens) | https://www.csd-slovenije.si |
Das Arbeitsverhältnis kann auf unterschiedliche Weise beendet werden, je nachdem, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag bzw. um eine einvernehmliche Auflösung oder Kündigung handelt.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigungsfrist mit Ablauf der Zeit, für die er geschlossen wurde.
Der Arbeitsvertrag kann von den Vertragsparteien jederzeit durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch Kündigung durch eine der Vertragsparteien aufgelöst werden. Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages gibt es die Form der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Der Arbeitsvertrag endet mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung informieren. Unterlässt er dies, hat dies auf die Gültigkeit der Vereinbarung selbst keine Auswirkungen.
Ordentliche Kündigung
Die Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) kündigen den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist (15 bis 80 Tage). Mögliche Kündigungsgründe von Arbeitgeberseite sind betriebliche Gründe (Wegfall des Bedarfs einer bestimmten Arbeit unter den Bedingungen aus dem Arbeitsvertrag, aus wirtschaftlichen, organisatorischen, technologischen, strukturellen oder ähnlichen Gründen seitens Arbeitgebers), Nichteignung (Nichterbringung der erwarteten Leistungen) sowie schuldhaftes Verhalten (Verletzung vertraglicher oder anderer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis).
Falls der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ordentlich aus betrieblichen Gründen oder wegen Nichteignung kündigt, kann er dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag anbieten.
Außerordentliche Kündigung
Der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags aus verschiedenen Gründen aussprechen, so etwa dann, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und dieser Verstoß alle Anzeichen einer Straftat aufweist, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen oder sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstößt, wenn ein Arbeitnehmer fünf Tage in Folge nicht zur Arbeit erscheint und sein Fernbleiben nicht entschuldigt oder wenn ein Arbeitnehmer in Zeiten des Fernbleibens von der Arbeit aus Krankheits- oder Verletzungsgründen den Anweisungen des behandelnden Arztes nicht nachkommt.
Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag aus verschiedenen Gründen außerordentlich kündigen, so etwa dann, wenn sie vom Arbeitgeber länger als zwei Monate nicht mit Arbeit versorgt worden sind und ihnen auch kein Arbeitsentgelt ausbezahlt wurde, wenn bestimmte Tätigkeiten durch die Gewerbeaufsicht untersagt wurden und Arbeitnehmern dadurch die Ausübung ihrer Arbeit unmöglich gemacht wurde und wenn der Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit bzw. die Gleichbehandlung von Frauen und Männern nicht gewährleistet.
Die kürzeste Kündigungsfrist beträgt 15 Tage, die längste 80 Tage.
Liegt der Grund für die Auflösung des Arbeitsvertrags auf der Seite des Arbeitgebers oder endet das Arbeitsverhältnis durch Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages, so können Sie als arbeitsloser Arbeitnehmer Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung beim zuständigen Arbeitsamt geltend machen.
Im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie sich bei der zuständigen Gewerkschaft und der Gewerbeaufsicht über Ihre Rechte informieren und beraten lassen und dort auch Verstöße melden. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist das Arbeits- und Sozialgericht zuständig.
Eintritt in den Ruhestand
Ein Anspruch auf Altersrente ist abhängig vom Lebensalter des Versicherten und der Beitragszeit. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente erfüllt eine Person im Jahr 2025 unabhängig vom Geschlecht im Alter von 65 Jahren, wenn sie mindestens 15 Versicherungsjahre bzw. im Alter von 60 Jahren, wenn sie 40 Jahre Beitragszeit ohne Nachkauf erreicht hat. Die Altersgrenze für den Anspruch auf Altersrente kann in folgenden Fällen gesenkt werden: Kinderbetreuungszeiten, Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes oder Anmeldung zur gesetzlichen Renten- und Invalidenversicherung vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Anspruch auf eine Invaliditätsrente ist abhängig von einer vorhandenen Behinderung der versicherten Person und von bestimmten anderen Bedingungen. Ob eine Invalidität vorliegt, wird vom Invaliditätsausschuss der Renten- und Invalidenversicherungsanstalt festgestellt. Der Invaliditätsausschuss teilt die Versicherten abhängig von ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit in drei Kategorien ein. Einen Anspruch auf Invaliditätsrente hat eine versicherte Person, bei der folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Invalidität der I. Kategorie,
- Invalidität der II. Kategorie, wenn ohne berufliche Rehabilitation keine andere entsprechende Arbeit ausgeübt werden kann, wobei eine solche nicht angeboten werden kann, weil die Person älter als 55 Jahre ist;
- Invalidität der II. Kategorie und Arbeitsunfähigkeit für Teilzeitarbeit (mindestens vier Stunden pro Tag) ohne berufliche Rehabilitation, wobei diese nicht angeboten werden kann, weil die Person älter als 50 Jahre ist,
- Invalidität der II. oder III. Kategorie und Angebot keiner entsprechenden Anstellung bzw. Versetzung, weil die Person 65 Jahre alt ist.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | https://www.gov.si/podrocja/zaposlovanje-delo-in-upokojitev/upokojitev |
Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje Slovenije (Renten- und Invalidenversicherungsanstalt der Republik Slowenien) | http://www.zpiz.si |
Gewerkschaften treten als Sozialpartner auf und führen Verhandlungen über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsentgelts (einschließlich der Zulagen). Die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft ist freiwillig. Zu diesem Zweck schließen sie mit den Arbeitgebern Tarifverträge (firmen-, verwaltungs- oder branchenbezogen). Gewerkschaften stellen außerdem die Vertretung der Arbeitnehmer bei kollektiven wie auch individuellen Angelegenheiten sicher und legen notfalls vor Gericht Rechtsmittel ein. Vertreter der repräsentativen Gewerkschaften sind ferner Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates, dem auch Repräsentanten der Arbeitgeberverbände und der Regierung angehören.
Arbeitnehmer können ihre Interessen über Vertreter im Betriebsrat, im Aufsichtsrat oder über gewerkschaftliche Vertrauenspersonen geltend machen.
