In Belgien gibt es etliche Möglichkeiten für die Stellensuche und den Zugang zu Stellenangeboten:
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen
- Le Forem für Wallonien
- VDAB für Flandern
- Actiris für die Region Brüssel-Hauptstadt
- ADG für die Deutschsprachige Gemeinschaft
Weitere Akteure auf dem Arbeitsmarkt
- Personalauswahl- und Einstellungsagenturen
- Selor (Personalauswahlbüro der Föderalverwaltung)
- Unternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen bzw. -agenturen
Medien
- Internet
- Websites der sozialen/beruflichen Netzwerke (LinkedIn, Facebook, Twitter, Instagram usw.)
Presse
Die nationale Presse (vor allem Wochenendausgaben) ist eine ergiebige Quelle für Stellenangebote. Die wichtigsten Tageszeitungen in niederländischer Sprache: De Morgen, De Standaard, Het Nieuwsblad, De Tijd, Het Laatste Nieuws. In französischer Sprache: La Dernière Heure, Le Soir, La Libre Belgique, La Meuse, L’Echo. In deutscher Sprache: Grenz-Echo.
Lokale Anzeigenblätter und Regionalzeitungen (Vlan, JobsRégions usw.)
Außerdem gibt es „versteckte“ Stellenangebote, da viele freie Stellen nicht veröffentlicht werden. Daher können auch Initiativbewerbungen zum Erfolg führen. Zugang zu diesem „versteckten“ Arbeitsmarkt bieten die Firmenverzeichnisse, soziale Medien und berufliche Netzwerke, Artikel in den Tageszeitungen und sonstige Arbeitsmarktanalysen in Fachzeitschriften usw.
Links:
Titel/Name | URL |
Öffentliche Arbeitsverwaltung – Region Brüssel-Hauptstadt | |
Öffentliche Arbeitsverwaltung – Wallonien | |
Öffentliche Arbeitsverwaltung – Flandern | |
Öffentliche Arbeitsverwaltung – Deutschsprachige Gemeinschaft | |
Selor (Personalauswahlbüro der Föderalverwaltung) | |
Dachverband der belgischen Zeitarbeitsvermittler | |
Monster (Jobwebsite mit Suchfunktion) | |
Vacature (Jobwebsite mit Suchfunktion) | |
Stepstone (Jobwebsite mit Suchfunktion) | |
Références (Jobwebsite mit Suchfunktion) | |
Jobijoba (Suchmaschine für Jobs und Stellenangebote) | |
Alterjob (ethische/nachhaltige Arbeitsplätze) | |
Guide Social (Stellen im gemeinnützigen Sektor) | |
Socius | |
Jobat (Suche nach Provinz) | |
Vlan (Suche nach Region) | |
Job Régions (Suche nach Region) | |
Het Laatste Nieuws (Presse) | |
La Dernière Heure (Presse) | |
De Standaard (Presse) | |
Le Soir (Presse) | |
De Tijd (Presse) | |
Grenz-Echo (Presse) | |
De Morgen | |
LinkedIn (berufliches Netzwerk) | |
Viadeo (berufliches Netzwerk) |
Lebenslauf
Die meisten Arbeitgeber lesen vor dem Anschreiben zunächst den Lebenslauf. Dies ist Ihre Visitenkarte. Er soll Ihre Stärken und Kompetenzen wiedergeben, um das Interesse der Arbeitgeber zu wecken. Deshalb muss Ihr Lebenslauf leicht lesbar, ansprechend und klar strukturiert sein. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person – Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer (bei Wohnsitz im Ausland: Ländervorwahl angeben), E-Mail-Adresse und Skype-Adresse oben auf der Seite; kein Foto (außer wenn es für die Tätigkeit erforderlich ist oder wenn der Arbeitgeber ein Foto verlangt). Um jegliche Diskriminierung im Rahmen der Einstellung zu vermeiden, sollten keine personenbezogenen Daten erwähnt werden (wie Alter, Staatsangehörigkeit, familiäre Situation, Geschlecht).
- Die Tätigkeit bzw. die Stelle, für die Sie sich bewerben – Geben Sie als Überschrift die Bezeichnung der gewünschten Stelle bzw. Tätigkeit an (benutzen Sie die belgischen Bezeichnungen).
- Erfahrung – Das ist der wichtigste Abschnitt des Lebenslaufs. Es empfiehlt sich, die Arbeitserfahrung der letzten Stelle zuerst anzugeben. Nennen Sie alle Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben, und fügen Sie jeweils eine kurze inhaltliche Beschreibung hinzu. Führen Sie stichpunktartig die wichtigsten Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeiten auf (ggf. Zahl der Ihnen unterstellten Mitarbeiter, Budgetverantwortung usw.) und/oder geben Sie weitere Informationen über das betreffende Unternehmen an (Zahl der Beschäftigten, Umsatz). Zählen Sie ebenfalls Ihre bisherigen beruflichen Erfolge auf und nennen Sie die wichtigsten Projekte, die Sie durchgeführt haben. Junge Hochschulabsolventen können Praktika oder andere berufliche und persönliche Erfahrungen erwähnen (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, verschiedene Arten von Praktika usw.).
- Ausbildung – Beginnen Sie mit der zuletzt abgeschlossenen Ausbildung und gehen Sie nicht weiter zurück als bis zu Ihren Abschlüssen im Hochschulbereich bzw. Sekundarbereich II. Geben Sie auch den Titel Ihrer Abschlussarbeit und/oder Dissertation sowie eventuell die erzielten Noten an.
- Zusatzausbildungen – Geben Sie alle für die Tätigkeit und das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, relevanten Seminare und Schulungen an.
- Wissen und Kompetenzen – In diesem Teil Ihres Lebenslaufs geben Sie nachgewiesene Kenntnisse in einem bestimmten Bereich an, z. B. Computerkenntnisse, technische Kenntnisse oder sonstige Kompetenzen.
- Sprachkenntnisse – Diese Informationen geben Sie am besten in einem gesonderten Abschnitt an, da diese in Belgien besonders wichtig sind (Französisch in Wallonien und in Brüssel, Niederländisch in Flandern und in Brüssel und Deutsch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft). Verwenden Sie den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zur Angabe Ihres Sprachniveaus (praktische Sprachverwendung).
- Interessen – Beschreiben Sie kurz sportliche, kulturelle oder ehrenamtliche Aktivitäten, falls Sie solche ausüben, damit sich der Arbeitgeber eine Vorstellung von Ihrer Persönlichkeit machen kann. Auch allgemeine Kenntnisse oder Soft Skills, die beruflich relevant sind, können hier aufgeführt werden.
Verleihen Sie Ihrem Lebenslauf eine persönliche Note – Verwenden Sie ein kreatives Layout und legen Sie den Schwerpunkt auf Ihre praktischen Fähigkeiten (Know-how) und seien Sie ehrlich. Seien Sie vorsichtig mit Bezeichnungen von Qualifikationen und anderen einschlägigen Benennungen, die in Ihrem Herkunftsland zwar gängig, aber einem Arbeitgeber in Belgien möglicherweise nicht bekannt sind.
Denken Sie auch daran, Ihren Lebenslauf online zu stellen, um ihn für die mit Einstellungen befassten Mitarbeiter sichtbar zu machen. Die meisten Portale für die Jobsuche bieten Ihnen diese Möglichkeit.
Bewerbungsschreiben
Verfassen Sie für jede Bewerbung ein eigenes Anschreiben (Bewerbungsschreiben). Stellen Sie sich in Ihrem Bewerbungsschreiben vor. Skizzieren Sie Ihre Persönlichkeit genauso wie Ihr Profil. Geben Sie genau an, wo Ihre Stärken liegen und worin Sie sich von anderen Bewerbern mit derselben Qualifikation unterscheiden. Gehen Sie so vor, dass Ihr Schreiben sofort ins Auge springt.
Eine Initiativbewerbung bezieht sich auf die Beschäftigung in einem bestimmten Unternehmen, aber auf keine bestimmte Stellenausschreibung. In einem solchen Fall ist das Verfassen eines Bewerbungsschreibens etwas schwieriger, da Sie es auf keine konkrete Stelle zuschneiden können. Es ist daher besonders wichtig, klar und überzeugend darzulegen, welche beruflichen Ziele Sie verfolgen. Es sei daran erinnert, dass es keine allgemeingültigen Regeln für Bewerbungsschreiben gibt und dass jeder Arbeitgeber seine eigenen Vorstellungen hat.
Links:
Titel/Name | URL |
Verfassen eines Lebenslaufs (auf Niederländisch) | |
Tipps zum Verfassen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens für Stellen in Brüssel | |
Tipps zum Verfassen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens für Stellen in Brüssel | http://www.actiris.brussels/fr/citoyens/beneficier-d-un-coaching/ |
Tipps zum Verfassen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens für Stellen in Brüssel | |
Erstellung eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens in Wallonien | |
Erstellung eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens in Wallonien | https://www.leforem.be/particuliers/lettre-de-motivation.html |
Unterstützung bei der Stellensuche in Wallonien | |
Verfassen eines europäischen Lebenslaufs | |
Tipps zum Verfassen eines Bewerbungsschreibens und eines Lebenslaufs (in deutscher Sprache) | http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5310/9309_read-50610/ |
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen | https://europass.cedefop.europa.eu/nl/resources/european-language-levels-cefr |
Vielfalt und Chancengleichheit |
Definition
Beschäftigungspolitik ist eine regionale Kompetenz. Jede Region ist für die Gestaltung und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen verantwortlich.
Jede regionale öffentliche Arbeitsverwaltung (Actiris, Le FOREM, VDAB, ADG) bietet Praktika und Lehrstellen für Arbeitssuchende an. Nur in Brüssel werden Praktika von Actiris und Lehrverträge von regionalen Ausbildungsanbietern (Bruxelles-Formation und VDAB) angeboten.
Das Konzept des Praktikums kann daher in Belgien auf unterschiedliche Weise definiert und umgesetzt werden: Jede öffentliche Arbeitsverwaltung hat ihre eigene Vorstellung von diesem Konzept.
Definition eines Praktikums
Actiris versteht unter einem Praktikum einen praktischen oder beruflichen Ausbildungsabschnitt von bis zu 6 Monaten in einem Unternehmen (in Brüssel oder im Ausland), der auf die praktische Anwendung der im Studium oder in der Berufsausbildung erworbenen Fähigkeiten abzielt. Ein Praktikum kann auch vor oder nach einer ersten Berufserfahrung stattfinden.
In Wallonien gibt es keine formale Definition eines Praktikums. Im Allgemeinen wird ein Praktikum als eine Probezeit in der Praxis betrachtet, die mit einem Studium, einer Berufsausbildung oder politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen verbunden ist.
Übersicht
Actiris und seine Partner schlagen verschiedene Arten von Praktikumsformaten und -programmen (in Brüssel oder im Ausland) vor:
- Eurodyssey: Austauschprogramm der Versammlung der Regionen Europas (VRE), das jungen Arbeitssuchenden im Alter von 18 bis 30 Jahren einen 3- bis 7-monatigen Praktikumsaufenthalt im Ausland ermöglicht.
- Europäische Praktika: sechsmonatiges Praktikum in einem Unternehmen in der Europäischen Union nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung.
- Erasmus Pro: drei- bis sechsmonatiges Praktikum in einem Unternehmen in der Europäischen Union, nach Abschluss einer Ausbildung in Französisch.
- Boost 30+: eine Beschäftigung in Vollzeit in einem europäischen Land, um das eigene Karriereprojekt zu gestalten oder sich beruflich neu zu orientieren.
- Berufseinarbeitungspraktikum (BIS): ist eine Vereinbarung über ein Praktikum in einem Unternehmen, um praktische Kenntnisse und bestimmte berufliche Fähigkeiten am Arbeitsplatz durch einen Ausbildungsplan zu erwerben.
- Individuelle Ausbildung in einem Unternehmen (IBO): Je nach Bedarf des Unternehmens schult ein Unternehmen den Arbeitssuchenden unter Anleitung eines zugewiesenen Mentors für einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten (über VDAB). Am Ende des Praktikums muss das Unternehmen den Auszubildenden für einen Zeitraum beschäftigen, der mindestens der Ausbildungszeit entspricht.
- Formation professionnelle en entreprise (FPIe): eine Möglichkeit, in einem Unternehmen für 4 bis 6 Wochen am Arbeitsplatz zu lernen (über Bruxelles Formation). Danach werden Sie in diesem Unternehmen für die gleiche Dauer wie die Ausbildung angestellt.
- Erstes Praktikum: für junge Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und erste Berufserfahrungen in einem Unternehmen, einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht oder im öffentlichen Sektor sammeln können.
In Flandern nehmen alle Anbieter von formaler Berufsausbildung eine bestimmte Form von Praktikum in ihr Programm auf, normalerweise am Ende der Ausbildung.
Ein Arbeitgeber sollte sich daher über den Ausbildungsbedarf des Auszubildenden im Klaren sein und bereit sein, entsprechend Zeit und Mühe zu investieren.
Das Ziel des Arbeitgebers ist es normalerweise, die Auszubildenden zu beschäftigen, obwohl es zu Beginn des Praktikums in der Regel keine formelle Zusage dazu gibt.
Eignung
Bei Actiris (Praktika in Brüssel oder im Ausland):
Eurodyssey:
- von 18 bis maximal 30 oder 35 Jahren (je nach gewählter Region);
- mit Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt;
- mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Wirtschaftsunion oder der Schweiz;
- bei Actiris eingetragen als nicht erwerbstätig bzw. arbeitssuchend;
- im Besitz einer Qualifikation (Berufsausbildung, Hochschulausbildung, Master-Abschluss usw.);
- Grundkenntnisse in einer Fremdsprache.
Europäische Praktika:
- Zwischen 18 und 29 Jahren;
- Keine vorherigen Praktika bei Actiris International.
Erasmus Pro-Praktika:
In Wallonien:
- Stage de transition (Übergangspraktikum): Arbeitsuchende, die bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet sind und von einer öffentlichen Arbeitsverwaltung im Rahmen der „Stage d‘insertion professionnelle“ (Wartezeit für den Bezug von Arbeitslosengeld auf der Grundlage einer Ausbildung) betreut werden, höchstens 30 Jahre alt sind, keinen höheren Bildungsabschluss als Sekundarstufe haben.
- Plan formation insertion (Plan für Ausbildung und Eingliederung): Arbeitsuchende, die bei einer der vier belgischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind und eine Aufenthaltsgenehmigung für Belgien besitzen.
- Stage de fin de formation (Praktikum am Ende der Berufsausbildung): für Personen, die in einem der Berufsbildungszentren von Le Forem ausgebildet wurden.
- Sprachpraktikum: von La Forem registrierte Arbeitssuchende. Der ELAO-Sprachtest des Antragstellers muss mindestens dem Niveau B1 entsprechen, und er/sie muss ein berufliches Projekt im Zusammenhang mit dem Praktikum durchführen.
Alle Praktikumsprogramme stehen auch Personen aus anderen Ländern offen, sofern sie die Bedingungen erfüllen.
In Flandern können nur Personen aus Belgien oder dem Ausland ein Praktikum durchlaufen, die eine Berufsausbildung absolvieren.
Durchführung
In Brüssel bietet Actiris den Arbeitsuchenden ein individuelles Mentoring an, um sicherzustellen, dass ihr Profil (Fähigkeiten und Bedürfnisse) mit dem Angebot an Praktika übereinstimmt. In der Vereinbarung zwischen dem Arbeitsuchenden, dem Unternehmen und dem Anbieter müssen die Lernziele und -aufgaben des Praktikums eindeutig festgelegt werden. Zuschüsse und Zulagen ermöglichen es Arbeitsuchenden, Erfahrungen zu sammeln und neue Fähigkeiten zu entwickeln, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
In Wallonien wird diese Politik durch die Regionalpolitik bestimmt, entsprechend der Empfehlung des Europäischen Rates für einen Qualitätsrahmen für Praktika.
In Flandern entsprechen die Praktika den Empfehlungen des Qualitätsrahmens für Praktika.
Nach belgischem Recht ist ein unbezahltes Praktikum nur im Rahmen eines anerkannten Ausbildungsgangs möglich.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
In Belgien basieren Praktikumsvereinbarungen auf Arbeitsverträgen; Auszubildende fallen unter die gleichen Rechtsvorschriften wie Arbeitnehmer (gleiche Rechte und Pflichten). So stellt der Arbeitgeber dem Auszubildenden beispielsweise eine Kopie der Arbeitsordnung zur Verfügung und muss eine Arbeitsunfallversicherung abschließen.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Bei Actiris (Praktika in Brüssel oder im Ausland):
Bei Le Forem:
„Stage de transition“ und „Plan formation insertion“: freie Stellen sind zu finden unter www.leforem.be
Sprachpraktikum: Die Praktikanten müssen ihr eigenes Unternehmen finden. Sie können das Team „immersion linguistique“ um Unterstützung bitten:
„Stage de fin de formation“: es werden keine freien Stellen veröffentlicht. Die Praktikanten suchen gemeinsam mit einem Ausbilder und mit Hilfe des Netzwerks des Berufsbildungszentrums nach einem Arbeitsplatz.
In Flandern sind Praktika immer Teil einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung und werden im Rahmen dieser Ausbildung organisiert.
Finanzierung und Unterstützung
In Wallonien:
- Stage de transition: Während der Praktikumszeit erhält der Arbeitsuchende vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 200 EUR, eine Erstattung der Reisekosten und eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 26,82 EUR pro Tag, die von der für die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständigen Stelle gezahlt wird.
- Plan formation insertion: Die Auszubildenden behalten ihr Arbeitslosengeld und erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Am Ende der Praktikumszeit muss dem Arbeitsuchenden zumindest ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.
- Stage de fin de formation: Auszubildende erhalten kein Gehalt, aber einen Zuschuss in Höhe von 1 EUR pro Stunde, und ihre Reisekosten werden erstattet.
- Sprachpraktikum: Die Auszubildenden erhalten einen finanziellen Beitrag zu ihren Reise- und Aufenthaltskosten.
Alle Informationen finden Sie auf der Website von Le Forem: www.leforem.be
In Flandern werden Praktika auf die gleiche Weise unterstützt und finanziert wie die Berufsausbildung.
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
In Wallonien können Arbeitgeber ihre freien Stellen für eine „Stage de transition“ oder einen „Plan formation insertion“ auf der Website von Le Forem veröffentlichen: www.leforem.be
In Flandern finden Sie weitere Informationen unter www.vdab.be
Finanzierung und Unterstützung
In Wallonien finden Sie alle Informationen unter: https://www.leforem.be/entreprises/former-un-nouveau-collaborateur.html
In Flandern werden die Arbeitgeber von der Berufsbildungseinrichtung unterstützt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Beschäftigungspolitik ist eine regionale Kompetenz. Jede Region ist für die Gestaltung und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen verantwortlich. Jede regionale öffentliche Arbeitsverwaltung (Actiris, Le FOREM, VDAB, ADG) bietet Praktika und Lehrstellen für Arbeitssuchende an. Nur in Brüssel werden Praktika von Actiris und Lehrverträge von regionalen Ausbildungsanbietern (Bruxelles-Formation und VDAB) angeboten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
1. Teilzeitunterricht für Schüler im Alter von 15 bis 25 Jahren in CEFA (centres d’éducation et de formation en alternance), Ausbildungszentren, die eine Ausbildung mit einer Lehre in einem Unternehmen verbinden.
Teilzeitunterricht in der Schule in Kombination mit praktischer Arbeit für Schüler im Alter von 15 bis 25 Jahren wird von einem Zentrum organisiert, das in der Regel von einem Ausbildungsinstitut für technische und Berufsausbildungen abhängig ist. Schulen kooperieren mit:
- Sektorvereinbarungen;
- Unternehmen;
- Zentren für Spitzentechnologien in der Französischen Gemeinschaft;
- Zentren für Spitzentechnologien in der Flämischen Gemeinschaft;
Diese Zentren wurden eingerichtet, um das in den technischen und beruflichen Ausbildungsprogrammen verwendete Lehrmaterial zu verbessern und die Qualität der Schulen zu erhöhen.
Die Ausbildungsvertragszentren sind öffentliche Einrichtungen unter der Verantwortung:
- des Ministeriums für Arbeitsverwaltung und Berufsausbildung des Mittelstandes in Brüssel;
- des Ministeriums für Arbeitsverwaltung und Berufsausbildung des Mittelstandes in Wallonien;
- eines Ministeriums für Berufsausbildungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Flandern, mit Ausnahme der Schüler, die noch unter der Aufsicht des Bildungsministeriums stehen.
Diese Einrichtungen arbeiten alle mit sektoralen und Berufungsausschüssen zusammen und bieten vier verschiedene Programme an: Lehrverträge, unternehmerische Ausbildung, ständige Weiterbildung für Unternehmer und Ausbildung in Unternehmertum und Unternehmensgründung.
Um sich für einen Platz zu qualifizieren, müssen die Lehrlinge einen Lehrvertrag mit einem Arbeitgeber unterzeichnen.
Verschiedene Arten von Verträgen können Gültigkeit haben:
- ein industrieller Ausbildungsvertrag für bezahlte Berufe (CAI);
- eine Vereinbarung zur Integration in den Arbeitsmarkt (CISP). Es handelt sich hierbei um eine dreifache Vereinbarung für ein Jahr, die von einem Zentrum für Teilzeitunterricht (centre de formation en alternance – CEFA), einem Unternehmen und einem jungen Auszubildenden unterzeichnet wird. Letzterer erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, die der eines Lehrlings entspricht;
- ein Teilzeitvertrag (Gesetz vom 3. Juli 1978).
2. Ausbildungsvertragsprogramm für KMU (15 Jahre und älter):
In Belgien regeln vier Einrichtungen die Lehrverträge und die unternehmerische Ausbildung:
- SFPME/EFPME für die französischsprachigen Lehrverträge in Brüssel. (SFPME = Ausbildungsdienst für kleine und mittlere Unternehmen);
- SYNTRA Vlaanderen für die flämischsprachigen Lehrverträge in Flandern und Brüssel (die flämische Agentur für unternehmerische Ausbildung arbeitet mit fünf regionalen Ausbildungszentren zusammen);
- IFAPME für die französischsprachigen Lehrverträge in Wallonien;
- IAWM für die deutschsprachigen Lehrverträge in der deutschsprachigen Gemeinschaft (IAWM = Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen).
3. Ein industrieller Ausbildungsvertrag für bezahlte Berufe (CAI) ist ein Vertrag, in dessen Rahmen ein Jugendlicher von einem Arbeitgeber (nach Genehmigung durch einen paritätischen Ausschuss des betreffenden Sektors) ausgebildet werden kann, während er oder sie eine theoretische Ausbildung an einer Schule absolviert, die ein alternierendes Arbeits- und Ausbildungsprogramm anbietet.
Ausführliche Informationen zum rechtlichen Rahmen und zu den Verträgen finden Sie in den folgenden Referenzunterlagen: https://werk.belgie.be/nl/themas/arbeidsreglementering/jeugdige-werknemers/statuut-leerling-stagiair
In Flandern zielt das Ausbildungsvertragsprogramm darauf ab, eine neue Generation von Fachleuten in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Beruf auszubilden, und zwar durch Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Regel begleitende Lernaktivitäten (Arbeit in der Klasse und Leseaufgaben).
Beschreibung des Systems
1. Das Schulsystem:
- Die Schüler können nach den ersten beiden Jahren der Sekundarstufe eine Berufsausbildung in Teilzeit wählen. Sie absolvieren ein 15-stündiges Ausbildungsprogramm – zwei Tage in der Schule und drei Tage in einem Unternehmen – auf der Grundlage einer speziellen Arbeitsvereinbarung (unter 18 Jahren) oder eines Arbeitsvertrags (ab 18 Jahren); sie werden von einem Betreuer beaufsichtigt.
- Um die festgelegten Ziele der Berufsausbildung zu erreichen, müssen die Fächer und die Berufserfahrung vollständig integriert werden. Für Schüler unter 18 Jahren, die Orientierungs- oder Integrationsschwierigkeiten oder Probleme dabei haben, einen Arbeitgeber zu finden, der ihnen einen Arbeitsplatz anbieten möchte, kann eine Vorbereitungsphase (individuelles Sonderausbildungsmodul) angeboten werden.
- Die Schüler müssen ein siebtes Schuljahr beenden, bevor sie einen vollwertigen Sekundarschulabschluss erlangen können. In den französisch- und deutschsprachigen Gemeinschaften bieten sowohl die technischen Ausbildungen als auch die Berufsausbildungen für einige Berufe die Möglichkeit eines zusätzlichen siebten Jahres sowie ein zusätzliches Berufsausbildungsjahr (ein, zwei oder drei Jahre) für Ausbildungen in der Krankenpflege.
2. Das Ausbildungsvertragsprogramm
- Junge Menschen können an diesem Programm teilnehmen, wenn sie zwischen 15 (nach erfolgreichem Abschluss der ersten beiden Jahre der Sekundarstufe) und 25 Jahre alt sind, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sogar bis zum 30. Lebensjahr. Sie verbringen ein bis zwei Tage im Zentrum mit allgemeinen und technischen Fächern und drei bis vier Tage in einem Unternehmen.
- Junge Menschen unter 18 Jahren gelten nach wie vor als Schüler, außer in der Region Wallonien, wo sie den besonderen Status eines Auszubildenden haben, d. h. weder Schüler noch Arbeitnehmer sind. Sie erfüllen die gesetzliche Verpflichtung zum Pflichtteilzeitunterricht und behalten ihren Anspruch auf Kindergeld, erhalten aber dennoch eine feste Vergütung von ihrem Arbeitgeber. Der Betriebsleiter oder ein Mitarbeiter des Unternehmens ist der Hauptausbilder/Mentor der jungen Menschen während der Zeit ihres Lehrvertrags.