Ein Betriebsrat wird gebildet, wenn in einem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer mit aktivem Wahlrecht beschäftigt sind, die in der Gesellschaft ununterbrochen seit sechs Monaten arbeiten. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge und Initiativen der Arbeitnehmer aufzugreifen, die bei Beratungen mit dem Arbeitgeber Gehör finden. Er hilft auch bei der Eingliederung behinderter, älterer und anderer Arbeitnehmer, die besonderen Schutz genießen. Betreffen die Anliegen eines Arbeitnehmers seinen Arbeitsplatz oder seine Organisationseinheit, muss der Arbeitgeber binnen 30 Tagen reagieren. Der Arbeitnehmer muss über Veränderungen an seinem Arbeitsplatz informiert werden. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Veränderungen des Tätigkeitsfelds, der Technologien usw. in Kenntnis setzen.
Die Arbeitnehmervertreter unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates vertreten die Interessen aller Arbeitnehmer im Rahmen der Befugnisse, die der Aufsichtsrat besitzt. Die Zahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist in der Unternehmenssatzung festgelegt.
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Gewerkschaft
Der Arbeitgeber schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Gewerkschaft gemäß den geltenden Vorschriften zur Wahrung der Rechte und Interessen von Arbeitnehmern rasch und wirksam ihren gewerkschaftlichen Aufgaben nachgehen kann, und gewährt ihr Zugang zu Daten, die zur Wahrnehmung ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit notwendig sind. Die Gewerkschaft hat vor allem beratende Funktion, wenn es im Falle eines Konkurses, einer Liquidation oder bei Disziplinarverfahren gegen Arbeitnehmer zur Entlassung von Arbeitskräften kommt. Die Gewerkschaft nimmt auch Stellung zu organisatorischen und anderen Maßnahmen des Arbeitgebers.
Eine Gewerkschaft, deren Mitglieder bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt sind, kann eine gewerkschaftliche Vertrauensperson ernennen oder wählen, die sie bei dem Arbeitgeber vertreten soll. Wurde keine Vertrauensperson bestimmt, so wird die Gewerkschaft durch deren Vorsitzenden vertreten.
Links:
Titel/Name | URL |
Zveza svobodnih sindikatov Slovenije (Bund freier Gewerkschaften Sloweniens) | https://www.zsss.si |
Konfederacija sindikatov Slovenije (Verband der Gewerkschaften Sloweniens) | http://www.sindikat-ks90.si |
Konfederacija sindikatov Slovenije – PERGAM (Verband der Gewerkschaften Sloweniens) | http://www.sindikat-pergam.si |
Ekonomsko socialni svet (Wirtschafts- und Sozialrat) | http://www.ess.si |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti, seznam reprezentativnih sindikatov (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit, Liste der repräsentativen Gewerkschaften) | https://www.gov.si/assets/ministrstva/MDDSZ/Delovna-razmerja/Seznam-reprezentativnih-sindikatov.pdf |
Ein Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer zur Durchsetzung wirtschaftlicher und sozialer Rechte sowie arbeitsbedingter Interessen. Arbeitnehmer entscheiden freiwillig, ob sie sich an einem Streik beteiligen. Durch den Streik werden Grundrechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht. Ein Streik kann in einer Produktionsstätte, einer Einrichtung, bei einem Arbeitgeber, in einer Branche, einem Tätigkeitsbereich oder als Generalstreik organisiert werden. Eine Lohnfortzahlung während des Streiks kann nur dann geltend gemacht werden, wenn sie im Tarifvertrag oder der allgemeinen Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
Beschlüsse über den Beginn eines Arbeitnehmerstreiks können durch die Mehrzahl der Arbeitnehmer oder durch die Gewerkschaft gefasst werden. Über den Beginn eines Generalstreiks entscheidet jedoch das höchste Gewerkschaftsorgan der Republik. Zeitgleich mit dem Beschluss über den Beginn eines Streiks werden die Forderungen der Arbeitnehmer, der Zeitpunkt des Streikbeginns und der Versammlungsort der Streikteilnehmer festgelegt. Es wird ein Gremium gebildet, das die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und den Streik in ihrem Namen führt – das Streikkomitee. Das Streikkomitee hat den Beginn des Streiks mindestens fünf Tage vor Streikbeginn anzukündigen.
Ein Streik ist so zu organisieren und durchzuführen, dass keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Menschen sowie für Vermögenswerte heraufbeschworen werden und dass eine Fortsetzung der Arbeit nach Beendigung des Streiks möglich ist. Das Streikkomitee und die am Streik beteiligten Arbeitnehmer dürfen Mitarbeiter, die nicht am Streik teilnehmen, nicht an ihrer Arbeit hindern. Beendet wird ein Streik durch eine Einigung zwischen den Urhebern des Streikbeschlusses und den Organen, denen der Beschluss übermittelt wurde, oder aber durch Entscheidung der Gewerkschaft bzw. der Arbeitnehmer, von denen der Beschluss über den Beginn des Streiks gefasst wurde.
Die Organisation eines Streiks oder die Teilnahme an einem Streik stellt keinen Verstoß gegen Arbeitspflichten dar und rechtfertigt die Einleitung eines Verfahrens zur Ermittlung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit eines Arbeitnehmers nicht und darf nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.
Links:
Titel/Name | URL |
Zveza svobodnih sindikatov Slovenije (Bund freier Gewerkschaften Sloweniens) | https://www.zsss.si |
Konfederacija sindikatov Slovenije (Verband der Gewerkschaften Sloweniens) | http://www.sindikat-ks90.si |
Konfederacija sindikatov Slovenije – PERGAM (Verband der Gewerkschaften Sloweniens) | http://www.sindikat-pergam.si |
Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti (Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit) | http://www.mddsz.gov.si |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politisches System
Slowenien ist eine demokratische Republik. Ihre Verfassungsordnung beruht auf einer parlamentarischen Form der Staatsgewalt, die in Legislative, Exekutive und Judikative unterteilt ist. Oberstes repräsentatives und gesetzgebendes Organ ist die Staatsversammlung (Parlament). Der Staatspräsident wird für einen Zeitraum von fünf Jahren in direkten Wahlen gewählt, die von der Staatsversammlung ausgeschrieben werden. Der Ministerpräsident wird in geheimer Abstimmung von der Staatsversammlung mit Stimmenmehrheit aller Abgeordneten gewählt. Die Minister werden auf Vorschlag des Regierungschefs von der Staatsversammlung ernannt.