- Ein Berater aus dem Personal des Arbeitgebers spielt eine wichtige Rolle bei der Anleitung und Lenkung der Auszubildenden und fungiert als Vermittler zwischen dem Ausbildungszentrum und dem Arbeitgeber. Die meisten Berufe können mit diesem Programm nach dem Lehrvertragsmodell erlernt werden (einige Berufe erfordern ein höheres Bildungsniveau, wie Buchprüfer, Versicherer usw.).
- Nach erfolgreichem Abschluss des allgemeinen Ausbildungsteils und des beruflichen Teils (praktische Arbeit im Unternehmen und Kurse) können die Jugendlichen eine Reihe von Abschlüssen erwerben und versuchen, eine Stelle in dem betreffenden Unternehmen zu erhalten, Facharbeiter (auf dem Niveau eines Mitarbeiters) zu werden, ein Unterrichtsprogramm im Bereich unternehmerische Ausbildung zu absolvieren oder eine Weiterbildung zu machen.
Folgendes ist für diese Lehrverträge obligatorisch:
- ein Ausbildungsplan;
- eine anerkannte Schule oder ein anerkanntes Ausbildungszentrum;
- ein Vertrag oder eine Vereinbarung;
- ein von den regionalen Behörden anerkanntes Ausbildungsunternehmen.
Der Lehrvertrag schließt mit einer anerkannten Qualifikation oder einem Zertifikat ab. Der Lehrling oder Arbeitssuchende erhält einen Lohn und der Arbeitgeber kann eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
In Flandern:
- Individuelle Berufsausbildung (IBO): Der Arbeitgeber kann einige Monate lang zu reduzierten Kosten über den Auszubildenden verfügen, muss aber die Lernaktivitäten mit der festen Absicht anbieten, ihn am Ende der Ausbildungszeit zu beschäftigen. Beratung und Unterstützung durch PES stehen zur Verfügung.
- Berufseinarbeitungsabkommen (BIO): Der Auszubildende übt eine berufliche Tätigkeit aus und erwirbt somit die erforderlichen Fähigkeiten. Ein Bildungsplan wird befolgt.
Eignung
In Belgien
- Im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, an einer Schule eingeschrieben sein und nachweisen können, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um im Land zu leben. Bewerber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können Zugang zum belgischen Hoheitsgebiet erhalten, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen nationalen Reisepass vorlegen und über eine Arbeitserlaubnis verfügen, mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz in einem Land innerhalb des EWR oder der Schweiz.
- Erlangung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der Qualifikation
In Wallonien muss man eine Aufenthaltsgenehmigung haben und zwischen 15 und 25 Jahre alt sein. Arbeitssuchende müssen bei Le Forem registriert sein (um sich registrieren zu lassen, muss man im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein).
In Flandern
- individuelle Berufsausbildung (IBO): teilnahmeberechtigt sind Personen mit belgischer Staatsangehörigkeit;
- Berufseinarbeitungsabkommen (BIO): teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die eine Arbeitserlaubnis haben.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
EU-Bürger können in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Wenn sie länger als drei Monate arbeiten möchten, müssen sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen:
http://europa.eu/youreurope/citizens/work/work-abroad/index_en.htm.
In Wallonien richtet sich die Ausbildungsdauer nach dem gesetzlichen Mindestalter. Für Lehrlinge beträgt die Dauer des Programms zwei oder drei Jahre, für Arbeitsuchende variiert sie zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
Der Lehrvertrag wird vertraglich festgelegt und unterliegt dem allgemeinen Arbeitsrecht.
Gehalt und Vergütung können je nach Vertrag, Alter, Branche usw. variieren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sysfal.be.
In Flandern:
- Individuelle Berufsausbildung (IBO): Während der IBO erhält der Kursteilnehmer eine Geldleistung und eine IBO-Prämie. Die Höhe der Prämie hängt von der Geldleistung ab und wird von VDAB gezahlt. Darüber hinaus erhält der Kursteilnehmer eine Reisekostenerstattung und gegebenenfalls einen Zuschuss zur Kinderbetreuung. Mehr Informationen: https://www.vdab.be/ibo/wzinfo.shtml#hoeveel
- Berufseinarbeitungsabkommen (BIO):
BIO hat eine kleine Namensänderung erfahren. Und zwar von Beroepsinlevingsovereenkomst (BIO) (Berufseinarbeitungsabkommen) zu Beroepsinlevingsstage (BIS) (Berufseinarbeitungspraktikum).
Während des Berufseinarbeitungspraktikums erhält der Auszubildende eine Praktikumsvergütung und eventuelle Fahrtkosten vom Arbeitgeber. Die Praktikumsvergütung beläuft sich auf 812,84 Euro brutto (Betrag indexiert März 2020) für ein BIS in Vollzeit.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Die wichtigsten sektoralen Fonds in Belgien:
In Brüssel:
In Wallonien:
In Flandern:
- IBO: freie Stellen werden veröffentlicht auf www.vdab.be
- BIS: freie Stellen werden nicht online veröffentlicht, die Initiative liegt beim Arbeitgeber.
Förderung und Unterstützung
In Brüssel:
In Wallonien:
In Flandern: www.vdab.be
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
In Belgien niedergelassene Arbeitgeber können ihre Lehrvertragsprogramme auf den Websites der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Berufsausbildungseinrichtungen veröffentlichen.
In Brüssel:
In Wallonien:
In Flandern: www.vdab.be
Finanzierung und Unterstützung
Keine Information verfügbar
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Die Suche nach Wohnraum gestaltet sich in Belgien nicht allzu schwierig.
Miete oder Kauf eines Hauses
In den Fenstern der zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Immobilien finden Sie orangefarbene oder schwarze Schilder „zu vermieten“ oder „zu verkaufen“ („te huur“ und „te koop“ auf Niederländisch, „à louer“ und „à vendre“ auf Französisch). Auch in den meisten regionalen und überregionalen Tageszeitungen in Belgien werden Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen geschaltet. Sie können auch einen Immobilienmakler einschalten oder das Angebot im Internet durchforsten.
Unterkünfte auf Zeit
Hotels sind relativ teuer. Günstigere Alternativen sind Jugendherbergen oder Bed-and-Breakfast. Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern.
Im Sommer werden in Universitätsstädten gelegentlich Zimmer in Studentenwohnheimen angeboten.
Anzeigen für Mietwohnungen finden Sie im Internet und in Lokalzeitungen. Informationszentren wie die „kotdiensten/services kots“ („kot“ ist ein Studentenzimmer) und „Infor Jeunes“ (bis zum 25. Lebensjahr) bieten sehr nützliche Informationen.
Links:
Titel/Name | URL |
Umzug nach Belgien | |
Leben in Belgien | https://www.vivreenbelgique.be/1-logement/la-recherche-d-un-logement |
Immoweb – Website mit Immobilien-anzeigen | |
Vlan – Online-Immobilien-anzeigen | |
Informationen für junge Menschen | |
Informationen für junge Menschen | |
Belgische Jugendherbergen | |
Statbel – Belgien in Zahlen | |
Grenz-Echo – Online-Immobilien-anzeigen |
Die Schulpflicht beträgt zwölf Jahre; sie erstreckt sich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Ihr voran geht gegebenenfalls ein Unterricht in der Vorschule.
- Vorschule: ab einem Alter von zweieinhalb Jahren (ab drei Jahren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft)
- Primarschule: ab sechs Jahren
- Sekundarschule: vom zwölften bis zum 18. Lebensjahr
Nach der Sekundarschule steht den jungen Menschen der Zugang zur Hochschule offen.
Auf den folgenden Websites finden Sie Informationen zur Anmeldung für die Grundschule und die Sekundarschule, für die Erwachsenenbildung und den Hochschul- oder Universitätsbereich:
- Belgien – Offizielles Portal – Bildung und Ausbildung: www.belgium.be/fr/formation
- Bildung und Ausbildung in Flandern: http://www.ond.vlaanderen.be/
- Ausbildung im Verband Wallonien-Brüssel: http://www.enseignement.be/
- Schule und Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: www.ostbelgienbildung.be
- Studien- und Berufsinformationsdienst: http://www.siep.be/
- Dokumentations- und Informationszentrum für Studium und Beruf (CEDIEP): http://www.cediep.be/
- https://www.cultures-sante.be/nos-outils/outils-education-permanente/item/47-le-systeme-scolaire-en-belgique-francophone.html
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Anmeldeverfahren
1. Erster Schritt (ungeachtet der Aufenthaltsdauer)
Melden Sie sich innerhalb von zehn Tagen nach Ihrer Ankunft in Belgien bei der Gemeindeverwaltung. Nehmen Sie Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten darauf eine spezielle Bescheinigung, eine so genannte Anwesenheitserklärung.
2. Kurzaufenthalte von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Aufenthaltsmeldung)
Für Aufenthalte im Hoheitsgebiet Belgiens von weniger als drei Monaten reicht grundsätzlich eine Anwesenheitserklärung aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch in bestimmten Fällen das Antragsverfahren der Anlage 19 (Beantragung einer Meldebescheinigung – „demande d’attestation d’enregistrement“) durchlaufen müssen. Wenn Sie beispielsweise als Arbeitnehmer nach Belgien kommen, kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie eine Meldebescheinigung beantragen (Anlage 19). Erkundigen Sie sich in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung.
3. Vorübergehender Aufenthalt von mehr als drei Monaten für EWR-Staatsangehörige
a) Anlage 19 (Beantragung einer Meldebescheinigung)
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Belgien aufhalten möchten, müssen Sie bei der Gemeinde innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft einen Antrag auf eine Meldebescheinigung (Anlage 19) stellen.
Bringen Sie dazu Ihren Reisepass oder Personalausweis und Ihre „Anwesenheitserklärung“ zur Gemeindeverwaltung mit.
Die Gemeindeverwaltung wird Sie bitten, den genauen Grund Ihres Aufenthalts anzugeben: Kommen Sie nach Belgien als Erwerbstätige(r), Selbstständige(r), Arbeitsuchende(r), Studierende(r), EWR-Staatsangehörige(r) mit nachweislich ausreichenden finanziellen Mitteln oder als Familienangehörige(r) einer/eines EWR-Staatsangehörigen?).
b) Anlage 8 (Meldebescheinigung – „attestation d’enregistrement“)
Für die Ausstellung der Anlage 8 müssen Sie der Gemeindeverwaltung eine Reihe von Unterlagen vorlegen (diese Unterlagen sind in der Anlage 19 im Einzelnen aufgeführt). Sie haben (nach Einreichung des Antrags) drei Monate Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen beizubringen.
4. Schweizer Staatsangehörige
Diese Anmeldevorschriften gelten nicht für Schweizer Staatsangehörige. Diese müssen ein anderes Meldeverfahren durchlaufen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal | |
Vivre en Belgique – Nützliche Informationen zum Leben in Belgien (in französischer Sprache) | http://www.vivreenbelgique.be/sejour-en-belgique/differents-statuts-de-sejour-en-belgique |
Portal – Föderaler Öffentlicher Dienst – Inneres | |
Portal – Föderaler Öffentlicher Dienst – Inneres | https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/FR/Guidedesprocedures/Pages/Travail.aspx |
Leven in België – Informationen zum Leben in Belgien (in niederländischer Sprache) | |
Arbeitserlaubnis für die Region Brüssel-Hauptstadt | |
Arbeitserlaubnis für Flandern | https://www.werk.be/online-diensten/werknemers-buitenlandse-nationaliteit |
Arbeitserlaubnis für Wallonien | http://emploi.wallonie.be/home/travailleurs-etrangers/permis-de-travail.html |
Arbeitserlaubnis für die Deutschsprachige Gemeinschaft |
Sie haben beschlossen, in Belgien eine Arbeit aufzunehmen. Vor Ihrer Abreise müssen Sie jedoch eine Reihe von Formalitäten erledigen.
- Sie müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, der in Ihrem Herkunftsland ausgestellt wurde.
- Möglicherweise benötigen Sie für die Ausübung Ihres Berufs auch Genehmigungen. Diese Genehmigungen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
- Informieren Sie sich über das Sozialversicherungssystem in Belgien und das Beitragssystem für Angestellte und Selbstständige aus dem Ausland.
- Setzen Sie Ihre Bank über Ihren Umzug in Kenntnis und informieren Sie sich über mögliche Partnerschaften zwischen Ihrer Bank und ausländischen Banken.
- Geben Sie Ihren Umzug beim Postamt bekannt, damit Ihre Post nachgesendet werden kann.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger/Ihrer Krankenkasse über die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung bei einer belgischen Krankenkasse. Beantragen Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Karte).
- Stellen Sie sicher, dass Sie über eine (vorläufige) Unterkunft und ausreichend finanzielle Mittel für die ersten vier Wochen verfügen.
- Unabhängig von Ihrem Status und der Dauer des Aufenthalts sind nach Ihrer Ankunft in Belgien diverse Formalitäten zu erledigen, insbesondere im Hinblick auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn Sie in Belgien arbeiten, müssen Sie dort auch Steuern zahlen. Informieren Sie sich über das Sozialversicherungssystem in Belgien und das Beitragssystem für Angestellte und Selbstständige aus dem Ausland.
- Denken Sie daran, Ihren Strom-, Gas- und Telefonvertrag zu kündigen und bei Ihrer Ankunft in Belgien neue Verträge abzuschließen. Regeln Sie gegebenenfalls auch die Übertragung Ihres Bankkontos und anderer Finanzmittel.
- Um ein Bankkonto eröffnen zu können, müssen Sie im Besitz eines Identitätsnachweises sein, der in Belgien ausgestellt wurde, beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie lediglich einen internationalen Reisepass besitzen, können Sie nur unter bestimmten Bedingungen ein Konto eröffnen. Für Überweisungen auf ein Konto in Belgien oder im Ausland sind die IBAN und der BIC (entspricht dem SWIFT-Code) erforderlich.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal | |
Liste der belgischen Krankenkassen | https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/autres/mutualites/Pages/contactez-mutualites.aspx |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Arbeitsverträge werden hauptsächlich durch das Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge geregelt. Dieses Gesetz gilt sowohl für im privaten Sektor beschäftigte Arbeitnehmer als auch für Beschäftigte des öffentlichen Sektors, die keinem Statut unterliegen.
Darüber hinaus befassen sich einige spezifische Rechtsvorschriften mit besonderen Situationen wie Zeitarbeit, Beschäftigung im Rahmen von Dienstleistungsgutscheinen, Profisportler usw.
Arbeitsverträge sind ein zentrales Element im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Je nach Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers (Arbeiter, Angestellter, Handelsvertreter, Hausangestellter, Studierender usw.), je nach Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) oder der Vertragsdauer (unbefristeter oder befristeter Vertrag) gelten für die Arbeitsverträge möglicherweise unterschiedliche Vorschriften.
Arten von Arbeitsverträgen
Arbeitsverhältnisse nach Dauer
- Unbefristeter Arbeitsvertrag:Das Ende des Arbeitsvertrags ist nicht festgelegt (unbefristete Dauer).
- Befristeter Arbeitsvertrag: Das Ende des Arbeitsvertrags ist festgelegt (befristeter Vertrag oder Vertrag über die Ausführung einer genau definierten Arbeit).
- Vertrag über die Ausführung einer genau definierten Arbeit: Vertrag, in dem die auszuführende Aufgabe genau definiert ist (z. B. Schauspielerrolle oder Erntehelfer).
- Ersatzarbeitsvertrag: Ein Ersatzarbeitsvertrag kann geschlossen werden, um einen unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer zu ersetzen, dessen Vertrag aus anderen Gründen als der Kurzarbeit aufgrund von Wirtschafts- und Wetterbedingungen, Streik oder Aussperrung ausgesetzt wurde.
- Zeitarbeits- und Leiharbeitsvertrag: Arbeitsverträge für befristete Tätigkeiten und Leiharbeitsverträge dürfen nur in folgenden Fällen geschlossen werden: Ersetzung eines unbefristet beschäftigten Arbeitnehmers, außergewöhnliche Zunahme des Arbeitsvolumens, Durchführung außergewöhnlicher Arbeiten, Bereitstellung für einen ständigen Einsatz (= Eingliederung), Beschäftigung im Rahmen einer von der Region genehmigten Möglichkeit zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Empfängern finanzieller Sozialhilfe sowie Erbringung künstlerischer Dienstleistungen oder Herstellung künstlerischer Werke für einen gelegentlichen Arbeitgeber oder Nutzer (über eine Künstlervereinigung).
Arbeitsverhältnisse nach Auslastung
- Vollzeitvertrag: Der Vertrag wird über die in einem Unternehmen geltende maximale Arbeitszeit abgeschlossen.
- Teilzeitvertrag: Der Vertrag wird für eine Arbeitszeit geschlossen, die kürzer ist als die normale Arbeitszeit im Unternehmen.
Sonderformen
- Arbeitsverträge für Schüler/Studierende
- Arbeitsverträge für Handelsvertreter
- Arbeitsverträge für Hausangestellte
- Vertrag über die Beschäftigung von Heimarbeitnehmern
- Entlohnte Künstler und Sportler
Jugendliche Arbeitnehmer
In Belgien dürfen Minderjährige (unter 18 Jahren) Arbeitsverträge schließen und kündigen, sofern hierzu die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Vaters, der Mutter oder des Vormunds vorliegt. Im Falle der Ablehnung durch einen Elternteil oder den Vormund kann der Minderjährige die Genehmigung beim Jugendgericht beantragen.
Jugendliche unter 15 Jahren müssen eine schulische Vollzeitausbildung absolvieren. Ab dem Alter von 15 Jahren besteht keine Vollzeit-Schulpflicht mehr für Jugendliche, wenn sie zuvor bereits zwei Jahre lang Vollzeitunterricht im Sekundarbereich (erfolgreich oder nicht erfolgreich) durchlaufen haben. Die Vollzeit-Schulpflicht endet mit Vollendung des 16. Lebensjahrs. Ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche Teilzeitunterricht besuchen und diesen mit einem Arbeitsverhältnis kombinieren.
Im Rahmen eines Arbeitsvertrags für Schüler/Studenten dürfen Jugendliche in Vollzeitausbildung ab dem 15. Lebensjahr in Vollzeit arbeiten (max. 475 Stunden pro Jahr).
Saisonarbeit
In Belgien gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für Saisonarbeit. Um Produktionsspitzen und Zeiten erhöhter Aktivität während des Jahres zu bewältigen, dürfen belgische Arbeitgeber Gelegenheitsarbeiter, Saisonarbeiter oder „Aushilfen“ beschäftigen. Die geltenden Rechtsvorschriften und die Arten von Arbeitsverträgen sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Die bestehenden Systeme zielen darauf ab, gegen Schwarzarbeit vorzugehen, indem sie den Arbeitgebern niedrigere Sozialbeiträge anbieten und den Arbeitnehmern soziale Sicherheit und ein garantiertes Gehalt bieten.
https://www.vdab.be/seizoenarbeid/contract-en-loon
Landwirtschaft und Gartenbau: das Gelegenheitsformular
Für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau gelten besondere Regelungen, die die in dieser Branche unverzichtbare Flexibilität gewährleisten.
Das Gelegenheitsformular ersetzt den Arbeitsvertrag. Jeder auf dem Formular eingetragene Arbeitstag entspricht einem Tagesvertrag. Der Vertrag wird also jeden Tag automatisch gekündigt, ohne dass ein bestimmtes Verfahren eingehalten werden muss. Jeden Tag entscheidet der Arbeitgeber, welche Person er einstellen möchte, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich ist.
- Das Gelegenheitsformular wird dem Arbeitnehmer vom ersten Arbeitgeber ausgehändigt. Jeder Arbeitstag muss auf dem Formular mit der Anfangs- und Endzeit angegeben werden. Der Arbeitgeber muss das Formular mindestens einmal pro Woche unterschreiben. Wenn der Saisonarbeiter anschließend für einen anderen Arbeitgeber arbeitet, muss er das Formular bei diesem Arbeitgeber einreichen und alle weiteren Arbeitstage notieren. Die Arbeitnehmer müssen das Formular bei einer Kontrolle vorlegen.
- Die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr ist begrenzt und unterscheidet sich je nach Art des Landwirtschaftsbetriebs und des Anbaus:
Branche | Anzahl der Arbeitstage |
Landwirtschaft (Ackerbau, Anbau von Feldfrüchten) | 30 |
Gartenbau (Zucht von Obst und Gemüse, Bäumen und Blumen) | 65 |
Chicoréeanbau | 100 |
Champignonanbau | 100 |
Aufgrund der COVID-19-Krise wurde die Zahl der Arbeitstage für 2020 verdoppelt.
- Der Bruttostundenlohn wird jährlich festgelegt und schwankt zwischen 9,46 und 11,33 EUR je Teilsektor. Von diesem Lohn wird eine Quellensteuer von 11,11 % einbehalten. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, sich an den Reisekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu beteiligen.
- Die Arbeitszeit kann bis zu 11 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche betragen, wenn die Tätigkeit dies erfordert. Überstunden werden nicht vergütet. Die Arbeiten können auch an Samstagen sowie Sonntagen und Feiertagen durchgeführt werden, ohne dass dafür eine zusätzliche Vergütung zu zahlen ist. Hinweis: Die Arbeit kann sehr früh am Morgen beginnen (um 5 Uhr).
Tourismus und Gastronomie
Im Tourismus- und Gastronomiesektor können Arbeitgeber verschiedene Arten von Sonderarbeitsverträgen nutzen, um auf Zeiten erhöhter Aktivität zu reagieren. In der Ferienzeit werden in dieser Branche übrigens auch viele Studenten eingesetzt.
- Als Saisonarbeiter gilt ein Arbeitnehmer, der in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens drei Viertel einer Vollzeitbeschäftigung vertraglich gebunden ist und von ein und demselben Arbeitgeber in einem Badeort, Kurort oder Fremdenverkehrszentrum beschäftigt wird. Für den Arbeitnehmer gelten die üblichen Bestimmungen für Zeitarbeitsverträge. Saisonarbeiter profitieren von einem niedrigeren Arbeitgeberbeitragssatz und einem vorteilhaften System zur Berechnung der Lohnindexierung und der Einstufung nach Dienstalter.
- Flexi-Jobs (https://www.vdab.be/flexi-job) bieten Arbeitnehmern, die bereits bei einem oder mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, die Möglichkeit, bei einem anderen Arbeitgeber in dem Sektor oder über ein Zeitarbeitsunternehmen zu günstigen Bedingungen eine zusätzliche Stelle anzunehmen. Diese Regelung ermöglicht es den Arbeitgebern, Arbeitnehmer je nach Bedarf des Unternehmens abzurufen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen einen schriftlichen Rahmenvertrag für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum abschließen, in dem die Bedingungen für den Abruf des Mitarbeiters und die Vergütung festgelegt sind. Außerdem muss jede Leistung in einem mündlichen oder schriftlichen Vertrag vereinbart werden. Die normalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind bei Flexi-Jobs nicht zu zahlen. Der Arbeitnehmer behält den vollen Bruttolohn. Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 9,18 EUR.
- Als Gelegenheitsarbeiter oder Aushilfen gelten Arbeitnehmer, die in der Gastronomie im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags für höchstens zwei aufeinanderfolgende Tage eingestellt werden. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Weitere Informationen über Sonderarbeitsverträge und Saisonarbeit finden Sie unter:
- https://emploi.belgique.be/fr/themes/contrats-de-travail/contrats-de-travail-particuliers/contrat-de-travail-temps-partiel
- http://www.fonds-tuinbouw.be/HOME/WSFTUINBOUW/FSGHorticulture/HOOFDNAVIGATIE/Travailsaisonnier/LETRAVAILSAISONNIER/Descriptiondutravailsaisonnier/tabid/16676/language/fr-FR/Default.aspx
- https://jobs.easy-agri.com/cadre-general-de-la-reglementation-du-travail-saisonnier-en-belgique/
Links:
Titel/Name | URL |
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Studienbescheinigungen im Verband Wallonien-Brüssel | |
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft | http://www.ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-2289/4467_rea… |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung | |
Belgien – Offizielles Portal – Arbeit und Beschäftigung | |
Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen in Flandern |
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich eine Person (der Arbeitnehmer) verpflichtet, gegen Entgelt für eine andere Person (den Arbeitgeber) unter deren Weisung zu arbeiten. Ein Arbeitsvertrag umfasst daher vier wesentliche Elemente: Vertrag, Arbeit, Vergütung und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers (Unterordnungsverhältnis).
Die verschiedenen Elemente des Arbeitsvertrags (wie die Art der Arbeit, die Beschreibung der Aufgaben, wenn es sich um im Vertrag definierte Aufgaben handelt, die Arbeitszeit und der Ort, an dem die Arbeit zu verrichten ist) können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer nicht einseitig geändert werden. Der Arbeitsvertrag muss im Rahmen der festgelegten Vereinbarungen und unter Einhaltung der festgelegten zeitlichen und räumlichen Vorgaben erfüllt werden. Änderungen des Arbeitsvertrags dürfen nur mit Zustimmung beider Parteien vorgenommen werden. Ändert der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer einen der wesentlichen Vertragsbestandteile einseitig, so gilt dies als Verletzung des Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Beendigung feststellen und Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist fordern. Diese Regelung ist nicht auf alle Änderungen anwendbar. Als Verantwortlicher für die Unternehmensführung kann der Arbeitgeber den Betrieb umstrukturieren und neu organisieren, wenn dies aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, solange er grundlegende Elemente des Arbeitsvertrags nicht wesentlich ändert. Nach dem Gesetz über Arbeitsverträge sind sämtliche Klauseln nichtig, mit denen sich der Arbeitgeber das Recht auf einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen vorbehält.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Alle anderen Arbeitsverträge und deren Vertragsklauseln bedürfen dagegen der Schriftform.