Verwaltungssystem
Der Verwaltung obliegt der Vollzug der Gesetze, sonstiger Vorschriften und Rechtsakte der Staatsversammlung und der Regierung sowie der Erlass von Verwaltungsakten und sonstigen Rechtsakten. Jede Entscheidung eines Verwaltungsorgans hat eine Rechtsbehelfsbelehrung zu enthalten, aus der hervorgeht, wo und innerhalb welcher Frist die Partei Widerspruch erheben kann.
Die Verwaltung ist nach Ressorts, d. h. nach Ministerien unterteilt. Territorial ist die Verwaltung in 58 Verwaltungsämtern organisiert. Die Verwaltungsämter sind Behörden der Staatsverwaltung, welche zahlreiche bedeutende und häufig vorkommende Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und juristische Personen wahrnehmen (Personaldokumente, Wohnsitzmeldung und Fahrzeugregistrierung, Führerscheine und Standesregister). Die Verwaltungsämter entscheiden in erster Instanz über die Verwaltungsangelegenheiten in der staatlichen Zuständigkeit.
Rechtssystem
Bei den Gerichten wird zwischen Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit und Sondergerichten unterschieden, zu denen das Arbeits- und das Sozialgericht gehören. Die allgemeinen Gerichte sind auf vier Ebenen organisiert: Bezirksgerichte (für den Bereich der Gerichtsbezirke, d. h. 44 Gemeinden); Amtsgerichte (für den Bereich der Gerichtsbezirke, 11); höhere Gerichte (4 in Celje, Koper, Ljubljana und Maribor sowie die höheren Gerichte für Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht) und der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Ljubljana.
Die Bezirks- und Kreisgerichte bilden die erste Instanz der Rechtsprechung, die Obergerichte die zweite. Das höchste Gericht ist gemäß Rechtsordnung der Oberste Gerichtshof. Er entscheidet auch über Berufungen gegen Urteile der ersten Instanz in Verwaltungssachen.
Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste autonome Organ der Gerichtsbarkeit Sloweniens, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsakten befindet. Die Parteien können vor Gericht durch einen Anwalt vertreten werden, der das juristische Staatsexamen abgelegt hat. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist beim zuständigen Gericht oder beim Kreisgericht am ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz des Antragstellers einzureichen. Der Vordruck ist bei den Fachdiensten für Prozesskostenhilfe, im Buchhandel oder auf der Internetseite des Justizministeriums erhältlich. Bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe werden Ihre sozialen Verhältnisse berücksichtigt.
Ein besonderes öffentliches Amt ist das Notariat, das von Notaren ausgeübt wird. Notare sind ermächtigt, öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen usw. auszustellen.
Die Polizei ist für eine oder mehrere Gemeinden zuständig, die in Polizeibezirke unterteilt sind. Die Arbeit der Polizei verläuft ununterbrochen 24 Stunden am Tag. Falls Sie Hilfe brauchen, ist die Polizei unter der Notrufnummer 113 zu erreichen.
Links:
Titel/Name | URL |
Vlada Republike Slovenije (Regierung der Republik Slowenien) | http://www.vlada.si |
Državni zbor Republike Slovenije (Nationalversammlung der Republik Slowenien) | https://www.dz-rs.si/wps/portal/Home/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinfyCTD293Q0N3IPMjQwCnXy8wzycjYwNPA31wwkpiAJKG-AAjgb6BbmhigBAOeTT/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh |
E-uprava (E-Verwaltung) | https://e-uprava.gov.si |
Polizei | https://www.policija.si |
Sodstvo Republike Slovenije (Justizbehörden der Republik Slowenien) | http://www.sodisce.si |
Notarska zbornica Slovenije (Notarkammer Sloweniens) | https://www.notar-z.si |
Falls Sie in der Republik Slowenien Ihren ständigen bzw. einen zeitweiligen Wohnsitz haben oder auf dem Staatsgebiet steuerpflichtige Einkommen erzielen oder wenn Sie Eigentümer eines steuerpflichtigen Mobiliarvermögens oder Immobilienvermögens sind, sind Sie Steuerpflichtiger und haben Ihre eigene Steuernummer.
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Einkommensteuer wird erhoben auf: Einkünfte aus Beschäftigung, selbstständiger Erwerbstätigkeit, aus der Ausübung einer landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Tätigkeit, aus Renten, aus der Veräußerung von Vermögen oder Kapital. Monatlich werden auf das Einkommen Steuervorauszahlungen entrichtet, diese werden bei der jährlichen Festsetzung der Einkommenssteuer berücksichtigt.