In der Praxis werden Arbeitsverträge jedoch häufig schriftlich abgefasst, um einer schwierigen Beweislage vorzubeugen.
Arbeitsverträge, die der Schriftform bedürfen
- Arbeitsverträge für Schüler/Studierende;
- Befristete Arbeitsverträge oder Verträge über die Ausführung einer genau definierten Arbeit;
- Ersatz-Arbeitsverträge;
- Teilzeitarbeitsverträge;
- Arbeitsverträge über die Ausführung von befristeten Tätigkeiten oder Zeitarbeitsverträge;
- Verträge über die Beschäftigung von Heimarbeitnehmern.
Bestimmungen, die schriftlich festgehalten werden müssen
- Probezeit (sofern keine Ausnahme vorliegt – siehe Punkt 5.3 – seit dem 1. Januar 2014 sehen neue Arbeitsverträge keine Probezeit mehr vor);
- Wettbewerbsverbot.
Sprachenregelung
In Belgien ist gesetzlich geregelt, in welcher Sprache im Rahmen von Arbeitsbeziehungen kommuniziert werden muss. Niederländisch muss dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in der niederländischsprachigen Region hat, Französisch in der französischsprachigen Region und Deutsch in der deutschsprachigen Region. Unternehmen mit Sitz in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt müssen die Dokumente für ihre niederländischsprachigen Mitarbeiter auf Niederländisch und für ihre französischsprachigen Mitarbeiter auf Französisch verfassen.
Links:
Titel/Name | URL |
Informationen zu Arbeitsverträgen |
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist noch immer ein weit verbreitetes Problem und kann in jeder Phase eines Beschäftigungsverhältnisses auftreten: im Rahmen des Einstellungsverfahrens, während der Laufzeit des Arbeitsvertrags oder bei Beendigung des Vertrags.
Das Phänomen ist wissenschaftlich dokumentiert und hat in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit in der Rechtsprechung erlangt. Die föderalen und regionalen Behörden haben sämtliche Akteure des Sektors aufgefordert, ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verstärken und das Diversitätsmanagement zu fördern und auszubauen. Für die Gewährleistung und Förderung von Chancengleichheit und die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung und Ungleichheit sind zwei föderale Regierungsstellen zuständig: das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung und das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Menschen mit Behinderung
Die meisten Menschen mit Behinderung, die einer Arbeit nachgehen, tun dies ohne besondere Hilfe. Falls jedoch die Maßnahmen, die die gesamte Bevölkerung betreffen, für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichen, sind bestimmte Stellen beauftragt, öffentliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die zuständigen Stellen leisten Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Ausbildungsplatz und bieten finanzielle Unterstützung für den Erwerb von spezifischem Material oder die Durchführung von Anpassungen zur Förderung der Unabhängigkeit im Alltag. Außerdem werden von ihnen Dienste zugelassen und subventioniert, die Menschen mit Behinderungen betreuen, unterbringen, ausbilden, anstellen, beraten und begleiten.
Für Wallonien ist hierfür die AViQ (Agence pour une Vie de Qualité) zuständig, für Flandern und die niederländischsprachige Bevölkerung in Brüssel die VAPH (Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap); für die französischsprachige Bevölkerung in Brüssel der Service Phare und für die Deutschsprachige Gemeinschaft die Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Schwangere
Frauen genießen vor und nach der Entbindung einen besonderen gesetzlichen Schutz: Ab dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden, bis vier Wochen nach Ende des Mutterschaftsurlaubs sind sie vor Kündigung geschützt. Sie dürfen keine gefährlichen Arbeiten (eine Liste dieser Tätigkeiten wurde gesetzlich festgelegt) und in bestimmten Fällen auch keine Nachtarbeit ausführen.
Schüler/Studierende
Schüler und Studierende, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können einen Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende abschließen:
- wenn sie Vollzeit-Unterricht folgen;
- wenn sie Teilzeit-Unterricht folgen, unter der Bedingung, dass
- sie nicht im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags oder eines Teilzeitpraktikumsvertrags arbeiten;
- sie keine Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags in einem Unternehmen oder „im Mittelstand“ absolvieren;
- sie keine Übergangsgeldleistungen (aus der Arbeitslosenversicherung) erhalten;
- sie als Schüler-/Studierende-Arbeitnehmer nur während der Schulferien arbeiten.
Schüler/Studierende aus einem EWR-Land oder der Schweiz haben dieselben Rechte und Pflichten wie Schüler/Studierende aus Belgien, auch wenn sie keinen Unterricht in Belgien besuchen und nicht in Belgien leben.
Seit dem 1. Januar 2017 wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Schüler/Studierende erleichtert. Sie dürfen jetzt 475 Stunden statt 50 Tage pro Jahr arbeiten, und die Sozialabgaben wurden herabgesetzt (auf 2,71 % von zuvor 13,07 %).
Links:
Titel/Name | URL |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Soziale Sicherheit | https://www.mhttps://emploi.belgique.be/frysocialsecurity.be/student/fr/a-propos-student-at-work/index.html |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Soziale Sicherheit | |
Interföderales Zentrum für Chancengleichheit (Unia) | |
Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern | |
Agence pour une Vie de Qualité (Agentur für Lebensqualität – Wallonische Agentur, die Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich wahrnimmt) | |
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap (Flämische Agentur für Menschen mit Behinderung) | |
Service Phare – französischsprachige Dienststelle in Brüssel für Menschen mit Behinderung | |
Dienststelle für selbstbestimmtes Leben | |
Informationen für junge Menschen | |
Informationen für junge Menschen |
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Selbstständige führen eine Berufstätigkeit entweder als Haupt- oder Nebentätigkeit aus und sind dabei an keinen Arbeitsvertrag und kein Statut gebunden, beispielsweise im Handel (u. a. Reisegewerbe), im Rahmen der freien Berufe (Rechtsanwalt, Architekt, Apotheker, Arzt usw.), der Handwerksberufe, in der Landwirtschaft und Tierhaltung usw. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (außer für Handwerksberufe: hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre, wobei die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds erforderlich ist).
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Eröffnen Sie ein Sichtkonto für die berufliche Tätigkeit, das vom Privatkonto getrennt ist, und registrieren Sie sich bei einer zugelassenen Anlaufstelle für Unternehmen („Guichet d’entreprises“). Um in den Handels- oder Handwerksbranchen arbeiten zu dürfen, müssen Selbstständige eine Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) vornehmen. Die Eintragung erfolgt über eine der zugelassenen „guichets d’entreprises“. Hierzu müssen Sie Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit berechtigt sind, z. B. Nachweis von Kenntnissen in Betriebswirtschaft, Nachweis der beruflichen Kenntnisse für reglementierte Berufe, Abschlüsse, Genehmigungen usw.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Nach der Registrierung bei einer zugelassenen zentralen Anlaufstelle müssen Sie sich bei dem zuständigen Mehrwertsteuerkontrollamt informieren, ob für Ihre Arbeit Mehrwertsteuer fällig ist. Bei natürlichen Personen ist das Mehrwertsteuerkontrollamt des steuerlichen Wohnsitzes zuständig. Bei juristischen Personen ist das Mehrwertsteuerkontrollamt des Hauptsitzes Ihres Unternehmens zuständig. Gegen eine Gebühr kann die Anlaufstelle für Unternehmen diese Dienstleistung für Sie übernehmen.
Links:
Titel/Name | URL |
Soziale Sicherheit | https://www.socialsecurity.be/citizen/fr/travail-chomage/s-installer-comme-independant |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie | |
Portal von Wallonien | https://www.wallonie.be/fr/vivre-en-wallonie/entreprendre/devenir-independant |
LISVS – Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige | |
LISVS – Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige | |
Informationen über den Berufszugang und die zu erledigenden Formalitäten | http://www.economie.fgov.be/fr/entreprises/vie_entreprise/Creer/Conditions/ |
Beitragsfonds – Informationen über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Selbstständige | |
UCM – Union des Classes Moyennes (Mittelstandsvereinigung) | |
UNIZO – Unie van Zelfstandige Ondernemers (Vereinigung selbstständiger Unternehmer) | |
Informationen über selbstständige Arbeit, den Zugang zu bestimmten Berufen und die zu erledigenden Formalitäten | |
MSV – Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft | |
Entreprenant – Enseignement en ligne (Online-Ausbildung für verschiedene berufliche Tätigkeiten – Informationen über Selbstständigkeit in Belgien) | https://www.entreprenant.be/comment-devenir-independant-en-belgique/ |
Unternehmensportal in Brüssel | http://be.brussels/travailler-et-entreprendre/travailler-et-entreprendre |
Portal für die Unternehmen in Wallonien |
In Belgien werden Löhne und Gehälter nicht per Gesetz festgelegt.
Sie werden meist tarifvertraglich geregelt. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, die auf Unternehmens- oder Branchenebene geschlossen werden.
In jedem Tarifvertrag werden Basistabellen sowie Regeln für die Indexierung der Gehälter und alle Leistungen wie Jahresendgeld, Essensgutscheine, Zulagen für Schichtbetrieb, Nacht- und Wochenendarbeit usw. festgelegt. Die Urlaubsvergütung unterliegt dagegen einem spezifischen Regelwerk.
Im Arbeitsvertrag ist der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt angegeben. Das Nettogehalt ist das Bruttogehalt nach bestimmten Abzügen, d. h. der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten (in bar oder auf Ihr Bank- oder Postgirokonto).
Einbehalten werden im Wesentlichen zwei Beträge:
- die Sozialversicherungsbeiträge, die an das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) abgeführt werden. Diese fließen in die Finanzierung von Ersatzeinkommen (Ruhestandsgelder, Leistungen bei Arbeitslosigkeit usw.) und Ergänzungszulagen (Erstattung der Kosten der Gesundheitsversorgung, Familienzulagen usw.) ein. Sie machen 13,07 % des Bruttogehalts der Arbeitnehmer im privaten Sektor aus;
- der monatlich von Ihrem Lohn einbehaltene Berufssteuervorabzug (monatlicher Abzug der Lohn- bzw. Einkommensteuer). Er wird auf der Grundlage des zu versteuernden Bruttolohns berechnet (d. h. des in Ihrem Arbeitsvertrag ausgewiesenen Bruttolohns abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge). Der Betrag ist von der Familiensituation und anderen komplexen Regeln abhängig.
Sofern keine einschlägige Lohn- oder Gehaltstabelle gilt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf den garantierten monatlichen Mindestlohn. Dieser Mindestbetrag ist in einem branchenübergreifenden Tarifvertrag festgelegt. Der Mindestlohn (brutto) für Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Vollzeitanstellung beläuft sich auf 1 625,72 EUR. Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Studierende unter 21 Jahren beziehen je nach Alter ein niedrigeres Gehalt.
Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Einkommen verfügen. Die Arbeitgeber dürfen diese Freiheit in keiner Weise einschränken. Das Gehalt ist Angestellten mindestens einmal pro Monat und Arbeitern zweimal pro Monat auszuzahlen.
Die Zahlung des Gehalts muss spätestens vier Arbeitstage nach dem betreffenden Zeitraum erfolgen, es sei denn, im Tarifvertrag oder der Arbeitsregelung sind andere Fristen (höchstens sieben Arbeitstage) festgelegt.
Jedwede Diskriminierung beim Arbeitsentgelt, insbesondere aufgrund des Geschlechts, ist gesetzlich verboten. https://werk.belgie.be/nl
Links:
Titel/Name | URL |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung – Entlohnung | |
Als Ausländer in Flandern arbeiten | https://www.vlaanderen.be/als-buitenlander-in-vlaanderen-komen-werken |
In Belgien darf die Arbeitszeit (die Zeit, während der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht) acht Stunden pro Tag und 38 Stunden pro Woche (im Durchschnitt, auf Jahresbasis) nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich untersagt, über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus, außerhalb der geltenden Arbeitszeiten, an Sonn- und Feiertagen und nachts zu arbeiten.
Ausnahmen mit und ohne vorherige Genehmigung: Von der Grundregelung von acht Stunden pro Tag und 38 Stunden pro Woche kann ggf. abgewichen werden. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen nach vorheriger Genehmigung möglich, wenn die Arbeitszeit elf Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Es obliegt dem Arbeitgeber, eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Ausnahmeregelungen ohne vorherige Genehmigung sind ebenfalls möglich. So kann die maximale Arbeitszeit auf neun Stunden pro Tag bei fünf Arbeitstagen pro Woche erhöht werden, wenn die Arbeitszeitregelung einen halben, einen ganzen oder mehr als einen Ruhetag (außer sonntags) pro Woche vorsieht. Kann eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden, darf die Arbeitszeit pro Tag maximal zwölf Stunden betragen. In den meisten Fällen höherer Gewalt gelten keine Einschränkungen. Enthalten die Arbeitsregelungen Nachtarbeit, so ist ein Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abzuschließen. Die Einführung derartiger Arbeitszeitregelungen ist über eine Änderung der Arbeitsordnung möglich.