Neben der Einkommensteuer zahlen natürliche Personen in Slowenien noch Steuern, Beiträge sowie andere Pflichtabgaben wie Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Steuer auf Gewinne aus Lotto- und Glücksspielen, Kraftfahrzeugsteuer, Zinssteuer, Ausgleichszahlung für die Grundstücksnutzung, Umweltabgabe sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Im Januar 2025 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttolohn in Slowenien 2 464,35 EUR. Die Sozialversicherungsbeiträge für Personen, die sich in einer Beschäftigung befinden, belaufen sich auf folgende Beträge: 22,10 % der Bemessungsgrundlage zahlt der Arbeitnehmer und 16,10 % der Bemessungsgrundlage der Arbeitgeber. Dabei handelt es sich um Beiträge für Renten- und Invaliditätsversicherung, für Krankenversicherung, Elternleistungen, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Einkommensteuervorauszahlungen werden im Laufe des Jahres aus allen Zahlungen als Steuerabzug progressiv als 16 %, 26 %, 33 %, 39 % und 50 % für einzelne Einkommensklassen anhand der Steuerbemessungsgrundlage berechnet. Die Steuerbemessungsgrundlage für ein Steuerjahr umfasst die in diesem Jahr erzielten Einkünfte des Gebietsansässigen; sie ist die Summe der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Erwerbstätigkeit, land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, aus der Vermietung von Vermögensbestandteilen und der Übertragung von Eigentumsrechten sowie sonstiger Einkünfte, je nach Art der jeweiligen Einkünfte um bestimmte Beträge vermehrt oder vermindert. In Slowenien gibt es einen allgemeinen Steuerfreibetrag sowie sonstige besondere (persönliche) Steuerfreibeträge. Letztere werden Invaliden, Schülerinnern und Schülern oder Studierenden, die Einkünfte über die studentische Arbeitsvermittlung beziehen, sowie Personen mit abhängigen Angehörigen gewährt. Außerdem wird den Personen eine Steuerermäßigung gewährt, die freiwillig eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen haben. Im Jahr 2024 wurde ein besonderer persönlicher Steuerfreibetrag für neu in Slowenien ansässige Personen eingeführt (Artikel 113a des Einkommensteuergesetzes), der vorsieht, dass dem Steuerpflichtiger, der neu in Slowenien ansässig ist und ihm Gehalt ausgezahlt wird, eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 7 %des Gehalts gewährt wird, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Dazu gehört, dass er oder sie in den letzten zwei aufeinander folgenden Steuerjahren vor Aufnahme der Arbeit in Slowenien keine ansässige Person in Slowenien war und in diesem Zeitraum kein steuerpflichtiges Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit in Slowenien hatte. Außerdem muss er oder sie ein Gehalt in der Höhe von mindestens dem doppelten durchschnittlichen Jahresgehalt in Slowenien erhalten und bei Arbeitsbeginn nicht älter als 40 Jahre alt sein. Die Ermäßigung der Einkommensteuer gilt für höchstens fünf Jahre. Der Steuerpflichtiger soll dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er oder sie einen besonderen persönlichen Steuerfreibetrag für neu in Slowenien ansässige Personen in Anspruch nimmt.
Nach Ablauf des Steuerzeitraums sendet Ihnen das Finanzamt zur Information spätestens bis Ende Mai eine Einkommenssteuerberechnung auf der Grundlage der Daten der Auszahler Ihrer Einkünfte, der Anträge auf Berücksichtigung persönlicher Steuerermäßigungen und der rechtzeitig vorgelegten Erklärungen bezüglich der Kapitalsteuerveranlagung an Ihre Anschrift zu. Sofern Sie mit dieser einverstanden sind, wird sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist in einen Bescheid umgewandelt und stellt somit die Grundlage für die Nachzahlung oder Rückerstattung der zu wenig oder zu viel entrichteten Einkommensteuer im Laufe des Jahres dar.
Die Mehrwertsteuer (DDV) wird auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie auf die Einfuhr von Waren erhoben. Ihr voller Satz beträgt 22 %. Zu einem ermäßigten Satz von 9,5 % wird Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Wasserversorgung, Arzneimittel, medizinische Versorgung, Beförderung von Personen, Bücher und Zeitschriften, Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die Einfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten usw. erhoben und entrichtet.
Links:
Titel/Name | URL |
E-uprava (E-Verwaltung) | http://e-uprava.gov.si |
Statistisches Amt der Republik Slowenien | http://www.stat.si/StatWeb |
Finančna uprava Republike Slovenije (Finanzverwaltung der Republik Slowenien) | http://www.fu.gov.si |
Ministrstvo za finance (Ministerium der Finanzen) | http://www.mf.gov.si |
Zakon o dohodnini (Einkommensteuergesetz) | https://pisrs.si/pregledPredpisa?id=ZAKO4697 |
Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Steuerfreibetrags für neu in Slowenien ansässige Personen | https://edavki.durs.si/EdavkiPortal/OpenPortal/CommonPages/Opdynp/pageD.aspx?category=posebna_osebna_olajsava_novi_rezidenti |
Zu den wichtigsten Kosten der slowenischen Haushalte zählen vor allem die Ausgaben für Wohnung (Miete, Heizung, Strom usw.) sowie die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke. Erheblich sind auch die Ausgaben für Beförderung, Bekleidung und Schuhe, Erholung, Bildung und Kultur. Im März 2024 betrug die jährliche Inflationsrate 2 %. Die Preise für Dienstleistungen sind im Durchschnitt um 3,4 % gestiegen, die Preise für Waren um 1,3 %.
Nach Angaben des Statistischen Amtes kostet eine Tasse schwarzer Kaffee /Espresso durchschnittlich 1,74 EUR, ein Mittagessen in einem Restaurant (Menü) durchschnittlich 13,85 EUR, ein Kilo Äpfel 1,49 EUR, ein Kilo Rindfleisch ohne Knochen 10,75 EUR, ein Kilo Käse 10,41 EUR, eine Kinokarte ab 7,23 EUR, eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr durchschnittlich 1,23 EUR, ein Liter Benzin 95 1,757 EUR. Die durchschnittliche Miete für ein Studio-Apartment in Ljubljana liegt zwischen 500 und 600 EUR, für eine Zweizimmerwohnung zwischen 800 und 1 000 EUR. In den meisten anderen Regionen Sloweniens sind die Wohnungsmieten um etwa 20 % niedriger. Die Wohnungspreise sind im Jahr 2024 durchschnittlich um 10 % gestiegen, wobei Wohnungsmangel insbesondere in Ljubljana und in der Küstenregion herrscht.
Im Vergleich zum EU-Durchschnitt sind die teuersten Produkte in Slowenien die Unterhaltungselektronik, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Etwas günstiger als im EU-Durchschnitt sind in Slowenien alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Restaurant- und Hoteldienstleistungen.
Links:
Titel/Name | URL |
Statistični urad Republike Slovenije (Statistisches Amt der Republik Slowenien) | http://www.stat.si |
Vlada Republike Slovenije (Regierung der Republik Slowenien) | https://www.gov.si/novice/2025-04-01-porocilo-o-slovenskem-nepremicninskem-trgu-za-leto-2024 |
Die Immobilien in Slowenien befinden sich vorwiegend in Privatbesitz. Bei der Wohnungssuche können Sie sich an Maklerbüros wenden, die das gesamte Gebiet Sloweniens abdecken und Vermittlungsdienste beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien leisten; auch in der Presse und im Internet sind Immobilienanzeigen zu finden.