Flexible Arbeitszeiten: Zwischen flexiblen Arbeitszeiten und Gleitarbeitszeit muss klar unterschieden werden. Bei Gleitarbeitszeit haben die Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Wahl von Arbeitsbeginn und -ende mehr Freiheit. Flexible Arbeitszeiten werden hingegen in Tarifverträgen oder Arbeitsregelungen festgelegt. Durch flexible Arbeitszeiten kann die normale Arbeitszeit verlängert werden (allerdings nicht über 9 Stunden/Tag und 45 Stunden/Woche hinaus). Zudem können andere Arbeitszeiten im Unternehmen gelten, sofern die Arbeitnehmer mindestens sieben Tage im Voraus öffentlich durch einen Aushang hierüber informiert werden.
Überstunden und Freizeitausgleich: In den meisten Fällen, in denen die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten erlaubt ist, entweder im Rahmen der regulären Arbeitszeitregelungen oder im Rahmen von Überstunden, muss der Ausgleich durch Freizeit gewährt werden. Bei diesem Ausgleich ist zu gewährleisten, dass die durchschnittliche normale Wochenarbeitszeit während des Bezugszeitraums eingehalten wird. Die Vergütung für Überstunden beträgt mindestens 150 % des regulären Gehalts, bei Überstunden an Sonn- oder Feiertagen 200 %.
Sonntagsarbeit: Sonntagsarbeit ist gesetzlich verboten. Einige Tätigkeiten dürfen jedoch sonntags ausgeübt werden: Tätigkeiten, die nicht an einem anderen Wochentag ausgeführt werden können, ohne den normalen Unternehmensbetrieb zu beeinträchtigen, sowie Tätigkeiten in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen (Gastronomie und Gesundheitseinrichtungen). Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten, haben im Laufe der sechs darauf folgenden Tage Anspruch auf Freizeitausgleich.
Nachtarbeit: Es ist verboten, zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr zu arbeiten. Allerdings sind Ausnahmeregelungen möglich. Sie gelten für Männer und Frauen gleichermaßen, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Nachtarbeit ist dann zulässig, wenn die Art der Tätigkeit dies rechtfertigt. Gestattet ist Nachtarbeit beispielsweise in Hotels, in der Unterhaltungsbranche, in Zeitungsverlagen, in Gesundheits-, Vorsorge- und Hygieneeinrichtungen, in Apotheken, in der Landwirtschaft, in handwerklichen Bäckerei- und Konditoreibetrieben, in Einrichtungen für Erziehung und Unterbringung.
Links:
Titel/Name | URL |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung – Arbeitszeiten | |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung – Arbeitszeiten |
Jahresurlaub
In Belgien erhalten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen Urlaub pro Jahr. Für diesen Urlaub haben sie Anspruch auf Urlaubsgeld:
Die Zahl der Urlaubstage und das Urlaubsgeld werden jedoch für die verschiedenen Beschäftigtengruppen (Arbeiter‚ Angestellte, Auszubildende‚ Künstler oder Beamte) unterschiedlich berechnet.
https://www.socialsecurity.be/citizen/fr/conges-credit-temps-et-interruption-de-carriere/vacances-annuelles ; https://www.rjv.fgov.be/nl/vakantiegeld
Sonderurlaub
Urlaubwegen außergewöhnlicher Umstände: In Belgien haben Arbeitnehmer das Recht, nicht zur Arbeit zu erscheinen, wenn wichtige familiäre Ereignisse oder die Ausübung bürgerlicher Pflichten dies erfordern, oder im Fall einer Gerichtsvorladung. In diesen Fällen wird der Lohn weiter gezahlt.
Abwesenheit aus zwingenden Gründen: Außerdem besteht in Belgien ein Recht auf Abwesenheit aus zwingenden Gründen. Als zwingende Gründe gelten unvorhersehbare Ereignisse, aufgrund derer ein Arbeitnehmer seine Arbeit dringend verlassen muss, sofern dies mit der Erfüllung seines Arbeitsvertrags vereinbar ist. Beispiele: eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt, erleidet einen Unfall; ihre Wohnung wird durch einen Brand beschädigt.
Fehlzeiten aus zwingenden Gründen dürfen jedoch zehn Tage pro Jahr nicht überschreiten. Diese Fehlzeiten werden nicht vergütet, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart haben.
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn vorübergehend, ganz oder teilweise unterbrechen möchten, bieten sich Ihnen im privaten wie im öffentlichen Sektor mehrere Möglichkeiten. Unter Umständen haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Leistungen.
10 gesetzliche Feiertage in Belgien:
- 1. Januar (Neujahr)
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Christi Himmelfahrt (sechster Donnerstag nach Ostern)
- Pfingstmontag (siebter Montag nach Ostern)
- 21. Juli (Nationalfeiertag)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 1. November (Allerheiligen)
- 11. November (Waffenstillstand 1918)
- 25. Dezember (Weihnachten)
Die Föderalen Öffentlichen Dienste sind außerdem am 2. November, am 15. November (Tag der Dynastie – Geburtstag des Königs, der sogenannte „Königstag“) und am 26. Dezember geschlossen.
Links:
Titel/Name | URL |
LJU – Landesamt für Jahresurlaub | |
Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung – Urlaub | https://werk.belgie.be/nl/themas/feestdagen-en-verloven?id=534 |
Soziale Sicherheit | |
LFA – Landesamt für Arbeitsbeschaffung (bzw. „ONEM“) |
Die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags erlischt in folgenden Fällen:
- bei befristeten Verträgen mit Zeitablauf;
- bei Verträgen über eine bestimmte Tätigkeit nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit;
- bei unbefristeten Verträgen auf Wunsch einer der Parteien (Kündigung durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber);
- im gemeinsamen Einvernehmen beider Parteien (bei allen Verträgen);
- mit dem Tod einer der Parteien (bei allen Verträgen): der Tod eines Arbeitnehmers beendet automatisch den Arbeitsvertrag. Dies gilt nicht beim Tod des Arbeitgebers.
- bei höherer Gewalt mit irreversiblen Folgen (bei allen Verträgen).
Formen der Beendigung eines Arbeitsvertrags (alle Verträge)
- Sofortige Kündigung aus schwerwiegenden Gründen: Jede der Parteien kann den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aus schwerwiegenden Gründen kündigen. Dabei ist zur Vermeidung der Nichtigkeit ein strenges Verfahren zu befolgen. Die Partei, die einen schwerwiegenden Grund geltend macht, muss nachweisen, dass ein solcher Grund vorliegt. Als schwerwiegender Grund gilt eine schwere Verfehlung, die jegliche professionelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unverzüglich und endgültig unmöglich macht.
- Ordentliche Kündigung: Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von jeder Partei unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Kündigungsschreiben sind Beginn und Dauer der Kündigungsfrist anzugeben. Die Kündigung wird entweder per Einschreiben, das am dritten Werktag nach seiner Versendung wirksam wird, oder durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer kann auch durch Übergabe eines Kündigungsschreibens
in doppelter Ausfertigung an den Arbeitgeber erfolgen. Der Arbeitgeber bestätigt den Empfang auf der Zweitausfertigung mit seiner Unterschrift.
Handlungen, die zur sofortigen Beendigung des Arbeitsvertrags führen: Bestimmte Handlungen einer Partei können zur sofortigen Beendigung des Arbeitsvertrags führen (z. B. ungerechtfertigte Abwesenheit von mehreren Tagen ohne Unterrichtung des Arbeitgebers).
Beschränkung des Kündigungsrechts
Unter bestimmten Umständen und für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern sieht das Gesetz für Arbeitgeber Beschränkungen des Kündigungsrechts vor.
Ruhestand
In Belgien gibt es drei Rentensysteme:
- Altersrente für Arbeitnehmer (allgemeines System);
- Altersrente für selbstständig Erwerbstätige;
- Altersrente für Beamte.
In den drei Systemen der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Beamten beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei einer Lebensarbeitszeit von 45 Jahren grundsätzlich 65 Jahre. Unter bestimmten Bedingungen, die von der beruflichen Situation abhängen, ist auch ein früherer Renteneintritt möglich. Das Renteneintrittsalter wird 2030 auf 67 Jahre angehoben.
Die Renten werden in der Regel von folgenden Stellen berechnet:
- vom Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) (wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben);
- vom Föderalen Pensionsdienst (FPD) (wenn Sie im öffentlichen Dienst oder als Arbeitnehmer tätig waren).
Personen, die außerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz gearbeitet haben und Beiträge an den Dienst für die besonderen Sozialversicherungssysteme (DIBISS) geleistet haben, erhalten ihre Bezüge von dieser Stelle. Die Befugnisse des DIBISS (früher DOSZ) im Bereich der sozialen Sicherheit in Übersee wurden zum 1. Januar 2017 an das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) übertragen. Für Kindergeld ist die Föderale Agentur FAMIFED zuständig.
Die Höhe der Rente wird anhand von drei Faktoren berechnet: berufliche Laufbahn, Vergütung und familiäre Situation.
Links:
Titel/Name | URL |
Föderaler Pensionsdienst (FPD) | |
LISVS – Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige | |
Belgien – Offizielles Portal – Renten und Beendigung der beruflichen Laufbahn | https://www.belgium.be/nl/werk/pensioen_en_einde_loopbaan https://www.belgium.be/fr/emploi/pensions_et_fin_de_carriere |
Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) |
In Belgien gibt es Gewerkschaften. Die drei wichtigsten sind:
- FGTB – Allgemeiner Belgischer Gewerkschaftsbund;
- CGSLB – Allgemeine Zentrale der liberalen Gewerkschaften Belgiens;
- CSC – Christlicher Gewerkschaftsbund
Gewerkschaften: Eine Gewerkschaft ist ein organisierter gesetzlich anerkannter Arbeitnehmerverband. Gewerkschaften bemühen sich um den Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft können Arbeitnehmer Einfluss auf arbeitsbezogene Fragen nehmen, wie etwa im Bereich Löhne, Arbeitszeiten, Privilegien, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dem Staat obliegt die Aufgabe, Gesetze zu erarbeiten, die den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) entsprechen, unter anderem dem Recht, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten. Gewerkschaften sind für die Gewährleistung eines fairen und gerechten Arbeitsplatzes von entscheidender Bedeutung. Sie sind das Sprachrohr der Beschäftigten. Sie unterstützen diese in ihrem Recht auf bessere Entlohnung, einen höheren Lebensstandard, sichere Arbeitsumgebungen und Beschäftigungssicherheit. Eine ganze Reihe der heutigen Errungenschaften und Schutzmaßnahmen zugunsten der Beschäftigten ist den Anstrengungen der Gewerkschaften in der Vergangenheit zu verdanken. Dieser Schutz kann schnell verloren gehen, wenn Gewerkschaften geschwächt werden.
Zudem versorgen Gewerkschaften Arbeitslose mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen, sorgen für die Stellung von Leistungsanträgen bei den für Arbeitslose zuständigen Stellen und stellen sicher, dass Leistungen bei Arbeitslosigkeit und andere Leistungen ausgezahlt werden.
Die HfA: Die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung (Caisse auxiliaire de paiement des allocations de chômage – CAPAC) ist eine öffentliche Einrichtung der sozialen Sicherheit, die die Arbeitslosenunterstützung und andere Unterstützungsleistungen (Jugendurlaubsunterstützung, Wiedereingliederungsunterstützung usw.) auszahlt.
Links:
Titel/Name | URL |
FGTB – Sozialistische Gewerkschaft | |
CGSLB – Liberale Gewerkschaft | |
CSC – Christlicher Gewerkschaftsbund | |
HfA – Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung |
Ein Streik bedeutet die vollständige Niederlegung der Arbeit durch die Arbeitnehmer. Verzögertes Arbeiten oder die absichtliche Behinderung der Arbeit ohne echte Arbeitsunterbrechung („Verzögerungsaktionen“) gelten jedoch nicht als Streik und können daher als Verstoß gewertet werden, der disziplinarrechtlich geahndet werden kann.
Mit einem Streik sollen Forderungen, die sich beispielsweise auf die Vergütung (Lohnerhöhung, Einführung einer Prämie usw.), auf die Arbeitsbedingungen (Beheizung der Arbeitsstätte, Verkehrsmittel), auf die Arbeitszeit oder -dauer, die Beschäftigungslage (betriebsbedingte Kündigungen usw.) oder auch die Unternehmensstrategie (z. B. neue Geschäftspolitik) beziehen.