Bei der Anmietung einer Wohnung schließen Sie mit dem Wohnungseigentümer einen Vertrag über die Vermietung der Wohnung, der notariell beglaubigt werden muss. Der Mietvertrag wird auf unbefristete oder befristete Zeit abgeschlossen. Dies muss im Vertrag klar festgelegt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter der Wohnung 90 Tage.
Der Vertragsabschluss stellt die wichtigste Phase des Kaufs und Verkaufs von Immobilien dar. Laut Gesetz muss der Immobilienkaufvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen und die Unterschrift des Verkäufers auf der Zustimmung zur Grundbucheintragung beglaubigt sein. Das Eigentumsrecht an der Immobilie wird erst mit der Grundbucheintragung übertragen. Bei Neubauten werden 9,5 % Mehrwertsteuer auf Wohnungen und 22 % Mehrwertsteuer auf Geschäftsräumlichkeiten erhoben. Steuerpflichtig ist der Verkäufer. Als Steuerbemessungsgrundlage dient der Immobilienverkaufswert. Bei Bestandsimmobilien fallen 2 % Verkehrssteuer an, für die der Verkäufer steuerpflichtig ist. Neben der Verkehrssteuer hat der Verkäufer auch die Kapitalertragssteuer zu entrichten, falls er mit dem Immobilienverkauf einen Gewinn erzielt hat (Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufswert). Der auf 25 % festgesetzte Steuersatz sinkt alle fünf Jahre, in denen die Immobilie in Besitz ist (nach fünf Jahren beträgt der Satz 20 %, nach zehn Jahren 15 %, nach fünfzehn Jahren 10 %). Nach 15 Jahren des Besitzes ist ist diese Steuer nicht zu zahlen. .
Wird eine Immobilie von einer natürlichen Person verkauft, die diese Immobilie nach dem 1. Januar 2002 erworben hat, so unterliegt sie ebenfalls der Kapitalertragssteuer gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Somit ist neben der Umsatzsteuer auf den Immobilienverkauf auch Einkommensteuer auf die Veräußerungsgewinne aus dem Immobilienverkauf zu zahlen.
Links:
Titel/Name | URL |
Nepremičninske agencije (Maklerbüros): | https://www.nepremicnine.net/nepremicninske-agencije.html |
Geodetska uprava RS (Geodätisches Amt der Republik Slowenien) | http://www.gu.gov.si/si |
Finančna uprava Republike Slovenije (Finanzverwaltung der Republik Slowenien) | https://www.fu.gov.si/davki_in_druge_dajatve/podrocja/davek_na_promet_nepremicnin |
Die medizinische Grundversorgung stellen in Slowenien die Gesundheitszentren, Privatärzte, verschiedene Fachärzte, Therapeuten, Pfleger und die Apotheken sicher.
Die Gesundheitszentren sind für die Gesundheitsvorsorge (für Erwachsene, Kinder, Jugendliche), für akute Notfälle, die Heimbetreuung, die allgemeinmedizinische Betreuung, die medizinische Versorgung von Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie für Labordiagnostik und andere diagnostische Maßnahmen zuständig. Jeder kann einen Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder Frauenarzt frei wählen. Der Zugang zu öffentlichen und privaten Apotheken, in denen Arzneimittel, sonstige pharmazeutische Produkte und medizinische Hilfsmittel erhältlich sind, ist in fast jeder größeren Ortschaft gewährleistet.
Die ambulante Fachbehandlung umfasst Diagnostik, Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation, medizinische Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Es wird zwischen allgemeinen und Fachkrankenhäusern unterschieden. Ein Patient wird von seinem Hausarzt per Einweisungsschein ins Krankenhaus eingewiesen, dies gilt allerdings nicht für die medizinische Nothilfe.
Für Kinder, die als Familienmitglieder eine Krankenpflichtversicherung haben, werden alle Gesundheitsleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt. Ab dem 1. Januar 2024 wurde ein obligatorischer Gesundheitsbeitrag eingeführt. Vom 1. März 2025 bis einschließlich Februar 2026 beträgt er 37,17 EUR. Der obligatorische Krankenversicherungsbeitrag wird vom Auszahler der Einkünfte von den Einkünften des Versicherten abgeführt. Der obligatorische Krankenversicherungsbeitrag ist von bestimmten Kategorien von Versicherten (z. B. Personen mit einem Arbeitsverhältnis in der Republik Slowenien; Personen mit einem Arbeitsverhältnis im Ausland, die im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien arbeiten; Personen, die gleichzeitig in einem anderen EU-Mitgliedstaat bis zur Vollzeitbeschäftigung beschäftigt sind) und von der Republik Slowenien (für bestimmte Kategorien von Versicherten, z. B. Empfänger von ständiger Sozialhilfe, Kriegsberechtigte, Empfänger von Leistungen nach dem Gesetz über die soziale Eingliederung von Behinderten) zu zahlen.
Medikamente, die Sie für Ihre Krankheitsbehandlung brauchen und die auf einer Medikamentenliste eingetragen sind, können Ihnen vom Arzt auf einem grünen Privatrezept verschrieben werden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Für Medikamente, die auf einem weißen Rezept verschrieben werden, kann keine Kostenrückerstattung aus der Krankenpflichtversicherung beantragt werden. Dies ist nur ausnahmsweise bei schweren Krankheiten möglich, wenn bestimmte Medikamente in Slowenien nicht erhältlich sind und auch keine entsprechenden Ersatzmedikamente zur Verfügung stehen. Rezepte und Überweisungen werden auch in elektronischer Form ausgestellt. Das sogenannte e-Rezept wird an eine Apotheke weitergeleitet, wo Sie das Medikament mit Ihrer Krankenversicherungskarte entgegennehmen können.
Der Umfang der Abdeckung von Gesundheitsleistungen und die Leistungsträger des öffentlichen Gesundheitswesens werden jährlich vom Ministerium für Gesundheit festgelegt. In Fällen, in denen Gesundheitskosten nicht in voller Höhe übernommen werden (beispielsweise für Organtransplantationen, Zahnersatz, nicht dringliche operative Eingriffe oder die Behandlung verminderter Fruchtbarkeit), erfolgt eine anteilige Kostenübernahme. Der Patient wird vor dem geplanten Eingriff hierüber informiert.
Menschen mit Behinderung und Einkommensschwache genießen bei der Übernahme der Kosten von Gesundheitsleistungen besondere Vergünstigungen.
In Slowenien können Sie erforderliche Gesundheitsleitungen mit der europäischen Krankenversicherungskarte bzw. einer anderen entsprechenden Bescheinigung oder mit der Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen, die jeder erhält, der in Slowenien der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Mit einer europäischen Karte bzw. Bescheinigung können Sie dringende bzw. notwendige Gesundheitsleistungen direkt bei Ärzten und Gesundheitseinrichtungen in Anspruch nehmen, die Teil des öffentlichen, staatlichen Gesundheitsnetzes sind.
Die Notrufnummer für ärztliche Notfallhilfe und dringende Rettungsfahrten ist die 112.
Links:
Titel/Name | URL |
Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije (Krankenversicherungsanstalt Sloweniens) | http://www.zzzs.si |
Obligatorischer Gesundheitsbeitrag | https://zavezanec.zzzs.si/prispevki-za-obvezno-zdravstveno-zavarovanje/obvezni-zdravstveni-prispevek |
Zdravniška zbornica Slovenije (Ärztekammer Sloweniens) | http://www.zdravniskazbornica.si |
Lekarniška zbornica Slovenije (Apothekerkammer Sloweniens) | http://www.lzs.si |
Das Erziehungs- und Bildungssystem ist im Allgemeinen als öffentliche Dienstleistung organisiert, bei der öffentliche und private Einrichtungen sowie private Akteure mit einer Konzession staatlich anerkannte Lehrinhalte anbieten.
Die vorschulische Erziehung in Slowenien wird in öffentlichen sowie privaten Kindergärten organisiert, was den Eltern die freie Wahl der Programme für Erziehung und Ausbildung nach ihren persönlichen Ansichten ermöglicht. Sie richtet sich an die Kinder im Älter von 11 Monaten bis zum obligatorischen Eintritt in die Grundschule. Der Besuch des Kindergartens ist nicht obligatorisch; die Entscheidung darüber treffen die Eltern selbst.
Eltern können ein Kind ab dem vollendeten 11. Lebensmonat in einem öffentlichen oder privaten Kindergarten anmelden, der die vorschulische Erziehung übernimmt. Eltern können auch zwischen verschiedenen Programmen wählen, die der Kindergarten durchführt.
Die Grundschulbildung in Slowenien ist obligatorisch und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sie dauert einheitlich neun Jahre und gilt für Kinder im Älter von sechs bis fünfzehn Jahren. Sie erfolgt an öffentlichen und privaten Grundschulen sowie an Einrichtungen für die Erziehung und Bildung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und an Einrichtungen für Erwachsenenbildung für die Bildung von Erwachsenen.
Nach der Grundschule können die Schüler eine berufliche Sekundarschule, eine berufliche Sekundarschule, eine technische Sekundarschule und ein Gymnasium besuchen, oder sie können eine untere Berufsausbildung absolvieren, wenn sie die Grundschule abgeschlossen haben, einen spezialisierten Bildungsgang mit einem niedrigeren Bildungsstandard besuchen oder die Grundschulpflicht erfüllt haben.
Die Mittelschulbildung ist unterteilt in allgemeine und niedere berufliche Bildung, berufliche Bildung sowie mittlere fachliche und technische Bildung. Die Mittelschulbildung dauert zwei bis fünf Jahre und wird in der Regel mit 15 Jahren begonnen. Die Mittelschulbildung ist der erste Schritt zur Berufswahl. Sie vermittelt den Schülern das Wissen und die Erfahrung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt oder die Fortsetzung der Ausbildung an Universitäten oder in Programmen der höheren Fachschulen und Fachhochschulen.
Die Programme der niedrigeren Berufsausbildung dauern zwei Jahre und sind jenen Schülern zugedacht, die die Grundschulpflicht erfüllt und zumindest die siebte Klasse des neunjährigen Grundschulprogramms oder die Grundschule nach einem angepassten Ausbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben. Die Schüler können sich für eine Vielzahl von Berufen in den Bereichen Technik, Bauwesen, Biotechnik und Textilverarbeitung ausbilden lassen. Bei den Fachmodulen liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Ausbildung, die auf theoretische Inhalte gestützt wird. Am Ende der Ausbildung legen Schüler eine Abschlussprüfung ab, die ein Werk bzw. eine Dienstleistung sowie eine mündliche Prüfung umfasst. Nach Abschluss der Ausbildung sind die Schüler qualifiziert, auf der Ebene eines engen Berufsprofils zu arbeiten und können ihre Ausbildung in Programmen der mittleren Berufsausbildung fortsetzen.
Die mittlere Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung, die entweder eine Beschäftigung oder die Fortsetzung des Bildungsweges ermöglicht. Einige Programme werden auch in Form einer Lehrlingsausbildung angeboten, bei der der Großteil der Ausbildung beim Arbeitgeber erfolgt (mindestens die Hälfte des Ausbildungsprogramms wird als praktische Ausbildung mit der Arbeit beim Arbeitgeber durchgeführt). Die mittlere Fach- und technische Ausbildung dauert vier Jahre und endet mit dem Fachabitur. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie einerseits berufliche Qualifikationen vermitteln und andererseits eine entsprechende Vorbereitung auf ein weiterführendes Studium in Programmen der höheren Fachschulen und Fachhochschulen bieten.
Die Ausbildung in Gymnasium teilt sich in allgemeine (allgemeines und klassisches Gymnasium) und berufsbildende (technisches, wirtschaftliches und künstlerisches Gymnasium) Ausbildung. Künstlerisches Gymnasium bietet den Schülern die Ausbildung in Programmen Musik, Tanz und Kunst. Sie können auch Theater oder Film auswählen. Allgemeines und wirtschaftliches Gymnasium kann auch in Sportabteilungen durchgeführt werden. Die Programme des Gymnasiums dauern vier Jahre. Da kann sich jeder einschreiben, der die Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat. Je nach Programm können auch besondere Zugangsvoraussetzungen festgelegt werden.