Links:
Titel/Name | URL |
Portal für den Föderalen Öffentlichen Dienst – Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung | https://werk.belgie.be/nl/themas/sociaal-overleg/collectieve-conflicten https://emploi.belgique.be/fr/themes/concertation-sociale/conflits-collectifs |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Belgien ist eine konstitutionelle Monarchie und seit 1830 ein unabhängiger föderaler Staat.
Die Grundprinzipien des belgischen Wahlsystems sind in der Verfassung verankert. Es besteht ein allgemeines Wahlrecht und Wahlen beruhen auf der Verhältniswahl.
Staatsangehörige anderer Staaten (EU-Mitgliedstaaten oder andere Länder) dürfen unter bestimmten Bedingungen an Kommunalwahlen teilnehmen. Im Jahr 2006 durften nichteuropäische Einwohner erstmals an den Gemeinderatswahlen teilnehmen.
Belgien ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Parlamentswahlen finden alle fünf Jahre, Wahlen auf regionaler und europäischer Ebene ebenfalls alle fünf Jahre und Kommunal- sowie Provinzwahlen finden alle sechs Jahre statt.
Belgien ist ein föderaler Staat, der sich aus den Gemeinschaften und Regionen zusammensetzt. Die Entscheidungsbefugnis liegt nicht mehr ausschließlich bei der föderalen Regierung und dem föderalen Parlament. Auch die Regionen und Gemeinschaften sind befugt, Entscheidungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu treffen.
Belgien hat drei Amtssprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Deshalb gibt es in Belgien auch drei Gemeinschaften: die Flämische, die Französische und die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Belgien ist außerdem in zehn Provinzen und 581 Gemeinden unterteilt.
Beim Föderalstaat liegen weiterhin wichtige Zuständigkeiten – nicht nur in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung, Justiz, Finanzen und Soziale Sicherheit, sondern auch in Bezug auf öffentliche Gesundheit und Inneres. Dennoch haben die Regionen und Gemeinschaften das Recht, innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche Beziehungen zum Ausland zu unterhalten.
Vier öffentliche Stellen sind im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt tätig: Actiris für die Region Brüssel-Hauptstadt, Le Forem für den französischsprachigen Teil von Wallonien, VDAB für Flandern und das ADG für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) (Office nationale de l‘emploi – ONEM) – die belgische Arbeitsverwaltung – ist für das Arbeitslosenversicherungssystem und die Umsetzung bestimmter Beschäftigungsfördermaßnahmen zuständig.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal | |
LFA – Landesamt für Arbeitsbeschaffung (bzw. „ONEM“) | |
VDAB - Öffentliche Arbeitsverwaltung (Flandern) | |
LE FOREM – Wallonische Agentur für Berufsbildung und Beschäftigung (Wallonien) | |
Actiris – Öffentliche Arbeitsverwaltung (Region Brüssel-Hauptstadt) | |
ADG – Öffentliche Arbeitsverwaltung (Deutschsprachige Gemeinschaft) |
In Belgien ist die Höhe der Löhne und Gehälter nicht gesetzlich oder nach staatlichen Vorschriften geregelt, sondern wird im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt. Die Tarifverträge unterscheiden sich je nach Branche und Funktion. Diese Vereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer. Gehaltserhöhungen wurden in der Vergangenheit jedoch bereits gesetzlich begrenzt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Belgiens zu gewährleisten. Löhne und Gehälter unterliegen bestimmten Normen, und es gibt gesetzliche Mindestlöhne.
Zum Schutz der Arbeitnehmer überwacht die Aufsichtsbehörde für die Sozialgesetzgebung die Vereinbarungen. Informationen zu Löhnen, sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen sowie Arbeitsverträgen erhalten Sie von den Gewerkschaften und im Internet. Die Löhne werden als Bruttostunden- oder Bruttomonatslöhne angegeben.
Es gibt zwei Arten von Abzügen vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer: die Sozialversicherungsbeiträge und der Berufssteuervorabzug. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen grundsätzlich 13,07 % vom Gesamtlohn. Der Nettobetrag errechnet sich aus dem Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und des Steuervorabzugs. Die Höhe des Steuervorabzugs hängt von der Familiensituation ab (Berufstätigkeit des Partners, Anzahl der Kinder). Zu beachten ist, dass Kindergeld ein personenbezogener Betrag ist und unabhängig von sonstigen Sachverhalten gezahlt wird. Das Kindergeld ist steuerfrei. Seine Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Familienstand, Anzahl der Kinder usw.
Steuerpflichtige haben Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Das heißt, ein Teil des zu versteuernden Einkommens wird in Wirklichkeit nicht zur Besteuerung herangezogen. Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Besteuerung ist progressiv, d. h. der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Es gibt mehrere Einkommensstufen und damit auch mehrere Steuersätze.
Im Folgenden die Steuertabelle 2020 für die Einkünfte
Bis 13 440 EUR | 25 % |
Von 13 440,1 EUR bis 23 720 EUR | 40 % |
Von 23 720,01 EUR bis 41 060 EUR | 45 % |
Ab 41 060,01 EUR | 50 % |
Je nach Art der Einkünfte, der Aufwendungen im Veranlagungszeitraum, der steuermindernd wirkenden Sachverhalte, wie z. B. Rentensparbeträge und dergleichen, bestehen diverse Möglichkeiten für Abschläge und Zuschläge. Zögern Sie daher nicht, Fachleute zu Rate zu ziehen (beispielsweise die Steuerverwaltung selbst, eine Bank oder einen Steuerberater).
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben, ist der Ablauf der Erklärung Ihres Einkommens wie folgt: In Belgien ansässige Personen erhalten automatisch ein Formular für die Einkommensteuererklärung. Der ausgefüllte Vordruck ist in der Regel an das zuständige Finanzamt des Wohnorts zu senden, wobei die Erklärung für das Vorjahr bis Ende Juni des aktuellen Jahres eingereicht werden muss. Wenn Sie in Belgien wohnen, zahlen Sie auch kommunale Steuern. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde.
„Tax on Web“ ist das Portal, über das Sie Ihre Steuererklärung online einreichen können.
Links:
Titel/Name | URL |
Steuern in Belgien | |
Belgisches Finanzministerium (FÖD – Finanzen) | |
Sein Gehalt berechnen | https://www.jobat.be/nl/art/hoeveel-blijft-er-van-mijn-brutoloon-netto-over |
Tax on Web – Online-Portal zum Einreichen der Steuererklärung |
Belgien gilt als Land mit einem komfortablen Lebensstandard, aber relativ hohen Lebenshaltungskosten. Die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs, sowie für Energie und Wohnen sind von Region zu Region unterschiedlich, variieren aber auch je nach Größe der Städte.
Auf der Website von Votre salaire/Loonwijzer finden Sie die Lebenshaltungskosten nach Region.
Links:
Titel/Name | URL |
„Votre salaire/Loonwijzer“ (Ihr Gehalt) | |
Vergleich der Lebenshaltungskosten | https://www.numbeo.com/cost-of-living/country_result.jsp?country=Belgium |
Kaufen und Verkaufen
Viele Belgier möchten in den eigenen vier Wänden wohnen. Beim Erwerb einer Immobilie gibt es jedoch so viel zu beachten, dass man schnell den Überblick verlieren kann.
Vor dem Kauf einer Immobilie ist es wichtig, sich ausreichend zu informieren (https://www.belgium.be/nl/huisvesting/kopen_en_verkopen/voorbereiding). Zur Finanzierung des Kaufs ist häufig eine Hypothek erforderlich. Nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde sind Sie der offizielle Eigentümer der Immobilie und zur jährlichen Zahlung von Immobiliensteuern verpflichtet. Es empfiehlt sich, eine Versicherung für Ihre neue Immobilie abzuschließen.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen meist Transfersteuern an.
Mieten und Vermieten
Mietverträge unterliegen dem Mietgesetz. Dieses Gesetz soll die Rechte von Vermietern und die Interessen von Mietern gleichermaßen schützen. Das Mietgesetz gilt jedoch nur für Immobilien, die vom Mieter mit Erlaubnis des Vermieters als Hauptwohnsitz genutzt werden. Der Mieter muss also tatsächlich und hauptsächlich in der gemieteten Wohnung wohnen.
Lediglich auf schriftliche Mietverträge mit befristeter Dauer, die vor dem 28. Februar 1991 geschlossen wurden, findet das Mietgesetz keine Anwendung Seit Inkrafttreten des Mietgesetzes im Jahr 1991 ist es nicht mehr möglich, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen. Alle Verträge sind mithin befristet. Mieter und Vermieter können Mietverträge über folgende Zeiträume abschließen:
- neun Jahre (die Standardlaufzeit, wenn die Laufzeit im Vertrag nicht festgelegt ist);
- bis zu drei Jahre (Mietvertrag mit kurzer Laufzeit);
- länger als neun Jahre (Mietvertrag mit langer Laufzeit);
- für die Dauer des Lebens des Mieters (lebenslanger Mietvertrag).
Im Rahmen der sechsten Staatsreform erhielten die Regionen die Zuständigkeit für das Mietrecht. Auf ihren Websites finden Sie weitere Informationen:
- Wallonien: dgo4.spw.wallonie.be
- Region Brüssel-Hauptstadt: huisvesting.brussels
- Flandern: www.wonenvlaanderen.be
Die Mietpreise sind von Region zu Region und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Selbst zwischen Stadtteilen und -vierteln kann es große Preisunterschiede geben. Natürlich haben auch die Merkmale einer Immobilie erhebliche Auswirkungen auf den Preis: Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Zustand und Alter, Qualität der Ausstattung usw.
Die Mietkaution dient als Absicherung für den Vermieter, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht bzw. nicht vollständig nachkommt (Schäden an der Wohnung usw.). In den meisten Verträgen ist daher vorgesehen, dass der Mieter eine Kaution zahlt. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Eine Kaution ist demnach nur dann zu zahlen, wenn sie im Vertrag festgelegt ist.
Neben dem Mietpreis muss der Mieter auch bestimmte Kosten und Ausgaben übernehmen bzw. sie dem Vermieter erstatten. Hierbei handelt es sich um die Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung, also z. B. für Wasser, Strom, Gas, Unterhalt gemeinschaftlich genutzter Räume, Wartung von Aufzügen usw.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mieter bezahlt entweder einen festen (pauschalen) Betrag oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren. In beiden Fällen müssen die Kosten und Ausgaben getrennt von der Grundmiete ausgewiesen werden.
Quelle: http://www.belgium.be/nl/huisvesting/
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal – Vermietung | |
Portal mit Informationen zum Wohnungswesen in der Region Brüssel-Hauptstadt | |
Chancengleichheit bei der Wohnungssuche |
Organisation der Gesundheitsversorgung
Heute hat der weitaus größte Teil der belgischen Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das System der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsversorgung wird ständig weiterentwickelt, damit alle Patienten in den Genuss hochwertiger Gesundheitsleistungen kommen können.
Im Krankheitsfall wenden Sie sich stets an Ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt, der für die Erstversorgung zuständig ist. In manchen Fällen erfolgt eine Überweisung an einen Facharzt. Dieser praktiziert in der Regel in einer eigenen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis oder im Krankenhaus. In medizinischen Notfällen helfen die Notfall- und Rettungsdienste.
Kosten der ärztlichen Behandlung
Kranken- und Entschädigungspflichtversicherung
Als Versicherter haben Sie und ihre Unterhaltsberechtigten Anspruch auf Leistungen aus der Pflichtversicherung („Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung“): Hierzu müssen Sie bei einem Versicherungsträger versichert sein (einer Krankenkasse, der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) oder der Krankenkasse der SNCB-Holding (HR-RailCare)). Sie haben mit dieser Versicherung unter anderem Anspruch auf folgende Leistungen: Erstattung der Kosten für Arztbesuche, pauschale Kostenerstattung bei Krankenhausaufenthalten, Zahlung einer Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei einer Schwangerschaft.
Basiserstattung
Die Kranken- und Entschädigungspflichtversicherung sieht eine Basiserstattung vor. Diese umfasst die Kosten einiger Arzneimittel sowie zahlreicher Leistungen, die durch Angehörige der Gesundheitsberufe erbracht werden: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenpfleger.
Besondere Erstattung
Aufgrund ihrer besonderen Situation haben einige Personengruppen Anspruch auf erhöhte Unterstützung. Das bedeutet, dass sie für die meisten Gesundheitsleistungen weniger bezahlen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen für bestimmte medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, der Besondere Solidaritätsfonds in Anspruch genommen werden.
Zu berechnender Höchstbetrag
Im Wege der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung zahlt die Krankenkasse einen großen Teil der Kosten für Gesundheitsleistungen zurück. Dennoch kann die Eigenbeteiligung hoch sein, z. B. bei einer ernsten, chronischen oder langwierigen Erkrankung. Mit dem System des zu berechnenden Höchstbetrags wird sichergestellt, dass die Gesundheitsausgaben der Patienten in einem bestimmten Rahmen bleiben.