Die tertiäre Bildung umfasst die höhere Fachausbildung und die Hochschulbildung. Die höhere Ausbildung wird von öffentlichen und privaten höheren Fachschulen vermittelt. Die praxisorientierten Bildungsgänge dauern zwei Jahre. Die Hochschulbildung bieten öffentliche und private Universitäten und weitere Hochschuleinrichtungen an. Das Studium findet an Fakultäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen statt. Die Studiengänge der ersten Stufe sind Universitäts- bzw. Fachhochschulstudiengänge. Die Studiengänge der zweiten Stufe sind Master-Studiengänge. Absolventen erwerben einen Abschluss und einen entsprechenden akademischen Titel. Das Studium ist als ordentliches und außerordentliches Studium organisiert. Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Die Unterrichtssprache an Hochschuleinrichtungen ist Slowenisch, einige Studiengänge werden unter anderem auch auf Englisch abgehalten.
In Slowenien besteht die Möglichkeit der Immatrikulation an der Universität in Primorska, Universität in Ljubljana, Universität in Maribor, Universität in Novo mesto, Universität in Nova Gorica, Euro-Mittelmeer-Universität, Neue Universität sowie weitere unabhängige Hochschuleinrichtungen. Nach Abschluss eines Fachhochschul- oder Universitätsstudienprogramms der ersten Stufe können Diplomanden ein postgraduales Master-Studienprogramm anhängen und danach noch ihren wissenschaftlichen Doktortitel in entsprechenden Studienprogrammen erlangen. Eine Ausnahme bilden spezielle einheitliche Master-Studiengänge der zweiten Stufe wie zum Beispiel Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Theologie.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministrstvo za visoko šolstvo, znanost in inovacije (Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovationen) | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-visoko-solstvo-znanost-in-inovacije https://www.gov.si/podrocja/izobrazevanje-znanost-in-sport/predsolska-vzgoja https://www.gov.si/podrocja/izobrazevanje-znanost-in-sport/osnovnosolsko-izobrazevanje |
Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje (Ministerium für Erziehung und Bildung) | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-vzgojo-in-izobrazevanje |
Eurydice | https://eurydice.eacea.ec.europa.eu https://eurydice.sio.si/publikacije/Vzgoja-in-izobrazevanje-v-RS-2021-22.pdf |
Erfassung von Hochschuleinrichtungen und Studiengängen | https://www.gov.si/teme/evs-evidenca-visokosolskih-zavodov-in-studijskih-programov |
Center RS za poklicno izobraževanje (Zentrum der Republik Slowenien für Berufsbildung) | Center RS za poklicno izobraževanje (Zentrum der Republik Slowenien für Berufsbildung) |
Das kulturelle Leben in Slowenien ist sehr vielfältig. Landesweit gibt es in Slowenien neben zwei Opern- und Balletthäusern (Ljubljana, Maribor) zahlreiche Theaterbühnen (Maribor, Ljubljana, Nova Gorica, Kranj). Beliebt sind auch private Theaterhäuser.
Am wichtigsten auf dem Gebiet der bildenden Kunst sind die Nationalgalerie und die Moderne Galerie in Ljubljana sowie die Pilon-Galerie in Ajdovščina; für die klassische Musik sind das Orchester der Slowenischen Philharmonie und das Sinfonieorchester des Slowenischen Rundfunks am bekanntesten.
Slowenien besitzt ein weit verzweigtes Netz kultureller Organisationen und Vereinigungen. Darüber hinaus findet in den touristischen Orten des Landes jedes Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen und Ereignissen statt. Dazu zählen auch viele kleinere lokale Darbietungen, in denen das Alltagsleben, die Arbeits- und Lebensgewohnheiten und auch Historisches dokumentiert werden. Zu den traditionellen Volksbräuchen, die wieder belebt werden, gehören zum Beispiel: das Georgsfest in Bela Krajina, das Faschingsfest in Ptuj, das Fuhrmannsfest in Postojna, die Tage der Volkstrachten in Kamnik, Burgritterspiele usw. Slowenien ist auch ein Land der Chöre, der Folkloregruppen und der Blaskapellen. Für Sportliebhaber gibt es jedes Jahr das traditionelle Skispringen und Skifliegen sowie weitere Skiwettkämpfe.
Bei den Individualsportarten stehen Bergsteigen und Klettern, Bergwandern, Skifahren, Schwimmen, Laufen und Radfahren im Mittelpunkt, bei den Mannschaftssportarten vor allem Fußball, Handball, Basketball und Volleyball. Sehr beliebt ist auch die Teilnahme an Marathonläufen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder können in Sportvereine eintreten, die ihnen vielfältige Betätigungsmöglichkeiten bieten. Der Bau und die Modernisierung der Einrichtungen werden vom Staat bzw. den lokalen Gebietskörperschaften finanziert. Viele Objekte sind auch privat. So gibt es in Slowenien viele Sportvereine. Zu den beliebtesten Formen der Freizeitgestaltung in der Familie (insbesondere an den Wochenenden zwischen Mai und November) gehören Bergwanderungen und Ausflüge in die Umgebung.
Slowenien blickt auf eine lange Tradition der freiwilligen Feuerwehrvereine zurück.
Links:
Titel/Name | URL |
Uradni slovenski turistični informacijski portal (Offizielles slowenisches Tourismus-Informationsportal) | http://www.slovenia.info |
Ministrstvo za gospodarstvo, turizem in šport (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus und Sport) | https://www.gov.si/drzavni-organi/ministrstva/ministrstvo-za-gospodarstvo-turizem-in-sport |
Ministrstvo za kulturo (Ministerium für Kultur) | http://www.mk.gov.si |
Geburt
Die Geburt eines Kindes wird anhand der von der medizinischen Einrichtung (z. B. Geburtsklinik), in der das Kind geboren wurde, ausgestellten Geburtsmeldung im Standesregister eingetragen. Das Verwaltungsamt in der Geburtsregion des Kindes stellt von Amts wegen eine Geburtsurkunde aus und schickt sie an Ihre Wohnadresse. Ein Kind, das in der Republik Slowenien geboren wird und dessen Eltern keine slowenischen Staatsbürger sind, erhält die slowenische Staatsbürgerschaft durch die Geburt nicht. Die Eltern müssen das Kind innerhalb von drei Monaten ab der Geburt im Heimatland melden und dort seine Staatsbürgerschaft regeln. Wird das Kind slowenischer Eltern im Ausland geboren, wird es auf der Grundlage des Auszugs aus dem Standesregister der zuständigen Auslandsbehörde in das Geburtenregister der Republik Slowenien eingetragen. Wenn ein Kind im Ausland geboren wird und nur ein Elternteil die slowenische Staatsangehörigkeit besitzt und der andere Ausländer ist, kann das Kind die slowenische Staatsangehörigkeit nur erwerben, wenn die Eltern erklären, dass das Kind die slowenische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Kind müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Eltern als slowenischen Staatsbürger registrieren lassen.
Eheschließung und Lebenspartnerschaft
In Slowenien ist die Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen; die Lebenspartnerschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die keine Ehe geschlossen haben.
Personen, die die Ehe schließen wollen, müssen sich persönlich bei der Verwaltungseinheit anmelden, in deren Gebiet sie die Ehe schließen wollen. Bei der Anmeldung erklären beide, dass sie die Ehe freiwillig eingehen und dass alle Voraussetzungen für ihre Gültigkeit erfüllt sind. Der Anmeldung sind Nachweise über die Daten beizufügen, die nicht anhand der amtlichen Unterlagen der Republik Slowenien festgestellt werden können.
Ausländische Staatsangehörige haben zusätzlich eine Ledigkeitsbescheinigung, einen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit (Reisepass) sowie eine Bescheinigung ihres Heimatstaates vorzulegen, dass keine Ehehindernisse bestehen. Ist die Auflösung einer eventuell davor geschlossenen Ehe nicht in den Verwaltungsregistern erfasst, so hat der künftige Ehepartner (ausländischer Staatsangehöriger) einen Nachweis über die Auflösung der früheren Ehe beizufügen (Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Sterberegister).
Das Gericht löst eine Ehe auf der Grundlage einer Vereinbarung der Ehepartner oder auf der Grundlage eines Scheidungsantrags auf. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepartner. Wenn die Ehegatten minderjährige Kinder haben, müssen sie sich zunächst an das zuständige CSD (Zentrum für Sozialarbeit) wenden, um sich beraten zu lassen. Das Beratungsprotokoll ist zwingend dem Scheidungsantrag beizufügen.
Todesfälle
Todesfälle sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich beim Standesamt des Ortes zu melden, in dem der Tod eingetreten ist. Stirbt eine Person zu Hause, wird der Todesfall vom Leichenbeschauer bzw. vom Arzt, der den Tod festgestellt hat, von den Familienangehörigen oder den mit dem Verstorbenen im selben Haushalt lebenden Personen gemeldet.
Links:
Titel/Name | URL |
E-uprava (E-Verwaltung) | https://e-uprava.gov.si |
Slowenien ist aufgrund seiner geografischen Lage leicht zu erreichen.
Das Autobahnnetz verbindet alle Teile Sloweniens mit den Nachbarstaaten Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien. Für Motorräder, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen besteht für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen der Republik Slowenien und der Ringstraße von Ljubljana eine Vignettenpflicht. Die e-Vignette ist an das Fahrzeugkennzeichen gebunden. Daher müssen Sie zum Zeitpunkt des Kaufs das Kennzeichen und das Zulassungsland des Fahrzeugs angeben und die e-Vignette für die richtige Mautklasse auswählen.
Sie können die e-Vignette über den Online-Shop kaufen oder sie bei den Verkaufsstellen von DARS oder autorisierten Verkäufern von e-Vignetten erwerben.
Die Mehrzahl der internationalen Flüge wird über Fraport Slovenija d.o.o, d. h. den Jože-Pučnik-Flughafen in Brnik abgewickelt, der etwa 25 km nördlich der Hauptstadt liegt.
Sie können Slowenien mit der Eisenbahn aus Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien über günstige Verbindungen im internationalen Verkehr erreichen. Omnibusse werden im Stadt-, Nah- und Überlandverkehr sowie auf internationalen Strecken eingesetzt. Der öffentliche Personennahverkehr findet an allen Tagen des Jahres statt. Der Fahrplan ist an das Schuljahr und an die Sommerferien angepasst.
Die Verkehrsvorschriften sind den europäischen Normen angepasst, jedoch sollte man sich einige Besonderheiten merken. Bei Kraftfahrzeugen muss immer das Abblendlicht eingeschaltet sein, auch tagsüber. Nebelschlussleuchten dürfen verwendet werden, wenn die Sicht weniger als 50 m beträgt. Zwischen dem 15. November und dem 15. März müssen Pkw und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen mit Winterausrüstung ausgestattet sein: das heißt Winterreifen auf allen Rädern oder aber Sommerreifen mit Schneeketten auf allen Rädern. In beiden Fällen muss die Profiltiefe mindestens 3 mm betragen.
Verkehrsinformationen für Slowenien stehen 24 Stunden am Tag über das Verkehrsinformationssystem der Gesellschaft für die Autobahnen der Republik Slowenien (DARS – Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji) oder beim Automobilclub Sloweniens (AMZS – Avto-moto zveza Slovenije) zur Verfügung.
Vor allem in Sommer und an wichtigen Feiertagen kommt es aufgrund der zahlreichen Reparaturen und Sanierungen der Straßen- und Schieneninfrastruktur häufig zu Verkehrsstaus.
Links:
Titel/Name | URL |
Aerodrom Ljubljana – Letališče Jožeta Pučnika (Flughafen Ljubljana) | http://www.lju-airport.si |
Holding Slovenske železnice d.o.o. (Slowenische Eisenbahngesellschaft) | http://www.slo-zeleznice.si |
Omnibusbahnhof Ljubljana | http://www.ap-ljubljana.si |
Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)-Cestnina (Gesellschaft für die Autobahnen in der Republik Slowenien, Maut) | http://www.dars.si |
Avto-moto zveza Slovenije (AMZS) (Automobilclub Sloweniens) | http://www.amzs.si |
Prometno-informacijski center za državne ceste (Verkehrsinformationszentrum für Staatsstraßen) | https://www.promet.si/portal/sl/razmere.aspx |
E-Vignette | https://evinjeta.dars.si/selfcare/sl |