Privatversicherung
In der Regel bieten die Krankenkassen neben der Gesundheitspflegepflichtversicherung gegen Aufpreis Zusatzversicherungen an. Sie können eine solche Zusatzversicherung auch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen.
Private Zusatzversicherungen decken z. B. folgende Ausgaben ab: Kosten eines Krankenhausaufenthalts, Kauf von Brillen und Kontaktlinsen, bestimmte zahnärztliche Leistungen, bestimmte Impfungen, Betreuung kranker Kinder, medizinische Versorgung im Ausland.
Das Leistungsspektrum dieser Versicherungen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich (bisweilen gibt es sogar innerhalb derselben Krankenkasse regionale Unterschiede). Welche Dienste Ihr Beitrag abdeckt, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Quelle: http://www.belgium.be/fr/sante/
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal – Gesundheit | |
Belgien – Offizielles Portal – Erstattung von medizinischen Behandlungskosten | https://www.belgium.be/nl/gezondheid/medische_kosten/basisterugbetaling https://www.belgium.be/fr/sante/cout_des_soins/remboursement_de_base |
Krankenkassen in Belgien | https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/autres/mutualites/Pages/contactez-mutualites.aspx |
Krankenkassen in Belgien – Vergleich |
Recht auf Bildung
Seit Belgien im Jahr 1830 ein unabhängiger Staat wurde, ist die Bildungsfreiheit ein Grundrecht.
Primar- und Sekundarschulbildung sind kostenlos und es besteht ein umfassendes System von Beihilfen und Stipendien. Derzeit gehört Belgien zu den Ländern Europas mit dem höchsten Bildungsniveau.
Organisation des Bildungswesens
Im Zuge der Staatsreform fielen Unterricht und Bildung am 1. Januar 1989 in die Zuständigkeit der Gemeinschaften. Gleichzeitig wurde den Schulen eine größere Autonomie eingeräumt. Die Initiative kann sowohl vom Staat als auch von Einzelpersonen ausgehen. Der Staat gliedert sich in Gemeinden, Provinzen und Gemeinschaften.
Im Schulwesen gibt es drei große Kategorien von Bildungseinrichtungen, die jeweils ein eigenes „Unterrichtsnetz“ bilden: das Unterrichtswesen der Gemeinschaften, das freie subventionierte (hauptsächlich katholische) Unterrichtswesen und das öffentliche subventionierte Unterrichtswesen, das von den Gemeinden und Provinzen organisiert wird
Schulpflicht
Die Schulpflicht dauert 12 Jahre und erstreckt sich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Davor können die Kinder den Vorschulunterricht besuchen. Der Primarunterricht erstreckt sich ebenso wie der Sekundar- bzw. der weiterführende Unterricht über sechs Jahre. Der Sekundarbereich umfasst drei Stufen und beginnt im Alter von zwölf Jahren. Jede Stufe umfasst wiederum zwei Schuljahre. Ab dem zweiten Jahr bestehen mehr Wahlmöglichkeiten. Der Unterricht im Sekundarbereich untergliedert sich in vier Zweige, den allgemeinbildenden, den technischen, den künstlerischen und den berufsbildenden Zweig.
Die Hochschulbildung umfasst den universitären und den nichtuniversitären Bereich.
Einige wenige belgische Schulen sind staatlich nicht anerkannt. Hierbei handelt es sich um Privatschulen, die weder durch öffentliche Mittel finanziert noch subventioniert werden. Dazu zählen die europäischen und die internationalen Schulen. An Privatschulen, die die behördliche Aufsicht akzeptieren, können Abschlüsse erlangt werden, die denen an öffentlichen und freien Schulen gleichwertig sind.
Berufliche Bildung
In Belgien werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von einer Vielzahl öffentlicher und privater Einrichtungen angeboten. Einige Bildungsangebote sind kostenlos, andere sehr teuer. Einige führen zu anerkannten Abschlüssen oder Zertifikaten, andere wiederum nicht. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob sich die von Ihnen angestrebte Ausbildung für Sie lohnt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Je nach Region, in der Sie wohnen, können Sie bei unterschiedlichen staatlichen Stellen Informationen über die verfügbaren Bildungs- und Ausbildungsrichtungen einholen: die VDAB in Flandern, Le Forem in Wallonien, Bruxelles Formation für französischsprachige Bürger der Region Brüssel-Hauptstadt (für niederländischsprachige Bürger von Brüssel ist die VDAB zuständig) und das Arbeitsamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal – Bildung und Ausbildung | |
Bildung und Ausbildung in Flandern | |
Ausbildung im Verband Wallonien-Brüssel | |
Schule und Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
Die reiche kulturelle Geschichte Belgiens braucht den Vergleich mit der kulturellen Tradition größerer und älterer europäischer Länder nicht zu scheuen. Das kommt in der Kunst deutlich zum Ausdruck, denn viele belgische Meister haben international eine führende Rolle gespielt. Sie genießen, wie auch viele zeitgenössische Künstler, weiterhin internationalen Ruhm, und zwar in zahlreichen Kunstformen: Malerei, Literatur, Kriminalromane, Comics, Architektur, Musik, Theater, Tanz, Film, Mode, Ausstellungen usw. zeugen allesamt vom besonderen kreativen Geist der Belgierinnen und Belgier.
Auch die belgische Gastronomie ist renommiert und lädt dazu ein, Schokolade, Kekse, Pralinen und eine Vielzahl unterschiedlicher Biersorten zu entdecken. Bier, das ursprünglich von Mönchen erfunden wurde, ist das belgische Nationalgetränk par excellence. Kein anderes Land kann bei der Qualität und Vielfalt des schäumenden Getränks mithalten. Belgien zählt auch zur Crème de la Crème der modernen Haute Cuisine. International genießt Belgien einen ausgezeichneten Ruf in der Gastronomie.
Erfindergeist gilt ebenfalls als belgisches Markenzeichen. Man denke beispielsweise an die Schiffshebewerke und an die Luftfahrt.
Zu den touristischen Attraktionen zählen zwei große Regionen: die Ardennen, eine weitestgehend intakte Naturlandschaft, und die belgische Küste mit ihren rund 15 Seebädern. Aber auch zahlreiche weitere Orte wie historische Städte und Kulturstädte sind Anziehungspunkte für Belgier und ausländische Besucher gleichermaßen.
Sport spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in Belgien. Man findet neben Profisportarten wie Fußball, Radrennen, Judo, Volleyball, Tennis und Motocross, in denen die Belgier zu den besten der Welt gehören, auch viele Amateursportarten. Das Vereinsleben ist sehr vielfältig. Die Aktivitäten reichen hier von Pfadfindergruppen über Tango bis hin zu Bogenschießen. Die zugänglichen Naturgebiete der Ardennen laden zum Klettern, Abseilen und Skifahren (sowohl auf natürlichen als auch künstlichen Pisten) ein. Aber auch Fahrrad- und Wanderfans kommen hier auf ihre Kosten. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas sind in Belgien die Cafés und Diskotheken bis tief in die Nacht geöffnet.
Belgier werden als genießerisch, zurückhaltend und umsichtig beschrieben. Manchmal wird sogar behauptet, den echten Belgier höre man erst beim Essen reden.
Links:
Titel/Name | URL |
Tourismus in Belgien | |
Tourismus in Flandern | |
Tourismus in Brüssel | |
Tourismus in Wallonien | |
Tourismus in Ostbelgien |
Innerhalb von 15 Tagen muss entweder der Vater, die Mutter oder beide die Geburt eines Kindes der Gemeinde melden. Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Personalausweise der Eltern. In einigen Gemeinden können Geburten auch in der Entbindungsklinik gemeldet werden.
In Belgien erlangt man im Alter von 18 Jahren die Ehemündigkeit. Die künftigen Ehegatten müssen die Eheschließung beim Standesbeamten der Gemeinde anmelden, in der mindestens einer von ihnen gemeldet ist. Folgende Unterlagen sind erforderlich: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, Identitätsnachweis, Nachweis über die Eintragung im Einwohnermelderegister und Nachweis der Staatsangehörigkeit. Die eventuelle kirchliche Trauung kann erst nach der standesamtlichen Trauung vollzogen werden.
Mit dem Gesetz vom 13. Februar 2003 ist die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich geworden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Mai 2006 dürfen gleichgeschlechtliche Ehepartner auch Kinder adoptieren.
In Belgien gibt es zwei Arten der Scheidung: Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen und Scheidung aufgrund der Zerrüttung der Ehe. Die Scheidung der Ehe wird durch ein Gericht ausgesprochen.
Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, können beim Standesamt an ihrem Wohnort eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgeben. Das gesetzliche Zusammenwohnen endet mit der Eheschließung oder mit dem Tod einer der Parteien, im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder durch einseitige Auflösung auf Initiative einer der Parteien.
Ein Sterbefall muss schnellstmöglich von der Familie, einem Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens oder einem Freund/Nachbarn beim Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der die Person verstorben ist, oder ggf. in der Gemeinde, in der der Verstorbene durch Erdbestattung oder Feuerbestattung beigesetzt werden soll.
Es muss ein volljähriger Zeuge anwesend sein. Bei einem Sterbefall in einer privaten Wohnung müssen zwei volljährige Zeugen, vorzugsweise Angehörige oder nahestehende Personen, den Tod melden.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal – Familie |
Belgien verfügt sowohl für den öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn) als auch für den Individualverkehr über ein sehr dichtes Verkehrsnetz. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Flughäfen und Luftverkehr
Die folgenden Flughäfen werden im internationalen Verkehr angeflogen: Flughafen Brüssel-Zaventem, die Flughäfen von Charleroi (Brüssel-Süd), Lüttich, Ostende und Antwerpen (Deurne). An allen diesen Flughäfen werden Linienflüge, Charterflüge und auch Billigflüge angeboten. Gut zu wissen: Bei Zugverbindungen von oder nach Brüssel-Zaventem fällt neben dem Fahrkartenpreis zusätzlich der „Diabolo“-Zuschlag an. Dieser muss immer vor dem Zustieg bezahlt werden.
In Belgien befinden sich auch vier Seehäfen (Antwerpen, Gent, Ostende und Zeebrugge) sowie der Hafen von Brüssel und der Hafenkomplex Lüttich. Der Schienenverkehr bietet gute Verbindungen mittels Hochgeschwindigkeitszügen (Thalys). Die Flughäfen Paris-Charles de Gaulle und Amsterdam-Schiphol sind schnell erreichbar (jeweils ca. 1,5 Stunden mit einer Direktverbindung ab Brüssel-Süd). Außerdem gibt es Verbindungen nach Deutschland (ICE) sowie ins Vereinigte Königreich (Eurostar).
Die Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs (Züge, Straßenbahnen/Busse und Taxis) ist sehr gut, sowohl in Bezug auf die Taktung als auch die Netzdichte.
Zugverkehr: Die Organisation des Bahnverkehrs obliegt nach wie vor der SNCB (Nationalgesellschaft der Belgischen Eisenbahnen). Für junge Menschen und Senioren gibt es diverse Vergünstigungen, außerdem werden neben günstigen Zehnerfahrkarten auch spezielle Wochenendtarife angeboten. Mit dem Zug kann man erster und zweiter Klasse reisen. Auf den Bahnhöfen befinden sich auch Fahrkartenautomaten.
In einigen Großstädten wie Antwerpen, Brüssel, Charleroi und Gent fahren Straßenbahnen. Mehrfahrtenkarten, mit denen Sie günstiger reisen, sind beispielsweise an Zeitungskiosken erhältlich. In den Straßenbahnen und Bussen können Sie beim Fahrer auch Einzelfahrscheine erwerben.
Busverkehr: Praktisch alle Buslinien werden von De Lijn (Flandern), STIB/MIVB (Brüssel) und TEC (Wallonien) betrieben. Fahrscheine sind beim Fahrer erhältlich. Es ist jedoch günstiger, Mehrfahrtenkarten im Vorverkauf an großen Bahnhöfen oder Zeitungskiosken zu erwerben.
Taxis: Sie können sich vor dem Einsteigen nach dem ungefähren Fahrpreis erkundigen. Der tatsächliche Preis wird jedoch vom Taxameter bestimmt. Sie können ein Taxi telefonisch bestellen oder direkt an einem Taxistand einsteigen. Nicht üblich ist es, ein Taxi auf der Straße anzuhalten.
Links:
Titel/Name | URL |
Belgien – Offizielles Portal – Öffentlicher Verkehr | |
De Lijn – Öffentlicher Verkehr in Flandern | |
TEC – Öffentlicher Verkehr in Wallonien | |
STIB/MIVB – Öffentlicher Verkehr in Brüssel | |
NMBS/SNCB – Zugverkehr | |
Flughafen Antwerpen | |
Flughafen Brüssel-Zaventem | |
Flughafen Charleroi/Brüssel-Süd | |
Flughafen Lüttich | |
Flughafen Ostende | |
Taxis in Brüssel | |
Gouden Gids/Pages d’Or (Branchenverzeichnis) – Taxis |